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ESTAVIS AG<br />
mit Sitz in Berlin<br />
ISIN DE000A0KFKB3<br />
Wertpapier-Kenn-Nr. A0KFKB<br />
Wir la<strong>de</strong>n die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu <strong>de</strong>r<br />
or<strong>de</strong>ntlichen Hauptversammlung<br />
am<br />
Dienstag, <strong>de</strong>n 16. Februar 2010, um 12:00 Uhr<br />
im<br />
Ludwig Erhard Haus<br />
Fasanenstr. 85<br />
10623 Berlin
- 2 -<br />
Tagesordnung<br />
1. Vorlage <strong>de</strong>s festgestellten Jahresabschlusses und <strong>de</strong>s vom Aufsichtsrat gebilligten<br />
Konzernabschlusses sowie <strong>de</strong>s Lageberichtes und <strong>de</strong>s Konzernlageberichtes für<br />
das Geschäftsjahr 2008/2009 mit <strong>de</strong>m Bericht <strong>de</strong>s Aufsichtsrats und <strong>de</strong>m Bericht<br />
<strong>de</strong>s Vorstands mit <strong>de</strong>n erläutern<strong>de</strong>n Angaben nach §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 HGB<br />
2. Beschlussfassung über die Entlastung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstands für das Ge-<br />
schäftsjahr 2008/2009<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, <strong>de</strong>n im Geschäftsjahr 2008/2009 amtieren<strong>de</strong>n<br />
Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Vorstands Entlastung zu erteilen.<br />
3. Beschlussfassung über die Entlastung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats für das Ge-<br />
schäftsjahr 2008/2009<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, <strong>de</strong>n im Geschäftsjahr 2008/2009 amtieren<strong>de</strong>n<br />
Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.<br />
4. Wahl <strong>de</strong>s Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010<br />
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ei<strong>de</strong>l & partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuer-<br />
beratungsgesellschaft, Kehl am Rhein, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr<br />
2009/2010 zu bestellen. Des Weiteren schlägt <strong>de</strong>r Aufsichtsrat vor, die ei<strong>de</strong>l & partner<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Kehl am Rhein, zum Prüfer<br />
für die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten,<br />
die vor <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2010/2011 aufgestellt wer-<br />
<strong>de</strong>n, für <strong>de</strong>n Fall zu wählen, dass <strong>de</strong>r Vorstand entschei<strong>de</strong>t, eine entsprechen<strong>de</strong> prüferi-<br />
sche Durchsicht vorzunehmen.<br />
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eige-<br />
ner Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss <strong>de</strong>s Andienungsrechts<br />
<strong>de</strong>r Aktionäre<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgen<strong>de</strong>n Beschluss zu fassen:
- 3 -<br />
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zu 809.942 Stück eigene Aktien zu erwer-<br />
ben. Der Erwerb darf auch unter Einsatz von Eigenkapital<strong>de</strong>rivaten erfolgen, d.h.<br />
von Call- und/o<strong>de</strong>r Put-Optionen.<br />
b) Die Ermächtigung wird am 17. Februar 2010 wirksam und gilt bis zum<br />
15. Februar 2015.<br />
c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl <strong>de</strong>s Vorstands und innerhalb <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>n ak-<br />
tienrechtlichen Grundsätzen ergeben<strong>de</strong>n Grenzen unter Wahrung <strong>de</strong>s Gleichbe-<br />
handlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse o<strong>de</strong>r außerhalb <strong>de</strong>r Börse,<br />
letzteres insbeson<strong>de</strong>re durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Aus-<br />
schluss <strong>de</strong>s Andienungsrechts <strong>de</strong>r Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufange-<br />
bot kann die Gesellschaft entwe<strong>de</strong>r einen Preis o<strong>de</strong>r eine Preisspanne für <strong>de</strong>n<br />
Erwerb festlegen.<br />
Erfolgt <strong>de</strong>r Erwerb <strong>de</strong>r Aktien über die Börse, darf <strong>de</strong>r gezahlte Kaufpreis je Aktie<br />
(ohne Erwerbsnebenkosten) <strong>de</strong>n Durchschnitt <strong>de</strong>r Eröffnungskurse für die Aktien<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft im Präsenzhan<strong>de</strong>l an <strong>de</strong>r Frankfurter Wertpapierbörse ("maß-<br />
geblicher Kurs") an <strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>m Erwerb um<br />
nicht mehr als 5 % über- o<strong>de</strong>r unterschreiten.<br />
Erfolgt <strong>de</strong>r Erwerb <strong>de</strong>r Aktien außerhalb <strong>de</strong>r Börse, darf <strong>de</strong>r gezahlte Kaufpreis je<br />
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) <strong>de</strong>n maßgeblichen Wert einer Aktie <strong>de</strong>r Ge-<br />
sellschaft um nicht mehr als 10 % über- o<strong>de</strong>r unterschreiten.<br />
Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot <strong>de</strong>r Durchschnitt<br />
<strong>de</strong>r maßgeblichen Kurse an <strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>m Tag<br />
<strong>de</strong>r öffentlichen Ankündigung <strong>de</strong>s Kaufangebots. Ergeben sich nach <strong>de</strong>r Veröf-<br />
fentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen <strong>de</strong>s Bör-<br />
senkurses <strong>de</strong>r Aktie <strong>de</strong>r Gesellschaft gegenüber <strong>de</strong>m maßgeblichen Wert, so<br />
kann das Angebot angepasst wer<strong>de</strong>n. Im Falle <strong>de</strong>r Anpassung wird auf <strong>de</strong>n<br />
Durchschnitt <strong>de</strong>r maßgeblichen Kurse an <strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen<br />
vor <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>r Angebotsanpassung abgestellt.<br />
Bei einem Erwerb <strong>de</strong>r Aktien außerhalb <strong>de</strong>r Börse in sonstiger Weise ist <strong>de</strong>r<br />
maßgebliche Wert <strong>de</strong>r Durchschnitt <strong>de</strong>r maßgeblichen Kurse an <strong>de</strong>n letzten<br />
zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s Abschlusses <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m Erwerb zu-<br />
grun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n Vertrages.
