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abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums

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INHALTSVERZEICHNIS ABI. 8/<strong>02</strong><br />

AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN<br />

VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN<br />

– Statistische Erhebung an den allgemein bildenden<br />

Schulen (Lan<strong>des</strong>schulstatistik) in Hessen im Schuljahr<br />

20<strong>02</strong>/2003 – Staatliche Schulämter – ................ 534<br />

– Statistische Erhebung an den allgemein bildenden<br />

Schulen (Lan<strong>des</strong>schulstatistik) in Hessen im Schuljahr<br />

20<strong>02</strong>/2003 – allgemein bildende Schulen – ........ 538<br />

– Schulpraktika ............................................................ 540<br />

NACHDRUCKE VON SCHULBEZOGENEN<br />

RECHTSVORSCHRIFTEN AUS DEM GVBl. I<br />

U. A. VERKÜNDUNGSBLÄTTERN<br />

BESCHLÜSSE DER KMK<br />

– Rechtliche Hinweise zur Nutzung <strong>des</strong> Internets<br />

an Schulen................................................................. 541<br />

STELLENAUSSCHREIBUNGEN<br />

a) für Funktionsstellen ................................................. 544<br />

b) für Beförderungsstellen............................................ 552<br />

c) für das schulbezogene Einstellungsverfahren........... 555<br />

d) für die pädagogische Ausbildung im Vorbereitungsdienst<br />

der Fachlehreranwärterinnen und<br />

Fachlehreranwärter für arbeitstechnische<br />

Fächer ...................................................................... 557<br />

e) für den Auslandsschuldienst .................................... 558<br />

f) für Pädagogische Mitarbeiter/innen ......................... 560<br />

Hessisches Kultusministerium...................................... 561<br />

Beilagenhinweis:<br />

Dieser Ausgabe liegen eine Beilage der Neuen Hess. Beamtensterbekasse<br />

bei.<br />

<strong>Amtsblatt</strong><br />

<strong>des</strong> Hessischen <strong>Kultusministeriums</strong><br />

Herausgeber:<br />

Hessisches Kultusministerium,<br />

Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden,<br />

Telefon (06 11) 36 80,<br />

Telefax (06 11) 3 68 20 99<br />

Verantwortlich für den Inhalt:<br />

Ministerialrat Dr. Jürgen Pyschik<br />

Redaktion: Waltraud Janssen.<br />

BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN<br />

DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS<br />

NEUERSCHEINUNGEN<br />

Verlag, Druck: A. Bernecker Verlag GmbH,<br />

Unter dem Schöneberg 1<br />

34212 Melsungen<br />

Telefon (0 56 61) 73 10<br />

Telefax (0 56 61) 73 14 00<br />

Internet http://www.bernecker.de<br />

Abonnentenverwaltung/Vertrieb (Print-Version)<br />

Telefon (05 61) 9 83 66 25<br />

Telefax (05 61) 9 83 66 33<br />

Abonnentenverwaltung (Online-Version)<br />

E-Mail: Anne.Sprenger@bernecker.de<br />

Telefon (0 56 61) 73 14 03<br />

Telefax (0 56 61) 73 14 00<br />

Jahresbezugspreis: 32,00 EUR (einschl. MwSt.)<br />

und Versandkosten. Einzelausgaben kosten bis<br />

zu einem Umfang von 64 Seiten 4,00 EUR.<br />

– Empfehlung für das Einschulungsverfahren .............. 562<br />

– Hochbegabtenförderung in <strong>hessischen</strong> Schulen ......... 565<br />

– Der XVI. Lan<strong>des</strong>elternbeirat von Hessen .................. 583<br />

– Ausschreibung der Sondermaßnahme Medienbildung<br />

im Schulverbund im Rahmen der Medieninitiative<br />

Schule@Zukunft ........................................ 584<br />

– Bildungsprogramm <strong>des</strong> Hessischen Rundfunks<br />

hr2 Wissenswert ........................................................ 585<br />

– Radio und Schule ...................................................... 587<br />

SCHÜLERWETTBEWERBE<br />

– Bun<strong>des</strong>wettbewerb Mathematik 2003........................ 588<br />

– 21. Bun<strong>des</strong>wettbewerb Informatik 20<strong>02</strong>/2003 ........... 588<br />

– Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um den<br />

Preis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten ..................................... 589<br />

– Jugendpreis 2003 der Hessischen Akademie Ländlicher<br />

Raum............................................................... 589<br />

– Wettbewerb „Energieland Hessen“............................ 590<br />

– Wettbewerb „Hessen liest – Lesen ist so wichtig<br />

wie Zähneputzen!“ .................................................... 590<br />

VERANSTALTUNGEN UND HINWEISE<br />

– Lehrerfortbildung: Veranstaltungen Freier Träger..... 591<br />

– Klasse musiziert ........................................................ 598<br />

– Ausschreibung <strong>des</strong> Projektes neue klang welten 2003.. 598<br />

– Unser Rhein – mehr als Wasser................................. 600<br />

– Unterrichtsprojekt <strong>des</strong> Vereins „Hunde helfen<br />

Menschen e. V.“ ........................................................ 600<br />

– 4. Deutsch-Französisches Forum............................... 600<br />

– Im Reich der Bisonjäger............................................ 601<br />

– Das Bildungsangebot im Freilichtmuseum Hessenpark 601<br />

– Kompaktseminar: Lernort Gedenkstätten .................. 603<br />

– „Soweit die Füße tragen“........................................... 605<br />

– Zeitung für die Schule ............................................... 606<br />

– Melsunger Falt-Tafel Deutsche Grammatik............... 606<br />

– 20. Tischtennis-mini-Meisterschaften <strong>des</strong> Deutschen<br />

Tischtennis-Bun<strong>des</strong> im Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003............. 607<br />

– Der neue Tischtennis-Wettbewerb: DIE BESTE<br />

KLASSE.................................................................... 608<br />

– Die Schultischtennis-Sets <strong>des</strong> Deutschen Tischtennis-<br />

Bun<strong>des</strong>....................................................................... 608<br />

– Hessische Lan<strong>des</strong>zentrale für politische Bildung....... 610<br />

BUCHBESPRECHUNGEN<br />

– Freund, Bodo: Hessen ............................................... 612<br />

– Dürre, Rainer: Rechenschwäche – das Trainingsprogramm<br />

für Ihr Kind ................................................... 613<br />

– Etschenberger, Karla: Chronische Erkrankungen<br />

als Problem und Thema in Schule und Unterricht ..... 613<br />

Bei stärkeren Ausgaben erhöht sich der Preis<br />

um 3,20 EUR je zusätzlich angefangener 16<br />

Seiten. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt.<br />

und zuzüglich Porto u. Verpackung. Erscheinungsweise<br />

monatlich, zur Monatsmitte. Bestellungen<br />

für Abonnements und Einzelhefte nur an<br />

den Verlag.<br />

Das Abonnement verlängert sich automatisch<br />

um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 6 Wochen<br />

vor Ablauf durch Einschreiben gekündigt wird.<br />

Zuschriften und Rezensionsexemplare an die<br />

Redaktion. Für unaufgefordert eingesandte<br />

Rezensionsexemplare besteht<br />

keine Verpflichtung zur<br />

Rezension oder Anspruch<br />

auf Rücksendung.


534 ABl. 8/<strong>02</strong><br />

AMTLICHER TEIL<br />

VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN<br />

Statistische Erhebung an den allgemein<br />

bildenden Schulen (Lan<strong>des</strong>schulstatistik)<br />

in Hessen im Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003<br />

Erlass vom 19. Juli 20<strong>02</strong><br />

VI B 2.3 – 610/<strong>02</strong>0 – 317 -<br />

An die Leiterinnen und Leiter<br />

der Staatlichen Schulämter in Hessen<br />

I. Erhebungstermin<br />

Die Statistische Erhebung an den allgemein bildenden<br />

Schulen für das Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003 wird zum Stichtag<br />

26. August 20<strong>02</strong><br />

durchgeführt.<br />

II. Aufbau der Erhebung<br />

• Die Erhebung der Lan<strong>des</strong>schulstatistik an den <strong>hessischen</strong><br />

Schulen wird in diesem Jahr ausschließlich unter<br />

Verwendung der Schulverwaltungssoftware<br />

LUSD (allgemeine Schulen) bzw. HeSV (Sonderschulen)<br />

durchgeführt. Die Staatlichen Schulämter erhalten<br />

eine Übersichtsliste, mit welchem Verfahren die jeweiligen<br />

Schulen liefern.<br />

• An den Schulen wird ein anonymisierter Schülerbzw.<br />

Lehrer-Individualdatensatz als Datei aus dem<br />

Verfahren abgezogen, der die Informationen der bisherigen<br />

Erhebungsbögen sowie weitere Merkmale enthält.<br />

Die bisherigen Erhebungsunterlagen entfallen<br />

weitgehend. Mittelfristig entfallen damit auch bisherige<br />

Sondererhebungen.<br />

• Zusätzlich zu den bisherigen Daten der Statistik wird<br />

in diesem Jahr erstmals von allen Schulen die Unterrichtsverteilung<br />

der Schüler erhoben.<br />

• An den öffentlichen Schulen wird darüber hinaus der<br />

Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte erhoben.<br />

• Die Prüfung der Statistik erfolgt durch die Staatlichen<br />

Schulämter anhand eines Begleitausdruckes der<br />

Schule sowie parallel anhand von Auswertungen der<br />

Diskettendaten aus dem Hessischen Schulinformationssystem<br />

HESIS. Die Bestätigung der Korrektheit<br />

der Daten (Freigabe) erfolgt parallel auf dem Begleitausdruck<br />

und im Intranet.<br />

III. Vorbereitung der Erhebung<br />

• Leer-Disketten für die Datenlieferung werden vom<br />

HSL geliefert und sind entsprechend beschriftet.<br />

• Die Schulämter leiten den Schulen eine Leer-<br />

Diskette, Erhebungsbögen und den Erlass an die<br />

Schulen gemeinsam mit einer Begleitverfügung zu.<br />

• In der Begleitverfügung teilen die Schulämter den<br />

Schulen den Zeitpunkt für die Abgabe der Statistik an<br />

das Schulamt mit.<br />

• Überzählige Disketten und Erhebungsformulare sind<br />

bis zum Abschluss der Erhebung für evtl. Nachforderungen<br />

der Schulen aufzubewahren.<br />

• Außenstellen von Schulen dürfen im Regelfall keine<br />

eigenen Disketten abgeben. Ausnahmen hiervon werden<br />

den Schulämtern vom LUSD-Support mitgeteilt.<br />

• Die Schulen liefern eine Diskette und in zweifacher<br />

Ausfertigung einen Begleitausdruck aus dem jeweiligen<br />

Verfahren.<br />

• Zusätzlich zum Datensatz sind in diesem Jahr noch<br />

folgende Erhebungsbögen von den Schulen zu liefern:<br />

Bogen Schulformen<br />

Erhebungsbogen „L“ Alle Privatschulen<br />

Erhebungsbogen Alle allgemeinen<br />

„SoPädFö-allg.Sch.“ Schulen 1)<br />

Einlageteil zum<br />

Erhebungsbogen „S“ Alle Sonderschulen<br />

1) Je Schule ist nur ein Bogen auszufüllen<br />

Der Erhebungsbogen „L“ für die Schulen für Erwachsene<br />

wird direkt vom HSL verschickt.<br />

IV. Rücklauf<br />

• Den Rücklauftermin für die Daten und Erhebungsbögen<br />

der Lan<strong>des</strong>schulstatistik teilen die Staatlichen<br />

Schulämter den Schulen in einer Begleitverfügung<br />

mit.<br />

• Die gesamte Statistik, die von den Schulen abzugeben<br />

ist, umfasst<br />

1. Eine Diskette mit der Datei „Sxxxxxx.IVS.ZIP“<br />

(xxxxxx = 4stellige Schulnummer und 2stellige Kennung<br />

der Haupt-/Nebenstelle).<br />

Die Diskette enthält eine verschlüsselte, komprimierte


ABl. 8/<strong>02</strong> Verwaltungsvorschriften 535<br />

Datenbank und ist nicht lesbar. Jeder Versuch die<br />

Datei zu öffnen kann diese beschädigen!<br />

2. Einen Begleitausdruck in zweifacher Ausfertigung<br />

mit – in dieser Reihenfolge – folgendem Inhalt:<br />

– Mantelbogendaten mit Schulstempel<br />

– Kontrollausdruck mit Daten der sog. Vorschaltmasken<br />

und Eckzahlen<br />

– Hinweisbogen mit Dateninkonsistenzen („weichen“<br />

Fehlern), falls vorhanden<br />

– Hinweisbogen mit Ausdruck der verwendeten<br />

Programmversion<br />

– Hinweisbogen mit Angaben über das Datum, die<br />

Gesamtzahl der Seiten und der Unterschrift <strong>des</strong><br />

Schulleiters/der Schulleiterin<br />

3. Ggf. Erhebungsbögen „L“, Einlageteil zu „S“,<br />

„SopädFö“.<br />

• Der Rücklauf aus den Schulen ist anhand der Rücklaufliste<br />

<strong>des</strong> HSL zu kontrollieren und die Statistik<br />

von fehlenden Schulen nach dem Abgabetermin unverzüglich<br />

nachzufordern.<br />

V. Bearbeitung und Prüfung<br />

• Die Diskette ist noch vor dem Begleitausdruck zu<br />

überprüfen:<br />

Prüfung Veranlassung<br />

Datei „Sxxxxxx.IVS. Falls nein: Statistik neu<br />

ZIP“ vorhanden anfordern<br />

Datei größer als 0 KB Falls nein: Statistik neu<br />

anfordern<br />

Wenn korrekte Datei E-Mail-Versand der Datei an<br />

vorhanden: Schulstatistik@hsl.de;<br />

Aufbewahrung der Diskette<br />

Nach Einspielen der Falls Daten fehlerhaft:<br />

Daten: Schulfachliche Statistik neu anfordern<br />

Prüfung der Daten<br />

mittels Hesis-<br />

Berichten<br />

Informationen zur Prüfung der Daten mit Hesis und zum<br />

Programm „Schulstatistik-Web“ erhalten die Schulämter<br />

separat.<br />

• Der Begleitausdruck und die Erhebungsbögen werden<br />

vom Schulamt wie folgt geprüft:<br />

Prüfung Veranlassung<br />

Korrektes Schuljahr: Falsches Schuljahr:<br />

20<strong>02</strong>/2003 Statistik neu anfordern<br />

Vollständigkeit der Unvollständig: fehlende<br />

Seiten (siehe Hinweis- Seiten anfordern; ggf.<br />

blatt) Statistik neu anfordern<br />

Vollständigkeit der Ggf. nachfordern<br />

Erhebungsbögen<br />

Korrekte Programm- Falsche Version:<br />

version Statistik mit korrekter<br />

(siehe Hinweisblatt): Version neu anfordern,<br />

- LUSD 2.7 LUSD-/HeSV-Ansprech-<br />

- HeSV 1.7 partner verständigen<br />

Handschriftliche Falls vorhanden:<br />

Eintragungen Statistik neu anfordern<br />

Schulfachliche Bei Fehlern:<br />

Prüfung der Daten, Statistik neu anfordern<br />

u.a. Übereinstimmung<br />

der Daten der Kontrollausdrucke<br />

mit den<br />

Eckdaten<br />

Schulfachliche Prüfung Rücksprache mit Schule.<br />

der Dateninkonsis- Falls tatsächliche Fehler:<br />

tenzen („weiche Statistik neu anfordern<br />

Fehler“):<br />

- Allgemeine und<br />

schülerbezogene<br />

Meldungen<br />

- Meldungen zur Wenn Unterrichtsverteilung<br />

Unterrichtsverteilung der abgegeben:<br />

Schüler und zum<br />

Unterrichtseinsatz - Öffentliche Schulen: schüler-<br />

der Lehrer und lehrerbezogene Meldungen<br />

prüfen, ggf. bei der<br />

Schule nachfragen und neue<br />

Statistik anfordern<br />

- Private Schulen: nur Schülerbezogene<br />

Meldungen<br />

prüfen und Lehrerbezogene<br />

Meldungen ignorieren; ggf.<br />

bei der Schule nachfragen<br />

und neue Statistik anfordern<br />

Handschriftliche Eintragungen im Begleitausdruck können<br />

in keinem Fall berücksichtigt werden und erfordern<br />

in jedem Fall eine entsprechende Änderung in den Daten<br />

durch die Schule und Neuerstellung von Datei und Begleitausdruck!<br />

Es ist unbedingt zu vermeiden, dass der Begleitausdruck<br />

und die Diskettendaten unterschiedliche Daten enthalten.<br />

Bei der Neuanforderung der Statistik sind die Schulen<br />

<strong>des</strong>halb darauf hinzuweisen, dass die Datei und der<br />

Begleitausdruck grundsätzlich gleichzeitig zu erstellen<br />

sind.<br />

• Unterrichtsverteilung<br />

Sofern Schulen die Unterrichtsverteilung der<br />

Schüler (öffentliche und private Schulen) und den<br />

Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte (nur öffentliche<br />

Schulen) nicht vollständig und korrekt bis zum<br />

Stichtag der Statistik erfassen können, kann diese auf<br />

Antrag zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden.<br />

Voraussetzung ist die Genehmigung <strong>des</strong> Antrags durch<br />

das Staatliche Schulamt. Die Genehmigung wird vom<br />

Schulamt in der Rücklaufliste und in dem Programm<br />

„Schulstatistik-Web“ im Intranet eingetragen.<br />

Der genehmigte Antrag ist auf der letzten Seite <strong>des</strong><br />

Begleitausdruckes vermerkt.<br />

Diese Schulen müssen eine neue, um die Vorschaltmasken<br />

verminderte Statistik mit dem Stichtag


536 Verwaltungsvorschriften ABl. 8/<strong>02</strong><br />

1. November 20<strong>02</strong> bis zum 15. November 20<strong>02</strong> an die<br />

Staatlichen Schulämter liefern.<br />

Das Verfahren wird in einem gesonderten Erlass geregelt.<br />

• Bei Fehlern in Begleitausdruck oder Hesis-Berichten<br />

ist die Statistik neu bei der Schule anzufordern: dazu<br />

gehören eine neue Datei und ein gleichzeitig erstellter<br />

Begleitausdruck sowie ggf. korrigierte Erhebungsbögen.<br />

Gleichzeitig ist das Prüfungsergebnis der<br />

Schule im Programm „Schulstatistik-Web“ im Intranet<br />

einzutragen.<br />

• Sind Begleitausdruck, Erhebungsbogen und Hesis-<br />

Berichte korrekt, wird der Begleitausdruck vom<br />

Staatlichen Schulamt auf der letzten Seite sachlich<br />

richtig gezeichnet. Gleichzeitig ist das Prüfungsergebnis<br />

der Schule im Programm „Schulstatistik-Web“ im<br />

Intranet einzutragen. Begleitausdruck und Erhebungsbogen<br />

werden mit der Rücklaufliste gesendet an das<br />

Hessische Statistische Lan<strong>des</strong>amt<br />

Abteilung III B 3, Rheinstraße 35-37,<br />

65185 Wiesbaden<br />

• Die Diskette verbleibt im Staatlichen Schulamt und<br />

wird dort bis zum Abschluss der Erhebung aufbewahrt.<br />

• Damit die Rücklaufkontrolle der Begleitausdrucke und<br />

Erhebungsbogen durch das Statistische Lan<strong>des</strong>amt erleichtert<br />

wird, werden die Schulämter gebeten, die<br />

Rücklaufliste den Unterlagen beizufügen, darauf die<br />

gelieferten Schulen zu markieren und die Unterlagen<br />

entsprechend der Reihenfolge der Liste zu sortieren.<br />

VI. Abgabetermin<br />

• Die Prüfung der Daten und Unterlagen sowie die Weiterleitung<br />

der Unterlagen durch die Staatlichen<br />

Schulämter an das Statistische Lan<strong>des</strong>amt erfolgt bis<br />

spätestens<br />

27. September 20<strong>02</strong><br />

Auch Teillieferungen vor dem Abgabetermin sind erwünscht.<br />

VII. Anmerkungen zu einzelnen Teilen der Erhebung<br />

• Zur vollständigen Erfassung ist es erforderlich, dass<br />

auch Schulabgänger aus Schulformen, die im Schuljahr<br />

20<strong>02</strong>/2003 nicht mehr angeboten werden oder<br />

ausgelaufen sind, gemeldet werden.<br />

• Die Schulstammdaten mit Schulformangeboten, besonderen<br />

Einrichtungen und besonderen Aufgaben<br />

sind von den Staatlichen Schulämtern wie bisher in<br />

HesisPC zu aktualisieren. Die Schulämter erhalten<br />

hierzu Arbeitshinweise.<br />

• Der Klassenbogen-Pendelbeleg aus HesisPC entfällt.<br />

Die Klassenbogendaten werden den Schulämtern nach<br />

Abschluss der Erhebung vom Referat VI B 2 als Importdatei<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

• Die Daten der Erhebung EM/EOS sind in der<br />

Statistik-Datei enthalten; eine separate Erhebung entfällt.<br />

• Erhebung „OSK“ (Oberstufen-Kursbildung)<br />

Die Erhebung OSK entfällt als eigenständige Erhebung<br />

und wird durch die Unterrichtsverteilung im<br />

Schüler-Individualdatensatz ersetzt.<br />

• Erhebung zum evangelischen und katholischen<br />

Religionsunterricht<br />

Die Erhebung erfolgt in diesem Jahr mit Hilfe eines<br />

Erfassungsprogramms. Dieses geht den Schulämtern<br />

separat zu.<br />

• Bericht „Verwendung der zugewiesenen Lehrerstunden“<br />

Ein Abgleich der Gesamtzahl der Schüler und Klassen<br />

dieser Erhebung mit der Lan<strong>des</strong>schulstatistik ist aus<br />

zeitlichen und organisatorischen Erwägungen nicht erforderlich.<br />

• Personalnummern der Lehrkräfte/Unterrichtseinsatz<br />

Im Rahmen der Erfassung <strong>des</strong> Unterrichtseinsatzes der<br />

Lehrkräfte sind von den öffentlichen Schulen für alle<br />

Lehrkräfte der Schule, die Unterricht erteilen, die Personalnummern<br />

zu erfassen. Diese werden den Schulen<br />

vom zuständigen Staatlichen Schulamt regelmäßig und<br />

vollständig mitgeteilt.<br />

• Lehrereinsatzdaten (LUD)<br />

Die Aktualisierung der Lehrereinsatzdaten erfolgt<br />

in Verantwortung und nach Terminsetzung der<br />

Staatlichen Schulämter mit Hilfe von AVSS. Es<br />

wird ein Pendelbeleg an aus AVSS an die Schulen<br />

versandt. Arbeitsablauf und Übernahmetermin der<br />

Daten werden durch einen gesonderten Erlass geregelt.<br />

• Lehrer an Privatschulen<br />

Die Lehrer an Privatschulen (Bogen „L“) werden wieder<br />

ausschließlich vom Hessischen Statistischen Lan<strong>des</strong>amt<br />

erfasst.<br />

VIII. Rückfragen<br />

Rückfragen sind jeweils zu richten:<br />

• Zu dem Programm LUSD an<br />

Herrn Hansen, Tel. 06421/982942,<br />

E-Mail k.hansen@hkm.hessen.de, oder<br />

Herrn Schäfer, Tel. 06103/936256,<br />

E-Mail c.schaefer@hkm.hessen.de, oder<br />

Frau Wenderoth, Tel. 06421/982942,<br />

E-Mail h.wenderoth@hkm.hessen.de


ABl. 8/<strong>02</strong> Verwaltungsvorschriften 537<br />

• Zu dem Programm HeSV an die<br />

HeSV-Hotline, Tel. <strong>02</strong>03/5521142 oder<br />

Herrn Odrosek, Tel. 0611/368-2646 oder<br />

06120/9269736<br />

• Zu den Begleitausdrucken und Erhebungsbögen<br />

„L“, „SopädFö“ und Einlageteil zum Erhebungsbogen<br />

„S“ an das<br />

Hessische Statistische Lan<strong>des</strong>amt in Wiesbaden,<br />

Frau Ostermayer, Tel. 0611/38<strong>02</strong>-324 oder<br />

Frau Fedgenhäuer, Tel. 0611/38<strong>02</strong>-323<br />

• Zu dem Kontrollausdruck „Zusatzbogen IGS“ an<br />

Frau Dr. Dörger, Tel. 0611/368-2314<br />

Verbleib der Ausdrucke und Erhebungsunterlagen<br />

•Zu den Begleitausdrucken zur Gymnasialen Oberstufe<br />

an<br />

Herrn Batzer, Tel. 0611/368-2316 (montags)<br />

• Allgemeine Rückfragen zum Verfahren an<br />

Herrn Karakas, Tel. 0611/368-2734<br />

Frau Seemann, Tel. 0611/368-2643<br />

Frau Grabe, Tel. 0611/368-2648<br />

• Zu der Prüfung der Daten über Hesis und zum Programm<br />

„Schulstatistik-Web“ im Intranet werden Ihnen<br />

die Ansprechpartner gesondert mitgeteilt.<br />

Bezeichnung Anzahl der Davon sind bestimmt für<br />

der Unterlage Ausfertigungen HSL die das<br />

berichtende zuständige<br />

Diskette mit Datei<br />

Schule Staatliche<br />

Schulamt<br />

„Sxxxxxx.IVS.ZIP“ 1) 1 – – 1<br />

Begleitausdruck aus<br />

LUSD/HeSV<br />

3 1 1 1<br />

Erhebungsbogen „L“ 3 1 1 1<br />

Erhebungsbogen<br />

„SopädFö-allg.<br />

Schulen“<br />

4 2 1 1<br />

Einlageteil zum<br />

Erhebungsbogen „S“<br />

3 1 1 1<br />

1) Die Schulen werden aufgefordert, eine Kopie der Datei zur Dokumentation zu erstellen<br />

Anlage


538 Verwaltungsvorschriften ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Statistische Erhebung an den allgemein bildenden<br />

Schulen (Lan<strong>des</strong>schulstatistik) in<br />

Hessen im Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003<br />

Erlass vom 19. Juli 20<strong>02</strong><br />

VI B 2.3 – 610/<strong>02</strong>0 – 318 –<br />

An die Leiterinnen und Leiter<br />

der allgemein bildenden Schulen in Hessen<br />

I. Erhebungstermin<br />

Die Statistische Erhebung an den allgemein bildenden<br />

Schulen für das Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003 wird zum Stichtag<br />

durchgeführt.<br />

26. August 20<strong>02</strong><br />

II. Aufbau und Umfang der Erhebung<br />

• Die Erhebung der Lan<strong>des</strong>schulstatistik an den <strong>hessischen</strong><br />

Schulen wird in diesem Jahr ausschließlich unter<br />

Verwendung der Schulverwaltungssoftware<br />

LUSD (allgemeine Schulen) bzw. HeSV (Sonderschulen)<br />

durchgeführt.<br />

• An den Schulen wird ein anonymisierter Datensatz als<br />

Datei aus dem Verfahren abgezogen, der die Informationen<br />

der bisherigen Erhebungsbögen sowie weitere<br />

Merkmale enthält. Die bisherigen Erhebungsbögen<br />

entfallen weitgehend. Mittelfristig entfallen damit<br />

auch bisherige Sondererhebungen.<br />

• Im Schulverwaltungsverfahren sind in diesem Jahr folgende<br />

Daten für die Lan<strong>des</strong>schulstatistik zu pflegen:<br />

• Schülerstammdaten<br />

• Schülerhalbjahresdaten<br />

• Unterrichtsverteilung der Schüler<br />

• Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte<br />

(nur öffentliche Schulen)<br />

• Zusatzdaten (schulformabhängig)<br />

III. Ablauf der Erhebung<br />

• Die Schulen erhalten vom zuständigen Staatlichen<br />

Schulamt eine Leer-Diskette für die Speicherung der<br />

Statistik-Datei und, soweit erforderlich, Erhebungsbögen.<br />

• Fehlende Formulare und Disketten können bei dem zuständigen<br />

Staatlichen Schulamt angefordert werden.<br />

• Außenstellen von Schulen dürfen im Regelfall keine<br />

eigenen Disketten abgeben. Ausnahmen müssen im<br />

Einzelfall mit dem Support der LUSD vereinbart werden.<br />

• Die Schulen erstellen eine Statistikdatei auf Diskette<br />

und in zweifacher Ausfertigung einen Begleitausdruck<br />

aus dem Verfahren.<br />

• Zusätzlich zum Datensatz und dem Begleitausdruck<br />

sind in diesem Jahr noch folgende Erhebungsbögen<br />

von den Schulen zu liefern:<br />

Bogen Schulformen<br />

Erhebungsbogen „L“ Alle Privatschulen<br />

Erhebungsbogen Alle allgemeinen<br />

„SoPädFö-allg.Sch.“ Schulen 1)<br />

Einlageteil zum<br />

Erhebungsbogen „S“ Alle Sonderschulen<br />

1) Je Schule ist nur ein Bogen auszufüllen<br />

Der Erhebungsbogen „L“ für die Schulen für Erwachsene<br />

wird direkt vom HSL verschickt.<br />

IV. Bearbeitung und Rücklauf<br />

• Einzelheiten zur Erstellung der Statistik erfahren die<br />

Schulen aus den Anleitungen <strong>des</strong> jeweiligen Schulverwaltungsprogramms.<br />

• Nach der Bearbeitung senden die Schulen die Statistik<br />

an das zuständige Staatliche Schulamt. Die Statistik<br />

besteht aus folgenden Unterlagen:<br />

1. Eine Diskette mit der Datei „Sxxxxxx.IVS.ZIP“<br />

(xxxxxx = 4stellige Schulnummer und 2stellige<br />

Kennung der Haupt-/Nebenstelle, i. d. R. „00“).<br />

Die Diskette enthält eine verschlüsselte, komprimierte<br />

Datenbank und ist nicht lesbar. Jeder Versuch<br />

die Datei zu öffnen kann diese beschädigen!<br />

Folgende Prüfungen der Diskette sind vorzunehmen:<br />

– Datei „Sxxxxxx.IVS.ZIP“ vorhanden<br />

– Datei größer als 0 KB<br />

2. Ein unterschriebener Begleitausdruck in zweifacher<br />

Ausfertigung mit folgendem Inhalt:<br />

– Mantelbogendaten mit Schulstempel<br />

– Kontrollausdruck mit Daten der sog. Vorschaltmasken<br />

und Eckzahlen<br />

– Hinweisbogen mit Dateninkonsistenzen („weichen“<br />

Fehlern), falls vorhanden<br />

– Hinweisbogen mit Ausdruck der verwendeten<br />

Programmversion<br />

– Hinweisbogen mit Angaben über das Datum und<br />

die Gesamtzahl der Seiten und der Unterschrift<br />

<strong>des</strong> Schulleiters/der Schulleiterin<br />

Folgende Prüfungen <strong>des</strong> Begleitausdrucks sind<br />

vorzunehmen:<br />

– Korrektes Schuljahr: 20<strong>02</strong>/2003<br />

– Vollständigkeit der Seiten<br />

– Korrekte Programmversion:<br />

LUSD 2.7<br />

HeSV 1.7<br />

– Fachliche Prüfung der Daten<br />

– Fachliche Prüfung der Dateninkonsistenzen<br />

(„weiche Fehler“):


ABl. 8/<strong>02</strong> Verwaltungsvorschriften 539<br />

• Öffentliche Schulen prüfen auch Meldungen zu<br />

Unterrichtseinsatzdaten der Lehrkräfte und zur<br />

Unterrichtsverteilung der Schüler<br />

• Private Schulen prüfen nur Meldungen zur Unterrichtsverteilung<br />

der Schüler. Sie können Meldungen<br />

zu Unterrichtseinsatzdaten der Lehrkräfte ignorieren,<br />

da dieser Teil der Statistik nicht zu erstellen<br />

ist.<br />

3. Ggf. Erhebungsbögen „L“, Einlageteil zu „S“,<br />

„SopädFö“.<br />

• Handschriftliche Eintragungen oder Ergänzungen<br />

im Begleitausdruck können nicht berücksichtigt werden<br />

und erfordern in jedem Fall eine entsprechende<br />

Änderung in den Daten durch die Schule und Neuerstellung<br />

der Statistik!<br />

• Die Statistik ist in jedem Fall vollständig und für alle<br />

Schulformen und Jahrgänge der Schule mit dem<br />

Schulverwaltungsprogramm zu erstellen.<br />

• Es ist unbedingt zu vermeiden, dass der Begleitausdruck<br />

und die Diskettendaten unterschiedliche Daten<br />

enthalten. Bei der Erstellung ist <strong>des</strong>halb darauf zu achten,<br />

dass die Datei und der Begleitausdruck gleichzeitig<br />

erstellt werden.<br />

• Bei der Erstellung der Statistik mit LUSD ist in jedem<br />

Fall eine Datensicherung durchzuführen, bei HeSV<br />

erfolgt dies automatisch.<br />

• Unterrichtsverteilung<br />

Sofern Schulen die Unterrichtsverteilung der<br />

Schüler (öffentliche und private Schulen) und den Unterrichtseinsatz<br />

der Lehrkräfte (nur öffentliche<br />

Schulen) nicht vollständig und korrekt bis zum<br />

Stichtag der Statistik erfassen können, kann diese ausschließlich<br />

auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt<br />

abgegeben werden.<br />

Der Antrag ist vor Abgabe der Statistik formlos bei<br />

dem zuständigen Staatlichen Schulamt zu stellen.<br />

Werden keine Unterrichtsdaten zum Stichtag 26.8 geliefert,<br />

ist dies im Programm an der vorgesehenen Stelle<br />

zu vermerken und im Begleitausdruck mit der Unterschrift<br />

zu bestätigen. In diesem Fall können die gemeldeten<br />

Inkonsistenzen der Schüler- und Lehrerunterrichtsdaten<br />

ignoriert werden.<br />

Diese Schulen müssen eine neue, um die Vorschaltmasken<br />

verminderte Statistik mit vollständigen und<br />

korrekten Unterrichtsdaten mit dem Stichtag 1. November<br />

20<strong>02</strong> bis zum 15. November 20<strong>02</strong> an die Staatlichen<br />

Schulämter liefern.<br />

V. Abgabetermin<br />

Die Abgabetermine werden den Schulen vom zuständigen<br />

Staatlichen Schulamt in einer Begleitverfügung mitgeteilt.<br />

VI. Anmerkungen zu einzelnen Teilen der Erhebung<br />

• Zur vollständigen Erfassung ist es erforderlich, dass<br />

auch Schulabgänger aus Schulformen, die im Schuljahr<br />

20<strong>02</strong>/2003 nicht mehr angeboten werden oder<br />

ausgelaufen sind, gemeldet werden.<br />

• Der Klassenbogen-Pendelbeleg <strong>des</strong> Staatlichen Schulamtes<br />

entfällt.<br />

• Die Daten der bisherigen Erhebungsbogen Einzugsbereiche<br />

Mittel-/Oberstufen (EM/EOS) sind in der Statistik-Datei<br />

enthalten; eine separate Erhebung entfällt.<br />

• Erhebung „OSK“ (Oberstufen-Kursbildung)<br />

Die Erhebung OSK entfällt als eigenständige Erhebung<br />

und wird durch die Unterrichtsverteilung im Schüler-Individualdatensatz<br />

ersetzt. Schulen, die bisher das Oberstufenverwaltungsprogramm<br />

„GO“ eingesetzt haben,<br />

können die Daten daraus in die LUSD importieren.<br />

• Erhebung zum evangelischen und katholischen<br />

Religionsunterricht<br />

Die Erhebung erfolgt in diesem Jahr gesondert mit Hilfe<br />

eines Erfassungsprogramms. Dieses geht den Schulen<br />

separat zu.<br />

• Bericht „Verwendung der zugewiesenen Lehrerstunden“<br />

Ein Abgleich der Gesamtzahl der Schüler und Klassen<br />

dieser Erhebung mit der Lan<strong>des</strong>schulstatistik ist aus<br />

zeitlichen und organisatorischen Erwägungen nicht erforderlich.<br />

• Personalnummern der Lehrkräfte/Unterrichtseinsatz<br />

Im Rahmen der Erfassung <strong>des</strong> Unterrichtseinsatzes der<br />

Lehrkräfte sind von den öffentlichen Schulen für alle<br />

Lehrkräfte der Schule, die Unterricht erteilen, die Personalnummern<br />

zu erfassen. Diese werden den Schulen<br />

vom zuständigen Staatlichen Schulamt mitgeteilt. Falls<br />

Personalnummern bis zum Stichtag der Statistik noch<br />

nicht vorliegen, sind diese beim zuständigen Staatlichen<br />

Schulamt zu erfragen.<br />

• Lehrereinsatzdaten (LUD)<br />

Die Aktualisierung der Lehrereinsatzdaten erfolgt in<br />

Verantwortung und nach Terminsetzung der Staatlichen<br />

Schulämter mit Hilfe von AVSS. Die Schulen erhalten<br />

einen Pendelbeleg vom zuständigen Staatlichen<br />

Schulamt.<br />

• Lehrer an Privatschulen<br />

Die Lehrer an Privatschulen (Bogen „L“) werden wieder<br />

ausschließlich vom Hessischen Statistischen Lan<strong>des</strong>amt<br />

erfasst. Der Bogen ist dem Begleitausdruck beizufügen.<br />

Die Hinweise auf dem Bogen sind zu beachten.<br />

VII. Rückfragen<br />

Rückfragen sind jeweils zu richten:<br />

• Zu dem Programm LUSD an den<br />

zentralen LUSD-Support, Tel. 01805/58762255<br />

(01805/LUSDCALL) oder<br />

die regionalen Ansprechpartner


540 Verwaltungsvorschriften ABl. 8/<strong>02</strong><br />

• Zu dem Programm HeSV an<br />

Herrn Odrosek, Tel. 0611/368-2646 oder<br />

06120/9269736 oder<br />

die HeSV-Beratungslehrer<br />

•Zu den Begleitausdrucken und Erhebungsbögen<br />

„L“, „SopädFö“ und Einlageteil zum Erhebungsbogen<br />

„S“ an das<br />

Hessische Statistische Lan<strong>des</strong>amt in Wiesbaden,<br />

Frau Ostermayer, Tel. 0611/38<strong>02</strong>-324 oder<br />

Frau Fedgenhäuer, Tel. 0611/38<strong>02</strong>-323 oder<br />

Frau Gaumnitz, Tel. 00611/38<strong>02</strong>-328<br />

Verbleib der Erhebungsunterlagen<br />

Schulpraktika<br />

Erlass vom 11. Juli 20<strong>02</strong><br />

V B 2.1 – 860.001.000 – 8–<br />

Für die Durchführung der Blockpraktika im Frühjahr<br />

2003 sind nach Abstimmung der lehrerausbildenden<br />

Hochschulen in Hessen folgende Termine festgelegt<br />

worden:<br />

1. Für Studierende <strong>des</strong> Studiengangs<br />

Lehramt an Sonderschulen im<br />

1. und 3. Praktikumsabschnitt: 24. Februar bis<br />

21. März 2003<br />

2. Für Studierende <strong>des</strong> Studiengangs<br />

Lehramt an Sonderschulen im<br />

2. Praktikumsabschnitt und für<br />

Studierende aller anderen Lehramtsstudiengänge:<br />

24. Februar bis<br />

28. März 2003<br />

• Zu dem Kontrollausdruck „Zusatzbogen IGS“ an<br />

Frau Dr. Dörger, Tel. 0611/368-2314<br />

•Zu den Begleitausdrucken zur Gymnasialen<br />

Oberstufe an<br />

Herrn Batzer, Tel. 0611/368–2316 (montags)<br />

• Allgemeine Rückfragen zum Verfahren an<br />

Herrn Karakas, Tel. 0611/368-2734<br />

Frau Seemann, Tel. 0611/368-2643<br />

Frau Grabe, Tel. 0611/368-2648<br />

Bezeichnung Anzahl der Davon sind bestimmt für<br />

der Unterlage Ausfertigungen HSL die das<br />

berichtende zuständige<br />

Diskette mit Datei<br />

Schule Staatliche<br />

Schulamt<br />

„Sxxxxxx.IVS.ZIP“ 1) 1 – – 1<br />

Begleitausdruck aus<br />

LUSD/HeSV<br />

3 1 1 1<br />

Erhebungsbogen „L“ 3 1 1 1<br />

Erhebungsbogen<br />

„SopädFö-allg.<br />

Schulen“<br />

4 2 1 1<br />

Einlageteil zum<br />

Erhebungsbogen „S“<br />

3 1 1 1<br />

1) Die Schulen werden aufgefordert, eine Kopie der Datei zur Dokumentation zu erstellen<br />

Anlage


ABl. 8/<strong>02</strong> 541<br />

BESCHLÜSSE DER KMK<br />

Rechtliche Hinweise zur Nutzung <strong>des</strong><br />

Internets an Schulen<br />

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat „Rechtliche<br />

Hinweise zur Nutzung <strong>des</strong> Internets an Schulen“ erarbeitet,<br />

die auch ein Muster für eine „Nutzungsordnung der<br />

Computereinrichtungen an Schulen“ einschließen. Diese<br />

Informationen geben allen Schulen eine wichtige Orientierung<br />

zur Internetnutzung im Unterricht.<br />

Die rechtlichen Hinweise behandeln Themen wie<br />

• Aufsicht und Kontrolle der Schule<br />

• Technische Vorkehrungen<br />

• Aufsicht bei der Nutzung <strong>des</strong> Internets im Unterricht<br />

• Aufsicht bei der Nutzung <strong>des</strong> Internets außerhalb <strong>des</strong><br />

Unterrichts<br />

• Inhalte einer Nutzungsordnung<br />

• Schuleigene Homepage<br />

Zusätzlich werden schulrelevante Aussagen <strong>des</strong> Medienrechts,<br />

<strong>des</strong> Jugendschutzes, <strong>des</strong> Urheberrechts und <strong>des</strong><br />

Datenschutzes im Zusammenhang mit einer Internetnutzung<br />

vorgestellt. Mit dem Muster einer Benutzerordnung<br />

erhalten Schulen eine praktische Hilfe zur Regelung und<br />

Organisation der Internetnutzung.<br />

Die Dokumente können unter folgenden Internet-Adressen<br />

abgerufen werden:<br />

http://www.bildung.hessen.de/<br />

http://www.kultusministerium.hessen.de/<br />

http://www.datenschutz.hessen.de/<br />

Wiesbaden, den 10. Juli 20<strong>02</strong><br />

VI A 2 – 649/<strong>02</strong>0.070 – 10 –<br />

Muster für eine Nutzungsordnung der<br />

Computereinrichtungen an Schulen<br />

A. Allgemeines<br />

Anhang<br />

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen<br />

Computereinrichtungen durch Schülerinnen und<br />

Schüler im Rahmen <strong>des</strong> Unterrichts, der Gremienarbeit<br />

und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb <strong>des</strong><br />

Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte<br />

Schulverwaltung.<br />

Die Schule (Schulname) gibt sich für den Umgang mit<br />

diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei<br />

gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C<br />

ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb <strong>des</strong><br />

Unterrichtes.<br />

Passwörter<br />

B. Regeln für jede Nutzung<br />

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle<br />

Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort, mit dem<br />

sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden<br />

können. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene<br />

Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne<br />

individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer<br />

möglich. 1 Nach Beendigung der Nutzung hat sich die<br />

Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden.<br />

Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden<br />

Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht.<br />

Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden.<br />

Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten.Wer<br />

ein frem<strong>des</strong> Passwort erfährt, ist verpflichtet,<br />

dieses der Schule 2 mitzuteilen.<br />

Verbotene Nutzungen<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere <strong>des</strong> Strafrechts,<br />

Urheberrechts und <strong>des</strong> Jugendschutzrechts sind<br />

zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende<br />

oder rassistische Inhalte aufzurufen oder<br />

zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen,<br />

ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson<br />

Mitteilung zu machen.<br />

Datenschutz und Datensicherheit<br />

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht<br />

berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren.<br />

Diese Daten werden in der Regel nach einem<br />

Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen<br />

Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen<br />

den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der<br />

schulischen Computer begründen.<br />

Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen<br />

<strong>des</strong> Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige<br />

Stichproben Gebrauch machen.<br />

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation<br />

Veränderungen der Installation und Konfiguration der<br />

Arbeitsstationen und <strong>des</strong> Netzwerkes sowie Manipula-<br />

1 Dies gilt nicht bei sog. Medieninseln oder in Medienecken in Klassenräumen,<br />

bei denen die Nutzung eines Internetzugangs durch mehrere Schülerinnen und<br />

Schüler gleichzeitig möglich ist.<br />

2 Wer bei den einzelnen Regelungen für die Schule handelt, ist von der Schulleitung<br />

festzulegen und schulintern bekannt zu machen.


542 Beschlüsse der KMK ABl. 8/<strong>02</strong><br />

tionen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich<br />

untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder<br />

an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen<br />

durch Laden und Versenden von großen<br />

Dateien (z. B. Grafiken) aus dem Internet, ist zu vermeiden.<br />

Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen<br />

in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt,<br />

diese Daten zu löschen.<br />

Schutz der Geräte<br />

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend<br />

den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden<br />

sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen<br />

Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht,<br />

hat diese zu ersetzen.<br />

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten<br />

besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung<br />

der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.<br />

Nutzung von Informationen aus dem Internet<br />

Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische<br />

Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein<br />

elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter<br />

Berücksichtigung seines Inhalts und <strong>des</strong> Adressatenkreises<br />

mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang<br />

steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit<br />

Einwilligung der Schule zulässig.<br />

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang<br />

abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.<br />

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse<br />

eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste<br />

im Internet benutzt werden.<br />

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet<br />

sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.<br />

Versenden von Informationen in das Internet<br />

Werden Informationen unter dem Absendernamen der<br />

Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung<br />

der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die<br />

Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf<br />

der Genehmigung durch die Schulleitung.<br />

Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu<br />

beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte,<br />

Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber<br />

in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der<br />

Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.<br />

Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung<br />

von Fotos und Schülermaterialien im Internet<br />

ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen<br />

und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer<br />

Erziehungsberechtigten.<br />

C. Ergänzende Regeln für die<br />

Nutzung außerhalb <strong>des</strong> Unterrichtes<br />

Nutzungsberechtigung, Benutzerausweis<br />

Außerhalb <strong>des</strong> Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen<br />

Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden.<br />

Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt<br />

werden können, trifft die Schule unter Beteiligung<br />

der schulischen Gremien.<br />

Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet.<br />

Die Schülerinnen und Schülerinnen sowie im<br />

Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten,<br />

versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass<br />

sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung<br />

für die Nutzung.<br />

Mit ihrer Zulassung wird den Schülerinnen und Schülern<br />

ein Benutzerausweis ausgestellt. 3<br />

Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb <strong>des</strong> Unterrichts<br />

ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht<br />

und nur mit Benutzerausweis möglich.<br />

Aufsichtspersonen<br />

Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen,<br />

die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu<br />

können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten<br />

der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete<br />

Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.<br />

D. Schlussvorschriften<br />

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen<br />

Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe<br />

durch Aushang in der Schule in Kraft.<br />

Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung<br />

statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.<br />

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen<br />

oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen,<br />

machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich<br />

verfolgt werden.<br />

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können<br />

neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche<br />

Maßnahmen zur Folge haben.<br />

3 Auf die Ausstellung von Benutzerausweisen kann (z. B. bei kleinen Schulen)<br />

verzichtet werden, wenn anderweitige Aufsichtsmöglichkeiten ausreichend sind.


