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Grundlagen der Öko-Verarbeitung - Oekolandbau.de

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Informationsmaterialien über <strong>de</strong>n ökologischen Landbau und zur <strong>Verarbeitung</strong> ökologischer Erzeug-<br />

nisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ernährungswirtschaft<br />

(Initiiert durch das Bun<strong>de</strong>sministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rah-<br />

men <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sprogramms <strong>Öko</strong>logischer Landbau)<br />

© BLE 2010<br />

Berufs- und Fachschulen Ernährungswirtschaft<br />

Glie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

<strong>Grundlagen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-<strong>Verarbeitung</strong><br />

A1 <strong>Grundlagen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen Landwirtschaft und<br />

Ernährungsökologie<br />

Autorin: C. Menn<br />

1 Konzepte <strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen Lebensmittelverarbeitung................................................................ 2<br />

2 Rechtsgrundlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-<strong>Verarbeitung</strong> .................................................................................... 2<br />

3 Wann ist ein Produkt öko? ........................................................................................................... 3<br />

4 Produktionsvorschriften <strong><strong>de</strong>r</strong> EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau .................. 3<br />

5 Produktionsvorschriften <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Anbauverbän<strong>de</strong> ...................................................................... 5<br />

6 Was ist zu beachten bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Verarbeitung</strong> von <strong>Öko</strong>- und konventionellen Produkten in einem<br />

Betrieb? ....................................................................................................................................... 5<br />

7 Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Lebensmittel-<strong>Verarbeitung</strong> .................................................................. 5


1 Konzepte <strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen Lebensmittelverarbeitung<br />

Grundlegen<strong>de</strong> Prinzipien – Staatlich geregelt<br />

� <strong>Öko</strong>logische Rohstoffe<br />

� Zertifizierte Produktionskette<br />

� Vermeidung von Zusatzstoffen<br />

Allgemein geteilte Prinzipien – Privatrechtlich geregelt<br />

� Schonen<strong>de</strong> <strong>Verarbeitung</strong>, Frische<br />

� Gesun<strong>de</strong> und natürliche Ernährung<br />

Prinzipien in <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskussion und Entwicklung – Wird von einzelnen Akteuren<br />

umgesetzt<br />

� Umweltfreundliche <strong>Verarbeitung</strong> und Transport<br />

� Sozial verantwortlich, gerechter Han<strong>de</strong>l, regional<br />

Quelle: Bio-Argumente, BÖLW<br />

2 Rechtsgrundlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-<strong>Verarbeitung</strong><br />

� EG-Rechtvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau:<br />

� EG-<strong>Öko</strong>-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28. Juni 2007<br />

� Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 vom 5. September 2008<br />

� Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1235/ 2008 vom 8. Dezember 2008 (Regelung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Einfuhren aus Drittlän<strong><strong>de</strong>r</strong>n)<br />

� <strong>Öko</strong>-Landbaugesetz<br />

� <strong>Öko</strong>-Kennzeichengesetz<br />

� <strong>Öko</strong>-Kennzeichenverordnung<br />

� Richtlinien <strong><strong>de</strong>r</strong> Bio-Anbauverbän<strong>de</strong><br />

Die EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau sind auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Homepage <strong>de</strong>s Bun-<br />

<strong>de</strong>sministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu fin<strong>de</strong>n:<br />

www.bmelv.<strong>de</strong> > Landwirtschaft & Ländliche Räume > <strong>Öko</strong>logischer Landbau > EG-<br />

Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau.<br />

2 © BLE 2010<br />

C. Menn


3 Wann ist ein Produkt bio?<br />

Die EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau erlauben die Verwendung einiger<br />

Zutaten aus konventioneller Landwirtschaft, wenn diese für die Herstellung eines Erzeugnis-<br />

ses notwendig und in ökologischer Qualität nachweislich we<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU erzeugt noch im-<br />

portiert wer<strong>de</strong>n können. Dazu gehören exotische Früchte, Gewürze und Öle. Diese erlaubten<br />

konventionellen Zutaten sind im Anhang IX (nichtökologische/nichtbiologische Zutaten land-<br />

wirtschaftlichen Ursprungs) <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 vom 5. Sep-<br />

tember 2008 zu fin<strong>de</strong>n.<br />

Ein ausgewiesenes <strong>Öko</strong>-Produkt muss einen <strong>Öko</strong>-Anteil von min<strong>de</strong>stens 95 Prozent haben.<br />

Beträgt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Anteil an <strong>de</strong>n Zutaten weniger als 95 Prozent, darf das Produkt nicht als<br />

