Familienwegweiser - Hansestadt LÜBECK
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Finanzielle Hilfen<br />
■ Sozialhilfe - Grundsicherung<br />
Wenn Sie den notwendigen Lebensunterhalt für sich und Ihr Kind nicht aus eigener Kraft sicherstellen können, aber wegen Erwerbsunfähigkeit<br />
keinen Anspruch auf Leistungen der Arge haben (siehe Seite 36 ff.), können Sie beim Bereich Soziale Sicherung der<br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung beantragen. Neben dem nach Regelsätzen erbrachten notwendigen<br />
Lebensunterhaltsbedarf werden die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt. Der Bereich Soziale Sicherung<br />
berät und unterstützt Sie darüber hinaus bei der Bewältigung Ihrer persönlichen Situation.<br />
Bitte beachten Sie auch die Homepage mit Online-Rechner unter www.familien-wegweiser.de<br />
■ Wohngeld<br />
Das Wohngeld, das Ihre monatliche Belastung durch die Mietkosten mindern soll, können Sie beim Bereich Soziale Sicherung<br />
beantragen. Es wird grundsätzlich erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag beim Bereich eingeht. Haben Sie andere Sozialleistungen,<br />
in welchen Kosten der Unterkunft enthalten sind, wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beantragt oder erhalten<br />
diese bereits, ist ein Wohngeldbezug grundsätzlich nicht möglich.<br />
Sie müssen im Antrag zum Wohngeld u.a. angeben:<br />
- die Höhe Ihres Familieneinkommens (Brutto),<br />
- die Mietbelastungen einschließlich der Betriebskosten (allerdings ohne Kosten für Heizung und Warmwasser),<br />
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder.<br />
Die notwendigen Anträge erhalten Sie beim Bereich Soziale Sicherung, der aus Ihren Angaben dann das Ihnen ggf. zustehende<br />
Wohngeld ermittelt und weitere Auskünfte erteilt bzw. Sie berät.