ABl. 8/<strong>02</strong> Beschlüsse der KMK 543<br />

Erklärung:<br />

Am _____________ wurde ich in die Nutzungsordnung zur Internet-Nutzung eingewiesen.<br />

Mit den festgelegten Regeln bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr<br />

protokolliert und durch Stichproben überprüft. Sollte ich gegen die Nutzungsregeln verstoßen, verliere<br />

ich meine Berechtigung für die Nutzung außerhalb <strong>des</strong> Unterrichts und muss gegebenenfalls mit<br />

Schulordnungsmaßnahmen rechnen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sind zivil- oder<br />

strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen.<br />

___________________________ ________________________________<br />

Name und Klasse/Kurs Unterschrift der Schülerin/<strong>des</strong> Schülers<br />

___________________________________<br />

Ort/Datum<br />

___________________________________<br />

Unterschrift der/<strong>des</strong> Erziehungsberechtigten<br />

Anlage


544 Beschlüsse der KMK ABl. 8/<strong>02</strong><br />

STELLENAUSSCHREIBUNGEN<br />

a) für Funktionsstellen<br />

Zur Beachtung:<br />

Wegen der grundsätzlichen Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schuldienstes werden weibliche<br />

Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Funktionsstellen zu bewerben; bei den<br />

ausgeschriebenen Funktionsstellen besteht unter Beachtung <strong>des</strong> § 8 Hessisches Beamtengesetz eine Verpflichtung<br />

zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils aufgrund der jeweiligen Frauenförderpläne.<br />

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.<br />

Das spezifische Anforderungsprofil der Funktionsstelle kann bei der Dienststelle, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist,<br />

eingesehen werden.<br />

Die Bewerbungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Bewerbungsfrist für die im Juni-<strong>Amtsblatt</strong> ausgeschriebenen Stellen wird<br />

wegen der Sommerferien auf acht Wochen verlängert. Ausnahmen sind in der Stellenausschreibung angegeben. Die Frist<br />

beginnt an dem Monatsersten, der auf das Erscheinungsdatum folgt.<br />

Bewerbungen für die Besetzung von Funktionsstellen sind auf dem Dienstweg über das zuständige Staatliche Schulamt der<br />

Bewerberin oder <strong>des</strong> Bewerbers an das Staatliche Schulamt zu richten, in <strong>des</strong>sen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist.<br />

Den Bewerbungen sind die erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisabschriften usw. in doppelter, bei<br />

Stellen von Schulleiterinnen oder Schulleitern in dreifacher Ausfertigung beizufügen.<br />

Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich<br />

ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.<br />

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten<br />

unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung zu erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht,<br />

bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung<br />

zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen<br />

Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten<br />

nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.<br />

Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von<br />

der Entwicklung dieser Zahl abhängig.<br />

Bewerberinnen und Bewerber, die die Besetzung einer Funktionsstelle in der Schule, in der Schulaufsicht oder an<br />

einem Studienseminar anstreben, sollen aufgrund ihrer Eignung und Fähigkeiten erwarten lassen, dass sie die angestrebte<br />

Funktion im Sinne <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schulrechts ausfüllen werden.<br />

Sie sollen außerdem überdurchschnittliche fachliche Leistungen gezeigt haben, die für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung<br />

sind. Es ist darauf zu achten, dass sie über folgende Kompetenzen verfügen:<br />

Psychosoziale Kompetenz<br />

– Sozial- und Beratungskompetenz<br />

– Kommunikationsbereitschaft<br />

– Konfliktfähigkeit<br />

– Integrationskraft<br />

Leitungskompetenz<br />

– Planungs- und Handlungskompetenz<br />

– Kooperationsfähigkeit<br />

– Überzeugungsfähigkeit<br />

– Entscheidungsfähigkeit<br />

– Personalführung<br />

– Wirtschaftliches Denken<br />

– Rechts- und Verwaltungskenntnisse<br />

– Teamfähigkeit<br />

Pädagogische Kompetenz<br />

– Kreativität<br />

– Innovationskraft<br />

– Motivationskraft<br />

– Konzeptionelles und perspektivisch-orientiertes Denken<br />

Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle mit erziehungs-/gesellschaftwissenschaftlichem Schwerpunkt<br />

an einem Studienseminar wird erwartet, dass auch Ausbildungsaufgaben in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen<br />

werden können.<br />

Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle mit fachbezogenem Schwerpunkt an einem Studienseminar<br />

wird erwartet, dass auch Ausbildungsaufgaben mit erziehungs-/gesellschaftswissenschaftlichem Arbeitsschwerpunkt<br />

übernommen werden können. Schließlich wird von den Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle in der<br />

Schulaufsicht erwartet, dass sie schulform- und schulstufenübergreifende Aufgaben wahrnehmen können.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.


ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 545<br />

Folgende Stellen an Staatlichen Schulämtern sind zu besetzen:<br />

Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />

Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />

Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />

Leitende Schulamtsdirektorin/ Staatliches Schulamt für 1. Mai 2003 Staatliches Schulamt für Schwerbehinderte<br />

Leitender Schulamtsdirektor den Landkreis Gießen den Landkreis Gießen werden gebeten,<br />

als schulfachliche/r Aufsichtsbe- und den Vogelsbergkreis und den Vogelsbergkreis bereits bei der Beamtin/Aufsichtsbeamter<br />

für den Gießen Bahnhofstr. 82–86 werbung anzugeben,<br />

beruflichen Bereich 35390 Gießen ob sie die Teilnahme<br />

A 16 der zuständigen<br />

Schwerbehindertenvertretung<br />

am Auswahlverfahren<br />

wünschen.<br />

Spezifisches Anforderungsprofil<br />

kann im Staatlichen<br />

Schulamt eingesehen<br />

werden.<br />

Schulamtsdirektorin/Schulamts- Staatliches Schulamt für 1. April 2003 Staatliches Schulamt Schwerbehinderte<br />

ditrektor als schulfachliche/r den Rheingau-Taunus für den Rheingau-Taunus werden gebeten,<br />

Aufsichtsbeamtin/Aufsichtsbe- Kreis und die Lan<strong>des</strong>- Kreis und die Lan<strong>des</strong>- bereits bei der Beamter<br />

für den GHRS-Bereich hauptstadt Wiesbaden hauptstadt Wiesbaden werbung anzu-<br />

A 15 Wiesbaden Walter-Hallstein-Str. 3–5 geben, ob sie die<br />

65197 Wiesbaden Teilnahme der zuständigenSchwerbehindertenvertretung<br />

am Auswahlverfahren<br />

wünschen.<br />

Spezifisches Anforderungsprofil<br />

kann im Staatlichen<br />

Schulamt<br />

eingesehen werden.<br />

Folgende Stelle an einem Studienseminar ist zu besetzen:<br />

Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />

Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />

Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />

Rektorin als Ausbildungsleiterin Studienseminar für sofort nach Auswahl Amt für Lehrerausbildung Das Anforderungsprofil<br />

und ständige Vertreterin/Rektor Grund-, Haupt-, Real- – Außenstelle Gießen – kann beim Amt für<br />

als Ausbildungsleiter und ständiger und Sonderschulen in Bahnhofstr. 82–86 Lehrerausbildung -<br />

Vertreter der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters Limburg/Wetzlar 35390 Gießen – Außenstelle Gießen –<br />

eines Studienseminars für eingesehen werden.<br />

Grund-, Haupt-, Real- und<br />

Sonderschulen<br />

A 14 BBesG


546 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Folgende Stellen an <strong>hessischen</strong> Schulen sind zu besetzen:<br />

Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />

Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />

Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />

Rektorin/Rektor einer Weinbergschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt Das Anforderungs-<br />

Grundschule mit mehr als Grundschule für den Landkreis Groß- profil kann beim<br />

360 Schülern Kirchstr. 42 Gerau und den Main- Staatlichen Schul-<br />

A 14 65239 Hochheim Taunus-Kreis amt eingesehen<br />

Walter-Flex-Str. 60–62 werden.<br />

65428 Rüsselsheim Auf Grund eines<br />

Frauenförderungsplanes<br />

besteht Verpflichtung<br />

zur Erhöhung<br />

<strong>des</strong> Frauenanteils<br />

in diesem<br />

Bereich.<br />

Konrektorin/Konrektor als Grundschule am sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsständige/r<br />

Vertreter/in der Stadtpark, den Landkreis und die profil kann beim<br />

Leiterin/<strong>des</strong> Leiters einer Grundschule Stadt Kassel Staatlichen Schul-<br />

Grundschule mit mehr als Friedrich-Ebert-Allee 2 Holländische Str. 141 amt eingesehen<br />

180 bis zu 360 Schülern 34225 Baunatal 34127 Kassel werden.<br />

A 12 + Amtszulage<br />

Rektorin/Rektor einer Grund- Albert-Schweitzer Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsschule<br />

mit mehr als 180 bis zu Grundschule mit Ein- den Lahn-Dill-Kreis und profil kann beim<br />

360 Schülern gangsstufe den Landkreis Limburg- Staatlichen Schul-<br />

A 13 + Amtszulage Wiesenaue 20 Weilburg amt eingesehen<br />

35578 Wetzlar Brühlsbachstr. 2 a werden.<br />

35578 Wetzlar<br />

Rektorin/Rektor Heuneburgschule, 1. August 2003 Staatliches Schulamt für<br />

einer Schule mit mehr als 80 bis Grundschule den Landkreis Darmstadtzu<br />

180 Schülern Darmstädter Str. 8 Dieburg und die Stadt<br />

A 13 64405 Fischbachtal Darmstadt<br />

Marienstr. 31<br />

64807 Dieburg<br />

Rektorin/Rektor Grundschule Allendorf sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungseiner<br />

Grundschule mit mehr als 80 Hosrain 4 den Lahn-Dill-Kreis und profil kann beim<br />

bis zu 180 Schülern 35708 Haiger-Allendorf den Landkreis Limburg- Staatlichen Schul-<br />

A 13 Weilburg amt eingesehen<br />

Brühlsbachstr. 2 a werden.<br />

35578 Wetzlar<br />

Rektorin/Rektor einer Grundschule Georg-August-Zinn- sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung<br />

mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern Schule, den Landkreis Hersfeld- zur Erweiterung <strong>des</strong><br />

A 13 Grundschule mit Rotenburg und den Bewerberkreises.<br />

Sprachheilklasse Werra-Meißner-Kreis Das Anforderungsprofil<br />

Am Vachaer Berg 4 Lutherstr. 1 kann beim Staatlichen<br />

36266 Heringen (Werra) 36251 Bad Hersfeld Schulamt eingesehen<br />

werden.<br />

Konrektorin/Konrektor als ständige/r Dieffenbachschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Vertreter/in der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters Grundschule den Landkreis Gießen kann beim Staatlichen<br />

einer Grundschule mit mehr als Schlesische Str. 33 und den Vogelsbergkreis Schulamt eingesehen<br />

360 Schülern 36110 Schlitz Bahnhofstr. 49 werden.<br />

A 13 36341 Lauterbach<br />

Konrektorin/Konrektor als Linggschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

ständige/r Vertreterin/Vertreter Grundschule den Landkreis Hersfeld- kann beim Staatlichen<br />

der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters einer 36251 Bad Hersfeld Rotenburg und den Schulamt eingesehen<br />

Grundschule mit mehr als 180 bis Werra-Meißner-Kreis werden.<br />

zu 360 Schülern Lutherstr. 1<br />

A 12 + Amtszulage 36251 Bad Hersfeld<br />

Rektorin/Rektor einer Grundschule Steigleder-Schule, 1. Februar 2003 Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

mit bis zu 80 Schülern Grundschule den Landkreis Hersfeld- kann beim Staatlichen<br />

A 12 + Amtszulage Große Hohle 12 Rotenburg und den Schulamt eingesehen<br />

36289 Friedewald Werra-Meißner-Kreis werden.<br />

Lutherstr. 1<br />

36251 Bad Hersfeld


ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 547<br />

Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />

Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />

Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />

Konrektorin/Konrektor als ständige/r Anne-Frank-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung.<br />

Vertreter/in der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters Grundschule den Main-Kinzig-Kreis Das Anforderungsprofil<br />

einer Grundschule mit mehr als Freigerichtstr. 41–47 Heinrich-Bott-Str. 1 kann beim Staatlichen<br />

180 bis zu 360 Schülern 63450 Hanau 63450 Hanau Schulamt eingesehen<br />

A 12 + Amtszulage werden.<br />

Konrektorin/Konrektor als ständige/r Grundschule Bossental, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Vertreter/in der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters Grundschule den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />

einer Grundschule mit mehr als Hildebrandstr. 84 Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

180 bis zu 360 Schülern 34125 Kassel Holländische Str. 141 werden.<br />

A 12 + Amtszulage 34127 Kassel<br />

Konrektorin/Konrektor als ständige/r Lauterbornschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Vertreterin/Vertreter der Leiterin/ Grundschule den Landkreis Offenbach kann beim Staatlichen<br />

<strong>des</strong> Leiters einer Grundschule Schubertstr. 89 und die Stadt Offen- Schulamt eingesehen<br />

mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 63069 Offenbach a. M. bach a. M. werden.<br />

A 12 + Amtszulage Platz der Deutschen<br />

Einheit 5<br />

63065 Offenbach a. M.<br />

Konrektorin/Konrektor als Jürgen Schuhmann- sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung.<br />

ständige/r Vertreter/in der Leiterin/ Schule, den Hochtaunuskreis und<br />

<strong>des</strong> Leiters einer Grundschule Grundschule den Wetteraukreis<br />

mit mehr als 180 bis zu Schöne Aussicht 29 Mainzer-Tor-Anlage 8<br />

360 Schülern 61389 Schmitten 61169 Friedberg<br />

A 12 + Amtszulage<br />

Konrektorin/Konrektor als Mittelpunktschule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung.<br />

ständige/r Vertreter/in der Leiterin/ Erpetal, den Landkreis und die Das Anforderungsprofil<br />

<strong>des</strong> Leiters einer Grundschule Grundschule Stadt Kassel kann beim Staatlichen<br />

mit mehr als 180 bis zu Schulstraße 10 Holländische Straße 141 Schulamt eingesehen<br />

360 Schülern 34466 Wolfhagen 34127 Kassel werden.<br />

A 12 + Amtszulage<br />

Rektorin/Rektor einer Mittelpunktschule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Grund- und Hauptschule Elbetal, den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />

mit mehr als 360 Schülern Grundschule mit Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

A 14 + Amtszulage Förderstufe Holländische Str. 141 werden.<br />

Am Kuhberg 13 34127 Kassel<br />

34311 Naumburg<br />

Konrektorin/Konrektor als Alteburgschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung.<br />

ständige/r Vertreter/in der Grund-, Haupt- und den Main-Kinzig-Kreis Das Anforderungsprofil<br />

Leiterin/<strong>des</strong> Leiters einer Realschule Heinrich-Bott-Straße 1 kann beim Staatlichen<br />

Grund-, Haupt- und Realschule Spessartstraße 75 63450 Hanau Schulamt eingesehen<br />

mit mehr als 360 Schülern an 63599 Biebergemünd werden.<br />

dem Hauptschulzweig, Real- Die Bewerbungsfrist<br />

schulzweig und der Förder- wird auf vier Wochen<br />

stufe verkürzt.<br />

A 14<br />

Pädagogische Leiterin/ Karl-Weigand-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt Das Anforderungsprofil<br />

Pädagogischer Leiter einer Grund-, Haupt- und Real- für den Hochtaunuskreis kann beim Staatlichen<br />

Förderstufe schule mit Förderstufe und den Wetterauskreis Schulamt eingesehen<br />

jeweilige Besoldungsgruppe Kirchgasse 22 Mainzer-Tor-Anlage 8 werden.<br />

und Stellenzulage von 61197 Florstadt 61169 Friedberg 2. Ausschreibung zur<br />

Euro 51,13 Erweiterung <strong>des</strong> Bewerberkreises.<br />

Pädagogische Leiterin/ Ohetalschule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt Das Anforderungsprofil<br />

Pädagogischer Leiter Grund-, Haupt- und für den Schwalm-Eder- kann beim Staatlichen<br />

einer Förderstufe Realschule mit Eingangs- Kreis und den Landkreis Schulamt eingesehen<br />

jeweilige Besoldungsgruppe stufe und Förderstufe Waldeck-Frankenberg werden.<br />

und Stellenzulage von Euro 51,13 Welderöder Str. 17 Am Hospital 9<br />

34621 Frielendorf-Verna 34560 Fritzlar<br />

Pädagogische Leiterin/ Singbergschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt Das Anforderungsprofil<br />

Pädagogischer Leiter Grund-, Haupt- und Real- für den Hochtaunuskreis kann beim Staatlichen<br />

einer Förderstufe schule mit Förderstufe und den Wetteraukreis Schulamt eingesehen<br />

jeweilige Besoldungsgruppe Wingertstr. 33 Mainzer-Tor-Anlage 8 werden.<br />

und Stellenzulage von Euro 51,13 61200 Wolfersheim 61169 Friedberg


548 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />

Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />

Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />

Konrektorin/Konrektor als Euard Spranger Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

ständige/r Vertreterin/Vertreter Haupt- und Realschule die Stadt Frankfurt a. M. kann beim Staatlichen<br />

der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters einer Schaumburger Str. 66–68 Seehofstr. 41 Schulamt eingesehen<br />

Haupt- und Realschule mit mehr 65936 Frankfurt a. M. 60594 Frankfurt a. M. werden.<br />

als 360 Schülern an dem Haupt- 3. Ausschreibung.<br />

schulzweig, dem Realschulzweig Die Bewerbungsfrist<br />

und der Förderstufe wird auf vier Wochen<br />

A 14 verkürzt.<br />

Konrektorin/Konrektor als Haupt- und Realschule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsständige/r<br />

Vertreter/in der Leiterin/ mit Förderstufe den Hochtaunuskreis profil kann beim<br />

<strong>des</strong> Leiters einer Haupt- und Real- Weil-Ems und den Wetteraukreis Staatlichen Schulamt<br />

schule mit mehr als 180 bis zu Camberger Weg 8 Mainzer-Tor-Anlage 8 eingesehen werden.<br />

360 Schülern an dem Realschul- 61276 Weilrod-Riedelbach 61169 Friedberg<br />

zweig und der Förderstufe<br />

A 14<br />

Oberstudiendirektorin/Oberstudien- Justus-Liebig-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />

direktor als Leiterin/Leiter eines Gymnasium den Landkreis Darmstadtvoll<br />

ausgebauten Gymnasiums mit Julius-Reiber-Straße 3 Dieburg und die Stadt<br />

mehr als 360 Schülerinnen und 64293 Darmstadt Darmstadt<br />

Schülern Groß-Gerauer Weg 3<br />

A 16 64295 Darmstadt<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor Modellschule Obersberg, 1. August 2003 Staatliches Schulamt für Die Bewerberinnen<br />

als die ständige Vertreterin/der studien- und berufs- den Landkreis Hersfeld- und Bewerber müssen<br />

ständige Vertreter <strong>des</strong> Leiters bezogene Oberstufen Rotenburg und den über die Befähigung für<br />

eines Oberstufengymnasiums mit schule Werra-Meißner-Kreis das Lehramt an berufmin<strong>des</strong>tens<br />

zwei Schultypen Am Obersberg 25 Lutherstr. 1 lichen Schulen (kauf-<br />

A 15 + Amtszulage 36251 Bad Hersfeld 36251 Bad Hersfeld männische Fachrichtung)<br />

verfügen.<br />

Das Anforderungsprofil<br />

kann beim Staatlichen<br />

Schulamt eingesehen<br />

werden.<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor Gustav-Stresemann- nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />

zur Koordinierung schulfachlicher Schule, Gymnasium den Schwalm-Eder-<br />

Aufgaben (Studienleiterin/ Stresemannstr. 33 Kreis und den Landkreis<br />

Studienleiter) 34537 Bad Wildungen Waldeck-Frankenberg<br />

A 15 Am Hospital 9<br />

34560 Fritzlar<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor Herderschule, 1. August 2003 Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

zur Koordinierung schulfachlicher Gymnasiale Oberstufen- den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />

Aufgaben (Fachbereichsleiterin/ schule Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

Fachbereichsleiter für das mathe- Maulbeerplantage 1 Holländische Str. 141 werden.<br />

matisch-naturwissenschaftlich- 34123 Kassel 34127 Kassel<br />

technische Aufgabenfeld)<br />

A 15<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor Wilhelmsgymnasium 1. Februar 2003 Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

zur Koordinierung schulfachlicher Kunoldstr. 51 den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />

Aufgaben (Studienleiterin/ 34131 Kassel Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

Studienleiter) Holländische Str. 141 werden.<br />

A 15 34127 Kassel<br />

Direktorin/Direktor einer IGS Kaufungen, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Gesamtschule als Leiterin/Leiter schulformübergreifende den Landkreis und die kann im Staatlichen<br />

einer Gesamtschule ohne Oberstufe Gesamtschule Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

mit bis zu 1000 Schülerinnen und Friedrich-Ebert-Str. 28 Holländische Str. 141 werden.<br />

Schülern 34260 Kaufungen 34127 Kassel<br />

A 15 + Amtszulage<br />

Direktorin/Direktor an einer Gesamtschule Obersberg, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Gesamtschule als die ständige schulformbezogene Landkreis Hersfeld- kann beim Staatlichen<br />

Vertreterin/der ständige Vertreter Gesamtschule Rotenburg und den Schulamt eingesehen<br />

<strong>des</strong> Leiters einer Gesamtschule Am Obersberg 25 Werra-Meißner-Kreis werden.<br />

ohne Oberstufe mit bis zu 36251 Bad Hersfeld Lutherstr. 1<br />

1000 Schülerinnen und Schülern 36251 Bad Hersfeld<br />

A 15


ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 549<br />

Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />

Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />

Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor Freiherr-vom Stein- nach Auswahl Staatliches Schulamt Das Anforderungsprofil<br />

als Leiterin/Leiter einer Schule, für den Landkreis kann beim Staatlichen<br />

gymnasialen Oberstufe an schulformbezogene Marburg-Biedenkopf Schulamt eingesehen<br />

einer Gesamtschule Gesamtschule mit Robert-Koch-Str. 17 werden.<br />

A 15 Oberstufe 35037 Marburg<br />

35075 Gladbach<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor Adolf-Reichwein-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

als Leiterin/Leiter einer schulformübergreifende den Hochtaunuskreis und kann beim Staatlichen<br />

gymnasialen Oberstufe an einer Gesamtschule mit Ober- den Wetteraukreis Schulamt eingesehen<br />

Gesamtschule stufe Mainzer-Tor-Anlage 8 werden.<br />

A 15 Wiesenau 30 61169 Friedberg<br />

61267 Neu Anspach<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor Jakob-Grimm-Schule, 1. Februar 2003 Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

zur Koordinierung schulfachlicher schulformbezogene den Landkreis Hersfeld- kann beim Staatlichen<br />

Aufgaben (Fachbereichsleiterin/ Gesamtschule mit Rotenburg und den Schulamt eingesehen<br />

Fachbereichsleiter für das sprachlich- Oberstufe Werra-Meißner-Kreis werden<br />

literarisch-künstlerische Aufgaben- Braacher Str. 15 Lutherstr. 1<br />

feld) 36199 Rotenburg a. d. 36251 Bad Hersfeld<br />

A 15 Fulda<br />

Direktorin/Direktor an einer Elisabeth-Selbert-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Gesamtschule als die ständige schulformbezogene den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />

Vertreterin/der ständige Vertreter Gesamtschule Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

<strong>des</strong> Leiters einer Gesamtschule Am Steinborn 1 Holländische Str. 141 werden.<br />

ohne Oberstufe mit bis zu 34289 Zierenberg 34127 Kassel<br />

1000 Schülerinnen und Schülern<br />

A 15<br />

Rektorin/Rektor an einer Theo-Koch-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Gesamtschule bzw. Oberstudien- schulformübergreifende den Landkreis Gießen kann beim Staatlichen<br />

rätin/Oberstudienrat als Leiterin/ Gesamtschule mit und den Vogelsbergkreis Schulamt eingesehen<br />

Leiter einer Schulstufe Oberstufe Bahnhofstr. 82–86 werden.<br />

mit mehr als 360 Schülerinnen Struppiusstraße 8–10 35390 Gießen<br />

und Schülern (Schulstufe 7/8) 35305 Grünberg<br />

A 14 + Amtszulage<br />

Oberstudienrätin/Oberstudienrat Wilhelm-Filchner-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

als Leiterin/Leiter eines Schul- schulformbezogene den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />

zweiges mit mehr als 360 Gesamtschule mit Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

Schülerinnen und Schülern Förderstufe und Holländische Str. 141 werden.<br />

(Gymnasialzweig) Gymnasialzweig im 34127 Kassel<br />

A 14 + Amtszulage im Aufbau (z. Z. schulformübergreifendeGesamtschule<br />

mit Oberstufe)<br />

Kurfürstenstr. 20<br />

34466 Wolfhagen<br />

Rektorin/Rektor an einer Gesamt- Carl-Schomburg-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

schule bzw. Oberstudienrätin/ schulformbezogene den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />

Oberstudienrat als Leiterin/Leiter Gesamtschule Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

eines Schulzweiges mit mehr als Josephstr. 18 Holländische Str. 141 werden.<br />

180 bis zu 360 Schülerinnen und 34125 Kassel 34127 Kassel<br />

Schülern (Hauptschul- und<br />

Gymnasialzweig)<br />

A 14<br />

Rektorin/Rektor an einer Schule auf der Aue, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung<br />

Gesamtschule bzw. Oberstudien- schulformbezogene den Landkreis Darmstadt- zur Erweiterung <strong>des</strong><br />

rätin/Oberstudienrat als Leiterin/ Gesamtschule Dieburg und die Stadt Bewerberkreises.<br />

Leiter eines Schulzweiges mit mehr Heinrich-Heine-Str. 14 Darmstadt<br />

als 180 bis zu 360 Schülerinnen und 64839 Münster Marienstr. 31<br />

Schülern (Gymnasialzweig) 64807 Dieburg<br />

A 14<br />

Rektorin/Rektor an einer Gesamt- Friedrich-Ebert-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

schule bzw. Oberstudienrätin/ schulformbezogene den Landkreis Darmstadt- kann beim Staatlichen<br />

Oberstudienrat als Leiterin/ Gesamtschule Dieburg und die Stadt Schulamt eingesehen<br />

Leiter einer Förderstufe mit mehr Ringstr. 51–61 Darmstadt werden.<br />

als 180 bis zu 360 Schülerinnen 64319 Pfungstadt Groß-Gerauer Weg 3<br />

und Schülern 64295 Darmstadt<br />

A 14


550 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />

Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />

Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />

Rektorin/Rektor an einer Gesamt- Wilhelm-Filchner-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

schule als Leiterin/Leiter eines schulformbezogene den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />

Schulzweiges mit mehr als Gesamtschule mit Förder- Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

180 bis zu 360 Schülerinnen stufe und Gymnasialzweig Holländische Str. 141 werden.<br />

und Schülern (Hauptschulzweig) im Aufbau (z. Z. schulform- 34127 Kassel<br />

A 14 übergreifende Gesamtschule<br />

mit Oberstufe)<br />

Kurfürstenstr. 20<br />

34466 Wolfhagen<br />

Sonderschulrektorin/Sonderschul- Anne-Frank-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />

rektor einer Schule für Lern- Schule für Lernhilfe den Landkreis Darmstadthilfe<br />

mit bis zu 100 Schülern Am Wall 34 Dieburg und die Stadt<br />

A 14 64807 Dieburg Darmstadt<br />

Marienstr. 31<br />

64807 Dieburg<br />

Sonderschulkonrektorin/Sonder- Pestalozzischule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

schulkonrektor als ständige/r Schule für Lernhilfe mit den Lahn-Dill-Kreis und kann beim Staatlichen<br />

Vertreterin/Vertreter der Leiterin/ Abteilung „Sprachheil- den Landkreis Limburg- Schulamt eingesehen<br />

<strong>des</strong> Leiters einer Schule für schule Weilburg werden.<br />

Lernhilfe mit mehr als 100 bis zu Mozartstraße 7 Brühlsbachstr. 2a<br />

200 Schülern 35578 Wetzlar 35578 Wetzlar<br />

A 14<br />

Stufenleiterin/Stufenleiter an einer Friedrich-Fröbel-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />

Sonderschule (für die Hauptstufe) Schule für Lernhilfe den Landkreis Hersfeld-<br />

A 13 + Amtszulage Vitalistr. 9 Rotenburg und den Werra-<br />

36251 Bad Hersfeld Meißner-Kreis<br />

Lutherstr. 1<br />

36251 Bad Hersfeld<br />

Stufenleiterin/Stufenleiter an Seebergschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />

einer Sonderschule (für die Mittel- Schule für Praktisch den Landkreis Bergstraße<br />

stufe) Bildbare und den Odenwaldkreis<br />

A 13 + Amtszulage Darmstädter Str. 80–82 Weiherhausstr. 8b<br />

64625 Bensheim 64646 Heppenheim<br />

Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter Ernst-Reuter-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />

an einer Sonderschule Grund-, Haupt-, und den Landkreis Darmstadt-<br />

A 13 + Amtszulage Realschule mit Förder- Dieburg und die Stadt<br />

stufe und Schule für Darmstadt<br />

Lernhilfe Marienstr. 31<br />

Dresdner Str. 7 64807 Dieburg<br />

64823 Groß-Umstadt<br />

Stufenleiterin/Stufenleiter an einer Brüder-Grimm-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Sonderschule (für die Hauptstufe) Schule für Lernhilfe den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />

A 13 + Amtszulage Würfelturmstraße 9 Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

34369 Hofgeismar Holländische Str. 141 werden.<br />

34127 Kassel<br />

Stufenleiterin/Stufenleiter an einer Agatholfschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Sonderschule (für die Mittel- und Schule für Lernhilfe den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />

Hauptstufe) Osterholzstraße 29 Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

A 13 + Amtszulage 34123 Kassel Holländische Str. 141 werden.<br />

34127 Kassel<br />

Stufenleiterin/Stufenleiter an einer Wilhelm-Lückert Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Sonderschule (für die Hauptstufe) Sprachheilschule, den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />

A 13 + Amtszulage Schule für Sehbehinderte Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />

und für Hörgeschädigte, Holländische Str. 141 werden.<br />

Sonderpädagogisches 34127 Kassel<br />

Beratungs- und Förderzentrum<br />

Gräfestr. 8<br />

34121 Kassel<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor Werner-von-Siemens- 1. Februar 2003 Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

zur Koordinierung schulfachlicher Schule die Stadt Frankfurt am kann beim genannten<br />

Aufgaben als Abteilungsleiterin/ 60327 Frankfurt am Main Main Staatlichen Schulamt<br />

Abteilungsleiter an einer Stuttgarter Str. 18–24 eingesehen werden.<br />

beruflichen Schule 60329 Frankfurt am Main<br />

Berufsfeld: Elektrotechnik<br />

A 15


ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 551<br />

Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />

Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />

Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor Willy-Brandt-Schule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

zur Koordinierung schulfachlicher 34132 Kassel den Landkreis und die kann beim genannten<br />

Aufgaben als Abteilungsleiterin/ Stadt Kassel Staatlichen Schulamt<br />

Abteilungsleiter an einer Holländische Str. 141 eingesehen werden.<br />

beruflichen Schule 34127 Kassel<br />

Berufsfeld: Gesundheit<br />

A 15<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor Adolf-Reichwein-Schule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

zur Koordinierung schulfachlicher 35039 Marburg den Landkreis Marburg kann beim genannten<br />

Aufgaben als Abteilungsleiterin/ Biedenkopf Staatlichen Schulamt<br />

Abteilungsleiter an einer Robert-Koch-Straße 17 eingesehen werden.<br />

beruflichen Schule 35039 Marburg<br />

A 15<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor zur Theodor-Heuss-Schule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

Koordinierung schulfachlicher 63071 Offenbach den Landkreis Offenbach kann beim genannten<br />

Aufgaben als Abteilungsleiterin/ und die Stadt Offenbach Staatlichen Schulamt<br />

Abteilungsleiter an einer am Main eingesehen werden.<br />

beruflichen Schule Platz der Deutschen Lehramt an beruflichen<br />

Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung Einheit 5 Schulen mit dem Berufs-<br />

A 15 63065 Offenbach feld Wirtschaft und<br />

Verwaltung erforderlich.<br />

Studiendirektorin/Studiendirektor Berufliche Schulen <strong>des</strong> sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

zur Koordinierung schulfachlicher Werra-Meißner-Kreises den Kreis Hersfeld- kann beim genannten<br />

Aufgaben als Abteilungsleiterin/ 37213 Witzenhausen Rotenburg und den - Staatlichen Schulamt<br />

Abteilungsleiter an einer beruf- Werra-Meißner-Kreis eingesehen werden.<br />

lichen Schule Bremer Str. 10a<br />

Berufsfelder: Metall-, Elektro- oder 37269 Eschwege<br />

Holztechnik<br />

A 15<br />

Fachlehrerin/Fachlehrer für arbeits- Peter-Behrens-Schule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />

technische Fächer als Koordinatorin, 64293 Darmstadt den Landkreis Darmstadt- kann beim Staatlichen<br />

Koordinator für Fachpraxis Dieburg und die Stadt Schulamt eingesehen<br />

an beruflichen Schulen Darmstadt werden<br />

Berufsfeld: Ernährung und Groß-Gerauer-Weg 3<br />

Hauswirtschaft 64295 Darmstadt<br />

A 12<br />

Konrektorin/Konrektor Abendhaupt- und nach Auswahl Staatliches Schulamt für Im Haushaltsjahr 2003<br />

als die/der ständige Abendrealschule den Landkreis Gießen steht aufgrund gestiege-<br />

Vertreterin/Vertreter der Willemer Str. 10 und den Vogelsbergkreis ner Schülerzahlen eine<br />

Leiterin einer Haupt- und 60594 Frankfurt am Main – Zentralstelle Schulen Stelle der Besoldungs-<br />

Realschule mit jeweils bis zu für Erwachsene – gruppe A 14 + Z<br />

180 Schülern an dem Bahnhofstraße 82–86 zur Verfügung.<br />

Realschulzweig 35390 Gießen Das Anforderungsprofil<br />

A 13 kann beim Staatlichen<br />

Schulamt eingesehen<br />

werden.


552 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />

b) für Beförderungsstellen<br />

Ausschreibungen zur Beförderung von Studienrätinnen zu Oberstudienrätinnen und<br />

Studienräten zu Oberstudienräten mit zusätzlichen Aufgaben<br />

(Erlass vom 21. Juni 1994<br />

I A 3 – 951/<strong>02</strong> – 627)<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Beförderungsstellen <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schuldienstes werden weibliche<br />

Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen zu bewerben; bei den<br />

ausgeschriebenen Beförderungsstellen besteht in allen Fällen aufgrund der jeweiligen Frauenförderpläne<br />

eine Verpflichtung zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils.<br />

Den Bewerbungen sind die erforderlichen Personalunterlagen, wie Lebenslauf, beglaubigte Zeugnisabschrift,<br />

dienstlicher Werdegang, Qualifikationsnachweise für die besonderen Aufgaben der Stelle usw., in doppelter Ausfertigung<br />

beizufügen.<br />

Außerhessische Bewerber werden gebeten, ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweise<br />

auf die personalaktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung zu erklären.<br />

Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen.<br />

Die Frist beginnt mit dem Erscheinungsdatum <strong>des</strong> <strong>Amtsblatt</strong>es.<br />

Bewerbungen sind auf dem Dienstweg an die in der Ausschreibung genannte Behörde zu richten.<br />

Besetzungstermin nach Auswahl.<br />

Die Vorschriften für die Schwerbehinderten sind zu beachten.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt ausgewählt.<br />

Bei der Übernahme zusätzlicher Aufgaben wird eine bei den Bewerbern bestehende Schwerbehinderung<br />

berücksichtigt.<br />

Neben den Lehramts- und Fächervoraussetzungen müssen die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Wahrnehmung<br />

der besonderen Aufgaben bestehen. Damit soll zur weiteren Entwicklung der Schule beigetragen werden.<br />

Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der<br />

Schulentwicklung verändern.<br />

Sonderaufgaben außerhalb der Schule, deren Übernahme im dienstlichen Interesse liegt, werden bei der Auswahlentscheidung<br />

gleichrangig bewertet.


ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 553<br />

Dienststelle Lehramt Bewerbung Sonderaufgaben außerhalb Sonstige<br />

(Bezeichnung Gym./ an der Schule im dienstlichen Interesse Hinweise<br />

der Schule), Berufl. oder zusätzl. Aufgaben der<br />

Dienstort Schulen ausgeschriebenen Stelle<br />

Abendschule Kassel Gym. Staatliches Schulamt für – Unterstützung und Beratung der Voraussetzungen:<br />

den Landkreis Gießen und Schulleitung bei der Koordination und nachgewiesene<br />

den Vogelsbergkreis Weiterentwicklung der pädagogischen umfangreiche Er-<br />

Bahnhofstr. 82–86 Aufgaben und der Qualitätssicherung fahrungen im<br />

35390 Gießen unter Einbeziehung der Programmdiskuss- Bereich der<br />

ion der Neuen Verwaltungssteuerung (NVS) Erwachsenenim<br />

Bereich Schulen für Erwachsene bildung,<br />

– Mitarbeit an einem Informations- Kenntnis <strong>des</strong><br />

transfer zwischen Abendschule und Diskussionsden<br />

beruflichen Schulen der Region stan<strong>des</strong> der NVS.<br />

Abendschule Kassel Gym. Staatliches Schulamt für – Unterstützung und Beratung der Schul- Voraussetzungen:<br />

den Landkreis Gießen und leitung bei der Umsetzung <strong>des</strong> Schul- nachgewiesene<br />

den Vogelsbergkreis progamms zur Weiterentwicklung der umfangreiche Er-<br />

Bahnhofstr. 82–86 fächerübergreifenden und fächerver- fahrungen im<br />

35390 Gießen bindenden Unterrichtsprojekte mit Bereich der<br />

Nutzung <strong>des</strong> regionalen und überregio- Erwachsenennalen<br />

Kulturangebots bildung.<br />

– Hinführung von Studierenden zur<br />

kulturellen Praxis<br />

– Zusammenarbeit mit der Fachbereichsleitung<br />

und Fachkonferenz bei der<br />

Planung und Durchführung von<br />

kulturellen Veranstaltungen<br />

Albert-Schweitzer-Schule, Gym. Staatliches Schulamt für – Unterstützung der Schulleitung bei der Zweitaus-<br />

Gymnasium den Landkreis und die Organisation von Informationsveranstaltun- ausschreibung<br />

34119 Kassel Stadt Kassel gen für Eltern und Schülerinnen/Schüler zur Erweiterung<br />

Holländische Str. 141 von 4. Grundschulklassen sowie der Eintei- <strong>des</strong> Bewerber-<br />

34127 Kassel lung der Eingangsklassen und der Bildung kreises.<br />

eines jahrgangsbezogenen Lehrerteams<br />

– intensive Kooperation mit den Grundschulen<br />

– Konzeption und Umsetzung jahrgangsbezogener<br />

Unterrichtsprojekte, insbesondere<br />

auch die Koordination einführender Veranstaltungen<br />

zur Beginn der Jahrgangsstufe 5<br />

– Schullaufbahnberatung für die Schülerinnen/<br />

Schüler in enger Abstimmung mit den Kolleginnen/Kollegen<br />

sowie den Eltern.<br />

Jacob-Grimm-Schule, Gym. Staatliches Schulamt für – Koordination der musikalischen Aktivitäten Zweitaus-<br />

Oberstufengymnasium den Landkreis und die der Schule/<strong>des</strong> Schulverbun<strong>des</strong> bei schul- ausschreibung<br />

34117 Kassel Stadt Kassel internen und öffentlichen Veranstaltungen zur Erweiterung<br />

Holländische Str. 141 – Schwerpunkt Popularmusik in den <strong>des</strong> Bewerber-<br />

34127 Kassel Arbeitsgremeinschaften <strong>des</strong> Schulverbun<strong>des</strong> kreises.<br />

– Leitung einer bestehenden full-score-<br />

Bigband<br />

– Leitung einer bestehenden Combo-<br />

Formation als repräsentative Schulband<br />

– Leitung von Musikleistungskursen<br />

– Mitarbeit bei internationalen Schul-<br />

Musikprojekten (z. B. Comenius-Musikprojekt<br />

der Jacob-Grimm-Schule mit Schulen<br />

aus Finnland und England)<br />

Ahnatal-Schule, Gym. Staatliches Schulamt für – Planung und Organisation <strong>des</strong><br />

schulformübergreifende den Landkreis und die Betriebspraktikums im Jahrgang 9 und<br />

Gesamtschule Stadt Kassel der Beruf-Informationstage<br />

34246 Vellmar Holländische Str. 141 – Planung und Organisation <strong>des</strong><br />

34127 Kassel Nachmittagsangebots (Förderkurse,<br />

Arbeitsgemeinschaften, Betreuungsangebot)<br />

– Koordination der Maßnahmen im Bereich<br />

Konfliktmediation und Gewaltprävention<br />

– Unterstützung der Schulleitung in<br />

pädagogischen und organisatorischen<br />

Aufgabenbereichen<br />

Theodor-Litt-Schule Berufl. Staatliches Schulamt für Unterstützung und Beratung der Schulleitung, Neuausschreibung.<br />

35390 Gießen Schulen/ den Landkreis Gießen der Verwaltungsangestellten, der Kolleginnen Die Ausschreibung<br />

Gym. und den Vogelsbergkreis und Kollegen bei der Betreuung <strong>des</strong> Schul- im ABI. 12/01,<br />

Bahnhofstr. 82–86 administrationssystems LUSD. S. 795 wird auf-<br />

35390 Gießen Mitarbeit bei aufgehoben.<br />

– der Systembetreuung,<br />

– der Erstellung der Jahresstatistik,


554 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Dienststelle Lehramt Bewerbung Sonderaufgaben außerhalb Sonstige<br />

(Bezeichnung Gym./ an der Schule im dienstlichen Interesse Hinweise<br />

der Schule), Berufl. oder zusätzl. Aufgaben der<br />

Dienstort Schulen ausgeschriebenen Stelle<br />

– der Schülerinnen- und Schülerverwaltung,<br />

– der Leistungserfassung und Zeugniserstellung<br />

für den Vollzeit- und Teilzeitbereich,<br />

– der Planung und Koordination einer Anbindung<br />

<strong>des</strong> Stundenplanes an die LUSD,<br />

– der Fortbildung<br />

Berufliche Schulen <strong>des</strong> Berufl. Staatliches Schulamt für – Berufsschule: Das Anforderungs-<br />

Main-Kinzig-Kreises Schulen den Main-Kinzig-Kreis – Weiterentwicklung <strong>des</strong> schulinternen profil kann im<br />

36571 Gelnhausen Heinrich-Bott-Str. 1 Curriculums für Bürokaufleute SSA eingesehen<br />

63450 Hanau – Fachoberschule Wirtschaft: werden.<br />

– Bereitschaft zur Wahrnehmung der<br />

Aufgaben einer Fachsprecherin/eines<br />

Fachsprechers für Rechnungswesen<br />

– Umsetzung der Verordnung im Schwerpunkt<br />

Wirtschaft und Verwaltung<br />

– Fortentwicklung im Rahmen der fachpraktischen<br />

Ausbildung (gelenktes Praktikum)<br />

Max-Eyth-Schule Berufl. Staatliches Schulamt für den – Unterstützung der Schulleitung bei der<br />

36304 Alsfeld Schulen oder Landkreis Gießen und den Wahrnehmung von Koordinations- und<br />

Gym. Vogelsbergkreis Verwaltungsaufgaben in der informations-<br />

Bahnhofstr. 49 technischen Assistentenausbildung<br />

36341 Lauterbach – Mitwirkung bei der Unterrichtsorganisation<br />

(z. B. Stunden- und Vertretungsplanerstellung,<br />

Konferenzen, Buchbestellungen, Prüfungen,<br />

Praktika)<br />

– Mitwirkung bei der Entwicklung und<br />

Koordination der IT-Werkstatt<br />

– Konzeptionelle Weiterentwicklung der Aus<br />

bildung zum Informationstechnischen Assis-<br />

tenten, insbesondere die Einbindung der<br />

Absolventen <strong>des</strong> beruflichen Gymnasiums<br />

– Planung, curruculare Umsetzung, konzeptionelle<br />

Weiterentwicklung von schulformübergreifendem<br />

Unterricht und Projekten<br />

– Mitarbeit bei der Laufbahnberatung<br />

Alle Aufgaben sollen in kooperativer Form<br />

über kommunikative Problemlösungsstrategien<br />

und teamorientierte Arbeitsweisen,<br />

insbesondere mit der Schulleitung der May-<br />

Exth-Schule und den IT-Fachkollegen wahrgenommen<br />

werden.<br />

Friedrich Ebert-Schule Berufl. Staatliches Schulamt für Unterstützung und Beratung <strong>des</strong> Kollegiums<br />

65189 Wiesbaden Schule den Rheingau-Taunus- und der Schulleitung bei der Erarbeitung<br />

Kreis und die Lan<strong>des</strong>- eines schuleigenen Profils für den Unterricht<br />

hauptstadt Wiesbaden mit lernschwachen Schülerinnen und Schülern<br />

Walter-Hallstein-Str. 3–5 in Klassen der besonderen Bildungsgänge<br />

65197 Wiesbaden unter besonderer Berücksichtigung:<br />

– sozial- und kulturellintegrativer Handlungsstrategien<br />

– Eingliederung Benachteiligter in die Berufsund<br />

Arbeitswelt<br />

– Gewinnung von Praktikanten- und Ausbildungsstellen<br />

– Kooperation mit Arbeitsverwaltung, Betrieben,<br />

Schulen und außerschulischen Institutionen<br />

Friedrich Ebert-Schule Berufl. Staatliches Schulamt für Unterstützung und Beratung <strong>des</strong> Kollegiums<br />

65189 Wiesbaden Schule den Rheingau-Taunus- und der Schulleitung bei der<br />

Kreis und die Lan<strong>des</strong>- – Erarbeitung und Fortschreibung eines<br />

hauptstadt Wiesbaden Betreuungskonzeptes der Fachräume für neue<br />

Walter-Hallstein Str. 3–5 Technologien<br />

– fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit in<br />

65197 Wiesbaden Bezug auf die technische Ausstattung der Schule<br />

– Integration der Fachräume in lernfeldorientierte<br />

Unterrichtskonzepte<br />

– Förderung von Lernortkooperationen<br />

Rücknahme einer Stellenaussschreibung:<br />

Die im ABl. 07/<strong>02</strong> auf Seite 493 ausgeschriebene Beförderungsstelle Übergang 10/11 – Lernangebote Klasse 11 an der Jakob-Grimm-Schule in<br />

Rotenburg/Fulda wird hiermit zurückgezogen.


ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 555<br />

c) für das schulbezogene Einstellungsverfahren<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Die Stellenausschreibungen erfolgen gemäß den Richtlinien<br />

<strong>des</strong> geltenden Einstellungserlasses.<br />

Bewerberinnen und Bewerber müssen die Qualifikationen<br />

(in der Regel eine Lehramtsbefähigung) für die ausgeschriebene<br />

Stelle nachweisen und werden – sofern sie<br />

Berücksichtigung finden – beim Vorliegen der beamtenrechtlichen<br />

Voraussetzungen unter Berufung in das Beamtenverhältnis<br />

auf Probe eingestellt. Bewerben soll<br />

sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten<br />

Voraussetzungen nachweisen kann.<br />

Personen, die die Erste und Zweite Staatsprüfung nicht<br />

in Hessen abgelegt haben, müssen bei Abgabe ihrer Bewerbung<br />

auf eine schulbezogene Stellenausschreibung<br />

die Gleichstellung oder Anerkennung der Lehramtsbefähigung<br />

bei der zuständigen Stelle beantragen.<br />

Lehrkräfte, die bereits in einem anderen Bun<strong>des</strong>land in<br />

einem unbefristeten Angestelltenverhältnis stehen, können<br />

sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten<br />

bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung<br />

in den <strong>hessischen</strong> Schuldienst bewerben.<br />

Von Lehrkräften, die bereits in einem anderen Bun<strong>des</strong>land<br />

in einem Beamtenverhältnis stehen, erwartet ihr<br />

Dienstherr, dass sie für ihre Bewerbung um Neueinstellung<br />

in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung einholen.<br />

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sofern<br />

aufgrund <strong>des</strong> Frauenförderplanes eine Verpflichtung<br />

zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils besteht, ist dies aus Einzelhinweisen<br />

bei den jeweiligen Ausschreibungen zu<br />

entnehmen.<br />

Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher<br />

Belange grundsätzlich möglich.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />

eingestellt. Die Vorschriften <strong>des</strong> SGB IX –- Reh<strong>abi</strong>litation<br />

und Teilhabe behinderter Menschen –, insbesondere<br />

die §§ 81 ff. und 95, werden dabei berücksichtigt.<br />

Die Bewerbungsschreiben sind innerhalb der jeweiligen<br />

Bewerbungsfrist zusammen mit den üblichen Unterlagen<br />

wie Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigte Kopien oder Abschriften<br />

der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie<br />

detaillierte Nachweise über bisherige berufliche<br />

Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über<br />

die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen<br />

in ZWEIFACHER Ausfertigung an das in der<br />

Ausschreibung genannte Staatliche Schulamt zu richten.<br />

Die Veröffentlichung der schulbezogenen Stellenausschreibungen<br />

erfolgt monatlich, jeweils zum Monatsbeginn,<br />

durch Aushang/Auslage in den Staatlichen<br />

Schulämtern und den Studienseminaren sowie über das<br />

Internet unter:<br />

http://www.kultusministerium.hessen.de


556 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Staatliche Schulämter finden Sie an folgenden Standorten:<br />

Bereich der Servicestelle Darmstadt:<br />

Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt a. M.<br />

(F)<br />

Stuttgarter Str. 18–24<br />

60329 Frankfurt am Main<br />

Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis<br />

(MKK)<br />

Heinrich-Bott-Straße 1<br />

63450 Hanau<br />

Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach<br />

und für die Stadt Offenbach am Main (OF)<br />

Platz der Deutschen Einheit 5<br />

63065 Offenbach am Main<br />

Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße<br />

und den Odenwaldkreis (BOW)<br />

Weiherhausstraße 8b<br />

64646 Heppenheim<br />

Mit weiterem Dienstsitz:<br />

Michelstädter Straße 2<br />

64711 Erbach/ Odenwald<br />

Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-<br />

Dieburg und die Stadt Darmstadt (DADI)<br />

Groß-Gerauer Weg 3<br />

64295 Darmstadt<br />

Mit weiterem Dienstsitz:<br />

Marienstraße 31<br />

64807 Dieburg<br />

Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau<br />

und den Main-Taunus-Kreis (GGMT)<br />

Walter-Flex-Str. 60/62<br />

65428 Rüsselsheim<br />

Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und<br />

den Wetteraukreis (HTW)<br />

Mainzer-Tor-Anlage 8<br />

61169 Friedberg<br />

Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-<br />

Kreis und die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Wiesbaden<br />

(RTWI)<br />

Walter-Hallstein-Straße 3–5<br />

65197 Wiesbaden<br />

Bereich der Servicestelle Gießen:<br />

Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-<br />

Biedenkopf (MR)<br />

Robert-Koch-Straße 17<br />

35037 Marburg<br />

Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und<br />

den Landkreis Limburg-Weilburg (LDLW)<br />

Brühlsbachstraße 2a<br />

35578 Wetzlar<br />

Mit weiterem Dienstsitz:<br />

Frankfurter Str. 20–22<br />

35781 Weilburg<br />

Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und<br />

den Vogelsbergkreis (GIVB)<br />

Bahnhofstraße 82–86<br />

35390 Gießen<br />

Mit weiterem Dienstsitz:<br />

Bahnhofstraße 49<br />

36341 Lauterbach<br />

Bereich der Servicestelle Kassel:<br />

Staatliches Schulamt für den Landkreis und für die<br />

Stadt Kassel (KS)<br />

Holländische Str. 141<br />

34127 Kassel<br />

Staatliches Schulamt für den Landkreis Fulda<br />

(FD)<br />

Josefstraße 22–26<br />

36039 Fulda<br />

Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-<br />

Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis<br />

(HRWM)<br />

Bremer Straße 10a<br />

37269 Eschwege<br />

Mit weiterem Dienstsitz:<br />

Lutherstraße 1<br />

36251 Bad Hersfeld<br />

Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis<br />

und den Landkreis Waldeck-Frankenberg<br />

(SEWF)<br />

Am Hospital 9<br />

34560 Fritzlar


ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 557<br />

d) für die pädagogische Ausbildung im Vorbereitungsdienst der Fachlehreranwärterinnen<br />

und Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Nachfolgende Stellenausschreibungen erfolgen gemäß<br />

der Richtlinien <strong>des</strong> geltenden Erlasses.<br />

Bewerberinnen und Bewerber müssen die Qualifikationen<br />

für die ausgeschriebene Stelle nachweisen und werden<br />

– sofern sie Berücksichtigung finden – beim Vorliegen<br />

der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die<br />

Dauer <strong>des</strong> Vorbereitungsdienstes unter Berufung in das<br />

Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Bewerben<br />

soll sich nur, wer die allgemeinen und die in den Ausschreibungen<br />

geforderten Voraussetzungen nachweisen<br />

kann.<br />

Die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, wer<br />

– min<strong>des</strong>tens das vierundzwanzigste und höchstens das<br />

vierzigste Lebensjahr vollendet hat,<br />

– min<strong>des</strong>tens das Abschlusszeugnis der Realschule oder<br />

einen gleichwertigen Bildungsabschluss (Mittlerer<br />

Abschluss) besitzt,<br />

– eine Berufsausbildung abgeschlossen und eine min<strong>des</strong>tens<br />

dreisemestrige Fachschule, die auf einer abgeschlossenen<br />

Berufsausbildung aufbaut, erfolgreich beendet<br />

hat<br />

oder<br />

eine einschlägige Meisterprüfung bestanden hat<br />

oder<br />

eine Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und<br />

Verwaltung abgeschlossen und zwei der drei staatlichen<br />

Prüfungen für Lehrerinnen und Lehrer der Textverarbeitung,<br />

der Bürotechnik und der Informationsverarbeitung<br />

bestanden hat,<br />

– über eine min<strong>des</strong>tens dreijährige einschlägige Berufserfahrung<br />

verfügt.<br />

Das Hessische Kultusministerium kann die Gleichwertigkeit<br />

anderer Prüfungen oder Qualifikationen feststellen.<br />

Mit der Bewerbung sind vorzulegen<br />

– ein Lebenslauf,<br />

– ein Lichtbild,<br />

– beglaubigte Kopien oder Abschriften aller Schulabschlusszeugnisse<br />

sowie der Zeugnisse oder Bescheinigungen<br />

über praktische Tätigkeiten und berufliche<br />

Ausbildungen,<br />

– eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der<br />

Bewerber in einem Strafverfahren verurteilt worden<br />

ist oder gegen sie oder ihn ein gerichtliches Strafverfahren<br />

oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft<br />

anhängig ist.<br />

Diese Unterlagen dürfen, mit Ausnahme der Kopien/<br />

Abschriften der Zeugnisse oder Bescheinigungen nicht<br />

älter als sechs Monate sein.<br />

Die Bewerbungen sind mit den genannten Unterlagen in<br />

einfacher Ausfertigung innerhalb der Bewerbungsfrist an<br />

die jeweils angegebene Dienststelle (Staatliches Schulamt)<br />

zu richten.<br />

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sofern<br />

aufgrund <strong>des</strong> Frauenförderplanes eine Verpflichtung<br />

zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils besteht, ist dies aus Einzelhinweisen<br />

bei den jeweiligen Ausschreibungen zu<br />

entnehmen.<br />

Einstellungen von Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärtern<br />

erfolgen am 1. Mai und am 1. November<br />

eines Jahres. Schwerpunktmäßig werden die Stellenausschreibungen<br />

etwa ein halbes bzw. ein Jahr zuvor im<br />

Frühjahr und im Herbst veröffentlicht. Daher ist es möglich,<br />

dass in manchen Monaten, besonders im Sommer<br />

und im Winter, keine Ausschreibungen für Fachlehreranwärterinnen<br />

und -anwärter vorhanden sind. Die Veröffentlichung<br />

erfolgt zusammen mit den monatlich erscheinenden<br />

schulbezogenen Stellenausschreibungen durch<br />

Aushang / Auslage in den Staatlichen Schulämtern und<br />

den Studienseminaren sowie über das Internet unter:<br />

http://www.kultusministerium.hessen.de<br />

Eine Adressliste der Staatlichen Schulämter ist in diesem<br />

<strong>Amtsblatt</strong> unter c) Stellenausschreibungen für das schulbezogene<br />

Einstellungsverfahren abgedruckt.


558 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />

e) für den Auslandsschuldienst<br />

Die folgende Stelle für eine/n Schulleiter(in) ist<br />

zu besetzen:<br />

Deutsche Schule Caracas, Venezuela<br />

Besetzungsdatum: 1. September 2003<br />

Bewerbungsende: 31. August 20<strong>02</strong><br />

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm<br />

und bikulturellem Schulziel<br />

Klassenstufen 1–13<br />

Schülerzahl: 904<br />

Reifeprüfung<br />

Deutsches Sprachdiplom der KMK<br />

Sekundarabschluss <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Lehrbefähigung der Sekundarstufe I und II<br />

Bes. G Fr. A 15/A16<br />

Spanischkenntnisse sind erforderlich<br />

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung<br />

angegebenen Besoldungsgruppen innehaben<br />

und dürfen zum ausgeschriebenen Zeitpunkt <strong>des</strong> Amtsantritts<br />

das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />

Von den Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern werden in<br />

der Regel Erfahrungen im Auslandsschuldienst erwartet.<br />

Ferner wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit<br />

kulturellen Einrichtungen im Gastland, insbesondere mit<br />

Schulen anderer europäischer Staaten, erwartet. Drittbewerbungen<br />

werden nicht berücksichtigt.<br />

Sofern sich Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf<br />

eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung<br />

neben der Zustimmung <strong>des</strong> beurlaubenden Lan<strong>des</strong> das<br />

Einverständnis <strong>des</strong> Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen<br />

auf der Basis der für die Schulleiterstelle<br />

ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.<br />

Die Bewerbungen sind umgehend zweifach auf dem<br />

Dienstweg an das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt – Zentralstelle<br />

für das Auslandsschulwesen – zu richten.<br />

Um Übersendung einer Durchschrift <strong>des</strong> Bewerbungsschreibens,<br />

eines ausgefüllten Fragebogens und eines<br />

handschriftlichen Lebenslaufs direkt an die Zentralstelle<br />

sowie einer weiteren Ausfertigung der Bewerbunsunterlagen<br />

direkt an das Hessische Kultusministerium, Luisenplatz<br />

10, 65185 Wiesbaden wird gebeten.<br />

Bewerbungsunterlagen können bei der zuständigen<br />

Schulbehörde (Staatliches Schulamt) oder beim Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />

– in 50735 Köln, Barbarastr. 1, angefordert werden.<br />

Die folgende Stelle als Fachberater(in)/<br />

Koordinator(in) ist zu besetzen:<br />

Prag, Tschechische Republik<br />

Besetzungstermin: 1. August 2003<br />

Bewerbungsende: 30. November 20<strong>02</strong><br />

Zu den Aufgaben eines Fachberaters/Koordinators bzw.<br />

einer Fachberaterin/Koordinatorin gehört es, den Einsatz<br />

deutscher Lehrkräfte an Schulen <strong>des</strong> Gastlan<strong>des</strong> im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Lehrerentsendeprogramms zu koordinieren, die<br />

Behörden und Schulen bei der Planung und Vorbereitung<br />

der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der<br />

KMK und der Zentralen Deutschprüfung – Aufbaustufe –<br />

zu beraten sowie Unterricht und Prüfungsvorsitz an Prüfungsschulen<br />

zu übernehmen.<br />

Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbständigkeit<br />

und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten<br />

Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten<br />

Auslandstätigkeit.<br />

Voraussetzungen sind das Erste und Zweite Staatsexamen<br />

für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges<br />

Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen<br />

Fremdsprache sowie einschlägige Erfahrungen mit<br />

Deutsch als Fremdsprache. Wünschenswert sind außerdem<br />

Erfahrungen mit deutschsprachigem Fachunterricht,<br />

vorzugsweise im mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />

Bereich, an einer Schule im Ausland.<br />

Neue Bewerbungen für die angebotene Tätigkeit richten<br />

Sie bitte auf dem Dienstweg an das<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />

– VI R I – 50728 Köln.<br />

Um Übersendung einer Durchschrift <strong>des</strong> Bewerbungsschreibens,<br />

eines ausgefüllten Fragebogens und eines<br />

handschriftlichen Lebenslaufs direkt an die Zentralstelle<br />

sowie einer weiteren Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen<br />

direkt an das Hessische Kultusministerium, Luisenplatz<br />

10, 65185 Wiesbaden, wird gebeten.<br />

Bewerbungsunterlagen können bei der zuständigen<br />

Schulbehörde (Staatliches Schulamt) oder beim Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />

– unter der o. g. Anschrift (auch im Internet unter<br />

www.auslandsschulwesen.de) angefordert werden. Informationen<br />

über den Einsatz in Prag erhalten Sie unter folgender<br />

Tel.-Nr.: (0 18 88) 3 58-14 40.<br />

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle<br />

aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz<br />

als Fachberater(in)/Koordinator(in) auf dem Dienstweg<br />

der Zentralstelle schriftlich (formlos) bis spätestens<br />

zum o. g. Bewerbungsende mit.


ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 559<br />

Die folgende Stelle als Fachberater(in)/<br />

Koordinator(in) ist zu besetzen:<br />

Aschgabat, Turkmenistan<br />

Besetzungstermin: 1. September 2003<br />

Bewerbungsende: 30. November 20<strong>02</strong><br />

Zu den Aufgaben eines Fachberaters/Koordinators bzw.<br />

einer Fachberaterin/Koordinatorin gehört es, den Einsatz<br />

deutscher Lehrkräfte an Schulen <strong>des</strong> Gastlan<strong>des</strong> im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Lehrerentsendeprogramms zu koordinieren, die<br />

Behörden und Schulen bei der Planung und Vorbereitung<br />

der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der<br />

KMK und der Zentralen Deutschprüfung – Aufbaustufe –<br />

zu beraten sowie Unterricht und Prüfungsvorsitz an Prüfungsschulen<br />

zu übernehmen.<br />

Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbständigkeit<br />

und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten<br />

Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten<br />

Auslandstätigkeit.<br />

Voraussetzungen sind<br />

– das Erste und Zweite Staatsexamen für die Sekundarstufe<br />

II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern<br />

Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache<br />

– einschlägige Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache<br />

– wünschenswert sind außerdem Erfahrungen mit<br />

deutschsprachigem Fachunterricht, vorzugsweise im<br />

wirtschaftswissenschaftlichen Bereich<br />

– Unterrichtserfahrungen an einer Schule im Ausland<br />

– turkmenische Sprachkenntnisse werden gewünscht;<br />

zumin<strong>des</strong>t sollten sehr gute russische Sprachkenntnisse<br />

vorhanden sein<br />

– profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung<br />

– Beamter/Beamtin auf Lebenszeit, im Schuldienst tätig.<br />

Neue Bewerbungen für die angebotene Tätigkeit richten<br />

Sie bitte auf dem Dienstweg an das<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />

– VI R I – 50728 Köln.<br />

Um Übersendung einer Durchschrift <strong>des</strong> Bewerbungsschreibens,<br />

eines ausgefüllten Fragebogens und eines<br />

handschriftlichen Lebenslaufs direkt an die Zentralstelle<br />

sowie einer weiteren Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen<br />

direkt an das Hessische Kultusministerium, Luisenplatz<br />

10, 65185 Wiesbaden, wird gebeten.<br />

Bewerbungsunterlagen können bei der zuständigen<br />

Schulbehörde (Staatliches Schulamt) oder beim Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />

– unter der o. g. Anschrift (auch im Internet unter<br />

www.auslandsschulwesen.de) angefordert werden. Infor-<br />

mationen über den Einsatz in Aschgabat erhalten Sie unter<br />

folgender Tel.-Nr.: (0 18 88) 3 58-14 38.<br />

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle<br />

aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz<br />

als Fachberater(in)/Koordinator(in) auf dem Dienstweg<br />

der Zentralstelle schriftlich (formlos) bis spätestens<br />

zum o. g. Bewerbungsende mit.


560 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />

f) für pädagogische Mitarbeiter/innen<br />

Universität Kassel<br />

Folgende Stelle ist zu besetzen:<br />

Im Fachbereich Erziehungswissenschaft/<br />

Humanwissenschaften zum 1. Februar 2003<br />

Kennziffer: 387<br />

Lehrer/in als Pädagogischer Mitarbeiter/in (A 13/A14<br />

BBesG)<br />

halbtags ab 1. August 2003 Aufstockung auf eine ganze<br />

Stelle möglich.<br />

Der Aufgabenbereich umfasst die Mitarbeit bei der<br />

Organisation und Durchführung von Lehrveranstaltungen<br />

im Rahmen der Schulpraktischen Studien, insbesondere<br />

Blockpraktikum.<br />

Voraussetzungen:<br />

Zweites Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien<br />

und min<strong>des</strong>tens dreijährige Schulpraxis nach der zweiten<br />

Staatsprüfung. Der/die Bewerber/in sollte Interesse an<br />

schulischer Entwicklungsarbeit und an theoretischer<br />

Aufarbeitung von Unterrichtskonzeptionen mitbringen.<br />

Die Abordnung/Teilabordnung als Pädagogische/r Mitarbeiter/in<br />

aus dem Schuldienst erfolgt gem. Erlass <strong>des</strong><br />

Hessischen Kultusministers vom 10. November 1983 –<br />

VA 5 – 465/260 – 356 – (Abl. S 1064) zunächst auf ein<br />

Probejahr und kann bei Bewährung bis zu vier weiteren<br />

Jahren verlängert werden. Die Regellehrverpflichtung<br />

beträgt gem. Verordnung vom 21. Dezember 1999<br />

(GVBL I vom 7. Januar 2000 S. 35) bei fast ausschließlicher<br />

Lehrtätigkeit 16 Lehrveranstaltungsstunden und bei<br />

überwiegender Lehrtätigkeit unter Berücksichtigung anderer<br />

Dienstaufgaben 12 Lehrveranstaltungsstunden.<br />

Bewerbungsfrist: 15. September 20<strong>02</strong><br />

Der Frauenförderplan der Universität Kassel verpflichtet<br />

zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils. Frauen werden <strong>des</strong>halb<br />

nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte<br />

erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug. Bewerbungen<br />

mit den üblichen Unterlagen sind unter Angabe<br />

der Kennziffer innerhalb o. g. Frist nach Erscheinen<br />

an den Präsidenten der Universität Kassel, 34109 Kassel,<br />

zu richten.<br />

Universität Kassel<br />

Folgende Stelle ist zu besetzen:<br />

Im Fachbereich Germanistik zum 1. August 2003<br />

Stellen-Nr.: 20000143<br />

Kennziffer: 400<br />

Lehrer/in als Pädagogischer Mitarbeiter/in (A 12<br />

BBesG)<br />

halbtags.<br />

Der Aufgabenbereich umfasst die Mitarbeit bei der<br />

Durchführung fachbezogener Schulpraktischer Studien<br />

sowie <strong>des</strong> Blockpraktikums im Bereich der Grundschule;<br />

Durchführung didaktischer Lehrveranstaltungen für Studierende<br />

<strong>des</strong> Faches Deutsch (Grundschule): Organisation<br />

der „Lernwerkstatt Deutsch“.<br />

Voraussetzungen:<br />

Erstes und zweites Staatsexamen für das Lehramt an der<br />

Grundschule mit dem Schwerpunktfach Deutsch und<br />

min<strong>des</strong>tens dreijährige Schulpraxis nach der zweiten<br />

Staatsprüfung.<br />

Die Abordnung/Teilabordnung als Pädagogische/r Mitarbeiter/in<br />

aus dem Schuldienst erfolgt gem. Erlass <strong>des</strong><br />

Hessischen Kultusministers vom 10. November 1983 –<br />

VA 5 – 465/260 – 356 – (Abl. S 1064) zunächst auf ein<br />

Probejahr und kann bei Bewährung bis zu neun weiteren<br />

Jahren verlängert werden. Die Regellehrverpflichtung<br />

beträgt gem. Verordnung vom 21. Dezember 1999<br />

(GVBL I vom 7. Januar 2000 S. 35) bei fast ausschließlicher<br />

Lehrtätigkeit 8 Lehrveranstaltungsstunden und bei<br />

überwiegender Lehrtätigkeit unter Berücksichtigung anderer<br />

Dienstaufgaben 6 Lehrveranstaltungsstunden.<br />

Bewerbungsfrist: 21. September 20<strong>02</strong><br />

Der Frauenförderplan der Universität Kassel verpflichtet<br />

zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils. Frauen werden <strong>des</strong>halb<br />

nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte<br />

erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug. Bewerbungen<br />

mit den üblichen Unterlagen sind unter Angabe<br />

der Kennziffer innerhalb o. g. Frist nach Erscheinen<br />

an den Präsidenten der Universität Kassel, 34109 Kassel,<br />

zu richten.


ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 561<br />

Hessisches Kultusministerium<br />

Im Hessischen Kultusministerium<br />

ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines<br />

Referentin/Referenten<br />

(Besoldungsgruppe A 14 )<br />

in der Abteilung II – Referat Grundschule – zu besetzen.<br />

Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:<br />

Mitarbeit bei Grundsatzangelegenheiten der Grundschule<br />

insbesondere:<br />

– Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der<br />

Grundschule,<br />

– Begleitung und Auswertung von Schul- und Modellversuchen,<br />

– Begleitung von Arbeitsgruppen.<br />

Ausbildung/Kenntnisse:<br />

Lehramt an Grundschulen bzw. für Grundschulen, verbunden<br />

mit anderen Schulformen, entsprechende Berufserfahrung<br />

und Erfahrung in der Schulleitung.<br />

Persönliche Eigenschaften:<br />

Innovationsbereitschaft,<br />

Teamfähigkeit,<br />

Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft,<br />

Verhandlungs- und Organisationsgeschick,<br />

selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise,<br />

Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit und deren<br />

Umsetzung,<br />

hohe Belastbarkeit.<br />

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Die<br />

Stelle kann grundsätzlich auch mit zwei Teilzeitkräften<br />

besetzt werden.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />

berücksichtigt.<br />

Bewerbungen mit vollständigen Bewerbungsunterlagen<br />

richten Sie bitte bis vier Wochen nach Veröffentlichung<br />

der Ausschreibung an das<br />

Hessische Kultusministerium, Referat I A 2, Luisenplatz<br />

10, 65185 Wiesbaden.


562 ABl. 8/<strong>02</strong><br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN<br />

DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS<br />

Empfehlung für das Einschulungsverfahren<br />

Das „Zweite Gesetz zur Qualitätssicherung in <strong>hessischen</strong><br />

Schulen“ vom 21. März 20<strong>02</strong> (GVBl. I S. 58 ff)<br />

beinhaltet u. a. die Flexibilisierung <strong>des</strong> Einschulungsalters<br />

und in Verbindung damit auch die Gestaltung <strong>des</strong><br />

Einschulungsverfahrens.<br />

Das Einschulungsverfahren umfasst den Zeitraum von<br />

September/Oktober <strong>des</strong> Jahres vor der Einschulung bis<br />

zum Schuljahresbeginn am 01. August.<br />

Es gliedert sich in drei Bereiche mit folgendem Zeitrahmen:<br />

1. Schulanmeldung September/Oktober<br />

vor der Einschulung<br />

2. Vorschulische November <strong>des</strong><br />

Förderung gleichen Jahres<br />

bis zur Einschulung<br />

3. Schulaufnahme zeitnah zum<br />

Schuljahresbeginn,<br />

i. d. R. Mai<br />

1. Schulanmeldung<br />

Mit Beginn <strong>des</strong> Schuljahres 20<strong>02</strong>/03 erfolgt die Anmeldung<br />

der Schulanfänger inklusive der Kann-Kinder bereits<br />

im September/Oktober <strong>des</strong> Jahres, das dem Beginn<br />

der Schulpflicht und der Einschulung voraus geht.<br />

Dieser Termin dient zum einen dem Erledigen der Formalitäten<br />

und der ersten Kontaktaufnahme der Kinder<br />

und ihrer Eltern mit der Schule. Zum anderen wird der<br />

Blick gerichtet auf den Entwicklungsstand der Kinder,<br />

vor allem im Hinblick auf ihre sprachlichen Kompetenzen.<br />

Im Laufe der letzten Jahre haben die Schulen bewährte<br />

Verfahren konzipiert und erprobt, erste Kontakte zwischen<br />

Eltern, Kindern und Schule zu gestalten. Das gegenseitige<br />

Kennenlernen kann in Einzel- oder Kleingruppengesprächen,<br />

mit oder ohne Eltern, auf Wunsch auch<br />

unter Einbeziehung der Erzieherinnen und Erzieher sowie<br />

der zukünftigen Lehrkräfte der Vorlaufkurse, vonstatten<br />

gehen.<br />

Die Intention, Kinder systematisch ins Schulkindalter<br />

hinein wachsen und ihnen bei Bedarf bereits vor der Einschulung<br />

eine gezielte Förderung zukommen zu lassen,<br />

erfordert intensive Beratungsgespräche mit den Eltern.<br />

Die Grundlagen dafür verschaffen sich die Schulen<br />

durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Kindergärten<br />

sowie die Beobachtungen im Zuge <strong>des</strong> Anmeldeverfahrens.<br />

Gemeinsam mit den Eltern, bei deren Kindern sich Auffälligkeiten<br />

in unterschiedlichster Form zeigen, werden<br />

seitens der Schule Überlegungen angestellt, in welcher<br />

Form die Zeit bis zum Schuleintritt im Hinblick auf die<br />

Förderung besonderer Begabungen oder auch den Abbau<br />

möglicher Schwächen genutzt werden kann. Materialempfehlungen<br />

können hier ebenso hilfreich sein wie die<br />

Vermittlung von unterschiedlichen Ansprechpartnern,<br />

Vereinen und Institutionen. Eltern, deren Kinder noch<br />

nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen,<br />

sind eindringlich auf das Angebot eines schulischen Vorlaufkurses<br />

zum Erwerb der deutschen Sprache hinzuweisen<br />

(siehe Punkt 2) sowie über das Lan<strong>des</strong>programm <strong>des</strong><br />

Hessischen Sozialministeriums „Förderung der Sprachkompetenz<br />

von Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende<br />

Deutschkenntnisse“ zu informieren.<br />

2. Vorschulische Förderung<br />

Das Hessische Schulgesetz stellt die Schulen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Hessen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages<br />

in § 3 Abs. 13 (vormals Abs. 12) vor die Aufgabe,<br />

die Schülerinnen und Schüler, deren Sprache nicht<br />

Deutsch ist, durch besondere Angebote so zu fördern,<br />

„dass sie ihrer Eignung entsprechend zusammen mit<br />

Schülerinnen und Schülern deutscher Sprache unterrichtet<br />

und zu gleichen Abschlüssen geführt werden können“.<br />

Das „Zweite Gesetz zur Qualitätssicherung in <strong>hessischen</strong><br />

Schulen“ beschreibt die Stärkung der Integration von<br />

Kindern zugewanderter Eltern deutscher und ausländischer<br />

Herkunft auch als eine vorrangige Aufgabe der<br />

Schulen, indem insbesondere zur Verbesserung der<br />

Sprachkompetenz von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher<br />

Herkunftssprache mehrere Maßnahmen aufeinander<br />

abgestimmt worden sind. Diese betreffen nicht nur,<br />

aber schwerpunktmäßig, die Eingangsphase der Grundschule,<br />

da hier bereits entscheidende Grundlagen für den<br />

späteren schulischen Erfolg der Kinder gelegt werden.


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 563<br />

Im Einzelnen sind dies:<br />

a) vorgezogene Anmeldung (§ 58 Abs. 1 Satz 2 HSchG)<br />

siehe Punkt 1 der Empfehlung<br />

b) freiwillige Angebote vor Beginn der Schulzeit<br />

Nach erfolgter Schulanmeldung – noch vor Beginn<br />

der Schulpflicht – gibt es das Angebot schulischer<br />

Vorlaufkurse. Die Teilnahme an dieser Maßnahme<br />

kann nur freiwillig sein, da die Kinder zu dieser Zeit<br />

noch nicht schulpflichtig sind. Sie sollte den Eltern<br />

jedoch bei der Anmeldung – auch im Hinblick auf<br />

Punkt c) – bei entsprechendem Bedarf eindringlich<br />

nahe gelegt werden. Mit der vorgezogenen Anmeldung<br />

ist es nun möglich, auch diejenigen Kinder<br />

rechtzeitig zu erfassen, die bisher keinen Kindergarten<br />

besucht haben.<br />

Das zur Organisation dieser Vorlaufkurse vorgesehene<br />

Rahmenkonzept beinhaltet folgende Punkte:<br />

• Vorlaufkurse sollten spätestens im November <strong>des</strong><br />

der Einschulung vorausgehenden Schuljahres beginnen.<br />

An einem Vorlaufkurs sollen unter Berücksichtigung<br />

der örtlichen Situation in der Regel 10<br />

bis 15 Kinder teilnehmen. Der Umfang der Wochenstundenzahl<br />

orientiert sich an den personellen<br />

und organisatorischen Möglichkeiten einer Schule;<br />

er soll in der Regel zwischen 10 und 15 Wochenstunden<br />

umfassen. Die sprachliche Ausgangslage<br />

der Kinder und der Stand der Entwicklung am Ende<br />

<strong>des</strong> Vorlaufkurses sollen in kurzer Form dokumentiert<br />

werden (Muster, Hilfen werden dazu angeboten<br />

werden).<br />

• Vorlaufkurse können je nach entsprechendem Bedarf<br />

für eine einzelne Schule oder auch schulübergreifend<br />

eingerichtet werden. Die Durchführung<br />

von Vorlaufkursen durch Lehrkräfte der Schule an<br />

anderen Orten – z. B. Kindergärten – ist im Einvernehmen<br />

mit dem jeweiligen Träger der Einrichtung<br />

zulässig. Unterschiedliche Lösungen sind durchaus<br />

möglich, um auf die jeweiligen Gegebenheiten vor<br />

Ort flexibel und angemessen reagieren zu können.<br />

• Die Staatlichen Schulämter sind gehalten, die Schulen,<br />

an denen Vorlaufkurse eingerichtet werden sollen,<br />

rechtzeitig zu Beginn eines Schuljahres entsprechend<br />

personell zu versorgen.<br />

100 000,00 Euro werden seitens <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong><br />

im Haushaltsjahr 20<strong>02</strong> eigens zur Sachausstattung<br />

von Vorlaufkursen bereit gestellt. Alle Schulen<br />

mit Vorlaufkursen werden rechtzeitig ein „Startpaket“<br />

mit Themenvorschlägen und Materialien erhalten,<br />

die es im Laufe der Zeit zu ergänzen gilt. Es sind<br />

Veranstaltungen mit den Schulen zur Einführung und<br />

Beschäftigung mit diesem „Startpaket“ vorgesehen.<br />

Zusätzliche Hinweise und Vorschläge aus den Schulen<br />

sind seitens <strong>des</strong> Hessischen <strong>Kultusministeriums</strong><br />

(Fachreferat IV B 2) ausdrücklich erbeten. Es sei in<br />

diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es<br />

in Hessen vielerorts Grundschulen gibt, an denen<br />

Vorlaufkurse schon seit einiger Zeit erfolgreich arbeiten<br />

und hier bereits vielfältige Erfahrung und Kompetenz<br />

vorhanden sind.<br />

c) Möglichkeit der Zurückstellung, sofern die deutschen<br />

Sprachkenntnisse für die Teilnahme am Regelunterricht<br />

noch unzureichend sind (§ 58 Abs. 5 Satz 1<br />

und 2 HSchG) und Teilnahme an verpflichtenden<br />

Sprachkursen – auch Möglichkeit <strong>des</strong> Besuchs einer<br />

Vorklasse (§ 58 Abs. 5 Satz 3 HSchG)<br />

Für den Fall, dass Eltern nach der Schulanmeldung<br />

die ihnen angebotenen freiwilligen Maßnahmen zur<br />

Förderung der Sprachkompetenz ihres Kin<strong>des</strong> nicht<br />

nutzen sollten und das Kind zum Zeitpunkt der Einschulung<br />

noch immer nicht über die für den Eintritt in<br />

eine erste Klasse erforderliche Sprachkompetenz verfügen<br />

sollte, besteht für die Schulleiterin bzw. den<br />

Schulleiter nun die Möglichkeit der Zurückstellung<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> für ein Jahr.<br />

Hierauf sind die Eltern bei der Darstellung der Notwendigkeit<br />

der Förderung ihres Kin<strong>des</strong> in geeigneter<br />

Weise hinzuweisen (s. Pkt.1: Schulanmeldung). § 58<br />

Abs. 5 Satz 3 HSchG sieht in diesem Zusammenhang<br />

vor, für zurückgestellte schulpflichtige Kinder schulische<br />

Sprachkurse anzuordnen bzw. auch den Besuch<br />

von Vorklassen vorzusehen. Die Ausgestaltung der<br />

unter b) und c) genannten Maßnahmen wird eine Verordnung<br />

regeln.<br />

Diese als Gesamtkonzept zu verstehenden Regelungen<br />

im Hessischen Schulgesetz folgen der Erkenntnis, dass<br />

eine erfolgreiche Schullaufbahn in hohem Maße von<br />

Kenntnissen in der deutschen Sprache abhängt und<br />

Grundlagen dazu bereits bei Schuleintritt vorhanden sein<br />

sollten.<br />

3. Schulaufnahme<br />

Die Entscheidung über die Schulaufnahme, die in der<br />

Entscheidungskompetenz der Schulleiterin bzw. <strong>des</strong><br />

Schulleiters liegt, wird wie bisher zeitnah zum Schuljahresbeginn<br />

– in der Regel im Mai – getroffen. Die Beteiligung<br />

<strong>des</strong> schulärztlichen und ggf. <strong>des</strong> schulpsychologischen<br />

Dienstes besteht fort.<br />

Das Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit liegt<br />

in der Verantwortung der Einzelschule, die festlegt, ob<br />

beispielsweise<br />

– ein Kennenlerntag durchgeführt wird,<br />

– Erzieherinnen und Erzieher einbezogen werden,<br />

– Einzel- oder Kleingruppengespräche mit den Kindern<br />

durchgeführt werden,<br />

– der schulpsychologische Dienst eingebunden wird und<br />

– welche Instrumente eingesetzt werden.<br />

Die Tatsache, dass Kinder innerhalb einer kurzen Zeitspanne<br />

mitunter enorme Entwicklungsschübe erleben, ist


564 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

ein Aspekt der Entscheidung über die Schulaufnahme.<br />

Der Dialog mit den Erzieherinnen und Erziehern der<br />

Kindergärten ist an dieser Nahtstelle unverzichtbar, kennen<br />

diese doch in der Regel die Kinder und deren Entwicklungen<br />

bereits über einen längeren Zeitraum und haben<br />

kontinuierlich Kontakte mit den Eltern aufgebaut.<br />

Im Sinne von Bündelung aller Kompetenzen und Einbindung<br />

aller Verantwortlichen kann am ehesten eine ausgewogene<br />

Entscheidung getroffen werden. In jedem Fall<br />

ist zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um dem<br />

Kind einen individuell bestmöglichen Schulerfolg zu sichern.<br />

Im Mittelpunkt aller Überlegungen steht die individuelle<br />

Förderung einer jeden Schülerin/eines jeden<br />

Schülers. Dieser Schwerpunkt als durchgängiges Prinzip<br />

der Arbeit in der Grundschule gilt für alle Kinder gleichermaßen<br />

und wird in den Schulprogrammen der einzelnen<br />

Schulen berücksichtigt und näher beschrieben.<br />

Mit entscheidend wird auch immer die Frage sein, welche<br />

personellen und sächlichen Ressourcen der Einzelschule<br />

an Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird von der Möglichkeit einer<br />

Zurückstellung nur in dringenden Ausnahmefällen Gebrauch<br />

gemacht werden müssen. Eine Zurückstellung<br />

aufgrund noch nicht hinreichender deutscher Sprachkenntnisse<br />

ist von dem Gedanken getragen, das Kind<br />

durch gezielte Förderung frühzeitig mit dem notwendigen<br />

sprachlichen Rüstzeug auszustatten, damit es dann<br />

von Anfang an im ersten Schuljahr gemeinsam mit den<br />

anderen Kindern erfolgreich lernen kann. Die Zahl möglicher<br />

Zurückstellungen ergibt sich in erster Linie daraus,<br />

inwieweit Eltern im Zuge der vorzeitigen Anmeldung<br />

und Beratung durch die Schule bzw. den Kindergarten<br />

die vorschulischen Angebote (z. B. oben beschriebene<br />

Vorlaufkurse) zum Erwerb der deutschen Sprache nutzen.<br />

Wie unter Punkt 2) dargelegt, werden diese – erstmals<br />

zum Schuljahr 2003/04 – ggf. zurückgestellten Kinder<br />

im Rahmen schulischer Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der deutschen Sprachkenntnisse gefördert werden.<br />

Einige Hinweise zur Feststellung der Sprachkompetenz:<br />

Bei Eintritt in die Schule kommt es insbesondere bei<br />

Kindern zugewanderter Eltern noch nicht darauf an, ob<br />

der Sprachgebrauch grammatikalisch perfekt ist und bereits<br />

ein umfassender Wortschatz vorhanden ist. Sprachdefizite<br />

werden auch bei deutschen Kindern ohne Migrationshintergrund<br />

beobachtet. Gleichwohl werden diese<br />

deutschen Kinder im Gegensatz zu vielen Zuwandererkindern<br />

selbst bei eingeschränkter Sprachfähigkeit in der<br />

Lage sein, zumin<strong>des</strong>t die Lehrkraft und die Unterrichtssprache<br />

zu verstehen.<br />

So ist bei der ersten Feststellung der Sprachkenntnisse<br />

von Zuwandererkindern nicht Ziel, eine differenzierte<br />

Aufschlüsselung sprachlicher Fähigkeiten vorzunehmen.<br />

Es kommt vielmehr darauf an, im Rahmen von kindgerechten<br />

Gesprächen, Spielen mit einem Kind oder mit einer<br />

Gruppe von Kindern der Frage nachzugehen, ob ein<br />

Kind zugewanderter Eltern sprachlich voraussichtlich in<br />

der Lage sein wird, dem Unterrichtsgeschehen in einer<br />

ersten Klasse grundsätzlich zu folgen und im Unterricht<br />

mitarbeiten zu können. Mit dieser Frage haben sich<br />

Grundschulen auch bisher schon im Zuge <strong>des</strong> Einschulungsverfahrens<br />

auseinander gesetzt.<br />

Kriterien zur Feststellung von Grundfertigkeiten in der<br />

deutschen Sprache könnten zum Beispiel folgende sein:<br />

• Gegenstände <strong>des</strong> täglichen Lebens in der deutschen<br />

Sprache benennen können (Brot, Haus, Bleistift etc.)<br />

• Mengen beispielsweise bis fünf und Grundfarben kennen<br />

und in deutscher Sprache benennen können<br />

• einfache Arbeitsaufträge sprachlich verstehen und umsetzen<br />

können (Komm bitte zu mir, gib mir bitte dein<br />

Heft, bring dem anderen Kind einen Apfel etc.)<br />

• in deutscher Sprache ein einfaches Gespräch führen<br />

können (z. B. was das Kind am liebsten spielt, isst,<br />

welche Freunde es hat)<br />

• zu einem vorgegebenen Bild oder einer einfachen<br />

Bildfolge in deutscher Sprache etwas erzählen können<br />

Hier wird von einem sehr praxisorientierten und mit einem<br />

angemessenen Zeitaufwand zu bewältigenden Verfahren<br />

ausgegangen, das unter anderem auf den vielfältigen<br />

Erfahrungen der Grundschulen bei bisherigen Einschulungspraktiken<br />

beruht. Je nachdem, wie schnell<br />

deutlich wird, ob ein Kind beispielsweise spontan Fragen<br />

beantworten kann, zu einem Bild etwas in deutscher<br />

Sprache erzählen kann, <strong>des</strong>to kürzer oder länger wird die<br />

Beobachtungsphase sein. Es sei noch einmal darauf hingewiesen,<br />

dass grammatikalische Fehler im Sprachgebrauch<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> hierbei noch keine Rolle spielen.<br />

Mit Hilfe der vorgenannten Maßnahmen werden Kinder<br />

mit Migrationshintergrund bei Schuleintritt bessere<br />

Deutschkenntnisse aufweisen als bisher. Dies wird sich<br />

positiv auf das gemeinsame Lernen aller Kinder auswirken<br />

und die Arbeit der Grundschullehrerinnen und<br />

Grundschullehrer sehr erleichtern.<br />

Die Staatlichen Schulämter werden gebeten, unter Mitwirkung<br />

der Grundschulfachberaterinnen und –fachberater,<br />

die ab dem Schuljahr 20<strong>02</strong>/03 jedem Staatlichen<br />

Schulamt mit einer halben Stelle zur Verfügung stehen,<br />

den Schulen die erforderliche Unterstützung und Beratung<br />

zukommen zu lassen.<br />

II A 1 – 170/3104 – 54 –<br />

IV B 2 – 922/34/0 – 46 –<br />

Wiesbaden, den 22. Juli 20<strong>02</strong>


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 565<br />

Hochbegabtenförderung in <strong>hessischen</strong><br />

Schulen<br />

A. Grundsätze und Strukturen<br />

B: Hochbegabtenförderung in der Grundschule<br />

C: Schulpsychologische Beratung im Rahmen der Hochbegabtenförderung<br />

A. Grundsätze und Strukturen<br />

1. Individuelle Persönlichkeitsentfaltung und<br />

staatliche Erziehungsaufgabe<br />

Das Recht auf eine individuelle Entfaltung der Persönlichkeit<br />

und die hierfür nötige Unterstützung und Förderung<br />

ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 1 <strong>des</strong> Grundgesetzes<br />

und ist zugleich ein Gebot pädagogischer Ethik. In Artikel<br />

56 Abs. 4 der Verfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen ist die<br />

Erziehungsaufgabe <strong>des</strong> Staates in staatlichen Schulen,<br />

die zum Leben in der demokratischen Gesellschaft der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland befähigen soll, festgeschrieben.<br />

Daraus ergibt sich der enge Zusammenhang<br />

zwischen dem Recht auf eine individuelle Persönlichkeitsentfaltung<br />

einerseits und dem Erfordernis einer gesellschaftlichen<br />

Einbindung durch soziales Lernen andererseits.<br />

Die derzeitige öffentliche Diskussion um Möglichkeiten<br />

einer Erhöhung der Leistungspotenziale zeigt das legitime<br />

Interesse an der Ausschöpfung gesellschaftlicher Bildungsressourcen.<br />

Die Aufgabe der Begabungsförderung<br />

im Schulwesen hat demnach eine individuelle und eine<br />

gesellschaftliche Dimension.<br />

Die Ergebnisse internationaler Schulleistungsvergleichsuntersuchungen<br />

legen nahe, die Art und Weise <strong>des</strong> Unterrichts<br />

und der Lernstrategien zu überdenken sowie das<br />

selbstgesteuerte und soziale Lernen zu verstärken und<br />

dadurch Leistungssteigerungen zu gewährleisten. Der<br />

gebotenen Weckung, Entfaltung und Anerkennung individueller<br />

Begabungspotenziale in den vorhandenen Klassen-<br />

und Lerngruppen aller Schulformen und Bildungsgänge<br />

kommt hierbei eine hohe Bedeutung zu.<br />

2. Intellektuelle Hochbegabung<br />

Der grundsätzliche Anspruch <strong>des</strong> Schulwesens, allen<br />

Kindern und Jugendlichen durch ein differenziertes<br />

schulisches Angebot gerecht zu werden, schließt auch<br />

die Gruppe der intellektuell Hochbegabten ein. Um das<br />

Recht je<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> auf eine optimale Entfaltung seiner<br />

Anlagen und Potenziale im Schulunterricht sicherstellen<br />

zu können, bedarf es einer verstärkten Auseinandersetzung<br />

mit dem Begabungsbegriff in der Theorie und vermehrter<br />

Anstrengungen bei der Umsetzung sachgerech-<br />

ter Konzeptionen zur Begabungsförderung in der Praxis.<br />

Der individuellen Förderung intellektueller Hochbegabung<br />

muss gerade im Hinblick auf das gesellschaftliche<br />

Interesse an einer größtmöglichen Ausschöpfung der<br />

vorhandenen Bildungspotenziale ein erhöhter Stellenwert<br />

zukommen.<br />

Besondere bzw. hohe intellektuelle Begabung setzt sich<br />

– entgegen anders lautenden Auffassungen – keineswegs<br />

immer von alleine durch, sondern bedarf zu ihrer optimalen<br />

Entfaltung geeigneter Förder- und Fordermaßnahmen.<br />

Da besondere bzw. hohe Begabung sich in recht<br />

unterschiedlichen Leistungsbereichen realisieren kann,<br />

sind entsprechend differenzierte und individualisierte<br />

Förderprogramme zu entwickeln.<br />

Intellektuelle Hochbegabung ist zunächst ein – unsichtbares<br />

und häufig auch unauffälliges – Potenzial, das nur<br />

von fachlich speziell ausgebildeten Diplompsychologinnen<br />

bzw. -psychologen professionell diagnostiziert werden<br />

kann. Lehrkräfte können hochbegabte Schülerinnen<br />

und Schüler in der Regel dann erkennen, wenn diese sehr<br />

gute Leistungen bzw. Schulnoten erbringen. Neuere wissenschaftliche<br />

Untersuchungen belegen, dass Hochbegabte<br />

überwiegend unauffälliges Verhalten zeigen und<br />

sich im nicht-intellektuellen und sozialen Bereich nicht<br />

oder kaum vom Klassendurchschnitt unterscheiden.<br />

3. Hochbegabte und Hochleistende<br />

Die Parallelität von exzellenter Begabung und exzellenten<br />

Leistungen bzw. Schulnoten ist jedoch nicht immer<br />

gegeben. Im Einzelfall besteht kein zwingender Zusammenhang<br />

zwischen intellektueller Hochbegabung und<br />

herausragenden Leistungen bzw. sehr guten Schulnoten.<br />

Es ist daher systematisch zu unterscheiden zwischen intellektuell<br />

Hochbegabten und Hochleistenden (Klassenbeste,<br />

„Einserschüler“); nach vorliegenden empirisch belegten<br />

und repräsentativen Studien sind beide Schülergruppen<br />

keineswegs identisch. D.h. die Gruppe der<br />

Schülerinnen bzw. Schüler mit ausgezeichneten Schulnoten<br />

muss keinesfalls mit der Gruppe der intellektuell<br />

Hochbegabten identisch sein, und die Hochbegabten sind<br />

nicht durchgehend durch außergewöhnliche Leistungen<br />

bzw. sehr gute Noten identifizierbar, wenngleich es zwischen<br />

beiden Gruppen einen breiten Überschneidungsbereich<br />

gibt. Hochbegabung kann folglich durchaus mit<br />

nicht im Spitzenfeld liegenden Leistungen und Schulnoten<br />

und – in geringem Prozentsatz – sogar mit Verhaltensauffälligkeiten<br />

und Schulversagen einhergehen.<br />

Vor diesem Hintergrund ist vor der Konzipierung und<br />

Realisierung von spezialisierten Fördermaßnahmen genauestens<br />

abzuklären, welche Zielgruppe sie ansprechen<br />

sollen, auf welche Weise diese Zielgruppe zutreffend<br />

identifiziert und mit der Maßnahme zusammengebracht<br />

und wie die Maßnahme auf die Bedürfnisse und Voraussetzungen<br />

dieser Zielgruppe passgenau abgestimmt werden<br />

kann.


566 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

4. „Underachievement“ bzw. Minderleistung<br />

Wenn man – nach überwiegender Konvention – ab einem<br />

diagnostizierten Intelligenzquotienten von 130 von<br />

intellektueller Hochbegabung spricht, sind zwei Prozent<br />

der Schülerschaft als hochbegabt zu bezeichnen, unter<br />

denen wiederum ca. 15 Prozent den so genannten hochbegabten<br />

„Underachievern“, die erwartungswidrige<br />

schulische Minderleistungen erbringen, zuzurechnen<br />

sind. Bei diesen können, wenn sie nicht frühzeitig als<br />

solche erkannt und in geeigneter Weise gefördert werden,<br />

die durchschnittlichen Instrumentarien <strong>des</strong> regulären<br />

Schulwesens schnell an ihre Grenzen stoßen,<br />

woraus in Einzelfällen schulisches Scheitern mit allen<br />

negativen Begleiterscheinungen und Folgeproblemen resultieren<br />

kann.<br />

Intellektuelle Hochbegabung ist somit kein einheitlich<br />

auftreten<strong>des</strong> Phänomen, das mit Hilfe eindeutiger Erkennungskriterien<br />

festgestellt und mittels gleichförmiger<br />

bzw. allgemein gültiger schulischer Angebote gefördert<br />

werden kann. Hochbegabung ist – nach abgesicherten<br />

wissenschaftlichen Studien – bei der überwiegenden<br />

Mehrzahl der Betroffenen mit guter bis sehr guter sozialer<br />

Einbettung und Beliebtheit sowie psychischer St<strong>abi</strong>lität<br />

gekoppelt. Nur in ca. 15 Prozent der Auftretenshäufigkeit<br />

geht intellektuelle Hochbegabung mit psychischen<br />

bzw. sozialen Auffälligkeiten und Problemen daher.<br />

In diesen Fällen ist allerdings zum Teil intensive<br />

und umfassende psychologische bzw. therapeutische Hilfestellung<br />

angezeigt.<br />

Da von „Underachievement“ betroffene Kinder oder Jugendliche<br />

und ihre Familien nicht selten eine längere<br />

schulische und gesellschaftliche Leidensgeschichte<br />

durchlaufen, wurde und wird das in der öffentlichen Berichterstattung<br />

in den Medien zu findende Bild Hochbegabter<br />

häufig in verzerrenden Extremvarianten gezeichnet,<br />

was wiederum einen nüchternen und pragmatischen<br />

Zugang zu dem Thema überhaupt verstellen<br />

oder zumin<strong>des</strong>t erschweren kann. Dennoch ist Hochbegabung<br />

keineswegs generell oder auch nur überwiegend<br />

eine Frage von grundsätzlichem Anderssein, ungewöhnlicher<br />

Problembehaftung oder notorischem Außenseitertum.<br />

5. Begabungsdiagnostik<br />

Allgemein lässt sich aussagen, dass im regulären Schulunterricht<br />

Hochbegabte und Hochleistende zunächst<br />

möglichst gemeinsam in ihrem Leistungswillen und<br />

ihren Anstrengungen anerkannt, unterstützt und gefördert<br />

werden sollten. Da im Regelfall keine fachwissenschaftlich<br />

durchgeführte Testdiagnostik vorliegen wird<br />

und Reihentestungen allein schon aus datenschutzrechtlichen<br />

Gründen kaum realisierbar erscheinen, sind die<br />

Schülerinnen und Schüler grundsätzlich gemeinsam nach<br />

der Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit und Motivation zu<br />

beschulen. Die Durchführung einer fachpsychologischen<br />

Intelligenz- bzw. Begabungsdiagnostik ist nur in zwei<br />

speziellen Fällen angezeigt:<br />

– wenn schwere Problembelastungen oder Konfliktsituationen<br />

vorliegen, die nachhaltige negative Auswirkungen<br />

auf die Schullaufbahn haben können,<br />

– wenn über eine Aufnahme in separierende und/oder<br />

anspruchsvolle Förderprogramme, die nur für eine in<br />

ganz bestimmter Weise definierte Zielgruppe bestimmt<br />

sind und für hierfür Ungeeignete gravierende<br />

negative Folgen (etwa <strong>des</strong> massiven Überfordertwerdens<br />

und unabwendbaren Scheiterns) befürchten lassen,<br />

zu entscheiden ist.<br />

In der Regel ist im schulischen Alltag der Zugang zu inner-<br />

und außerschulischen Zusatzangeboten und Fördermaßnahmen<br />

nicht vom Nachweis bzw. der Voraussetzung<br />

einer Testdiagnostik abhängig zu machen. In der<br />

Praxis lernen Hochbegabte und/oder Hochleistende gemeinsam.<br />

Dessen ungeachtet sollten im Einzelfall vorgelegte<br />

diagnostische Gutachten von den Lehrkräften sorgfältig<br />

in ihre pädagogischen Überlegungen und Konzeptionen<br />

einbezogen werden.<br />

Aus einem vorliegenden externen begabungsdiagnostischen<br />

Gutachten und damit aus einer gutachterlich festgestellten<br />

und bestätigten intellektuellen Hochbegabung<br />

sind keine bestimmten schulischen Fördermaßnahmen<br />

zwingend ableitbar. Ein solches Gutachten kann allenfalls<br />

Förderhinweise für die pädagogische Praxis aus<br />

fachpsychologischer Sicht enthalten. Fachlich hochwertige<br />

Gutachten beschränken sich im wesentlichen auf die<br />

Erläuterung und Begründung der Diagnostik. Auf dieser<br />

Grundlage sind im Einzelfall – d.h. zumin<strong>des</strong>t im hoch<br />

problematischen Einzelfall – unter Einbeziehung der örtlich<br />

Betroffenen (Eltern, Schülerin bzw. Schüler, niedergelassene<br />

Psychologin bzw. niedergelassener Psychologe,<br />

Schulpsychologin bzw. -psychologe, Lehrkräfte,<br />

Schulaufsicht usw.) individualisierte Fördermaßnahmen<br />

anzustreben, wobei auch die an der jeweiligen Schule<br />

vorhandenen personellen und sächlichen Ressourcen sowie<br />

Fortbildungsmöglichkeiten berücksichtigt werden<br />

müssen. Es dürfen keine Förderkonzepte gegen den Willen<br />

eines der Betroffenen erzwungen werden.<br />

6. Beratungsstelle BRAIN in Marburg<br />

Die Aufgabenbereiche der Diagnostik und der anschließenden<br />

Elternberatung sind durch die Einrichtung<br />

der zentralen begabungsdiagnostischen Beratungsstelle<br />

BRAIN („Beratung und Information über besondere Begabung“)<br />

sowie die Fortbildung von Schulpsychologinnen<br />

und -psychologen aus allen Staatlichen Schulämtern<br />

zu dezentralen Ansprechpartnern vor Ort bereits mit Erfolg<br />

angegangen worden.<br />

So hatte das Kultusministerium bereits am 1. Oktober<br />

1999 an dem Fachbereich Psychologie der Philipps-Universität<br />

Marburg (Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. D. H.