„Bio“ o<strong><strong>de</strong>r</strong> „<strong>Öko</strong>“ beworben wer<strong>de</strong>n. Lediglich im Zutatenverzeichnis darf auf die Bio-Zutaten<br />

hingewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

4 Produktionsvorschriften <strong><strong>de</strong>r</strong> EG-Rechtsvorschriften für<br />

<strong>de</strong>n ökologischen Landbau<br />

Verbot <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwendung von GVO (gentechnisch verän<strong><strong>de</strong>r</strong>te Organismen)<br />

GVO und aus o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch GVO hergestellte Erzeugnisse dürfen nicht als Lebensmittel,<br />

Futtermittel, <strong>Verarbeitung</strong>shilfsstoff, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bo<strong>de</strong>nverbesse-<br />

rer, Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial, Mikroorganismus o<strong><strong>de</strong>r</strong> Tier in <strong><strong>de</strong>r</strong> ökolo-<br />

gischen Produktion verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Ausnahme: Sie sind nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau zugelassen und es sind keine „gen-<br />

technikfreien“ Alternativen erhältlich.<br />

Verbot <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwendung ionisieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Strahlung<br />

Die Verwendung ionisieren<strong><strong>de</strong>r</strong> Strahlung zur Behandlung ökologischer Lebens- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Futter-<br />

mittel o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> in ökologischen Lebens- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Futtermitteln verwen<strong>de</strong>ten Ausgangsstoffe ist<br />

verboten.<br />

Getrennte Aufbereitung „bio“ und „konventionell“<br />

Die Aufbereitung verarbeiteter ökologischer Lebensmittel muss räumlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> zeitlich ge-<br />

trennt von <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufbereitung nichtökologischer Lebensmittel erfolgen.<br />

3 © BLE 2010<br />

C. Menn


Begrenzte Zulassung von Zusatz- und Hilfsstoffen<br />

Es dürfen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Verarbeitung</strong> von ökologischen Lebensmitteln, ausgenommen Wein, nur<br />

die folgen<strong>de</strong>n Stoffe verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n:<br />

� die Stoffe gemäß Anhang VIII (Positivliste) <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführungsverordnung (EG) Nr.<br />

889/2008 vom 5. September 2008,<br />

� Zubereitungen aus Mikroorganismen und Enzyme, die üblicherweise bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensmit-<br />

telherstellung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n; Enzyme, die als Lebensmittelzusatzstoffe verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n sollen, müssen jedoch in Anhang VIII Abschnitt A aufgeführt sein,<br />

� natürliche Aromastoffe o<strong><strong>de</strong>r</strong> Aromaextrakte,<br />

� erlaubte Farbstoffe zum Stempeln von Fleisch und Eierschalen,<br />

� Trinkwasser und Salze (hauptsächlich aus Natrium- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kaliumchlorid), die im Allge-<br />

meinen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensmittelverarbeitung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />

� Mineralstoffe (einschließlich Spurenelemente), Vitamine, Aminosäuren und Mikronähr-<br />

stoffe, jedoch nur, soweit ihre Verwendung in <strong>de</strong>n Lebensmitteln, <strong>de</strong>nen sie zugefügt<br />

wer<strong>de</strong>n, gesetzlich vorgeschrieben ist.<br />

Nichtökologische und ökologische Zutaten begrenzt erlaubt<br />

Nichtökologische landwirtschaftliche Zutaten dürfen nur verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn diese für<br />

die Herstellung eines Erzeugnisses notwendig und in ökologischer Qualität nachweislich<br />

we<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU erzeugt noch importiert wer<strong>de</strong>n können. Diese erlaubten konventionellen<br />

Zutaten sind im Anhang IX (nichtökologische/nichtbiologische Zutaten landwirtschaftlichen<br />

Ursprungs) <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 vom 5. September 2008 zu<br />

fin<strong>de</strong>n.<br />

Eine ökologische Zutat darf nicht zusammen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen nichtökologischen o<strong><strong>de</strong>r</strong> wäh-<br />

rend <strong><strong>de</strong>r</strong> Umstellung erzeugten Zutat vorkommen.<br />

Beschaffenheit o<strong><strong>de</strong>r</strong> Eigenschaften von Lebensmitteln dürfen nicht verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />

Stoffe und Verfahren, die bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Verarbeitung</strong> und Lagerung ökologischer Lebensmittel ver-<br />

loren gegangene Eigenschaften wie<strong><strong>de</strong>r</strong>herstellen o<strong><strong>de</strong>r</strong> das Ergebnis nachlässiger Verarbei-<br />

tung korrigieren o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig in Bezug auf die tatsächliche Beschaffenheit dieser Er-<br />

zeugnisse irreführend sein könnten, dürfen nicht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

4 © BLE 2010<br />

C. Menn


5 Produktionsvorschriften <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Anbauverbän<strong>de</strong><br />

Die Richtlinien <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Anbauverbän<strong>de</strong> gehen meist weiter als die EG-Rechtsvorschriften<br />

für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau. Zum Beispiel haben die <strong>Öko</strong>-Anbauverbän<strong>de</strong> produktions-<br />

spezifische Positivlisten für die Verwendung von Zusatzstoffen. Während die EG-Rechtsvor-<br />

schriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau die Verwendung gentechnikfreier Enzyme und natür-<br />

licher Aromen ohne Einschränkung zulässt, sind Enzyme bei <strong>de</strong>n <strong>Öko</strong>-Anbauverbän<strong>de</strong>n nur<br />

für spezielle Anwendungen in bestimmten Produktgruppen zugelassen und für Backwaren<br />

verboten; natürliche Aromen sind nicht erlaubt o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur für wenige Produkte zugelassen. Für<br />

die Herkunft <strong><strong>de</strong>r</strong> Rohstoffe und Verpackung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensmittel gibt es in <strong>de</strong>n EG-Rechtsvor-<br />

schriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau keine speziellen Regelungen. Die <strong>Öko</strong>-Anbauver-<br />

bän<strong>de</strong> schreiben vor, dass alle o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein Großteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Zutaten Verbandsware aus Deutschland<br />

ist und möglichst aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Region kommt. Es gibt eine produktgruppenspezifische Positivliste<br />

mit erlaubtem Verpackungsmaterial.<br />

6 Was ist zu beachten bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Verarbeitung</strong> von <strong>Öko</strong>- und<br />

konventionellen Produkten in einem Betrieb?<br />

� Zeitlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> räumlich getrennte Lagerung, Zubereitung und Transport.<br />

� Herstellung von ökologischen Partien in geschlossener Folge.<br />

� Reinigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagen vor Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen Produktion.<br />

� Dokumentation aller Arbeitsschritte<br />

� Maßnahmen zur I<strong>de</strong>ntifizierung von Partien zur Vermeidung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vermischung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Aus-<br />

tausch mit nichtökologischen Erzeugnissen.<br />

7 Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Lebensmittel-<strong>Verarbeitung</strong><br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>heiten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Lebensmittel-<strong>Verarbeitung</strong> dargestellt. Näher<br />

betrachtet wer<strong>de</strong>n die Produktion von <strong>Öko</strong>-Backwaren, <strong>Öko</strong>-Milch und -Milchprodukten, <strong>Öko</strong>-<br />

Wurst, <strong>Öko</strong>-Bier und <strong>Öko</strong>-Fruchtsaft.<br />

5 © BLE 2010<br />

C. Menn


7.1 Produktion von <strong>Öko</strong>-Backwaren<br />

Bio-Bäcker verarbeiten möglichst naturbelassene und frische Rohstoffe. Vollkornmehl wird<br />

häufig in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bio-Bäckerei betriebsintern vermahlen, um die Frische zu garantieren.<br />

Dinkel spielt eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rolle in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bio-Bäckerei, da er sich ähnlich gut wie Weizen<br />

verarbeiten lässt, einen hohen Eiweiß- und Klebergehalt hat und zum Aufmischen min<strong><strong>de</strong>r</strong>er<br />

Weizenqualitäten genutzt wer<strong>de</strong>n kann. Dinkel gilt als beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s verträglich und gesund.<br />

Die richtige Lagerung von Getrei<strong>de</strong> ist wichtig für <strong>de</strong>ssen Qualität. Die Lagerräume müssen<br />

kühl und luftig sein. Zur Schädlingsbekämpfung ist laut EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökolo-<br />

gischen Landbau und laut Richtlinien <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Verbän<strong>de</strong> nur Natur-Pyrethrum zulässig.<br />

Für Bio-Backwaren sind weniger Zusatzstoffe als für konventionelle Backwaren erlaubt. Die<br />

für die <strong>Öko</strong>-<strong>Verarbeitung</strong> grundsätzlich zugelassenen Zusatzstoffe sind in <strong>de</strong>n Positivlisten<br />

