Familienwegweiser - Hansestadt LÜBECK
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■ Elterngeld / Elternzeit<br />
Finanzielle Hilfen<br />
Für Geburten nach dem 1. Januar 2007 trat das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Das Elterngeld ersetzt 67<br />
Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Anspruchsberechtigte<br />
nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen<br />
wird das Elterngeld erhöht.<br />
Maßgebend für die Höhe ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei der Bestimmung<br />
der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer<br />
schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter<br />
zurück liegende Monate zugrunde gelegt.<br />
Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses werden auf das Elterngeld voll angerechnet.<br />
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern (u. U. auch Verwandte), die<br />
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,<br />
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,<br />
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und<br />
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.<br />
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens zwei<br />
Monate und höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen. Ausnahme: Alleinerziehende können auch alleine 14 Monate Elterngeld<br />
erhalten. Wie diese Monate zwischen den Eltern aufgeteilt werden bzw. welcher Partner wie viele Monate Elterngeld bezieht, können<br />
sich die Eltern selbst aussuchen (z.B. jeder 7 Monate). Voraussetzung ist aber, dass sich das Erwerbseinkommen der jeweiligen<br />
Person (d.h. des Vaters oder der Mutter) vermindert und der zweite Elternteil in dieser Zeit nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig<br />
ist. Betreut nur ein Elternteil das Kind und bezieht Elterngeld, kann er oder sie nur für max. 12 Monate Elterngeld erhalten.<br />
In der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“, die man beim Bundesfamilienministerium www.bmfsfj.de (Publikationen) bestellen<br />
oder im Frauenbüro der Stadt Lübeck Tel. 0451 - 122-1601 /-1615 abholen kann, erhalten Sie weitere Informationen.<br />
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