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 567<br />

Rost) die Beratungsstelle BRAIN ins Leben gerufen, die<br />

Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften auf<br />

dem Gebiet der Hochbegabungsdiagnostik eine umfangreiche<br />

Beratung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft<br />

anbietet. Dies reicht von telefonischer und persönlicher<br />

Beratung bis zu einer ausführlichen Einzelfalldiagnostik.<br />

Die Inanspruchnahme der Beratungsstelle ist für Ratsuchende<br />

grundsätzlich kostenfrei; im Falle einer detaillierten<br />

Einzelfalldiagnostik bzw. Beratung, die auf dem freien<br />

Markt in vergleichbarem Umfang bis zu etwa 1 250,–<br />

Euro kosten kann, wird eine freiwillige Spende in Höhe<br />

von bis zu ca. 160,– Euro zur Unterstützung der<br />

Beratungsstelle erbeten. Die Lan<strong>des</strong>regierung stellt<br />

zum Unterhalt der Beratungsstelle über einen Zeitraum<br />

von anfänglich über vier Jahre (Oktober 1999 bis<br />

Dezember 2003) Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt<br />

über 420 000,– Euro zur Verfügung; der Landtag<br />

als Haushaltsgesetzgeber hat den jährlichen Zuschuss<br />

(200 000,– DM ab dem Jahr 2000) ab dem Haushaltsjahr<br />

20<strong>02</strong> auf ca. 125 000,– Euro aufgestockt.<br />

Eine institutionelle Absicherung der Tätigkeit der Beratungsstelle<br />

über zusätzliche fünf Jahre wird derzeit<br />

vorbereitet.<br />

7. Schulpsychologischer Dienst<br />

Das Kultusministerium hat mit freundlicher Unterstützung<br />

der Karg-Stiftung Schulpsychologinnen und -psychologen<br />

aus allen Staatlichen Schulämtern seit dem<br />

Jahresbeginn 2000 im Umgang mit dem Thema der<br />

Hochbegabtenförderung fortgebildet und unterstützt.<br />

Sieben ganz- und zweitägige Tagungen in den Jahren<br />

2000–20<strong>02</strong> dienten bislang diesem Zweck. Nach dem<br />

Regionalprinzip stehen den Eltern, Schülerinnen und<br />

Schülern sowie Lehrkräften inzwischen in allen Staatlichen<br />

Schulämtern in Hessen Schulpsychologinnen und -<br />

psychologen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung,<br />

um insbesondere in strittigen bzw. problematischen<br />

Einzelfällen zwischen Elternhaus und Schule sachkundig<br />

zu vermitteln. Eltern, Kinder und Lehrkräfte dürfen<br />

keinesfalls mit eventuellen Testergebnissen allein gelassen<br />

werden. Zumin<strong>des</strong>t in problembehafteten Einzelfällen<br />

bedarf die Umsetzung von testdiagnostischen Befunden<br />

in schulische Fördermaßnahmen der regelmäßigen<br />

fortdauernden Begleitung und Beratung durch die<br />

Schulpsychologischen Dienste.<br />

Die im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong> veröffentlichten<br />

„Empfehlungen zur Erkennung von besonderen<br />

Begabungen bei Schülerinnen und Schülern an <strong>hessischen</strong><br />

Schulen“ (ABl. 8/01 S. 517) wurden von der Arbeitsgruppe<br />

hessischer Schulpsychologinnen bzw. -psychologen<br />

als erste Orientierung für die Staatlichen<br />

Schulämter und Schulleitungen zum Thema erstellt. Ein<br />

erweitertes schulpsychologisches Beratungskonzept wird<br />

in Kapitel C dargestellt.<br />

8. Lehrerfortbildung und Ferienakademien<br />

Auch die Lehrerfortbildung – als weitere Aufgabe – wird<br />

durch vielfältige zentrale und dezentrale Fortbildungsund<br />

Veranstaltungsangebote in vielen Regionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

intensiv betrieben. Schon am 7. Dezember 2000 hatte<br />

das Kultusministerium eine zentrale Lehrerfortbildungsmaßnahme<br />

auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung<br />

im Pädagogischen Institut Nordhessen <strong>des</strong> Hessischen<br />

Lan<strong>des</strong>instituts für Pädagogik in der Reinhardswaldschule<br />

eröffnet. 42 Lehrkräfte werden derzeit –<br />

ebenfalls mit Hilfe großzügiger Unterstützung seitens<br />

der Karg-Stiftung – über zwei Jahre von Wissenschaftlern<br />

und Experten auf den Gebieten <strong>des</strong> Erkennens und<br />

der Förderung von besonderen bzw. hohen Begabungen<br />

fortgebildet. Die Ziele dieser Fortbildung sind die Sensibilisierung<br />

der Lehrkräfte im Erkennen von hochbegabten<br />

Kindern und Jugendlichen, die Ausrichtung von Ferien-<br />

bzw. Sommerakademien in den ersten Wochen der<br />

Sommerferien 2001 und 20<strong>02</strong> sowie die Erarbeitung von<br />

spezifischen Förderkonzepten für die die Lehrkräfte jeweils<br />

entsendenden Schulen. Die erste Ferienakademie<br />

fand vom 21.–24. Juni 2001 mit 82 Schülerinnen und<br />

Schülern aus ganz Hessen in der Reinhardswaldschule<br />

unter großem Anklang aller Beteiligten statt. Die zweite<br />

Ferienakademie vom 1.–5. Juli 20<strong>02</strong> führte den Erfolg<br />

fort.<br />

Darüber hinaus führt das Kultusministerium gemeinsam<br />

mit dem Hessischen Lan<strong>des</strong>institut für Pädagogik und<br />

Staatlichen Schulämtern eine Vielzahl von eintägigen<br />

Regionalveranstaltungen für Lehrkräfte und Eltern<br />

durch, um möglichst viele Lehrkräfte mit der Thematik<br />

vertraut zu machen und sie mit betroffenen Eltern ins<br />

Gespräch zu bringen. Vor dem Hintergrund der o.a. vielfältig<br />

verbreiteten Missverständnisse, die den Zugang<br />

zum Thema der Hochbegabtenförderung erschweren<br />

können, ist öffentliche Aufklärung und Diskussion<br />

zwecks Versachlichung und Erleichterung der praktischen<br />

Zugänge nach wie vor vordringlich geboten.<br />

Seitens der Lehrerfortbildung können und sollen Lehrkräfte<br />

nicht zu Diagnostikern fortgebildet, wohl aber<br />

dafür sensibilisiert werden, Kinder und Jugendliche auch<br />

unter der Fragestellung einer eventuellen intellektuellen<br />

Hochbegabung zu betrachten und daraufhin entweder<br />

entsprechende Fördermaßnahmen einzuleiten oder aber –<br />

in Problemfällen – den betroffenen Schülerinnen und<br />

Schülern eine fachgerechte Diagnostik durch entsprechend<br />

ausgebildete Psychologen zu ermöglichen. Auch<br />

bei der Entwicklung spezieller Förderprogramme für besondere<br />

bzw. hohe Begabungen bedürfen die beteiligten<br />

Schulen intensiver Unterstützung und Begleitung seitens<br />

der Lehrerfortbildung, der Schulpsychologischen Dienste<br />

wie auch der Hochschulen. Derartige Arbeitsverbünde<br />

und Kooperationsmodelle sind bereits vielfältig im<br />

Lande entstanden und in fruchtbarer Arbeit begriffen.<br />

9. Verankerung an den Schulen<br />

Als nächster Schritt sind nunmehr die Schulen über die<br />

genannten Unterstützungssysteme vermehrt in die Lage


568 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

zu versetzen, Schülerinnen und Schüler mit besonderen<br />

bzw. hohen Begabungen besser zu erkennen und zu fördern.<br />

In der Aufbauphase ist die Einrichtung von<br />

pädagogischen Förderschwerpunkten in einzelnen Schulen<br />

aller Schulformen in allen Schulamtsbereichen sinnvoll.<br />

An diesen Schulen können gezielte Förderprogramme<br />

für besondere bzw. hohe Begabungen entwickelt<br />

und erprobt werden. Die Schulen übernehmen<br />

damit eine Pilotfunktion und bilden Knotenpunkte in<br />

regionalen Netzwerken, um auf diese Weise gemeinsam<br />

lernen und sich gegenseitig unterstützen zu können.<br />

Die Netzwerke stellen die Fortsetzung bzw. Ergänzung<br />

der Fördermaßnahmen in aufeinander aufbauenden<br />

Schulformen sicher und gewährleisten eine möglichst<br />

intensive Zusammenarbeit zwischen den beteiligten<br />

Schulen.<br />

Nach dem erklärten Willen der Mehrheit der betroffenen<br />

Eltern wünschen diese möglichst wohnortnahe innerund<br />

außerschulische Förderangebote an bestehenden<br />

Schulen, um eine soziale Integration ihrer hochbegabten<br />

Kinder zu gewährleisten. Dieser Wunsch deckt sich<br />

mit den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Hochbegabtenforschung,<br />

wonach eine separierende intensive<br />

Beschulung vorrangig im Falle derjenigen Hochbegabten<br />

angezeigt sein kann, bei denen nachgewiesene<br />

intellektuelle Hochbegabung mit schweren sozialen<br />

Auffälligkeiten, Defiziten bzw. psychischen<br />

Fehlentwicklungen und schulischer Minderleistung einhergeht.<br />

Da Prävention vor Intervention geht, muss das Erkennen<br />

und Fördern von hohen Begabungen zu einem möglichst<br />

frühen Zeitpunkt einsetzen, um falsche und eventuell<br />

verhängnisvolle Weichenstellungen, deren Korrektur zu<br />

späterem Zeitpunkt erfahrungsgemäß nur sehr schwer<br />

oder überhaupt nicht mehr möglich sein kann, zu vermeiden.<br />

Wichtig sind dabei sowohl die Kooperation von<br />

Eltern, Schulen und Schulpsychologischen Diensten als<br />

auch der Erfahrungsaustausch zwischen den auf dem Gebiet<br />

der Hochbegabtenförderung aktiven Schulen untereinander.<br />

Angesichts der o. a. unterschiedlichen Ausprägungsmöglichkeiten<br />

von hohen Begabungen ist aktive Begabungsförderung<br />

eine notwendige Aufgabe aller Schulen und<br />

Schulformen; sie kann von keiner einzelnen Schulform<br />

exklusiv beansprucht werden. Die Begabungsförderung<br />

sollte von interessierten Schulen als ein Schwerpunkt in<br />

ihren Schulprogrammen festgeschrieben werden, um den<br />

Eltern auf diese Weise verbindliche und dauerhafte Angebote<br />

zu unterbreiten. Es ist das Ziel <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong>,<br />

den Eltern in allen Regionen und aus allen Schulformen<br />

Schulen nennen zu können, die über eine besondere<br />

Kompetenz und über spezifische Angebote auf dem<br />

Gebiet der Hochbegabtenförderung verfügen. Das Kultusministerium<br />

und der Hessische Landtag als Haushaltsgesetzgeber<br />

haben hierfür im Haushaltsjahr 2001<br />

100 000,– DM und in 20<strong>02</strong> 250 000,– EUR zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

10. Primarstufe<br />

Da hohe Begabungen möglichst frühzeitiger Erkennung<br />

und Förderung bedürfen, kommt den Grundschulen besondere<br />

Bedeutung zu. Die Grundschule ist hier das vordringlichste<br />

schulische Handlungsfeld. Die Grundschule<br />

nimmt alle Kinder eines Jahrganges auf und bietet daher<br />

die besten Voraussetzungen für eine durch Individualisierung<br />

und offene Arbeitsweise gekennzeichnete Unterrichtsorganisation,<br />

die alle Kinder – und darunter auch<br />

die Hochbegabten – auf eine auf ihre jeweiligen Stärken<br />

und Schwächen abgestimmte Weise optimal fördern<br />

kann.<br />

Die Möglichkeit einer frühen Förderung verhindert<br />

falsche Selbst- und Fremdeinschätzungen und beugt Folgeproblemen,<br />

wie z. B. dem mangelnden Erlernen und<br />

Einüben von Lerntechniken, vor. Eine frühzeitige Einschätzung<br />

kindlicher Entwicklungsverläufe ermöglicht<br />

bei sich andeutender Fehlentwicklung eine noch rechtzeitig<br />

einsetzende psychologische und/oder therapeutische<br />

Begleitung oder Unterstützung und kann so eine ansonsten<br />

drohende Potenzierung von Schwierigkeiten verhindern<br />

oder mildern. „Underachievement“ ist auch eine<br />

Folge <strong>des</strong> Versäumnisses, intellektuell hochbegabte Kinder<br />

tatsächlich als solche wahr- und anzunehmen und sie<br />

entsprechend zu fördern. Ungeeignete Versuche, heterogene<br />

Leistungsgruppen zu „homogenisieren“, d. h. alle<br />

Kinder gleich zu behandeln und oftmals auch „gleich zu<br />

machen“, können gerade für hochbegabte Kinder fatale<br />

Auswirkungen nach sich ziehen. Daher muss die wachsame<br />

Prävention solcher Prozesse eine Maxime aller<br />

schulischen Hochbegabtenförderung sein.<br />

Die Grundschulen sollten mit Eltern, Kindergärten und<br />

-tagesstätten oder Horten eng zusammenarbeiten und<br />

sich mit den vielfältigen vorhandenen Unterstützungsangeboten<br />

(niedergelassene Psychologinnen bzw. Psychologen,<br />

Schulpsychologische Dienste, Beratungsstellen,<br />

Universitäten, Elterninitiativen usw.) vertraut machen<br />

und diese zu nutzen lernen. Auf dieser Grundlage können<br />

sie erfolgreich innerschulische Förderprogramme für<br />

Hochbegabte entwickeln.<br />

In allen Schulamtsbereichen sollte den Eltern zumin<strong>des</strong>tens<br />

eine Grundschule mit einem speziellen Förderangebot<br />

für hohe Begabungen benannt werden, die mit Hilfe<br />

eines breiten Spektrums innerer Differenzierung, von inner-<br />

und außerschulischen Zusatzangeboten, unterschiedlicher<br />

Verweildauer bzw. Überspringen einer Jahrgangsstufe,<br />

Altersmischung, von Lernwerkstätten oder<br />

mittels Wochenplan usw. den Bedürfnissen der hochbegabten<br />

Schülerinnen und Schüler auf ein auf sie zugeschnittenes<br />

reichhaltiges schulisches Angebot gerecht<br />

wird. Vorhandene Eingangsstufen mit flexiblem Schulanfang<br />

können hier einen bedeutsamen Beitrag leisten.<br />

Hinsichtlich der Fortsetzung der Schullaufbahn in weiterführenden<br />

Schulen sind die Fördermaßnahmen zwischen<br />

abgebender und aufnehmender Schule vorausschauend<br />

zu koordinieren.


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 569<br />

11. Sekundarstufe I<br />

Da die Förderung intellektuell hochbegabter Schülerinnen<br />

und Schüler mit der Grundschulzeit nicht enden<br />

darf, ist das Kultusministerium darum bemüht, dass in<br />

allen Schulamtsbereichen zumin<strong>des</strong>t einige allgemein<br />

bildende Schulen und berufliche Gymnasien Förderprogramme<br />

für Hochbegabte entwickeln und in ihre Schulprogramme<br />

als Standardangebot aufnehmen. Schulische<br />

Begabungsförderung muss dabei generell den individuellen<br />

Begabungen, Anlagen und Talenten Raum zur Entfaltung<br />

gewähren und ihre Weiterentwicklung in geeigneter<br />

Weise unterstützen. Schülerinnen und Schüler sollten<br />

reichhaltige Angebote <strong>des</strong> Lernens und der Leistungsstärkung<br />

vorfinden und nach Kräften zum Kennenlernen<br />

und Erproben ihrer Leistungsgrenzen angeregt<br />

und motiviert werden.<br />

In der Sekundarstufe I ist eine Fülle von Maßnahmen<br />

möglich, die jeweils auf die einzelne Schule und deren<br />

Schülerklientel, die vorhandenen personellen und sächlichen<br />

Ressourcen sowie die umgebenden Regionalstrukturen<br />

zugeschnitten sein sollten. Vor dem Hintergrund<br />

der o. a. unterschiedlichen Ausprägungsmöglichkeiten<br />

von besonderen bzw. hohen Begabungen verbietet sich<br />

ein eindimensionaler Königsweg von selbst. Grundsätzlich<br />

wichtig bei dem pädagogischen Bemühen um die<br />

Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler sind<br />

die folgenden Gesichtspunkte:<br />

– Angesichts der Erkenntnis, dass intellektuelle Hochbegabung<br />

nicht automatisch mit Leistungsstärke gleichgesetzt<br />

werden kann, sind in der Unterrichtspraxis<br />

„Hochleister“ und „unauffällige Hochbegabte“, aber<br />

auch hochbegabte „Underachiever“ in den Blick zu<br />

nehmen. Das gegliederte Schulwesen kann dies mittels<br />

Vernetzungen von Gymnasien sowie Haupt- und<br />

Realschulen gewährleisten, kooperative Gesamtschulen<br />

über Durchlässigkeiten in ihren Schulzweigen und<br />

integrierte Gesamtschulen durch ihre übergreifende<br />

Konzeption, die für alle Jugendlichen eines Jahrganges<br />

– und damit auch für alle vorkommenden Begabungen<br />

– vorgesehen ist.<br />

– Begabungsförderung kann nur als individuelle Förderung<br />

sachgerecht verstanden werden. Die vorhandene<br />

Leistungsvielfalt unter den intellektuell Hochbegabten<br />

wie auch die unterschiedlichen Interessen dieser Schülerinnen<br />

und Schüler machen deutlich, dass eine schulische<br />

Begrenzung auf nur eine spezielle Art von Fördermaßnahmen<br />

und damit auf nur eine einzelne Art<br />

der Leistungsausprägung sowie die zugehörige Vernachlässigung<br />

anders gearteter Begabungsausprägungen<br />

nicht möglich ist. Beteiligte Schulen sollten in<br />

ihren Schulprogrammen ausdrücklich ausweisen, in<br />

welcher Hinsicht die Hochbegabtenförderung bei ihnen<br />

zu verstehen ist und welche Art von Fördermaßnahmen<br />

bei ihnen angeboten wird. Ein allgemeines<br />

Prädikat einer „begabungsfördernden Schule“ kann<br />

nur dann gerechtfertigt sein, wenn die an einer Schule<br />

angebotenen Programme sich auch auf verschiedenartige<br />

Begabungsausprägungen beziehen und damit der<br />

existierenden Leistungs- und Interessenvielfalt gerecht<br />

werden wollen.<br />

– Die soziale Dimension der Begabungsförderung darf<br />

nicht vernachlässigt werden. Die schulischen Anstrengungen<br />

um Förderung und Forderung hochbegabter<br />

Schülerinnen und Schüler müssen mehr sein als eine<br />

bloße Palette von „Enrichment“, „Akzeleration“ und<br />

Kompensation. Nötig sind Strukturen der gelingenden<br />

Gemeinschaftsbildung in Lerngruppen, der sozialen<br />

Integration in Gestalt von Kennenlernen und Akzeptieren<br />

von Verschiedenartigkeit unterschiedlichster<br />

Art, daraus erwachsende soziale Verpflichtungen in<br />

Form der aktiven Unterstützung Lernschwächerer<br />

durch kognitiv Fortgeschrittenere und Leistungsstärkere,<br />

unterstützende Rituale im Schulalltag, Mechanismen<br />

zur Konfliktbewältigung und flankierende Beratungsangebote.<br />

– Fördern und Fordern sind gleichermaßen wichtig. Förderung<br />

bedeutet Unterstützung von besonderen bzw.<br />

hohen Begabungen, Anregung zu und Würdigung von<br />

herausgehobenen Lernleistungen sowie Schaffung von<br />

Foren für deren Präsentation und Darstellung. Förderung<br />

heißt aber auch Hilfestellung in Bereichen, in denen<br />

Defizite bestehen, die den Lernfortschritten<br />

möglicherweise im Wege stehen könnten (z. B. besondere<br />

Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, Kommunikationsprobleme,<br />

motorische Probleme, sprachliche<br />

Defizite bei ausländischen Jugendlichen usw.). Forderung<br />

bedeutet Motivation zu immer höheren Leistungen,<br />

Anreize und Rückmeldungen sowie Erfahrbarmachung<br />

von Leistungsgrenzen im positiven Sinne.<br />

12. Vielfalt von Fördermaßnahmen<br />

Vor diesem Hintergrund kann in der Sekundarstufe I<br />

eine Fülle von Fördermaßnahmen entworfen werden:<br />

– Anregungen zu selbstständigem und selbstwirksamem<br />

Lernen sowie Unterstützung bei der Anwendung von<br />

Lernstrategien.<br />

– Differenzierung und Individualisierung <strong>des</strong> Unterrichts<br />

(zwecks Vermeidung der Gefahr eines Aufmerksamkeitsdefizits<br />

in Folge von Langeweile; „nach<br />

oben offene“ Angebote, die hochbegabten Jugendlichen<br />

die Chance geben, ihr Potenzial auch tatsächlich<br />

auszuschöpfen. Dies umfasst auch eine differenzierte<br />

Hausaufgabenstellung).<br />

– Möglichkeiten zum Projektlernen und eigener Themensuche.<br />

– Inner- und außerschulische Zusatzangebote (Anreicherung)<br />

jeglicher Art, Arbeitsgemeinschaften, Austauschprogramme,<br />

Schülerwettbewerbe und Sommer-


570 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

akademien. (Hierzu können sich regionale Verbünde<br />

herausbilden, z. B. im Rahmen von Ganztagsangeboten.<br />

Zentrale Beratungsstellen, die auch Zusatzangebote<br />

für Begabte vermitteln und koordinieren, haben hier<br />

ihren Platz.)<br />

– Individuell sinnvolle Beschleunigung.<br />

(Hier sind die so genannten G 8-Klassen zur Schulzeitverkürzung<br />

im gymnasialen Bildungsgang zu nennen.<br />

Im regulären Schulunterricht sollten schulinterne Möglichkeiten<br />

gefunden werden, geeigneten Kindern und<br />

Jugendlichen das individuelle Springen zu erleichtern.<br />

Die Teilnahme am Unterricht eines Faches der nächst<br />

höheren Klasse könnte eine Alternative, aber auch eine<br />

Vorstufe zum Überspringen einer Klasse sein.)<br />

– Wege zur verantwortlichen Mitgestaltung <strong>des</strong> schulischen<br />

Gemeinschaftslebens (Tutorensysteme, Nachhilfeangebote<br />

für Jüngere oder Lernschwächere,<br />

„Ideenwerkstatt“, Schülerparlament und Schülervertretung<br />

usw.).<br />

– Beratungs- und Unterstützungssysteme zum Thema<br />

der Hochbegabtenförderung.<br />

(Dies setzt Fortbildungs-, Kommunikations- und Innovationsbereitschaft<br />

der beteiligten Lehrkräfte voraus<br />

und bedarf der nachhaltigen Unterstützung von Seiten<br />

der Schulleitung, der Schulaufsicht, der Lehrerfortbildung<br />

und der Universitäten. In den Regionen werden<br />

dichte Netze von Unterstützungssystemen benötigt,<br />

um die einzelne Schule und deren Kollegium nicht allein<br />

zu lassen.)<br />

13. Sekundarstufe II<br />

In der gymnasialen Oberstufe ist darüber hinaus zusätzlich<br />

an die Öffnung von Unterricht, an fächerübergreifende<br />

Ansätze, Projektlernen und die Förderung weiterführender<br />

Lernstrategien zu denken. Besondere Lernleistungen<br />

sollten von Seiten der Schulen aktiv unterstützt<br />

und betreut werden; deren Anerkennung im Rahmen <strong>des</strong><br />

Abiturs ist wichtig. Auch die Entwicklung von Portfolios<br />

für spezielle Projekte, Facharbeiten, Praktika usw. bedarf<br />

der Mitwirkung von Seiten der Schule.<br />

Weiterhin kommt der Zusammenarbeit mit außerschulischen<br />

Institutionen (Universitäten, Forschungsinstitute,<br />

Betriebe und Firmen usw.) eine wachsende Bedeutung<br />

zu. Die Gymnasien sollten direkte Kooperationsprojekte<br />

mit aufgeschlossenen Wirtschaftsunternehmen anstreben,<br />

um berufsbezogene bzw. beruflich umsetzbare Begabungsreserven<br />

unmittelbar gezielt zu fördern.<br />

14. Hilfestellung für hochbegabte „Underachiever“<br />

Die eher kleine Gruppe der so genannten „Underachiever“<br />

oder Minderleister unter den Hochbegabten stellt eine<br />

besondere Herausforderung für die Schulen dar. Bei<br />

ihnen geht es vornehmlich darum, sie psychisch zu st<strong>abi</strong>lisieren<br />

sowie in ihrer Belastungs- und Leistungsfähigkeit<br />

zu stärken. Dazu kann es neben pädagogischen<br />

Maßnahmen auch zusätzlicher psychologischer und therapeutischer<br />

Unterstützung bedürfen.<br />

Es wäre wünschenswert, wenn sich im gegliederten<br />

Schulwesen bildungsgangübergreifende Kooperationsformen<br />

finden ließen, die zu einer individuellen Förderung<br />

von „Underachievern“ – unter Berücksichtigung ihrer speziellen<br />

Ausgangssituation und ihrer Bedürfnisse – bereit<br />

wären. In schulformbezogenen Gesamtschulen ist dies<br />

ggf. in deren verschiedenen Schulzweigen möglich. Die<br />

integrierten Gesamtschulen sind systemisch auf den Umgang<br />

mit den unterschiedlichsten Begabungen und Lernentwicklungen<br />

eingestellt. Auch den Gymnasien wird –<br />

etwa in Kooperation mit den o. a. Unterstützungssystemen<br />

– empfohlen, mit Hilfe geeigneter innerschulischer Fördermaßnahmen<br />

für Underachiever ein Abgleiten hochbegabter,<br />

aber Problem belasteter Schülerinnen und Schüler<br />

in eine andere Schulform nach Kräften zu vermeiden.<br />

Insgesamt kann es sich bei der Hochbegabtenförderung<br />

nicht um eine neue Zusatzaufgabe für die Schulen handeln,<br />

die diesen einseitig weitere Verpflichtungen auferlegt;<br />

vielmehr sollen Schulen und Lehrkräfte befähigt<br />

und dabei unterstützt werden, sich für schon immer bestehende<br />

Aufgaben und Herausforderungen der Kooperation<br />

und Unterstützung vielfältiger externer Unterstützungssysteme<br />

zu versichern. Auf diese Weise kann auch<br />

eine durchaus noch immer spürbare Berührungsscheu<br />

mancher Schulen und Lehrkräfte gegenüber diesem Thema<br />

eher abgebaut werden.<br />

15. Aufbau von regionalen Netzwerken<br />

Die Aufbauphase in der schulischen Hochbegabtenförderung<br />

sollte damit abgeschlossen werden, dass den Eltern<br />

zunächst in überschaubarer Zeit möglichst in allen Schulamtsbereichen<br />

einige Grundschulen, allgemein bildende<br />

und berufliche Gymnasien sowie Gesamtschulen genannt<br />

werden können, die über eine besondere Kompetenz und<br />

über konkrete Angebote auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung<br />

verfügen. Diese Schulen sollten sich in regionalen<br />

Netzwerken zusammen finden, um auf diese<br />

Weise voneinander lernen, sich gegenseitig unterstützen<br />

und die Angebote aufeinander abstimmen zu können.<br />

Den Lehrkräften dieser Schulen sollten besondere<br />

Fortbildungen – auch im Verbund – ermöglicht werden,<br />

auch um die Beratungskompetenz der Lehrerinnen und<br />

Lehrer gegenüber den Eltern zu stärken. Die Ausgestaltung<br />

eines solchen Netzwerkes von Förderschwerpunkten<br />

an unterschiedlichen Schulen bedarf der Begleitung und<br />

Unterstützung von Seiten der beteiligten Staatlichen<br />

Schulämter, um eine möglichst zielorientierte Ressourcenbündelung<br />

zu garantieren und um zentrale Informationsund<br />

Koordinationsstellen in den Schulamtsbezirken zu<br />

schaffen. Derartige Vernetzungsstrukturen sind in einigen<br />

Regionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bereits im Entstehen begriffen.<br />

Wiesbaden, den 15. Juli 20<strong>02</strong><br />

V A 3 – 660.005.000 – 110


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 571<br />

B. Hochbegabtenförderung in der Grundschule<br />

1. Aufgaben und Ziele der Grundschule<br />

Die Grundschule prägt als erste Schulstufe das Kind in<br />

einem Alter hoher Lernfähigkeit für seinen weiteren Bildungs-<br />

und Lebensweg. Der im Hessischen Schulgesetz<br />

festgelegte Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule<br />

ist auf die bestmögliche Entfaltung der Persönlichkeit<br />

der Mädchen und Jungen gerichtet und schließt die Sorge<br />

um ihr physisches und psychisches Wohl mit ein.<br />

Die der Grundschule zugewiesene Aufgabe grundlegender<br />

Bildung für alle Kinder hat eine doppelte Bedeutung:<br />

erstens ist sie Bildung in allen wesentlichen Kulturbereichen<br />

zur allseitigen Persönlichkeitsentfaltung, und zweitens<br />

ist sie Voraussetzung für die differenzierten<br />

weiteren Bildungswege. Die Grundschule ermöglicht<br />

Mädchen und Jungen, sich entdeckend und lernend mit<br />

ihrer Umwelt auseinander zu setzen und ihre Kräfte und<br />

Fähigkeiten in steter Fortentwicklung auszubilden; weiterhin<br />

vermittelt sie die Grundlagen für die Wahrnehmung<br />

künftiger Aufgaben in der Gesellschaft.<br />

Insgesamt ist es die Aufgabe der Grundschule, unter sich<br />

kontinuierlich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

und Lebensverhältnissen das Selbstvertrauen<br />

der Kinder weiter zu entwickeln, ihre Lebens- und<br />

Lernfreude sowie ihre Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft<br />

zu lebenslangem Lernen zu unterstützen.<br />

Je<strong>des</strong> einzelne Kind hat Anspruch darauf, in seinen Eigenheiten,<br />

Stärken und Schwächen, Ängsten und Hoffnungen<br />

ernst genommen und in seiner Entwicklung bestmöglich<br />

gefördert zu werden. Ausgangspunkt <strong>des</strong> Unterrichts<br />

in der Grundschule sind daher die individuellen<br />

Lernvoraussetzungen, Leistungsmöglichkeiten, Interessen<br />

und Förderbedürfnisse eines jeden Kin<strong>des</strong>. Die freie<br />

Entfaltung eigener Fähigkeiten und die St<strong>abi</strong>lisierung<br />

und Reifung der Persönlichkeit sind für das Kind am<br />

ehesten gewährleistet, wenn es in einem Klima bejahender<br />

Annahme und sozialer Geborgenheit sein Lernen und<br />

sein Handeln als werthaft und sinnvoll erfährt.<br />

In die Arbeit der Grundschule ist der Kontext der außerschulischen<br />

Erfahrungen <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> einzubeziehen, da<br />

nur auf diese Weise eine positive geistige, moralische<br />

und körperliche Entwicklung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> gewährleistet<br />

werden kann.<br />

Daher soll<br />

– der Unterricht in der Wahl seiner Inhalte und Methoden<br />

von der Lebenswelt der einzelnen Kinder,<br />

d. h. ihren konkreten Lebenssituationen, ihren Interessen<br />

und Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnissen<br />

sowie von ihrem jeweiligen Entwicklungsstand ausgehen<br />

und Lernprozesse ermöglichen, die auf einem<br />

angestrebten höheren kognitiven Niveau und auch<br />

persönlichen Reifestand wieder in diese Lebenswirklichkeit<br />

zurückführen,<br />

– sich die Grundschule der umgebenden Lebenswelt mit<br />

ihren Problemen und Nöten sowie ihren Möglichkeiten<br />

und Chancen gleichermaßen öffnen und den Kindern<br />

auch die außerschulische Wirklichkeit in ihrer<br />

Vielfalt und Struktur erschließen und begreifen helfen,<br />

– die Wahl der Formen und Verfahren <strong>des</strong> Unterrichts<br />

an diejenigen anknüpfen, mit denen Kinder vor- und<br />

außerschulische Wirklichkeiten erkunden und erforschen.<br />

2. Hochbegabtenförderung als Bestandteil der<br />

allgemeinen Begabungsförderung<br />

Die Grundschule ist die Schule für alle Kinder und für<br />

alle Begabungen. Sie „entwickelt die verschiedenen<br />

Fähigkeiten in einem gemeinsamen Bildungsgang“ (§ 17<br />

Hessisches Schulgesetz).<br />

Alle Kinder werden zusammen eingeschult. In Lerngruppen<br />

sollen sie in allen Aspekten ihrer Persönlichkeit -<br />

kognitiv, emotional und sozial – gefördert werden. Die<br />

Kinder können auf diese Weise voneinander lernen, sich<br />

in ihrer Verschiedenheit selbst und gegenseitig anzunehmen.<br />

Dabei sollen sie Toleranz und soziales Miteinander<br />

entwickeln, aber auch lernen Unterschiede zu akzeptieren<br />

und Konflikte zu bewältigen.<br />

In diesem Rahmen der gebotenen Unterstützung aller in<br />

der Grundschule vorkommenden förderungswürdigen<br />

Begabungen verdient auch die Gruppe der intellektuell<br />

Hochbegabten eine besondere Aufmerksamkeit und Hilfestellung.<br />

Auch intellektuelle Hochbegabung bedarf –<br />

wie jede Art von Begabung – zu ihrer optimalen Entfaltung<br />

einer speziellen Begleitung und Förderung. Gemäß<br />

der verschiedenartigen Realisierungsmöglichkeiten von<br />

intellektueller Hochbegabung in unterschiedlichen Ausprägungs-<br />

und Leistungsbereichen sind dafür von der<br />

Grundschule entsprechend differenzierte und individualisierte<br />

Förderangebote zu entwickeln und bereitzuhalten.<br />

Die Zielgruppe der Hochbegabtenförderung sind diejenigen<br />

Schülerinnen und Schüler, die entweder durch vorliegende<br />

begabungsdiagnostische Gutachten vonseiten<br />

hierfür speziell qualifizierter Diplom-Psychologinnen<br />

bzw. -Psychologen fachgerecht identifiziert wurden oder<br />

durch begründete Einschätzung der Lehrkräfte den intellektuell<br />

Hochbegabten zuzurechnen sind. Dabei ist die<br />

Möglichkeit von kurzfristig wirksamen individuellen<br />

Entwicklungsvorsprüngen, die in hohem Maße von der<br />

häuslichen Anregung und Unterstützung abhängen, mit<br />

zu bedenken.<br />

Eine eindeutige Abgrenzung der theoretisch zu unterscheidenden<br />

Gruppen von hochbegabten Hochleistern,<br />

hochbegabten Minderleistern, normal begabten Hochleistern<br />

und entwicklungsvorsprungsbedingten Hochleis-


572 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

tern ist in der schulischen Praxis weder möglich noch erforderlich.<br />

In der Regel ist im schulischen Alltag der Zugang<br />

zu inner- und außerschulischen Fördermaßnahmen<br />

und Zusatzangeboten nicht vom ausdrücklichen Nachweis<br />

einer Testdiagnostik abhängig zu machen. In der<br />

Praxis lernen Hochbegabte und Hochleistende aller Art<br />

gemeinsam.<br />

Hochbegabtenförderung ist für die Grundschule<br />

grundsätzlich weder ein neues Thema noch eine zusätzliche<br />

Aufgabenstellung. Intellektuell hochbegabte Kinder<br />

hat es in der Grundschule immer gegeben, ebenso schon<br />

immer pädagogische Antworten und Anstrengungen zu<br />

ihrer bestmöglichen Förderung. Neu an der heutigen<br />

Situation ist die – von den betroffenen Eltern und ihren<br />

Organisationen angestoßene – verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit<br />

einerseits und die schulpolitische Reaktion<br />

in Gestalt der Entwicklung und Bereitstellung lan<strong>des</strong>weiter<br />

geeigneter psychologischer Beratungs- und pädagogischer<br />

Förderkompetenz andererseits. Bei<strong>des</strong> kann der<br />

Grundschule den Umgang mit intellektuell hochbegabten<br />

Kindern erleichtern und ihr aktuelle und fachlich abgestimmte<br />

Anregungen und Empfehlungen für die Unterrichtspraxis<br />

an die Hand geben.<br />

Hochbegabtenförderung in diesem Sinne ist zudem nicht<br />

als zusätzliche Arbeitsbelastung für die Grundschule und<br />

ihre Lehrkräfte zu verstehen. Der Grundschule bieten<br />

sich gerade auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung<br />

viele unterschiedliche externe Institutionen und Unterstützungssysteme<br />

an (Beratungsstellen, Elternvereinigungen,<br />

Kinder- und Jugendakademien usw.), die gerne<br />

und von sich aus anspruchsvolle Kursangebote und Förderaktivitäten<br />

für interessierte und motivierte Kinder und<br />

Jugendliche bereitstellen. Durch Kontaktaufnahme und<br />

Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung solcher<br />

Angebote können Grundschulen intellektuell Hochbegabten<br />

zu geeigneten Fördermaßnahmen verhelfen und<br />

sich selbst zugleich spürbar und nachhaltig entlasten.<br />

Da intellektuelle Hochbegabung einer möglichst frühzeitigen<br />

Erkennung und Unterstützung bedarf, kommt der<br />

Grundschule dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie ist<br />

zunächst das vordringlichste schulische Handlungsfeld.<br />

Wenn die Hochbegabung eines Kin<strong>des</strong> nicht erkannt und<br />

sein Verhalten dauerhaft falsch gedeutet wird, kann ein<br />

ständig gebremstes und dauernd unterfordertes Kind gravierende<br />

Fehlentwicklungen erleiden, die später nur sehr<br />

schwer oder überhaupt nicht mehr korrigierbar sind. Eine<br />

kognitive Unterforderung kann eine Ursache für das<br />

Auftreten von Verhaltensauffälligkeiten sein, die wiederum<br />

zu Unverständnis und Ablehnung in der Klasse<br />

führen können. Umgekehrt beantworten hochbegabte<br />

Kinder sensibles und akzeptieren<strong>des</strong> Fordern und Fördern<br />

in der Regel mit hoher Motivation, ausgeprägter<br />

Anstrengungsbereitschaft und deutlicher Leistungssteigerung.<br />

Eine frühe Förderung kann falsche Selbst- und Fremdeinschätzungen<br />

verhindern und Folgeproblemen – wie<br />

z. B. dem mangelnden Erlernen und Einüben von Lerntechniken<br />

– vorbeugen. Eine frühzeitige Einschätzung<br />

kindlicher Entwicklungsverläufe ermöglicht bei sich andeutender<br />

problematischer Entwicklung eine noch rechtzeitig<br />

einsetzende pädagogische und eventuell auch psychologische<br />

Begleitung und kann so eine sonst drohende<br />

Vermehrung von Schwierigkeiten verhindern oder mildern.<br />

„Underachievement“ ist auch eine Folge <strong>des</strong> Versäumnisses,<br />

intellektuell hochbegabte Kinder tatsächlich<br />

als solche wahr- und anzunehmen und sie entsprechend<br />

zu fördern. Ungeeignete Versuche, heterogene Lerngruppen<br />

zu „homogenisieren“, d. h. alle Kinder gleich zu behandeln<br />

und oftmals auch „gleich zu machen“, können<br />

gerade für hochbegabte Kinder fatale Folgen nach sich<br />

ziehen. Eine diagnostisch nachgewiesene oder aus<br />

pädagogischen Gründen vermutete intellektuelle Hochbegabung<br />

sollte andererseits keineswegs der Anlass für<br />

unablässige Hochleistungserwartungen gegenüber einem<br />

Grundschulkind sein – weder aus Sicht der Eltern noch<br />

aus der Sicht der Lehrkräfte.<br />

Hochbegabtenförderung in der Grundschule ist somit die<br />

im Zusammenhang der Förderung aller Kinder generell<br />

gebotene Sensibilität und Aufmerksamkeit für eine ganz<br />

bestimmte Kindergruppe, die – wie alle übrigen auch –<br />

eine individualisierte und differenzierte pädagogische<br />

Antwort benötigt. Intellektuell Hochbegabte sind nicht<br />

durchgehend leistungs- oder durchsetzungsstark und entsprechen<br />

auch keinem Klischee, sondern sind Kinder mit<br />

individuellen Stärken und Schwächen wie alle anderen<br />

Kinder in der Grundschule auch. Pädagogische Angebote<br />

für intellektuell Hochbegabte dürfen daher nicht gegen<br />

entsprechende Bemühungen um andersgeartete Begabungsausprägungen<br />

aufgerechnet oder ins Verhältnis gesetzt<br />

werden. Die schulische Förderpraxis darf sich nicht<br />

einseitig am Modell der Defizit-Kompensation orientieren,<br />

sondern muss auch die kognitiven und sozialen Potenziale<br />

hochbegabter Kinder herausfordern und zu einer<br />

bestmöglichen Entwicklung zu bringen versuchen. Alle<br />

existierenden Begabungsformen bedürfen einer gesonderten<br />

und speziell auf sie zugeschnittenen Betrachtung<br />

und Förderung, die gleichermaßen von Sensibilität, Akzeptanz<br />

und Fürsorglichkeit geprägt ist.<br />

Begabungsförderung ist eine humane Aufgabe. Sie geschieht<br />

um der jungen Menschen willen, um die es bei<br />

allen pädagogischen Anstrengungen geht und die in den<br />

Stand versetzt werden sollen, auf der Grundlage von Bildung<br />

und Ausbildung ihre Persönlichkeit optimal zu entwickeln<br />

und ihr Bestes zum Gemeinwohl zu geben. So<br />

gesehen ist auch die Hochbegabtenförderung eine der<br />

Konkretisierungen von Artikel 2 <strong>des</strong> Grundgesetzes.<br />

3. Rechtliche Grundlagen nach dem<br />

Hessischen Schulgesetz<br />

Das Hessische Schulgesetz vom 17. Juni 1992 (GVBl. I<br />

S. 233), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März<br />

20<strong>02</strong> (GVBl. I S. 58), und die hierzu erlassenen Verordnungen<br />

bieten eine Reihe von Maßnahmen, die ein indi-


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 573<br />

viduelles Eingehen auf hochbegabte Schülerinnen und<br />

Schüler ermöglichen.<br />

Laut § 3 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz ist Schule „so zu<br />

gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame<br />

Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem<br />

möglichst hohen Maße verwirklicht wird und jede<br />

Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der<br />

individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen<br />

und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen<br />

gefördert wird.“<br />

In § 3 Abs. 7 Hessisches Schulgesetz werden die Schulen<br />

auf die Aufgaben einer sachgerechten Hochbegabtenförderung<br />

ausdrücklich verpflichtet: „Hochbegabte<br />

Schülerinnen und Schüler sollen durch Beratung und ergänzende<br />

Bildungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert<br />

werden.“<br />

Dass dies eine Kernaufgabe für Lehrkräfte darstellt, ergibt<br />

sich weiterhin aus § 6 Abs. 1 der Dienstordnung für<br />

Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädago-gische<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom<br />

8. Juli 1998, geändert durch Verordnung vom 22. Juli<br />

1998 (ABl. S. 598). Darin ist entsprechend § 3 Abs. 6<br />

und 7 <strong>des</strong> Hessischen Schulgesetzes das Gebot für die<br />

Lehrkräfte festgeschrieben, Schülerinnen und Schüler in<br />

ihrer Entwicklung zu fördern. Nach § 3 Abs. 6 soll jede<br />

Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der<br />

individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen<br />

und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen<br />

gefördert werden.<br />

Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen eröffnet das<br />

Hessische Schulgesetz die folgenden Möglichkeiten:<br />

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, das heißt, dass<br />

sie nach dem 1. Juli geboren sind und damit nach dem<br />

30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, aber aufgrund<br />

ihrer Entwicklung erwarten lassen, dass sie bereits den<br />

Anforderungen der Schule genügen können, dürfen nach<br />

§ 58 Abs. 1 Satz 2 <strong>des</strong> Hessischen Schulgesetzes vorzeitig<br />

in die Schule aufgenommen werden.<br />

Nach § 58 Abs. 1 Satz 6 Hessisches Schulgesetz kann<br />

bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr<br />

vollenden, die Aufnahme in die Schule vom<br />

Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen<br />

und seelischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen<br />

Dienst abhängig gemacht werden.<br />

Gemäß § 75 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz in Verbindung<br />

mit § 14 der Verordnung zur Gestaltung <strong>des</strong><br />

Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 (ABl. S. 6<strong>02</strong>)<br />

können Schülerinnen und Schüler eine Jahrgangsstufe<br />

überspringen, wenn zu erwarten ist, dass sie dadurch<br />

in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden<br />

können. Die Entscheidung trifft in der Grundschule<br />

die Klassenkonferenz auf Antrag oder mit Zustimmung<br />

der Eltern.<br />

Gemäß § 75 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz dürfen Schülerinnen<br />

und Schüler in besonderen Fällen auch die erste<br />

Jahrgangsstufe überspringen. Die Schulleiterin oder der<br />

Schulleiter entscheidet dies auf Antrag der Eltern, kann die<br />

Zustimmung aber vom Ergebnis einer Überprüfung durch<br />

den Schulpsychologischen Dienst abhängig machen.<br />

Im Rahmen der Binnendifferenzierung sind Lehrkräfte<br />

gehalten, auf die individuelle Begabung der Schülerinnen<br />

und Schüler einzugehen. Dies ergibt sich aus § 3<br />

Abs. 6 und 7 <strong>des</strong> Hessischen Schulgesetzes.<br />

Neben dem oben beschriebenen Auftrag an alle Lehrkräfte,<br />

die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler<br />

individuell zu fördern, gibt es die Möglichkeit, in begrenztem<br />

Rahmen durch individuelle Gestaltung <strong>des</strong><br />

Stundenplans besonderer Begabung gerecht zu werden.<br />

Gemäß § 9 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz können ergänzend<br />

freiwillige Unterrichtsveranstaltungen zur Vertiefung<br />

und Erweiterung <strong>des</strong> Bildungsauftrages der Schule<br />

eingerichtet oder betreuende Maßnahmen durchgeführt<br />

werden. Auch in diesem Rahmen kann die Schule den<br />

Bedürfnissen von hochbegabten Schülerinnen und<br />

Schülern entgegenkommen.<br />

Eine zusätzliche Möglichkeit für Schulen und Lehrkräfte,<br />

den besonderen Anforderungen von hochbegabten<br />

Kindern gerecht zu werden, stellt die Zusammenarbeit<br />

mit außerschulischen Institutionen dar. Nach § 16 Abs. 2<br />

Hessisches Schulgesetz ist es möglich, die Öffnung der<br />

Schule auch durch Zusammenarbeit mit außerschulischen<br />

Institutionen zu fördern.<br />

Als weitere individualisierte Möglichkeit der Begabungsförderung<br />

bietet sich die gezielte Teilnahme an<br />

Schülerwettbewerben an. Die Teilnahme an Schülerwettbewerben<br />

dient neben der Erweiterung und Vertiefung<br />

von Kenntnissen und Fähigkeiten der Förderung <strong>des</strong> Interesses<br />

an einem Fachgebiet, dem eigenen Kenntniserwerb<br />

und der eigenen Forschungstätigkeit, der Förderung<br />

von Kreativität und insbesondere der Begabtenfindung<br />

und -förderung.<br />

Die hier skizzierten individuellen Handlungsmöglichkeiten<br />

bedingen, dass die betroffe-nen Eltern sowie Schülerinnen<br />

und Schüler umfassend informiert und beraten<br />

werden. § 72 Hessisches Schulgesetz räumt den Eltern<br />

sowie Schülerinnen und Schülern einen umfassenden Informationsanspruch<br />

ein, der sich aus dem verfassungsrechtlich<br />

postulierten Verständnis einer gemeinsamen<br />

Erziehungsaufgabe von Schule und Elternhaus in Form<br />

eines sinnvollen Zusammenwirkens ergibt.<br />

Zu diesem Beratungsanspruch gehört nach § 72 Abs. 3<br />

Hessisches Schulgesetz die individuelle Beratung, die<br />

auch einen umfassenden Informationsanspruch bezüglich<br />

der Wahl der Bildungsgänge begründet (Ziffer 3). Hierbei<br />

sollte sich die Beratung nicht allein auf die Information<br />

über weitergehende Bildungsgänge konzentrieren;<br />

vielmehr stehen hierbei die individuellen Bedingungen,


574 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Probleme und Interessen der Schülerinnen und Schüler<br />

im Vordergrund und damit auch die oben dargestellten<br />

Möglichkeiten einer individuellen Gestaltung der Schullaufbahn<br />

und <strong>des</strong> Stundenplans.<br />

Dem Beratungsanspruch der Betroffenen steht die normierte<br />

Beratungspflicht für die Schule und die Lehrkräfte<br />

in § 86 Abs. 2 Satz 1 Hessisches Schulgesetz („Die<br />

Lehrerinnen und Lehrer erziehen, unterrichten, beraten<br />

und betreuen in eigener Verantwortung ...“) sowie in<br />

§ 6 Abs. 5 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen<br />

und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter gegenüber. Bei darüber hinausgehendem<br />

