Seniorenwegweiser Auflage August 2010 (PDF-Datei ... - Stadt Emden
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2. GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN UND FINANZIELLE VERGÜNSTIGUNGEN<br />
Eventuell notwendige Hilfen bei der Antragstellung, sowie<br />
die Anträge selbst gibt Ihnen das „Sozialamt“ im Verwaltungsgebäude<br />
III, in der Maria-Wilts-Straße 3, � 87 14 96.<br />
Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis<br />
12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.30 bis<br />
17.00 Uhr.<br />
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz<br />
Wohngeld ist wie die Sozialhilfe eine Ihnen gesetzlich<br />
zustehende Hilfe. Der Anspruch auf Wohngeld hängt von<br />
Ihrem Einkommen, der Höhe der zuschussfähigen Kaltmiete<br />
und der Zahl der zum Haushalt zu rechnenden<br />
Familienmitglieder ab. Bei Mietwohnungen wird Wohngeld,<br />
als Mietzuschuss gewährt.<br />
Sie können aber auch einen Zuschuss zu der Belastung<br />
erhalten, die Ihnen durch eine selbst genutzte Eigentumswohnung<br />
oder ein Familienheim entsteht.<br />
Information und Antragsstellung erfolgt beim Fachdienst<br />
Wohnen der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> im Verwaltungsgebäude III,<br />
Maria-Wilts-Straße 3, � 87 14 45.<br />
Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis<br />
12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.30 bis<br />
17.00 Uhr.<br />
Wohnberechtigungsschein<br />
Um in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung<br />
einziehen zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.<br />
Dazu muss ein Antrag mit Einkommensnachweisen<br />
der letzten 12 Kalendermonate gestellt werden.<br />
Die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein<br />
beträgt 18,00 EUR.<br />
Die Erteilung der Wohnberechtigung, die z. B. für den Bezug<br />
der meisten Altenwohnungen nötig ist, ist von Ihrem<br />
Einkommen abhängig.<br />
Information und Antragstellung erfolgt beim Fachdienst<br />
Wohnen der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>, Verwaltungsgebäude III,<br />
Maria-Wilts-Str. 3, � 87 13 89.<br />
Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis<br />
12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.30 bis<br />
17.00 Uhr.<br />
Leistungen der Kranken-<br />
und Pflegekassen<br />
Voraussetzungen für den Bezug von Pflegeleistungen<br />
sind die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung und das<br />
Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit von voraussichtlich<br />
mindestens 6 Monaten. Der Medizinische Dienst der für<br />
Sie zuständigen Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse)<br />
stellt die Pflegebedürftigkeit fest und berät die Pflegekasse<br />
bei der Festlegung der Pflegestufe. Folgende Leistungen<br />
können bei der Pflegekasse beantragt werden:<br />
Ambulante Sachleistungen<br />
Die Pflegekassen zahlen für professionelle Pflegeleistungen<br />
ambulanter Pflegedienste. Eine stufenweise Anhebung<br />
bis 2012 ist geplant. (Stand: Februar <strong>2010</strong>)<br />
<strong>2010</strong> 2012<br />
Pflegestufe I 440,– € 450,– €<br />
Pflegestufe II 1.040,– € 1.100,– €<br />
Pflegestufe III 1.510,– € 1.550,– €<br />
Die Härtefälle im ambulanten Bereich<br />
bleiben unberührt 1918,– €<br />
Eine detaillierte Liste der Pflegedienste finden Sie auf<br />
Seite 35 dieser Broschüre.<br />
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