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12. Sitzung VG-Rat vom 27.06.2012 - Verbandsgemeinde Cochem

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N i e d e r s c h r i f t<br />

über die <strong>12.</strong> <strong>Sitzung</strong> des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Cochem</strong> am 27. Juni 2012<br />

im Bürgerhaus in Ediger-Eller<br />

Beginn: 16.00 Uhr<br />

Ende: 18.45 Uhr<br />

- 222 -<br />

- Einladung <strong>vom</strong> 18.06.2012 -<br />

Anwesend waren Als Vorsitzender: Bürgermeister Helmut Probst;<br />

Als Mitglieder: Klaus Arens, Mesenich<br />

Ute Arens, Mesenich<br />

Heinz Berg, Bremm<br />

Peter Bison, Dohr<br />

Hans Bleck, <strong>Cochem</strong><br />

Hubert Blümmert, Klotten<br />

Werner Clemens, Ellenz-Poltersdorf<br />

Elke Dax, Bruttig-Fankel<br />

Gaby Franzen, Bremm<br />

Elisabeth Geipel-van Hauth, <strong>Cochem</strong> (bis Ende öS)<br />

Wilfried Gerdes, <strong>Cochem</strong><br />

Monika Gerhard, Klotten<br />

Matthias Görgen, Senheim<br />

Holger Haupt, <strong>Cochem</strong><br />

Josef Heimes, <strong>Cochem</strong><br />

Elke Heiß, <strong>Cochem</strong><br />

Peter Krötz, Ediger-Eller<br />

Adolf Laux, <strong>Cochem</strong> (bis Ende öS)<br />

Volker Linden, Klotten<br />

Hans-Gerd Loosen, Klotten<br />

Karl-Josef Mons, <strong>Cochem</strong><br />

Ernst-Gerd Ostermann, Bruttig-Fankel<br />

Manfred Ostermann, Bruttig-Fankel<br />

Josef Reuter, <strong>Cochem</strong><br />

Heribert Steffens, Klotten<br />

Carola Stern-Gilbaya, <strong>Cochem</strong><br />

Herbert Thönnes, Wirfus (ab TOP 1 öS)<br />

Entschuldigt: Anke Beilstein, Ernst<br />

Alois Franzen, Dohr<br />

Gregor Fuhrmann, <strong>Cochem</strong><br />

Bernd Gilberg, <strong>Cochem</strong><br />

Walter Schmitz, <strong>Cochem</strong><br />

Die Beigeordneten: Rolf Haxel, <strong>Cochem</strong>,<br />

I. Beigeordneter,<br />

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr,<br />

Beigeordnete,<br />

Der Stadtbürgermeister: Wolfgang Lambertz, <strong>Cochem</strong><br />

Die Ortsbürgermeister/ Manfred Ostermann Bruttig-Fankel


Ortsbürgermeisterinnen/ Peter Thielen, Faid<br />

Ortsbeigeordneten: Hans Dietmar Schausten, Ellenz-<br />

Poltersdorf<br />

Hans-Gerd Loosen, Klotten;<br />

Schriftführer: Verwaltungsfachangestellter<br />

Stephan Weber<br />

Der Vorsitzende eröffnete die <strong>Sitzung</strong> und begrüßte die Damen und Herren des<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates, die Dame und den Herren Beigeordneten, Herrn Stadtbürgermeister<br />

Lambertz, die Damen und Herren Ortsbürgermeisterinnen, Ortbürgermeister sowie die<br />

Vertreter der Presse. Er dankte Frau Ortsbürgermeisterin Heidi Hennen-Servaty für die<br />

Bereitstellung des <strong>Sitzung</strong>sraumes. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung<br />

und die Beschlussfähigkeit des <strong>Rat</strong>es fest. Bedenken gegen die Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong><br />

des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 20.03.2012 wurden nicht erhoben.<br />

Die CDU-Fraktion beantragte, TOP 2 der öffentlichen <strong>Sitzung</strong> am Ende der öffentlichen<br />

<strong>Sitzung</strong> zu behandeln.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen<br />

12 Nein-Stimmen<br />

2 Enthaltungen<br />

Dem Antrag der CDU-Fraktion wurde damit stattgegeben.<br />

Öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />

1. Mitteilungen des Vorsitzenden<br />

- 223 -<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

a) Breitbandversorgung<br />

Nach der derzeitigen Planung soll noch in diesem Jahr die Breitbandversorgung der<br />

Ortsgemeinden Ernst, Mesenich und Bremm durch die<br />

Breitbandinfrastrukturgesellschaft sichergestellt werden. Die ersten<br />

Informationsveranstaltungen haben in diesem Monat bereits in Ernst am 14.06.2012<br />

und in Bremm am 20.06.2012 stattgefunden. Die Infoveranstaltung für Mesenich ist für<br />

den 19.07.2012 geplant.<br />

b) Felssicherungsmaßnahme Valwig<br />

Wie der Presse zu entnehmen war, wurden der Ortsgemeinde Valwig und der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> für die mit 418.000 € veranschlagten<br />

Felssicherungsmaßnahmen jeweils 125.000 € als Zuwendung <strong>vom</strong> Land Rheinland-<br />

Pfalz bewilligt. Der Vorsitzende bedankte sich für die bewilligten Landeszuschüsse.<br />

2. Haushaltssatzung und Haushaltspläne 2012 der Fischereigenossenschaften „Endert“<br />

und „Ellerbach“<br />

Auch die Haushaltspläne der Fischereigenossenschaften mussten von der Kameralistik<br />

auf die Doppik umgestellt werden. Hierbei sind die Beträge im Ergebnis- und<br />

Finanzhaushalt identisch, da bei den Fischereigenossenschaften keine typischen<br />

doppischen Buchungsstellen bestehen (z.B. Abschreibungen oder Rückstellungen für


Pensionslasten). Da auch die neuen Buchungsstellen lediglich neue Konto-Nummern<br />

erhalten haben, konnten Vergleichsdaten der Vorjahre eingetragen werden.<br />

a) Fischereigenossenschaft „Endert“<br />

Der Haushalt berücksichtigt im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen von<br />

jeweils 3.810 €. Im Finanzhaushalt betragen die Einzahlungen und Auszahlungen<br />

ebenfalls jeweils 3.810 €. Änderungen zu den Ansätzen des Vorjahres ergeben sich<br />

lediglich geringfügig bei den Geschäftsausgaben. Hierin sind neben den Kosten für<br />

den Fischbesatz rd. 200 € für eine Mitgliederversammlung vorgesehen. Für<br />

auszuzahlende Auskehransprüche sind 240 € berücksichtigt. Der Überschussbetrag<br />

von 2.400 € soll anteilig wie in den Vorjahren nach der Uferlänge an die<br />

gewässerunterhaltenden Gebietskörperschaften abgeführt werden.<br />

Der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf ist den <strong>Rat</strong>smitgliedern mit den<br />

<strong>Sitzung</strong>sunterlagen zugesandt worden.<br />

b) Fischereigenossenschaft „Ellerbach“<br />

- 224 -<br />

Die Gesamtfestsetzungen und die einzelnen Ansätze des Haushaltes der<br />

Fischereigenossenschaft „Ellerbach“ verändern sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Der<br />

veranschlagte Reinertrag beträgt 930 € und soll, wie bisher, an die<br />

gewässerunterhaltenden Gebietskörperschaften ausgezahlt werden.<br />

Der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf ist den <strong>Rat</strong>smitgliedern mit den<br />

<strong>Sitzung</strong>sunterlagen zugesandt worden.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen<br />

der Fischereigenossenschaften „Endert“ und „Ellerbach“ für 2012 entsprechend den<br />

Entwürfen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

3. Wirtschaftsplan 2012 der Freizeitzentrum <strong>Cochem</strong> Betriebs-GmbH<br />

Im Jahr 2012 wird mit voraussichtlichen Erträgen von 1.337.500 € gerechnet. Dem<br />

stehen voraussichtliche Aufwendungen von 1.932.500 € gegenüber. Insgesamt beträgt der<br />

