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Informationen für Dienstpflichtige mit ... - Wege ins Studium

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6 Ausführungen zum Anspruch auf Auswahl aufgrund früheren<br />

Zulassungsanspruch<br />

6.1 Im gewünschten Studiengang bestanden während des Dienstes<br />

bundesweit Zulassungsbeschränkungen (Auswahl durch die<br />

ZVS/)<br />

Nach Dienstende hat eine Bewerberin/ein Bewerber einen Anspruch aufgrund<br />

eines früherern Zulassungsanspruchs, wenn sie/er sich bei Beginn<br />

oder während des Dienstes beworben hat und zugelassen wurde. Dies<br />

gilt sowohl <strong>für</strong> Zulassungen durch die ZVS/ als auch<br />

<strong>für</strong> Zulassungen durch die Hochschule (z.B. Service-Verfahren oder im<br />

Losverfahren nach Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens). Nachweis<br />

: Beglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides.<br />

Beispiel:<br />

Herr A. bewarb sich zum Wintersemester 2006/07 und erhielt einen<br />

Studienplatz. Das <strong>Studium</strong> konnte er jedoch nicht aufnehmen, da er sich<br />

<strong>für</strong> den Zeitraum vom 1. April 2006 bis zum 31. März 2009 als Soldat auf<br />

Zeit (SaZ 3) verpflichtet hat. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester<br />

2009, zum Wintersemester 2009/10 und zum Sommersemester 2010 hat<br />

Herr A. <strong>für</strong> denselben Studiengang Anspruch auf eine erneute Auswahl.<br />

6.2 Zeitliche Begrenzung des Anspruchs<br />

(1) Sie können die erneute Auswahl aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs<br />

zu den beiden Bewerbungsterminen geltend machen, die<br />

auf das Dienstende folgen. Für den Studiengang Tiermedizin, dessen<br />

Studienplätze nur zum Wintersemester vergeben werden, kommt der<br />

Anspruch zu den beiden Wintersemestern nach Dienstende in Betracht.<br />

(2) Sie können den Anspruch aber auch schon dann geltend machen,<br />

wenn Sie zwar zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Dienst leisten, den<br />

Dienst jedoch rechtzeitig zum Studienbeginn beenden werden. Bei einer<br />

Bewerbung zum Sommersemester muss daher der Dienst spätestens<br />

am 30. April, bei einer Bewerbung zum Wintersemester spätestens am<br />

31. Oktober enden.<br />

Beispiel:<br />

Herr A. ist während seines Dienstes in Pharmazie zugelassen worden.<br />

Sein Dienst endet am 30. April 2010. Er bewirbt sich Mitte November<br />

2009 noch während seines Dienstes zum Sommersemester 2010 bei der<br />

ZVS (Bewerbungsschluss: 15. Januar 2010). Herr A. kann schon zum<br />

Sommersemester 2010 aufgrung seines früheren Zulassungsanspruchs<br />

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