Informationen für Dienstpflichtige mit ... - Wege ins Studium
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ausgewählt werden.<br />
Wenn Sie sich nicht bis zum zweiten Bewerbungstermin nach dem<br />
Dienstende bewerben, verfällt Ihr Anspruch.<br />
Beispiel:<br />
Im obigen Beispiel bewirbt sich Herr A. nicht bei der ZVS, sondern unternimmt<br />
eine Weltreise. Er kehrt am 02. Februar 2011 zurück und möchte<br />
nun seine Auswahl nach einem Dienst aufgrund seines früheren Zulassungsanspruchs<br />
<strong>für</strong> Pharmazie geltend machen. Herr A. hätte zum Sommersemester<br />
2010, Wintersemester 2010/11 und zum Sommersemester<br />
2011 ausgewählt werden können. Da er seinen Anspruch aufgrund der<br />
früheren Zulassung bis zum letzten möglichen Termin (Bewerbungsschluss<br />
bei zum Sommersemester 2011: 15. Januar<br />
2011) nicht geltend machen könnte, wäre sein Anspruch verfallen.<br />
6.3 Umsetzung des Anspruchs auf bevorzugte Auswahl<br />
Beachten Sie bitte unbedingt Folgendes:<br />
• Regelung <strong>für</strong> Abiturbeste<br />
Erfolgte die Zulassung während des Dienstes in der Abiturbestenquoten<br />
(s. Nummer 2.1) und möchten Sie Ihr <strong>Studium</strong> an derselben<br />
Hochschule aufnehmen, müssen Sie den Ort der früheren Zulassung<br />
bei der Angabe Ihrer Ortswünsche in der Abiturbestenquote<br />
an erster Stelle eintragen. Sie erhalten dann einen Studienplatz an<br />
derselben Hochschule, an der Sie bereits während Ihres Dienstes<br />
zugelassen wurden.<br />
Falls Sie an einem anderen Ort als demjenigen der früheren Zulassung<br />
studieren möchten, entfällt <strong>für</strong> das jeweilige Vergabeverfahren der<br />
Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst.<br />
• Regelung <strong>für</strong> Bewerberinnen/Bewerber, die während des<br />
Dienstes<br />
- in der Quote nach Wartezeit (s. Nummer 2.2) oder<br />
- als Zweitstudienbewerberin/- bewerber oder Bewerberin/Beweber<br />
<strong>mit</strong> besonderer Hochschulzugangsberechtigung zugelassen<br />
worden sind.<br />
Möchten Sie ihr <strong>Studium</strong> an derselben Hochschule aufnehmen,<br />
müssen Sie den Ort der früheren Zulassung bei derAngabe<br />
Ihrer Ortswünsche in der Wartezeitquoten an erster Stelle eintragen.<br />
Die Ortsverteilung erfolgt bei einer erneuten Auswahl nach einem<br />
Dienst allerdings nicht automatisch an dieselbe Hochschule, an der<br />
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