Fehlbedarf 595.000 €. Die Entwicklung der laufenden Betriebskosten, insbesondere der<br />

Energiekosten, ist in erster Linie dafür verantwortlich, dass das Moselbad <strong>Cochem</strong> - trotz<br />

intensiver Bemühungen - nicht kostendeckend zu betreiben ist.<br />

Gegenüber dem ursprünglich für 2012 kalkulierten Fehlbedarf von 567.000 € tritt damit<br />

voraussichtlich eine Verschlechterung von 28.000 € ein. Erwähnenswert ist in diesem<br />

Zusammenhang aber auch, dass sich der Jahresfehlbedarf ab 2010 durch die auf 9 Jahre<br />

festgelegte Zuschusszahlung der Stadt <strong>Cochem</strong> an die <strong>Verbandsgemeinde</strong> für die<br />

Heizungsanlage von 25.657,89 € reduziert. Dieser Zuschuss resultiert aus einer<br />

Zuweisungszahlung des Landes an die Stadt <strong>Cochem</strong> im Zusammenhang mit den in den<br />

Jahren 2006 bis 2008 durchgeführten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im<br />

Moselbad.<br />

Damit die hohen Unterhaltungsaufwendungen aufgefangen werden können, ist die<br />

Geschäftsführung bestrebt, zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Seit dem Jahr<br />

2010 werden durch die Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Pflege und


- 225 -<br />

den übernommenen Unterhaltungsarbeiten im Bereich des Moselstadions Einnahmen von<br />

17.500 € erzielt. Durch die stundenweise Vermietung des Schwimmbades an externe<br />

Unternehmen zur Durchführung von Aqua - Kursen sind ebenfalls zusätzliche<br />

Einnahmen zu verzeichnen.<br />

Trotz ständig steigender Betriebskosten wurde in den letzten Jahren, zum Teil auch aus<br />

sozialen Gründen, auf eine Anhebung der Tarife für das Moselbad verzichtet. Die letzte<br />

Tariferhöhung für das Hallenbad war im Jahr 2006 und für das Freibad im Jahr 2007.<br />

Beim Campingplatz hat die letzte Anhebung der Tarife im Jahr 2010 stattgefunden.<br />

Vergleicht man die Tarife mit anderen Schwimmbädern aus der Region, so ist<br />

festzustellen, dass das Moselbad größtenteils die höchsten Eintrittspreise hat.<br />

Dennoch ist aus Sicht der Geschäftsführung eine Erhöhung der Einnahmen durch eine<br />

teilweise Umstellung und Einführung neuer Tarife notwendig. Die Umstellung und<br />

Anpassung der Tarife wurde nach den Osterferien vorgenommen. Hierdurch kann<br />

voraussichtlich mit Mehreinnahmen von 10.000 € gerechnet werden. Einzelheiten hierzu<br />

sind aus den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2012 zu ersehen.<br />

Ferner wurden mit Saisonbeginn die Übernachtungstarife für den Campingplatz<br />

angepasst. Hier hat 2010 die letzte Anpassung der Tarife stattgefunden.<br />

Durch die Inbetriebnahme der solaren Warmwasserversorgung im Jahr 2011 wurde<br />

eigentlich mit einer Senkung der Heizungskosten von 10.000 € gerechnet. Diese war im<br />

ursprünglichen Wirtschaftsplan 2012 auch entsprechend berücksichtigt. Die dramatische<br />

Entwicklung der Holz- und Heizölkosten hat allerdings dazu geführt, dass die<br />

Wärmebezugskosten deutlich angestiegen sind.<br />

Trotz einem geringeren Verbrauch sind die Strombezugskosten aufgrund zusätzlicher<br />

staatlicher Abgaben in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Bezugspreise sind<br />

vertraglich bis zum 31.<strong>12.</strong>2013 festgeschrieben. Welche Strompreise die landesweite<br />

Ausschreibung bringen wird, kann derzeit noch nicht vorhergesagt werden. Es wird aber<br />

mit hoher Wahrscheinlichkeit zu höheren Strompreisen kommen.<br />

Die Messung der tatsächlich entstehenden Abwassermengen hat ergeben, dass jährlich rd.<br />

38.000 m³ Schmutzwasser in die Kanalisation eingeleitet werden. Entsprechend hoch ist<br />

die Abwassergebühr. Die Untersuchungen zur Aufbereitung des Schmutzwassers sind<br />

abgeschlossen und werden derzeit ausgewertet. Durch die Aufbereitung- und<br />

Wiederverwendung des Schmutzwassers bzw. eine direkte Einleitung des<br />

Schmutzwassers in die Mosel, könnten die jährlich zu zahlenden Abwassergebühren<br />

deutlich gesenkt werden. Eine Realisierung der Maßnahme im laufenden Jahr kommt<br />

aber aufgrund der umfangreichen Arbeiten wahrscheinlich erst im nächsten Jahr zur<br />

Ausführung.<br />

Im Einzelnen ist es aufgrund der Entwicklungen im laufenden Jahr gegenüber dem <strong>vom</strong><br />

Ausschuss für Freizeiteinrichtungen am 19.<strong>12.</strong>2011 beschlossenen Wirtschaftplan 2012<br />

zu folgenden Veränderungen gekommen:<br />

Verbesserung:<br />

1. Mehreinnahmen Erlebnisbad ca. 10.000 €<br />

2. Mehreinnahmen Sauna ca. 5.000 €<br />

3. Instandhaltung Gebäude und Anlagen ca. 5.000 €


Verschlechterung:<br />

1. Starker Anstieg der Kosten für die Wärmelieferung ca. 30.000 €<br />

2. Anstieg der Personalkosten aufgrund tariflicher Vereinbarungen ca. 13.000 €<br />

3. Mindereinnahmen Freibad wegen schlechtem Saisonstart ca. 5.000 €<br />

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Volker Linden, hielt eine Erläuterung des<br />

Wirtschaftsplanes 2012 der Freizeitzentrum <strong>Cochem</strong> Betriebs-GmbH für angemessen und<br />

forderte den anwesenden Geschäftsführer dazu auf.<br />

Unmittelbar nach der ausführlichen Erläuterung des Wirtschaftsplanes durch Herrn<br />

Schuwerack stellte der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Hans Bleck, einen Antrag<br />

zur Geschäftsordnung. Er beantragte „Schluss der Beratung“ nach § 18 II<br />

Mustergeschäftsordnung (MGeschO). Diesem Antrag wurde nicht stattgegeben, da die<br />

eigentliche Beratung um den Tagesordnungspunkt noch nicht begonnen hatte.<br />

Der Fraktionsvorsitzende Volker Linden (CDU) stellte fest, dass das Schwimmbad<br />

<strong>Cochem</strong> sicherlich zur zukünftigen Belastung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> beiträgt,<br />

aber dennoch, trotz der erdrückenden finanziellen Situation, neben der touristischen<br />

Funktion, eine wichtige Einrichtung der Daseinsvorsorge ist.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt den Wirtschaftsplan 2012 mit Stellenplan und<br />

Investitionsprogramm der Freizeitzentrum <strong>Cochem</strong> Betriebs-GmbH entsprechend der<br />

Vorlage sowie die Bereitstellung entsprechender Mittel im <strong>Verbandsgemeinde</strong>haushalt<br />

20<strong>12.</strong><br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

- 226 -<br />

4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> mit<br />

Stellenplan 2012<br />

I) Umstellung auf die Doppik<br />

Das Haushalts- und Rechnungswesen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> wird seit dem<br />

1.1.2012 nach den Regeln der doppelten Buchführung in Konten (Doppik) geführt. Die<br />

ursprünglich schon für 2009 geplante Umstellung war aufgrund der „Fusion“ zwischen<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und der Stadt <strong>Cochem</strong> zurückgestellt worden.<br />

