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ESTAVIS AG<br />

mit Sitz in Berlin<br />

ISIN DE000A0KFKB3<br />

Wertpapier-Kenn-Nr. A0KFKB<br />

Wir la<strong>de</strong>n die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu <strong>de</strong>r<br />

or<strong>de</strong>ntlichen Hauptversammlung<br />

am<br />

Dienstag, <strong>de</strong>n 16. Februar 2010, um 12:00 Uhr<br />

im<br />

Ludwig Erhard Haus<br />

Fasanenstr. 85<br />

10623 Berlin


- 2 -<br />

Tagesordnung<br />

1. Vorlage <strong>de</strong>s festgestellten Jahresabschlusses und <strong>de</strong>s vom Aufsichtsrat gebilligten<br />

Konzernabschlusses sowie <strong>de</strong>s Lageberichtes und <strong>de</strong>s Konzernlageberichtes für<br />

das Geschäftsjahr 2008/2009 mit <strong>de</strong>m Bericht <strong>de</strong>s Aufsichtsrats und <strong>de</strong>m Bericht<br />

<strong>de</strong>s Vorstands mit <strong>de</strong>n erläutern<strong>de</strong>n Angaben nach §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 HGB<br />

2. Beschlussfassung über die Entlastung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstands für das Ge-<br />

schäftsjahr 2008/2009<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, <strong>de</strong>n im Geschäftsjahr 2008/2009 amtieren<strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Vorstands Entlastung zu erteilen.<br />

3. Beschlussfassung über die Entlastung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrats für das Ge-<br />

schäftsjahr 2008/2009<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, <strong>de</strong>n im Geschäftsjahr 2008/2009 amtieren<strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.<br />

4. Wahl <strong>de</strong>s Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010<br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ei<strong>de</strong>l & partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuer-<br />

beratungsgesellschaft, Kehl am Rhein, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr<br />

2009/2010 zu bestellen. Des Weiteren schlägt <strong>de</strong>r Aufsichtsrat vor, die ei<strong>de</strong>l & partner<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Kehl am Rhein, zum Prüfer<br />

für die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten,<br />

die vor <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2010/2011 aufgestellt wer-<br />

<strong>de</strong>n, für <strong>de</strong>n Fall zu wählen, dass <strong>de</strong>r Vorstand entschei<strong>de</strong>t, eine entsprechen<strong>de</strong> prüferi-<br />

sche Durchsicht vorzunehmen.<br />

5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eige-<br />

ner Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss <strong>de</strong>s Andienungsrechts<br />

<strong>de</strong>r Aktionäre<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgen<strong>de</strong>n Beschluss zu fassen:


- 3 -<br />

a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zu 809.942 Stück eigene Aktien zu erwer-<br />

ben. Der Erwerb darf auch unter Einsatz von Eigenkapital<strong>de</strong>rivaten erfolgen, d.h.<br />

von Call- und/o<strong>de</strong>r Put-Optionen.<br />

b) Die Ermächtigung wird am 17. Februar 2010 wirksam und gilt bis zum<br />

15. Februar 2015.<br />

c) Der Erwerb erfolgt nach Wahl <strong>de</strong>s Vorstands und innerhalb <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>n ak-<br />

tienrechtlichen Grundsätzen ergeben<strong>de</strong>n Grenzen unter Wahrung <strong>de</strong>s Gleichbe-<br />

handlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse o<strong>de</strong>r außerhalb <strong>de</strong>r Börse,<br />

letzteres insbeson<strong>de</strong>re durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Aus-<br />

schluss <strong>de</strong>s Andienungsrechts <strong>de</strong>r Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufange-<br />

bot kann die Gesellschaft entwe<strong>de</strong>r einen Preis o<strong>de</strong>r eine Preisspanne für <strong>de</strong>n<br />

Erwerb festlegen.<br />

Erfolgt <strong>de</strong>r Erwerb <strong>de</strong>r Aktien über die Börse, darf <strong>de</strong>r gezahlte Kaufpreis je Aktie<br />

(ohne Erwerbsnebenkosten) <strong>de</strong>n Durchschnitt <strong>de</strong>r Eröffnungskurse für die Aktien<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft im Präsenzhan<strong>de</strong>l an <strong>de</strong>r Frankfurter Wertpapierbörse ("maß-<br />

geblicher Kurs") an <strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>m Erwerb um<br />

nicht mehr als 5 % über- o<strong>de</strong>r unterschreiten.<br />

Erfolgt <strong>de</strong>r Erwerb <strong>de</strong>r Aktien außerhalb <strong>de</strong>r Börse, darf <strong>de</strong>r gezahlte Kaufpreis je<br />

Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) <strong>de</strong>n maßgeblichen Wert einer Aktie <strong>de</strong>r Ge-<br />

sellschaft um nicht mehr als 10 % über- o<strong>de</strong>r unterschreiten.<br />

Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot <strong>de</strong>r Durchschnitt<br />

<strong>de</strong>r maßgeblichen Kurse an <strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>m Tag<br />

<strong>de</strong>r öffentlichen Ankündigung <strong>de</strong>s Kaufangebots. Ergeben sich nach <strong>de</strong>r Veröf-<br />

fentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen <strong>de</strong>s Bör-<br />

senkurses <strong>de</strong>r Aktie <strong>de</strong>r Gesellschaft gegenüber <strong>de</strong>m maßgeblichen Wert, so<br />

kann das Angebot angepasst wer<strong>de</strong>n. Im Falle <strong>de</strong>r Anpassung wird auf <strong>de</strong>n<br />

Durchschnitt <strong>de</strong>r maßgeblichen Kurse an <strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen<br />

vor <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>r Angebotsanpassung abgestellt.<br />

Bei einem Erwerb <strong>de</strong>r Aktien außerhalb <strong>de</strong>r Börse in sonstiger Weise ist <strong>de</strong>r<br />

maßgebliche Wert <strong>de</strong>r Durchschnitt <strong>de</strong>r maßgeblichen Kurse an <strong>de</strong>n letzten<br />

zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s Abschlusses <strong>de</strong>s <strong>de</strong>m Erwerb zu-<br />

grun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n Vertrages.


- 4 -<br />

Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen<br />

<strong>de</strong>s Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrech-<br />

tigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Ak-<br />

tionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten vorgesehen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund einer Ermächtigung nach § 71 Abs. 1<br />

Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats unter<br />

Wahrung <strong>de</strong>s Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu an<strong>de</strong>ren Zwecken<br />

als <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>l in eigenen Aktien wie<strong>de</strong>r zu veräußern.<br />

e) Die Veräußerung <strong>de</strong>r erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen.<br />

Das Bezugsrecht <strong>de</strong>r Aktionäre ist dabei ausgeschlossen.<br />

f) Daneben kann die Veräußerung auch in an<strong>de</strong>rer Weise als über die Börse vor-<br />

genommen wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re auch zur Erfüllung von durch die Gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- o<strong>de</strong>r Options-<br />

rechten sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Betei-<br />

ligungen o<strong>de</strong>r gewerblichen Schutzrechten. Eine Veräußerung außerhalb <strong>de</strong>r<br />

Börse ist insbeson<strong>de</strong>re auch zulässig, sofern maximal Aktien, die zehn vom Hun-<br />

<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>s Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirk-<br />

samwer<strong>de</strong>ns dieser Ermächtigung als auch auf <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>r<br />

Ermächtigung veräußert wer<strong>de</strong>n und die erworbenen eigenen Aktien zu einem<br />

Preis veräußert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n maßgeblichen Wert von Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Veräußerung nicht um mehr als 5 % (oh-<br />

ne Nebenkosten) unterschreitet. Auf <strong>de</strong>n Betrag von 10 % <strong>de</strong>s Grundkapitals<br />

gemäß <strong>de</strong>m vorherigen Satz ist <strong>de</strong>r Betrag anzurechnen, <strong>de</strong>r auf Aktien entfällt,<br />

die aufgrund einer an<strong>de</strong>ren entsprechen<strong>de</strong>n Ermächtigung unter Ausschluss <strong>de</strong>s<br />

Bezugsrechts in unmittelbarer o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s § 186<br />

Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu <strong>de</strong>r jeweiligen Ausübung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Ermächti-<br />

gung ausgegeben bzw. veräußert wer<strong>de</strong>n, soweit eine <strong>de</strong>rartige Anrechnung ge-<br />

setzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei <strong>de</strong>r Durchschnitt <strong>de</strong>r maß-<br />

geblichen Kurse an <strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

<strong>de</strong>r Aktien in <strong>de</strong>r Eröffnungsauktion im XETRA ® -Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolge-<br />

system). Das Bezugsrecht <strong>de</strong>r Aktionäre ist dabei in <strong>de</strong>n Fällen dieses lit. f) aus-<br />

geschlossen.<br />

g) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien <strong>de</strong>n Aktionären aufgrund eines an<br />

alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung <strong>de</strong>s Gleichbehandlungs-<br />

grundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem


- 5 -<br />

Fall mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge aus-<br />

schließen.<br />

h) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung <strong>de</strong>s<br />

Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Ein-<br />

ziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon<br />

bestimmen, dass das Grundkapital bei <strong>de</strong>r Einziehung unverän<strong>de</strong>rt bleibt und<br />

sich statt<strong>de</strong>ssen durch die Einziehung <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r übrigen Stückaktien am<br />

Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren<br />

gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung<br />

<strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Stückaktien in <strong>de</strong>r Satzung ermächtigt.<br />

i) Die Ermächtigungen unter lit. a) bis h) können ganz o<strong>de</strong>r in Teilbeträgen, einmal<br />

o<strong>de</strong>r mehrmals, einzeln o<strong>de</strong>r gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch<br />

ihre Konzernunternehmen o<strong>de</strong>r für ihre o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Rechnung durch Dritte aus-<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bericht <strong>de</strong>s Vorstands über <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts im Rahmen <strong>de</strong>r Ermächti-<br />

gung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5,<br />

Halbsatz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 5<br />

a) Einleitung<br />

Der Vorstand hat zu Punkt 5 <strong>de</strong>r Tagesordnung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8<br />

Satz 5, Halbsatz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die<br />

Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Bezugsrechtsausschluss erstattet. Der Bericht liegt vom Tage <strong>de</strong>r<br />

Einberufung <strong>de</strong>r Hauptversammlung an in <strong>de</strong>n Geschäftsräumen <strong>de</strong>r Gesell-<br />

schaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird dieser Be-<br />

richt je<strong>de</strong>m Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie<br />

folgt bekannt gemacht:<br />

b) Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG<br />

Deutsche Unternehmen dürfen eigene Aktien in begrenztem Umfang auf Grund<br />

einer beson<strong>de</strong>ren Ermächtigung durch die Hauptversammlung erwerben. Die<br />

Laufzeit <strong>de</strong>r Ermächtigung ist nicht mehr wie früher auf 18 Monate, son<strong>de</strong>rn auf<br />

fünf Jahre begrenzt. Damit soll <strong>de</strong>r Vorstand in die Lage versetzt wer<strong>de</strong>n, im Inte-<br />

resse <strong>de</strong>r Gesellschaft und ihrer Aktionäre eigene Aktien bis zu einer Höhe von


- 6 -<br />

10 % <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Grundkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft zu erwerben. Dabei soll <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft vorliegend die Möglichkeit gegeben wer<strong>de</strong>n, eigene Aktien zu allen<br />

gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben, etwa zur Reduzierung <strong>de</strong>r Eigenka-<br />

pitalausstattung, zur Kaufpreiszahlung für Akquisitionen o<strong>de</strong>r aber, um die Aktien<br />

wie<strong>de</strong>r zu veräußern.<br />

Neben <strong>de</strong>m Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft auch die Möglichkeit er-<br />

halten, eigene Aktien u.a. durch ein öffentliches, an die Aktionäre <strong>de</strong>r Gesell-<br />

schaft zu richten<strong>de</strong>s Kaufangebot zu erwerben. Der Gesellschaft wird damit grö-<br />

ßere Flexibilität eingeräumt. In Fällen in <strong>de</strong>nen dies im angemessenen Interesse<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft liegt, soll <strong>de</strong>r Vorstand bei Wahrung <strong>de</strong>r Voraussetzungen <strong>de</strong>s §<br />

53a AktG das Andienungsrecht <strong>de</strong>r Aktionäre ausschließen können.<br />

Bei <strong>de</strong>m Erwerb eigener Aktien über ein öffentliches Kaufangebot ist <strong>de</strong>r aktien-<br />

rechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Sofern ein öffentliches<br />

Kaufangebot überzeichnet ist, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Jedoch<br />

soll es zulässig sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten o<strong>de</strong>r kleiner<br />

Teile von Offerten bis zu maximal 100 Stück Aktien vorzusehen. Diese Möglich-<br />

keit dient dazu, glatte Erwerbsquoten festlegen zu können und trotz<strong>de</strong>m kleine<br />

Aktienbestän<strong>de</strong> zu berücksichtigen.<br />

c) Verwendungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r eigenen Aktien<br />

Die Möglichkeit zum Wie<strong>de</strong>rverkauf eigener Aktien dient <strong>de</strong>r vereinfachten Mittel-<br />

beschaffung. Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG kann die Hauptversammlung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft auch zu einer an<strong>de</strong>ren Form <strong>de</strong>r Veräußerung als über die Bör-<br />

se unter Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts ermächtigen.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re können die eigenen Aktien entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<br />

zu einem Preis veräußert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Börsenkurs <strong>de</strong>r Aktien <strong>de</strong>r Gesell-<br />

schaft im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Mög-<br />

lichkeit einer solchen Veräußerung liegt im Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft. Sie erlaubt<br />

eine schnellere und kostengünstigere Platzierung <strong>de</strong>r Aktien als <strong>de</strong>ren Veräuße-<br />

rung unter entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Regeln eines Bezugsrechts <strong>de</strong>r Akti-<br />

onäre. Den Aktionären entsteht nach <strong>de</strong>r Wertung <strong>de</strong>s Gesetzgebers kein Nach-<br />

teil, da sie, soweit sie am Erhalt ihrer Stimmrechtsquote interessiert sind, die ent-<br />

sprechen<strong>de</strong> Anzahl von Aktien je<strong>de</strong>rzeit an <strong>de</strong>r Börse erwerben können.<br />

Darüber hinaus schafft die Ermächtigung die Möglichkeit, eigene Aktien als Ge-<br />

genleistung bei <strong>de</strong>m Erwerb von Unternehmen, von Beteiligungen an Unterneh-


- 7 -<br />

men o<strong>de</strong>r von gewerblichen Schutzrechten anbieten zu können. Der internationa-<br />

le Wettbewerb und die Globalisierung <strong>de</strong>r Wirtschaft verlangen zunehmend diese<br />

Form <strong>de</strong>r Akquisitionsfinanzierung. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft <strong>de</strong>n notwendigen Handlungsspielraum geben, um Akquisitions-<br />

chancen schnell und flexibel nutzen zu können.<br />

Ferner ermöglicht es die Ermächtigung, dass die eigenen Aktien <strong>de</strong>n Aktionären<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft aufgrund eines Angebots, das an alle Aktionäre gerichtet ist und<br />

<strong>de</strong>n Gleichheitsgrundsatz beachtet, zum Bezug angeboten wer<strong>de</strong>n. In einem sol-<br />

chen Fall kann <strong>de</strong>r Vorstand mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats das Bezugsrecht<br />

für Spitzenbeträge ausschließen.<br />

Außer<strong>de</strong>m ist die Gesellschaft berechtigt, die gemäß dieser Ermächtigung erwor-<br />

benen eigenen Aktien auch zur Erfüllung von Wandlungs- o<strong>de</strong>r Optionsrechten<br />

zu verwen<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r einer ihrer Konzerngesellschaften<br />

eingeräumt wur<strong>de</strong>n. Voraussetzung für diese Art <strong>de</strong>r Verwendung ist <strong>de</strong>r Aus-<br />

schluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts <strong>de</strong>r Aktionäre.<br />

Schließlich sieht die Ermächtigung die Möglichkeit vor, dass die erworbenen ei-<br />

genen Aktien ohne erneuten Beschluss <strong>de</strong>r Hauptversammlung eingezogen wer-<br />

<strong>de</strong>n können.<br />

d) Berichterstattung<br />

Der Vorstand wird <strong>de</strong>r jeweils folgen<strong>de</strong>n Hauptversammlung über eine Ausnut-<br />

zung dieser Ermächtigung berichten. Zu<strong>de</strong>m gibt die Gesellschaft im Anhang<br />

zum jeweiligen Jahresabschluss <strong>de</strong>n Bestand an eigenen Aktien <strong>de</strong>r Gesell-<br />

schaft, <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>s Erwerbs, die Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Erwerb, bei entsprechen-<br />

<strong>de</strong>n Transaktionen im betreffen<strong>de</strong>n Geschäftsjahr auch die jeweiligen Erwerbe<br />

o<strong>de</strong>r Veräußerungen unter Angabe <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Aktien, <strong>de</strong>s Erwerbs- o<strong>de</strong>r Ver-<br />

äußerungspreises sowie die Verwendung <strong>de</strong>s Erlöses, an.<br />

6. Wahl von Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Aufsichtsrats<br />

Die Amtszeit <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Aufsichtsrats en<strong>de</strong>t mit Ablauf dieser Haupt-<br />

versammlung. Aufgrund <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 20. Februar<br />

2009 besteht <strong>de</strong>r Aufsichtsrat zukünftig nur aus drei Mitglie<strong>de</strong>rn.