<strong>de</strong>s Anhangs VIII <strong><strong>de</strong>r</strong> EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau aufgeführt. Bei<br />

<strong>de</strong>n <strong>Öko</strong>-Anbauverbän<strong>de</strong>n gelten strengere Richtlinien.<br />

Backmittel sind Mischungen von Lebensmitteln und Zusatzstoffen, die die Herstellung von<br />

Backwaren erleichtern. Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau<br />

sind nur wenige Zusatzstoffe in Backmitteln erlaubt. Dazu gehören unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Ascorbin-<br />

säure, Lecithin und Enzyme. Die <strong>Öko</strong>-Anbauverbän<strong>de</strong> schließen Ascorbinsäure und Enzyme<br />

und zum Teil auch Lecithin aus.<br />

Durch <strong>de</strong>n Einsatz von natürlichen Rohstoffen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Bio-Lebensmitteln in geeigneter Kombi-<br />

nation kann auf Backmittel vollständig verzichtet wer<strong>de</strong>n. Die backaktiven Wirkstoffe sind<br />

von Natur aus in bestimmten Lebensmitteln enthalten. Zuckerstoffe und Enzyme befin<strong>de</strong>n<br />

sich in Bio-Weizen- und Bio-Gerstenmalzmehl, Lecithin in Bio-Eiern o<strong><strong>de</strong>r</strong> in Bio-Sojamehl,<br />

Ascorbinsäure ist als Vitamin C in bestimmten Früchten wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Sanddornfrucht und in<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s hohem Maße in <strong><strong>de</strong>r</strong> Acerolakirsche von Natur aus enthalten.<br />

Mit <strong>de</strong>m 1. Januar 2009 wur<strong>de</strong>n Hefe und Hefeprodukte erstmalig in <strong>de</strong>n Geltungsbereich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> neuen EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau aufgenommen. Danach ist<br />

die Verwendung von ökologisch hergestellter Hefe für die Herstellung ökologischer Backwa-<br />

ren vorgeschrieben. In einer Übergangsfrist bis En<strong>de</strong> 2013 darf noch konventionelle Hefe<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, ab 2014 ist dann nur noch <strong>Öko</strong>-Hefe zulässig. Die ökologischen An-<br />

bauverbän<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n wahrscheinlich schon früher auf <strong>de</strong>n ausschließlichen Gebrauch von<br />

Bio-Hefe umstellen.<br />

6 © BLE 2010<br />

C. Menn


Die Anwendung von Bio-Backhefe erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t eine Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rezepturen, da Bio-Hefe<br />

in höheren Mengen je Kilogramm Brotteig zugesetzt wer<strong>de</strong>n muss und im Gegensatz zur<br />

konventionell hergestellten Backhefe einen malzigen Eigengeschmack hat.<br />

Aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusatz von<br />

Backhefe und von Säuerungsmitteln wie Milch- und Zitronensäure bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Sauerteigberei-<br />

tung zulässig. Die ökologischen Anbauverbän<strong>de</strong> haben diesbezüglich strengere Vorgaben.<br />

Einige Verbän<strong>de</strong> erlauben lediglich <strong>de</strong>n Einsatz von Starterkulturen aus Spontansauer. Die<br />

Verwendung von chemischer Säure als Sauerteigersatz ist bei <strong>de</strong>n <strong>Öko</strong>-Verbän<strong>de</strong>n nicht<br />

erlaubt.<br />

Backferment ist eine Bio-Starterkultur für Sauerteige in 1-stufiger Teigführung. Das unter<br />

<strong>de</strong>m Namen „Spezial-Backferment“ firmieren<strong>de</strong> Produkt aus Weizen, Honig und Legumino-<br />

senmehl kann ohne Zugabe von Backhefe o<strong><strong>de</strong>r</strong> Sauerteig zur Brotherstellung verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Mit Backferment können alle Getrei<strong>de</strong> und Pseudogetrei<strong>de</strong> verbacken wer<strong>de</strong>n.<br />

7.2 Produktion von <strong>Öko</strong>-Milch und -Milchprodukten<br />

Die Richtlinien <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Anbauverbän<strong>de</strong> sehen eine strikte Trennung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Milch von<br />

konventionell erzeugter Milch vor. Auch die Milch <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen <strong>Öko</strong>-Verbän<strong>de</strong> muss ge-<br />

trennt voneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> übernommen, transportiert und in getrennten Rohmilchtanks gelagert<br />

wer<strong>de</strong>n. Entschei<strong>de</strong>nd ist, dass es zu keinen Vermischungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verwechslungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Milch kommt. Die Molkereien legen <strong>de</strong>shalb großen Wert auf eine klare, durchgehen<strong>de</strong><br />

Kennzeichnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Milchannahme, <strong><strong>de</strong>r</strong> Leitungswege und <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Tanks.<br />

Die meisten Bio-Verbän<strong>de</strong> lehnen die Ultrahocherhitzung (H-Milch) ab ebenso wie die bei<br />

Kon<strong>de</strong>nsmilch übliche Sterilisierung. Nach <strong><strong>de</strong>r</strong> EG-<strong>Öko</strong>-Verordnung ist Ultrahocherhitzung<br />

erlaubt, sodass auch Bio-H-Milch im Han<strong>de</strong>l erhältlich ist.<br />

Bio-Molkereien verzichten oft auf das Homogenisieren <strong><strong>de</strong>r</strong> Milch, <strong>de</strong>nn viele Verbraucher<br />

empfin<strong>de</strong>n gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Sahnepfropfen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Flasche als untrügliches Zeichen für Bio-Milch.<br />

Milch mit verlängerter Haltbarkeit und H-Milch müssen hingegen homogenisiert wer<strong>de</strong>n, da<br />

sich das Fett sonst absetzen wür<strong>de</strong>.<br />

Die Zugabe synthetischer Vitamine und <strong><strong>de</strong>r</strong> Einsatz von naturi<strong>de</strong>ntischen o<strong><strong>de</strong>r</strong> künstlichen<br />

Aromen sind verboten. Der Zusatz natürlicher Aromen ist laut EG-<strong>Öko</strong>-Verordnung erlaubt.<br />

7 © BLE 2010<br />

C. Menn


Manche Bio-Anbauverbän<strong>de</strong> sind jedoch ganz dagegen: Demeter-Produkte sind inzwischen<br />

völlig frei von Aromen.<br />

Nach <strong>de</strong>n EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau dürfen für die Herstellung<br />

von <strong>Öko</strong>-Käse folgen<strong>de</strong> ausgesuchte Zusatzstoffe eingesetzt wer<strong>de</strong>n:<br />

� Pflanzenkohle für geaschten Ziegenkäse und Morbier-Käse.<br />

� Carotinoi<strong>de</strong> (Annatto, Bixin, Norbixin) für Roten Leicester-Käse, Double-Gloucester-<br />

Käse, Schottischer Cheddar und Mimolette-Käse (nach <strong>de</strong>n <strong>Verarbeitung</strong>srichtlinien <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Öko</strong>-Verbän<strong>de</strong> sind Carotinoidzusätze nicht zugelassen).<br />

� Calciumchlorid zur Milchgerinnung (wird für die <strong>Verarbeitung</strong> von <strong>Öko</strong>-Käse in <strong>de</strong>n <strong>Öko</strong>-<br />

Verbän<strong>de</strong>n überwiegend abgelehnt).<br />

� Carbonate mit Einschränkungen erlaubt. Calciumcarbonat darf nicht als Farb- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Cal-<br />

ciumzusatz verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Natriumcarbonat darf nur für „Dulce di leche“, Sauer-<br />

rahmbutter und Sauermilchkäse verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

� Natriumlactat und Natriumcitrat sind als Schmelzsalze zugelassen.<br />

Nicht zugelassen sind:<br />

� Natriumnitrat (Salpeter) als Konservierungsstoff zur Verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Spätblähungen<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Käsereifung,<br />

� Lysozym als Konservierungsstoff zur Verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Spätblähungen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Käserei-<br />

fung,<br />

� ß-Carotin zur Färbung,<br />

� gentechnisch verän<strong><strong>de</strong>r</strong>tes Lab,<br />

� Natamycin als Konservierungsstoff auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Käseoberfläche.<br />

Die Herstellung von Bio-Butter unterschei<strong>de</strong>t sich prinzipiell nicht von <strong><strong>de</strong>r</strong> konventionellen<br />

Butterherstellung. <strong>Öko</strong>-Verbän<strong>de</strong> lehnen zum Teil die Herstellung von Mildgesäuerter Butter<br />

(indirekt gesäuerte Butter) ab, da hier <strong><strong>de</strong>r</strong> mildsäuerliche Geschmack nicht durch Rahmrei-<br />

fung entsteht, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n durch Zusatz von Säure- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kulturenkonzentrat nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Butterung.<br />

8 © BLE 2010<br />

C. Menn


7.3 Produktion von <strong>Öko</strong>-Wurst<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Verarbeitung</strong> von nicht schlachtwarmem Fleisch wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> konventionellen<br />