Mit dieser Umstellung ist auch ein völliger Neuaufbau des Haushaltsplanes verbunden.<br />

Bis 2011 wurden Einnahmen und Ausgaben entweder im Verwaltungs- oder im<br />

Vermögenshaushalt veranschlagt. Ab 2012 gibt es nun den Ergebnishaushalt und den<br />

Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt werden alle Aufwendungen und Erträge im<br />

kaufmännischen Sinne veranschlagt einschließlich die typisch doppischen Elemente wie<br />

Abschreibungen, Auflösung von Sonderposten (also z.B. der Zuschüsse <strong>vom</strong> Land),<br />

Zuführung zu Pensionsrückstellungen usw. Im Finanzhaushalt werden hingegen die<br />

zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen gebucht. Dies sind die laufenden<br />

(ordentlichen) Ein- und Auszahlungen, wie z.B. für den Verwaltungsbetrieb und<br />

Bewirtschaftungskosten für Schulen und Sportstätten usw. (diese sind zusätzlich auch im<br />

Ergebnishaushalt enthalten!), Ein- und Auszahlungen für Investitionen und letztlich die<br />

Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Aufnahme und Tilgung von


- 227 -<br />

Investitionskrediten, Zu- und Abnahme der liquiden Mittel im Kassenbestand und bei den<br />

Liquiditätskrediten).<br />

Der Haushaltsplan ist aufgeteilt in Teilhaushalte (vergleichbar den früheren<br />

Einzelplänen) und innerhalb der Teilhaushalte in Produkte (vergleichbar den früheren<br />

Unterabschnitten). Produkte sind Leistungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wie z.B. Schulen<br />

und Schwimmbäder aber auch verwaltungsinterne Leistungen wie die EDV-<br />

Administration oder die Personalverwaltung.<br />

Bei einem Produkt befinden sich sodann jeweils nacheinander dargestellt: die Ansätze<br />

des Ergebnishaushaltes, zusätzliche Ansätze des Finanzhaushaltes und sodann die<br />

Investitionsübersicht. Angegeben sind stets die Ansätze für das Haushaltsjahr 2012 und<br />

die Daten der drei folgenden Jahre. Künftig werden auch die Vergleichsdaten der beiden<br />

Vorjahre (Rechnungsergebnis des Vorvorjahres und Planansätze des Vorjahres)<br />

dargestellt. Im Jahre 2012 ist dies noch nicht möglich, da alle Konten neu gebildet<br />

wurden und es deshalb keine Vergleichswerte der Vorjahre geben kann.<br />

Das aus der Kameralistik bekannte zusätzliche Investitionsprogramm ist entfallen. Die<br />

Daten sind im Finanzplan bei dem jeweiligen Produkt dargestellt. Um einen Überblick<br />

über alle Investitionen zu geben ist im Vorbericht des Haushaltsplanes die<br />

Zusammenstellung „Investitionen 2012 – 2015“ enthalten.<br />

Der Stellenplan ist in der bekannten Form dem Haushalt beigefügt.<br />

Weitere wichtige Element der Doppik sind die Eröffnungsbilanz der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

und die jährlichen Jahresabschlüsse (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz). Die<br />

Eröffnungsbilanz zum 1.1.2012 wird von der Verwaltung noch erarbeitet. Sie soll nach §<br />

13 KomDoppikLG bis zum 30. November des ersten doppischen Haushaltsjahres (also<br />

bis 30.11.2012) vorliegen.<br />

II) Haushaltsausgleich 2012<br />

Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen (§ 18 Gemeindehaushaltsverordnung) wenn<br />

1. der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist und<br />

2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um<br />

die Auszahlungen der planmäßigen Tilgungen von Investitionskrediten zu decken.<br />

Der Haushaltsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> ist ausweislich des § 1 der<br />

Haushaltssatzung somit ausgeglichen. Der Ergebnishaushalt hat einen geringen<br />

Jahresüberschuss von 83.155 Euro, da hier zwar Abschreibungen pp. enthalten sind, nicht<br />

aber die Tilgung von Investitionskrediten. Im Finanzhaushalt weist der Saldo der<br />

ordentlichen Ein- und Auszahlungen ein plus von 387.490 Euro aus. Dies ist exakt der<br />

Betrag, der als Kredittilgung (= Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit) ausgewiesen ist.<br />

Somit ist der Finanzhaushalt ausgeglichen.<br />

III) Umlagen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> 2012<br />

Die von den verbandsangehörigen Gemeinden zu zahlenden Umlagen verändern sich<br />

voraussichtlich wie folgt:<br />

Jahr Umlagegrundlagen Umlagesatz Umlagesoll<br />

<strong>VG</strong>-Umlage 2012 13.125.076 € 35,02 v.H. 4.596.390 €<br />

- Festsetzung 2011 11.010.444 € 35,52 v.H. 3.910.902 €<br />

Differenz 2.114.632 € - 0,50 v.H. 685.488 €<br />

Grundschulumlage 2012 <strong>12.</strong>333.866 € 5,77 v.H. 711.655 €<br />

- Festsetzung 2011 10.287.851 € 7,00 v.H. 720.142 €<br />

Differenz 2.046.015 € - 1,23 v.H. - 8.487 €


- 228 -<br />

Tourismusumlage 2012 6.816.255 € 2,21 v.H. 150.630 €<br />

- Festsetzung 2011 5.988.005 € 2,41 v.H. 144.304 €<br />

Differenz 828.250 € - 0,20 v.H. 6.326 €<br />

Beförsterungsumlage 2012 3.797,7 ha 88,35 €/ha 335.518 €<br />

- Festsetzung 2011 3.797,7 ha 65,03 €/ha 246.959 €<br />

Differenz 23,32 €/ha 88.559 €<br />

Eine gemeindebezogene Darstellung ist im Vorbericht des Haushaltsplanes enthalten.<br />

Die von der Finanzkraft bemessenen drei Umlagesätze der <strong>Verbandsgemeinde</strong> können<br />

2012 gesenkt werden (um insgesamt 1,93 Prozentpunkte). Dies ist auf die deutlich<br />

gestiegene Finanzkraft von Stadt und Ortsgemeinden zurück zu führen, also den Anstieg<br />

der Umlagegrundlagen. Der Umlagebedarf der <strong>Verbandsgemeinde</strong> richtet sich nach den<br />

Daten des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes wobei jeweils der höhere Bedarf<br />

heranzuziehen ist. Der Umlagebedarf war somit nach dem Finanzhaushalt zu bemessen,<br />

also den kassenwirksamen Daten.<br />

Der Umlagesatz der allgemeinen <strong>VG</strong>-Umlage soll um 0,5 %-Punkte reduziert werden.<br />

Der Umlagebedarf liegt rd. 685.000 Euro höher als im Vorjahr. Dies ist insbesondere auf<br />

folgende Ursachen zurückzuführen:<br />

- durch die gestiegene Finanzkraft der Stadt/Ortsgemeinden geht die <strong>vom</strong> Land der <strong>VG</strong><br />

zufließende Schlüsselzuweisung um 209.000 € zurück<br />

- im Haushaltsjahr 2011 stand zur Umlagesenkung noch eine Rücklagenentnahme von<br />

375.000 € zur Verfügung (Einmaleffekt)<br />

- der Aufwand für die Bewirtschaftungskosten steigt, z.B. aufgrund der Energiekosten,<br />

weiter an<br />

- durch die hohen, kreditfinanzierten Investitionen steigt der von der <strong>VG</strong> zu leistende<br />

Schuldendienst an (rd. 64.000 €).<br />

Bei der Grundschulumlage ist der Umlagebedarf trotz gestiegener Aufwendungen in<br />

2012 etwas geringer, da in die Berechnung 2012 ein erwarteter Überschuss aus der<br />