- 8 -<br />

Der Aufsichtsrat schlägt <strong>de</strong>r Hauptversammlung daher vor, die folgen<strong>de</strong>n Beschlüsse zu<br />

fassen:<br />

a) Wahl <strong>de</strong>s Herrn Dr. Karl-Josef Stöhr<br />

Herr Dr. Karl-Josef Stöhr, Rechtsanwalt, wohnhaft in Berlin,<br />

wird zum Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrats gewählt.<br />

Herr Dr. Stöhr ist Partner <strong>de</strong>r Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Ber-<br />

lin. Herr Dr. Stöhr ist kein Mitglied an<strong>de</strong>rer gesetzlich zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Aufsichtsräte o-<br />

<strong>de</strong>r vergleichbarer in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunterneh-<br />

men.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall seiner Wahl zum Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrates beabsichtigt Herr Dr.<br />

Stöhr, für <strong>de</strong>n Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.<br />

b) Wahl <strong>de</strong>s Herrn Michael Kremer<br />

Herr Michael Kremer, selbständiger Unternehmer, wohnhaft in Königstein,<br />

wird zum Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrats gewählt.<br />

Herr Michael Kremer ist selbständiger Unternehmer. Herr Kremer ist Mitglied fol-<br />

gen<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer gesetzlich zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Aufsichtsräte o<strong>de</strong>r vergleichbarer in- und<br />

ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:<br />

- Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrates <strong>de</strong>r AVECO Holding Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M.<br />

- Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Deutsche Operating Leasing AG, Frankfurt a. M.<br />

c) Wahl <strong>de</strong>s Herrn John Cutts<br />

Herr John Cutts, Geschäftsführer, wohnhaft in London, Großbritannien,<br />

wird zum Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrats gewählt.<br />

Herr Cutts ist kein Mitglied an<strong>de</strong>rer gesetzlich zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Aufsichtsräte o<strong>de</strong>r ver-<br />

gleichbarer in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.


- 9 -<br />

Die Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n für die Zeit bis zur Beendigung <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />

gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr, das auf das Geschäftsjahr<br />

2009/2010 folgt, beschließt.<br />

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebun<strong>de</strong>n. Der Aufsichtsrat setzt sich<br />

gemäß § 96 Abs. 1, 5. Fall AktG nur aus von <strong>de</strong>n Aktionären gewählten Aufsichtsratsmit-<br />

glie<strong>de</strong>rn zusammen.<br />

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wan<strong>de</strong>lschuldver-<br />

schreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit<br />

o<strong>de</strong>r ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten mit Bezugsrechtsausschluss<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r aktienrechtlichen Vorschriften für die Ausgabe von Wan-<br />

<strong>de</strong>lschuldverschreibungen durch das Gesetz zur Umsetzung <strong>de</strong>r Aktionärsrechterichtlinie<br />

(ARUG), die am 1. September 2009 in Kraft getreten sind, bietet sich einer Gesellschaft<br />

ein größerer Spielraum für die Gestaltung <strong>de</strong>r Ausgabebedingungen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s<br />

Ausgabebetrags bei <strong>de</strong>r Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen gemäß §<br />

221 AktG, die aus bedingtem Kapital bedient wer<strong>de</strong>n sollen. Daher soll die von <strong>de</strong>r letzten<br />

Hauptversammlung beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibun-<br />

gen aufgehoben wer<strong>de</strong>n und eine erneute Ermächtigung mit geän<strong>de</strong>rten Bedingungen<br />

beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgen<strong>de</strong>n Beschluss zu fassen:<br />

a) Volumen<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats bis zum<br />

15. Februar 2015 einmalig o<strong>de</strong>r mehrfach Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldver-<br />

schreibungen o<strong>de</strong>r Genussrechte mit o<strong>de</strong>r ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten<br />

(gemeinsam nachfolgend auch "Schuldverschreibungen" genannt) im Gesamt-<br />

nennbetrag von bis zu 200.000.000,00 EUR zu begeben. Den Inhabern <strong>de</strong>r im vor-<br />

hergehen<strong>de</strong>n Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- o<strong>de</strong>r Be-<br />

zugsrechte auf bis zu 20.000.000 auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong> Stückaktien <strong>de</strong>r Gesell-<br />

schaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu<br />

20.000.000,00 EUR gewährt wer<strong>de</strong>n. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können<br />

aus einem in dieser o<strong>de</strong>r künftigen Hauptversammlungen zu beschließen<strong>de</strong>n be-<br />

dingten Kapital, aus bestehen<strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r künftigem genehmigten Kapital und/o<strong>de</strong>r<br />

aus bestehen<strong>de</strong>n Aktien bedient wer<strong>de</strong>n und/o<strong>de</strong>r einen Barausgleich anstelle <strong>de</strong>r<br />

Lieferung von Aktien vorsehen.


) Gegenleistung<br />

- 10 -<br />

Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistungen und auch gegen Sachleis-<br />

tungen begeben wer<strong>de</strong>n, sofern <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r Sachleistung <strong>de</strong>n Ausgabepreis er-<br />

reicht. Bei einer Bedienung von Bezugs- o<strong>de</strong>r Wandlungsrechten aus bedingtem<br />

Kapital ist bei Sachleistungen bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung über das betreffen<strong>de</strong> kon-<br />

krete bedingte Kapital § 194 AktG zu beachten, an<strong>de</strong>renfalls darf die Einbringung<br />

von Sachleistungen auf Schuldverschreibungen mit Bezugs- o<strong>de</strong>r Wandlungsrech-<br />

ten und Bedienung aus <strong>de</strong>m konkreten bedingten Kapital nicht vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Schuldverschreibungen können ferner unter Beachtung <strong>de</strong>s zulässigen maxi-<br />

malen Gesamtnennbetrages außer in Euro auch in <strong>de</strong>r gesetzlichen Währung eines<br />

OECD-Lan<strong>de</strong>s begeben wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Laufzeit<br />

Die Laufzeit <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Zeitraum bis zur ersten Kündi-<br />

gungsmöglichkeit für die Gesellschaft darf längstens 20 Jahre betragen.<br />

d) Ausgabe durch Konzerngesellschaft<br />

Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft <strong>de</strong>r Esta-<br />

vis AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben wer<strong>de</strong>n, an <strong>de</strong>r die Estavis AG unmit-<br />

telbar o<strong>de</strong>r mittelbar mit min<strong>de</strong>stens 75 % beteiligt ist; für diesen Fall wird <strong>de</strong>r Vor-<br />

stand ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garan-<br />

tie für die jeweiligen Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r die<br />

Genussrechte zu übernehmen und <strong>de</strong>n Inhabern von Options- und/o<strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>l-<br />

schuldverschreibungen o<strong>de</strong>r Genussrechten Options- bzw. Wandlungsrechte auf<br />

Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft zu gewähren.<br />

e) Bezugsrecht<br />

Bei <strong>de</strong>r Ausgabe <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen steht <strong>de</strong>n Aktionären ein gesetzliches<br />

