abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums
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ABl. 8/<strong>02</strong> Verwaltungsvorschriften 539<br />
• Öffentliche Schulen prüfen auch Meldungen zu<br />
Unterrichtseinsatzdaten der Lehrkräfte und zur<br />
Unterrichtsverteilung der Schüler<br />
• Private Schulen prüfen nur Meldungen zur Unterrichtsverteilung<br />
der Schüler. Sie können Meldungen<br />
zu Unterrichtseinsatzdaten der Lehrkräfte ignorieren,<br />
da dieser Teil der Statistik nicht zu erstellen<br />
ist.<br />
3. Ggf. Erhebungsbögen „L“, Einlageteil zu „S“,<br />
„SopädFö“.<br />
• Handschriftliche Eintragungen oder Ergänzungen<br />
im Begleitausdruck können nicht berücksichtigt werden<br />
und erfordern in jedem Fall eine entsprechende<br />
Änderung in den Daten durch die Schule und Neuerstellung<br />
der Statistik!<br />
• Die Statistik ist in jedem Fall vollständig und für alle<br />
Schulformen und Jahrgänge der Schule mit dem<br />
Schulverwaltungsprogramm zu erstellen.<br />
• Es ist unbedingt zu vermeiden, dass der Begleitausdruck<br />
und die Diskettendaten unterschiedliche Daten<br />
enthalten. Bei der Erstellung ist <strong>des</strong>halb darauf zu achten,<br />
dass die Datei und der Begleitausdruck gleichzeitig<br />
erstellt werden.<br />
• Bei der Erstellung der Statistik mit LUSD ist in jedem<br />
Fall eine Datensicherung durchzuführen, bei HeSV<br />
erfolgt dies automatisch.<br />
• Unterrichtsverteilung<br />
Sofern Schulen die Unterrichtsverteilung der<br />
Schüler (öffentliche und private Schulen) und den Unterrichtseinsatz<br />
der Lehrkräfte (nur öffentliche<br />
Schulen) nicht vollständig und korrekt bis zum<br />
Stichtag der Statistik erfassen können, kann diese ausschließlich<br />
auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt<br />
abgegeben werden.<br />
Der Antrag ist vor Abgabe der Statistik formlos bei<br />
dem zuständigen Staatlichen Schulamt zu stellen.<br />
Werden keine Unterrichtsdaten zum Stichtag 26.8 geliefert,<br />
ist dies im Programm an der vorgesehenen Stelle<br />
zu vermerken und im Begleitausdruck mit der Unterschrift<br />
zu bestätigen. In diesem Fall können die gemeldeten<br />
Inkonsistenzen der Schüler- und Lehrerunterrichtsdaten<br />
ignoriert werden.<br />
Diese Schulen müssen eine neue, um die Vorschaltmasken<br />
verminderte Statistik mit vollständigen und<br />
korrekten Unterrichtsdaten mit dem Stichtag 1. November<br />
20<strong>02</strong> bis zum 15. November 20<strong>02</strong> an die Staatlichen<br />
Schulämter liefern.<br />
V. Abgabetermin<br />
Die Abgabetermine werden den Schulen vom zuständigen<br />
Staatlichen Schulamt in einer Begleitverfügung mitgeteilt.<br />
VI. Anmerkungen zu einzelnen Teilen der Erhebung<br />
• Zur vollständigen Erfassung ist es erforderlich, dass<br />
auch Schulabgänger aus Schulformen, die im Schuljahr<br />
20<strong>02</strong>/2003 nicht mehr angeboten werden oder<br />
ausgelaufen sind, gemeldet werden.<br />
• Der Klassenbogen-Pendelbeleg <strong>des</strong> Staatlichen Schulamtes<br />
entfällt.<br />
• Die Daten der bisherigen Erhebungsbogen Einzugsbereiche<br />
Mittel-/Oberstufen (EM/EOS) sind in der Statistik-Datei<br />
enthalten; eine separate Erhebung entfällt.<br />
• Erhebung „OSK“ (Oberstufen-Kursbildung)<br />
Die Erhebung OSK entfällt als eigenständige Erhebung<br />
und wird durch die Unterrichtsverteilung im Schüler-Individualdatensatz<br />
ersetzt. Schulen, die bisher das Oberstufenverwaltungsprogramm<br />
„GO“ eingesetzt haben,<br />
können die Daten daraus in die LUSD importieren.<br />
• Erhebung zum evangelischen und katholischen<br />
Religionsunterricht<br />
Die Erhebung erfolgt in diesem Jahr gesondert mit Hilfe<br />
eines Erfassungsprogramms. Dieses geht den Schulen<br />
separat zu.<br />
• Bericht „Verwendung der zugewiesenen Lehrerstunden“<br />
Ein Abgleich der Gesamtzahl der Schüler und Klassen<br />
dieser Erhebung mit der Lan<strong>des</strong>schulstatistik ist aus<br />
zeitlichen und organisatorischen Erwägungen nicht erforderlich.<br />
• Personalnummern der Lehrkräfte/Unterrichtseinsatz<br />
Im Rahmen der Erfassung <strong>des</strong> Unterrichtseinsatzes der<br />
Lehrkräfte sind von den öffentlichen Schulen für alle<br />
Lehrkräfte der Schule, die Unterricht erteilen, die Personalnummern<br />
zu erfassen. Diese werden den Schulen<br />
vom zuständigen Staatlichen Schulamt mitgeteilt. Falls<br />
Personalnummern bis zum Stichtag der Statistik noch<br />
nicht vorliegen, sind diese beim zuständigen Staatlichen<br />
Schulamt zu erfragen.<br />
• Lehrereinsatzdaten (LUD)<br />
Die Aktualisierung der Lehrereinsatzdaten erfolgt in<br />
Verantwortung und nach Terminsetzung der Staatlichen<br />
Schulämter mit Hilfe von AVSS. Die Schulen erhalten<br />
einen Pendelbeleg vom zuständigen Staatlichen<br />
Schulamt.<br />
• Lehrer an Privatschulen<br />
Die Lehrer an Privatschulen (Bogen „L“) werden wieder<br />
ausschließlich vom Hessischen Statistischen Lan<strong>des</strong>amt<br />
erfasst. Der Bogen ist dem Begleitausdruck beizufügen.<br />
Die Hinweise auf dem Bogen sind zu beachten.<br />
VII. Rückfragen<br />
Rückfragen sind jeweils zu richten:<br />
• Zu dem Programm LUSD an den<br />
zentralen LUSD-Support, Tel. 01805/58762255<br />
(01805/LUSDCALL) oder<br />
die regionalen Ansprechpartner