16.01.2013 Aufrufe

Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...

Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...

Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Pflegeratgeber<br />

Informationen – Tipps – Checklisten


2<br />

Impressum<br />

Herausgeber: <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Adresse: Körtingsdorfer Weg 8<br />

30455 Hannover<br />

Telefon: (05 11) 49 52-231<br />

Telefax: (05 11) 49 52-185<br />

info@awo-wup.de<br />

Links: www.awo-wup.de<br />

www.aktiwo.org<br />

www.seniorenservice-awo.de<br />

Text: Torben Krey, Joachim Berndt<br />

Layout/Satz: Verena Binnewies – www.punkt-design.de<br />

Aktualisierung: Sabine Schmitz<br />

Stand: Januar 2012<br />

Impressum


Grußwort 3<br />

Angela Willamowius<br />

Axel Plaue<br />

„Die Menschen werden immer älter!“ Die steigende Lebenserwartung<br />

und eine geringere Anzahl an Geburten sind Ursachen<br />

für einen gesellschaftlichen Wandel. Es gibt immer mehr<br />

ältere Menschen und in der öffentlichen Wahrnehmung wird<br />

diese Entwicklung mit Sorge betrachtet: Wer soll für die steigenden<br />

Kosten für Pflege, Renten und Gesundheit aufkommen?<br />

Es gilt, die Chancen einer längeren Lebenserwartung zu<br />

erkennen und zu nutzen, damit diese Veränderungen in der<br />

Gesellschaft nicht nur als soziales und politisches Problem<br />

betrachtet werden. Dazu bedarf es innovativer Ideen – ein<br />

neues Bild des Alters und des Alterns ist gefragt. Die Ar beiterwohlfahrt<br />

setzt sich mit diesen Fragen auseinander, auch<br />

damit, wie sich die gesellschaftlichen Entwick lungen auf<br />

das Miteinander der Generationen und auf individuelle<br />

Lebensläufe auswirken.<br />

Viele Menschen bleiben bis ins hohe Alter fit und mobil. Und<br />

wer dann doch pflegebedürftig wird, kann sicher gehen, auf<br />

eine hochwertige Unterstützung und Versorgung zurückgreifen<br />

zu können. Ältere Menschen haben heute eine Vielzahl<br />

von Wahlmöglichkeiten, wie sie Vorsorge für ihren Lebensabend<br />

treffen können und wie sie ihn in jeder Phase des<br />

Älterwerdens gestalten wollen.<br />

Als Betroffener oder als Angehöriger erhalten Sie mit dem<br />

vorliegenden Pflege ratgeber einen Wegweiser durch die<br />

Angebote. In übersichtlicher Form bekommen Sie praktische<br />

Antworten auf Ihre Fragen, Checklisten, Hilfestellungen zu<br />

rechtlichen und finanziellen Fragen und Hintergrund infor mationen<br />

zu Pflege leistun gen und Diensten der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> &<br />

<strong>Pflegen</strong>. Mit unseren praktischen und lebensnahen Tipps verfügen<br />

Sie damit über eine Entscheidungshilfe, die Ihnen rund<br />

um die Pflege Orientierung und kompetente Lösungen für<br />

Ihre individuelle Lebenssituation bietet.<br />

Angela Willamowius Axel Plaue<br />

Geschäftsführerin Vorsitzender<br />

<strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH <strong>AWO</strong> Bezirksverband Hannover e.V.<br />

Hannover, November 2009


Inhalt<br />

Inhalt<br />

1. Der Pflegefall tritt ein ................................................................................................................ 7<br />

Keine Angst vor Pflege ...................................................................................................................... 8<br />

Pflegebedürftigkeit kann verschiedene Ursachen haben ......................................................... 8<br />

2. Unterstützungsangebote für Senioren und ihre Familien ........................................... 11<br />

HÄUSLICHE HILFEN<br />

Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung ................................................................................ 12<br />

Vermittler von unterstützenden Dienstleistungen ..................................................................... 13<br />

Ambulante Pflegedienste .................................................................................................................. 13<br />

Menübringdienst ................................................................................................................................. 14<br />

Hausnotruf ............................................................................................................................................ 14<br />

AUSSERHÄUSLICHE PFLEGEANGEBOTE<br />

Tagespflege .......................................................................................................................................... 15<br />

Seniorenwohngruppen ...................................................................................................................... 16<br />

Betreutes <strong>Wohnen</strong> .............................................................................................................................. 17<br />

Verhinderungspflege .......................................................................................................................... 18<br />

Kurzzeitpflege ...................................................................................................................................... 18<br />

Dauerpflege .......................................................................................................................................... 19<br />

3. Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH ................................ 21<br />

<strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon ............................................................................................................. 22<br />

AktiWO ................................................................................................................................................... 22<br />

Tagespflege im Gloria Park ............................................................................................................. 23<br />

Tagespflege im Ihme-Ufer .............................................................................................................. 24<br />

Tagespflege im Alten Krug .............................................................................................................. 25<br />

Betreutes <strong>Wohnen</strong>/Service-<strong>Wohnen</strong> in Seniorenwohnanlagen ............................................. 26<br />

Seniorenzentren .................................................................................................................................. 27<br />

<strong>AWO</strong> Seniorenzentren im Überblick .............................................................................................. 28<br />

WohnGemeinschaft für Menschen mit Demenz ....................................................................... 38<br />

SeniorenService <strong>AWO</strong> ........................................................................................................................ 39<br />

4. Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH .................................................... 41<br />

Geschichte der Arbeiterwohlfahrt ................................................................................................... 42<br />

Leitbild der Arbeiterwohlfahrt .......................................................................................................... 43<br />

Unser Pflege- und Betreuungsleitbild ........................................................................................... 44<br />

Qualitätsmanagement ....................................................................................................................... 45<br />

Seniorenzentren als familienergänzende Einrichtung ............................................................... 45<br />

5. Wie finanziere ich Pflegeleistungen? ................................................................................... 47<br />

LEISTUNGEN AUS DER PFLEGEVERSICHERUNG<br />

Was ist die Pflegeversicherung?...................................................................................................... 48<br />

Was ist Pflegebedarf?......................................................................................................................... 48<br />

Einstufungsverfahren und was zu beachten ist! ........................................................................ 49<br />

5


6<br />

Inhalt<br />

Die Pflegestufen im Einzelnen ........................................................................................................ 51<br />

Leistungsbereiche der Pflegeversicherung................................................................................... 53<br />

Finanzielle Leistungen aus der Pflegeversicherung ................................................................... 54<br />

Hilfen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz .............................. 57<br />

Sonderfall „Beihilfeanspruchsberechtigte“ ................................................................................... 60<br />

Widerspruchsmöglichkeiten ............................................................................................................. 61<br />

Neubegutachtung bei erhöhter Pflegebedürftigkeit .................................................................. 61<br />

LEISTUNGEN AUS DER SOZIALHILFE<br />

Wer hat Anspruch auf Leistungen? ................................................................................................ 62<br />

Wie Sie Leistungen beziehen können .......................................................................................... 63<br />

Unterhaltspflicht .................................................................................................................................. 63<br />

Vermögenseinsatz............................................................................................................................... 64<br />

6. Rechtsfragen frühzeitig klären ................................................................................................ 67<br />

Bedeutet Pflegebedürftigkeit den Verlust der Entscheidungsfähigkeit? ............................... 68<br />

Die gesetzliche Betreuung ............................................................................................................... 68<br />

Wann ist eine gesetzliche Betreuung notwendig? ..................................................................... 69<br />

Aufgabenbereich eines gesetzlichen Betreuers ......................................................................... 69<br />

Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Betreuers .................................................................. 71<br />

VOLLMACHTEN UND VERFÜGUNGEN<br />

Patientenverfügung ............................................................................................................................ 74<br />

Vorsorgevollmacht .............................................................................................................................. 76<br />

Betreuungsverfügung ......................................................................................................................... 78<br />

Testament ............................................................................................................................................. 79<br />

Vorsorgeordner .................................................................................................................................... 81<br />

7. Wie finde ich für mich den richtigen Dienstleister in Sachen „Pflege“? ................ 83<br />

Wie verschaffe ich mir einen Überblick über das Angebot<br />

in meiner Umgebung? ....................................................................................................................... 84<br />

Worauf muss ich bei einem Beratungsgespräch achten?........................................................ 85<br />

8. Glossar – Wichtige Begriffe .................................................................................................... 87<br />

9. Weiterführende Literatur .......................................................................................................... 97<br />

10. Anhang Checklisten ................................................................................................................. 101<br />

Wie verwende ich die Checklisten? ............................................................................................... 102<br />

Checklisten: Ambulante Pflege ....................................................................................................... 103<br />

Checklisten: Betreutes <strong>Wohnen</strong>...................................................................................................... 107<br />

Checklisten: Heimplatz ...................................................................................................................... 116


Der Pflegefall tritt ein 7<br />

Kapitel 1<br />

Der Pflegefall tritt ein<br />

Keine Angst vor Pflege ................................................................................................................. 8<br />

Pflegebedürftigkeit kann verschiedene Ursachen haben ................................................... 8


8<br />

Keine Angst vor Pflege!<br />

Der Pflegefall tritt ein…<br />

Viele Menschen haben Angst davor „alt“ zu werden. Dabei ist der Alterungsprozess ein<br />

ganz normaler biologischer Vorgang, der schon bei der Geburt beginnt. Der spürbare<br />

Beginn des „Alterns“ ist individuell verschieden. Letztendlich ist das „alt werden“ zwar<br />

genetisch vorbestimmt, hängt aber auch von unserem persönlichen Lebensstil und der<br />

Lebensgeschichte ab.<br />

Aufgrund der körperlichen Veränderungen im Laufe des Lebens und der höheren<br />

