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Lernmittelfreiheit Schulbücherkatalog - Amtsblatt des hessischen ...

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18<br />

ten Betrag dem Kultusministerium zum 15. November<br />

2010.<br />

4.4 Auf den Erlass vom 27. November 2000 – Az.:<br />

V A 2 – 674/200 – zum Einsatz von LMF-Mitteln<br />

für die Anschaffung von Lehrmitteln (5%-<br />

Regelung) weise ich besonders hin.<br />

Umgang mit der Rechtschreibreform<br />

1. Alle in den Schulen vorhandenen Schulbuchbestände<br />

können bis zum üblichen Erneuerungszeitpunkt<br />

benutzt werden. Kein Buch muss ausgesondert<br />

oder vorzeitig ersetzt werden, nur weil es<br />

die alte Schreibweise enthält.<br />

Mehrbedarfsanträge dürfen daher weder direkt<br />

noch indirekt mit Anschaffungen rechtschreibreformierter<br />

Bücher begründet werden.<br />

2. Um die Vermittlung der neuen Rechtschreibregeln<br />

zu erleichtern, bietet es sich an, im Rahmen<br />

der verfügbaren Mittel möglichst rasch den Bestand<br />

an Sprachbüchern für das Fach Deutsch zu<br />

erneuern. Bei Anschaffungsentscheidungen sollten<br />

diese daher Priorität haben.<br />

3. Für bisher schon zugelassene Schulbücher, die nur<br />

hinsichtlich der Rechtschreibreform überarbeitet<br />

wurden, werden folgende weitere Hinweise gegeben:<br />

a) Bei Sprachbüchern für das Fach Deutsch ist<br />

nicht nur die Anpassung an die neue Schreibweise<br />

erfolgt, sondern auch der Regelteil verändert<br />

worden. Alte und neue Ausgaben sind<br />

mit Einschränkungen nebeneinander verwendbar.<br />

b) Dagegen wurde in den Büchern für andere<br />

Fächer in der Regel (außer unerlässlichen Korrekturen)<br />

nur die Anpassung an die neue<br />

Schreibweise vorgenommen. Die Ausgaben<br />

sind ansonsten identisch und können uneingeschränkt<br />

nebeneinander benutzt werden.<br />

4. Soweit in den Schulbüchern Fremdtexte verwendet<br />

werden, ist es möglich, dass eine Umstellung<br />

noch nicht erfolgt ist bzw. nicht erfolgen wird.<br />

5. Sobald in diesem Zusammenhang Entscheidungen<br />

getroffen wurden, Schulbücher für ein bestimmtes<br />

Fach und eine bestimmte Jahrgangsstufe zu ersetzen,<br />

sollte von der Möglichkeit der Aussonderung<br />

der alten Bestände nach der Verordnung über die<br />

Durchführung der <strong>Lernmittelfreiheit</strong> Gebrauch<br />

gemacht werden. Den Schülerinnen und Schü lern,<br />

die zur Aussonderung vorgesehene Bücher als<br />

letzte im Rahmen der Ausleihe benutzen, können<br />

Eintragungen erlaubt werden.

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