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NIEDERSCHRIFT (S. 153 - 165) - in der Gemeinde Echzell

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Die Onl<strong>in</strong>e-Präsentation von E<strong>in</strong>ladungen, Protokollen und Beschlüssen <strong>der</strong> Vertretungskörperschaften<br />

und ihrer Ausschüsse ist ke<strong>in</strong> Novum. Viele Städte und Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Wetterau, wie Bad Vilbel, Hungen, Münzenberg, Ober-Mörlen, Ortenberg, Karben und an<strong>der</strong>e<br />

pflegen diese Praxis schon lange. Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong> sollte diesem Beispiel folgen.<br />

Der Bürgermeister äußert zu Tagesordnungspunkt 4 und 5 geme<strong>in</strong>sam.<br />

Gemäß § 66 (1) HGO i.V.m. § 1 (2) <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong> besorgt <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>devorstand die laufende Verwaltung. Die Geme<strong>in</strong>devertretung überwacht nach § 50<br />

(2) HGO die Verwaltung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de sowie die Geschäftsführung des Geme<strong>in</strong>devorstandes.<br />

Bei den beiden Anträgen handelt es sich typischerweise um Geschäfte <strong>der</strong> laufenden<br />

Verwaltung. In beiden Fällen geht es um schlichtes Verwaltungshandeln, das nicht die<br />

Merkmale von wichtigen Entscheidungen <strong>in</strong> sich trägt, die <strong>in</strong> die Kompetenz <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

fällt.<br />

So zustimmend man dem Anliegen <strong>der</strong> Fraktion <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sache auch gegenübertreten mag, ist<br />

doch die Zuständigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Beschlussfassung und Ausführung beim Geme<strong>in</strong>devorstand<br />

und dem Bürgermeister zu sehen. So werden die Satzungen zwar durch die Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

erlassen, das Veröffentlichen und <strong>der</strong> verwaltungsmäßige Zugriff darauf fallen <strong>in</strong><br />

den Aufgabenbereich des Geme<strong>in</strong>devorstandes. Ebenso verhält es sich auch mit <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

von Beschlüssen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>devertretung. Hier kann die Vertretung zwar beschließen,<br />

dass dies geschehen soll, aber die <strong>in</strong>haltliche sowie zeitliche Ausführung obliegt<br />

auch hier <strong>der</strong> Zuständigkeit des Geme<strong>in</strong>devorstandes. Insofern s<strong>in</strong>d die Elemente e<strong>in</strong>er Beschlussfassung<br />

h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> zeitlichen Umsetzung gegenstandslos, <strong>in</strong>sofern sie über e<strong>in</strong>e<br />

re<strong>in</strong>e Absichtserklärung h<strong>in</strong>ausgehen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>devertretung hat ke<strong>in</strong>e Kompetenz dem Geme<strong>in</strong>devorstand die Ausführung im<br />

E<strong>in</strong>zelnen detailliert vorzuschreiben. Nach e<strong>in</strong>er Grundsatzentscheidung des BGH liegt e<strong>in</strong><br />

Geschäft <strong>der</strong> laufenden Verwaltung dann vor, wenn es sich um e<strong>in</strong> Geschäft handelt,<br />

welches mehr o<strong>der</strong> weniger gleichförmig <strong>in</strong> regelmäßiger Wie<strong>der</strong>kehr vorkommt und sachlich<br />

von wenig erheblicher Bedeutung ist. In beiden Fällen ist dies unter Würdigung <strong>der</strong><br />

gesamten Aufgaben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung zu bejahen.<br />

Der Antrag zur Veröffentlichung <strong>der</strong> Protokolle, etc. <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>devertretung betrifft die<br />

verwaltungsmäßigen Abläufe des Vertretungsorganes und kann so beschlossen werden,<br />

über die re<strong>in</strong>e Beschlussfassung h<strong>in</strong>ausgehende Vorgaben zur Umsetzung durch den Geme<strong>in</strong>devorstand<br />

laufen aber <strong>in</strong>s Leere.<br />

Ergebnis:<br />

Dem Antrag <strong>der</strong> Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird mit 13 Ja zu 0 Ne<strong>in</strong> und 14<br />

Stimmenthaltungen zugestimmt.<br />

17. öffentliche Sitzung am 01.09.2008 Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong><br />

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