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Seniorenwegweiser Auflage August 2010 (PDF-Datei ... - Stadt Emden

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2. GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN UND FINANZIELLE VERGÜNSTIGUNGEN<br />

Eventuell notwendige Hilfen bei der Antragstellung, sowie<br />

die Anträge selbst gibt Ihnen das „Sozialamt“ im Verwaltungsgebäude<br />

III, in der Maria-Wilts-Straße 3, � 87 14 96.<br />

Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis<br />

12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.30 bis<br />

17.00 Uhr.<br />

Leistungen nach dem Wohngeldgesetz<br />

Wohngeld ist wie die Sozialhilfe eine Ihnen gesetzlich<br />

zustehende Hilfe. Der Anspruch auf Wohngeld hängt von<br />

Ihrem Einkommen, der Höhe der zuschussfähigen Kaltmiete<br />

und der Zahl der zum Haushalt zu rechnenden<br />

Familienmitglieder ab. Bei Mietwohnungen wird Wohngeld,<br />

als Mietzuschuss gewährt.<br />

Sie können aber auch einen Zuschuss zu der Belastung<br />

erhalten, die Ihnen durch eine selbst genutzte Eigentumswohnung<br />

oder ein Familienheim entsteht.<br />

Information und Antragsstellung erfolgt beim Fachdienst<br />

Wohnen der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> im Verwaltungsgebäude III,<br />

Maria-Wilts-Straße 3, � 87 14 45.<br />

Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis<br />

12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.30 bis<br />

17.00 Uhr.<br />

Wohnberechtigungsschein<br />

Um in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung<br />

einziehen zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.<br />

Dazu muss ein Antrag mit Einkommensnachweisen<br />

der letzten 12 Kalendermonate gestellt werden.<br />

Die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein<br />

beträgt 18,00 EUR.<br />

Die Erteilung der Wohnberechtigung, die z. B. für den Bezug<br />

der meisten Altenwohnungen nötig ist, ist von Ihrem<br />

Einkommen abhängig.<br />

Information und Antragstellung erfolgt beim Fachdienst<br />

Wohnen der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>, Verwaltungsgebäude III,<br />

Maria-Wilts-Str. 3, � 87 13 89.<br />

Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis<br />

12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.30 bis<br />

17.00 Uhr.<br />

Leistungen der Kranken-<br />

und Pflegekassen<br />

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegeleistungen<br />

sind die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung und das<br />

Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit von voraussichtlich<br />

mindestens 6 Monaten. Der Medizinische Dienst der für<br />

Sie zuständigen Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse)<br />

stellt die Pflegebedürftigkeit fest und berät die Pflegekasse<br />

bei der Festlegung der Pflegestufe. Folgende Leistungen<br />

können bei der Pflegekasse beantragt werden:<br />

Ambulante Sachleistungen<br />

Die Pflegekassen zahlen für professionelle Pflegeleistungen<br />

ambulanter Pflegedienste. Eine stufenweise Anhebung<br />

bis 2012 ist geplant. (Stand: Februar <strong>2010</strong>)<br />

<strong>2010</strong> 2012<br />

Pflegestufe I 440,– € 450,– €<br />

Pflegestufe II 1.040,– € 1.100,– €<br />

Pflegestufe III 1.510,– € 1.550,– €<br />

Die Härtefälle im ambulanten Bereich<br />

bleiben unberührt 1918,– €<br />

Eine detaillierte Liste der Pflegedienste finden Sie auf<br />

Seite 35 dieser Broschüre.<br />

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