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Tourist-Information/Verkehrsverein Durbach in der Zeit vom 01. Mai ...

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Donnerstag, 30. April 2009 Amtsblatt <strong>Durbach</strong> 3<br />

W. Kohlhammer GmbH (09010)<br />

Deutscher Geme<strong>in</strong>deverlag GmbH<br />

www.kohlhammer.de<br />

08/022/4507/27<br />

Stadt/Geme<strong>in</strong>de Landkreis<br />

<strong>Durbach</strong> Ortenaukreis<br />

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das<br />

Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl –<br />

und für die Wahl des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ats, des Ortschaftsrats und des Kreistags<br />

sowie die Erteilung von Wahlsche<strong>in</strong>en für diese Wahlen<br />

am 7. Juni 2009<br />

Am 7. Juni 2009 f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament -<br />

Europawahl -und gleichzeitig f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt/Geme<strong>in</strong>de<br />

1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl /Kommunalwahlen<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de - <strong>der</strong> Wahlbezirke <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Zeit</strong> <strong>vom</strong><br />

18. <strong>Mai</strong> 2009 bis 22. <strong>Mai</strong> 2009 (–mit Ausnahme<br />

Donnerstag, 21. <strong>Mai</strong> 2009 –Feiertag) während <strong>der</strong><br />

allgeme<strong>in</strong>en Öffnungszeiten 4) für Wahlberechtigte zur<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme bereitgehalten.<br />

Ort <strong>der</strong> E<strong>in</strong>sichtnahme 6)<br />

<strong>Durbach</strong><br />

die Kommunalwahlen -Wahl des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ats, Wahl des Ortschaftsrats Ebersweier und die Wahl des<br />

Kreistags statt.<br />

<strong>Durbach</strong><br />

Rathaus <strong>Durbach</strong>,Tal 5, Bürgerbüro im EG<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und<br />

Vollständigkeit <strong>der</strong> zu se<strong>in</strong>er Person im Wählerverzeichnis<br />

e<strong>in</strong>getragenen Daten überprüfen. Sofern e<strong>in</strong><br />

Wahlberechtigter die Richtigkeit o<strong>der</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong><br />

Daten von an<strong>der</strong>en imWählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen<br />

Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu<br />

machen, aus denen sich e<strong>in</strong>e Unrichtigkeit o<strong>der</strong><br />

Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben<br />

kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> Daten von Wahlberechtigten, für die im<br />

Mel<strong>der</strong>egister e<strong>in</strong> Sperrvermerk gemäß den §21Abs. 5<br />

des Mel<strong>der</strong>echtsrahmengesetzes und § 33 Abs. 1 des<br />

Meldegesetzes e<strong>in</strong>getragen ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren<br />

geführt. Die E<strong>in</strong>sichtnahme ist durch e<strong>in</strong> Datensichtgerät<br />

möglich 5) .<br />

Wählen kann nur, wer <strong>in</strong>die Wählerverzeichnisse für die<br />

Europawahl / Kommunalwahlen e<strong>in</strong>getragen ist o<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> für diese Wahlen hat.<br />

2. Für die Kommunalwahlen<br />

gilt außerdem<br />

2.1 Wahl des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ats –Ortschaftsrats 1)<br />

Personen, die ihr Wahlrecht für Geme<strong>in</strong>dewahlen durch<br />

Wegzug o<strong>der</strong> Verlegung <strong>der</strong> Hauptwohnung aus <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren<br />

seit dieser Verän<strong>der</strong>ung wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> die Geme<strong>in</strong>de<br />

zuziehen o<strong>der</strong> dort ihre Hauptwohnung begründen,<br />

werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate<br />

wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de wohnen o<strong>der</strong> ihre Hauptwohnung<br />

begründet haben, nur auf Antrag <strong>in</strong> das<br />

Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen. Für die Wahl des<br />

Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die <strong>in</strong> Satz 1<br />

genannten Personen amWahltag <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ortschaft ihre<br />

(Haupt-)Wohnung haben 1) .<br />

2.2 Wahl des Kreistags –<br />

Personen, die ihr Wahlrecht<br />

für die Wahl des Kreistags -<br />

durch Wegzug o<strong>der</strong> Verlegung <strong>der</strong> Hauptwohnung aus<br />

dem Landkreis - aus dem Verbandsgebiet 2) - verloren<br />

haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser<br />

Verän<strong>der</strong>ung wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> den Landkreis -<strong>in</strong>das Verbandsgebiet<br />

-zuziehen o<strong>der</strong> dort ihre Hauptwohnung begründen,<br />

werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei<br />

Monate wie<strong>der</strong> im Landkreis<br />

wohnen o<strong>der</strong> ihre Hauptwohnung begründet haben,<br />

ebenfalls nur auf Antrag <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />

e<strong>in</strong>getragen. Kehrt e<strong>in</strong> Wahlberechtigter nach se<strong>in</strong>em<br />

Wegzug o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Verlegung <strong>der</strong> Hauptwohnung<br />

aus dem Landkreis<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Geme<strong>in</strong>de des Landkreises/des<br />

zurück o<strong>der</strong> begründet erdort se<strong>in</strong>e<br />

Hauptwohnung, so ist dem Antrag auf E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das<br />

Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>e Bestätigung über den <strong>Zeit</strong>punkt<br />

des Wegzugs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verlegung <strong>der</strong> Hauptwohnung<br />

aus dem Landkreis<br />

sowie über das Wahlrecht zu diesem <strong>Zeit</strong>punkt<br />

beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die<br />

Geme<strong>in</strong>de, aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlberechtigte se<strong>in</strong>erzeit weggezogen<br />

ist o<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> er se<strong>in</strong>e Hauptwohnung verlegt<br />

hat.<br />

H<strong>in</strong>weis: Aus Gründen <strong>der</strong> besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.<br />

Nicht Zutreffendes bitte jeweils streichen, Zutreffendes ankreuzen.<br />

1) Nur <strong>in</strong>Geme<strong>in</strong>den mit Ortschaftsverfassung, sonst streichen.<br />

2) Nur imVerbandsgebiet <strong>der</strong> Region Stuttgart, sonst streichen.<br />

4) Wenn an<strong>der</strong>e <strong>Zeit</strong>en bestimmt s<strong>in</strong>d, diese angeben.<br />

5) Nicht Zutreffendes streichen.<br />

6) Wenn mehrere Stellen für die E<strong>in</strong>sichtnahme e<strong>in</strong>gerichtet s<strong>in</strong>d, diese und die ihnen zugeteilten Ortsteile o<strong>der</strong> dgl. o<strong>der</strong> die Nummern <strong>der</strong> Wahlbezirke angeben.<br />

1) 2)

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