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abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums

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ABl. 8/<strong>02</strong> Verwaltungsvorschriften 539<br />

• Öffentliche Schulen prüfen auch Meldungen zu<br />

Unterrichtseinsatzdaten der Lehrkräfte und zur<br />

Unterrichtsverteilung der Schüler<br />

• Private Schulen prüfen nur Meldungen zur Unterrichtsverteilung<br />

der Schüler. Sie können Meldungen<br />

zu Unterrichtseinsatzdaten der Lehrkräfte ignorieren,<br />

da dieser Teil der Statistik nicht zu erstellen<br />

ist.<br />

3. Ggf. Erhebungsbögen „L“, Einlageteil zu „S“,<br />

„SopädFö“.<br />

• Handschriftliche Eintragungen oder Ergänzungen<br />

im Begleitausdruck können nicht berücksichtigt werden<br />

und erfordern in jedem Fall eine entsprechende<br />

Änderung in den Daten durch die Schule und Neuerstellung<br />

der Statistik!<br />

• Die Statistik ist in jedem Fall vollständig und für alle<br />

Schulformen und Jahrgänge der Schule mit dem<br />

Schulverwaltungsprogramm zu erstellen.<br />

• Es ist unbedingt zu vermeiden, dass der Begleitausdruck<br />

und die Diskettendaten unterschiedliche Daten<br />

enthalten. Bei der Erstellung ist <strong>des</strong>halb darauf zu achten,<br />

dass die Datei und der Begleitausdruck gleichzeitig<br />

erstellt werden.<br />

• Bei der Erstellung der Statistik mit LUSD ist in jedem<br />

Fall eine Datensicherung durchzuführen, bei HeSV<br />

erfolgt dies automatisch.<br />

• Unterrichtsverteilung<br />

Sofern Schulen die Unterrichtsverteilung der<br />

Schüler (öffentliche und private Schulen) und den Unterrichtseinsatz<br />

der Lehrkräfte (nur öffentliche<br />

Schulen) nicht vollständig und korrekt bis zum<br />

Stichtag der Statistik erfassen können, kann diese ausschließlich<br />

auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt<br />

abgegeben werden.<br />

Der Antrag ist vor Abgabe der Statistik formlos bei<br />

dem zuständigen Staatlichen Schulamt zu stellen.<br />

Werden keine Unterrichtsdaten zum Stichtag 26.8 geliefert,<br />

ist dies im Programm an der vorgesehenen Stelle<br />

zu vermerken und im Begleitausdruck mit der Unterschrift<br />

zu bestätigen. In diesem Fall können die gemeldeten<br />

Inkonsistenzen der Schüler- und Lehrerunterrichtsdaten<br />

ignoriert werden.<br />

Diese Schulen müssen eine neue, um die Vorschaltmasken<br />

verminderte Statistik mit vollständigen und<br />

korrekten Unterrichtsdaten mit dem Stichtag 1. November<br />

20<strong>02</strong> bis zum 15. November 20<strong>02</strong> an die Staatlichen<br />

Schulämter liefern.<br />

V. Abgabetermin<br />

Die Abgabetermine werden den Schulen vom zuständigen<br />

Staatlichen Schulamt in einer Begleitverfügung mitgeteilt.<br />

VI. Anmerkungen zu einzelnen Teilen der Erhebung<br />

• Zur vollständigen Erfassung ist es erforderlich, dass<br />

auch Schulabgänger aus Schulformen, die im Schuljahr<br />

20<strong>02</strong>/2003 nicht mehr angeboten werden oder<br />

ausgelaufen sind, gemeldet werden.<br />

• Der Klassenbogen-Pendelbeleg <strong>des</strong> Staatlichen Schulamtes<br />

entfällt.<br />

• Die Daten der bisherigen Erhebungsbogen Einzugsbereiche<br />

Mittel-/Oberstufen (EM/EOS) sind in der Statistik-Datei<br />

enthalten; eine separate Erhebung entfällt.<br />

• Erhebung „OSK“ (Oberstufen-Kursbildung)<br />

Die Erhebung OSK entfällt als eigenständige Erhebung<br />

und wird durch die Unterrichtsverteilung im Schüler-Individualdatensatz<br />

ersetzt. Schulen, die bisher das Oberstufenverwaltungsprogramm<br />

„GO“ eingesetzt haben,<br />

können die Daten daraus in die LUSD importieren.<br />

• Erhebung zum evangelischen und katholischen<br />

Religionsunterricht<br />

Die Erhebung erfolgt in diesem Jahr gesondert mit Hilfe<br />

eines Erfassungsprogramms. Dieses geht den Schulen<br />

separat zu.<br />

• Bericht „Verwendung der zugewiesenen Lehrerstunden“<br />

Ein Abgleich der Gesamtzahl der Schüler und Klassen<br />

dieser Erhebung mit der Lan<strong>des</strong>schulstatistik ist aus<br />

zeitlichen und organisatorischen Erwägungen nicht erforderlich.<br />

• Personalnummern der Lehrkräfte/Unterrichtseinsatz<br />

Im Rahmen der Erfassung <strong>des</strong> Unterrichtseinsatzes der<br />

Lehrkräfte sind von den öffentlichen Schulen für alle<br />

Lehrkräfte der Schule, die Unterricht erteilen, die Personalnummern<br />

zu erfassen. Diese werden den Schulen<br />

vom zuständigen Staatlichen Schulamt mitgeteilt. Falls<br />

Personalnummern bis zum Stichtag der Statistik noch<br />

nicht vorliegen, sind diese beim zuständigen Staatlichen<br />

Schulamt zu erfragen.<br />

• Lehrereinsatzdaten (LUD)<br />

Die Aktualisierung der Lehrereinsatzdaten erfolgt in<br />

Verantwortung und nach Terminsetzung der Staatlichen<br />

Schulämter mit Hilfe von AVSS. Die Schulen erhalten<br />

einen Pendelbeleg vom zuständigen Staatlichen<br />

Schulamt.<br />

• Lehrer an Privatschulen<br />

Die Lehrer an Privatschulen (Bogen „L“) werden wieder<br />

ausschließlich vom Hessischen Statistischen Lan<strong>des</strong>amt<br />

erfasst. Der Bogen ist dem Begleitausdruck beizufügen.<br />

Die Hinweise auf dem Bogen sind zu beachten.<br />

VII. Rückfragen<br />

Rückfragen sind jeweils zu richten:<br />

• Zu dem Programm LUSD an den<br />

zentralen LUSD-Support, Tel. 01805/58762255<br />

(01805/LUSDCALL) oder<br />

die regionalen Ansprechpartner

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