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abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums

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544 Beschlüsse der KMK ABl. 8/<strong>02</strong><br />

STELLENAUSSCHREIBUNGEN<br />

a) für Funktionsstellen<br />

Zur Beachtung:<br />

Wegen der grundsätzlichen Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schuldienstes werden weibliche<br />

Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Funktionsstellen zu bewerben; bei den<br />

ausgeschriebenen Funktionsstellen besteht unter Beachtung <strong>des</strong> § 8 Hessisches Beamtengesetz eine Verpflichtung<br />

zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils aufgrund der jeweiligen Frauenförderpläne.<br />

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.<br />

Das spezifische Anforderungsprofil der Funktionsstelle kann bei der Dienststelle, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist,<br />

eingesehen werden.<br />

Die Bewerbungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Bewerbungsfrist für die im Juni-<strong>Amtsblatt</strong> ausgeschriebenen Stellen wird<br />

wegen der Sommerferien auf acht Wochen verlängert. Ausnahmen sind in der Stellenausschreibung angegeben. Die Frist<br />

beginnt an dem Monatsersten, der auf das Erscheinungsdatum folgt.<br />

Bewerbungen für die Besetzung von Funktionsstellen sind auf dem Dienstweg über das zuständige Staatliche Schulamt der<br />

Bewerberin oder <strong>des</strong> Bewerbers an das Staatliche Schulamt zu richten, in <strong>des</strong>sen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist.<br />

Den Bewerbungen sind die erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisabschriften usw. in doppelter, bei<br />

Stellen von Schulleiterinnen oder Schulleitern in dreifacher Ausfertigung beizufügen.<br />

Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich<br />

ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.<br />

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten<br />

unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung zu erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht,<br />

bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung<br />

zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen<br />

Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten<br />

nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.<br />

Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von<br />

der Entwicklung dieser Zahl abhängig.<br />

Bewerberinnen und Bewerber, die die Besetzung einer Funktionsstelle in der Schule, in der Schulaufsicht oder an<br />

einem Studienseminar anstreben, sollen aufgrund ihrer Eignung und Fähigkeiten erwarten lassen, dass sie die angestrebte<br />

Funktion im Sinne <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schulrechts ausfüllen werden.<br />

Sie sollen außerdem überdurchschnittliche fachliche Leistungen gezeigt haben, die für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung<br />

sind. Es ist darauf zu achten, dass sie über folgende Kompetenzen verfügen:<br />

Psychosoziale Kompetenz<br />

– Sozial- und Beratungskompetenz<br />

– Kommunikationsbereitschaft<br />

– Konfliktfähigkeit<br />

– Integrationskraft<br />

Leitungskompetenz<br />

– Planungs- und Handlungskompetenz<br />

– Kooperationsfähigkeit<br />

– Überzeugungsfähigkeit<br />

– Entscheidungsfähigkeit<br />

– Personalführung<br />

– Wirtschaftliches Denken<br />

– Rechts- und Verwaltungskenntnisse<br />

– Teamfähigkeit<br />

Pädagogische Kompetenz<br />

– Kreativität<br />

– Innovationskraft<br />

– Motivationskraft<br />

– Konzeptionelles und perspektivisch-orientiertes Denken<br />

Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle mit erziehungs-/gesellschaftwissenschaftlichem Schwerpunkt<br />

an einem Studienseminar wird erwartet, dass auch Ausbildungsaufgaben in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen<br />

werden können.<br />

Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle mit fachbezogenem Schwerpunkt an einem Studienseminar<br />

wird erwartet, dass auch Ausbildungsaufgaben mit erziehungs-/gesellschaftswissenschaftlichem Arbeitsschwerpunkt<br />

übernommen werden können. Schließlich wird von den Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle in der<br />

Schulaufsicht erwartet, dass sie schulform- und schulstufenübergreifende Aufgaben wahrnehmen können.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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