Grundschulumlage 2011 von rd. 86.000 € eingerechnet wurde.<br />

Der Umlagebedarf bei der Tourismusumlage steigt nur leicht an. Auch hier kann der<br />

Umlagesatz aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Ortsgemeinden reduziert werden.<br />

Die Beförsterungsumlage steigt 2012 deutlich an. Gründe sind: Aufwand für den Einsatz<br />

eines privaten Unternehmers zum teilweisen Ersatz für einen langfristig erkrankten<br />

Förster, höhere Beihilfeleistungen und Versorgungskassenbeiträge für die Förster,<br />

geringerer Überschuss aus der Beförsterungsumlage 2011 als im Vorjahr.<br />

IV) Investitionen und Kreditbedarf der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Die im Jahre 2012 und den drei Folgejahren vorgesehenen Investitionen sind im<br />

Finanzplan bei den einzelnen Produkten des Haushaltes dargestellt und zusätzlich in der<br />

Übersicht im Anschluss an den Vorbericht im Haushaltsplan (Investitionen 2012 –<br />

2015). Im Jahr 2012 sollen Investitionsausgaben in Höhe von 2.252.200 € geleistet<br />

werden. Nach Abzug von Zuschüssen bleibt noch ein Kreditbedarf von rd. 1,8 Mio. Euro.


- 229 -<br />

Bei einer Kredittilgung im Jahr 2012 von 387.490 € bedeutet dies eine<br />

Nettoneuverschuldung von rd. 1,4 Mio. Euro. Anfang 2012 betrug der Bestand an<br />

Investitionskrediten bei der <strong>VG</strong> <strong>Cochem</strong> 6,3 Mio. Euro.<br />

Investitionsschwerpunkte 2012 sind erneut die Bereiche Grundschulen, Schwimmbäder<br />

und Feuerwehr. Hinzu kommt der DSL-Ausbau. Außerdem sind für die Erweiterung des<br />

Verwaltungsgebäudes der Grunderwerb und die Anbauplanung eingeplant. Für einige<br />

Projekte sind im Jahr 2012 Anlaufbeträge und Verpflichtungsermächtigungen<br />

vorgesehen, so die Sanierung der Grundschule Ediger-Eller (Gesamtkosten 1,1 Mio. €),<br />

die<br />

Sauna im Moselbad <strong>Cochem</strong> (Gesamtkosten 1 Mio. €), die Sanierung des Freibades<br />

Ellenz-Poltersdorf (Gesamtkosten 2,2 Mio. €), und die Erweiterung des<br />

Verwaltungsgebäudes (Gesamtkosten 2,8 Mio. €). Sollten alle die im Haushaltsplan und<br />

der Investitionsübersicht dargestellten Maßnahmen durchgeführt werden, wird sich die<br />

Verschuldung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> bis 2015 auf 14 Mio. € erhöhen. Zur Finanzierung<br />

des Schuldendienstes würde die <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage deutlich ansteigen.<br />

Einleitend zur Beratung des Tagesordnungspunktes gab der Vorsitzende folgende<br />

Stellungnahme ab:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

der Ihnen vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2012 ist nicht nur der dritte<br />

komplette Jahresetat der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> nach der Eingliederung der Stadt<br />

<strong>Cochem</strong> und der erste doppische Haushalt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> überhaupt, sondern<br />

voraussichtlich auch der drittletzte unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong> in ihrem bisherigen<br />

Gebietszuschnitt. Mitte 2014, fast genau in zwei Jahren, sollen bekanntlich neun<br />

Ortsgemeinden aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Treis-Karden zu uns hinzukommen, sodass<br />

sich der Haushalt erneut wesentlich verändert wird. Nichts ist also beständiger als der<br />

Wechsel, auch in der Haushaltsplanung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong>.<br />

Der diesjährige Haushalt bringt für die Mitglieder des <strong>Rat</strong>es zunächst einmal die nicht<br />

leichte Aufgabe mit sich, den Neuaufbau entsprechend der doppischen<br />

Gemeindehaushaltsverordnung zu verinnerlichen. Wir müssen uns mit der Gliederung<br />

in Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt sowie in dem insgesamt produktorientierten<br />

Aufbau zurechtfinden. Dann können wir aus den Daten des Haushaltes auch die Schlüsse<br />

ziehen, die der Gesetzgeber erwartet. Die neue Darstellung der Finanzdaten soll nämlich<br />

insbesondere den Räten bessere Steuerungsinstrumente an die Hand geben. Sie sollen<br />

künftig sicherer entscheiden können, welche Aufgaben die Kommune wahrnimmt und<br />

wie sie diese wahrnimmt. Die Verwaltung wird die Daten im Bereich der<br />

Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren Stück für Stück ergänzen, insbesondere<br />

um Vergleichszahlen und Kennzahlen.<br />

Der Umstellung auf die Doppik ist es auch geschuldet, dass Ihnen der Haushaltsplan in<br />

diesem Jahr außergewöhnlich spät zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.<br />

Ich bitte Sie hierfür ausdrücklich um Ihr Verständnis. Der Verwaltungsaufwand für die<br />

Umstellung war erheblich. Im Vergleich zur Beratung im Hauptausschuss ist der<br />

Seitenumfang des Planes deutlich reduziert worden. Dies liegt allein daran, dass es in der<br />

Zwischenzeit gelungen ist, einige Probleme mit<br />

dem EDV-Programm noch zu lösen was einen wesentlich platzsparenderen Druck<br />

ermöglich hat.


- 230 -<br />

Die Umstellung auf die Doppik hat uns bisher rd. 190.000 Euro für die Anschaffung der<br />

neuen Software, die Aufrüstung der Hardware sowie die Schulung und Begleitung bei der<br />

Einführung durch die Softwarefirma und andere Beratungseinrichtungen gekostet. Hinzu<br />

kommen die eigenen Personalkosten. Der Landesrechnungshof hat 2011 in seinem<br />

Kommunalbericht festgehalten, dass die Umstellung je hauptamtlicher Verwaltung rund<br />

600.000 Euro kostet, landesweit sind das 140 Millionen Euro. Außerdem tritt ein<br />

dauerhafter Personalmehrbedarf ein; nach einer Veröffentlichung des Gemeinde- und<br />

Städtebundes im Umfang von 1,5 bis 2 Stellen bei jeder <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung.<br />

Der Landesrechnungshof hat 1,6 Stellen je Verwaltung ermittelt mit jährlichen Kosten<br />

von 61.000 Euro.<br />

Ansonsten möchte ich mich jetzt mit der Doppik nicht weiter beschäftigen, sondern Ihnen<br />

die Haushalts- und Finanzlage der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und den Inhalt des diesjährigen<br />

Haushaltsplanes näher erläutern.<br />

Gestatten Sie mir zunächst einige Aussagen zur Finanzlage der Kommunen im<br />

Allgemeinen. Denn die Rahmenbedingungen in Bund, Land und Kreis haben natürlich<br />

Auswirkungen auf den Haushalt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>. Sie können als aufmerksame<br />

Beobachter und auch Akteure des politischen Geschehens beständig beobachten, dass die<br />

Finanzlage der Kommunen immer wieder gut für bundes- oder landesweite Schlagzeilen<br />

in der Presse ist und auch manche Berichterstattung in Funk und Fernsehen. Einige<br />

Schlagzeilen aus den letzten Monaten hierzu seien zitiert: „ Kreise in der Schuldenfalle“,<br />

„Sparkurs wegen Schuldenbremse“, „Kommunaler Finanzausgleich verfassungswidrig“,<br />

„Gemeinden brauchen Geld – Bürger sollen zahlen“.<br />

Das Problem der unzureichenden kommunalen Finanzausstattung ist nicht gelöst. Aber es<br />

gibt auch positives zu berichten. Zum einen: die Steuereinnahmen unserer<br />

Gemeinden, besonders die Gewerbesteuereinnahmen, sind im vergangenen Jahr deutlich<br />

gestiegen. Zum anderen: der Bund entlastet die Kommunen, in dem die<br />

Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in drei<br />

Schritten auf 100 Prozent erhöht wird. 2012 werden es 45 % sein, 2013 75 % und 2014<br />

dann 100 %. Dritter Punkt, der etwas Hoffnung gibt, ist die <strong>vom</strong> Verfassungsgerichtshof<br />

