Begründung zum Satzungsbeschluss - Ennepetal
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<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
Seite 9<br />
andere Bereiche konzentriert wurde. Außer den sensiblen<br />
Landschaftsteilen kreuzt eine überörtliche Gasversorgungsleitung den<br />
Planungsraum, was die Planungsspielräume zusätzlich einengte.<br />
Die Siedlungsflächen werden entlang der Hembecker Talstraße<br />
konzentriert, um u. a. die verkehrliche Erschließungs- und<br />
Verbindungsfunktionalität der Hembecker Talstraße optimierend ausnutzen<br />
zu können.<br />
Bereits im Zuge der eingangs erwähnten Rahmenplanung, wurde der<br />
Planungsraum konzeptionell in verschiedene Quartiere aufgeteilt.<br />
Diese Quartiersbildung wurde weitestgehend beibehalten und mit den<br />
Baufelderbezeichnungen 1 bis 4 fortgeführt. Diese Aufteilung ermöglicht<br />
zukünftig, eine bedarfsgerechte Erschließung einzelner Quartiere ohne die<br />
Realisierung des Gesamtkonzeptes zu stören.<br />
Geplante Aufteilung der Baufelder<br />
Im Plangebiet sollen überwiegend freistehende Ein- bis Zweifamilienhäuser<br />
errichtet werden können. Entsprechend sind die Festsetzungen gefasst<br />
(zulässig sind je Gebäude max. zwei Wohnungen und als Bauweise werden<br />
überwiegend nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen). Lediglich in drei<br />
Bereichen wird die offene Bauweise, also auch Hausgruppen, zugelassen.<br />
An die überwiegend anbaufreie Hembecker Talstraße können lediglich zwei<br />
Bauparzellen im nördlich des geplanten Kreisverkehrs direkt angebunden<br />
werden. Diese Grundstücke sind mit höheren Ausnutzungsziffern (GRZ,<br />
GFZ und FH) belegt. Ansonsten ist im gesamten Planungsbereich eine