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abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums

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552 Stellenausschreibungen ABl. 8/<strong>02</strong><br />

b) für Beförderungsstellen<br />

Ausschreibungen zur Beförderung von Studienrätinnen zu Oberstudienrätinnen und<br />

Studienräten zu Oberstudienräten mit zusätzlichen Aufgaben<br />

(Erlass vom 21. Juni 1994<br />

I A 3 – 951/<strong>02</strong> – 627)<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Beförderungsstellen <strong>des</strong> <strong>hessischen</strong> Schuldienstes werden weibliche<br />

Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen zu bewerben; bei den<br />

ausgeschriebenen Beförderungsstellen besteht in allen Fällen aufgrund der jeweiligen Frauenförderpläne<br />

eine Verpflichtung zur Erhöhung <strong>des</strong> Frauenanteils.<br />

Den Bewerbungen sind die erforderlichen Personalunterlagen, wie Lebenslauf, beglaubigte Zeugnisabschrift,<br />

dienstlicher Werdegang, Qualifikationsnachweise für die besonderen Aufgaben der Stelle usw., in doppelter Ausfertigung<br />

beizufügen.<br />

Außerhessische Bewerber werden gebeten, ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweise<br />

auf die personalaktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung zu erklären.<br />

Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen.<br />

Die Frist beginnt mit dem Erscheinungsdatum <strong>des</strong> <strong>Amtsblatt</strong>es.<br />

Bewerbungen sind auf dem Dienstweg an die in der Ausschreibung genannte Behörde zu richten.<br />

Besetzungstermin nach Auswahl.<br />

Die Vorschriften für die Schwerbehinderten sind zu beachten.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt ausgewählt.<br />

Bei der Übernahme zusätzlicher Aufgaben wird eine bei den Bewerbern bestehende Schwerbehinderung<br />

berücksichtigt.<br />

Neben den Lehramts- und Fächervoraussetzungen müssen die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Wahrnehmung<br />

der besonderen Aufgaben bestehen. Damit soll zur weiteren Entwicklung der Schule beigetragen werden.<br />

Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der<br />

Schulentwicklung verändern.<br />

Sonderaufgaben außerhalb der Schule, deren Übernahme im dienstlichen Interesse liegt, werden bei der Auswahlentscheidung<br />

gleichrangig bewertet.

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