11.01.2013 Aufrufe

NIEDERSCHRIFT (S. 153 - 165) - in der Gemeinde Echzell

NIEDERSCHRIFT (S. 153 - 165) - in der Gemeinde Echzell

NIEDERSCHRIFT (S. 153 - 165) - in der Gemeinde Echzell

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

nutzung entsprechend den Vorgaben kostendeckende Gebühren erhoben werden sollen.<br />

An<strong>der</strong>erseits sollen die Gebühren stabil bleiben und sich nicht erhöhen. Dabei ist zu beachten,<br />

dass das Friedhofs- und Bestattungswesen e<strong>in</strong> sehr sensibler Bereich ist.<br />

Unter dem Äquivalenzpr<strong>in</strong>zip ist die bestehende Verhältnismäßigkeit zwischen Leistung<br />

und Gegenleistung zu verstehen. Im § 10 Abs. 3 HKAG ist dieses Pr<strong>in</strong>zip enthalten, <strong>in</strong> dem<br />

festgelegt ist, dass die Gebühr nach <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung o<strong>der</strong> Anlage zu<br />

bemessen ist.<br />

Hier liegt nun das Problem dar<strong>in</strong>, dass es zur Zeit noch ke<strong>in</strong>e Kosten- und Leistungsrechnung<br />

für die geme<strong>in</strong>deeigenen Friedhöfe gibt und diese erst geschaffen werden muss.<br />

Dafür ist es notwendig über e<strong>in</strong>en Zeitraum von m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Jahr die entsprechenden<br />

Kosten zu sammeln und danach auszuwerten. Auch e<strong>in</strong>en bestehenden Belegungsplan für<br />

die geme<strong>in</strong>deeigenen Friedhöfe, welcher für Flächenberechnungen notwendig ist, gibt es<br />

bis dato nicht. Seitens <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung wurde hier e<strong>in</strong> Angebot e<strong>in</strong>geholt, welches<br />

sich auf ca. 6.500 € zzgl. MWSt. beläuft.<br />

Es ist beabsichtigt mit Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Doppik zum 01.01.2009 mit den Aufzeichnungen für die<br />

Kosten- und Leistungsrechnung zu beg<strong>in</strong>nen.<br />

Nur durch die vorstehend genannten Schritte kann e<strong>in</strong>e kostendeckende und damit auch<br />

rechtssichere Gebühr errechnet und vom Beschlussgremium beraten werden.<br />

Von <strong>der</strong> Errichtung e<strong>in</strong>es Friedwaldes wird seitens <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung abgeraten.<br />

Zum e<strong>in</strong>en ist die Geme<strong>in</strong>de als Träger <strong>der</strong> Friedhöfe für die Sicherung <strong>der</strong> Wege und des<br />

Friedwaldes zuständig und haftbar, was tatsächlich nicht zu bewerkstelligen ist, zum an<strong>der</strong>en<br />

wird dadurch die Gebühren- und Unterhaltungslast <strong>der</strong> übrigen Friedhöfe stark erhöht<br />

und wirkt sich f<strong>in</strong>anziell für die Kommune kontraproduktiv aus. Seitens des HSGB wurde<br />

vor dieser Entwicklung nochmals ausdrücklich gewarnt.<br />

E<strong>in</strong>e Alternative hierzu wäre, auf e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>deeigenen Friedhöfe e<strong>in</strong> entsprechend<br />

parkartiges Gelände mit vielen Bäumen zu erstellen und dieses statt e<strong>in</strong>es Friedwaldes anzubieten.<br />

Auch hier können die Aschen im Wurzelbereich <strong>der</strong> Bäume beigesetzt und von<br />

diesen schließlich assimiliert werden.<br />

Auf dem Friedhof <strong>in</strong> Bisses würde hierfür e<strong>in</strong>e ausreichende Fläche zur Verfügung stehen.<br />

Gleiches gilt für e<strong>in</strong> anonymes Gräberfeld. Auch hier wäre auf dem Friedhof <strong>in</strong> Bisses genügend<br />

Platz vorhanden.<br />

Bei entsprechen<strong>der</strong> Resonanz könnte bereits diesjährig e<strong>in</strong>e Planung <strong>in</strong> Auftrag gegeben<br />

und mit <strong>der</strong> Schaffung e<strong>in</strong>es entsprechenden Gräberfeldes auf dem Friedhof <strong>in</strong> Bisses begonnen<br />

werden. Bei den Haushaltsberatungen für 2009 wäre e<strong>in</strong> entsprechend hoher Betrag<br />

e<strong>in</strong>zustellen.<br />

c. Um- und Neugestaltung öffentlicher Flächen im Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

Anfrage <strong>der</strong> Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 13.08.2008<br />

Am 10.07.2006 wurde von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong> beschlossen, die<br />

Anlagen am Bürgerhaus B<strong>in</strong>genheim, am Georgenweg Bisses, vor dem „Stern“ <strong>in</strong> Gettenau<br />

und um die Horlofftalhalle und am Bahnhofsvorplatz <strong>in</strong> <strong>Echzell</strong> um- o<strong>der</strong> neuzugestalten.<br />

1. Wie ist die Planung dazu und wann wird sie vorgelegt?<br />

2. Welches Pflegekonzept unter E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> Bürger <strong>der</strong> Großgeme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong> wurde<br />

erarbeitet?<br />

17. öffentliche Sitzung am 01.09.2008 Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong><br />

162

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!