Beratungsbedarf, der besondere psychologische<br />

Fachkunde erfordert, besteht die Möglichkeit, sich<br />

gemäß § 95 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz vom Schulpsychologischen<br />

Dienst <strong>des</strong> zuständigen Staatlichen<br />

Schulamtes individuell beraten zu lassen.<br />

4. Bausteine für die Hochbegabtenförderung<br />

in der Grundschule<br />

Vor dem Hintergrund der skizzierten schulrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen in Hessen wird im Folgenden eine<br />

Reihe denkbarer Förderansätze bzw. -modelle im Sinne<br />

von einzelnen Modulen vorgestellt, die sich gegenseitig<br />

nicht ausschließen und entsprechend den Bedürfnissen<br />

und Gegebenheiten der einzelnen Schule miteinander<br />

kombinierbar sind. Welche Schritte bzw. Maßnahmen<br />

für welche Schule angezeigt sein können, ist jeweils vor<br />

Ort nach Maßgabe der konkret vorhandenen Schülerklientel,<br />

der an der Schule gegebenen personellen und sächlichen<br />

Ressourcen sowie der umgebenden Unterstützungssysteme<br />

zu entscheiden.<br />

4.1 Maßnahmen zur individuellen Anreicherung und<br />

Beschleunigung<br />

Die Grundschule nimmt alle Kinder eines Jahrganges auf<br />

und bietet die besten Voraussetzungen für eine durch Individualisierung<br />

und offene Arbeitsweise gekennzeichnete<br />

Unterrichtsorganisation, die alle Kinder – auch die<br />

intellektuell Hochbegabten – auf eine auf ihre jeweiligen<br />

Stärken und Schwächen abgestimmte Weise optimal fördern<br />

kann. Grundschulen fördern die in einer Klasse vorhandenen<br />

Begabungen vornehmlich durch innere Differenzierung.<br />

Im Rahmen der gebotenen Förderung aller<br />

Kinder sollten Grundschulen auch den Hochbegabten besondere<br />

Aufmerksamkeit schenken und hierfür geeignete<br />

pädagogische Angebote und speziell zugeschnittene Unterrichtskonzepte<br />

bereitstellen.<br />

Binnendifferenzierung ist die originäre und grundsätzliche<br />

Aufgabe der Grundschule gegenüber allen Begabungsausprägungen.<br />

Hochbegabte Kinder werden in der<br />

Grundschule daher zunächst durch geeignete Binnendifferenzierungsmaßnahmen<br />

innerhalb ihres Klassenverban<strong>des</strong><br />

gefördert. Individualisierung hat sich aus pädago-<br />

gischer wie aus psychologischer Sicht als diejenige Fördermaßnahme<br />

erwiesen, die dem intellektuell hochbegabten<br />

Kind und seinen Bedürfnissen im Regelfall am<br />

besten entspricht. Sie dient der Vertiefung und Bereicherung<br />

<strong>des</strong> Unterrichts und findet innerhalb <strong>des</strong> Klassenverban<strong>des</strong><br />

statt. Unter Differenzierung ist das Bestreben<br />

zu verstehen, den Unterricht durch ein Variieren der<br />

Lehrmethoden, Lehrmaterialien und Lehrinhalte dem<br />

Begabungs- und Leistungsniveau der Kinder anzupassen.<br />

Die gebotene individuelle Förderung ist gut durch Methoden<br />

<strong>des</strong> Offenen Unterrichts zu verwirklichen. Beispielsweise<br />

fördert die Lehrkraft das Kind durch vertiefende<br />

Aufgaben, die seinem Leistungsvermögen entsprechen.<br />

Aufgabenstellungen können dabei allmählich erweitert<br />

werden, indem der Themenbereich ausgeweitet<br />

und der Schwierigkeitsgrad erhöht werden. Schließlich<br />

sollen die Kinder ihren Lernprozess zunehmend eigenverantwortlich<br />

gestalten und planen.<br />

Besonders geeignete Methoden für diese Art der Förderung<br />

sind Unterrichtsangebote wie Wochenplanarbeit,<br />

Projektarbeit, Freie Arbeit, Werkstattunterricht u. a. m.<br />

Diese Unterrichtsmethoden unterstützen individuelles<br />

Lernen und eigenverantwortliches Handeln. Alle Kinder<br />

– lernschwache wie auch hochbegabte – können gemäß<br />

ihrem individuellen Lernstil und Lerntempo arbeiten. Intellektuell<br />

hochbegabte Kinder haben bei der freien<br />

Wahl <strong>des</strong> Unterrichtsangebotes die Möglichkeit, auch<br />

komplexere Aufgaben zu wählen und trotzdem innerhalb<br />

<strong>des</strong> Klassenverban<strong>des</strong> mitzuarbeiten.<br />

Der Unterrichtsverlauf kann in verschiedene Phasen wie<br />

Unterricht im Plenum und Unterricht in Einzel-, Partneroder<br />

Gruppenarbeit organisiert werden. Flexibler Umgang<br />

mit der Unterteilung in diese beiden Phasen ist<br />

wünschenswert. Denkbar wäre beispielsweise die zeitweise<br />

Ausgliederung einiger Schülerinnen und Schüler<br />

zu Einzel-, Partner- oder Kleingruppenarbeit, während<br />

die Lehrkraft den übrigen Teil der Klasse weiter lehrerzentriert<br />

unterrichtet. Auf diese Weise sind Individualisierung<br />

und Differenzierung im Klassenverband angemessen<br />

zu gewährleisten.<br />

Der Stundenplan sollte Entscheidungsmöglichkeiten für<br />

individuelle Lernschwerpunkte eröffnen. Ergänzend<br />

können – in Abhängigkeit von den sächlichen und personellen<br />

Ressourcen der Schule – freiwillige Unterrichtsveranstaltungen<br />

zur Erweiterung und Vertiefung <strong>des</strong> Bildungsangebotes<br />

eingerichtet werden. Die Schülerinnen<br />

und Schüler erhalten so die Chance, sich in besondere<br />

Arbeitsgemeinschaften einzuwählen.<br />

Intellektuelle Hochbegabung braucht eine gezielte Ansprache<br />

und Forderung durch anspruchsvolle Aufgabenstellungen<br />

und Herausforderungen, um sich bestmöglich<br />

entfalten zu können. Hochbegabte sollten daher vermehrt<br />

zu eigenständigem Experimentieren angehalten werden,<br />

um Kreativität und Phantasie einsetzen zu können. Diese<br />

Formen <strong>des</strong> offenen Arbeitens können als wesentlicher


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 575<br />

Bestandteil <strong>des</strong> Unterrichts im Stundenplan verankert<br />

werden. Dabei muss eine Evaluation der Arbeitsergebnisse<br />

durch die Lehrkraft gewährleistet werden.<br />

Der persönlichen Begabungssituation - auch der intellektuell<br />

hochbegabten Kinder – kann die Schule durch<br />

Erstellung eines individuellen Förderplans nachhaltig<br />

Rechnung tragen. Er gibt Anhaltspunkte für den Aufbau<br />

der Binnendifferenzierung und bündelt das gemeinsame<br />

Handeln aller Bezugspersonen. Das Anspruchsniveau ist<br />

individuell so zu wählen, dass das Kind auf der Grundlage<br />

seines Arbeitsverhaltens und seiner Kenntnisse die<br />

Aufgaben als Herausforderung seiner Anstrengung, nicht<br />

aber als Überforderung erlebt (Grundsatz der Leistungsmotivation).<br />

Zu vermeiden sind umgekehrt Aufgaben,<br />

die keine herausfordernde Wirkung haben, sondern unterfordern<br />

und Langeweile erzeugen oder verstärken.<br />

Werden Kinder stärker entsprechend ihren jeweiligen<br />

Lernvoraussetzungen gefördert, wird sich die Leistungsschere<br />

im Klassenverband weiter öffnen. Dies darf in<br />

der Grundschule so sein. Gleichaltrige befinden sich<br />

zwangsläufig nicht auf dem gleichen Entwicklungsstand.<br />

Die Verschiedenheit der kognitiven und sozialen Entwicklung<br />

kennen und akzeptieren zu lernen ist eine Voraussetzung<br />

für die soziale Einbindung auch der intellektuell<br />

hochbegabten Kinder und kann ihre Bereitschaft zu<br />

aktiver und anleitender Hilfestellung gegenüber lernschwächeren<br />

Mitschülerinnen und Mitschülern anregen<br />

und fördern.<br />

Die wünschenswert größere Effizienz der Lernprozesse<br />

setzt eine veränderte pädagogische Vorgehensweise voraus.<br />

Lehrkräfte sollten dabei nicht auf eine erhöhte<br />

Quantität von Arbeitsblättern zurückgreifen, nicht in einer<br />

puren Vermehrung der Anzahl zusätzlicher Aufgaben<br />

die Lösung suchen, sondern vielmehr die Qualität<br />

bzw. das Anspruchsniveau der Aufgaben im Sinne einer<br />

zunehmend abstrakteren Zugangsweise, einer Stufung<br />

der Arbeitsweisen und <strong>des</strong> angezielten Begreifens von<br />

Strukturen steigern. Sachgerechte Hochbegabtenförderung<br />

erfordert Herausforderungen in Gestalt ansteigender<br />

intellektueller Komplexität auf den hierfür geeigneten<br />

Lern- bzw. Fachgebieten.<br />

Über eine differenzierte Förderpädagogik innerhalb <strong>des</strong><br />

Klassenverban<strong>des</strong> hinaus können in Einzelfällen über einen<br />

individuellen Stundenplan Teilnahmen am Unterricht<br />

höherer Klassen ermöglicht werden. Dies bietet<br />

sich für Kinder an, die in bestimmten Bereichen besondere<br />

Leistungen erbringen. Sie könnten ggf. in ausgewählten<br />

Fächern am Unterricht höherer Klassenstufen<br />

teilnehmen. Der zeitliche Rahmen hierfür kann individuell<br />

festgelegt werden – etwa nur für ein bestimmtes Projekt<br />

oder für ein ganzes Schuljahr. Daraus könnte sich eine<br />

Vorstufe zum Überspringen ergeben.<br />

Der Schritt, ein hochbegabtes Kind eine Klasse überspringen<br />

zu lassen, macht in der Regel eine enge Zusammenarbeit<br />

mit den Lehrkräften, dem Schulpsychologi-<br />

schen Dienst und dem Elternhaus erforderlich. Entsprechend<br />

den individuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> und in Absprache mit den Eltern und<br />

Lehrkräften sollte eine angemessene „Schnupper- bzw.<br />

Beobachtungsphase“, die sechs bis acht Wochen nicht zu<br />

überschreiten braucht, ins Auge gefasst werden. In diesem<br />

Zeitraum sollte das Kind jederzeit die Möglichkeit<br />

haben, wieder in seine frühere Klasse zurück zu kehren.<br />

Um belastende Überforderungsängste zu vermeiden,<br />

sollten vor dem Springen keine allzu großen Erwartungen<br />

aufgebaut werden.<br />

4.2 Hochbegabte Kinder mit Schwierigkeiten<br />

Wissenschaftliche Forschungen über intellektuelle Hochbegabung<br />

sowie Erfahrungsberichte aus der Grundschule<br />

zeigen, dass es – wie auch bei allen anderen Begabungsausprägungen<br />

– einen Anteil hochbegabter Schülerinnen<br />

und Schüler gibt, bei deren Integration in den regulären<br />

Schulalltag Probleme auftreten können (unter ihnen<br />

die sogenannten Minderleister oder Underachiever).<br />

Dabei handelt es sich um Einzelfälle, die aufgrund<br />

besonderer Bedingungen oder Umstände nicht die ihren<br />

individuellen Bedürfnissen entsprechende Förderung<br />

und pädagogische Betreuung erhalten und in der Folge<br />

von Schulversagen bedroht sein können. Doch auch<br />

diesen Kindern steht das Recht auf eine optimale<br />

schulische Förderung ihrer Begabungen und Fähigkeiten<br />

und eine ganzheitliche Persönlichkeitsentfaltung zu.<br />

Eine sachgerechte und erfolgversprechende Hochbegabtenförderung<br />

muss daher die Ausgangsbedingungen<br />

und Bedürfnisse auch dieser Schülerinnen und Schüler<br />

berücksichtigen.<br />

Einzelne Kinder aus der Gruppe der sogenannten hochbegabten<br />

Underachiever können auch bereits in der<br />

Grundschule scheitern. Wenn intellektuelle Hochbegabung<br />

nicht frühzeitig erkannt und auf geeignete Weise<br />

zur Entfaltung gebracht wird, kann dies zu dauerhafter<br />

kognitativer Unterforderung und massiver Lernblockierung<br />

führen. Seelische Konflikte, Lern- und Verhaltensprobleme<br />

sowie Minderleistung bis hin zu gänzlicher<br />

Leistungsverweigerung können die Folgen sein. Eine<br />

Spirale von Misserfolgen kann einen dramatischen Entwicklungsverlauf<br />

– mit Schulversagen bis hin zur Einweisung<br />

in die Schule für Lernhilfe – nach sich ziehen.<br />

Eine unglückliche Schulentwicklung kann aber auch auf<br />

andere Ursachen zurückzuführen sein, z. B. auf Teilleistungsschwächen<br />

im Bereich <strong>des</strong> Lesens, Schreibens<br />

oder Rechnens, Hyperaktivität, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom,<br />

Krankheit oder familiäre Umstände usw. Auch<br />

in diesen Fällen können emotionale oder soziale Probleme<br />

anhaltende schulische Misserfolge verursachen.<br />

Wenn eine vorhandene intellektuelle Hochbegabung, die<br />

möglicherweise durch Schwierigkeiten wie die genannten<br />

überdeckt wird, dauerhaft verkannt wird, können daraus<br />

gravierende Blockaden und Persönlichkeitsstörungen<br />

resultieren.


576 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Ein Förderkonzept zur Integration von intellektuell hochbegabten<br />

Schülerinnen und Schülern mit besonderen<br />

Schwierigkeiten in die reguläre Grundschulklasse sollte<br />

die folgenden – für alle Begabungen gleichermaßen geltenden<br />

– Ziele im Auge haben:<br />

– Stärken fördern<br />

Die Stärken eines Kin<strong>des</strong>, seine Begabungen bzw. sein<br />

Begabungspotenzial sollten durch vielfältige anreichernde<br />

und/oder beschleunigende Maßnahmen gefördert<br />

werden. Dabei muss sich die Begabungsförderung<br />

an den förderungswürdigen Bedürfnissen, Fähigkeiten<br />

und Interessen <strong>des</strong> einzelnen Kin<strong>des</strong> orientieren.<br />

– Schwächen abbauen<br />

Kinder, die besondere Schwierigkeiten – z. B. im Lernoder<br />

Verhaltensbereich – aufweisen, brauchen eine spezielle<br />

pädagogische und gegebenenfalls auch psychologische<br />

Betreuung zur Bewältigung ihrer Probleme.<br />

Das Ziel präventiver Förderung besteht darin, intellektuell<br />

hochbegabte Schülerinnen und Schüler mit besonderen<br />

Schwierigkeiten – möglichst bereits von der Einschulung<br />

an – so zu betreuen und zu begleiten, dass eine<br />

erfolgreiche Integration in die Grundschule erreicht werden<br />

kann.<br />

Zu den vorbeugenden Maßnahmen gehören vor allem<br />

– Unterrichtsbeobachtung und -beratung der beteiligten<br />

Grundschullehrerinnen und -lehrer durch Lehrkräfte,<br />

die (als Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den diversen<br />

Lehrerfortbildungsangeboten <strong>des</strong> Hessischen Lan<strong>des</strong>instituts<br />

für Pädagogik und <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong>)<br />

auf dem Gebiet intellektueller Hochbegabung speziell<br />

geschult, fortgebildet und erfahren sind;<br />

– eingehende Differenzierungsangebote im Unterricht;<br />

– die Einrichtung von Fördermaßnahmen in Kleingruppen,<br />

z. B. in den Fächern Deutsch, Mathematik und<br />

Sachunterricht, oder als Einzelförderung;<br />

– eine enge Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen<br />

Dienst und mit einschlägigen Hochbegabungsberatungsstellen;<br />

– eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern.<br />

4.3 Möglichkeit der Zusammenführung<br />

hochbegabter Kinder<br />

An manchen Grundschulen kann es möglich sein, Kinder<br />

mit vergleichbarer Begabung in einer bestimmten Klasse<br />

einer jeden Jahrgangsstufe zu sammeln und entsprechend<br />

ihren Bedürfnissen und Anforderungen besonders zu fördern.<br />

So können auch als intellektuell hochbegabt identifizierte<br />

Kinder einer Jahrgangsstufe – entweder bei der<br />

Einschulung oder auch später – bei entsprechender<br />

Schülerzahl in einer Klasse zusammengeführt und<br />

grundsätzlich gemeinsam mit den übrigen Kindern unter-<br />

richtet werden, darüber hinaus ggf. aber auch zusätzliche<br />

Angebote und Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen.<br />

Angesichts <strong>des</strong> durch Konvention festgelegten Grenzwertes<br />

für intellektuelle Hochbegabung (z. B. Intelligenzquotient<br />

≥ 130) sind – abhängig von dem Einzugsbereich<br />

und der Schülerzahl einer Grundschule – im Regelfall<br />

nicht viele intellektuell Hochbegabte pro Grundschule<br />

zu erwarten. Bei derzeit ca. 60 000 Schülerinnen<br />

und Schülern pro Grundschuljahrgang in Hessen sind davon<br />

zwei Prozent, d. h. ca. 1200 Schülerinnen und<br />

Schüler lan<strong>des</strong>weit, als intellektuell hochbegabt anzunehmen.<br />

Im Falle einer dreizügigen Grundschule mit insgesamt<br />

300 Schülern ist danach statistisch von lediglich<br />

sechs intellektuell hochbegabten Schülerinnen und<br />

Schülern – in 12 Klassen – auszugehen.<br />

Die Vorteile einer Zusammenführung von identifizierten<br />

intellektuell Hochbegabten in einer Klasse pro Jahrgang<br />

liegen auf der Hand:<br />

– Das einzelne hochbegabte Kind braucht sich nicht in<br />

einer Außenseiterrolle zu erfahren. Es erlebt, dass es<br />

noch mehr intellektuell hochbegabte Kinder – mit<br />

durchaus verschiedenen Leistungsprofilen – gibt.<br />

– Der zeitliche und organisatorische Aufwand für die<br />

Erstellung der angezeigten Differenzierungsmaßnahmen<br />

und Zusatzangebote wird deutlich effizienter genutzt.<br />

– Die Leistungen auch der intellektuell hochbegabten<br />

Kinder werden für die Lehrkräfte transparenter und<br />

vergleichbarer.<br />

Die in einer Klasse zusammengeführten intellektuell<br />

Hochbegabten können mittels situativer äußerer Differenzierung<br />

unterrichtet und gefördert werden, ohne die<br />

grundsätzliche soziale Einbindung in den umgebenden<br />

Klassenverband zu verlieren. Im Einzelnen ist dabei auf<br />

die im vorausgegangenen Abschnitt dargestellte Bandbreite<br />

von Möglichkeiten zur Anreicherung und Beschleunigung<br />

zurückzugreifen.<br />

4.4 Schulversuch einer dreijährigen Primarstufe<br />

Herr Professor Dr. A. Ziegler (Universität Ulm) hat<br />

einen Vorschlag für einen Schulversuch einer dreijährigen<br />

Primarstufe für begabte Kinder vorgelegt. In einem<br />

hierfür noch speziell zu entwickelnden Curriculum wäre<br />

auszuweisen, dass der Lernstoff in diesem Rahmen intensiver<br />

zu behandeln ist und über das reguläre Grundschulcurriculum<br />

hinausgehen<strong>des</strong> Wissen erworben werden<br />

kann. Ein weiteres Erfordernis ist die Entwicklung<br />

eines treffsicheren Identifikationsverfahrens, um sicherzustellen,<br />

dass nur tatsächlich Begabte in die dreijährige<br />

Primarstufe aufgenommen werden, somit keine Überforderungen<br />

auftreten.<br />

Nach Auffassung von Herrn Professor Dr. Ziegler sollten<br />

in dem Schulversuch ab der 1. Klasse Fremdsprachenun-


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 577<br />

terricht und ein auf drei Jahre angelegtes informationstechnisches<br />

Curriculum angeboten werden. Weiterhin<br />

sollte die Förderung selbstregulierten Lernens einen integralen<br />

Bestandteil <strong>des</strong> Lehrplans darstellen. Für den<br />

Schulversuch einer dreijährigen Primarstufe schlägt er<br />

drei Grundschulen mit jeweils min<strong>des</strong>tens einer Klasse<br />

vor, wobei eine wissenschaftliche Evaluation und der<br />

Vergleich mit Kontrollschulen für eine Abschätzung <strong>des</strong><br />

Fördererfolgs notwendig sei. Die Laufzeit der wissenschaftlichen<br />

Evaluation sollte fünf Jahre umfassen, womit<br />

die komplette Grundschulzeit von drei Kohorten umfasst<br />

wäre.<br />

Sieht man von der in dieser Altersstufe noch recht<br />

problematischen Hochbegabungsprognose einmal ab, ergeben<br />

sich angesichts der oben angesprochenen<br />

Vorkommenshäufigkeit der intellektuell Hochbegabten<br />

(IQ ≥ 130) bei diesem Vorschlag beträchtliche organisatorische<br />

Probleme: Um 20 hochbegabte Kinder der<br />

ersten Jahrgangsstufe für eine Hochbegabtenklasse<br />

zu gewinnen, wäre – geht man z. B. von einer durchschnittlichen<br />

Klassengröße von 22 Schülerinnen und<br />

Schülern aus – min<strong>des</strong>tens ein Einzugsgebiet von rund<br />

45 Schulanfängerklassen erforderlich. Da aber nicht davon<br />

ausgegangen werden kann, dass jede Familie mit einem<br />

hochbegabten Grundschulkind auch eine separierende<br />

Beschulung in speziellen Klassen wünscht, wäre<br />

– bei einer angenommenen 40prozentigen Akzeptanz –<br />

von einem Einzugsgebiet von mehr als 100 Schulanfängerklassen<br />

auszugehen.<br />

Neben dem Problem der großen Anfahrtswege und Anfahrtskosten<br />

müssen auch die sich zwangsläufig ergebenden<br />

zusätzlichen psycho-physischen Belastungen für die<br />

(häufig vorzeitig einzuschulenden, d. h. besonders jungen)<br />

Schulanfängerinnen und Schulanfänger in die Überlegungen<br />

einbezogen werden. Vorab wäre weiterhin zu<br />

klären, wie mit denjenigen Schülerinnen und Schülern<br />

verfahren werden soll, bei denen sich im Verlauf der verkürzten<br />

Grundschulzeiten herausstellt, dass sie den Anforderungen<br />

dieser Spezialklassen nicht genügen.<br />

Insbesondere ist unter pädagogischen, entwicklungspsychologischen<br />

und sozialisationstheoretischen Gesichtspunkten<br />

zu bedenken, dass hochbegabten Kindern zu so<br />

frühem Zeitpunkt die für die zukünftige Lebensbewältigung<br />

zentrale Entwicklungsaufgabe <strong>des</strong> Lernens und Lebens<br />

in einer begabungsheterogenen Lernumwelt nicht<br />

vorzuenthalten ist.<br />

5. Kompetenzen von Lehrkräften<br />

Lehrerinnen und Lehrer gestalten ihre Grundschularbeit<br />

nach den Grundsätzen <strong>des</strong> allgemeinen Bildungs- und<br />

Erziehungsauftrages der Schule. In einer Zeit sich ständig<br />

verändernder Lebensbedingungen stehen sie einer<br />

Vielfalt individueller Ansprüche und Kindern mit sehr<br />

unterschiedlichen Entwicklungsständen gegenüber. Die<br />

Spanne der Fähigkeiten wie auch <strong>des</strong> Leistungsvermö-<br />

gens von Schülerinnen und Schülern klafft normalerweise<br />

auseinander.<br />

Die Bandbreite eines hohen Förderbedarfs reicht von<br />

Kindern mit Teilleistungsschwächen, psychomotorischen,<br />

visuellen und/oder auditiven Problemen, Konzentrationsschwierigkeiten<br />

oder anderen auffälligen Verhaltensweisen<br />

(wie z. B. Rückzugsverhalten, Ängsten, Clownerien,<br />

Hyperaktivität, Aggressionen) auf der einen<br />

Seite bis hin zu identifizierten oder auch unerkannten<br />

bzw. verkannten hochbegabten Kindern (Underachiever).<br />

Innerhalb dieser beträchtlichen Vielfalt haben auch<br />

intellektuell hochbegabte Kinder ein Anrecht auf eine<br />

professionelle, sensible und individuelle Förderung. Es<br />

wäre verhängnisvoll und pädagogisch unverantwortlich,<br />

wenn diese Kinder Unterricht und Schule nur über sich<br />

ergehen lassen müssten und dadurch im Einzelfall möglicherweise<br />

sogar psychische Schäden erlitten.<br />

Lehrkräfte sollten sich – nicht bloß in der Grundschule<br />

und nicht allein auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung<br />

– von dem überkommenen Denkmuster eines altershomogenen<br />

horizontalen gleichschrittigen Fortschreitens<br />

aller Schülerinnen und Schüler, das die tatsächliche<br />

Unterschiedlichkeit heterogener Klassenverbände nur<br />

höchst unzureichend wiedergibt, lösen. Lehrerinnen und<br />

Lehrer müssen vielmehr verstärkt lernen, die recht verschiedenartigen<br />

individuellen Schülerleistungen und ihre<br />

umgebenden Bedingungsgefüge in den Blick zu nehmen<br />

und zu beobachten, um die jeweiligen Schwierigkeitsgrade<br />

der Aufgabenstellungen darauf abzustimmen.<br />

Die optimale Förderung der einzelnen Schülerinnen und<br />

Schüler ist Aufgabe der gesamten schulischen Arbeit.<br />

Merkmale von intellektueller Hochbegabung sind sehr<br />

differenziert und vielschichtig, so dass eine Unterscheidung<br />

von „normal“ begabten Kindern für psychologische<br />

Laien – und damit auch für Lehrkräfte – in der Regel<br />

nicht unmittelbar augenfällig ist. Da im schulischen Alltag<br />

in der Regel keine fachwissenschaftlich durchgeführte<br />

Testdiagnostik vorliegen wird und eine solche auch<br />

nur in enger umrissenen Problem- bzw. Entscheidungssituationen<br />

angezeigt ist, sind die in einer Klasse vorhandenen<br />

Schülerinnen und Schüler grundsätzlich gemeinsam<br />

nach der Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit und Motivation<br />

zu beschulen.<br />

Für diejenigen Einzelfälle, in denen eine fachwissenschaftlich<br />

zu erstellende Hochbegabungsdiagnostik geboten<br />

ist oder von Elternseite der Schule vorgelegt wird,<br />

gilt: Die exakte Identifikation bzw. Diagnostik intellektuell<br />

hochbegabter Kinder muss speziell ausgebildeten<br />

und erfahrenen Diplom-Psychologinnen und -Psychologen<br />

vorbehalten bleiben. Nur sie können zielgenau entscheiden<br />

und die Diagnose „intellektuell hochbegabt“<br />

fachgerecht absichern. So streben auch die vielfältigen<br />

Fortbildungsangebote <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong> und <strong>des</strong><br />

Hessischen Lan<strong>des</strong>instituts für Pädagogik keine Zusatzausbildung<br />

von Lehrkräften zu Diagnostikern an, sondern<br />

wollen u. a. Lehrkräfte sensibilisieren, in Frage


578 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

kommende Schülerinnen und Schüler auch unter dem<br />

Gesichtspunkt möglicher intellektueller Hochbegabung<br />

zu betrachten und ihnen ggf. einen Kontakt zum Schulpsychologischen<br />

Dienst oder zu der Beratungsstelle<br />

BRAIN (Beratung und Information über besondere Begabung)<br />

an der Philipps-Universität Marburg (Lehrstuhl<br />

von Herrn Prof. Dr. D. H. Rost) zu vermitteln. Weitere<br />

Ziele sind die Ausbildung von Beratungs- und Förderkompetenz<br />

auf Seiten der Lehrkräfte. Dessen ungeachtet<br />

sollten im Einzelfall vorgelegte diagnostische Gutachten<br />

von den Lehrkräften sorgfältig in ihre pädagogischen<br />

Überlegungen und Konzeptionen einbezogen werden.<br />

Eine fortdauernde Beobachtung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> sowie Gespräche<br />

zwischen Lehrkräften und Eltern über ihre Erfahrungen<br />

über einen längeren Zeitraum hinweg können<br />

eine vorliegende Hochbegabungsdiagnose begleiten.<br />

Ziele <strong>des</strong> pädagogischen Handelns der Lehrkräfte sind<br />

eine optimale Einstufung und Förderung aller intellektuell<br />

hochbegabten Kinder bereits zu einem möglichst<br />

frühen Zeitpunkt ihrer Schullaufbahn, weiterhin eine<br />

fachkundige Beratung der Eltern, deren Hinweise und<br />

Fragen von den Lehrkräften ernst zu nehmen und aufzugreifen<br />

sind. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

von Eltern, Lehrkräften, Schulpsychologinnen und<br />

-psychologen sowie ggf. Beratungseinrichtungen schärft<br />

für alle beteiligten Bezugspersonen die jeweiligen eigenen<br />

Wahrnehmungen und Bewertungen und ermöglicht<br />

abgestimmtes und sachgerechtes gemeinsames Handeln<br />

und Miterleben der Entwicklungs- und Lernleistungsprozesse<br />

hochbegabter Kinder.<br />

Die Qualität und auch Effektivität pädagogischen Handelns<br />

ist in hohem Maße von der Ausgestaltung der Individualisierungsmöglichkeiten<br />

durch die Lehrerpersönlichkeit<br />

abhängig. Kinder in ihrer Individualität anzunehmen<br />

und zu bestärken ist eine wesentliche Voraussetzung<br />

für konstruktive gemeinsame Lehrer- und Schülererfahrungen.<br />

Intellektuell hochbegabte Kinder können<br />

dies in besonderer Weise durch die vorbehaltlose Annahme<br />

ihrer zum Teil außergewöhnlichen Reflexions- und<br />

Leistungsfähigkeit erleben und dadurch Selbstbestätigung<br />

und Selbstsicherheit sowie anhaltende Leistungskraft<br />

gewinnen.<br />

Um den individuellen Förderbedarf eines intellektuell<br />

hochbegabten Kin<strong>des</strong> feststellen und geeignete Angebote<br />

machen zu können, müssen solche Kinder in ihren möglichen<br />

Besonderheiten zunächst einmal erreicht werden.<br />

Dies setzt voraus, dass sich Lehrerinnen und Lehrer auf<br />

die „neue“ Situation einlassen können und wollen und<br />

für „dieses“ Kind Sensibilität entwickeln und erlernen.<br />

Auf diese Weise können Lehrkräfte bisherige Sichtweisen<br />

ändern und neue Perspektiven gewinnen, umsichtiger<br />

werden und angemessene Einstellungen zu bestimmten<br />

Verhaltensweisen ausbilden, die daraufhin auch verständnisvollere<br />

Bewertungen von Schülerverhalten erlauben.<br />

Zum anderen gehört zur Professionalität der Lehrkraft<br />

die Erweiterung der Fachkompetenz. Diejenigen Lehr-<br />

kräfte sehen und erkennen mehr Zeichen von Seiten intellektuell<br />

hochbegabter Kinder richtig, die ausgeprägte<br />

spezifische Fachkenntnisse über die Ausprägungsmöglichkeiten<br />

intellektueller Hochbegabung und die angezeigten<br />

differenzierten Förderangebote erworben haben.<br />

Beide Bereiche bedingen und ergänzen einander und ermöglichen<br />

immer wieder neue Schwerpunktsetzungen<br />

und Verfeinerungen im Sinne von psychologischer Sensibilität<br />

und pädagogischer Professionalität.<br />

Lehrkräfte sollten dabei<br />

– einerseits vermehrt kooperieren und im Team arbeiten,<br />

um Erfahrungen über einzelne Kinder auszutauschen<br />

und Lernangebote und Förderpläne individuell auf<br />

Schülerinnen und Schüler zuzuschneiden, und<br />

– andererseits auf Seiten der Kinder die Entwicklung von<br />

selbstständigen Helfersystemen anstoßen, damit Schülerinnen<br />

und Schüler aktiv mit- und voneinander lernen<br />

und auf diese Weise ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

entdeckend und unterstützend ausbauen und verstärken<br />

können.<br />

Die Spezialgebiete von Grundschullehrkräften können<br />

eventuell auch bei Kindern Lernfreude und Begeisterung<br />

wecken. Gerade bei intellektuell hochbegabten Kindern<br />

sind nicht ausschließlich regulärer Lern- und Übungsstoff<br />

gefragt, sondern auch und gerade anspruchsvolle<br />

Zusatzaufgaben. Ein ausschließliches Beharren von<br />

Lehrkräften auf standardisierten Vorgehensweisen, für<br />

die ein Kind eigenständig praktikable Alternativen gefunden<br />

hat, würde dagegen die Leistungsentwicklung<br />

insbesondere von hochbegabten Kindern behindern. Gegenüber<br />

hochbegabten Kindern kann die Lehrerin bzw.<br />

der Lehrer verstärkt als Lernberater tätig werden, d.h. bei<br />

der Zielsetzung, Zeitplanung und Methodenauswahl für<br />

Arbeitsprojekte Unterstützung geben. Was generell gilt,<br />

ist bei hochbegabten Kindern nicht anders: Lob, Anerkennung<br />

und Herausforderung sind wichtige Antriebe<br />

zur weiteren Entwicklung.<br />

Wenn Begabungsförderung ein wichtiges Thema für die<br />

ganze Schule ist und mit der Unterstützung <strong>des</strong> Kollegiums<br />

und der Schulleitung gerechnet werden kann, entlastet<br />

dies die einzelne Lehrkraft außerordentlich. Als Bestandteil<br />

<strong>des</strong> Themas der integrativen Förderung aller<br />

Kinder gehört auch die Hochbegabtenförderung zur aktuellen<br />

Leitbilddiskussion in den Schulen.<br />

Für die Gestaltung bedarfsorientierter Fördermöglichkeiten<br />

für intellektuell hochbegabte Kinder sind in den jeweiligen<br />

Regionen der Schulaufsichtsbereiche Unterstützungssysteme<br />

zu entwickeln, die für alle dortigen Schulen<br />

transparent und auch zugänglich sind. Hier bietet<br />

sich zunächst die Teambildung vor Ort an. Einem solchen<br />

Team gehören betroffene und in der Thematik fortgebildete<br />

und erfahrene Lehrkräfte sowie – in beratender<br />

Begleitung – eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe<br />

an.


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 579<br />

Ein derartiges Team<br />

– berät und unterstützt Lehrerinnen und Lehrer bei der<br />

Identifizierung intellektuell hochbegabter Kinder und<br />

bei der Erarbeitung aktueller Förderhilfen,<br />

– pflegt den kollegialen Austausch mit Teams anderer<br />

Regionen,<br />

– arbeitet mit sachkundigen außerschulischen Institutionen<br />

zusammen,<br />

– hilft bei der Organisation außerschulischer Lern- und<br />

Kursangebote für hochbegabte Schülerinnen und<br />

Schüler mit,<br />

– informiert Schulen, z. B. in Konferenzen und den regionalen<br />

Fortbildungsstellen <strong>des</strong> Hessischen Lan<strong>des</strong>instituts<br />

für Pädagogik,<br />

– bildet sich professionell fort, insbesondere zu der Thematik<br />

der Erkennung und Förderung intellektueller<br />

Hochbegabung.<br />

6. Grundschulen mit speziellen Förderangeboten<br />

Die praktische Umsetzung der angestrebten gezielten<br />

schulischen Förderung intellektuell hochbegabter Schülerinnen<br />

und Schüler steht noch sehr am Anfang. In den<br />

meisten Schulen wurden hierzu noch wenig ausdrücklich<br />

auch als solche thematisierte Erfahrungen gemacht; auch<br />

Lernmaterialien sind zum großen Teil erst noch zu entwickeln.<br />

Die Schulen und Lehrkräfte benötigen daher<br />

die aktive Begleitung und Unterstützung vonseiten der<br />

Schulaufsicht, der Schulpsychologischen Dienste, der<br />

Lehrerfortbildung und der Wissenschaft.<br />

Die zukünftige Aufgabe besteht darin, die verstärkte Förderung<br />

intellektuell Hochbegabter zunächst an einer Reihe<br />

hessischer Grundschulen schwerpunktmäßig zu verankern.<br />

Dabei sollten in den verschiedenen <strong>hessischen</strong><br />

Regionen jeweils einige Grundschulen mit einer gezielten<br />

Förderung und Betreuung hochbegabter Kinder beginnen.<br />

In absehbarer Zeit sollte in allen Schulamtsbereichen den<br />

Eltern zumin<strong>des</strong>t eine Grundschule mit einem speziellen<br />

Förderangebot für intellektuell Hochbegabte genannt<br />

werden können, die mit Hilfe eines breiten Spektrums<br />

innerer Differenzierung, von inner- und außerschulischen<br />

Zusatzangeboten, unterschiedlicher Verweildauer<br />

bzw. Überspringen einer Jahrgangsstufe, Altersmischung,<br />

von Lernwerkstätten oder mittels Wochenplan<br />

usw. den Bedürfnissen der hochbegabten Schülerinnen<br />

und Schüler durch ein auf sie zugeschnittenes reichhaltiges<br />

Angebot gerecht werden möchte. Vorhandene Eingangsstufen<br />

können hier einen bedeutsamen Beitrag leisten.<br />

Diese Grundschulen sollten mit Eltern, Kindergärten und<br />

-tagesstätten oder Horten eng zusammen arbeiten und<br />

die vielfältigen vorhandenen Unterstützungsangebote<br />

(niedergelassene Psychologinnen bzw. Psychologen,<br />

Schulpsychologische Dienste, Hochbegabungsberatungsstellen<br />

und -zentren, Elterninitiativen, Hochschulen,<br />

Sommer- oder Ferienakademien) kennen lernen und diese<br />

bzw. deren Veröffentlichungen einbeziehen und nutzen.<br />

Auf dieser Grundlage können sie erfolgreich innerschulische<br />

Förderprogramme für Hochbegabte entwickeln.<br />

Die Entscheidung darüber, welche Fördermaßnahmen<br />

vor Ort am sinnvollsten oder wirksamsten sind, muss<br />

sich orientieren an dem Ziel der Hochbegabtenförderung,<br />

der jeweils vorhandenen Schülerklientel eine angemessene<br />

und ganzheitliche Bildung und Persönlichkeitsentfaltung<br />

zu ermöglichen. Die einzurichtenden Fördermaßnahmen<br />

sollten den jeweiligen tatsächlichen Bedarf<br />

berücksichtigen sowie in einzelnen Schulen ggf. bereits<br />

vorhandene pädagogische Erfahrungen einbeziehen.<br />

Diese Grundschulen sollten in herausragender Weise<br />

auch zur Entwicklung individueller Förderkonzepte für<br />

intellektuell hochbegabte Schülerinnen und Schüler mit<br />

besonderen Schwierigkeiten bereit sein. Insbesondere für<br />

je<strong>des</strong> problembehaftete intellektuell hochbegabte Kind<br />

sollte ein individueller Förderplan erstellt werden, der<br />

neben der schulischen Förderung auch die kontinuierliche<br />

Zusammenarbeit mit den Eltern und gegebenenfalls<br />

eine außerschulische psychologische oder therapeutische<br />

Behandlung einschließt.<br />

Die Grundschulen könnten – nach Maßgabe der jeweils<br />

vorhandenen personellen Ressourcen – umgebende<br />

Grundschulen auf dem Gebiet der schulischen Förderung<br />

intellektueller Hochbegabung beraten und eventuell auch<br />

pädagogisch unterstützen. Die Öffnung von Arbeitsgruppen<br />

oder Förderprogrammen der Grundschulen für geeignete<br />

Kinder benachbarter Grundschulen ist möglich.<br />

Für die beteiligten Lehrkräfte dieser Schulen wird das<br />

Kultusministerium bei Bedarf spezialisierte Fortbildungsangebote<br />

bereit stellen, die sich u.a. auch auf die<br />

Förderung und Betreuung von intellektuell hochbegabten<br />

Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beziehen.<br />

Sinnvoll ist eine intensive Zusammenarbeit aller Schulen,<br />

die sich der Förderung intellektuell Hochbegabter in<br />

besonderer Weise annehmen. Hier ist die Herausbildung<br />

regionaler Netzwerke zur Hochbegabtenförderung angezeigt<br />

– unter aktiver Einbeziehung und Beteiligung der<br />

Schulaufsicht, der Schulpsychologischen Dienste, der<br />

Lehrerfortbildung, der Wissenschaft, der vorhandenen<br />

Hochbegabungsberatungsstellen, Kinder- und Jugendakademien<br />

sowie Elterninitiativen. Vielfach sind derartige<br />

Strukturen im Lande bereits im Entstehen begriffen.<br />

Die im Folgenden aufgeführten Grundschulen haben in<br />

einer von dem Kultusministerium im September 2001<br />

ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe Bausteine für den<br />

vorstehenden Text erstellt und Vorarbeiten für den zum<br />

Schuljahresbeginn 20<strong>02</strong>/2003 geplanten Beginn der Realisierung<br />

von konkreten Förderprojekten zur Hochbegabtenförderung<br />

an ihren Standorten geleistet.


580 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Hessische Grundschulen, die an dem<br />

Grundschulprojekt <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong><br />

zur Hochbegabtenförderung teilnehmen<br />

Regionalgruppe Nord:<br />

– Schule Harleshausen, Im Krauthof 1,<br />

34128 Kassel (Koordination)<br />

– Würfelturmschule, Unterer Graben 18,<br />

34369 Hofgeismar<br />

– Burgsitzschule, Unterhain 1, 34286 Spangenberg<br />

– Grundschule Espenau-Mönchehof,<br />

Hinter dem Hagen 21, 34314 Espenau<br />

– Grundschule Hattenhof, Kerzeller Straße 5–7,<br />

36119 Neuhof/Hattenhof<br />

Regionalgruppe Mitte:<br />

– Grundschule Salzböden, Schulstr. 12,<br />

35457 Lollar-Salzböden (Koordination)<br />

– Lotteschule, Frankfurter Straße 25,<br />

35578 Wetzlar<br />

– Otto-Ubbelohde-Schule, Otto-Ubbelohde-Weg 21,<br />

35094 Lahntal-Goßfelden<br />

Regionalgruppe Rhein-Main:<br />

– Grund- und Hauptschule Eschhofen,<br />

Kirchstraße 10, 65552 Limburg (Koordination)<br />

– Lichtigfeld-Schule, Savignystraße 66,<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

– Friedrich-List-Schule, Heusingerstraße 14,<br />

65934 Frankfurt am Main<br />

– Engelbert-Humperdinck-Schule, Wolfsgangstr. 106,<br />

60322 Frankfurt am Main<br />

Regionalgruppe Süd:<br />

– Anton-Calaminus-Schule, Niedergründauer Str. 17,<br />

63584 Gründau (Koordination)<br />

– Kinzigtalschule, Büdinger Straße 11,<br />

63584 Gründau-Lieblos<br />

– Rehbergschule, Ringstraße 59,<br />

64380 Roßdorf<br />

– Tannenbergschule, Weedring 2,<br />

64342 Seeheim-Jugenheim<br />

Wiesbaden, den 15. Juli 20<strong>02</strong><br />

V A 3 – 660.005.000 – 111<br />

C. Schulpsychologische Beratung<br />

im Rahmen der Hochbegabtenförderung<br />

1. Beratungsauftrag<br />

Alle Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch auf<br />

ein differenziertes schulisches Bildungsangebot zur Entfaltung<br />

ihrer Persönlichkeit; dies schließt auch die Gruppe<br />

der intellektuell Hochbegabten ein. Letzteres greift<br />

das Hessische Schulgesetz in § 3 Abs. 7 auf: „Hochbegabte<br />

Schülerinnen und Schüler sollen durch Beratung<br />

und ergänzende Bildungsangebote in ihrer Entwicklung<br />

gefördert werden.“<br />

In diesem Zusammenhang unterstützt und begleitet der<br />

Schulpsychologische Dienst Schulen, Eltern sowie Schülerinnen<br />

und Schüler im Rahmen seines allgemeinen Beratungsauftrages<br />

(§ 95 HSchG).<br />

Zur Erkennung von besonderen Begabungen bei Schülerinnen<br />

und Schülern in <strong>hessischen</strong> Schulen haben Schulpsychologinnen<br />

und Schulpsychologen bereits Empfehlungen<br />

erarbeitet (ABL. 8/01 S. 517).<br />

Zu speziellen Schullaufbahnentscheidungen sieht das<br />

Hessische Schulgesetz außerdem eine Beteiligung <strong>des</strong><br />

Schulpsychologischen Dienstes vor:<br />

– In § 58 HSchG wird ermöglicht, besonders begabte<br />

und entwickelte Kinder früher als bisher einzuschulen.<br />

Grundschulleiterinnen und Grundschulleiter können<br />

daher ihrer Entscheidung ein schulpsychologisches<br />

Gutachten zugrunde legen: „Bei Kindern, die nach<br />

dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden,<br />

kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen<br />

Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung<br />

durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig<br />

gemacht werden.“ (§ 58 Abs. 1 HSchG)<br />

– In § 75, Abs. 6 HSchG heißt es darüber hinaus: „In<br />

besonderen Fällen kann auch die erste Jahrgangsstufe<br />

auf Antrag der Eltern mit Zustimmung der Schulleiterin<br />

oder <strong>des</strong> Schulleiters übersprungen werden. Die<br />

Schulleiterin oder der Schulleiter kann die Zustimmung<br />

[...] vom Ergebnis einer Überprüfung durch den<br />

Schulpsychologischen Dienst abhängig machen.“ Damit<br />

können Grundschulleiterinnen und Grundschulleiter<br />

bei der Einschulung von besonders begabten Kindern<br />

pädagogisch flexibel handeln.<br />

Über die schulgesetzlich vorgesehene mögliche Beteiligung<br />

<strong>des</strong> Schulpsychologischen Dienstes bei Schullaufbahnentscheidungen<br />

in der Grundschule hinausgehend,<br />

richtet sich eine Fülle von Anfragen aus allen Schulformen,<br />

von Eltern, Vereinen und anderen Institutionen an<br />

die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, um<br />

Hilfe und Unterstützung bei der Diagnose, Beratung und<br />

Förderung von besonders begabten Kindern und Jugendlichen<br />

zu erhalten.


