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Einbauherd mit Ceranfeld - Samtgemeinde Boldecker Land

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<strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> - 2 - Nr. 321/2010<br />

Ärztlicher Notfalldienst<br />

Ärztlicher Notfalldienst im <strong>Land</strong>kreis Gifhorn<br />

Der ärztliche Notdienst befindet sich in der zentralen Notdienstpraxis<br />

im Kreiskrankenhaus Gifhorn, Bergstraße 30 – zu erreichen<br />

über den Haupteingang.<br />

Zentrale Telefonnummer: 05371 – 89 53 53<br />

Die Notdienstpraxis ist wie folgt besetzt:<br />

Montag, Dienstag + Donnerstag: 19:00 – 22:00 Uhr<br />

Mittwoch: 13:00 – 22:00 Uhr<br />

Freitag: 15:00 – 22:00 Uhr<br />

Samstag, Sonntag + Feiertags: 08:00 – 22:00 Uhr<br />

Zu den aufgeführten Zeiten steht die Praxis im Krankenhaus<br />

als regionale Notdienst-Zentrale zur Verfügung. Darüber hinaus<br />

wurde ein Fahrdienst eingerichtet, der auch in der Nacht die Versorgung<br />

von bettlägerigen Patienten sicherstellt. Nur wenn aus<br />

gesundheitlichen Gründen ein Besuch in der Notfallpraxis nicht<br />

möglich ist, wird ein Hausbesuch ver<strong>mit</strong>telt!<br />

Bitte bringen Sie ihren aktuellen Medikamentenversorgungsplan<br />

(wenn vorhanden) und ggf. Ihren Befreiungsausweis oder die<br />

Quittung über eine bereits gezahlte Notfalldienstgebühr <strong>mit</strong>.<br />

Zahnärztlicher Notfalldienst<br />

Unter der Tel. 05834 / 53 02 30 sowie unter www.zahnnotdienstgifhorn.de<br />

sind die Adressen und Telefonnummern der diensthabenden<br />

Kollegen der Kreisstelle Gifhorn (Stadt und <strong>Land</strong>kreis)<br />

zu erfahren.<br />

Sozialstation Grußendorf<br />

Die Sozialstation Grußendorf ist Tag und Nacht zu erreichen unter<br />

der Telefonnummer 05379 / 95 55.<br />

Sonstige<br />

Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netz e.V., Tel. 05371 / 942608<br />

Ambulante Krankenpflege Regina Hegewald, Tel. 05362 / 72199<br />

Tierärztlicher Notdienst<br />

Tierärztliche Klinik - Fachtierarzt für Kleintierkrankheiten<br />

Dr. Dierk Lengert<br />

Hauptstraße 55; 38477 Jembke<br />

Tel. 05366 / 295<br />

oder 495, 496<br />

Die Klinik ist jeden Wochentag<br />

sowie die Wochenenden<br />

durchgehend für Notfälle erreichbar !!<br />

Kleintierpraxis <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> – Katja Voigt<br />

Fachtierärztin für Kleintiere; Vor dem Dorfe 13 a, 38554 Weyhausen;<br />

Tel. 05362 / 93 75 10<br />

Die Praxis ist jeden Wochentag sowie die Wochenenden<br />

durchgehend für Notfälle erreichbar !!<br />

Tierärzte Verzeichnis für Deutschland<br />

Unter nachfolgender Online-Adresse können Sie Tierärzte nach<br />

Ort, Postleitzahl oder Namen suchen. Es werden Ihnen automatisch<br />

die am nächsten gelegenen Tierärzte in Ihrer Umgebung angezeigt.<br />

www.tierarzt-onlinesuche.de<br />

WIR SIND AN IHRER SEITE<br />

Häusliche Alten- und Krankenpflege<br />

und vieles mehr – sprechen Sie uns an.<br />

Fallerslebener Str. 12<br />

38518 Gifhorn<br />

mail@pfl ege-bartels.de<br />

Tel. 0 53 71 - 93 66 31<br />

www.pfl ege-bartels.de<br />

Bartels_AZ_90x55_10-07_2.indd 2 06.11.2007 10:04:31 Uhr<br />

Anlage im Beisein von Vertretern der <strong>Land</strong>esbehörde für Straßenbau<br />

und Verkehr, der bauausführenden Firmen, der Presse und<br />

des Gemeinderates in Betrieb genommen. Es fehlten auch nicht<br />

die interessierten Bürgerinnen und Bürger Tappenbecks sowie vor<br />

allem die Erzieherinnen <strong>mit</strong> ihren Krippenkindern, die nun erstmals<br />

in der Lage waren, im Rahmen ihrer Spaziergänge auch den<br />

älteren Teil der Gemeinde zu erkunden.<br />

Aus dem <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Hort in der Mitgliedsgemeinde Jembke?<br />

