11.01.2013 Aufrufe

NIEDERSCHRIFT (S. 153 - 165) - in der Gemeinde Echzell

NIEDERSCHRIFT (S. 153 - 165) - in der Gemeinde Echzell

NIEDERSCHRIFT (S. 153 - 165) - in der Gemeinde Echzell

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die weiteren Gründe für diese Entwicklung bilden verschiedene Umstände: stark<br />

gestiegene Ausgaben beim Leitungsunterhalt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e verursacht durch Rohrbrüche,<br />

wie auch allgeme<strong>in</strong>e Kostensteigerungen und gesunkene Gebührene<strong>in</strong>nahmen<br />

(reduzierte Abnahmemenge) müssen nun ausgeglichen werden.<br />

Wie die Revision des Wetteraukreises <strong>in</strong> ihrem Schlussbericht über die Prüfung <strong>der</strong><br />

Jahresrechnung <strong>der</strong> Haushaltsjahre 2004 und 2005 vom 09.05.2007 aufgeführt hat,<br />

konnte <strong>der</strong> Gebührenhaushalt Wasserversorgung letztmalig im Haushaltsjahr 2004<br />

nur durch e<strong>in</strong>e fast vollständige Entnahme aus <strong>der</strong> Gebührenausgleichsrücklage<br />

ausgeglichen werden.<br />

In den Jahren 2005, 2006 und 2007 konnte <strong>der</strong> Gebührenhaushalt nicht ausgeglichen<br />

werden.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Geme<strong>in</strong>devertretung wird empfohlen die 2. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wasserversorgungssatzung<br />

und damit die Anhebung <strong>der</strong> Wassergebühr auf 1,65 €/m³<br />

<strong>in</strong>kl. 7% Umsatzsteuer zum 01.01.2009 zu beschließen.<br />

2. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wasserversorgungssatzung (WVS)<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 <strong>der</strong> Hessischen Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

(HGO) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl I S. 757), <strong>der</strong> §§ 39 bis 41 des<br />

Hessischen Wassergesetzes (HWG) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />

06.05.2005 (GVBl. I S. 305), <strong>der</strong> §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über<br />

kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54), hat die Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sitzung am 01.09.2008 folgende 2. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Wasserversorgungssatzung (WVS) beschlossen:<br />

§ 26 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

Artikel I<br />

(3) Die Gebühr beträgt pro m³ 1,65 EUR. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.<br />

Artikel II<br />

Diese 2. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wasserversorgungssatzung tritt am 01.01.2009 <strong>in</strong><br />

Kraft.<br />

17. öffentliche Sitzung am 01.09.2008 Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong><br />

155

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!