Tourist-Information/Verkehrsverein Durbach in der Zeit vom 01. Mai ...
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Donnerstag, 30. April 2009 Amtsblatt <strong>Durbach</strong> 3<br />
W. Kohlhammer GmbH (09010)<br />
Deutscher Geme<strong>in</strong>deverlag GmbH<br />
www.kohlhammer.de<br />
08/022/4507/27<br />
Stadt/Geme<strong>in</strong>de Landkreis<br />
<strong>Durbach</strong> Ortenaukreis<br />
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das<br />
Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl –<br />
und für die Wahl des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ats, des Ortschaftsrats und des Kreistags<br />
sowie die Erteilung von Wahlsche<strong>in</strong>en für diese Wahlen<br />
am 7. Juni 2009<br />
Am 7. Juni 2009 f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament -<br />
Europawahl -und gleichzeitig f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt/Geme<strong>in</strong>de<br />
1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl /Kommunalwahlen<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de - <strong>der</strong> Wahlbezirke <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Zeit</strong> <strong>vom</strong><br />
18. <strong>Mai</strong> 2009 bis 22. <strong>Mai</strong> 2009 (–mit Ausnahme<br />
Donnerstag, 21. <strong>Mai</strong> 2009 –Feiertag) während <strong>der</strong><br />
allgeme<strong>in</strong>en Öffnungszeiten 4) für Wahlberechtigte zur<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme bereitgehalten.<br />
Ort <strong>der</strong> E<strong>in</strong>sichtnahme 6)<br />
<strong>Durbach</strong><br />
die Kommunalwahlen -Wahl des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ats, Wahl des Ortschaftsrats Ebersweier und die Wahl des<br />
Kreistags statt.<br />
<strong>Durbach</strong><br />
Rathaus <strong>Durbach</strong>,Tal 5, Bürgerbüro im EG<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und<br />
Vollständigkeit <strong>der</strong> zu se<strong>in</strong>er Person im Wählerverzeichnis<br />
e<strong>in</strong>getragenen Daten überprüfen. Sofern e<strong>in</strong><br />
Wahlberechtigter die Richtigkeit o<strong>der</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong><br />
Daten von an<strong>der</strong>en imWählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen<br />
Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu<br />
machen, aus denen sich e<strong>in</strong>e Unrichtigkeit o<strong>der</strong><br />
Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben<br />
kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht h<strong>in</strong>sichtlich<br />
<strong>der</strong> Daten von Wahlberechtigten, für die im<br />
Mel<strong>der</strong>egister e<strong>in</strong> Sperrvermerk gemäß den §21Abs. 5<br />
des Mel<strong>der</strong>echtsrahmengesetzes und § 33 Abs. 1 des<br />
Meldegesetzes e<strong>in</strong>getragen ist.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren<br />
geführt. Die E<strong>in</strong>sichtnahme ist durch e<strong>in</strong> Datensichtgerät<br />
möglich 5) .<br />
Wählen kann nur, wer <strong>in</strong>die Wählerverzeichnisse für die<br />
Europawahl / Kommunalwahlen e<strong>in</strong>getragen ist o<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> für diese Wahlen hat.<br />
2. Für die Kommunalwahlen<br />
gilt außerdem<br />
2.1 Wahl des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ats –Ortschaftsrats 1)<br />
Personen, die ihr Wahlrecht für Geme<strong>in</strong>dewahlen durch<br />
Wegzug o<strong>der</strong> Verlegung <strong>der</strong> Hauptwohnung aus <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>de verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren<br />
seit dieser Verän<strong>der</strong>ung wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> die Geme<strong>in</strong>de<br />
zuziehen o<strong>der</strong> dort ihre Hauptwohnung begründen,<br />
werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate<br />
wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de wohnen o<strong>der</strong> ihre Hauptwohnung<br />
begründet haben, nur auf Antrag <strong>in</strong> das<br />
Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen. Für die Wahl des<br />
Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die <strong>in</strong> Satz 1<br />
genannten Personen amWahltag <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ortschaft ihre<br />
(Haupt-)Wohnung haben 1) .<br />
2.2 Wahl des Kreistags –<br />
Personen, die ihr Wahlrecht<br />
für die Wahl des Kreistags -<br />
durch Wegzug o<strong>der</strong> Verlegung <strong>der</strong> Hauptwohnung aus<br />
dem Landkreis - aus dem Verbandsgebiet 2) - verloren<br />
haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser<br />
Verän<strong>der</strong>ung wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> den Landkreis -<strong>in</strong>das Verbandsgebiet<br />
-zuziehen o<strong>der</strong> dort ihre Hauptwohnung begründen,<br />
werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei<br />
Monate wie<strong>der</strong> im Landkreis<br />
wohnen o<strong>der</strong> ihre Hauptwohnung begründet haben,<br />
ebenfalls nur auf Antrag <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />
e<strong>in</strong>getragen. Kehrt e<strong>in</strong> Wahlberechtigter nach se<strong>in</strong>em<br />
Wegzug o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Verlegung <strong>der</strong> Hauptwohnung<br />
aus dem Landkreis<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Geme<strong>in</strong>de des Landkreises/des<br />
zurück o<strong>der</strong> begründet erdort se<strong>in</strong>e<br />
Hauptwohnung, so ist dem Antrag auf E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das<br />
Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>e Bestätigung über den <strong>Zeit</strong>punkt<br />
des Wegzugs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verlegung <strong>der</strong> Hauptwohnung<br />
aus dem Landkreis<br />
sowie über das Wahlrecht zu diesem <strong>Zeit</strong>punkt<br />
beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die<br />
Geme<strong>in</strong>de, aus <strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlberechtigte se<strong>in</strong>erzeit weggezogen<br />
ist o<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> er se<strong>in</strong>e Hauptwohnung verlegt<br />
hat.<br />
H<strong>in</strong>weis: Aus Gründen <strong>der</strong> besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.<br />
Nicht Zutreffendes bitte jeweils streichen, Zutreffendes ankreuzen.<br />
1) Nur <strong>in</strong>Geme<strong>in</strong>den mit Ortschaftsverfassung, sonst streichen.<br />
2) Nur imVerbandsgebiet <strong>der</strong> Region Stuttgart, sonst streichen.<br />
4) Wenn an<strong>der</strong>e <strong>Zeit</strong>en bestimmt s<strong>in</strong>d, diese angeben.<br />
5) Nicht Zutreffendes streichen.<br />
6) Wenn mehrere Stellen für die E<strong>in</strong>sichtnahme e<strong>in</strong>gerichtet s<strong>in</strong>d, diese und die ihnen zugeteilten Ortsteile o<strong>der</strong> dgl. o<strong>der</strong> die Nummern <strong>der</strong> Wahlbezirke angeben.<br />
1) 2)