Familienwegweiser - Hansestadt LÜBECK
Familienwegweiser - Hansestadt LÜBECK
Familienwegweiser - Hansestadt LÜBECK
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
44<br />
Hilfen für Kinder und ihre Familien durch das Jugendamt<br />
■ Pflege- und Adoptionsstelle<br />
Durch die Adoptionsvermittlung des Bereiches Familienhilfen/Jugendamt werden Kinder unter 18 Jahren und Personen, die ein Kind<br />
annehmen wollen (AdoptionsbewerberInnen), zusammengeführt. Adoption und Adoptionsvermittlung sind detailliert durch Gesetze<br />
wie das Adoptionsvermittlungsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.<br />
Die Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung und im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt. Der Pflegekinderdienst des Bereiches<br />
Familienhilfen/Jugendamt vermittelt Kinder und Jugendliche zeitlich befrist oder auf Dauer in eine andere Familie.<br />
Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören:<br />
- Werbung von Pflegefamilien/ -personen für Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen für eine gewisse Zeit<br />
oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben können.<br />
- Vermittlung von Kindern in geeignete Pflegestellen.<br />
- Beratung von Pflegeeltern während der Zeit der Inpflegegabe.<br />
Wenn Sie Interesse haben Pflegeeltern oder Pflegeperson zu werden bzw. bei Fragen zum Thema Pflegekind/ Pflegeeltern stehen<br />
Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes als Ansprechpartner zur Verfügung:<br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
Bereich Familienhilfen/ Jugendamt- Ansprechpartner: Herr Herbert Wiegert<br />
Pflegekinder und Adoptionsstelle E-Mail pflegekinder-und-adoptionsstelle@luebeck.de<br />
Kronsforder Allee 2-6 Telefon 0451 - 122 25 28<br />
Haus Kronsforde, 23560 Lübeck Fax 0451 - 122 45 42<br />
■ Vorbeugende Sozialarbeit im Gemeinwesen<br />
Die Nachbarschaftsbüros in regionalen Wohngebieten bieten vielfältige Angebote mit dem Schwerpunkt für Kinder und Jugendliche.<br />
Zuständig ist der Bereich Jugendarbeit/Jugendamt.