Anfällig keit für Krankheiten im Alter, steigt die Wahrscheinlichkeit durch bestimmte<br />

Erkrankungen pflegebedürftig zu werden. Dieser unangenehmen Tatsache möchten<br />

nur wenige ins Auge sehen. Lieber verdrängen wir die Vorstellung, dass unser Partner,<br />

unsere Eltern oder wir selbst pflegebedürftig werden könnten. Damit aber der Pflegefall<br />

kein „Überraschungsfall“ wird, sollte man sich frühzeitig mit dem Thema befassen.<br />

Dabei hilft es, sich über die möglichen Angebote bei Pflegebedürftigkeit zu informieren,<br />

Entlastungsvarianten zu prüfen und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu kennen.<br />

Und dabei soll Sie dieser Pflegeratgeber unterstützen.<br />

„Ich möchte so lange wie möglich zu Hause bleiben“.<br />

Dies ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Dahinter steckt die Angst im Fall von<br />

Pflegebedürftigkeit in ein Altenheim umzuziehen und die eigene Wohnung verlassen zu<br />

müssen. Heutzutage gibt es aber zahlreiche Angebote, die eine Pflege zu Hause, oder<br />

zumindest teilweise zu Hause, möglich machen. Ein Umzug in ein Altenheim<br />

sollte daher tatsächlich der letzte Schritt sein.<br />

Manchmal ist es aber unumgehbar, auch diesen Schritt zu gehen. Vielen Betroffenen<br />

tut das Leben dort letztendlich gut, insbesondere weil viele Senioren lange allein leben<br />

und keine sozialen Kontakte pflegen. Das Leben in der Gemeinschaft fördert wieder<br />

das soziale Miteinander und die dort erfahrene Mobilisierung führt wieder zu mehr<br />

Beweglichkeit.<br />

Auch für die Familie ist es ein schwerer Schritt ihre Angehörige zur Pflege in eine<br />

andere Umgebung zu geben. Diese Entscheidung ist oft mit Gewissensbissen verbunden,<br />

weil man seine Mutter in ein Altenheim „abgeschoben“ hat. Aber auch die Pflege<br />

der Eltern oder des Partners zu Hause stellt eine enorme psychische und physische<br />

Belastung dar, der man irgendwann nicht mehr standhalten kann. Daher ist es auch für<br />

Angehörige wichtig sich Unterstützung zu holen und nicht bis zur völligen Erschöpfung<br />

zu warten.<br />

Pflegebedürftigkeit kann verschiedene Ursachen haben<br />

Pflegebedürftigkeit kann in Folge verschiedener Krankheiten auftreten. Die<br />

häufigste Ursache ist die Erkrankung an einer Demenz, aufgrund derer sich der<br />

Betroffene nicht mehr in der eigenen Wohnung zu Recht findet und sein Leben<br />

nicht mehr selbstständig führen kann. Aber auch körperlichen Einschränkungen


Der Pflegefall tritt ein…<br />

können dazu führen, dass jemand nicht mehr in der Lage ist den Haushalt zu<br />

bewirtschaften, weil er bettlägerig ist oder im Rollstuhl sitzt. Im Folgenden sollen<br />

typische Alterserkrankungen, die zu einem Hilfebedarf führen können aufgezeigt<br />

werden.<br />

Demenzerkrankungen<br />

Die wörtliche Übersetzung des Wortes „Demenz“ lautet „weg vom Geist“ bzw. „ohne<br />

Geist“. Einfach gesagt kann man die Demenzerkrankung als ein Verlust der geistigen<br />

Leistungsfähigkeit sehen. Am Anfang sind dies Störungen des Kurzzeitgedächtnisses.<br />

Bei fortgeschrittener Krankheit wird auch das Langzeitgedächtnis betroffen, was dazu<br />

führt, dass auch bereits erworbene Fähigkeiten (wie z.B. Kochen oder Bügeln) verloren<br />

gehen. Für Angehörige ist es wichtig zu wissen, dass eine Demenz nicht nur eine<br />

Ge dächtnisstörung ist. Mit der Demenz verändert sich die Persönlichkeit eines Menschen:<br />

Seine Wahrnehmung, sein Verhalten und sein Erleben. All diese Tatsachen stellen<br />

für Angehörige eine große psychische Belastung dar.<br />

Wie entsteht eine Demenz?<br />

Es gibt zwei verschiedene Typen von Demenz. Die bekannteste ist sicherlich die<br />

Alzheimer-Krankheit. Der Großteil der Betroffenen leidet unter dieser Form. Daneben<br />

tritt oft auch die vaskuläre Demenz auf.<br />

Alzheimer-Krankheit<br />

Bei der Alzheimer-Krankheit werden die Nervenzellen des Gehirns irreversibel zerstört.<br />

Die Ursachen dafür sind noch weitgehend unerforscht. Allerdings tritt Alzheimer vermehrt<br />

mit zunehmendem Alter auf.<br />

Auch wenn die Krankheit bei jedem unterschiedlich verläuft, kann man doch drei<br />

verschiedene Phasen feststellen, die fließend ineinander übergehen.<br />

Die Alzheimer-Krankheit beginnt zunächst schleichend. Die Betroffenen vergessen ab<br />

und zu etwas, ihre Lern- und Reaktionsfähigkeit nimmt ab und es treten teilweise<br />

Sprachschwierigkeiten auf. In dieser Phase sind den Betroffenen die Veränderung, die<br />

mit ihnen vorgehen, durchaus bewusst. Daher reagieren viele mit Wut oder Angst auf<br />

die neue Situation.<br />

Die zweite Phase der Krankheit ist dadurch gekennzeichnet, dass alltägliche Tätigkeiten<br />

und Fertigkeiten verloren gehen. Die Nahrungsaufnahme oder Körperpflege ist nur<br />

noch mit Unterstützung möglich. Außerdem kommt es vor, dass Verwandte nicht mehr<br />

namentlich erkannt werden und das Zeitgefühl verloren geht.<br />

Im Spätstadium der Alzheimer-Krankheit ist der Betroffene vollkommen auf Pflege und<br />

Betreuung angewiesen. Für die Angehörigen tritt die belastende Situation auf, dass<br />

Familienmitglieder nicht mehr erkannt werden und eine verbale Verständigung nicht<br />

mehr möglich ist.<br />

9


10<br />

Der Pflegefall tritt ein…<br />

Vaskuläre Demenz<br />

Eine vaskuläre Demenz liegt vor, wenn in Folge von einem Schlaganfall Teile des<br />

Nervengewebes im Gehirn absterben. Das Ausmaß der daraus entstehenden Demenz<br />

ist abhängig davon, wie stark die Durchblutungsstörung durch den Schlaganfall war.<br />

Die Symptome der vaskulären Demenz ähneln denen der Alzheimer-Krankheit.<br />

Allerdings tritt die vaskuläre Demenz plötzlich auf. Hinzu kommen zudem körperliche<br />

Beschwerden, wie z. B. Taubheitsgefühl oder Lähmungserscheinungen.<br />

Körperliche und organische Alterserkrankungen<br />

Fast jeder dritte Deutsche erleidet einen Schlaganfall. Das Risiko dafür steigt mit<br />

zunehmenden Alter, so dass viele ältere Menschen von diesem Hirninfarkt betroffen<br />

sind. Verursacht wird der Schlaganfall durch eine Durchblutungsstörung des Gehirns,<br />

wodurch Teile des Gehirngewebes absterben. Konsequenz kann sein, dass eine<br />

Körperhälfte gelähmt bleibt. Durch gute Behandlungsmöglichkeiten lässt sich die<br />

Mobilität oftmals wieder herstellen. Trotzdem kann es passieren, dass der Betroffene<br />

weiterhin auf den Rollstuhl angewiesen ist und aus diesem Grund pflegerische<br />

Unterstützung benötigt.<br />

Im Zuge des natürlichen Alterungsprozesses verändert sich auch der Bewegungsappa-<br />

rat des Menschen. Dies kann zu Erkrankungen führen, die z. B. unsere Beweglichkeit im<br />

Alltag beinträchtigen. Beispiele dafür sind Osteoporose oder Arthrose. Allein dadurch<br />

können ggf. einige hauswirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden.<br />

Folgenschwerer ist aber auch die Gefahr von Stürzen, die aus diesen Krankheiten<br />

resultieren kann. Aufgrund der zunehmenden Porosität der Knochen kann es in Folge<br />

von Stürzen zu Knochenbrüchen kommen (z. B. Oberschenkelhalsbruch), die dann zur<br />

Pflegebedürftigkeit führen können.


