12. Sitzung VG-Rat vom 27.06.2012 - Verbandsgemeinde Cochem
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Investitionskrediten, Zu- und Abnahme der liquiden Mittel im Kassenbestand und bei den<br />
Liquiditätskrediten).<br />
Der Haushaltsplan ist aufgeteilt in Teilhaushalte (vergleichbar den früheren<br />
Einzelplänen) und innerhalb der Teilhaushalte in Produkte (vergleichbar den früheren<br />
Unterabschnitten). Produkte sind Leistungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wie z.B. Schulen<br />
und Schwimmbäder aber auch verwaltungsinterne Leistungen wie die EDV-<br />
Administration oder die Personalverwaltung.<br />
Bei einem Produkt befinden sich sodann jeweils nacheinander dargestellt: die Ansätze<br />
des Ergebnishaushaltes, zusätzliche Ansätze des Finanzhaushaltes und sodann die<br />
Investitionsübersicht. Angegeben sind stets die Ansätze für das Haushaltsjahr 2012 und<br />
die Daten der drei folgenden Jahre. Künftig werden auch die Vergleichsdaten der beiden<br />
Vorjahre (Rechnungsergebnis des Vorvorjahres und Planansätze des Vorjahres)<br />
dargestellt. Im Jahre 2012 ist dies noch nicht möglich, da alle Konten neu gebildet<br />
wurden und es deshalb keine Vergleichswerte der Vorjahre geben kann.<br />
Das aus der Kameralistik bekannte zusätzliche Investitionsprogramm ist entfallen. Die<br />
Daten sind im Finanzplan bei dem jeweiligen Produkt dargestellt. Um einen Überblick<br />
über alle Investitionen zu geben ist im Vorbericht des Haushaltsplanes die<br />
Zusammenstellung „Investitionen 2012 – 2015“ enthalten.<br />
Der Stellenplan ist in der bekannten Form dem Haushalt beigefügt.<br />
Weitere wichtige Element der Doppik sind die Eröffnungsbilanz der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
und die jährlichen Jahresabschlüsse (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz). Die<br />
Eröffnungsbilanz zum 1.1.2012 wird von der Verwaltung noch erarbeitet. Sie soll nach §<br />
13 KomDoppikLG bis zum 30. November des ersten doppischen Haushaltsjahres (also<br />
bis 30.11.2012) vorliegen.<br />
II) Haushaltsausgleich 2012<br />
Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen (§ 18 Gemeindehaushaltsverordnung) wenn<br />
1. der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist und<br />
2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um<br />
die Auszahlungen der planmäßigen Tilgungen von Investitionskrediten zu decken.<br />
Der Haushaltsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Cochem</strong> ist ausweislich des § 1 der<br />
Haushaltssatzung somit ausgeglichen. Der Ergebnishaushalt hat einen geringen<br />
Jahresüberschuss von 83.155 Euro, da hier zwar Abschreibungen pp. enthalten sind, nicht<br />
aber die Tilgung von Investitionskrediten. Im Finanzhaushalt weist der Saldo der<br />
ordentlichen Ein- und Auszahlungen ein plus von 387.490 Euro aus. Dies ist exakt der<br />
Betrag, der als Kredittilgung (= Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit) ausgewiesen ist.<br />
Somit ist der Finanzhaushalt ausgeglichen.<br />
III) Umlagen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> 2012<br />
Die von den verbandsangehörigen Gemeinden zu zahlenden Umlagen verändern sich<br />
voraussichtlich wie folgt:<br />
Jahr Umlagegrundlagen Umlagesatz Umlagesoll<br />
<strong>VG</strong>-Umlage 2012 13.125.076 € 35,02 v.H. 4.596.390 €<br />
- Festsetzung 2011 11.010.444 € 35,52 v.H. 3.910.902 €<br />
Differenz 2.114.632 € - 0,50 v.H. 685.488 €<br />
Grundschulumlage 2012 <strong>12.</strong>333.866 € 5,77 v.H. 711.655 €<br />
- Festsetzung 2011 10.287.851 € 7,00 v.H. 720.142 €<br />
Differenz 2.046.015 € - 1,23 v.H. - 8.487 €