Informationen für Dienstpflichtige mit ... - Wege ins Studium
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und audiovisuelle Medien (Studienbriefe, PC-Programm, Kassetten,<br />
Fernsehen u.a.) ver<strong>mit</strong>telt, durch Präsenzveranstaltungen an der Hochschule<br />
oder in regionalen Lernzentren ergänzt und von Fachmentoren<br />
betreut. Das bedeutet, dass Fernstudierende von räumlichen und zeitlichen<br />
Bedingungen weitgehend unabhängig sind und das <strong>Studium</strong> den<br />
persönlichen Bedürfnissen angepasst werden kann.<br />
Ein Fernstudium kann als grundständiges <strong>Studium</strong> oder - aufbauend auf<br />
einem ersten Hochschulabschluss - als weiterführendes <strong>Studium</strong> absolviert<br />
werden.<br />
Fernstudien werden von mehr als 50 Universitäten und Fachhochschulen,<br />
zum Teil in Verbünden, angeboten.<br />
<strong>Informationen</strong> über grundständige Fernstudiengänge sind in der jährlich<br />
neu aufgelegten Broschüre " Studien- und Berufswahl" enthalten und<br />
auch über das Internet zugänglich (www.studienwahl.de). Eine weitere<br />
Informationsquelle, die weiterführende Studiengänge e<strong>ins</strong>chließt, bietet<br />
das Internetangebot der Hochschulrektorenkonferenz (www.hochschulkompass.de).<br />
Hinweise auf Angebote der Weiterbildung im Fernstudium<br />
sind unter den Internetadressen des Bundes<strong>ins</strong>tituts <strong>für</strong> Berufsbildung<br />
(www.bibb.de) und des Forums Berufsbildung des Bertelsmann Verlages<br />
(www.berufsbildung.de) zu erhalten.<br />
Links führen von hier zu den jeweiligen Hochschulen bzw. anderen<br />
Anbietern. Dort sind in aller Regel ausführliche <strong>Informationen</strong> über Ziele<br />
und Inhalte, Studienaufbau und - dauer, Zulassungsvoraussetzungen<br />
und Kosten, die Adressen und Telefonnummern der Studienberatung<br />
sowie Angaben über die Hochschule und den Hochschulort aufgeführt.<br />
(2) Die Förderung eines Fernstudiums setzt die vorherige Beratung<br />
durch das Kreiswehrersatzamt - Berufsförderungsdienst - voraus. Dort<br />
erhalten Sie auch weitere <strong>Informationen</strong> über die Förderungsmöglichkeiten<br />
und Voraussetzungen. So können Fernunterrichtslehrgänge z.B. nur<br />
gefördert werden, wenn sie von der zuständigen Stelle zugelassen sind.<br />
II. Situationsbezogener Rat<br />
Das Missverhältnis zwischen der zunehmenden Zahl der Studienberechtigten<br />
(Abiturientinnen/Abiturienten; Absolventinnen/Absolventen<br />
der Fachoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Berechtigten aufgrund<br />
Begabten-, Eignungs- und Sonderprüfungen sowie Fachhochschulabsolventen)<br />
und der nicht im gleichen Maße wachsenden Zahl von<br />
Studienplätzen wird auch in Zukunft zu Zulassungsbeschränkungen <strong>für</strong><br />
bestimmte Studiengänge führen.<br />
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