Unterstützungsangebote für Senioren und ihre Familien 11<br />

Kapitel 2<br />

Unterstützungsangebote für Senioren<br />

und ihre Familien<br />

HÄUSLICHE HILFEN<br />

Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung ........................................................................... 12<br />

Vermittler von unterstützenden Dienstleistungen ................................................................ 13<br />

Ambulante Pflegedienste ............................................................................................................ 13<br />

Menübringdienst ............................................................................................................................ 14<br />

Hausnotruf ....................................................................................................................................... 14<br />

AUSSERHÄUSLICHE PFLEGEANGEBOTE<br />

Tagespflege ..................................................................................................................................... 15<br />

Seniorenwohngruppen ................................................................................................................. 16<br />

Betreutes <strong>Wohnen</strong> ........................................................................................................................ 17<br />

Verhinderungspflege ..................................................................................................................... 18<br />

Kurzzeitpflege ................................................................................................................................. 18<br />

Dauerpflege ..................................................................................................................................... 19


12<br />

Unterstützungsangebote für Senioren und ihre Familien<br />

Welche Formen der Unterstützung gibt es überhaupt bei Pflegebedürftigkeit?<br />

Und welches Unterstützungsangebot ist das richtige für mich? Im Folgenden stellen<br />

wir verschiedene Möglichkeiten vor. Generell gilt dafür der Grundsatz „ambulant<br />

vor stationär“. Das heißt, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen<br />

Umgebung versorgt werden sollen.<br />

HÄUSLICHE HILFEN<br />

Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung<br />

Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel, die die Pflege von<br />

Angehörigen erleichtern oder älteren Menschen so lange wie möglich eine selbstständige<br />

Lebensführung ermöglichen sollen. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen die unterschiedlichsten<br />

Gegenstände, vom höhenverstellbaren Pflegebett bis zum Toilettenstuhl.<br />

Dazu müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen.<br />

Es genügt in der Regel ein kurzer formloser Antrag.<br />

Erwähnt werden müssen:<br />

• Name des Patienten<br />

• Geburtsdatum<br />

• Art des beantragten Pflegehilfsmittels<br />

Mehr ist nicht notwendig.<br />

Die Pflegekasse prüft dann im Einzelfall die Notwendigkeit. Neuerdings verlangen viele<br />

Pflegekassen auch für die Pflegehilfsmittel eine ärztliche Bescheinigung. Erkundigen Sie<br />

sich bei Ihrer Pflegekasse und Ihrem Hausarzt über die genaue Regelung.<br />

Beispiel<br />

Frau M. hat ihre bettlägerige Mutter seit kurzem zu sich genommen. Zu der<br />

Pflege gehört auch das tägliche „Umlagern“ ihrer Mutter, damit diese nicht<br />

immer auf der selben Stelle liegt und sich dadurch wund liegt.<br />

Um diese Tätigkeit, und andere pflegerische Verrichtungen, in einer rückenschonenden<br />

Haltung durchführen zu können, hat die Familie ein höhenverstellbares<br />

Bett für die Mutter von der Krankenkasse bekommen.<br />

Oftmals behindern auch nur die baulichen Gegebenheiten einen Verbleib in der eigenen<br />

Wohnung. Um Ihre Wohnung oder Ihr Haus altersgerecht anzupassen, gewährt<br />

Ihnen die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss.


Unterstützungsangebote für Senioren und ihre Familien<br />

Beispiel<br />

Frau H. lebt alleine in ihrem Haus und ist seit einiger Zeit körperlich eingeschränkt.<br />

Ohne Hilfe kann sie z.B. nicht mehr in die Badewanne kommen<br />

oder die obere Etage erreichen. Bei der Pflegekasse hat sie einen Antrag auf<br />

Wohnrauman passung gestellt. Sie erhält dadurch einen Zuschuss für den<br />

Einbau einer bodengleichen Dusche und eines Treppenliftes in die oberste<br />

Etage. Dies ermöglicht es Frau H. in ihrem eigenen Haus zu bleiben.<br />

Die Pflegekasse zahlt dafür maximal einen Betrag von derzeit 2.557 Euro.<br />

Einen Eigen anteil von 10% der Kosten müssen Sie selbst tragen.<br />

Vermittler von unterstützenden Dienstleistungen<br />

Genau wie Sie für Ihr Auto gegen einen jährlichen Beitrag die Hilfe der „Gelben Engel“<br />

in Anspruch nehmen können, gibt es auch die Möglichkeit sich im Alter bei Bedarf<br />

Hilfe zu holen. Gegen einen monatlichen Beitrag erhalten Sie ein Hausnotrufgerät, bei<br />

Bedarf organisiert man für Sie den Einkauf, Essen auf Rädern, Handwerker oder eine<br />

Putzfrau. Dieser Service ermöglicht es, älteren Menschen möglichst lange in ihrer eigenen<br />

Wohnung zu bleiben.<br />

Ambulante Pflegedienste<br />

Ambulante Pflegedienste bieten Pflege in den „eigenen vier Wänden“ an. Die Pflege -<br />

kräfte kommen ins Haus und erbringen dort alle notwendigen pflegerischen Maß -<br />

nahmen. Ältere Menschen können so auch bei Pflegebedürftigkeit in ihrer vertrauten<br />

Umgebung bleiben. Neben der reinen „Pflege“ bieten ambulante Pflegedienste aber<br />

auch hauswirtschaftliche Hilfen an oder leiten Angehörige an ihre Verwandten fachgerecht<br />

zu pflegen. Auf diese Weise können ambulante Pflegedienste auch Angehörige in<br />

bestimmten Bereichen unterstützen, die ihre Familienmitglieder selbst pflegen.<br />

13


14<br />

Menübringdienst<br />

„Essen auf Rädern“ liefert fertige Mittagsgerichte zu Ihnen nach Hause. Oftmals haben<br />

sie verschiedene Gerichte zur Auswahl, darunter auch diätische oder vegetarische<br />

Menüs. Am besten lassen Sie sich verschiedene Speisepläne von unterschiedlichen<br />

Anbietern zuschicken, um einen Überblick über die Menüvielfalt und den Abwechs -<br />

lungsreichtum der Beilagen zu bekommen. Ebenso sollten Sie mit dem Anbieter<br />

verhandeln, dass Sie zunächst für einige Tage „Probeessen“ können.<br />

Bei der Essenslieferung gibt es unterschiedliche Verfahren. Entweder wird das Mittag -<br />

essen täglich frisch gekocht und geliefert oder Sie bekommen einmal wöchentlich tiefgefrorene<br />

Gerichte ins Haus geliefert, die Sie dann aufwärmen müssen. Neben der<br />

täglichen Lieferung ist „Essen auf Rädern“ auch eine Alternative, wenn Sie sich Ihr<br />

Mittagessen nur für eine bestimmte Zeit in die Wohnung bringen lassen möchten,<br />

z. B. weil ein Angehöriger, der Ihnen sonst das Essen zubereitet, wegen Krankheit oder<br />

Urlaub ausfällt.<br />

Einige Begegnungsstätten oder Altenheime bieten auch einen offenen Mittagstisch an.<br />

Dort kann jeder zu günstigen Preisen in der Gemeinschaft Mittag essen, so dass auch<br />

Kontakte zu anderen Menschen geknüpft werden können. Allerdings ist Mobilität eine<br />

Vorraussetzung für dieses Angebot.<br />

Hausnotruf<br />

Unterstützungsangebote für Senioren und ihre Familien<br />

Ein Hausnotruftelefon ermöglicht es älteren oder kranken Menschen in ihrer eigenen<br />

Wohnung zu bleiben, weil sie im Bedarfsfall immer Hilfe holen können.<br />

Ein Hausnotrufgerät besteht aus einem Handsender, der die Mobilität in der eigenen<br />

Wohnung ermöglicht sowie der Basisstation mit integriertem Lautsprecher und<br />

Mikrophon. Den Handsender tragen Sie immer bei sich, entweder um das Handgelenk<br />

oder als „Funkfinger“ zum Umhängen. Mittels Knopfdruck auf den Sender kann der<br />

Träger einen Notruf absetzen. In der Notrufzentrale eröffnen sich dem Mitarbeiter dann<br />

auf einem Bildschirm die hinterlegten Daten des Hilfebedürftigen. Über die<br />

Basis station nimmt die Zentrale dann Kontakt zu Ihnen auf, um sich nach Ihrem<br />

Gesundheitszustand zu erkundigen. Das weitere Vorgehen in einem solchen Fall hängt<br />

davon ab, für welche Variante des Hausnotrufs Sie sich entscheiden:<br />

• Bei dem „Standardangebot“ informiert die Notrufzentrale Angehörige oder einen<br />

Notarzt, je nach dem, wie zuvor der „Notfallplan“ festgelegt wurde.<br />

• Falls Sie ein „24-Stunden-Notruf“ nutzen, kommt ein Mitarbeiter der Zentrale nach<br />

Absendung eines Notrufs direkt zu Ihnen nach Hause.


Unterstützungsangebote für für Senioren und ihre Familien<br />

15 15<br />

Beispiel<br />

Frau C. lebt alleine in ihrer eigenen Wohnung. Ihre Kinder wohnen nicht<br />

in der gleichen Stadt und können ihrer Mutter im Notfall nicht schnell zur<br />

Hilfe eilen. Daher entscheidet sich die Familie für ein Hausnotruftelefon.<br />

Zur eigenen Sicherheit trägt sie einen Notrufsender bei sich. Sollte sie in<br />

ihrer Wohnung stürzen, dann löst sie durch einen Druck auf den Sender<br />

einen Alarm in der Hausnotrufzentrale aus. Die Mitarbeiter dort sehen auf<br />

dem Bildschirm, das Frau C. den Notruf abgesetzt hat und erfahren wichtige<br />

Informationen (z. B. Krankheiten, ...) über sie. Über das Telefon können<br />

sie nun automatisch Kontakt zu Frau C. aufnehmen und sie nach ihrem<br />

Befinden befragen.<br />

Die neusten Generationen von Hausnotrufgeräten ermöglichen eine Anbindung von<br />

zahlreichen Meldesystemen wie z. B. Rauchmelder, Bewegungsmelder, Gasmelder.<br />

Die Kosten für ein Hausnotrufgerät werden bei dem Standardangebot von der<br />

Pflegekasse übernommen. Für Sie fallen nur noch die Anschaffungskosten für das<br />

Gerät an. Entscheiden Sie sich für ein 24-Stunden-Notruf, dann müssen Sie die<br />

Mehrkosten für diesen Service selbst aufbringen.<br />

AUSSERHÄUSLICHE PFLEGEANGEBOTE<br />

Tagespflege<br />

Tagespflege bedeutet, dass pflegebedürftige Personen den Tag in einer Tagespflege -<br />

einrichtung verbringen. Sie werden morgens z. B. durch einen Fahrdienst von zu Hause<br />

abgeholt und nachmittags bzw. abends wieder zurückgebracht. In der Tagespflege er -<br />

halten Sie alle pflegerischen Hilfestellungen und Betreuungsangebote, die Sie auch in<br />

einem Pflegeheim erhalten würden. Dazu gehört auch die Versorgung mit Mahlzeiten<br />

und Getränken. Da sich die Pflege bei diesem Angebot nur auf einen Teil des Tages<br />

bezieht, bezeichnet man Tagespflege auch als teilstationäre Pflege.<br />

Tagespflege ist eine gute Unterstützungsmöglichkeit für Familien, die ihre Angehörigen<br />

selber pflegen, aufgrund von Berufstätigkeit aber tagsüber oder an bestimmten Tagen<br />

nicht zu Hause sind. Dann besteht die Möglichkeit, dass Ihre Angehörigen in dieser<br />

Zeit von dem Pflegepersonal der Tagespflegeeinrichtung versorgt werden. So werden<br />

die Angehörigen von der Pflege zeitweise entlastet. Die Tagespflege kann die häusliche<br />

Pflege also gut ergänzen. Für die Betroffenen selber bietet sie auch eine gute Möglich<br />

keit für neue Kontakte. Sie können an den Freizeitangeboten in der Tagespflegeein<br />

richtung teilnehmen und ihre vorhandene Fähigkeiten erhalten.