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 581<br />

2. Beratungsverständnis<br />

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verfügen<br />

aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung sowie ihres Erfahrungswissens<br />

innerhalb <strong>des</strong> Systems Schule über die notwendigen<br />

Kompetenzen zur Beratung im Falle besonderer<br />

Lern- und Leistungsprobleme sowie Verhaltensauffälligkeiten.<br />

In diesem Kontext steht häufig auch die Beratung<br />

im Falle <strong>des</strong> Vorliegens einer intellektuellen<br />

Hochbegabung.<br />

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Aufgabenverteilung<br />

im Schulpsychologischen Dienst, nach der<br />

die einzelnen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen<br />

für bestimmte Schulen zuständig sind, richtet sich<br />

der Beratungsauftrag im Falle einer Hochbegabung zuerst<br />

an den örtlich zuständigen Schulpsychologen bzw.<br />

die zuständige Schulpsychologin. Die Beratung erfolgt<br />

nach fachlichem Ermessen und vereinbarten Standards<br />

und ist zeitlich begrenzt. In einzelnen Fällen kann sie<br />

auch eine längere Prozessbegleitung umfassen.<br />

Daneben gibt es im Auftrag <strong>des</strong> Hessischen <strong>Kultusministeriums</strong><br />

an den Staatlichen Schulämtern spezielle Ansprechpartner<br />

innerhalb <strong>des</strong> Schulpsychologischen<br />

Dienstes, die sich zu dem Thema intellektueller Hochbegabung<br />

in besonderer Weise qualifiziert haben und mit<br />

den Kolleginnen und Kollegen sowie anderen Institutionen<br />

zusammenarbeiten.<br />

Die Umsetzung der Standards mit dem Ziel einer qualitativ<br />

hochwertigen Beratung obliegt dem Staatlichen<br />

Schulamt in Verbindung mit den Schulen. In Abhängigkeit<br />

von den regionalen Gegebenheiten kann so z. B. das<br />

Thema Hochbegabung Eingang in ein Schulamtsprogramm<br />

finden und damit eine besondere Priorität über<br />

einen bestimmten Zeitraum genießen. Dabei arbeiten die<br />

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit den anderen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>des</strong> Staatlichen<br />

Schulamtes interdisziplinär zusammen.<br />

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen befinden<br />

sich in einem Informationsaustausch und bilden sich z.T.<br />

mit externer Unterstützung fort, um im Bereich Hochbegabung,<br />

ähnlich wie in anderen schulrelevanten Themenfeldern,<br />

den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand<br />

sowie bewährte schulpsychologische Praxis miteinander<br />

zu verbinden und in die alltägliche Beratungsarbeit<br />

einzubeziehen.<br />

3. Beratungsangebote<br />

Schulpsychologische Beratung erfolgt auf direkte Anfrage<br />

und findet schul- und/oder problembezogen statt.<br />

Voraussetzung eines erfolgreichen Abschlusses ist die<br />

konkrete Vereinbarung von Umfang, Ziel und Ablauf der<br />

Beratung zwischen dem psychologischen Experten und<br />

dem bzw. den zu Beratenden. Daneben kooperieren<br />

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit schuli-<br />

schen und außerschulischen Partnern in unterschiedlichen<br />

Arbeitszusammenhängen.<br />

3.1 Schulbezogene Beratung<br />

Schulbezogene Beratung richtet sich an alle Schulen, um<br />

hochbegabte Schülerinnen und Schüler besser erkennen<br />

und fördern sowie deren Unterricht entsprechend verändern<br />

zu können. Den pädagogisch richtigen Ansatz für<br />

je<strong>des</strong> Kind zu finden, stellt eine besondere Herausforderung<br />

für die Schule dar. Durch verschiedene Formen der<br />

inneren und äußeren Differenzierung und zusätzliche<br />

Lernangebote können spezifische Unterrichtssituationen<br />

gestaltet werden, die hochbegabten Schülerinnen und<br />

Schülern besonders entgegen kommen.<br />

Insgesamt umfasst die schulbezogene Beratung durch<br />

den Schulpsychologischen Dienst folgende Schwerpunkte:<br />

– Allgemeine Informationen für Lehrkräfte, Schulleitungen<br />

und schulische Gremien zu Fragen der Feststellung<br />

und Förderung von Hochbegabten sowie der Einschulung,<br />

der Übergänge und <strong>des</strong> Überspringens,<br />

– inhaltliche Mitarbeit bei der Entwicklung eines schuleigenen<br />

Förderkonzeptes, etwa im Rahmen <strong>des</strong> Schulprogramms<br />

bis hin zur Begleitung längerfristiger Prozesse<br />

und zur Evaluation,<br />

– Moderation von Veranstaltungen zum Thema Hochbegabung,<br />

z. B. im Rahmen von Pädagogischen Tagen<br />

oder Fachtagungen,<br />

– Mitarbeit in der Lehrerfortbildung, etwa zu Fragen <strong>des</strong><br />

Umgangs mit hochbegabten Schülerinnen und<br />

Schülern in der Schule und der Gestaltung <strong>des</strong> Unterrichts.<br />

3.2 Problembezogene Beratung<br />

Problembezogene Beratung richtet sich an Eltern, Lehrkräfte,<br />

Schülerinnen und Schüler und kann folgende Anlässe<br />

beinhalten:<br />

– Abklärung <strong>des</strong> Vorliegens einer Hochbegabung in bestimmten<br />

Fällen,<br />

– Entscheidungen über die Schullaufbahn bei identifizierter<br />

Hochbegabung (z. B. Einschulung, Überspringen,<br />

Schulwahl usw.),<br />

– Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang<br />

mit hochbegabten Schülerinnen und<br />

Schülern (z.B. Underachievement),<br />

– soziale Konflikte Hochbegabter im schulischen Umfeld<br />

(z. B. Mobbing).<br />

Für die Beratung bei solchen Anlässen wählt die zuständige<br />

Schulpsychologin bzw. der zuständige Schulpsychologe<br />

ein systembezogenes und kontextabhängiges<br />

Vorgehen, das fördernde Elemente einschließlich psychodiagnostischer<br />

Untersuchungen, Unterrichtshospita-


582 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

tionen, Beratungsgespräche mit den Betroffenen sowie<br />

Abstimmungsprozesse mit Kindergärten, Schulleitungen,<br />

Schulärztinnen und Schulärzten sowie anderen Institutionen<br />

umfassen kann (vgl. ausführlich die Empfehlungen<br />

zur Erkennung von besonderen Begabungen, ABl. 8/01<br />

S. 517). Dabei werden vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen<br />

Perspektive sowohl die individuellen Bedürfnisse<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> als auch schulische Rahmenbedingungen<br />

und familiäre Strukturen berücksichtigt.<br />

Generelle Ziele einer schulpsychologischen Beratung<br />

sind die Entfaltung individueller Potenziale und der Versuch,<br />

gemeinsam kreative und ggf. unkonventionelle Lösungsansätze<br />

zu finden und bei der Umsetzung zu unterstützen<br />

sowie die Selbstverantwortung der Beteiligten zu<br />

stärken. Letztendlich gilt es in Fällen einer intellektuellen<br />

Hochbegabung ein dem einzelnen Kind bzw. Jugendlichen<br />

angemessenes Förderkonzept zu entwickeln, z. B.<br />

durch Erarbeitung eines innerschulischen Förderplanes<br />

und/oder durch Vermittlung von Kontakten zu bestimmten<br />

Schulen, außerschulischen Förderangeboten oder therapeutischen<br />

Einrichtungen.<br />

Da bei hochbegabten Kindern intellektuelle Fähigkeiten,<br />

körperliche Reife und sozio-emotionale Kompetenzen<br />

unterschiedlich weit entwickelt sein können, stellt die<br />

richtige Wahl <strong>des</strong> Einschulungszeitpunktes ein besonderes<br />

Problem dar. Angesichts flexibler gesetzlicher Vorgaben<br />

bedarf es hierzu einer gemeinsamen Entscheidung<br />

aller Beteiligten im Sinne <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>, ob z. B. eine möglicherweise<br />

vorhandene Eingangsstufe, eine vorzeitige<br />

Einschulung oder ein Überspringen der ersten Klasse geeignete<br />

Fördermaßnahmen sein können. Schulpsychologinnen<br />

und Schulpsychologen unterstützen auf Anfrage<br />

Schulen und Eltern bei der Entscheidungsfindung, indem<br />

sie – von eigenen Beobachtungen ausgehend – fachliche<br />

Erkenntnisse, unterschiedliche Sichtweisen sowie Vorund<br />

Nachteile möglicher Entscheidungen integrieren.<br />

In allen o. a. Fragestellungen kann es zu divergierenden<br />

Sichtweisen und Konflikten zwischen Schule und Elternhaus<br />

kommen. In solchen Situationen übernehmen<br />

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen auf<br />

Wunsch die Aufgabe <strong>des</strong> Vermittlers und bemühen sich<br />

um eine konstruktive Konfliktbewältigung, z. B. mittels<br />

Konfliktmoderation oder Mediation.<br />

3.3. Kooperation mit schulischen und<br />

außerschulischen Partnern<br />

Eine vertrauensvolle und enge Form der Zusammenarbeit<br />

mit schulischen und außerschulischen Partnern ist<br />

bei allen Maßnahmen zur Förderung von Hochbegabung<br />

sinnvoll und wünschenswert, denn die Komplexität und<br />

der Umfang der Aufgabe kann eine Zusammenarbeit und<br />

Aufgabenteilung verschiedener Berufs- und Interessengruppen<br />

notwendig machen. Voraussetzung ist, dass diese<br />

Partner ein gemeinsames Ziel verfolgen und ihre<br />

Aktionen zum Wohl <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> aufeinander abstimmen.<br />

Ihre Kooperation sollte in erster Linie der optimalen<br />

Nutzung von fachlichen und materiellen Ressourcen dienen<br />

und zu einer wechselseitigen Unterstützung bei der<br />

Qualitätssicherung beitragen.<br />

Als wesentliche Kooperationsinhalte im Falle einer Beteiligung<br />

<strong>des</strong> Schulpsychologischen Dienstes sind zu<br />

nennen:<br />

– informatorisch: der gegenseitige Austausch von Informationen<br />

und Erfahrungen (z.B. gemeinsame Arbeitsbesprechungen),<br />

– konzeptionell: die Entwicklung von neuen Ideen, Zielsetzungen<br />

und Konzeptionen (z. B. Mitwirkung bei<br />

der Erstellung schulischer Förderkonzepte),<br />

– projektbezogen: die Koordinierung von Maßnahmen<br />

und Projekten (z. B. Vernetzung von Beratungsangeboten),<br />

– problembezogen: das abgestimmte Vorgehen in Einzelfällen<br />

(z. B. Absprachen und Vereinbarungen zwischen<br />

Beratungs- und/oder Fördereinrichtungen).<br />

Daneben kann es zu Arbeitszusammenhängen mit regionalen<br />

und überregionalen Beratungseinrichtungen (z. B.<br />

begabungsdiagnostische Beratungsstelle „Beratung und<br />

Information über besondere Begabung“ [BRAIN] in<br />

Marburg) sowie regionalen Fördereinrichtungen (z. B.<br />

verschiedene Kinder- und Jugendakademien) kommen.<br />

Schließlich sind die <strong>hessischen</strong> Universitäten, einschlägige<br />

Berufsverbände (Berufsverband Hessischer Schulpsychologen<br />

[BHS], Berufsverband Deutscher Psychologen<br />

[BDP]) und ebensolche Elternverbände (Deutsche Gesellschaft<br />

für das hochbegabte Kind e.V. [DGhK], Hochbegabtenförderung<br />

e.V., Synapse e.V.) mögliche Kooperationspartner.<br />

Als Beispiel für eine spezielle Form der Kooperation<br />

kann die Zusammenarbeit <strong>des</strong> Schulpsychologischen<br />

Dienstes mit BRAIN gelten. Durch die Anbindung an<br />

die Philipps-Universität Marburg kann die Beratungsstelle<br />

den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen<br />

fachliche Qualifizierung auf aktuellem wissenschaftlichem<br />

Niveau anbieten. Gleichzeitig bedarf es einer engen<br />

Zusammenarbeit, da BRAIN als lan<strong>des</strong>weit einzige<br />

derartige Einrichtung zur Diagnose und Beratung von<br />

Hochbegabten auf der Ebene einer Universität den Ratsuchenden<br />

in ihrem konkreten schulischen Umfeld vor<br />

Ort nur begrenzt helfen kann. Mit der zeitlich befristeten<br />

Abordnung einer Schulpsychologin wurde Anfang 2001<br />

auch personell eine Brücke zwischen beiden Institutionen<br />

geschlagen, um die Arbeitsbeziehungen zu intensivieren<br />

und im Sinne der Beratungssuchenden weiter auszubauen.<br />

4. Perspektiven<br />

Die Entwicklung von Beratungs- und Förderkonzepten<br />

zum Thema Hochbegabung, von Strategien zu deren


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 583<br />

Umsetzung und die Erarbeitung konkreter Arbeitsmaterialien<br />

ist noch nicht abgeschlossen. Der Schulpsychologische<br />

Dienst gestaltet und begleitet diesen Prozess aktiv<br />

auf der Grundlage vereinbarter Standards, die u. a. die<br />

Qualität der Beratung und der Förderangebote sichern<br />

helfen. Er ist hierbei offen für Veränderungen und Innovationen,<br />

die einer Professionalisierung und Vernetzung<br />

der verschiedenen Beratungsangebote und Fördermaßnahmen<br />

im Lande dienen. Diesbezüglich sind die schulpsychologischen<br />

Beratungsangebote zu evaluieren und<br />

die vielfältigen Förderangebote einer Qualitätskontrolle<br />

zu unterziehen.<br />

Da das Erkennen und Fördern von intellektuell hochbegabten<br />

Schülerinnen und Schülern zum festen Bestandteil<br />

<strong>des</strong> pädagogischen und schulpsychologischen Alltags<br />

gehört, sollte die schulbezogene Beratung durch die<br />

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Sinne<br />

einer präventiven Arbeitsweise intensiviert werden.<br />

Wiesbaden, 15. Juli 20<strong>02</strong><br />

VI A 1 – Franz – 540.422.000 – 56 –<br />

Der XVI. Lan<strong>des</strong>elternbeirat von Hessen<br />

Stand August 20<strong>02</strong><br />

Vorsitzende: Stellvertr. Vorsitzende:<br />

Sybille Goldacker Ursula Häuser,<br />

Dr. Robert Müller<br />

Grundschule<br />

Ingrid Cordier, Krokusweg 7, 64646 Heppenheim<br />

Rainer Roth, Kurt-Schumacher-Str. 19, 61267 Neu-Anspach<br />

Irmtraud Knobel-Rudolph, An der Kirche 8, 34277 Fuldabrück<br />

Hauptschule<br />

Bodo Kuck, An den Quellen 10, 65183 Wiesbaden<br />

Shirocco Maria Garrett-Hahn, Zum Feldlager 27 a,<br />

34128 Kassel<br />

Sonderschule<br />

Ursula Häuser, Hauptstr. 15, 35440 Linden<br />

Hans-Otto Koch, Schulstr. 7, 63533 Mainhausen<br />

Realschule<br />

Gabriele Kerber, Dorfstr. 18, 36115 Hilders<br />

Gabriela Jung, Erlenhang 1 B, 65388 Schlangenbad<br />

Gymnasium<br />

Fred Röseler, Solmser Str. 5 b, 35510 Butzbach<br />

Else Zekl, Waldecker Str. 1, 34497 Korbach<br />

Schulformbezogene (Kooperative) Gesamtschule<br />

Monika Stoll-Schneider, Im Zwengel 1, 65719 Hofheim<br />

Elisabeth Ramb, Potsdamer Str. 3, 35440 Linden<br />

Schulformübergreifende (Integrierte) Gesamtschule<br />

Dr. Robert Müller, Klingenweg 15, 64385 Reichelsheim<br />

Dr. Ingo Kunz, Siemensstr. 8, 64289 Darmstadt<br />

Berufliche Schulen<br />

Bernhard Schindler, Am Keltenwald 5 a, 36100 Petersberg<br />

Ersatzschulen<br />

Sybille Goldacker, Nähefahrtsweg 10, 63456 Hanau


584 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Ausschreibung der Sondermaßnahme<br />

Medienbildung im Schulverbund im Rahmen<br />

der Medieninitiative Schule@Zukunft<br />

Die Medieninitiative Schule@Zukunft will mit einem<br />

neuen Angebot Schulen der Sekundarstufen unterstützen,<br />

die eine kontinuierliche Fortbildung ihrer Kollegien zur<br />

Medienbildung und zum Einsatz neuer Medien im Unterricht<br />

selbst organisieren wollen. Dabei kann Expertenwissen<br />

von außen einbezogen werden.<br />

Gefördert werden im Zeitraum 20<strong>02</strong> und 2003 zehn regional<br />

sich bildende Schulverbünde, die das Ziel verfolgen,<br />

gemeinsam die in ihren Schulen schon vorhandenen<br />

Kompetenzen und Erfahrungen wechselseitig zu nutzen<br />

und weiter auszubauen. Schulverbünde sollen min<strong>des</strong>tens<br />

5 Schulen umfassen und können verschiedene<br />

Schulformen einbeziehen.<br />

Ziele der Maßnahme<br />

„Medienbildung im Schulverbund“ schließt an die seit<br />

2001 laufende Sondermaßnahme „Grundlagen Medienkompetenz“<br />

an und hat folgende Ziele :<br />

– Förderung der Selbstorganisation und schulinternen<br />

Fortbildung zur Medienbildung. Angesprochen sind<br />

alle Lehrerinnen und Lehrer in Schulen einschließlich<br />

der Funktionsträger.<br />

– Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer zur Vertiefung<br />

fachbezogener Medienkompetenz und ihrer<br />

Anwendung im Unterricht. Fertigkeiten, die bei der<br />

Sondermaßnahme „Grundlagen Medienkompetenz“<br />

erworben werden, werden vorausgesetzt.<br />

– Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung der<br />

neuen Lehrpläne, die in fast allen Unterrichtseinheiten<br />

die Nutzung der Neuen Medien einfordern.<br />

– Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung ihrer<br />

medienpädagogischen Schwerpunktsetzungen gemäß<br />

Schulprogramm.<br />

– Unterstützung der Schulen bei der pädagogischen Nutzung<br />

ihrer Medienausstattung.<br />

– Gewinnung von Unterrichtsideen und Unterrichtsmaterialien<br />

als Hilfe für Schulen.<br />

Umsetzung im Rahmen der Verbünde<br />

– Adressaten der Maßnahme Medienbildung im Schulverbund<br />

sind alle Lehrerinnen und Lehrer der beteiligten<br />

Schulen. Die Fachkonferenzen und Schulen sollen<br />

den Fortbildungsbedarf ermitteln. Sie stellen die Inhalte<br />

und den Umfang der gewünschten Fortbildung<br />

fest und erstellen einen Zeitplan. Fächerübergreifende<br />

Themen sind zu berücksichtigen. Referenten können<br />

innerhalb <strong>des</strong> Schulverbun<strong>des</strong> oder auch extern gewonnen<br />

werden. Die Durchführung der Fortbildung<br />

erfolgt in der Regel in einer der Schulen und findet<br />

außerhalb <strong>des</strong> Unterrichts statt. Unterrichtsbegleitende<br />

Hilfen im Sinne eines training on the job können förderlich<br />

sein.<br />

– Die Einzelschule eines Schulverbun<strong>des</strong> benennt jeweils<br />

eine Schulkoordinatorin oder einen Schulkoordinator.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Schulverbun<strong>des</strong> übernimmt eine<br />

Schule die Funktion einer Koordinationsschule und<br />

damit auch die Leitung <strong>des</strong> Verbun<strong>des</strong>.<br />

– Die Verbünde können Schulen unterschiedlicher<br />

Schulformen einbeziehen, wenn gemeinsame Fragestellungen<br />

(z. B. Übergänge, Voraussetzungen sichern<br />

etc) berücksichtigt werden.<br />

Organisatorischer Rahmen und Partner<br />

– Als zentraler Ansprechpartner für die Verbundschulen<br />

steht im Hessischen Lan<strong>des</strong>institut für Pädagogik<br />

(HeLP) ein Kernteam zur Verfügung, das konzeptionelle,<br />

organisatorische und beratende Aufgaben für<br />

die Verbünde übernimmt. Das Kernteam besteht aus<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>des</strong> Modellversuchs<br />

„Neue Lernwelten in Schule und 2. Phase der Lehrerausbildung“<br />

sowie der Sondermaßnahme „Grundlagen<br />

Medienkompetenz“. Zwischen dem Kernteam, dem<br />

jeweiligen Schulverbund, dem Staatlichen Schulamt<br />

und der HeLP-Regionalstelle in der Region <strong>des</strong> Schulverbun<strong>des</strong><br />

soll eine enge Abstimmung und Kooperation<br />

erfolgen.<br />

– Schulverbünde können sich an die HeLP-Regionalstellen,<br />

die Bildstellen/regionalen Medienzentren sowie<br />

an die regionalen Medienkompetenz-Zentren<br />

wenden und um deren Unterstützung im Rahmen der<br />

medienpädagogischen Ressourcen anfragen. Erfahrene<br />

Lehrerinnen und Lehrer sowie außerschulische Experten<br />

können den Verbünden eine Zusammenarbeit anbieten.<br />

Die Schulverbünde können ihrerseits Unterstützungsleistungen<br />

finanziell entgelten.<br />

– Die Staatlichen Schulämter unterstützen das Vorhaben<br />

über ihre Informationsdienste und Schulleiterdienstversammlungen.<br />

– Für die Information, Kommunikation und Kooperation<br />

im Vorhaben insgesamt sowie innerhalb der Schulverbünde<br />

stellt das HeLP „pädagogische Onlinedienste“<br />

zur Verfügung.<br />

Finanzielle Ausstattung<br />

– Die Gesamtförderung eines Schulverbun<strong>des</strong> beträgt<br />

maximal 10.000 Euro für den gesamten Zeitraum.<br />

– Jede einzelne Schule im Verbund erhält einen Sockelbetrag<br />

für Fahrt- und Materialkosten in Höhe von 400<br />

Euro.<br />

– Dem Schulverbund wird auf der Basis einer Fortbildungsplanung<br />

ein Budget für Referentenhonorare zugewiesen,<br />

das pro Schule max. 600 Euro beträgt.<br />

– Die Koordinationsschule erhält zusätzlich 2.000 Euro<br />

für Aufwand und zentrale Leistungen.


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 585<br />

Bewerbungsvoraussetzungen und erwartete<br />

Leistungen<br />

Die Ausschreibung richtet sich schwerpunktmäßig an<br />

Schulen der Sekundarstufen I und II. Bewerben können<br />

sich Schulverbünde über die Koordinierungsschule oder<br />

auch Einzelschulen, die sich bereit erklären, in einem<br />

Verbund mitzuarbeiten.<br />

Sich bewerbende Schulen sollen folgende Bedingungen<br />

beachten:<br />

– Die Schule hat im Rahmen der Schulprogrammentwicklung<br />

Medienbildung berücksichtigt. Ein Medienkonzept<br />

kann vorgelegt werden.<br />

– Ein Teil <strong>des</strong> Kollegiums verfügt bereits über eine<br />

Grundkompetenz, wie sie z. B. im Rahmen der Sondermaßnahme<br />

„Grundlagen Medienkompetenz“ vermittelt<br />

wurde.<br />

– Die Schule hat einzelne Lehrerinnen oder Lehrer, die<br />

bereits fachspezifische Medienprojekte im Unterricht<br />

durchgeführt haben und die bereit sind, ihre Erfahrungen<br />

anderen zu vermitteln.<br />

– Die Schule hat einen Fortbildungsplan erstellt.<br />

– Die Schulverbünde organisieren einen internen Informations-<br />

und Erfahrungsaustausch und unterstützen<br />

die Erstellung und Weitergabe von Konzepten und<br />

Materialien mittels einer Online-Plattform.<br />

– Die Schulverbünde entwickeln zusammen mit dem<br />

Kernteam ein Instrumentarium zur internen Evaluation.<br />

– Die Schulverbünde erstellen zum Ende <strong>des</strong> Schuljahres<br />

einen kurzen Erfahrungsbericht und einen Verwendungsnachweis<br />

über die zugewiesenen Geldmittel. Erarbeitete<br />

Materialien werden zur Verfügung gestellt.<br />

Bewerbungen<br />

Aussagekräftige Bewerbungen von Schulverbünden oder<br />

von Einzelschulen sollen formlos und schriftlich bis zum<br />

27. September 20<strong>02</strong> eingereicht werden an:<br />

Hessisches Lan<strong>des</strong>institut für Pädagogik (HeLP)<br />

„Medienbildung im Schulverbund“<br />

Stuttgarter Str. 18–24<br />

60329 Frankfurt am Main<br />

Die Bewerbungen sollen eine Ansprechperson angeben<br />

sowie eine E-Mail-Adresse benennen, unter der sie erreichbar<br />

ist. Bei Bewerbungen von Einzelschulen bitte<br />

angeben, mit welchen anderen Schulen bereits Kontakt<br />

aufgenommen wurde.<br />

Rückfragen zur Bewerbung sollen möglichst per E-Mail<br />

erfolgen an: h.sulewski@help.hessen.de oder n.jaensch@<br />

help.hessen.de<br />

Die Staatlichen Schulämter und die Regionalstellen <strong>des</strong><br />

HeLP werden gebeten, die Bildung von Verbünden zu<br />

unterstützen.<br />

Nach den Herbstferien erhalten die Schulen, die sich bewerben,<br />

eine Rückmeldung.<br />

Wiesbaden, den 22. Juli 20<strong>02</strong><br />

VI A 2 - 649/<strong>02</strong>0.070 – 12<br />

Bildungsprogramm <strong>des</strong> Hessischen<br />

Rundfunks<br />

hr2 Wissenswert<br />

Radiosendungen für die Schule<br />

Der Hessische Rundfunk bringt in seinem Bildungsprogramm<br />

unter dem Titel „Wissenswert“ regelmäßig Radiosendungen,<br />

die sich für die Verwendung im Unterricht<br />

eignen. Über das aktuelle Programmangebot informieren<br />

die neuen Wissenswert-Broschüren <strong>des</strong> Hessischen<br />

Rundfunks. Schulen und Bildungseinrichtungen in<br />

Hessen erhalten sie im August 20<strong>02</strong>.<br />

Wissenswert wird täglich von 8.30 bis 8.45 und 15.00<br />

bis 15.15 Uhr in hr2 gesendet, samstags 10.30 bis 11.00<br />

Uhr mit Themen aus Politik, Gesellschaft, Sprache, Literatur,<br />

Medien/Neue Medien, Musik, Religion, Psychologie<br />

und Pädagogik.<br />

„DOMINO – Schlaufuchs, Radio für Kinder“ bringt<br />

montags 14.04 bis 14.30 Uhr Sendungen für die Grundschule.<br />

Ausgewählte Themen im September, Oktober, November<br />

20<strong>02</strong><br />

Politik<br />

– Korea<br />

Kranker Tiger, blind für die Umwelt (30.9., 15.00 h)<br />

Zwischen Konfuzius und Kimismus – Geschichte <strong>des</strong><br />

geteilten Lan<strong>des</strong> (1.10., 15.00 h)<br />

Die Iren von Asien – Einblicke in den koreanischen<br />

Alltag (2.10., 15.00 h)<br />

– 25 Jahre deutscher Herbst: Die RAF – ein Rückblick<br />

Die Frankfurter Szene 1972 – 1977 (14.10., 15.00 h)<br />

„Es gibt kein richtiges Leben im falschen“ – Eine Biografie<br />

(15.10., 15.00 h)<br />

Verzeihen ist fast unmöglich – Die Angehörigen der<br />

RAF-Opfer (16.10., 15.00 h)<br />

Waffengleichheit der Geschlechter, Frauen in der<br />

RAF (17.10., 15.00 h)<br />

„Rote Armee Fraktion“ – Vom Antifaschismus zur<br />

Stasi (18.10., 15.00 h)<br />

– Indien<br />

Das Loch in der Wand – Computer für Slumkinder<br />

(24.10., 15.00 h)<br />

– Demokratie-TÜV: Parlamentarismus<br />

Die Verfassung ist antastbar . . . Demokratieverlust in<br />

Zeiten der Hysterie (11.11., 15.00 h)<br />

Gewissens-Frage: Fraktionszwang (12.11., 15.00 h)<br />

Der Abschiebebeobachter – Ein Flüchtlingsberater<br />

und die Menschenrechte (13.11., 15.00 h)<br />

Pädagogik<br />

– Pisa und die Folgen<br />

Typisch deutsch: Pisa und die Politik (21.9., 10.30 h)<br />

Anschaulich: Sachkunde in der Grundschule (28.9.,<br />

10.30 h)


586 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Ausgebildet: Einmal Lehrer, immer Lehrer (5.10.,<br />

10.30 h)<br />

Ganztags: Schule bis zum Nachmittag (12.10., 10.30 h)<br />

Erlebnisorientiert: Bildung im Kindergarten (19.10.,<br />

10.30 h)<br />

Weltweit: Globalisierung von Bildung (26.10., 10.30 h)<br />

Sprache und Literatur<br />

– Dichterhäuser<br />

Das Buddenbrook-Haus in Lübeck (7.10., 15.00 h)<br />

Das Nibelungenmuseum in Worms (8.10., 15.00 h)<br />

Das Brüder-Grimm-Museum in Kassel (9.10., 15.00 h)<br />

– Bewahrung <strong>des</strong> Alltäglichen – Das Deutsche Tagebucharchiv<br />

(10.10., 15.00 h)<br />

– Günter Grass zum 75. Geburtstag (11.10., 15.00 h)<br />

– Der Schriftsteller Harry Mulisch (25.9., 15.00 h)<br />

– Buchmesse-Schwerpunkt: Litauen<br />

Pattex und Proust statt Perspektiven – Jugend in Litauen<br />

(23.9., 15.00 h)<br />

Das Baltikum: Einheit oder Vielfalt? (24.9., 15.00 h)<br />

Musik/Musikfeature<br />

– Effekte der POP-Musik<br />

Verzerrer (28.10., 15.00 h)<br />

Echo und Hall (29.10., 15.00 h)<br />

Talkbox, Vocoder, Auto-Tune (30.10., 15.00 h)<br />

Plug Ins (31.10., 15.00 h)<br />

– Zum 90sten Geburtstag <strong>des</strong> Komponisten John Cage<br />

(25.9., 9.30 h)<br />

– Zwischen den Saiten – das Phänomen Äolsharfe<br />

(6.11., 9.30 h)<br />

Religion<br />

– Glaubenskriege? Zwischen Friedensbotschaft und<br />

heiligem Krieg<br />

Unheilige Kriege um Heiliges Land: Die Kreuzzüge<br />

(25.11., 15.00 h)<br />

Die Reconquista – Islam und Christentum im Kampf<br />

um die Macht in Spanien (26.11., 15.00 h)<br />

Der Konflikt zwischen Israelis und Palestinensern<br />

(27.11., 15.00 h)<br />

Gewalt im Namen der Religion – Muslime und Hindus<br />

in Indien (28.11., 15.00 h)<br />

Rückkehr <strong>des</strong> Mittelalters? Der Glaubenskrieg in der<br />

Moderne (29.11., 15.00 h)<br />

Natur und Technik<br />

– Große Experimente<br />

Das Milgram-Experiment (26.9., 15.00 h)<br />

Die Sprache der Bienen (27.9., 15.00 h)<br />

– Tierporträts<br />

Blattläuse (21.10., 15.00 h)<br />

– Schrauben – der richtige Dreh (22.10., 15.00 h)<br />

– Auf der Suche nach dem Goldenen Vlies – Trojas<br />

Schatzgräber in der georgischen Steppe (23.10., 15.00 h)<br />

– Hochzeitsapfel und Champagnerbirne – Alte Obstsorten<br />

wieder entdeckt (25.10., 15.00 h)<br />

Psychologie/Philosophie<br />

– Wenn das Hören vergeht<br />

Tinnitus – Eine neue Volkskrankheit (10.9., 15.00 h)<br />

Ohrgeklingel – was hilft gegen Tinnitus? (11.9., 15.00 h)<br />

– Alkohol – Wege aus der Sucht<br />

Geist gegen Weingeist – Die Entstehung der anonymen<br />

Alkoholiker (4.11., 15.00 h)<br />

In der Falle der Mitmenschlichkeit – eine Familienkrankheit<br />

(5.11., 15.00 h)<br />

Kinder aus Suchtfamilien (6.11., 15.00 h)<br />

Im Netz der Abhängigkeiten: Frauen und Sucht (7.11.,<br />

15.00 h)<br />

Wissenswert polyglott<br />

English Express (samstags, 15.00 h)<br />

DOMINO – Radio für Kinder<br />

– Endlich Schulkind! – Der erste Schultag (16.9., 14.04 h)<br />

– Piff, Paff, Puff – Physik macht Spaß (23.9., 14.04 h)<br />

– Lotta fährt Rad... mit „Golliwogg’s Cake Walk“<br />

(7.10., 14.04 h)<br />

– Niccoló Paganini (14.10., 14.04 h)<br />

– Glühender Sand – Von Menschen, die durch die<br />

Wüste ziehen (21.10., 14.04 h)<br />

– Slime, Brausepulver und Geheimschrift – Zauberhafte<br />

Chemie! (29.10., 14.04 h)<br />

– Winterfell und Winterschlaf – Tiere im Herbst (4.11.,<br />

14.04 h)<br />

– Von wilden Hühnern und Drachenreitern – Die Kinderbuchautorin<br />

Cornelia Funke (11.11., 14.04 h)<br />

– Was denkt die Maus am Donnerstag? Der Kinderbuchautor<br />

Josef Guggenmoos (18.11., 14.04 h)<br />

– Von kleinen Tieren und großen Gefühlen (25.11.,<br />

14.04 h)<br />

Zu den Sendungen gibt es Manuskripte und Informationen<br />

im Internet.<br />

Hessischer Rundfunk<br />

hr2 Wissenswert<br />

Bildungsprogramm<br />

6<strong>02</strong>22 Frankfurt<br />

Tel.: (0 69) 1 55 36 87<br />

Fax: (0 69) 1 55 35 89<br />

E-Mail: hr2wissenswert@hr-online.de<br />

www.hr2.de/wissenswert<br />

Für die Zusammenarbeit zwischen Schule und dem hr-<br />

Bildungsprogramm gibt es den „Arbeitskreis Radio und<br />

Schule“. Lehrerinnen und Lehrer werten in fachbezogenen<br />

Arbeitsgruppen Unterichtserfahrungen und Schülerresonanzen<br />

zu Wissenswert-Sendungen aus und bringen<br />

Themenvorschläge. Interessierte Kolleginnen und Kollegen<br />

können sich wenden an:<br />

Arbeitskreis Radio und Schule<br />

c/o Hessischer Rundfunk<br />

Lena Dietze<br />

Bertramstraße 8<br />

60320 Frankfurt/Main<br />

Tel.: 069 / 155 2786<br />

Fax.: 069 / 155 4640<br />

E-Mail: ldietze@hr-online.de


ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 587<br />

Wissenswert auf CD:<br />

Seit 2001/20<strong>02</strong> gibt es Wissenswert auf CD – eine<br />

Kooperation <strong>des</strong> Hessischen Rundfunks mit den Hessischen<br />

Stadt- und Kreisbildstellen.<br />

Ausgewählte, für Schulen besonders geeignete Wissenswert-Sendungen<br />

werden auf CD zusammengestellt, mehrere<br />

Sendungen auf einer CD. Die Titel der neuen CDs:<br />

CD11: Das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS):<br />

Symptome, Ursachen, Hilfen<br />

ADS: Was ist das? Ursachen und Diagnose<br />

ADS: Therapie und Hilfen für den Alltag<br />

ADS: Probleme bei Jugendlichen und jungen<br />

Erwachsenen<br />

CD12: Dichterporträts: Schreiben in Hessen<br />

Eva Demski – Peter Kurzeck – Robert Gernhardt<br />

CD13: Tierporträts<br />

Kamele – Bonobos – Können Schimpansen<br />

sprechen? –<br />

Der Wolf – Das Känguru<br />

CD14: Jugendliche Lebenswelten<br />

Warum Jugendliche sich für Politik interessieren<br />

Wenn Schulden keine Peanuts sind<br />

Eigen-Marketing<br />

Lernprozess statt Strafprozess<br />

„Boxenstopp“: Sport statt Gewalt<br />

DOMINO-Schlaufuchs, Radio für Kinder<br />

CD2: Literatur<br />

Walafisch und Mitternachtsmaus – Gedichte<br />

von Christian Morgenstern<br />

Die Autorin und Übersetzerin Mirjam Pressler<br />

James Krüss zu seinem 75. Geburtstag<br />

CD2: Naturphänomene/Andere Welten<br />

Echt anziehend – Die Kraft der Magnete<br />

Echo, Knall und Schall – Physik zum Hören<br />

„Ich bin blind – na und?“ Sabriye Tenberken<br />

und die Kinder von Tibet<br />

Die Wissenswert-CDs werden von den <strong>hessischen</strong><br />

Bildstellen an die Schulen verteilt bzw. können dort<br />

ausliehen werden.<br />

Radio und Schule<br />

Fachtagung im Hessischen Rundfunk, Frankfurt<br />

Mittwoch, 13. 11. 20<strong>02</strong>, 10.00 bis 17.00 Uhr<br />

Hören und Zuhören werden immer wichtiger in unserer<br />

zunehmend visuell und virtuell geprägten Lern- und Lebenswelt.<br />

Medienerziehung sollte <strong>des</strong>halb auch die auditiven<br />

Angebote „im Blick“ haben.<br />

Der Hessische Rundfunk lädt in Kooperation mit dem<br />

Hessischen Kultusministerium und dem Arbeitskreis Radio<br />

und Schule LehrerInnen, und ReferendarInnen zu einer<br />

Fachtagung am 13.11.20<strong>02</strong> ein: Thema Radio und<br />

Schule.<br />

Programm:<br />

– Auditive Angebote <strong>des</strong> öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks und Zukunftsperspektiven<br />

Referent: Dr. Heinz Sommer, Programmdirektor<br />

Hörfunk<br />

– hr-Besichtigung<br />

– hr2-WISSENsWERT, das Bildungsprogramm,<br />

mit Hörbeispielen und Anregungen für die Schule<br />

– WISSENsWERT auf CD – das neue Service-Angebot<br />

– Radioprojekte in Schulen<br />

Redakteurinnen und Redakteure geben Einblick in ihre<br />

Arbeit und stehen für Gespräche und Erfahrungsaustausch<br />

zur Verfügung.<br />

Die Fachtagung wendet sich an PädagogInnen der<br />

Sekundarstufen I und II und Grundschulen. Sie ist als<br />

Lehrerfortbildung anerkannt.<br />

Die Teilnahme an der Veranstaltung einschließlich Mittagessen<br />

ist kostenlos.<br />

Anmeldung für die Fachtagung Radio und Schule bis<br />

zum 20. 9. 20<strong>02</strong> bei:<br />

(mit Angabe der Schul-, Studienseminar- und Privatadresse,<br />

Fächer, Jahrgangsstufe)<br />

Arbeitskreis Radio und Schule<br />

c/o Hessischer Rundfunk<br />

Bertramstraße 8<br />

60320 Frankfurt/Main<br />

Tel.: (0 69) 1 55 27 86<br />

Fax: (0 69) 1 55 46 40<br />

E-Mail: ldietze@hr-online.de


588 ABl. 8/<strong>02</strong><br />

SCHÜLERWETTBEWERBE<br />

Bun<strong>des</strong>wettbewerb Mathematik<br />

Der Bun<strong>des</strong>wettbewerb Mathematik wird auch im Jahr 2003<br />

wieder ausgeschrieben. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen<br />

und Schüler an allen Schulen in der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland, die zur allgemeinen Hochschulreife führen.<br />

Der Wettbewerb will interessierten Schülerinnen und<br />

Schülern die Möglichkeit bieten, sich über den Schulunterricht<br />

hinaus mit Mathematik zu beschäftigen. An anspruchsvollen<br />

Aufgaben, die nicht direkt an den Schulstoff<br />

gebunden sind, können sie ihre mathematischen<br />

Fähigkeiten erproben und weiterentwickeln. Die Aufgaben<br />

stammen aus verschiedenen Bereichen der Elementarmathematik<br />

und stellen ihre Hauptanforderungen im heuristischen<br />

Bereich. Ihre Lösung erfordert neben mathematischen<br />

Kenntnissen Fantasie und Durchhaltevermögen.<br />

Der Wettbewerb besteht aus drei Runden und dauert insgesamt<br />

etwa dreizehn Monate. In der ersten und zweiten<br />

Runde erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils<br />

vier Aufgaben, die in einem festgesetzten Zeitraum<br />

(gut zwei Monate) schriftlich zu bearbeiten sind, wobei<br />

eine selbstständige Bearbeitung gefordert wird. In der ersten<br />

Wettbewerbsrunde sind auch Gruppenarbeiten zugelassen,<br />

die allerdings das Korrekturverfahren außer Konkurrenz<br />

durchlaufen und daher auch nicht zur Teilnahme<br />

an der zweiten Runde berechtigen können. In der dritten<br />

Runde werden die Berechtigten zur einem Kollogquium<br />

mit Mathematikern und Mathematikerinnen aus Schule<br />

und Hochschule eingeladen. In dieser Runde werden die<br />

Bun<strong>des</strong>sieger(innen) ermittelt.<br />

In der ersten und zweiten Runde erhalten die Preisträgerinnen<br />

und Preisträger Urkunden, in der zweiten Runde<br />

verbunden mit Geldpreisen. Auf Grund der Beteiligung<br />

der Studienstiftung <strong>des</strong> deutschen Volkes am Kolloquium<br />

werden die Bun<strong>des</strong>sieger(innen) im Falle eines Studiums<br />

an einer wissenschaftlichen oder technischen<br />

Hochschule in die Förderung der Studienstiftung gemäß<br />

deren Regelungen aufgenommen.<br />

Die erste Runde <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>wettbewerbs Mathematik<br />

2003 beginnt im Dezember 20<strong>02</strong>. Anfang Dezember gehen<br />

den Schulleitungen die Ausschreibungsunterlagen zu.<br />

Träger <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>wettbewerbs Mathematik ist der Verein<br />

Bildung und Begabung e. V., gefördert wird er vom<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung und dem<br />

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Die Kultusminister<br />

und Schulbehörden der Länder unterstützen<br />

den Wettbewerb und befürworten die Teilnahme. Der<br />

Bun<strong>des</strong>wettbewerb Mathematik steht unter der Schirmherrschaft<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten.<br />

Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle <strong>des</strong> Wettbewebs,<br />

wo auch weitere Ausschreibungsunterlagen angefordert<br />

werden können.<br />

Bun<strong>des</strong>wettbewerb Mathematik, Wissenschaftszentrum,<br />

Postfach 201448, 53144 Bonn<br />

Telefon: (<strong>02</strong> 28) 3 72 74 11, Fax: (<strong>02</strong> 28) 3 72 74 13,<br />

e-mail: info bun<strong>des</strong>wettbewerb-mathematik.de<br />

Homepage: www.bun<strong>des</strong>wettbewerb-mathematik.de<br />

21. Bun<strong>des</strong>wettbewerb Informatik<br />

20<strong>02</strong>/2003<br />

Der 21. Bun<strong>des</strong>wettbewerb Informatik 20<strong>02</strong>/2003 startet<br />

Anfang September mit dem Versand der Aufgaben der<br />

ersten Runde an alle Schulen im Bun<strong>des</strong>gebiet, die zur<br />

allgemeinen Hochschulreife führen. Einsen<strong>des</strong>chluss ist<br />

der 11. November 20<strong>02</strong>.<br />

Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche bis 21 Jahre einschließlich,<br />

sofern sie nicht schon berufstätig sind, eine<br />

Ausbildung mit Informatikbezug abgeschlossen haben<br />

oder bis zum Wintersemester 20<strong>02</strong>/2003 ein Vollstudium<br />

aufnehmen.<br />

Es werden fünf relativ kurze Aufgaben gestellt, für deren<br />

Lösung die Kenntnis einer Programmiersprache und einiger<br />

grundlegender Methoden (einfache Algorithmen,<br />

informatische Modellierung) genügt. Min<strong>des</strong>tens drei<br />

Aufgaben müssen weitgehend richtig gelöst werden, um<br />

die zweite Runde zu erreichen. Gruppenarbeit beim Lösen<br />

der Aufgaben ist erlaubt.<br />

Auch in diesem Jahr werden wieder Sachpreise vergeben,<br />

und zwar nicht nur an teilnehmende Schüler sondern<br />

auch an engagierte Lehrer und Schulen. Preise wurden<br />

unter anderem von den Firmen SuSE und Apple gestiftet.<br />

Die Aufgaben und alle zur Teilnahme nötigen Informationen<br />

sind auf den Webseiten <strong>des</strong> Wettbewerbs unter<br />

www.bwinf.de zu finden. Die Wettbewerbsunterlagen<br />

mit den Aufgaben können auch bei der Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> Wettbewerbs angefordertwerden:<br />

Bun<strong>des</strong>wettbewerb Informatik<br />

Ahrstraße 45<br />

53175 Bonn<br />

Tel.: (<strong>02</strong> 28) 30 21 97<br />

Fax: (<strong>02</strong> 28) 3 72 90 00<br />

E-Mail: bwinf bwinf.de


ABl. 8/<strong>02</strong> Schülerwettbewerbe 589<br />

Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um<br />

den Preis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten<br />

Der Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um den<br />

Preis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten fordert junge Menschen dazu<br />

auf, sich unter einer bun<strong>des</strong>weiten Fragestellung mit<br />

regionaler Geschichte auseinanderzusetzen.<br />

Das diesjährige Thema lautet: „Weggehen – Ankommen.<br />

Migration in der Geschichte“. Migration bestimmt unsere<br />

Geschichte seit vielen Jahrhunderten; von der Ansiedlung<br />

der Hugenotten über die Eingliederung der Vertriebenen<br />

und die Anwerbung von Gastarbeitern bis hin zum<br />

Zusammenleben mit den Kindern der Zuwanderer heute.<br />

Der Blick in die Geschichte der Migration liefert wichtige<br />

Anhaltspunkte für die gegenwärtigen Debatten um<br />

Deutschland als Einwanderungsland.<br />

Die Schüler/innen gehen auf Spurensuche in Archiven<br />

und Bibliotheken, erkunden historische Orte, führen Interviews<br />

mit Zeitzeugen und Experten und fassen ihre<br />

Forschungsergebnisse in einem Wettbewerbsbeitrag zusammen.<br />

Dieser sieht – je nach Altersstufe – in der<br />

Grundschule anders aus als in der gymnasialen Oberstufe.<br />

Die Arbeiten können als Klassenarbeiten, als Gruppenergebnisse<br />

oder als Einzelbeiträge eingereicht werden.<br />

Für die Teilnehmer/innen winken attraktive Preise.<br />

Wichtig ist, dass die teilnehmenden Schüler/innen durch<br />

Tutoren/innen begleitet und beraten werden. Zur Vorbereitung<br />

auf den Wettbewerb bietet daher die Körber Stiftung<br />

Hamburg, die den Wettbewerb ausrichtet, ein Tutorenseminar<br />

für hessische Lehrer/innen an:<br />

Termin: 23. – 25. September 20<strong>02</strong><br />

Ort: Reinhardswaldschule Fuldatal<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrer/innen <strong>des</strong> Faches Geschichte<br />

für alle Schularten und Schulstufen<br />

die als Tutoren Schüler/innen im Wettbewerb<br />

zur Deutschen Geschichte um<br />

den Preis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten begleiten.<br />

Anmeldungen erbeten an:<br />

Körber Stiftung<br />

Geschichtswettbewerb <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten<br />

Kurt-A. Körber Chaussee 10<br />

21033 Hamburg<br />

Tel.: (0 40) 72 50 24 39,<br />

Fax: (0 49) 72 50 37 98<br />

E-Mail: gesch.wett@stiftung.koerber.de<br />

Weitere Infos zum Schülerwettbewerb unter:<br />

www.geschichtswettbewerb.de<br />

Jugendpreis 2003 der Hessischen Akademie<br />

Ländlicher Raum<br />

Die Hessische Akademie der Forschung und Planung im<br />

ländlichen Raum mit ihren Mitgliedern aus Wissenschaft,<br />

Forschung, Planung, Verwaltung und Wissenschaft<br />

ist ein gemeinnütziger Verein, der sich die Förderung<br />

der Erhaltung und Stärkung <strong>des</strong> ländlichen Raumes<br />

in seiner Eigenart und seinen besonderen Qualitäten zum<br />

Ziel gesetzt hat. Seit 1992 schreibt die Hessische Akademie<br />

der Forschung und Planung im ländlichen Raum<br />

bzw. deren Jugendpreisstiftung jährlich einen mit 5 000,–<br />

Euro ausgestatteten Jugendpreis zu unterschiedlichen<br />

Themenstellungen aus, durch den Jugendliche angeregt<br />

werden sollen, sich mit ihrem ländlichen Lebensumfeld,<br />

seinen Besonderheiten, seinem Wandel und seinen Problemstellungen<br />

auseinanderzusetzen, Wünsche zu formulieren<br />

und Aktivitäten – z. B. in Form von Vorschlägen<br />

zur Verbesserung – zu entwickeln.<br />

Die Ausrichtung <strong>des</strong> Wettbewerbes wird unterstützt<br />

durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Schirmherr<br />

ist der Hessische Ministerpräsident.<br />

Das Thema <strong>des</strong> Wettbewerbs im Jahr 2003 lautet: „Begegnungen<br />

auf dem Lande in Hessen gestern und heute“.<br />

Es bietet den Jugendlichen unterschiedliche Ansätze,<br />

sich mit dem Umgang mit Fremden in Vergangenheit<br />

oder Gegenwart in ihrem regionalen oder örtlichen Lebensumfeld<br />

auseinanderzusetzen, auch eigene Erfahrungen<br />

und Beobachtungen zu dokumentieren und kritisch<br />

zu analysieren. Möglich sind alle Formen dokumentarischer<br />

Auseinandersetzung mit dem Thema, d. h. schriftliche<br />

Arbeiten, Tondokumentationen, Fotoreportagen,<br />

Videoproduktionen und Filme. Zur Teilnahme eingeladen<br />

sind alle Jugendlichen bis zum Alter von 23 Jahren.<br />

Einsen<strong>des</strong>chluss ist der 31. Mai 2003.<br />

Kontakt:<br />

Jugendpreis-Stiftung der Hessischen Akademie<br />

Ländlicher Raum<br />

Geschäftsstelle<br />

Kölnische Str. 44<br />

34117 Kassel<br />

Tel.: (05 61) 78 89 67 50<br />

Fax: (05 61) 78 89 62 65


590 Schülerwettbewerbe ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Wettbewerb „Energieland Hessen“<br />

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft<br />

und Forsten hat den Wettbewerb „Energieland Hessen –<br />

zukunftsweisende Konzepte und Projekte“ ausgeschrieben.<br />

Dabei geht es um die Vorstellung von neuen zukunftsweisenden<br />

Energieprojekten.<br />

Auch Projekte und Ideen können für die Wettbewerbsteilnahme<br />

beispielsweise in Frage kommen:<br />

– Modellhafte Energieprojekte zur Nutzung erneuerbarer<br />

Energien,<br />

– Modelle oder Projekte zur innovativen Kraft-Wärme-<br />

Kopplung,<br />

– intelligente Energiesparmodelle z. B. durch vorbildliches<br />

Energiemanagement in Schulen,<br />

– neue Unterrichtskonzepte und -praktiken,<br />

– engagierte Vermittlung und Kommunikation von Energiethemen<br />

und -projekten etwa im Rahmen von Energietagen,<br />

– Pläne, Zukunftsvisionen, innovative Ansätze,<br />

– Integration erneuerbarer Energien in die Energieversorgung.<br />

Einsen<strong>des</strong>chluss ist der 5. August 20<strong>02</strong><br />

Kontakt:<br />

Hessisches Ministerium für Umwelt,<br />

Landwirtschaft und Forsten<br />

Postfach 31 09<br />

65<strong>02</strong>1 Wiesbaden<br />

Stichwort: Energieland Hessen<br />

Tel.: (06 11) 8 15 11 92<br />

E-Mail: energieland@mulf.hessen.de<br />

Hessisches Netzwerk ‚Schule & Gesundheit‘:<br />

Wettbewerb „Hessen liest – Lesen ist so wichtig wie<br />

Zähneputzen!“<br />

Auf der Grundlage <strong>des</strong> Buches „Zum Glück hat Lena die<br />

Zahnspange vergessen“ von Kirsten Boie schreibt die<br />

Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen<br />

einen Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler<br />

zwischen 8 und 10 Jahren aus.<br />

Der Wettbewerb kann, basierend auf dem Buch, Folgen<strong>des</strong><br />

beinhalten:<br />

– gestalterische Arbeiten (Mal- und Bastelarbeiten)<br />

– Schreibarbeiten zum Buch, das mit der Klasse im Unterricht<br />

gelesen wird: eigene Kapitel zum Buch schreiben,<br />

Gedichte verfassen und gestalten, Szenen aus<br />

dem Buch umschreiben, Tagebücher schreiben, einen<br />

Comic zeichnen, ein Hörspiel gestalten, ein Theaterstück<br />

verfassen und aufführen...<br />

– übergreifende Themen:<br />

Auseinandersetzen mit dem Thema Zähne, Zahngesundheit<br />

und Zahnspange. Schülerinnen und Schüler<br />

können den Besuch bei einem Kieferorthopäden planen<br />

und durchführen, sich mit gesunder Ernährung beschäftigen,<br />

eine Webseite zum Thema Zähne gestalten.<br />

– Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt könnte auch das<br />

Thema „Mädchen und Jungs sind verschieden?!“ sein.<br />

Der Fantasie und Kreativität der Lehrkräfte und Kinder<br />

sind keine Grenzen gesetzt.<br />

Die Wettbewerbsunterlagen können angefordert werden bei:<br />

Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen,<br />

Aarst.1/Dürerplatz, 65195 Wiesbaden<br />

Tel.: (06 11) 40 80 153, Fax: (06 11) 40 80 111<br />

Anmeldebeginn und Start <strong>des</strong><br />

Wettbewerbs: 2. September 20<strong>02</strong><br />

Einsen<strong>des</strong>chluss der Arbeiten: 31. Januar 2003<br />

Die ersten 50 Schulen, die sich melden und an dem<br />

Wettbewerb teilnehmen möchten, erhalten ein Startpaket,<br />

das jeweils 30 Bücher „Zum Glück hat Lena die<br />

Zahnspange vergessen“ sowie eine Literaturkartei für die<br />

Lehrkraft enthält.<br />

Alle nachfolgenden Anmeldungen erhalten ein Buch und<br />

eine Literaturkartei.<br />

Die Entwicklung der Arbeiten ist mit Fotos zu dokumentieren.<br />

Die Beurteilung erfolgt hinsichtlich Originalität,<br />

Kreativität, Bezug zur Thematik <strong>des</strong> Buches, Einbezug<br />

verschiedener Leseformen, Einbezug von Gruppen- oder<br />

Partnerarbeit und verschiedenen Aktivitäten.<br />

1. Preis: 250 € Bargeld und ein Mediengutschein im<br />

Wert von 100 €<br />

2. Preis: 200 € Bargeld und ein Mediengutschein im<br />

Wert von 100 €<br />

3. Preis: ein Mediengutschein im Wert von 50 €.<br />

Alle Klassen, die am Wettbewerb teilgenommen haben,<br />

dürfen ihre Bücher und Literaturkarteien behalten.


