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Familienwegweiser - Hansestadt LÜBECK

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Finanzielle Hilfen<br />

■ Sozialhilfe - Grundsicherung<br />

Wenn Sie den notwendigen Lebensunterhalt für sich und Ihr Kind nicht aus eigener Kraft sicherstellen können, aber wegen Erwerbsunfähigkeit<br />

keinen Anspruch auf Leistungen der Arge haben (siehe Seite 36 ff.), können Sie beim Bereich Soziale Sicherung der<br />

<strong>Hansestadt</strong> Lübeck Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung beantragen. Neben dem nach Regelsätzen erbrachten notwendigen<br />

Lebensunterhaltsbedarf werden die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt. Der Bereich Soziale Sicherung<br />

berät und unterstützt Sie darüber hinaus bei der Bewältigung Ihrer persönlichen Situation.<br />

Bitte beachten Sie auch die Homepage mit Online-Rechner unter www.familien-wegweiser.de<br />

■ Wohngeld<br />

Das Wohngeld, das Ihre monatliche Belastung durch die Mietkosten mindern soll, können Sie beim Bereich Soziale Sicherung<br />

beantragen. Es wird grundsätzlich erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag beim Bereich eingeht. Haben Sie andere Sozialleistungen,<br />

in welchen Kosten der Unterkunft enthalten sind, wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beantragt oder erhalten<br />

diese bereits, ist ein Wohngeldbezug grundsätzlich nicht möglich.<br />

Sie müssen im Antrag zum Wohngeld u.a. angeben:<br />

- die Höhe Ihres Familieneinkommens (Brutto),<br />

- die Mietbelastungen einschließlich der Betriebskosten (allerdings ohne Kosten für Heizung und Warmwasser),<br />

- die Anzahl der Haushaltsmitglieder.<br />

Die notwendigen Anträge erhalten Sie beim Bereich Soziale Sicherung, der aus Ihren Angaben dann das Ihnen ggf. zustehende<br />

Wohngeld ermittelt und weitere Auskünfte erteilt bzw. Sie berät.

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