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abi. 8/02 - Amtsblatt des hessischen Kultusministeriums

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ABl. 8/<strong>02</strong> Bekanntmachungen und Mitteilungen <strong>des</strong> Hess. <strong>Kultusministeriums</strong> 571<br />

B. Hochbegabtenförderung in der Grundschule<br />

1. Aufgaben und Ziele der Grundschule<br />

Die Grundschule prägt als erste Schulstufe das Kind in<br />

einem Alter hoher Lernfähigkeit für seinen weiteren Bildungs-<br />

und Lebensweg. Der im Hessischen Schulgesetz<br />

festgelegte Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule<br />

ist auf die bestmögliche Entfaltung der Persönlichkeit<br />

der Mädchen und Jungen gerichtet und schließt die Sorge<br />

um ihr physisches und psychisches Wohl mit ein.<br />

Die der Grundschule zugewiesene Aufgabe grundlegender<br />

Bildung für alle Kinder hat eine doppelte Bedeutung:<br />

erstens ist sie Bildung in allen wesentlichen Kulturbereichen<br />

zur allseitigen Persönlichkeitsentfaltung, und zweitens<br />

ist sie Voraussetzung für die differenzierten<br />

weiteren Bildungswege. Die Grundschule ermöglicht<br />

Mädchen und Jungen, sich entdeckend und lernend mit<br />

ihrer Umwelt auseinander zu setzen und ihre Kräfte und<br />

Fähigkeiten in steter Fortentwicklung auszubilden; weiterhin<br />

vermittelt sie die Grundlagen für die Wahrnehmung<br />

künftiger Aufgaben in der Gesellschaft.<br />

Insgesamt ist es die Aufgabe der Grundschule, unter sich<br />

kontinuierlich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

und Lebensverhältnissen das Selbstvertrauen<br />

der Kinder weiter zu entwickeln, ihre Lebens- und<br />

Lernfreude sowie ihre Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft<br />

zu lebenslangem Lernen zu unterstützen.<br />

Je<strong>des</strong> einzelne Kind hat Anspruch darauf, in seinen Eigenheiten,<br />

Stärken und Schwächen, Ängsten und Hoffnungen<br />

ernst genommen und in seiner Entwicklung bestmöglich<br />

gefördert zu werden. Ausgangspunkt <strong>des</strong> Unterrichts<br />

in der Grundschule sind daher die individuellen<br />

Lernvoraussetzungen, Leistungsmöglichkeiten, Interessen<br />

und Förderbedürfnisse eines jeden Kin<strong>des</strong>. Die freie<br />

Entfaltung eigener Fähigkeiten und die St<strong>abi</strong>lisierung<br />

und Reifung der Persönlichkeit sind für das Kind am<br />

ehesten gewährleistet, wenn es in einem Klima bejahender<br />

Annahme und sozialer Geborgenheit sein Lernen und<br />

sein Handeln als werthaft und sinnvoll erfährt.<br />

In die Arbeit der Grundschule ist der Kontext der außerschulischen<br />

Erfahrungen <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> einzubeziehen, da<br />

nur auf diese Weise eine positive geistige, moralische<br />

und körperliche Entwicklung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> gewährleistet<br />

werden kann.<br />

Daher soll<br />

– der Unterricht in der Wahl seiner Inhalte und Methoden<br />

von der Lebenswelt der einzelnen Kinder,<br />

d. h. ihren konkreten Lebenssituationen, ihren Interessen<br />

und Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnissen<br />

sowie von ihrem jeweiligen Entwicklungsstand ausgehen<br />

und Lernprozesse ermöglichen, die auf einem<br />

angestrebten höheren kognitiven Niveau und auch<br />

persönlichen Reifestand wieder in diese Lebenswirklichkeit<br />

zurückführen,<br />

– sich die Grundschule der umgebenden Lebenswelt mit<br />

ihren Problemen und Nöten sowie ihren Möglichkeiten<br />

und Chancen gleichermaßen öffnen und den Kindern<br />

auch die außerschulische Wirklichkeit in ihrer<br />

Vielfalt und Struktur erschließen und begreifen helfen,<br />

– die Wahl der Formen und Verfahren <strong>des</strong> Unterrichts<br />

an diejenigen anknüpfen, mit denen Kinder vor- und<br />

außerschulische Wirklichkeiten erkunden und erforschen.<br />

2. Hochbegabtenförderung als Bestandteil der<br />

allgemeinen Begabungsförderung<br />

Die Grundschule ist die Schule für alle Kinder und für<br />

alle Begabungen. Sie „entwickelt die verschiedenen<br />

Fähigkeiten in einem gemeinsamen Bildungsgang“ (§ 17<br />

Hessisches Schulgesetz).<br />

Alle Kinder werden zusammen eingeschult. In Lerngruppen<br />

sollen sie in allen Aspekten ihrer Persönlichkeit -<br />

kognitiv, emotional und sozial – gefördert werden. Die<br />

Kinder können auf diese Weise voneinander lernen, sich<br />

in ihrer Verschiedenheit selbst und gegenseitig anzunehmen.<br />

Dabei sollen sie Toleranz und soziales Miteinander<br />

entwickeln, aber auch lernen Unterschiede zu akzeptieren<br />

und Konflikte zu bewältigen.<br />

In diesem Rahmen der gebotenen Unterstützung aller in<br />

der Grundschule vorkommenden förderungswürdigen<br />

Begabungen verdient auch die Gruppe der intellektuell<br />

Hochbegabten eine besondere Aufmerksamkeit und Hilfestellung.<br />

Auch intellektuelle Hochbegabung bedarf –<br />

wie jede Art von Begabung – zu ihrer optimalen Entfaltung<br />

einer speziellen Begleitung und Förderung. Gemäß<br />

der verschiedenartigen Realisierungsmöglichkeiten von<br />

intellektueller Hochbegabung in unterschiedlichen Ausprägungs-<br />

und Leistungsbereichen sind dafür von der<br />

Grundschule entsprechend differenzierte und individualisierte<br />

Förderangebote zu entwickeln und bereitzuhalten.<br />

Die Zielgruppe der Hochbegabtenförderung sind diejenigen<br />

Schülerinnen und Schüler, die entweder durch vorliegende<br />

begabungsdiagnostische Gutachten vonseiten<br />

hierfür speziell qualifizierter Diplom-Psychologinnen<br />

bzw. -Psychologen fachgerecht identifiziert wurden oder<br />

durch begründete Einschätzung der Lehrkräfte den intellektuell<br />

Hochbegabten zuzurechnen sind. Dabei ist die<br />

Möglichkeit von kurzfristig wirksamen individuellen<br />

Entwicklungsvorsprüngen, die in hohem Maße von der<br />

häuslichen Anregung und Unterstützung abhängen, mit<br />

zu bedenken.<br />

Eine eindeutige Abgrenzung der theoretisch zu unterscheidenden<br />

Gruppen von hochbegabten Hochleistern,<br />

hochbegabten Minderleistern, normal begabten Hochleistern<br />

und entwicklungsvorsprungsbedingten Hochleis-

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