Begründung zum Satzungsbeschluss - Ennepetal
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<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
10. Sonstige Belange<br />
Altlasten und Auffüllungen<br />
Seite 23<br />
Im Baufeld 2, im Einmündungsbereich <strong>zum</strong> geplanten Kreisverkehr ist eine<br />
Auffüllungsfläche nachrichtlich im Bpl. dargestellt.<br />
Hierbei handelt es sich um eine genehmigte Auffüllung mit Erdaushub<br />
(1.750 m³) deren Tragfähigkeit (Verdichtung) im einzelnen noch überprüft<br />
werden muss.<br />
Nach gesetzlichen Vorgaben und aus Sicht der unteren<br />
Bodenschutzbehörde bestand das Erfordernis, diese<br />
Auffüllungen/Anschüttungen durch entsprechende Untersuchungen<br />
abzugrenzen, die vorgefundenen Materialien zu untersuchen und den<br />
damit vorgesehenen Umgang darzulegen, um nachhaltig gesunde Wohn-<br />
und Arbeitsverhältnisse für die geplanten Nutzungen nachzuweisen.<br />
Entsprechende Sondierungen wurden mit dem Ergebnis durchgeführt, dass<br />
in der Vergangenheit die hier vorhandene Geländesenke überwiegend mit<br />
unbelastetem Bodenmaterial und nur vereinzelt mit Bauschutt und<br />
Schlacke verfüllt worden ist. Unter Berücksichtigung aller in diesem<br />
Bereich getätigten Aufschlüsse muss von einer zusammenhängenden<br />
anthropogenen Auffüllung auf einer Fläche von ca. 220 m x 70 m mit<br />
Auffüllmächtigkeiten bis zu über 7,00 m ausgegangen werden.<br />
Abb. aus Gutachten [24]