Bezugsrecht zu, sofern nicht das Bezugsrecht gemäß <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Regelun-<br />

gen ausgeschlossen wird. Wer<strong>de</strong>n die Schuldverschreibungen von einer Konzern-<br />

gesellschaft ausgegeben wie vorstehend unter d) beschrieben, so ist die Gesell-<br />

schaft verpflichtet, die Gewährung <strong>de</strong>s gesetzlichen Bezugsrechts an die Aktionäre


- 11 -<br />

sicher zu stellen, sofern nicht das Bezugsrecht gemäß <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Regelun-<br />

gen ausgeschlossen wird. Die Schuldverschreibungen können auch einem Emissi-<br />

onsmittler mit <strong>de</strong>r Verpflichtung angeboten wer<strong>de</strong>n, sie <strong>de</strong>n Aktionären zum Bezug<br />

anzubieten.<br />

f) Bezugsrechtsausschluss<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats das Bezugsrecht <strong>de</strong>r<br />

Aktionäre auszuschließen,<br />

(i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;<br />

(ii) um die Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r die Ge-<br />

nussrechte, die mit einem Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht versehen sind, ein-<br />

zelnen Investoren zur Zeichnung anzubieten, soweit unter entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Beachtung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r aufgrund dieser<br />

Schuldverschreibungen auszugeben<strong>de</strong>n Aktien 10 % <strong>de</strong>s bei Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />

dieser Ermächtigung und bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung über die Ausübung <strong>de</strong>r<br />

Ermächtigung vorhan<strong>de</strong>nen Grundkapitals nicht übersteigt und <strong>de</strong>r Ausgabe-<br />

preis <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen <strong>de</strong>n nach anerkannten Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fi-<br />

nanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert <strong>de</strong>r Schuldverschreibun-<br />

gen nicht wesentlich unterschreitet. Auf <strong>de</strong>n Betrag von 10 % <strong>de</strong>s Grundkapi-<br />

tals ist <strong>de</strong>r Betrag anzurechnen, <strong>de</strong>r auf Aktien entfällt, die aufgrund einer an-<br />

<strong>de</strong>ren entsprechen<strong>de</strong>n Ermächtigung unter Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts in<br />

unmittelbarer o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<br />

ausgegeben beziehungsweise veräußert wer<strong>de</strong>n, soweit eine <strong>de</strong>rartige An-<br />

rechnung gesetzlich geboten ist;<br />

(iii) um die Genussrechte ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht einzelnen Investo-<br />

ren zur Zeichnung anzubieten, soweit <strong>de</strong>r Ausgabepreis <strong>de</strong>n nach anerkann-<br />

ten Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Finanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert <strong>de</strong>r<br />

Genussrechte nicht wesentlich unterschreitet und soweit die Genussrechte le-<br />

diglich obligationsähnlich ausgestaltet sind, d. h. we<strong>de</strong>r mitgliedschaftsähnli-<br />

che Rechte noch Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechte auf Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

begrün<strong>de</strong>n, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und sich die<br />

Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung nicht nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s Jahresüberschusses, <strong>de</strong>s Bi-<br />

lanzgewinns o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> richtet;<br />

(iv) soweit dies erfor<strong>de</strong>rlich ist, um <strong>de</strong>n Inhabern von Umtausch- und Bezugsrech-<br />

ten, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r Konzernunternehmen <strong>de</strong>r Gesellschaft auf


- 12 -<br />

Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft eingeräumt wur<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m Umfang ein Bezugsrecht<br />

auf Schuldverschreibungen, die nach dieser Ermächtigung ausgegeben wer-<br />

<strong>de</strong>n, zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- o<strong>de</strong>r Be-<br />

zugsrechts beziehungsweise nach Erfüllung einer etwaigen Wandlungspflicht<br />

zustün<strong>de</strong> (Verwässerungsschutz), o<strong>de</strong>r<br />

(v) soweit Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen begeben wer<strong>de</strong>n und<br />

<strong>de</strong>r Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts im überwiegen<strong>de</strong>n Interesse <strong>de</strong>r Gesell-<br />

schaft liegt.<br />

g) Bezugspreis, Verwässerungsschutz<br />

Bei Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r Genussrechten mit<br />

Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht ist ein Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsverhältnis festzulegen.<br />

Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus <strong>de</strong>r Division <strong>de</strong>s Nennbetrags einer einzel-<br />

nen Schuldverschreibung durch <strong>de</strong>n festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie.<br />

Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division <strong>de</strong>s unter <strong>de</strong>m Nennbetrag<br />

liegen<strong>de</strong>n Ausgabepreises einer Schuldverschreibung durch <strong>de</strong>n festgesetzten<br />

Wandlungspreis für eine Aktie ergeben. Diese Regelungen gelten entsprechend für<br />

das Bezugsverhältnis. Der jeweils festzusetzen<strong>de</strong> Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugspreis für<br />

eine Aktie muss min<strong>de</strong>stens 80 % <strong>de</strong>s durchschnittlichen Börsenkurses <strong>de</strong>r Aktie<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft an <strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>r Beschlussfas-<br />

sung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s über die Ausgabe <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen in <strong>de</strong>r Eröff-<br />

nungsauktion im XETRA ® -Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) entsprechen.<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass die Gesellschaft während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r nach dieser Ermächti-<br />

gung ausgegebenen Schuldverschreibungen unter Einräumung eines Bezugsrechts<br />

an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht o<strong>de</strong>r weitere Schuldverschreibungen,<br />

einschließlich Gewinnschuldverschreibungen o<strong>de</strong>r Genussrechte, mit Umtausch-<br />

o<strong>de</strong>r Bezugsrechten auf Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgibt, ohne dass zugleich auch<br />

<strong>de</strong>n Inhabern <strong>de</strong>r nach diesem Beschluss ausgegebenen und mit einem Umtausch-<br />

o<strong>de</strong>r Bezugsrecht versehenen Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht eingeräumt<br />

wird, wie es ihnen nach Ausübung ihres Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechts zustehen<br />

wür<strong>de</strong>, können in <strong>de</strong>n Ausgabebedingungen <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen die nach-<br />

folgen<strong>de</strong>n Regelungen vorgesehen wer<strong>de</strong>n (Verwässerungsschutzklausel):<br />

(i) Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Gewährung von sonstigen Bezugs-<br />

rechten


- 13 -<br />

Im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen unter Gewährung von Bezugs-<br />

rechten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gewährung von sonstigen Bezugsrechten wird <strong>de</strong>r Wand-<br />

lungspreis um <strong>de</strong>n Bezugsrechtswert ermäßigt.<br />

Der "Bezugsrechtswert" entspricht dabei (i) <strong>de</strong>m durchschnittlichen Börsen-<br />

kurs <strong>de</strong>s <strong>de</strong>n Aktionären zustehen<strong>de</strong>n Bezugsrechts an <strong>de</strong>n letzten zehn Bör-<br />

senhan<strong>de</strong>lstagen <strong>de</strong>r Bezugsrechte (x) in <strong>de</strong>r Eröffnungsauktion im XETRA ® -<br />

Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) o<strong>de</strong>r, soweit die Bezugsrechte nicht im<br />

XETRA ® -Han<strong>de</strong>l son<strong>de</strong>rn im Parkett gehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, (y) gemäß <strong>de</strong>m Eröff-<br />

nungskurs für das Bezugsrecht im Parketthan<strong>de</strong>l an <strong>de</strong>r Frankfurter Wertpa-<br />

pierbörse o<strong>de</strong>r, soweit es bei<strong>de</strong> Kurse nicht gibt bzw. soweit ein Han<strong>de</strong>l mit<br />

Bezugsrechten nicht stattfin<strong>de</strong>t, (ii) <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Ausgabebedingungen<br />

festgesetzten Wandlungsstelle o<strong>de</strong>r Bezugsstelle nach finanzmathematischen<br />

Metho<strong>de</strong>n ermittelten Wert <strong>de</strong>s Bezugsrechts.<br />

(ii) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln<br />

Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht sich das zur<br />

Sicherung <strong>de</strong>s Wandlungsrechts bestehen<strong>de</strong> bedingte Kapital im gleichen<br />