(<strong>VG</strong>H) bestätigte Notwendigkeit, den Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz<br />

bedarfsgerecht neu zu regeln. Wir sind alle gespannt, wie das Land dies konkret<br />

umsetzen wird und werden über den Gemeinde- und Städtebund hierauf Einfluss nehmen.<br />

Aber auch die Kommunen selbst nimmt der <strong>VG</strong>H in die Pflicht: Sie sollen die<br />

gemeindlichen Steuern erhöhen und alle Einsparpotenziale verwirklichen. Der<br />

Landesfinanzminister erwartet, dass die Gemeinden landesweit zunächst einmal 50 – 100<br />

Millionen Euro durch zusätzliche Steuereinnahmen generieren.<br />

Verbesserungen kann die kommunale Familie aus dem in dieser Woche erzielten<br />

Kompromiss zum „Fiskalpakt“ erwarten. Vom Bund soll insbesondere Geld für<br />

zusätzliche Kita-Plätze und für die Kita-Betriebskosten sowie für Eingliederungshilfen<br />

für Behinderte fließen.<br />

Meine sehr verehrten Damen und Herren,<br />

es bestehen ansonsten kaum Chancen, dass von Bundes- und Landesseite große<br />

finanziellen Wohltaten auf die Kommunen in den kommenden Jahren zukommen.<br />

Schuldenbremsen auf allen staatlichen Ebenen, so notwendig sie auch sind, werden die<br />

staatlichen Finanzhilfen besonders für Investitionsprojekte in den kommenden Jahren<br />

eher schrumpfen lassen. Umso erfreulicher ist es, dass das Landesministerium des Innern<br />

und für Sport in diesem Jahr alle Förderanträge unserer verbandsangehörigen<br />

Kommunen aus dem Investitionsstock positiv beschieden hat.<br />

Wesentlich schlechter sieht es bei den Landesförderungen für Sportprojekte und<br />

besonders bei Feuerwehrprojekten aus. Letztere sind ein besonderes Sorgenkind. Die


- 231 -<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> hat die letzten Jahre erheblich in den Neu- und Umbau von<br />

Feuerwehrgerätehäusern und die Anschaffung von Fahrzeugen investiert. Nach den<br />

Richtlinien des Landes müssten hierfür Landeszuweisungen in Höhe von 308.700 Euro<br />

geflossen sein. Die Zuschussanträge wurden gestellt. Auch hat das Land die<br />

Förderfähigkeit dieser Investitionen in den Jahren 2005 bis 2010 allesamt grundsätzlich<br />

anerkannt. Aber, es fließt kein Geld, es gibt auch keine förmliche Bewilligung. Das Land<br />

verlangt hier von den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n auf Kosten der Ortsgemeinden die<br />

Feuerwehrinvestitionen auf unabsehbare Zeit vorzufinanzieren, was natürlich Geld<br />

kostet.<br />

Diesen Missstand möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich kritisieren und hoffe, dass das<br />

Land alsbald wieder entsprechend seinen eigenen Richtlinien Zuweisungen für<br />

Investitionen im Bereich der Feuerwehren bewilligt und auszahlt.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die wesentlichen Inhalte unseres<br />

Haushaltsplanes 2012 möchte ich in folgenden Eckpunkten zusammenfassen:<br />

1. Der Haushaltsplan ist ausgeglichen und entspricht damit den gesetzlichen<br />

Anforderungen,<br />

2. die Umlagen, die die <strong>Verbandsgemeinde</strong> von der Stadt und den Ortsgemeinden erhebt,<br />

sind an den Daten des Finanzhaushaltes auszurichten. Die Umlagesätze aller drei von<br />

der Finanzkraft abhängenden Umlagen sinken im Jahr 20<strong>12.</strong> Der Umlagebedarf der<br />

allgemeinen Umlage liegt dabei rund 685.000 Euro höher als im Vorjahr. Durch die<br />

um rund 2 Millionen Euro gestiegene Finanzkraft von Stadt und Ortsgemeinden<br />

erhält die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>vom</strong> Land 209.000 Euro weniger<br />

Schlüsselzuweisungen. Im Jahr 2011 war außerdem zur Umlagesenkung eine<br />

Rücklagenentnahme von 375.000 Euro möglich. Ich hatte bereits in meiner<br />

Haushaltsrede 2011 darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um einen Einmaleffekt<br />

handelt. Des weiteren: der Aufwand für die Bewirtschaftungskosten steigt, z.B.<br />

aufgrund der Energiekosten. Alleine bei den beiden Bädern sind rd. 80.000 Euro mehr<br />

zu finanzieren.<br />

3. Bei der Grundschulumlage ist der Umlagebedarf trotz gestiegener Aufwendungen in<br />

2012 etwas geringer, da in die Berechnung 2012 ein voraussichtlicher Überschuss aus<br />

der Grundschulumlage 2011 von rd. 86.000 Euro eingerechnet wurde.<br />

4. Der Umlagebedarf bei der Tourismusumlage steigt nur leicht an. Die Finanzierung<br />

unserer Aufwendungen zur Tourismusförderung wird von einigen Ortsgemeinden<br />

kritisiert. Die Tourismusfinanzierung ist aktuell ein landesweit diskutiertes Thema.<br />

Die kommunalen Spitzenverbände führen Gespräche mit dem Innenministerium und<br />

touristischen Organisationen. Hierbei geht es auch um den Ausbau von freiwilligen<br />

Finanzierungsmodellen sowie Gesetzesänderungen. Wir haben uns in diese<br />

Diskussion mit einer umfangreichen Stellungnahme eingebracht und werden uns auch<br />

weiter intensiv daran beteiligen. Neue Finanzierungsmodelle wollen wir dann unseren<br />

Ortsgemeinden vorstellen.<br />

5. Die Beförsterungsumlage steigt 2012 deutlich an, nämlich von 65,03 €/ha auf 88,35<br />

€/ha. Gründe hierfür sind die Aufwand für den Einsatz eines privaten Unternehmers<br />

zum teilweisen Ersatz für einen langfristig erkrankten Förster, höhere<br />

Beihilfeleistungen und Versorgungsaufwendungen für Förster und ein geringerer<br />

Überschuss aus der Beförsterungsumlage 2011 als im Vorjahr.


- 232 -<br />

6. Unter Berücksichtigung der erhöhten Finanzkraftdaten können 2012 die Umlagesätze<br />

aller drei finanzkraftabhängigen Umlagen gesenkt werden. Bei der allgemeinen<br />

Umlage von 35,52 auf 35,02 %, bei der Grundschulumlage von 7 auf 5,77 % und bei<br />

der Tourismusumlage von 2,41 auf 2,21 %. Insgesamt bedeutet dies eine<br />

Senkung bei den drei Umlagen von 1,93 %-Punkten.<br />

7. Investitionen sind 2012 in Höhe von 2.252.550 Euro veranschlagt. Zur Finanzierung<br />

der Projekte sollen neue Kredite in Höhe von 1,8 Mio. Euro aufgenommen werden.<br />

Als bedeutendste Investitionsprojekte der <strong>Verbandsgemeinde</strong> im Jahre 2012, für die im<br />

Haushalt Auszahlungsansätze oder Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen<br />

wurden, nenne ich:<br />

- insgesamt 269.400 Euro für den Ausbau der Breitbandversorgung; aufgeteilt auf die<br />