16<br />

Unterstützungsangebote für Senioren Senioren und ihre ihre Familien<br />

Beispiel<br />

Eine Tochter versorgt ihre altersverwirrte und pflegebedürftige Mutter im<br />

eigenen Haushalt. Sie ist halbtags berufstätig und hat bisher die Pflege gut<br />

mit ihrem Job verbinden können. Ihre Mutter wird aber zunehmend pflegebedürftiger<br />

und vor allem verwirrter, so dass sie nicht über mehrere Stunden<br />

alleine bleiben kann. Zur Entlastung der Tochter wird ihre Mutter daher<br />

werktags von einem Fahrdienst einer Tagespflegeeinrichtung abgeholt und<br />

verbringt dort den Tag, wo sie von professionellen Pflegekräften versorgt<br />

wird. Dort gibt es z. B. gemeinsame Mahlzeiten und Gruppenangebote, was<br />

sich positiv auf die Lebensqualität ihrer Mutter auswirkt. Am Abend bringt<br />

sie der Fahrdienst dann wieder nach Hause in die vertraute Umgebung.<br />

Oftmals sind Tagespflegeeinrichtungen an ein Altenheim angegliedert. Es<br />

gibt aber auch reine Tagespflegeeinrichtungen.<br />

Seniorenwohngruppen<br />

In einer Seniorenwohngruppe leben mehrere Senioren (meist ca. fünf bis acht Perso -<br />

nen) in einer großen Wohnung zusammen. Jeder hat ein eigenes großes Zimmer, in<br />

dem seine Privatsphäre gewahrt bleibt. Wie der Lebensalltag gestaltet wird, entscheiden<br />

die Mitglieder der Gruppe gemeinsam.<br />

Daneben gibt es gemeinschaftliche Räume zum gemeinsamen Kochen, Essen und<br />

<strong>Wohnen</strong>. Während des Tages ist eine Mitarbeiterin anwesend, die die Senioren bei<br />

hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützt und Betreuungsangebote durchführt.<br />

Die pflegerische Unterstützung erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst. Für das<br />

Zimmer besteht ein normales Mietverhältnis, wie bei einer Wohnung. Das bedeutet,<br />

dass Sie, wie zu Hause auch, die Verträge für den ambulanten Pflegedienst separat<br />

abschließen müssen.<br />

Eine Seniorenwohngruppe richtet sich an<br />

Senioren, für die es im Laufe der Zeit<br />

immer beschwerlicher geworden ist, alleine<br />

ihren gesamten Haushalt zu führen und an<br />

alles selbst denken zu müssen. In einer<br />

Wohn gruppe erhalten sie die gewünschte<br />

Unter stützung und Förderung. Das Gemeinschafts<br />

leben fördert zudem durch die Freude<br />

am gemeinsamen Kochen, Essen und anderen<br />

Aktivitäten die Gesundheit und hilft länger fit<br />

zu bleiben.<br />

Vorraussetzung für den Einzug in eine<br />

Senioren-WG sollte eine gewisse Bereitschaft<br />

zum Leben in einer Gemeinschaft sein.


Unterstützungsangebote für für Senioren und ihre Familien 17<br />

Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Für viele Menschen ist es wichtig, ihr Leben im Alter sicher und geborgen in einer<br />

abgeschlossenen Wohnung zu verbringen, gleichzeitig aber auch bei Bedarf schnell<br />

professionelle Hilfe und Pflege zu erhalten sowie soziale Kontakte zu bewahren. Das<br />

betreute <strong>Wohnen</strong> vereint all diese Wünsche in einem. In einer speziell für Senioren<br />

ausgerichteten Wohnanlage kann man sich eine Wohnung mieten. Zusätzlich zum<br />

Mietvertrag schließen die Bewohner einen Betreuungsvertrag ab, der ihnen für eine<br />

monatliche Pauschale bestimmte Betreuungs- und Serviceleistungen zusichert. Darüber<br />

hinaus haben sie die Möglichkeit, gegen weitere Bezahlung sogenannte Wahlleistungen<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

Um in eine Wohnanlage mit betreutem <strong>Wohnen</strong> zu ziehen muss man nicht pflegebedürftig<br />

sein. Auch wenn man noch „fit“ ist, kann man schon frühzeitig in eine solche<br />

Anlage ziehen, um das soziale Miteinander und die Betreuungsangebote zu genießen<br />

und einen Umzug zu vermeiden, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen eintreten.<br />

Um den Kunden die vielfältigen Angebote auf dem Markt „Betreutes <strong>Wohnen</strong>“ durchschaubar<br />

zu machen, gibt es seit 2006 eine DIN-Norm Betreutes <strong>Wohnen</strong>. In dieser ist<br />

festgelegt, was laut Experten alles in einer solchen Wohnanlage angeboten werden muss.<br />

Demnach muss eine Wohnung mit betreutem <strong>Wohnen</strong> folgende Kriterien<br />

erfüllen:<br />

• Der Wohnraum sowie die gesamte Wohnanlage müssen nach DIN 18025<br />

barrierefrei sein.<br />

• Die Wohnanlage muss sogenannte „Grundleistungen“ anbieten, die jedem Mieter<br />

zur Verfügung stehen und direkt von dem Personal des Vermieters angeboten werden.<br />

Diese Grundleistungen umfassen das Vorhalten eines Notrufsystems sowie<br />

Betreuungsleistungen.<br />

• Zur Betreuung gehört insbesondere die Beratung und Information der Mieter sowie<br />

die Organisation von sozialen und kulturellen Angeboten.<br />

• Alle anderen Angebote müssen separat als Wahlleistungen angeboten werden.<br />

Die Mieter können dann selbst entscheiden, ob und von wem sie diese Leistungen<br />

in Anspruch nehmen wollen. Dazu zählen z. B. hauswirtschaftliche Hilfen oder ein<br />

ambulanter Pflegedienst.<br />

• Die Wohnanlage muss zudem über ein Beschwerdemanagement verfügen.


18<br />

Unterstützungsangebote für Senioren Senioren Senioren und ihre ihre ihre Familien<br />

Verhinderungspflege<br />

Für den Fall, dass ein Angehöriger, der ein Familienmitglied zu Hause pflegt und dazu<br />

für eine gewisse Zeit nicht in der Lage („verhindert“) ist, zahlt die Pflegekasse Geldleistungen<br />

für die sogenannte Verhinderungspflege. Beispielsweise kann die Pflegeperson<br />

erkrankt sein oder so stark belastet, dass sie dringend eine „Auszeit“ benötigt.<br />

Um die Leistungen zu erhalten, muss der Pflegebedürftige jedoch seit mindestens<br />

12 Monaten in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Die Pflegekasse zahlt<br />

dann für maximal 28 Tage im Jahr einen bestimmten Geldbetrag, um die Versorgung<br />

des Pflegebedürftigen zu gewährleisten.<br />

Zum Beispiel können Nachbarn oder Freunde die Pflege in dieser Zeit erbringen und<br />

werden dafür von der Pflegekasse geldlich entschädigt. Von Angehörigen wird erwartet,<br />

dass sie die Pflege unentgeltlich erbringen. Allerdings übernimmt die Pflegekasse<br />

Kosten, die der „Ersatzpflegeperson“ durch Verdienstausfall oder Fahrtkosten entstanden<br />

sind.<br />

Beispiel<br />

Frau Müller ist seit einem Jahr durch einen Schlaganfall pflegebedürftig und<br />

auf die Hilfe ihres Mannes angewiesen. Dieser pflegt seine Frau in ihrer<br />

gemeinsamen Wohnung. Herr Müller erkrankt aufgrund einer Grippe nun<br />

selbst und es ist ihm nicht möglich sich weiterhin um seine Frau zu kümmern.<br />

Damit Frau Müller weiterhin gepflegt werden kann, muss der Sohn<br />

für den Vater einspringen. Als Familienmitglied erhält er keine Leistungen<br />

der Pflegekasse für die Pflege seiner Mutter. Da er aber unbezahlten Urlaub<br />

nehmen muss, kann er diesen Verdienstausfall bei der Pflegekasse geltend<br />

machen.<br />

Kurzzeitpflege<br />

Pflegebedürftige Personen, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden,<br />

haben die Möglichkeit für maximal 28 Tage im Jahr zur sogenannten „Kurzzeitpflege“<br />

in eine stationäre Einrichtung, also ein Altenheim, zu ziehen. Diese 28 Tage können<br />

auf mehrere kleinere Aufenthalte aufgeteilt werden und bestehen jedes Jahr wieder<br />

von Neuem. Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem bestimmten Betrag an den<br />

Gesamtkosten der Unterbringung. Im Unterschied zur Verhinderungspflege besteht<br />

der Anspruch auf Kurzzeitpflege aber nicht erst nach 12 Monaten häuslicher Pflege,<br />

sondern jederzeit.