Die Verwaltung ist gegenwärtig da<strong>mit</strong> beschäftigt, die Eröffnung<br />

eines Horts in der Kindertagesstätte Jembke zu ermöglichen und<br />

gegebenenfalls die notwendigen Schritte zur Eröffnung eines<br />

Horts/ Erweiterung des Angebots in der Kindertagesstätte Jembke<br />

zum Beginn des Schuljahres 2010/2011 einzuleiten.<br />

Kindergarten Osloß -<br />

Ausweitung des Betreuungsangebots<br />

Im Kindergarten Osloß bietet die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong><br />

neben den beiden Vor<strong>mit</strong>tagsgruppen zusätzlich ein Nach<strong>mit</strong>tagsangebot<br />

für unter dreijährige Kinder an zwei Nach<strong>mit</strong>tagen in<br />

der Woche an. Die Verwaltung prüft gegenwärtig, ob das Nach<strong>mit</strong>tagsangebot<br />

vom 01.08.2010 an dahingehend erweitert werden<br />

soll, dass eine tägliche Nach<strong>mit</strong>tagsgruppe, montags - freitags,<br />

Betreuungszeit 13.00 - 17.00 Uhr, eingerichtet wird. In dieser<br />

Nach<strong>mit</strong>tagsgruppe würden auch die Kinder betreut werden, die<br />

für die bisherige Nach<strong>mit</strong>tagsbetreuung angemeldet sind. Für<br />

Nachfragen stehen zur Verfügung: <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung:<br />

Herr Oltersdorf, Telefon 05362- 9781 - 31 oder Frau Behrens, Telefon<br />

05362- 9781- 37. Kindergarten Osloß: Frau Rollinger, Telefon<br />

05362- 7792. Anmeldungen können im <strong>Samtgemeinde</strong>rathaus<br />

oder in jeder Kindertagesstätte der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong><br />

abgegeben werden. Dort sind auch die Anmeldebögen erhältlich.<br />

��� Aus dem Ordnungsamt<br />

Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen<br />

Streitschlichtung<br />

Was verstehen die Bürgerinnen und Bürger unter diesem Begriff?<br />

Das Interesse an so einem Bericht wird durch eine Überschrift<br />

nicht unbedingt geweckt und dennoch ist dieser Hinweis<br />

für viele Bürgerinnen und Bürger wichtig. Oftmals geraten Menschen<br />

in eine Situation, die sie durch ein offenes Gespräch hätten<br />

vermeiden können – sprich Streitigkeiten wegen Kleinigkeiten.<br />

Seit Jahren zeichnet sich eine Entwicklung ab, ich habe ja eine<br />

Rechtsschutzversicherung, die wird mir schon zu meinem Recht<br />

verhelfen. Am 17.12.2009 hat der Niedersächsische <strong>Land</strong>tag folgendes<br />

Gesetz beschlossen:<br />

Niedersächsisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen<br />

Streitschlichtung (Niedersächsisches Schlichtungsgesetz<br />

– NSchlG).<br />

Warum wurde dieses Gesetz beschlossen? Wer <strong>mit</strong> seinem Kontrahenten<br />

vor Gericht ziehen will, muss nun auch in Niedersachsen<br />

seit dem 1. Januar 2010 in vielen Fällen einen vorgerichtlichen<br />

Einigungsversuch unternehmen. Anderenfalls wird eine Klage vor<br />

Gericht als unzulässig abgewiesen. Grundlage dieses Verfahrens<br />

ist das neue Gesetz zur Einführung der obligatorischen außergerichtlichen<br />

Streitschlichtung und zur Änderung des Niedersächsischen<br />

Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter von 17. Dezember<br />

2009 (GVBl. 2009, Seite 482). Um einen Streit erfolgreich<br />

beilegen zu können, liegt die Hauptverantwortung noch immer bei<br />

den Streitparteien, denn diese müssen sich einigen. In Niedersachsen<br />

muss bei folgenden Fällen die obligatorische Streitschlichtung<br />

erfolgen:

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