Jahre 2012 bis 2014,<br />

- 200.000 Euro plus 350.000 Euro Verpflichtungsermächtigung für die<br />

Gebäudesanierung der Grundschule Ediger-Eller. Hierbei handelt es sich um einen<br />

ersten Abschnitt des auf 1,1 Mio. Euro veranschlagten Gesamtprojektes.<br />

- 148.000 Euro für eine Vielzahl kleiner Projekte an den Grundschulen in Bruttig-<br />

Fankel, <strong>Cochem</strong>, Dohr, Ediger-Eller und Ellenz-Poltersdorf,<br />

- 70.000 Euro Planungskosten für die Modernisierung der Sauna im Moselbad <strong>Cochem</strong>,<br />

- 50.000 Euro Planungskosten plus 250.000 Euro Verpflichtungsermächtigung für die<br />

Abwasseraufbereitungsanlage am Moselbad <strong>Cochem</strong>,<br />

- 70.000 Euro für die Sanierung des Beckenbodens im Freibad <strong>Cochem</strong>,<br />

- 70.000 Euro für die Planung der Gesamtsanierung des Freibades in Ellenz-Poltersdorf,<br />

- 80.000 Euro für die Sanierung des Hauptdaches der Turnhalle Bremm,<br />

- 332.00 Euro für Grunderwerb und Planungskosten für die Erweiterung des<br />

Verwaltungsgebäudes aufgrund der bereits durchgeführten und noch anstehenden<br />

Gebietsänderung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>,<br />

- 655.000 Euro plus 200.000 Euro Verpflichtungsermächtigungen im<br />

Feuerwehrbereich für die Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten sowie<br />

Baumaßnahmen an den Feuerwehrhäusern in Bremm und <strong>Cochem</strong>.<br />

- 209.000 Euro Investitionsbeteilung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> an einer<br />

Felshangsicherungsmaßnahme in Valwig.<br />

Der finanzielle Einsatz der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> im investiven Bereich wird im<br />

Jahre 2012 also wieder erheblich sein. Die Zahlen für 2013 und 2015, die Sie<br />

zusammengefasst im Anschluss an den Vorbericht zum Haushalt finden, sprechen dafür,<br />

dass sich das fortsetzt. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> stellt sich damit aktiv der Aufgabe, ihren<br />

Beitrag zur Zukunftssicherung zu leisten.


- 233 -<br />

Dies geht leider auch mit einer zunehmenden Verschuldung der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

einher. Sollten alle die im Haushaltsplan und der Investitionsübersicht dargestellten<br />

Maßnahmen durchgeführt werden, wird sich die Verschuldung der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

von aktuell 6,3 Millionen Euro auf 14 Mio. Euro im Jahr 2015 mehr als verdoppeln. Zur<br />

Finanzierung des Schuldendienstes würde die <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage deutlich<br />

ansteigen.<br />

Dies ist durchaus ein Problem, das wir uns vor Augen führen müssen, wenn wir im Jahre<br />

2012 und den folgenden Jahren in diesem Gremium über die Verwirklichung der<br />

einzelnen Projekte beschließen. Heute schaffen wir die grundsätzlichen<br />

haushaltsrechtlichen Grundlagen für diese Projekte; über die tatsächliche Verwirklichung<br />

wird der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat noch im Einzelnen befinden.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

auf die kommunale Familie sind in den letzten Jahren und auch aktuell beständig neue<br />

große Herausforderungen zu gekommen. Sei es nun die kommunale Verwaltungs- und<br />

Gebietsreform, die Änderung der Schullandschaft, die energetische Sanierung unserer<br />

Schulgebäude, der Ausbau der Breitbandversorgung oder die Anpassung der<br />

Kindertagesstätten an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Zu diesen zusätzlichen<br />

Herausforderungen zählt auch die kommunale Beteiligung an Projekten der regenerativen<br />

Energieerzeugung, einem Projekt, bei dem nach meiner Einschätzung noch einiges<br />

konkretisiert werden muss, bevor es an die Umsetzung gehen kann.<br />

Wir stellen uns als <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> gerne allen diesen Aufgaben mit<br />

hoher Motivation, Tatkraft und Zuversicht. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> ist<br />

hierfür in diesem Jahr ebenso wie in den Folgejahren ausweislich des vorliegenden<br />

Haushaltsplanes auch finanziell gut gerüstet.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

der Hauptausschuss hat dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat den Haushalt 2012 in der<br />

vorliegenden Fassung zur Annahme empfohlen. Die Damen und Herren Stadt- und<br />

Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen tragen diese Empfehlung einstimmig mit.<br />

Ich stelle den Haushaltsplan nun zur Aussprache.<br />

Die Fraktionen sprachen sich zum vorgelegten Haushaltsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Cochem</strong> grundsätzlich zustimmend aus. Allerdings müsse man über das vorgeschlagene<br />

Investitionsprogramm genauer beraten. Hiernach würden sich die Schulden der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> innerhalb von wenigen Jahren mehr als verdoppeln. Der<br />

Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Hans Bleck, appellierte an den <strong>Rat</strong>, sich<br />

fraktionsübergreifend zusammen zu setzen und dann zu beraten, welche Investitionen<br />

man absetzen kann und was man sich überhaupt noch leisten kann. Der Vorsitzende<br />

erläuterte nochmals, dass mit diesem Beschluss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates nicht<br />

abschließend über die einzelnen Investitionen entschieden wird, sondern lediglich die<br />

Voraussetzungen für mögliche Investitionen geschaffen werden. Über die einzelnen<br />

Investitionen wird der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat dann zu gegebener Zeit noch beraten und<br />

endgültig entscheiden.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die Haushaltssatzung einschließlich Stellenplan für<br />

das Jahr 2012 entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Neben den bereits in der<br />

Hauptsatzung geregelten Zuständigkeiten der einzelnen Fachausschüsse wird der<br />

Hauptausschuss bzw. der Werks-, Bau- und Umweltausschuss in Bezug auf das<br />

Abwasserwerk ermächtigt, über Darlehensaufnahmen im Rahmen des Haushalts- und<br />

Wirtschaftsplanes abschließend zu entscheiden.


- 234 -<br />

Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

2 Enthaltungen<br />

5. Beitritt zur Energiegenossenschaft M-E-H-R Energie e.G. (Mosel-Eifel-Hunsrück-<br />

Regenerative Energie Genossenschaft<br />

Die Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank e.G. hat am 09.05.2012 gemeinsam mit den<br />

Raiffeisenbanken Moselkrampen, Lutzerather Höhe, Zeller Land, Kaisersesch-<br />

Kaifenheim sowie der VR-Bank Rhein-Mosel die Energiegenossenschaft M-E-H-R<br />

Energie e. G. gegründet. Die Genossenschaft soll privaten Haushalten, Unternehmen und<br />

Kommunen die Möglichkeit eröffnen, sich an Projekten, die der Erzeugung Erneuerbarer<br />

Energien dienen, zu beteiligen. Auch die Genossenschaftsbanken selbst beteiligen sich an<br />

dieser Genossenschaft.<br />

Ziel der Genossenschaft ist es, die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die<br />

Kommunen an der Energiewende stärker zu beteiligen. Insbesondere bei<br />

Windkraftanlagen fließt ein großer Teil der Wertschöpfung außerhalb des Landkreises ab,<br />

obwohl die Belastungen für die Region am größten sind. Durch die Beteiligung an der<br />

Genossenschaft haben die Zielgruppen die Möglichkeit, selbst von den Gewinnen und<br />

Steuereinnahmen, die aus den Erneuerbaren Energien zu erzielen sind, zu profitieren.<br />

Daneben sind selbstverständlich weitere Beteiligungsformen möglich. So kann sich jeder,<br />

bei ausreichender finanzieller Ausstattung, unmittelbar als Investor oder z.B. als<br />

Kommanditist bei solchen Projekten einbringen. Kommunen können, da<br />

Energieversorgung eine kommunale Aufgabe ist, sich unmittelbar an Anlagen beteiligen.<br />

