Informationen für Dienstpflichtige mit ... - Wege ins Studium
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6 Ausführungen zum Anspruch auf Auswahl aufgrund früheren<br />
Zulassungsanspruch<br />
6.1 Im gewünschten Studiengang bestanden während des Dienstes<br />
bundesweit Zulassungsbeschränkungen (Auswahl durch die<br />
ZVS/)<br />
Nach Dienstende hat eine Bewerberin/ein Bewerber einen Anspruch aufgrund<br />
eines früherern Zulassungsanspruchs, wenn sie/er sich bei Beginn<br />
oder während des Dienstes beworben hat und zugelassen wurde. Dies<br />
gilt sowohl <strong>für</strong> Zulassungen durch die ZVS/ als auch<br />
<strong>für</strong> Zulassungen durch die Hochschule (z.B. Service-Verfahren oder im<br />
Losverfahren nach Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens). Nachweis<br />
: Beglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides.<br />
Beispiel:<br />
Herr A. bewarb sich zum Wintersemester 2006/07 und erhielt einen<br />
Studienplatz. Das <strong>Studium</strong> konnte er jedoch nicht aufnehmen, da er sich<br />
<strong>für</strong> den Zeitraum vom 1. April 2006 bis zum 31. März 2009 als Soldat auf<br />
Zeit (SaZ 3) verpflichtet hat. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester<br />
2009, zum Wintersemester 2009/10 und zum Sommersemester 2010 hat<br />
Herr A. <strong>für</strong> denselben Studiengang Anspruch auf eine erneute Auswahl.<br />
6.2 Zeitliche Begrenzung des Anspruchs<br />
(1) Sie können die erneute Auswahl aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs<br />
zu den beiden Bewerbungsterminen geltend machen, die<br />
auf das Dienstende folgen. Für den Studiengang Tiermedizin, dessen<br />
Studienplätze nur zum Wintersemester vergeben werden, kommt der<br />
Anspruch zu den beiden Wintersemestern nach Dienstende in Betracht.<br />
(2) Sie können den Anspruch aber auch schon dann geltend machen,<br />
wenn Sie zwar zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Dienst leisten, den<br />
Dienst jedoch rechtzeitig zum Studienbeginn beenden werden. Bei einer<br />
Bewerbung zum Sommersemester muss daher der Dienst spätestens<br />
am 30. April, bei einer Bewerbung zum Wintersemester spätestens am<br />
31. Oktober enden.<br />
Beispiel:<br />
Herr A. ist während seines Dienstes in Pharmazie zugelassen worden.<br />
Sein Dienst endet am 30. April 2010. Er bewirbt sich Mitte November<br />
2009 noch während seines Dienstes zum Sommersemester 2010 bei der<br />
ZVS (Bewerbungsschluss: 15. Januar 2010). Herr A. kann schon zum<br />
Sommersemester 2010 aufgrung seines früheren Zulassungsanspruchs<br />
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