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Begründung zum Satzungsbeschluss - Ennepetal

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<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 9<br />

andere Bereiche konzentriert wurde. Außer den sensiblen<br />

Landschaftsteilen kreuzt eine überörtliche Gasversorgungsleitung den<br />

Planungsraum, was die Planungsspielräume zusätzlich einengte.<br />

Die Siedlungsflächen werden entlang der Hembecker Talstraße<br />

konzentriert, um u. a. die verkehrliche Erschließungs- und<br />

Verbindungsfunktionalität der Hembecker Talstraße optimierend ausnutzen<br />

zu können.<br />

Bereits im Zuge der eingangs erwähnten Rahmenplanung, wurde der<br />

Planungsraum konzeptionell in verschiedene Quartiere aufgeteilt.<br />

Diese Quartiersbildung wurde weitestgehend beibehalten und mit den<br />

Baufelderbezeichnungen 1 bis 4 fortgeführt. Diese Aufteilung ermöglicht<br />

zukünftig, eine bedarfsgerechte Erschließung einzelner Quartiere ohne die<br />

Realisierung des Gesamtkonzeptes zu stören.<br />

Geplante Aufteilung der Baufelder<br />

Im Plangebiet sollen überwiegend freistehende Ein- bis Zweifamilienhäuser<br />

errichtet werden können. Entsprechend sind die Festsetzungen gefasst<br />

(zulässig sind je Gebäude max. zwei Wohnungen und als Bauweise werden<br />

überwiegend nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen). Lediglich in drei<br />

Bereichen wird die offene Bauweise, also auch Hausgruppen, zugelassen.<br />

An die überwiegend anbaufreie Hembecker Talstraße können lediglich zwei<br />

Bauparzellen im nördlich des geplanten Kreisverkehrs direkt angebunden<br />

werden. Diese Grundstücke sind mit höheren Ausnutzungsziffern (GRZ,<br />

GFZ und FH) belegt. Ansonsten ist im gesamten Planungsbereich eine

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