abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums
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INHALTSVERZEICHNIS ABI. 8/<strong>02</strong><br />
AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN<br />
VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN<br />
– Statistische Erhebung an den allgemein bildenden<br />
Schulen (Lan<strong>des</strong>schulstatistik) in Hessen im Schuljahr<br />
20<strong>02</strong>/2003 – Staatliche Schulämter – ................ 534<br />
– Statistische Erhebung an den allgemein bildenden<br />
Schulen (Lan<strong>des</strong>schulstatistik) in Hessen im Schuljahr<br />
20<strong>02</strong>/2003 – allgemein bildende Schulen – ........ 538<br />
– Schulpraktika ............................................................ 540<br />
NACHDRUCKE VON SCHULBEZOGENEN<br />
RECHTSVORSCHRIFTEN AUS DEM GVBl. I<br />
U. A. VERKÜNDUNGSBLÄTTERN<br />
BESCHLÜSSE DER KMK<br />
– Rechtliche Hinweise zur Nutzung <strong>des</strong> Internets<br />
an Schulen................................................................. 541<br />
STELLENAUSSCHREIBUNGEN<br />
a) für Funktionsstellen ................................................. 544<br />
b) für Beförderungsstellen............................................ 552<br />
c) für das schulbezogene Einstellungsverfahren........... 555<br />
d) für die pädagogische Ausbildung im Vorbereitungsdienst<br />
der Fachlehreranwärterinnen und<br />
Fachlehreranwärter für arbeitstechnische<br />
Fächer ...................................................................... 557<br />
e) für den Auslandsschuldienst .................................... 558<br />
f) für Pädagogische Mitarbeiter/innen ......................... 560<br />
Hessisches Kultusministerium...................................... 561<br />
Beilagenhinweis:<br />
Dieser Ausgabe liegen eine Beilage der Neuen Hess. Beamtensterbekasse<br />
bei.<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
<strong>des</strong> Hessischen <strong>Kultusministeriums</strong><br />
Herausgeber:<br />
Hessisches Kultusministerium,<br />
Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden,<br />
Telefon (06 11) 36 80,<br />
Telefax (06 11) 3 68 20 99<br />
Verantwortlich für den Inhalt:<br />
Ministerialrat Dr. Jürgen Pyschik<br />
Redaktion: Waltraud Janssen.<br />
BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN<br />
DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS<br />
NEUERSCHEINUNGEN<br />
Verlag, Druck: A. Bernecker Verlag GmbH,<br />
Unter dem Schöneberg 1<br />
34212 Melsungen<br />
Telefon (0 56 61) 73 10<br />
Telefax (0 56 61) 73 14 00<br />
Internet http://www.bernecker.de<br />
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E-Mail: Anne.Sprenger@bernecker.de<br />
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Jahresbezugspreis: 32,00 EUR (einschl. MwSt.)<br />
und Versandkosten. Einzelausgaben kosten bis<br />
zu einem Umfang von 64 Seiten 4,00 EUR.<br />
– Empfehlung für das Einschulungsverfahren .............. 562<br />
– Hochbegabtenförderung in <strong>hessischen</strong> Schulen ......... 565<br />
– Der XVI. Lan<strong>des</strong>elternbeirat von Hessen .................. 583<br />
– Ausschreibung der Sondermaßnahme Medienbildung<br />
im Schulverbund im Rahmen der Medieninitiative<br />
Schule@Zukunft ........................................ 584<br />
– Bildungsprogramm <strong>des</strong> Hessischen Rundfunks<br />
hr2 Wissenswert ........................................................ 585<br />
– Radio und Schule ...................................................... 587<br />
SCHÜLERWETTBEWERBE<br />
– Bun<strong>des</strong>wettbewerb Mathematik 2003........................ 588<br />
– 21. Bun<strong>des</strong>wettbewerb Informatik 20<strong>02</strong>/2003 ........... 588<br />
– Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um den<br />
Preis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten ..................................... 589<br />
– Jugendpreis 2003 der Hessischen Akademie Ländlicher<br />
Raum............................................................... 589<br />
– Wettbewerb „Energieland Hessen“............................ 590<br />
– Wettbewerb „Hessen liest – Lesen ist so wichtig<br />
wie Zähneputzen!“ .................................................... 590<br />
VERANSTALTUNGEN UND HINWEISE<br />
– Lehrerfortbildung: Veranstaltungen Freier Träger..... 591<br />
– Klasse musiziert ........................................................ 598<br />
– Ausschreibung <strong>des</strong> Projektes neue klang welten 2003.. 598<br />
– Unser Rhein – mehr als Wasser................................. 600<br />
– Unterrichtsprojekt <strong>des</strong> Vereins „Hunde helfen<br />
Menschen e. V.“ ........................................................ 600<br />
– 4. Deutsch-Französisches Forum............................... 600<br />
– Im Reich der Bisonjäger............................................ 601<br />
– Das Bildungsangebot im Freilichtmuseum Hessenpark 601<br />
– Kompaktseminar: Lernort Gedenkstätten .................. 603<br />
– „Soweit die Füße tragen“........................................... 605<br />
– Zeitung für die Schule ............................................... 606<br />
– Melsunger Falt-Tafel Deutsche Grammatik............... 606<br />
– 20. Tischtennis-mini-Meisterschaften <strong>des</strong> Deutschen<br />
Tischtennis-Bun<strong>des</strong> im Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003............. 607<br />
– Der neue Tischtennis-Wettbewerb: DIE BESTE<br />
KLASSE.................................................................... 608<br />
– Die Schultischtennis-Sets <strong>des</strong> Deutschen Tischtennis-<br />
Bun<strong>des</strong>....................................................................... 608<br />
– Hessische Lan<strong>des</strong>zentrale für politische Bildung....... 610<br />
BUCHBESPRECHUNGEN<br />
– Freund, Bodo: Hessen ............................................... 612<br />
– Dürre, Rainer: Rechenschwäche – das Trainingsprogramm<br />
für Ihr Kind ................................................... 613<br />
– Etschenberger, Karla: Chronische Erkrankungen<br />
als Problem und Thema in Schule und Unterricht ..... 613<br />
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534 ABl. 8/<strong>02</strong><br />
AMTLICHER TEIL<br />
VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN<br />
Statistische Erhebung an den allgemein<br />
bildenden Schulen (Lan<strong>des</strong>schulstatistik)<br />
in Hessen im Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003<br />
Erlass vom 19. Juli 20<strong>02</strong><br />
VI B 2.3 – 610/<strong>02</strong>0 – 317 -<br />
An die Leiterinnen und Leiter<br />
der Staatlichen Schulämter in Hessen<br />
I. Erhebungstermin<br />
Die Statistische Erhebung an den allgemein bildenden<br />
Schulen für das Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003 wird zum Stichtag<br />
26. August 20<strong>02</strong><br />
durchgeführt.<br />
II. Aufbau der Erhebung<br />
• Die Erhebung der Lan<strong>des</strong>schulstatistik an den <strong>hessischen</strong><br />
Schulen wird in diesem Jahr ausschließlich unter<br />
Verwendung der Schulverwaltungssoftware<br />
LUSD (allgemeine Schulen) bzw. HeSV (Sonderschulen)<br />
durchgeführt. Die Staatlichen Schulämter erhalten<br />
eine Übersichtsliste, mit welchem Verfahren die jeweiligen<br />
Schulen liefern.<br />
• An den Schulen wird ein anonymisierter Schülerbzw.<br />
Lehrer-Individualdatensatz als Datei aus dem<br />
Verfahren abgezogen, der die Informationen der bisherigen<br />
Erhebungsbögen sowie weitere Merkmale enthält.<br />
Die bisherigen Erhebungsunterlagen entfallen<br />
weitgehend. Mittelfristig entfallen damit auch bisherige<br />
Sondererhebungen.<br />
• Zusätzlich zu den bisherigen Daten der Statistik wird<br />
in diesem Jahr erstmals von allen Schulen die Unterrichtsverteilung<br />
der Schüler erhoben.<br />
• An den öffentlichen Schulen wird darüber hinaus der<br />
Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte erhoben.<br />
• Die Prüfung der Statistik erfolgt durch die Staatlichen<br />
Schulämter anhand eines Begleitausdruckes der<br />
Schule sowie parallel anhand von Auswertungen der<br />
Diskettendaten aus dem Hessischen Schulinformationssystem<br />
HESIS. Die Bestätigung der Korrektheit<br />
der Daten (Freigabe) erfolgt parallel auf dem Begleitausdruck<br />
und im Intranet.<br />
III. Vorbereitung der Erhebung<br />
• Leer-Disketten für die Datenlieferung werden vom<br />
HSL geliefert und sind entsprechend beschriftet.<br />
• Die Schulämter leiten den Schulen eine Leer-<br />
Diskette, Erhebungsbögen und den Erlass an die<br />
Schulen gemeinsam mit einer Begleitverfügung zu.<br />
• In der Begleitverfügung teilen die Schulämter den<br />
Schulen den Zeitpunkt für die Abgabe der Statistik an<br />
das Schulamt mit.<br />
• Überzählige Disketten und Erhebungsformulare sind<br />
bis zum Abschluss der Erhebung für evtl. Nachforderungen<br />
der Schulen aufzubewahren.<br />
• Außenstellen von Schulen dürfen im Regelfall keine<br />
eigenen Disketten abgeben. Ausnahmen hiervon werden<br />
den Schulämtern vom LUSD-Support mitgeteilt.<br />
• Die Schulen liefern eine Diskette und in zweifacher<br />
Ausfertigung einen Begleitausdruck aus dem jeweiligen<br />
Verfahren.<br />
• Zusätzlich zum Datensatz sind in diesem Jahr noch<br />
folgende Erhebungsbögen von den Schulen zu liefern:<br />
Bogen Schulformen<br />
Erhebungsbogen „L“ Alle Privatschulen<br />
Erhebungsbogen Alle allgemeinen<br />
„SoPädFö-allg.Sch.“ Schulen 1)<br />
Einlageteil zum<br />
Erhebungsbogen „S“ Alle Sonderschulen<br />
1) Je Schule ist nur ein Bogen auszufüllen<br />
Der Erhebungsbogen „L“ für die Schulen für Erwachsene<br />
wird direkt vom HSL verschickt.<br />
IV. Rücklauf<br />
• Den Rücklauftermin für die Daten und Erhebungsbögen<br />
der Lan<strong>des</strong>schulstatistik teilen die Staatlichen<br />
Schulämter den Schulen in einer Begleitverfügung<br />
mit.<br />
• Die gesamte Statistik, die von den Schulen abzugeben<br />
ist, umfasst<br />
1. Eine Diskette mit der Datei „Sxxxxxx.IVS.ZIP“<br />
(xxxxxx = 4stellige Schulnummer und 2stellige Kennung<br />
der Haupt-/Nebenstelle).<br />
Die Diskette enthält eine verschlüsselte, komprimierte
ABl. 8/<strong>02</strong> Verwaltungsvorschriften 535<br />
Datenbank und ist nicht lesbar. Jeder Versuch die<br />
Datei zu öffnen kann diese beschädigen!<br />
2. Einen Begleitausdruck in zweifacher Ausfertigung<br />
mit – in dieser Reihenfolge – folgendem Inhalt:<br />
– Mantelbogendaten mit Schulstempel<br />
– Kontrollausdruck mit Daten der sog. Vorschaltmasken<br />
und Eckzahlen<br />
– Hinweisbogen mit Dateninkonsistenzen („weichen“<br />
Fehlern), falls vorhanden<br />
– Hinweisbogen mit Ausdruck der verwendeten<br />
Programmversion<br />
– Hinweisbogen mit Angaben über das Datum, die<br />
Gesamtzahl der Seiten und der Unterschrift <strong>des</strong><br />
Schulleiters/der Schulleiterin<br />
3. Ggf. Erhebungsbögen „L“, Einlageteil zu „S“,<br />
„SopädFö“.<br />
• Der Rücklauf aus den Schulen ist anhand der Rücklaufliste<br />
<strong>des</strong> HSL zu kontrollieren und die Statistik<br />
von fehlenden Schulen nach dem Abgabetermin unverzüglich<br />
nachzufordern.<br />
V. Bearbeitung und Prüfung<br />
• Die Diskette ist noch vor dem Begleitausdruck zu<br />
überprüfen:<br />
Prüfung Veranlassung<br />
Datei „Sxxxxxx.IVS. Falls nein: Statistik neu<br />
ZIP“ vorhanden anfordern<br />
Datei größer als 0 KB Falls nein: Statistik neu<br />
anfordern<br />
Wenn korrekte Datei E-Mail-Versand der Datei an<br />
vorhanden: Schulstatistik@hsl.de;<br />
Aufbewahrung der Diskette<br />
Nach Einspielen der Falls Daten fehlerhaft:<br />
Daten: Schulfachliche Statistik neu anfordern<br />
Prüfung der Daten<br />
mittels Hesis-<br />
Berichten<br />
Informationen zur Prüfung der Daten mit Hesis und zum<br />
Programm „Schulstatistik-Web“ erhalten die Schulämter<br />
separat.<br />
• Der Begleitausdruck und die Erhebungsbögen werden<br />
vom Schulamt wie folgt geprüft:<br />
Prüfung Veranlassung<br />
Korrektes Schuljahr: Falsches Schuljahr:<br />
20<strong>02</strong>/2003 Statistik neu anfordern<br />
Vollständigkeit der Unvollständig: fehlende<br />
Seiten (siehe Hinweis- Seiten anfordern; ggf.<br />
blatt) Statistik neu anfordern<br />
Vollständigkeit der Ggf. nachfordern<br />
Erhebungsbögen<br />
Korrekte Programm- Falsche Version:<br />
version Statistik mit korrekter<br />
(siehe Hinweisblatt): Version neu anfordern,<br />
- LUSD 2.7 LUSD-/HeSV-Ansprech-<br />
- HeSV 1.7 partner verständigen<br />
Handschriftliche Falls vorhanden:<br />
Eintragungen Statistik neu anfordern<br />
Schulfachliche Bei Fehlern:<br />
Prüfung der Daten, Statistik neu anfordern<br />
u.a. Übereinstimmung<br />
der Daten der Kontrollausdrucke<br />
mit den<br />
Eckdaten<br />
Schulfachliche Prüfung Rücksprache mit Schule.<br />
der Dateninkonsis- Falls tatsächliche Fehler:<br />
tenzen („weiche Statistik neu anfordern<br />
Fehler“):<br />
- Allgemeine und<br />
schülerbezogene<br />
Meldungen<br />
- Meldungen zur Wenn Unterrichtsverteilung<br />
Unterrichtsverteilung der abgegeben:<br />
Schüler und zum<br />
Unterrichtseinsatz - Öffentliche Schulen: schüler-<br />
der Lehrer und lehrerbezogene Meldungen<br />
prüfen, ggf. bei der<br />
Schule nachfragen und neue<br />
Statistik anfordern<br />
- Private Schulen: nur Schülerbezogene<br />
Meldungen<br />
prüfen und Lehrerbezogene<br />
Meldungen ignorieren; ggf.<br />
bei der Schule nachfragen<br />
und neue Statistik anfordern<br />
Handschriftliche Eintragungen im Begleitausdruck können<br />
in keinem Fall berücksichtigt werden und erfordern<br />
in jedem Fall eine entsprechende Änderung in den Daten<br />
durch die Schule und Neuerstellung von Datei und Begleitausdruck!<br />
Es ist unbedingt zu vermeiden, dass der Begleitausdruck<br />
und die Diskettendaten unterschiedliche Daten enthalten.<br />
Bei der Neuanforderung der Statistik sind die Schulen<br />
<strong>des</strong>halb darauf hinzuweisen, dass die Datei und der<br />
Begleitausdruck grundsätzlich gleichzeitig zu erstellen<br />
sind.<br />
• Unterrichtsverteilung<br />
Sofern Schulen die Unterrichtsverteilung der<br />
Schüler (öffentliche und private Schulen) und den<br />
Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte (nur öffentliche<br />
Schulen) nicht vollständig und korrekt bis zum<br />
Stichtag der Statistik erfassen können, kann diese auf<br />
Antrag zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden.<br />
Voraussetzung ist die Genehmigung <strong>des</strong> Antrags durch<br />
das Staatliche Schulamt. Die Genehmigung wird vom<br />
Schulamt in der Rücklaufliste und in dem Programm<br />
„Schulstatistik-Web“ im Intranet eingetragen.<br />
Der genehmigte Antrag ist auf der letzten Seite <strong>des</strong><br />
Begleitausdruckes vermerkt.<br />
Diese Schulen müssen eine neue, um die Vorschaltmasken<br />
verminderte Statistik mit dem Stichtag
536 Verwaltungsvorschriften ABl. 8/<strong>02</strong><br />
1. November 20<strong>02</strong> bis zum 15. November 20<strong>02</strong> an die<br />
Staatlichen Schulämter liefern.<br />
Das Verfahren wird in einem gesonderten Erlass geregelt.<br />
• Bei Fehlern in Begleitausdruck oder Hesis-Berichten<br />
ist die Statistik neu bei der Schule anzufordern: dazu<br />
gehören eine neue Datei und ein gleichzeitig erstellter<br />
Begleitausdruck sowie ggf. korrigierte Erhebungsbögen.<br />
Gleichzeitig ist das Prüfungsergebnis der<br />
Schule im Programm „Schulstatistik-Web“ im Intranet<br />
einzutragen.<br />
• Sind Begleitausdruck, Erhebungsbogen und Hesis-<br />
Berichte korrekt, wird der Begleitausdruck vom<br />
Staatlichen Schulamt auf der letzten Seite sachlich<br />
richtig gezeichnet. Gleichzeitig ist das Prüfungsergebnis<br />
der Schule im Programm „Schulstatistik-Web“ im<br />
Intranet einzutragen. Begleitausdruck und Erhebungsbogen<br />
werden mit der Rücklaufliste gesendet an das<br />
Hessische Statistische Lan<strong>des</strong>amt<br />
Abteilung III B 3, Rheinstraße 35-37,<br />
65185 Wiesbaden<br />
• Die Diskette verbleibt im Staatlichen Schulamt und<br />
wird dort bis zum Abschluss der Erhebung aufbewahrt.<br />
• Damit die Rücklaufkontrolle der Begleitausdrucke und<br />
Erhebungsbogen durch das Statistische Lan<strong>des</strong>amt erleichtert<br />
wird, werden die Schulämter gebeten, die<br />
Rücklaufliste den Unterlagen beizufügen, darauf die<br />
gelieferten Schulen zu markieren und die Unterlagen<br />
entsprechend der Reihenfolge der Liste zu sortieren.<br />
VI. Abgabetermin<br />
• Die Prüfung der Daten und Unterlagen sowie die Weiterleitung<br />
der Unterlagen durch die Staatlichen<br />
Schulämter an das Statistische Lan<strong>des</strong>amt erfolgt bis<br />
spätestens<br />
27. September 20<strong>02</strong><br />
Auch Teillieferungen vor dem Abgabetermin sind erwünscht.<br />
VII. Anmerkungen zu einzelnen Teilen der Erhebung<br />
• Zur vollständigen Erfassung ist es erforderlich, dass<br />
auch Schulabgänger aus Schulformen, die im Schuljahr<br />
20<strong>02</strong>/2003 nicht mehr angeboten werden oder<br />
ausgelaufen sind, gemeldet werden.<br />
• Die Schulstammdaten mit Schulformangeboten, besonderen<br />
Einrichtungen und besonderen Aufgaben<br />
sind von den Staatlichen Schulämtern wie bisher in<br />
HesisPC zu aktualisieren. Die Schulämter erhalten<br />
hierzu Arbeitshinweise.<br />
• Der Klassenbogen-Pendelbeleg aus HesisPC entfällt.<br />
Die Klassenbogendaten werden den Schulämtern nach<br />
Abschluss der Erhebung vom Referat VI B 2 als Importdatei<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
• Die Daten der Erhebung EM/EOS sind in der<br />
Statistik-Datei enthalten; eine separate Erhebung entfällt.<br />
• Erhebung „OSK“ (Oberstufen-Kursbildung)<br />
Die Erhebung OSK entfällt als eigenständige Erhebung<br />
und wird durch die Unterrichtsverteilung im<br />
Schüler-Individualdatensatz ersetzt.<br />
• Erhebung zum evangelischen und katholischen<br />
Religionsunterricht<br />
Die Erhebung erfolgt in diesem Jahr mit Hilfe eines<br />
Erfassungsprogramms. Dieses geht den Schulämtern<br />
separat zu.<br />
• Bericht „Verwendung der zugewiesenen Lehrerstunden“<br />
Ein Abgleich der Gesamtzahl der Schüler und Klassen<br />
dieser Erhebung mit der Lan<strong>des</strong>schulstatistik ist aus<br />
zeitlichen und organisatorischen Erwägungen nicht erforderlich.<br />
• Personalnummern der Lehrkräfte/Unterrichtseinsatz<br />
Im Rahmen der Erfassung <strong>des</strong> Unterrichtseinsatzes der<br />
Lehrkräfte sind von den öffentlichen Schulen für alle<br />
Lehrkräfte der Schule, die Unterricht erteilen, die Personalnummern<br />
zu erfassen. Diese werden den Schulen<br />
vom zuständigen Staatlichen Schulamt regelmäßig und<br />
vollständig mitgeteilt.<br />
• Lehrereinsatzdaten (LUD)<br />
Die Aktualisierung der Lehrereinsatzdaten erfolgt<br />
in Verantwortung und nach Terminsetzung der<br />
Staatlichen Schulämter mit Hilfe von AVSS. Es<br />
wird ein Pendelbeleg an aus AVSS an die Schulen<br />
versandt. Arbeitsablauf und Übernahmetermin der<br />
Daten werden durch einen gesonderten Erlass geregelt.<br />
• Lehrer an Privatschulen<br />
Die Lehrer an Privatschulen (Bogen „L“) werden wieder<br />
ausschließlich vom Hessischen Statistischen Lan<strong>des</strong>amt<br />
erfasst.<br />
VIII. Rückfragen<br />
Rückfragen sind jeweils zu richten:<br />
• Zu dem Programm LUSD an<br />
Herrn Hansen, Tel. 06421/982942,<br />
E-Mail k.hansen@hkm.hessen.de, oder<br />
Herrn Schäfer, Tel. 06103/936256,<br />
E-Mail c.schaefer@hkm.hessen.de, oder<br />
Frau Wenderoth, Tel. 06421/982942,<br />
E-Mail h.wenderoth@hkm.hessen.de
ABl. 8/<strong>02</strong> Verwaltungsvorschriften 537<br />
• Zu dem Programm HeSV an die<br />
HeSV-Hotline, Tel. <strong>02</strong>03/5521142 oder<br />
Herrn Odrosek, Tel. 0611/368-2646 oder<br />
06120/9269736<br />
• Zu den Begleitausdrucken und Erhebungsbögen<br />
„L“, „SopädFö“ und Einlageteil zum Erhebungsbogen<br />
„S“ an das<br />
Hessische Statistische Lan<strong>des</strong>amt in Wiesbaden,<br />
Frau Ostermayer, Tel. 0611/38<strong>02</strong>-324 oder<br />
Frau Fedgenhäuer, Tel. 0611/38<strong>02</strong>-323<br />
• Zu dem Kontrollausdruck „Zusatzbogen IGS“ an<br />
Frau Dr. Dörger, Tel. 0611/368-2314<br />
Verbleib der Ausdrucke und Erhebungsunterlagen<br />
•Zu den Begleitausdrucken zur Gymnasialen Oberstufe<br />
an<br />
Herrn Batzer, Tel. 0611/368-2316 (montags)<br />
• Allgemeine Rückfragen zum Verfahren an<br />
Herrn Karakas, Tel. 0611/368-2734<br />
Frau Seemann, Tel. 0611/368-2643<br />
Frau Grabe, Tel. 0611/368-2648<br />
• Zu der Prüfung der Daten über Hesis und zum Programm<br />
„Schulstatistik-Web“ im Intranet werden Ihnen<br />
die Ansprechpartner gesondert mitgeteilt.<br />
Bezeichnung Anzahl der Davon sind bestimmt für<br />
der Unterlage Ausfertigungen HSL die das<br />
berichtende zuständige<br />
Diskette mit Datei<br />
Schule Staatliche<br />
Schulamt<br />
„Sxxxxxx.IVS.ZIP“ 1) 1 – – 1<br />
Begleitausdruck aus<br />
LUSD/HeSV<br />
3 1 1 1<br />
Erhebungsbogen „L“ 3 1 1 1<br />
Erhebungsbogen<br />
„SopädFö-allg.<br />
Schulen“<br />
4 2 1 1<br />
Einlageteil zum<br />
Erhebungsbogen „S“<br />
3 1 1 1<br />
1) Die Schulen werden aufgefordert, eine Kopie der Datei zur Dokumentation zu erstellen<br />
Anlage
538 Verwaltungsvorschriften ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Statistische Erhebung an den allgemein bildenden<br />
Schulen (Lan<strong>des</strong>schulstatistik) in<br />
Hessen im Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003<br />
Erlass vom 19. Juli 20<strong>02</strong><br />
VI B 2.3 – 610/<strong>02</strong>0 – 318 –<br />
An die Leiterinnen und Leiter<br />
der allgemein bildenden Schulen in Hessen<br />
I. Erhebungstermin<br />
Die Statistische Erhebung an den allgemein bildenden<br />
Schulen für das Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003 wird zum Stichtag<br />
durchgeführt.<br />
26. August 20<strong>02</strong><br />
II. Aufbau und Umfang der Erhebung<br />
• Die Erhebung der Lan<strong>des</strong>schulstatistik an den <strong>hessischen</strong><br />
Schulen wird in diesem Jahr ausschließlich unter<br />
Verwendung der Schulverwaltungssoftware<br />
LUSD (allgemeine Schulen) bzw. HeSV (Sonderschulen)<br />
durchgeführt.<br />
• An den Schulen wird ein anonymisierter Datensatz als<br />
Datei aus dem Verfahren abgezogen, der die Informationen<br />
der bisherigen Erhebungsbögen sowie weitere<br />
Merkmale enthält. Die bisherigen Erhebungsbögen<br />
entfallen weitgehend. Mittelfristig entfallen damit<br />
auch bisherige Sondererhebungen.<br />
• Im Schulverwaltungsverfahren sind in diesem Jahr folgende<br />
Daten für die Lan<strong>des</strong>schulstatistik zu pflegen:<br />
• Schülerstammdaten<br />
• Schülerhalbjahresdaten<br />
• Unterrichtsverteilung der Schüler<br />
• Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte<br />
(nur öffentliche Schulen)<br />
• Zusatzdaten (schulformabhängig)<br />
III. Ablauf der Erhebung<br />
• Die Schulen erhalten vom zuständigen Staatlichen<br />
Schulamt eine Leer-Diskette für die Speicherung der<br />
Statistik-Datei und, soweit erforderlich, Erhebungsbögen.<br />
• Fehlende Formulare und Disketten können bei dem zuständigen<br />
Staatlichen Schulamt angefordert werden.<br />
• Außenstellen von Schulen dürfen im Regelfall keine<br />
eigenen Disketten abgeben. Ausnahmen müssen im<br />
Einzelfall mit dem Support der LUSD vereinbart werden.<br />
• Die Schulen erstellen eine Statistikdatei auf Diskette<br />
und in zweifacher Ausfertigung einen Begleitausdruck<br />
aus dem Verfahren.<br />
• Zusätzlich zum Datensatz und dem Begleitausdruck<br />
sind in diesem Jahr noch folgende Erhebungsbögen<br />
von den Schulen zu liefern:<br />
Bogen Schulformen<br />
Erhebungsbogen „L“ Alle Privatschulen<br />
Erhebungsbogen Alle allgemeinen<br />
„SoPädFö-allg.Sch.“ Schulen 1)<br />
Einlageteil zum<br />
Erhebungsbogen „S“ Alle Sonderschulen<br />
1) Je Schule ist nur ein Bogen auszufüllen<br />
Der Erhebungsbogen „L“ für die Schulen für Erwachsene<br />
wird direkt vom HSL verschickt.<br />
IV. Bearbeitung und Rücklauf<br />
• Einzelheiten zur Erstellung der Statistik erfahren die<br />
Schulen aus den Anleitungen <strong>des</strong> jeweiligen Schulverwaltungsprogramms.<br />
• Nach der Bearbeitung senden die Schulen die Statistik<br />
an das zuständige Staatliche Schulamt. Die Statistik<br />
besteht aus folgenden Unterlagen:<br />
1. Eine Diskette mit der Datei „Sxxxxxx.IVS.ZIP“<br />
(xxxxxx = 4stellige Schulnummer und 2stellige<br />
Kennung der Haupt-/Nebenstelle, i. d. R. „00“).<br />
Die Diskette enthält eine verschlüsselte, komprimierte<br />
Datenbank und ist nicht lesbar. Jeder Versuch<br />
die Datei zu öffnen kann diese beschädigen!<br />
Folgende Prüfungen der Diskette sind vorzunehmen:<br />
– Datei „Sxxxxxx.IVS.ZIP“ vorhanden<br />
– Datei größer als 0 KB<br />
2. Ein unterschriebener Begleitausdruck in zweifacher<br />
Ausfertigung mit folgendem Inhalt:<br />
– Mantelbogendaten mit Schulstempel<br />
– Kontrollausdruck mit Daten der sog. Vorschaltmasken<br />
und Eckzahlen<br />
– Hinweisbogen mit Dateninkonsistenzen („weichen“<br />
Fehlern), falls vorhanden<br />
– Hinweisbogen mit Ausdruck der verwendeten<br />
Programmversion<br />
– Hinweisbogen mit Angaben über das Datum und<br />
die Gesamtzahl der Seiten und der Unterschrift<br />
<strong>des</strong> Schulleiters/der Schulleiterin<br />
Folgende Prüfungen <strong>des</strong> Begleitausdrucks sind<br />
vorzunehmen:<br />
– Korrektes Schuljahr: 20<strong>02</strong>/2003<br />
– Vollständigkeit der Seiten<br />
– Korrekte Programmversion:<br />
LUSD 2.7<br />
HeSV 1.7<br />
– Fachliche Prüfung der Daten<br />
– Fachliche Prüfung der Dateninkonsistenzen<br />
(„weiche Fehler“):
ABl. 8/<strong>02</strong> Verwaltungsvorschriften 539<br />
• Öffentliche Schulen prüfen auch Meldungen zu<br />
Unterrichtseinsatzdaten der Lehrkräfte und zur<br />
Unterrichtsverteilung der Schüler<br />
• Private Schulen prüfen nur Meldungen zur Unterrichtsverteilung<br />
der Schüler. Sie können Meldungen<br />
zu Unterrichtseinsatzdaten der Lehrkräfte ignorieren,<br />
da dieser Teil der Statistik nicht zu erstellen<br />
ist.<br />
3. Ggf. Erhebungsbögen „L“, Einlageteil zu „S“,<br />
„SopädFö“.<br />
• Handschriftliche Eintragungen oder Ergänzungen<br />
im Begleitausdruck können nicht berücksichtigt werden<br />
und erfordern in jedem Fall eine entsprechende<br />
Änderung in den Daten durch die Schule und Neuerstellung<br />
der Statistik!<br />
• Die Statistik ist in jedem Fall vollständig und für alle<br />
Schulformen und Jahrgänge der Schule mit dem<br />
Schulverwaltungsprogramm zu erstellen.<br />
• Es ist unbedingt zu vermeiden, dass der Begleitausdruck<br />
und die Diskettendaten unterschiedliche Daten<br />
enthalten. Bei der Erstellung ist <strong>des</strong>halb darauf zu achten,<br />
dass die Datei und der Begleitausdruck gleichzeitig<br />
erstellt werden.<br />
• Bei der Erstellung der Statistik mit LUSD ist in jedem<br />
Fall eine Datensicherung durchzuführen, bei HeSV<br />
erfolgt dies automatisch.<br />
• Unterrichtsverteilung<br />
Sofern Schulen die Unterrichtsverteilung der<br />
Schüler (öffentliche und private Schulen) und den Unterrichtseinsatz<br />
der Lehrkräfte (nur öffentliche<br />
Schulen) nicht vollständig und korrekt bis zum<br />
Stichtag der Statistik erfassen können, kann diese ausschließlich<br />
auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt<br />
abgegeben werden.<br />
Der Antrag ist vor Abgabe der Statistik formlos bei<br />
dem zuständigen Staatlichen Schulamt zu stellen.<br />
Werden keine Unterrichtsdaten zum Stichtag 26.8 geliefert,<br />
ist dies im Programm an der vorgesehenen Stelle<br />
zu vermerken und im Begleitausdruck mit der Unterschrift<br />
zu bestätigen. In diesem Fall können die gemeldeten<br />
Inkonsistenzen der Schüler- und Lehrerunterrichtsdaten<br />
ignoriert werden.<br />
Diese Schulen müssen eine neue, um die Vorschaltmasken<br />
verminderte Statistik mit vollständigen und<br />
korrekten Unterrichtsdaten mit dem Stichtag 1. November<br />
20<strong>02</strong> bis zum 15. November 20<strong>02</strong> an die Staatlichen<br />
Schulämter liefern.<br />
V. Abgabetermin<br />
Die Abgabetermine werden den Schulen vom zuständigen<br />
Staatlichen Schulamt in einer Begleitverfügung mitgeteilt.<br />
VI. Anmerkungen zu einzelnen Teilen der Erhebung<br />
• Zur vollständigen Erfassung ist es erforderlich, dass<br />
auch Schulabgänger aus Schulformen, die im Schuljahr<br />
20<strong>02</strong>/2003 nicht mehr angeboten werden oder<br />
ausgelaufen sind, gemeldet werden.<br />
• Der Klassenbogen-Pendelbeleg <strong>des</strong> Staatlichen Schulamtes<br />
entfällt.<br />
• Die Daten der bisherigen Erhebungsbogen Einzugsbereiche<br />
Mittel-/Oberstufen (EM/EOS) sind in der Statistik-Datei<br />
enthalten; eine separate Erhebung entfällt.<br />
• Erhebung „OSK“ (Oberstufen-Kursbildung)<br />
Die Erhebung OSK entfällt als eigenständige Erhebung<br />
und wird durch die Unterrichtsverteilung im Schüler-Individualdatensatz<br />
ersetzt. Schulen, die bisher das Oberstufenverwaltungsprogramm<br />
„GO“ eingesetzt haben,<br />
können die Daten daraus in die LUSD importieren.<br />
• Erhebung zum evangelischen und katholischen<br />
Religionsunterricht<br />
Die Erhebung erfolgt in diesem Jahr gesondert mit Hilfe<br />
eines Erfassungsprogramms. Dieses geht den Schulen<br />
separat zu.<br />
• Bericht „Verwendung der zugewiesenen Lehrerstunden“<br />
Ein Abgleich der Gesamtzahl der Schüler und Klassen<br />
dieser Erhebung mit der Lan<strong>des</strong>schulstatistik ist aus<br />
zeitlichen und organisatorischen Erwägungen nicht erforderlich.<br />
• Personalnummern der Lehrkräfte/Unterrichtseinsatz<br />
Im Rahmen der Erfassung <strong>des</strong> Unterrichtseinsatzes der<br />
Lehrkräfte sind von den öffentlichen Schulen für alle<br />
Lehrkräfte der Schule, die Unterricht erteilen, die Personalnummern<br />
zu erfassen. Diese werden den Schulen<br />
vom zuständigen Staatlichen Schulamt mitgeteilt. Falls<br />
Personalnummern bis zum Stichtag der Statistik noch<br />
nicht vorliegen, sind diese beim zuständigen Staatlichen<br />
Schulamt zu erfragen.<br />
• Lehrereinsatzdaten (LUD)<br />
Die Aktualisierung der Lehrereinsatzdaten erfolgt in<br />
Verantwortung und nach Terminsetzung der Staatlichen<br />
Schulämter mit Hilfe von AVSS. Die Schulen erhalten<br />
einen Pendelbeleg vom zuständigen Staatlichen<br />
Schulamt.<br />
• Lehrer an Privatschulen<br />
Die Lehrer an Privatschulen (Bogen „L“) werden wieder<br />
ausschließlich vom Hessischen Statistischen Lan<strong>des</strong>amt<br />
erfasst. Der Bogen ist dem Begleitausdruck beizufügen.<br />
Die Hinweise auf dem Bogen sind zu beachten.<br />
VII. Rückfragen<br />
Rückfragen sind jeweils zu richten:<br />
• Zu dem Programm LUSD an den<br />
zentralen LUSD-Support, Tel. 01805/58762255<br />
(01805/LUSDCALL) oder<br />
die regionalen Ansprechpartner
540 Verwaltungsvorschriften ABl. 8/<strong>02</strong><br />
• Zu dem Programm HeSV an<br />
Herrn Odrosek, Tel. 0611/368-2646 oder<br />
06120/9269736 oder<br />
die HeSV-Beratungslehrer<br />
•Zu den Begleitausdrucken und Erhebungsbögen<br />
„L“, „SopädFö“ und Einlageteil zum Erhebungsbogen<br />
„S“ an das<br />
Hessische Statistische Lan<strong>des</strong>amt in Wiesbaden,<br />
Frau Ostermayer, Tel. 0611/38<strong>02</strong>-324 oder<br />
Frau Fedgenhäuer, Tel. 0611/38<strong>02</strong>-323 oder<br />
Frau Gaumnitz, Tel. 00611/38<strong>02</strong>-328<br />
Verbleib der Erhebungsunterlagen<br />
Schulpraktika<br />
Erlass vom 11. Juli 20<strong>02</strong><br />
V B 2.1 – 860.001.000 – 8–<br />
Für die Durchführung der Blockpraktika im Frühjahr<br />
2003 sind nach Abstimmung der lehrerausbildenden<br />
Hochschulen in Hessen folgende Termine festgelegt<br />
worden:<br />
1. Für Studierende <strong>des</strong> Studiengangs<br />
Lehramt an Sonderschulen im<br />
1. und 3. Praktikumsabschnitt: 24. Februar bis<br />
21. März 2003<br />
2. Für Studierende <strong>des</strong> Studiengangs<br />
Lehramt an Sonderschulen im<br />
2. Praktikumsabschnitt und für<br />
Studierende aller anderen Lehramtsstudiengänge:<br />
24. Februar bis<br />
28. März 2003<br />
• Zu dem Kontrollausdruck „Zusatzbogen IGS“ an<br />
Frau Dr. Dörger, Tel. 0611/368-2314<br />
•Zu den Begleitausdrucken zur Gymnasialen<br />
Oberstufe an<br />
Herrn Batzer, Tel. 0611/368–2316 (montags)<br />
• Allgemeine Rückfragen zum Verfahren an<br />
Herrn Karakas, Tel. 0611/368-2734<br />
Frau Seemann, Tel. 0611/368-2643<br />
Frau Grabe, Tel. 0611/368-2648<br />
Bezeichnung Anzahl der Davon sind bestimmt für<br />
der Unterlage Ausfertigungen HSL die das<br />
berichtende zuständige<br />
Diskette mit Datei<br />
Schule Staatliche<br />
Schulamt<br />
„Sxxxxxx.IVS.ZIP“ 1) 1 – – 1<br />
Begleitausdruck aus<br />
LUSD/HeSV<br />
3 1 1 1<br />
Erhebungsbogen „L“ 3 1 1 1<br />
Erhebungsbogen<br />
„SopädFö-allg.<br />
Schulen“<br />
4 2 1 1<br />
Einlageteil zum<br />
Erhebungsbogen „S“<br />
3 1 1 1<br />
1) Die Schulen werden aufgefordert, eine Kopie der Datei zur Dokumentation zu erstellen<br />
Anlage
ABl. 8/<strong>02</strong> 541<br />
BESCHLÜSSE DER KMK<br />
Rechtliche Hinweise zur Nutzung <strong>des</strong><br />
Internets an Schulen<br />
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat „Rechtliche<br />
Hinweise zur Nutzung <strong>des</strong> Internets an Schulen“ erarbeitet,<br />
die auch ein Muster für eine „Nutzungsordnung der<br />
Computereinrichtungen an Schulen“ einschließen. Diese<br />
Informationen geben allen Schulen eine wichtige Orientierung<br />
zur Internetnutzung im Unterricht.<br />
Die rechtlichen Hinweise behandeln Themen wie<br />
• Aufsicht und Kontrolle der Schule<br />
• Technische Vorkehrungen<br />
• Aufsicht bei der Nutzung <strong>des</strong> Internets im Unterricht<br />
• Aufsicht bei der Nutzung <strong>des</strong> Internets außerhalb <strong>des</strong><br />
Unterrichts<br />
• Inhalte einer Nutzungsordnung<br />
• Schuleigene Homepage<br />
Zusätzlich werden schulrelevante Aussagen <strong>des</strong> Medienrechts,<br />
<strong>des</strong> Jugendschutzes, <strong>des</strong> Urheberrechts und <strong>des</strong><br />
Datenschutzes im Zusammenhang mit einer Internetnutzung<br />
vorgestellt. Mit dem Muster einer Benutzerordnung<br />
erhalten Schulen eine praktische Hilfe zur Regelung und<br />
Organisation der Internetnutzung.<br />
Die Dokumente können unter folgenden Internet-Adressen<br />
abgerufen werden:<br />
http://www.bildung.hessen.de/<br />
http://www.kultusministerium.hessen.de/<br />
http://www.datenschutz.hessen.de/<br />
Wiesbaden, den 10. Juli 20<strong>02</strong><br />
VI A 2 – 649/<strong>02</strong>0.070 – 10 –<br />
Muster für eine Nutzungsordnung der<br />
Computereinrichtungen an Schulen<br />
A. Allgemeines<br />
Anhang<br />
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen<br />
Computereinrichtungen durch Schülerinnen und<br />
Schüler im Rahmen <strong>des</strong> Unterrichts, der Gremienarbeit<br />
und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb <strong>des</strong><br />
Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte<br />
Schulverwaltung.<br />
Die Schule (Schulname) gibt sich für den Umgang mit<br />
diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei<br />
gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C<br />
ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb <strong>des</strong><br />
Unterrichtes.<br />
Passwörter<br />
B. Regeln für jede Nutzung<br />
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle<br />
Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort, mit dem<br />
sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden<br />
können. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene<br />
Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne<br />
individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer<br />
möglich. 1 Nach Beendigung der Nutzung hat sich die<br />
Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden.<br />
Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden<br />
Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht.<br />
Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden.<br />
Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten.Wer<br />
ein frem<strong>des</strong> Passwort erfährt, ist verpflichtet,<br />
dieses der Schule 2 mitzuteilen.<br />
Verbotene Nutzungen<br />
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere <strong>des</strong> Strafrechts,<br />
Urheberrechts und <strong>des</strong> Jugendschutzrechts sind<br />
zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende<br />
oder rassistische Inhalte aufzurufen oder<br />
zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen,<br />
ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson<br />
Mitteilung zu machen.<br />
Datenschutz und Datensicherheit<br />
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht<br />
berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren.<br />
Diese Daten werden in der Regel nach einem<br />
Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen<br />
Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen<br />
den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der<br />
schulischen Computer begründen.<br />
Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen<br />
<strong>des</strong> Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige<br />
Stichproben Gebrauch machen.<br />
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation<br />
Veränderungen der Installation und Konfiguration der<br />
Arbeitsstationen und <strong>des</strong> Netzwerkes sowie Manipula-<br />
1 Dies gilt nicht bei sog. Medieninseln oder in Medienecken in Klassenräumen,<br />
bei denen die Nutzung eines Internetzugangs durch mehrere Schülerinnen und<br />
Schüler gleichzeitig möglich ist.<br />
2 Wer bei den einzelnen Regelungen für die Schule handelt, ist von der Schulleitung<br />
festzulegen und schulintern bekannt zu machen.
542 Beschlüsse der KMK ABl. 8/<strong>02</strong><br />
tionen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich<br />
untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder<br />
an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen<br />
durch Laden und Versenden von großen<br />
Dateien (z. B. Grafiken) aus dem Internet, ist zu vermeiden.<br />
Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen<br />
in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt,<br />
diese Daten zu löschen.<br />
Schutz der Geräte<br />
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend<br />
den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden<br />
sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen<br />
Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht,<br />
hat diese zu ersetzen.<br />
Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten<br />
besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung<br />
der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.<br />
Nutzung von Informationen aus dem Internet<br />
Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische<br />
Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein<br />
elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter<br />
Berücksichtigung seines Inhalts und <strong>des</strong> Adressatenkreises<br />
mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang<br />
steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit<br />
Einwilligung der Schule zulässig.<br />
Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang<br />
abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.<br />
Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse<br />
eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste<br />
im Internet benutzt werden.<br />
Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet<br />
sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.<br />
Versenden von Informationen in das Internet<br />
Werden Informationen unter dem Absendernamen der<br />
Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung<br />
der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die<br />
Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf<br />
der Genehmigung durch die Schulleitung.<br />
Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu<br />
beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte,<br />
Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber<br />
in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der<br />
Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.<br />
Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung<br />
von Fotos und Schülermaterialien im Internet<br />
ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen<br />
und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer<br />
Erziehungsberechtigten.<br />
C. Ergänzende Regeln für die<br />
Nutzung außerhalb <strong>des</strong> Unterrichtes<br />
Nutzungsberechtigung, Benutzerausweis<br />
Außerhalb <strong>des</strong> Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen<br />
Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden.<br />
Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt<br />
werden können, trifft die Schule unter Beteiligung<br />
der schulischen Gremien.<br />
Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet.<br />
Die Schülerinnen und Schülerinnen sowie im<br />
Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten,<br />
versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass<br />
sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung<br />
für die Nutzung.<br />
Mit ihrer Zulassung wird den Schülerinnen und Schülern<br />
ein Benutzerausweis ausgestellt. 3<br />
Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb <strong>des</strong> Unterrichts<br />
ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht<br />
und nur mit Benutzerausweis möglich.<br />
Aufsichtspersonen<br />
Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen,<br />
die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu<br />
können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten<br />
der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete<br />
Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.<br />
D. Schlussvorschriften<br />
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen<br />
Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe<br />
durch Aushang in der Schule in Kraft.<br />
Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung<br />
statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.<br />
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen<br />
oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen,<br />
machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich<br />
verfolgt werden.<br />
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können<br />
neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche<br />
Maßnahmen zur Folge haben.<br />
3 Auf die Ausstellung von Benutzerausweisen kann (z. B. bei kleinen Schulen)<br />
verzichtet werden, wenn anderweitige Aufsichtsmöglichkeiten ausreichend sind.
