Download Jahresbericht 2007 als .pdf-Datei - Deutscher ...
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Fahrtenschreiber/EG-Kontrollgeräte<br />
Am 11. April <strong>2007</strong> ist die neue Lenkzeiten- und<br />
Fahrtenschreiberverordnung der EU in Kraft getreten.<br />
Die Verordnung beinhaltet in Artikel 3 Ausnahmetatbestände.<br />
Schaustellerfahrzeuge sind<br />
- nach Intervention des DSB - in Deutschland<br />
sowie in neun weiteren europäischen Ländern<br />
von der Führung eines Fahrtenschreibers befreit.<br />
Diese Sonderreglung wurde vom Deutschen Bundesrat<br />
bestätigt; sie gilt allerdings laut Gesetz nur<br />
für „Spezialfahrzeuge“.<br />
Der DSB fordert, analog der Mautbefreiung, eine<br />
Befreiung für alle Schaustellerfahrzeuge.<br />
Reisegewerbekarte für Schausteller<br />
Medienberichte über einen Wegfall der Reisegewerbekarte<br />
entbehren jeder Grundlage. Von der<br />
Reisegewerbekarte befreit sind lediglich Inhaber<br />
eines stehenden Gewerbes, wie zum Beispiel<br />
Gastwirte, wenn sie zusätzlich einer reisenden<br />
Gewerbetätigkeit nachgehen.<br />
Fliegende Bauten/Betretbare<br />
Verkaufsstände<br />
Der DSB setzt sich für die Freistellung von der<br />
Baubuchpflicht bei begehbaren Verkaufsständen<br />
unter 75 m 2 und 5m Höhe ein.<br />
Beschäftigung ausländischer<br />
Schaustellergehilfen<br />
Durch den Beitritt Rumäniens in die Europäische<br />
Union haben sich Neuerungen bei der<br />
Vermittlung ausländischer Schaustellergehilfen<br />
ergeben. Ab dem 1. Januar <strong>2007</strong> erhalten rumänische<br />
Schaustellergehilfen die Arbeitserlaubnis-EU,<br />
die noch vor der Arbeitsaufnahme<br />
einzuholen ist, bei der Agentur für Arbeit am<br />
Betriebssitz des Schaustellerbetriebes. Rumänische<br />
Schaustellergehilfen reisen visumfrei<br />
Wir machen Freizeit zum Vergnügen!<br />
nach Deutschland ein und müssen sich bei den<br />
zuständigen deutschen Meldebehörden anmelden.<br />
Merkblätter der Zentr<strong>als</strong>telle für Arbeitsvermittlung<br />
mit weiteren Informationen zur Beschäftigung<br />
ausländischer Saisonarbeitnehmer und<br />
Schaustellergehilfen sind in der Hauptgeschäftsstelle<br />
erhältlich.<br />
Waffengesetz - Softair-Waffen<br />
Nach dem Waffengesetz gelten in Deutschland<br />
Softair-Waffen bis zu einer anfänglichen Geschossenergie<br />
von 0,08 Joule <strong>als</strong> Spielzeug, der<br />
Vertrieb von Geschossspielzeug mit höherer Energie<br />
führt zur Einstufung <strong>als</strong> Waffe, die nicht frei<br />
verkäuflich ist. Die europäische Spielzeugrichtlinie<br />
88/378/EWG hingegen stuft Geschossspielzeug<br />
bis 0,5 Joule noch <strong>als</strong> Spielzeug ein, - ein um<br />
den Faktor 6 höherer Grenzwert. Im Jahr 2004<br />
hat das Bundeskriminalamt (BKA) den Grenzwert<br />
von 0,5 Joule zur Beseitigung von deutschem und<br />
europäischem Recht <strong>als</strong> rechtmäßig festgestellt.<br />
Schausteller, die sich nunmehr hinsichtlich des<br />
Vertriebs dieses Spielzeugs im Recht sahen, wurden<br />
in der Vergangenheit von mehreren Staatsanwaltschaften<br />
kriminalisiert, es ergingen Beschlüsse,<br />
die zur Beschlagnahme der Ware führten. Der<br />
Feststellungsbescheid des BKA sei unbeachtlich,<br />
da dem BKA keine entsprechende Kompetenz zukomme,<br />
das Waffengesetz abzuändern.<br />
Das Amtsgericht Karlsruhe entschied im April<br />
2006, dass der Handel mit Spielzeug bis zu 0,5<br />
Joule Bewegungsenergie straflos sei. Die strafrechtlichen<br />
Ermittlungen von Staatsanwaltschaften<br />
gegen Händler und Besitzer von Softair-<br />
Waffen wurden eingestellt.<br />
Derzeit ist nach Informationen des Bundesinnenministeriums<br />
der Referentenentwurf eines Waffenrechtsänderungsgesetztes<br />
in Arbeit. Es sieht<br />
vor, den Grenzwert für Softair-Waffen im Waf-<br />
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