Lernmittelfreiheit Schulbücherkatalog - Amtsblatt des hessischen ...
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18<br />
ten Betrag dem Kultusministerium zum 15. November<br />
2010.<br />
4.4 Auf den Erlass vom 27. November 2000 – Az.:<br />
V A 2 – 674/200 – zum Einsatz von LMF-Mitteln<br />
für die Anschaffung von Lehrmitteln (5%-<br />
Regelung) weise ich besonders hin.<br />
Umgang mit der Rechtschreibreform<br />
1. Alle in den Schulen vorhandenen Schulbuchbestände<br />
können bis zum üblichen Erneuerungszeitpunkt<br />
benutzt werden. Kein Buch muss ausgesondert<br />
oder vorzeitig ersetzt werden, nur weil es<br />
die alte Schreibweise enthält.<br />
Mehrbedarfsanträge dürfen daher weder direkt<br />
noch indirekt mit Anschaffungen rechtschreibreformierter<br />
Bücher begründet werden.<br />
2. Um die Vermittlung der neuen Rechtschreibregeln<br />
zu erleichtern, bietet es sich an, im Rahmen<br />
der verfügbaren Mittel möglichst rasch den Bestand<br />
an Sprachbüchern für das Fach Deutsch zu<br />
erneuern. Bei Anschaffungsentscheidungen sollten<br />
diese daher Priorität haben.<br />
3. Für bisher schon zugelassene Schulbücher, die nur<br />
hinsichtlich der Rechtschreibreform überarbeitet<br />
wurden, werden folgende weitere Hinweise gegeben:<br />
a) Bei Sprachbüchern für das Fach Deutsch ist<br />
nicht nur die Anpassung an die neue Schreibweise<br />
erfolgt, sondern auch der Regelteil verändert<br />
worden. Alte und neue Ausgaben sind<br />
mit Einschränkungen nebeneinander verwendbar.<br />
b) Dagegen wurde in den Büchern für andere<br />
Fächer in der Regel (außer unerlässlichen Korrekturen)<br />
nur die Anpassung an die neue<br />
Schreibweise vorgenommen. Die Ausgaben<br />
sind ansonsten identisch und können uneingeschränkt<br />
nebeneinander benutzt werden.<br />
4. Soweit in den Schulbüchern Fremdtexte verwendet<br />
werden, ist es möglich, dass eine Umstellung<br />
noch nicht erfolgt ist bzw. nicht erfolgen wird.<br />
5. Sobald in diesem Zusammenhang Entscheidungen<br />
getroffen wurden, Schulbücher für ein bestimmtes<br />
Fach und eine bestimmte Jahrgangsstufe zu ersetzen,<br />
sollte von der Möglichkeit der Aussonderung<br />
der alten Bestände nach der Verordnung über die<br />
Durchführung der <strong>Lernmittelfreiheit</strong> Gebrauch<br />
gemacht werden. Den Schülerinnen und Schü lern,<br />
die zur Aussonderung vorgesehene Bücher als<br />
letzte im Rahmen der Ausleihe benutzen, können<br />
Eintragungen erlaubt werden.