ABl. 8/<strong>02</strong> Beschlüsse der KMK 543<br />
Erklärung:<br />
Am _____________ wurde ich in die Nutzungsordnung zur Internet-Nutzung eingewiesen.<br />
Mit den festgelegten Regeln bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr<br />
protokolliert und durch Stichproben überprüft. Sollte ich gegen die Nutzungsregeln verstoßen, verliere<br />
ich meine Berechtigung für die Nutzung außerhalb <strong>des</strong> Unterrichts und muss gegebenenfalls mit<br />
Schulordnungsmaßnahmen rechnen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sind zivil- oder<br />
strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen.<br />
___________________________ ________________________________<br />
Name und Klasse/Kurs Unterschrift der Schülerin/<strong>des</strong> Schülers<br />
___________________________________<br />
Ort/Datum<br />
___________________________________<br />
Unterschrift der/<strong>des</strong> Erziehungsberechtigten<br />
Anlage
544 Beschlüsse der KMK ABl. 8/<strong>02</strong><br />
STELLENAUSSCHREIBUNGEN<br />
a) für Funktionsstellen<br />
Zur Beachtung:<br />
Wegen der grundsätzlichen Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schuldienstes werden weibliche<br />
Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Funktionsstellen zu bewerben; bei den<br />
ausgeschriebenen Funktionsstellen besteht unter Beachtung <strong>des</strong> § 8 Hessisches Beamtengesetz eine Verpflichtung<br />
zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils aufgrund der jeweiligen Frauenförderpläne.<br />
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.<br />
Das spezifische Anforderungsprofil der Funktionsstelle kann bei der Dienststelle, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist,<br />
eingesehen werden.<br />
Die Bewerbungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Bewerbungsfrist für die im Juni-<strong>Amtsblatt</strong> ausgeschriebenen Stellen wird<br />
wegen der Sommerferien auf acht Wochen verlängert. Ausnahmen sind in der Stellenausschreibung angegeben. Die Frist<br />
beginnt an dem Monatsersten, der auf das Erscheinungsdatum folgt.<br />
Bewerbungen für die Besetzung von Funktionsstellen sind auf dem Dienstweg über das zuständige Staatliche Schulamt der<br />
Bewerberin oder <strong>des</strong> Bewerbers an das Staatliche Schulamt zu richten, in <strong>des</strong>sen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist.<br />
Den Bewerbungen sind die erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisabschriften usw. in doppelter, bei<br />
Stellen von Schulleiterinnen oder Schulleitern in dreifacher Ausfertigung beizufügen.<br />
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich<br />
ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.<br />
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten<br />
unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung zu erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht,<br />
bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung<br />
zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen<br />
Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten<br />
nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.<br />
Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von<br />
der Entwicklung dieser Zahl abhängig.<br />
Bewerberinnen und Bewerber, die die Besetzung einer Funktionsstelle in der Schule, in der Schulaufsicht oder an<br />
einem Studienseminar anstreben, sollen aufgrund ihrer Eignung und Fähigkeiten erwarten lassen, dass sie die angestrebte<br />
Funktion im Sinne <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schulrechts ausfüllen werden.<br />
Sie sollen außerdem überdurchschnittliche fachliche Leistungen gezeigt haben, die für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung<br />
sind. Es ist darauf zu achten, dass sie über folgende Kompetenzen verfügen:<br />
Psychosoziale Kompetenz<br />
– Sozial- und Beratungskompetenz<br />
– Kommunikationsbereitschaft<br />
– Konfliktfähigkeit<br />
– Integrationskraft<br />
Leitungskompetenz<br />
– Planungs- und Handlungskompetenz<br />
– Kooperationsfähigkeit<br />
– Überzeugungsfähigkeit<br />
– Entscheidungsfähigkeit<br />
– Personalführung<br />
– Wirtschaftliches Denken<br />
– Rechts- und Verwaltungskenntnisse<br />
– Teamfähigkeit<br />
Pädagogische Kompetenz<br />
– Kreativität<br />
– Innovationskraft<br />
– Motivationskraft<br />
– Konzeptionelles und perspektivisch-orientiertes Denken<br />
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle mit erziehungs-/gesellschaftwissenschaftlichem Schwerpunkt<br />
an einem Studienseminar wird erwartet, dass auch Ausbildungsaufgaben in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen<br />
werden können.<br />
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle mit fachbezogenem Schwerpunkt an einem Studienseminar<br />
wird erwartet, dass auch Ausbildungsaufgaben mit erziehungs-/gesellschaftswissenschaftlichem Arbeitsschwerpunkt<br />
übernommen werden können. Schließlich wird von den Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle in der<br />
Schulaufsicht erwartet, dass sie schulform- und schulstufenübergreifende Aufgaben wahrnehmen können.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 545<br />
Folgende Stellen an Staatlichen Schulämtern sind zu besetzen:<br />
Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />
Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />
Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />
Leitende Schulamtsdirektorin/ Staatliches Schulamt für 1. Mai 2003 Staatliches Schulamt für Schwerbehinderte<br />
Leitender Schulamtsdirektor den Landkreis Gießen den Landkreis Gießen werden gebeten,<br />
als schulfachliche/r Aufsichtsbe- und den Vogelsbergkreis und den Vogelsbergkreis bereits bei der Beamtin/Aufsichtsbeamter<br />
für den Gießen Bahnhofstr. 82–86 werbung anzugeben,<br />
beruflichen Bereich 35390 Gießen ob sie die Teilnahme<br />
A 16 der zuständigen<br />
Schwerbehindertenvertretung<br />
am Auswahlverfahren<br />
wünschen.<br />
Spezifisches Anforderungsprofil<br />
kann im Staatlichen<br />
Schulamt eingesehen<br />
werden.<br />
Schulamtsdirektorin/Schulamts- Staatliches Schulamt für 1. April 2003 Staatliches Schulamt Schwerbehinderte<br />
ditrektor als schulfachliche/r den Rheingau-Taunus für den Rheingau-Taunus werden gebeten,<br />
Aufsichtsbeamtin/Aufsichtsbe- Kreis und die Lan<strong>des</strong>- Kreis und die Lan<strong>des</strong>- bereits bei der Beamter<br />
für den GHRS-Bereich hauptstadt Wiesbaden hauptstadt Wiesbaden werbung anzu-<br />
A 15 Wiesbaden Walter-Hallstein-Str. 3–5 geben, ob sie die<br />
65197 Wiesbaden Teilnahme der zuständigenSchwerbehindertenvertretung<br />
am Auswahlverfahren<br />
wünschen.<br />
Spezifisches Anforderungsprofil<br />
kann im Staatlichen<br />
Schulamt<br />
eingesehen werden.<br />
Folgende Stelle an einem Studienseminar ist zu besetzen:<br />
Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />
Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />
Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />
Rektorin als Ausbildungsleiterin Studienseminar für sofort nach Auswahl Amt für Lehrerausbildung Das Anforderungsprofil<br />
und ständige Vertreterin/Rektor Grund-, Haupt-, Real- – Außenstelle Gießen – kann beim Amt für<br />
als Ausbildungsleiter und ständiger und Sonderschulen in Bahnhofstr. 82–86 Lehrerausbildung -<br />
Vertreter der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters Limburg/Wetzlar 35390 Gießen – Außenstelle Gießen –<br />
eines Studienseminars für eingesehen werden.<br />
Grund-, Haupt-, Real- und<br />
Sonderschulen<br />
A 14 BBesG
546 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Folgende Stellen an <strong>hessischen</strong> Schulen sind zu besetzen:<br />
Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />
Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />
Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />
Rektorin/Rektor einer Weinbergschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt Das Anforderungs-<br />
Grundschule mit mehr als Grundschule für den Landkreis Groß- profil kann beim<br />
360 Schülern Kirchstr. 42 Gerau und den Main- Staatlichen Schul-<br />
A 14 65239 Hochheim Taunus-Kreis amt eingesehen<br />
Walter-Flex-Str. 60–62 werden.<br />
65428 Rüsselsheim Auf Grund eines<br />
Frauenförderungsplanes<br />
besteht Verpflichtung<br />
zur Erhöhung<br />
<strong>des</strong> Frauenanteils<br />
in diesem<br />
Bereich.<br />
Konrektorin/Konrektor als Grundschule am sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsständige/r<br />
Vertreter/in der Stadtpark, den Landkreis und die profil kann beim<br />
Leiterin/<strong>des</strong> Leiters einer Grundschule Stadt Kassel Staatlichen Schul-<br />
Grundschule mit mehr als Friedrich-Ebert-Allee 2 Holländische Str. 141 amt eingesehen<br />
180 bis zu 360 Schülern 34225 Baunatal 34127 Kassel werden.<br />
A 12 + Amtszulage<br />
Rektorin/Rektor einer Grund- Albert-Schweitzer Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsschule<br />
mit mehr als 180 bis zu Grundschule mit Ein- den Lahn-Dill-Kreis und profil kann beim<br />
360 Schülern gangsstufe den Landkreis Limburg- Staatlichen Schul-<br />
A 13 + Amtszulage Wiesenaue 20 Weilburg amt eingesehen<br />
35578 Wetzlar Brühlsbachstr. 2 a werden.<br />
35578 Wetzlar<br />
Rektorin/Rektor Heuneburgschule, 1. August 2003 Staatliches Schulamt für<br />
einer Schule mit mehr als 80 bis Grundschule den Landkreis Darmstadtzu<br />
180 Schülern Darmstädter Str. 8 Dieburg und die Stadt<br />
A 13 64405 Fischbachtal Darmstadt<br />
Marienstr. 31<br />
64807 Dieburg<br />
Rektorin/Rektor Grundschule Allendorf sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungseiner<br />
Grundschule mit mehr als 80 Hosrain 4 den Lahn-Dill-Kreis und profil kann beim<br />
bis zu 180 Schülern 35708 Haiger-Allendorf den Landkreis Limburg- Staatlichen Schul-<br />
A 13 Weilburg amt eingesehen<br />
Brühlsbachstr. 2 a werden.<br />
35578 Wetzlar<br />
Rektorin/Rektor einer Grundschule Georg-August-Zinn- sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung<br />
mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern Schule, den Landkreis Hersfeld- zur Erweiterung <strong>des</strong><br />
A 13 Grundschule mit Rotenburg und den Bewerberkreises.<br />
Sprachheilklasse Werra-Meißner-Kreis Das Anforderungsprofil<br />
Am Vachaer Berg 4 Lutherstr. 1 kann beim Staatlichen<br />
36266 Heringen (Werra) 36251 Bad Hersfeld Schulamt eingesehen<br />
werden.<br />
Konrektorin/Konrektor als ständige/r Dieffenbachschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Vertreter/in der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters Grundschule den Landkreis Gießen kann beim Staatlichen<br />
einer Grundschule mit mehr als Schlesische Str. 33 und den Vogelsbergkreis Schulamt eingesehen<br />
360 Schülern 36110 Schlitz Bahnhofstr. 49 werden.<br />
A 13 36341 Lauterbach<br />
Konrektorin/Konrektor als Linggschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
ständige/r Vertreterin/Vertreter Grundschule den Landkreis Hersfeld- kann beim Staatlichen<br />
der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters einer 36251 Bad Hersfeld Rotenburg und den Schulamt eingesehen<br />
Grundschule mit mehr als 180 bis Werra-Meißner-Kreis werden.<br />
zu 360 Schülern Lutherstr. 1<br />
A 12 + Amtszulage 36251 Bad Hersfeld<br />
Rektorin/Rektor einer Grundschule Steigleder-Schule, 1. Februar 2003 Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
mit bis zu 80 Schülern Grundschule den Landkreis Hersfeld- kann beim Staatlichen<br />
A 12 + Amtszulage Große Hohle 12 Rotenburg und den Schulamt eingesehen<br />
36289 Friedewald Werra-Meißner-Kreis werden.<br />
Lutherstr. 1<br />
36251 Bad Hersfeld
ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 547<br />
Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />
Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />
Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />
Konrektorin/Konrektor als ständige/r Anne-Frank-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung.<br />
Vertreter/in der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters Grundschule den Main-Kinzig-Kreis Das Anforderungsprofil<br />
einer Grundschule mit mehr als Freigerichtstr. 41–47 Heinrich-Bott-Str. 1 kann beim Staatlichen<br />
180 bis zu 360 Schülern 63450 Hanau 63450 Hanau Schulamt eingesehen<br />
A 12 + Amtszulage werden.<br />
Konrektorin/Konrektor als ständige/r Grundschule Bossental, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Vertreter/in der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters Grundschule den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />
einer Grundschule mit mehr als Hildebrandstr. 84 Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
180 bis zu 360 Schülern 34125 Kassel Holländische Str. 141 werden.<br />
A 12 + Amtszulage 34127 Kassel<br />
Konrektorin/Konrektor als ständige/r Lauterbornschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Vertreterin/Vertreter der Leiterin/ Grundschule den Landkreis Offenbach kann beim Staatlichen<br />
<strong>des</strong> Leiters einer Grundschule Schubertstr. 89 und die Stadt Offen- Schulamt eingesehen<br />
mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 63069 Offenbach a. M. bach a. M. werden.<br />
A 12 + Amtszulage Platz der Deutschen<br />
Einheit 5<br />
63065 Offenbach a. M.<br />
Konrektorin/Konrektor als Jürgen Schuhmann- sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung.<br />
ständige/r Vertreter/in der Leiterin/ Schule, den Hochtaunuskreis und<br />
<strong>des</strong> Leiters einer Grundschule Grundschule den Wetteraukreis<br />
mit mehr als 180 bis zu Schöne Aussicht 29 Mainzer-Tor-Anlage 8<br />
360 Schülern 61389 Schmitten 61169 Friedberg<br />
A 12 + Amtszulage<br />
Konrektorin/Konrektor als Mittelpunktschule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung.<br />
ständige/r Vertreter/in der Leiterin/ Erpetal, den Landkreis und die Das Anforderungsprofil<br />
<strong>des</strong> Leiters einer Grundschule Grundschule Stadt Kassel kann beim Staatlichen<br />
mit mehr als 180 bis zu Schulstraße 10 Holländische Straße 141 Schulamt eingesehen<br />
360 Schülern 34466 Wolfhagen 34127 Kassel werden.<br />
A 12 + Amtszulage<br />
Rektorin/Rektor einer Mittelpunktschule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Grund- und Hauptschule Elbetal, den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />
mit mehr als 360 Schülern Grundschule mit Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
A 14 + Amtszulage Förderstufe Holländische Str. 141 werden.<br />
Am Kuhberg 13 34127 Kassel<br />
34311 Naumburg<br />
Konrektorin/Konrektor als Alteburgschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung.<br />
ständige/r Vertreter/in der Grund-, Haupt- und den Main-Kinzig-Kreis Das Anforderungsprofil<br />
Leiterin/<strong>des</strong> Leiters einer Realschule Heinrich-Bott-Straße 1 kann beim Staatlichen<br />
Grund-, Haupt- und Realschule Spessartstraße 75 63450 Hanau Schulamt eingesehen<br />
mit mehr als 360 Schülern an 63599 Biebergemünd werden.<br />
dem Hauptschulzweig, Real- Die Bewerbungsfrist<br />
schulzweig und der Förder- wird auf vier Wochen<br />
stufe verkürzt.<br />
A 14<br />
Pädagogische Leiterin/ Karl-Weigand-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt Das Anforderungsprofil<br />
Pädagogischer Leiter einer Grund-, Haupt- und Real- für den Hochtaunuskreis kann beim Staatlichen<br />
Förderstufe schule mit Förderstufe und den Wetterauskreis Schulamt eingesehen<br />
jeweilige Besoldungsgruppe Kirchgasse 22 Mainzer-Tor-Anlage 8 werden.<br />
und Stellenzulage von 61197 Florstadt 61169 Friedberg 2. Ausschreibung zur<br />
Euro 51,13 Erweiterung <strong>des</strong> Bewerberkreises.<br />
Pädagogische Leiterin/ Ohetalschule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt Das Anforderungsprofil<br />
Pädagogischer Leiter Grund-, Haupt- und für den Schwalm-Eder- kann beim Staatlichen<br />
einer Förderstufe Realschule mit Eingangs- Kreis und den Landkreis Schulamt eingesehen<br />
jeweilige Besoldungsgruppe stufe und Förderstufe Waldeck-Frankenberg werden.<br />
und Stellenzulage von Euro 51,13 Welderöder Str. 17 Am Hospital 9<br />
34621 Frielendorf-Verna 34560 Fritzlar<br />
Pädagogische Leiterin/ Singbergschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt Das Anforderungsprofil<br />
Pädagogischer Leiter Grund-, Haupt- und Real- für den Hochtaunuskreis kann beim Staatlichen<br />
einer Förderstufe schule mit Förderstufe und den Wetteraukreis Schulamt eingesehen<br />
jeweilige Besoldungsgruppe Wingertstr. 33 Mainzer-Tor-Anlage 8 werden.<br />
und Stellenzulage von Euro 51,13 61200 Wolfersheim 61169 Friedberg
548 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />
Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />
Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />
Konrektorin/Konrektor als Euard Spranger Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
ständige/r Vertreterin/Vertreter Haupt- und Realschule die Stadt Frankfurt a. M. kann beim Staatlichen<br />
der Leiterin/<strong>des</strong> Leiters einer Schaumburger Str. 66–68 Seehofstr. 41 Schulamt eingesehen<br />
Haupt- und Realschule mit mehr 65936 Frankfurt a. M. 60594 Frankfurt a. M. werden.<br />
als 360 Schülern an dem Haupt- 3. Ausschreibung.<br />
schulzweig, dem Realschulzweig Die Bewerbungsfrist<br />
und der Förderstufe wird auf vier Wochen<br />
A 14 verkürzt.<br />
Konrektorin/Konrektor als Haupt- und Realschule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsständige/r<br />
Vertreter/in der Leiterin/ mit Förderstufe den Hochtaunuskreis profil kann beim<br />
<strong>des</strong> Leiters einer Haupt- und Real- Weil-Ems und den Wetteraukreis Staatlichen Schulamt<br />
schule mit mehr als 180 bis zu Camberger Weg 8 Mainzer-Tor-Anlage 8 eingesehen werden.<br />
360 Schülern an dem Realschul- 61276 Weilrod-Riedelbach 61169 Friedberg<br />
zweig und der Förderstufe<br />
A 14<br />
Oberstudiendirektorin/Oberstudien- Justus-Liebig-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />
direktor als Leiterin/Leiter eines Gymnasium den Landkreis Darmstadtvoll<br />
ausgebauten Gymnasiums mit Julius-Reiber-Straße 3 Dieburg und die Stadt<br />
mehr als 360 Schülerinnen und 64293 Darmstadt Darmstadt<br />
Schülern Groß-Gerauer Weg 3<br />
A 16 64295 Darmstadt<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor Modellschule Obersberg, 1. August 2003 Staatliches Schulamt für Die Bewerberinnen<br />
als die ständige Vertreterin/der studien- und berufs- den Landkreis Hersfeld- und Bewerber müssen<br />
ständige Vertreter <strong>des</strong> Leiters bezogene Oberstufen Rotenburg und den über die Befähigung für<br />
eines Oberstufengymnasiums mit schule Werra-Meißner-Kreis das Lehramt an berufmin<strong>des</strong>tens<br />
zwei Schultypen Am Obersberg 25 Lutherstr. 1 lichen Schulen (kauf-<br />
A 15 + Amtszulage 36251 Bad Hersfeld 36251 Bad Hersfeld männische Fachrichtung)<br />
verfügen.<br />
Das Anforderungsprofil<br />
kann beim Staatlichen<br />
Schulamt eingesehen<br />
werden.<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor Gustav-Stresemann- nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />
zur Koordinierung schulfachlicher Schule, Gymnasium den Schwalm-Eder-<br />
Aufgaben (Studienleiterin/ Stresemannstr. 33 Kreis und den Landkreis<br />
Studienleiter) 34537 Bad Wildungen Waldeck-Frankenberg<br />
A 15 Am Hospital 9<br />
34560 Fritzlar<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor Herderschule, 1. August 2003 Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
zur Koordinierung schulfachlicher Gymnasiale Oberstufen- den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />
Aufgaben (Fachbereichsleiterin/ schule Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
Fachbereichsleiter für das mathe- Maulbeerplantage 1 Holländische Str. 141 werden.<br />
matisch-naturwissenschaftlich- 34123 Kassel 34127 Kassel<br />
technische Aufgabenfeld)<br />
A 15<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor Wilhelmsgymnasium 1. Februar 2003 Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
zur Koordinierung schulfachlicher Kunoldstr. 51 den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />
Aufgaben (Studienleiterin/ 34131 Kassel Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
Studienleiter) Holländische Str. 141 werden.<br />
A 15 34127 Kassel<br />
Direktorin/Direktor einer IGS Kaufungen, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Gesamtschule als Leiterin/Leiter schulformübergreifende den Landkreis und die kann im Staatlichen<br />
einer Gesamtschule ohne Oberstufe Gesamtschule Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
mit bis zu 1000 Schülerinnen und Friedrich-Ebert-Str. 28 Holländische Str. 141 werden.<br />
Schülern 34260 Kaufungen 34127 Kassel<br />
A 15 + Amtszulage<br />
Direktorin/Direktor an einer Gesamtschule Obersberg, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Gesamtschule als die ständige schulformbezogene Landkreis Hersfeld- kann beim Staatlichen<br />
Vertreterin/der ständige Vertreter Gesamtschule Rotenburg und den Schulamt eingesehen<br />
<strong>des</strong> Leiters einer Gesamtschule Am Obersberg 25 Werra-Meißner-Kreis werden.<br />
ohne Oberstufe mit bis zu 36251 Bad Hersfeld Lutherstr. 1<br />
1000 Schülerinnen und Schülern 36251 Bad Hersfeld<br />
A 15
ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 549<br />
Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />
Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />
Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor Freiherr-vom Stein- nach Auswahl Staatliches Schulamt Das Anforderungsprofil<br />
als Leiterin/Leiter einer Schule, für den Landkreis kann beim Staatlichen<br />
gymnasialen Oberstufe an schulformbezogene Marburg-Biedenkopf Schulamt eingesehen<br />
einer Gesamtschule Gesamtschule mit Robert-Koch-Str. 17 werden.<br />
A 15 Oberstufe 35037 Marburg<br />
35075 Gladbach<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor Adolf-Reichwein-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
als Leiterin/Leiter einer schulformübergreifende den Hochtaunuskreis und kann beim Staatlichen<br />
gymnasialen Oberstufe an einer Gesamtschule mit Ober- den Wetteraukreis Schulamt eingesehen<br />
Gesamtschule stufe Mainzer-Tor-Anlage 8 werden.<br />
A 15 Wiesenau 30 61169 Friedberg<br />
61267 Neu Anspach<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor Jakob-Grimm-Schule, 1. Februar 2003 Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
zur Koordinierung schulfachlicher schulformbezogene den Landkreis Hersfeld- kann beim Staatlichen<br />
Aufgaben (Fachbereichsleiterin/ Gesamtschule mit Rotenburg und den Schulamt eingesehen<br />
Fachbereichsleiter für das sprachlich- Oberstufe Werra-Meißner-Kreis werden<br />
literarisch-künstlerische Aufgaben- Braacher Str. 15 Lutherstr. 1<br />
feld) 36199 Rotenburg a. d. 36251 Bad Hersfeld<br />
A 15 Fulda<br />
Direktorin/Direktor an einer Elisabeth-Selbert-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Gesamtschule als die ständige schulformbezogene den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />
Vertreterin/der ständige Vertreter Gesamtschule Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
<strong>des</strong> Leiters einer Gesamtschule Am Steinborn 1 Holländische Str. 141 werden.<br />
ohne Oberstufe mit bis zu 34289 Zierenberg 34127 Kassel<br />
1000 Schülerinnen und Schülern<br />
A 15<br />
Rektorin/Rektor an einer Theo-Koch-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Gesamtschule bzw. Oberstudien- schulformübergreifende den Landkreis Gießen kann beim Staatlichen<br />
rätin/Oberstudienrat als Leiterin/ Gesamtschule mit und den Vogelsbergkreis Schulamt eingesehen<br />
Leiter einer Schulstufe Oberstufe Bahnhofstr. 82–86 werden.<br />
mit mehr als 360 Schülerinnen Struppiusstraße 8–10 35390 Gießen<br />
und Schülern (Schulstufe 7/8) 35305 Grünberg<br />
A 14 + Amtszulage<br />
Oberstudienrätin/Oberstudienrat Wilhelm-Filchner-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
als Leiterin/Leiter eines Schul- schulformbezogene den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />
zweiges mit mehr als 360 Gesamtschule mit Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
Schülerinnen und Schülern Förderstufe und Holländische Str. 141 werden.<br />
(Gymnasialzweig) Gymnasialzweig im 34127 Kassel<br />
A 14 + Amtszulage im Aufbau (z. Z. schulformübergreifendeGesamtschule<br />
mit Oberstufe)<br />
Kurfürstenstr. 20<br />
34466 Wolfhagen<br />
Rektorin/Rektor an einer Gesamt- Carl-Schomburg-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
schule bzw. Oberstudienrätin/ schulformbezogene den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />
Oberstudienrat als Leiterin/Leiter Gesamtschule Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
eines Schulzweiges mit mehr als Josephstr. 18 Holländische Str. 141 werden.<br />
180 bis zu 360 Schülerinnen und 34125 Kassel 34127 Kassel<br />
Schülern (Hauptschul- und<br />
Gymnasialzweig)<br />
A 14<br />
Rektorin/Rektor an einer Schule auf der Aue, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Zweitausschreibung<br />
Gesamtschule bzw. Oberstudien- schulformbezogene den Landkreis Darmstadt- zur Erweiterung <strong>des</strong><br />
rätin/Oberstudienrat als Leiterin/ Gesamtschule Dieburg und die Stadt Bewerberkreises.<br />
Leiter eines Schulzweiges mit mehr Heinrich-Heine-Str. 14 Darmstadt<br />
als 180 bis zu 360 Schülerinnen und 64839 Münster Marienstr. 31<br />
Schülern (Gymnasialzweig) 64807 Dieburg<br />
A 14<br />
Rektorin/Rektor an einer Gesamt- Friedrich-Ebert-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
schule bzw. Oberstudienrätin/ schulformbezogene den Landkreis Darmstadt- kann beim Staatlichen<br />
Oberstudienrat als Leiterin/ Gesamtschule Dieburg und die Stadt Schulamt eingesehen<br />
Leiter einer Förderstufe mit mehr Ringstr. 51–61 Darmstadt werden.<br />
als 180 bis zu 360 Schülerinnen 64319 Pfungstadt Groß-Gerauer Weg 3<br />
und Schülern 64295 Darmstadt<br />
A 14
550 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />
Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />
Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />
Rektorin/Rektor an einer Gesamt- Wilhelm-Filchner-Schule, nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
schule als Leiterin/Leiter eines schulformbezogene den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />
Schulzweiges mit mehr als Gesamtschule mit Förder- Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
180 bis zu 360 Schülerinnen stufe und Gymnasialzweig Holländische Str. 141 werden.<br />
und Schülern (Hauptschulzweig) im Aufbau (z. Z. schulform- 34127 Kassel<br />
A 14 übergreifende Gesamtschule<br />
mit Oberstufe)<br />
Kurfürstenstr. 20<br />
34466 Wolfhagen<br />
Sonderschulrektorin/Sonderschul- Anne-Frank-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />
rektor einer Schule für Lern- Schule für Lernhilfe den Landkreis Darmstadthilfe<br />
mit bis zu 100 Schülern Am Wall 34 Dieburg und die Stadt<br />
A 14 64807 Dieburg Darmstadt<br />
Marienstr. 31<br />
64807 Dieburg<br />
Sonderschulkonrektorin/Sonder- Pestalozzischule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
schulkonrektor als ständige/r Schule für Lernhilfe mit den Lahn-Dill-Kreis und kann beim Staatlichen<br />
Vertreterin/Vertreter der Leiterin/ Abteilung „Sprachheil- den Landkreis Limburg- Schulamt eingesehen<br />
<strong>des</strong> Leiters einer Schule für schule Weilburg werden.<br />
Lernhilfe mit mehr als 100 bis zu Mozartstraße 7 Brühlsbachstr. 2a<br />
200 Schülern 35578 Wetzlar 35578 Wetzlar<br />
A 14<br />
Stufenleiterin/Stufenleiter an einer Friedrich-Fröbel-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />
Sonderschule (für die Hauptstufe) Schule für Lernhilfe den Landkreis Hersfeld-<br />
A 13 + Amtszulage Vitalistr. 9 Rotenburg und den Werra-<br />
36251 Bad Hersfeld Meißner-Kreis<br />
Lutherstr. 1<br />
36251 Bad Hersfeld<br />
Stufenleiterin/Stufenleiter an Seebergschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />
einer Sonderschule (für die Mittel- Schule für Praktisch den Landkreis Bergstraße<br />
stufe) Bildbare und den Odenwaldkreis<br />
A 13 + Amtszulage Darmstädter Str. 80–82 Weiherhausstr. 8b<br />
64625 Bensheim 64646 Heppenheim<br />
Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter Ernst-Reuter-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für<br />
an einer Sonderschule Grund-, Haupt-, und den Landkreis Darmstadt-<br />
A 13 + Amtszulage Realschule mit Förder- Dieburg und die Stadt<br />
stufe und Schule für Darmstadt<br />
Lernhilfe Marienstr. 31<br />
Dresdner Str. 7 64807 Dieburg<br />
64823 Groß-Umstadt<br />
Stufenleiterin/Stufenleiter an einer Brüder-Grimm-Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Sonderschule (für die Hauptstufe) Schule für Lernhilfe den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />
A 13 + Amtszulage Würfelturmstraße 9 Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
34369 Hofgeismar Holländische Str. 141 werden.<br />
34127 Kassel<br />
Stufenleiterin/Stufenleiter an einer Agatholfschule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Sonderschule (für die Mittel- und Schule für Lernhilfe den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />
Hauptstufe) Osterholzstraße 29 Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
A 13 + Amtszulage 34123 Kassel Holländische Str. 141 werden.<br />
34127 Kassel<br />
Stufenleiterin/Stufenleiter an einer Wilhelm-Lückert Schule, sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Sonderschule (für die Hauptstufe) Sprachheilschule, den Landkreis und die kann beim Staatlichen<br />
A 13 + Amtszulage Schule für Sehbehinderte Stadt Kassel Schulamt eingesehen<br />
und für Hörgeschädigte, Holländische Str. 141 werden.<br />
Sonderpädagogisches 34127 Kassel<br />
Beratungs- und Förderzentrum<br />
Gräfestr. 8<br />
34121 Kassel<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor Werner-von-Siemens- 1. Februar 2003 Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
zur Koordinierung schulfachlicher Schule die Stadt Frankfurt am kann beim genannten<br />
Aufgaben als Abteilungsleiterin/ 60327 Frankfurt am Main Main Staatlichen Schulamt<br />
Abteilungsleiter an einer Stuttgarter Str. 18–24 eingesehen werden.<br />
beruflichen Schule 60329 Frankfurt am Main<br />
Berufsfeld: Elektrotechnik<br />
A 15
ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 551<br />
Bezeichnung der Stelle, Dienststelle Besetzungstermin Dienststelle, an die Sonstige Hinweise<br />
Funktionsbeschreibung (Bezeichnung der die Bewerbung<br />
Besoldungsgruppe Schule), Dienstort zu richten ist<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor Willy-Brandt-Schule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
zur Koordinierung schulfachlicher 34132 Kassel den Landkreis und die kann beim genannten<br />
Aufgaben als Abteilungsleiterin/ Stadt Kassel Staatlichen Schulamt<br />
Abteilungsleiter an einer Holländische Str. 141 eingesehen werden.<br />
beruflichen Schule 34127 Kassel<br />
Berufsfeld: Gesundheit<br />
A 15<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor Adolf-Reichwein-Schule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
zur Koordinierung schulfachlicher 35039 Marburg den Landkreis Marburg kann beim genannten<br />
Aufgaben als Abteilungsleiterin/ Biedenkopf Staatlichen Schulamt<br />
Abteilungsleiter an einer Robert-Koch-Straße 17 eingesehen werden.<br />
beruflichen Schule 35039 Marburg<br />
A 15<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor zur Theodor-Heuss-Schule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
Koordinierung schulfachlicher 63071 Offenbach den Landkreis Offenbach kann beim genannten<br />
Aufgaben als Abteilungsleiterin/ und die Stadt Offenbach Staatlichen Schulamt<br />
Abteilungsleiter an einer am Main eingesehen werden.<br />
beruflichen Schule Platz der Deutschen Lehramt an beruflichen<br />
Berufsfeld: Wirtschaft und Verwaltung Einheit 5 Schulen mit dem Berufs-<br />
A 15 63065 Offenbach feld Wirtschaft und<br />
Verwaltung erforderlich.<br />
Studiendirektorin/Studiendirektor Berufliche Schulen <strong>des</strong> sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
zur Koordinierung schulfachlicher Werra-Meißner-Kreises den Kreis Hersfeld- kann beim genannten<br />
Aufgaben als Abteilungsleiterin/ 37213 Witzenhausen Rotenburg und den - Staatlichen Schulamt<br />
Abteilungsleiter an einer beruf- Werra-Meißner-Kreis eingesehen werden.<br />
lichen Schule Bremer Str. 10a<br />
Berufsfelder: Metall-, Elektro- oder 37269 Eschwege<br />
Holztechnik<br />
A 15<br />
Fachlehrerin/Fachlehrer für arbeits- Peter-Behrens-Schule sofort nach Auswahl Staatliches Schulamt für Das Anforderungsprofil<br />
technische Fächer als Koordinatorin, 64293 Darmstadt den Landkreis Darmstadt- kann beim Staatlichen<br />
Koordinator für Fachpraxis Dieburg und die Stadt Schulamt eingesehen<br />
an beruflichen Schulen Darmstadt werden<br />
Berufsfeld: Ernährung und Groß-Gerauer-Weg 3<br />
Hauswirtschaft 64295 Darmstadt<br />
A 12<br />
Konrektorin/Konrektor Abendhaupt- und nach Auswahl Staatliches Schulamt für Im Haushaltsjahr 2003<br />
als die/der ständige Abendrealschule den Landkreis Gießen steht aufgrund gestiege-<br />
Vertreterin/Vertreter der Willemer Str. 10 und den Vogelsbergkreis ner Schülerzahlen eine<br />
Leiterin einer Haupt- und 60594 Frankfurt am Main – Zentralstelle Schulen Stelle der Besoldungs-<br />
Realschule mit jeweils bis zu für Erwachsene – gruppe A 14 + Z<br />
180 Schülern an dem Bahnhofstraße 82–86 zur Verfügung.<br />
Realschulzweig 35390 Gießen Das Anforderungsprofil<br />
A 13 kann beim Staatlichen<br />
Schulamt eingesehen<br />
werden.
552 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />
b) für Beförderungsstellen<br />
Ausschreibungen zur Beförderung von Studienrätinnen zu Oberstudienrätinnen und<br />
Studienräten zu Oberstudienräten mit zusätzlichen Aufgaben<br />
(Erlass vom 21. Juni 1994<br />
I A 3 – 951/<strong>02</strong> – 627)<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Beförderungsstellen <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schuldienstes werden weibliche<br />
Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen zu bewerben; bei den<br />
ausgeschriebenen Beförderungsstellen besteht in allen Fällen aufgrund der jeweiligen Frauenförderpläne<br />
eine Verpflichtung zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils.<br />
Den Bewerbungen sind die erforderlichen Personalunterlagen, wie Lebenslauf, beglaubigte Zeugnisabschrift,<br />
dienstlicher Werdegang, Qualifikationsnachweise für die besonderen Aufgaben der Stelle usw., in doppelter Ausfertigung<br />
beizufügen.<br />
Außerhessische Bewerber werden gebeten, ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweise<br />
auf die personalaktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung zu erklären.<br />
Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen.<br />
Die Frist beginnt mit dem Erscheinungsdatum <strong>des</strong> <strong>Amtsblatt</strong>es.<br />
Bewerbungen sind auf dem Dienstweg an die in der Ausschreibung genannte Behörde zu richten.<br />
Besetzungstermin nach Auswahl.<br />
Die Vorschriften für die Schwerbehinderten sind zu beachten.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt ausgewählt.<br />
Bei der Übernahme zusätzlicher Aufgaben wird eine bei den Bewerbern bestehende Schwerbehinderung<br />
berücksichtigt.<br />
Neben den Lehramts- und Fächervoraussetzungen müssen die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Wahrnehmung<br />
der besonderen Aufgaben bestehen. Damit soll zur weiteren Entwicklung der Schule beigetragen werden.<br />
Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der<br />
Schulentwicklung verändern.<br />
Sonderaufgaben außerhalb der Schule, deren Übernahme im dienstlichen Interesse liegt, werden bei der Auswahlentscheidung<br />
gleichrangig bewertet.
ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 553<br />
Dienststelle Lehramt Bewerbung Sonderaufgaben außerhalb Sonstige<br />
(Bezeichnung Gym./ an der Schule im dienstlichen Interesse Hinweise<br />
der Schule), Berufl. oder zusätzl. Aufgaben der<br />
Dienstort Schulen ausgeschriebenen Stelle<br />
Abendschule Kassel Gym. Staatliches Schulamt für – Unterstützung und Beratung der Voraussetzungen:<br />
den Landkreis Gießen und Schulleitung bei der Koordination und nachgewiesene<br />
den Vogelsbergkreis Weiterentwicklung der pädagogischen umfangreiche Er-<br />
Bahnhofstr. 82–86 Aufgaben und der Qualitätssicherung fahrungen im<br />
35390 Gießen unter Einbeziehung der Programmdiskuss- Bereich der<br />
ion der Neuen Verwaltungssteuerung (NVS) Erwachsenenim<br />
Bereich Schulen für Erwachsene bildung,<br />
– Mitarbeit an einem Informations- Kenntnis <strong>des</strong><br />
transfer zwischen Abendschule und Diskussionsden<br />
beruflichen Schulen der Region stan<strong>des</strong> der NVS.<br />
Abendschule Kassel Gym. Staatliches Schulamt für – Unterstützung und Beratung der Schul- Voraussetzungen:<br />
den Landkreis Gießen und leitung bei der Umsetzung <strong>des</strong> Schul- nachgewiesene<br />
den Vogelsbergkreis progamms zur Weiterentwicklung der umfangreiche Er-<br />
Bahnhofstr. 82–86 fächerübergreifenden und fächerver- fahrungen im<br />
35390 Gießen bindenden Unterrichtsprojekte mit Bereich der<br />
Nutzung <strong>des</strong> regionalen und überregio- Erwachsenennalen<br />
Kulturangebots bildung.<br />
– Hinführung von Studierenden zur<br />
kulturellen Praxis<br />
– Zusammenarbeit mit der Fachbereichsleitung<br />
und Fachkonferenz bei der<br />
Planung und Durchführung von<br />
kulturellen Veranstaltungen<br />
Albert-Schweitzer-Schule, Gym. Staatliches Schulamt für – Unterstützung der Schulleitung bei der Zweitaus-<br />
Gymnasium den Landkreis und die Organisation von Informationsveranstaltun- ausschreibung<br />
34119 Kassel Stadt Kassel gen für Eltern und Schülerinnen/Schüler zur Erweiterung<br />
Holländische Str. 141 von 4. Grundschulklassen sowie der Eintei- <strong>des</strong> Bewerber-<br />
34127 Kassel lung der Eingangsklassen und der Bildung kreises.<br />
eines jahrgangsbezogenen Lehrerteams<br />
– intensive Kooperation mit den Grundschulen<br />
– Konzeption und Umsetzung jahrgangsbezogener<br />
Unterrichtsprojekte, insbesondere<br />
auch die Koordination einführender Veranstaltungen<br />
zur Beginn der Jahrgangsstufe 5<br />
– Schullaufbahnberatung für die Schülerinnen/<br />
Schüler in enger Abstimmung mit den Kolleginnen/Kollegen<br />
sowie den Eltern.<br />
Jacob-Grimm-Schule, Gym. Staatliches Schulamt für – Koordination der musikalischen Aktivitäten Zweitaus-<br />
Oberstufengymnasium den Landkreis und die der Schule/<strong>des</strong> Schulverbun<strong>des</strong> bei schul- ausschreibung<br />
34117 Kassel Stadt Kassel internen und öffentlichen Veranstaltungen zur Erweiterung<br />
Holländische Str. 141 – Schwerpunkt Popularmusik in den <strong>des</strong> Bewerber-<br />
34127 Kassel Arbeitsgremeinschaften <strong>des</strong> Schulverbun<strong>des</strong> kreises.<br />
– Leitung einer bestehenden full-score-<br />
Bigband<br />
– Leitung einer bestehenden Combo-<br />
Formation als repräsentative Schulband<br />
– Leitung von Musikleistungskursen<br />
– Mitarbeit bei internationalen Schul-<br />
Musikprojekten (z. B. Comenius-Musikprojekt<br />
der Jacob-Grimm-Schule mit Schulen<br />
aus Finnland und England)<br />
Ahnatal-Schule, Gym. Staatliches Schulamt für – Planung und Organisation <strong>des</strong><br />
schulformübergreifende den Landkreis und die Betriebspraktikums im Jahrgang 9 und<br />
Gesamtschule Stadt Kassel der Beruf-Informationstage<br />
34246 Vellmar Holländische Str. 141 – Planung und Organisation <strong>des</strong><br />
34127 Kassel Nachmittagsangebots (Förderkurse,<br />
Arbeitsgemeinschaften, Betreuungsangebot)<br />
– Koordination der Maßnahmen im Bereich<br />
Konfliktmediation und Gewaltprävention<br />
– Unterstützung der Schulleitung in<br />
pädagogischen und organisatorischen<br />
Aufgabenbereichen<br />
Theodor-Litt-Schule Berufl. Staatliches Schulamt für Unterstützung und Beratung der Schulleitung, Neuausschreibung.<br />
35390 Gießen Schulen/ den Landkreis Gießen der Verwaltungsangestellten, der Kolleginnen Die Ausschreibung<br />
Gym. und den Vogelsbergkreis und Kollegen bei der Betreuung <strong>des</strong> Schul- im ABI. 12/01,<br />
Bahnhofstr. 82–86 administrationssystems LUSD. S. 795 wird auf-<br />
35390 Gießen Mitarbeit bei aufgehoben.<br />
– der Systembetreuung,<br />
– der Erstellung der Jahresstatistik,
554 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Dienststelle Lehramt Bewerbung Sonderaufgaben außerhalb Sonstige<br />
(Bezeichnung Gym./ an der Schule im dienstlichen Interesse Hinweise<br />
der Schule), Berufl. oder zusätzl. Aufgaben der<br />
Dienstort Schulen ausgeschriebenen Stelle<br />
– der Schülerinnen- und Schülerverwaltung,<br />
– der Leistungserfassung und Zeugniserstellung<br />
für den Vollzeit- und Teilzeitbereich,<br />
– der Planung und Koordination einer Anbindung<br />
<strong>des</strong> Stundenplanes an die LUSD,<br />
– der Fortbildung<br />
Berufliche Schulen <strong>des</strong> Berufl. Staatliches Schulamt für – Berufsschule: Das Anforderungs-<br />
Main-Kinzig-Kreises Schulen den Main-Kinzig-Kreis – Weiterentwicklung <strong>des</strong> schulinternen profil kann im<br />
36571 Gelnhausen Heinrich-Bott-Str. 1 Curriculums für Bürokaufleute SSA eingesehen<br />
63450 Hanau – Fachoberschule Wirtschaft: werden.<br />
– Bereitschaft zur Wahrnehmung der<br />
Aufgaben einer Fachsprecherin/eines<br />
Fachsprechers für Rechnungswesen<br />
– Umsetzung der Verordnung im Schwerpunkt<br />
Wirtschaft und Verwaltung<br />
– Fortentwicklung im Rahmen der fachpraktischen<br />
Ausbildung (gelenktes Praktikum)<br />
Max-Eyth-Schule Berufl. Staatliches Schulamt für den – Unterstützung der Schulleitung bei der<br />
36304 Alsfeld Schulen oder Landkreis Gießen und den Wahrnehmung von Koordinations- und<br />
Gym. Vogelsbergkreis Verwaltungsaufgaben in der informations-<br />
Bahnhofstr. 49 technischen Assistentenausbildung<br />
36341 Lauterbach – Mitwirkung bei der Unterrichtsorganisation<br />
(z. B. Stunden- und Vertretungsplanerstellung,<br />
Konferenzen, Buchbestellungen, Prüfungen,<br />
Praktika)<br />
– Mitwirkung bei der Entwicklung und<br />
Koordination der IT-Werkstatt<br />
– Konzeptionelle Weiterentwicklung der Aus<br />
bildung zum Informationstechnischen Assis-<br />
tenten, insbesondere die Einbindung der<br />
Absolventen <strong>des</strong> beruflichen Gymnasiums<br />
– Planung, curruculare Umsetzung, konzeptionelle<br />
Weiterentwicklung von schulformübergreifendem<br />
Unterricht und Projekten<br />
– Mitarbeit bei der Laufbahnberatung<br />
Alle Aufgaben sollen in kooperativer Form<br />
über kommunikative Problemlösungsstrategien<br />
und teamorientierte Arbeitsweisen,<br />
insbesondere mit der Schulleitung der May-<br />
Exth-Schule und den IT-Fachkollegen wahrgenommen<br />
werden.<br />
Friedrich Ebert-Schule Berufl. Staatliches Schulamt für Unterstützung und Beratung <strong>des</strong> Kollegiums<br />
65189 Wiesbaden Schule den Rheingau-Taunus- und der Schulleitung bei der Erarbeitung<br />
Kreis und die Lan<strong>des</strong>- eines schuleigenen Profils für den Unterricht<br />
hauptstadt Wiesbaden mit lernschwachen Schülerinnen und Schülern<br />
Walter-Hallstein-Str. 3–5 in Klassen der besonderen Bildungsgänge<br />
65197 Wiesbaden unter besonderer Berücksichtigung:<br />
– sozial- und kulturellintegrativer Handlungsstrategien<br />
– Eingliederung Benachteiligter in die Berufsund<br />
Arbeitswelt<br />
– Gewinnung von Praktikanten- und Ausbildungsstellen<br />
– Kooperation mit Arbeitsverwaltung, Betrieben,<br />
Schulen und außerschulischen Institutionen<br />
Friedrich Ebert-Schule Berufl. Staatliches Schulamt für Unterstützung und Beratung <strong>des</strong> Kollegiums<br />
65189 Wiesbaden Schule den Rheingau-Taunus- und der Schulleitung bei der<br />
Kreis und die Lan<strong>des</strong>- – Erarbeitung und Fortschreibung eines<br />
hauptstadt Wiesbaden Betreuungskonzeptes der Fachräume für neue<br />
Walter-Hallstein Str. 3–5 Technologien<br />
– fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit in<br />
65197 Wiesbaden Bezug auf die technische Ausstattung der Schule<br />
– Integration der Fachräume in lernfeldorientierte<br />
Unterrichtskonzepte<br />
– Förderung von Lernortkooperationen<br />
Rücknahme einer Stellenaussschreibung:<br />
Die im ABl. 07/<strong>02</strong> auf Seite 493 ausgeschriebene Beförderungsstelle Übergang 10/11 – Lernangebote Klasse 11 an der Jakob-Grimm-Schule in<br />
Rotenburg/Fulda wird hiermit zurückgezogen.
ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 555<br />
c) für das schulbezogene Einstellungsverfahren<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Die Stellenausschreibungen erfolgen gemäß den Richtlinien<br />
<strong>des</strong> geltenden Einstellungserlasses.<br />
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Qualifikationen<br />
(in der Regel eine Lehramtsbefähigung) für die ausgeschriebene<br />
Stelle nachweisen und werden – sofern sie<br />
Berücksichtigung finden – beim Vorliegen der beamtenrechtlichen<br />
Voraussetzungen unter Berufung in das Beamtenverhältnis<br />
auf Probe eingestellt. Bewerben soll<br />
sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten<br />
Voraussetzungen nachweisen kann.<br />
Personen, die die Erste und Zweite Staatsprüfung nicht<br />
in Hessen abgelegt haben, müssen bei Abgabe ihrer Bewerbung<br />
auf eine schulbezogene Stellenausschreibung<br />
die Gleichstellung oder Anerkennung der Lehramtsbefähigung<br />
bei der zuständigen Stelle beantragen.<br />
Lehrkräfte, die bereits in einem anderen Bun<strong>des</strong>land in<br />
einem unbefristeten Angestelltenverhältnis stehen, können<br />
sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten<br />
bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung<br />
in den <strong>hessischen</strong> Schuldienst bewerben.<br />
Von Lehrkräften, die bereits in einem anderen Bun<strong>des</strong>land<br />
in einem Beamtenverhältnis stehen, erwartet ihr<br />
Dienstherr, dass sie für ihre Bewerbung um Neueinstellung<br />
in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung einholen.<br />
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sofern<br />
aufgrund <strong>des</strong> Frauenförderplanes eine Verpflichtung<br />
zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils besteht, ist dies aus Einzelhinweisen<br />
bei den jeweiligen Ausschreibungen zu<br />
entnehmen.<br />
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher<br />
Belange grundsätzlich möglich.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />
eingestellt. Die Vorschriften <strong>des</strong> SGB IX –- Reh<strong>abi</strong>litation<br />
und Teilhabe behinderter Menschen –, insbesondere<br />
die §§ 81 ff. und 95, werden dabei berücksichtigt.<br />
Die Bewerbungsschreiben sind innerhalb der jeweiligen<br />
Bewerbungsfrist zusammen mit den üblichen Unterlagen<br />
wie Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigte Kopien oder Abschriften<br />
der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie<br />
detaillierte Nachweise über bisherige berufliche<br />
Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über<br />
die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen<br />
in ZWEIFACHER Ausfertigung an das in der<br />
Ausschreibung genannte Staatliche Schulamt zu richten.<br />
Die Veröffentlichung der schulbezogenen Stellenausschreibungen<br />
erfolgt monatlich, jeweils zum Monatsbeginn,<br />
durch Aushang/Auslage in den Staatlichen<br />
Schulämtern und den Studienseminaren sowie über das<br />
Internet unter:<br />
http://www.kultusministerium.hessen.de
556 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Staatliche Schulämter finden Sie an folgenden Standorten:<br />
Bereich der Servicestelle Darmstadt:<br />
Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt a. M.<br />
(F)<br />
Stuttgarter Str. 18–24<br />
60329 Frankfurt am Main<br />
Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis<br />
(MKK)<br />
Heinrich-Bott-Straße 1<br />
63450 Hanau<br />
Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach<br />
und für die Stadt Offenbach am Main (OF)<br />
Platz der Deutschen Einheit 5<br />
63065 Offenbach am Main<br />
Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße<br />
und den Odenwaldkreis (BOW)<br />
Weiherhausstraße 8b<br />
64646 Heppenheim<br />
Mit weiterem Dienstsitz:<br />
Michelstädter Straße 2<br />
64711 Erbach/ Odenwald<br />
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-<br />
Dieburg und die Stadt Darmstadt (DADI)<br />
Groß-Gerauer Weg 3<br />
64295 Darmstadt<br />
Mit weiterem Dienstsitz:<br />
Marienstraße 31<br />
64807 Dieburg<br />
Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau<br />
und den Main-Taunus-Kreis (GGMT)<br />
Walter-Flex-Str. 60/62<br />
65428 Rüsselsheim<br />
Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und<br />
den Wetteraukreis (HTW)<br />
Mainzer-Tor-Anlage 8<br />
61169 Friedberg<br />
Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-<br />
Kreis und die Lan<strong>des</strong>hauptstadt Wiesbaden<br />
(RTWI)<br />
Walter-Hallstein-Straße 3–5<br />
65197 Wiesbaden<br />
Bereich der Servicestelle Gießen:<br />
Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-<br />
Biedenkopf (MR)<br />
Robert-Koch-Straße 17<br />
35037 Marburg<br />
Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und<br />
den Landkreis Limburg-Weilburg (LDLW)<br />
Brühlsbachstraße 2a<br />
35578 Wetzlar<br />
Mit weiterem Dienstsitz:<br />
Frankfurter Str. 20–22<br />
35781 Weilburg<br />
Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und<br />
den Vogelsbergkreis (GIVB)<br />
Bahnhofstraße 82–86<br />
35390 Gießen<br />
Mit weiterem Dienstsitz:<br />
Bahnhofstraße 49<br />
36341 Lauterbach<br />
Bereich der Servicestelle Kassel:<br />
Staatliches Schulamt für den Landkreis und für die<br />
Stadt Kassel (KS)<br />
Holländische Str. 141<br />
34127 Kassel<br />
Staatliches Schulamt für den Landkreis Fulda<br />
(FD)<br />
Josefstraße 22–26<br />
36039 Fulda<br />
Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-<br />
Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis<br />
(HRWM)<br />
Bremer Straße 10a<br />
37269 Eschwege<br />
Mit weiterem Dienstsitz:<br />
Lutherstraße 1<br />
36251 Bad Hersfeld<br />
Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis<br />
und den Landkreis Waldeck-Frankenberg<br />
(SEWF)<br />
Am Hospital 9<br />
34560 Fritzlar
ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 557<br />
d) für die pädagogische Ausbildung im Vorbereitungsdienst der Fachlehreranwärterinnen<br />
und Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Nachfolgende Stellenausschreibungen erfolgen gemäß<br />
der Richtlinien <strong>des</strong> geltenden Erlasses.<br />
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Qualifikationen<br />
für die ausgeschriebene Stelle nachweisen und werden<br />
– sofern sie Berücksichtigung finden – beim Vorliegen<br />
der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die<br />
Dauer <strong>des</strong> Vorbereitungsdienstes unter Berufung in das<br />
Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Bewerben<br />
soll sich nur, wer die allgemeinen und die in den Ausschreibungen<br />
geforderten Voraussetzungen nachweisen<br />
kann.<br />
Die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, wer<br />
– min<strong>des</strong>tens das vierundzwanzigste und höchstens das<br />
vierzigste Lebensjahr vollendet hat,<br />
– min<strong>des</strong>tens das Abschlusszeugnis der Realschule oder<br />
einen gleichwertigen Bildungsabschluss (Mittlerer<br />
Abschluss) besitzt,<br />
– eine Berufsausbildung abgeschlossen und eine min<strong>des</strong>tens<br />
dreisemestrige Fachschule, die auf einer abgeschlossenen<br />
Berufsausbildung aufbaut, erfolgreich beendet<br />
hat<br />
oder<br />
eine einschlägige Meisterprüfung bestanden hat<br />
oder<br />
eine Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und<br />
Verwaltung abgeschlossen und zwei der drei staatlichen<br />
Prüfungen für Lehrerinnen und Lehrer der Textverarbeitung,<br />
der Bürotechnik und der Informationsverarbeitung<br />
bestanden hat,<br />
– über eine min<strong>des</strong>tens dreijährige einschlägige Berufserfahrung<br />
verfügt.<br />
Das Hessische Kultusministerium kann die Gleichwertigkeit<br />
anderer Prüfungen oder Qualifikationen feststellen.<br />
Mit der Bewerbung sind vorzulegen<br />
– ein Lebenslauf,<br />
– ein Lichtbild,<br />
– beglaubigte Kopien oder Abschriften aller Schulabschlusszeugnisse<br />
sowie der Zeugnisse oder Bescheinigungen<br />
über praktische Tätigkeiten und berufliche<br />
Ausbildungen,<br />
– eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der<br />
Bewerber in einem Strafverfahren verurteilt worden<br />
ist oder gegen sie oder ihn ein gerichtliches Strafverfahren<br />
oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft<br />
anhängig ist.<br />
Diese Unterlagen dürfen, mit Ausnahme der Kopien/<br />
Abschriften der Zeugnisse oder Bescheinigungen nicht<br />
älter als sechs Monate sein.<br />
Die Bewerbungen sind mit den genannten Unterlagen in<br />
einfacher Ausfertigung innerhalb der Bewerbungsfrist an<br />
die jeweils angegebene Dienststelle (Staatliches Schulamt)<br />
zu richten.<br />
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sofern<br />
aufgrund <strong>des</strong> Frauenförderplanes eine Verpflichtung<br />
zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils besteht, ist dies aus Einzelhinweisen<br />
bei den jeweiligen Ausschreibungen zu<br />
entnehmen.<br />
Einstellungen von Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärtern<br />
erfolgen am 1. Mai und am 1. November<br />
eines Jahres. Schwerpunktmäßig werden die Stellenausschreibungen<br />
etwa ein halbes bzw. ein Jahr zuvor im<br />
Frühjahr und im Herbst veröffentlicht. Daher ist es möglich,<br />
dass in manchen Monaten, besonders im Sommer<br />
und im Winter, keine Ausschreibungen für Fachlehreranwärterinnen<br />
und -anwärter vorhanden sind. Die Veröffentlichung<br />
erfolgt zusammen mit den monatlich erscheinenden<br />
schulbezogenen Stellenausschreibungen durch<br />
Aushang / Auslage in den Staatlichen Schulämtern und<br />
den Studienseminaren sowie über das Internet unter:<br />
http://www.kultusministerium.hessen.de<br />
Eine Adressliste der Staatlichen Schulämter ist in diesem<br />
<strong>Amtsblatt</strong> unter c) Stellenausschreibungen für das schulbezogene<br />
Einstellungsverfahren abgedruckt.
558 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />
e) für den Auslandsschuldienst<br />
Die folgende Stelle für eine/n Schulleiter(in) ist<br />
zu besetzen:<br />
Deutsche Schule Caracas, Venezuela<br />
Besetzungsdatum: 1. September 2003<br />
Bewerbungsende: 31. August 20<strong>02</strong><br />
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm<br />
und bikulturellem Schulziel<br />
Klassenstufen 1–13<br />
Schülerzahl: 904<br />
Reifeprüfung<br />
Deutsches Sprachdiplom der KMK<br />
Sekundarabschluss <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
Lehrbefähigung der Sekundarstufe I und II<br />
Bes. G Fr. A 15/A16<br />
Spanischkenntnisse sind erforderlich<br />
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung<br />
angegebenen Besoldungsgruppen innehaben<br />
und dürfen zum ausgeschriebenen Zeitpunkt <strong>des</strong> Amtsantritts<br />
das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />
Von den Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern werden in<br />
der Regel Erfahrungen im Auslandsschuldienst erwartet.<br />
Ferner wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit<br />
kulturellen Einrichtungen im Gastland, insbesondere mit<br />
Schulen anderer europäischer Staaten, erwartet. Drittbewerbungen<br />
werden nicht berücksichtigt.<br />
Sofern sich Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf<br />
eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung<br />
neben der Zustimmung <strong>des</strong> beurlaubenden Lan<strong>des</strong> das<br />
Einverständnis <strong>des</strong> Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen<br />
auf der Basis der für die Schulleiterstelle<br />
ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.<br />
Die Bewerbungen sind umgehend zweifach auf dem<br />
Dienstweg an das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt – Zentralstelle<br />
für das Auslandsschulwesen – zu richten.<br />
Um Übersendung einer Durchschrift <strong>des</strong> Bewerbungsschreibens,<br />
eines ausgefüllten Fragebogens und eines<br />
handschriftlichen Lebenslaufs direkt an die Zentralstelle<br />
sowie einer weiteren Ausfertigung der Bewerbunsunterlagen<br />
direkt an das Hessische Kultusministerium, Luisenplatz<br />
10, 65185 Wiesbaden wird gebeten.<br />
Bewerbungsunterlagen können bei der zuständigen<br />
Schulbehörde (Staatliches Schulamt) oder beim Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />
– in 50735 Köln, Barbarastr. 1, angefordert werden.<br />
Die folgende Stelle als Fachberater(in)/<br />
Koordinator(in) ist zu besetzen:<br />
Prag, Tschechische Republik<br />
Besetzungstermin: 1. August 2003<br />
Bewerbungsende: 30. November 20<strong>02</strong><br />
Zu den Aufgaben eines Fachberaters/Koordinators bzw.<br />
einer Fachberaterin/Koordinatorin gehört es, den Einsatz<br />
deutscher Lehrkräfte an Schulen <strong>des</strong> Gastlan<strong>des</strong> im Rahmen<br />
<strong>des</strong> Lehrerentsendeprogramms zu koordinieren, die<br />
Behörden und Schulen bei der Planung und Vorbereitung<br />
der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der<br />
KMK und der Zentralen Deutschprüfung – Aufbaustufe –<br />
zu beraten sowie Unterricht und Prüfungsvorsitz an Prüfungsschulen<br />
zu übernehmen.<br />
Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbständigkeit<br />
und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten<br />
Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten<br />
Auslandstätigkeit.<br />
Voraussetzungen sind das Erste und Zweite Staatsexamen<br />
für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges<br />
Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen<br />
Fremdsprache sowie einschlägige Erfahrungen mit<br />
Deutsch als Fremdsprache. Wünschenswert sind außerdem<br />
Erfahrungen mit deutschsprachigem Fachunterricht,<br />
vorzugsweise im mathematisch-naturwissenschaftlichen<br />
Bereich, an einer Schule im Ausland.<br />
Neue Bewerbungen für die angebotene Tätigkeit richten<br />
Sie bitte auf dem Dienstweg an das<br />
Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />
– VI R I – 50728 Köln.<br />
Um Übersendung einer Durchschrift <strong>des</strong> Bewerbungsschreibens,<br />
eines ausgefüllten Fragebogens und eines<br />
handschriftlichen Lebenslaufs direkt an die Zentralstelle<br />
sowie einer weiteren Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen<br />
direkt an das Hessische Kultusministerium, Luisenplatz<br />
10, 65185 Wiesbaden, wird gebeten.<br />
Bewerbungsunterlagen können bei der zuständigen<br />
Schulbehörde (Staatliches Schulamt) oder beim Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />
– unter der o. g. Anschrift (auch im Internet unter<br />
www.auslandsschulwesen.de) angefordert werden. Informationen<br />
über den Einsatz in Prag erhalten Sie unter folgender<br />
Tel.-Nr.: (0 18 88) 3 58-14 40.<br />
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle<br />
aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz<br />
als Fachberater(in)/Koordinator(in) auf dem Dienstweg<br />
der Zentralstelle schriftlich (formlos) bis spätestens<br />
zum o. g. Bewerbungsende mit.
ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 559<br />
Die folgende Stelle als Fachberater(in)/<br />
Koordinator(in) ist zu besetzen:<br />
Aschgabat, Turkmenistan<br />
Besetzungstermin: 1. September 2003<br />
Bewerbungsende: 30. November 20<strong>02</strong><br />
Zu den Aufgaben eines Fachberaters/Koordinators bzw.<br />
einer Fachberaterin/Koordinatorin gehört es, den Einsatz<br />
deutscher Lehrkräfte an Schulen <strong>des</strong> Gastlan<strong>des</strong> im Rahmen<br />
<strong>des</strong> Lehrerentsendeprogramms zu koordinieren, die<br />
Behörden und Schulen bei der Planung und Vorbereitung<br />
der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der<br />
KMK und der Zentralen Deutschprüfung – Aufbaustufe –<br />
zu beraten sowie Unterricht und Prüfungsvorsitz an Prüfungsschulen<br />
zu übernehmen.<br />
Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbständigkeit<br />
und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten<br />
Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten<br />
Auslandstätigkeit.<br />
Voraussetzungen sind<br />
– das Erste und Zweite Staatsexamen für die Sekundarstufe<br />
II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern<br />
Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache<br />
– einschlägige Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache<br />
– wünschenswert sind außerdem Erfahrungen mit<br />
deutschsprachigem Fachunterricht, vorzugsweise im<br />
wirtschaftswissenschaftlichen Bereich<br />
– Unterrichtserfahrungen an einer Schule im Ausland<br />
– turkmenische Sprachkenntnisse werden gewünscht;<br />
zumin<strong>des</strong>t sollten sehr gute russische Sprachkenntnisse<br />
vorhanden sein<br />
– profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung<br />
– Beamter/Beamtin auf Lebenszeit, im Schuldienst tätig.<br />
Neue Bewerbungen für die angebotene Tätigkeit richten<br />
Sie bitte auf dem Dienstweg an das<br />
Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />
– VI R I – 50728 Köln.<br />
Um Übersendung einer Durchschrift <strong>des</strong> Bewerbungsschreibens,<br />
eines ausgefüllten Fragebogens und eines<br />
handschriftlichen Lebenslaufs direkt an die Zentralstelle<br />
sowie einer weiteren Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen<br />
direkt an das Hessische Kultusministerium, Luisenplatz<br />
10, 65185 Wiesbaden, wird gebeten.<br />
Bewerbungsunterlagen können bei der zuständigen<br />
Schulbehörde (Staatliches Schulamt) oder beim Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen<br />
– unter der o. g. Anschrift (auch im Internet unter<br />
www.auslandsschulwesen.de) angefordert werden. Infor-<br />
mationen über den Einsatz in Aschgabat erhalten Sie unter<br />
folgender Tel.-Nr.: (0 18 88) 3 58-14 38.<br />
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle<br />
aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz<br />
als Fachberater(in)/Koordinator(in) auf dem Dienstweg<br />
der Zentralstelle schriftlich (formlos) bis spätestens<br />
zum o. g. Bewerbungsende mit.
560 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />
f) für pädagogische Mitarbeiter/innen<br />
Universität Kassel<br />
Folgende Stelle ist zu besetzen:<br />
Im Fachbereich Erziehungswissenschaft/<br />
Humanwissenschaften zum 1. Februar 2003<br />
Kennziffer: 387<br />
Lehrer/in als Pädagogischer Mitarbeiter/in (A 13/A14<br />
BBesG)<br />
halbtags ab 1. August 2003 Aufstockung auf eine ganze<br />
Stelle möglich.<br />
Der Aufgabenbereich umfasst die Mitarbeit bei der<br />
Organisation und Durchführung von Lehrveranstaltungen<br />
im Rahmen der Schulpraktischen Studien, insbesondere<br />
Blockpraktikum.<br />
Voraussetzungen:<br />
Zweites Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien<br />
und min<strong>des</strong>tens dreijährige Schulpraxis nach der zweiten<br />
Staatsprüfung. Der/die Bewerber/in sollte Interesse an<br />
schulischer Entwicklungsarbeit und an theoretischer<br />
Aufarbeitung von Unterrichtskonzeptionen mitbringen.<br />
Die Abordnung/Teilabordnung als Pädagogische/r Mitarbeiter/in<br />
aus dem Schuldienst erfolgt gem. Erlass <strong>des</strong><br />
Hessischen Kultusministers vom 10. November 1983 –<br />
VA 5 – 465/260 – 356 – (Abl. S 1064) zunächst auf ein<br />
Probejahr und kann bei Bewährung bis zu vier weiteren<br />
Jahren verlängert werden. Die Regellehrverpflichtung<br />
beträgt gem. Verordnung vom 21. Dezember 1999<br />
(GVBL I vom 7. Januar 2000 S. 35) bei fast ausschließlicher<br />
Lehrtätigkeit 16 Lehrveranstaltungsstunden und bei<br />
überwiegender Lehrtätigkeit unter Berücksichtigung anderer<br />
Dienstaufgaben 12 Lehrveranstaltungsstunden.<br />
Bewerbungsfrist: 15. September 20<strong>02</strong><br />
Der Frauenförderplan der Universität Kassel verpflichtet<br />
zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils. Frauen werden <strong>des</strong>halb<br />
nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte<br />
erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug. Bewerbungen<br />
mit den üblichen Unterlagen sind unter Angabe<br />
der Kennziffer innerhalb o. g. Frist nach Erscheinen<br />
an den Präsidenten der Universität Kassel, 34109 Kassel,<br />
zu richten.<br />
Universität Kassel<br />
Folgende Stelle ist zu besetzen:<br />
Im Fachbereich Germanistik zum 1. August 2003<br />
Stellen-Nr.: 20000143<br />
Kennziffer: 400<br />
Lehrer/in als Pädagogischer Mitarbeiter/in (A 12<br />
BBesG)<br />
halbtags.<br />
Der Aufgabenbereich umfasst die Mitarbeit bei der<br />
Durchführung fachbezogener Schulpraktischer Studien<br />
sowie <strong>des</strong> Blockpraktikums im Bereich der Grundschule;<br />
Durchführung didaktischer Lehrveranstaltungen für Studierende<br />
<strong>des</strong> Faches Deutsch (Grundschule): Organisation<br />
der „Lernwerkstatt Deutsch“.<br />
Voraussetzungen:<br />
Erstes und zweites Staatsexamen für das Lehramt an der<br />
Grundschule mit dem Schwerpunktfach Deutsch und<br />
min<strong>des</strong>tens dreijährige Schulpraxis nach der zweiten<br />
Staatsprüfung.<br />
Die Abordnung/Teilabordnung als Pädagogische/r Mitarbeiter/in<br />
aus dem Schuldienst erfolgt gem. Erlass <strong>des</strong><br />
Hessischen Kultusministers vom 10. November 1983 –<br />
VA 5 – 465/260 – 356 – (Abl. S 1064) zunächst auf ein<br />
Probejahr und kann bei Bewährung bis zu neun weiteren<br />
Jahren verlängert werden. Die Regellehrverpflichtung<br />
beträgt gem. Verordnung vom 21. Dezember 1999<br />
(GVBL I vom 7. Januar 2000 S. 35) bei fast ausschließlicher<br />
Lehrtätigkeit 8 Lehrveranstaltungsstunden und bei<br />
überwiegender Lehrtätigkeit unter Berücksichtigung anderer<br />
Dienstaufgaben 6 Lehrveranstaltungsstunden.<br />
Bewerbungsfrist: 21. September 20<strong>02</strong><br />
Der Frauenförderplan der Universität Kassel verpflichtet<br />
zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils. Frauen werden <strong>des</strong>halb<br />
nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte<br />
erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug. Bewerbungen<br />
mit den üblichen Unterlagen sind unter Angabe<br />
der Kennziffer innerhalb o. g. Frist nach Erscheinen<br />
an den Präsidenten der Universität Kassel, 34109 Kassel,<br />
zu richten.
ABl. 8/<strong>02</strong> Stellenausschreibungen 561<br />
Hessisches Kultusministerium<br />
Im Hessischen Kultusministerium<br />
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines<br />
Referentin/Referenten<br />
(Besoldungsgruppe A 14 )<br />
in der Abteilung II – Referat Grundschule – zu besetzen.<br />
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:<br />
Mitarbeit bei Grundsatzangelegenheiten der Grundschule<br />
insbesondere:<br />
– Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der<br />
Grundschule,<br />
– Begleitung und Auswertung von Schul- und Modellversuchen,<br />
– Begleitung von Arbeitsgruppen.<br />
Ausbildung/Kenntnisse:<br />
Lehramt an Grundschulen bzw. für Grundschulen, verbunden<br />
mit anderen Schulformen, entsprechende Berufserfahrung<br />
und Erfahrung in der Schulleitung.<br />
Persönliche Eigenschaften:<br />
Innovationsbereitschaft,<br />
Teamfähigkeit,<br />
Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft,<br />
Verhandlungs- und Organisationsgeschick,<br />
selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise,<br />
Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit und deren<br />
Umsetzung,<br />
hohe Belastbarkeit.<br />
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Die<br />
Stelle kann grundsätzlich auch mit zwei Teilzeitkräften<br />
besetzt werden.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />
berücksichtigt.<br />
Bewerbungen mit vollständigen Bewerbungsunterlagen<br />
richten Sie bitte bis vier Wochen nach Veröffentlichung<br />
der Ausschreibung an das<br />
Hessische Kultusministerium, Referat I A 2, Luisenplatz<br />
10, 65185 Wiesbaden.
562 ABl. 8/<strong>02</strong><br />
NICHTAMTLICHER TEIL<br />
BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN<br />
DES HESS. KULTUSMINISTERIUMS<br />
Empfehlung für das Einschulungsverfahren<br />
Das „Zweite Gesetz zur Qualitätssicherung in <strong>hessischen</strong><br />
Schulen“ vom 21. März 20<strong>02</strong> (GVBl. I S. 58 ff)<br />
beinhaltet u. a. die Flexibilisierung <strong>des</strong> Einschulungsalters<br />
und in Verbindung damit auch die Gestaltung <strong>des</strong><br />
Einschulungsverfahrens.<br />
Das Einschulungsverfahren umfasst den Zeitraum von<br />
September/Oktober <strong>des</strong> Jahres vor der Einschulung bis<br />
zum Schuljahresbeginn am 01. August.<br />
Es gliedert sich in drei Bereiche mit folgendem Zeitrahmen:<br />
1. Schulanmeldung September/Oktober<br />
vor der Einschulung<br />
2. Vorschulische November <strong>des</strong><br />
Förderung gleichen Jahres<br />
bis zur Einschulung<br />
3. Schulaufnahme zeitnah zum<br />
Schuljahresbeginn,<br />
i. d. R. Mai<br />
1. Schulanmeldung<br />
Mit Beginn <strong>des</strong> Schuljahres 20<strong>02</strong>/03 erfolgt die Anmeldung<br />
der Schulanfänger inklusive der Kann-Kinder bereits<br />
im September/Oktober <strong>des</strong> Jahres, das dem Beginn<br />
der Schulpflicht und der Einschulung voraus geht.<br />
Dieser Termin dient zum einen dem Erledigen der Formalitäten<br />
und der ersten Kontaktaufnahme der Kinder<br />
und ihrer Eltern mit der Schule. Zum anderen wird der<br />
Blick gerichtet auf den Entwicklungsstand der Kinder,<br />
vor allem im Hinblick auf ihre sprachlichen Kompetenzen.<br />
Im Laufe der letzten Jahre haben die Schulen bewährte<br />
Verfahren konzipiert und erprobt, erste Kontakte zwischen<br />
Eltern, Kindern und Schule zu gestalten. Das gegenseitige<br />
Kennenlernen kann in Einzel- oder Kleingruppengesprächen,<br />
mit oder ohne Eltern, auf Wunsch auch<br />
unter Einbeziehung der Erzieherinnen und Erzieher sowie<br />
der zukünftigen Lehrkräfte der Vorlaufkurse, vonstatten<br />
gehen.<br />
Die Intention, Kinder systematisch ins Schulkindalter<br />
hinein wachsen und ihnen bei Bedarf bereits vor der Einschulung<br />
eine gezielte Förderung zukommen zu lassen,<br />
erfordert intensive Beratungsgespräche mit den Eltern.<br />
Die Grundlagen dafür verschaffen sich die Schulen<br />
durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Kindergärten<br />
sowie die Beobachtungen im Zuge <strong>des</strong> Anmeldeverfahrens.<br />
Gemeinsam mit den Eltern, bei deren Kindern sich Auffälligkeiten<br />
in unterschiedlichster Form zeigen, werden<br />
seitens der Schule Überlegungen angestellt, in welcher<br />
Form die Zeit bis zum Schuleintritt im Hinblick auf die<br />
Förderung besonderer Begabungen oder auch den Abbau<br />
möglicher Schwächen genutzt werden kann. Materialempfehlungen<br />
können hier ebenso hilfreich sein wie die<br />
Vermittlung von unterschiedlichen Ansprechpartnern,<br />
Vereinen und Institutionen. Eltern, deren Kinder noch<br />
nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen,<br />
sind eindringlich auf das Angebot eines schulischen Vorlaufkurses<br />
zum Erwerb der deutschen Sprache hinzuweisen<br />
(siehe Punkt 2) sowie über das Lan<strong>des</strong>programm <strong>des</strong><br />
Hessischen Sozialministeriums „Förderung der Sprachkompetenz<br />
von Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende<br />
Deutschkenntnisse“ zu informieren.<br />
2. Vorschulische Förderung<br />
Das Hessische Schulgesetz stellt die Schulen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
Hessen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages<br />
in § 3 Abs. 13 (vormals Abs. 12) vor die Aufgabe,<br />
die Schülerinnen und Schüler, deren Sprache nicht<br />
Deutsch ist, durch besondere Angebote so zu fördern,<br />
„dass sie ihrer Eignung entsprechend zusammen mit<br />
Schülerinnen und Schülern deutscher Sprache unterrichtet<br />
und zu gleichen Abschlüssen geführt werden können“.<br />
Das „Zweite Gesetz zur Qualitätssicherung in <strong>hessischen</strong><br />
Schulen“ beschreibt die Stärkung der Integration von<br />
Kindern zugewanderter Eltern deutscher und ausländischer<br />
Herkunft auch als eine vorrangige Aufgabe der<br />
Schulen, indem insbesondere zur Verbesserung der<br />
Sprachkompetenz von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher<br />
Herkunftssprache mehrere Maßnahmen aufeinander<br />
abgestimmt worden sind. Diese betreffen nicht nur,<br />
aber schwerpunktmäßig, die Eingangsphase der Grundschule,<br />
da hier bereits entscheidende Grundlagen für den<br />
späteren schulischen Erfolg der Kinder gelegt werden.
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 563<br />
Im Einzelnen sind dies:<br />
a) vorgezogene Anmeldung (§ 58 Abs. 1 Satz 2 HSchG)<br />
siehe Punkt 1 der Empfehlung<br />
b) freiwillige Angebote vor Beginn der Schulzeit<br />
Nach erfolgter Schulanmeldung – noch vor Beginn<br />
der Schulpflicht – gibt es das Angebot schulischer<br />
Vorlaufkurse. Die Teilnahme an dieser Maßnahme<br />
kann nur freiwillig sein, da die Kinder zu dieser Zeit<br />
noch nicht schulpflichtig sind. Sie sollte den Eltern<br />
jedoch bei der Anmeldung – auch im Hinblick auf<br />
Punkt c) – bei entsprechendem Bedarf eindringlich<br />
nahe gelegt werden. Mit der vorgezogenen Anmeldung<br />
ist es nun möglich, auch diejenigen Kinder<br />
rechtzeitig zu erfassen, die bisher keinen Kindergarten<br />
besucht haben.<br />
Das zur Organisation dieser Vorlaufkurse vorgesehene<br />
Rahmenkonzept beinhaltet folgende Punkte:<br />
• Vorlaufkurse sollten spätestens im November <strong>des</strong><br />
der Einschulung vorausgehenden Schuljahres beginnen.<br />
An einem Vorlaufkurs sollen unter Berücksichtigung<br />
der örtlichen Situation in der Regel 10<br />
bis 15 Kinder teilnehmen. Der Umfang der Wochenstundenzahl<br />
orientiert sich an den personellen<br />
und organisatorischen Möglichkeiten einer Schule;<br />
er soll in der Regel zwischen 10 und 15 Wochenstunden<br />
umfassen. Die sprachliche Ausgangslage<br />
der Kinder und der Stand der Entwicklung am Ende<br />
<strong>des</strong> Vorlaufkurses sollen in kurzer Form dokumentiert<br />
werden (Muster, Hilfen werden dazu angeboten<br />
werden).<br />
• Vorlaufkurse können je nach entsprechendem Bedarf<br />
für eine einzelne Schule oder auch schulübergreifend<br />
eingerichtet werden. Die Durchführung<br />
von Vorlaufkursen durch Lehrkräfte der Schule an<br />
anderen Orten – z. B. Kindergärten – ist im Einvernehmen<br />
mit dem jeweiligen Träger der Einrichtung<br />
zulässig. Unterschiedliche Lösungen sind durchaus<br />
möglich, um auf die jeweiligen Gegebenheiten vor<br />
Ort flexibel und angemessen reagieren zu können.<br />
• Die Staatlichen Schulämter sind gehalten, die Schulen,<br />
an denen Vorlaufkurse eingerichtet werden sollen,<br />
rechtzeitig zu Beginn eines Schuljahres entsprechend<br />
personell zu versorgen.<br />
100 000,00 Euro werden seitens <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong><br />
im Haushaltsjahr 20<strong>02</strong> eigens zur Sachausstattung<br />
von Vorlaufkursen bereit gestellt. Alle Schulen<br />
mit Vorlaufkursen werden rechtzeitig ein „Startpaket“<br />
mit Themenvorschlägen und Materialien erhalten,<br />
die es im Laufe der Zeit zu ergänzen gilt. Es sind<br />
Veranstaltungen mit den Schulen zur Einführung und<br />
Beschäftigung mit diesem „Startpaket“ vorgesehen.<br />
Zusätzliche Hinweise und Vorschläge aus den Schulen<br />
sind seitens <strong>des</strong> Hessischen <strong>Kultusministeriums</strong><br />
(Fachreferat IV B 2) ausdrücklich erbeten. Es sei in<br />
diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es<br />
in Hessen vielerorts Grundschulen gibt, an denen<br />
Vorlaufkurse schon seit einiger Zeit erfolgreich arbeiten<br />
und hier bereits vielfältige Erfahrung und Kompetenz<br />
vorhanden sind.<br />
c) Möglichkeit der Zurückstellung, sofern die deutschen<br />
Sprachkenntnisse für die Teilnahme am Regelunterricht<br />
noch unzureichend sind (§ 58 Abs. 5 Satz 1<br />
und 2 HSchG) und Teilnahme an verpflichtenden<br />
Sprachkursen – auch Möglichkeit <strong>des</strong> Besuchs einer<br />
Vorklasse (§ 58 Abs. 5 Satz 3 HSchG)<br />
Für den Fall, dass Eltern nach der Schulanmeldung<br />
die ihnen angebotenen freiwilligen Maßnahmen zur<br />
Förderung der Sprachkompetenz ihres Kin<strong>des</strong> nicht<br />
nutzen sollten und das Kind zum Zeitpunkt der Einschulung<br />
noch immer nicht über die für den Eintritt in<br />
eine erste Klasse erforderliche Sprachkompetenz verfügen<br />
sollte, besteht für die Schulleiterin bzw. den<br />
Schulleiter nun die Möglichkeit der Zurückstellung<br />
<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> für ein Jahr.<br />
Hierauf sind die Eltern bei der Darstellung der Notwendigkeit<br />
der Förderung ihres Kin<strong>des</strong> in geeigneter<br />
Weise hinzuweisen (s. Pkt.1: Schulanmeldung). § 58<br />
Abs. 5 Satz 3 HSchG sieht in diesem Zusammenhang<br />
vor, für zurückgestellte schulpflichtige Kinder schulische<br />
Sprachkurse anzuordnen bzw. auch den Besuch<br />
von Vorklassen vorzusehen. Die Ausgestaltung der<br />
unter b) und c) genannten Maßnahmen wird eine Verordnung<br />
regeln.<br />
Diese als Gesamtkonzept zu verstehenden Regelungen<br />
im Hessischen Schulgesetz folgen der Erkenntnis, dass<br />
eine erfolgreiche Schullaufbahn in hohem Maße von<br />
Kenntnissen in der deutschen Sprache abhängt und<br />
Grundlagen dazu bereits bei Schuleintritt vorhanden sein<br />
sollten.<br />
3. Schulaufnahme<br />
Die Entscheidung über die Schulaufnahme, die in der<br />
Entscheidungskompetenz der Schulleiterin bzw. <strong>des</strong><br />
Schulleiters liegt, wird wie bisher zeitnah zum Schuljahresbeginn<br />
– in der Regel im Mai – getroffen. Die Beteiligung<br />
<strong>des</strong> schulärztlichen und ggf. <strong>des</strong> schulpsychologischen<br />
Dienstes besteht fort.<br />
Das Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit liegt<br />
in der Verantwortung der Einzelschule, die festlegt, ob<br />
beispielsweise<br />
– ein Kennenlerntag durchgeführt wird,<br />
– Erzieherinnen und Erzieher einbezogen werden,<br />
– Einzel- oder Kleingruppengespräche mit den Kindern<br />
durchgeführt werden,<br />
– der schulpsychologische Dienst eingebunden wird und<br />
– welche Instrumente eingesetzt werden.<br />
Die Tatsache, dass Kinder innerhalb einer kurzen Zeitspanne<br />
mitunter enorme Entwicklungsschübe erleben, ist
564 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
ein Aspekt der Entscheidung über die Schulaufnahme.<br />
Der Dialog mit den Erzieherinnen und Erziehern der<br />
Kindergärten ist an dieser Nahtstelle unverzichtbar, kennen<br />
diese doch in der Regel die Kinder und deren Entwicklungen<br />
bereits über einen längeren Zeitraum und haben<br />
kontinuierlich Kontakte mit den Eltern aufgebaut.<br />
Im Sinne von Bündelung aller Kompetenzen und Einbindung<br />
aller Verantwortlichen kann am ehesten eine ausgewogene<br />
Entscheidung getroffen werden. In jedem Fall<br />
ist zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um dem<br />
Kind einen individuell bestmöglichen Schulerfolg zu sichern.<br />
Im Mittelpunkt aller Überlegungen steht die individuelle<br />
Förderung einer jeden Schülerin/eines jeden<br />
Schülers. Dieser Schwerpunkt als durchgängiges Prinzip<br />
der Arbeit in der Grundschule gilt für alle Kinder gleichermaßen<br />
und wird in den Schulprogrammen der einzelnen<br />
Schulen berücksichtigt und näher beschrieben.<br />
Mit entscheidend wird auch immer die Frage sein, welche<br />
personellen und sächlichen Ressourcen der Einzelschule<br />
an Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.<br />
Vor diesem Hintergrund wird von der Möglichkeit einer<br />
Zurückstellung nur in dringenden Ausnahmefällen Gebrauch<br />
gemacht werden müssen. Eine Zurückstellung<br />
aufgrund noch nicht hinreichender deutscher Sprachkenntnisse<br />
ist von dem Gedanken getragen, das Kind<br />
durch gezielte Förderung frühzeitig mit dem notwendigen<br />
sprachlichen Rüstzeug auszustatten, damit es dann<br />
von Anfang an im ersten Schuljahr gemeinsam mit den<br />
anderen Kindern erfolgreich lernen kann. Die Zahl möglicher<br />
Zurückstellungen ergibt sich in erster Linie daraus,<br />
inwieweit Eltern im Zuge der vorzeitigen Anmeldung<br />
und Beratung durch die Schule bzw. den Kindergarten<br />
die vorschulischen Angebote (z. B. oben beschriebene<br />
Vorlaufkurse) zum Erwerb der deutschen Sprache nutzen.<br />
Wie unter Punkt 2) dargelegt, werden diese – erstmals<br />
zum Schuljahr 2003/04 – ggf. zurückgestellten Kinder<br />
im Rahmen schulischer Maßnahmen zur Verbesserung<br />
der deutschen Sprachkenntnisse gefördert werden.<br />
Einige Hinweise zur Feststellung der Sprachkompetenz:<br />
Bei Eintritt in die Schule kommt es insbesondere bei<br />
Kindern zugewanderter Eltern noch nicht darauf an, ob<br />
der Sprachgebrauch grammatikalisch perfekt ist und bereits<br />
ein umfassender Wortschatz vorhanden ist. Sprachdefizite<br />
werden auch bei deutschen Kindern ohne Migrationshintergrund<br />
beobachtet. Gleichwohl werden diese<br />
deutschen Kinder im Gegensatz zu vielen Zuwandererkindern<br />
selbst bei eingeschränkter Sprachfähigkeit in der<br />
Lage sein, zumin<strong>des</strong>t die Lehrkraft und die Unterrichtssprache<br />
zu verstehen.<br />
So ist bei der ersten Feststellung der Sprachkenntnisse<br />
von Zuwandererkindern nicht Ziel, eine differenzierte<br />
Aufschlüsselung sprachlicher Fähigkeiten vorzunehmen.<br />
Es kommt vielmehr darauf an, im Rahmen von kindgerechten<br />
Gesprächen, Spielen mit einem Kind oder mit einer<br />
Gruppe von Kindern der Frage nachzugehen, ob ein<br />
Kind zugewanderter Eltern sprachlich voraussichtlich in<br />
der Lage sein wird, dem Unterrichtsgeschehen in einer<br />
ersten Klasse grundsätzlich zu folgen und im Unterricht<br />
mitarbeiten zu können. Mit dieser Frage haben sich<br />
Grundschulen auch bisher schon im Zuge <strong>des</strong> Einschulungsverfahrens<br />
auseinander gesetzt.<br />
Kriterien zur Feststellung von Grundfertigkeiten in der<br />
deutschen Sprache könnten zum Beispiel folgende sein:<br />
• Gegenstände <strong>des</strong> täglichen Lebens in der deutschen<br />
Sprache benennen können (Brot, Haus, Bleistift etc.)<br />
• Mengen beispielsweise bis fünf und Grundfarben kennen<br />
und in deutscher Sprache benennen können<br />
• einfache Arbeitsaufträge sprachlich verstehen und umsetzen<br />
können (Komm bitte zu mir, gib mir bitte dein<br />
Heft, bring dem anderen Kind einen Apfel etc.)<br />
• in deutscher Sprache ein einfaches Gespräch führen<br />
können (z. B. was das Kind am liebsten spielt, isst,<br />
welche Freunde es hat)<br />
• zu einem vorgegebenen Bild oder einer einfachen<br />
Bildfolge in deutscher Sprache etwas erzählen können<br />
Hier wird von einem sehr praxisorientierten und mit einem<br />
angemessenen Zeitaufwand zu bewältigenden Verfahren<br />
ausgegangen, das unter anderem auf den vielfältigen<br />
Erfahrungen der Grundschulen bei bisherigen Einschulungspraktiken<br />
beruht. Je nachdem, wie schnell<br />
deutlich wird, ob ein Kind beispielsweise spontan Fragen<br />
beantworten kann, zu einem Bild etwas in deutscher<br />
Sprache erzählen kann, <strong>des</strong>to kürzer oder länger wird die<br />
Beobachtungsphase sein. Es sei noch einmal darauf hingewiesen,<br />
dass grammatikalische Fehler im Sprachgebrauch<br />
<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> hierbei noch keine Rolle spielen.<br />
Mit Hilfe der vorgenannten Maßnahmen werden Kinder<br />
mit Migrationshintergrund bei Schuleintritt bessere<br />
Deutschkenntnisse aufweisen als bisher. Dies wird sich<br />
positiv auf das gemeinsame Lernen aller Kinder auswirken<br />
und die Arbeit der Grundschullehrerinnen und<br />
Grundschullehrer sehr erleichtern.<br />
Die Staatlichen Schulämter werden gebeten, unter Mitwirkung<br />
der Grundschulfachberaterinnen und –fachberater,<br />
die ab dem Schuljahr 20<strong>02</strong>/03 jedem Staatlichen<br />
Schulamt mit einer halben Stelle zur Verfügung stehen,<br />
den Schulen die erforderliche Unterstützung und Beratung<br />
zukommen zu lassen.<br />
II A 1 – 170/3104 – 54 –<br />
IV B 2 – 922/34/0 – 46 –<br />
Wiesbaden, den 22. Juli 20<strong>02</strong>
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 565<br />
Hochbegabtenförderung in <strong>hessischen</strong><br />
Schulen<br />
A. Grundsätze und Strukturen<br />
B: Hochbegabtenförderung in der Grundschule<br />
C: Schulpsychologische Beratung im Rahmen der Hochbegabtenförderung<br />
A. Grundsätze und Strukturen<br />
1. Individuelle Persönlichkeitsentfaltung und<br />
staatliche Erziehungsaufgabe<br />
Das Recht auf eine individuelle Entfaltung der Persönlichkeit<br />
und die hierfür nötige Unterstützung und Förderung<br />
ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 1 <strong>des</strong> Grundgesetzes<br />
und ist zugleich ein Gebot pädagogischer Ethik. In Artikel<br />
56 Abs. 4 der Verfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen ist die<br />
Erziehungsaufgabe <strong>des</strong> Staates in staatlichen Schulen,<br />
die zum Leben in der demokratischen Gesellschaft der<br />
Bun<strong>des</strong>republik Deutschland befähigen soll, festgeschrieben.<br />
Daraus ergibt sich der enge Zusammenhang<br />
zwischen dem Recht auf eine individuelle Persönlichkeitsentfaltung<br />
einerseits und dem Erfordernis einer gesellschaftlichen<br />
Einbindung durch soziales Lernen andererseits.<br />
Die derzeitige öffentliche Diskussion um Möglichkeiten<br />
einer Erhöhung der Leistungspotenziale zeigt das legitime<br />
Interesse an der Ausschöpfung gesellschaftlicher Bildungsressourcen.<br />
Die Aufgabe der Begabungsförderung<br />
im Schulwesen hat demnach eine individuelle und eine<br />
gesellschaftliche Dimension.<br />
Die Ergebnisse internationaler Schulleistungsvergleichsuntersuchungen<br />
legen nahe, die Art und Weise <strong>des</strong> Unterrichts<br />
und der Lernstrategien zu überdenken sowie das<br />
selbstgesteuerte und soziale Lernen zu verstärken und<br />
dadurch Leistungssteigerungen zu gewährleisten. Der<br />
gebotenen Weckung, Entfaltung und Anerkennung individueller<br />
Begabungspotenziale in den vorhandenen Klassen-<br />
und Lerngruppen aller Schulformen und Bildungsgänge<br />
kommt hierbei eine hohe Bedeutung zu.<br />
2. Intellektuelle Hochbegabung<br />
Der grundsätzliche Anspruch <strong>des</strong> Schulwesens, allen<br />
Kindern und Jugendlichen durch ein differenziertes<br />
schulisches Angebot gerecht zu werden, schließt auch<br />
die Gruppe der intellektuell Hochbegabten ein. Um das<br />
Recht je<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> auf eine optimale Entfaltung seiner<br />
Anlagen und Potenziale im Schulunterricht sicherstellen<br />
zu können, bedarf es einer verstärkten Auseinandersetzung<br />
mit dem Begabungsbegriff in der Theorie und vermehrter<br />
Anstrengungen bei der Umsetzung sachgerech-<br />
ter Konzeptionen zur Begabungsförderung in der Praxis.<br />
Der individuellen Förderung intellektueller Hochbegabung<br />
muss gerade im Hinblick auf das gesellschaftliche<br />
Interesse an einer größtmöglichen Ausschöpfung der<br />
vorhandenen Bildungspotenziale ein erhöhter Stellenwert<br />
zukommen.<br />
Besondere bzw. hohe intellektuelle Begabung setzt sich<br />
– entgegen anders lautenden Auffassungen – keineswegs<br />
immer von alleine durch, sondern bedarf zu ihrer optimalen<br />
Entfaltung geeigneter Förder- und Fordermaßnahmen.<br />
Da besondere bzw. hohe Begabung sich in recht<br />
unterschiedlichen Leistungsbereichen realisieren kann,<br />
sind entsprechend differenzierte und individualisierte<br />
Förderprogramme zu entwickeln.<br />
Intellektuelle Hochbegabung ist zunächst ein – unsichtbares<br />
und häufig auch unauffälliges – Potenzial, das nur<br />
von fachlich speziell ausgebildeten Diplompsychologinnen<br />
bzw. -psychologen professionell diagnostiziert werden<br />
kann. Lehrkräfte können hochbegabte Schülerinnen<br />
und Schüler in der Regel dann erkennen, wenn diese sehr<br />
gute Leistungen bzw. Schulnoten erbringen. Neuere wissenschaftliche<br />
Untersuchungen belegen, dass Hochbegabte<br />
überwiegend unauffälliges Verhalten zeigen und<br />
sich im nicht-intellektuellen und sozialen Bereich nicht<br />
oder kaum vom Klassendurchschnitt unterscheiden.<br />
3. Hochbegabte und Hochleistende<br />
Die Parallelität von exzellenter Begabung und exzellenten<br />
Leistungen bzw. Schulnoten ist jedoch nicht immer<br />
gegeben. Im Einzelfall besteht kein zwingender Zusammenhang<br />
zwischen intellektueller Hochbegabung und<br />
herausragenden Leistungen bzw. sehr guten Schulnoten.<br />
Es ist daher systematisch zu unterscheiden zwischen intellektuell<br />
Hochbegabten und Hochleistenden (Klassenbeste,<br />
„Einserschüler“); nach vorliegenden empirisch belegten<br />
und repräsentativen Studien sind beide Schülergruppen<br />
keineswegs identisch. D.h. die Gruppe der<br />
Schülerinnen bzw. Schüler mit ausgezeichneten Schulnoten<br />
muss keinesfalls mit der Gruppe der intellektuell<br />
Hochbegabten identisch sein, und die Hochbegabten sind<br />
nicht durchgehend durch außergewöhnliche Leistungen<br />
bzw. sehr gute Noten identifizierbar, wenngleich es zwischen<br />
beiden Gruppen einen breiten Überschneidungsbereich<br />
gibt. Hochbegabung kann folglich durchaus mit<br />
nicht im Spitzenfeld liegenden Leistungen und Schulnoten<br />
und – in geringem Prozentsatz – sogar mit Verhaltensauffälligkeiten<br />
und Schulversagen einhergehen.<br />
Vor diesem Hintergrund ist vor der Konzipierung und<br />
Realisierung von spezialisierten Fördermaßnahmen genauestens<br />
abzuklären, welche Zielgruppe sie ansprechen<br />
sollen, auf welche Weise diese Zielgruppe zutreffend<br />
identifiziert und mit der Maßnahme zusammengebracht<br />
und wie die Maßnahme auf die Bedürfnisse und Voraussetzungen<br />
dieser Zielgruppe passgenau abgestimmt werden<br />
kann.
566 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
4. „Underachievement“ bzw. Minderleistung<br />
Wenn man – nach überwiegender Konvention – ab einem<br />
diagnostizierten Intelligenzquotienten von 130 von<br />
intellektueller Hochbegabung spricht, sind zwei Prozent<br />
der Schülerschaft als hochbegabt zu bezeichnen, unter<br />
denen wiederum ca. 15 Prozent den so genannten hochbegabten<br />
„Underachievern“, die erwartungswidrige<br />
schulische Minderleistungen erbringen, zuzurechnen<br />
sind. Bei diesen können, wenn sie nicht frühzeitig als<br />
solche erkannt und in geeigneter Weise gefördert werden,<br />
die durchschnittlichen Instrumentarien <strong>des</strong> regulären<br />
Schulwesens schnell an ihre Grenzen stoßen,<br />
woraus in Einzelfällen schulisches Scheitern mit allen<br />
negativen Begleiterscheinungen und Folgeproblemen resultieren<br />
kann.<br />
Intellektuelle Hochbegabung ist somit kein einheitlich<br />
auftreten<strong>des</strong> Phänomen, das mit Hilfe eindeutiger Erkennungskriterien<br />
festgestellt und mittels gleichförmiger<br />
bzw. allgemein gültiger schulischer Angebote gefördert<br />
werden kann. Hochbegabung ist – nach abgesicherten<br />
wissenschaftlichen Studien – bei der überwiegenden<br />
Mehrzahl der Betroffenen mit guter bis sehr guter sozialer<br />
Einbettung und Beliebtheit sowie psychischer St<strong>abi</strong>lität<br />
gekoppelt. Nur in ca. 15 Prozent der Auftretenshäufigkeit<br />
geht intellektuelle Hochbegabung mit psychischen<br />
bzw. sozialen Auffälligkeiten und Problemen daher.<br />
In diesen Fällen ist allerdings zum Teil intensive<br />
und umfassende psychologische bzw. therapeutische Hilfestellung<br />
angezeigt.<br />
Da von „Underachievement“ betroffene Kinder oder Jugendliche<br />
und ihre Familien nicht selten eine längere<br />
schulische und gesellschaftliche Leidensgeschichte<br />
durchlaufen, wurde und wird das in der öffentlichen Berichterstattung<br />
in den Medien zu findende Bild Hochbegabter<br />
häufig in verzerrenden Extremvarianten gezeichnet,<br />
was wiederum einen nüchternen und pragmatischen<br />
Zugang zu dem Thema überhaupt verstellen<br />
oder zumin<strong>des</strong>t erschweren kann. Dennoch ist Hochbegabung<br />
keineswegs generell oder auch nur überwiegend<br />
eine Frage von grundsätzlichem Anderssein, ungewöhnlicher<br />
Problembehaftung oder notorischem Außenseitertum.<br />
5. Begabungsdiagnostik<br />
Allgemein lässt sich aussagen, dass im regulären Schulunterricht<br />
Hochbegabte und Hochleistende zunächst<br />
möglichst gemeinsam in ihrem Leistungswillen und<br />
ihren Anstrengungen anerkannt, unterstützt und gefördert<br />
werden sollten. Da im Regelfall keine fachwissenschaftlich<br />
durchgeführte Testdiagnostik vorliegen wird<br />
und Reihentestungen allein schon aus datenschutzrechtlichen<br />
Gründen kaum realisierbar erscheinen, sind die<br />
Schülerinnen und Schüler grundsätzlich gemeinsam nach<br />
der Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit und Motivation zu<br />
beschulen. Die Durchführung einer fachpsychologischen<br />
Intelligenz- bzw. Begabungsdiagnostik ist nur in zwei<br />
speziellen Fällen angezeigt:<br />
– wenn schwere Problembelastungen oder Konfliktsituationen<br />
vorliegen, die nachhaltige negative Auswirkungen<br />
auf die Schullaufbahn haben können,<br />
– wenn über eine Aufnahme in separierende und/oder<br />
anspruchsvolle Förderprogramme, die nur für eine in<br />
ganz bestimmter Weise definierte Zielgruppe bestimmt<br />
sind und für hierfür Ungeeignete gravierende<br />
negative Folgen (etwa <strong>des</strong> massiven Überfordertwerdens<br />
und unabwendbaren Scheiterns) befürchten lassen,<br />
zu entscheiden ist.<br />
In der Regel ist im schulischen Alltag der Zugang zu inner-<br />
und außerschulischen Zusatzangeboten und Fördermaßnahmen<br />
nicht vom Nachweis bzw. der Voraussetzung<br />
einer Testdiagnostik abhängig zu machen. In der<br />
Praxis lernen Hochbegabte und/oder Hochleistende gemeinsam.<br />
Dessen ungeachtet sollten im Einzelfall vorgelegte<br />
diagnostische Gutachten von den Lehrkräften sorgfältig<br />
in ihre pädagogischen Überlegungen und Konzeptionen<br />
einbezogen werden.<br />
Aus einem vorliegenden externen begabungsdiagnostischen<br />
Gutachten und damit aus einer gutachterlich festgestellten<br />
und bestätigten intellektuellen Hochbegabung<br />
sind keine bestimmten schulischen Fördermaßnahmen<br />
zwingend ableitbar. Ein solches Gutachten kann allenfalls<br />
Förderhinweise für die pädagogische Praxis aus<br />
fachpsychologischer Sicht enthalten. Fachlich hochwertige<br />
Gutachten beschränken sich im wesentlichen auf die<br />
Erläuterung und Begründung der Diagnostik. Auf dieser<br />
Grundlage sind im Einzelfall – d.h. zumin<strong>des</strong>t im hoch<br />
problematischen Einzelfall – unter Einbeziehung der örtlich<br />
Betroffenen (Eltern, Schülerin bzw. Schüler, niedergelassene<br />
Psychologin bzw. niedergelassener Psychologe,<br />
Schulpsychologin bzw. -psychologe, Lehrkräfte,<br />
Schulaufsicht usw.) individualisierte Fördermaßnahmen<br />
anzustreben, wobei auch die an der jeweiligen Schule<br />
vorhandenen personellen und sächlichen Ressourcen sowie<br />
Fortbildungsmöglichkeiten berücksichtigt werden<br />
müssen. Es dürfen keine Förderkonzepte gegen den Willen<br />
eines der Betroffenen erzwungen werden.<br />
6. Beratungsstelle BRAIN in Marburg<br />
Die Aufgabenbereiche der Diagnostik und der anschließenden<br />
Elternberatung sind durch die Einrichtung<br />
der zentralen begabungsdiagnostischen Beratungsstelle<br />
BRAIN („Beratung und Information über besondere Begabung“)<br />
sowie die Fortbildung von Schulpsychologinnen<br />
und -psychologen aus allen Staatlichen Schulämtern<br />
zu dezentralen Ansprechpartnern vor Ort bereits mit Erfolg<br />
angegangen worden.<br />
So hatte das Kultusministerium bereits am 1. Oktober<br />
1999 an dem Fachbereich Psychologie der Philipps-Universität<br />
Marburg (Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. D. H.
