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abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums

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ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 569<br />

11. Sekundarstufe I<br />

Da die Förderung intellektuell hochbegabter Schülerinnen<br />

und Schüler mit der Grundschulzeit nicht enden<br />

darf, ist das Kultusministerium darum bemüht, dass in<br />

allen Schulamtsbereichen zumin<strong>des</strong>t einige allgemein<br />

bildende Schulen und berufliche Gymnasien Förderprogramme<br />

für Hochbegabte entwickeln und in ihre Schulprogramme<br />

als Standardangebot aufnehmen. Schulische<br />

Begabungsförderung muss dabei generell den individuellen<br />

Begabungen, Anlagen und Talenten Raum zur Entfaltung<br />

gewähren und ihre Weiterentwicklung in geeigneter<br />

Weise unterstützen. Schülerinnen und Schüler sollten<br />

reichhaltige Angebote <strong>des</strong> Lernens und der Leistungsstärkung<br />

vorfinden und nach Kräften zum Kennenlernen<br />

und Erproben ihrer Leistungsgrenzen angeregt<br />

und motiviert werden.<br />

In der Sekundarstufe I ist eine Fülle von Maßnahmen<br />

möglich, die jeweils auf die einzelne Schule und deren<br />

Schülerklientel, die vorhandenen personellen und sächlichen<br />

Ressourcen sowie die umgebenden Regionalstrukturen<br />

zugeschnitten sein sollten. Vor dem Hintergrund<br />

der o. a. unterschiedlichen Ausprägungsmöglichkeiten<br />

von besonderen bzw. hohen Begabungen verbietet sich<br />

ein eindimensionaler Königsweg von selbst. Grundsätzlich<br />

wichtig bei dem pädagogischen Bemühen um die<br />

Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler sind<br />

die folgenden Gesichtspunkte:<br />

– Angesichts der Erkenntnis, dass intellektuelle Hochbegabung<br />

nicht automatisch mit Leistungsstärke gleichgesetzt<br />

werden kann, sind in der Unterrichtspraxis<br />

„Hochleister“ und „unauffällige Hochbegabte“, aber<br />

auch hochbegabte „Underachiever“ in den Blick zu<br />

nehmen. Das gegliederte Schulwesen kann dies mittels<br />

Vernetzungen von Gymnasien sowie Haupt- und<br />

Realschulen gewährleisten, kooperative Gesamtschulen<br />

über Durchlässigkeiten in ihren Schulzweigen und<br />

integrierte Gesamtschulen durch ihre übergreifende<br />

Konzeption, die für alle Jugendlichen eines Jahrganges<br />

– und damit auch für alle vorkommenden Begabungen<br />

– vorgesehen ist.<br />

– Begabungsförderung kann nur als individuelle Förderung<br />

sachgerecht verstanden werden. Die vorhandene<br />

Leistungsvielfalt unter den intellektuell Hochbegabten<br />

wie auch die unterschiedlichen Interessen dieser Schülerinnen<br />

und Schüler machen deutlich, dass eine schulische<br />

Begrenzung auf nur eine spezielle Art von Fördermaßnahmen<br />

und damit auf nur eine einzelne Art<br />

der Leistungsausprägung sowie die zugehörige Vernachlässigung<br />

anders gearteter Begabungsausprägungen<br />

nicht möglich ist. Beteiligte Schulen sollten in<br />

ihren Schulprogrammen ausdrücklich ausweisen, in<br />

welcher Hinsicht die Hochbegabtenförderung bei ihnen<br />

zu verstehen ist und welche Art von Fördermaßnahmen<br />

bei ihnen angeboten wird. Ein allgemeines<br />

Prädikat einer „begabungsfördernden Schule“ kann<br />

nur dann gerechtfertigt sein, wenn die an einer Schule<br />

angebotenen Programme sich auch auf verschiedenartige<br />

Begabungsausprägungen beziehen und damit der<br />

existierenden Leistungs- und Interessenvielfalt gerecht<br />

werden wollen.<br />

– Die soziale Dimension der Begabungsförderung darf<br />

nicht vernachlässigt werden. Die schulischen Anstrengungen<br />

um Förderung und Forderung hochbegabter<br />

Schülerinnen und Schüler müssen mehr sein als eine<br />

bloße Palette von „Enrichment“, „Akzeleration“ und<br />

Kompensation. Nötig sind Strukturen der gelingenden<br />

Gemeinschaftsbildung in Lerngruppen, der sozialen<br />

Integration in Gestalt von Kennenlernen und Akzeptieren<br />

von Verschiedenartigkeit unterschiedlichster<br />

Art, daraus erwachsende soziale Verpflichtungen in<br />

Form der aktiven Unterstützung Lernschwächerer<br />

durch kognitiv Fortgeschrittenere und Leistungsstärkere,<br />

unterstützende Rituale im Schulalltag, Mechanismen<br />

zur Konfliktbewältigung und flankierende Beratungsangebote.<br />

– Fördern und Fordern sind gleichermaßen wichtig. Förderung<br />

bedeutet Unterstützung von besonderen bzw.<br />

hohen Begabungen, Anregung zu und Würdigung von<br />

herausgehobenen Lernleistungen sowie Schaffung von<br />

Foren für deren Präsentation und Darstellung. Förderung<br />

heißt aber auch Hilfestellung in Bereichen, in denen<br />

Defizite bestehen, die den Lernfortschritten<br />

möglicherweise im Wege stehen könnten (z. B. besondere<br />

Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, Kommunikationsprobleme,<br />

motorische Probleme, sprachliche<br />

Defizite bei ausländischen Jugendlichen usw.). Forderung<br />

bedeutet Motivation zu immer höheren Leistungen,<br />

Anreize und Rückmeldungen sowie Erfahrbarmachung<br />

von Leistungsgrenzen im positiven Sinne.<br />

12. Vielfalt von Fördermaßnahmen<br />

Vor diesem Hintergrund kann in der Sekundarstufe I<br />

eine Fülle von Fördermaßnahmen entworfen werden:<br />

– Anregungen zu selbstständigem und selbstwirksamem<br />

Lernen sowie Unterstützung bei der Anwendung von<br />

Lernstrategien.<br />

– Differenzierung und Individualisierung <strong>des</strong> Unterrichts<br />

(zwecks Vermeidung der Gefahr eines Aufmerksamkeitsdefizits<br />

in Folge von Langeweile; „nach<br />

oben offene“ Angebote, die hochbegabten Jugendlichen<br />

die Chance geben, ihr Potenzial auch tatsächlich<br />

auszuschöpfen. Dies umfasst auch eine differenzierte<br />

Hausaufgabenstellung).<br />

– Möglichkeiten zum Projektlernen und eigener Themensuche.<br />

– Inner- und außerschulische Zusatzangebote (Anreicherung)<br />

jeglicher Art, Arbeitsgemeinschaften, Austauschprogramme,<br />

Schülerwettbewerbe und Sommer-

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