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Ausgabe 06/09 - Bund Deutscher Forstleute (BDF)

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Dienstrechtsneuordnungsgesetz<br />

<strong>BDF</strong>-Aktuell 6/20<strong>09</strong><br />

VERBAND DER BUNDESFORSTBEDIENSTETEN<br />

Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz, mit<br />

dem das Dienstrecht für die Beamtinnen<br />

und Beamten des <strong>Bund</strong>es neu geregelt<br />

wird, ist am 11. Februar 20<strong>09</strong> im <strong>Bund</strong>esgesetzblatt<br />

veröffentlicht worden. Damit<br />

trat das Gesetz am Folgetag in wesentlichen<br />

Teilen in Kraft. Ziel des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes<br />

(DNeuG) ist<br />

eine zukunftsorientierte Anpassung und<br />

Neuordnung des öffentlichen Dienstrechts<br />

des <strong>Bund</strong>es in Ausschöpfung der durch die<br />

Föderalismusreform 20<strong>06</strong> gewonnenen<br />

Gestaltungsspielräume. Das Artikelgesetz<br />

enthält u. a. Regelungen über eine Neufassung<br />

des <strong>Bund</strong>esbeamtengesetzes (Artikel<br />

1), Änderungen des Besoldungsrechts<br />

(Artikel 2, 3 und 14), des Versorgungsrechts<br />

(Artikel 4 und 5) und anderer Gesetze (z.B.<br />

Soldatengesetz Artikel 10).<br />

„Auch wenn nicht alle Forderungen des<br />

dbb in dem Gesetz berücksichtigt wurden,<br />

konnten wir doch im Gesetzgebungsverfahren<br />

wesentliche Neuerungen und Verbesserungen<br />

erreichen“, sagte der Bun -<br />

des vorsitzende des dbb beamtenbund<br />

und tarifunion, Peter Heesen. „So sind alle<br />

beamtenrechtlichen Vorgaben nun in<br />

einem Gesetz zusammengefasst. Auch<br />

können künftig Teamleistungen belohnt<br />

werden, und es ist nicht mehr möglich,<br />

das Budget für die Leis tungs be zahlung<br />

zweckentfremdet zu verwenden.“ Als<br />

Fortschritt wertete Heesen auch, dass das<br />

verbliebene Weih nachtsgeld auf das Jahreseinkommen<br />

umgelegt wird. Das sind<br />

zwar nur noch 30 Prozent. Diese sind aber<br />

jetzt dauerhaft gesichert.<br />

Heesen kündigte an, nach der <strong>Bund</strong>estagswahl<br />

im Herbst 20<strong>09</strong> einen neuen Anlauf<br />

für weitere Veränderungen zu unternehmen.<br />

Kritisch bewertet hatte der dbb<br />

unter anderem das zu geringe Volumen<br />

der Leistungsbezahlung. Auch dass Beamte,<br />

die in die Wirtschaft wechseln, ihre<br />

erworbenen Versorgungsansprüche nicht<br />

mitnehmen können, war auf Widerstand<br />

Änderungen für <strong>Bund</strong>esbeamte<br />

des gewerkschaftlichen Dachverbandes<br />

gestoßen.<br />

Wesentliche Teile des neuen Gesetzes<br />

traten am 12. Februar in Kraft, Regelungen<br />

zu einmaligen Sonderzahlungen und<br />

Änderungen weiterer Vorschriften mit Bezug<br />

auf Besoldung und Versorgung am 1.<br />

Juli 20<strong>09</strong>.<br />

Neues Beihilferecht<br />

Die neue <strong>Bund</strong>esbeihilfeverordnung ist<br />

am 14. Februar in Kraft getreten. Zeitgleich<br />

ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift,<br />

die Durchführungshinweise zur <strong>Bund</strong>esbeihilfeverordnung<br />

enthält, wirksam geworden.<br />

Das neue Beihilferecht gilt für<br />

Aufwendungen, die ab diesem Tag entstanden<br />

sind. Wesentliche Änderungen<br />

gegenüber dem bisherigen Beihilferecht<br />

sind:<br />

Die Einkommensgrenze für berück -<br />

sichtigungsfähige Ehepartner wird von<br />

18.000 Euro auf 17.000 Euro reduziert.<br />

Die Vorschriften über Beihilfe zu Aufwendungen<br />

für zahnärztliche Leistungen,<br />

insbesondere die Regelungen zur<br />

Erstattungsfähigkeit von Implantaten,<br />

werden an die aktuelle Rechtsprechung<br />

angepasst.<br />

Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent<br />

niedriger liegt als der jeweilige Festbetrag,<br />

werden von Eigenbehalten<br />

freigestellt.<br />

Die Beihilfevorschriften werden den<br />

mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />

eingeführten Vorschriften einschließlich<br />

der durch die Einführung<br />

des Basistarifs in der Privaten Krankenversicherung<br />

(PKV) veranlassten Änderungen<br />

angeglichen.<br />

Mit der vorliegenden <strong>Bund</strong>esbeihilfeverordnung<br />

wurde die Chance vertan, bestehende<br />

Gerechtigkeitslücken zu schließen.<br />

Mit der Neuregelung gleicht sich die<br />

Beihilfe der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) weiter an, ohne an den positiven<br />

Wirkungen des Wettbewerbs<br />

<strong>BDF</strong><br />

innerhalb der GKV teilzunehmen. Nach<br />

dem Alimentationsprinzip gilt an sich der<br />

Grundsatz, dass die Beihilfeberechtigten<br />

einen Anteil der Krankheits kos ten bzw.<br />

entsprechende Versicherungsprämien<br />

selbst zu finanzieren haben und der verbleibende<br />

Teil durch die Beihilfe entsprechend<br />

dem Bemessungssatz abgedeckt<br />

wird. Dieser Grundsatz wird durch ständigen<br />

Leistungsabbau der Beihilfe zunehmend<br />

unterhöhlt. Zu kritisieren ist vor allem,<br />

dass die Betroffenen sowohl als<br />

Steuerzahler als auch durch die PKV-Beiträge<br />

die erheblich günstigeren Beitragssätze<br />

der GKV mitfinanzieren, ohne dass<br />

dies im Rahmen der Beihilfeerstattung<br />

kompensiert wird. Gleiches gilt für die<br />

Versicherungsfreiheit der Ehepartner ohne<br />

eigene Erwerbstätigkeit sowie der Kinder<br />

in der GKV, die ebenfalls in erheblichem<br />

Umfang durch Steuern mitfinanziert<br />

werden, während in der PKV für die<br />

Restkostendeckung hohe Prämien zu leisten<br />

sind.<br />

Auch die beihilferechtlichen Fehlentwicklungen<br />

der letzten Jahre, etwa bei der<br />

nachträglichen Einführung der so genannten<br />

„Praxisgebühr“ im Beihilferecht,<br />

werden mit der <strong>Bund</strong>esbeihilfeverordnung<br />

nicht korrigiert. Unter dem Dekkmantel<br />

des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes<br />

wird den beihilfeberechtigten<br />

Beamtinnen und Beamten und ihren Familien<br />

insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen<br />

eine überproportionale<br />

Belastung aufgebürdet. U.D.<br />

Info<br />

Erweiterte Vorstandssitzung im<br />

Rheinland<br />

Vom 9. 6. bis zum 10. 6. 20<strong>09</strong> findet<br />

in der Wahnerheide/Bonn die erwei -<br />

terte Vorstandssitzung des Verbandes<br />

statt. Interessierte Delegierte sind<br />

herzlich willkommen! D.N.<br />

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