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 567<br />
Rost) die Beratungsstelle BRAIN ins Leben gerufen, die<br />
Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften auf<br />
dem Gebiet der Hochbegabungsdiagnostik eine umfangreiche<br />
Beratung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft<br />
anbietet. Dies reicht von telefonischer und persönlicher<br />
Beratung bis zu einer ausführlichen Einzelfalldiagnostik.<br />
Die Inanspruchnahme der Beratungsstelle ist für Ratsuchende<br />
grundsätzlich kostenfrei; im Falle einer detaillierten<br />
Einzelfalldiagnostik bzw. Beratung, die auf dem freien<br />
Markt in vergleichbarem Umfang bis zu etwa 1 250,–<br />
Euro kosten kann, wird eine freiwillige Spende in Höhe<br />
von bis zu ca. 160,– Euro zur Unterstützung der<br />
Beratungsstelle erbeten. Die Lan<strong>des</strong>regierung stellt<br />
zum Unterhalt der Beratungsstelle über einen Zeitraum<br />
von anfänglich über vier Jahre (Oktober 1999 bis<br />
Dezember 2003) Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt<br />
über 420 000,– Euro zur Verfügung; der Landtag<br />
als Haushaltsgesetzgeber hat den jährlichen Zuschuss<br />
(200 000,– DM ab dem Jahr 2000) ab dem Haushaltsjahr<br />
20<strong>02</strong> auf ca. 125 000,– Euro aufgestockt.<br />
Eine institutionelle Absicherung der Tätigkeit der Beratungsstelle<br />
über zusätzliche fünf Jahre wird derzeit<br />
vorbereitet.<br />
7. Schulpsychologischer Dienst<br />
Das Kultusministerium hat mit freundlicher Unterstützung<br />
der Karg-Stiftung Schulpsychologinnen und -psychologen<br />
aus allen Staatlichen Schulämtern seit dem<br />
Jahresbeginn 2000 im Umgang mit dem Thema der<br />
Hochbegabtenförderung fortgebildet und unterstützt.<br />
Sieben ganz- und zweitägige Tagungen in den Jahren<br />
2000–20<strong>02</strong> dienten bislang diesem Zweck. Nach dem<br />
Regionalprinzip stehen den Eltern, Schülerinnen und<br />
Schülern sowie Lehrkräften inzwischen in allen Staatlichen<br />
Schulämtern in Hessen Schulpsychologinnen und -<br />
psychologen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung,<br />
um insbesondere in strittigen bzw. problematischen<br />
Einzelfällen zwischen Elternhaus und Schule sachkundig<br />
zu vermitteln. Eltern, Kinder und Lehrkräfte dürfen<br />
keinesfalls mit eventuellen Testergebnissen allein gelassen<br />
werden. Zumin<strong>des</strong>t in problembehafteten Einzelfällen<br />
bedarf die Umsetzung von testdiagnostischen Befunden<br />
in schulische Fördermaßnahmen der regelmäßigen<br />
fortdauernden Begleitung und Beratung durch die<br />
Schulpsychologischen Dienste.<br />
Die im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong> veröffentlichten<br />
„Empfehlungen zur Erkennung von besonderen<br />
Begabungen bei Schülerinnen und Schülern an <strong>hessischen</strong><br />
Schulen“ (ABl. 8/01 S. 517) wurden von der Arbeitsgruppe<br />
hessischer Schulpsychologinnen bzw. -psychologen<br />
als erste Orientierung für die Staatlichen<br />
Schulämter und Schulleitungen zum Thema erstellt. Ein<br />
erweitertes schulpsychologisches Beratungskonzept wird<br />
in Kapitel C dargestellt.<br />
8. Lehrerfortbildung und Ferienakademien<br />
Auch die Lehrerfortbildung – als weitere Aufgabe – wird<br />
durch vielfältige zentrale und dezentrale Fortbildungsund<br />
Veranstaltungsangebote in vielen Regionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
intensiv betrieben. Schon am 7. Dezember 2000 hatte<br />
das Kultusministerium eine zentrale Lehrerfortbildungsmaßnahme<br />
auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung<br />
im Pädagogischen Institut Nordhessen <strong>des</strong> Hessischen<br />
Lan<strong>des</strong>instituts für Pädagogik in der Reinhardswaldschule<br />
eröffnet. 42 Lehrkräfte werden derzeit –<br />
ebenfalls mit Hilfe großzügiger Unterstützung seitens<br />
der Karg-Stiftung – über zwei Jahre von Wissenschaftlern<br />
und Experten auf den Gebieten <strong>des</strong> Erkennens und<br />
der Förderung von besonderen bzw. hohen Begabungen<br />
fortgebildet. Die Ziele dieser Fortbildung sind die Sensibilisierung<br />
der Lehrkräfte im Erkennen von hochbegabten<br />
Kindern und Jugendlichen, die Ausrichtung von Ferien-<br />
bzw. Sommerakademien in den ersten Wochen der<br />
Sommerferien 2001 und 20<strong>02</strong> sowie die Erarbeitung von<br />
spezifischen Förderkonzepten für die die Lehrkräfte jeweils<br />
entsendenden Schulen. Die erste Ferienakademie<br />
fand vom 21.–24. Juni 2001 mit 82 Schülerinnen und<br />
Schülern aus ganz Hessen in der Reinhardswaldschule<br />
unter großem Anklang aller Beteiligten statt. Die zweite<br />
Ferienakademie vom 1.–5. Juli 20<strong>02</strong> führte den Erfolg<br />
fort.<br />
Darüber hinaus führt das Kultusministerium gemeinsam<br />
mit dem Hessischen Lan<strong>des</strong>institut für Pädagogik und<br />
Staatlichen Schulämtern eine Vielzahl von eintägigen<br />
Regionalveranstaltungen für Lehrkräfte und Eltern<br />
durch, um möglichst viele Lehrkräfte mit der Thematik<br />
vertraut zu machen und sie mit betroffenen Eltern ins<br />
Gespräch zu bringen. Vor dem Hintergrund der o.a. vielfältig<br />
verbreiteten Missverständnisse, die den Zugang<br />
zum Thema der Hochbegabtenförderung erschweren<br />
können, ist öffentliche Aufklärung und Diskussion<br />
zwecks Versachlichung und Erleichterung der praktischen<br />
Zugänge nach wie vor vordringlich geboten.<br />
Seitens der Lehrerfortbildung können und sollen Lehrkräfte<br />
nicht zu Diagnostikern fortgebildet, wohl aber<br />
dafür sensibilisiert werden, Kinder und Jugendliche auch<br />
unter der Fragestellung einer eventuellen intellektuellen<br />
Hochbegabung zu betrachten und daraufhin entweder<br />
entsprechende Fördermaßnahmen einzuleiten oder aber –<br />
in Problemfällen – den betroffenen Schülerinnen und<br />
Schülern eine fachgerechte Diagnostik durch entsprechend<br />
ausgebildete Psychologen zu ermöglichen. Auch<br />
bei der Entwicklung spezieller Förderprogramme für besondere<br />
bzw. hohe Begabungen bedürfen die beteiligten<br />
Schulen intensiver Unterstützung und Begleitung seitens<br />
der Lehrerfortbildung, der Schulpsychologischen Dienste<br />
wie auch der Hochschulen. Derartige Arbeitsverbünde<br />
und Kooperationsmodelle sind bereits vielfältig im<br />
Lande entstanden und in fruchtbarer Arbeit begriffen.<br />
9. Verankerung an den Schulen<br />
Als nächster Schritt sind nunmehr die Schulen über die<br />
genannten Unterstützungssysteme vermehrt in die Lage
568 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
zu versetzen, Schülerinnen und Schüler mit besonderen<br />
bzw. hohen Begabungen besser zu erkennen und zu fördern.<br />
In der Aufbauphase ist die Einrichtung von<br />
pädagogischen Förderschwerpunkten in einzelnen Schulen<br />
aller Schulformen in allen Schulamtsbereichen sinnvoll.<br />
An diesen Schulen können gezielte Förderprogramme<br />
für besondere bzw. hohe Begabungen entwickelt<br />
und erprobt werden. Die Schulen übernehmen<br />
damit eine Pilotfunktion und bilden Knotenpunkte in<br />
regionalen Netzwerken, um auf diese Weise gemeinsam<br />
lernen und sich gegenseitig unterstützen zu können.<br />
Die Netzwerke stellen die Fortsetzung bzw. Ergänzung<br />
der Fördermaßnahmen in aufeinander aufbauenden<br />
Schulformen sicher und gewährleisten eine möglichst<br />
intensive Zusammenarbeit zwischen den beteiligten<br />
Schulen.<br />
Nach dem erklärten Willen der Mehrheit der betroffenen<br />
Eltern wünschen diese möglichst wohnortnahe innerund<br />
außerschulische Förderangebote an bestehenden<br />
Schulen, um eine soziale Integration ihrer hochbegabten<br />
Kinder zu gewährleisten. Dieser Wunsch deckt sich<br />
mit den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Hochbegabtenforschung,<br />
wonach eine separierende intensive<br />
Beschulung vorrangig im Falle derjenigen Hochbegabten<br />
angezeigt sein kann, bei denen nachgewiesene<br />
intellektuelle Hochbegabung mit schweren sozialen<br />
Auffälligkeiten, Defiziten bzw. psychischen<br />
Fehlentwicklungen und schulischer Minderleistung einhergeht.<br />
Da Prävention vor Intervention geht, muss das Erkennen<br />
und Fördern von hohen Begabungen zu einem möglichst<br />
frühen Zeitpunkt einsetzen, um falsche und eventuell<br />
verhängnisvolle Weichenstellungen, deren Korrektur zu<br />
späterem Zeitpunkt erfahrungsgemäß nur sehr schwer<br />
oder überhaupt nicht mehr möglich sein kann, zu vermeiden.<br />
Wichtig sind dabei sowohl die Kooperation von<br />
Eltern, Schulen und Schulpsychologischen Diensten als<br />
auch der Erfahrungsaustausch zwischen den auf dem Gebiet<br />
der Hochbegabtenförderung aktiven Schulen untereinander.<br />
Angesichts der o. a. unterschiedlichen Ausprägungsmöglichkeiten<br />
von hohen Begabungen ist aktive Begabungsförderung<br />
eine notwendige Aufgabe aller Schulen und<br />
Schulformen; sie kann von keiner einzelnen Schulform<br />
exklusiv beansprucht werden. Die Begabungsförderung<br />
sollte von interessierten Schulen als ein Schwerpunkt in<br />
ihren Schulprogrammen festgeschrieben werden, um den<br />
Eltern auf diese Weise verbindliche und dauerhafte Angebote<br />
zu unterbreiten. Es ist das Ziel <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong>,<br />
den Eltern in allen Regionen und aus allen Schulformen<br />
Schulen nennen zu können, die über eine besondere<br />
Kompetenz und über spezifische Angebote auf dem<br />
Gebiet der Hochbegabtenförderung verfügen. Das Kultusministerium<br />
und der Hessische Landtag als Haushaltsgesetzgeber<br />
haben hierfür im Haushaltsjahr 2001<br />
100 000,– DM und in 20<strong>02</strong> 250 000,– EUR zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
10. Primarstufe<br />
Da hohe Begabungen möglichst frühzeitiger Erkennung<br />
und Förderung bedürfen, kommt den Grundschulen besondere<br />
Bedeutung zu. Die Grundschule ist hier das vordringlichste<br />
schulische Handlungsfeld. Die Grundschule<br />
nimmt alle Kinder eines Jahrganges auf und bietet daher<br />
die besten Voraussetzungen für eine durch Individualisierung<br />
und offene Arbeitsweise gekennzeichnete Unterrichtsorganisation,<br />
die alle Kinder – und darunter auch<br />
die Hochbegabten – auf eine auf ihre jeweiligen Stärken<br />
und Schwächen abgestimmte Weise optimal fördern<br />
kann.<br />
Die Möglichkeit einer frühen Förderung verhindert<br />
falsche Selbst- und Fremdeinschätzungen und beugt Folgeproblemen,<br />
wie z. B. dem mangelnden Erlernen und<br />
Einüben von Lerntechniken, vor. Eine frühzeitige Einschätzung<br />
kindlicher Entwicklungsverläufe ermöglicht<br />
bei sich andeutender Fehlentwicklung eine noch rechtzeitig<br />
einsetzende psychologische und/oder therapeutische<br />
Begleitung oder Unterstützung und kann so eine ansonsten<br />
drohende Potenzierung von Schwierigkeiten verhindern<br />
oder mildern. „Underachievement“ ist auch eine<br />
Folge <strong>des</strong> Versäumnisses, intellektuell hochbegabte Kinder<br />
tatsächlich als solche wahr- und anzunehmen und sie<br />
entsprechend zu fördern. Ungeeignete Versuche, heterogene<br />
Leistungsgruppen zu „homogenisieren“, d. h. alle<br />
Kinder gleich zu behandeln und oftmals auch „gleich zu<br />
machen“, können gerade für hochbegabte Kinder fatale<br />
Auswirkungen nach sich ziehen. Daher muss die wachsame<br />
Prävention solcher Prozesse eine Maxime aller<br />
schulischen Hochbegabtenförderung sein.<br />
Die Grundschulen sollten mit Eltern, Kindergärten und<br />
-tagesstätten oder Horten eng zusammenarbeiten und<br />
sich mit den vielfältigen vorhandenen Unterstützungsangeboten<br />
(niedergelassene Psychologinnen bzw. Psychologen,<br />
Schulpsychologische Dienste, Beratungsstellen,<br />
Universitäten, Elterninitiativen usw.) vertraut machen<br />
und diese zu nutzen lernen. Auf dieser Grundlage können<br />
sie erfolgreich innerschulische Förderprogramme für<br />
Hochbegabte entwickeln.<br />
In allen Schulamtsbereichen sollte den Eltern zumin<strong>des</strong>tens<br />
eine Grundschule mit einem speziellen Förderangebot<br />
für hohe Begabungen benannt werden, die mit Hilfe<br />
eines breiten Spektrums innerer Differenzierung, von inner-<br />
und außerschulischen Zusatzangeboten, unterschiedlicher<br />
Verweildauer bzw. Überspringen einer Jahrgangsstufe,<br />
Altersmischung, von Lernwerkstätten oder<br />
mittels Wochenplan usw. den Bedürfnissen der hochbegabten<br />
Schülerinnen und Schüler auf ein auf sie zugeschnittenes<br />
reichhaltiges schulisches Angebot gerecht<br />
wird. Vorhandene Eingangsstufen mit flexiblem Schulanfang<br />
können hier einen bedeutsamen Beitrag leisten.<br />
Hinsichtlich der Fortsetzung der Schullaufbahn in weiterführenden<br />
Schulen sind die Fördermaßnahmen zwischen<br />
abgebender und aufnehmender Schule vorausschauend<br />
zu koordinieren.
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 569<br />
11. Sekundarstufe I<br />
Da die Förderung intellektuell hochbegabter Schülerinnen<br />
und Schüler mit der Grundschulzeit nicht enden<br />
darf, ist das Kultusministerium darum bemüht, dass in<br />
allen Schulamtsbereichen zumin<strong>des</strong>t einige allgemein<br />
bildende Schulen und berufliche Gymnasien Förderprogramme<br />
für Hochbegabte entwickeln und in ihre Schulprogramme<br />
als Standardangebot aufnehmen. Schulische<br />
Begabungsförderung muss dabei generell den individuellen<br />
Begabungen, Anlagen und Talenten Raum zur Entfaltung<br />
gewähren und ihre Weiterentwicklung in geeigneter<br />
Weise unterstützen. Schülerinnen und Schüler sollten<br />
reichhaltige Angebote <strong>des</strong> Lernens und der Leistungsstärkung<br />
vorfinden und nach Kräften zum Kennenlernen<br />
und Erproben ihrer Leistungsgrenzen angeregt<br />
und motiviert werden.<br />
In der Sekundarstufe I ist eine Fülle von Maßnahmen<br />
möglich, die jeweils auf die einzelne Schule und deren<br />
Schülerklientel, die vorhandenen personellen und sächlichen<br />
Ressourcen sowie die umgebenden Regionalstrukturen<br />
zugeschnitten sein sollten. Vor dem Hintergrund<br />
der o. a. unterschiedlichen Ausprägungsmöglichkeiten<br />
von besonderen bzw. hohen Begabungen verbietet sich<br />
ein eindimensionaler Königsweg von selbst. Grundsätzlich<br />
wichtig bei dem pädagogischen Bemühen um die<br />
Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler sind<br />
die folgenden Gesichtspunkte:<br />
– Angesichts der Erkenntnis, dass intellektuelle Hochbegabung<br />
nicht automatisch mit Leistungsstärke gleichgesetzt<br />
werden kann, sind in der Unterrichtspraxis<br />
„Hochleister“ und „unauffällige Hochbegabte“, aber<br />
auch hochbegabte „Underachiever“ in den Blick zu<br />
nehmen. Das gegliederte Schulwesen kann dies mittels<br />
Vernetzungen von Gymnasien sowie Haupt- und<br />
Realschulen gewährleisten, kooperative Gesamtschulen<br />
über Durchlässigkeiten in ihren Schulzweigen und<br />
integrierte Gesamtschulen durch ihre übergreifende<br />
Konzeption, die für alle Jugendlichen eines Jahrganges<br />
– und damit auch für alle vorkommenden Begabungen<br />
– vorgesehen ist.<br />
– Begabungsförderung kann nur als individuelle Förderung<br />
sachgerecht verstanden werden. Die vorhandene<br />
Leistungsvielfalt unter den intellektuell Hochbegabten<br />
wie auch die unterschiedlichen Interessen dieser Schülerinnen<br />
und Schüler machen deutlich, dass eine schulische<br />
Begrenzung auf nur eine spezielle Art von Fördermaßnahmen<br />
und damit auf nur eine einzelne Art<br />
der Leistungsausprägung sowie die zugehörige Vernachlässigung<br />
anders gearteter Begabungsausprägungen<br />
nicht möglich ist. Beteiligte Schulen sollten in<br />
ihren Schulprogrammen ausdrücklich ausweisen, in<br />
welcher Hinsicht die Hochbegabtenförderung bei ihnen<br />
zu verstehen ist und welche Art von Fördermaßnahmen<br />
bei ihnen angeboten wird. Ein allgemeines<br />
Prädikat einer „begabungsfördernden Schule“ kann<br />
nur dann gerechtfertigt sein, wenn die an einer Schule<br />
angebotenen Programme sich auch auf verschiedenartige<br />
Begabungsausprägungen beziehen und damit der<br />
existierenden Leistungs- und Interessenvielfalt gerecht<br />
werden wollen.<br />
– Die soziale Dimension der Begabungsförderung darf<br />
nicht vernachlässigt werden. Die schulischen Anstrengungen<br />
um Förderung und Forderung hochbegabter<br />
Schülerinnen und Schüler müssen mehr sein als eine<br />
bloße Palette von „Enrichment“, „Akzeleration“ und<br />
Kompensation. Nötig sind Strukturen der gelingenden<br />
Gemeinschaftsbildung in Lerngruppen, der sozialen<br />
Integration in Gestalt von Kennenlernen und Akzeptieren<br />
von Verschiedenartigkeit unterschiedlichster<br />
Art, daraus erwachsende soziale Verpflichtungen in<br />
Form der aktiven Unterstützung Lernschwächerer<br />
durch kognitiv Fortgeschrittenere und Leistungsstärkere,<br />
unterstützende Rituale im Schulalltag, Mechanismen<br />
zur Konfliktbewältigung und flankierende Beratungsangebote.<br />
– Fördern und Fordern sind gleichermaßen wichtig. Förderung<br />
bedeutet Unterstützung von besonderen bzw.<br />
hohen Begabungen, Anregung zu und Würdigung von<br />
herausgehobenen Lernleistungen sowie Schaffung von<br />
Foren für deren Präsentation und Darstellung. Förderung<br />
heißt aber auch Hilfestellung in Bereichen, in denen<br />
Defizite bestehen, die den Lernfortschritten<br />
möglicherweise im Wege stehen könnten (z. B. besondere<br />
Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, Kommunikationsprobleme,<br />
motorische Probleme, sprachliche<br />
Defizite bei ausländischen Jugendlichen usw.). Forderung<br />
bedeutet Motivation zu immer höheren Leistungen,<br />
Anreize und Rückmeldungen sowie Erfahrbarmachung<br />
von Leistungsgrenzen im positiven Sinne.<br />
12. Vielfalt von Fördermaßnahmen<br />
Vor diesem Hintergrund kann in der Sekundarstufe I<br />
eine Fülle von Fördermaßnahmen entworfen werden:<br />
– Anregungen zu selbstständigem und selbstwirksamem<br />
Lernen sowie Unterstützung bei der Anwendung von<br />
Lernstrategien.<br />
– Differenzierung und Individualisierung <strong>des</strong> Unterrichts<br />
(zwecks Vermeidung der Gefahr eines Aufmerksamkeitsdefizits<br />
in Folge von Langeweile; „nach<br />
oben offene“ Angebote, die hochbegabten Jugendlichen<br />
die Chance geben, ihr Potenzial auch tatsächlich<br />
auszuschöpfen. Dies umfasst auch eine differenzierte<br />
Hausaufgabenstellung).<br />
– Möglichkeiten zum Projektlernen und eigener Themensuche.<br />
– Inner- und außerschulische Zusatzangebote (Anreicherung)<br />
jeglicher Art, Arbeitsgemeinschaften, Austauschprogramme,<br />
Schülerwettbewerbe und Sommer-
570 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
akademien. (Hierzu können sich regionale Verbünde<br />
herausbilden, z. B. im Rahmen von Ganztagsangeboten.<br />
Zentrale Beratungsstellen, die auch Zusatzangebote<br />
für Begabte vermitteln und koordinieren, haben hier<br />
ihren Platz.)<br />
– Individuell sinnvolle Beschleunigung.<br />
(Hier sind die so genannten G 8-Klassen zur Schulzeitverkürzung<br />
im gymnasialen Bildungsgang zu nennen.<br />
Im regulären Schulunterricht sollten schulinterne Möglichkeiten<br />
gefunden werden, geeigneten Kindern und<br />
Jugendlichen das individuelle Springen zu erleichtern.<br />
Die Teilnahme am Unterricht eines Faches der nächst<br />
höheren Klasse könnte eine Alternative, aber auch eine<br />
Vorstufe zum Überspringen einer Klasse sein.)<br />
– Wege zur verantwortlichen Mitgestaltung <strong>des</strong> schulischen<br />
Gemeinschaftslebens (Tutorensysteme, Nachhilfeangebote<br />
für Jüngere oder Lernschwächere,<br />
„Ideenwerkstatt“, Schülerparlament und Schülervertretung<br />
usw.).<br />
– Beratungs- und Unterstützungssysteme zum Thema<br />
der Hochbegabtenförderung.<br />
(Dies setzt Fortbildungs-, Kommunikations- und Innovationsbereitschaft<br />
der beteiligten Lehrkräfte voraus<br />
und bedarf der nachhaltigen Unterstützung von Seiten<br />
der Schulleitung, der Schulaufsicht, der Lehrerfortbildung<br />
und der Universitäten. In den Regionen werden<br />
dichte Netze von Unterstützungssystemen benötigt,<br />
um die einzelne Schule und deren Kollegium nicht allein<br />
zu lassen.)<br />
13. Sekundarstufe II<br />
In der gymnasialen Oberstufe ist darüber hinaus zusätzlich<br />
an die Öffnung von Unterricht, an fächerübergreifende<br />
Ansätze, Projektlernen und die Förderung weiterführender<br />
Lernstrategien zu denken. Besondere Lernleistungen<br />
sollten von Seiten der Schulen aktiv unterstützt<br />
und betreut werden; deren Anerkennung im Rahmen <strong>des</strong><br />
Abiturs ist wichtig. Auch die Entwicklung von Portfolios<br />
für spezielle Projekte, Facharbeiten, Praktika usw. bedarf<br />
der Mitwirkung von Seiten der Schule.<br />
Weiterhin kommt der Zusammenarbeit mit außerschulischen<br />
Institutionen (Universitäten, Forschungsinstitute,<br />
Betriebe und Firmen usw.) eine wachsende Bedeutung<br />
zu. Die Gymnasien sollten direkte Kooperationsprojekte<br />
mit aufgeschlossenen Wirtschaftsunternehmen anstreben,<br />
um berufsbezogene bzw. beruflich umsetzbare Begabungsreserven<br />
unmittelbar gezielt zu fördern.<br />
14. Hilfestellung für hochbegabte „Underachiever“<br />
Die eher kleine Gruppe der so genannten „Underachiever“<br />
oder Minderleister unter den Hochbegabten stellt eine<br />
besondere Herausforderung für die Schulen dar. Bei<br />
ihnen geht es vornehmlich darum, sie psychisch zu st<strong>abi</strong>lisieren<br />
sowie in ihrer Belastungs- und Leistungsfähigkeit<br />
zu stärken. Dazu kann es neben pädagogischen<br />
Maßnahmen auch zusätzlicher psychologischer und therapeutischer<br />
Unterstützung bedürfen.<br />
Es wäre wünschenswert, wenn sich im gegliederten<br />
Schulwesen bildungsgangübergreifende Kooperationsformen<br />
finden ließen, die zu einer individuellen Förderung<br />
von „Underachievern“ – unter Berücksichtigung ihrer speziellen<br />
Ausgangssituation und ihrer Bedürfnisse – bereit<br />
wären. In schulformbezogenen Gesamtschulen ist dies<br />
ggf. in deren verschiedenen Schulzweigen möglich. Die<br />
integrierten Gesamtschulen sind systemisch auf den Umgang<br />
mit den unterschiedlichsten Begabungen und Lernentwicklungen<br />
eingestellt. Auch den Gymnasien wird –<br />
etwa in Kooperation mit den o. a. Unterstützungssystemen<br />
– empfohlen, mit Hilfe geeigneter innerschulischer Fördermaßnahmen<br />
für Underachiever ein Abgleiten hochbegabter,<br />
aber Problem belasteter Schülerinnen und Schüler<br />
in eine andere Schulform nach Kräften zu vermeiden.<br />
Insgesamt kann es sich bei der Hochbegabtenförderung<br />
nicht um eine neue Zusatzaufgabe für die Schulen handeln,<br />
die diesen einseitig weitere Verpflichtungen auferlegt;<br />
vielmehr sollen Schulen und Lehrkräfte befähigt<br />
und dabei unterstützt werden, sich für schon immer bestehende<br />
Aufgaben und Herausforderungen der Kooperation<br />
und Unterstützung vielfältiger externer Unterstützungssysteme<br />
zu versichern. Auf diese Weise kann auch<br />
eine durchaus noch immer spürbare Berührungsscheu<br />
mancher Schulen und Lehrkräfte gegenüber diesem Thema<br />
eher abgebaut werden.<br />
15. Aufbau von regionalen Netzwerken<br />
Die Aufbauphase in der schulischen Hochbegabtenförderung<br />
sollte damit abgeschlossen werden, dass den Eltern<br />
zunächst in überschaubarer Zeit möglichst in allen Schulamtsbereichen<br />
einige Grundschulen, allgemein bildende<br />
und berufliche Gymnasien sowie Gesamtschulen genannt<br />
werden können, die über eine besondere Kompetenz und<br />
über konkrete Angebote auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung<br />
verfügen. Diese Schulen sollten sich in regionalen<br />
Netzwerken zusammen finden, um auf diese<br />
Weise voneinander lernen, sich gegenseitig unterstützen<br />
und die Angebote aufeinander abstimmen zu können.<br />
Den Lehrkräften dieser Schulen sollten besondere<br />
Fortbildungen – auch im Verbund – ermöglicht werden,<br />
auch um die Beratungskompetenz der Lehrerinnen und<br />
Lehrer gegenüber den Eltern zu stärken. Die Ausgestaltung<br />
eines solchen Netzwerkes von Förderschwerpunkten<br />
an unterschiedlichen Schulen bedarf der Begleitung und<br />
Unterstützung von Seiten der beteiligten Staatlichen<br />
Schulämter, um eine möglichst zielorientierte Ressourcenbündelung<br />
zu garantieren und um zentrale Informationsund<br />
Koordinationsstellen in den Schulamtsbezirken zu<br />
schaffen. Derartige Vernetzungsstrukturen sind in einigen<br />
Regionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bereits im Entstehen begriffen.<br />
Wiesbaden, den 15. Juli 20<strong>02</strong><br />
V A 3 – 660.005.000 – 110
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 571<br />
B. Hochbegabtenförderung in der Grundschule<br />
1. Aufgaben und Ziele der Grundschule<br />
Die Grundschule prägt als erste Schulstufe das Kind in<br />
einem Alter hoher Lernfähigkeit für seinen weiteren Bildungs-<br />
und Lebensweg. Der im Hessischen Schulgesetz<br />
festgelegte Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule<br />
ist auf die bestmögliche Entfaltung der Persönlichkeit<br />
der Mädchen und Jungen gerichtet und schließt die Sorge<br />
um ihr physisches und psychisches Wohl mit ein.<br />
Die der Grundschule zugewiesene Aufgabe grundlegender<br />
Bildung für alle Kinder hat eine doppelte Bedeutung:<br />
erstens ist sie Bildung in allen wesentlichen Kulturbereichen<br />
zur allseitigen Persönlichkeitsentfaltung, und zweitens<br />
ist sie Voraussetzung für die differenzierten<br />
weiteren Bildungswege. Die Grundschule ermöglicht<br />
Mädchen und Jungen, sich entdeckend und lernend mit<br />
ihrer Umwelt auseinander zu setzen und ihre Kräfte und<br />
Fähigkeiten in steter Fortentwicklung auszubilden; weiterhin<br />
vermittelt sie die Grundlagen für die Wahrnehmung<br />
künftiger Aufgaben in der Gesellschaft.<br />
Insgesamt ist es die Aufgabe der Grundschule, unter sich<br />
kontinuierlich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
und Lebensverhältnissen das Selbstvertrauen<br />
der Kinder weiter zu entwickeln, ihre Lebens- und<br />
Lernfreude sowie ihre Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft<br />
zu lebenslangem Lernen zu unterstützen.<br />
Je<strong>des</strong> einzelne Kind hat Anspruch darauf, in seinen Eigenheiten,<br />
Stärken und Schwächen, Ängsten und Hoffnungen<br />
ernst genommen und in seiner Entwicklung bestmöglich<br />
gefördert zu werden. Ausgangspunkt <strong>des</strong> Unterrichts<br />
in der Grundschule sind daher die individuellen<br />
Lernvoraussetzungen, Leistungsmöglichkeiten, Interessen<br />
und Förderbedürfnisse eines jeden Kin<strong>des</strong>. Die freie<br />
Entfaltung eigener Fähigkeiten und die St<strong>abi</strong>lisierung<br />
und Reifung der Persönlichkeit sind für das Kind am<br />
ehesten gewährleistet, wenn es in einem Klima bejahender<br />
Annahme und sozialer Geborgenheit sein Lernen und<br />
sein Handeln als werthaft und sinnvoll erfährt.<br />
In die Arbeit der Grundschule ist der Kontext der außerschulischen<br />
Erfahrungen <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> einzubeziehen, da<br />
nur auf diese Weise eine positive geistige, moralische<br />
und körperliche Entwicklung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> gewährleistet<br />
werden kann.<br />
Daher soll<br />
– der Unterricht in der Wahl seiner Inhalte und Methoden<br />
von der Lebenswelt der einzelnen Kinder,<br />
d. h. ihren konkreten Lebenssituationen, ihren Interessen<br />
und Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnissen<br />
sowie von ihrem jeweiligen Entwicklungsstand ausgehen<br />
und Lernprozesse ermöglichen, die auf einem<br />
angestrebten höheren kognitiven Niveau und auch<br />
persönlichen Reifestand wieder in diese Lebenswirklichkeit<br />
zurückführen,<br />
– sich die Grundschule der umgebenden Lebenswelt mit<br />
ihren Problemen und Nöten sowie ihren Möglichkeiten<br />
und Chancen gleichermaßen öffnen und den Kindern<br />
auch die außerschulische Wirklichkeit in ihrer<br />
Vielfalt und Struktur erschließen und begreifen helfen,<br />
– die Wahl der Formen und Verfahren <strong>des</strong> Unterrichts<br />
an diejenigen anknüpfen, mit denen Kinder vor- und<br />
außerschulische Wirklichkeiten erkunden und erforschen.<br />
2. Hochbegabtenförderung als Bestandteil der<br />
allgemeinen Begabungsförderung<br />
Die Grundschule ist die Schule für alle Kinder und für<br />
alle Begabungen. Sie „entwickelt die verschiedenen<br />
Fähigkeiten in einem gemeinsamen Bildungsgang“ (§ 17<br />
Hessisches Schulgesetz).<br />
Alle Kinder werden zusammen eingeschult. In Lerngruppen<br />
sollen sie in allen Aspekten ihrer Persönlichkeit -<br />
kognitiv, emotional und sozial – gefördert werden. Die<br />
Kinder können auf diese Weise voneinander lernen, sich<br />
in ihrer Verschiedenheit selbst und gegenseitig anzunehmen.<br />
Dabei sollen sie Toleranz und soziales Miteinander<br />
entwickeln, aber auch lernen Unterschiede zu akzeptieren<br />
und Konflikte zu bewältigen.<br />
In diesem Rahmen der gebotenen Unterstützung aller in<br />
der Grundschule vorkommenden förderungswürdigen<br />
Begabungen verdient auch die Gruppe der intellektuell<br />
Hochbegabten eine besondere Aufmerksamkeit und Hilfestellung.<br />
Auch intellektuelle Hochbegabung bedarf –<br />
wie jede Art von Begabung – zu ihrer optimalen Entfaltung<br />
einer speziellen Begleitung und Förderung. Gemäß<br />
der verschiedenartigen Realisierungsmöglichkeiten von<br />
intellektueller Hochbegabung in unterschiedlichen Ausprägungs-<br />
und Leistungsbereichen sind dafür von der<br />
Grundschule entsprechend differenzierte und individualisierte<br />
Förderangebote zu entwickeln und bereitzuhalten.<br />
Die Zielgruppe der Hochbegabtenförderung sind diejenigen<br />
Schülerinnen und Schüler, die entweder durch vorliegende<br />
begabungsdiagnostische Gutachten vonseiten<br />
hierfür speziell qualifizierter Diplom-Psychologinnen<br />
bzw. -Psychologen fachgerecht identifiziert wurden oder<br />
durch begründete Einschätzung der Lehrkräfte den intellektuell<br />
Hochbegabten zuzurechnen sind. Dabei ist die<br />
Möglichkeit von kurzfristig wirksamen individuellen<br />
Entwicklungsvorsprüngen, die in hohem Maße von der<br />
häuslichen Anregung und Unterstützung abhängen, mit<br />
zu bedenken.<br />
Eine eindeutige Abgrenzung der theoretisch zu unterscheidenden<br />
Gruppen von hochbegabten Hochleistern,<br />
hochbegabten Minderleistern, normal begabten Hochleistern<br />
und entwicklungsvorsprungsbedingten Hochleis-
572 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
tern ist in der schulischen Praxis weder möglich noch erforderlich.<br />
In der Regel ist im schulischen Alltag der Zugang<br />
zu inner- und außerschulischen Fördermaßnahmen<br />
und Zusatzangeboten nicht vom ausdrücklichen Nachweis<br />
einer Testdiagnostik abhängig zu machen. In der<br />
Praxis lernen Hochbegabte und Hochleistende aller Art<br />
gemeinsam.<br />
Hochbegabtenförderung ist für die Grundschule<br />
grundsätzlich weder ein neues Thema noch eine zusätzliche<br />
Aufgabenstellung. Intellektuell hochbegabte Kinder<br />
hat es in der Grundschule immer gegeben, ebenso schon<br />
immer pädagogische Antworten und Anstrengungen zu<br />
ihrer bestmöglichen Förderung. Neu an der heutigen<br />
Situation ist die – von den betroffenen Eltern und ihren<br />
Organisationen angestoßene – verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit<br />
einerseits und die schulpolitische Reaktion<br />
in Gestalt der Entwicklung und Bereitstellung lan<strong>des</strong>weiter<br />
geeigneter psychologischer Beratungs- und pädagogischer<br />
Förderkompetenz andererseits. Bei<strong>des</strong> kann der<br />
Grundschule den Umgang mit intellektuell hochbegabten<br />
Kindern erleichtern und ihr aktuelle und fachlich abgestimmte<br />
Anregungen und Empfehlungen für die Unterrichtspraxis<br />
an die Hand geben.<br />
Hochbegabtenförderung in diesem Sinne ist zudem nicht<br />
als zusätzliche Arbeitsbelastung für die Grundschule und<br />
ihre Lehrkräfte zu verstehen. Der Grundschule bieten<br />
sich gerade auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung<br />
viele unterschiedliche externe Institutionen und Unterstützungssysteme<br />
an (Beratungsstellen, Elternvereinigungen,<br />
Kinder- und Jugendakademien usw.), die gerne<br />
und von sich aus anspruchsvolle Kursangebote und Förderaktivitäten<br />
für interessierte und motivierte Kinder und<br />
Jugendliche bereitstellen. Durch Kontaktaufnahme und<br />
Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung solcher<br />
Angebote können Grundschulen intellektuell Hochbegabten<br />
zu geeigneten Fördermaßnahmen verhelfen und<br />
sich selbst zugleich spürbar und nachhaltig entlasten.<br />
Da intellektuelle Hochbegabung einer möglichst frühzeitigen<br />
Erkennung und Unterstützung bedarf, kommt der<br />
Grundschule dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie ist<br />
zunächst das vordringlichste schulische Handlungsfeld.<br />
Wenn die Hochbegabung eines Kin<strong>des</strong> nicht erkannt und<br />
sein Verhalten dauerhaft falsch gedeutet wird, kann ein<br />
ständig gebremstes und dauernd unterfordertes Kind gravierende<br />
Fehlentwicklungen erleiden, die später nur sehr<br />
schwer oder überhaupt nicht mehr korrigierbar sind. Eine<br />
kognitive Unterforderung kann eine Ursache für das<br />
Auftreten von Verhaltensauffälligkeiten sein, die wiederum<br />
zu Unverständnis und Ablehnung in der Klasse<br />
führen können. Umgekehrt beantworten hochbegabte<br />
Kinder sensibles und akzeptieren<strong>des</strong> Fordern und Fördern<br />
in der Regel mit hoher Motivation, ausgeprägter<br />
Anstrengungsbereitschaft und deutlicher Leistungssteigerung.<br />
Eine frühe Förderung kann falsche Selbst- und Fremdeinschätzungen<br />
verhindern und Folgeproblemen – wie<br />
z. B. dem mangelnden Erlernen und Einüben von Lerntechniken<br />
– vorbeugen. Eine frühzeitige Einschätzung<br />
kindlicher Entwicklungsverläufe ermöglicht bei sich andeutender<br />
problematischer Entwicklung eine noch rechtzeitig<br />
einsetzende pädagogische und eventuell auch psychologische<br />
Begleitung und kann so eine sonst drohende<br />
Vermehrung von Schwierigkeiten verhindern oder mildern.<br />
„Underachievement“ ist auch eine Folge <strong>des</strong> Versäumnisses,<br />
intellektuell hochbegabte Kinder tatsächlich<br />
als solche wahr- und anzunehmen und sie entsprechend<br />
zu fördern. Ungeeignete Versuche, heterogene Lerngruppen<br />
zu „homogenisieren“, d. h. alle Kinder gleich zu behandeln<br />
und oftmals auch „gleich zu machen“, können<br />
gerade für hochbegabte Kinder fatale Folgen nach sich<br />
ziehen. Eine diagnostisch nachgewiesene oder aus<br />
pädagogischen Gründen vermutete intellektuelle Hochbegabung<br />
sollte andererseits keineswegs der Anlass für<br />
unablässige Hochleistungserwartungen gegenüber einem<br />
Grundschulkind sein – weder aus Sicht der Eltern noch<br />
aus der Sicht der Lehrkräfte.<br />
Hochbegabtenförderung in der Grundschule ist somit die<br />
im Zusammenhang der Förderung aller Kinder generell<br />
gebotene Sensibilität und Aufmerksamkeit für eine ganz<br />
bestimmte Kindergruppe, die – wie alle übrigen auch –<br />
eine individualisierte und differenzierte pädagogische<br />
Antwort benötigt. Intellektuell Hochbegabte sind nicht<br />
durchgehend leistungs- oder durchsetzungsstark und entsprechen<br />
auch keinem Klischee, sondern sind Kinder mit<br />
individuellen Stärken und Schwächen wie alle anderen<br />
Kinder in der Grundschule auch. Pädagogische Angebote<br />
für intellektuell Hochbegabte dürfen daher nicht gegen<br />
entsprechende Bemühungen um andersgeartete Begabungsausprägungen<br />
aufgerechnet oder ins Verhältnis gesetzt<br />
werden. Die schulische Förderpraxis darf sich nicht<br />
einseitig am Modell der Defizit-Kompensation orientieren,<br />
sondern muss auch die kognitiven und sozialen Potenziale<br />
hochbegabter Kinder herausfordern und zu einer<br />
bestmöglichen Entwicklung zu bringen versuchen. Alle<br />
existierenden Begabungsformen bedürfen einer gesonderten<br />
und speziell auf sie zugeschnittenen Betrachtung<br />
und Förderung, die gleichermaßen von Sensibilität, Akzeptanz<br />
und Fürsorglichkeit geprägt ist.<br />
Begabungsförderung ist eine humane Aufgabe. Sie geschieht<br />
um der jungen Menschen willen, um die es bei<br />
allen pädagogischen Anstrengungen geht und die in den<br />
Stand versetzt werden sollen, auf der Grundlage von Bildung<br />
und Ausbildung ihre Persönlichkeit optimal zu entwickeln<br />
und ihr Bestes zum Gemeinwohl zu geben. So<br />
gesehen ist auch die Hochbegabtenförderung eine der<br />
Konkretisierungen von Artikel 2 <strong>des</strong> Grundgesetzes.<br />
3. Rechtliche Grundlagen nach dem<br />
Hessischen Schulgesetz<br />
Das Hessische Schulgesetz vom 17. Juni 1992 (GVBl. I<br />
S. 233), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März<br />
20<strong>02</strong> (GVBl. I S. 58), und die hierzu erlassenen Verordnungen<br />
bieten eine Reihe von Maßnahmen, die ein indi-
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 573<br />
viduelles Eingehen auf hochbegabte Schülerinnen und<br />
Schüler ermöglichen.<br />
Laut § 3 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz ist Schule „so zu<br />
gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame<br />
Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem<br />
möglichst hohen Maße verwirklicht wird und jede<br />
Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der<br />
individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen<br />
und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen<br />
gefördert wird.“<br />
In § 3 Abs. 7 Hessisches Schulgesetz werden die Schulen<br />
auf die Aufgaben einer sachgerechten Hochbegabtenförderung<br />
ausdrücklich verpflichtet: „Hochbegabte<br />
Schülerinnen und Schüler sollen durch Beratung und ergänzende<br />
Bildungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert<br />
werden.“<br />
Dass dies eine Kernaufgabe für Lehrkräfte darstellt, ergibt<br />
sich weiterhin aus § 6 Abs. 1 der Dienstordnung für<br />
Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädago-gische<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom<br />
8. Juli 1998, geändert durch Verordnung vom 22. Juli<br />
1998 (ABl. S. 598). Darin ist entsprechend § 3 Abs. 6<br />
und 7 <strong>des</strong> Hessischen Schulgesetzes das Gebot für die<br />
Lehrkräfte festgeschrieben, Schülerinnen und Schüler in<br />
ihrer Entwicklung zu fördern. Nach § 3 Abs. 6 soll jede<br />
Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der<br />
individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen<br />
und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen<br />
gefördert werden.<br />
Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen eröffnet das<br />
Hessische Schulgesetz die folgenden Möglichkeiten:<br />
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, das heißt, dass<br />
sie nach dem 1. Juli geboren sind und damit nach dem<br />
30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, aber aufgrund<br />
ihrer Entwicklung erwarten lassen, dass sie bereits den<br />
Anforderungen der Schule genügen können, dürfen nach<br />
§ 58 Abs. 1 Satz 2 <strong>des</strong> Hessischen Schulgesetzes vorzeitig<br />
in die Schule aufgenommen werden.<br />
Nach § 58 Abs. 1 Satz 6 Hessisches Schulgesetz kann<br />
bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr<br />
vollenden, die Aufnahme in die Schule vom<br />
Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen<br />
und seelischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen<br />
Dienst abhängig gemacht werden.<br />
Gemäß § 75 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz in Verbindung<br />
mit § 14 der Verordnung zur Gestaltung <strong>des</strong><br />
Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 (ABl. S. 6<strong>02</strong>)<br />
können Schülerinnen und Schüler eine Jahrgangsstufe<br />
überspringen, wenn zu erwarten ist, dass sie dadurch<br />
in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden<br />
können. Die Entscheidung trifft in der Grundschule<br />
die Klassenkonferenz auf Antrag oder mit Zustimmung<br />
der Eltern.<br />
Gemäß § 75 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz dürfen Schülerinnen<br />
und Schüler in besonderen Fällen auch die erste<br />
Jahrgangsstufe überspringen. Die Schulleiterin oder der<br />
Schulleiter entscheidet dies auf Antrag der Eltern, kann die<br />
Zustimmung aber vom Ergebnis einer Überprüfung durch<br />
den Schulpsychologischen Dienst abhängig machen.<br />
Im Rahmen der Binnendifferenzierung sind Lehrkräfte<br />
gehalten, auf die individuelle Begabung der Schülerinnen<br />
und Schüler einzugehen. Dies ergibt sich aus § 3<br />
Abs. 6 und 7 <strong>des</strong> Hessischen Schulgesetzes.<br />
Neben dem oben beschriebenen Auftrag an alle Lehrkräfte,<br />
die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler<br />
individuell zu fördern, gibt es die Möglichkeit, in begrenztem<br />
Rahmen durch individuelle Gestaltung <strong>des</strong><br />
Stundenplans besonderer Begabung gerecht zu werden.<br />
Gemäß § 9 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz können ergänzend<br />
freiwillige Unterrichtsveranstaltungen zur Vertiefung<br />
und Erweiterung <strong>des</strong> Bildungsauftrages der Schule<br />
eingerichtet oder betreuende Maßnahmen durchgeführt<br />
werden. Auch in diesem Rahmen kann die Schule den<br />
Bedürfnissen von hochbegabten Schülerinnen und<br />
Schülern entgegenkommen.<br />
Eine zusätzliche Möglichkeit für Schulen und Lehrkräfte,<br />
den besonderen Anforderungen von hochbegabten<br />
Kindern gerecht zu werden, stellt die Zusammenarbeit<br />
mit außerschulischen Institutionen dar. Nach § 16 Abs. 2<br />
Hessisches Schulgesetz ist es möglich, die Öffnung der<br />
Schule auch durch Zusammenarbeit mit außerschulischen<br />
Institutionen zu fördern.<br />
Als weitere individualisierte Möglichkeit der Begabungsförderung<br />
bietet sich die gezielte Teilnahme an<br />
Schülerwettbewerben an. Die Teilnahme an Schülerwettbewerben<br />
dient neben der Erweiterung und Vertiefung<br />
von Kenntnissen und Fähigkeiten der Förderung <strong>des</strong> Interesses<br />
an einem Fachgebiet, dem eigenen Kenntniserwerb<br />
und der eigenen Forschungstätigkeit, der Förderung<br />