Zur Gründung der Genossenschaft war es erforderlich, diese direkt mit der Umsetzung<br />

eines Projektes zu verknüpfen. Dieses Projekt ist in Ulmen im Eifel-Maar-Park<br />

vorgesehen. Dort soll eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 830<br />

kWp errichtet werden. Das projektierende Unternehmen ist bereit, den Betrieb der<br />

Anlage an die Genossenschaft zu übertragen.<br />

Die gegründete Energiegenossenschaft war auch Gegenstand mehrerer Besprechungen<br />

der hauptamtlichen Bürgermeister mit Landrat Schnur. Alle Bürgermeister haben sich<br />

dabei für eine Beteiligung ihrer <strong>Verbandsgemeinde</strong>n an der Energiegenossenschaft<br />

ausgesprochen. Die Dame und Herren Beigeordneten und die Herren<br />

Fraktionsvorsitzenden haben dem Beitritt zur Energiegenossenschaft mündlich<br />

zugestimmt. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>räte Ulmen und Zell haben bereits einen<br />

entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst. Die übrigen Räte werden in den nun<br />

anstehenden <strong>Sitzung</strong>en hiermit befasst.<br />

Die Beteiligung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und des Landkreises wird von den<br />

Genossenschaftsbanken als Multiplikatorfunktion angesehen, durch die Bürgerinnen und<br />

Bürger sowie Unternehmen motiviert werden sollen, sich an der Genossenschaft zu<br />

beteiligen. Die Sparkasse Mittelmosel Eifel Mosel Hunsrück hat signalisiert, dass sie der<br />

Genossenschaft ebenfalls beitreten und diese auch bei ihren Kunden bewerben wird.<br />

Der vorgesehene Geschäftsanteil der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> in Höhe von 500,-- €<br />

ist der Mindestanteil nach § 28 Abs. 1 des Satzungsentwurfes. Die Satzung wurde durch<br />

den Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband erstellt und ist mit den örtlichen<br />

Genossenschaftsbanken abgestimmt worden. Der Satzungsentwurf ist als Anlage<br />

beigefügt.


Die Beteiligung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> an der Energiegenossenschaft ist der<br />

Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Anzeige wird unmittelbar nach der endgültigen<br />

Beschlussfassung durch den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat erfolgen.<br />

Der Hauptausschuss begrüßt die Gründung der Energiegenossenschaft M-E-H-R Energie<br />

e.G. und empfiehlt dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat die Beteiligung der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Cochem</strong> mit einem Genossenschaftsanteil von 500 €. Die benötigten Haushaltsmittel sind<br />

im Rahmen des Haushaltes 2012 bereit zu stellen.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat begrüßt die Gründung der Energiegenossenschaft M-E-H-R<br />

Energie e.G. und beschließt die Beteiligung an der Energiegenossenschaft mit einem<br />

Genossenschaftsanteil von 500,- €. Die Mittel sind im Haushalt 2012 bereit zu stellen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

- 235 -<br />

6. Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für<br />

Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong><br />

Einsätze der Feuerwehr sind nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG)<br />

grundsätzlich unentgeltlich. In den Fällen des § 36 Absatz 1 und 2 LBKG (siehe Anlage)<br />

darf Kostenersatz verlangt werden. Die Träger der Feuerwehren können die<br />

Einsatzkosten spitz abrechnen. Dann müssen die tatsächlich entstandenen Kosten (z.B.<br />

Treibstoffkosten, Lohnersatzleistungen etc.) exakt aufgeschlüsselt und. ggfl. auch<br />

nachgewiesen werden. Dies verursacht einen relativ hohen Verwaltungsaufwand. Daher<br />

ist in § 36 (4) LBKG geregelt, dass die kommunalen Aufgabenträger den Kostenersatz<br />

durch Satzung regeln und hierbei Pauschalbeträge festsetzen können. Der Gemeinde- und<br />

Städtebund hatte hierzu 2001 eine Mustersatzung über den Kostenersatz und die<br />

Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr erstellt, von der<br />

sowohl die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong>-Land als auch die Stadt <strong>Cochem</strong> Gebrauch<br />

machten. Aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz <strong>vom</strong><br />

18.11.2004 wurden die Grundlagen für die Kalkulation des Kostenersatzes grundlegend<br />

geändert. Dieses Urteil hatte für alle kommunalen Aufgabenträger dahin gehend<br />

Auswirkungen, dass eine Überarbeitung der bestehenden Satzungen zu erfolgen hatte. In<br />

der Folge hatte der Gemeinde- und Städtebund entsprechende Leitlinien für Kommunen<br />

herausgegeben. Im Hinblick auf die Fusion der Stadt <strong>Cochem</strong> und der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Cochem</strong>-Land wurde zunächst von beiden Trägern der Feuerwehren auf die Erstellung<br />

einer Kalkulation bzw. Änderung der Satzung verzichtet.<br />

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach- und Partner hat zwischenzeitlich eine<br />

umfangreiche Kalkulation unter Berücksichtigung des o.g. Urteils sowie der<br />

Handlungsempfehlungen des Gemeinde- und Städtebundes für die Fahrzeuge und<br />

Gerätschaften der <strong>VG</strong> Feuerwehren erstellt. Die Ergebnisse der Kalkulation wurden von<br />

der Verwaltung in die Mustersatzung des GStB eingearbeitet. Der hieraus resultierende<br />

Satzungsentwurf ist mit den <strong>Sitzung</strong>sunterlagen verschickt worden und liegt den<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>ratsmitgliedern vor.<br />

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es keine großen Veränderungen gegenüber den<br />

bisher festgesetzten Beträgen in den Satzungen der <strong>VG</strong> <strong>Cochem</strong>-Land bzw. der Stadt<br />

<strong>Cochem</strong> gibt, so dass mit keinen relevanten Einnahmeveränderungen bei<br />

kostenpflichtigen Einsätzen zu rechnen ist. Die neue Satzung trägt zum einen dem Urteil<br />

des O<strong>VG</strong> Rechnung, zum Anderen ist aufgrund der Fusion ohnehin eine neue Satzung zu<br />

erlassen.


Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die Satzung über den Kostenersatz und die<br />

Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Cochem</strong> entsprechend dem vorliegenden Entwurf.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig<br />

- 236 -<br />

7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Windkraftanlagen<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> aus dem Jahre 2004 stellt einen<br />

Bereich als Sondergebiet für Windkraftanlagen in der Gemarkung Wirfus dar und<br />

schließt diese auf allen übrigen Flächen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> aus. Der Windpark<br />

Wirfus ist zwischenzeitlich mit fünf Anlagen ausgelastet.<br />

Am 30.06.2010 beschloss der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes<br />

auf der Grundlage eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeptes.<br />

Die zunächst für möglich gehaltenen Standorte für Windkraftanlagen in den<br />

Gemarkungen Bremm, Bruttig-Fankel und Klotten liegen aber insgesamt im<br />

Landschaftsschutzgebiet Moselgebiet von Schweich bis Koblenz und bedürfen daher<br />

einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung<br />

<strong>Cochem</strong>-Zell. Eine derartige Ausnahmegenehmigung kann von dort nicht in<br />

Aussicht gestellt werden. In Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung sei ein Abstand<br />

für Windkraftanlagen von grundsätzlich 3000 m zur Mosel als Kernbereich des<br />

Landschaftsschutzgebietes unabdingbar. Die Windkraftanlagen sind in diesem<br />

Abstandsbereich auch von der Mosel aus sichtbar. Bis auf kleinere Flächen sind im<br />

übrigen Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> auf Grund anderer Restriktionen<br />

(Siedlungsgebiete, Flugplatz u.ä.) keine Standorte für Windkraftanlagen realisierbar.<br />

Am 21.<strong>12.</strong>2011 fand bei der Kreisverwaltung <strong>Cochem</strong>-Zell eine<br />

Informationsveranstaltung unter Beteiligung der zuständigen Ministerien statt.<br />

