120730 SbV_ETB_2011_Textteil SbV B1 - Erms-Neckar-Bahn AG
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Sammlung betrieblicher Vorschriften (<strong>SbV</strong>) <strong>ETB</strong> vom 01.08.<strong>2011</strong><br />
Zu § 51 (13) Örtliche Besonderheiten<br />
4. Abschnitt<br />
Rangierdienst<br />
Die Regelungen sind in den Anlagen 2a) bis c) zur <strong>SbV</strong> gegeben.<br />
Zu § 53 (5) Rangieren im Gefälle<br />
Wegen anschließendem Gefälle sind auf allen <strong>Bahn</strong>höfen der Zugleitstrecke<br />
Fahrzeuge mit besonderer Vorsicht zu bewegen, abgekuppelte<br />
oder abgestellte Wagen oder Zugteile sind mit Radvorlegern oder<br />
Hemmschuhen ordnungsgemäß zu sichern.<br />
Zu § 55 (1) Sichern von <strong>Bahn</strong>übergängen<br />
Technisch nicht gesicherte BÜ die von Rangierabteilungen befahren<br />
werden, sind nach FV-NE § 44 (8) zu sichern.<br />
Zugfahrten zum Bf Dettingen-Gsaidt müssen vor Beginn des Rangierens<br />
vor dem Signal Bü 2 (Einschaltung für Bü in km 7,044) anhalten und den<br />
Rangierschalter (RS) mit Schlüssel DB 21 bdienen.<br />
Zu § 56 Abstoßen und Ablaufen<br />
Das Abstoßen und Ablaufenlassen von Wagen ist auf allen <strong>Bahn</strong>höfen<br />
der Zugleitstrecke verboten.<br />
Zu § 57 (1) Bremsen beim Rangieren mit Tfz<br />
Alle Wagen sind an die durchgehende Bremse anzuschließen. Vor<br />
Rangierbeginn ist stets eine vereinfachte Bremsprobe durchzuführen.<br />
Zu § 58 (2) Aufbewahren der Festlegemittel<br />
Die Hemmschuhe und Radvorleger sind auf dem Tfz mitzuführen. Ein<br />
Verbleib nicht benötigter Hemmschuhe auf den Betriebsstellen, außer in<br />
der Weichenschlüsselbude im Bf Dettingen-Gsaidt, ist nicht zugelassen.<br />
20<br />
<strong>SbV</strong> <strong>ETB</strong> <strong>2011</strong>