von Kreativität und insbesondere der Begabtenfindung<br />
und -förderung.<br />
Die hier skizzierten individuellen Handlungsmöglichkeiten<br />
bedingen, dass die betroffe-nen Eltern sowie Schülerinnen<br />
und Schüler umfassend informiert und beraten<br />
werden. § 72 Hessisches Schulgesetz räumt den Eltern<br />
sowie Schülerinnen und Schülern einen umfassenden Informationsanspruch<br />
ein, der sich aus dem verfassungsrechtlich<br />
postulierten Verständnis einer gemeinsamen<br />
Erziehungsaufgabe von Schule und Elternhaus in Form<br />
eines sinnvollen Zusammenwirkens ergibt.<br />
Zu diesem Beratungsanspruch gehört nach § 72 Abs. 3<br />
Hessisches Schulgesetz die individuelle Beratung, die<br />
auch einen umfassenden Informationsanspruch bezüglich<br />
der Wahl der Bildungsgänge begründet (Ziffer 3). Hierbei<br />
sollte sich die Beratung nicht allein auf die Information<br />
über weitergehende Bildungsgänge konzentrieren;<br />
vielmehr stehen hierbei die individuellen Bedingungen,
574 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Probleme und Interessen der Schülerinnen und Schüler<br />
im Vordergrund und damit auch die oben dargestellten<br />
Möglichkeiten einer individuellen Gestaltung der Schullaufbahn<br />
und <strong>des</strong> Stundenplans.<br />
Dem Beratungsanspruch der Betroffenen steht die normierte<br />
Beratungspflicht für die Schule und die Lehrkräfte<br />
in § 86 Abs. 2 Satz 1 Hessisches Schulgesetz („Die<br />
Lehrerinnen und Lehrer erziehen, unterrichten, beraten<br />
und betreuen in eigener Verantwortung ...“) sowie in<br />
§ 6 Abs. 5 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen<br />
und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter gegenüber. Bei darüber hinausgehendem<br />
Beratungsbedarf, der besondere psychologische<br />
Fachkunde erfordert, besteht die Möglichkeit, sich<br />
gemäß § 95 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz vom Schulpsychologischen<br />
Dienst <strong>des</strong> zuständigen Staatlichen<br />
Schulamtes individuell beraten zu lassen.<br />
4. Bausteine für die Hochbegabtenförderung<br />
in der Grundschule<br />
Vor dem Hintergrund der skizzierten schulrechtlichen<br />
Rahmenbedingungen in Hessen wird im Folgenden eine<br />
Reihe denkbarer Förderansätze bzw. -modelle im Sinne<br />
von einzelnen Modulen vorgestellt, die sich gegenseitig<br />
nicht ausschließen und entsprechend den Bedürfnissen<br />
und Gegebenheiten der einzelnen Schule miteinander<br />
kombinierbar sind. Welche Schritte bzw. Maßnahmen<br />
für welche Schule angezeigt sein können, ist jeweils vor<br />
Ort nach Maßgabe der konkret vorhandenen Schülerklientel,<br />
der an der Schule gegebenen personellen und sächlichen<br />
Ressourcen sowie der umgebenden Unterstützungssysteme<br />
zu entscheiden.<br />
4.1 Maßnahmen zur individuellen Anreicherung und<br />
Beschleunigung<br />
Die Grundschule nimmt alle Kinder eines Jahrganges auf<br />
und bietet die besten Voraussetzungen für eine durch Individualisierung<br />
und offene Arbeitsweise gekennzeichnete<br />
Unterrichtsorganisation, die alle Kinder – auch die<br />
intellektuell Hochbegabten – auf eine auf ihre jeweiligen<br />
Stärken und Schwächen abgestimmte Weise optimal fördern<br />
kann. Grundschulen fördern die in einer Klasse vorhandenen<br />
Begabungen vornehmlich durch innere Differenzierung.<br />
Im Rahmen der gebotenen Förderung aller<br />
Kinder sollten Grundschulen auch den Hochbegabten besondere<br />
Aufmerksamkeit schenken und hierfür geeignete<br />
pädagogische Angebote und speziell zugeschnittene Unterrichtskonzepte<br />
bereitstellen.<br />
Binnendifferenzierung ist die originäre und grundsätzliche<br />
Aufgabe der Grundschule gegenüber allen Begabungsausprägungen.<br />
Hochbegabte Kinder werden in der<br />
Grundschule daher zunächst durch geeignete Binnendifferenzierungsmaßnahmen<br />
innerhalb ihres Klassenverban<strong>des</strong><br />
gefördert. Individualisierung hat sich aus pädago-<br />
gischer wie aus psychologischer Sicht als diejenige Fördermaßnahme<br />
erwiesen, die dem intellektuell hochbegabten<br />
Kind und seinen Bedürfnissen im Regelfall am<br />
besten entspricht. Sie dient der Vertiefung und Bereicherung<br />
<strong>des</strong> Unterrichts und findet innerhalb <strong>des</strong> Klassenverban<strong>des</strong><br />
statt. Unter Differenzierung ist das Bestreben<br />
zu verstehen, den Unterricht durch ein Variieren der<br />
Lehrmethoden, Lehrmaterialien und Lehrinhalte dem<br />
Begabungs- und Leistungsniveau der Kinder anzupassen.<br />
Die gebotene individuelle Förderung ist gut durch Methoden<br />
<strong>des</strong> Offenen Unterrichts zu verwirklichen. Beispielsweise<br />
fördert die Lehrkraft das Kind durch vertiefende<br />
Aufgaben, die seinem Leistungsvermögen entsprechen.<br />
Aufgabenstellungen können dabei allmählich erweitert<br />
werden, indem der Themenbereich ausgeweitet<br />
und der Schwierigkeitsgrad erhöht werden. Schließlich<br />
sollen die Kinder ihren Lernprozess zunehmend eigenverantwortlich<br />
gestalten und planen.<br />
Besonders geeignete Methoden für diese Art der Förderung<br />
sind Unterrichtsangebote wie Wochenplanarbeit,<br />
Projektarbeit, Freie Arbeit, Werkstattunterricht u. a. m.<br />
Diese Unterrichtsmethoden unterstützen individuelles<br />
Lernen und eigenverantwortliches Handeln. Alle Kinder<br />
– lernschwache wie auch hochbegabte – können gemäß<br />
ihrem individuellen Lernstil und Lerntempo arbeiten. Intellektuell<br />
hochbegabte Kinder haben bei der freien<br />
Wahl <strong>des</strong> Unterrichtsangebotes die Möglichkeit, auch<br />
komplexere Aufgaben zu wählen und trotzdem innerhalb<br />
<strong>des</strong> Klassenverban<strong>des</strong> mitzuarbeiten.<br />
Der Unterrichtsverlauf kann in verschiedene Phasen wie<br />
Unterricht im Plenum und Unterricht in Einzel-, Partneroder<br />
Gruppenarbeit organisiert werden. Flexibler Umgang<br />
mit der Unterteilung in diese beiden Phasen ist<br />
wünschenswert. Denkbar wäre beispielsweise die zeitweise<br />
Ausgliederung einiger Schülerinnen und Schüler<br />
zu Einzel-, Partner- oder Kleingruppenarbeit, während<br />
die Lehrkraft den übrigen Teil der Klasse weiter lehrerzentriert<br />
unterrichtet. Auf diese Weise sind Individualisierung<br />
und Differenzierung im Klassenverband angemessen<br />
zu gewährleisten.<br />
Der Stundenplan sollte Entscheidungsmöglichkeiten für<br />
individuelle Lernschwerpunkte eröffnen. Ergänzend<br />
können – in Abhängigkeit von den sächlichen und personellen<br />
Ressourcen der Schule – freiwillige Unterrichtsveranstaltungen<br />
zur Erweiterung und Vertiefung <strong>des</strong> Bildungsangebotes<br />
eingerichtet werden. Die Schülerinnen<br />
und Schüler erhalten so die Chance, sich in besondere<br />
Arbeitsgemeinschaften einzuwählen.<br />
Intellektuelle Hochbegabung braucht eine gezielte Ansprache<br />
und Forderung durch anspruchsvolle Aufgabenstellungen<br />
und Herausforderungen, um sich bestmöglich<br />
entfalten zu können. Hochbegabte sollten daher vermehrt<br />
zu eigenständigem Experimentieren angehalten werden,<br />
um Kreativität und Phantasie einsetzen zu können. Diese<br />
Formen <strong>des</strong> offenen Arbeitens können als wesentlicher
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 575<br />
Bestandteil <strong>des</strong> Unterrichts im Stundenplan verankert<br />
werden. Dabei muss eine Evaluation der Arbeitsergebnisse<br />
durch die Lehrkraft gewährleistet werden.<br />
Der persönlichen Begabungssituation - auch der intellektuell<br />
hochbegabten Kinder – kann die Schule durch<br />
Erstellung eines individuellen Förderplans nachhaltig<br />
Rechnung tragen. Er gibt Anhaltspunkte für den Aufbau<br />
der Binnendifferenzierung und bündelt das gemeinsame<br />
Handeln aller Bezugspersonen. Das Anspruchsniveau ist<br />
individuell so zu wählen, dass das Kind auf der Grundlage<br />
seines Arbeitsverhaltens und seiner Kenntnisse die<br />
Aufgaben als Herausforderung seiner Anstrengung, nicht<br />
aber als Überforderung erlebt (Grundsatz der Leistungsmotivation).<br />
Zu vermeiden sind umgekehrt Aufgaben,<br />
die keine herausfordernde Wirkung haben, sondern unterfordern<br />
und Langeweile erzeugen oder verstärken.<br />
Werden Kinder stärker entsprechend ihren jeweiligen<br />
Lernvoraussetzungen gefördert, wird sich die Leistungsschere<br />
im Klassenverband weiter öffnen. Dies darf in<br />
der Grundschule so sein. Gleichaltrige befinden sich<br />
zwangsläufig nicht auf dem gleichen Entwicklungsstand.<br />
Die Verschiedenheit der kognitiven und sozialen Entwicklung<br />
kennen und akzeptieren zu lernen ist eine Voraussetzung<br />
für die soziale Einbindung auch der intellektuell<br />
hochbegabten Kinder und kann ihre Bereitschaft zu<br />
aktiver und anleitender Hilfestellung gegenüber lernschwächeren<br />
Mitschülerinnen und Mitschülern anregen<br />
und fördern.<br />
Die wünschenswert größere Effizienz der Lernprozesse<br />
setzt eine veränderte pädagogische Vorgehensweise voraus.<br />
Lehrkräfte sollten dabei nicht auf eine erhöhte<br />
Quantität von Arbeitsblättern zurückgreifen, nicht in einer<br />
puren Vermehrung der Anzahl zusätzlicher Aufgaben<br />
die Lösung suchen, sondern vielmehr die Qualität<br />
bzw. das Anspruchsniveau der Aufgaben im Sinne einer<br />
zunehmend abstrakteren Zugangsweise, einer Stufung<br />
der Arbeitsweisen und <strong>des</strong> angezielten Begreifens von<br />
Strukturen steigern. Sachgerechte Hochbegabtenförderung<br />
erfordert Herausforderungen in Gestalt ansteigender<br />
intellektueller Komplexität auf den hierfür geeigneten<br />
Lern- bzw. Fachgebieten.<br />
Über eine differenzierte Förderpädagogik innerhalb <strong>des</strong><br />
Klassenverban<strong>des</strong> hinaus können in Einzelfällen über einen<br />
individuellen Stundenplan Teilnahmen am Unterricht<br />
höherer Klassen ermöglicht werden. Dies bietet<br />
sich für Kinder an, die in bestimmten Bereichen besondere<br />
Leistungen erbringen. Sie könnten ggf. in ausgewählten<br />
Fächern am Unterricht höherer Klassenstufen<br />
teilnehmen. Der zeitliche Rahmen hierfür kann individuell<br />
festgelegt werden – etwa nur für ein bestimmtes Projekt<br />
oder für ein ganzes Schuljahr. Daraus könnte sich eine<br />
Vorstufe zum Überspringen ergeben.<br />
Der Schritt, ein hochbegabtes Kind eine Klasse überspringen<br />
zu lassen, macht in der Regel eine enge Zusammenarbeit<br />
mit den Lehrkräften, dem Schulpsychologi-<br />
schen Dienst und dem Elternhaus erforderlich. Entsprechend<br />
den individuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen<br />
<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> und in Absprache mit den Eltern und<br />
Lehrkräften sollte eine angemessene „Schnupper- bzw.<br />
Beobachtungsphase“, die sechs bis acht Wochen nicht zu<br />
überschreiten braucht, ins Auge gefasst werden. In diesem<br />
Zeitraum sollte das Kind jederzeit die Möglichkeit<br />
haben, wieder in seine frühere Klasse zurück zu kehren.<br />
Um belastende Überforderungsängste zu vermeiden,<br />
sollten vor dem Springen keine allzu großen Erwartungen<br />
aufgebaut werden.<br />
4.2 Hochbegabte Kinder mit Schwierigkeiten<br />
Wissenschaftliche Forschungen über intellektuelle Hochbegabung<br />
sowie Erfahrungsberichte aus der Grundschule<br />
zeigen, dass es – wie auch bei allen anderen Begabungsausprägungen<br />
– einen Anteil hochbegabter Schülerinnen<br />
und Schüler gibt, bei deren Integration in den regulären<br />
Schulalltag Probleme auftreten können (unter ihnen<br />
die sogenannten Minderleister oder Underachiever).<br />
Dabei handelt es sich um Einzelfälle, die aufgrund<br />
besonderer Bedingungen oder Umstände nicht die ihren<br />
individuellen Bedürfnissen entsprechende Förderung<br />
und pädagogische Betreuung erhalten und in der Folge<br />
von Schulversagen bedroht sein können. Doch auch<br />
diesen Kindern steht das Recht auf eine optimale<br />
schulische Förderung ihrer Begabungen und Fähigkeiten<br />
und eine ganzheitliche Persönlichkeitsentfaltung zu.<br />
Eine sachgerechte und erfolgversprechende Hochbegabtenförderung<br />
muss daher die Ausgangsbedingungen<br />
und Bedürfnisse auch dieser Schülerinnen und Schüler<br />
berücksichtigen.<br />
Einzelne Kinder aus der Gruppe der sogenannten hochbegabten<br />
Underachiever können auch bereits in der<br />
Grundschule scheitern. Wenn intellektuelle Hochbegabung<br />
nicht frühzeitig erkannt und auf geeignete Weise<br />
zur Entfaltung gebracht wird, kann dies zu dauerhafter<br />
kognitativer Unterforderung und massiver Lernblockierung<br />
führen. Seelische Konflikte, Lern- und Verhaltensprobleme<br />
sowie Minderleistung bis hin zu gänzlicher<br />
Leistungsverweigerung können die Folgen sein. Eine<br />
Spirale von Misserfolgen kann einen dramatischen Entwicklungsverlauf<br />
– mit Schulversagen bis hin zur Einweisung<br />
in die Schule für Lernhilfe – nach sich ziehen.<br />
Eine unglückliche Schulentwicklung kann aber auch auf<br />
andere Ursachen zurückzuführen sein, z. B. auf Teilleistungsschwächen<br />
im Bereich <strong>des</strong> Lesens, Schreibens<br />
oder Rechnens, Hyperaktivität, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom,<br />
Krankheit oder familiäre Umstände usw. Auch<br />
in diesen Fällen können emotionale oder soziale Probleme<br />
anhaltende schulische Misserfolge verursachen.<br />
Wenn eine vorhandene intellektuelle Hochbegabung, die<br />
möglicherweise durch Schwierigkeiten wie die genannten<br />
überdeckt wird, dauerhaft verkannt wird, können daraus<br />
gravierende Blockaden und Persönlichkeitsstörungen<br />
resultieren.
576 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Ein Förderkonzept zur Integration von intellektuell hochbegabten<br />
Schülerinnen und Schülern mit besonderen<br />
Schwierigkeiten in die reguläre Grundschulklasse sollte<br />
die folgenden – für alle Begabungen gleichermaßen geltenden<br />
– Ziele im Auge haben:<br />
– Stärken fördern<br />
Die Stärken eines Kin<strong>des</strong>, seine Begabungen bzw. sein<br />
Begabungspotenzial sollten durch vielfältige anreichernde<br />
und/oder beschleunigende Maßnahmen gefördert<br />
werden. Dabei muss sich die Begabungsförderung<br />
an den förderungswürdigen Bedürfnissen, Fähigkeiten<br />
und Interessen <strong>des</strong> einzelnen Kin<strong>des</strong> orientieren.<br />
– Schwächen abbauen<br />
Kinder, die besondere Schwierigkeiten – z. B. im Lernoder<br />
Verhaltensbereich – aufweisen, brauchen eine spezielle<br />
pädagogische und gegebenenfalls auch psychologische<br />
Betreuung zur Bewältigung ihrer Probleme.<br />
Das Ziel präventiver Förderung besteht darin, intellektuell<br />
hochbegabte Schülerinnen und Schüler mit besonderen<br />
Schwierigkeiten – möglichst bereits von der Einschulung<br />
an – so zu betreuen und zu begleiten, dass eine<br />
erfolgreiche Integration in die Grundschule erreicht werden<br />
kann.<br />
Zu den vorbeugenden Maßnahmen gehören vor allem<br />
– Unterrichtsbeobachtung und -beratung der beteiligten<br />
Grundschullehrerinnen und -lehrer durch Lehrkräfte,<br />
die (als Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den diversen<br />
Lehrerfortbildungsangeboten <strong>des</strong> Hessischen Lan<strong>des</strong>instituts<br />
für Pädagogik und <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong>)<br />
auf dem Gebiet intellektueller Hochbegabung speziell<br />
geschult, fortgebildet und erfahren sind;<br />
– eingehende Differenzierungsangebote im Unterricht;<br />
– die Einrichtung von Fördermaßnahmen in Kleingruppen,<br />
z. B. in den Fächern Deutsch, Mathematik und<br />
Sachunterricht, oder als Einzelförderung;<br />
– eine enge Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen<br />
Dienst und mit einschlägigen Hochbegabungsberatungsstellen;<br />
– eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern.<br />
4.3 Möglichkeit der Zusammenführung<br />
hochbegabter Kinder<br />
An manchen Grundschulen kann es möglich sein, Kinder<br />
mit vergleichbarer Begabung in einer bestimmten Klasse<br />
einer jeden Jahrgangsstufe zu sammeln und entsprechend<br />
ihren Bedürfnissen und Anforderungen besonders zu fördern.<br />
So können auch als intellektuell hochbegabt identifizierte<br />
Kinder einer Jahrgangsstufe – entweder bei der<br />
Einschulung oder auch später – bei entsprechender<br />
Schülerzahl in einer Klasse zusammengeführt und<br />
grundsätzlich gemeinsam mit den übrigen Kindern unter-<br />
richtet werden, darüber hinaus ggf. aber auch zusätzliche<br />
Angebote und Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen.<br />
Angesichts <strong>des</strong> durch Konvention festgelegten Grenzwertes<br />
für intellektuelle Hochbegabung (z. B. Intelligenzquotient<br />
≥ 130) sind – abhängig von dem Einzugsbereich<br />
und der Schülerzahl einer Grundschule – im Regelfall<br />
nicht viele intellektuell Hochbegabte pro Grundschule<br />
zu erwarten. Bei derzeit ca. 60 000 Schülerinnen<br />
und Schülern pro Grundschuljahrgang in Hessen sind davon<br />
zwei Prozent, d. h. ca. 1200 Schülerinnen und<br />
Schüler lan<strong>des</strong>weit, als intellektuell hochbegabt anzunehmen.<br />
Im Falle einer dreizügigen Grundschule mit insgesamt<br />
300 Schülern ist danach statistisch von lediglich<br />
sechs intellektuell hochbegabten Schülerinnen und<br />
Schülern – in 12 Klassen – auszugehen.<br />
Die Vorteile einer Zusammenführung von identifizierten<br />
intellektuell Hochbegabten in einer Klasse pro Jahrgang<br />
liegen auf der Hand:<br />
– Das einzelne hochbegabte Kind braucht sich nicht in<br />
einer Außenseiterrolle zu erfahren. Es erlebt, dass es<br />
noch mehr intellektuell hochbegabte Kinder – mit<br />
durchaus verschiedenen Leistungsprofilen – gibt.<br />
– Der zeitliche und organisatorische Aufwand für die<br />
Erstellung der angezeigten Differenzierungsmaßnahmen<br />
und Zusatzangebote wird deutlich effizienter genutzt.<br />
– Die Leistungen auch der intellektuell hochbegabten<br />
Kinder werden für die Lehrkräfte transparenter und<br />
vergleichbarer.<br />
Die in einer Klasse zusammengeführten intellektuell<br />
Hochbegabten können mittels situativer äußerer Differenzierung<br />
unterrichtet und gefördert werden, ohne die<br />
grundsätzliche soziale Einbindung in den umgebenden<br />
Klassenverband zu verlieren. Im Einzelnen ist dabei auf<br />
die im vorausgegangenen Abschnitt dargestellte Bandbreite<br />
von Möglichkeiten zur Anreicherung und Beschleunigung<br />
zurückzugreifen.<br />
4.4 Schulversuch einer dreijährigen Primarstufe<br />
Herr Professor Dr. A. Ziegler (Universität Ulm) hat<br />
einen Vorschlag für einen Schulversuch einer dreijährigen<br />
Primarstufe für begabte Kinder vorgelegt. In einem<br />
hierfür noch speziell zu entwickelnden Curriculum wäre<br />
auszuweisen, dass der Lernstoff in diesem Rahmen intensiver<br />
zu behandeln ist und über das reguläre Grundschulcurriculum<br />
hinausgehen<strong>des</strong> Wissen erworben werden<br />
kann. Ein weiteres Erfordernis ist die Entwicklung<br />
eines treffsicheren Identifikationsverfahrens, um sicherzustellen,<br />
dass nur tatsächlich Begabte in die dreijährige<br />
Primarstufe aufgenommen werden, somit keine Überforderungen<br />
auftreten.<br />
Nach Auffassung von Herrn Professor Dr. Ziegler sollten<br />
in dem Schulversuch ab der 1. Klasse Fremdsprachenun-
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 577<br />
terricht und ein auf drei Jahre angelegtes informationstechnisches<br />
Curriculum angeboten werden. Weiterhin<br />
sollte die Förderung selbstregulierten Lernens einen integralen<br />
Bestandteil <strong>des</strong> Lehrplans darstellen. Für den<br />
Schulversuch einer dreijährigen Primarstufe schlägt er<br />
drei Grundschulen mit jeweils min<strong>des</strong>tens einer Klasse<br />
vor, wobei eine wissenschaftliche Evaluation und der<br />
Vergleich mit Kontrollschulen für eine Abschätzung <strong>des</strong><br />
Fördererfolgs notwendig sei. Die Laufzeit der wissenschaftlichen<br />
Evaluation sollte fünf Jahre umfassen, womit<br />
die komplette Grundschulzeit von drei Kohorten umfasst<br />
wäre.<br />
Sieht man von der in dieser Altersstufe noch recht<br />
problematischen Hochbegabungsprognose einmal ab, ergeben<br />
sich angesichts der oben angesprochenen<br />
Vorkommenshäufigkeit der intellektuell Hochbegabten<br />
(IQ ≥ 130) bei diesem Vorschlag beträchtliche organisatorische<br />
Probleme: Um 20 hochbegabte Kinder der<br />
ersten Jahrgangsstufe für eine Hochbegabtenklasse<br />
zu gewinnen, wäre – geht man z. B. von einer durchschnittlichen<br />
Klassengröße von 22 Schülerinnen und<br />
Schülern aus – min<strong>des</strong>tens ein Einzugsgebiet von rund<br />
45 Schulanfängerklassen erforderlich. Da aber nicht davon<br />
ausgegangen werden kann, dass jede Familie mit einem<br />
hochbegabten Grundschulkind auch eine separierende<br />
Beschulung in speziellen Klassen wünscht, wäre<br />
– bei einer angenommenen 40prozentigen Akzeptanz –<br />
von einem Einzugsgebiet von mehr als 100 Schulanfängerklassen<br />
auszugehen.<br />
Neben dem Problem der großen Anfahrtswege und Anfahrtskosten<br />
müssen auch die sich zwangsläufig ergebenden<br />
zusätzlichen psycho-physischen Belastungen für die<br />
(häufig vorzeitig einzuschulenden, d. h. besonders jungen)<br />
Schulanfängerinnen und Schulanfänger in die Überlegungen<br />
einbezogen werden. Vorab wäre weiterhin zu<br />
klären, wie mit denjenigen Schülerinnen und Schülern<br />
verfahren werden soll, bei denen sich im Verlauf der verkürzten<br />
Grundschulzeiten herausstellt, dass sie den Anforderungen<br />
dieser Spezialklassen nicht genügen.<br />
Insbesondere ist unter pädagogischen, entwicklungspsychologischen<br />
und sozialisationstheoretischen Gesichtspunkten<br />
zu bedenken, dass hochbegabten Kindern zu so<br />
frühem Zeitpunkt die für die zukünftige Lebensbewältigung<br />
zentrale Entwicklungsaufgabe <strong>des</strong> Lernens und Lebens<br />
in einer begabungsheterogenen Lernumwelt nicht<br />
vorzuenthalten ist.<br />
5. Kompetenzen von Lehrkräften<br />
Lehrerinnen und Lehrer gestalten ihre Grundschularbeit<br />
nach den Grundsätzen <strong>des</strong> allgemeinen Bildungs- und<br />
Erziehungsauftrages der Schule. In einer Zeit sich ständig<br />
verändernder Lebensbedingungen stehen sie einer<br />
Vielfalt individueller Ansprüche und Kindern mit sehr<br />
unterschiedlichen Entwicklungsständen gegenüber. Die<br />
Spanne der Fähigkeiten wie auch <strong>des</strong> Leistungsvermö-<br />
gens von Schülerinnen und Schülern klafft normalerweise<br />
auseinander.<br />
Die Bandbreite eines hohen Förderbedarfs reicht von<br />
Kindern mit Teilleistungsschwächen, psychomotorischen,<br />
visuellen und/oder auditiven Problemen, Konzentrationsschwierigkeiten<br />
oder anderen auffälligen Verhaltensweisen<br />
(wie z. B. Rückzugsverhalten, Ängsten, Clownerien,<br />
Hyperaktivität, Aggressionen) auf der einen<br />
Seite bis hin zu identifizierten oder auch unerkannten<br />
bzw. verkannten hochbegabten Kindern (Underachiever).<br />
Innerhalb dieser beträchtlichen Vielfalt haben auch<br />
intellektuell hochbegabte Kinder ein Anrecht auf eine<br />
professionelle, sensible und individuelle Förderung. Es<br />
wäre verhängnisvoll und pädagogisch unverantwortlich,<br />
wenn diese Kinder Unterricht und Schule nur über sich<br />
ergehen lassen müssten und dadurch im Einzelfall möglicherweise<br />
sogar psychische Schäden erlitten.<br />
Lehrkräfte sollten sich – nicht bloß in der Grundschule<br />
und nicht allein auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung<br />
– von dem überkommenen Denkmuster eines altershomogenen<br />
horizontalen gleichschrittigen Fortschreitens<br />
aller Schülerinnen und Schüler, das die tatsächliche<br />
Unterschiedlichkeit heterogener Klassenverbände nur<br />
höchst unzureichend wiedergibt, lösen. Lehrerinnen und<br />
Lehrer müssen vielmehr verstärkt lernen, die recht verschiedenartigen<br />
individuellen Schülerleistungen und ihre<br />
umgebenden Bedingungsgefüge in den Blick zu nehmen<br />
und zu beobachten, um die jeweiligen Schwierigkeitsgrade<br />
der Aufgabenstellungen darauf abzustimmen.<br />
Die optimale Förderung der einzelnen Schülerinnen und<br />
Schüler ist Aufgabe der gesamten schulischen Arbeit.<br />
Merkmale von intellektueller Hochbegabung sind sehr<br />
differenziert und vielschichtig, so dass eine Unterscheidung<br />
von „normal“ begabten Kindern für psychologische<br />
Laien – und damit auch für Lehrkräfte – in der Regel<br />
nicht unmittelbar augenfällig ist. Da im schulischen Alltag<br />
in der Regel keine fachwissenschaftlich durchgeführte<br />
Testdiagnostik vorliegen wird und eine solche auch<br />
nur in enger umrissenen Problem- bzw. Entscheidungssituationen<br />
angezeigt ist, sind die in einer Klasse vorhandenen<br />
Schülerinnen und Schüler grundsätzlich gemeinsam<br />
nach der Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit und Motivation<br />
zu beschulen.<br />
Für diejenigen Einzelfälle, in denen eine fachwissenschaftlich<br />
zu erstellende Hochbegabungsdiagnostik geboten<br />
ist oder von Elternseite der Schule vorgelegt wird,<br />
gilt: Die exakte Identifikation bzw. Diagnostik intellektuell<br />
hochbegabter Kinder muss speziell ausgebildeten<br />
und erfahrenen Diplom-Psychologinnen und -Psychologen<br />
vorbehalten bleiben. Nur sie können zielgenau entscheiden<br />
und die Diagnose „intellektuell hochbegabt“<br />
fachgerecht absichern. So streben auch die vielfältigen<br />
Fortbildungsangebote <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong> und <strong>des</strong><br />
Hessischen Lan<strong>des</strong>instituts für Pädagogik keine Zusatzausbildung<br />
von Lehrkräften zu Diagnostikern an, sondern<br />
wollen u. a. Lehrkräfte sensibilisieren, in Frage
578 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
kommende Schülerinnen und Schüler auch unter dem<br />
Gesichtspunkt möglicher intellektueller Hochbegabung<br />
zu betrachten und ihnen ggf. einen Kontakt zum Schulpsychologischen<br />
Dienst oder zu der Beratungsstelle<br />
BRAIN (Beratung und Information über besondere Begabung)<br />
an der Philipps-Universität Marburg (Lehrstuhl<br />
von Herrn Prof. Dr. D. H. Rost) zu vermitteln. Weitere<br />
Ziele sind die Ausbildung von Beratungs- und Förderkompetenz<br />
auf Seiten der Lehrkräfte. Dessen ungeachtet<br />
sollten im Einzelfall vorgelegte diagnostische Gutachten<br />
von den Lehrkräften sorgfältig in ihre pädagogischen<br />
Überlegungen und Konzeptionen einbezogen werden.<br />
Eine fortdauernde Beobachtung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> sowie Gespräche<br />
zwischen Lehrkräften und Eltern über ihre Erfahrungen<br />
über einen längeren Zeitraum hinweg können<br />
eine vorliegende Hochbegabungsdiagnose begleiten.<br />
Ziele <strong>des</strong> pädagogischen Handelns der Lehrkräfte sind<br />
eine optimale Einstufung und Förderung aller intellektuell<br />
hochbegabten Kinder bereits zu einem möglichst<br />
frühen Zeitpunkt ihrer Schullaufbahn, weiterhin eine<br />
fachkundige Beratung der Eltern, deren Hinweise und<br />
Fragen von den Lehrkräften ernst zu nehmen und aufzugreifen<br />
sind. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />
von Eltern, Lehrkräften, Schulpsychologinnen und<br />
-psychologen sowie ggf. Beratungseinrichtungen schärft<br />
für alle beteiligten Bezugspersonen die jeweiligen eigenen<br />
Wahrnehmungen und Bewertungen und ermöglicht<br />
abgestimmtes und sachgerechtes gemeinsames Handeln<br />
und Miterleben der Entwicklungs- und Lernleistungsprozesse<br />
hochbegabter Kinder.<br />
Die Qualität und auch Effektivität pädagogischen Handelns<br />
ist in hohem Maße von der Ausgestaltung der Individualisierungsmöglichkeiten<br />
durch die Lehrerpersönlichkeit<br />
abhängig. Kinder in ihrer Individualität anzunehmen<br />
und zu bestärken ist eine wesentliche Voraussetzung<br />
für konstruktive gemeinsame Lehrer- und Schülererfahrungen.<br />
Intellektuell hochbegabte Kinder können<br />
dies in besonderer Weise durch die vorbehaltlose Annahme<br />
ihrer zum Teil außergewöhnlichen Reflexions- und<br />
Leistungsfähigkeit erleben und dadurch Selbstbestätigung<br />
und Selbstsicherheit sowie anhaltende Leistungskraft<br />
gewinnen.<br />
Um den individuellen Förderbedarf eines intellektuell<br />
hochbegabten Kin<strong>des</strong> feststellen und geeignete Angebote<br />
machen zu können, müssen solche Kinder in ihren möglichen<br />
Besonderheiten zunächst einmal erreicht werden.<br />
Dies setzt voraus, dass sich Lehrerinnen und Lehrer auf<br />
die „neue“ Situation einlassen können und wollen und<br />
für „dieses“ Kind Sensibilität entwickeln und erlernen.<br />
Auf diese Weise können Lehrkräfte bisherige Sichtweisen<br />
ändern und neue Perspektiven gewinnen, umsichtiger<br />
werden und angemessene Einstellungen zu bestimmten<br />
Verhaltensweisen ausbilden, die daraufhin auch verständnisvollere<br />
Bewertungen von Schülerverhalten erlauben.<br />
Zum anderen gehört zur Professionalität der Lehrkraft<br />
die Erweiterung der Fachkompetenz. Diejenigen Lehr-<br />
kräfte sehen und erkennen mehr Zeichen von Seiten intellektuell<br />
hochbegabter Kinder richtig, die ausgeprägte<br />
spezifische Fachkenntnisse über die Ausprägungsmöglichkeiten<br />
intellektueller Hochbegabung und die angezeigten<br />
differenzierten Förderangebote erworben haben.<br />
Beide Bereiche bedingen und ergänzen einander und ermöglichen<br />
immer wieder neue Schwerpunktsetzungen<br />
und Verfeinerungen im Sinne von psychologischer Sensibilität<br />
und pädagogischer Professionalität.<br />
Lehrkräfte sollten dabei<br />
– einerseits vermehrt kooperieren und im Team arbeiten,<br />
um Erfahrungen über einzelne Kinder auszutauschen<br />
und Lernangebote und Förderpläne individuell auf<br />
Schülerinnen und Schüler zuzuschneiden, und<br />
– andererseits auf Seiten der Kinder die Entwicklung von<br />
selbstständigen Helfersystemen anstoßen, damit Schülerinnen<br />
und Schüler aktiv mit- und voneinander lernen<br />
und auf diese Weise ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />
entdeckend und unterstützend ausbauen und verstärken<br />
können.<br />
Die Spezialgebiete von Grundschullehrkräften können<br />
eventuell auch bei Kindern Lernfreude und Begeisterung<br />
wecken. Gerade bei intellektuell hochbegabten Kindern<br />
sind nicht ausschließlich regulärer Lern- und Übungsstoff<br />
gefragt, sondern auch und gerade anspruchsvolle<br />
Zusatzaufgaben. Ein ausschließliches Beharren von<br />
Lehrkräften auf standardisierten Vorgehensweisen, für<br />
die ein Kind eigenständig praktikable Alternativen gefunden<br />
hat, würde dagegen die Leistungsentwicklung<br />
insbesondere von hochbegabten Kindern behindern. Gegenüber<br />
hochbegabten Kindern kann die Lehrerin bzw.<br />
der Lehrer verstärkt als Lernberater tätig werden, d.h. bei<br />
der Zielsetzung, Zeitplanung und Methodenauswahl für<br />
Arbeitsprojekte Unterstützung geben. Was generell gilt,<br />
ist bei hochbegabten Kindern nicht anders: Lob, Anerkennung<br />
und Herausforderung sind wichtige Antriebe<br />
zur weiteren Entwicklung.<br />
Wenn Begabungsförderung ein wichtiges Thema für die<br />
ganze Schule ist und mit der Unterstützung <strong>des</strong> Kollegiums<br />
und der Schulleitung gerechnet werden kann, entlastet<br />
dies die einzelne Lehrkraft außerordentlich. Als Bestandteil<br />
<strong>des</strong> Themas der integrativen Förderung aller<br />
Kinder gehört auch die Hochbegabtenförderung zur aktuellen<br />
Leitbilddiskussion in den Schulen.<br />
Für die Gestaltung bedarfsorientierter Fördermöglichkeiten<br />
für intellektuell hochbegabte Kinder sind in den jeweiligen<br />
Regionen der Schulaufsichtsbereiche Unterstützungssysteme<br />
zu entwickeln, die für alle dortigen Schulen<br />
transparent und auch zugänglich sind. Hier bietet<br />
sich zunächst die Teambildung vor Ort an. Einem solchen<br />
Team gehören betroffene und in der Thematik fortgebildete<br />
und erfahrene Lehrkräfte sowie – in beratender<br />
Begleitung – eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe<br />
an.
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 579<br />
Ein derartiges Team<br />
– berät und unterstützt Lehrerinnen und Lehrer bei der<br />
Identifizierung intellektuell hochbegabter Kinder und<br />
bei der Erarbeitung aktueller Förderhilfen,<br />
– pflegt den kollegialen Austausch mit Teams anderer<br />
Regionen,<br />
– arbeitet mit sachkundigen außerschulischen Institutionen<br />
zusammen,<br />
– hilft bei der Organisation außerschulischer Lern- und<br />
Kursangebote für hochbegabte Schülerinnen und<br />
Schüler mit,<br />
– informiert Schulen, z. B. in Konferenzen und den regionalen<br />
Fortbildungsstellen <strong>des</strong> Hessischen Lan<strong>des</strong>instituts<br />
für Pädagogik,<br />
– bildet sich professionell fort, insbesondere zu der Thematik<br />
der Erkennung und Förderung intellektueller<br />
Hochbegabung.<br />
6. Grundschulen mit speziellen Förderangeboten<br />
Die praktische Umsetzung der angestrebten gezielten<br />
schulischen Förderung intellektuell hochbegabter Schülerinnen<br />
und Schüler steht noch sehr am Anfang. In den<br />
meisten Schulen wurden hierzu noch wenig ausdrücklich<br />
auch als solche thematisierte Erfahrungen gemacht; auch<br />
Lernmaterialien sind zum großen Teil erst noch zu entwickeln.<br />
Die Schulen und Lehrkräfte benötigen daher<br />
die aktive Begleitung und Unterstützung vonseiten der<br />
Schulaufsicht, der Schulpsychologischen Dienste, der<br />
Lehrerfortbildung und der Wissenschaft.<br />
Die zukünftige Aufgabe besteht darin, die verstärkte Förderung<br />
intellektuell Hochbegabter zunächst an einer Reihe<br />
hessischer Grundschulen schwerpunktmäßig zu verankern.<br />
Dabei sollten in den verschiedenen <strong>hessischen</strong><br />
Regionen jeweils einige Grundschulen mit einer gezielten<br />
Förderung und Betreuung hochbegabter Kinder beginnen.<br />
In absehbarer Zeit sollte in allen Schulamtsbereichen den<br />
Eltern zumin<strong>des</strong>t eine Grundschule mit einem speziellen<br />
Förderangebot für intellektuell Hochbegabte genannt<br />
werden können, die mit Hilfe eines breiten Spektrums<br />
innerer Differenzierung, von inner- und außerschulischen<br />
Zusatzangeboten, unterschiedlicher Verweildauer<br />
bzw. Überspringen einer Jahrgangsstufe, Altersmischung,<br />
von Lernwerkstätten oder mittels Wochenplan<br />
usw. den Bedürfnissen der hochbegabten Schülerinnen<br />
und Schüler durch ein auf sie zugeschnittenes reichhaltiges<br />
Angebot gerecht werden möchte. Vorhandene Eingangsstufen<br />
können hier einen bedeutsamen Beitrag leisten.<br />
Diese Grundschulen sollten mit Eltern, Kindergärten und<br />
-tagesstätten oder Horten eng zusammen arbeiten und<br />
die vielfältigen vorhandenen Unterstützungsangebote<br />
(niedergelassene Psychologinnen bzw. Psychologen,<br />
Schulpsychologische Dienste, Hochbegabungsberatungsstellen<br />
und -zentren, Elterninitiativen, Hochschulen,<br />
Sommer- oder Ferienakademien) kennen lernen und diese<br />
bzw. deren Veröffentlichungen einbeziehen und nutzen.<br />
Auf dieser Grundlage können sie erfolgreich innerschulische<br />
Förderprogramme für Hochbegabte entwickeln.<br />
Die Entscheidung darüber, welche Fördermaßnahmen<br />
vor Ort am sinnvollsten oder wirksamsten sind, muss<br />
sich orientieren an dem Ziel der Hochbegabtenförderung,<br />
der jeweils vorhandenen Schülerklientel eine angemessene<br />
und ganzheitliche Bildung und Persönlichkeitsentfaltung<br />
zu ermöglichen. Die einzurichtenden Fördermaßnahmen<br />
sollten den jeweiligen tatsächlichen Bedarf<br />
berücksichtigen sowie in einzelnen Schulen ggf. bereits<br />
vorhandene pädagogische Erfahrungen einbeziehen.<br />
Diese Grundschulen sollten in herausragender Weise<br />
auch zur Entwicklung individueller Förderkonzepte für<br />
intellektuell hochbegabte Schülerinnen und Schüler mit<br />
besonderen Schwierigkeiten bereit sein. Insbesondere für<br />
je<strong>des</strong> problembehaftete intellektuell hochbegabte Kind<br />
sollte ein individueller Förderplan erstellt werden, der<br />
neben der schulischen Förderung auch die kontinuierliche<br />
Zusammenarbeit mit den Eltern und gegebenenfalls<br />
eine außerschulische psychologische oder therapeutische<br />
Behandlung einschließt.<br />
Die Grundschulen könnten – nach Maßgabe der jeweils<br />
vorhandenen personellen Ressourcen – umgebende<br />
Grundschulen auf dem Gebiet der schulischen Förderung<br />
intellektueller Hochbegabung beraten und eventuell auch<br />
pädagogisch unterstützen. Die Öffnung von Arbeitsgruppen<br />
oder Förderprogrammen der Grundschulen für geeignete<br />
Kinder benachbarter Grundschulen ist möglich.<br />
Für die beteiligten Lehrkräfte dieser Schulen wird das<br />
Kultusministerium bei Bedarf spezialisierte Fortbildungsangebote<br />
bereit stellen, die sich u.a. auch auf die<br />
Förderung und Betreuung von intellektuell hochbegabten<br />
Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beziehen.<br />
Sinnvoll ist eine intensive Zusammenarbeit aller Schulen,<br />
die sich der Förderung intellektuell Hochbegabter in<br />
besonderer Weise annehmen. Hier ist die Herausbildung<br />
regionaler Netzwerke zur Hochbegabtenförderung angezeigt<br />
– unter aktiver Einbeziehung und Beteiligung der<br />
Schulaufsicht, der Schulpsychologischen Dienste, der<br />
Lehrerfortbildung, der Wissenschaft, der vorhandenen<br />
Hochbegabungsberatungsstellen, Kinder- und Jugendakademien<br />
sowie Elterninitiativen. Vielfach sind derartige<br />
Strukturen im Lande bereits im Entstehen begriffen.<br />
Die im Folgenden aufgeführten Grundschulen haben in<br />
einer von dem Kultusministerium im September 2001<br />
ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe Bausteine für den<br />
vorstehenden Text erstellt und Vorarbeiten für den zum<br />
Schuljahresbeginn 20<strong>02</strong>/2003 geplanten Beginn der Realisierung<br />
von konkreten Förderprojekten zur Hochbegabtenförderung<br />
an ihren Standorten geleistet.
580 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Hessische Grundschulen, die an dem<br />
Grundschulprojekt <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong><br />
zur Hochbegabtenförderung teilnehmen<br />
Regionalgruppe Nord:<br />
– Schule Harleshausen, Im Krauthof 1,<br />
34128 Kassel (Koordination)<br />
– Würfelturmschule, Unterer Graben 18,<br />
34369 Hofgeismar<br />
– Burgsitzschule, Unterhain 1, 34286 Spangenberg<br />
– Grundschule Espenau-Mönchehof,<br />
Hinter dem Hagen 21, 34314 Espenau<br />
– Grundschule Hattenhof, Kerzeller Straße 5–7,<br />
36119 Neuhof/Hattenhof<br />
Regionalgruppe Mitte:<br />
– Grundschule Salzböden, Schulstr. 12,<br />
35457 Lollar-Salzböden (Koordination)<br />
– Lotteschule, Frankfurter Straße 25,<br />
35578 Wetzlar<br />
– Otto-Ubbelohde-Schule, Otto-Ubbelohde-Weg 21,<br />
35094 Lahntal-Goßfelden<br />
Regionalgruppe Rhein-Main:<br />
– Grund- und Hauptschule Eschhofen,<br />
Kirchstraße 10, 65552 Limburg (Koordination)<br />
– Lichtigfeld-Schule, Savignystraße 66,<br />
60325 Frankfurt am Main<br />
– Friedrich-List-Schule, Heusingerstraße 14,<br />
65934 Frankfurt am Main<br />
– Engelbert-Humperdinck-Schule, Wolfsgangstr. 106,<br />
60322 Frankfurt am Main<br />
Regionalgruppe Süd:<br />
– Anton-Calaminus-Schule, Niedergründauer Str. 17,<br />
63584 Gründau (Koordination)<br />
– Kinzigtalschule, Büdinger Straße 11,<br />
63584 Gründau-Lieblos<br />
– Rehbergschule, Ringstraße 59,<br />
64380 Roßdorf<br />
– Tannenbergschule, Weedring 2,<br />
64342 Seeheim-Jugenheim<br />
Wiesbaden, den 15. Juli 20<strong>02</strong><br />
V A 3 – 660.005.000 – 111<br />
C. Schulpsychologische Beratung<br />
im Rahmen der Hochbegabtenförderung<br />
1. Beratungsauftrag<br />
Alle Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch auf<br />
ein differenziertes schulisches Bildungsangebot zur Entfaltung<br />
ihrer Persönlichkeit; dies schließt auch die Gruppe<br />
der intellektuell Hochbegabten ein. Letzteres greift<br />
das Hessische Schulgesetz in § 3 Abs. 7 auf: „Hochbegabte<br />
Schülerinnen und Schüler sollen durch Beratung<br />
und ergänzende Bildungsangebote in ihrer Entwicklung<br />
gefördert werden.“<br />
In diesem Zusammenhang unterstützt und begleitet der<br />
Schulpsychologische Dienst Schulen, Eltern sowie Schülerinnen<br />
und Schüler im Rahmen seines allgemeinen Beratungsauftrages<br />
(§ 95 HSchG).<br />
Zur Erkennung von besonderen Begabungen bei Schülerinnen<br />
und Schülern in <strong>hessischen</strong> Schulen haben Schulpsychologinnen<br />
und Schulpsychologen bereits Empfehlungen<br />
erarbeitet (ABL. 8/01 S. 517).<br />
Zu speziellen Schullaufbahnentscheidungen sieht das<br />
Hessische Schulgesetz außerdem eine Beteiligung <strong>des</strong><br />
Schulpsychologischen Dienstes vor:<br />
– In § 58 HSchG wird ermöglicht, besonders begabte<br />
und entwickelte Kinder früher als bisher einzuschulen.<br />
Grundschulleiterinnen und Grundschulleiter können<br />
daher ihrer Entscheidung ein schulpsychologisches<br />
Gutachten zugrunde legen: „Bei Kindern, die nach<br />
dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden,<br />
kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen<br />
Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung<br />
durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig<br />
gemacht werden.“ (§ 58 Abs. 1 HSchG)<br />
– In § 75, Abs. 6 HSchG heißt es darüber hinaus: „In<br />
besonderen Fällen kann auch die erste Jahrgangsstufe<br />
auf Antrag der Eltern mit Zustimmung der Schulleiterin<br />
oder <strong>des</strong> Schulleiters übersprungen werden. Die<br />
Schulleiterin oder der Schulleiter kann die Zustimmung<br />
[...] vom Ergebnis einer Überprüfung durch den<br />
Schulpsychologischen Dienst abhängig machen.“ Damit<br />
können Grundschulleiterinnen und Grundschulleiter<br />
bei der Einschulung von besonders begabten Kindern<br />
pädagogisch flexibel handeln.<br />
Über die schulgesetzlich vorgesehene mögliche Beteiligung<br />
<strong>des</strong> Schulpsychologischen Dienstes bei Schullaufbahnentscheidungen<br />
in der Grundschule hinausgehend,<br />
richtet sich eine Fülle von Anfragen aus allen Schulformen,<br />
von Eltern, Vereinen und anderen Institutionen an<br />
die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, um<br />
Hilfe und Unterstützung bei der Diagnose, Beratung und<br />
Förderung von besonders begabten Kindern und Jugendlichen<br />
zu erhalten.
