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Begründung zum Satzungsbeschluss - Ennepetal

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<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 3<br />

Die Anordnung der Baufelder einhergehend mit dem Zuschnitt der<br />

Baugrundstücke und der Erschließungsanlagen, sollen eine optimale<br />

solarenergetische Plazierung der Gebäude an dem Südost bis Südwest<br />

orientierten Baugelände erlauben.<br />

Der Bebauungsplan erhält die Nr. 85 mit der Bezeichnung „Bauen mit der<br />

Sonne“.<br />

Mit der Erstellung des Bebauungsplanes und der Durchführung des<br />

Bauleitplanverfahrens wurde die GEBIG IPG, Köln, beauftragt.<br />

Der Bebauungsplan besteht aus 2 Teilplänen.<br />

• Teilplan 1/2 enthält, die für das Baugebiet maßgebliche<br />

Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen.<br />

• Teilplan 2/2 besteht ausschließlich aus einer Planzeichnung mit<br />

dem festgesetzten Geltungsbereich der externen<br />

Kompensationsmaßnahmen.<br />

Luftbild mit Abgrenzung des Baugebietes

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