ABl. 8/<strong>02</strong> 591<br />

VERANSTALTUNGEN UND HINWEISE<br />

Lehrerfortbildung:<br />

Veranstaltungen Freier Träger<br />

Nachfolgend aufgeführte Veranstaltungen Freier Träger<br />

sind als Lehrerfortbildungen anerkannt.<br />

Die Anmeldung zur Teilnahme ist freiwillig. Sie setzt<br />

gemäß § 16 a Nr. 7 der Dienstordnung für Lehrkräfte,<br />

Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zustimmung <strong>des</strong><br />

Dienststellenleiters voraus.<br />

Alle im Zusammenhang mit dieser Anerkennung notwendigen<br />

verwaltungstechnischen Regelungen sind im<br />

Übrigen im Erlass <strong>des</strong> HKM vom 1. Juli 1997,<br />

ABl. 9/97, S. 522 beschrieben.<br />

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für<br />

Bildungsverwaltung (DGBV)<br />

Geschäftsstelle, c/o Deutsches Institut<br />

für Internationale Pädagogische<br />

Forschung<br />

Frau Sibylle Krüger<br />

Warschauer Straße 38<br />

1<strong>02</strong>43 Berlin<br />

Telefon: (030) 29336014<br />

Fax: (030) 29336040<br />

AZ: VII-7-332.<strong>02</strong>-01<br />

Jahrestagung der DGBV zum Thema:<br />

„Neue Verantwortlichkeiten im<br />

Bildungswesen – Rückzug <strong>des</strong> Staates?“<br />

Termin: 28. 11. <strong>02</strong>–30. 11. <strong>02</strong><br />

Ort: Staatliche Akademie für<br />

Lehrerfortbildung, Esslingen<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Mitglieder der Bildungsverwaltung<br />

Veranstalter: Hessischer Philologenverband e. V.<br />

(HPhV)<br />

Geschäftsstelle<br />

Herrn Stephan F. Dietz<br />

Schlichterstraße 18<br />

65185 Wiesbaden<br />

Telefon: (0611) 307445<br />

Fax: (0611) 376905<br />

AZ: VII-7-097.c. <strong>02</strong>-04<br />

Fortbildungsseminar für<br />

Funktionsstellen<br />

Termin: 7. 11. <strong>02</strong>–8. 11. <strong>02</strong><br />

Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />

Wiesbaden-Naurod<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Gymnasiallehrerinnen und<br />

Gymnasiallehrer<br />

Veranstalter: Hessischer Schachverband e.V.<br />

Herrn Kolja Alecsander Lotz<br />

Hofstatt 11<br />

35037 Marburg<br />

Telefon: (06421) 210656<br />

AZ: VII-7-364. <strong>02</strong>-01<br />

Fortbildungslehrgang Schulschach<br />

und Leistungssport<br />

Termin: 27. 9. <strong>02</strong>–29. 9. <strong>02</strong><br />

Ort: Jugendherberge, Marburg<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die in ihren<br />

Schulen Schach in Arbeitsgemeinschaften<br />

unterrichten<br />

Unkostenbeitrag:<br />

60 Euro<br />

Veranstalter: Pädagogisches Zentrum der Bistümer<br />

im Lande Hessen<br />

Fortbildungsinstitut für Lehrer und<br />

Erzieher<br />

Frau S<strong>abi</strong>ne Tischbein<br />

Wilhelm-Kempf-Haus<br />

65207 Wiesbaden-Naurod<br />

Telefon: 06127.77284<br />

Fax: 06127.77246<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Die neuen Lehrpläne in Katholischer<br />

Religion für Haupt- und Realschulen<br />

sowie Gymnasien“


592 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Termin: 13. 11. <strong>02</strong>–14. 11. <strong>02</strong><br />

Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />

Wiesbaden-Naurod<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die<br />

Religion an Hauptschulen, S I und S II<br />

unterrichten<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Bilder <strong>des</strong> Glaubens“ –<br />

Mensch – Himmelwärts<br />

Termin: 21. 8. <strong>02</strong>–23. 8. <strong>02</strong><br />

Ort: Haus St. Michael, Kassel<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die Ethik,<br />

Kunst bzw. Religion unterrichten<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Schule als Erziehungsgemeinschaft“<br />

Termin: 29. 8. <strong>02</strong> - 30. 8. <strong>02</strong><br />

Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />

Wiesbaden-Naurod<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer,<br />

Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

an Katholischen Schulen<br />

Unkostenbeitrag:<br />

12 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Ein Rückblick in unsere Geschichte:<br />

ein Besuch in der Gedenktstätte in<br />

Hadamar für Kinder und Jugendliche“<br />

Termin: 4. 9. <strong>02</strong>–6. 9. <strong>02</strong><br />

Ort: Exerzitien- und Bildungshaus der<br />

Pallottinerinnen, Limburg<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer an<br />

Grundschulen und S I<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Mathematische Modelle als Spiegel<br />

der Wirklichkeit“<br />

Termin: 11. 9. <strong>02</strong> - 13. 9. <strong>02</strong><br />

Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />

Wiesbaden-Naurod<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die<br />

Mathematik bzw. Naturwissenschaften<br />

in der Sek. I und Sek II unterrichten<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Unsere Fremden Nachbarn“<br />

Termin: 18. 9. <strong>02</strong>–22. 9. <strong>02</strong><br />

Ort: Haus am Maiberg, Heppenheim<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer<br />

aller Schularten<br />

Unkostenbeitrag:<br />

30 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Pädagogik der Begegnung“ – I<br />

Termin: 14. 10. <strong>02</strong>–16. 10. <strong>02</strong><br />

Ort: Haus Nothgottes, Rü<strong>des</strong>heim<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer aller<br />

Schularten und Fächer<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Populäre Musik im Religionsunterricht“


ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 593<br />

Termin: 21. 10. <strong>02</strong>–23. 10. <strong>02</strong><br />

Ort: Haus Nothgottes, Rü<strong>des</strong>heim<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die Ethik,<br />

Musik, Religion in der SI/SII und<br />

berufsbildenden Schulen unterrichten<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Spielerischer und meditativer<br />

Umgang mit Märchen“<br />

Termin: 1. 11. <strong>02</strong>–3. 11. <strong>02</strong><br />

Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />

Wiesbaden-Naurod<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer aller<br />

Schularten und Fächer<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Heiliges Römisches Reich und<br />

Reformationen“<br />

Termin: 6. 11. <strong>02</strong>–8. 11. <strong>02</strong><br />

Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />

Wiesbaden-Naurod<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die<br />

Gemeinschaftskunde, Geschichte<br />

bzw. Religion unterrichten<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Hat uns das Alte Testament noch etwas<br />

zu sagen?“<br />

Termin: 6. 11. <strong>02</strong>–8. 11. <strong>02</strong><br />

Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />

Wiesbaden-Naurod<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die<br />

Deutsch, Ethik bzw. Religion<br />

unterrichten<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Schwierige Schüler –<br />

schwierige Klassen“<br />

Termin: 25. 11. <strong>02</strong>–27. 11. <strong>02</strong><br />

Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />

Wiesbaden-Naurod<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer<br />

und Schularten<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Zwischen Verheißung und Erfüllung“<br />

Termin: 2. 12. <strong>02</strong>–4. 12. <strong>02</strong><br />

Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />

Wiesbaden-Naurod<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die Ethik,<br />

Kunst bzw. Religion unterrichten<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro<br />

AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />

„Gott in allen Dingen“<br />

Termin: 11. 12. <strong>02</strong>–13. 12. <strong>02</strong><br />

Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />

Wiesbaden-Naurod<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die Ethik,<br />

Philosophie bzw. Religion unterrichten<br />

Unkostenbeitrag:<br />

18 Euro


594 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Veranstalter: Partnership International e. V.<br />

Herrn Horst-Dieter Laufs<br />

Hansaring 85<br />

50670 Köln<br />

Telefon: (<strong>02</strong>21) 2405841<br />

Fax: (<strong>02</strong>21) 2405538<br />

AZ: VII-7-122. <strong>02</strong>-01<br />

USA-Fortbildungsseminare<br />

Termin: 28. 9. <strong>02</strong>–12. 10. <strong>02</strong><br />

Ort: ILLINOIS<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Schulleitungsmitglieder und<br />

Mitglieder der Schulaufsicht<br />

Unkostenbeitrag:<br />

1 269 Euro<br />

Veranstalter: VdS Bildungsmedien e. V.<br />

Herrn Andreas Baer<br />

Zeppelinallee 33<br />

60325 Frankfurt/Main<br />

Telefon: (069) 703075<br />

Fax: (069) 70790169<br />

AZ: VII-7-115.a. <strong>02</strong>-01<br />

Bildungsmesse 2003<br />

Termin: 31. 3. 03–4. 4. 03<br />

Ort: Nürnberg<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer aller<br />

Schulformen<br />

Veranstalter: Verband Bildung und Erziehung<br />

Lan<strong>des</strong>verband Hessen<br />

Herrn Klaus Frommelt<br />

Am Sportplatz 6<br />

35398 Gießen<br />

Telefon: (06403) 8619<br />

AZ: VII-7-077.c. <strong>02</strong>-01<br />

Medienkompetenz als Konsequenz<br />

aus den Ergebnissen der PISA-Studie<br />

Termin: 18. 9. <strong>02</strong><br />

Ort: Bürgerhaus, Gießen-Klein Linden<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer<br />

Veranstalter: Verband Deutscher Schulmusiker e.V.<br />

Lan<strong>des</strong>verband Hessen<br />

Herrn Dr. Jörg Michael Abel<br />

Wilhelmstr. 33<br />

35418 Buseck<br />

Telefon: (06408) 7370<br />

Fax: (06408) 924370<br />

AZ: VII-7-105.e. <strong>02</strong>-03<br />

„Chorische Stimmbildung“<br />

Termin: 11. 9. <strong>02</strong><br />

Ort: St. Lioba-Gymnasium, Bad Nauheim<br />

Anerkennung: dienstbezogen<br />

Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer aller<br />

Schulformen, die Musik unterrichten


ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 595<br />

Johann Wolfgang Goethe Universität<br />

Marie-Curie-Str. 11<br />

60437 Frankfurt am Main<br />

An der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt<br />

wurde eines von sechs bun<strong>des</strong>weit geschaffenen<br />

Fortbildungszentren speziell für Lehrerinnen und Lehrer<br />

<strong>des</strong> Fachs Chemie und <strong>des</strong> naturwissenschaftlichen Bereichs<br />

<strong>des</strong> Sachunterrichts der Primarstufe eröffnet.<br />

Dieses Zentrum wird von der Gesellschaft Deutscher<br />

Chemiker (GDCh), dem Fonds der Chemischen Industrie<br />

und dem Hessischen Kultusministerium gefördert und<br />

unterstützt. Durch diese Zusammenarbeit werden<br />

zukünftig die bisher nebeneinander existierenden Aktivitäten<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, der Hochschulen, der GDCh und <strong>des</strong><br />

Fonds gebündelt.<br />

Das Lehrerfortbildungszentrum <strong>des</strong> Instituts für Didaktik<br />

der Chemie wird geleitet von Prof. Dr. Hans Joachim<br />

Bader. Es bietet, ebenso wie die anderen Zentren, einund<br />

mehrtägige Kurse zu verschiedenen Themen an, wobei<br />

die Kurse nicht nur an den Standorten der Zentren,<br />

sondern in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen<br />

auch an anderen Orten stattfinden. Die Themen reichen<br />

von neuen Inhalten der Schulchemie bis zu traditionellen<br />

Inhalten <strong>des</strong> Chemieunterrichts, wobei ein besonderes<br />

Augenmerk auf den experimentellen Zugang gerichtet<br />

ist. Ziel ist es, Lehrenden im Schuldienst neue inhaltliche<br />

und methodische Ansätze im Chemieunterricht<br />

bzw. im naturwissenschaftlichen Bereich <strong>des</strong> Sachunterrichts<br />

der Primarstufe zu vermitteln.<br />

Informationen über die Fortbildungsprogramme <strong>des</strong> lfbz<br />

Chemie in Frankfurt findet man ebenso wie die Angebote<br />

der anderen Zentren im Internet unter www.chemielehrerfortbildung.de<br />

oder unter www.gdch.de/fortbild/.<br />

Ansprechpartner in Frankfurt sind Dr. Beate Drechsler<br />

im Primarstufenbereich, Dr. Barbara Patzke und Dr. Jürgen<br />

Richter im Bereich Sek. I und Sek. II unter:<br />

E-Mail: info@chemielehrerfortbildung.de<br />

Tel.: (069) 798 29456, Fax: (069) 798 29461.<br />

Veranstaltungen <strong>des</strong> lfbz Chemie:<br />

Thema: Nachhaltigkeit in der Chemie und<br />

im Chemieunterricht<br />

Termin: 14.–16. Oktober 20<strong>02</strong><br />

Ort: JWG Universität Frankfurt<br />

Kursleiter: Prof. Dr. Hans Joachim Bader<br />

Referenten: Dr. Barbara Patzke<br />

Stefan Horn<br />

Zielgruppe: Lehrer/Lehrerinnen Chemie, Biologie;<br />

Sek. II, auch Sek. I<br />

Stoffvermittlungen:<br />

Vorträge, praktische Übungen mit<br />

umfassendem Skript<br />

Anmeldung: www.chemielehrerfortbildung.de<br />

bis 14 Tage vor Kursbeginn<br />

Unkostenbeitrag:<br />

25 Euro, keine Fahrkostenerstattung<br />

Thema: Naturwissenschaften im<br />

Sachunterricht<br />

Termin: 28. August 20<strong>02</strong><br />

14.00 –17.00 Uhr<br />

Ort: JWG Universität Frankfurt<br />

Kursleiter: Dr. Beate Drechsler<br />

Referenten: Eva Hübner<br />

Zielgruppe: Primarstufenlehrkräfte<br />

Stoffvermittlungen:<br />

Vorträge, praktische Übungen in<br />

Stationenarbeit mit umfassendem Skript<br />

Anmeldung: www.chemielehrerfortbildung.de<br />

bis 7 Tage vor Kursbeginn<br />

Unkostenbeitrag:<br />

10 Euro (8 Euro GDCh-Mitglieder),<br />

keine Fahrkostenerstattung<br />

Thema: Hochtemperatur in der Mikrowelle<br />

Termin: 4. September 20<strong>02</strong> oder<br />

20. September 20<strong>02</strong><br />

jeweils 10.00–17.00 Uhr<br />

Ort: JWG Universität Frankfurt


596 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Kursleiter: Arnim Lühken<br />

Referenten: Eva Hübner<br />

Zielgruppe: Lehrer/Lehrerinnen Chemie,<br />

Sek. II, auch Sek. I<br />

Stoffvermittlungen:<br />

Vorträge, praktische Übungen mit<br />

umfassendem Skript<br />

Anmeldung: www.chemielehrerfortbildung.de<br />

bis 7 Tage vor Kursbeginn<br />

Unkostenbeitrag:<br />

10 Euro (8 Euro GDCh-Mitglieder),<br />

keine Fahrkostenerstattung<br />

Thema: Chemie und Gesundheit<br />

Termin: 9. September 20<strong>02</strong><br />

10.00 –17.00 Uhr<br />

Ort: JWG Universität Frankfurt<br />

Referenten: Prof. Dr. Volker Wiskamp<br />

Fachhochschule Darmstadt<br />

M. Holfeld,<br />

Kaufmännische Schulen Dillenburg<br />

Zielgruppe: Lehrer/Lehrerinnen Chemie,<br />

Sek. I und Sek. II<br />

Stoffvermittlungen:<br />

Vorträge, praktische Übungen mit ausführlichen<br />

schriftlichen Begleitmaterial<br />

Anmeldung: www.chemielehrerfortbildung.de<br />

bis 7 Tage vor Kursbeginn<br />

Unkostenbeitrag:<br />

10 Euro (8 Euro GDCh-Mitglieder),<br />

keine Fahrkostenerstattung<br />

Thema: Nachwachsende Rohstoffe – Fettchemie<br />

Fünf unterschiedliche Termine<br />

Termin: Mi 25. 9. 20<strong>02</strong> für Sek. II<br />

Do 26. 9. 20<strong>02</strong> für Sek. I<br />

jeweils 10.00–16.00 Uhr<br />

Ort: Ökologische Forschungsstation<br />

(Edersee), Reiherbachstr. 13<br />

34513 Waldeck/Nieder-Werbe<br />

Termin: Do 24. 10. 20<strong>02</strong> für Sek. II<br />

Fr 25. 10. 20<strong>02</strong> für Sek. I<br />

jeweils 10.00–16.00 Uhr<br />

Ort: JWG Universität Frankfurt<br />

Termin: Di 5. 11. 20<strong>02</strong> für Sek. I<br />

jeweils 10.00–16.00 Uhr<br />

Ort: Naturschutz-Zentrum Hessen<br />

35578 Wetzlar, Friedenstr. 38<br />

Referenten: Prof. Dr. Hans Joachim Bader<br />

Herr Dr. Jürgen Richter<br />

Frau Dr. Barbara Patzke<br />

Zielgruppe: Lehrer/Lehrerinnen Chemie/Biologie,<br />

Sek. I oder Sek. II<br />

Stoffvermittlungen:<br />

Vorträge, praktische Übungen mit<br />

umfassendem Skript<br />

Anmeldung: www.chemielehrerfortbildung.de<br />

bis 7 Tage vor Kursbeginn<br />

Unkostenbeitrag:<br />

10 Euro (8 Euro GDCh-Mitglieder),<br />

keine Fahrkostenerstattung


ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 597


598 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Klasse musiziert<br />

Ausschreibung für 2003<br />

„Echoooo“ ein Musikprojekt für kreative<br />

Musikklassen<br />

Gesucht werden Klassen oder Kurse, die ein Musikstück<br />

zu dem Thema „Echo“ selbst entwickeln, einüben und<br />

aufführen.<br />

Vorgaben: Der Schwerpunkt <strong>des</strong> Stückes soll auf der<br />

musikalischen Umsetzung von „Echo“ liegen – Bezüge<br />

zu anderen Künsten wie Theater, bildende Kunst und<br />

Tanz sind erwünscht.<br />

Reproduktionen von Werken fremder Komponisten sind<br />

ausgeschlossen, Zitate sind erlaubt. Das Stück soll live<br />

aufführbar sein, möglichst viele Mitglieder der Gruppe<br />

einbeziehen und höchsten 10 Minuten dauern.<br />

Jahrgangsstufen: Grundschule, Sekundarstufen I und II<br />

Regionale Eingrenzung: Südhessen bis Linie Friedberg<br />

Anmeldung: Bis zum 20. Dezember 20<strong>02</strong> an Dorothee<br />

Graefe-Hessler<br />

Regionale Aufführungen: Im März 2003<br />

Abschlussveranstaltung: Mitte Mai 2003<br />

Weitere Informationen bei AfS-Hessen, Dorothee Graefe-Hessler,<br />

06192/6541<br />

Veranstalter: AfS-Hessen mit Unterstützung <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong><br />

<strong>Kultusministeriums</strong><br />

Ausschreibung <strong>des</strong> Projektes<br />

neue klang welten für 2003<br />

Jahrgangsstufen: Sekundarstufen I und II<br />

Anmeldung: Bis zum 31. Januar 2003 an Falk Rene<br />

Beigang oder Andreas Rubisch (s.u.)<br />

Aufführung: Hörfunk und im Rahmen <strong>des</strong> musikcomputertages<br />

2003<br />

Das Projekt neue klang welten richtet sich an Lerngruppen<br />

(Klassen, Kurse, Arbeitsgemeinschaften usw.) der<br />

Sekundarstufen I und II, die unter Einbezug eines Computers<br />

eine eigene Collage erstellen sollen.<br />

Der kompositorische Rahmen ist mit der Vorgabe Collage<br />

– eine musikalische Kunstform von Neuer Musik bis<br />

techno trance und ambient bewusst offen gehalten, so<br />

dass neben Hörpräferenzen der Schüler auch Elemente<br />

der Avantgarde Eingang in die eigenen Werke finden<br />

können. Möglicherweise haben die eigenen Kompositionen<br />

ein Programm, oder handelt es sich um ein abstraktes<br />

Klanggemälde? Vielleicht wird die Collage ausschließlich<br />

am Computer erstellt. Denkbar wären aber<br />

auch Kombinationen von Instrumenten, der Stimme oder<br />

anderer Klangerzeuger mit dem Computer. Es gibt eine<br />

Unmenge von interessanten Möglichkeiten! Wir freuen<br />

uns auf die spannenden und anregenden Ergebnisse.<br />

Der Hessische Rundfunk plant die Aufführung von entstandenen<br />

Collagen im Hörfunk. Außerdem werden die<br />

Ergebnisse im Rahmen <strong>des</strong> musikcomputertages 2003<br />

einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert.<br />

Die entstandenen Collagen müssen bis zum 30. Mai<br />

2003 als CD eingereicht werden und sollten nicht länger<br />

als fünf Minuten sein. Der CD soll zudem eine kurze Information<br />

zur Lerngruppe und Produktion beigefügt werden.<br />

Das HeLP veranstaltet vom 21. bis 23. Oktober 20<strong>02</strong> in<br />

Schlüchtern eine Impulstagung für interessierte Kolleginnen<br />

und Kollegen. Für die Lerngruppen wird ferner<br />

eine Möglichkeit geschaffen, mit Künstlern vor Ort zu<br />

arbeiten.<br />

Weitere Informationen bei:<br />

Falk Rene Beigang (0 56 03) 57 80, bossa@t-online.de<br />

oder bei Andreas Rubisch (05 61) 2 88 95 12,<br />

ARubisch@aol.com oder unter www.neueklangwelten.tk<br />

Veranstalter: AfS Hessen, HeLP, Let’s make Music, HR


ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 599<br />

,<br />

senden bis 31. Januar 2003 an:<br />

Schule<br />

Anschrift<br />

Tel.:<br />

Fax:<br />

Klasse<br />

Anzahl der Schüler<br />

Betreuende Lehrer<br />

Anschrift eines Lehrers<br />

Tel./Fax/E-Mail<br />

Anmeldebogen für neue klang welten 2003<br />

Collage – eine musikalische Kunstform von<br />

Neuer Musik bis techno trance und ambient<br />

Veranstalter: AfS-Hessen – Arbeitskreis für Schulmusik, HeLP, Let`s make Music, HR<br />

Falk Rene Beigang, Brunnenstr. 7, 34281 Gudensberg ☎ (0 56 03) 57 80,<br />

E-Mail:bossa@t-online.de<br />

oder<br />

Andreas Rubisch, Langenbeckstr. 75, 34121 Kassel ☎ (05 61) 2 88 95 12,<br />

E-Mail: ARubisch@aol.com<br />

Angaben zum Stück (kann später eingesendet werden)<br />

Titel, wenn vorhanden<br />

Kurzbeschreibung<br />

Dauer


600 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Unser Rhein – mehr als Wasser<br />

Projektbeschreibung<br />

Das Projekt wendet sich an Schulen aller Schularten im<br />

Wassereinzugsgebiet <strong>des</strong> Rheins.<br />

Der Rhein als wichtige Wasserstrasse, als kulturelles Objekt<br />

der Region und unter Einbeziehung seiner Nebenflüsse<br />

als schützenswertes Ökosystem soll im Rahmen<br />

dieses Projekts erfasst und thematisiert werden, wobei<br />

folgende Aspekte im Vordergrund stehen:<br />

– Kultur und Gesellschaft – „Der Rhein als Grenze und<br />

Verbindung“<br />

– Naturwissenschaften – „Messungen, Auswertungen,<br />

Interpretationen“<br />

– Ökonomie & Ökologie – „Nutzung durch den Menschen“<br />

Ziel ist es, dass sich Schulen mit ihren Schülerinnen und<br />

Schülern an verschiedenen Aktivitäten und Untersuchungen<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Projekts beteiligen und dabei mit<br />

unterschiedlichen Behörden sowie mit wissenschaftlichen<br />

Instituten und Firmen zusammenarbeiten. Hierbei<br />

sollen insbesondere das menschliche Zusammenleben<br />

am Rhein und die Verantwortung für die Zukunft <strong>des</strong><br />

Rheins als europäische Lebensader im Mittelpunkt<br />

stehen.<br />

Die Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Schulen<br />

können ihre Ergebnisse auf einem Schülerkongress<br />

im Sommer 2003 der Öffentlichkeit präsentieren. Eine<br />

Fortführung <strong>des</strong> Projekts über den Schülerkongress hinaus<br />

ist vorgesehen.<br />

Interessierte Schulen erhalten bei Herrn Dr. Kock (heribert.kock@dlr.de)<br />

oder unter www.our-rhine.de weitere<br />

Informationen.<br />

Eine Projektinitiative von: HessNet, Hessisches Lan<strong>des</strong>institut<br />

für Pädagogik (HeLP), GLOBE Germany,<br />

GLOBE Niederlande, GLOBE Schweiz, Projektinitiative<br />

Rhein 2000, Protagora (Frankreich), Agenda 21 in der<br />

Schule NRW.<br />

Unterrichtsprojekt <strong>des</strong> Vereins<br />

„Hunde helfen Menschen e. V.“<br />

Der Verein „Hunde helfen Menschen e. V.“ bietet für<br />

Schülerinnen und Schüler der dritten bis sechsten Klasse<br />

ein Unterrichtsprojekt zum Thema „Keine Angst vor’m<br />

großen Hund“ an. Dieser Unterricht wird von der Firma<br />

Pedigree gesponsert, für die Schulen fallen keinerlei<br />

Kosten an.<br />

Zielsetzung dieses Angebots ist es, Kindern den richtigen<br />

Umgang mit Hunden durch ausgebildete Hundeführer<br />

und den von ihnen mitgeführten Hunden anschaulich<br />

zu vermitteln.<br />

Der Zeitbedarf beträgt eine Unterrichtsstunde, für Projektwochen<br />

ist das Angebot auch für mehrere Tage buchbar.<br />

Interessierte Schulen können sich an<br />

Hunde helfen Menschen<br />

Postfach 14 01<br />

33146 Salzkotten<br />

Tel.: (0 52 58) 2 15 05<br />

Fax: (0 52 58) 2 14 92<br />

E-Mail: Hunde-helfen-Menschen@t-online.de<br />

Homepage: www.Hunde-helfen-Kids.de<br />

wenden.<br />

4. Deutsch-Französisches Forum<br />

Am 25. und 26. Oktober 20<strong>02</strong> findet in der Rheingold-<br />

Halle in Mainz das 4. Deutsch-Französische Forum statt.<br />

Diese von den Außenministerien Deutschlands und<br />

Frankreichs ins Leben gerufene Veranstaltung zeichnet<br />

sich durch ihr doppeltes Konzept aus: Es handelt sich um<br />

eine Mischform aus Stellenbörse und Studienmesse.<br />

Aussteller sind Hochschulen, Institutionen und Unternehmen,<br />

vorrangig aus Deutschland und Frankreich. Als<br />

Besucher werden insbesondere Abiturienten und Studienanfänger<br />

sowie Hochschulabsolventen und Berufsanfänger<br />

angesprochen.<br />

Weiterführende Informationen (auch Faltblätter und<br />

Poster) können nur über das Deutsch-Französische Forum,<br />

Hafenstraße 6, 55118 Mainz, Tel.: (0 61 31) 6 22<br />

50 11, Fax: (0 61 31) 6 22 50 10, johanna.maurer@forum-fa.uni-mainz.de,<br />

oder über das Internet: www.<br />

deutsch-franzoes-forum.org bezogen werden.


ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 601<br />

Im Reich der Bisonjäger<br />

Nordamerikas Tierwelt und seine Ureinwohner<br />

Die aktuell geplante Sonderausstellung im Lan<strong>des</strong>museum<br />

Wiesbaden findet vom 15. Dezember 20<strong>02</strong> bis<br />

25. Mai 2003 unter der Schirmherrschaft von Brigadier<br />

General Charles W. Fletcher, Jr. (United States Army)<br />

statt.<br />

Die Naturwissenschaftliche Sammlung im Lan<strong>des</strong>museum<br />

Wiesbaden veranstaltet jährlich eine größere Sonderausstellung<br />

zu unterschiedlichen Themen, die insbesondere<br />

Schulen ansprechen soll. So konnten beispielsweise<br />

zur letzten Ausstellung über 1 500 Schulklassen in Wiesbaden<br />

begrüßt werden.<br />

Die zweisprachige Ausstellung wird unterschiedliche<br />

Lebensräume Nordamerikas präsentieren und das Leben<br />

der Indianer vor der Besiedlung der Europäer zum Thema<br />

haben. Unter anderem werden auch ökologische und<br />

allgemein biologische Themen vorgestellt. Die Inhalte<br />

der Ausstellung sind mit dem Unterricht in den Grundschulen<br />

und in der Sek. I abgestimmt.<br />

Museum Wiesbaden<br />

Fritz Geller-Grimm<br />

Kurator in der<br />

Naturwissenschaftlichen Sammlung<br />

<strong>des</strong> Hessischen Lan<strong>des</strong>museums<br />

Friedrich-Ebert-Allee 2<br />

65185 Wiesbaden<br />

Tel.: (06 11) 3 35 21 78<br />

Fax: (06 11) 3 35 21 92<br />

E-Mail: fritz@geller-grimm.de<br />

http://www.nws-wiesbaden.de/amerika/index.html<br />

Gelungener können Ausflüge nicht sein:<br />

Das Bildungsangebot im Freilichtmuseum<br />

Hessenpark<br />

Das Freilichtmuseum als außerschulischer Lernort<br />

Das Museum sammelt, forscht und stellt Gegenstände<br />

der ländlichen Alltagskultur aus, um eine vergangene<br />

Wirklichkeit vor dem Vergessen zu bewahren und wieder<br />

zum Leben zu erwecken. Die detailgetreue Einrichtung<br />

eines Bauernhauses bleibt jedoch eine unbelebte<br />

Sache. Man muss die Dinge mit den richtigen Augen betrachten<br />

und Fragen an sie stellen, damit sie uns etwas<br />

über die Lebensverhältnisse vergangener Generationen<br />

erzählen können. Besonders Kinder und Jugendliche<br />

brauchen hierbei Unterstützung.<br />

Der Hessenpark bietet für Schüler grundsätzlich drei verschiedene<br />

Zugänge, sich das Freilichtmuseum zu erschließen:<br />

Führungen, Schülerarbeitsbögen, Projekte.<br />

Führungen<br />

Folgende Themen sind möglich:<br />

Allgemeine Museumserkundung<br />

Die Wohnverhältnisse im bäuerlichen Haus<br />

Fachwerkbau der Region Lahn-Dill-Ohm vor 1900<br />

Tiere auf dem Bauernhof<br />

Vom Korn zum Brot<br />

Sakrale Bauten im Freilichtmuseum Hessenpark<br />

Frauen auf dem Land<br />

Schülerarbeitsbögen<br />

Schülermaterialien zur Selbstarbeit im Freilichtmuseum<br />

gibt es für verschiedene Altersgruppen und zu verschiedenen<br />

Themen. Zur Vorbereitung und Information verschickt<br />

der Hessenpark Lehrerbegleithefte.<br />

– Mit Henne Henriette unterwegs<br />

– Museumstour mit Max<br />

– Als Uroma noch ein Kind war<br />

– Tiere und Pflanzen rund um den Bauernhof<br />

– Wie die Menschen früher lebten<br />

– Ländlicher Fachwerkbau vor 1900<br />

Projekte<br />

Projektaufenthalte ermöglichen den Teilnehmern eigene<br />

Erfahrungen mit Objekten, Materialien und Techniken,<br />

aber auch Zugang zu früher auf dem Land verbreiteten<br />

Verhaltensweisen. Sie führen zu einer intensiveren Beschäftigung<br />

mit einem Thema und lassen die Schüler mit<br />

Kopf, Hand und Herz aktiv werden. Mit Ausnahme <strong>des</strong><br />

ersten Projekts steht jeweils eine einleitende Führung am<br />

Beginn, die die Grundlage für die spätere Gruppenarbeit<br />

bildet.<br />

1. Emeline weiß Bescheid (für Kinder im Kindergarten<br />

und den ersten beiden Schuljahren)<br />

Das Projekt zum Thema „Waschen früher“ beginnt<br />

mit einem Handpuppenspiel, das die Kinder auf


6<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />

motivierende Weise in die Vergangenheit führt. Beim<br />

anschließenden Rundgang durch das Museum, zusammen<br />

mit „Emeline“, werden dann verschiedene<br />

Gegenstände, z. B. Waschbrett, Wäschestampfer und<br />

Zinkwanne gesucht, die z. T. noch bis in die 1950er<br />

Jahre an einem Waschtag unerläßlich waren.<br />

2. Ländliche Arbeiten zwischen Selbstversorgung und<br />

handwerklicher Spezialisierung (ab dem 4. Schuljahr)<br />

In diesem Projekt haben die Teilnehmer die Möglichkeit,<br />

bei der Flachsverarbeitung, beim Buttern und in<br />

der Töpferei mitzuarbeiten. Durch die persönliche Erfahrung<br />

mit Arbeitsablauf und Arbeitstechniken erkennen<br />

sie, daß gewisse Arbeiten durchaus im Rahmen<br />

der häuslichen Arbeit erledigt werden konnten,<br />

andere jedoch von Aufwand und technischen Voraussetzungen<br />

her eine berufliche Ausbildung notwendig<br />

machten.<br />

3. Textilien auf dem Land (ab dem 3. Schuljahr)<br />

Dieses Projekt steht ganz im Zeichen von Fasern,<br />

Stoffen und Kleidern. In drei Gruppen kann man bei<br />

der Flachsverarbeitung, bei Wollverarbeitung und<br />

beim Filzen mitmachen. Hierbei können die Teilnehmer<br />

Herkunft und Eigenarten der beiden alten Kulturfasern<br />

kennenlernen und deren unterschiedliche<br />

Handhabung erfahren.<br />

4. Kinderleben auf dem Land (für Schulklassen vom 3.<br />

bis zum 5. Schuljahr)<br />

Im Mittelpunkt steht die Rolle <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> in der von<br />

der Landwirtschaft geprägten ländlichen Gesellschaft.<br />

Die Schüler nehmen an an einem Rollenspiel im historischen<br />

Schulhaus teil. Sie spielen die Rolle von<br />

Schülern vor dem Ersten Weltkrieg und lernen so<br />

Lehrmethoden, Lerninhalte und Verhaltensweisen<br />

kennen, die sich deutlich vom heutigen Unterricht abheben.<br />

5. Lehmbau (ab dem 3. Schuljahr)<br />

Zunächst lernen die Teilnehmer auf einem Rundgang<br />

Materialien, Aufbau und Gestaltung von Fachwerkhäusern<br />

kennen. Dann machen sie ihre Erfahrungen<br />

mit dem Baustoff Lehm und probieren Arbeitstechniken<br />

aus, die bei der Ausfachung eines Fachwerkhauses<br />

üblich waren. Anschließend werden die Bedingungen<br />

<strong>des</strong> Bauens und Wohnens für die Menschen<br />

früher und heute reflektiert. Die Teilnahme setzt jedoch<br />

die Bereitschaft voraus, sich nicht nur die Hände<br />

schmutzig zu machen.<br />

6. Fachwerkbau (ab dem 3. Schuljahr)<br />

Mit Hilfe <strong>des</strong> Zimmermanns und eines Bauplans bauen<br />

die Teilnehmer ein Modell der Schmiede aus<br />

Weinbach (1:2) auf. Sie lernen dabei die historische<br />

Fachwerkbauweise, die Bezeichnungen der Hölzer<br />

sowie die Bundzeichen der Zimmerleute kennen.<br />

Vor allen Dingen erfahren sie aber, dass beim Aufrichten<br />

der Hölzer alle zusammen und nach Plan arbeiten<br />

müssen.<br />

Sekundarstufe I und II<br />

Bei älteren Schülern ist es ratsam, den Besuch im Freilichtmuseum<br />

Hessenpark mit einer gezielten Fragestellung<br />

zu verknüpfen. Dann kann auch in dieser Altersgruppe<br />

das Interesse am ländlichen Leben und an handwerklicher<br />

Arbeit geweckt werden. In Anknüpfung an<br />

das Unterrichtsthema „Industrielle Revolution“ können<br />

im Freilichtmuseum die durch die Industrialisierung verursachten<br />

Veränderungen auf dem Land bezüglich Hausbau,<br />

Landwirtschaft und Handwerk thematisiert werden.<br />

Weitere Anknüpfungspunkte zum Geschichts- oder auch<br />

Religionsunterricht der Sekundarstufe II bieten die Themen<br />

„Frauen auf dem Land“ und „Religiöses Leben auf<br />

dem Land“. Zu beiden Schwerpunkten liegen aus unserer<br />

„Kleine Reihe Museumspädagogik“ Veröffentlichungen<br />

vor, die für ältere Schüler geeignet sind. Themenführungen<br />

behandeln die Arbeit sowie die rechtliche und politische<br />

Stellung von Frauen seit dem 18. Jh., Aspekte <strong>des</strong><br />

Geschlechterverhältnisses und die Lebensgeschichten<br />

ehemaliger Hausbewohnerinnen. Die Führung „Sakrale<br />

Bauten im Freilichtmuseum Hessenpark“ zeigt dörfliche<br />

Kirchen, Kleindenkmale und eine ehemalige Synagoge<br />

als Zeugen für das religiöse Leben von Christen und Juden<br />

in Hessen. Nicht zuletzt das Unterrichtsthema<br />

„Mensch und natürliche Mitwelt“ ist im Freilichtmuseum<br />

durch die Landwirtschaft, die sich früher als Kreislaufwirtschaft<br />

darstellte, vertreten.<br />

Das Freilichtmuseum pädagogisch nutzen<br />

Der Hessenpark stellt Lehrerkollegien und Studienseminaren<br />

das Freilichtmuseum als außerschulischen<br />

Lernort vor. Ein spezieller Rundgang mit anschließender<br />

Vorstellung der Materialien, Projekte und Anbindungsmöglichkeiten<br />

an den Unterricht ist die ideale Gelegenheit<br />

für einen Kollegiumsausflug.<br />

Freilichtmuseum Hessenpark GmbH<br />

61267 Neu-Anspach/Taunus<br />

Tel.: (0 60 81) 588-0<br />

Fax: (0 60 81) 588-160<br />

Internet: www.hessenpark.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

1. 3. bis 30. 4. täglich 9.00–18.00 Uhr<br />

1. 5. bis 31. 8. täglich 9.00–20.00 Uhr<br />

1. 9. bis 3. 11. täglich 9.00–18.00 Uhr<br />

Einlass bis 1 Stunde vor Schließung.<br />

Vom 1. Mai bis 31. August bei Eintritt ab 17.00 Uhr<br />

ermäßigte Eintrittspreise.


ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 603<br />

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.<br />

Aus der Vergangenheit für die Zukunft<br />

lernen<br />

Kompaktseminar: Lernort Gedenkstätten<br />

Fortbildungsveranstaltung für Vertreter/innen der<br />

Schulämter, Leiter/innen derStudienseminare und Mitarbeiter/innen<br />

der Universitäten in Hessen in der Albert-<br />

Schweitzer-Begegnungsstätte in Niederbronn-les-Bains<br />

(Frankreich)<br />

Thema: Erfahrungs- und handlungsorientierte Zugänge<br />

zur Zeitgeschichte – Außerschulisches Lernen an Gedenkstätten<br />

und Erinnerungsorten deutsch-französischer<br />

Geschichte im Elsass<br />

Termin: Montag, den 30. September 20<strong>02</strong> bis Dienstag,<br />

den 1. Oktober 20<strong>02</strong> Treffpunkt: Frankfurt am Main,<br />

Hauptbahnhof/Südseite: 9.30 Uhr<br />

Veranstalter: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />

e. V., Lan<strong>des</strong>verband Hessen<br />

Tagungsort: Albert-Schweitzer-Begegnungsstätte in<br />

Niederborn-les-Bains/Elsass<br />

Eigenkosten: 50,– Euro (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung,<br />

Eintrittsgelder)<br />

Die Albert-Schweitzer-Begegnungsstätte Niederbronnles-Bains<br />

im Elsass ist eine von derzeit vier Jugendbegegungsstätten<br />

im Ausland, die der Volksbund Deutsche<br />

Kriegsgräberfürsorge e.V. seit Anfang der 1990er Jahre<br />

in direkter Nähe zu großen Kriegsgräberstätten errichtet<br />

hat. Schulen können dort verschiedenartige Projekte zum<br />

Thema „Friedenserziehung“ durchführen. Auch für binationale<br />

Begegnungen und gemeinsame Projekte von<br />

Partnerschulen steht die Einrichtung zur Verfügung. Die<br />

unmittelbare Nähe zu einer großen Kriegsgräberstätte ermöglicht<br />

es, sich auf sehr anschauliche Weise mit den<br />

Themen „Krieg und Frieden“, deutsch-französische Geschichte,<br />

Gewalt etc. auseinander zu setzen. Zudem bietet<br />

sich aufgrund der räumlichen Nähe zu den EU-Institutionen<br />

in Straßburg die Beschäftigung mit europapolitischen<br />

Fragen an.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> zweitägigen Kompaktseminars haben<br />

die Teilnehmenden die Gelegenheit, die pädagogische<br />

Arbeit der Jugendbegegnungsstätten Niederbronn mit<br />

ihren vielfältigen erlebnis- und handlungsorientierten<br />

Programmbausteinen sowie das Haus und seine Umgebung<br />

kennen zu lernen. Um einen Eindruck davon zu bekommen,<br />

wie ein Geschichtsunterricht an Gedenk- und<br />

Erinnerungsorten mit Schülerinnen und Schülern konkret<br />

umgesetzt werden kann, wird das Programm der Fortbil-<br />

dung sich eng an die Angebote halten, die auch von<br />

Schülerinnen und Schülern wahrgenommen werden. Dazu<br />

zählen unter anderem<br />

– Geschichte erkunden – Europa begreifen“: Spurensuche<br />

auf der angrenzenden Kriegsgräberstätte Niederbronn-les-Bains<br />

unter Einbeziehung von Einzelschicksalen<br />

– Zugänge zur Zeitgeschichte anhand von „Soldatenbriefen“<br />

– der Umgang mit Kriegsgräberstätten anhand von<br />

Besucherbüchern<br />

– die Besichtigung <strong>des</strong> Festungswerkes der Maginotlinie<br />

in Lembach<br />

– die Besonderheit <strong>des</strong> „Grenzlan<strong>des</strong> Elsass“ im Laufe<br />

der Geschichte<br />

Interessierte senden ihre verbindliche Anmeldung<br />

bitte an folgende Adresse:<br />

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.<br />

Lan<strong>des</strong>verband Hessen<br />

Sandweg 7<br />

60316 Frankfurt/M<br />

Tel.: (0 69) 94 49 07-0<br />

Fax: (0 69) 94 49 07-70<br />

Kontakt: Cornelia Meyer,<br />

Referentin für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die Fortbildungsveranstaltung ist auf 14 Personen begrenzt.<br />

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von<br />

uns ein Bestätigungsschreiben.


