abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums
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570 Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> ABl. 8/<strong>02</strong><br />
akademien. (Hierzu können sich regionale Verbünde<br />
herausbilden, z. B. im Rahmen von Ganztagsangeboten.<br />
Zentrale Beratungsstellen, die auch Zusatzangebote<br />
für Begabte vermitteln und koordinieren, haben hier<br />
ihren Platz.)<br />
– Individuell sinnvolle Beschleunigung.<br />
(Hier sind die so genannten G 8-Klassen zur Schulzeitverkürzung<br />
im gymnasialen Bildungsgang zu nennen.<br />
Im regulären Schulunterricht sollten schulinterne Möglichkeiten<br />
gefunden werden, geeigneten Kindern und<br />
Jugendlichen das individuelle Springen zu erleichtern.<br />
Die Teilnahme am Unterricht eines Faches der nächst<br />
höheren Klasse könnte eine Alternative, aber auch eine<br />
Vorstufe zum Überspringen einer Klasse sein.)<br />
– Wege zur verantwortlichen Mitgestaltung <strong>des</strong> schulischen<br />
Gemeinschaftslebens (Tutorensysteme, Nachhilfeangebote<br />
für Jüngere oder Lernschwächere,<br />
„Ideenwerkstatt“, Schülerparlament und Schülervertretung<br />
usw.).<br />
– Beratungs- und Unterstützungssysteme zum Thema<br />
der Hochbegabtenförderung.<br />
(Dies setzt Fortbildungs-, Kommunikations- und Innovationsbereitschaft<br />
der beteiligten Lehrkräfte voraus<br />
und bedarf der nachhaltigen Unterstützung von Seiten<br />
der Schulleitung, der Schulaufsicht, der Lehrerfortbildung<br />
und der Universitäten. In den Regionen werden<br />
dichte Netze von Unterstützungssystemen benötigt,<br />
um die einzelne Schule und deren Kollegium nicht allein<br />
zu lassen.)<br />
13. Sekundarstufe II<br />
In der gymnasialen Oberstufe ist darüber hinaus zusätzlich<br />
an die Öffnung von Unterricht, an fächerübergreifende<br />
Ansätze, Projektlernen und die Förderung weiterführender<br />
Lernstrategien zu denken. Besondere Lernleistungen<br />
sollten von Seiten der Schulen aktiv unterstützt<br />
und betreut werden; deren Anerkennung im Rahmen <strong>des</strong><br />
Abiturs ist wichtig. Auch die Entwicklung von Portfolios<br />
für spezielle Projekte, Facharbeiten, Praktika usw. bedarf<br />
der Mitwirkung von Seiten der Schule.<br />
Weiterhin kommt der Zusammenarbeit mit außerschulischen<br />
Institutionen (Universitäten, Forschungsinstitute,<br />
Betriebe und Firmen usw.) eine wachsende Bedeutung<br />
zu. Die Gymnasien sollten direkte Kooperationsprojekte<br />
mit aufgeschlossenen Wirtschaftsunternehmen anstreben,<br />
um berufsbezogene bzw. beruflich umsetzbare Begabungsreserven<br />
unmittelbar gezielt zu fördern.<br />
14. Hilfestellung für hochbegabte „Underachiever“<br />
Die eher kleine Gruppe der so genannten „Underachiever“<br />
oder Minderleister unter den Hochbegabten stellt eine<br />
besondere Herausforderung für die Schulen dar. Bei<br />
ihnen geht es vornehmlich darum, sie psychisch zu st<strong>abi</strong>lisieren<br />
sowie in ihrer Belastungs- und Leistungsfähigkeit<br />
zu stärken. Dazu kann es neben pädagogischen<br />
Maßnahmen auch zusätzlicher psychologischer und therapeutischer<br />
Unterstützung bedürfen.<br />
Es wäre wünschenswert, wenn sich im gegliederten<br />
Schulwesen bildungsgangübergreifende Kooperationsformen<br />
finden ließen, die zu einer individuellen Förderung<br />
von „Underachievern“ – unter Berücksichtigung ihrer speziellen<br />
Ausgangssituation und ihrer Bedürfnisse – bereit<br />
wären. In schulformbezogenen Gesamtschulen ist dies<br />
ggf. in deren verschiedenen Schulzweigen möglich. Die<br />
integrierten Gesamtschulen sind systemisch auf den Umgang<br />
mit den unterschiedlichsten Begabungen und Lernentwicklungen<br />
eingestellt. Auch den Gymnasien wird –<br />
etwa in Kooperation mit den o. a. Unterstützungssystemen<br />
– empfohlen, mit Hilfe geeigneter innerschulischer Fördermaßnahmen<br />
für Underachiever ein Abgleiten hochbegabter,<br />
aber Problem belasteter Schülerinnen und Schüler<br />
in eine andere Schulform nach Kräften zu vermeiden.<br />
Insgesamt kann es sich bei der Hochbegabtenförderung<br />
nicht um eine neue Zusatzaufgabe für die Schulen handeln,<br />
die diesen einseitig weitere Verpflichtungen auferlegt;<br />
vielmehr sollen Schulen und Lehrkräfte befähigt<br />
und dabei unterstützt werden, sich für schon immer bestehende<br />
Aufgaben und Herausforderungen der Kooperation<br />
und Unterstützung vielfältiger externer Unterstützungssysteme<br />
zu versichern. Auf diese Weise kann auch<br />
eine durchaus noch immer spürbare Berührungsscheu<br />
mancher Schulen und Lehrkräfte gegenüber diesem Thema<br />
eher abgebaut werden.<br />
15. Aufbau von regionalen Netzwerken<br />
Die Aufbauphase in der schulischen Hochbegabtenförderung<br />
sollte damit abgeschlossen werden, dass den Eltern<br />
zunächst in überschaubarer Zeit möglichst in allen Schulamtsbereichen<br />
einige Grundschulen, allgemein bildende<br />
und berufliche Gymnasien sowie Gesamtschulen genannt<br />
werden können, die über eine besondere Kompetenz und<br />
über konkrete Angebote auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung<br />
verfügen. Diese Schulen sollten sich in regionalen<br />
Netzwerken zusammen finden, um auf diese<br />
Weise voneinander lernen, sich gegenseitig unterstützen<br />
und die Angebote aufeinander abstimmen zu können.<br />
Den Lehrkräften dieser Schulen sollten besondere<br />
Fortbildungen – auch im Verbund – ermöglicht werden,<br />
auch um die Beratungskompetenz der Lehrerinnen und<br />
Lehrer gegenüber den Eltern zu stärken. Die Ausgestaltung<br />
eines solchen Netzwerkes von Förderschwerpunkten<br />
an unterschiedlichen Schulen bedarf der Begleitung und<br />
Unterstützung von Seiten der beteiligten Staatlichen<br />
Schulämter, um eine möglichst zielorientierte Ressourcenbündelung<br />
zu garantieren und um zentrale Informationsund<br />
Koordinationsstellen in den Schulamtsbezirken zu<br />
schaffen. Derartige Vernetzungsstrukturen sind in einigen<br />
Regionen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bereits im Entstehen begriffen.<br />
Wiesbaden, den 15. Juli 20<strong>02</strong><br />
V A 3 – 660.005.000 – 110