Wurstherstellung Kutterhilfsmittel eingesetzt, um die Wasser- und Fettbin<strong>de</strong>kapazität und<br />

die Brätstabilität zu erhöhen. Einige Kutterhilfsmittel sind auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bio-Wurstproduktion<br />

erlaubt. Um Bio-Wurst ohne Zusatzstoffe herzustellen, verarbeiten Bio-Fleischer Warmfleisch<br />

und es setzen bestimmte Gewürze zur Konservierung und Stabilisierung <strong>de</strong>s Bräts ein.<br />

Die EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau erlauben <strong>de</strong>n Zusatz von Citraten<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Wurstherstellung. Citrate unterstützen die Quellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Eiweiße. Dagegen sind<br />

Phosphate zur Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wasserbindung bei <strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen Wurstherstellung grund-<br />

sätzlich verboten.<br />

Nitritpökelsalze wer<strong>de</strong>n bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Wurstproduktion eingesetzt, um die rote Farbe <strong><strong>de</strong>r</strong> Wurst zu<br />

erhalten und um das Produkt zu konservieren. Laut EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologi-<br />

schen Landbau darf Nitritpökelsalz bei <strong>Öko</strong>-Wurst nur verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> zustän-<br />

digen Behör<strong>de</strong> glaubhaft nachgewiesen wur<strong>de</strong>, dass keine technologische Alternative zur<br />

Verfügung steht, die dieselben Garantien bietet und/o<strong><strong>de</strong>r</strong> die es gestattet, die beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Merkmale <strong>de</strong>s Erzeugnisses beizubehalten. Auch die <strong>Öko</strong>-Verbän<strong>de</strong> Naturland, Biopark,<br />

Biokreis, Ecoland erlauben die Zugabe von Nitritpökelsalz. Bei Demeter, Bioland, Verbund<br />

<strong>Öko</strong>höfe und Gäa ist Nitritpökelsalz nicht erlaubt.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugabe von Nitritpökelsalz sind zusätzlich Ascorbinsäure und Natrium-Ascorbat<br />

zugelassen. Die bei<strong>de</strong>n Stoffe sind Umrötehilfsmittel, die <strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Nitritabbau verbessern, so<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Restnitritgehalt durch ihre Zugabe vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird.<br />

Gewürze haben haltbarmachen<strong>de</strong> Eigenschaften (antimikrobielle Wirkung), sie schützen vor<br />

Ranzigwer<strong>de</strong>n (antioxidative Wirkung) und sie sind quellfähig. Diese Eigenschaften wer<strong>de</strong>n<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Wurstherstellung genutzt, um Zusatzstoffe einzusparen.<br />

Rosmarin ist beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s vorteilhaft bei Salami und Rohschinken, wenn diese lange gereift<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> gelagert wer<strong>de</strong>n sollen. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s bei <strong>Öko</strong>-Ware ohne Nitritpökelsalz ist die Verwen-<br />

dung von Rosmarin vorteilhaft, weil hier die antioxidative Wirkung <strong>de</strong>s Nitrits fehlt.<br />

Senfmehl wird vor allem bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Brühwurst- und Rohwurstherstellung benutzt. Senfmehl<br />

zeichnet sich vor allem durch seine gute Quellfähigkeit, seine bakterizi<strong>de</strong> Wirkung und die<br />

gute Farb- und Geschmacksstabilität aus.<br />

9 © BLE 2010<br />

C. Menn


Thymian verzögert ähnlich wie Rosmarin das Ranzigwer<strong>de</strong>n von Fett. Deshalb sollte gera<strong>de</strong><br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Kochwurstherstellung ohne Nitritpökelsalz Thymian statt Majoran verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n, weil hier die antioxidative Wirkung <strong>de</strong>s Nitrits fehlt.<br />

Da bei <strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen Wurstherstellung Glutamate nicht erlaubt sind, kann statt<strong>de</strong>ssen<br />

Liebstöckel verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Liebstöckel hat einen würzigen Geschmack, <strong><strong>de</strong>r</strong> an Maggi<br />

erinnert.<br />

Rauch aus naturbelassenen Hölzern und Zweigen, auch unter Mitverwendung von Gewür-<br />

zen ist nach EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau und bei allen Verbän<strong>de</strong>n<br />

zugelassen. Flüssigrauch ist nicht erlaubt.<br />

7.4 Produktion von <strong>Öko</strong>-Bier<br />

Der Einsatz von Vorratsschutzmitteln, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Begasung mit Blausäure, Phos-<br />

phin und synthetischem Pyrethrum, ist für Getrei<strong>de</strong> aus ökologischem Anbau, das zum<br />