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 581<br />
2. Beratungsverständnis<br />
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verfügen<br />
aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung sowie ihres Erfahrungswissens<br />
innerhalb <strong>des</strong> Systems Schule über die notwendigen<br />
Kompetenzen zur Beratung im Falle besonderer<br />
Lern- und Leistungsprobleme sowie Verhaltensauffälligkeiten.<br />
In diesem Kontext steht häufig auch die Beratung<br />
im Falle <strong>des</strong> Vorliegens einer intellektuellen<br />
Hochbegabung.<br />
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Aufgabenverteilung<br />
im Schulpsychologischen Dienst, nach der<br />
die einzelnen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen<br />
für bestimmte Schulen zuständig sind, richtet sich<br />
der Beratungsauftrag im Falle einer Hochbegabung zuerst<br />
an den örtlich zuständigen Schulpsychologen bzw.<br />
die zuständige Schulpsychologin. Die Beratung erfolgt<br />
nach fachlichem Ermessen und vereinbarten Standards<br />
und ist zeitlich begrenzt. In einzelnen Fällen kann sie<br />
auch eine längere Prozessbegleitung umfassen.<br />
Daneben gibt es im Auftrag <strong>des</strong> Hessischen <strong>Kultusministeriums</strong><br />
an den Staatlichen Schulämtern spezielle Ansprechpartner<br />
innerhalb <strong>des</strong> Schulpsychologischen<br />
Dienstes, die sich zu dem Thema intellektueller Hochbegabung<br />
in besonderer Weise qualifiziert haben und mit<br />
den Kolleginnen und Kollegen sowie anderen Institutionen<br />
zusammenarbeiten.<br />
Die Umsetzung der Standards mit dem Ziel einer qualitativ<br />
hochwertigen Beratung obliegt dem Staatlichen<br />
Schulamt in Verbindung mit den Schulen. In Abhängigkeit<br />
von den regionalen Gegebenheiten kann so z. B. das<br />
Thema Hochbegabung Eingang in ein Schulamtsprogramm<br />
finden und damit eine besondere Priorität über<br />
einen bestimmten Zeitraum genießen. Dabei arbeiten die<br />
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit den anderen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>des</strong> Staatlichen<br />
Schulamtes interdisziplinär zusammen.<br />
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen befinden<br />
sich in einem Informationsaustausch und bilden sich z.T.<br />
mit externer Unterstützung fort, um im Bereich Hochbegabung,<br />
ähnlich wie in anderen schulrelevanten Themenfeldern,<br />
den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand<br />
sowie bewährte schulpsychologische Praxis miteinander<br />
zu verbinden und in die alltägliche Beratungsarbeit<br />
einzubeziehen.<br />
3. Beratungsangebote<br />
Schulpsychologische Beratung erfolgt auf direkte Anfrage<br />
und findet schul- und/oder problembezogen statt.<br />
Voraussetzung eines erfolgreichen Abschlusses ist die<br />
konkrete Vereinbarung von Umfang, Ziel und Ablauf der<br />
Beratung zwischen dem psychologischen Experten und<br />
dem bzw. den zu Beratenden. Daneben kooperieren<br />
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit schuli-<br />
schen und außerschulischen Partnern in unterschiedlichen<br />
Arbeitszusammenhängen.<br />
3.1 Schulbezogene Beratung<br />
Schulbezogene Beratung richtet sich an alle Schulen, um<br />
hochbegabte Schülerinnen und Schüler besser erkennen<br />
und fördern sowie deren Unterricht entsprechend verändern<br />
zu können. Den pädagogisch richtigen Ansatz für<br />
je<strong>des</strong> Kind zu finden, stellt eine besondere Herausforderung<br />
für die Schule dar. Durch verschiedene Formen der<br />
inneren und äußeren Differenzierung und zusätzliche<br />
Lernangebote können spezifische Unterrichtssituationen<br />
gestaltet werden, die hochbegabten Schülerinnen und<br />
Schülern besonders entgegen kommen.<br />
Insgesamt umfasst die schulbezogene Beratung durch<br />
den Schulpsychologischen Dienst folgende Schwerpunkte:<br />
– Allgemeine Informationen für Lehrkräfte, Schulleitungen<br />
und schulische Gremien zu Fragen der Feststellung<br />
und Förderung von Hochbegabten sowie der Einschulung,<br />
der Übergänge und <strong>des</strong> Überspringens,<br />
– inhaltliche Mitarbeit bei der Entwicklung eines schuleigenen<br />
Förderkonzeptes, etwa im Rahmen <strong>des</strong> Schulprogramms<br />
bis hin zur Begleitung längerfristiger Prozesse<br />
und zur Evaluation,<br />
– Moderation von Veranstaltungen zum Thema Hochbegabung,<br />
z. B. im Rahmen von Pädagogischen Tagen<br />
oder Fachtagungen,<br />
– Mitarbeit in der Lehrerfortbildung, etwa zu Fragen <strong>des</strong><br />
Umgangs mit hochbegabten Schülerinnen und<br />
Schülern in der Schule und der Gestaltung <strong>des</strong> Unterrichts.<br />
3.2 Problembezogene Beratung<br />
Problembezogene Beratung richtet sich an Eltern, Lehrkräfte,<br />
Schülerinnen und Schüler und kann folgende Anlässe<br />
beinhalten:<br />
– Abklärung <strong>des</strong> Vorliegens einer Hochbegabung in bestimmten<br />
Fällen,<br />
– Entscheidungen über die Schullaufbahn bei identifizierter<br />
Hochbegabung (z. B. Einschulung, Überspringen,<br />
Schulwahl usw.),<br />
– Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang<br />
mit hochbegabten Schülerinnen und<br />
Schülern (z.B. Underachievement),<br />
– soziale Konflikte Hochbegabter im schulischen Umfeld<br />
(z. B. Mobbing).<br />
Für die Beratung bei solchen Anlässen wählt die zuständige<br />
Schulpsychologin bzw. der zuständige Schulpsychologe<br />
ein systembezogenes und kontextabhängiges<br />
Vorgehen, das fördernde Elemente einschließlich psychodiagnostischer<br />
Untersuchungen, Unterrichtshospita-
582 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
tionen, Beratungsgespräche mit den Betroffenen sowie<br />
Abstimmungsprozesse mit Kindergärten, Schulleitungen,<br />
Schulärztinnen und Schulärzten sowie anderen Institutionen<br />
umfassen kann (vgl. ausführlich die Empfehlungen<br />
zur Erkennung von besonderen Begabungen, ABl. 8/01<br />
S. 517). Dabei werden vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen<br />
Perspektive sowohl die individuellen Bedürfnisse<br />
<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> als auch schulische Rahmenbedingungen<br />
und familiäre Strukturen berücksichtigt.<br />
Generelle Ziele einer schulpsychologischen Beratung<br />
sind die Entfaltung individueller Potenziale und der Versuch,<br />
gemeinsam kreative und ggf. unkonventionelle Lösungsansätze<br />
zu finden und bei der Umsetzung zu unterstützen<br />
sowie die Selbstverantwortung der Beteiligten zu<br />
stärken. Letztendlich gilt es in Fällen einer intellektuellen<br />
Hochbegabung ein dem einzelnen Kind bzw. Jugendlichen<br />
angemessenes Förderkonzept zu entwickeln, z. B.<br />
durch Erarbeitung eines innerschulischen Förderplanes<br />
und/oder durch Vermittlung von Kontakten zu bestimmten<br />
Schulen, außerschulischen Förderangeboten oder therapeutischen<br />
Einrichtungen.<br />
Da bei hochbegabten Kindern intellektuelle Fähigkeiten,<br />
körperliche Reife und sozio-emotionale Kompetenzen<br />
unterschiedlich weit entwickelt sein können, stellt die<br />
richtige Wahl <strong>des</strong> Einschulungszeitpunktes ein besonderes<br />
Problem dar. Angesichts flexibler gesetzlicher Vorgaben<br />
bedarf es hierzu einer gemeinsamen Entscheidung<br />
aller Beteiligten im Sinne <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>, ob z. B. eine möglicherweise<br />
vorhandene Eingangsstufe, eine vorzeitige<br />
Einschulung oder ein Überspringen der ersten Klasse geeignete<br />
Fördermaßnahmen sein können. Schulpsychologinnen<br />
und Schulpsychologen unterstützen auf Anfrage<br />
Schulen und Eltern bei der Entscheidungsfindung, indem<br />
sie – von eigenen Beobachtungen ausgehend – fachliche<br />
Erkenntnisse, unterschiedliche Sichtweisen sowie Vorund<br />
Nachteile möglicher Entscheidungen integrieren.<br />
In allen o. a. Fragestellungen kann es zu divergierenden<br />
Sichtweisen und Konflikten zwischen Schule und Elternhaus<br />
kommen. In solchen Situationen übernehmen<br />
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen auf<br />
Wunsch die Aufgabe <strong>des</strong> Vermittlers und bemühen sich<br />
um eine konstruktive Konfliktbewältigung, z. B. mittels<br />
Konfliktmoderation oder Mediation.<br />
3.3. Kooperation mit schulischen und<br />
außerschulischen Partnern<br />
Eine vertrauensvolle und enge Form der Zusammenarbeit<br />
mit schulischen und außerschulischen Partnern ist<br />
bei allen Maßnahmen zur Förderung von Hochbegabung<br />
sinnvoll und wünschenswert, denn die Komplexität und<br />
der Umfang der Aufgabe kann eine Zusammenarbeit und<br />
Aufgabenteilung verschiedener Berufs- und Interessengruppen<br />
notwendig machen. Voraussetzung ist, dass diese<br />
Partner ein gemeinsames Ziel verfolgen und ihre<br />
Aktionen zum Wohl <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> aufeinander abstimmen.<br />
Ihre Kooperation sollte in erster Linie der optimalen<br />
Nutzung von fachlichen und materiellen Ressourcen dienen<br />
und zu einer wechselseitigen Unterstützung bei der<br />
Qualitätssicherung beitragen.<br />
Als wesentliche Kooperationsinhalte im Falle einer Beteiligung<br />
<strong>des</strong> Schulpsychologischen Dienstes sind zu<br />
nennen:<br />
– informatorisch: der gegenseitige Austausch von Informationen<br />
und Erfahrungen (z.B. gemeinsame Arbeitsbesprechungen),<br />
– konzeptionell: die Entwicklung von neuen Ideen, Zielsetzungen<br />
und Konzeptionen (z. B. Mitwirkung bei<br />
der Erstellung schulischer Förderkonzepte),<br />
– projektbezogen: die Koordinierung von Maßnahmen<br />
und Projekten (z. B. Vernetzung von Beratungsangeboten),<br />
– problembezogen: das abgestimmte Vorgehen in Einzelfällen<br />
(z. B. Absprachen und Vereinbarungen zwischen<br />
Beratungs- und/oder Fördereinrichtungen).<br />
Daneben kann es zu Arbeitszusammenhängen mit regionalen<br />
und überregionalen Beratungseinrichtungen (z. B.<br />
begabungsdiagnostische Beratungsstelle „Beratung und<br />
Information über besondere Begabung“ [BRAIN] in<br />
Marburg) sowie regionalen Fördereinrichtungen (z. B.<br />
verschiedene Kinder- und Jugendakademien) kommen.<br />
Schließlich sind die <strong>hessischen</strong> Universitäten, einschlägige<br />
Berufsverbände (Berufsverband Hessischer Schulpsychologen<br />
[BHS], Berufsverband Deutscher Psychologen<br />
[BDP]) und ebensolche Elternverbände (Deutsche Gesellschaft<br />
für das hochbegabte Kind e.V. [DGhK], Hochbegabtenförderung<br />
e.V., Synapse e.V.) mögliche Kooperationspartner.<br />
Als Beispiel für eine spezielle Form der Kooperation<br />
kann die Zusammenarbeit <strong>des</strong> Schulpsychologischen<br />
Dienstes mit BRAIN gelten. Durch die Anbindung an<br />
die Philipps-Universität Marburg kann die Beratungsstelle<br />
den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen<br />
fachliche Qualifizierung auf aktuellem wissenschaftlichem<br />
Niveau anbieten. Gleichzeitig bedarf es einer engen<br />
Zusammenarbeit, da BRAIN als lan<strong>des</strong>weit einzige<br />
derartige Einrichtung zur Diagnose und Beratung von<br />
Hochbegabten auf der Ebene einer Universität den Ratsuchenden<br />
in ihrem konkreten schulischen Umfeld vor<br />
Ort nur begrenzt helfen kann. Mit der zeitlich befristeten<br />
Abordnung einer Schulpsychologin wurde Anfang 2001<br />
auch personell eine Brücke zwischen beiden Institutionen<br />
geschlagen, um die Arbeitsbeziehungen zu intensivieren<br />
und im Sinne der Beratungssuchenden weiter auszubauen.<br />
4. Perspektiven<br />
Die Entwicklung von Beratungs- und Förderkonzepten<br />
zum Thema Hochbegabung, von Strategien zu deren
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 583<br />
Umsetzung und die Erarbeitung konkreter Arbeitsmaterialien<br />
ist noch nicht abgeschlossen. Der Schulpsychologische<br />
Dienst gestaltet und begleitet diesen Prozess aktiv<br />
auf der Grundlage vereinbarter Standards, die u. a. die<br />
Qualität der Beratung und der Förderangebote sichern<br />
helfen. Er ist hierbei offen für Veränderungen und Innovationen,<br />
die einer Professionalisierung und Vernetzung<br />
der verschiedenen Beratungsangebote und Fördermaßnahmen<br />
im Lande dienen. Diesbezüglich sind die schulpsychologischen<br />
Beratungsangebote zu evaluieren und<br />
die vielfältigen Förderangebote einer Qualitätskontrolle<br />
zu unterziehen.<br />
Da das Erkennen und Fördern von intellektuell hochbegabten<br />
Schülerinnen und Schülern zum festen Bestandteil<br />
<strong>des</strong> pädagogischen und schulpsychologischen Alltags<br />
gehört, sollte die schulbezogene Beratung durch die<br />
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Sinne<br />
einer präventiven Arbeitsweise intensiviert werden.<br />
Wiesbaden, 15. Juli 20<strong>02</strong><br />
VI A 1 – Franz – 540.422.000 – 56 –<br />
Der XVI. Lan<strong>des</strong>elternbeirat von Hessen<br />
Stand August 20<strong>02</strong><br />
Vorsitzende: Stellvertr. Vorsitzende:<br />
Sybille Goldacker Ursula Häuser,<br />
Dr. Robert Müller<br />
Grundschule<br />
Ingrid Cordier, Krokusweg 7, 64646 Heppenheim<br />
Rainer Roth, Kurt-Schumacher-Str. 19, 61267 Neu-Anspach<br />
Irmtraud Knobel-Rudolph, An der Kirche 8, 34277 Fuldabrück<br />
Hauptschule<br />
Bodo Kuck, An den Quellen 10, 65183 Wiesbaden<br />
Shirocco Maria Garrett-Hahn, Zum Feldlager 27 a,<br />
34128 Kassel<br />
Sonderschule<br />
Ursula Häuser, Hauptstr. 15, 35440 Linden<br />
Hans-Otto Koch, Schulstr. 7, 63533 Mainhausen<br />
Realschule<br />
Gabriele Kerber, Dorfstr. 18, 36115 Hilders<br />
Gabriela Jung, Erlenhang 1 B, 65388 Schlangenbad<br />
Gymnasium<br />
Fred Röseler, Solmser Str. 5 b, 35510 Butzbach<br />
Else Zekl, Waldecker Str. 1, 34497 Korbach<br />
Schulformbezogene (Kooperative) Gesamtschule<br />
Monika Stoll-Schneider, Im Zwengel 1, 65719 Hofheim<br />
Elisabeth Ramb, Potsdamer Str. 3, 35440 Linden<br />
Schulformübergreifende (Integrierte) Gesamtschule<br />
Dr. Robert Müller, Klingenweg 15, 64385 Reichelsheim<br />
Dr. Ingo Kunz, Siemensstr. 8, 64289 Darmstadt<br />
Berufliche Schulen<br />
Bernhard Schindler, Am Keltenwald 5 a, 36100 Petersberg<br />
Ersatzschulen<br />
Sybille Goldacker, Nähefahrtsweg 10, 63456 Hanau
584 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Ausschreibung der Sondermaßnahme<br />
Medienbildung im Schulverbund im Rahmen<br />
der Medieninitiative Schule@Zukunft<br />
Die Medieninitiative Schule@Zukunft will mit einem<br />
neuen Angebot Schulen der Sekundarstufen unterstützen,<br />
die eine kontinuierliche Fortbildung ihrer Kollegien zur<br />
Medienbildung und zum Einsatz neuer Medien im Unterricht<br />
selbst organisieren wollen. Dabei kann Expertenwissen<br />
von außen einbezogen werden.<br />
Gefördert werden im Zeitraum 20<strong>02</strong> und 2003 zehn regional<br />
sich bildende Schulverbünde, die das Ziel verfolgen,<br />
gemeinsam die in ihren Schulen schon vorhandenen<br />
Kompetenzen und Erfahrungen wechselseitig zu nutzen<br />
und weiter auszubauen. Schulverbünde sollen min<strong>des</strong>tens<br />
5 Schulen umfassen und können verschiedene<br />
Schulformen einbeziehen.<br />
Ziele der Maßnahme<br />
„Medienbildung im Schulverbund“ schließt an die seit<br />
2001 laufende Sondermaßnahme „Grundlagen Medienkompetenz“<br />
an und hat folgende Ziele :<br />
– Förderung der Selbstorganisation und schulinternen<br />
Fortbildung zur Medienbildung. Angesprochen sind<br />
alle Lehrerinnen und Lehrer in Schulen einschließlich<br />
der Funktionsträger.<br />
– Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer zur Vertiefung<br />
fachbezogener Medienkompetenz und ihrer<br />
Anwendung im Unterricht. Fertigkeiten, die bei der<br />
Sondermaßnahme „Grundlagen Medienkompetenz“<br />
erworben werden, werden vorausgesetzt.<br />
– Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung der<br />
neuen Lehrpläne, die in fast allen Unterrichtseinheiten<br />
die Nutzung der Neuen Medien einfordern.<br />
– Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung ihrer<br />
medienpädagogischen Schwerpunktsetzungen gemäß<br />
Schulprogramm.<br />
– Unterstützung der Schulen bei der pädagogischen Nutzung<br />
ihrer Medienausstattung.<br />
– Gewinnung von Unterrichtsideen und Unterrichtsmaterialien<br />
als Hilfe für Schulen.<br />
Umsetzung im Rahmen der Verbünde<br />
– Adressaten der Maßnahme Medienbildung im Schulverbund<br />
sind alle Lehrerinnen und Lehrer der beteiligten<br />
Schulen. Die Fachkonferenzen und Schulen sollen<br />
den Fortbildungsbedarf ermitteln. Sie stellen die Inhalte<br />
und den Umfang der gewünschten Fortbildung<br />
fest und erstellen einen Zeitplan. Fächerübergreifende<br />
Themen sind zu berücksichtigen. Referenten können<br />
innerhalb <strong>des</strong> Schulverbun<strong>des</strong> oder auch extern gewonnen<br />
werden. Die Durchführung der Fortbildung<br />
erfolgt in der Regel in einer der Schulen und findet<br />
außerhalb <strong>des</strong> Unterrichts statt. Unterrichtsbegleitende<br />
Hilfen im Sinne eines training on the job können förderlich<br />
sein.<br />
– Die Einzelschule eines Schulverbun<strong>des</strong> benennt jeweils<br />
eine Schulkoordinatorin oder einen Schulkoordinator.<br />
Innerhalb <strong>des</strong> Schulverbun<strong>des</strong> übernimmt eine<br />
Schule die Funktion einer Koordinationsschule und<br />
damit auch die Leitung <strong>des</strong> Verbun<strong>des</strong>.<br />
– Die Verbünde können Schulen unterschiedlicher<br />
Schulformen einbeziehen, wenn gemeinsame Fragestellungen<br />
(z. B. Übergänge, Voraussetzungen sichern<br />
etc) berücksichtigt werden.<br />
Organisatorischer Rahmen und Partner<br />
– Als zentraler Ansprechpartner für die Verbundschulen<br />
steht im Hessischen Lan<strong>des</strong>institut für Pädagogik<br />
(HeLP) ein Kernteam zur Verfügung, das konzeptionelle,<br />
organisatorische und beratende Aufgaben für<br />
die Verbünde übernimmt. Das Kernteam besteht aus<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>des</strong> Modellversuchs<br />
„Neue Lernwelten in Schule und 2. Phase der Lehrerausbildung“<br />
sowie der Sondermaßnahme „Grundlagen<br />
Medienkompetenz“. Zwischen dem Kernteam, dem<br />
jeweiligen Schulverbund, dem Staatlichen Schulamt<br />
und der HeLP-Regionalstelle in der Region <strong>des</strong> Schulverbun<strong>des</strong><br />
soll eine enge Abstimmung und Kooperation<br />
erfolgen.<br />
– Schulverbünde können sich an die HeLP-Regionalstellen,<br />
die Bildstellen/regionalen Medienzentren sowie<br />
an die regionalen Medienkompetenz-Zentren<br />
wenden und um deren Unterstützung im Rahmen der<br />
medienpädagogischen Ressourcen anfragen. Erfahrene<br />
Lehrerinnen und Lehrer sowie außerschulische Experten<br />
können den Verbünden eine Zusammenarbeit anbieten.<br />
Die Schulverbünde können ihrerseits Unterstützungsleistungen<br />
finanziell entgelten.<br />
– Die Staatlichen Schulämter unterstützen das Vorhaben<br />
über ihre Informationsdienste und Schulleiterdienstversammlungen.<br />
– Für die Information, Kommunikation und Kooperation<br />
im Vorhaben insgesamt sowie innerhalb der Schulverbünde<br />
stellt das HeLP „pädagogische Onlinedienste“<br />
zur Verfügung.<br />
Finanzielle Ausstattung<br />
– Die Gesamtförderung eines Schulverbun<strong>des</strong> beträgt<br />
maximal 10.000 Euro für den gesamten Zeitraum.<br />
– Jede einzelne Schule im Verbund erhält einen Sockelbetrag<br />
für Fahrt- und Materialkosten in Höhe von 400<br />
Euro.<br />
– Dem Schulverbund wird auf der Basis einer Fortbildungsplanung<br />
ein Budget für Referentenhonorare zugewiesen,<br />
das pro Schule max. 600 Euro beträgt.<br />
– Die Koordinationsschule erhält zusätzlich 2.000 Euro<br />
für Aufwand und zentrale Leistungen.
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 585<br />
Bewerbungsvoraussetzungen und erwartete<br />
Leistungen<br />
Die Ausschreibung richtet sich schwerpunktmäßig an<br />
Schulen der Sekundarstufen I und II. Bewerben können<br />
sich Schulverbünde über die Koordinierungsschule oder<br />
auch Einzelschulen, die sich bereit erklären, in einem<br />
Verbund mitzuarbeiten.<br />
Sich bewerbende Schulen sollen folgende Bedingungen<br />
beachten:<br />
– Die Schule hat im Rahmen der Schulprogrammentwicklung<br />
Medienbildung berücksichtigt. Ein Medienkonzept<br />
kann vorgelegt werden.<br />
– Ein Teil <strong>des</strong> Kollegiums verfügt bereits über eine<br />
Grundkompetenz, wie sie z. B. im Rahmen der Sondermaßnahme<br />
„Grundlagen Medienkompetenz“ vermittelt<br />
wurde.<br />
– Die Schule hat einzelne Lehrerinnen oder Lehrer, die<br />
bereits fachspezifische Medienprojekte im Unterricht<br />
durchgeführt haben und die bereit sind, ihre Erfahrungen<br />
anderen zu vermitteln.<br />
– Die Schule hat einen Fortbildungsplan erstellt.<br />
– Die Schulverbünde organisieren einen internen Informations-<br />
und Erfahrungsaustausch und unterstützen<br />
die Erstellung und Weitergabe von Konzepten und<br />
Materialien mittels einer Online-Plattform.<br />
– Die Schulverbünde entwickeln zusammen mit dem<br />
Kernteam ein Instrumentarium zur internen Evaluation.<br />
– Die Schulverbünde erstellen zum Ende <strong>des</strong> Schuljahres<br />
einen kurzen Erfahrungsbericht und einen Verwendungsnachweis<br />
über die zugewiesenen Geldmittel. Erarbeitete<br />
Materialien werden zur Verfügung gestellt.<br />
Bewerbungen<br />
Aussagekräftige Bewerbungen von Schulverbünden oder<br />
von Einzelschulen sollen formlos und schriftlich bis zum<br />
27. September 20<strong>02</strong> eingereicht werden an:<br />
Hessisches Lan<strong>des</strong>institut für Pädagogik (HeLP)<br />
„Medienbildung im Schulverbund“<br />
Stuttgarter Str. 18–24<br />
60329 Frankfurt am Main<br />
Die Bewerbungen sollen eine Ansprechperson angeben<br />
sowie eine E-Mail-Adresse benennen, unter der sie erreichbar<br />
ist. Bei Bewerbungen von Einzelschulen bitte<br />
angeben, mit welchen anderen Schulen bereits Kontakt<br />
aufgenommen wurde.<br />
Rückfragen zur Bewerbung sollen möglichst per E-Mail<br />
erfolgen an: h.sulewski@help.hessen.de oder n.jaensch@<br />
help.hessen.de<br />
Die Staatlichen Schulämter und die Regionalstellen <strong>des</strong><br />
HeLP werden gebeten, die Bildung von Verbünden zu<br />
unterstützen.<br />
Nach den Herbstferien erhalten die Schulen, die sich bewerben,<br />
eine Rückmeldung.<br />
Wiesbaden, den 22. Juli 20<strong>02</strong><br />
VI A 2 - 649/<strong>02</strong>0.070 – 12<br />
Bildungsprogramm <strong>des</strong> Hessischen<br />
Rundfunks<br />
hr2 Wissenswert<br />
Radiosendungen für die Schule<br />
Der Hessische Rundfunk bringt in seinem Bildungsprogramm<br />
unter dem Titel „Wissenswert“ regelmäßig Radiosendungen,<br />
die sich für die Verwendung im Unterricht<br />
eignen. Über das aktuelle Programmangebot informieren<br />
die neuen Wissenswert-Broschüren <strong>des</strong> Hessischen<br />
Rundfunks. Schulen und Bildungseinrichtungen in<br />
Hessen erhalten sie im August 20<strong>02</strong>.<br />
Wissenswert wird täglich von 8.30 bis 8.45 und 15.00<br />
bis 15.15 Uhr in hr2 gesendet, samstags 10.30 bis 11.00<br />
Uhr mit Themen aus Politik, Gesellschaft, Sprache, Literatur,<br />
Medien/Neue Medien, Musik, Religion, Psychologie<br />
und Pädagogik.<br />
„DOMINO – Schlaufuchs, Radio für Kinder“ bringt<br />
montags 14.04 bis 14.30 Uhr Sendungen für die Grundschule.<br />
Ausgewählte Themen im September, Oktober, November<br />
20<strong>02</strong><br />
Politik<br />
– Korea<br />
Kranker Tiger, blind für die Umwelt (30.9., 15.00 h)<br />
Zwischen Konfuzius und Kimismus – Geschichte <strong>des</strong><br />
geteilten Lan<strong>des</strong> (1.10., 15.00 h)<br />
Die Iren von Asien – Einblicke in den koreanischen<br />
Alltag (2.10., 15.00 h)<br />
– 25 Jahre deutscher Herbst: Die RAF – ein Rückblick<br />
Die Frankfurter Szene 1972 – 1977 (14.10., 15.00 h)<br />
„Es gibt kein richtiges Leben im falschen“ – Eine Biografie<br />
(15.10., 15.00 h)<br />
Verzeihen ist fast unmöglich – Die Angehörigen der<br />
RAF-Opfer (16.10., 15.00 h)<br />
Waffengleichheit der Geschlechter, Frauen in der<br />
RAF (17.10., 15.00 h)<br />
„Rote Armee Fraktion“ – Vom Antifaschismus zur<br />
Stasi (18.10., 15.00 h)<br />
– Indien<br />
Das Loch in der Wand – Computer für Slumkinder<br />
(24.10., 15.00 h)<br />
– Demokratie-TÜV: Parlamentarismus<br />
Die Verfassung ist antastbar . . . Demokratieverlust in<br />
Zeiten der Hysterie (11.11., 15.00 h)<br />
Gewissens-Frage: Fraktionszwang (12.11., 15.00 h)<br />
Der Abschiebebeobachter – Ein Flüchtlingsberater<br />
und die Menschenrechte (13.11., 15.00 h)<br />
Pädagogik<br />
– Pisa und die Folgen<br />
Typisch deutsch: Pisa und die Politik (21.9., 10.30 h)<br />
Anschaulich: Sachkunde in der Grundschule (28.9.,<br />
10.30 h)
586 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Ausgebildet: Einmal Lehrer, immer Lehrer (5.10.,<br />
10.30 h)<br />
Ganztags: Schule bis zum Nachmittag (12.10., 10.30 h)<br />
Erlebnisorientiert: Bildung im Kindergarten (19.10.,<br />
10.30 h)<br />
Weltweit: Globalisierung von Bildung (26.10., 10.30 h)<br />
Sprache und Literatur<br />
– Dichterhäuser<br />
Das Buddenbrook-Haus in Lübeck (7.10., 15.00 h)<br />
Das Nibelungenmuseum in Worms (8.10., 15.00 h)<br />
Das Brüder-Grimm-Museum in Kassel (9.10., 15.00 h)<br />
– Bewahrung <strong>des</strong> Alltäglichen – Das Deutsche Tagebucharchiv<br />
(10.10., 15.00 h)<br />
– Günter Grass zum 75. Geburtstag (11.10., 15.00 h)<br />
– Der Schriftsteller Harry Mulisch (25.9., 15.00 h)<br />
– Buchmesse-Schwerpunkt: Litauen<br />
Pattex und Proust statt Perspektiven – Jugend in Litauen<br />
(23.9., 15.00 h)<br />
Das Baltikum: Einheit oder Vielfalt? (24.9., 15.00 h)<br />
Musik/Musikfeature<br />
– Effekte der POP-Musik<br />
Verzerrer (28.10., 15.00 h)<br />
Echo und Hall (29.10., 15.00 h)<br />
Talkbox, Vocoder, Auto-Tune (30.10., 15.00 h)<br />
Plug Ins (31.10., 15.00 h)<br />
– Zum 90sten Geburtstag <strong>des</strong> Komponisten John Cage<br />
(25.9., 9.30 h)<br />
– Zwischen den Saiten – das Phänomen Äolsharfe<br />
(6.11., 9.30 h)<br />
Religion<br />
– Glaubenskriege? Zwischen Friedensbotschaft und<br />
heiligem Krieg<br />
Unheilige Kriege um Heiliges Land: Die Kreuzzüge<br />
(25.11., 15.00 h)<br />
Die Reconquista – Islam und Christentum im Kampf<br />
um die Macht in Spanien (26.11., 15.00 h)<br />
Der Konflikt zwischen Israelis und Palestinensern<br />
(27.11., 15.00 h)<br />
Gewalt im Namen der Religion – Muslime und Hindus<br />
in Indien (28.11., 15.00 h)<br />
Rückkehr <strong>des</strong> Mittelalters? Der Glaubenskrieg in der<br />
Moderne (29.11., 15.00 h)<br />
Natur und Technik<br />
– Große Experimente<br />
Das Milgram-Experiment (26.9., 15.00 h)<br />
Die Sprache der Bienen (27.9., 15.00 h)<br />
– Tierporträts<br />
Blattläuse (21.10., 15.00 h)<br />
– Schrauben – der richtige Dreh (22.10., 15.00 h)<br />
– Auf der Suche nach dem Goldenen Vlies – Trojas<br />
Schatzgräber in der georgischen Steppe (23.10., 15.00 h)<br />
– Hochzeitsapfel und Champagnerbirne – Alte Obstsorten<br />
wieder entdeckt (25.10., 15.00 h)<br />
Psychologie/Philosophie<br />
– Wenn das Hören vergeht<br />
Tinnitus – Eine neue Volkskrankheit (10.9., 15.00 h)<br />
Ohrgeklingel – was hilft gegen Tinnitus? (11.9., 15.00 h)<br />
– Alkohol – Wege aus der Sucht<br />
Geist gegen Weingeist – Die Entstehung der anonymen<br />
Alkoholiker (4.11., 15.00 h)<br />
In der Falle der Mitmenschlichkeit – eine Familienkrankheit<br />
(5.11., 15.00 h)<br />
Kinder aus Suchtfamilien (6.11., 15.00 h)<br />
Im Netz der Abhängigkeiten: Frauen und Sucht (7.11.,<br />
15.00 h)<br />
Wissenswert polyglott<br />
English Express (samstags, 15.00 h)<br />
DOMINO – Radio für Kinder<br />
– Endlich Schulkind! – Der erste Schultag (16.9., 14.04 h)<br />
– Piff, Paff, Puff – Physik macht Spaß (23.9., 14.04 h)<br />
– Lotta fährt Rad... mit „Golliwogg’s Cake Walk“<br />
(7.10., 14.04 h)<br />
– Niccoló Paganini (14.10., 14.04 h)<br />
– Glühender Sand – Von Menschen, die durch die<br />
Wüste ziehen (21.10., 14.04 h)<br />
– Slime, Brausepulver und Geheimschrift – Zauberhafte<br />
Chemie! (29.10., 14.04 h)<br />
– Winterfell und Winterschlaf – Tiere im Herbst (4.11.,<br />
14.04 h)<br />
– Von wilden Hühnern und Drachenreitern – Die Kinderbuchautorin<br />
Cornelia Funke (11.11., 14.04 h)<br />
– Was denkt die Maus am Donnerstag? Der Kinderbuchautor<br />
Josef Guggenmoos (18.11., 14.04 h)<br />
– Von kleinen Tieren und großen Gefühlen (25.11.,<br />
14.04 h)<br />
Zu den Sendungen gibt es Manuskripte und Informationen<br />
im Internet.<br />
Hessischer Rundfunk<br />
hr2 Wissenswert<br />
Bildungsprogramm<br />
6<strong>02</strong>22 Frankfurt<br />
Tel.: (0 69) 1 55 36 87<br />
Fax: (0 69) 1 55 35 89<br />
E-Mail: hr2wissenswert@hr-online.de<br />
www.hr2.de/wissenswert<br />
Für die Zusammenarbeit zwischen Schule und dem hr-<br />
Bildungsprogramm gibt es den „Arbeitskreis Radio und<br />
Schule“. Lehrerinnen und Lehrer werten in fachbezogenen<br />
Arbeitsgruppen Unterichtserfahrungen und Schülerresonanzen<br />
zu Wissenswert-Sendungen aus und bringen<br />
Themenvorschläge. Interessierte Kolleginnen und Kollegen<br />
können sich wenden an:<br />
Arbeitskreis Radio und Schule<br />
c/o Hessischer Rundfunk<br />
Lena Dietze<br />
Bertramstraße 8<br />
60320 Frankfurt/Main<br />
Tel.: 069 / 155 2786<br />
Fax.: 069 / 155 4640<br />
E-Mail: ldietze@hr-online.de
ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 587<br />
Wissenswert auf CD:<br />
Seit 2001/20<strong>02</strong> gibt es Wissenswert auf CD – eine<br />
Kooperation <strong>des</strong> Hessischen Rundfunks mit den Hessischen<br />
Stadt- und Kreisbildstellen.<br />
Ausgewählte, für Schulen besonders geeignete Wissenswert-Sendungen<br />
werden auf CD zusammengestellt, mehrere<br />
Sendungen auf einer CD. Die Titel der neuen CDs:<br />
CD11: Das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS):<br />
Symptome, Ursachen, Hilfen<br />
ADS: Was ist das? Ursachen und Diagnose<br />
ADS: Therapie und Hilfen für den Alltag<br />
ADS: Probleme bei Jugendlichen und jungen<br />
Erwachsenen<br />
CD12: Dichterporträts: Schreiben in Hessen<br />
Eva Demski – Peter Kurzeck – Robert Gernhardt<br />
CD13: Tierporträts<br />
Kamele – Bonobos – Können Schimpansen<br />
sprechen? –<br />
Der Wolf – Das Känguru<br />
CD14: Jugendliche Lebenswelten<br />
Warum Jugendliche sich für Politik interessieren<br />
Wenn Schulden keine Peanuts sind<br />
Eigen-Marketing<br />
Lernprozess statt Strafprozess<br />
„Boxenstopp“: Sport statt Gewalt<br />
DOMINO-Schlaufuchs, Radio für Kinder<br />
CD2: Literatur<br />
Walafisch und Mitternachtsmaus – Gedichte<br />
von Christian Morgenstern<br />
Die Autorin und Übersetzerin Mirjam Pressler<br />
James Krüss zu seinem 75. Geburtstag<br />
CD2: Naturphänomene/Andere Welten<br />
Echt anziehend – Die Kraft der Magnete<br />
Echo, Knall und Schall – Physik zum Hören<br />
„Ich bin blind – na und?“ Sabriye Tenberken<br />
und die Kinder von Tibet<br />
Die Wissenswert-CDs werden von den <strong>hessischen</strong><br />
Bildstellen an die Schulen verteilt bzw. können dort<br />
ausliehen werden.<br />
Radio und Schule<br />
Fachtagung im Hessischen Rundfunk, Frankfurt<br />
Mittwoch, 13. 11. 20<strong>02</strong>, 10.00 bis 17.00 Uhr<br />
Hören und Zuhören werden immer wichtiger in unserer<br />
zunehmend visuell und virtuell geprägten Lern- und Lebenswelt.<br />
Medienerziehung sollte <strong>des</strong>halb auch die auditiven<br />
Angebote „im Blick“ haben.<br />
Der Hessische Rundfunk lädt in Kooperation mit dem<br />
Hessischen Kultusministerium und dem Arbeitskreis Radio<br />
und Schule LehrerInnen, und ReferendarInnen zu einer<br />
Fachtagung am 13.11.20<strong>02</strong> ein: Thema Radio und<br />
Schule.<br />
Programm:<br />
– Auditive Angebote <strong>des</strong> öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunks und Zukunftsperspektiven<br />
Referent: Dr. Heinz Sommer, Programmdirektor<br />
Hörfunk<br />
– hr-Besichtigung<br />
– hr2-WISSENsWERT, das Bildungsprogramm,<br />
mit Hörbeispielen und Anregungen für die Schule<br />
– WISSENsWERT auf CD – das neue Service-Angebot<br />
– Radioprojekte in Schulen<br />
Redakteurinnen und Redakteure geben Einblick in ihre<br />
Arbeit und stehen für Gespräche und Erfahrungsaustausch<br />
zur Verfügung.<br />
Die Fachtagung wendet sich an PädagogInnen der<br />
Sekundarstufen I und II und Grundschulen. Sie ist als<br />
Lehrerfortbildung anerkannt.<br />
Die Teilnahme an der Veranstaltung einschließlich Mittagessen<br />
ist kostenlos.<br />
Anmeldung für die Fachtagung Radio und Schule bis<br />
zum 20. 9. 20<strong>02</strong> bei:<br />
(mit Angabe der Schul-, Studienseminar- und Privatadresse,<br />
Fächer, Jahrgangsstufe)<br />
Arbeitskreis Radio und Schule<br />
c/o Hessischer Rundfunk<br />
Bertramstraße 8<br />
60320 Frankfurt/Main<br />
Tel.: (0 69) 1 55 27 86<br />
Fax: (0 69) 1 55 46 40<br />
E-Mail: ldietze@hr-online.de
588 ABl. 8/<strong>02</strong><br />
SCHÜLERWETTBEWERBE<br />
Bun<strong>des</strong>wettbewerb Mathematik<br />
Der Bun<strong>des</strong>wettbewerb Mathematik wird auch im Jahr 2003<br />
wieder ausgeschrieben. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen<br />
und Schüler an allen Schulen in der Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland, die zur allgemeinen Hochschulreife führen.<br />
Der Wettbewerb will interessierten Schülerinnen und<br />
Schülern die Möglichkeit bieten, sich über den Schulunterricht<br />
hinaus mit Mathematik zu beschäftigen. An anspruchsvollen<br />
Aufgaben, die nicht direkt an den Schulstoff<br />
gebunden sind, können sie ihre mathematischen<br />
Fähigkeiten erproben und weiterentwickeln. Die Aufgaben<br />
stammen aus verschiedenen Bereichen der Elementarmathematik<br />
und stellen ihre Hauptanforderungen im heuristischen<br />
Bereich. Ihre Lösung erfordert neben mathematischen<br />
Kenntnissen Fantasie und Durchhaltevermögen.<br />
Der Wettbewerb besteht aus drei Runden und dauert insgesamt<br />
etwa dreizehn Monate. In der ersten und zweiten<br />
Runde erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils<br />
vier Aufgaben, die in einem festgesetzten Zeitraum<br />
(gut zwei Monate) schriftlich zu bearbeiten sind, wobei<br />
eine selbstständige Bearbeitung gefordert wird. In der ersten<br />
Wettbewerbsrunde sind auch Gruppenarbeiten zugelassen,<br />
die allerdings das Korrekturverfahren außer Konkurrenz<br />
durchlaufen und daher auch nicht zur Teilnahme<br />
an der zweiten Runde berechtigen können. In der dritten<br />
Runde werden die Berechtigten zur einem Kollogquium<br />
mit Mathematikern und Mathematikerinnen aus Schule<br />
und Hochschule eingeladen. In dieser Runde werden die<br />
Bun<strong>des</strong>sieger(innen) ermittelt.<br />
In der ersten und zweiten Runde erhalten die Preisträgerinnen<br />
und Preisträger Urkunden, in der zweiten Runde<br />
verbunden mit Geldpreisen. Auf Grund der Beteiligung<br />
der Studienstiftung <strong>des</strong> deutschen Volkes am Kolloquium<br />
werden die Bun<strong>des</strong>sieger(innen) im Falle eines Studiums<br />
an einer wissenschaftlichen oder technischen<br />
Hochschule in die Förderung der Studienstiftung gemäß<br />
deren Regelungen aufgenommen.<br />
Die erste Runde <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>wettbewerbs Mathematik<br />
2003 beginnt im Dezember 20<strong>02</strong>. Anfang Dezember gehen<br />
den Schulleitungen die Ausschreibungsunterlagen zu.<br />
Träger <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>wettbewerbs Mathematik ist der Verein<br />
Bildung und Begabung e. V., gefördert wird er vom<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung und dem<br />
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Die Kultusminister<br />
und Schulbehörden der Länder unterstützen<br />
den Wettbewerb und befürworten die Teilnahme. Der<br />
Bun<strong>des</strong>wettbewerb Mathematik steht unter der Schirmherrschaft<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten.<br />
Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle <strong>des</strong> Wettbewebs,<br />
wo auch weitere Ausschreibungsunterlagen angefordert<br />
werden können.<br />
Bun<strong>des</strong>wettbewerb Mathematik, Wissenschaftszentrum,<br />
Postfach 201448, 53144 Bonn<br />
Telefon: (<strong>02</strong> 28) 3 72 74 11, Fax: (<strong>02</strong> 28) 3 72 74 13,<br />
e-mail: info bun<strong>des</strong>wettbewerb-mathematik.de<br />
Homepage: www.bun<strong>des</strong>wettbewerb-mathematik.de<br />
21. Bun<strong>des</strong>wettbewerb Informatik<br />
20<strong>02</strong>/2003<br />
Der 21. Bun<strong>des</strong>wettbewerb Informatik 20<strong>02</strong>/2003 startet<br />
Anfang September mit dem Versand der Aufgaben der<br />
ersten Runde an alle Schulen im Bun<strong>des</strong>gebiet, die zur<br />
allgemeinen Hochschulreife führen. Einsen<strong>des</strong>chluss ist<br />
der 11. November 20<strong>02</strong>.<br />
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche bis 21 Jahre einschließlich,<br />
sofern sie nicht schon berufstätig sind, eine<br />
Ausbildung mit Informatikbezug abgeschlossen haben<br />
oder bis zum Wintersemester 20<strong>02</strong>/2003 ein Vollstudium<br />
aufnehmen.<br />
Es werden fünf relativ kurze Aufgaben gestellt, für deren<br />
Lösung die Kenntnis einer Programmiersprache und einiger<br />
grundlegender Methoden (einfache Algorithmen,<br />
informatische Modellierung) genügt. Min<strong>des</strong>tens drei<br />
Aufgaben müssen weitgehend richtig gelöst werden, um<br />
die zweite Runde zu erreichen. Gruppenarbeit beim Lösen<br />
der Aufgaben ist erlaubt.<br />
Auch in diesem Jahr werden wieder Sachpreise vergeben,<br />
und zwar nicht nur an teilnehmende Schüler sondern<br />
auch an engagierte Lehrer und Schulen. Preise wurden<br />
unter anderem von den Firmen SuSE und Apple gestiftet.<br />
Die Aufgaben und alle zur Teilnahme nötigen Informationen<br />
sind auf den Webseiten <strong>des</strong> Wettbewerbs unter<br />
www.bwinf.de zu finden. Die Wettbewerbsunterlagen<br />
mit den Aufgaben können auch bei der Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> Wettbewerbs angefordertwerden:<br />
Bun<strong>des</strong>wettbewerb Informatik<br />
Ahrstraße 45<br />
53175 Bonn<br />
Tel.: (<strong>02</strong> 28) 30 21 97<br />
Fax: (<strong>02</strong> 28) 3 72 90 00<br />
E-Mail: bwinf bwinf.de
ABl. 8/<strong>02</strong> Schülerwettbewerbe 589<br />
Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um<br />
den Preis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten<br />
Der Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um den<br />
Preis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten fordert junge Menschen dazu<br />
auf, sich unter einer bun<strong>des</strong>weiten Fragestellung mit<br />
regionaler Geschichte auseinanderzusetzen.<br />
Das diesjährige Thema lautet: „Weggehen – Ankommen.<br />
Migration in der Geschichte“. Migration bestimmt unsere<br />
Geschichte seit vielen Jahrhunderten; von der Ansiedlung<br />
der Hugenotten über die Eingliederung der Vertriebenen<br />
und die Anwerbung von Gastarbeitern bis hin zum<br />
Zusammenleben mit den Kindern der Zuwanderer heute.<br />
Der Blick in die Geschichte der Migration liefert wichtige<br />
Anhaltspunkte für die gegenwärtigen Debatten um<br />
Deutschland als Einwanderungsland.<br />
Die Schüler/innen gehen auf Spurensuche in Archiven<br />
und Bibliotheken, erkunden historische Orte, führen Interviews<br />
mit Zeitzeugen und Experten und fassen ihre<br />
Forschungsergebnisse in einem Wettbewerbsbeitrag zusammen.<br />
Dieser sieht – je nach Altersstufe – in der<br />
Grundschule anders aus als in der gymnasialen Oberstufe.<br />
Die Arbeiten können als Klassenarbeiten, als Gruppenergebnisse<br />
oder als Einzelbeiträge eingereicht werden.<br />
Für die Teilnehmer/innen winken attraktive Preise.<br />
Wichtig ist, dass die teilnehmenden Schüler/innen durch<br />
Tutoren/innen begleitet und beraten werden. Zur Vorbereitung<br />
auf den Wettbewerb bietet daher die Körber Stiftung<br />
Hamburg, die den Wettbewerb ausrichtet, ein Tutorenseminar<br />
für hessische Lehrer/innen an:<br />
Termin: 23. – 25. September 20<strong>02</strong><br />
Ort: Reinhardswaldschule Fuldatal<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrer/innen <strong>des</strong> Faches Geschichte<br />
für alle Schularten und Schulstufen<br />
die als Tutoren Schüler/innen im Wettbewerb<br />
zur Deutschen Geschichte um<br />
den Preis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten begleiten.<br />
Anmeldungen erbeten an:<br />
Körber Stiftung<br />
Geschichtswettbewerb <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidenten<br />
Kurt-A. Körber Chaussee 10<br />
21033 Hamburg<br />
Tel.: (0 40) 72 50 24 39,<br />
Fax: (0 49) 72 50 37 98<br />
E-Mail: gesch.wett@stiftung.koerber.de<br />
Weitere Infos zum Schülerwettbewerb unter:<br />
www.geschichtswettbewerb.de<br />
Jugendpreis 2003 der Hessischen Akademie<br />
Ländlicher Raum<br />
Die Hessische Akademie der Forschung und Planung im<br />
ländlichen Raum mit ihren Mitgliedern aus Wissenschaft,<br />
Forschung, Planung, Verwaltung und Wissenschaft<br />
ist ein gemeinnütziger Verein, der sich die Förderung<br />
der Erhaltung und Stärkung <strong>des</strong> ländlichen Raumes<br />
in seiner Eigenart und seinen besonderen Qualitäten zum<br />
Ziel gesetzt hat. Seit 1992 schreibt die Hessische Akademie<br />
der Forschung und Planung im ländlichen Raum<br />
bzw. deren Jugendpreisstiftung jährlich einen mit 5 000,–<br />
Euro ausgestatteten Jugendpreis zu unterschiedlichen<br />
Themenstellungen aus, durch den Jugendliche angeregt<br />
werden sollen, sich mit ihrem ländlichen Lebensumfeld,<br />
seinen Besonderheiten, seinem Wandel und seinen Problemstellungen<br />
auseinanderzusetzen, Wünsche zu formulieren<br />
und Aktivitäten – z. B. in Form von Vorschlägen<br />
zur Verbesserung – zu entwickeln.<br />
Die Ausrichtung <strong>des</strong> Wettbewerbes wird unterstützt<br />
durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Schirmherr<br />
ist der Hessische Ministerpräsident.<br />
Das Thema <strong>des</strong> Wettbewerbs im Jahr 2003 lautet: „Begegnungen<br />
auf dem Lande in Hessen gestern und heute“.<br />
Es bietet den Jugendlichen unterschiedliche Ansätze,<br />
sich mit dem Umgang mit Fremden in Vergangenheit<br />
oder Gegenwart in ihrem regionalen oder örtlichen Lebensumfeld<br />
auseinanderzusetzen, auch eigene Erfahrungen<br />
und Beobachtungen zu dokumentieren und kritisch<br />
zu analysieren. Möglich sind alle Formen dokumentarischer<br />
Auseinandersetzung mit dem Thema, d. h. schriftliche<br />
Arbeiten, Tondokumentationen, Fotoreportagen,<br />
Videoproduktionen und Filme. Zur Teilnahme eingeladen<br />
sind alle Jugendlichen bis zum Alter von 23 Jahren.<br />
Einsen<strong>des</strong>chluss ist der 31. Mai 2003.<br />
Kontakt:<br />
Jugendpreis-Stiftung der Hessischen Akademie<br />
Ländlicher Raum<br />
Geschäftsstelle<br />
Kölnische Str. 44<br />
34117 Kassel<br />
Tel.: (05 61) 78 89 67 50<br />
Fax: (05 61) 78 89 62 65
590 Schülerwettbewerbe ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Wettbewerb „Energieland Hessen“<br />
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft<br />
und Forsten hat den Wettbewerb „Energieland Hessen –<br />
zukunftsweisende Konzepte und Projekte“ ausgeschrieben.<br />
Dabei geht es um die Vorstellung von neuen zukunftsweisenden<br />
Energieprojekten.<br />
Auch Projekte und Ideen können für die Wettbewerbsteilnahme<br />
beispielsweise in Frage kommen:<br />
– Modellhafte Energieprojekte zur Nutzung erneuerbarer<br />
Energien,<br />
– Modelle oder Projekte zur innovativen Kraft-Wärme-<br />
Kopplung,<br />
– intelligente Energiesparmodelle z. B. durch vorbildliches<br />
Energiemanagement in Schulen,<br />
– neue Unterrichtskonzepte und -praktiken,<br />
– engagierte Vermittlung und Kommunikation von Energiethemen<br />
und -projekten etwa im Rahmen von Energietagen,<br />
– Pläne, Zukunftsvisionen, innovative Ansätze,<br />
– Integration erneuerbarer Energien in die Energieversorgung.<br />
Einsen<strong>des</strong>chluss ist der 5. August 20<strong>02</strong><br />
Kontakt:<br />
Hessisches Ministerium für Umwelt,<br />
Landwirtschaft und Forsten<br />
Postfach 31 09<br />
65<strong>02</strong>1 Wiesbaden<br />
Stichwort: Energieland Hessen<br />
Tel.: (06 11) 8 15 11 92<br />
E-Mail: energieland@mulf.hessen.de<br />
Hessisches Netzwerk ‚Schule & Gesundheit‘:<br />
Wettbewerb „Hessen liest – Lesen ist so wichtig wie<br />
Zähneputzen!“<br />
Auf der Grundlage <strong>des</strong> Buches „Zum Glück hat Lena die<br />
Zahnspange vergessen“ von Kirsten Boie schreibt die<br />
Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen<br />
einen Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler<br />
zwischen 8 und 10 Jahren aus.<br />
Der Wettbewerb kann, basierend auf dem Buch, Folgen<strong>des</strong><br />
beinhalten:<br />
– gestalterische Arbeiten (Mal- und Bastelarbeiten)<br />
– Schreibarbeiten zum Buch, das mit der Klasse im Unterricht<br />
gelesen wird: eigene Kapitel zum Buch schreiben,<br />
Gedichte verfassen und gestalten, Szenen aus<br />
dem Buch umschreiben, Tagebücher schreiben, einen<br />
Comic zeichnen, ein Hörspiel gestalten, ein Theaterstück<br />
verfassen und aufführen...<br />
– übergreifende Themen:<br />
Auseinandersetzen mit dem Thema Zähne, Zahngesundheit<br />
und Zahnspange. Schülerinnen und Schüler<br />
können den Besuch bei einem Kieferorthopäden planen<br />
und durchführen, sich mit gesunder Ernährung beschäftigen,<br />
eine Webseite zum Thema Zähne gestalten.<br />
– Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt könnte auch das<br />
Thema „Mädchen und Jungs sind verschieden?!“ sein.<br />
Der Fantasie und Kreativität der Lehrkräfte und Kinder<br />
sind keine Grenzen gesetzt.<br />
Die Wettbewerbsunterlagen können angefordert werden bei:<br />
Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen,<br />
Aarst.1/Dürerplatz, 65195 Wiesbaden<br />
Tel.: (06 11) 40 80 153, Fax: (06 11) 40 80 111<br />
Anmeldebeginn und Start <strong>des</strong><br />
Wettbewerbs: 2. September 20<strong>02</strong><br />
Einsen<strong>des</strong>chluss der Arbeiten: 31. Januar 2003<br />
Die ersten 50 Schulen, die sich melden und an dem<br />
Wettbewerb teilnehmen möchten, erhalten ein Startpaket,<br />
das jeweils 30 Bücher „Zum Glück hat Lena die<br />
Zahnspange vergessen“ sowie eine Literaturkartei für die<br />
Lehrkraft enthält.<br />
Alle nachfolgenden Anmeldungen erhalten ein Buch und<br />
eine Literaturkartei.<br />
Die Entwicklung der Arbeiten ist mit Fotos zu dokumentieren.<br />
Die Beurteilung erfolgt hinsichtlich Originalität,<br />
Kreativität, Bezug zur Thematik <strong>des</strong> Buches, Einbezug<br />
verschiedener Leseformen, Einbezug von Gruppen- oder<br />
Partnerarbeit und verschiedenen Aktivitäten.<br />
1. Preis: 250 € Bargeld und ein Mediengutschein im<br />
Wert von 100 €<br />
2. Preis: 200 € Bargeld und ein Mediengutschein im<br />
Wert von 100 €<br />
3. Preis: ein Mediengutschein im Wert von 50 €.<br />
Alle Klassen, die am Wettbewerb teilgenommen haben,<br />
dürfen ihre Bücher und Literaturkarteien behalten.