604 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.<br />

Lan<strong>des</strong>verband Hessen<br />

Sandweg 7<br />

60316 Frankfurt/M<br />

Kontakt: Cornelia Meyer,<br />

Referentin für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Tel.: (0 69) 94 49 07-0<br />

Fax: (0 69) 94 49 07-70<br />

Anmeldeformular<br />

Hiermit melde ich mich verbindlich zur Fortbildungsveranstaltung <strong>des</strong> Volksbun<strong>des</strong> Deutsche<br />

Kriegsgräberfürsorge e. V., Lan<strong>des</strong>verband Hessen, vom 30. September bis 1. Oktober 20<strong>02</strong> an:<br />

Name, Vorname Straße<br />

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

Plz, Ort Telefon/Fax<br />

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

Institution und Adresse/<br />

Telefon und Fax<br />

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

E-Mail-Adresse<br />

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

Datum Unterschrift<br />

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––


ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 605<br />

Programm <strong>des</strong> Kompaktseminars:<br />

Lernort Gedenkstätten<br />

Montag, den 30. 9. 20<strong>02</strong><br />

9.30 Uhr Abfahrt in Frankfurt am Main<br />

(Treffpunkt Hauptbahnhof Südseite)<br />

ca. 12.30 Uhr Ankunft in der Albert-Schweitzer-<br />

Begegungsstätte Niederbronn-les-<br />

Bains Begrüßung und Zimmereinteilung<br />

13.00 Uhr Mittagessen<br />

14.00 Uhr „Spurensuche“ auf der Kriegsgräberstätte<br />

unter besonderer Berücksichtigung<br />

von Einzelschicksalen<br />

(Bernard Klein, Leiter der<br />

Begegungsstätte)<br />

16.00 Uhr Kaffeepause<br />

16.30 Uhr Die pädagogischen Angebote der<br />

Begegnungsstätte für Schulen<br />

(B. Klein) Gestaltung einer Projektwoche/Rahmenbedingungen<br />

Kennen lernen der Räumlichkeiten<br />

18.30 Uhr Elsässer Küche: Flammkuchenessen<br />

in Niederbronn-les-Bains<br />

Dienstag, den 1. 10. 20<strong>02</strong><br />

8.00 Uhr Frühstück<br />

9.00 Uhr Möglichkeiten von Multiplikatoren,<br />

die Schulprojektarbeit <strong>des</strong> Volksbunds<br />

Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />

bekannter zu machen<br />

– Beispiele aus der Praxis –<br />

Schulprojektwoche in Niederbronnles-Bains:<br />

Referent/-innen:<br />

– Frau Christiane Bull (Pädagogische<br />

Mitarbeiterin, Hessisches Lan<strong>des</strong>institut<br />

für Pädagogik, Regionalstelle<br />

Darmstadt-Dieburg)<br />

– Herr Dieter Weis, Frau Silke Wolf<br />

(Theodor-Litt-Schule Michelstadt)<br />

10.45 Uhr „Grenzland Elsass“: Besonderheiten<br />

der deutsch-französischen Gesichte<br />

11.00 Uhr Abfahrt nach Lembach: Besichtigung<br />

eines Festigungswerkes der<br />

Maginotlinie<br />

13.00 Uhr Mittagessen auf eigene Rechnung<br />

ca. 17.00 Uhr Ankunft in Frankfurt am Main<br />

Das Thema „Krieg und Gefangenschaft“<br />

im Geschichtsunterricht<br />

„So weit die Füße tragen“<br />

„Der Krieg ist eine Sache <strong>des</strong> Menschen, in der er sich<br />

wiedererkennen kann: unter Schlägen und Leid findet er<br />

sein deformiertes Bild.“ So schrieb einst Siegfried Lenz.<br />

Doch auch über die reine Kriegshandlung hinaus, auch<br />

nach Kriegsschluss, kann die Deformation fortgesetzt,<br />

können Schläge und Leid andauern. So sind Flucht und<br />

Vertreibung gerade für uns Deutsche Sinnbild dieser<br />

fortgeführten Deformation. Auch Kriegsgefangenschaft<br />

stellt nicht nur ein eher technischer Zustand zeitweiliger<br />

Verwahrung ehemaliger Soldaten dar, sondern konnte<br />

den Krieg als Kampf um das eigene Überleben lediglich<br />

mit anderen Arten an Grausamkeiten fortsetzen.<br />

Nach vier Jahren Entwicklung und Dreharbeiten an russischen<br />

und deutschen Originalschauplätzen kam die<br />

spektakuläre Neuverfilmung <strong>des</strong> Bestsellerromans „SO<br />

WEIT DIE FÜSSE TRAGEN“ von Josef Martin Bauer<br />

am 27. Dezember 2001 bun<strong>des</strong>weit in die Kinos.<br />

Der Roman, einer der wenigen, der auch im „Haus der<br />

Geschichte“ in Bonn als Symbol der Nachkriegszeit und<br />

der Bewältigung der Folgen <strong>des</strong> Zweiten Weltkrieges<br />

ausgestellt ist, erzählt die wahre Geschichte der packenden<br />

Flucht <strong>des</strong> deutschen Soldaten Clemens Forell aus<br />

dem ostsibirischen Kriegsgefangenenlager Kap Deschnew.<br />

Vor dem grandiosen Panorama der sibirischen<br />

Landschaft schlägt sich Forell durch die vielen Gefahren<br />

der Taiga und Tundra bis nach Persien durch. Drei Jahre<br />

ist er unterwegs - auf Eisenbahnwaggons, mit dem Boot<br />

und meist zu Fuß. 14 208 Kilometer legt er zurück. Erst<br />

an Weihnachten 1952 kann er seine Familie wiedersehen,<br />

die er acht Jahre zuvor für einen schon verlorenen<br />

Krieg verlassen musste .. .<br />

In den letzten Monaten wurden mit großem Erfolg vielerorts<br />

Schulvorstellungen dieses Filmes ermöglicht, bei<br />

denen der Regisseur Hardy Martins und eigens geladene,<br />

regionale Zeitzeugen zum Film und zu den damaligen<br />

Geschehnissen Stellung nahmen und mit den Schülern<br />

diskutierten.<br />

Das große Interesse und überraschend viele Kenntnislücken<br />

bei den Jugendlichen haben uns veranlasst, diese<br />

Schulvorstellungen nun bun<strong>des</strong>weit allen Schulen anzubieten,<br />

wobei sich die Vorstellungen primär an den Gerichtsunterricht<br />

der 9. bis 12. Klassen wenden.<br />

Bei den bisherigen Veranstaltungen wurde klar, wie sehr<br />

dieser Film die Seele und die deutsche Kultur berührt.<br />

Denn die Verdrängung vieler Aspekte der damaligen<br />

Zeit beeinflusst noch heute unsere Kultur und unser<br />

Selbstbewusstsein als Nation.<br />

Diese Problematik gewinnt mehr und mehr an Aktualität.<br />

Die LOS ANGELES TIMES schrieb am 8. März 20<strong>02</strong>


606 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />

zwei Seiten über die historische Erstmaligkeit, dass<br />

Deutsche ihr Leiden beschreiben anlässlich der neuen<br />

Novelle IM KREBSGANG von Günter Grass, ebenso<br />

widmete sich die gesamte Weltpresse dieser Thematik.<br />

SO WEIT DIE FÜSSE TRAGEN ist der erste aktuelle<br />

Film, der sich diesem Thema aus emotionaler Perspektive<br />

nähert und damit für viel Diskussionsstoff sorgt.<br />

In Absprache mit dem Leiter <strong>des</strong> Fachbereichs Geschichte<br />

der jeweiligen Schulen werden wir ab August 20<strong>02</strong> in<br />

der jeweiligen Stadt eine Filmkopie im nächstgelegenen<br />

Kinotheater bereitstellen. Der Termin wird auf Wunsch<br />

der Schulen festgelegt und sollte im neuen Schuljahr entweder<br />

vor oder nach den Herbstferien liegen. Die<br />

Schüler werden, – wie bei Schulvorführungen üblich –<br />

einen regional unterschiedlichen Sondereintrittspreis bezahlen,<br />

die Lehrer haben freien Eintritt. Von unserer Seite<br />

wird der Kontakt zu Zeitzeugen aufgebaut, so dass bei<br />

jeder Vorstellung eine anschließende Diskussion ermöglicht<br />

wird.<br />

Für weitere Informationen oder zur Terminierung können<br />

Sie uns jederzeit erreichen:<br />

Telefon (089) 23 66 900, Fax (089) 23 66 9044,<br />

E-Mail: info@cascadeur.de<br />

Auf Wunsch können wir Ihnen auch umfangreiche Referenzen<br />

von Lehrern zukommen lassen, denen diese Veranstaltungen<br />

bereits erfolgreich als Unterrichtsansatz angeboten<br />

wurde.<br />

Zeitung für die Schule<br />

Stiftung Lesen/IZOP-Institut (Hrsg.): Zeitung für die<br />

Schule (Arbeitshilfen für die Schule Nr. 12), Mainz/Aachen,<br />

2., überarb. Aufl. 20<strong>02</strong> (48 Seiten, 5,– Euro (zzgl.<br />

1,53 Euro für Porto und Versand); ISSN 0178-0662<br />

– Die neu herausgegebene, überarbeitete Arbeitshilfe informiert<br />

kompakt und anschaulich über: Zeitungsgeschichte,<br />

den deutschen Zeitungsmarkt, die Struktur<br />

eines Zeitungsverlages, Nachrichtenagenturen, die<br />

Arbeit der Redakteure, Gestaltung und Sprache der<br />

Zeitung, Zeitung und Internet etc.<br />

– Sie bietet einen Überblick über Ziele und Elemente<br />

<strong>des</strong> vom IZOP-Institut entwickelten medienpädagogischen<br />

Projektes „Zeitung in der Schule“. Zugleich liefert<br />

sie in der Praxis erprobte Ideen für die Unterrichtsarbeit:<br />

Übungen zur selektiven und kontinuierlichen<br />

Zeitungslektüre, Arbeit mit informierenden und<br />

meinungsäußernden Textformen, Zeitungs- und<br />

Schlagzeilenvergleiche, Arbeit mit Zeitungsanzeigen,<br />

Hinweise zum Recherchieren, Tipps zum Verfassen<br />

eines Zeitungsartikels etc.<br />

– Ein Glossar und weiterführende Literaturhinweise ergänzen<br />

die Broschüre zu einem systematischen Handwerkszeug<br />

für Pädagogen, um junge Menschen in einem<br />

ersten Schritt an das Thema „Zeitung“ heranzuführen.<br />

Schüler sollen durch sie zum Zeitunglesen<br />

„verführt“ werden: Indem sie sich nicht nur passiv,<br />

sonder aktiv und kreativ mit Zeitungen auseinandersetzen,<br />

können sie in ihren Leseerfahrungen zugleich<br />

ein Stück weit Lebenserfahrung sammeln.<br />

– Die Broschüre ist erhältlich beim IZOP-Institut zur<br />

Objektivierung von Lern- und Prüfungsverfahren<br />

GmbH, Heidchenberg 11, 52076 Aachen-Hahn<br />

(Tel.: (0 24 08) 58 89-0; Fax: (0 24 08) 58 89-27;<br />

E-Mail: izop@izop.de).<br />

Melsunger Falt-Tafel Deutsche Grammatik<br />

Nach dem bewährten Muster der Grammatiken für Englisch,<br />

Französisch und Latein bietet die Melsunger<br />

Spiele-Börse jetzt auch eine Falt-Tafel „Deutsche Grammatik“<br />

an.<br />

Es handelt sich dabei um eine übersichtliche Darstellung<br />

der wichtigsten Grundinformationen zu Wortarten, Satzgliedern,<br />

Satzarten, Deklination und Konjugation. Sie ist<br />

vor allem zum Nachschlagen sehr geeignet. Zahlreiche<br />

Beispiele machen die Anwendungen deutlich und erhöhen<br />

so die Verständlichkeit. Dabei sind die Angaben<br />

sinnvoll auf das Wesentliche reduziert. Besonders hilfreich<br />

ist, dass Fragen, die Schülerinnen und Schüler häufig<br />

Schwierigkeiten bereiten, besonders hervorgehoben<br />

sind. Man merkt daran, dass erfahrene Pädagogen an der<br />

Erstellung mitgewirkt haben.<br />

Bestellungen können direkt bei der Melsunger Spiele-<br />

Börse, Dessauer Str. 3, 34212 Melsungen, Fax: (0 56 61)<br />

5 00 46, E-Mail: Melsunger-Spiele@t-online.de gerichtet<br />

werden. Der Einzelpreis der Tafel beträgt 4,50 Euro;<br />

Lehrerprüfpreis 3,– Euro (jeweils plus Versandkosten).<br />

Schulen erhalten günstige Staffelpreise, z. B. ab 100 Exemplaren<br />

3,50 Euro pro Tafel.


ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 607<br />

20. Tischtennis-mini-Meisterschaften <strong>des</strong><br />

Deutschen Tischtennis-Bun<strong>des</strong> im<br />

Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003<br />

Interessierte Schulen und Vereine können sich im Schuljahr<br />

20<strong>02</strong>/2003 wieder an den mini-Meisterschaften beteiligen.<br />

Diese Aktion ist für alle Mädchen und Jungen<br />

bis 12 Jahre ausgeschrieben, die mit Beginn der mini-<br />

Meisterschaften noch keinen Spielerpass besitzen bzw.<br />

noch an keiner offiziellen Tischtennis-Veranstaltung teilgenommen<br />

haben. Genaue Hinweise gehen aus den<br />

Spielregeln in der Ausschreibungsbroschüre hervor, die<br />

in der Regiebox (siehe unten) enthalten ist.<br />

Die mini-Meisterschaften beginnen mit Veranstaltungen<br />

in Städten, Dörfern und Gemeinden (Ortsentscheide) und<br />

führen über Kreis-, Bezirks- und Verbandsentscheide<br />

zum Bun<strong>des</strong>entscheid, zu dem die bei den Verbandsentscheiden<br />

jeweils erfolgreichsten 20 Mädchen und<br />

20 Jungen eingeladen werden. Der Bun<strong>des</strong>entscheid<br />

wird nur für die Altersklasse 10 Jahre und jünger ausgerichtet.<br />

Ortsentscheide können von allen Schulen selbständig<br />

durchgeführt oder in Zusammenarbeit mit einem Verein<br />

organisiert werden. Die Gruppe der Volksbanken und<br />

Raiffeisenbanken als Förderer der Tischtennis-mini-Meisterschaften<br />

haben ihre Unterstützung zugesagt.<br />

Als zusätzlichen Anreiz, eine mini-Meisterschaft zu organisieren,<br />

wird der Deutsche Tischtennis-Bund unter<br />

den Veranstaltern, also auch den Schulen, für eine gute<br />

Organisation wertvolle Sachpreise auslosen. Der Hauptpreis<br />

ist eine komplette Turnierbox, bestehend aus einem<br />

Tischtennistisch, Tischtennisnetz, Schiedsrichtertisch,<br />

Zählgerät und Umrandungen.<br />

Die notwendigen Unterlagen zur problemlosen Durchführung<br />

und Organisation einer solchen Veranstaltung<br />

werden in Form einer Regiebox kostenlos zur Verfügung<br />

gestellt, wenn eine mini-Meisterschaft schriftlich<br />

beim zuständigen Tischtennis-Mitgliedsverband (siehe<br />

unten) angemeldet worden ist.<br />

Die erste Durchführungsebene (Ortsentscheide) beginnt<br />

am 1. September 20<strong>02</strong> und endet am 16. Februar 2003.<br />

Wenn Sie an einer Durchführung interessiert sind, können<br />

sie untenstehenden Abschnitt ausfüllen und an Ihren<br />

zuständigen Mitgliedsverband senden:<br />

Hessischer Tischtennis-Verband<br />

Postfach 11 40<br />

35411 Pohlheim<br />

Tel.: (0 64 03) 95 68 0<br />

Fax: (0 64 03) 95 68 13<br />

E-Mail: geschaeftsstelle@httv.de<br />

Bitte senden Sie eine Regiebox zur Durchführung der mini-Meisterschaften an:<br />

Schule/Verein:<br />

Name:<br />

Straße:<br />

PLZ, Ort:<br />

Tel.:


608 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Der neue Tischtennis-Wettbewerb:<br />

DIE BESTE KLASSE<br />

Der neue TT-Wettbewerb DIE BESTE KLASSE wird<br />

nach erfolgreich absolvierter Pilotphase nun bun<strong>des</strong>weit<br />

angeboten. Es handelt sich um einen Wettbewerb für<br />

Schulen, bei dem Mädchen und Jungen Zugang zu einer<br />

der dynamischsten und faszinierensten Rückschlagspiele<br />

finden sollen. Ganz nebenbei werden auf spielerische Art<br />

Integration, Toleranz und soziale Kompetenz geschult<br />

und gefördert.<br />

Der Wettbewerb DIE BESTE KLASSE kann beispielsweise<br />

in der Sportstunde, innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft,<br />

in einer Pilotprojektwoche, an einem Tag der offenen<br />

Tür, in den Unterrichtspausen, bei Vergleichskämpfen<br />

mit anderen Schulen etc. ausgetragen werden.<br />

Bestelladresse für eine Regiebox zur Durchführung<br />

(10,– Euro plus Versandkosten): Deutscher Tischtennis-Bund,<br />

Otto-Fleck-Schneise 12, 6<strong>02</strong>58 Frankfurt/Main,<br />

Tel.: (0 69) 69 50 19-0, Fax: (0 69) 69 50 19 13.<br />

Die SCHULTISCHTENNIS-SETS <strong>des</strong><br />

Deutschen Tischtennis-Bun<strong>des</strong><br />

Einstieg für Schulen und Chance für die<br />

Nachwuchsförderung<br />

Sinn der SCHULTISCHTENNIS-SETS ist es, den Schulen<br />

einen Einstieg in die Schulsportart Tischtennis zu erleichtern.<br />

Häufig fehlt es an den einfachsten Materialien,<br />

um in der Schule Tischtennis im Unterricht anbieten zu<br />

können. Mit den SETS hat der Deutsche Tischtennis-<br />

Bund die Möglichkeit geschaffen, diese Schwierigkeiten<br />

zu umgehen.<br />

Das SCHULTISCHTENNIS-SET I enthält:<br />

12 Tischtennisschläger für Anfänger<br />

3 Tischtennisnetze<br />

144 Tischtennis-Trainingsbälle<br />

Informationsmaterial <strong>des</strong> DTTB<br />

Das SCHULTISCHTENNIS-SET II enthält:<br />

16 Tischtennisschläger für Fortgeschrittene<br />

144 Tischtennis-Trainingsbälle<br />

Informationsmaterial <strong>des</strong> DTTB<br />

Jede Schule kann zunächst nur ein SET erwerben.<br />

Nach Ablauf von drei Jahren kann das Nachfolge-<br />

SET (SCHULTISCHTENNIS-SET II) bestellt werden.<br />

Der Wert eines SCHULTISCHTENNIS-SETS liegt<br />

bei ca. 255,– Euro. Es wird an die Schulen für jeweils<br />

103,– Euro inkl. Mehrwertsteuer und Porto verkauft.<br />

Die Schulen bestellen die SCHULTISCHTENNIS-SETS<br />

mit Unterschrift <strong>des</strong> Schulleiters und Dienstsiegel beim<br />

Deutschen Tischtennis-Bund. Dieser sendet den Schulen<br />

die Informationsmaterialien zu und verteilt die Bestellungen<br />

gleichmäßig auf die Firmen, die Schläger, Bälle<br />

(und Netze) mit der Rechnung direkt an die Schulen liefern.<br />

Deutscher Tischtennis-Bund<br />

Otto-Fleck-Schneise 12<br />

60528 Frankfurt<br />

Tel.: (0 69) 69 50 19 0<br />

Fax: (0 69) 69 50 19 13


ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 609<br />

Deutscher Tischtennis-Bund<br />

Frau Marita Bugenhagen<br />

Otto-Fleck-Schneise 12<br />

60528 Frankfurt am Main<br />

DIE SCHULTISCHTENNIS-SETS<br />

<strong>des</strong> Deutschen Tischtennis-Bun<strong>des</strong><br />

❑ ❑<br />

Wir bestellen das Wir haben 19___<br />

SCHULTISCHTENNIS-SET I das SCHULTISCHTENNIS-SET I erhalten<br />

bestehend aus und bestellen das Nachfolge-SET<br />

(SCHULTISCHTENNIS-SET II)<br />

bestehend aus:<br />

12 Tischtennisschlägern für Anfänger 16 Tischtennisschlägern für Fortgeschrittene<br />

3 Tischtennisnetzen 144 Tischtennis-Trainingsbällen<br />

144 Tischtennis-Trainingsbällen Informationsmaterial <strong>des</strong> DTTB<br />

Informationsmaterial <strong>des</strong> DTTB (Broschüren, Aufkleber, Plakate)<br />

(Broschüren, Aufkleber, Plakate)<br />

zum Preis von 103,– Euro inkl. Mehrwertsteuer und Porto.<br />

Die Rechnung wird beglichen, sobald das Set in der Schule eingetroffen ist.<br />

Versandanschrift:<br />

Schulname:<br />

Straße:<br />

PLZ, Ort:<br />

Tel.:<br />

Bun<strong>des</strong>land:<br />

_________________________________________<br />

(Name und Unterschrift)<br />

der Schulleiterin/<strong>des</strong> Schulleiters<br />

Dienstsiegel:<br />

(Ort, Datum): ________________________________________________________________________


610 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Hessische Lan<strong>des</strong>zentrale für politische<br />

Bildung<br />

Publikationen:<br />

Bei der Lan<strong>des</strong>zentrale für politische Bildung – Publikationsausgabe<br />

– Rheinbahnstraße 2, 65185 Wiesbaden<br />

stehen folgende Publikationen zur Verfügung:<br />

Für alle Interessierte (Einzelabgabe)<br />

1. Berg, Thomas (Hrsg.)<br />

Moderner Wahlkampf<br />

Blick hinter die Kulissen<br />

Für alle Interessierte (auch Klassensätze)<br />

1. Bun<strong>des</strong>zentrale für politische Bildung (Hrsg.)<br />

Information zur politischen Bildung „aktuell“<br />

Bun<strong>des</strong>tagswahl 20<strong>02</strong><br />

2. „Aus Politik und Zeitgeschichte“<br />

Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament:<br />

B 21/20<strong>02</strong> vom 24. Mai 20<strong>02</strong><br />

Mit folgenden Beiträgen:<br />

Franz Walter<br />

Die Mitte im Programmloch Essay<br />

Tobias Dürr<br />

Die Linke nach dem Sog der Mitte<br />

Zu den Programmdebatten von SPD, Grünen und<br />

PDS in der Ära Schröder<br />

Frank Bösch<br />

Bereit für den Wechsel? Die strategische und<br />

inhaltliche Positionierung von CDU/CSU und<br />

FDP vor der Bun<strong>des</strong>tagswahl 20<strong>02</strong><br />

Frank Decker<br />

Perspektiven <strong>des</strong> Rechtspopulismus in<br />

Deutschland am Beispiel der „Schill-Partei“<br />

Karlheinz Niclauß<br />

Koalitionen und Kandidaten:<br />

Rückblick und Wahleinschätzung 20<strong>02</strong><br />

Wolfgang Harenstein<br />

Fünf Jahrzehnte Wahlen in der Bun<strong>des</strong>republik:<br />

St<strong>abi</strong>lität und Wandel<br />

Hinweis für die Bestellung:<br />

1. Abholung der Publikationen während der Öffnungszeiten<br />

möglich.<br />

2. Andernfalls ist eine schriftliche Bestellung unbedingt<br />

erforderlich.<br />

3. Sendungen bis 1 kg versenden wir kostenlos.<br />

4. Sendungen über 1 kg (Pakete) werden unfrei versandt.<br />

Neue Öffnungszeiten:<br />

Mo 10–15 Uhr<br />

Di 10–19 Uhr<br />

Mi geschlossen<br />

Do 10–19 Uhr<br />

Fr 10–15 Uhr<br />

Veranstaltungen:<br />

Internationale Tagung „Facetten islamischer Welten:<br />

Geschlechterordnungen und interkultureller Dialog“<br />

Donnerstag, den 17. bis Freitag, den 19. Oktober 20<strong>02</strong>,<br />

in Frankfurt/Main<br />

17. 10. <strong>02</strong>. 18.00–20.00 Uhr<br />

18. 10. <strong>02</strong>. 9.30–18.15 Uhr<br />

19. 10. <strong>02</strong>. 9.30–13.00 Uhr<br />

Mit der interdisziplinären und internationalen Konferenz<br />

möchten wir in die oft pauschale und geschlechtsblinde<br />

Debatte um „den“ Islam und islamistische Strömungen<br />

eingreifen, um neue Ansatzpunkte <strong>des</strong> interkulturellen,<br />

aber auch wissenschaftlichen Dialogs zu entwickeln.<br />

Aus unterschiedlichen Erfahrungskontexten und wissenschaftlichen<br />

Perspektiven werden islamische Lebensformen<br />

und heterogene Konzepte von „islamischer Geschlechterordnung“<br />

vorgestellt und diskutiert.<br />

Die Fachtagung wird in Kooperation mit dem Cornelia<br />

Goethe Centrum für Frauenstudien und die Erforschung<br />

der Geschlechterverhältnisse veranstaltet.<br />

Weitere Informationen:<br />

HLZ, Referat VII, Mechtild M. Jansen/Andrea Hahlweg<br />

Tel. (0611) 99 197 27 oder 17<br />

Mail: m.m.jansen@hlz.hessen.de<br />

a.hahlweg@hlz.hessen.de<br />

CGCentrum@soz.uni-frankfurt.de<br />

Homepage: www.hlz.hessen.de<br />

http://www.uni-frankfurt.de/cgc<br />

Kosten: Für diese Tagung wird kein Beitrag erhoben.


ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 611<br />

Tagung „Religion und Migration“<br />

In der Heilig Geist Kirche, Am Dominikanerkloster,<br />

Frankfurt/M.<br />

Freitag, den 01. November <strong>02</strong>, 14.00–20.00 Uhr<br />

Samstag, den <strong>02</strong>. November <strong>02</strong>, 09.00–18.00 Uhr<br />

Nicht für alle, aber für viele Zuwanderer spielt die religiöse<br />

Überzeugung eine Rolle. Die religiösen Zuwanderer<br />

haben längst in vielfältiger Weise ihr Gemeindeleben<br />

selbst organisiert. Für sie haben diese Gemeinden eine<br />

große Bedeutung – für die große Öffentlichkeit hingegen<br />

sind deren Aktivitäten wohl eher ein marginales Thema.<br />

Verglichen mit dem Beitrag, den sie zur Integration ihrer<br />

Mitglieder leisten, ist die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit<br />

eindeutig unterpräsentiert oder verzerrt. In Zeitungsberichten<br />

wird entweder über die fremd anmutende<br />

Glaubensausübung oder über die Feste der religiösen<br />

Gruppe in folkloristischer Manier berichtet. Erst in jüngster<br />

Zeit sind Beiträge zu verzeichnen, die sachgemäß<br />

über die Anliegen und Alltagsprobleme berichten.<br />

Auf der Tagung soll u. a. die Vielfalt der Gemeinden aufgezeigt<br />

werden. Eine weitere Fragestellung wird sein,<br />

wie ändert sich die Religion in der Fremde und welche<br />

Bedeutung erhält sie für die Migranten, bietet sie Schutz<br />

und Orientierung?<br />

Die Tagung wird in Kooperation mit dem Amt für Multikulturelle<br />

Angelegenheiten, Frankfurt, der Evangelischen<br />

Stadtakademie, Frankfurt sowie dem Katholischen<br />

Bildungswerk, Frankfurt veranstaltet<br />

Weitere Informationen:<br />

HLZ, Referat VII, Mechtild M. Jansen/Andrea Hahlweg<br />

Tel. (0611) 99 197 27 oder 17<br />

Mail: m.m.jansen@hlz.hessen.de<br />

a.hahlweg@hlz.hessen.de<br />

Kosten: Für diese Tagung wird kein Beitrag erhoben.<br />

Fachtagung „Medien-Jugend“<br />

am Dienstag, den 24. September 20<strong>02</strong>,<br />

9.45 Uhr–16.30 Uhr, in Frankfurt/Main.<br />

Unter dem Einfluss der schrecklichen Ereignisse in Erfurt<br />

wird die Wirkung der Medien auf Jugendliche und<br />

Heranwachsende erneut diskutiert. Der besorgte Blick<br />

von Öffentlichkeit, Politik und Jugendarbeit richtet sich<br />

insbesondere auf die Wirkung von Gewaltdarstellungen<br />

und den schwindenden Einfluss traditioneller Erziehungsagenturen<br />

wie Familie, Schule oder Kirche.<br />

Die Tagung möchte sich dem komplexen Verhältnis<br />

Jugendlicher zu den Medien annähern und die Wirkung<br />

von Gewaltdarstellungen diskutieren. Sie beabsichtigt,<br />

Einblicke in ein Aufwachsen zu geben, aus dem Fernsehen,<br />

Computer und Play-Station nicht mehr wegzudenken<br />

sind und einen maßgeblichen Einfluss auf die<br />

(Selbst-) Sozialisation Heranwachsender in der „Informationsgesellschaft“<br />

ausüben.<br />

Weitere Informationen:<br />

HLZ, Referat VII, Mechtild M. Jansen/Andrea Hahlweg<br />

Tel. (0611) 99 197 27 oder 17<br />

Mail: m.m.jansen@hlz.hessen.de<br />

a.hahlweg@hlz.hessen.de<br />

Kosten: 10,00 Euro Tagungsbeitrag, inkl. Mittagessen<br />

Freistellungshinweis:<br />

Alle Veranstaltungen entsprechen den Vorschriften <strong>des</strong><br />

§ 16 der Hessischen Urlaubsverordnung für Beamte und<br />

Angestellte im öffentlichen Dienst vom 16. 11. 1992. Es<br />

kann Dienstbefreiung in Anspruch genommen werden.


612 ABl. 8/<strong>02</strong><br />

BUCHBESPRECHUNGEN<br />

Freund, Bodo:<br />

Hessen. 1. Aufl.,<br />

Gotha und Stuttgart: Klett-Perthes,<br />

20<strong>02</strong>, 388 S., 31,– Euro<br />

ISBN 3-623-00670-X<br />

Endlich gibt es in der Reihe „Perthes Länderprofile“<br />

auch einen Band über Hessen! Dieser Band von Dr. B.<br />

Freund, Professor für Humangeographie (Kulturgeographie)<br />

an der Berliner Humboldt-Universität, ist aus Sicht<br />

von Geographielehrern sehr zu begrüßen, die in den drei<br />

Kursen 11/I – 12/I der Sek. II unterrichten bzw. aktuelle<br />

Materialien für die Lehrplan-Themen „Ballungsräume –<br />

Probleme und Chancen“ (Stufe 9 d. Hauptschule und St.<br />

10 der Realschule), „Unser Lebensraum verändert sich –<br />

Stadt und Umland“ (St. 9 der Realschule und St. 9/10 der<br />

IGS), „Strukturwandel in Deutschland“ (St. 10 der Realschule)<br />

oder „Raumprägung durch die Wirtschaft“ (St. 9<br />

<strong>des</strong> Gymnasiums) suchen.<br />

Der Süden Hessens ist der grenzübergreifende Wirtschafts-<br />

und Interaktionsraum unseres Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>,<br />

hier laufen besonders dynamische Entwicklungen ab.<br />

Dementsprechend widmet B. Freund dem Rhein-Main-<br />

Gebiet und den Städten Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt<br />

besonders viel Raum (Kapitel 3 mit ca. 180 S.). Dabei<br />

merkt man, dass der Autor aus dieser Region stammen<br />

bzw. hier große Teile seines Berufslebens verbracht<br />

haben muss.<br />

Die anderen beiden Lan<strong>des</strong>teile (Mittel- und Nordhessen)<br />

mit ihren dominierenden Zentren Gießen, Wetzlar,<br />

Marburg, Fulda und Kassel werden – ihrer relativen Bedeutung<br />

gemäß – anschließend und knapper (auf ca. 30<br />

bzw. 40 S., Kap. 4 und 5) dargestellt.<br />

Vorher geht es in den ersten beiden Kapiteln um historisch-kulturelle<br />

Gemeinsamkeiten, also um Aspekte einer<br />

<strong>hessischen</strong> „Identität“ und um die Stellung Hessens<br />

innerhalb der Bun<strong>des</strong>republik. Die Darstellung der Territorialgeschichte<br />

im 1. Kapitel beginnt mit der Bildung<br />

Hessens in 1945 und geht dann etappenweise bis ins 16.<br />

Jh. in die Zeit <strong>des</strong> evangelischen Obrigkeitsstaates von<br />

Philipp d. Großmütigen zurück. Im 2. Kapitel wird Hessens<br />

Position durch Vergleiche mit Daten Deutschlands<br />

und einzelner Bun<strong>des</strong>länder verdeutlicht. Überhaupt enthält<br />

das Buch eine Vielzahl sinnvoller Vergleiche mit<br />

Merkmalen und Entwicklungen der anderen Bun<strong>des</strong>länder,<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sowie deutscher Städte. Viele der ca.<br />

200 (!) Karten, Diagramme, Übersichten und Tabellen<br />

sind für eine Verwendung im Erdkundeunterricht geeig-<br />

net, der Einsatz auf Folie wird durch die gute Qualität<br />

der Schwarz-Weiß-Abbildungen erleichtert.<br />

In den letzten beiden Kapiteln 6 und 7 werden Ziele der<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungspolitik im nationalen und EU-Rahmen<br />

behandelt.<br />

B. Freund legt also glücklicherweise keine „traditionelle“<br />

Länderkunde vor, in der naturgeographische Bedingungen<br />

übermäßig betont werden, sonder eine sehr moderne<br />

Lan<strong>des</strong>kunde mit eindeutigem Schwerpunkt auf<br />

der Darstellung sozioökonomischer Verhältnisse und<br />

raum-gesellschaftlicher Entwicklungen mit ihren jeweils<br />

historischen Wurzeln. Er gewichtet dabei, setzt begründete<br />

Schwerpunkte, stellt funktionale Zusammenhänge<br />

dar und ermöglicht es dadurch dem Leser, ein vertieftes<br />

„Raumverständnis“ zu erlangen und Einzelentwicklungen<br />

oder Fallbeispiele aus Schulbüchern, Zeitungen und<br />

Fachzeitschriften in einen umfassenden „Bezugsrahmen“<br />

einzuordnen. Insofern ist B. Freunds Buch ein gelungener<br />

„Lehrerband“, der die Entstehung und die Veränderungen<br />

regionaler Strukturen erklärt. Mit seinen vielen<br />

Hintergrund-Informationen eignet es sich auch sehr gut<br />

zur Vorbereitung von Exkursionen, z. B. nach Frankfurt,<br />

Wiesbaden, Darmstadt oder Kassel. Aus all diesen Gründen<br />

gehört es meines Erachtens in jede hessische Schulbibliothek.<br />

Das Rhein-Main-Gebiet ist der ökonomische „Motor“<br />

unseres Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>, Frankfurt ein „Nervenzentrum“<br />

der deutschen Wirtschaft. Dieser Bedeutung tragen auch<br />

die neuen Lehrpläne Rechnung: Die Region ist als verbindlicher<br />

Unterrichtsinhalt vorgegeben – und in B.<br />

Freunds Buch findet der Lehrer eine Fülle entsprechender<br />

Informationen und Anregungen.<br />

Erschließungshilfen erleichtern die Arbeit mit dem Buch<br />

(Verzeichnisse aller Abbildungen, Tabellen und Übersichten,<br />

Ortsregister, Personenregister, Sachregister).<br />

Das Buch repräsentiert einen aktuellen Datenstand<br />

(neueste Daten stammen aus 1999), aktuelle Zusatzinformationen<br />

können zudem über die Klett-Homepage<br />

aus dem Internet abgerufen werden. Hier werden derzeit<br />

unter der Adresse www.klett-verlag.de/klett-perthes/<br />

laenderprofile/hessen 17 zusätzliche umfangreiche Tabellen<br />

zu den Themen „Hessen statistisch“ und „Hessen<br />

in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland“ kostenlos angeboten.<br />

Gerhard Könecke, OStR


ABl. 8/<strong>02</strong> Buchbesprechungen 613<br />

Dürre, Rainer:<br />

Rechenschwäche – das Trainingsprogramm<br />

für Ihr Kind<br />

Freiburg : Herder, 2001.<br />

156 S., 8,90 Euro<br />

(HERDER spektrum ; Bd. 5187)<br />

ISBN 3-451- 05187-7<br />

Die Mathematikhausaufgaben stehen an und das Kind<br />

will nicht so richtig rechnen. Es braucht lange, um die<br />

Zahlen zu addieren. Es zählt an den Fingern ab, es trödelt<br />

herum und wenn es die Aufgabe endlich gerechnet<br />

hat, ist sie auch noch falsch. Genauso wie im Bereich <strong>des</strong><br />

Lesens und Schreibens können Kinder im Bereich der<br />

Rechenfähigkeit von einer Teilleistungsstörung betroffen<br />

sein.<br />

Das vorliegende Buch hat zum Ziel, Eltern aber auch<br />

Lehrerinnen und Lehrer, in eine spezielle Trainingsmethode<br />

einzuführen, die sich zur Behandlung dieser Teilleistungsstörung<br />

bewährt hat. Anhand von „Cuisenairestäben“<br />

wird geschildert, wie das Rechnen verständlich<br />

und (be)greifbar werden kann.<br />

Die Cuisenairestäbe haben ihren Namen von dem belgischen<br />

Lehrer George Cuisenaire, der diese schon in den<br />

dreißiger Jahren entwickelt und damit gearbeitet hat.<br />

Den Zahlen 1–10 werden Stäbe mit verschiedenen Farben<br />

und verschiedenen Längen zugeordnet. So hat der<br />

Stab, der für die Zahl 1 steht, eine Länge von 1 cm und<br />

die Farbe natur. Der Zahl 2 wird ein Stab von einer Länge<br />

von 2 cm und der Farbe rot zugeordnet, der Zahl 3 ein<br />

grüner 3 cm langer Stab usw.. Die genaue Zuordnung<br />

wird im Trainingsprogramm aufgeführt.<br />

Kinder sind eher in der Lage, etwas zu verstehen und zu<br />

lernen, wenn sie sich die Lösungen selbst erarbeiten können.<br />

Das anschauliche Material gibt dem Kind die Möglichkeit,<br />

abstrakte Begriffe auf der handelnden Ebene zu<br />

erfassen. Anhand der Cuisenairestäbe kann der gesamte<br />

Zahlenaufbau erarbeitet werden.<br />

Der Autor definiert in seinem Buch den Begriff „Rechenschwäche“,<br />

zeigt Fallbeispiele auf und befasst sich<br />

ausführlich mit dem häuslichen Üben. In 15 Übungseinheiten<br />

werden Übungsmöglichkeiten von einfachen Zuordnungsaufgaben<br />

bis zur Multiplikation im Zahlenraum<br />

bis 20 anschaulich dargestellt.<br />

Rechtliche Regelungen in den Bun<strong>des</strong>ländern zum Umgang<br />

mit Rechenschwäche und eine Bestelladresse zu<br />

verschiedenen Fördermaterialien komplettieren das<br />

Werk.<br />

Das Buch gibt eine gute Hilfe, der komplexen Problematik<br />

der Rechenschwäche auf praktischer Weise zu begegnen.<br />

Iris Baumann<br />

Etschenberger, Karla:<br />

Chronische Erkrankungen als Problem<br />

und Thema in Schule und Unterricht :<br />

Handreichungen für Lehrerinnen und<br />

Lehrer der Klassen 1 bis 10<br />

Köln : Bun<strong>des</strong>zentrale für Gesundheitliche<br />

Aufklärung, 2001. 56 S.<br />

(Gesundheitserziehung und Schule)<br />

ISBN 3-12-990584-7<br />

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an einer<br />

chronischen Erkrankung leiden, hat zugenommen. In der<br />

Schulpraxis haben Lehrerinnen und Lehrer täglich von<br />

Klasse zu Klasse mit den verschiedensten Krankheiten<br />

zu tun. Oft sind sie unsicher und unzureichend informiert<br />

über den Umgang mit den kranken Kindern und Jugendlichen.<br />

Welche konkreten Hilfestellungen brauchen Lehrerinnen<br />

und Lehrer zum Thema „Chronische Erkrankungen<br />

bei Kindern im Schulalter“? Wie kann Gesundheitsförderung<br />

in der Schule aussehen? Wie kann der<br />

Umgang mit den Betroffenen im Schulalltag aussehen,<br />

damit er so individuell wie nötig und so normal wie eben<br />

möglich ist?<br />

Die vorliegende Broschüre hat zum Ziel, Lehrerinnen<br />

und Lehrer im Umgang mit chronisch kranken Kindern<br />

sicherer zu machen.<br />

Der erste Teil der Broschüre befasst sich mit allgemeinen<br />

Aspekten chronischer Erkrankungen von Kindern<br />

und mit Fragen, die in diesem Zusammenhang die Schule<br />

betreffen. Die getroffene Auswahl der Krankheitsbilder<br />

gründet sich auf folgende Kriterien:<br />

– Das Kind ist nicht von einem tödlichen Ausgang seiner<br />

Krankheit bedroht,<br />

– es ist in der Lage, die Regelschule zu besuchen,<br />

– ein unsachgemäßes Verhalten seitens der Lehrperson<br />

kann zur Verschlechterung <strong>des</strong> Gesundheitszustan<strong>des</strong><br />

beitragen,<br />

– das Kind benötigt eine spezifische Rücksichtnahme,<br />

– der Diskriminierung von Seiten der Mitschülerinnen<br />

und Mitschüler soll entgegengewirkt werden.<br />

Die Autoren beschreiben auf Grund der oben genannten<br />

Kriterien und der Häufigkeit <strong>des</strong> Auftretens folgende<br />

Krankheitsbilder:<br />

– Allergien<br />

– Asthma bronchiale<br />

– Neurodermitis und andere nicht ansteckende Hautkrankheiten<br />

– Diabetes mellitus (Typ I)<br />

– Angeborene Herzfehler<br />

– Epilepsien<br />

– Aufmerksamkeitsstörung/Hyperaktivität (ADHS)


614 Buchbesprechungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />

Es werden Sachinformationen zu den biologischen Zusammenhängen<br />

und zur Behandlung der Krankheiten gegeben.<br />

Dabei gibt die Broschüre Antworten auf Fragen<br />

nach dem Umgang mit dem kranken Kind. Wie kann<br />

sich die Krankheit im Schulalltag auswirken und welche<br />

Interventionen können erforderlich werden. Welche<br />

Tipps gibt es zur Bewältigung <strong>des</strong> Schulalltages und bei<br />

besonderen Anlässen, wie zum Beispiel einer Klassenfahrt,<br />

bei der das Kind über eine längere Zeit betreut<br />

werden muss?<br />

Die Reaktionen von Mitschülerinnen und Mitschüler auf<br />

ein Kind mit chronischer Erkrankung sind vielfältig und<br />

hängen stark von der Beeinflussung durch die Lehrperson<br />

ab. Damit das kranke Kind in der Klassengemeinschaft<br />

gut und verständnisvoll aufgenommen wird, ist in<br />

der Broschüre auch daran gedacht, das Thema Krankheit<br />

im Unterricht zu behandeln. Im Anhang wird zu jedem<br />

Krankheitsbild eine anschauliche Kopiervorlage als Informations-<br />

und Arbeitsblatt mitgeliefert. Diese kann der<br />

Lehrperson auch als Orientierung für eine mündliche Besprechung<br />

in der Klasse oder auf einem Elternabend dienen.<br />

Wer sich darüber hinaus informieren möchte, findet zu<br />

jedem Kapitel kommentierte Literaturhinweise. Hier sind<br />

sowohl Kinder- und Jugendbücher als auch Adressen<br />

von Selbsthilfegruppen berücksichtigt worden.<br />

Alles in allem ein gut durchdachter praktischer Ratgeber,<br />

der an keiner Schule fehlen sollte.<br />

Iris Baumann


Bernecker Verlag<br />

Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

BERNECKER VERLAG<br />

Danach haben auch Sie<br />

schon lange gesucht!<br />

Eine große Hilfe für Sie und Ihre Kinder, beim<br />

Lernen und Wiederholen, in der Schule<br />

und bei der Fortbildung:<br />

die vieltausendfach bewährten Falt-Tafeln aus<br />

der Melsunger Spiele-Börse, in der praktischen<br />

Leporello-Form; leicht, handlich, übersichtlich<br />

und preiswert; sie lassen sich in je<strong>des</strong><br />

Lehrbuch hineinlegen und sind daher immer<br />

griffbereit:<br />

Lieferprogramm und Bestellliste:<br />

Bestell-Nr. 2010<br />

Stück Englische Grammatik<br />

Bestell-Nr. 2110<br />

je 4,50 Euro<br />

Stück Französische Grammatik je 4,50 Euro<br />

Bestell-Nr. 2210<br />

Stück „So wird’s geschrieben“<br />

(neue Rechtschreibung)<br />

Bestell-Nr. 2211<br />

je 3,00 Euro<br />

Stück Neu! Deutsche Grammatik je 4,50 Euro<br />

Bestell-Nr. 2310<br />

Stück Lateinische Grammatik<br />

Bestell-Nr. 2410<br />

je 4,50 Euro<br />

Stück Mathematik bis Klasse 10 je 4,50 Euro<br />

Bestell-Nr. 2510<br />

Stück Griechische und römische<br />

Geschichte je 3,00 Euro<br />

Alle Preise zzgl. Versandkosten. Die Lieferung erfolgt<br />

per Post gegen Rechnung.<br />

Datum, Unterschrift<br />

Bestellung bitte an:<br />

A. Bernecker Verlag<br />

Unter dem Schöneberg 1<br />

34212 Melsungen<br />

Telefon (0 5661) 73 14 03<br />

Fax (05661) 73 15 14 03<br />

Internet: www.bernecker.de<br />

Senden Sie mir bitte die oben angegebene Anzahl von Falt-Tafeln zu:<br />

Gruppen-Selbstversorgerhäuser/<br />

-wohnungen für bis zu 50 Personen<br />

für Schulklassen, Vereine, Gruppen, Familien<br />

etc., ab 4,50 € p.P./Ü., in Schönwald<br />

im Schwarzwald, eigener Tier-Park,<br />

Tel.: 0 77 22/45 48, Fax: 0 77 22/92 03 00,<br />

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Beamter mit über 20-jähriger Berufspraxis sucht die<br />

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Fähigkeiten einbringen kann. Schulstufe Sek. I. Studienfächer:<br />

Geografie, Deutsch und Sozialkunde. In<br />

den Fächern Mathematik, Sport, Sachkunde,<br />

Musik, Kunst, Biologie, Werken, Kochen und Handarbeit<br />

besteht jahrelange Unterrichtserfahrung.<br />

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A. Bernecker Verlag, Unter dem Schöneberg 1,<br />

34212 Melsungen<br />

Was tun bei<br />

ARTHROSE der Großzehe?<br />

Wenn sich die Füße im Laufe<br />

der Zeit bei vielen Menschen<br />

immer weiter auseinander<br />

spreizen, führt dies oft zu<br />

einer schmerzhaften Ballenbildung.<br />

Die Großzehen sind<br />

wie abgeknickt, zunehmend<br />

kraftlos und schmerzen bei<br />

jedem Schritt. Welche vier<br />

wichtigen Korrekturmöglichkeiten<br />

gibt es heute für diese<br />

häufige Erkrankung, die besonders<br />

oft Frauen betrifft?<br />

Wann sind diese Methoden<br />

nach Überzeugung der Experten<br />

wirksam und sinn-<br />

voll? In ihrer neuen Informationszeitschrift<br />

„Arthrose-<br />

Info“ hat die Deutsche Arthrose-Hilfe<br />

zahlreiche Hin-<br />

weise zu diesem wichtigen<br />

Thema zusammengetragen.<br />

In anschaulichen und interessanten<br />

Darstellungen werden<br />

darüber hinaus weitere<br />

nützliche Empfehlungen zur<br />

Arthrose gegeben, die jeder<br />

kennen sollte. Ein Musterheft<br />

<strong>des</strong> „Arthrose-Info“<br />

kann kostenlos angefordert<br />

werden bei: Deutsche Arthrose-Hilfe<br />

e.V., Postfach<br />

11 05 51, 60040 Frankfurt /<br />

Main (bitte eine 0,56 €-<br />

Briefmarke für Rückporto<br />

beifügen).


Klinik für Ganzheitmedizin<br />

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500 m bis zur Ostseeküste)<br />

• Atopische und immunologische Erkrankungen (Asthma, Neurodermitis, Rheuma, Crohn, Colitis)<br />

• Erschöpfungszustände, Burn out Syndrom, psychosomatische Erkrankungen<br />

• Tinnitus, Migräne und schmerzhafte Erkrankungen <strong>des</strong> Bewegungsapparates<br />

Anerkennung als Mischeinrichtung, beihilfefähig nach §§ 6, 7 BHV, Reh<strong>abi</strong>litationsklinik gemäß § 111 SGB V,<br />

Mutter/Vater-Kind-Klinik gemäß § 24 SGB V, keine Altersbegrenzung<br />

Auskünfte und Infomaterial<br />

Hof Bellevue Klinikbetreibergesellschaft mbH · 23769 Westfehmarn<br />

Tel.: 04372 – 9970-10 / 11 · Fax: 04372 – 9970 80 / 88<br />

Internet: http: //www.Hof-Bellevue.de (siehe Videoclip)<br />

e-mail: hof.bellevue@t-online.de<br />

Die Heimschule Vincenzhaus ist eine Schule für Erziehungshilfe in der Trägerschaft <strong>des</strong> Caritasverban<strong>des</strong> Frankfurt e.V.<br />

mit den Klassen 1 – 7. Sie ist einem Heilpädagogischem Kinderheim angeschlossen, das Diagnose- und Therapiegruppen,<br />

heilpädagogische Heimgruppen und eine Tagesgruppe führt. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne<br />

der Erziehungshilfe besuchen die Schule mit dem Ziel, sich auf die Reintegration in die Regelschule vorzubereiten.<br />

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />

einen Schulleiter / eine Schulleiterin<br />

mit dem Lehramt für Sonderschulen (Fachrichtung Erziehungshilfe)<br />

100 % Beschäftigungsumfang<br />

Wir erwarten:<br />

■ Leitungskompetenz und Berufserfahrung<br />

■ Weiterentwicklung der schulischen Konzeption /<br />

<strong>des</strong> Schulprogramms mit dem Kollegium<br />

■ Übernahme einer Klassenleitung<br />

■ Interdisziplinäre Kooperation mit dem Heim<br />

Wir bieten Ihnen:<br />

■ Vergütung entsprechend den persönlichen<br />

Voraussetzungen<br />

■ Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

■ Fahrtkostenzuschuss<br />

■ Übernahme/Beibehaltung <strong>des</strong> Beamtenstatus ist möglich<br />

Wenn Sie sich mit der Aufgabenstellung und den Zielen der Caritas identifizieren, Sie einer christlichen Kirche<br />

angehören und wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.<br />

Erste Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Christiane Leonhardt-Içten, Heimleiterin, unter der<br />

Telefonnummer (0 61 92) 20 94-0. Ihre Unterlagen senden Sie bitte bis 6. September 20<strong>02</strong> an:<br />

Caritasverband Frankfurt e. V. - Personalwesen - Postfach 10 05 50 · 60005 Frankfurt ·<br />

www.caritas-frankfurt.de

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