Verhältnis wie das Grundkapital (§ 218 AktG). Den Anleihegläubigern wer<strong>de</strong>n<br />

bei Ausübung ihres Wandlungsrechts so viele zusätzliche Aktien zur Verfü-<br />

gung gestellt, als hätten sie ihr Wandlungsrecht zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Kapitaler-<br />

höhung aus Gesellschaftsmitteln bereits ausgeübt. Bruchteile von Aktien, die<br />

in Folge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entstehen, wer<strong>de</strong>n<br />

bei <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s Wandlungsrechts nicht ausgeglichen.<br />

(iii) Aktiensplit<br />

Falls sich die Anzahl <strong>de</strong>r Aktien verän<strong>de</strong>rt, ohne dass sich das Grundkapital<br />

än<strong>de</strong>rt (Neueinteilung <strong>de</strong>s Grundkapitals), gilt die in vorstehend (ii) vorgese-<br />

hene Regelung sinngemäß.<br />

In je<strong>de</strong>m Fall darf <strong>de</strong>r anteilige Betrag am Grundkapital <strong>de</strong>r je Schuldver-<br />

schreibung zu beziehen<strong>de</strong>n Aktien <strong>de</strong>n Ausgabepreis <strong>de</strong>r Schuldverschrei-<br />

bung nicht übersteigen.<br />

h) Weitere Bedingungen <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats die weiteren Ein-<br />

zelheiten <strong>de</strong>r Ausgabe und Ausstattung <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen, insbeson<strong>de</strong>re


- 14 -<br />

Laufzeit, Ausgabe- und Ausübungszeiträume sowie Kündigung, Ausgabepreis <strong>de</strong>r<br />

Schuldverschreibungen, Zinssatz, Stückelung und Anpassung <strong>de</strong>s Bezugspreises<br />

und Begründung einer Wandlungspflicht festzusetzen.<br />

i) Aufhebung <strong>de</strong>r Ermächtigung <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 20. Februar 2009<br />

Die in <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Hauptversammlung am 20. Februar 2009 unter <strong>de</strong>m Tages-<br />

ordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wan<strong>de</strong>lschuldver-<br />

schreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit o<strong>de</strong>r ohne<br />

Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten mit Bezugsrechtsausschluss wird aufgehoben.<br />

Bericht <strong>de</strong>s Vorstands über <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts im Rahmen <strong>de</strong>r Ermächti-<br />

gung zur Ausgabe von Wan<strong>de</strong>lschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und<br />

Genussrechten mit o<strong>de</strong>r ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i.<br />

V. m § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7<br />

a) Einleitung<br />

Vorstand und Aufsichtsrat bitten die Aktionäre <strong>de</strong>r Gesellschaft unter Tagesord-<br />

nungspunkt 7 um die Ermächtigung zur Begebung von Wan<strong>de</strong>lschuldverschrei-<br />

bungen und Optionsschuldverschreibungen sowie von Genussrechten mit o<strong>de</strong>r<br />

ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht. Diese Finanzierungsinstrumente können<br />

jeweils mit Umtauschrechten o<strong>de</strong>r Bezugsrechten auf Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

versehen wer<strong>de</strong>n. Den Inhabern dieser Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechte wird da-<br />

durch die Möglichkeit eröffnet, Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft zu erwerben, in<strong>de</strong>m sie ih-<br />

re bereits an die Gesellschaft erbrachten Leistungen in Eigenkapital umwan<strong>de</strong>ln<br />

(Umtauschrecht) o<strong>de</strong>r eine zusätzliche Einzahlung in das Eigenkapital <strong>de</strong>r Ge-<br />

sellschaft leisten (Bezugsrecht). Die Gesellschaft kann bei einer Emission auch<br />

beschließen, dass die begebenen Schuldverschreibungen und Genussrechte<br />

später auf Verlangen <strong>de</strong>r Gesellschaft in Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft zu tauschen<br />

sind (Wandlungspflicht). Lieferung <strong>de</strong>r Aktien bei Ausübung <strong>de</strong>r Umtausch- und<br />

Bezugsrechte beziehungsweise Erfüllung <strong>de</strong>r Wandlungspflicht ist möglich aus<br />

bedingtem Kapital, genehmigtem Kapital o<strong>de</strong>r eigenen Aktien. Auch ein Ba-<br />

rausgleich wäre möglich.<br />

Die Ermächtigung in Tagesordnungspunkt 7 soll in erster Linie dazu dienen, die<br />

Kapitalausstattung <strong>de</strong>r Gesellschaft bei Bedarf zügig und flexibel stärken zu kön-<br />

nen.


- 15 -<br />

Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitgehend offene Festlegung <strong>de</strong>r Bedingun-<br />

gen für die Begebung <strong>de</strong>r genannten Finanzierungsinstrumente ermöglicht es <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft, auf die jeweils aktuellen Marktverhältnisse angemessen zu reagie-<br />

ren und neues Kapital zu möglichst geringen Kosten aufzunehmen. Rein vorsorg-<br />

lich soll mit <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Ermächtigung auch die Möglichkeit geschaffen<br />

wer<strong>de</strong>n, diese Finanzierungsinstrumente wie ein genehmigtes Kapital zum liquidi-<br />

tätsschonen<strong>de</strong>n Erwerb von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re zum Er-<br />

werb von Unternehmen und Beteiligungen hieran, zu nutzen. In <strong>de</strong>r Praxis dürfte<br />

diese Verwendung jedoch von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung sein.<br />

Bei <strong>de</strong>r Begebung dieser Finanzierungsinstrumente haben die Aktionäre <strong>de</strong>r Ge-<br />

sellschaft gemäß § 221 Abs. 4 AktG grundsätzlich ein Bezugsrecht hierauf.<br />

Mit <strong>de</strong>n unter Tagesordnungspunkt 7 erbetenen Ermächtigungen soll <strong>de</strong>r Gesell-<br />

schaft die Möglichkeit eröffnet wer<strong>de</strong>n, das Bezugsrecht in bestimmten Fällen<br />

auszuschließen, wenn dies im überwiegen<strong>de</strong>n Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft erfor-<br />

<strong>de</strong>rlich sein sollte. Im Einzelnen gilt hierbei Folgen<strong>de</strong>s:<br />

b) Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge<br />

Vorstand und Aufsichtsrat sollen ermächtigt wer<strong>de</strong>n, das Bezugsrecht für Spit-<br />

zenbeträge auszuschließen. Dies kann erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, wenn an<strong>de</strong>rs ein<br />

praktikables Bezugsverhältnis nicht zu erreichen ist. Die Gesellschaft wird sich<br />

bemühen, freie Spitzen im Interesse <strong>de</strong>r Aktionäre bestmöglich zu verwerten.<br />

c) Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen um bis zu 10 %<br />

Für die Ausgabe von Options- und Wan<strong>de</strong>lschuldverschreibungen sowie für Ge-<br />

nussrechte, die mit einem Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht auf Aktien <strong>de</strong>r Gesell-<br />

schaft versehen sind, soll <strong>de</strong>r Vorstand in entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung von § 186<br />

Abs. 3 Satz 4 AktG ermächtigt wer<strong>de</strong>n, das Bezugsrecht auszuschließen, wenn<br />

<strong>de</strong>r Ausgabepreis <strong>de</strong>s jeweiligen Finanzierungsinstruments <strong>de</strong>ssen nach aner-<br />

kannten Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Finanzmathematik ermittelten theoretischen Marktwert<br />

nicht wesentlich unterschreitet. Dieser Bezugsrechtsausschluss könnte erfor<strong>de</strong>r-<br />

lich wer<strong>de</strong>n, wenn eine Schuldverschreibung schnell platziert wer<strong>de</strong>n soll, um ein<br />

günstiges Marktumfeld zu nutzen. Durch <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts er-<br />

hält die Gesellschaft in diesem Fall die erfor<strong>de</strong>rliche Flexibilität, eine günstige<br />

Börsensituation kurzfristig zu nutzen.