Brauen von <strong>Öko</strong>-Bieren verwen<strong>de</strong>t wird, nicht zulässig.<br />

Die Behandlung leerer Lagerräume mit chemisch-synthetischen Präparaten ist nicht<br />

erlaubt, wenn anschließend Getrei<strong>de</strong> aus ökologischem Anbau zur Weiterverarbeitung nach<br />

ökologischen Richtlinien eingelagert wer<strong>de</strong>n soll.<br />

<strong>Öko</strong>-Brauereien sind mehr als an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Brauereien auf eine gute Wasserqualität angewiesen,<br />

<strong>de</strong>nn das Aufbereiten <strong>de</strong>s Wassers mit Hilfe von Aktivkohle (zur Beseitigung unerwünschter<br />

Geschmacks- und Geruchsstoffe) o<strong><strong>de</strong>r</strong> das Entkeimen mit UV-Strahlen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ozon ist nach<br />

<strong>de</strong>n <strong>Öko</strong>-Richtlinien unzulässig. Falls nötig, erfolgt eine Enthärtung <strong>de</strong>s Wassers in <strong>Öko</strong>-<br />

Brauereien meist nur mit Hilfe von Kalkmilch.<br />

Der Einsatz von Hopfenextrakten ist im ökologischen Brauprozess generell verboten. Hop-<br />

fen darf nicht geschwefelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Als Wasch- und Einweichwasser bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Herstellung von <strong>Öko</strong>-Malz wird frisches Wasser<br />

genutzt. Weichzusätze wie Natronlauge (zur Reinigung und Auslaugung von Gerbstoffen)<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Gibberelinsäure (zur Beschleunigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Keimung) sind nicht erlaubt. Ein Schwefeln<br />

<strong>de</strong>s Malzes beim Darren zur Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerfähigkeit <strong>de</strong>s Malzes und zur Farbauf-<br />

hellung ist bei <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Öko</strong>-Malzherstellung nicht erlaubt.<br />

10 © BLE 2010<br />

C. Menn


Seit <strong>de</strong>m 1.1.2009 ist die Verwendung von ökologisch hergestellter Hefe für das Brauen öko-<br />

logischer Biere EU-weit vorgeschrieben. In einer Übergangsfrist bis En<strong>de</strong> 2013 darf noch<br />

konventionelle Hefe verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, ab 2014 ist dann nur noch <strong>Öko</strong>-Hefe zulässig.<br />

Die ökologischen Anbauverbän<strong>de</strong> schreiben zum Brauen ökologischer Biere frische Rein-<br />

zuchthefen aus ökologischer Herkunft vor. Als Nahrung sollte die betriebseigene bzw. selbst<br />

hergestellte ökologische Bierwürze dienen. Der Einsatz von Trockenhefe o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig<br />

behan<strong>de</strong>lter Kulturen ist nicht zulässig. Nur in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmenfällen dürfen auf An-<br />

trag konventionelle Hefen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Frist bis<br />

En<strong>de</strong> 2013.<br />

Eine lange, kalte Gärung und Reifung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Garant qualitativ hochwertiger Biere. Schnell-<br />

verfahren zur Bierherstellung (Warmgärung, Druckgärung, Rührgärung, Nathanverfahren,<br />

Reifung mit immobilisierten Hefezellen), künstliche Haltbarmacher o<strong><strong>de</strong>r</strong> qualitätsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong><br />

Metho<strong>de</strong>n zur Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bierausbeute (die Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>verwendung von Glattwasser o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hopfentreber sowie die Zugabe von Rück- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Restbier) sind unzulässig.<br />

Filtrieren ist zwar gestattet, die meisten Bio-Biere wer<strong>de</strong>n jedoch nur wenig o<strong><strong>de</strong>r</strong> gar nicht<br />

filtriert. Dadurch ist die Haltbarkeit zwar etwas geringer als bei konventionellen Bieren, dafür<br />

bleiben aber viele <strong><strong>de</strong>r</strong> wertvollen Inhaltsstoffe erhalten. Wird doch filtriert, dann nur mit as-<br />

bestfreien Filtern und auf Schwermetallgehalt untersuchten Kieselgurfiltern o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit auf Her-<br />

bizid- und Pestizidgehalt untersuchten Zellulose- bzw. Baumwollfiltern.<br />

Die Korrektur geschmacklicher o<strong><strong>de</strong>r</strong> optischer Mängel, wie die Entfernung negativer Ge-<br />

schmacksstoffe durch Kohlensäurewäsche, durch Zugabe von Aktivkohle und die Einstellung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bierfarbe durch Farbe ist bei <strong>Öko</strong>-Bier unzulässig.<br />

