abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums
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544 Beschlüsse der KMK ABl. 8/<strong>02</strong><br />
STELLENAUSSCHREIBUNGEN<br />
a) für Funktionsstellen<br />
Zur Beachtung:<br />
Wegen der grundsätzlichen Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schuldienstes werden weibliche<br />
Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Funktionsstellen zu bewerben; bei den<br />
ausgeschriebenen Funktionsstellen besteht unter Beachtung <strong>des</strong> § 8 Hessisches Beamtengesetz eine Verpflichtung<br />
zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils aufgrund der jeweiligen Frauenförderpläne.<br />
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.<br />
Das spezifische Anforderungsprofil der Funktionsstelle kann bei der Dienststelle, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist,<br />
eingesehen werden.<br />
Die Bewerbungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Bewerbungsfrist für die im Juni-<strong>Amtsblatt</strong> ausgeschriebenen Stellen wird<br />
wegen der Sommerferien auf acht Wochen verlängert. Ausnahmen sind in der Stellenausschreibung angegeben. Die Frist<br />
beginnt an dem Monatsersten, der auf das Erscheinungsdatum folgt.<br />
Bewerbungen für die Besetzung von Funktionsstellen sind auf dem Dienstweg über das zuständige Staatliche Schulamt der<br />
Bewerberin oder <strong>des</strong> Bewerbers an das Staatliche Schulamt zu richten, in <strong>des</strong>sen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist.<br />
Den Bewerbungen sind die erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisabschriften usw. in doppelter, bei<br />
Stellen von Schulleiterinnen oder Schulleitern in dreifacher Ausfertigung beizufügen.<br />
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich<br />
ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.<br />
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten<br />
unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung zu erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht,<br />
bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung<br />
zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen<br />
Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten<br />
nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.<br />
Richtet sich die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, ist die endgültige Einstufung von<br />
der Entwicklung dieser Zahl abhängig.<br />
Bewerberinnen und Bewerber, die die Besetzung einer Funktionsstelle in der Schule, in der Schulaufsicht oder an<br />
einem Studienseminar anstreben, sollen aufgrund ihrer Eignung und Fähigkeiten erwarten lassen, dass sie die angestrebte<br />
Funktion im Sinne <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schulrechts ausfüllen werden.<br />
Sie sollen außerdem überdurchschnittliche fachliche Leistungen gezeigt haben, die für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung<br />
sind. Es ist darauf zu achten, dass sie über folgende Kompetenzen verfügen:<br />
Psychosoziale Kompetenz<br />
– Sozial- und Beratungskompetenz<br />
– Kommunikationsbereitschaft<br />
– Konfliktfähigkeit<br />
– Integrationskraft<br />
Leitungskompetenz<br />
– Planungs- und Handlungskompetenz<br />
– Kooperationsfähigkeit<br />
– Überzeugungsfähigkeit<br />
– Entscheidungsfähigkeit<br />
– Personalführung<br />
– Wirtschaftliches Denken<br />
– Rechts- und Verwaltungskenntnisse<br />
– Teamfähigkeit<br />
Pädagogische Kompetenz<br />
– Kreativität<br />
– Innovationskraft<br />
– Motivationskraft<br />
– Konzeptionelles und perspektivisch-orientiertes Denken<br />
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle mit erziehungs-/gesellschaftwissenschaftlichem Schwerpunkt<br />
an einem Studienseminar wird erwartet, dass auch Ausbildungsaufgaben in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen<br />
werden können.<br />
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle mit fachbezogenem Schwerpunkt an einem Studienseminar<br />
wird erwartet, dass auch Ausbildungsaufgaben mit erziehungs-/gesellschaftswissenschaftlichem Arbeitsschwerpunkt<br />
übernommen werden können. Schließlich wird von den Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Stelle in der<br />
Schulaufsicht erwartet, dass sie schulform- und schulstufenübergreifende Aufgaben wahrnehmen können.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.