ABl. 8/<strong>02</strong> 591<br />
VERANSTALTUNGEN UND HINWEISE<br />
Lehrerfortbildung:<br />
Veranstaltungen Freier Träger<br />
Nachfolgend aufgeführte Veranstaltungen Freier Träger<br />
sind als Lehrerfortbildungen anerkannt.<br />
Die Anmeldung zur Teilnahme ist freiwillig. Sie setzt<br />
gemäß § 16 a Nr. 7 der Dienstordnung für Lehrkräfte,<br />
Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zustimmung <strong>des</strong><br />
Dienststellenleiters voraus.<br />
Alle im Zusammenhang mit dieser Anerkennung notwendigen<br />
verwaltungstechnischen Regelungen sind im<br />
Übrigen im Erlass <strong>des</strong> HKM vom 1. Juli 1997,<br />
ABl. 9/97, S. 522 beschrieben.<br />
Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für<br />
Bildungsverwaltung (DGBV)<br />
Geschäftsstelle, c/o Deutsches Institut<br />
für Internationale Pädagogische<br />
Forschung<br />
Frau Sibylle Krüger<br />
Warschauer Straße 38<br />
1<strong>02</strong>43 Berlin<br />
Telefon: (030) 29336014<br />
Fax: (030) 29336040<br />
AZ: VII-7-332.<strong>02</strong>-01<br />
Jahrestagung der DGBV zum Thema:<br />
„Neue Verantwortlichkeiten im<br />
Bildungswesen – Rückzug <strong>des</strong> Staates?“<br />
Termin: 28. 11. <strong>02</strong>–30. 11. <strong>02</strong><br />
Ort: Staatliche Akademie für<br />
Lehrerfortbildung, Esslingen<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Mitglieder der Bildungsverwaltung<br />
Veranstalter: Hessischer Philologenverband e. V.<br />
(HPhV)<br />
Geschäftsstelle<br />
Herrn Stephan F. Dietz<br />
Schlichterstraße 18<br />
65185 Wiesbaden<br />
Telefon: (0611) 307445<br />
Fax: (0611) 376905<br />
AZ: VII-7-097.c. <strong>02</strong>-04<br />
Fortbildungsseminar für<br />
Funktionsstellen<br />
Termin: 7. 11. <strong>02</strong>–8. 11. <strong>02</strong><br />
Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />
Wiesbaden-Naurod<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Gymnasiallehrerinnen und<br />
Gymnasiallehrer<br />
Veranstalter: Hessischer Schachverband e.V.<br />
Herrn Kolja Alecsander Lotz<br />
Hofstatt 11<br />
35037 Marburg<br />
Telefon: (06421) 210656<br />
AZ: VII-7-364. <strong>02</strong>-01<br />
Fortbildungslehrgang Schulschach<br />
und Leistungssport<br />
Termin: 27. 9. <strong>02</strong>–29. 9. <strong>02</strong><br />
Ort: Jugendherberge, Marburg<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die in ihren<br />
Schulen Schach in Arbeitsgemeinschaften<br />
unterrichten<br />
Unkostenbeitrag:<br />
60 Euro<br />
Veranstalter: Pädagogisches Zentrum der Bistümer<br />
im Lande Hessen<br />
Fortbildungsinstitut für Lehrer und<br />
Erzieher<br />
Frau S<strong>abi</strong>ne Tischbein<br />
Wilhelm-Kempf-Haus<br />
65207 Wiesbaden-Naurod<br />
Telefon: 06127.77284<br />
Fax: 06127.77246<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Die neuen Lehrpläne in Katholischer<br />
Religion für Haupt- und Realschulen<br />
sowie Gymnasien“
592 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Termin: 13. 11. <strong>02</strong>–14. 11. <strong>02</strong><br />
Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />
Wiesbaden-Naurod<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die<br />
Religion an Hauptschulen, S I und S II<br />
unterrichten<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Bilder <strong>des</strong> Glaubens“ –<br />
Mensch – Himmelwärts<br />
Termin: 21. 8. <strong>02</strong>–23. 8. <strong>02</strong><br />
Ort: Haus St. Michael, Kassel<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die Ethik,<br />
Kunst bzw. Religion unterrichten<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Schule als Erziehungsgemeinschaft“<br />
Termin: 29. 8. <strong>02</strong> - 30. 8. <strong>02</strong><br />
Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />
Wiesbaden-Naurod<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer,<br />
Schulleiterinnen und Schulleiter<br />
an Katholischen Schulen<br />
Unkostenbeitrag:<br />
12 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Ein Rückblick in unsere Geschichte:<br />
ein Besuch in der Gedenktstätte in<br />
Hadamar für Kinder und Jugendliche“<br />
Termin: 4. 9. <strong>02</strong>–6. 9. <strong>02</strong><br />
Ort: Exerzitien- und Bildungshaus der<br />
Pallottinerinnen, Limburg<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer an<br />
Grundschulen und S I<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Mathematische Modelle als Spiegel<br />
der Wirklichkeit“<br />
Termin: 11. 9. <strong>02</strong> - 13. 9. <strong>02</strong><br />
Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />
Wiesbaden-Naurod<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die<br />
Mathematik bzw. Naturwissenschaften<br />
in der Sek. I und Sek II unterrichten<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Unsere Fremden Nachbarn“<br />
Termin: 18. 9. <strong>02</strong>–22. 9. <strong>02</strong><br />
Ort: Haus am Maiberg, Heppenheim<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer<br />
aller Schularten<br />
Unkostenbeitrag:<br />
30 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Pädagogik der Begegnung“ – I<br />
Termin: 14. 10. <strong>02</strong>–16. 10. <strong>02</strong><br />
Ort: Haus Nothgottes, Rü<strong>des</strong>heim<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer aller<br />
Schularten und Fächer<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Populäre Musik im Religionsunterricht“
ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 593<br />
Termin: 21. 10. <strong>02</strong>–23. 10. <strong>02</strong><br />
Ort: Haus Nothgottes, Rü<strong>des</strong>heim<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die Ethik,<br />
Musik, Religion in der SI/SII und<br />
berufsbildenden Schulen unterrichten<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Spielerischer und meditativer<br />
Umgang mit Märchen“<br />
Termin: 1. 11. <strong>02</strong>–3. 11. <strong>02</strong><br />
Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />
Wiesbaden-Naurod<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer aller<br />
Schularten und Fächer<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Heiliges Römisches Reich und<br />
Reformationen“<br />
Termin: 6. 11. <strong>02</strong>–8. 11. <strong>02</strong><br />
Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />
Wiesbaden-Naurod<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die<br />
Gemeinschaftskunde, Geschichte<br />
bzw. Religion unterrichten<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Hat uns das Alte Testament noch etwas<br />
zu sagen?“<br />
Termin: 6. 11. <strong>02</strong>–8. 11. <strong>02</strong><br />
Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />
Wiesbaden-Naurod<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die<br />
Deutsch, Ethik bzw. Religion<br />
unterrichten<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Schwierige Schüler –<br />
schwierige Klassen“<br />
Termin: 25. 11. <strong>02</strong>–27. 11. <strong>02</strong><br />
Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />
Wiesbaden-Naurod<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer<br />
und Schularten<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Zwischen Verheißung und Erfüllung“<br />
Termin: 2. 12. <strong>02</strong>–4. 12. <strong>02</strong><br />
Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />
Wiesbaden-Naurod<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die Ethik,<br />
Kunst bzw. Religion unterrichten<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro<br />
AZ: VII-7-095.b. <strong>02</strong>-01<br />
„Gott in allen Dingen“<br />
Termin: 11. 12. <strong>02</strong>–13. 12. <strong>02</strong><br />
Ort: Wilhelm-Kempf-Haus,<br />
Wiesbaden-Naurod<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer, die Ethik,<br />
Philosophie bzw. Religion unterrichten<br />
Unkostenbeitrag:<br />
18 Euro
594 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Veranstalter: Partnership International e. V.<br />
Herrn Horst-Dieter Laufs<br />
Hansaring 85<br />
50670 Köln<br />
Telefon: (<strong>02</strong>21) 2405841<br />
Fax: (<strong>02</strong>21) 2405538<br />
AZ: VII-7-122. <strong>02</strong>-01<br />
USA-Fortbildungsseminare<br />
Termin: 28. 9. <strong>02</strong>–12. 10. <strong>02</strong><br />
Ort: ILLINOIS<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Schulleitungsmitglieder und<br />
Mitglieder der Schulaufsicht<br />
Unkostenbeitrag:<br />
1 269 Euro<br />
Veranstalter: VdS Bildungsmedien e. V.<br />
Herrn Andreas Baer<br />
Zeppelinallee 33<br />
60325 Frankfurt/Main<br />
Telefon: (069) 703075<br />
Fax: (069) 70790169<br />
AZ: VII-7-115.a. <strong>02</strong>-01<br />
Bildungsmesse 2003<br />
Termin: 31. 3. 03–4. 4. 03<br />
Ort: Nürnberg<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer aller<br />
Schulformen<br />
Veranstalter: Verband Bildung und Erziehung<br />
Lan<strong>des</strong>verband Hessen<br />
Herrn Klaus Frommelt<br />
Am Sportplatz 6<br />
35398 Gießen<br />
Telefon: (06403) 8619<br />
AZ: VII-7-077.c. <strong>02</strong>-01<br />
Medienkompetenz als Konsequenz<br />
aus den Ergebnissen der PISA-Studie<br />
Termin: 18. 9. <strong>02</strong><br />
Ort: Bürgerhaus, Gießen-Klein Linden<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer<br />
Veranstalter: Verband Deutscher Schulmusiker e.V.<br />
Lan<strong>des</strong>verband Hessen<br />
Herrn Dr. Jörg Michael Abel<br />
Wilhelmstr. 33<br />
35418 Buseck<br />
Telefon: (06408) 7370<br />
Fax: (06408) 924370<br />
AZ: VII-7-105.e. <strong>02</strong>-03<br />
„Chorische Stimmbildung“<br />
Termin: 11. 9. <strong>02</strong><br />
Ort: St. Lioba-Gymnasium, Bad Nauheim<br />
Anerkennung: dienstbezogen<br />
Zielgruppe: für Lehrerinnen und Lehrer aller<br />
Schulformen, die Musik unterrichten
ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 595<br />
Johann Wolfgang Goethe Universität<br />
Marie-Curie-Str. 11<br />
60437 Frankfurt am Main<br />
An der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt<br />
wurde eines von sechs bun<strong>des</strong>weit geschaffenen<br />
Fortbildungszentren speziell für Lehrerinnen und Lehrer<br />
<strong>des</strong> Fachs Chemie und <strong>des</strong> naturwissenschaftlichen Bereichs<br />
<strong>des</strong> Sachunterrichts der Primarstufe eröffnet.<br />
Dieses Zentrum wird von der Gesellschaft Deutscher<br />
Chemiker (GDCh), dem Fonds der Chemischen Industrie<br />
und dem Hessischen Kultusministerium gefördert und<br />
unterstützt. Durch diese Zusammenarbeit werden<br />
zukünftig die bisher nebeneinander existierenden Aktivitäten<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, der Hochschulen, der GDCh und <strong>des</strong><br />
Fonds gebündelt.<br />
Das Lehrerfortbildungszentrum <strong>des</strong> Instituts für Didaktik<br />
der Chemie wird geleitet von Prof. Dr. Hans Joachim<br />
Bader. Es bietet, ebenso wie die anderen Zentren, einund<br />
mehrtägige Kurse zu verschiedenen Themen an, wobei<br />
die Kurse nicht nur an den Standorten der Zentren,<br />
sondern in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen<br />
auch an anderen Orten stattfinden. Die Themen reichen<br />
von neuen Inhalten der Schulchemie bis zu traditionellen<br />
Inhalten <strong>des</strong> Chemieunterrichts, wobei ein besonderes<br />
Augenmerk auf den experimentellen Zugang gerichtet<br />
ist. Ziel ist es, Lehrenden im Schuldienst neue inhaltliche<br />
und methodische Ansätze im Chemieunterricht<br />
bzw. im naturwissenschaftlichen Bereich <strong>des</strong> Sachunterrichts<br />
der Primarstufe zu vermitteln.<br />
Informationen über die Fortbildungsprogramme <strong>des</strong> lfbz<br />
Chemie in Frankfurt findet man ebenso wie die Angebote<br />
der anderen Zentren im Internet unter www.chemielehrerfortbildung.de<br />
oder unter www.gdch.de/fortbild/.<br />
Ansprechpartner in Frankfurt sind Dr. Beate Drechsler<br />
im Primarstufenbereich, Dr. Barbara Patzke und Dr. Jürgen<br />
Richter im Bereich Sek. I und Sek. II unter:<br />
E-Mail: info@chemielehrerfortbildung.de<br />
Tel.: (069) 798 29456, Fax: (069) 798 29461.<br />
Veranstaltungen <strong>des</strong> lfbz Chemie:<br />
Thema: Nachhaltigkeit in der Chemie und<br />
im Chemieunterricht<br />
Termin: 14.–16. Oktober 20<strong>02</strong><br />
Ort: JWG Universität Frankfurt<br />
Kursleiter: Prof. Dr. Hans Joachim Bader<br />
Referenten: Dr. Barbara Patzke<br />
Stefan Horn<br />
Zielgruppe: Lehrer/Lehrerinnen Chemie, Biologie;<br />
Sek. II, auch Sek. I<br />
Stoffvermittlungen:<br />
Vorträge, praktische Übungen mit<br />
umfassendem Skript<br />
Anmeldung: www.chemielehrerfortbildung.de<br />
bis 14 Tage vor Kursbeginn<br />
Unkostenbeitrag:<br />
25 Euro, keine Fahrkostenerstattung<br />
Thema: Naturwissenschaften im<br />
Sachunterricht<br />
Termin: 28. August 20<strong>02</strong><br />
14.00 –17.00 Uhr<br />
Ort: JWG Universität Frankfurt<br />
Kursleiter: Dr. Beate Drechsler<br />
Referenten: Eva Hübner<br />
Zielgruppe: Primarstufenlehrkräfte<br />
Stoffvermittlungen:<br />
Vorträge, praktische Übungen in<br />
Stationenarbeit mit umfassendem Skript<br />
Anmeldung: www.chemielehrerfortbildung.de<br />
bis 7 Tage vor Kursbeginn<br />
Unkostenbeitrag:<br />
10 Euro (8 Euro GDCh-Mitglieder),<br />
keine Fahrkostenerstattung<br />
Thema: Hochtemperatur in der Mikrowelle<br />
Termin: 4. September 20<strong>02</strong> oder<br />
20. September 20<strong>02</strong><br />
jeweils 10.00–17.00 Uhr<br />
Ort: JWG Universität Frankfurt
596 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Kursleiter: Arnim Lühken<br />
Referenten: Eva Hübner<br />
Zielgruppe: Lehrer/Lehrerinnen Chemie,<br />
Sek. II, auch Sek. I<br />
Stoffvermittlungen:<br />
Vorträge, praktische Übungen mit<br />
umfassendem Skript<br />
Anmeldung: www.chemielehrerfortbildung.de<br />
bis 7 Tage vor Kursbeginn<br />
Unkostenbeitrag:<br />
10 Euro (8 Euro GDCh-Mitglieder),<br />
keine Fahrkostenerstattung<br />
Thema: Chemie und Gesundheit<br />
Termin: 9. September 20<strong>02</strong><br />
10.00 –17.00 Uhr<br />
Ort: JWG Universität Frankfurt<br />
Referenten: Prof. Dr. Volker Wiskamp<br />
Fachhochschule Darmstadt<br />
M. Holfeld,<br />
Kaufmännische Schulen Dillenburg<br />
Zielgruppe: Lehrer/Lehrerinnen Chemie,<br />
Sek. I und Sek. II<br />
Stoffvermittlungen:<br />
Vorträge, praktische Übungen mit ausführlichen<br />
schriftlichen Begleitmaterial<br />
Anmeldung: www.chemielehrerfortbildung.de<br />
bis 7 Tage vor Kursbeginn<br />
Unkostenbeitrag:<br />
10 Euro (8 Euro GDCh-Mitglieder),<br />
keine Fahrkostenerstattung<br />
Thema: Nachwachsende Rohstoffe – Fettchemie<br />
Fünf unterschiedliche Termine<br />
Termin: Mi 25. 9. 20<strong>02</strong> für Sek. II<br />
Do 26. 9. 20<strong>02</strong> für Sek. I<br />
jeweils 10.00–16.00 Uhr<br />
Ort: Ökologische Forschungsstation<br />
(Edersee), Reiherbachstr. 13<br />
34513 Waldeck/Nieder-Werbe<br />
Termin: Do 24. 10. 20<strong>02</strong> für Sek. II<br />
Fr 25. 10. 20<strong>02</strong> für Sek. I<br />
jeweils 10.00–16.00 Uhr<br />
Ort: JWG Universität Frankfurt<br />
Termin: Di 5. 11. 20<strong>02</strong> für Sek. I<br />
jeweils 10.00–16.00 Uhr<br />
Ort: Naturschutz-Zentrum Hessen<br />
35578 Wetzlar, Friedenstr. 38<br />
Referenten: Prof. Dr. Hans Joachim Bader<br />
Herr Dr. Jürgen Richter<br />
Frau Dr. Barbara Patzke<br />
Zielgruppe: Lehrer/Lehrerinnen Chemie/Biologie,<br />
Sek. I oder Sek. II<br />
Stoffvermittlungen:<br />
Vorträge, praktische Übungen mit<br />
umfassendem Skript<br />
Anmeldung: www.chemielehrerfortbildung.de<br />
bis 7 Tage vor Kursbeginn<br />
Unkostenbeitrag:<br />
10 Euro (8 Euro GDCh-Mitglieder),<br />
keine Fahrkostenerstattung
ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 597
598 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Klasse musiziert<br />
Ausschreibung für 2003<br />
„Echoooo“ ein Musikprojekt für kreative<br />
Musikklassen<br />
Gesucht werden Klassen oder Kurse, die ein Musikstück<br />
zu dem Thema „Echo“ selbst entwickeln, einüben und<br />
aufführen.<br />
Vorgaben: Der Schwerpunkt <strong>des</strong> Stückes soll auf der<br />
musikalischen Umsetzung von „Echo“ liegen – Bezüge<br />
zu anderen Künsten wie Theater, bildende Kunst und<br />
Tanz sind erwünscht.<br />
Reproduktionen von Werken fremder Komponisten sind<br />
ausgeschlossen, Zitate sind erlaubt. Das Stück soll live<br />
aufführbar sein, möglichst viele Mitglieder der Gruppe<br />
einbeziehen und höchsten 10 Minuten dauern.<br />
Jahrgangsstufen: Grundschule, Sekundarstufen I und II<br />
Regionale Eingrenzung: Südhessen bis Linie Friedberg<br />
Anmeldung: Bis zum 20. Dezember 20<strong>02</strong> an Dorothee<br />
Graefe-Hessler<br />
Regionale Aufführungen: Im März 2003<br />
Abschlussveranstaltung: Mitte Mai 2003<br />
Weitere Informationen bei AfS-Hessen, Dorothee Graefe-Hessler,<br />
06192/6541<br />
Veranstalter: AfS-Hessen mit Unterstützung <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong><br />
<strong>Kultusministeriums</strong><br />
Ausschreibung <strong>des</strong> Projektes<br />
neue klang welten für 2003<br />
Jahrgangsstufen: Sekundarstufen I und II<br />
Anmeldung: Bis zum 31. Januar 2003 an Falk Rene<br />
Beigang oder Andreas Rubisch (s.u.)<br />
Aufführung: Hörfunk und im Rahmen <strong>des</strong> musikcomputertages<br />
2003<br />
Das Projekt neue klang welten richtet sich an Lerngruppen<br />
(Klassen, Kurse, Arbeitsgemeinschaften usw.) der<br />
Sekundarstufen I und II, die unter Einbezug eines Computers<br />
eine eigene Collage erstellen sollen.<br />
Der kompositorische Rahmen ist mit der Vorgabe Collage<br />
– eine musikalische Kunstform von Neuer Musik bis<br />
techno trance und ambient bewusst offen gehalten, so<br />
dass neben Hörpräferenzen der Schüler auch Elemente<br />
der Avantgarde Eingang in die eigenen Werke finden<br />
können. Möglicherweise haben die eigenen Kompositionen<br />
ein Programm, oder handelt es sich um ein abstraktes<br />
Klanggemälde? Vielleicht wird die Collage ausschließlich<br />
am Computer erstellt. Denkbar wären aber<br />
auch Kombinationen von Instrumenten, der Stimme oder<br />
anderer Klangerzeuger mit dem Computer. Es gibt eine<br />
Unmenge von interessanten Möglichkeiten! Wir freuen<br />
uns auf die spannenden und anregenden Ergebnisse.<br />
Der Hessische Rundfunk plant die Aufführung von entstandenen<br />
Collagen im Hörfunk. Außerdem werden die<br />
Ergebnisse im Rahmen <strong>des</strong> musikcomputertages 2003<br />
einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert.<br />
Die entstandenen Collagen müssen bis zum 30. Mai<br />
2003 als CD eingereicht werden und sollten nicht länger<br />
als fünf Minuten sein. Der CD soll zudem eine kurze Information<br />
zur Lerngruppe und Produktion beigefügt werden.<br />
Das HeLP veranstaltet vom 21. bis 23. Oktober 20<strong>02</strong> in<br />
Schlüchtern eine Impulstagung für interessierte Kolleginnen<br />
und Kollegen. Für die Lerngruppen wird ferner<br />
eine Möglichkeit geschaffen, mit Künstlern vor Ort zu<br />
arbeiten.<br />
Weitere Informationen bei:<br />
Falk Rene Beigang (0 56 03) 57 80, bossa@t-online.de<br />
oder bei Andreas Rubisch (05 61) 2 88 95 12,<br />
ARubisch@aol.com oder unter www.neueklangwelten.tk<br />
Veranstalter: AfS Hessen, HeLP, Let’s make Music, HR
ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 599<br />
,<br />
senden bis 31. Januar 2003 an:<br />
Schule<br />
Anschrift<br />
Tel.:<br />
Fax:<br />
Klasse<br />
Anzahl der Schüler<br />
Betreuende Lehrer<br />
Anschrift eines Lehrers<br />
Tel./Fax/E-Mail<br />
Anmeldebogen für neue klang welten 2003<br />
Collage – eine musikalische Kunstform von<br />
Neuer Musik bis techno trance und ambient<br />
Veranstalter: AfS-Hessen – Arbeitskreis für Schulmusik, HeLP, Let`s make Music, HR<br />
Falk Rene Beigang, Brunnenstr. 7, 34281 Gudensberg ☎ (0 56 03) 57 80,<br />
E-Mail:bossa@t-online.de<br />
oder<br />
Andreas Rubisch, Langenbeckstr. 75, 34121 Kassel ☎ (05 61) 2 88 95 12,<br />
E-Mail: ARubisch@aol.com<br />
Angaben zum Stück (kann später eingesendet werden)<br />
Titel, wenn vorhanden<br />
Kurzbeschreibung<br />
Dauer
600 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Unser Rhein – mehr als Wasser<br />
Projektbeschreibung<br />
Das Projekt wendet sich an Schulen aller Schularten im<br />
Wassereinzugsgebiet <strong>des</strong> Rheins.<br />
Der Rhein als wichtige Wasserstrasse, als kulturelles Objekt<br />
der Region und unter Einbeziehung seiner Nebenflüsse<br />
als schützenswertes Ökosystem soll im Rahmen<br />
dieses Projekts erfasst und thematisiert werden, wobei<br />
folgende Aspekte im Vordergrund stehen:<br />
– Kultur und Gesellschaft – „Der Rhein als Grenze und<br />
Verbindung“<br />
– Naturwissenschaften – „Messungen, Auswertungen,<br />
Interpretationen“<br />
– Ökonomie & Ökologie – „Nutzung durch den Menschen“<br />
Ziel ist es, dass sich Schulen mit ihren Schülerinnen und<br />
Schülern an verschiedenen Aktivitäten und Untersuchungen<br />
im Rahmen <strong>des</strong> Projekts beteiligen und dabei mit<br />
unterschiedlichen Behörden sowie mit wissenschaftlichen<br />
Instituten und Firmen zusammenarbeiten. Hierbei<br />
sollen insbesondere das menschliche Zusammenleben<br />
am Rhein und die Verantwortung für die Zukunft <strong>des</strong><br />
Rheins als europäische Lebensader im Mittelpunkt<br />
stehen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Schulen<br />
können ihre Ergebnisse auf einem Schülerkongress<br />
im Sommer 2003 der Öffentlichkeit präsentieren. Eine<br />
Fortführung <strong>des</strong> Projekts über den Schülerkongress hinaus<br />
ist vorgesehen.<br />
Interessierte Schulen erhalten bei Herrn Dr. Kock (heribert.kock@dlr.de)<br />
oder unter www.our-rhine.de weitere<br />
Informationen.<br />
Eine Projektinitiative von: HessNet, Hessisches Lan<strong>des</strong>institut<br />
für Pädagogik (HeLP), GLOBE Germany,<br />
GLOBE Niederlande, GLOBE Schweiz, Projektinitiative<br />
Rhein 2000, Protagora (Frankreich), Agenda 21 in der<br />
Schule NRW.<br />
Unterrichtsprojekt <strong>des</strong> Vereins<br />
„Hunde helfen Menschen e. V.“<br />
Der Verein „Hunde helfen Menschen e. V.“ bietet für<br />
Schülerinnen und Schüler der dritten bis sechsten Klasse<br />
ein Unterrichtsprojekt zum Thema „Keine Angst vor’m<br />
großen Hund“ an. Dieser Unterricht wird von der Firma<br />
Pedigree gesponsert, für die Schulen fallen keinerlei<br />
Kosten an.<br />
Zielsetzung dieses Angebots ist es, Kindern den richtigen<br />
Umgang mit Hunden durch ausgebildete Hundeführer<br />
und den von ihnen mitgeführten Hunden anschaulich<br />
zu vermitteln.<br />
Der Zeitbedarf beträgt eine Unterrichtsstunde, für Projektwochen<br />
ist das Angebot auch für mehrere Tage buchbar.<br />
Interessierte Schulen können sich an<br />
Hunde helfen Menschen<br />
Postfach 14 01<br />
33146 Salzkotten<br />
Tel.: (0 52 58) 2 15 05<br />
Fax: (0 52 58) 2 14 92<br />
E-Mail: Hunde-helfen-Menschen@t-online.de<br />
Homepage: www.Hunde-helfen-Kids.de<br />
wenden.<br />
4. Deutsch-Französisches Forum<br />
Am 25. und 26. Oktober 20<strong>02</strong> findet in der Rheingold-<br />
Halle in Mainz das 4. Deutsch-Französische Forum statt.<br />
Diese von den Außenministerien Deutschlands und<br />
Frankreichs ins Leben gerufene Veranstaltung zeichnet<br />
sich durch ihr doppeltes Konzept aus: Es handelt sich um<br />
eine Mischform aus Stellenbörse und Studienmesse.<br />
Aussteller sind Hochschulen, Institutionen und Unternehmen,<br />
vorrangig aus Deutschland und Frankreich. Als<br />
Besucher werden insbesondere Abiturienten und Studienanfänger<br />
sowie Hochschulabsolventen und Berufsanfänger<br />
angesprochen.<br />
Weiterführende Informationen (auch Faltblätter und<br />
Poster) können nur über das Deutsch-Französische Forum,<br />
Hafenstraße 6, 55118 Mainz, Tel.: (0 61 31) 6 22<br />
50 11, Fax: (0 61 31) 6 22 50 10, johanna.maurer@forum-fa.uni-mainz.de,<br />
oder über das Internet: www.<br />
deutsch-franzoes-forum.org bezogen werden.
ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 601<br />
Im Reich der Bisonjäger<br />
Nordamerikas Tierwelt und seine Ureinwohner<br />
Die aktuell geplante Sonderausstellung im Lan<strong>des</strong>museum<br />
Wiesbaden findet vom 15. Dezember 20<strong>02</strong> bis<br />
25. Mai 2003 unter der Schirmherrschaft von Brigadier<br />
General Charles W. Fletcher, Jr. (United States Army)<br />
statt.<br />
Die Naturwissenschaftliche Sammlung im Lan<strong>des</strong>museum<br />
Wiesbaden veranstaltet jährlich eine größere Sonderausstellung<br />
zu unterschiedlichen Themen, die insbesondere<br />
Schulen ansprechen soll. So konnten beispielsweise<br />
zur letzten Ausstellung über 1 500 Schulklassen in Wiesbaden<br />
begrüßt werden.<br />
Die zweisprachige Ausstellung wird unterschiedliche<br />
Lebensräume Nordamerikas präsentieren und das Leben<br />
der Indianer vor der Besiedlung der Europäer zum Thema<br />
haben. Unter anderem werden auch ökologische und<br />
allgemein biologische Themen vorgestellt. Die Inhalte<br />
der Ausstellung sind mit dem Unterricht in den Grundschulen<br />
und in der Sek. I abgestimmt.<br />
Museum Wiesbaden<br />
Fritz Geller-Grimm<br />
Kurator in der<br />
Naturwissenschaftlichen Sammlung<br />
<strong>des</strong> Hessischen Lan<strong>des</strong>museums<br />
Friedrich-Ebert-Allee 2<br />
65185 Wiesbaden<br />
Tel.: (06 11) 3 35 21 78<br />
Fax: (06 11) 3 35 21 92<br />
E-Mail: fritz@geller-grimm.de<br />
http://www.nws-wiesbaden.de/amerika/index.html<br />
Gelungener können Ausflüge nicht sein:<br />
Das Bildungsangebot im Freilichtmuseum<br />
Hessenpark<br />
Das Freilichtmuseum als außerschulischer Lernort<br />
Das Museum sammelt, forscht und stellt Gegenstände<br />
der ländlichen Alltagskultur aus, um eine vergangene<br />
Wirklichkeit vor dem Vergessen zu bewahren und wieder<br />
zum Leben zu erwecken. Die detailgetreue Einrichtung<br />
eines Bauernhauses bleibt jedoch eine unbelebte<br />
Sache. Man muss die Dinge mit den richtigen Augen betrachten<br />
und Fragen an sie stellen, damit sie uns etwas<br />
über die Lebensverhältnisse vergangener Generationen<br />
erzählen können. Besonders Kinder und Jugendliche<br />
brauchen hierbei Unterstützung.<br />
Der Hessenpark bietet für Schüler grundsätzlich drei verschiedene<br />
Zugänge, sich das Freilichtmuseum zu erschließen:<br />
Führungen, Schülerarbeitsbögen, Projekte.<br />
Führungen<br />
Folgende Themen sind möglich:<br />
Allgemeine Museumserkundung<br />
Die Wohnverhältnisse im bäuerlichen Haus<br />
Fachwerkbau der Region Lahn-Dill-Ohm vor 1900<br />
Tiere auf dem Bauernhof<br />
Vom Korn zum Brot<br />
Sakrale Bauten im Freilichtmuseum Hessenpark<br />
Frauen auf dem Land<br />
Schülerarbeitsbögen<br />
Schülermaterialien zur Selbstarbeit im Freilichtmuseum<br />
gibt es für verschiedene Altersgruppen und zu verschiedenen<br />
Themen. Zur Vorbereitung und Information verschickt<br />
der Hessenpark Lehrerbegleithefte.<br />
– Mit Henne Henriette unterwegs<br />
– Museumstour mit Max<br />
– Als Uroma noch ein Kind war<br />
– Tiere und Pflanzen rund um den Bauernhof<br />
– Wie die Menschen früher lebten<br />
– Ländlicher Fachwerkbau vor 1900<br />
Projekte<br />
Projektaufenthalte ermöglichen den Teilnehmern eigene<br />
Erfahrungen mit Objekten, Materialien und Techniken,<br />
aber auch Zugang zu früher auf dem Land verbreiteten<br />
Verhaltensweisen. Sie führen zu einer intensiveren Beschäftigung<br />
mit einem Thema und lassen die Schüler mit<br />
Kopf, Hand und Herz aktiv werden. Mit Ausnahme <strong>des</strong><br />
ersten Projekts steht jeweils eine einleitende Führung am<br />
Beginn, die die Grundlage für die spätere Gruppenarbeit<br />
bildet.<br />
1. Emeline weiß Bescheid (für Kinder im Kindergarten<br />
und den ersten beiden Schuljahren)<br />
Das Projekt zum Thema „Waschen früher“ beginnt<br />
mit einem Handpuppenspiel, das die Kinder auf
6<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />
motivierende Weise in die Vergangenheit führt. Beim<br />
anschließenden Rundgang durch das Museum, zusammen<br />
mit „Emeline“, werden dann verschiedene<br />
Gegenstände, z. B. Waschbrett, Wäschestampfer und<br />
Zinkwanne gesucht, die z. T. noch bis in die 1950er<br />
Jahre an einem Waschtag unerläßlich waren.<br />
2. Ländliche Arbeiten zwischen Selbstversorgung und<br />
handwerklicher Spezialisierung (ab dem 4. Schuljahr)<br />
In diesem Projekt haben die Teilnehmer die Möglichkeit,<br />
bei der Flachsverarbeitung, beim Buttern und in<br />
der Töpferei mitzuarbeiten. Durch die persönliche Erfahrung<br />
mit Arbeitsablauf und Arbeitstechniken erkennen<br />
sie, daß gewisse Arbeiten durchaus im Rahmen<br />
der häuslichen Arbeit erledigt werden konnten,<br />
andere jedoch von Aufwand und technischen Voraussetzungen<br />
her eine berufliche Ausbildung notwendig<br />
machten.<br />
3. Textilien auf dem Land (ab dem 3. Schuljahr)<br />
Dieses Projekt steht ganz im Zeichen von Fasern,<br />
Stoffen und Kleidern. In drei Gruppen kann man bei<br />
der Flachsverarbeitung, bei Wollverarbeitung und<br />
beim Filzen mitmachen. Hierbei können die Teilnehmer<br />
Herkunft und Eigenarten der beiden alten Kulturfasern<br />
kennenlernen und deren unterschiedliche<br />
Handhabung erfahren.<br />
4. Kinderleben auf dem Land (für Schulklassen vom 3.<br />
bis zum 5. Schuljahr)<br />
Im Mittelpunkt steht die Rolle <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> in der von<br />
der Landwirtschaft geprägten ländlichen Gesellschaft.<br />
Die Schüler nehmen an an einem Rollenspiel im historischen<br />
Schulhaus teil. Sie spielen die Rolle von<br />
Schülern vor dem Ersten Weltkrieg und lernen so<br />
Lehrmethoden, Lerninhalte und Verhaltensweisen<br />
kennen, die sich deutlich vom heutigen Unterricht abheben.<br />
5. Lehmbau (ab dem 3. Schuljahr)<br />
Zunächst lernen die Teilnehmer auf einem Rundgang<br />
Materialien, Aufbau und Gestaltung von Fachwerkhäusern<br />
kennen. Dann machen sie ihre Erfahrungen<br />
mit dem Baustoff Lehm und probieren Arbeitstechniken<br />
aus, die bei der Ausfachung eines Fachwerkhauses<br />
üblich waren. Anschließend werden die Bedingungen<br />
<strong>des</strong> Bauens und Wohnens für die Menschen<br />
früher und heute reflektiert. Die Teilnahme setzt jedoch<br />
die Bereitschaft voraus, sich nicht nur die Hände<br />
schmutzig zu machen.<br />
6. Fachwerkbau (ab dem 3. Schuljahr)<br />
Mit Hilfe <strong>des</strong> Zimmermanns und eines Bauplans bauen<br />
die Teilnehmer ein Modell der Schmiede aus<br />
Weinbach (1:2) auf. Sie lernen dabei die historische<br />
Fachwerkbauweise, die Bezeichnungen der Hölzer<br />
sowie die Bundzeichen der Zimmerleute kennen.<br />
Vor allen Dingen erfahren sie aber, dass beim Aufrichten<br />
der Hölzer alle zusammen und nach Plan arbeiten<br />
müssen.<br />
Sekundarstufe I und II<br />
Bei älteren Schülern ist es ratsam, den Besuch im Freilichtmuseum<br />
Hessenpark mit einer gezielten Fragestellung<br />
zu verknüpfen. Dann kann auch in dieser Altersgruppe<br />
das Interesse am ländlichen Leben und an handwerklicher<br />
Arbeit geweckt werden. In Anknüpfung an<br />
das Unterrichtsthema „Industrielle Revolution“ können<br />
im Freilichtmuseum die durch die Industrialisierung verursachten<br />
Veränderungen auf dem Land bezüglich Hausbau,<br />
Landwirtschaft und Handwerk thematisiert werden.<br />
Weitere Anknüpfungspunkte zum Geschichts- oder auch<br />
Religionsunterricht der Sekundarstufe II bieten die Themen<br />
„Frauen auf dem Land“ und „Religiöses Leben auf<br />
dem Land“. Zu beiden Schwerpunkten liegen aus unserer<br />
„Kleine Reihe Museumspädagogik“ Veröffentlichungen<br />
vor, die für ältere Schüler geeignet sind. Themenführungen<br />
behandeln die Arbeit sowie die rechtliche und politische<br />
Stellung von Frauen seit dem 18. Jh., Aspekte <strong>des</strong><br />
Geschlechterverhältnisses und die Lebensgeschichten<br />
ehemaliger Hausbewohnerinnen. Die Führung „Sakrale<br />
Bauten im Freilichtmuseum Hessenpark“ zeigt dörfliche<br />
Kirchen, Kleindenkmale und eine ehemalige Synagoge<br />
als Zeugen für das religiöse Leben von Christen und Juden<br />
in Hessen. Nicht zuletzt das Unterrichtsthema<br />
„Mensch und natürliche Mitwelt“ ist im Freilichtmuseum<br />
durch die Landwirtschaft, die sich früher als Kreislaufwirtschaft<br />
darstellte, vertreten.<br />
Das Freilichtmuseum pädagogisch nutzen<br />
Der Hessenpark stellt Lehrerkollegien und Studienseminaren<br />
das Freilichtmuseum als außerschulischen<br />
Lernort vor. Ein spezieller Rundgang mit anschließender<br />
Vorstellung der Materialien, Projekte und Anbindungsmöglichkeiten<br />
an den Unterricht ist die ideale Gelegenheit<br />
für einen Kollegiumsausflug.<br />
Freilichtmuseum Hessenpark GmbH<br />
61267 Neu-Anspach/Taunus<br />
Tel.: (0 60 81) 588-0<br />
Fax: (0 60 81) 588-160<br />
Internet: www.hessenpark.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
1. 3. bis 30. 4. täglich 9.00–18.00 Uhr<br />
1. 5. bis 31. 8. täglich 9.00–20.00 Uhr<br />
1. 9. bis 3. 11. täglich 9.00–18.00 Uhr<br />
Einlass bis 1 Stunde vor Schließung.<br />
Vom 1. Mai bis 31. August bei Eintritt ab 17.00 Uhr<br />
ermäßigte Eintrittspreise.
ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 603<br />
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.<br />
Aus der Vergangenheit für die Zukunft<br />
lernen<br />
Kompaktseminar: Lernort Gedenkstätten<br />
Fortbildungsveranstaltung für Vertreter/innen der<br />
Schulämter, Leiter/innen derStudienseminare und Mitarbeiter/innen<br />
der Universitäten in Hessen in der Albert-<br />
Schweitzer-Begegnungsstätte in Niederbronn-les-Bains<br />
(Frankreich)<br />
Thema: Erfahrungs- und handlungsorientierte Zugänge<br />
zur Zeitgeschichte – Außerschulisches Lernen an Gedenkstätten<br />
und Erinnerungsorten deutsch-französischer<br />
Geschichte im Elsass<br />
Termin: Montag, den 30. September 20<strong>02</strong> bis Dienstag,<br />
den 1. Oktober 20<strong>02</strong> Treffpunkt: Frankfurt am Main,<br />
Hauptbahnhof/Südseite: 9.30 Uhr<br />
Veranstalter: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />
e. V., Lan<strong>des</strong>verband Hessen<br />
Tagungsort: Albert-Schweitzer-Begegnungsstätte in<br />
Niederborn-les-Bains/Elsass<br />
Eigenkosten: 50,– Euro (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung,<br />
Eintrittsgelder)<br />
Die Albert-Schweitzer-Begegnungsstätte Niederbronnles-Bains<br />
im Elsass ist eine von derzeit vier Jugendbegegungsstätten<br />
im Ausland, die der Volksbund Deutsche<br />
Kriegsgräberfürsorge e.V. seit Anfang der 1990er Jahre<br />
in direkter Nähe zu großen Kriegsgräberstätten errichtet<br />
hat. Schulen können dort verschiedenartige Projekte zum<br />
Thema „Friedenserziehung“ durchführen. Auch für binationale<br />
Begegnungen und gemeinsame Projekte von<br />
Partnerschulen steht die Einrichtung zur Verfügung. Die<br />
unmittelbare Nähe zu einer großen Kriegsgräberstätte ermöglicht<br />
es, sich auf sehr anschauliche Weise mit den<br />
Themen „Krieg und Frieden“, deutsch-französische Geschichte,<br />
Gewalt etc. auseinander zu setzen. Zudem bietet<br />
sich aufgrund der räumlichen Nähe zu den EU-Institutionen<br />
in Straßburg die Beschäftigung mit europapolitischen<br />
Fragen an.<br />
Im Rahmen <strong>des</strong> zweitägigen Kompaktseminars haben<br />
die Teilnehmenden die Gelegenheit, die pädagogische<br />
Arbeit der Jugendbegegnungsstätten Niederbronn mit<br />
ihren vielfältigen erlebnis- und handlungsorientierten<br />
Programmbausteinen sowie das Haus und seine Umgebung<br />
kennen zu lernen. Um einen Eindruck davon zu bekommen,<br />
wie ein Geschichtsunterricht an Gedenk- und<br />
Erinnerungsorten mit Schülerinnen und Schülern konkret<br />
umgesetzt werden kann, wird das Programm der Fortbil-<br />
dung sich eng an die Angebote halten, die auch von<br />
Schülerinnen und Schülern wahrgenommen werden. Dazu<br />
zählen unter anderem<br />
– Geschichte erkunden – Europa begreifen“: Spurensuche<br />
auf der angrenzenden Kriegsgräberstätte Niederbronn-les-Bains<br />
unter Einbeziehung von Einzelschicksalen<br />
– Zugänge zur Zeitgeschichte anhand von „Soldatenbriefen“<br />
– der Umgang mit Kriegsgräberstätten anhand von<br />
Besucherbüchern<br />
– die Besichtigung <strong>des</strong> Festungswerkes der Maginotlinie<br />
in Lembach<br />
– die Besonderheit <strong>des</strong> „Grenzlan<strong>des</strong> Elsass“ im Laufe<br />
der Geschichte<br />
Interessierte senden ihre verbindliche Anmeldung<br />
bitte an folgende Adresse:<br />
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.<br />
Lan<strong>des</strong>verband Hessen<br />
Sandweg 7<br />
60316 Frankfurt/M<br />
Tel.: (0 69) 94 49 07-0<br />
Fax: (0 69) 94 49 07-70<br />
Kontakt: Cornelia Meyer,<br />
Referentin für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Die Fortbildungsveranstaltung ist auf 14 Personen begrenzt.<br />
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von<br />
uns ein Bestätigungsschreiben.