- 4 -<br />
Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen<br />
<strong>de</strong>s Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrech-<br />
tigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Ak-<br />
tionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten vorgesehen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund einer Ermächtigung nach § 71 Abs. 1<br />
Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats unter<br />
Wahrung <strong>de</strong>s Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu an<strong>de</strong>ren Zwecken<br />
als <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>l in eigenen Aktien wie<strong>de</strong>r zu veräußern.<br />
e) Die Veräußerung <strong>de</strong>r erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen.<br />
Das Bezugsrecht <strong>de</strong>r Aktionäre ist dabei ausgeschlossen.<br />
f) Daneben kann die Veräußerung auch in an<strong>de</strong>rer Weise als über die Börse vor-<br />
genommen wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re auch zur Erfüllung von durch die Gesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- o<strong>de</strong>r Options-<br />
rechten sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Betei-<br />
ligungen o<strong>de</strong>r gewerblichen Schutzrechten. Eine Veräußerung außerhalb <strong>de</strong>r<br />
Börse ist insbeson<strong>de</strong>re auch zulässig, sofern maximal Aktien, die zehn vom Hun-<br />
<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>s Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirk-<br />
samwer<strong>de</strong>ns dieser Ermächtigung als auch auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>r<br />
Ermächtigung veräußert wer<strong>de</strong>n und die erworbenen eigenen Aktien zu einem<br />
Preis veräußert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n maßgeblichen Wert von Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Veräußerung nicht um mehr als 5 % (oh-<br />
ne Nebenkosten) unterschreitet. Auf <strong>de</strong>n Betrag von 10 % <strong>de</strong>s Grundkapitals<br />
gemäß <strong>de</strong>m vorherigen Satz ist <strong>de</strong>r Betrag anzurechnen, <strong>de</strong>r auf Aktien entfällt,<br />
die aufgrund einer an<strong>de</strong>ren entsprechen<strong>de</strong>n Ermächtigung unter Ausschluss <strong>de</strong>s<br />
Bezugsrechts in unmittelbarer o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s § 186<br />
Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu <strong>de</strong>r jeweiligen Ausübung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Ermächti-<br />
gung ausgegeben bzw. veräußert wer<strong>de</strong>n, soweit eine <strong>de</strong>rartige Anrechnung ge-<br />
setzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei <strong>de</strong>r Durchschnitt <strong>de</strong>r maß-<br />
geblichen Kurse an <strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>r Veräußerung<br />
<strong>de</strong>r Aktien in <strong>de</strong>r Eröffnungsauktion im XETRA ® -Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolge-<br />
system). Das Bezugsrecht <strong>de</strong>r Aktionäre ist dabei in <strong>de</strong>n Fällen dieses lit. f) aus-<br />
geschlossen.<br />
g) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien <strong>de</strong>n Aktionären aufgrund eines an<br />
alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung <strong>de</strong>s Gleichbehandlungs-<br />
grundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem
- 5 -<br />
Fall mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge aus-<br />
schließen.<br />
h) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung <strong>de</strong>s<br />
Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Ein-<br />
ziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon<br />
bestimmen, dass das Grundkapital bei <strong>de</strong>r Einziehung unverän<strong>de</strong>rt bleibt und<br />
sich statt<strong>de</strong>ssen durch die Einziehung <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r übrigen Stückaktien am<br />
Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren<br />
gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung<br />
<strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Stückaktien in <strong>de</strong>r Satzung ermächtigt.<br />
i) Die Ermächtigungen unter lit. a) bis h) können ganz o<strong>de</strong>r in Teilbeträgen, einmal<br />
o<strong>de</strong>r mehrmals, einzeln o<strong>de</strong>r gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch<br />
ihre Konzernunternehmen o<strong>de</strong>r für ihre o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Rechnung durch Dritte aus-<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bericht <strong>de</strong>s Vorstands über <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts im Rahmen <strong>de</strong>r Ermächti-<br />
gung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5,<br />
Halbsatz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 5<br />
a) Einleitung<br />
Der Vorstand hat zu Punkt 5 <strong>de</strong>r Tagesordnung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8<br />
Satz 5, Halbsatz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die<br />
Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Bezugsrechtsausschluss erstattet. Der Bericht liegt vom Tage <strong>de</strong>r<br />
Einberufung <strong>de</strong>r Hauptversammlung an in <strong>de</strong>n Geschäftsräumen <strong>de</strong>r Gesell-<br />
schaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird dieser Be-<br />
richt je<strong>de</strong>m Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie<br />
folgt bekannt gemacht:<br />
b) Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG<br />
Deutsche Unternehmen dürfen eigene Aktien in begrenztem Umfang auf Grund<br />
einer beson<strong>de</strong>ren Ermächtigung durch die Hauptversammlung erwerben. Die<br />
Laufzeit <strong>de</strong>r Ermächtigung ist nicht mehr wie früher auf 18 Monate, son<strong>de</strong>rn auf<br />
fünf Jahre begrenzt. Damit soll <strong>de</strong>r Vorstand in die Lage versetzt wer<strong>de</strong>n, im Inte-<br />
resse <strong>de</strong>r Gesellschaft und ihrer Aktionäre eigene Aktien bis zu einer Höhe von
- 6 -<br />
10 % <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Grundkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft zu erwerben. Dabei soll <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft vorliegend die Möglichkeit gegeben wer<strong>de</strong>n, eigene Aktien zu allen<br />
gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben, etwa zur Reduzierung <strong>de</strong>r Eigenka-<br />
pitalausstattung, zur Kaufpreiszahlung für Akquisitionen o<strong>de</strong>r aber, um die Aktien<br />
wie<strong>de</strong>r zu veräußern.<br />
Neben <strong>de</strong>m Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit er-<br />
halten, eigene Aktien u.a. durch ein öffentliches, an die Aktionäre <strong>de</strong>r Gesell-<br />
schaft zu richten<strong>de</strong>s Kaufangebot zu erwerben. Der Gesellschaft wird damit grö-<br />
ßere Flexibilität eingeräumt. In Fällen in <strong>de</strong>nen dies im angemessenen Interesse<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft liegt, soll <strong>de</strong>r Vorstand bei Wahrung <strong>de</strong>r Voraussetzungen <strong>de</strong>s §<br />
53a AktG das Andienungsrecht <strong>de</strong>r Aktionäre ausschließen können.<br />
Bei <strong>de</strong>m Erwerb eigener Aktien über ein öffentliches Kaufangebot ist <strong>de</strong>r aktien-<br />
rechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Sofern ein öffentliches<br />
Kaufangebot überzeichnet ist, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Jedoch<br />
soll es zulässig sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten o<strong>de</strong>r kleiner<br />
Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stück Aktien vorzusehen. Diese Möglich-<br />
keit dient dazu, glatte Erwerbsquoten festlegen zu können und trotz<strong>de</strong>m kleine<br />
Aktienbestän<strong>de</strong> zu berücksichtigen.<br />
c) Verwendungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r eigenen Aktien<br />
Die Möglichkeit zum Wie<strong>de</strong>rverkauf eigener Aktien dient <strong>de</strong>r vereinfachten Mittel-<br />
beschaffung. Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG kann die Hauptversammlung<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft auch zu einer an<strong>de</strong>ren Form <strong>de</strong>r Veräußerung als über die Bör-<br />
se unter Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts ermächtigen.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re können die eigenen Aktien entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<br />
zu einem Preis veräußert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Börsenkurs <strong>de</strong>r Aktien <strong>de</strong>r Gesell-<br />
schaft im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Mög-<br />
lichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft. Sie erlaubt<br />
eine schnellere und kostengünstigere Platzierung <strong>de</strong>r Aktien als <strong>de</strong>ren Veräuße-<br />
rung unter entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Regeln eines Bezugsrechts <strong>de</strong>r Akti-<br />
onäre. Den Aktionären entsteht nach <strong>de</strong>r Wertung <strong>de</strong>s Gesetzgebers kein Nach-<br />
teil, da sie, soweit sie am Erhalt ihrer Stimmrechtsquote interessiert sind, die ent-<br />
sprechen<strong>de</strong> Anzahl von Aktien je<strong>de</strong>rzeit an <strong>de</strong>r Börse erwerben können.<br />
Darüber hinaus schafft die Ermächtigung die Möglichkeit, eigene Aktien als Ge-<br />
genleistung bei <strong>de</strong>m Erwerb von Unternehmen, von Beteiligungen an Unterneh-
- 7 -<br />
men o<strong>de</strong>r von gewerblichen Schutzrechten anbieten zu können. Der internationa-<br />
le Wettbewerb und die Globalisierung <strong>de</strong>r Wirtschaft verlangen zunehmend diese<br />
Form <strong>de</strong>r Akquisitionsfinanzierung. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft <strong>de</strong>n notwendigen Handlungsspielraum geben, um Akquisitions-<br />
chancen schnell und flexibel nutzen zu können.<br />
Ferner ermöglicht es die Ermächtigung, dass die eigenen Aktien <strong>de</strong>n Aktionären<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft aufgrund eines Angebots, das an alle Aktionäre gerichtet ist und<br />
<strong>de</strong>n Gleichheitsgrundsatz beachtet, zum Bezug angeboten wer<strong>de</strong>n. In einem sol-<br />
chen Fall kann <strong>de</strong>r Vorstand mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats das Bezugsrecht<br />
für Spitzenbeträge ausschließen.<br />
Außer<strong>de</strong>m ist die Gesellschaft berechtigt, die gemäß dieser Ermächtigung erwor-<br />
benen eigenen Aktien auch zur Erfüllung von Wandlungs- o<strong>de</strong>r Optionsrechten<br />
zu verwen<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r einer ihrer Konzerngesellschaften<br />
eingeräumt wur<strong>de</strong>n. Voraussetzung für diese Art <strong>de</strong>r Verwendung ist <strong>de</strong>r Aus-<br />
schluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts <strong>de</strong>r Aktionäre.<br />
Schließlich sieht die Ermächtigung die Möglichkeit vor, dass die erworbenen ei-<br />
genen Aktien ohne erneuten Beschluss <strong>de</strong>r Hauptversammlung eingezogen wer-<br />
<strong>de</strong>n können.<br />
d) Berichterstattung<br />
Der Vorstand wird <strong>de</strong>r jeweils folgen<strong>de</strong>n Hauptversammlung über eine Ausnut-<br />
zung dieser Ermächtigung berichten. Zu<strong>de</strong>m gibt die Gesellschaft im Anhang<br />
zum jeweiligen Jahresabschluss <strong>de</strong>n Bestand an eigenen Aktien <strong>de</strong>r Gesell-<br />
schaft, <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>s Erwerbs, die Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Erwerb, bei entsprechen-<br />
<strong>de</strong>n Transaktionen im betreffen<strong>de</strong>n Geschäftsjahr auch die jeweiligen Erwerbe<br />
o<strong>de</strong>r Veräußerungen unter Angabe <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Aktien, <strong>de</strong>s Erwerbs- o<strong>de</strong>r Ver-<br />
äußerungspreises sowie die Verwendung <strong>de</strong>s Erlöses, an.<br />
6. Wahl von Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Aufsichtsrats<br />
Die Amtszeit <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Aufsichtsrats en<strong>de</strong>t mit Ablauf dieser Haupt-<br />
versammlung. Aufgrund <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 20. Februar<br />
2009 besteht <strong>de</strong>r Aufsichtsrat zukünftig nur aus drei Mitglie<strong>de</strong>rn.
