Begründung zum Satzungsbeschluss - Ennepetal
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<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />
“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />
Seite 8<br />
Die Anordnungen und Zuschnitte der Baugrundstücke lassen eine optimale<br />
solarenergetische Nutzung an dem Südost bis Süd orientierten Baugelände<br />
individuell zu.<br />
Der Bebauungsplan konkretisiert die Ziele der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung bzw. der Rahmenplanung und stellt eine städtebauliche<br />
Grundordnung her um das Gebiet funktionstüchtig bebauen und<br />
erschließen zu können. Zudem stellt der Bebauungsplan für alle weiteren<br />
Fach- und Genehmigungsplanungen, eine als Satzung beschlossene<br />
Grundlage dar.<br />
5. Städtebauliches Konzept<br />
5.1 Planungskonzept<br />
Der Bebauungsplan wurde auf der Grundlage eines vorgeschalteten<br />
Rahmenplanes erarbeitet. Im Vordergrund stand dabei die städtebauliche<br />
Entwicklung eines Gesamtareals mit einer Größe von ca. 17 ha, wobei der<br />
benötigte Siedlungsflächenbedarf mit den umweltbezogenen<br />
Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen ist.<br />
Nf. Abb. Erschließungs- und Bebauungskonzept mit Offenhaltung der<br />
Kaltluftschneisen zwischen den einzelnen Siedlungsquartieren<br />
Diese Aufgabenstellung wurde insofern aufgenommen, indem sensible und<br />
klimatologisch wichtige Landschaftsteile von vornherein von einer<br />
Bebaubarkeit ausgenommen wurden und die geplante Bebauung auf