Einbauherd mit Ceranfeld - Samtgemeinde Boldecker Land
Einbauherd mit Ceranfeld - Samtgemeinde Boldecker Land
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<strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> - 2 - Nr. 321/2010<br />
Ärztlicher Notfalldienst<br />
Ärztlicher Notfalldienst im <strong>Land</strong>kreis Gifhorn<br />
Der ärztliche Notdienst befindet sich in der zentralen Notdienstpraxis<br />
im Kreiskrankenhaus Gifhorn, Bergstraße 30 – zu erreichen<br />
über den Haupteingang.<br />
Zentrale Telefonnummer: 05371 – 89 53 53<br />
Die Notdienstpraxis ist wie folgt besetzt:<br />
Montag, Dienstag + Donnerstag: 19:00 – 22:00 Uhr<br />
Mittwoch: 13:00 – 22:00 Uhr<br />
Freitag: 15:00 – 22:00 Uhr<br />
Samstag, Sonntag + Feiertags: 08:00 – 22:00 Uhr<br />
Zu den aufgeführten Zeiten steht die Praxis im Krankenhaus<br />
als regionale Notdienst-Zentrale zur Verfügung. Darüber hinaus<br />
wurde ein Fahrdienst eingerichtet, der auch in der Nacht die Versorgung<br />
von bettlägerigen Patienten sicherstellt. Nur wenn aus<br />
gesundheitlichen Gründen ein Besuch in der Notfallpraxis nicht<br />
möglich ist, wird ein Hausbesuch ver<strong>mit</strong>telt!<br />
Bitte bringen Sie ihren aktuellen Medikamentenversorgungsplan<br />
(wenn vorhanden) und ggf. Ihren Befreiungsausweis oder die<br />
Quittung über eine bereits gezahlte Notfalldienstgebühr <strong>mit</strong>.<br />
Zahnärztlicher Notfalldienst<br />
Unter der Tel. 05834 / 53 02 30 sowie unter www.zahnnotdienstgifhorn.de<br />
sind die Adressen und Telefonnummern der diensthabenden<br />
Kollegen der Kreisstelle Gifhorn (Stadt und <strong>Land</strong>kreis)<br />
zu erfahren.<br />
Sozialstation Grußendorf<br />
Die Sozialstation Grußendorf ist Tag und Nacht zu erreichen unter<br />
der Telefonnummer 05379 / 95 55.<br />
Sonstige<br />
Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netz e.V., Tel. 05371 / 942608<br />
Ambulante Krankenpflege Regina Hegewald, Tel. 05362 / 72199<br />
Tierärztlicher Notdienst<br />
Tierärztliche Klinik - Fachtierarzt für Kleintierkrankheiten<br />
Dr. Dierk Lengert<br />
Hauptstraße 55; 38477 Jembke<br />
Tel. 05366 / 295<br />
oder 495, 496<br />
Die Klinik ist jeden Wochentag<br />
sowie die Wochenenden<br />
durchgehend für Notfälle erreichbar !!<br />
Kleintierpraxis <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> – Katja Voigt<br />
Fachtierärztin für Kleintiere; Vor dem Dorfe 13 a, 38554 Weyhausen;<br />
Tel. 05362 / 93 75 10<br />
Die Praxis ist jeden Wochentag sowie die Wochenenden<br />
durchgehend für Notfälle erreichbar !!<br />
Tierärzte Verzeichnis für Deutschland<br />
Unter nachfolgender Online-Adresse können Sie Tierärzte nach<br />
Ort, Postleitzahl oder Namen suchen. Es werden Ihnen automatisch<br />
die am nächsten gelegenen Tierärzte in Ihrer Umgebung angezeigt.<br />
www.tierarzt-onlinesuche.de<br />
WIR SIND AN IHRER SEITE<br />
Häusliche Alten- und Krankenpflege<br />
und vieles mehr – sprechen Sie uns an.<br />
Fallerslebener Str. 12<br />
38518 Gifhorn<br />
mail@pfl ege-bartels.de<br />
Tel. 0 53 71 - 93 66 31<br />
www.pfl ege-bartels.de<br />
Bartels_AZ_90x55_10-07_2.indd 2 06.11.2007 10:04:31 Uhr<br />
Anlage im Beisein von Vertretern der <strong>Land</strong>esbehörde für Straßenbau<br />
und Verkehr, der bauausführenden Firmen, der Presse und<br />
des Gemeinderates in Betrieb genommen. Es fehlten auch nicht<br />
die interessierten Bürgerinnen und Bürger Tappenbecks sowie vor<br />
allem die Erzieherinnen <strong>mit</strong> ihren Krippenkindern, die nun erstmals<br />
in der Lage waren, im Rahmen ihrer Spaziergänge auch den<br />