- 8 -<br />
Der Aufsichtsrat schlägt <strong>de</strong>r Hauptversammlung daher vor, die folgen<strong>de</strong>n Beschlüsse zu<br />
fassen:<br />
a) Wahl <strong>de</strong>s Herrn Dr. Karl-Josef Stöhr<br />
Herr Dr. Karl-Josef Stöhr, Rechtsanwalt, wohnhaft in Berlin,<br />
wird zum Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrats gewählt.<br />
Herr Dr. Stöhr ist Partner <strong>de</strong>r Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Ber-<br />
lin. Herr Dr. Stöhr ist kein Mitglied an<strong>de</strong>rer gesetzlich zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Aufsichtsräte o-<br />
<strong>de</strong>r vergleichbarer in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunterneh-<br />
men.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall seiner Wahl zum Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrates beabsichtigt Herr Dr.<br />
Stöhr, für <strong>de</strong>n Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.<br />
b) Wahl <strong>de</strong>s Herrn Michael Kremer<br />
Herr Michael Kremer, selbständiger Unternehmer, wohnhaft in Königstein,<br />
wird zum Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrats gewählt.<br />
Herr Michael Kremer ist selbständiger Unternehmer. Herr Kremer ist Mitglied fol-<br />
gen<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer gesetzlich zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Aufsichtsräte o<strong>de</strong>r vergleichbarer in- und<br />
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />
- Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrates <strong>de</strong>r AVECO Holding Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M.<br />
- Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Deutsche Operating Leasing AG, Frankfurt a. M.<br />
c) Wahl <strong>de</strong>s Herrn John Cutts<br />
Herr John Cutts, Geschäftsführer, wohnhaft in London, Großbritannien,<br />
wird zum Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrats gewählt.<br />
Herr Cutts ist kein Mitglied an<strong>de</strong>rer gesetzlich zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Aufsichtsräte o<strong>de</strong>r ver-<br />
gleichbarer in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
- 9 -<br />
Die Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n für die Zeit bis zur Beendigung <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr, das auf das Geschäftsjahr<br />
2009/2010 folgt, beschließt.<br />
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebun<strong>de</strong>n. Der Aufsichtsrat setzt sich<br />
gemäß § 96 Abs. 1, 5. Fall AktG nur aus von <strong>de</strong>n Aktionären gewählten Aufsichtsratsmit-<br />
glie<strong>de</strong>rn zusammen.<br />
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wan<strong>de</strong>lschuldver-<br />
schreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit<br />
o<strong>de</strong>r ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten mit Bezugsrechtsausschluss<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r aktienrechtlichen Vorschriften für die Ausgabe von Wan-<br />
<strong>de</strong>lschuldverschreibungen durch das Gesetz zur Umsetzung <strong>de</strong>r Aktionärsrechterichtlinie<br />
(ARUG), die am 1. September 2009 in Kraft getreten sind, bietet sich einer Gesellschaft<br />
ein größerer Spielraum für die Gestaltung <strong>de</strong>r Ausgabebedingungen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s<br />
Ausgabebetrags bei <strong>de</strong>r Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen gemäß §<br />
221 AktG, die aus bedingtem Kapital bedient wer<strong>de</strong>n sollen. Daher soll die von <strong>de</strong>r letzten<br />
Hauptversammlung beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibun-<br />
gen aufgehoben wer<strong>de</strong>n und eine erneute Ermächtigung mit geän<strong>de</strong>rten Bedingungen<br />
beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgen<strong>de</strong>n Beschluss zu fassen:<br />
a) Volumen<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats bis zum<br />
15. Februar 2015 einmalig o<strong>de</strong>r mehrfach Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldver-<br />
schreibungen o<strong>de</strong>r Genussrechte mit o<strong>de</strong>r ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten<br />
(gemeinsam nachfolgend auch "Schuldverschreibungen" genannt) im Gesamt-<br />
nennbetrag von bis zu 200.000.000,00 EUR zu begeben. Den Inhabern <strong>de</strong>r im vor-<br />
hergehen<strong>de</strong>n Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- o<strong>de</strong>r Be-<br />
zugsrechte auf bis zu 20.000.000 auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong> Stückaktien <strong>de</strong>r Gesell-<br />
schaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu<br />
20.000.000,00 EUR gewährt wer<strong>de</strong>n. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können<br />
aus einem in dieser o<strong>de</strong>r künftigen Hauptversammlungen zu beschließen<strong>de</strong>n be-<br />
dingten Kapital, aus bestehen<strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r künftigem genehmigten Kapital und/o<strong>de</strong>r<br />
aus bestehen<strong>de</strong>n Aktien bedient wer<strong>de</strong>n und/o<strong>de</strong>r einen Barausgleich anstelle <strong>de</strong>r<br />
Lieferung von Aktien vorsehen.
) Gegenleistung<br />
- 10 -<br />
Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistungen und auch gegen Sachleis-<br />
tungen begeben wer<strong>de</strong>n, sofern <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r Sachleistung <strong>de</strong>n Ausgabepreis er-<br />
reicht. Bei einer Bedienung von Bezugs- o<strong>de</strong>r Wandlungsrechten aus bedingtem<br />
Kapital ist bei Sachleistungen bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung über das betreffen<strong>de</strong> kon-<br />
krete bedingte Kapital § 194 AktG zu beachten, an<strong>de</strong>renfalls darf die Einbringung<br />
von Sachleistungen auf Schuldverschreibungen mit Bezugs- o<strong>de</strong>r Wandlungsrech-<br />
ten und Bedienung aus <strong>de</strong>m konkreten bedingten Kapital nicht vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Schuldverschreibungen können ferner unter Beachtung <strong>de</strong>s zulässigen maxi-<br />
malen Gesamtnennbetrages außer in Euro auch in <strong>de</strong>r gesetzlichen Währung eines<br />
OECD-Lan<strong>de</strong>s begeben wer<strong>de</strong>n.<br />
c) Laufzeit<br />
Die Laufzeit <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zeitraum bis zur ersten Kündi-<br />
gungsmöglichkeit für die Gesellschaft darf längstens 20 Jahre betragen.<br />
d) Ausgabe durch Konzerngesellschaft<br />
Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft <strong>de</strong>r Esta-<br />
vis AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben wer<strong>de</strong>n, an <strong>de</strong>r die Estavis AG unmit-<br />
telbar o<strong>de</strong>r mittelbar mit min<strong>de</strong>stens 75 % beteiligt ist; für diesen Fall wird <strong>de</strong>r Vor-<br />
stand ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garan-<br />
tie für die jeweiligen Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r die<br />
Genussrechte zu übernehmen und <strong>de</strong>n Inhabern von Options- und/o<strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>l-<br />
schuldverschreibungen o<strong>de</strong>r Genussrechten Options- bzw. Wandlungsrechte auf<br />
Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft zu gewähren.<br />
e) Bezugsrecht<br />
Bei <strong>de</strong>r Ausgabe <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen steht <strong>de</strong>n Aktionären ein gesetzliches<br />
Bezugsrecht zu, sofern nicht das Bezugsrecht gemäß <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Regelun-<br />
gen ausgeschlossen wird. Wer<strong>de</strong>n die Schuldverschreibungen von einer Konzern-<br />
gesellschaft ausgegeben wie vorstehend unter d) beschrieben, so ist die Gesell-<br />
schaft verpflichtet, die Gewährung <strong>de</strong>s gesetzlichen Bezugsrechts an die Aktionäre
- 11 -<br />
sicher zu stellen, sofern nicht das Bezugsrecht gemäß <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Regelun-<br />
gen ausgeschlossen wird. Die Schuldverschreibungen können auch einem Emissi-<br />
onsmittler mit <strong>de</strong>r Verpflichtung angeboten wer<strong>de</strong>n, sie <strong>de</strong>n Aktionären zum Bezug<br />
anzubieten.<br />
f) Bezugsrechtsausschluss<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats das Bezugsrecht <strong>de</strong>r<br />
Aktionäre auszuschließen,<br />
(i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;<br />
(ii) um die Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r die Ge-<br />
nussrechte, die mit einem Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht versehen sind, ein-<br />
zelnen Investoren zur Zeichnung anzubieten, soweit unter entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Beachtung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r aufgrund dieser<br />
Schuldverschreibungen auszugeben<strong>de</strong>n Aktien 10 % <strong>de</strong>s bei Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />
dieser Ermächtigung und bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung über die Ausübung <strong>de</strong>r<br />
Ermächtigung vorhan<strong>de</strong>nen Grundkapitals nicht übersteigt und <strong>de</strong>r Ausgabe-<br />
preis <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen <strong>de</strong>n nach anerkannten Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fi-<br />
nanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert <strong>de</strong>r Schuldverschreibun-<br />
gen nicht wesentlich unterschreitet. Auf <strong>de</strong>n Betrag von 10 % <strong>de</strong>s Grundkapi-<br />
tals ist <strong>de</strong>r Betrag anzurechnen, <strong>de</strong>r auf Aktien entfällt, die aufgrund einer an-<br />
<strong>de</strong>ren entsprechen<strong>de</strong>n Ermächtigung unter Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts in<br />
unmittelbarer o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<br />
ausgegeben beziehungsweise veräußert wer<strong>de</strong>n, soweit eine <strong>de</strong>rartige An-<br />
rechnung gesetzlich geboten ist;<br />
(iii) um die Genussrechte ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht einzelnen Investo-<br />
ren zur Zeichnung anzubieten, soweit <strong>de</strong>r Ausgabepreis <strong>de</strong>n nach anerkann-<br />
ten Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Finanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert <strong>de</strong>r<br />
Genussrechte nicht wesentlich unterschreitet und soweit die Genussrechte le-<br />
diglich obligationsähnlich ausgestaltet sind, d. h. we<strong>de</strong>r mitgliedschaftsähnli-<br />
che Rechte noch Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechte auf Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
begrün<strong>de</strong>n, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und sich die<br />
Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung nicht nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s Jahresüberschusses, <strong>de</strong>s Bi-<br />
lanzgewinns o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> richtet;<br />
(iv) soweit dies erfor<strong>de</strong>rlich ist, um <strong>de</strong>n Inhabern von Umtausch- und Bezugsrech-<br />
ten, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r Konzernunternehmen <strong>de</strong>r Gesellschaft auf
- 12 -<br />
Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft eingeräumt wur<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m Umfang ein Bezugsrecht<br />
auf Schuldverschreibungen, die nach dieser Ermächtigung ausgegeben wer-<br />
<strong>de</strong>n, zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- o<strong>de</strong>r Be-<br />
zugsrechts beziehungsweise nach Erfüllung einer etwaigen Wandlungspflicht<br />
zustün<strong>de</strong> (Verwässerungsschutz), o<strong>de</strong>r<br />
(v) soweit Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen begeben wer<strong>de</strong>n und<br />
<strong>de</strong>r Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts im überwiegen<strong>de</strong>n Interesse <strong>de</strong>r Gesell-<br />
schaft liegt.<br />
g) Bezugspreis, Verwässerungsschutz<br />
Bei Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r Genussrechten mit<br />
Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht ist ein Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsverhältnis festzulegen.<br />
Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus <strong>de</strong>r Division <strong>de</strong>s Nennbetrags einer einzel-<br />
nen Schuldverschreibung durch <strong>de</strong>n festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie.<br />
Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division <strong>de</strong>s unter <strong>de</strong>m Nennbetrag<br />
liegen<strong>de</strong>n Ausgabepreises einer Schuldverschreibung durch <strong>de</strong>n festgesetzten<br />
Wandlungspreis für eine Aktie ergeben. Diese Regelungen gelten entsprechend für<br />
das Bezugsverhältnis. Der jeweils festzusetzen<strong>de</strong> Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugspreis für<br />
eine Aktie muss min<strong>de</strong>stens 80 % <strong>de</strong>s durchschnittlichen Börsenkurses <strong>de</strong>r Aktie<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft an <strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>r Beschlussfas-<br />
sung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s über die Ausgabe <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen in <strong>de</strong>r Eröff-<br />
nungsauktion im XETRA ® -Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) entsprechen.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass die Gesellschaft während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r nach dieser Ermächti-<br />
gung ausgegebenen Schuldverschreibungen unter Einräumung eines Bezugsrechts<br />
an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht o<strong>de</strong>r weitere Schuldverschreibungen,<br />
einschließlich Gewinnschuldverschreibungen o<strong>de</strong>r Genussrechte, mit Umtausch-<br />
o<strong>de</strong>r Bezugsrechten auf Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgibt, ohne dass zugleich auch<br />
<strong>de</strong>n Inhabern <strong>de</strong>r nach diesem Beschluss ausgegebenen und mit einem Umtausch-<br />
o<strong>de</strong>r Bezugsrecht versehenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht eingeräumt<br />
wird, wie es ihnen nach Ausübung ihres Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechts zustehen<br />
wür<strong>de</strong>, können in <strong>de</strong>n Ausgabebedingungen <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen die nach-<br />
folgen<strong>de</strong>n Regelungen vorgesehen wer<strong>de</strong>n (Verwässerungsschutzklausel):<br />
(i) Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Gewährung von sonstigen Bezugs-<br />
rechten
- 13 -<br />
Im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen unter Gewährung von Bezugs-<br />
rechten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gewährung von sonstigen Bezugsrechten wird <strong>de</strong>r Wand-<br />
lungspreis um <strong>de</strong>n Bezugsrechtswert ermäßigt.<br />
Der "Bezugsrechtswert" entspricht dabei (i) <strong>de</strong>m durchschnittlichen Börsen-<br />
kurs <strong>de</strong>s <strong>de</strong>n Aktionären zustehen<strong>de</strong>n Bezugsrechts an <strong>de</strong>n letzten zehn Bör-<br />
senhan<strong>de</strong>lstagen <strong>de</strong>r Bezugsrechte (x) in <strong>de</strong>r Eröffnungsauktion im XETRA ® -<br />
Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) o<strong>de</strong>r, soweit die Bezugsrechte nicht im<br />
XETRA ® -Han<strong>de</strong>l son<strong>de</strong>rn im Parkett gehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, (y) gemäß <strong>de</strong>m Eröff-<br />
nungskurs für das Bezugsrecht im Parketthan<strong>de</strong>l an <strong>de</strong>r Frankfurter Wertpa-<br />
pierbörse o<strong>de</strong>r, soweit es bei<strong>de</strong> Kurse nicht gibt bzw. soweit ein Han<strong>de</strong>l mit<br />
Bezugsrechten nicht stattfin<strong>de</strong>t, (ii) <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Ausgabebedingungen<br />
festgesetzten Wandlungsstelle o<strong>de</strong>r Bezugsstelle nach finanzmathematischen<br />
Metho<strong>de</strong>n ermittelten Wert <strong>de</strong>s Bezugsrechts.<br />
(ii) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln<br />
Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht sich das zur<br />
Sicherung <strong>de</strong>s Wandlungsrechts bestehen<strong>de</strong> bedingte Kapital im gleichen<br />
Verhältnis wie das Grundkapital (§ 218 AktG). Den Anleihegläubigern wer<strong>de</strong>n<br />
bei Ausübung ihres Wandlungsrechts so viele zusätzliche Aktien zur Verfü-<br />
gung gestellt, als hätten sie ihr Wandlungsrecht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Kapitaler-<br />
höhung aus Gesellschaftsmitteln bereits ausgeübt. Bruchteile von Aktien, die<br />
in Folge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entstehen, wer<strong>de</strong>n<br />
bei <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s Wandlungsrechts nicht ausgeglichen.<br />
(iii) Aktiensplit<br />
Falls sich die Anzahl <strong>de</strong>r Aktien verän<strong>de</strong>rt, ohne dass sich das Grundkapital<br />
än<strong>de</strong>rt (Neueinteilung <strong>de</strong>s Grundkapitals), gilt die in vorstehend (ii) vorgese-<br />
hene Regelung sinngemäß.<br />
In je<strong>de</strong>m Fall darf <strong>de</strong>r anteilige Betrag am Grundkapital <strong>de</strong>r je Schuldver-<br />
schreibung zu beziehen<strong>de</strong>n Aktien <strong>de</strong>n Ausgabepreis <strong>de</strong>r Schuldverschrei-<br />
bung nicht übersteigen.<br />
h) Weitere Bedingungen <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats die weiteren Ein-<br />
zelheiten <strong>de</strong>r Ausgabe und Ausstattung <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen, insbeson<strong>de</strong>re
- 14 -<br />
Laufzeit, Ausgabe- und Ausübungszeiträume sowie Kündigung, Ausgabepreis <strong>de</strong>r<br />
Schuldverschreibungen, Zinssatz, Stückelung und Anpassung <strong>de</strong>s Bezugspreises<br />
und Begründung einer Wandlungspflicht festzusetzen.<br />
i) Aufhebung <strong>de</strong>r Ermächtigung <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 20. Februar 2009<br />
Die in <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Hauptversammlung am 20. Februar 2009 unter <strong>de</strong>m Tages-<br />
ordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wan<strong>de</strong>lschuldver-<br />
schreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit o<strong>de</strong>r ohne<br />
Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten mit Bezugsrechtsausschluss wird aufgehoben.<br />
Bericht <strong>de</strong>s Vorstands über <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts im Rahmen <strong>de</strong>r Ermächti-<br />
gung zur Ausgabe von Wan<strong>de</strong>lschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und<br />
Genussrechten mit o<strong>de</strong>r ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i.<br />
V. m § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7<br />
a) Einleitung<br />
Vorstand und Aufsichtsrat bitten die Aktionäre <strong>de</strong>r Gesellschaft unter Tagesord-<br />
nungspunkt 7 um die Ermächtigung zur Begebung von Wan<strong>de</strong>lschuldverschrei-<br />
bungen und Optionsschuldverschreibungen sowie von Genussrechten mit o<strong>de</strong>r<br />
ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht. Diese Finanzierungsinstrumente können<br />
jeweils mit Umtauschrechten o<strong>de</strong>r Bezugsrechten auf Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
versehen wer<strong>de</strong>n. Den Inhabern dieser Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechte wird da-<br />
durch die Möglichkeit eröffnet, Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft zu erwerben, in<strong>de</strong>m sie ih-<br />
re bereits an die Gesellschaft erbrachten Leistungen in Eigenkapital umwan<strong>de</strong>ln<br />
(Umtauschrecht) o<strong>de</strong>r eine zusätzliche Einzahlung in das Eigenkapital <strong>de</strong>r Ge-<br />
sellschaft leisten (Bezugsrecht). Die Gesellschaft kann bei einer Emission auch<br />
beschließen, dass die begebenen Schuldverschreibungen und Genussrechte<br />
später auf Verlangen <strong>de</strong>r Gesellschaft in Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft zu tauschen<br />
sind (Wandlungspflicht). Lieferung <strong>de</strong>r Aktien bei Ausübung <strong>de</strong>r Umtausch- und<br />
Bezugsrechte beziehungsweise Erfüllung <strong>de</strong>r Wandlungspflicht ist möglich aus<br />
bedingtem Kapital, genehmigtem Kapital o<strong>de</strong>r eigenen Aktien. Auch ein Ba-<br />
rausgleich wäre möglich.<br />
Die Ermächtigung in Tagesordnungspunkt 7 soll in erster Linie dazu dienen, die<br />
Kapitalausstattung <strong>de</strong>r Gesellschaft bei Bedarf zügig und flexibel stärken zu kön-<br />
nen.
- 15 -<br />
Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitgehend offene Festlegung <strong>de</strong>r Bedingun-<br />
gen für die Begebung <strong>de</strong>r genannten Finanzierungsinstrumente ermöglicht es <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft, auf die jeweils aktuellen Marktverhältnisse angemessen zu reagie-<br />
ren und neues Kapital zu möglichst geringen Kosten aufzunehmen. Rein vorsorg-<br />
lich soll mit <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Ermächtigung auch die Möglichkeit geschaffen<br />
wer<strong>de</strong>n, diese Finanzierungsinstrumente wie ein genehmigtes Kapital zum liquidi-<br />
tätsschonen<strong>de</strong>n Erwerb von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re zum Er-<br />
werb von Unternehmen und Beteiligungen hieran, zu nutzen. In <strong>de</strong>r Praxis dürfte<br />
diese Verwendung jedoch von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung sein.<br />
Bei <strong>de</strong>r Begebung dieser Finanzierungsinstrumente haben die Aktionäre <strong>de</strong>r Ge-<br />
sellschaft gemäß § 221 Abs. 4 AktG grundsätzlich ein Bezugsrecht hierauf.<br />
Mit <strong>de</strong>n unter Tagesordnungspunkt 7 erbetenen Ermächtigungen soll <strong>de</strong>r Gesell-<br />
schaft die Möglichkeit eröffnet wer<strong>de</strong>n, das Bezugsrecht in bestimmten Fällen<br />
auszuschließen, wenn dies im überwiegen<strong>de</strong>n Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft erfor-<br />
<strong>de</strong>rlich sein sollte. Im Einzelnen gilt hierbei Folgen<strong>de</strong>s:<br />
b) Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge<br />
Vorstand und Aufsichtsrat sollen ermächtigt wer<strong>de</strong>n, das Bezugsrecht für Spit-<br />
zenbeträge auszuschließen. Dies kann erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, wenn an<strong>de</strong>rs ein<br />
praktikables Bezugsverhältnis nicht zu erreichen ist. Die Gesellschaft wird sich<br />
bemühen, freie Spitzen im Interesse <strong>de</strong>r Aktionäre bestmöglich zu verwerten.<br />
c) Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen um bis zu 10 %<br />
Für die Ausgabe von Options- und Wan<strong>de</strong>lschuldverschreibungen sowie für Ge-<br />
nussrechte, die mit einem Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht auf Aktien <strong>de</strong>r Gesell-<br />
schaft versehen sind, soll <strong>de</strong>r Vorstand in entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung von § 186<br />
Abs. 3 Satz 4 AktG ermächtigt wer<strong>de</strong>n, das Bezugsrecht auszuschließen, wenn<br />
<strong>de</strong>r Ausgabepreis <strong>de</strong>s jeweiligen Finanzierungsinstruments <strong>de</strong>ssen nach aner-<br />
kannten Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Finanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert<br />
nicht wesentlich unterschreitet. Dieser Bezugsrechtsausschluss könnte erfor<strong>de</strong>r-<br />
lich wer<strong>de</strong>n, wenn eine Schuldverschreibung schnell platziert wer<strong>de</strong>n soll, um ein<br />
günstiges Marktumfeld zu nutzen. Durch <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts er-<br />
hält die Gesellschaft in diesem Fall die erfor<strong>de</strong>rliche Flexibilität, eine günstige<br />
Börsensituation kurzfristig zu nutzen.
- 16 -<br />
Die Interessen <strong>de</strong>r Aktionäre wer<strong>de</strong>n in diesem Fall dadurch gewahrt, dass <strong>de</strong>r<br />
Ausgabepreis <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen nicht wesentlich unter <strong>de</strong>m Marktwert<br />
liegt, wodurch <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s ausgeschlossenen Bezugsrechts soweit wie möglich<br />
minimiert wird. Daneben ist diese Ermächtigung auf die in § 186 Abs. 3 Satz 4<br />
AktG vorgesehene Grenze von 10 % <strong>de</strong>s Grundkapitals beschränkt. Durch diese<br />
Vorgaben sind die Aktionäre nach <strong>de</strong>r Vorstellung <strong>de</strong>s Gesetzgebers vor einer zu<br />
weitgehen<strong>de</strong>n Verwässerung ihres Anteilsbesitzes geschützt.<br />
d) Bezugsrechtsausschluss bei rein schuldrechtlichen Genussrechten<br />
Der Vorstand soll ferner mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats ermächtigt wer<strong>de</strong>n,<br />
bei <strong>de</strong>r Ausgabe von Genussrechten, die in ihrer Ausstattung nicht aktiengleich<br />
o<strong>de</strong>r aktienähnlich sind, also insbeson<strong>de</strong>re keine Teilhabe am Liquidationserlös<br />
gewähren und bei <strong>de</strong>nen sich die Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung nicht nach <strong>de</strong>r Höhe<br />
<strong>de</strong>s Jahresüberschusses, <strong>de</strong>s Bilanzgewinns o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> richtet, und die<br />
nicht mit Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten verbun<strong>de</strong>n sind, das Bezugsrecht <strong>de</strong>r<br />
Aktionäre auszuschließen. Unter <strong>de</strong>r Prämisse einer obligationsähnlichen Aus-<br />
gestaltung <strong>de</strong>r Genussrechte wird die mitgliedschaftliche Position <strong>de</strong>r Aktionäre<br />
nicht betroffen; we<strong>de</strong>r das Stimmrecht noch <strong>de</strong>r anteilige Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nanspruch<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anteil am Gesellschaftsvermögen wür<strong>de</strong>n durch eine bezugsrechtslose<br />
Genussrechtsemission verän<strong>de</strong>rt. Im Falle eines Bezugsrechtsausschlusses<br />
müssten die Genussrechte zu<strong>de</strong>m verbindlich zu marktgerechten Ausgabebe-<br />
dingungen begeben wer<strong>de</strong>n, so dass sich diesbezüglich schon kein nennenswer-<br />
ter Bezugsrechtswert ergäbe. Demgegenüber wird <strong>de</strong>r Vorstand durch die Mög-<br />
lichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses in die Lage versetzt, ein niedriges Zins-<br />
niveau bzw. eine günstige Nachfragesituation flexibel und kurzfristig für eine E-<br />
mission zu nutzen. Dadurch ist er in <strong>de</strong>r Lage, das Platzierungsrisiko <strong>de</strong>utlich zu<br />
reduzieren. Dagegen bestün<strong>de</strong> bei einer Genussrechtsemission unter Wahrung<br />
<strong>de</strong>s Bezugsrechts die je nach Marktlage mehr o<strong>de</strong>r weniger große Gefahr, dass<br />
sich die einmal festgesetzten Konditionen bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />
Platzierung am Markt als nicht mehr marktgerecht erweisen. Die Gesellschaft lie-<br />
fe daher Gefahr, die Genussrechte gar nicht platzieren zu können, o<strong>de</strong>r aber,<br />
diese zu günstig zu platzieren. Bei<strong>de</strong>s wäre nicht im Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r ihrer Aktionäre. Um <strong>de</strong>m Schutzbedürfnis <strong>de</strong>r Aktionäre Rechnung zu tra-<br />
gen, wird <strong>de</strong>r Vorstand jedoch im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob ein Bezugs-<br />
rechtsausschluss im Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
e) Bezugsrechtsausschluss für Verwässerungsschutz
- 17 -<br />
Darüber hinaus soll das Bezugsrecht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können, soweit<br />
dies erfor<strong>de</strong>rlich ist, um auch <strong>de</strong>n Inhabern von Umtausch- und Bezugsrechten<br />
ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen zustün<strong>de</strong>, wenn sie ihr Umtausch-<br />
o<strong>de</strong>r Bezugsrecht bereits ausgeübt beziehungsweise ihre Wandlungspflicht be-<br />
reits erfüllt hätten. Finanzierungsinstrumente wie die hier beschriebenen enthal-<br />
ten in ihren Bedingungen regelmäßig eine Verwässerungsschutzklausel für <strong>de</strong>n<br />
Fall, dass die Gesellschaft weitere solcher Finanzierungsinstrumente o<strong>de</strong>r Aktien<br />
emittiert, auf die die Aktionäre ein Bezugsrecht haben. Damit <strong>de</strong>r Wert dieser Fi-<br />
nanzierungsinstrumente durch solche Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird, er-<br />
halten die Inhaber dieser Finanzierungsinstrumente in <strong>de</strong>r Regel dadurch einen<br />
Ausgleich, dass <strong>de</strong>r Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugspreis ermäßigt wird o<strong>de</strong>r dass sie<br />
ebenfalls ein Bezugsrecht auf die später emittierten Finanzierungsinstrumente<br />
o<strong>de</strong>r Aktien erhalten. Um sich insoweit größtmögliche Flexibilität zu erhalten, soll<br />
daher auch für diesen Fall die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss beste-<br />
hen. Dies dient einer erleichterten Platzierung und damit letztlich <strong>de</strong>r optimalen<br />
Finanzierungsstruktur <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />
f) Bezugsrechtsausschluss bei Sachleistungen<br />
Des Weiteren soll das Bezugsrecht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können, um die je-<br />
weiligen Finanzinstrumente gegen Sachleistungen begeben zu können. Die Er-<br />
mächtigung soll <strong>de</strong>r Gesellschaft die Möglichkeit verschaffen, diese Finanzie-<br />
rungsinstrumente auch im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb von Vermögensge-<br />
genstän<strong>de</strong>n einzusetzen. Dies kann insbeson<strong>de</strong>re beim Erwerb von Unterneh-<br />
men, Unternehmensteilen o<strong>de</strong>r Beteiligungen praktisch wer<strong>de</strong>n. In solchen Fällen<br />
bestehen die Verkäufer häufig darauf, eine Gegenleistung in an<strong>de</strong>rer Form als<br />
Geld o<strong>de</strong>r nur Geld zu erhalten. Dann kann es eine interessante Alternative dar-<br />
stellen, anstelle o<strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>r Gewährung von Aktien o<strong>de</strong>r Barleistungen<br />
Schuldverschreibungen mit Options- o<strong>de</strong>r Wandlungsrechten o<strong>de</strong>r Genussrechte<br />
anzubieten. Diese Möglichkeit schafft zusätzliche Flexibilität und erhöht die<br />
Chancen <strong>de</strong>r Gesellschaft bei Akquisitionen.<br />
Sowohl die Ermächtigung zur Ausgabe gegen Sachleistungen als auch ein dies-<br />
bezüglicher Bezugsrechtsausschluss, sollen jedoch nur dann genutzt wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn <strong>de</strong>r Erwerb <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Gegenstands im überwiegen<strong>de</strong>n Interesse<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft liegt und ein an<strong>de</strong>rweitiger Erwerb, insbeson<strong>de</strong>re durch Kauf,<br />
rechtlich o<strong>de</strong>r tatsächlich nicht o<strong>de</strong>r nur zu ungünstigeren Bedingungen in Be-<br />
tracht kommt. In diesen Fällen wird die Gesellschaft in<strong>de</strong>s stets prüfen, ob ein<br />
ebenso geeigneter Weg zum Erwerb <strong>de</strong>r Sache zur Verfügung steht, <strong>de</strong>r in sei-<br />
nen Auswirkungen weniger stark in die Stellung <strong>de</strong>r Aktionäre eingreift. Dem Inte-
- 18 -<br />
resse <strong>de</strong>r Aktionäre wird weiter dadurch Rechnung getragen, dass die Gesell-<br />
schaft bei <strong>de</strong>m Erwerb von Sachleistungen gegen die Begebung einer Schuld-<br />
verschreibung und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten und/o<strong>de</strong>r die Ausgabe neuer Aktien<br />
verpflichtet ist, sich an Marktpreisen zu orientieren.<br />
8. Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals<br />
Parallel zu <strong>de</strong>r Erneuerung <strong>de</strong>r Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen<br />
unter <strong>de</strong>m vorstehen<strong>de</strong>n Tagesordnungspunkt 7 soll auch das bestehen<strong>de</strong> Bedingte Kapi-<br />
tal 2009 aufgehoben und an die neugefasste Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldver-<br />
schreibungen angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgen<strong>de</strong>n Beschluss zu fassen:<br />
a) Das in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 20. Februar 2009 unter <strong>de</strong>m Tagesord-<br />
nungspunkt 8 geschaffene Bedingte Kapital 2009 wird aufgehoben. Des Weite-<br />
ren wird § 4 Abs. 6 <strong>de</strong>r Satzung aufgehoben.<br />
b) Das Grundkapital ist um bis zu 3.239.770,00 EUR durch Ausgabe von bis zu<br />
3.239.770 neuen, auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong>n Stückaktien mit Gewinnberechti-<br />
gung ab Beginn <strong>de</strong>s Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes<br />
Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie<br />
(i) die Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen<br />
und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die<br />
von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihr nachgeordneten Konzernunternehmen<br />
aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar 2010 gefass-<br />
ten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 15. Februar 2015 ausgegeben<br />
wur<strong>de</strong>n, von ihrem Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht Gebrauch machen und<br />
die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus<br />
diesem Bedingten Kapital zu bedienen, o<strong>de</strong>r<br />
(ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Options-<br />
schuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o-<br />
<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihren nachgeordneten<br />
Konzernunternehmen aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom<br />
16. Februar 2010 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum<br />
15. Februar 2015 ausgegeben wur<strong>de</strong>n, ihre Pflicht zum Umtausch erfül-
- 19 -<br />
len und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugs-<br />
rechte aus diesem Bedingten Kapital zu bedienen.<br />
Die Ausgabe <strong>de</strong>r Aktien erfolgt gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Ermächtigungsbe-<br />
schlusses unter Tagesordnungspunkt 7, d.h. insbeson<strong>de</strong>re zu min<strong>de</strong>stens 80 %<br />
<strong>de</strong>s durchschnittlichen Börsenkurses <strong>de</strong>r Aktie <strong>de</strong>r Gesellschaft in <strong>de</strong>r Eröff-<br />
nungsauktion im XETRA ® -Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) an <strong>de</strong>n letzten<br />
zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s über die<br />
Ausgabe <strong>de</strong>r jeweiligen Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung von An-<br />
passungen gemäß <strong>de</strong>r im Beschluss <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar<br />
2010 unter Tagesordnungspunkt 7 g) bestimmten Verwässerungsschutzregeln.<br />
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 Abs. 1 und 2 sowie <strong>de</strong>n gemäß nachfolgend<br />
lit. c) einzufügen<strong>de</strong>n § 4 Abs. 6 <strong>de</strong>r Satzung entsprechend <strong>de</strong>r jeweiligen Ausnut-<br />
zung <strong>de</strong>s bedingten Kapitals und nach Ablauf <strong>de</strong>r Ermächtigungsfrist zu än<strong>de</strong>rn.<br />
c) In die Satzung wird folgen<strong>de</strong>r § 4 Abs. 6 neu eingefügt:<br />
"Das Grundkapital ist um bis zu 3.239.770,00 EUR durch Ausgabe von bis zu<br />
3.239.770 neuen, auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong>n Stückaktien mit Gewinnberechti-<br />
gung ab Beginn <strong>de</strong>s Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes<br />
Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie<br />
(i) die Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen<br />
und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die<br />
von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihr nachgeordneten Konzernunternehmen<br />
aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar 2010 gefass-<br />
ten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 15. Februar 2015 ausgegeben<br />
wur<strong>de</strong>n, von ihrem Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht Gebrauch machen und<br />
die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus<br />
diesem Bedingten Kapital zu bedienen, o<strong>de</strong>r<br />
(ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Options-<br />
schuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o-<br />
<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihren nachgeordneten<br />
Konzernunternehmen aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom<br />
16. Februar 2010 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum<br />
15. Februar 2015 ausgegeben wur<strong>de</strong>n, ihre Pflicht zum Umtausch erfül-<br />
len und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugs-<br />
rechte aus diesem Bedingten Kapital zu bedienen.
- 20 -<br />
Die Ausgabe <strong>de</strong>r Aktien erfolgt gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Ermächtigungsbe-<br />
schlusses <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar 2010, d. h. insbeson<strong>de</strong>re zu<br />
min<strong>de</strong>stens 80 % <strong>de</strong>s durchschnittlichen Börsenkurses <strong>de</strong>r Aktie <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
in <strong>de</strong>r Eröffnungsauktion im XETRA ® -Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) an<br />
<strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />
über die Ausgabe <strong>de</strong>r jeweiligen Schuldverschreibungen, unter Berücksichtigung<br />
von Anpassungen gemäß <strong>de</strong>r im Beschluss <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom<br />
16. Februar 2010 unter Tagesordnungspunkt 7 g) bestimmten Verwässerungs-<br />
schutzregeln."<br />
9. Beschlussfassung über eine Satzungsän<strong>de</strong>rung aufgrund <strong>de</strong>s Gesetzes zur Umset-<br />
zung <strong>de</strong>r Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r aktienrechtlichen Vorschriften hinsichtlich <strong>de</strong>r Einberufung<br />
und Durchführung einer Hauptversammlung durch das Gesetz zur Umsetzung <strong>de</strong>r Aktio-<br />
närsrechterichtlinie (ARUG), die am 1. September 2009 in Kraft getreten sind, soll die in<br />
<strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r Gesellschaft vorgesehene Einberufungsfrist an die geän<strong>de</strong>rte Gesetzes-<br />
lage angepasst wer<strong>de</strong>n. Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die folgen<strong>de</strong> Sat-<br />
zungsän<strong>de</strong>rung zu beschließen:<br />
§ 12 Abs. 2 <strong>de</strong>r Satzung wird wie folgt neu gefasst:<br />
"2. Die Hauptversammlung ist innerhalb <strong>de</strong>r gesetzlichen Frist durch Bekanntma-<br />
chung im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger einzuberufen."
