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Familienwegweiser - Hansestadt LÜBECK

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■ Elterngeld / Elternzeit<br />

Finanzielle Hilfen<br />

Für Geburten nach dem 1. Januar 2007 trat das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Das Elterngeld ersetzt 67<br />

Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Anspruchsberechtigte<br />

nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen<br />

wird das Elterngeld erhöht.<br />

Maßgebend für die Höhe ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei der Bestimmung<br />

der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer<br />

schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter<br />

zurück liegende Monate zugrunde gelegt.<br />

Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses werden auf das Elterngeld voll angerechnet.<br />

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern (u. U. auch Verwandte), die<br />

- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,<br />

- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,<br />

- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und<br />

- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.<br />

Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens zwei<br />

Monate und höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen. Ausnahme: Alleinerziehende können auch alleine 14 Monate Elterngeld<br />

erhalten. Wie diese Monate zwischen den Eltern aufgeteilt werden bzw. welcher Partner wie viele Monate Elterngeld bezieht, können<br />

sich die Eltern selbst aussuchen (z.B. jeder 7 Monate). Voraussetzung ist aber, dass sich das Erwerbseinkommen der jeweiligen<br />

Person (d.h. des Vaters oder der Mutter) vermindert und der zweite Elternteil in dieser Zeit nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig<br />

ist. Betreut nur ein Elternteil das Kind und bezieht Elterngeld, kann er oder sie nur für max. 12 Monate Elterngeld erhalten.<br />

In der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“, die man beim Bundesfamilienministerium www.bmfsfj.de (Publikationen) bestellen<br />

oder im Frauenbüro der Stadt Lübeck Tel. 0451 - 122-1601 /-1615 abholen kann, erhalten Sie weitere Informationen.<br />

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