- 16 -<br />

Die Interessen <strong>de</strong>r Aktionäre wer<strong>de</strong>n in diesem Fall dadurch gewahrt, dass <strong>de</strong>r<br />

Ausgabepreis <strong>de</strong>r Schuldverschreibungen nicht wesentlich unter <strong>de</strong>m Marktwert<br />

liegt, wodurch <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s ausgeschlossenen Bezugsrechts soweit wie möglich<br />

minimiert wird. Daneben ist diese Ermächtigung auf die in § 186 Abs. 3 Satz 4<br />

AktG vorgesehene Grenze von 10 % <strong>de</strong>s Grundkapitals beschränkt. Durch diese<br />

Vorgaben sind die Aktionäre nach <strong>de</strong>r Vorstellung <strong>de</strong>s Gesetzgebers vor einer zu<br />

weitgehen<strong>de</strong>n Verwässerung ihres Anteilsbesitzes geschützt.<br />

d) Bezugsrechtsausschluss bei rein schuldrechtlichen Genussrechten<br />

Der Vorstand soll ferner mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats ermächtigt wer<strong>de</strong>n,<br />

bei <strong>de</strong>r Ausgabe von Genussrechten, die in ihrer Ausstattung nicht aktiengleich<br />

o<strong>de</strong>r aktienähnlich sind, also insbeson<strong>de</strong>re keine Teilhabe am Liquidationserlös<br />

gewähren und bei <strong>de</strong>nen sich die Höhe <strong>de</strong>r Ausschüttung nicht nach <strong>de</strong>r Höhe<br />

<strong>de</strong>s Jahresüberschusses, <strong>de</strong>s Bilanzgewinns o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong> richtet, und die<br />

nicht mit Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten verbun<strong>de</strong>n sind, das Bezugsrecht <strong>de</strong>r<br />

Aktionäre auszuschließen. Unter <strong>de</strong>r Prämisse einer obligationsähnlichen Aus-<br />

gestaltung <strong>de</strong>r Genussrechte wird die mitgliedschaftliche Position <strong>de</strong>r Aktionäre<br />

nicht betroffen; we<strong>de</strong>r das Stimmrecht noch <strong>de</strong>r anteilige Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nanspruch<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anteil am Gesellschaftsvermögen wür<strong>de</strong>n durch eine bezugsrechtslose<br />

Genussrechtsemission verän<strong>de</strong>rt. Im Falle eines Bezugsrechtsausschlusses<br />

müssten die Genussrechte zu<strong>de</strong>m verbindlich zu marktgerechten Ausgabebe-<br />

dingungen begeben wer<strong>de</strong>n, so dass sich diesbezüglich schon kein nennenswer-<br />

ter Bezugsrechtswert ergäbe. Demgegenüber wird <strong>de</strong>r Vorstand durch die Mög-<br />

lichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses in die Lage versetzt, ein niedriges Zins-<br />

niveau bzw. eine günstige Nachfragesituation flexibel und kurzfristig für eine E-<br />

mission zu nutzen. Dadurch ist er in <strong>de</strong>r Lage, das Platzierungsrisiko <strong>de</strong>utlich zu<br />

reduzieren. Dagegen bestün<strong>de</strong> bei einer Genussrechtsemission unter Wahrung<br />

<strong>de</strong>s Bezugsrechts die je nach Marktlage mehr o<strong>de</strong>r weniger große Gefahr, dass<br />

sich die einmal festgesetzten Konditionen bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

Platzierung am Markt als nicht mehr marktgerecht erweisen. Die Gesellschaft lie-<br />

fe daher Gefahr, die Genussrechte gar nicht platzieren zu können, o<strong>de</strong>r aber,<br />

diese zu günstig zu platzieren. Bei<strong>de</strong>s wäre nicht im Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r ihrer Aktionäre. Um <strong>de</strong>m Schutzbedürfnis <strong>de</strong>r Aktionäre Rechnung zu tra-<br />

gen, wird <strong>de</strong>r Vorstand jedoch im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob ein Bezugs-<br />

rechtsausschluss im Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

e) Bezugsrechtsausschluss für Verwässerungsschutz


- 17 -<br />

Darüber hinaus soll das Bezugsrecht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können, soweit<br />

dies erfor<strong>de</strong>rlich ist, um auch <strong>de</strong>n Inhabern von Umtausch- und Bezugsrechten<br />

ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen zustün<strong>de</strong>, wenn sie ihr Umtausch-<br />

o<strong>de</strong>r Bezugsrecht bereits ausgeübt beziehungsweise ihre Wandlungspflicht be-<br />

reits erfüllt hätten. Finanzierungsinstrumente wie die hier beschriebenen enthal-<br />

ten in ihren Bedingungen regelmäßig eine Verwässerungsschutzklausel für <strong>de</strong>n<br />

Fall, dass die Gesellschaft weitere solcher Finanzierungsinstrumente o<strong>de</strong>r Aktien<br />

emittiert, auf die die Aktionäre ein Bezugsrecht haben. Damit <strong>de</strong>r Wert dieser Fi-<br />

nanzierungsinstrumente durch solche Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird, er-<br />

halten die Inhaber dieser Finanzierungsinstrumente in <strong>de</strong>r Regel dadurch einen<br />

Ausgleich, dass <strong>de</strong>r Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugspreis ermäßigt wird o<strong>de</strong>r dass sie<br />

ebenfalls ein Bezugsrecht auf die später emittierten Finanzierungsinstrumente<br />

o<strong>de</strong>r Aktien erhalten. Um sich insoweit größtmögliche Flexibilität zu erhalten, soll<br />

daher auch für diesen Fall die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss beste-<br />

hen. Dies dient einer erleichterten Platzierung und damit letztlich <strong>de</strong>r optimalen<br />

Finanzierungsstruktur <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

f) Bezugsrechtsausschluss bei Sachleistungen<br />

Des Weiteren soll das Bezugsrecht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können, um die je-<br />

weiligen Finanzinstrumente gegen Sachleistungen begeben zu können. Die Er-<br />

mächtigung soll <strong>de</strong>r Gesellschaft die Möglichkeit verschaffen, diese Finanzie-<br />

rungsinstrumente auch im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb von Vermögensge-<br />

genstän<strong>de</strong>n einzusetzen. Dies kann insbeson<strong>de</strong>re beim Erwerb von Unterneh-<br />

men, Unternehmensteilen o<strong>de</strong>r Beteiligungen praktisch wer<strong>de</strong>n. In solchen Fällen<br />

bestehen die Verkäufer häufig darauf, eine Gegenleistung in an<strong>de</strong>rer Form als<br />

Geld o<strong>de</strong>r nur Geld zu erhalten. Dann kann es eine interessante Alternative dar-<br />

stellen, anstelle o<strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>r Gewährung von Aktien o<strong>de</strong>r Barleistungen<br />

Schuldverschreibungen mit Options- o<strong>de</strong>r Wandlungsrechten o<strong>de</strong>r Genussrechte<br />

anzubieten. Diese Möglichkeit schafft zusätzliche Flexibilität und erhöht die<br />

Chancen <strong>de</strong>r Gesellschaft bei Akquisitionen.<br />

Sowohl die Ermächtigung zur Ausgabe gegen Sachleistungen als auch ein dies-<br />

bezüglicher Bezugsrechtsausschluss, sollen jedoch nur dann genutzt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn <strong>de</strong>r Erwerb <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Gegenstands im überwiegen<strong>de</strong>n Interesse<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft liegt und ein an<strong>de</strong>rweitiger Erwerb, insbeson<strong>de</strong>re durch Kauf,<br />

rechtlich o<strong>de</strong>r tatsächlich nicht o<strong>de</strong>r nur zu ungünstigeren Bedingungen in Be-<br />

tracht kommt. In diesen Fällen wird die Gesellschaft in<strong>de</strong>s stets prüfen, ob ein<br />

ebenso geeigneter Weg zum Erwerb <strong>de</strong>r Sache zur Verfügung steht, <strong>de</strong>r in sei-<br />

nen Auswirkungen weniger stark in die Stellung <strong>de</strong>r Aktionäre eingreift. Dem Inte-