- 21 -<br />
Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG<br />
Das Grundkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r<br />
Hauptversammlung im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger 8.099.427,00 EUR und ist eingeteilt in<br />
8.099.427 auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong> Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von<br />
je 1,00 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl <strong>de</strong>r Aktien und Stimmrechte im<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r Hauptversammlung im elektronischen Bun-<br />
<strong>de</strong>sanzeiger beträgt <strong>de</strong>mentsprechend 8.099.427. Aus von <strong>de</strong>r Gesellschaft gehaltenen eigenen<br />
Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt wer<strong>de</strong>n. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen<br />
Aktien.<br />
Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
Zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts ist eine Anmeldung<br />
<strong>de</strong>r Aktionäre erfor<strong>de</strong>rlich. Die Anmeldung muss <strong>de</strong>r Gesellschaft unter <strong>de</strong>r Adresse<br />
bis spätestens am<br />
ESTAVIS AG<br />
c/o UBJ. GmbH<br />
Haus <strong>de</strong>r Wirtschaft<br />
Kapstadtring 10<br />
22297 Hamburg<br />
Telefax: 040-6378-5423<br />
E-Mail: hv@ubj.<strong>de</strong><br />
9. Februar 2010 (24:00 Uhr MEZ)<br />
in Textform (§ 126b BGB) in <strong>de</strong>utscher o<strong>de</strong>r englischer Sprache zugehen.<br />
Zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts ist darüber hinaus<br />
<strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>s Anteilsbesitzes durch eine von <strong>de</strong>m <strong>de</strong>potführen<strong>de</strong>n Kredit- o<strong>de</strong>r Finanzdienst-<br />
leistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) in <strong>de</strong>utscher o<strong>de</strong>r englischer Sprache erstellte Bestäti-<br />
gung erfor<strong>de</strong>rlich. Der Nachweis <strong>de</strong>s Anteilsbesitzes hat sich auf <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>s 21. Tages vor<br />
<strong>de</strong>r Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf <strong>de</strong>n<br />
26. Januar 2010 (0:00 Uhr MEZ),
und muss <strong>de</strong>r Gesellschaft spätestens am<br />
- 22 -<br />
9. Februar 2010 (24:00 Uhr MEZ)<br />
unter <strong>de</strong>r vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.<br />
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und die Ausübung<br />
<strong>de</strong>s Stimmrechts als Aktionäre nur, wer <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>s Anteilsbesitzes in <strong>de</strong>r vorstehend be-<br />
schriebenen Weise erbracht hat; insbeson<strong>de</strong>re haben Veräußerungen o<strong>de</strong>r sonstige Übertragun-<br />
gen <strong>de</strong>r Aktien nach <strong>de</strong>m Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Be<strong>de</strong>utung für<br />
<strong>de</strong>n Umfang und die Ausübung <strong>de</strong>s gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts <strong>de</strong>s bisherigen Ak-<br />
tionärs. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für <strong>de</strong>n Zuerwerb von Aktien nach <strong>de</strong>m Nachweisstichtag. Personen,<br />
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär wer<strong>de</strong>n, sind nicht<br />
teilnahme- o<strong>de</strong>r stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Be<strong>de</strong>utung für die Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nbe-<br />
rechtigung.<br />
Stimmrechtsausübung<br />
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemel<strong>de</strong>t haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch<br />
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung o<strong>de</strong>r eine<br />
an<strong>de</strong>re Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung<br />
und <strong>de</strong>r fristgemäße Nachweis <strong>de</strong>s Anteilsbesitzes erfor<strong>de</strong>rlich. Die Vollmachtserteilung muss ge-<br />
mäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein Kredit-<br />
institut, eine Aktionärsvereinigung o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen<br />
o<strong>de</strong>r Personen bevollmächtigt wer<strong>de</strong>n soll, besteht kein Textformerfor<strong>de</strong>rnis, vielmehr richtet sich<br />
in diesem Fall das Formerfor<strong>de</strong>rnis nach <strong>de</strong>n aktienrechtlichen Vorschriften <strong>de</strong>s § 135 AktG. Wir<br />
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigen<strong>de</strong>n Institutionen o<strong>de</strong>r Per-<br />
sonen möglicherweise eine beson<strong>de</strong>re Form <strong>de</strong>r Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG<br />
die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditin-<br />
stitut, eine Aktionärsvereinigung o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen<br />
o<strong>de</strong>r Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen o<strong>de</strong>r Personen über eine mögliche<br />
Form <strong>de</strong>r Vollmacht ab.<br />
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können - müssen aber nicht - zur Ertei-<br />
lung <strong>de</strong>r Vollmacht das Formular zu verwen<strong>de</strong>n, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit <strong>de</strong>r<br />
Eintrittskarte wird <strong>de</strong>n Aktionären ein auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtsformular über-<br />
sandt. Das Vollmachtsformular ist außer<strong>de</strong>m im Internet unter www.<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong> abrufbar.
- 23 -<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r Bevollmächtigung muss entwe<strong>de</strong>r am Tag <strong>de</strong>r Hauptversammlung durch <strong>de</strong>n<br />
Bevollmächtigten vorgewiesen wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r durch Erklärung gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft an fol-<br />
gen<strong>de</strong> Adresse erfolgen:<br />
ESTAVIS AG<br />
Uhlandstraße 165<br />
10719 Berlin<br />
Telefax: 030 88718111<br />
E-Mail: ir@<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong><br />
Den Aktionären <strong>de</strong>r ESTAVIS AG wird von <strong>de</strong>r jeweils <strong>de</strong>potführen<strong>de</strong>n Bank zusammen mit <strong>de</strong>r<br />
Einladung zur Hauptversammlung ein Formular zur Anmeldung <strong>de</strong>r Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptver-<br />
sammlung übermittelt. Mit diesem Formular muss ein Aktionär, <strong>de</strong>r persönlich an <strong>de</strong>r Hauptver-<br />
sammlung teilnehmen o<strong>de</strong>r sich dort vertreten lassen möchte, eine Eintrittskarte auf seinen Namen<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Bevollmächtigten anfor<strong>de</strong>rn.<br />
Als beson<strong>de</strong>ren Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vertreten lassen können.<br />
Die Aktionäre, die <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht ertei-<br />
len möchten, müssen ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfor<strong>de</strong>rn. Des Weiteren<br />
müssen die Aktionäre, die <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Voll-<br />
macht erteilen wollen, für diese Vollmacht das auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
(www.<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong>) erhältliche Vollmachts- und Weisungsformular verwen<strong>de</strong>n und hiermit <strong>de</strong>m<br />
Stimmrechtsvertreter Weisungen über die Stimmrechtsausübung erteilen. Das Formular für die<br />
Bevollmächtigung <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters muss an die auf <strong>de</strong>m<br />
Formular angegebene Adresse versandt wer<strong>de</strong>n und bis zum Ablauf <strong>de</strong>s 12. Februar 2010 (24:00<br />
Uhr MEZ) zugehen.<br />
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine o<strong>de</strong>r mehrere von<br />
diesen zurückweisen.<br />
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären<br />
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, <strong>de</strong>ren Anteile zusammen min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s<br />
Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 404.972 Stückaktien, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n anteiligen Betrag von<br />
500.000,00 EUR erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstän<strong>de</strong> auf<br />
die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht wer<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>m neuen Gegenstand muss eine<br />
Begründung o<strong>de</strong>r eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss <strong>de</strong>r Gesellschaft schrift-
- 24 -<br />
lich o<strong>de</strong>r in elektronischer Form min<strong>de</strong>stens 30 Tage vor <strong>de</strong>r Hauptversammlung, also bis spätes-<br />
tens zum Ablauf <strong>de</strong>s 16. Januar 2010 (24:00 Uhr MEZ), unter folgen<strong>de</strong>r Adresse zugehen:<br />
ESTAVIS AG<br />
Uhlandstraße 165<br />
10719 Berlin<br />
Telefax: 030 88718111<br />
E-Mail: ir@<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong><br />
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Auf-<br />
sichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG o<strong>de</strong>r Wahlvorschläge von<br />
Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern o<strong>de</strong>r Aufsichtsräten gemäß § 127 AktG sind aus-<br />
schließlich an folgen<strong>de</strong> Adresse im Original, per Telefax o<strong>de</strong>r per E-Mail zu übersen<strong>de</strong>n:<br />
ESTAVIS AG<br />
Uhlandstraße 165<br />
10719 Berlin<br />
Telefax: 030 88718111<br />
E-Mail: ir@<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong><br />
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die min<strong>de</strong>stens 14 Tage vor <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r<br />
Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf <strong>de</strong>s 1. Februar 2010 (24:00 Uhr MEZ), unter<br />
<strong>de</strong>r vorstehend angegebenen Adresse eingehen, wer<strong>de</strong>n einschließlich einer etwaigen Stellung-<br />
nahme <strong>de</strong>r Verwaltung allen Aktionären im Internet unter www.<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong> unverzüglich zugäng-<br />
lich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß §<br />
126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbeson<strong>de</strong>re sofern ein Nachweis <strong>de</strong>r Aktionärseigenschaft er-<br />
folgt. An<strong>de</strong>rweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.<br />
Auskunftsrecht <strong>de</strong>s Aktionärs<br />
In <strong>de</strong>r Hauptversammlung kann je<strong>de</strong>r Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft<br />
über Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurtei-<br />
lung <strong>de</strong>s Gegenstands <strong>de</strong>r Tagesordnung erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch<br />
auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen <strong>de</strong>r Gesellschaft zu einem verbun<strong>de</strong>nen Un-<br />
ternehmen und auf die Lage <strong>de</strong>s Konzerns und <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Konzernabschluss einbezogenen Un-<br />
ternehmen.
- 25 -<br />
Weitere Erläuterungen/Veröffentlichungen auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
Weitergehen<strong>de</strong> Erläuterungen zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung sowie zur Vollmachts-<br />
und Weisungserteilung und zu <strong>de</strong>n Rechten <strong>de</strong>r Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127<br />
und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter www.<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong> abrufbar.<br />
Den Aktionären wer<strong>de</strong>n die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>r<br />
ESTAVIS AG unter www.<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong> zugänglich gemacht.<br />
Berlin, im Januar 2010<br />
ESTAVIS AG<br />
Der Vorstand