Unterstützungsangebote für für Senioren und ihre Familien 19<br />

In folgenden Fällen kann man Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen:<br />

• Nach einem Krankenhaus- oder Reha-Klinikaufenthalt, wenn die eigene Wohnung<br />

noch nicht pflegegerecht angepasst ist oder die Angehörigen sich auf die Übernahme<br />

der Pflege vorbereiten müssen.<br />

• Wenn die Angehörigen die Pflege wegen Krankheit, Kur oder Urlaub für bestimmte<br />

Zeit nicht selbst übernehmen können.<br />

• Wenn die Pflegebedürftigkeit vorübergehend ein höheres Maß an Pflege notwendig<br />

macht.<br />

Ein Kurzzeitpflegeplatz ist auch dann eine gute Zwischenlösung, wenn die Pflege zu<br />

Hause nicht mehr möglich ist und noch kein geeigneter Heimplatz gefunden ist. So<br />

kann man sich Zeit lassen einen guten Pflegeplatz zu finden, denn oftmals muss sehr<br />

spontan ein vollstationärer Platz gefunden werden.<br />

Kurzzeitpflegeplätze werden in vielen Altenheimen angeboten. Erkundigen Sie sich wie<br />

die Anmeldung funktioniert. In manchen Einrichtungen bekommt man nur sehr kurzfristig<br />

einen Kurzzeitpflegeplatz, bei anderen wiederum muss man sich rechtzeitig anmelden.<br />

Dauerpflege<br />

Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer eigenen vertrauten<br />

Wohnung leben. Diesen Gedanken unterstützt auch der Staat mit dem Leitsatz<br />

„ambulant vor stationär“. Die Pflege und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen<br />

soll also möglichst zu Hause stattfinden, durch Angehörige oder ambulante Pflege -<br />

dienste. In manchen Fällen ist zum Wohle des Pflegebedürftigen ein Umzug in ein<br />

Altenheim aber die beste Lösung, z. B. wenn die eigenen Kinder in einer anderen Stadt<br />

wohnen und es ihnen aus beruflichen Gründen nicht möglich ist, sich um ihr Elternteil<br />

rund um die Uhr zu kümmern. Insbesondere bei Menschen mit Demenz ist es oft ein<br />

Problem, sie über längere Zeit alleine in der Wohnung zu lassen.<br />

Ein Altenheim bietet seinen Bewohner eine umfassende Versorgung. Diese wohnen in<br />

Einzel- oder Doppelzimmern und erhalten ihre täglichen Mahlzeiten, ähnlich wie in<br />

einem Hotel. Die normale Versorgung mit Essen und Trinken ist bereits im Preis enthalten<br />

und nur besondere Wünsche müssen extra bezahlt werden. Zudem werden sie<br />

rund um die Uhr durch professionelle Pflegekräfte versorgt, die jederzeit ansprechbar<br />

sind. Als Bewohner eines Altenheims kann man auch jederzeit Besuch empfangen oder<br />

seinen Arzt selbst wählen. Die Rechte eines Heimbewohners sind in einem Heimgesetz<br />

geregelt und werden von der Heimaufsicht überwacht.<br />

Falls Sie sich nicht sofort endgültig entscheiden möchten, ob Sie in ein Altenheim<br />

umziehen, gibt es die Möglichkeit zum Probewohnen. Sie können dann zunächst ganz<br />

unverbindlich für ein paar Tage in die Einrichtung ziehen.


Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 21<br />

Kapitel 3<br />

Unterstützungsangebote der<br />

<strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

<strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon ........................................................................................................ 22<br />

AktiWO .............................................................................................................................................. 22<br />

Tagespflegen ................................................................................................................................... 23<br />

Betreutes <strong>Wohnen</strong>/Service-<strong>Wohnen</strong> in Seniorenwohnanlagen ........................................ 24<br />

Seniorenzentren ............................................................................................................................. 25<br />

<strong>AWO</strong> Seniorenzentren im Überblick ......................................................................................... 27<br />

Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz ................................................................... 38<br />

SeniorenService <strong>AWO</strong> ................................................................................................................... 39


22<br />

<strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon<br />

Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Weil wir Senioren und ihre Angehörigen mit Fragen und Problemen nicht alleine lassen<br />

wollen, haben wir eine <strong>AWO</strong> Senioren-Info-Hotline eingerichtet.<br />

Jeder kann sich telefonisch an uns wenden – mit allen Fragen über das Leben im<br />

Alter. Über das <strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon können Sie erste, schnelle Informationen<br />

und Auskünfte zu unseren vielfältigen Seniorenangeboten oder zu unseren speziellen<br />

<strong>AWO</strong> Dienstleistungen erhalten. Sei es die Abfrage einer Telefonnummer, die Nachfrage<br />

von häuslichen Hilfen oder Sie benötigen einen ambulanten Pflegedienst, Hausnotruf<br />

oder vielem mehr, die Hotline-Mitarbeiterinnen werden immer versuchen, den<br />

Anrufer die passende Auskunft zu geben. Dabei handelt es sich nicht um umfassende<br />

Beratungsgespräche, vielmehr wird der genaue Kundenbedarf ermittelt und erste wichtige<br />

Auskünfte erteilt. Bei speziellen Fragen stellt die Hotline-Mitarbeiterin den Kontakt<br />

zwischen dem Anrufer und unseren zuständigen Fachbereichsmitarbeiterinnen und –<br />

mitarbeitern her. Die zuständige Mitarbeiterin meldet sich daraufhin bei dem Anrufer<br />

innerhalb kürzester Zeit zurück. Ein Kundenservice, der von den Anrufern, speziell ältere<br />

Menschen, sehr positiv angenommen wird.<br />

Der Nutzen eines derartigen Kundenserviceangebotes ist groß, denn Anrufer werden<br />

nach einem Hotlineanruf nicht mehr sich selbst überlassen, sondern werden von den<br />

<strong>AWO</strong> Mitarbeiterinnen zurückgerufen und in ihrem Anliegen unterstützt.<br />

Das <strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon ist montags bis freitags jeweils von<br />

09:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu erreichen, danach ist der Anrufbeantworter geschaltet.<br />

Unser Rückruf erfolgt am nächsten Werktag.<br />

Kontakt<br />

<strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon<br />

Telefon: (01 80) 500 52 53<br />

(14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichender Mobilfunktarif)<br />

AktiWO... mehr vom Leben!<br />

Viele Menschen möchten im Alter so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden<br />

bleiben. Doch körperliche und geistige Einschränkungen, die mit zunehmenden Alter<br />

auftreten, stehen diesem Wunsch eventuell entgegen.<br />

AktiWO bietet Ihnen mit einem Rund-um-Paket verschiedene Serviceleistungen,<br />

um diesen Wunsch zu unterstützen:<br />

• Kostenlose Installation und Betrieb eines 24-Stunden-Hausnotrufgerätes<br />

• Rat und schnelle Hilfe aus einer Hand (Mieterberatung, Sozialberatung,<br />

Vorsorgeberatung, u.a.m.)


Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

• Auf Wunsch täglicher Anruf<br />

• Freizeit und Geselligkeit (Kurse, kulturelle Angebote, Gruppenfahrten und vieles mehr)<br />

• Regelmäßige Informationen (Rundbrief mit Informationen und Sachthemen)<br />

• Vermittlung von Dienstleistungen (Handwerker, Reinigungskräften, Pflege, ...)<br />

als Zusatzleistung<br />

Weitere Informationen zu AktiWO und den regionalen Kooperationspartnern erhalten<br />

Sie unter: www.aktiwo.org.<br />

Kontakt<br />

<strong>AWO</strong> Ambulante Dienste gGmbH Telefon: (05 11) 21 978-163<br />

Deisterstraße 85A Telefax: (05 11) 21 978-161<br />

Tagespflege im Gloria Park, Lehrte<br />

Im Gloria Park in Lehrte stehen interessierten Menschen zwölf Tages pflegeplätze zur<br />

Verfügung.<br />

Wir bieten unseren Gästen:<br />

• Helle, wohnliche Aufenthalts- und Ruheräume<br />

• Probetag zum Kennenlernen<br />

• Fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege in familiärer Atmosphäre<br />

einschließlich medizinischer Behandlungspflege<br />

• Individuelle und unbürokratische Unterstützung und Entlastung von pflegenden<br />

Angehörigen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Ausgewogene, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapiezentrum im Haus<br />

• Zentrale Lage mit guter Erreichbarkeit<br />

• Individuelle Betreuungszeiten nach Absprache<br />

• Fahrdienst<br />

• Attraktive Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />

Kontakt<br />

Tagespflege im Gloria Park<br />

Ahltener Straße 20<br />

31275 Lehrte<br />

Telefon: (0 51 32) 831-0<br />

info-E319@awo-wup.de<br />

23


24<br />

Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Tagespflege Ihme-Ufer in Hannover-Linden<br />

Wir bieten unseren Gästen:<br />

• 15 Tagespflegeplätze<br />

• Helle, wohnliche Aufenthalts- und Ruheräume<br />

• Probetag zum Kennenlernen<br />

• Fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege in familiärer Atmosphäre<br />

einschließlich medizinischer Behandlungspflege<br />

• Individuelle und unbürokratische Unterstützung und Entlastung von pflegenden<br />

Angehörigen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Ausgewogene, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik möglich<br />

• Zentrale Lage mit guter Erreichbarkeit<br />

• Individuelle Betreuungszeiten nach Absprache<br />

• Fahrdienst<br />

• Attraktive Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />

�<br />

Kontakt<br />

Tagespflege Ihme-Ufer<br />

Ottenstraße 10<br />

30451 Hannover<br />

Telefon: (0 511) 9289 - 111<br />

Telefax: (0 511) 9289 - 259<br />

info-E316@awo-wup.de


Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Tagespflege „Alter Krug“ in Seelze<br />