- 18 -<br />

resse <strong>de</strong>r Aktionäre wird weiter dadurch Rechnung getragen, dass die Gesell-<br />

schaft bei <strong>de</strong>m Erwerb von Sachleistungen gegen die Begebung einer Schuld-<br />

verschreibung und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten und/o<strong>de</strong>r die Ausgabe neuer Aktien<br />

verpflichtet ist, sich an Marktpreisen zu orientieren.<br />

8. Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals<br />

Parallel zu <strong>de</strong>r Erneuerung <strong>de</strong>r Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen<br />

unter <strong>de</strong>m vorstehen<strong>de</strong>n Tagesordnungspunkt 7 soll auch das bestehen<strong>de</strong> Bedingte Kapi-<br />

tal 2009 aufgehoben und an die neugefasste Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldver-<br />

schreibungen angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgen<strong>de</strong>n Beschluss zu fassen:<br />

a) Das in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 20. Februar 2009 unter <strong>de</strong>m Tagesord-<br />

nungspunkt 8 geschaffene Bedingte Kapital 2009 wird aufgehoben. Des Weite-<br />

ren wird § 4 Abs. 6 <strong>de</strong>r Satzung aufgehoben.<br />

b) Das Grundkapital ist um bis zu 3.239.770,00 EUR durch Ausgabe von bis zu<br />

3.239.770 neuen, auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong>n Stückaktien mit Gewinnberechti-<br />

gung ab Beginn <strong>de</strong>s Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes<br />

Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie<br />

(i) die Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen<br />

und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die<br />

von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihr nachgeordneten Konzernunternehmen<br />

aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar 2010 gefass-<br />

ten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 15. Februar 2015 ausgegeben<br />

wur<strong>de</strong>n, von ihrem Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht Gebrauch machen und<br />

die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus<br />

diesem Bedingten Kapital zu bedienen, o<strong>de</strong>r<br />

(ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Options-<br />

schuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o-<br />

<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihren nachgeordneten<br />

Konzernunternehmen aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom<br />

16. Februar 2010 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum<br />

15. Februar 2015 ausgegeben wur<strong>de</strong>n, ihre Pflicht zum Umtausch erfül-


- 19 -<br />

len und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugs-<br />

rechte aus diesem Bedingten Kapital zu bedienen.<br />

Die Ausgabe <strong>de</strong>r Aktien erfolgt gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Ermächtigungsbe-<br />

schlusses unter Tagesordnungspunkt 7, d.h. insbeson<strong>de</strong>re zu min<strong>de</strong>stens 80 %<br />

<strong>de</strong>s durchschnittlichen Börsenkurses <strong>de</strong>r Aktie <strong>de</strong>r Gesellschaft in <strong>de</strong>r Eröff-<br />

nungsauktion im XETRA ® -Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) an <strong>de</strong>n letzten<br />

zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s über die<br />

Ausgabe <strong>de</strong>r jeweiligen Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung von An-<br />

passungen gemäß <strong>de</strong>r im Beschluss <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar<br />

2010 unter Tagesordnungspunkt 7 g) bestimmten Verwässerungsschutzregeln.<br />

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 Abs. 1 und 2 sowie <strong>de</strong>n gemäß nachfolgend<br />

lit. c) einzufügen<strong>de</strong>n § 4 Abs. 6 <strong>de</strong>r Satzung entsprechend <strong>de</strong>r jeweiligen Ausnut-<br />

zung <strong>de</strong>s bedingten Kapitals und nach Ablauf <strong>de</strong>r Ermächtigungsfrist zu än<strong>de</strong>rn.<br />

c) In die Satzung wird folgen<strong>de</strong>r § 4 Abs. 6 neu eingefügt:<br />

"Das Grundkapital ist um bis zu 3.239.770,00 EUR durch Ausgabe von bis zu<br />

3.239.770 neuen, auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong>n Stückaktien mit Gewinnberechti-<br />

gung ab Beginn <strong>de</strong>s Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes<br />

Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie<br />

(i) die Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen<br />

und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die<br />

von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihr nachgeordneten Konzernunternehmen<br />

aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar 2010 gefass-<br />

ten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 15. Februar 2015 ausgegeben<br />

wur<strong>de</strong>n, von ihrem Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht Gebrauch machen und<br />

die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus<br />

diesem Bedingten Kapital zu bedienen, o<strong>de</strong>r<br />

(ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Options-<br />

schuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o-<br />

<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihren nachgeordneten<br />

Konzernunternehmen aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom<br />

16. Februar 2010 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum<br />

15. Februar 2015 ausgegeben wur<strong>de</strong>n, ihre Pflicht zum Umtausch erfül-<br />

len und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugs-<br />

rechte aus diesem Bedingten Kapital zu bedienen.


- 20 -<br />

Die Ausgabe <strong>de</strong>r Aktien erfolgt gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Ermächtigungsbe-<br />

schlusses <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar 2010, d. h. insbeson<strong>de</strong>re zu<br />

min<strong>de</strong>stens 80 % <strong>de</strong>s durchschnittlichen Börsenkurses <strong>de</strong>r Aktie <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

in <strong>de</strong>r Eröffnungsauktion im XETRA ® -Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) an<br />

<strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />

über die Ausgabe <strong>de</strong>r jeweiligen Schuldverschreibungen, unter Berücksichtigung<br />

von Anpassungen gemäß <strong>de</strong>r im Beschluss <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom<br />

16. Februar 2010 unter Tagesordnungspunkt 7 g) bestimmten Verwässerungs-<br />

schutzregeln."<br />

9. Beschlussfassung über eine Satzungsän<strong>de</strong>rung aufgrund <strong>de</strong>s Gesetzes zur Umset-<br />

zung <strong>de</strong>r Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r aktienrechtlichen Vorschriften hinsichtlich <strong>de</strong>r Einberufung<br />

und Durchführung einer Hauptversammlung durch das Gesetz zur Umsetzung <strong>de</strong>r Aktio-<br />

närsrechterichtlinie (ARUG), die am 1. September 2009 in Kraft getreten sind, soll die in<br />

<strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r Gesellschaft vorgesehene Einberufungsfrist an die geän<strong>de</strong>rte Gesetzes-<br />

lage angepasst wer<strong>de</strong>n. Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die folgen<strong>de</strong> Sat-<br />

zungsän<strong>de</strong>rung zu beschließen:<br />

§ 12 Abs. 2 <strong>de</strong>r Satzung wird wie folgt neu gefasst:<br />

"2. Die Hauptversammlung ist innerhalb <strong>de</strong>r gesetzlichen Frist durch Bekanntma-<br />

chung im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger einzuberufen."


- 21 -<br />

Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG<br />

Das Grundkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r<br />

Hauptversammlung im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger 8.099.427,00 EUR und ist eingeteilt in<br />

8.099.427 auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong> Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von<br />

je 1,00 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl <strong>de</strong>r Aktien und Stimmrechte im<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r Hauptversammlung im elektronischen Bun-<br />

<strong>de</strong>sanzeiger beträgt <strong>de</strong>mentsprechend 8.099.427. Aus von <strong>de</strong>r Gesellschaft gehaltenen eigenen<br />

Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt wer<strong>de</strong>n. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen<br />

Aktien.<br />

Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />

Zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts ist eine Anmeldung<br />

<strong>de</strong>r Aktionäre erfor<strong>de</strong>rlich. Die Anmeldung muss <strong>de</strong>r Gesellschaft unter <strong>de</strong>r Adresse<br />

bis spätestens am<br />

ESTAVIS AG<br />

c/o UBJ. GmbH<br />

Haus <strong>de</strong>r Wirtschaft<br />

Kapstadtring 10<br />

22297 Hamburg<br />

Telefax: 040-6378-5423<br />

E-Mail: hv@ubj.<strong>de</strong><br />

9. Februar 2010 (24:00 Uhr MEZ)<br />

in Textform (§ 126b BGB) in <strong>de</strong>utscher o<strong>de</strong>r englischer Sprache zugehen.<br />

Zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts ist darüber hinaus<br />

<strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>s Anteilsbesitzes durch eine von <strong>de</strong>m <strong>de</strong>potführen<strong>de</strong>n Kredit- o<strong>de</strong>r Finanzdienst-<br />

leistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) in <strong>de</strong>utscher o<strong>de</strong>r englischer Sprache erstellte Bestäti-<br />

gung erfor<strong>de</strong>rlich. Der Nachweis <strong>de</strong>s Anteilsbesitzes hat sich auf <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>s 21. Tages vor<br />

<strong>de</strong>r Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf <strong>de</strong>n<br />

26. Januar 2010 (0:00 Uhr MEZ),


und muss <strong>de</strong>r Gesellschaft spätestens am<br />

- 22 -<br />

9. Februar 2010 (24:00 Uhr MEZ)<br />

unter <strong>de</strong>r vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.<br />

