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Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Volksschule ...

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Volksschulverordnung, VSV 312.11<br />

2 Für <strong>die</strong> individuelle Förderung können in der 1. bis 4. Klasse je Woche<br />

bis zu zwei Lektionen vorgesehen werden, während denen <strong>die</strong><br />

Lehrperson mit einzelnen Schülerinnen und Schülern oder mit einer<br />

Gruppe arbeitet.<br />

3 Die Schulleitung entscheidet mit der Genehmigung des Stundenplans<br />

<strong>über</strong> den Anteil an alternierendem Unterricht beziehungsweise individueller<br />

Förderung in den einzelnen Abteilungen.<br />

4 Die Lehrperson legt fest, welche Schülerinnen und Schüler jeweils<br />

am Individuellen Unterricht teilnehmen und informiert <strong>die</strong> betreffenden<br />

Kinder spätestens am Vortag.<br />

5 Wird der Fremdsprachenunterricht in Doppelklassen erteilt oder beträgt<br />

<strong>die</strong> Abteilungsgrösse mehr als 16 Kinder, kann vom Schulträger für<br />

jede Fremdsprache der Besuch einer alternierenden Lektion ermöglicht<br />

werden. 20<br />

§ 28a Unterricht in den Kleinkassen 24<br />

Im Unterricht sind den Schülerinnen und Schülern der Kleinklasse jene<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, <strong>die</strong> ihren individuellen Leistungsfähigkeiten<br />

entsprechen. Die Lehrpersonen orientieren sich bei der<br />

Gestaltung des Unterrichts an den Lehrplänen der Primarschule.<br />

D. Orientierungsschule<br />

§ 29 Stammklassen<br />

1 In der Kooperativen Orientierungsschule werden Stammklassen mit<br />

unterschiedlichen Niveaus geführt.<br />

2 Die Zuweisung zu den Stammklassen erfolgt gemäss § 76.<br />

§ 30 Niveaufächer<br />

1 Die Kooperative Orientierungsschule führt <strong>die</strong> Fächer Mathematik,<br />

Englisch und Französisch in zwei Niveaus. Die Integrierte Orientierungsschule<br />

führt zusätzlich das Fach Deutsch in zwei Niveaus.<br />

2 Die Zuweisung zu den Niveaufächern erfolgt gemäss § 83.<br />

§ 31 Bezeichnung der Niveaus<br />

Im Niveau A werden erhöhte Leistungsanforderungen, im Niveau B<br />

Grundanforderungen gestellt.<br />

Stand: 1. August 2010 9

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