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Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Volksschule ...

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Volksschulverordnung, VSV 312.11<br />

3. Französisch und Englisch in der Kooperativen und Integrierten<br />

Orientierungsschule.<br />

2 Für <strong>die</strong> Zuweisung <strong>zum</strong> Niveau A ist <strong>die</strong> Note 4.8 erforderlich. Massgebend<br />

sind <strong>die</strong> gemittelten Zeugnisnoten der beiden letzten vor dem<br />

Übertrittsentscheid ausgestellten Semesterzeugnisse. Wer <strong>die</strong>se Leistungen<br />

nicht erfüllt, wird dem Niveau B zugewiesen. 27<br />

§ 84 Rückmeldegespräche<br />

Gegen Ende des 1. Semesters führen <strong>die</strong> Lehrpersonen der 1. Klasse<br />

der Orientierungsschule mit den im vorangegangenen Schuljahr unterrichtenden<br />

Lehrpersonen ein Gespräch <strong>über</strong> <strong>die</strong> schulische Entwicklung<br />

der Schülerinnen und Schüler.<br />

D. Wechsel der Stammklasse und des Niveaus in der Orientierungsschule<br />

§ 85 Grundsatz<br />

1 In der Kooperativen Orientierungsschule erfolgt der Wechsel der<br />

Stammklasse gemäss § 90.<br />

2 In der Kooperativen und in der Integrierten Orientierungsschule erfolgt<br />

in einzelnen Fächern der Wechsel des Niveaus gemäss § 86 –<br />

§ 89.<br />

§ 86 Wechsel in einem Fach vom Niveau B ins Niveau A<br />

1. Voraussetzungen<br />

Voraussetzung für ein Gesuch auf probeweisen Wechsel sind gute bis<br />

sehr gute Leistungen im betreffenden Fach im Niveau B während mindestens<br />

zehn Schulwochen sowie der Wille, Rückstände im Lernstoff<br />

aufzuarbeiten.<br />

§ 87 2. Gesuch<br />

1 Das Gesuch kann durch <strong>die</strong> Eltern oder <strong>die</strong> zuständige Lehrperson<br />

jeweils in der zweiten Hälfte des Monats November, beim Zeugnistermin<br />

im Januar sowie am Ende des Schuljahres mündlich gestellt werden.<br />

2 Über das Gesuch entscheidet <strong>die</strong> Klassenlehrperson nach Absprache<br />

mit den betroffenen Lehrpersonen.<br />

Stand: 1. August 2010 33

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