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und die Ausübung<br />

<strong>de</strong>s Stimmrechts als Aktionäre nur, wer <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>s Anteilsbesitzes in <strong>de</strong>r vorstehend be-<br />

schriebenen Weise erbracht hat; insbeson<strong>de</strong>re haben Veräußerungen o<strong>de</strong>r sonstige Übertragun-<br />

gen <strong>de</strong>r Aktien nach <strong>de</strong>m Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Be<strong>de</strong>utung für<br />

<strong>de</strong>n Umfang und die Ausübung <strong>de</strong>s gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts <strong>de</strong>s bisherigen Ak-<br />

tionärs. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für <strong>de</strong>n Zuerwerb von Aktien nach <strong>de</strong>m Nachweisstichtag. Personen,<br />

die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär wer<strong>de</strong>n, sind nicht<br />

teilnahme- o<strong>de</strong>r stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Be<strong>de</strong>utung für die Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nbe-<br />

rechtigung.<br />

Stimmrechtsausübung<br />

Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemel<strong>de</strong>t haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch<br />

einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung o<strong>de</strong>r eine<br />

an<strong>de</strong>re Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung<br />

und <strong>de</strong>r fristgemäße Nachweis <strong>de</strong>s Anteilsbesitzes erfor<strong>de</strong>rlich. Die Vollmachtserteilung muss ge-<br />

mäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein Kredit-<br />

institut, eine Aktionärsvereinigung o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen<br />

o<strong>de</strong>r Personen bevollmächtigt wer<strong>de</strong>n soll, besteht kein Textformerfor<strong>de</strong>rnis, vielmehr richtet sich<br />

in diesem Fall das Formerfor<strong>de</strong>rnis nach <strong>de</strong>n aktienrechtlichen Vorschriften <strong>de</strong>s § 135 AktG. Wir<br />

weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigen<strong>de</strong>n Institutionen o<strong>de</strong>r Per-<br />

sonen möglicherweise eine beson<strong>de</strong>re Form <strong>de</strong>r Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG<br />

die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditin-<br />

stitut, eine Aktionärsvereinigung o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen<br />

o<strong>de</strong>r Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen o<strong>de</strong>r Personen über eine mögliche<br />

Form <strong>de</strong>r Vollmacht ab.<br />

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können - müssen aber nicht - zur Ertei-<br />

lung <strong>de</strong>r Vollmacht das Formular zu verwen<strong>de</strong>n, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit <strong>de</strong>r<br />

Eintrittskarte wird <strong>de</strong>n Aktionären ein auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtsformular über-<br />

sandt. Das Vollmachtsformular ist außer<strong>de</strong>m im Internet unter www.<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong> abrufbar.


- 23 -<br />

Der Nachweis <strong>de</strong>r Bevollmächtigung muss entwe<strong>de</strong>r am Tag <strong>de</strong>r Hauptversammlung durch <strong>de</strong>n<br />

Bevollmächtigten vorgewiesen wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r durch Erklärung gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft an fol-<br />

gen<strong>de</strong> Adresse erfolgen:<br />

ESTAVIS AG<br />

Uhlandstraße 165<br />

10719 Berlin<br />

Telefax: 030 88718111<br />

E-Mail: ir@<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong><br />

Den Aktionären <strong>de</strong>r ESTAVIS AG wird von <strong>de</strong>r jeweils <strong>de</strong>potführen<strong>de</strong>n Bank zusammen mit <strong>de</strong>r<br />

Einladung zur Hauptversammlung ein Formular zur Anmeldung <strong>de</strong>r Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptver-<br />

sammlung übermittelt. Mit diesem Formular muss ein Aktionär, <strong>de</strong>r persönlich an <strong>de</strong>r Hauptver-<br />

sammlung teilnehmen o<strong>de</strong>r sich dort vertreten lassen möchte, eine Eintrittskarte auf seinen Namen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Bevollmächtigten anfor<strong>de</strong>rn.<br />

Als beson<strong>de</strong>ren Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vertreten lassen können.<br />

Die Aktionäre, die <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht ertei-<br />

len möchten, müssen ebenfalls eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfor<strong>de</strong>rn. Des Weiteren<br />

müssen die Aktionäre, die <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Voll-<br />

macht erteilen wollen, für diese Vollmacht das auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

(www.<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong>) erhältliche Vollmachts- und Weisungsformular verwen<strong>de</strong>n und hiermit <strong>de</strong>m<br />

Stimmrechtsvertreter Weisungen über die Stimmrechtsausübung erteilen. Das Formular für die<br />

Bevollmächtigung <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters muss an die auf <strong>de</strong>m<br />

Formular angegebene Adresse versandt wer<strong>de</strong>n und bis zum Ablauf <strong>de</strong>s 12. Februar 2010 (24:00<br />

Uhr MEZ) zugehen.<br />

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine o<strong>de</strong>r mehrere von<br />

diesen zurückweisen.<br />

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären<br />

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, <strong>de</strong>ren Anteile zusammen min<strong>de</strong>stens 5 % <strong>de</strong>s<br />

Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 404.972 Stückaktien, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n anteiligen Betrag von<br />

500.000,00 EUR erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstän<strong>de</strong> auf<br />

die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht wer<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>m neuen Gegenstand muss eine<br />

Begründung o<strong>de</strong>r eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss <strong>de</strong>r Gesellschaft schrift-


- 24 -<br />

lich o<strong>de</strong>r in elektronischer Form min<strong>de</strong>stens 30 Tage vor <strong>de</strong>r Hauptversammlung, also bis spätes-<br />

tens zum Ablauf <strong>de</strong>s 16. Januar 2010 (24:00 Uhr MEZ), unter folgen<strong>de</strong>r Adresse zugehen:<br />

ESTAVIS AG<br />

Uhlandstraße 165<br />

10719 Berlin<br />

Telefax: 030 88718111<br />

E-Mail: ir@<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong><br />

Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Auf-<br />

sichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG o<strong>de</strong>r Wahlvorschläge von<br />

Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern o<strong>de</strong>r Aufsichtsräten gemäß § 127 AktG sind aus-<br />

schließlich an folgen<strong>de</strong> Adresse im Original, per Telefax o<strong>de</strong>r per E-Mail zu übersen<strong>de</strong>n:<br />

ESTAVIS AG<br />

Uhlandstraße 165<br />

10719 Berlin<br />

Telefax: 030 88718111<br />

E-Mail: ir@<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong><br />

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die min<strong>de</strong>stens 14 Tage vor <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r<br />

Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf <strong>de</strong>s 1. Februar 2010 (24:00 Uhr MEZ), unter<br />

<strong>de</strong>r vorstehend angegebenen Adresse eingehen, wer<strong>de</strong>n einschließlich einer etwaigen Stellung-<br />

nahme <strong>de</strong>r Verwaltung allen Aktionären im Internet unter www.<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong> unverzüglich zugäng-<br />

lich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß §<br />

126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbeson<strong>de</strong>re sofern ein Nachweis <strong>de</strong>r Aktionärseigenschaft er-<br />

folgt. An<strong>de</strong>rweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.<br />

Auskunftsrecht <strong>de</strong>s Aktionärs<br />

In <strong>de</strong>r Hauptversammlung kann je<strong>de</strong>r Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft<br />

über Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurtei-<br />

lung <strong>de</strong>s Gegenstands <strong>de</strong>r Tagesordnung erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch<br />

auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen <strong>de</strong>r Gesellschaft zu einem verbun<strong>de</strong>nen Un-<br />

ternehmen und auf die Lage <strong>de</strong>s Konzerns und <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Konzernabschluss einbezogenen Un-<br />

ternehmen.


- 25 -<br />

Weitere Erläuterungen/Veröffentlichungen auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Weitergehen<strong>de</strong> Erläuterungen zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung sowie zur Vollmachts-<br />

und Weisungserteilung und zu <strong>de</strong>n Rechten <strong>de</strong>r Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127<br />

und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter www.<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong> abrufbar.<br />

Den Aktionären wer<strong>de</strong>n die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>r<br />

ESTAVIS AG unter www.<strong>estavis</strong>.<strong>de</strong> zugänglich gemacht.<br />

Berlin, im Januar 2010<br />

ESTAVIS AG<br />

Der Vorstand

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