älteren Teil der Gemeinde zu erkunden.<br />
Aus dem <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong><br />
Hort in der Mitgliedsgemeinde Jembke?<br />
Die Verwaltung ist gegenwärtig da<strong>mit</strong> beschäftigt, die Eröffnung<br />
eines Horts in der Kindertagesstätte Jembke zu ermöglichen und<br />
gegebenenfalls die notwendigen Schritte zur Eröffnung eines<br />
Horts/ Erweiterung des Angebots in der Kindertagesstätte Jembke<br />
zum Beginn des Schuljahres 2010/2011 einzuleiten.<br />
Kindergarten Osloß -<br />
Ausweitung des Betreuungsangebots<br />
Im Kindergarten Osloß bietet die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong><br />
neben den beiden Vor<strong>mit</strong>tagsgruppen zusätzlich ein Nach<strong>mit</strong>tagsangebot<br />
für unter dreijährige Kinder an zwei Nach<strong>mit</strong>tagen in<br />
der Woche an. Die Verwaltung prüft gegenwärtig, ob das Nach<strong>mit</strong>tagsangebot<br />
vom 01.08.2010 an dahingehend erweitert werden<br />
soll, dass eine tägliche Nach<strong>mit</strong>tagsgruppe, montags - freitags,<br />
Betreuungszeit 13.00 - 17.00 Uhr, eingerichtet wird. In dieser<br />
Nach<strong>mit</strong>tagsgruppe würden auch die Kinder betreut werden, die<br />
für die bisherige Nach<strong>mit</strong>tagsbetreuung angemeldet sind. Für<br />
Nachfragen stehen zur Verfügung: <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung:<br />
Herr Oltersdorf, Telefon 05362- 9781 - 31 oder Frau Behrens, Telefon<br />
05362- 9781- 37. Kindergarten Osloß: Frau Rollinger, Telefon<br />
05362- 7792. Anmeldungen können im <strong>Samtgemeinde</strong>rathaus<br />
oder in jeder Kindertagesstätte der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong><br />
abgegeben werden. Dort sind auch die Anmeldebögen erhältlich.<br />
��� Aus dem Ordnungsamt<br />
Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen<br />
Streitschlichtung<br />
Was verstehen die Bürgerinnen und Bürger unter diesem Begriff?<br />
Das Interesse an so einem Bericht wird durch eine Überschrift<br />
nicht unbedingt geweckt und dennoch ist dieser Hinweis<br />
für viele Bürgerinnen und Bürger wichtig. Oftmals geraten Menschen<br />
in eine Situation, die sie durch ein offenes Gespräch hätten<br />
vermeiden können – sprich Streitigkeiten wegen Kleinigkeiten.<br />
Seit Jahren zeichnet sich eine Entwicklung ab, ich habe ja eine<br />
Rechtsschutzversicherung, die wird mir schon zu meinem Recht<br />
verhelfen. Am 17.12.2009 hat der Niedersächsische <strong>Land</strong>tag folgendes<br />
Gesetz beschlossen:<br />
Niedersächsisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen<br />
Streitschlichtung (Niedersächsisches Schlichtungsgesetz<br />
– NSchlG).<br />
Warum wurde dieses Gesetz beschlossen? Wer <strong>mit</strong> seinem Kontrahenten<br />
vor Gericht ziehen will, muss nun auch in Niedersachsen<br />
seit dem 1. Januar 2010 in vielen Fällen einen vorgerichtlichen<br />
Einigungsversuch unternehmen. Anderenfalls wird eine Klage vor<br />
Gericht als unzulässig abgewiesen. Grundlage dieses Verfahrens<br />
ist das neue Gesetz zur Einführung der obligatorischen außergerichtlichen<br />
Streitschlichtung und zur Änderung des Niedersächsischen<br />
Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter von 17. Dezember<br />
2009 (GVBl. 2009, Seite 482). Um einen Streit erfolgreich<br />
beilegen zu können, liegt die Hauptverantwortung noch immer bei<br />
den Streitparteien, denn diese müssen sich einigen. In Niedersachsen<br />
muss bei folgenden Fällen die obligatorische Streitschlichtung<br />
erfolgen: