11.01.2013 Aufrufe

NIEDERSCHRIFT (S. 153 - 165) - in der Gemeinde Echzell

NIEDERSCHRIFT (S. 153 - 165) - in der Gemeinde Echzell

NIEDERSCHRIFT (S. 153 - 165) - in der Gemeinde Echzell

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Echzell</strong>, den .........<br />

Der Geme<strong>in</strong>devorstand<br />

........................................................................<br />

Ergebnis:<br />

[ Siegel ]<br />

Die Geme<strong>in</strong>devertretung stimmt dem Beschlussvorschlag zur 2.Satzung zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Wasserversorgung (WVS) e<strong>in</strong>stimmig zu.<br />

3. 2.Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Entwässerungssatzung (EWS)<br />

Erläuterung:<br />

Bürgermeister Müller erläutert, dass die Abwassergebühren für die Abwasserbeseitigung<br />

<strong>der</strong>zeit 3,25 €/m³ betragen. Der Gebührensatz wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gebührenkalkulation 2003<br />

ermittelt und ist seit dem 01.05.2003 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Nach § 10 Abs. 2 KAG s<strong>in</strong>d die Gebühren im Bereich <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung so zu bemessen,<br />

dass die Kosten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung gedeckt werden.<br />

Die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zeigt aber, dass die Gebühren höher angesetzt<br />

s<strong>in</strong>d als für die Deckung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung notwendig wäre. Lt. <strong>der</strong> Gebührenbedarfsberechnung<br />

ist es angemessen die Abwassergebühr auf 3,10 €/m³ zu senken. Zumal<br />

im Bereich <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung e<strong>in</strong>e Gebührenausgleichsrücklage <strong>in</strong> Höhe von rd.<br />

169,5 TEUR vorhanden ist.<br />

Die Revision des Wetteraukreises hat <strong>in</strong> ihrem Schlussbericht über die Prüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />

<strong>der</strong> Haushaltsjahre 2004 und 2005 vom 09.05.07 darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass sobald<br />

Gebührenhaushalte Kostendeckung erreicht haben, darauf zu achten ist, dass durch jeweils<br />

rechtzeitige Gebührenanpassung versucht wird, die Abweichungen <strong>der</strong> Ausgaben von den<br />

E<strong>in</strong>nahmen langfristig im Bereich von +/- 3% zu halten.<br />

17. öffentliche Sitzung am 01.09.2008 Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong><br />

156

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!