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Informationen für Dienstpflichtige mit ... - Wege ins Studium

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ausgewählt werden.<br />

Wenn Sie sich nicht bis zum zweiten Bewerbungstermin nach dem<br />

Dienstende bewerben, verfällt Ihr Anspruch.<br />

Beispiel:<br />

Im obigen Beispiel bewirbt sich Herr A. nicht bei der ZVS, sondern unternimmt<br />

eine Weltreise. Er kehrt am 02. Februar 2011 zurück und möchte<br />

nun seine Auswahl nach einem Dienst aufgrund seines früheren Zulassungsanspruchs<br />

<strong>für</strong> Pharmazie geltend machen. Herr A. hätte zum Sommersemester<br />

2010, Wintersemester 2010/11 und zum Sommersemester<br />

2011 ausgewählt werden können. Da er seinen Anspruch aufgrund der<br />

früheren Zulassung bis zum letzten möglichen Termin (Bewerbungsschluss<br />

bei zum Sommersemester 2011: 15. Januar<br />

2011) nicht geltend machen könnte, wäre sein Anspruch verfallen.<br />

6.3 Umsetzung des Anspruchs auf bevorzugte Auswahl<br />

Beachten Sie bitte unbedingt Folgendes:<br />

• Regelung <strong>für</strong> Abiturbeste<br />

Erfolgte die Zulassung während des Dienstes in der Abiturbestenquoten<br />

(s. Nummer 2.1) und möchten Sie Ihr <strong>Studium</strong> an derselben<br />

Hochschule aufnehmen, müssen Sie den Ort der früheren Zulassung<br />

bei der Angabe Ihrer Ortswünsche in der Abiturbestenquote<br />

an erster Stelle eintragen. Sie erhalten dann einen Studienplatz an<br />

derselben Hochschule, an der Sie bereits während Ihres Dienstes<br />

zugelassen wurden.<br />

Falls Sie an einem anderen Ort als demjenigen der früheren Zulassung<br />

studieren möchten, entfällt <strong>für</strong> das jeweilige Vergabeverfahren der<br />

Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst.<br />

• Regelung <strong>für</strong> Bewerberinnen/Bewerber, die während des<br />

Dienstes<br />

- in der Quote nach Wartezeit (s. Nummer 2.2) oder<br />

- als Zweitstudienbewerberin/- bewerber oder Bewerberin/Beweber<br />

<strong>mit</strong> besonderer Hochschulzugangsberechtigung zugelassen<br />

worden sind.<br />

Möchten Sie ihr <strong>Studium</strong> an derselben Hochschule aufnehmen,<br />

müssen Sie den Ort der früheren Zulassung bei derAngabe<br />

Ihrer Ortswünsche in der Wartezeitquoten an erster Stelle eintragen.<br />

Die Ortsverteilung erfolgt bei einer erneuten Auswahl nach einem<br />

Dienst allerdings nicht automatisch an dieselbe Hochschule, an der<br />

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