Informationen für Dienstpflichtige mit ... - Wege ins Studium
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8.1 Besonderheiten bei der Wiederzulassung<br />
(1) Dem Zulassungsantrag muss in jedem Fall ein amtlicher Nachweis<br />
über Beginn und Ende des Dienstes (Dienstzeitbescheinigung) beigefügt<br />
sein. Ist der Dienst zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht beendet,<br />
muss das voraussichtliche Ende bescheinigt sein. Das Informationsheft<br />
von unterrichtet im Einzelnen über Inhalt und Form<br />
der notwendigen Unterlagen.<br />
(2) Die Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs<br />
ist nur möglich, wenn der Dienst so rechtzeitig beendet wird,<br />
dass das <strong>Studium</strong> noch aufgenommen weden kann. Bei einer Bewerbung<br />
zum Sommersemester muss daher der Dienst spätestens am 30.<br />
April , bei einer Bewerburg zum Wintersemester am 31. Oktober enden.<br />
<strong>Wege</strong>n einer eventuellen Beurlaubung oder vorzeitigen Entlassung<br />
sprechen Sie gegebenenfalls <strong>mit</strong> Ihrer/Ihrem Disziplinarvorgesetzten.<br />
(3) Die Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs<br />
erstreckt sich nur auf den Studiengang, nicht dagegen auf die<br />
Studienortwünsche (vgl. Nummer 8).<br />
8.2 Bewerbung, Antragsunterlagen, Ausschlussfrist<br />
(1) Ihren Zulassungsantrag müssen Sie online über die Website von<br />
(www.hochschulstart.de) stellen. Dabei erhalten<br />
Sie auf Ihrem Bildschirm sofort die Bestätigung, unter welcher Nummer<br />
Ihre Daten bei gespeichert sind. Wenn Sie www.<br />
hochschulstart.de aufrufen, finden Sie auf der Startseite den ersten<br />
Hinweis zur Online-Bewerbung.<br />
(2) Wer sich bereits bei der ZVS/ beworben hat,<br />
kann im darauf folgenden Semester online die Bewerbung aktualisieren<br />
und so auch den Antrag auf bevorzugte Zulassung nach dem Dienst<br />
stellen.<br />
(3) Nach der Über<strong>mit</strong>tlung Ihrer Antragsdaten beachten Sie bitte:<br />
Durch die Über<strong>mit</strong>tlung bis zum Bewerbungsschluss haben Sie nur vorläufig<br />
die Bewerbungsfrist gewahrt. Daneben braucht unbedingt einen von Ihnen unterschriebenen Ausdruck der online<br />
über<strong>mit</strong>telten Antragsdaten. Diesen Ausdruck und die erforderlichen<br />
Belege zu Ihrer Bewerbung müssen Sie unverzüglich nachreichen.<br />
Falls die nachgereichten Unterlagen nicht rechtzeitig bis zum Ablauf<br />
einer “Nachfrist” vorliegen, muss der Antrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen<br />
werden!<br />
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