Jahresbericht 2011 - Landesverkehrswacht Niedersachsen eV
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Kooperation 15<br />
Begleitetes Fahren ab 17 ist Dauerrecht -<br />
deutschlandweit<br />
Das begleitete Fahren mit 17 ist<br />
Dauerrecht. Seit dem 01. Januar <strong>2011</strong><br />
können Jugendliche nun grundsätzlich<br />
und deutschlandweit mit 17 Jahren<br />
ihren Führerschein machen und<br />
sich in Begleitung erfahrener Autofahrer<br />
hinters Steuer setzen. Der auf<br />
Betreiben des damaligen Verkehrsministers<br />
Walter Hirche und der <strong>Landesverkehrswacht</strong><br />
<strong>Niedersachsen</strong><br />
e.V. durchgeführte Modellversuch ist<br />
damit voll und ganz in seinem Erfolg<br />
bestätigt worden.<br />
Die Auswertung des Modellversuchs,<br />
der seit Anfang 2004 in <strong>Niedersachsen</strong><br />
durchgeführt wurde,<br />
hatte ergeben, dass die Teilnehmer<br />
deutlich weniger Verkehrsunfälle verursachten<br />
als solche Fahranfänger,<br />
die ohne begleitetes Fahren den<br />
Führerschein erworben hatten. In<br />
den ersten achtzehn Monaten nach<br />
Ende der Begleitphase verursachten<br />
sie 28,5 Prozent weniger Unfälle als<br />
die Vergleichsgruppe und begingen<br />
23,1 Prozent weniger Verkehrsverstöße.<br />
Das oft gehörte Vorurteil,<br />
Teilnehmer des begleiteten Fahrens<br />
würden nur so lange besser fahren,<br />
wie sie unter der Beobachtung ihrer<br />
Begleitperson stehen, konnte also<br />
eindeutig widerlegt werden.<br />
Auch die Dauer der Begleitphase<br />
wirkte sich nachweislich auf die Erfolgsquote<br />
aus. So verursachten diejenigen<br />
Modellteilnehmer, die mehr<br />
als sechs Monate lang in Begleitung<br />
fuhren, sogar 57 Prozent weniger<br />
Unfälle als die „konventionellen“<br />
Fahranfänger und begingen 23,1<br />
Prozent weniger Verkehrsverstöße.<br />
Folgerichtig sollten sowohl Fahranfänger<br />
als auch deren Eltern dazu<br />
angehalten werden, die 12-monatige<br />
Begleitphase voll auszuschöpfen.<br />
Wer seinen Nachwuchs 17 Jahre<br />
lang zu den Freizeitaktivitäten gefahren<br />
hat, sollte sich nicht scheuen,<br />
sich im Gegenzug ein Jahr lang von<br />
ihm chauffieren zu lassen.<br />
Auch nach Beendigung des Modellversuchs<br />
bleibt die Internetseite<br />
www.bf17.de online und informiert<br />
ausführlich und aktuell zum Begleiteten<br />
Fahren ab 17. Die Internetpräsenz<br />
wurde <strong>2011</strong> von der Deutschen<br />
Verkehrswacht im Auftrag des Bundesministriums<br />
für Verkehr, Bau und<br />
Stadtentwicklung ins Leben gerufen.<br />
Dort finden Jugendliche und Erwachsene,<br />
die als Begleitperson fungieren<br />
möchten, alles über Antragstellung<br />
und rechtliche Aspekte.<br />
Auch nützliche Tipps zur konkreten<br />
Gestaltung der Begleitfahrten sind<br />
hier zu finden. Mit einem Videocast,<br />
der Einbindung in Facebook, SchülerVZ<br />
und YouTube trifft die Seite die<br />
besonderen Nutzergewohnheiten<br />
der Zielgruppe. Die Jugendlichen<br />
und ihre Begleiter haben sogar die<br />
Möglichkeit, eigene Fotos<br />
von sich und ihren Begleitern hochzuladen<br />
und daraus humorvolle Collagen<br />
zu erstellen.<br />
Die ausführliche Prozessevaluation<br />
des bundesweiten Modellversuchs<br />
ist von der Bundesanstalt für Straßenwesen<br />
veröffentlicht worden<br />
und kann auf www.bast.de bestellt<br />
werden. Die Bericht-Nr. lautet<br />
M 213.