abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums
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552 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />
b) für Beförderungsstellen<br />
Ausschreibungen zur Beförderung von Studienrätinnen zu Oberstudienrätinnen und<br />
Studienräten zu Oberstudienräten mit zusätzlichen Aufgaben<br />
(Erlass vom 21. Juni 1994<br />
I A 3 – 951/<strong>02</strong> – 627)<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Beförderungsstellen <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schuldienstes werden weibliche<br />
Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen zu bewerben; bei den<br />
ausgeschriebenen Beförderungsstellen besteht in allen Fällen aufgrund der jeweiligen Frauenförderpläne<br />
eine Verpflichtung zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils.<br />
Den Bewerbungen sind die erforderlichen Personalunterlagen, wie Lebenslauf, beglaubigte Zeugnisabschrift,<br />
dienstlicher Werdegang, Qualifikationsnachweise für die besonderen Aufgaben der Stelle usw., in doppelter Ausfertigung<br />
beizufügen.<br />
Außerhessische Bewerber werden gebeten, ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweise<br />
auf die personalaktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung zu erklären.<br />
Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen.<br />
Die Frist beginnt mit dem Erscheinungsdatum <strong>des</strong> <strong>Amtsblatt</strong>es.<br />
Bewerbungen sind auf dem Dienstweg an die in der Ausschreibung genannte Behörde zu richten.<br />
Besetzungstermin nach Auswahl.<br />
Die Vorschriften für die Schwerbehinderten sind zu beachten.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt ausgewählt.<br />
Bei der Übernahme zusätzlicher Aufgaben wird eine bei den Bewerbern bestehende Schwerbehinderung<br />
berücksichtigt.<br />
Neben den Lehramts- und Fächervoraussetzungen müssen die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Wahrnehmung<br />
der besonderen Aufgaben bestehen. Damit soll zur weiteren Entwicklung der Schule beigetragen werden.<br />
Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der<br />
Schulentwicklung verändern.<br />
Sonderaufgaben außerhalb der Schule, deren Übernahme im dienstlichen Interesse liegt, werden bei der Auswahlentscheidung<br />
gleichrangig bewertet.