Die Zugabe von Eiweißstabilisierungsmitteln (zum Beispiel Kieselgelen) ist nicht gestattet.<br />

Auch die Stabilisierung <strong>de</strong>s Bieres mit Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) ist bei <strong>Öko</strong>-Bieren<br />

verboten.<br />

Weiterhin verboten ist das Messen <strong><strong>de</strong>r</strong> Füllhöhe (bei Flaschenabfüllung) mit radioaktiven<br />

Strahlen.<br />

Entkeimungsfiltration und Pasteurisation <strong>de</strong>s Bieres zur Abtötung <strong><strong>de</strong>r</strong> durch unsauberes<br />

Arbeiten auftreten<strong>de</strong>n Mikroorganismen sind bei <strong>Öko</strong>-Bieren teilweise nicht zulässig, da sie<br />

wertvolle Geschmacksstoffe verschlechtern o<strong><strong>de</strong>r</strong> verringern.<br />

11 © BLE 2010<br />

C. Menn


Technische Maßnahmen zur Entalkoholisierung (Entfernung <strong>de</strong>s Alkohols mit Absorber-<br />

harzen, Dialyse, Vakuum<strong>de</strong>stillation), die Vermeidung <strong><strong>de</strong>r</strong> Alkoholbildung durch Verwendung<br />

gentechnisch verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Hefen o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Rückaromatisierung (Geschmackskorrektur durch<br />

Zugabe von Glattwasser o<strong><strong>de</strong>r</strong> Bieraromaauszügen) dürfen bei ökologischen Bieren nicht<br />

sein.<br />

Chlorhaltige Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind nicht erlaubt. Formal<strong>de</strong>hyd als Des-<br />

infektionsmittel ist verboten. Sulfit als Entkeimungsmittel ist verboten.<br />

7.5 Produktion von <strong>Öko</strong>-Fruchtsaft<br />

Antioxidationsmittel, die Verfärbungen vermei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n, wie Ascorbinsäure und Zitro-<br />

nensäure, sind laut EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau zwar zugelassen,<br />

wer<strong>de</strong>n jedoch von <strong>de</strong>n <strong>Öko</strong>-Anbauverbän<strong>de</strong>n in ihren <strong>Verarbeitung</strong>srichtlinien für Bio-<br />

Fruchtsäfte untersagt. Ausnahmen wer<strong>de</strong>n nur bei weißen Bio-Traubensäften gemacht.<br />

Für Bio-Fruchtsäfte sind die Presshilfsmittel Kieselgur, Perlit und Enzyme (sofern gentech-<br />

nisch unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t) zugelassen; <strong>Öko</strong>-Anbauverbän<strong>de</strong> untersagen <strong>de</strong>n Einsatz von Kieselgur<br />

und Perlit bzw. lassen sie beschränkt zur Feinklärung für Birnen- und weißen Traubensaft<br />

zu. Die Bio-Anbauverbän<strong>de</strong> untersagen o<strong><strong>de</strong>r</strong> beschränken <strong>de</strong>n Einsatz von Enzymen als<br />

Presshilfen.<br />

Ausgeschlossen sind bei Bio-Obstsäften Zuckerzusätze o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Anreicherung mit Vita-<br />

minen und Mineralstoffen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fruchtfleisch.<br />

Da die zwischenzeitliche Konzentrierung eine zusätzliche Pasteurisation erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, wird im<br />

Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> schonen<strong>de</strong>n und werterhalten<strong>de</strong>n Produktion die Herstellung von Bio-Fruchtsaft<br />

aus Konzentrat von Bio-Anbauverbän<strong>de</strong>n wie Demeter, Bioland und Naturland untersagt.<br />

Für die Herstellung von Bio-Fruchtnektaren und -getränken ist die Verwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sü-<br />

ßungsmittel eingeschränkt. Erlaubt sind natürliche Süßungsmittel wie Honig, Saccharose,<br />

Fructose und Ahornsirup. Künstliche Süßstoffe sind nicht erlaubt.<br />

Stickstoff und Kohlendioxid als Schutzgase sind laut EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n öko-<br />

logischen Landbau erlaubt.<br />

12 © BLE 2010<br />

C. Menn

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