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Jahresbericht 2011 - Landesverkehrswacht Niedersachsen eV

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Kooperation 15<br />

Begleitetes Fahren ab 17 ist Dauerrecht -<br />

deutschlandweit<br />

Das begleitete Fahren mit 17 ist<br />

Dauerrecht. Seit dem 01. Januar <strong>2011</strong><br />

können Jugendliche nun grundsätzlich<br />

und deutschlandweit mit 17 Jahren<br />

ihren Führerschein machen und<br />

sich in Begleitung erfahrener Autofahrer<br />

hinters Steuer setzen. Der auf<br />

Betreiben des damaligen Verkehrsministers<br />

Walter Hirche und der <strong>Landesverkehrswacht</strong><br />

<strong>Niedersachsen</strong><br />

e.V. durchgeführte Modellversuch ist<br />

damit voll und ganz in seinem Erfolg<br />

bestätigt worden.<br />

Die Auswertung des Modellversuchs,<br />

der seit Anfang 2004 in <strong>Niedersachsen</strong><br />

durchgeführt wurde,<br />

hatte ergeben, dass die Teilnehmer<br />

deutlich weniger Verkehrsunfälle verursachten<br />

als solche Fahranfänger,<br />

die ohne begleitetes Fahren den<br />

Führerschein erworben hatten. In<br />

den ersten achtzehn Monaten nach<br />

Ende der Begleitphase verursachten<br />

sie 28,5 Prozent weniger Unfälle als<br />

die Vergleichsgruppe und begingen<br />

23,1 Prozent weniger Verkehrsverstöße.<br />

Das oft gehörte Vorurteil,<br />

Teilnehmer des begleiteten Fahrens<br />

würden nur so lange besser fahren,<br />

wie sie unter der Beobachtung ihrer<br />

Begleitperson stehen, konnte also<br />

eindeutig widerlegt werden.<br />

Auch die Dauer der Begleitphase<br />

wirkte sich nachweislich auf die Erfolgsquote<br />

aus. So verursachten diejenigen<br />

Modellteilnehmer, die mehr<br />

als sechs Monate lang in Begleitung<br />

fuhren, sogar 57 Prozent weniger<br />

Unfälle als die „konventionellen“<br />

Fahranfänger und begingen 23,1<br />

Prozent weniger Verkehrsverstöße.<br />

Folgerichtig sollten sowohl Fahranfänger<br />

als auch deren Eltern dazu<br />

angehalten werden, die 12-monatige<br />

Begleitphase voll auszuschöpfen.<br />

Wer seinen Nachwuchs 17 Jahre<br />

lang zu den Freizeitaktivitäten gefahren<br />

hat, sollte sich nicht scheuen,<br />

sich im Gegenzug ein Jahr lang von<br />

ihm chauffieren zu lassen.<br />

Auch nach Beendigung des Modellversuchs<br />

bleibt die Internetseite<br />

www.bf17.de online und informiert<br />

ausführlich und aktuell zum Begleiteten<br />

Fahren ab 17. Die Internetpräsenz<br />

wurde <strong>2011</strong> von der Deutschen<br />

Verkehrswacht im Auftrag des Bundesministriums<br />

für Verkehr, Bau und<br />

Stadtentwicklung ins Leben gerufen.<br />

Dort finden Jugendliche und Erwachsene,<br />

die als Begleitperson fungieren<br />

möchten, alles über Antragstellung<br />

und rechtliche Aspekte.<br />

Auch nützliche Tipps zur konkreten<br />

Gestaltung der Begleitfahrten sind<br />

hier zu finden. Mit einem Videocast,<br />

der Einbindung in Facebook, SchülerVZ<br />

und YouTube trifft die Seite die<br />

besonderen Nutzergewohnheiten<br />

der Zielgruppe. Die Jugendlichen<br />

und ihre Begleiter haben sogar die<br />

Möglichkeit, eigene Fotos<br />

von sich und ihren Begleitern hochzuladen<br />

und daraus humorvolle Collagen<br />

zu erstellen.<br />

Die ausführliche Prozessevaluation<br />

des bundesweiten Modellversuchs<br />

ist von der Bundesanstalt für Straßenwesen<br />

veröffentlicht worden<br />

und kann auf www.bast.de bestellt<br />

werden. Die Bericht-Nr. lautet<br />

M 213.

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