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Begründung zum Satzungsbeschluss - Ennepetal

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<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 85<br />

“Bauen mit der Sonne“, <strong>Ennepetal</strong>-Büttenberg<br />

Seite 8<br />

Die Anordnungen und Zuschnitte der Baugrundstücke lassen eine optimale<br />

solarenergetische Nutzung an dem Südost bis Süd orientierten Baugelände<br />

individuell zu.<br />

Der Bebauungsplan konkretisiert die Ziele der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung bzw. der Rahmenplanung und stellt eine städtebauliche<br />

Grundordnung her um das Gebiet funktionstüchtig bebauen und<br />

erschließen zu können. Zudem stellt der Bebauungsplan für alle weiteren<br />

Fach- und Genehmigungsplanungen, eine als Satzung beschlossene<br />

Grundlage dar.<br />

5. Städtebauliches Konzept<br />

5.1 Planungskonzept<br />

Der Bebauungsplan wurde auf der Grundlage eines vorgeschalteten<br />

Rahmenplanes erarbeitet. Im Vordergrund stand dabei die städtebauliche<br />

Entwicklung eines Gesamtareals mit einer Größe von ca. 17 ha, wobei der<br />

benötigte Siedlungsflächenbedarf mit den umweltbezogenen<br />

Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen ist.<br />

Nf. Abb. Erschließungs- und Bebauungskonzept mit Offenhaltung der<br />

Kaltluftschneisen zwischen den einzelnen Siedlungsquartieren<br />

Diese Aufgabenstellung wurde insofern aufgenommen, indem sensible und<br />

klimatologisch wichtige Landschaftsteile von vornherein von einer<br />

Bebaubarkeit ausgenommen wurden und die geplante Bebauung auf

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