Begründung zum Satzungsbeschluss - Ennepetal
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<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
Seite 3<br />
Die Anordnung der Baufelder einhergehend mit dem Zuschnitt der<br />
Baugrundstücke und der Erschließungsanlagen, sollen eine optimale<br />
solarenergetische Plazierung der Gebäude an dem Südost bis Südwest<br />
orientierten Baugelände erlauben.<br />
Der Bebauungsplan erhält die Nr. 85 mit der Bezeichnung „Bauen mit der<br />
Sonne“.<br />
Mit der Erstellung des Bebauungsplanes und der Durchführung des<br />
Bauleitplanverfahrens wurde die GEBIG IPG, Köln, beauftragt.<br />
Der Bebauungsplan besteht aus 2 Teilplänen.<br />
• Teilplan 1/2 enthält, die für das Baugebiet maßgebliche<br />
Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen.<br />
• Teilplan 2/2 besteht ausschließlich aus einer Planzeichnung mit<br />
dem festgesetzten Geltungsbereich der externen<br />
Kompensationsmaßnahmen.<br />
Luftbild mit Abgrenzung des Baugebietes