604 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.<br />
Lan<strong>des</strong>verband Hessen<br />
Sandweg 7<br />
60316 Frankfurt/M<br />
Kontakt: Cornelia Meyer,<br />
Referentin für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Tel.: (0 69) 94 49 07-0<br />
Fax: (0 69) 94 49 07-70<br />
Anmeldeformular<br />
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Fortbildungsveranstaltung <strong>des</strong> Volksbun<strong>des</strong> Deutsche<br />
Kriegsgräberfürsorge e. V., Lan<strong>des</strong>verband Hessen, vom 30. September bis 1. Oktober 20<strong>02</strong> an:<br />
Name, Vorname Straße<br />
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
Plz, Ort Telefon/Fax<br />
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
Institution und Adresse/<br />
Telefon und Fax<br />
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
E-Mail-Adresse<br />
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
Datum Unterschrift<br />
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 605<br />
Programm <strong>des</strong> Kompaktseminars:<br />
Lernort Gedenkstätten<br />
Montag, den 30. 9. 20<strong>02</strong><br />
9.30 Uhr Abfahrt in Frankfurt am Main<br />
(Treffpunkt Hauptbahnhof Südseite)<br />
ca. 12.30 Uhr Ankunft in der Albert-Schweitzer-<br />
Begegungsstätte Niederbronn-les-<br />
Bains Begrüßung und Zimmereinteilung<br />
13.00 Uhr Mittagessen<br />
14.00 Uhr „Spurensuche“ auf der Kriegsgräberstätte<br />
unter besonderer Berücksichtigung<br />
von Einzelschicksalen<br />
(Bernard Klein, Leiter der<br />
Begegungsstätte)<br />
16.00 Uhr Kaffeepause<br />
16.30 Uhr Die pädagogischen Angebote der<br />
Begegnungsstätte für Schulen<br />
(B. Klein) Gestaltung einer Projektwoche/Rahmenbedingungen<br />
Kennen lernen der Räumlichkeiten<br />
18.30 Uhr Elsässer Küche: Flammkuchenessen<br />
in Niederbronn-les-Bains<br />
Dienstag, den 1. 10. 20<strong>02</strong><br />
8.00 Uhr Frühstück<br />
9.00 Uhr Möglichkeiten von Multiplikatoren,<br />
die Schulprojektarbeit <strong>des</strong> Volksbunds<br />
Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />
bekannter zu machen<br />
– Beispiele aus der Praxis –<br />
Schulprojektwoche in Niederbronnles-Bains:<br />
Referent/-innen:<br />
– Frau Christiane Bull (Pädagogische<br />
Mitarbeiterin, Hessisches Lan<strong>des</strong>institut<br />
für Pädagogik, Regionalstelle<br />
Darmstadt-Dieburg)<br />
– Herr Dieter Weis, Frau Silke Wolf<br />
(Theodor-Litt-Schule Michelstadt)<br />
10.45 Uhr „Grenzland Elsass“: Besonderheiten<br />
der deutsch-französischen Gesichte<br />
11.00 Uhr Abfahrt nach Lembach: Besichtigung<br />
eines Festigungswerkes der<br />
Maginotlinie<br />
13.00 Uhr Mittagessen auf eigene Rechnung<br />
ca. 17.00 Uhr Ankunft in Frankfurt am Main<br />
Das Thema „Krieg und Gefangenschaft“<br />
im Geschichtsunterricht<br />
„So weit die Füße tragen“<br />
„Der Krieg ist eine Sache <strong>des</strong> Menschen, in der er sich<br />
wiedererkennen kann: unter Schlägen und Leid findet er<br />
sein deformiertes Bild.“ So schrieb einst Siegfried Lenz.<br />
Doch auch über die reine Kriegshandlung hinaus, auch<br />
nach Kriegsschluss, kann die Deformation fortgesetzt,<br />
können Schläge und Leid andauern. So sind Flucht und<br />
Vertreibung gerade für uns Deutsche Sinnbild dieser<br />
fortgeführten Deformation. Auch Kriegsgefangenschaft<br />
stellt nicht nur ein eher technischer Zustand zeitweiliger<br />
Verwahrung ehemaliger Soldaten dar, sondern konnte<br />
den Krieg als Kampf um das eigene Überleben lediglich<br />
mit anderen Arten an Grausamkeiten fortsetzen.<br />
Nach vier Jahren Entwicklung und Dreharbeiten an russischen<br />
und deutschen Originalschauplätzen kam die<br />
spektakuläre Neuverfilmung <strong>des</strong> Bestsellerromans „SO<br />
WEIT DIE FÜSSE TRAGEN“ von Josef Martin Bauer<br />
am 27. Dezember 2001 bun<strong>des</strong>weit in die Kinos.<br />
Der Roman, einer der wenigen, der auch im „Haus der<br />
Geschichte“ in Bonn als Symbol der Nachkriegszeit und<br />
der Bewältigung der Folgen <strong>des</strong> Zweiten Weltkrieges<br />
ausgestellt ist, erzählt die wahre Geschichte der packenden<br />
Flucht <strong>des</strong> deutschen Soldaten Clemens Forell aus<br />
dem ostsibirischen Kriegsgefangenenlager Kap Deschnew.<br />
Vor dem grandiosen Panorama der sibirischen<br />
Landschaft schlägt sich Forell durch die vielen Gefahren<br />
der Taiga und Tundra bis nach Persien durch. Drei Jahre<br />
ist er unterwegs - auf Eisenbahnwaggons, mit dem Boot<br />
und meist zu Fuß. 14 208 Kilometer legt er zurück. Erst<br />
an Weihnachten 1952 kann er seine Familie wiedersehen,<br />
die er acht Jahre zuvor für einen schon verlorenen<br />
Krieg verlassen musste .. .<br />
In den letzten Monaten wurden mit großem Erfolg vielerorts<br />
Schulvorstellungen dieses Filmes ermöglicht, bei<br />
denen der Regisseur Hardy Martins und eigens geladene,<br />
regionale Zeitzeugen zum Film und zu den damaligen<br />
Geschehnissen Stellung nahmen und mit den Schülern<br />
diskutierten.<br />
Das große Interesse und überraschend viele Kenntnislücken<br />
bei den Jugendlichen haben uns veranlasst, diese<br />
Schulvorstellungen nun bun<strong>des</strong>weit allen Schulen anzubieten,<br />
wobei sich die Vorstellungen primär an den Gerichtsunterricht<br />
der 9. bis 12. Klassen wenden.<br />
Bei den bisherigen Veranstaltungen wurde klar, wie sehr<br />
dieser Film die Seele und die deutsche Kultur berührt.<br />
Denn die Verdrängung vieler Aspekte der damaligen<br />
Zeit beeinflusst noch heute unsere Kultur und unser<br />
Selbstbewusstsein als Nation.<br />
Diese Problematik gewinnt mehr und mehr an Aktualität.<br />
Die LOS ANGELES TIMES schrieb am 8. März 20<strong>02</strong>
606 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />
zwei Seiten über die historische Erstmaligkeit, dass<br />
Deutsche ihr Leiden beschreiben anlässlich der neuen<br />
Novelle IM KREBSGANG von Günter Grass, ebenso<br />
widmete sich die gesamte Weltpresse dieser Thematik.<br />
SO WEIT DIE FÜSSE TRAGEN ist der erste aktuelle<br />
Film, der sich diesem Thema aus emotionaler Perspektive<br />
nähert und damit für viel Diskussionsstoff sorgt.<br />
In Absprache mit dem Leiter <strong>des</strong> Fachbereichs Geschichte<br />
der jeweiligen Schulen werden wir ab August 20<strong>02</strong> in<br />
der jeweiligen Stadt eine Filmkopie im nächstgelegenen<br />
Kinotheater bereitstellen. Der Termin wird auf Wunsch<br />
der Schulen festgelegt und sollte im neuen Schuljahr entweder<br />
vor oder nach den Herbstferien liegen. Die<br />
Schüler werden, – wie bei Schulvorführungen üblich –<br />
einen regional unterschiedlichen Sondereintrittspreis bezahlen,<br />
die Lehrer haben freien Eintritt. Von unserer Seite<br />
wird der Kontakt zu Zeitzeugen aufgebaut, so dass bei<br />
jeder Vorstellung eine anschließende Diskussion ermöglicht<br />
wird.<br />
Für weitere Informationen oder zur Terminierung können<br />
Sie uns jederzeit erreichen:<br />
Telefon (089) 23 66 900, Fax (089) 23 66 9044,<br />
E-Mail: info@cascadeur.de<br />
Auf Wunsch können wir Ihnen auch umfangreiche Referenzen<br />
von Lehrern zukommen lassen, denen diese Veranstaltungen<br />
bereits erfolgreich als Unterrichtsansatz angeboten<br />
wurde.<br />
Zeitung für die Schule<br />
Stiftung Lesen/IZOP-Institut (Hrsg.): Zeitung für die<br />
Schule (Arbeitshilfen für die Schule Nr. 12), Mainz/Aachen,<br />
2., überarb. Aufl. 20<strong>02</strong> (48 Seiten, 5,– Euro (zzgl.<br />
1,53 Euro für Porto und Versand); ISSN 0178-0662<br />
– Die neu herausgegebene, überarbeitete Arbeitshilfe informiert<br />
kompakt und anschaulich über: Zeitungsgeschichte,<br />
den deutschen Zeitungsmarkt, die Struktur<br />
eines Zeitungsverlages, Nachrichtenagenturen, die<br />
Arbeit der Redakteure, Gestaltung und Sprache der<br />
Zeitung, Zeitung und Internet etc.<br />
– Sie bietet einen Überblick über Ziele und Elemente<br />
<strong>des</strong> vom IZOP-Institut entwickelten medienpädagogischen<br />
Projektes „Zeitung in der Schule“. Zugleich liefert<br />
sie in der Praxis erprobte Ideen für die Unterrichtsarbeit:<br />
Übungen zur selektiven und kontinuierlichen<br />
Zeitungslektüre, Arbeit mit informierenden und<br />
meinungsäußernden Textformen, Zeitungs- und<br />
Schlagzeilenvergleiche, Arbeit mit Zeitungsanzeigen,<br />
Hinweise zum Recherchieren, Tipps zum Verfassen<br />
eines Zeitungsartikels etc.<br />
– Ein Glossar und weiterführende Literaturhinweise ergänzen<br />
die Broschüre zu einem systematischen Handwerkszeug<br />
für Pädagogen, um junge Menschen in einem<br />
ersten Schritt an das Thema „Zeitung“ heranzuführen.<br />
Schüler sollen durch sie zum Zeitunglesen<br />
„verführt“ werden: Indem sie sich nicht nur passiv,<br />
sonder aktiv und kreativ mit Zeitungen auseinandersetzen,<br />
können sie in ihren Leseerfahrungen zugleich<br />
ein Stück weit Lebenserfahrung sammeln.<br />
– Die Broschüre ist erhältlich beim IZOP-Institut zur<br />
Objektivierung von Lern- und Prüfungsverfahren<br />
GmbH, Heidchenberg 11, 52076 Aachen-Hahn<br />
(Tel.: (0 24 08) 58 89-0; Fax: (0 24 08) 58 89-27;<br />
E-Mail: izop@izop.de).<br />
Melsunger Falt-Tafel Deutsche Grammatik<br />
Nach dem bewährten Muster der Grammatiken für Englisch,<br />
Französisch und Latein bietet die Melsunger<br />
Spiele-Börse jetzt auch eine Falt-Tafel „Deutsche Grammatik“<br />
an.<br />
Es handelt sich dabei um eine übersichtliche Darstellung<br />
der wichtigsten Grundinformationen zu Wortarten, Satzgliedern,<br />
Satzarten, Deklination und Konjugation. Sie ist<br />
vor allem zum Nachschlagen sehr geeignet. Zahlreiche<br />
Beispiele machen die Anwendungen deutlich und erhöhen<br />
so die Verständlichkeit. Dabei sind die Angaben<br />
sinnvoll auf das Wesentliche reduziert. Besonders hilfreich<br />
ist, dass Fragen, die Schülerinnen und Schüler häufig<br />
Schwierigkeiten bereiten, besonders hervorgehoben<br />
sind. Man merkt daran, dass erfahrene Pädagogen an der<br />
Erstellung mitgewirkt haben.<br />
Bestellungen können direkt bei der Melsunger Spiele-<br />
Börse, Dessauer Str. 3, 34212 Melsungen, Fax: (0 56 61)<br />
5 00 46, E-Mail: Melsunger-Spiele@t-online.de gerichtet<br />
werden. Der Einzelpreis der Tafel beträgt 4,50 Euro;<br />
Lehrerprüfpreis 3,– Euro (jeweils plus Versandkosten).<br />
Schulen erhalten günstige Staffelpreise, z. B. ab 100 Exemplaren<br />
3,50 Euro pro Tafel.
ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 607<br />
20. Tischtennis-mini-Meisterschaften <strong>des</strong><br />
Deutschen Tischtennis-Bun<strong>des</strong> im<br />
Schuljahr 20<strong>02</strong>/2003<br />
Interessierte Schulen und Vereine können sich im Schuljahr<br />
20<strong>02</strong>/2003 wieder an den mini-Meisterschaften beteiligen.<br />
Diese Aktion ist für alle Mädchen und Jungen<br />
bis 12 Jahre ausgeschrieben, die mit Beginn der mini-<br />
Meisterschaften noch keinen Spielerpass besitzen bzw.<br />
noch an keiner offiziellen Tischtennis-Veranstaltung teilgenommen<br />
haben. Genaue Hinweise gehen aus den<br />
Spielregeln in der Ausschreibungsbroschüre hervor, die<br />
in der Regiebox (siehe unten) enthalten ist.<br />
Die mini-Meisterschaften beginnen mit Veranstaltungen<br />
in Städten, Dörfern und Gemeinden (Ortsentscheide) und<br />
führen über Kreis-, Bezirks- und Verbandsentscheide<br />
zum Bun<strong>des</strong>entscheid, zu dem die bei den Verbandsentscheiden<br />
jeweils erfolgreichsten 20 Mädchen und<br />
20 Jungen eingeladen werden. Der Bun<strong>des</strong>entscheid<br />
wird nur für die Altersklasse 10 Jahre und jünger ausgerichtet.<br />
Ortsentscheide können von allen Schulen selbständig<br />
durchgeführt oder in Zusammenarbeit mit einem Verein<br />
organisiert werden. Die Gruppe der Volksbanken und<br />
Raiffeisenbanken als Förderer der Tischtennis-mini-Meisterschaften<br />
haben ihre Unterstützung zugesagt.<br />
Als zusätzlichen Anreiz, eine mini-Meisterschaft zu organisieren,<br />
wird der Deutsche Tischtennis-Bund unter<br />
den Veranstaltern, also auch den Schulen, für eine gute<br />
Organisation wertvolle Sachpreise auslosen. Der Hauptpreis<br />
ist eine komplette Turnierbox, bestehend aus einem<br />
Tischtennistisch, Tischtennisnetz, Schiedsrichtertisch,<br />
Zählgerät und Umrandungen.<br />
Die notwendigen Unterlagen zur problemlosen Durchführung<br />
und Organisation einer solchen Veranstaltung<br />
werden in Form einer Regiebox kostenlos zur Verfügung<br />
gestellt, wenn eine mini-Meisterschaft schriftlich<br />
beim zuständigen Tischtennis-Mitgliedsverband (siehe<br />
unten) angemeldet worden ist.<br />
Die erste Durchführungsebene (Ortsentscheide) beginnt<br />
am 1. September 20<strong>02</strong> und endet am 16. Februar 2003.<br />
Wenn Sie an einer Durchführung interessiert sind, können<br />
sie untenstehenden Abschnitt ausfüllen und an Ihren<br />
zuständigen Mitgliedsverband senden:<br />
Hessischer Tischtennis-Verband<br />
Postfach 11 40<br />
35411 Pohlheim<br />
Tel.: (0 64 03) 95 68 0<br />
Fax: (0 64 03) 95 68 13<br />
E-Mail: geschaeftsstelle@httv.de<br />
Bitte senden Sie eine Regiebox zur Durchführung der mini-Meisterschaften an:<br />
Schule/Verein:<br />
Name:<br />
Straße:<br />
PLZ, Ort:<br />
Tel.:
608 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Der neue Tischtennis-Wettbewerb:<br />
DIE BESTE KLASSE<br />
Der neue TT-Wettbewerb DIE BESTE KLASSE wird<br />
nach erfolgreich absolvierter Pilotphase nun bun<strong>des</strong>weit<br />
angeboten. Es handelt sich um einen Wettbewerb für<br />
Schulen, bei dem Mädchen und Jungen Zugang zu einer<br />
der dynamischsten und faszinierensten Rückschlagspiele<br />
finden sollen. Ganz nebenbei werden auf spielerische Art<br />
Integration, Toleranz und soziale Kompetenz geschult<br />
und gefördert.<br />
Der Wettbewerb DIE BESTE KLASSE kann beispielsweise<br />
in der Sportstunde, innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft,<br />
in einer Pilotprojektwoche, an einem Tag der offenen<br />
Tür, in den Unterrichtspausen, bei Vergleichskämpfen<br />
mit anderen Schulen etc. ausgetragen werden.<br />
Bestelladresse für eine Regiebox zur Durchführung<br />
(10,– Euro plus Versandkosten): Deutscher Tischtennis-Bund,<br />
Otto-Fleck-Schneise 12, 6<strong>02</strong>58 Frankfurt/Main,<br />
Tel.: (0 69) 69 50 19-0, Fax: (0 69) 69 50 19 13.<br />
Die SCHULTISCHTENNIS-SETS <strong>des</strong><br />
Deutschen Tischtennis-Bun<strong>des</strong><br />
Einstieg für Schulen und Chance für die<br />
Nachwuchsförderung<br />
Sinn der SCHULTISCHTENNIS-SETS ist es, den Schulen<br />
einen Einstieg in die Schulsportart Tischtennis zu erleichtern.<br />
Häufig fehlt es an den einfachsten Materialien,<br />
um in der Schule Tischtennis im Unterricht anbieten zu<br />
können. Mit den SETS hat der Deutsche Tischtennis-<br />
Bund die Möglichkeit geschaffen, diese Schwierigkeiten<br />
zu umgehen.<br />
Das SCHULTISCHTENNIS-SET I enthält:<br />
12 Tischtennisschläger für Anfänger<br />
3 Tischtennisnetze<br />
144 Tischtennis-Trainingsbälle<br />
Informationsmaterial <strong>des</strong> DTTB<br />
Das SCHULTISCHTENNIS-SET II enthält:<br />
16 Tischtennisschläger für Fortgeschrittene<br />
144 Tischtennis-Trainingsbälle<br />
Informationsmaterial <strong>des</strong> DTTB<br />
Jede Schule kann zunächst nur ein SET erwerben.<br />
Nach Ablauf von drei Jahren kann das Nachfolge-<br />
SET (SCHULTISCHTENNIS-SET II) bestellt werden.<br />
Der Wert eines SCHULTISCHTENNIS-SETS liegt<br />
bei ca. 255,– Euro. Es wird an die Schulen für jeweils<br />
103,– Euro inkl. Mehrwertsteuer und Porto verkauft.<br />
Die Schulen bestellen die SCHULTISCHTENNIS-SETS<br />
mit Unterschrift <strong>des</strong> Schulleiters und Dienstsiegel beim<br />
Deutschen Tischtennis-Bund. Dieser sendet den Schulen<br />
die Informationsmaterialien zu und verteilt die Bestellungen<br />
gleichmäßig auf die Firmen, die Schläger, Bälle<br />
(und Netze) mit der Rechnung direkt an die Schulen liefern.<br />
Deutscher Tischtennis-Bund<br />
Otto-Fleck-Schneise 12<br />
60528 Frankfurt<br />
Tel.: (0 69) 69 50 19 0<br />
Fax: (0 69) 69 50 19 13
ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 609<br />
Deutscher Tischtennis-Bund<br />
Frau Marita Bugenhagen<br />
Otto-Fleck-Schneise 12<br />
60528 Frankfurt am Main<br />
DIE SCHULTISCHTENNIS-SETS<br />
<strong>des</strong> Deutschen Tischtennis-Bun<strong>des</strong><br />
❑ ❑<br />
Wir bestellen das Wir haben 19___<br />
SCHULTISCHTENNIS-SET I das SCHULTISCHTENNIS-SET I erhalten<br />
bestehend aus und bestellen das Nachfolge-SET<br />
(SCHULTISCHTENNIS-SET II)<br />
bestehend aus:<br />
12 Tischtennisschlägern für Anfänger 16 Tischtennisschlägern für Fortgeschrittene<br />
3 Tischtennisnetzen 144 Tischtennis-Trainingsbällen<br />
144 Tischtennis-Trainingsbällen Informationsmaterial <strong>des</strong> DTTB<br />
Informationsmaterial <strong>des</strong> DTTB (Broschüren, Aufkleber, Plakate)<br />
(Broschüren, Aufkleber, Plakate)<br />
zum Preis von 103,– Euro inkl. Mehrwertsteuer und Porto.<br />
Die Rechnung wird beglichen, sobald das Set in der Schule eingetroffen ist.<br />
Versandanschrift:<br />
Schulname:<br />
Straße:<br />
PLZ, Ort:<br />
Tel.:<br />
Bun<strong>des</strong>land:<br />
_________________________________________<br />
(Name und Unterschrift)<br />
der Schulleiterin/<strong>des</strong> Schulleiters<br />
Dienstsiegel:<br />
(Ort, Datum): ________________________________________________________________________
610 Veranstaltungen und Hinweise ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Hessische Lan<strong>des</strong>zentrale für politische<br />
Bildung<br />
Publikationen:<br />
Bei der Lan<strong>des</strong>zentrale für politische Bildung – Publikationsausgabe<br />
– Rheinbahnstraße 2, 65185 Wiesbaden<br />
stehen folgende Publikationen zur Verfügung:<br />
Für alle Interessierte (Einzelabgabe)<br />
1. Berg, Thomas (Hrsg.)<br />
Moderner Wahlkampf<br />
Blick hinter die Kulissen<br />
Für alle Interessierte (auch Klassensätze)<br />
1. Bun<strong>des</strong>zentrale für politische Bildung (Hrsg.)<br />
Information zur politischen Bildung „aktuell“<br />
Bun<strong>des</strong>tagswahl 20<strong>02</strong><br />
2. „Aus Politik und Zeitgeschichte“<br />
Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament:<br />
B 21/20<strong>02</strong> vom 24. Mai 20<strong>02</strong><br />
Mit folgenden Beiträgen:<br />
Franz Walter<br />
Die Mitte im Programmloch Essay<br />
Tobias Dürr<br />
Die Linke nach dem Sog der Mitte<br />
Zu den Programmdebatten von SPD, Grünen und<br />
PDS in der Ära Schröder<br />
Frank Bösch<br />
Bereit für den Wechsel? Die strategische und<br />
inhaltliche Positionierung von CDU/CSU und<br />
FDP vor der Bun<strong>des</strong>tagswahl 20<strong>02</strong><br />
Frank Decker<br />
Perspektiven <strong>des</strong> Rechtspopulismus in<br />
Deutschland am Beispiel der „Schill-Partei“<br />
Karlheinz Niclauß<br />
Koalitionen und Kandidaten:<br />
Rückblick und Wahleinschätzung 20<strong>02</strong><br />
Wolfgang Harenstein<br />
Fünf Jahrzehnte Wahlen in der Bun<strong>des</strong>republik:<br />
St<strong>abi</strong>lität und Wandel<br />
Hinweis für die Bestellung:<br />
1. Abholung der Publikationen während der Öffnungszeiten<br />
möglich.<br />
2. Andernfalls ist eine schriftliche Bestellung unbedingt<br />
erforderlich.<br />
3. Sendungen bis 1 kg versenden wir kostenlos.<br />
4. Sendungen über 1 kg (Pakete) werden unfrei versandt.<br />
Neue Öffnungszeiten:<br />
Mo 10–15 Uhr<br />
Di 10–19 Uhr<br />
Mi geschlossen<br />
Do 10–19 Uhr<br />
Fr 10–15 Uhr<br />
Veranstaltungen:<br />
Internationale Tagung „Facetten islamischer Welten:<br />
Geschlechterordnungen und interkultureller Dialog“<br />
Donnerstag, den 17. bis Freitag, den 19. Oktober 20<strong>02</strong>,<br />
in Frankfurt/Main<br />
17. 10. <strong>02</strong>. 18.00–20.00 Uhr<br />
18. 10. <strong>02</strong>. 9.30–18.15 Uhr<br />
19. 10. <strong>02</strong>. 9.30–13.00 Uhr<br />
Mit der interdisziplinären und internationalen Konferenz<br />
möchten wir in die oft pauschale und geschlechtsblinde<br />
Debatte um „den“ Islam und islamistische Strömungen<br />
eingreifen, um neue Ansatzpunkte <strong>des</strong> interkulturellen,<br />
aber auch wissenschaftlichen Dialogs zu entwickeln.<br />
Aus unterschiedlichen Erfahrungskontexten und wissenschaftlichen<br />
Perspektiven werden islamische Lebensformen<br />
und heterogene Konzepte von „islamischer Geschlechterordnung“<br />
vorgestellt und diskutiert.<br />
Die Fachtagung wird in Kooperation mit dem Cornelia<br />
Goethe Centrum für Frauenstudien und die Erforschung<br />
der Geschlechterverhältnisse veranstaltet.<br />
Weitere Informationen:<br />
HLZ, Referat VII, Mechtild M. Jansen/Andrea Hahlweg<br />
Tel. (0611) 99 197 27 oder 17<br />
Mail: m.m.jansen@hlz.hessen.de<br />
a.hahlweg@hlz.hessen.de<br />
CGCentrum@soz.uni-frankfurt.de<br />
Homepage: www.hlz.hessen.de<br />
http://www.uni-frankfurt.de/cgc<br />
Kosten: Für diese Tagung wird kein Beitrag erhoben.
ABl. 8/<strong>02</strong> Veranstaltungen und Hinweise 611<br />
Tagung „Religion und Migration“<br />
In der Heilig Geist Kirche, Am Dominikanerkloster,<br />
Frankfurt/M.<br />
Freitag, den 01. November <strong>02</strong>, 14.00–20.00 Uhr<br />
Samstag, den <strong>02</strong>. November <strong>02</strong>, 09.00–18.00 Uhr<br />
Nicht für alle, aber für viele Zuwanderer spielt die religiöse<br />
Überzeugung eine Rolle. Die religiösen Zuwanderer<br />
haben längst in vielfältiger Weise ihr Gemeindeleben<br />
selbst organisiert. Für sie haben diese Gemeinden eine<br />
große Bedeutung – für die große Öffentlichkeit hingegen<br />
sind deren Aktivitäten wohl eher ein marginales Thema.<br />
Verglichen mit dem Beitrag, den sie zur Integration ihrer<br />
Mitglieder leisten, ist die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit<br />
eindeutig unterpräsentiert oder verzerrt. In Zeitungsberichten<br />
wird entweder über die fremd anmutende<br />
Glaubensausübung oder über die Feste der religiösen<br />
Gruppe in folkloristischer Manier berichtet. Erst in jüngster<br />
Zeit sind Beiträge zu verzeichnen, die sachgemäß<br />
über die Anliegen und Alltagsprobleme berichten.<br />
Auf der Tagung soll u. a. die Vielfalt der Gemeinden aufgezeigt<br />
werden. Eine weitere Fragestellung wird sein,<br />
wie ändert sich die Religion in der Fremde und welche<br />
Bedeutung erhält sie für die Migranten, bietet sie Schutz<br />
und Orientierung?<br />
Die Tagung wird in Kooperation mit dem Amt für Multikulturelle<br />
Angelegenheiten, Frankfurt, der Evangelischen<br />
Stadtakademie, Frankfurt sowie dem Katholischen<br />
Bildungswerk, Frankfurt veranstaltet<br />
Weitere Informationen:<br />
HLZ, Referat VII, Mechtild M. Jansen/Andrea Hahlweg<br />
Tel. (0611) 99 197 27 oder 17<br />
Mail: m.m.jansen@hlz.hessen.de<br />
a.hahlweg@hlz.hessen.de<br />
Kosten: Für diese Tagung wird kein Beitrag erhoben.<br />
Fachtagung „Medien-Jugend“<br />
am Dienstag, den 24. September 20<strong>02</strong>,<br />
9.45 Uhr–16.30 Uhr, in Frankfurt/Main.<br />
Unter dem Einfluss der schrecklichen Ereignisse in Erfurt<br />
wird die Wirkung der Medien auf Jugendliche und<br />
Heranwachsende erneut diskutiert. Der besorgte Blick<br />
von Öffentlichkeit, Politik und Jugendarbeit richtet sich<br />
insbesondere auf die Wirkung von Gewaltdarstellungen<br />
und den schwindenden Einfluss traditioneller Erziehungsagenturen<br />
wie Familie, Schule oder Kirche.<br />
Die Tagung möchte sich dem komplexen Verhältnis<br />
Jugendlicher zu den Medien annähern und die Wirkung<br />
von Gewaltdarstellungen diskutieren. Sie beabsichtigt,<br />
Einblicke in ein Aufwachsen zu geben, aus dem Fernsehen,<br />
Computer und Play-Station nicht mehr wegzudenken<br />
sind und einen maßgeblichen Einfluss auf die<br />
(Selbst-) Sozialisation Heranwachsender in der „Informationsgesellschaft“<br />
ausüben.<br />
Weitere Informationen:<br />
HLZ, Referat VII, Mechtild M. Jansen/Andrea Hahlweg<br />
Tel. (0611) 99 197 27 oder 17<br />
Mail: m.m.jansen@hlz.hessen.de<br />
a.hahlweg@hlz.hessen.de<br />
Kosten: 10,00 Euro Tagungsbeitrag, inkl. Mittagessen<br />
Freistellungshinweis:<br />
Alle Veranstaltungen entsprechen den Vorschriften <strong>des</strong><br />
§ 16 der Hessischen Urlaubsverordnung für Beamte und<br />
Angestellte im öffentlichen Dienst vom 16. 11. 1992. Es<br />
kann Dienstbefreiung in Anspruch genommen werden.
612 ABl. 8/<strong>02</strong><br />
BUCHBESPRECHUNGEN<br />
Freund, Bodo:<br />
Hessen. 1. Aufl.,<br />
Gotha und Stuttgart: Klett-Perthes,<br />
20<strong>02</strong>, 388 S., 31,– Euro<br />
ISBN 3-623-00670-X<br />
Endlich gibt es in der Reihe „Perthes Länderprofile“<br />
auch einen Band über Hessen! Dieser Band von Dr. B.<br />
Freund, Professor für Humangeographie (Kulturgeographie)<br />
an der Berliner Humboldt-Universität, ist aus Sicht<br />
von Geographielehrern sehr zu begrüßen, die in den drei<br />
Kursen 11/I – 12/I der Sek. II unterrichten bzw. aktuelle<br />
Materialien für die Lehrplan-Themen „Ballungsräume –<br />
Probleme und Chancen“ (Stufe 9 d. Hauptschule und St.<br />
10 der Realschule), „Unser Lebensraum verändert sich –<br />
Stadt und Umland“ (St. 9 der Realschule und St. 9/10 der<br />
IGS), „Strukturwandel in Deutschland“ (St. 10 der Realschule)<br />
oder „Raumprägung durch die Wirtschaft“ (St. 9<br />
<strong>des</strong> Gymnasiums) suchen.<br />
Der Süden Hessens ist der grenzübergreifende Wirtschafts-<br />
und Interaktionsraum unseres Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>,<br />
hier laufen besonders dynamische Entwicklungen ab.<br />
Dementsprechend widmet B. Freund dem Rhein-Main-<br />
Gebiet und den Städten Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt<br />
besonders viel Raum (Kapitel 3 mit ca. 180 S.). Dabei<br />
merkt man, dass der Autor aus dieser Region stammen<br />
bzw. hier große Teile seines Berufslebens verbracht<br />
haben muss.<br />
Die anderen beiden Lan<strong>des</strong>teile (Mittel- und Nordhessen)<br />
mit ihren dominierenden Zentren Gießen, Wetzlar,<br />
Marburg, Fulda und Kassel werden – ihrer relativen Bedeutung<br />
gemäß – anschließend und knapper (auf ca. 30<br />
bzw. 40 S., Kap. 4 und 5) dargestellt.<br />
Vorher geht es in den ersten beiden Kapiteln um historisch-kulturelle<br />
Gemeinsamkeiten, also um Aspekte einer<br />
<strong>hessischen</strong> „Identität“ und um die Stellung Hessens<br />
innerhalb der Bun<strong>des</strong>republik. Die Darstellung der Territorialgeschichte<br />
im 1. Kapitel beginnt mit der Bildung<br />
Hessens in 1945 und geht dann etappenweise bis ins 16.<br />
Jh. in die Zeit <strong>des</strong> evangelischen Obrigkeitsstaates von<br />
Philipp d. Großmütigen zurück. Im 2. Kapitel wird Hessens<br />
Position durch Vergleiche mit Daten Deutschlands<br />
und einzelner Bun<strong>des</strong>länder verdeutlicht. Überhaupt enthält<br />
das Buch eine Vielzahl sinnvoller Vergleiche mit<br />
Merkmalen und Entwicklungen der anderen Bun<strong>des</strong>länder,<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sowie deutscher Städte. Viele der ca.<br />
200 (!) Karten, Diagramme, Übersichten und Tabellen<br />
sind für eine Verwendung im Erdkundeunterricht geeig-<br />
net, der Einsatz auf Folie wird durch die gute Qualität<br />
der Schwarz-Weiß-Abbildungen erleichtert.<br />
In den letzten beiden Kapiteln 6 und 7 werden Ziele der<br />
Lan<strong>des</strong>entwicklungspolitik im nationalen und EU-Rahmen<br />
behandelt.<br />
B. Freund legt also glücklicherweise keine „traditionelle“<br />
Länderkunde vor, in der naturgeographische Bedingungen<br />
übermäßig betont werden, sonder eine sehr moderne<br />
Lan<strong>des</strong>kunde mit eindeutigem Schwerpunkt auf<br />
der Darstellung sozioökonomischer Verhältnisse und<br />
raum-gesellschaftlicher Entwicklungen mit ihren jeweils<br />
historischen Wurzeln. Er gewichtet dabei, setzt begründete<br />
Schwerpunkte, stellt funktionale Zusammenhänge<br />
dar und ermöglicht es dadurch dem Leser, ein vertieftes<br />
„Raumverständnis“ zu erlangen und Einzelentwicklungen<br />
oder Fallbeispiele aus Schulbüchern, Zeitungen und<br />
Fachzeitschriften in einen umfassenden „Bezugsrahmen“<br />
einzuordnen. Insofern ist B. Freunds Buch ein gelungener<br />
„Lehrerband“, der die Entstehung und die Veränderungen<br />
regionaler Strukturen erklärt. Mit seinen vielen<br />
Hintergrund-Informationen eignet es sich auch sehr gut<br />
zur Vorbereitung von Exkursionen, z. B. nach Frankfurt,<br />
Wiesbaden, Darmstadt oder Kassel. Aus all diesen Gründen<br />
gehört es meines Erachtens in jede hessische Schulbibliothek.<br />
Das Rhein-Main-Gebiet ist der ökonomische „Motor“<br />
unseres Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>, Frankfurt ein „Nervenzentrum“<br />
der deutschen Wirtschaft. Dieser Bedeutung tragen auch<br />
die neuen Lehrpläne Rechnung: Die Region ist als verbindlicher<br />
Unterrichtsinhalt vorgegeben – und in B.<br />
Freunds Buch findet der Lehrer eine Fülle entsprechender<br />
Informationen und Anregungen.<br />
Erschließungshilfen erleichtern die Arbeit mit dem Buch<br />
(Verzeichnisse aller Abbildungen, Tabellen und Übersichten,<br />
Ortsregister, Personenregister, Sachregister).<br />
Das Buch repräsentiert einen aktuellen Datenstand<br />
(neueste Daten stammen aus 1999), aktuelle Zusatzinformationen<br />
können zudem über die Klett-Homepage<br />
aus dem Internet abgerufen werden. Hier werden derzeit<br />
unter der Adresse www.klett-verlag.de/klett-perthes/<br />
laenderprofile/hessen 17 zusätzliche umfangreiche Tabellen<br />
zu den Themen „Hessen statistisch“ und „Hessen<br />
in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland“ kostenlos angeboten.<br />
Gerhard Könecke, OStR
ABl. 8/<strong>02</strong> Buchbesprechungen 613<br />
Dürre, Rainer:<br />
Rechenschwäche – das Trainingsprogramm<br />
für Ihr Kind<br />
Freiburg : Herder, 2001.<br />
156 S., 8,90 Euro<br />
(HERDER spektrum ; Bd. 5187)<br />
ISBN 3-451- 05187-7<br />
Die Mathematikhausaufgaben stehen an und das Kind<br />
will nicht so richtig rechnen. Es braucht lange, um die<br />
Zahlen zu addieren. Es zählt an den Fingern ab, es trödelt<br />
herum und wenn es die Aufgabe endlich gerechnet<br />
hat, ist sie auch noch falsch. Genauso wie im Bereich <strong>des</strong><br />
Lesens und Schreibens können Kinder im Bereich der<br />
Rechenfähigkeit von einer Teilleistungsstörung betroffen<br />
sein.<br />
Das vorliegende Buch hat zum Ziel, Eltern aber auch<br />
Lehrerinnen und Lehrer, in eine spezielle Trainingsmethode<br />
einzuführen, die sich zur Behandlung dieser Teilleistungsstörung<br />
bewährt hat. Anhand von „Cuisenairestäben“<br />
wird geschildert, wie das Rechnen verständlich<br />
und (be)greifbar werden kann.<br />
Die Cuisenairestäbe haben ihren Namen von dem belgischen<br />
Lehrer George Cuisenaire, der diese schon in den<br />
dreißiger Jahren entwickelt und damit gearbeitet hat.<br />
Den Zahlen 1–10 werden Stäbe mit verschiedenen Farben<br />
und verschiedenen Längen zugeordnet. So hat der<br />
Stab, der für die Zahl 1 steht, eine Länge von 1 cm und<br />
die Farbe natur. Der Zahl 2 wird ein Stab von einer Länge<br />
von 2 cm und der Farbe rot zugeordnet, der Zahl 3 ein<br />
grüner 3 cm langer Stab usw.. Die genaue Zuordnung<br />
wird im Trainingsprogramm aufgeführt.<br />
Kinder sind eher in der Lage, etwas zu verstehen und zu<br />
lernen, wenn sie sich die Lösungen selbst erarbeiten können.<br />
Das anschauliche Material gibt dem Kind die Möglichkeit,<br />
abstrakte Begriffe auf der handelnden Ebene zu<br />
erfassen. Anhand der Cuisenairestäbe kann der gesamte<br />
Zahlenaufbau erarbeitet werden.<br />
Der Autor definiert in seinem Buch den Begriff „Rechenschwäche“,<br />
zeigt Fallbeispiele auf und befasst sich<br />
ausführlich mit dem häuslichen Üben. In 15 Übungseinheiten<br />
werden Übungsmöglichkeiten von einfachen Zuordnungsaufgaben<br />
bis zur Multiplikation im Zahlenraum<br />
bis 20 anschaulich dargestellt.<br />
Rechtliche Regelungen in den Bun<strong>des</strong>ländern zum Umgang<br />
mit Rechenschwäche und eine Bestelladresse zu<br />
verschiedenen Fördermaterialien komplettieren das<br />
Werk.<br />
Das Buch gibt eine gute Hilfe, der komplexen Problematik<br />
der Rechenschwäche auf praktischer Weise zu begegnen.<br />
Iris Baumann<br />
Etschenberger, Karla:<br />
Chronische Erkrankungen als Problem<br />
und Thema in Schule und Unterricht :<br />
Handreichungen für Lehrerinnen und<br />
Lehrer der Klassen 1 bis 10<br />
Köln : Bun<strong>des</strong>zentrale für Gesundheitliche<br />
Aufklärung, 2001. 56 S.<br />
(Gesundheitserziehung und Schule)<br />
ISBN 3-12-990584-7<br />
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an einer<br />
chronischen Erkrankung leiden, hat zugenommen. In der<br />
Schulpraxis haben Lehrerinnen und Lehrer täglich von<br />
Klasse zu Klasse mit den verschiedensten Krankheiten<br />
zu tun. Oft sind sie unsicher und unzureichend informiert<br />
über den Umgang mit den kranken Kindern und Jugendlichen.<br />
Welche konkreten Hilfestellungen brauchen Lehrerinnen<br />
und Lehrer zum Thema „Chronische Erkrankungen<br />
bei Kindern im Schulalter“? Wie kann Gesundheitsförderung<br />
in der Schule aussehen? Wie kann der<br />
Umgang mit den Betroffenen im Schulalltag aussehen,<br />
damit er so individuell wie nötig und so normal wie eben<br />
möglich ist?<br />
Die vorliegende Broschüre hat zum Ziel, Lehrerinnen<br />
und Lehrer im Umgang mit chronisch kranken Kindern<br />
sicherer zu machen.<br />
Der erste Teil der Broschüre befasst sich mit allgemeinen<br />
Aspekten chronischer Erkrankungen von Kindern<br />
und mit Fragen, die in diesem Zusammenhang die Schule<br />
betreffen. Die getroffene Auswahl der Krankheitsbilder<br />
gründet sich auf folgende Kriterien:<br />
– Das Kind ist nicht von einem tödlichen Ausgang seiner<br />
Krankheit bedroht,<br />
– es ist in der Lage, die Regelschule zu besuchen,<br />
– ein unsachgemäßes Verhalten seitens der Lehrperson<br />
kann zur Verschlechterung <strong>des</strong> Gesundheitszustan<strong>des</strong><br />
beitragen,<br />
– das Kind benötigt eine spezifische Rücksichtnahme,<br />
– der Diskriminierung von Seiten der Mitschülerinnen<br />
und Mitschüler soll entgegengewirkt werden.<br />
Die Autoren beschreiben auf Grund der oben genannten<br />
Kriterien und der Häufigkeit <strong>des</strong> Auftretens folgende<br />
Krankheitsbilder:<br />
– Allergien<br />
– Asthma bronchiale<br />
– Neurodermitis und andere nicht ansteckende Hautkrankheiten<br />
– Diabetes mellitus (Typ I)<br />
– Angeborene Herzfehler<br />
– Epilepsien<br />
– Aufmerksamkeitsstörung/Hyperaktivität (ADHS)
614 Buchbesprechungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />
Es werden Sachinformationen zu den biologischen Zusammenhängen<br />
und zur Behandlung der Krankheiten gegeben.<br />
Dabei gibt die Broschüre Antworten auf Fragen<br />
nach dem Umgang mit dem kranken Kind. Wie kann<br />
sich die Krankheit im Schulalltag auswirken und welche<br />
Interventionen können erforderlich werden. Welche<br />
Tipps gibt es zur Bewältigung <strong>des</strong> Schulalltages und bei<br />
besonderen Anlässen, wie zum Beispiel einer Klassenfahrt,<br />
bei der das Kind über eine längere Zeit betreut<br />
werden muss?<br />
Die Reaktionen von Mitschülerinnen und Mitschüler auf<br />
ein Kind mit chronischer Erkrankung sind vielfältig und<br />
hängen stark von der Beeinflussung durch die Lehrperson<br />
ab. Damit das kranke Kind in der Klassengemeinschaft<br />
gut und verständnisvoll aufgenommen wird, ist in<br />
der Broschüre auch daran gedacht, das Thema Krankheit<br />
im Unterricht zu behandeln. Im Anhang wird zu jedem<br />
Krankheitsbild eine anschauliche Kopiervorlage als Informations-<br />
und Arbeitsblatt mitgeliefert. Diese kann der<br />
Lehrperson auch als Orientierung für eine mündliche Besprechung<br />
in der Klasse oder auf einem Elternabend dienen.<br />
Wer sich darüber hinaus informieren möchte, findet zu<br />
jedem Kapitel kommentierte Literaturhinweise. Hier sind<br />
sowohl Kinder- und Jugendbücher als auch Adressen<br />
von Selbsthilfegruppen berücksichtigt worden.<br />
Alles in allem ein gut durchdachter praktischer Ratgeber,<br />
der an keiner Schule fehlen sollte.<br />
Iris Baumann
Bernecker Verlag<br />
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PLZ/Ort<br />
BERNECKER VERLAG<br />
Danach haben auch Sie<br />
schon lange gesucht!<br />
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Lernen und Wiederholen, in der Schule<br />
und bei der Fortbildung:<br />
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der Melsunger Spiele-Börse, in der praktischen<br />
Leporello-Form; leicht, handlich, übersichtlich<br />
und preiswert; sie lassen sich in je<strong>des</strong><br />
Lehrbuch hineinlegen und sind daher immer<br />
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Bestell-Nr. 2010<br />
Stück Englische Grammatik<br />
Bestell-Nr. 2110<br />
je 4,50 Euro<br />
Stück Französische Grammatik je 4,50 Euro<br />
Bestell-Nr. 2210<br />
Stück „So wird’s geschrieben“<br />
(neue Rechtschreibung)<br />
Bestell-Nr. 2211<br />
je 3,00 Euro<br />
Stück Neu! Deutsche Grammatik je 4,50 Euro<br />
Bestell-Nr. 2310<br />
Stück Lateinische Grammatik<br />
Bestell-Nr. 2410<br />
je 4,50 Euro<br />
Stück Mathematik bis Klasse 10 je 4,50 Euro<br />
Bestell-Nr. 2510<br />
Stück Griechische und römische<br />
Geschichte je 3,00 Euro<br />
Alle Preise zzgl. Versandkosten. Die Lieferung erfolgt<br />
per Post gegen Rechnung.<br />
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Telefon (0 5661) 73 14 03<br />
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Was tun bei<br />
ARTHROSE der Großzehe?<br />
Wenn sich die Füße im Laufe<br />
der Zeit bei vielen Menschen<br />
immer weiter auseinander<br />
spreizen, führt dies oft zu<br />
einer schmerzhaften Ballenbildung.<br />
Die Großzehen sind<br />
wie abgeknickt, zunehmend<br />
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jedem Schritt. Welche vier<br />
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gibt es heute für diese<br />
häufige Erkrankung, die besonders<br />
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Mutter/Vater-Kind-Klinik gemäß § 24 SGB V, keine Altersbegrenzung<br />
Auskünfte und Infomaterial<br />
Hof Bellevue Klinikbetreibergesellschaft mbH · 23769 Westfehmarn<br />
Tel.: 04372 – 9970-10 / 11 · Fax: 04372 – 9970 80 / 88<br />
Internet: http: //www.Hof-Bellevue.de (siehe Videoclip)<br />
e-mail: hof.bellevue@t-online.de<br />
Die Heimschule Vincenzhaus ist eine Schule für Erziehungshilfe in der Trägerschaft <strong>des</strong> Caritasverban<strong>des</strong> Frankfurt e.V.<br />
mit den Klassen 1 – 7. Sie ist einem Heilpädagogischem Kinderheim angeschlossen, das Diagnose- und Therapiegruppen,<br />
heilpädagogische Heimgruppen und eine Tagesgruppe führt. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne<br />
der Erziehungshilfe besuchen die Schule mit dem Ziel, sich auf die Reintegration in die Regelschule vorzubereiten.<br />
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />
einen Schulleiter / eine Schulleiterin<br />
mit dem Lehramt für Sonderschulen (Fachrichtung Erziehungshilfe)<br />
100 % Beschäftigungsumfang<br />
Wir erwarten:<br />
■ Leitungskompetenz und Berufserfahrung<br />
■ Weiterentwicklung der schulischen Konzeption /<br />
<strong>des</strong> Schulprogramms mit dem Kollegium<br />
■ Übernahme einer Klassenleitung<br />
■ Interdisziplinäre Kooperation mit dem Heim<br />
Wir bieten Ihnen:<br />
■ Vergütung entsprechend den persönlichen<br />
Voraussetzungen<br />
■ Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten<br />
■ Fahrtkostenzuschuss<br />
■ Übernahme/Beibehaltung <strong>des</strong> Beamtenstatus ist möglich<br />
Wenn Sie sich mit der Aufgabenstellung und den Zielen der Caritas identifizieren, Sie einer christlichen Kirche<br />
angehören und wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.<br />
Erste Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Christiane Leonhardt-Içten, Heimleiterin, unter der<br />
Telefonnummer (0 61 92) 20 94-0. Ihre Unterlagen senden Sie bitte bis 6. September 20<strong>02</strong> an:<br />
Caritasverband Frankfurt e. V. - Personalwesen - Postfach 10 05 50 · 60005 Frankfurt ·<br />
www.caritas-frankfurt.de