17.12.2012 Aufrufe

abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums

abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums

abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 563<br />

Im Einzelnen sind dies:<br />

a) vorgezogene Anmeldung (§ 58 Abs. 1 Satz 2 HSchG)<br />

siehe Punkt 1 der Empfehlung<br />

b) freiwillige Angebote vor Beginn der Schulzeit<br />

Nach erfolgter Schulanmeldung – noch vor Beginn<br />

der Schulpflicht – gibt es das Angebot schulischer<br />

Vorlaufkurse. Die Teilnahme an dieser Maßnahme<br />

kann nur freiwillig sein, da die Kinder zu dieser Zeit<br />

noch nicht schulpflichtig sind. Sie sollte den Eltern<br />

jedoch bei der Anmeldung – auch im Hinblick auf<br />

Punkt c) – bei entsprechendem Bedarf eindringlich<br />

nahe gelegt werden. Mit der vorgezogenen Anmeldung<br />

ist es nun möglich, auch diejenigen Kinder<br />

rechtzeitig zu erfassen, die bisher keinen Kindergarten<br />

besucht haben.<br />

Das zur Organisation dieser Vorlaufkurse vorgesehene<br />

Rahmenkonzept beinhaltet folgende Punkte:<br />

• Vorlaufkurse sollten spätestens im November <strong>des</strong><br />

der Einschulung vorausgehenden Schuljahres beginnen.<br />

An einem Vorlaufkurs sollen unter Berücksichtigung<br />

der örtlichen Situation in der Regel 10<br />

bis 15 Kinder teilnehmen. Der Umfang der Wochenstundenzahl<br />

orientiert sich an den personellen<br />

und organisatorischen Möglichkeiten einer Schule;<br />

er soll in der Regel zwischen 10 und 15 Wochenstunden<br />

umfassen. Die sprachliche Ausgangslage<br />

der Kinder und der Stand der Entwicklung am Ende<br />

<strong>des</strong> Vorlaufkurses sollen in kurzer Form dokumentiert<br />

werden (Muster, Hilfen werden dazu angeboten<br />

werden).<br />

• Vorlaufkurse können je nach entsprechendem Bedarf<br />

für eine einzelne Schule oder auch schulübergreifend<br />

eingerichtet werden. Die Durchführung<br />

von Vorlaufkursen durch Lehrkräfte der Schule an<br />

anderen Orten – z. B. Kindergärten – ist im Einvernehmen<br />

mit dem jeweiligen Träger der Einrichtung<br />

zulässig. Unterschiedliche Lösungen sind durchaus<br />

möglich, um auf die jeweiligen Gegebenheiten vor<br />

Ort flexibel und angemessen reagieren zu können.<br />

• Die Staatlichen Schulämter sind gehalten, die Schulen,<br />

an denen Vorlaufkurse eingerichtet werden sollen,<br />

rechtzeitig zu Beginn eines Schuljahres entsprechend<br />

personell zu versorgen.<br />

100 000,00 Euro werden seitens <strong>des</strong> <strong>Kultusministeriums</strong><br />

im Haushaltsjahr 20<strong>02</strong> eigens zur Sachausstattung<br />

von Vorlaufkursen bereit gestellt. Alle Schulen<br />

mit Vorlaufkursen werden rechtzeitig ein „Startpaket“<br />

mit Themenvorschlägen und Materialien erhalten,<br />

die es im Laufe der Zeit zu ergänzen gilt. Es sind<br />

Veranstaltungen mit den Schulen zur Einführung und<br />

Beschäftigung mit diesem „Startpaket“ vorgesehen.<br />

Zusätzliche Hinweise und Vorschläge aus den Schulen<br />

sind seitens <strong>des</strong> Hessischen <strong>Kultusministeriums</strong><br />

(Fachreferat IV B 2) ausdrücklich erbeten. Es sei in<br />

diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es<br />

in Hessen vielerorts Grundschulen gibt, an denen<br />

Vorlaufkurse schon seit einiger Zeit erfolgreich arbeiten<br />

und hier bereits vielfältige Erfahrung und Kompetenz<br />

vorhanden sind.<br />

c) Möglichkeit der Zurückstellung, sofern die deutschen<br />

Sprachkenntnisse für die Teilnahme am Regelunterricht<br />

noch unzureichend sind (§ 58 Abs. 5 Satz 1<br />

und 2 HSchG) und Teilnahme an verpflichtenden<br />

Sprachkursen – auch Möglichkeit <strong>des</strong> Besuchs einer<br />

Vorklasse (§ 58 Abs. 5 Satz 3 HSchG)<br />

Für den Fall, dass Eltern nach der Schulanmeldung<br />

die ihnen angebotenen freiwilligen Maßnahmen zur<br />

Förderung der Sprachkompetenz ihres Kin<strong>des</strong> nicht<br />

nutzen sollten und das Kind zum Zeitpunkt der Einschulung<br />

noch immer nicht über die für den Eintritt in<br />

eine erste Klasse erforderliche Sprachkompetenz verfügen<br />

sollte, besteht für die Schulleiterin bzw. den<br />

Schulleiter nun die Möglichkeit der Zurückstellung<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> für ein Jahr.<br />

Hierauf sind die Eltern bei der Darstellung der Notwendigkeit<br />

der Förderung ihres Kin<strong>des</strong> in geeigneter<br />

Weise hinzuweisen (s. Pkt.1: Schulanmeldung). § 58<br />

Abs. 5 Satz 3 HSchG sieht in diesem Zusammenhang<br />

vor, für zurückgestellte schulpflichtige Kinder schulische<br />

Sprachkurse anzuordnen bzw. auch den Besuch<br />

von Vorklassen vorzusehen. Die Ausgestaltung der<br />

unter b) und c) genannten Maßnahmen wird eine Verordnung<br />

regeln.<br />

Diese als Gesamtkonzept zu verstehenden Regelungen<br />

im Hessischen Schulgesetz folgen der Erkenntnis, dass<br />

eine erfolgreiche Schullaufbahn in hohem Maße von<br />

Kenntnissen in der deutschen Sprache abhängt und<br />

Grundlagen dazu bereits bei Schuleintritt vorhanden sein<br />

sollten.<br />

3. Schulaufnahme<br />

Die Entscheidung über die Schulaufnahme, die in der<br />

Entscheidungskompetenz der Schulleiterin bzw. <strong>des</strong><br />

Schulleiters liegt, wird wie bisher zeitnah zum Schuljahresbeginn<br />

– in der Regel im Mai – getroffen. Die Beteiligung<br />

<strong>des</strong> schulärztlichen und ggf. <strong>des</strong> schulpsychologischen<br />

Dienstes besteht fort.<br />

Das Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit liegt<br />

in der Verantwortung der Einzelschule, die festlegt, ob<br />

beispielsweise<br />

– ein Kennenlerntag durchgeführt wird,<br />

– Erzieherinnen und Erzieher einbezogen werden,<br />

– Einzel- oder Kleingruppengespräche mit den Kindern<br />

durchgeführt werden,<br />

– der schulpsychologische Dienst eingebunden wird und<br />

– welche Instrumente eingesetzt werden.<br />

Die Tatsache, dass Kinder innerhalb einer kurzen Zeitspanne<br />

mitunter enorme Entwicklungsschübe erleben, ist

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!