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Informationen für Dienstpflichtige mit ... - Wege ins Studium

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8.1 Besonderheiten bei der Wiederzulassung<br />

(1) Dem Zulassungsantrag muss in jedem Fall ein amtlicher Nachweis<br />

über Beginn und Ende des Dienstes (Dienstzeitbescheinigung) beigefügt<br />

sein. Ist der Dienst zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht beendet,<br />

muss das voraussichtliche Ende bescheinigt sein. Das Informationsheft<br />

von unterrichtet im Einzelnen über Inhalt und Form<br />

der notwendigen Unterlagen.<br />

(2) Die Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs<br />

ist nur möglich, wenn der Dienst so rechtzeitig beendet wird,<br />

dass das <strong>Studium</strong> noch aufgenommen weden kann. Bei einer Bewerbung<br />

zum Sommersemester muss daher der Dienst spätestens am 30.<br />

April , bei einer Bewerburg zum Wintersemester am 31. Oktober enden.<br />

<strong>Wege</strong>n einer eventuellen Beurlaubung oder vorzeitigen Entlassung<br />

sprechen Sie gegebenenfalls <strong>mit</strong> Ihrer/Ihrem Disziplinarvorgesetzten.<br />

(3) Die Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs<br />

erstreckt sich nur auf den Studiengang, nicht dagegen auf die<br />

Studienortwünsche (vgl. Nummer 8).<br />

8.2 Bewerbung, Antragsunterlagen, Ausschlussfrist<br />

(1) Ihren Zulassungsantrag müssen Sie online über die Website von<br />

(www.hochschulstart.de) stellen. Dabei erhalten<br />

Sie auf Ihrem Bildschirm sofort die Bestätigung, unter welcher Nummer<br />

Ihre Daten bei gespeichert sind. Wenn Sie www.<br />

hochschulstart.de aufrufen, finden Sie auf der Startseite den ersten<br />

Hinweis zur Online-Bewerbung.<br />

(2) Wer sich bereits bei der ZVS/ beworben hat,<br />

kann im darauf folgenden Semester online die Bewerbung aktualisieren<br />

und so auch den Antrag auf bevorzugte Zulassung nach dem Dienst<br />

stellen.<br />

(3) Nach der Über<strong>mit</strong>tlung Ihrer Antragsdaten beachten Sie bitte:<br />

Durch die Über<strong>mit</strong>tlung bis zum Bewerbungsschluss haben Sie nur vorläufig<br />

die Bewerbungsfrist gewahrt. Daneben braucht unbedingt einen von Ihnen unterschriebenen Ausdruck der online<br />

über<strong>mit</strong>telten Antragsdaten. Diesen Ausdruck und die erforderlichen<br />

Belege zu Ihrer Bewerbung müssen Sie unverzüglich nachreichen.<br />

Falls die nachgereichten Unterlagen nicht rechtzeitig bis zum Ablauf<br />

einer “Nachfrist” vorliegen, muss der Antrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen<br />

werden!<br />

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