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die von der Unteren Naturschutzbehörde<br />

vorgenommene Bewertung der zunächst für möglich gehaltenen Standorte <strong>vom</strong><br />

Verfahren her den Vorgaben des Landschaftsschutzes (Vereinbarkeit mit den Zielen der<br />

VO) entspricht. Auch wurde deutlich, dass diese Vorgaben auch dann zu berücksichtigen<br />

sind, wenn kein wirksamer Flächennutzungsplan vorhanden ist. Eine Änderung oder auch<br />

Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes Mosel ist nicht vorgesehen.<br />

Zwischenzeitlich wurde im Rahmen der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes<br />

(LEP IV) – ausschließlich erneuerbare Energien - das Beteiligungsverfahren<br />

durchgeführt. Das Landschaftsschutzgebiet sowie die FFH- und<br />

Vogelschutzgebiete sind danach keine generellen Ausschlusskriterien für die Errichtung<br />

von Windkraftanlagen. Es ist jeweils im Einzellfall darzulegen, ob der jeweilige<br />

Schutzzweck beeinträchtigt wird.<br />

Die FFH- und Vogelschutzgebiete waren bisher Ausschlusskriterien mit Pufferbereichen.<br />

Künftig wären dort Anlagen zulässig, wenn der jeweilige Schutzzweck nicht beeinträchtigt<br />

wird. Was den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> betrifft, sind die FFH-<br />

und Vogelschutzgebiete fast ausnahmslos durch das Landschaftsschutzgebiet, und hier<br />

von dem modifizierten Kernbereich, überlagert. Durch die Teilfortschreibung des LEP IV<br />

werden daher keine Änderungen für die Untersuchung zur Fortschreibung des<br />

Flächennutzungsplanes eintreten.


- 237 -<br />

Seitens der Kreisverwaltung <strong>Cochem</strong>-Zell wurde angeboten, eine nochmalige<br />

Überprüfung der Standorte bezüglich des Landschaftsschutzes vorzunehmen. Hierbei<br />

könnte ein anderes, gerichtsfestes Verfahren für die Landschaftsbildanalyse genutzt<br />

werden. Von den Betreiberfirmen der konkreten Verfahren in Klotten und Bremm<br />

wurden Fotomontagen auf der Grundlage dieser Programme auf Anfrage vorgelegt.<br />

Hierbei bestätigten sich die bereits <strong>vom</strong> Planungsbüro WeSt getroffenen Aussagen<br />

hinsichtlich der Einsehbarkeit der Anlagen aus dem Moseltal. Lediglich zwei der vier<br />

geplanten Anlagen auf dem Bremmer Berg sind nicht einsehbar.<br />

Der Kreisverwaltung <strong>Cochem</strong>-Zell liegen derzeit zwei Anträge zur Errichtung von<br />

insgesamt neun Windkraftanlagen im Gemarkungsbereich Klotten vor. Der Antrag der<br />

Firma ENP wurde unter Hinweis auf den bestehenden Flächennutzungsplan von der<br />

Kreisverwaltung <strong>Cochem</strong>-Zell abgelehnt. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat<br />

die Firma ENP Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz erhoben. Das Verfahren ruht auf<br />

Antrag der Firma zunächst, da die Entwicklung bezüglich der Fortschreibung des<br />

Flächennutzungsplanes abgewartet werden soll.<br />

Die Kreisverwaltung <strong>Cochem</strong>-Zell verspricht sich von einer gerichtlichen Entscheidung<br />

über das derzeit ruhende Klageverfahren auch eine Aussage hinsichtlich des<br />

Landschaftsschutzgebietes. Diese Ergebnisse könnten dann auch ggf. in die<br />

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Windkraft - einfließen. Es<br />

bestünde dann die Möglichkeit, von einer Zurückstellung der Entscheidungen über neue<br />

Anträge von maximal zwei Jahren Gebrauch zu machen und den Flächennutzungsplan in<br />

dieser Zeit fortzuschreiben.<br />

Von der Verwaltung wurden die betroffenen Firmen ENP, Juwi und Gamesa über den<br />

derzeitigen Sachstand der Flächennutzungsplanung informiert. Ein von ENP<br />

eingeschaltetes Rechtsanwaltsbüro vertritt die Auffassung, dass die Festlegung des 3 km-<br />

Abstandes zur Mosel als Kernbereich des Landschaftsschutzgebietes einer gerichtlichen<br />

Überprüfung nicht standhalten würde. Daher wird die Fortführung des Klageverfahrens<br />

in Erwägung gezogen. Trotz wiederholter Ankündung ist bisher kein Antrag der Firma<br />

Gamesa für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Standorte in der<br />

Gemarkung Bremm gestellt worden.<br />

Bei einer Fortführung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht wird auch die<br />

Bestandskraft des Flächennutzungsplanes aus dem Jahre 2004 überprüft. Sollte dieser<br />

Plan keinen Bestand haben (möglicherweise deshalb, weil nicht genügend<br />

Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen sind und deshalb keine<br />

Ausschlusswirkung für die übrigen Flächen entstehen kann), würden in diesem Verfahren<br />

im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet und den 3 km-Abstand allenfalls die<br />

konkret von ENP beantragten Standorte überprüft. Es ist auch zu erwarten, dass<br />

grundsätzliche Aussagen zu der Anwendbarkeit der Landschaftsschutzverordnung<br />

gemacht werden.<br />

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat, die<br />

Informationen zur Kenntnis zu nehmen und den Fortgang des anhängigen und des<br />

möglicherweise bevorstehenden Rechtsstreites abzuwarten, bevor weitere<br />

Verfahrensbeschlüsse gefasst werden.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt die Informationen zur Kenntnis und beschließt, dass<br />

der Fortgang des anhängigen und des möglicherweise bevorstehenden Rechtsstreites<br />

abgewartet werden soll, bevor weitere Verfahrensbeschlüsse gefasst werden.


- 238 -<br />

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

8. Neuwahl einer / eines Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in<br />

das Amt<br />

Der Beigeordnete der <strong>Verbandsgemeinde</strong>, Herr Paul Lauxen, hat mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

10.04.2012 aus gesundheitlichen Gründen seine Entlassung aus dem<br />

Ehrenbeamtenverhältnis als Beigeordneter der <strong>Verbandsgemeinde</strong> zum 30.04.2012<br />

beantragt. Dem Antrag von Herrn Lauxen wurde entsprochen. Es ist nunmehr die<br />

Neuwahl einer/eines Beigeordneten durchzuführen. Einzelheiten zur Wahl einer/eines<br />

Beigeordneten, zu Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt ergeben sich aus<br />

den §§ 40 u. 54 Gemeindeordnung (GemO).<br />

Zunächst bedankte sich der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Volker Linden, für<br />

die gute Zusammenarbeit und das Engagement des zurückgetretenen Beigeordneten Paul<br />

Lauxen. Anschließend schlug er <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratsmitglied Heinz Berg für die<br />

bevorstehende Wahl des Beigeordneten vor.<br />

Der CBG-Fraktionsvorsitzende, Adolf Laux, schlug <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratsmitglied Hans<br />

Bleck für die Wahl des Beigeordneten vor.<br />

Die Wahl erfolgte geheim mittels Stimmzettel in Wahlkabinen. Abgegebene gültige<br />

Stimmen: 26<br />

Abstimmungsergebnis: 14 Stimmen für Hans Bleck<br />

12 Stimmen für Heinz Berg<br />

1 Stimmenthaltung<br />

Der Vorsitzende hat gem. § 36 Abs. 3 GemO nicht an der Wahl teilgenommen.<br />

Im ersten Wahlgang konnte Herr Hans Bleck somit mehr als die Hälfte der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen auf sich vereinen.<br />

Herr Bleck nahm die Wahl zum Beigeordneten an, anschließend folgte die Ernennung,<br />

Vereidigung und Einführung des Beigeordneten durch den Vorsitzenden.

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