Wir bieten unseren Gästen:<br />

• 10 Tagespflegeplätze<br />

• Helle, wohnliche Aufenthalts- und Ruheräume<br />

• Probetag zum Kennenlernen<br />

• Fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege in familiärer Atmosphäre<br />

einschließlich medizinischer Behandlungspflege<br />

• Individuelle und unbürokratische Unterstützung und Entlastung von pflegenden<br />

Angehörigen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Ausgewogene, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapiezentrum im Haus<br />

• Zentrale Lage mit guter Erreichbarkeit<br />

• Individuelle Betreuungszeiten nach Absprache<br />

• Fahrdienst<br />

• Attraktiver Innerhof mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />

�<br />

Kontakt<br />

Tagespflege Alter Krug<br />

Hannoversche Straße 13<br />

30926 Seelze<br />

Telefon: (0 5137) 826 - 616<br />

Telefax: (0 5137) 826 - 601<br />

info-E318@awo-wup.de<br />

25


26<br />

Betreutes <strong>Wohnen</strong>/Service <strong>Wohnen</strong> in<br />

Seniorenwohnanlagen<br />

Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

In unseren Wohnanlagen bieten wir Ihnen seniorengerechte Wohnungen mit dem<br />

Service des Betreuten <strong>Wohnen</strong>s an. Unsere Einrichtung „<strong>Wohnen</strong> im Alter“ übernimmt<br />

dort die Betreuungsleistungen für die Mieter.<br />

Unsere Wohnanlagen finden Sie in:<br />

• Hannover-Linden, Ottenstraße 8, 30451 Hannover<br />

• Hannover-Vahrenwald, Schleswiger Straße 31, 30165 Hannover<br />

• Lehrte, Gartenstraße 17, 31275 Lehrte (Außenstelle Lehrte)<br />

• Seelze, Hannoversche Straße 13, 30926 Seelze<br />

In allen Wohnanlagen bieten wir Ihnen:<br />

• 1-3-Zimmer-Komfortwohnungen mit hochwertiger Ausstattung: Einbauküche,<br />

Bad, Balkon oder Terrasse, Abstellraum, Gartenanlage<br />

• 1-2-Zimmer-Wohnungen in einfacher Ausführung: Küche, Bad, Balkon, Abstellraum<br />

• Gemeinschaftsräume in der Wohnanlage<br />

• Citylage – alles ist fußläufig zu erreichen<br />

• Hausnotruf – 24 Stunden – Rund um die Uhr<br />

• Qualifizierter Betreuungsdienst<br />

• Regelmäßige Sprechzeiten<br />

• Beratung zu Fragen der alltäglichen Lebensführung<br />

• Hilfen bei Behördengängen<br />

• Vielfältiges Veranstaltungsangebot<br />

• Organisation und Vermittlung von zusätzlichen Hilfen<br />

Das besondere Extra:<br />

• Hauswirtschaftliche Hilfen<br />

• Mittagstisch in der Gemeinschaft oder in der eigenen Wohnung<br />

• Pflegerische Leistungen durch ausgewählte Kooperationspartner<br />

Kontakt<br />

Gloria Park, Lehrte<br />

Telefon: (0 51 32) 831 - 144, E-Mail: info-E319@awo-wup.de<br />

Stadthaus Gloria Park, Lehrte<br />

Telefon: (0 51 32) 831 - 144, E-Mail: info-E319@awo-wup.de<br />

Stadtplatz Forum Seelze<br />

Telefon (0 51 37) 93 86 - 44, E-mail info-E318@awo-wup.de<br />

Ihme-Ufer, Hannover-Linden<br />

Telefon (0 511) 21 33 - 483, E-mail info-E316@awo-wup.de


Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Seniorenzentren<br />

In insgesamt zehn Seniorenzentren bietet die <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH ihren<br />

Bewohnerinnen und Bewohnern professionelle Pflege und Betreuung sowie eine<br />

familiäre Atmosphäre. Die Einrichtungen verteilen sich im gesamten Gebiet des<br />

<strong>AWO</strong> Bezirksverbandes Hannover, der sich über den Mittelstreifen von Niedersachsen<br />

erstreckt.<br />

Unsere Seniorenzentren bieten freundlich gestaltete Ein- oder Zweibettzimmer.<br />

Alle sind pflegegerecht teilmöbliert und mit TV-, Telefonanschluss und Notrufanlage<br />

ausgestattet. Damit sich Bewohnerinnen und Bewohner bei uns zu Hause fühlen<br />

gestalten sie ihren Wohnraum nach ihren persönlichen Vorstellungen mit liebgewonnenen<br />

Gegenständen.<br />

Unsere Häuser bieten Entlastung und Sicherheit. Wir übernehmen das Waschen, Putzen<br />

und Kochen und sind im Bedarfsfall rund um die Uhr für jeden einzelnen Bewohner<br />

da. Weil wir wollen, dass sich die Senioren bei uns wohl fühlen, bieten unsere Häuser<br />

viele Gelegenheiten zur Begegnung, zur Beschäftigung, aber auch zum Rückzug ins<br />

ganz Private.<br />

Wir organisieren jahreszeitliche Feste und kulturelle Programme, bei denen leicht<br />

Kontakte geknüpft und Gleichgesinnte für persönliche Interessen gefunden werden<br />

können.<br />

Natürlich sind auch Angehörige, Freunde oder Bekannte jederzeit willkommen.<br />

Es besteht die Möglichkeit eines Probewohnens.<br />

27


28<br />

<strong>AWO</strong> Seniorenzentren im Überblick<br />

Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Zuhause im Seniorenzentrum Kirchrode in Hannover<br />

Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />

• 100 vollstationäre Plätze, davon 68 in Einzelzimmern.<br />

• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />

• Probewohnen zum Kennenlernen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung, Friseur und Fußpflege im Haus,<br />

Krankengymnastik und Therapien durch Kooperationspartner<br />

• Haustierhaltung nach Absprache<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

Das besondere Extra:<br />

• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />

• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />

• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

Kontakt<br />

Seniorenzentrum Kirchrode Telefon (05 11) 9 54 60 - 0<br />

Zweibrückener Straße 72 Telefax (05 11) 9 54 60 - 90<br />

30559 Hannover E-mail info-E310@awo-wup.de


Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 29<br />

Zuhause im Seniorenzentrum Körtingsdorf in Hannover-Badenstedt<br />

Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />

• 94 vollstationäre Plätze, davon 58 in Einzelzimmern.<br />

• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />

Kooperationspartner<br />

• Haustierhaltung nach Absprache<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

Das besondere Extra:<br />

• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />

• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

Kontakt<br />

Seniorenzentrum Körtingsdorf Telefon (05 11) 496 04 - 0<br />

Körtingsdorf 1 Telefax (05 11) 496 04 - 140<br />

301455 Hannover E-mail info-E311@awo-wup.de


30<br />

Zuhause im Seniorenzentrum Ihme-Ufer in Hannover-Linden<br />

Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />

• 95 vollstationäre Plätze<br />

• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />

• Probewohnen zum Kennenlernen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung,<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />

Kooperationspartner<br />

• Haustierhaltung nach Absprache<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

Das besondere Extra:<br />

Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

• Täglicher Seniorenmittagstisch und Kaffeenachmittag in eigener Cafeteria<br />

• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />

• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />

• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

• Jährliche Organisation eines Urlaubsangebotes<br />

Kontakt<br />

Seniorenzentrum Ihme-Ufer Telefon (05 11) 92 89 - 0<br />

Ottenstraße 10 Telefax (05 11) 92 89 - 259<br />

30459 Hannover E-mail info-E316@awo-wup.de


Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 31<br />

Zuhause im Seniorenzentrum Vahrenwald in Hannover<br />

Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />

• 101vollstationäre Plätze, davon 69 in Einzelzimmern.<br />

• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />

• Probewohnen zum Kennenlernen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />

Kooperationspartner<br />

• Haustierhaltung nach Absprache<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

Das besondere Extra:<br />

• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />

• Therapiegarten als Ort der Begegnung<br />

• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />

• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

Kontakt<br />

Seniorenzentrum Vahrenwald Telefon (05 11) 93 56 - 0<br />

Schleswiger Straße 31 Telefax (05 11) 93 56 - 222<br />

30459 Hannover E-mail info-E314@awo-wup.de


32<br />

Zuhause im Seniorenzentrum Achim<br />

Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />

• 108 vollstationäre Plätze, davon 50 in Einzelzimmern<br />

• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />

• Probewohnen zum Kennenlernen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />

Kooperationspartner<br />

• Haustierhaltung nach Absprache<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

Das besondere Extra:<br />

• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />

• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />

• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

Kontakt<br />

Seniorenzentrum Achim Telefon (042 02) 525 - 0<br />

Leipziger Straße 19 Telefax (042 02) 525 - 345<br />

28832 Achim E-mail info-E317@awo-wup.de


Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 33<br />

Zuhause im Seniorenzentrum am Hang in Bremervörde<br />

Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />

• 110 vollstationäre Plätze, davon 82 in Einzelzimmern.<br />

• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />

• Probewohnen zum Kennenlernen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />

Kooperationspartner<br />

• Haustierhaltung nach Absprache<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

Das besondere Extra:<br />

• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />

und Kleintieren<br />

• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />

• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

Kontakt<br />

Seniorenzentrum am Hang Telefon (0 47 61) 99 00<br />

Am Hang 26 Telefax (0 47 61) 60 96<br />

27432 Bremervörde E-mail info-E315@awo-wup.de


34<br />

Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Zuhause im Seniorenzentrum Hinrich-Wilhelm-Kopf<br />

in Hildesheim-Himmelsthür<br />

Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />

• 66 vollstationäre Plätze<br />

• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />

• Probewohnen zum Kennenlernen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />

Kooperationspartner<br />

• Haustierhaltung nach Absprache<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

Das besondere Extra:<br />

• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />

• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />

• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

Kontakt<br />

Seniorenzentrum Achim Telefon (042 02) 525 - 0<br />

Leipziger Straße 19 Telefax (042 02) 525 - 345<br />

28832 Achim E-mail info-E317@awo-wup.de


Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 35<br />

Zuhause im Seniorenzentrum im Gloria Park in Lehrte<br />

Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />

• 110 vollstationäre Plätze, davon 82 in Einzelzimmern.<br />

• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />

• Probewohnen zum Kennenlernen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />

Kooperationspartner<br />

• Haustierhaltung nach Absprache<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

Das besondere Extra:<br />

• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />

und Kleintieren<br />

• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />

• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

Kontakt<br />

Seniorenzentrum am Hang Telefon (0 47 61) 99 00<br />

Am Hang 26 Telefax (0 47 61) 60 96<br />

27432 Bremervörde E-mail info-E315@awo-wup.de


36<br />

Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Zuhause im Seniorenzentrum am Goldberg in Marklohe<br />

Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />

• 95 vollstationäre Plätze, davon 55 in Einzelzimmern<br />

• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />

• Probewohnen zum Kennenlernen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />

Kooperationspartner<br />

• Haustierhaltung nach Absprache<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

Das besondere Extra:<br />

• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen und<br />

gesonderter Therapiegarten mit Kräuter- und Duftgarten<br />

• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />

• Appartement für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

Kontakt<br />

Seniorenzentrum am Goldberg Telefon: (0 50 21) 804-0<br />

Am Goldberg 1 Telefax: (0 50 21) 804-206<br />

31608 Marklohe E-Mail: info-E313@awo-wup.de


Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 37<br />

Zuhause im Seniorenzentrum Alter Krug in Seelze<br />

Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />

• 80 vollstationäre Plätze, davon 54 in Einzelzimmern<br />

• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />

• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />

• Probewohnen zum Kennenlernen<br />

• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />

und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />

• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />

• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />

• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />

• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />

• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />

Kooperationspartner<br />

• Haustierhaltung nach Absprache<br />

• Alle Konfessionen willkommen<br />

Das besondere Extra:<br />

• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />

• Attraktiver geschützter Innenhof, Balkone und Dachterrasse<br />

• Unterkunft für Gäste in der Nähe des Hauses<br />

Kontakt<br />

Seniorenzentrum Alter Krug Telefon: (0 51 37) 826-600<br />

Hannoversche Straße 13 Telefax: (0 51 37) 826-601<br />

30926 Seelze E-MMail: info-E318@awo-wup.de


38<br />

Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

WohnGemeinschaft für Menschen mit Demenz<br />

Die WohnGemeinschaft am Gloria Park mit 14 Plätzen, richtet sich in ihrer Konzeption<br />

und Gestaltung nach den Bedürfnissen von Menschen mit Demenz in unterschiedlichen<br />

Schweregraden, deren körperliche Mobilität weitgehend erhalten ist.<br />

In einem Umfeld und einer Struktur, die ihr Vorbild in einem an der Familie<br />

orientierten Zusammenleben hat, sollen die bettroffenen Menschen in größtmöglicher<br />

Selbstbestimmung leben und ihren Alltag gestalten können.<br />

Die Gestaltung der Tagesstruktur richtet sich nach den individuellen Gewohnheiten<br />

der in der WohnGemeinschaft lebenden Menschen.<br />

Als familienergänzende Einrichtung beziehen wir Angehörige und Freunde mit ihren<br />

Erfahrungen gerne mit ein. Sie sind keine Gäste, sondern gehören zum individuellen<br />

Umfeld der betroffenen Person.<br />

Ein Mittun ist möglich und erwünscht. So kann der Kontakt zwischen Eltern und Kindern<br />

bzw. Paaren, Geschwistern oder Freunden möglichst „wie früher“ gelebt werden und ein<br />

großer Beitrag zum positiven Gelingen des Alltags erbracht werden.<br />

Das Angebot unserer WohnGemeinschaft für Menschen mit Demenz:<br />

• Gestaltung der Zimmer mit den persönlichen Möbeln – für ein optimales<br />

„Zuhause-Gefühl“<br />

• Geschulte Mitarbeiterinnen begleiten mit der notwendigen Unterstützung<br />

durch den Tag. Sie sind 24 Stunden vor Ort.<br />

• Die alltäglichen Arbeiten (z.B. Essen zubereiten, Blumenpflege) aber auch die<br />

Freizeitgestaltung wird möglichst gemeinsam, entsprechend der individuellen<br />

Fähigkeiten, gestaltet.<br />

• Weitestgehende Einbeziehung von Angehörigen und Freunden in den Alltag<br />

• Regelmäßiger Kontakt zu Haus- und Fachärzten ist gewährleistet.<br />

Kontakt<br />

Seniorenzentrum im Gloria Park Telefon: (05132) 831 - 0<br />

Ahltener Straße 20 Telefax: (05132) 831 - 159<br />

31275 Lehrte E-Mail: info-E319@awo-wup.de


Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 39<br />

SeniorenService <strong>AWO</strong><br />

Ein arbeitsmarktpolitisches Instrument für Unternehmen, Behörden und<br />

Institutionen zur gelungenen Vereinbarkeit von Beruf und Familie<br />

Familienbewusste Personalpolitik ist mittlerweile in deutschen Unternehmen, Behörden<br />

und Institutionen zu einem auf breiter Linie respektierten und geförderten Anliegen<br />

geworden. Bislang stand vor allem die Balance zwischen Beruf und Elternschaft im<br />

Vordergrund. Zunehmend rücken jetzt Beschäftigte mit zu pflegenden Angehörigen in<br />

den Blickpunkt betrieblicher Personalpolitik, denn immer mehr Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer werden sich, infolge der demografischen Entwicklungen, zukünftig, neben<br />

dem Beruf auch um die Pflege von ihren Angehörigen kümmern müssen.<br />

Der SeniorenService <strong>AWO</strong> unterstützt Unternehmen, Behörden und Institutionen, die<br />

ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch individuelle und qualifizierte Beratungs-<br />

und Vermittlungsleistungen bei den kleinen und großen Problemen des „Älterwerdens“<br />

ihrer Angehörigen entlasten wollen.<br />

Mit den Partnerunternehmen wird ein Leistungskatalog vereinbart, der individuelle<br />

Lösungen für alle Fragen rund um die Pflege, Betreuung und Unterstützung älterer<br />

Menschen ermöglicht.<br />

Die Leistungen umfassen:<br />

• Beratung und Information zu SGB V, SGB XI, SGB XII, BtG<br />

• Vermittlung von Plätzen in stationären Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege und<br />

Tagespflege, ambulante Pflege, Freizeitangebote, haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

wie z.B. Haushalts- und Einkaufshilfe, Gartenhilfe, Hausnotruf, Besuchsdienste etc.<br />

Auf diese Weise können nicht nur Fehl- und Ausfallzeiten verringert werden, sondern<br />

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten derartige soziale Leistungen bieten, machen sich<br />

für Bewerber auf dem Personalmarkt attraktiv, erhöhen die Arbeitszufriedenheit und<br />

Betriebsbindung ihrer Belegschaft und steigern dadurch die Produktivität ihres Unternehmens.<br />

Sie gewinnen einen äußerst kompetenten und zuverlässigen Partner, der<br />

auf eine lange, gute Tradition in der Betreuung und Pflege älterer Menschen blickt.<br />

Die Arbeiterwohlfahrt hat bundesweit ein dichtes Netz von über 13.000 Diensten und<br />

Einrichtungen und beschäftigt 150.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen<br />

und pädagogischen Arbeitsfeldern.<br />

Kontakt<br />

SeniorenService <strong>AWO</strong> Telefon: (05 11) 4952 - 182<br />

Körtingsdorfer Weg 8 Telefax: (05 11) 4952 - 185<br />

30455 Hannover E-Mail: info-seniorenservice@awo-wup.de<br />

www.seniorenservice-awo.de


Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 41<br />

Kapitel 4<br />

Informationen zur<br />

<strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Geschichte der Arbeiterwohlfahrt.............................................................................................. 41<br />

Leitbild der Arbeiterwohlfahrt ..................................................................................................... 42<br />

Unser Pflege- und Betreuungsleitbild ...................................................................................... 44<br />

Qualitätsmanagementsystem ..................................................................................................... 45<br />

Seniorenzentren als familienergänzende Einrichtung ......................................................... 45


42<br />

Geschichte der Arbeiterwohlfahrt<br />

Die Arbeiterwohlfahrt ist einer der Spitzenverbände der<br />

Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Etwa 650.000<br />

Bundesbürger gehören unserem Verband als Mitglieder<br />

an. Sie unterstützen die Arbeiterwohlfahrt finanziell<br />

(Mitgliedsbeitrag und Spenden) und viele durch<br />

ehrenamtlichen Einsatz in den mannigfaltigen sozialen<br />

Feldern, in denen die Arbeiterwohlfahrt tätig ist.<br />

Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Von sozialen Frauen 1919 gegründet, war die Arbeiterwohlfahrt<br />

stets an den grundlegenden Verbesserungen<br />

der Wohlfahrtspflege in Deutschland maßgeblich be-<br />

teiligt. Die Gründerinnen, Marie Juchacz und ihre Mit-<br />

streiterinnen, hatten das Ziel, den demütigenden und<br />

entwürdigenden Alltag der damaligen sogenannten Armenpflege zu beenden.<br />

Marie Juchacz, Gründerin und<br />

1. Vorsitzende der <strong>AWO</strong> (1919 – 1933)<br />

Hilfe mussten die Armen und Unterdrückten bis zum Ende der Kaiserzeit erbetteln, mit<br />

persönlichen und politischem Wohlverhalten erkaufen, bei der Gemeinde mit dem<br />

Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bezahlen. Die <strong>AWO</strong> hat dagegen für einen staatlich<br />

garantierten Rechtsanspruch auf Hilfe für jeden einzelnen gekämpft und war als<br />

treibende Kraft wesentlich an der Durch setzung dieses Rechtsanspruchs beteiligt.<br />

Solidarität aller untereinander und Hilfe zur Selbsthilfe waren die zentralen Leitmotive<br />

bei der Gründung der <strong>AWO</strong> im Jahre 1919. Sie haben bis heute nichts an Bedeutung<br />

und Selbstverständnis für die Arbeit der <strong>AWO</strong> verloren.<br />

Einen überaus harten Rückschlag erlebten die Hilfebedürftigen durch das Verbot<br />

der <strong>AWO</strong> durch die Hitler-Faschisten im Jahre 1933, die alle Einrichtungen und<br />

Geschäftsstellen beschlagnahmten.<br />

Nach ihrer Wiedergründung 1946 ist die <strong>AWO</strong> ihrer Tradition und ihren Grundsätzen<br />

treu geblieben: Sozialpolitisches Engagement und der Einsatz für eine Gesellschaft, die<br />

von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität geprägt ist, gehören unverändert zur gesellschaftlichen<br />

und praktischen Arbeit der <strong>AWO</strong>.<br />

Bereits vor etwa 20 Jahren hat die Arbeiterwohlfahrt die Notwendigkeit einer Pflege versicherung<br />

erkannt und deren Einführung erstmalig 1976 gefordert. Immer wieder musste<br />

die <strong>AWO</strong> auf diese Ergänzung in der allgemeinen Sozialversicherung drängen, bis<br />

verantwortliche Bundespolitiker zu Beginn der 90er Jahre endlich in der Gesetz gebung<br />

initiativ wurden.<br />

Parallel zu ihrem sozialpolitischen Engage ment hat die <strong>AWO</strong> seit ihrer Wieder gründung<br />

1946 ihre praktische Arbeit verbreitet und weiterentwickelt. Heute ist die <strong>AWO</strong><br />

ein moderner Wohlfahrtsverband mit zahlreichen zukunftsweisenden Diensten und<br />

Einrichtungen in allen sozialen Aufgaben feldern. Dazu zählen bundesweit mehr als 600<br />

Alten- und Altenpflegeheime sowie Seniorenzentren.


Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Leitbild der Arbeiterwohlfahrt<br />

Die <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH ist eine Tochtergesellschaft des <strong>AWO</strong> Bezirks-<br />

ver bandes Hannover e.V. Unser Unternehmen übernimmt als korporatives Mitglied<br />

der <strong>AWO</strong> in allen Einrichtungen das bundesweit für die Arbeiterwohlfahrt geltende <strong>AWO</strong><br />

Leitbild.<br />

Die Arbeiterwohlfahrt kämpft mit ehrenamtlichem Engagement und<br />

professionellen Dienstleistungen für eine sozial gerechte Gesellschaft.<br />

Wir bestimmen – vor unserem geschichtlichen Hintergrund als Teil der<br />

Arbei ter bewegung – unser Handeln durch die Werte des freiheitlichdemo<br />

kratischen Sozialismus: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und<br />

Gerechtigkeit.<br />

Wir sind ein Mitgliederverband, der für eine sozial gerechte Gesellschaft<br />

kämpft und politisch Einfluss nimmt. Dieses Ziel verfolgen wir mit ehrenamtlichem<br />

Engagement und professionellen Dienstleistungen.<br />

Wir fördern demokratisches und soziales Denken und Handeln.<br />

Wir haben gesellschaftliche Visionen.<br />

Wir unterstützen Menschen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu<br />

gestalten und fördern alternative Lebenskonzepte.<br />

Wir praktizieren Solidarität und stärken die Verantwortung der Menschen<br />

für die Gemeinschaft.<br />

Wir bieten soziale Dienstleistungen mit hoher Qualität für alle an.<br />

Wir handeln in sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und internationaler<br />

Verantwortung und setzen uns nachhaltig für einen sorgsamen Umgang<br />

mit vorhandenen Ressourcen ein.<br />

Wir wahren die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit unseres Verbandes;<br />

wir gewährleisten Transparenz und Kontrolle unserer Arbeit.<br />

Wir sind fachlich kompetent, innovativ, verlässlich und sichern dies durch<br />

unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />

43


44<br />

Unser Pflege- und Betreuungsleitbild<br />

Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Pflege und Betreuung sind für uns zwei gleichwertige Bestandteile in der Versorgung<br />

unserer Bewohner. Durch das Angebot von Pflege und Betreuung wollen wir in unseren<br />

Einrichtungen eine Atmosphäre schaffen, in der die Lebensqualität unserer Bewohner<br />

erhalten und verbessert wird. Uns ist es wichtig, die Selbstbestimmung, Kompetenz<br />

und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu fördern und zu unterstützen.<br />

Darunter verstehen wir...<br />

• den Respekt und die Würde zu achten,<br />

• die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse bei der Betreuung und Pflege,<br />

• die Erhaltung und Förderung der vorhandenen Fähigkeiten durch Betreuung und<br />

Pflege,<br />

• die Einbeziehung aller Bewohnerinnen, Angehörigen und Betreuerinnen und ihre<br />

Vorstellung in die pflegerische Betreuungsplanung sowie die Pflege der Kontakte zu<br />

Angehörigen und Betreuern,<br />

• Menschen in der letzten Lebensphase nicht allein zu lassen.<br />

In unseren Seniorenzentren orientieren wir uns an dem Modell der ganzheitlichen<br />

fördernden Prozesspflege nach Monika Krohwinkel.<br />

In diesem Pflegemodell geht es um die Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des<br />

Lebens (AEDL) als Grundbedürfnis eines jeden Menschen.<br />

Diese Bedürfnisse und Fähigkeiten werden in 13 Bereiche gegliedert und stehen<br />

in Beziehung zueinander:<br />

• Kommunizieren<br />

• Sich bewegen<br />

• Vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten<br />

• Sich pflegen<br />

• Essen und Trinken<br />

• Ausscheiden<br />

• Sich kleiden<br />

• Ruhen und schlafen<br />

• Sich beschäftigen<br />

• Sich als Mann und Frau fühlen und verhalten<br />

• Für eine sichere Umgebung sorgen<br />

• Soziale Bereiche des Lebens sichern<br />

• Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen<br />

Die Zielsetzung im Rahmen der pflegerischen und betreuenden Tätigkeiten ist das<br />

Erhalten, Fördern und Wiedererlangen von Unabhängigkeit und Wohlbefinden der<br />

pflegebedürftigen Menschen in den oben genannten Bedürfnissen.<br />

Dies findet Berücksichtigung durch die Betrachtung der Menschen und ihrer Umgebung,<br />

ihrer Lebensverhältnisse und Lebenserfahrung sowie der gesundheitlichen Situation.


Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 45<br />

Qualitätsmanagement<br />

Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden eine höchstmögliche Qualität an Dienstleistungen<br />

anbieten. Um dieses Ziel zu erreichen haben wir ein Qualitätsmanagementsystem<br />

eingeführt. Dadurch wollen wir die Qualität kontinuierlich verbessern und<br />

Arbeitsabläufe einheitlich auf einem hohen Niveau regeln. So genannte Qualitäts -<br />

mana gementanweisungen sollen einen identischen Ablauf bestimmter Prozesse<br />

gewährleisten. Beispielsweise wird in einer solchen „Anweisung“ festgelegt, wie bei<br />

einem Sturz eines Bewohners zu verfahren ist. Unsere Mitarbeiter werden diesbezüglich<br />

regelmäßig geschult, um die Qualitätsanforderungen im Alltag umzusetzen.<br />

Seniorenzentren als familienergänzende Einrichtung<br />

Unsere Seniorenzentren verstehen sich als familienergänzende Einrichtungen. Denn<br />

-der Umzug aus der vertrauten Umgebung in ein Seniorenzentrum betrifft nicht nur<br />

den älteren Menschen, sondern seine ganze Familie.<br />

Daher sind alle Menschen rund um die Uhr willkommen, die unseren Bewohnerinnen<br />

und Bewohnern am Herzen liegen – egal ob Partner, Kinder, Enkel, Freunde oder<br />

Nachbarn. Wir wissen, dass wir eine Familie nicht ersetzen können. Jedoch können wir<br />

das gewohnte Familienleben in einem neuen Zusammenhang wieder möglich machen.<br />

Wir unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner dabei, gewohnte Traditionen<br />

fortzuführen, ob gemeinsame Mahlzeiten, Geburtstagsfeiern oder die sonntägliche<br />

Plauder stunde. Deshalb können Senioren, wie auch ihre Angehörigen und Freunde,<br />

alle Angebote unserer Häuser gerne zur Gestaltung ihres individuellen, lebendigen<br />

Familienlebens nutzen.


Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 47<br />

Kapitel 5<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

LEISTUNGEN AUS DER PFLEGEVERSICHERUNG<br />

Was ist die Pflegeversicherung? ................................................................................................ 48<br />

Was ist Pflegebedarf? ................................................................................................................... 48<br />

Einstufungsverfahren und was zu beachten ist! ................................................................... 49<br />

Die Pflegestufen im Einzelnen .................................................................................................. 51<br />

Leistungsbereiche der Pflegeversicherung ............................................................................. 53<br />

Finanzielle Leistungen aus der Pflegeversicherung .............................................................. 54<br />

Hilfen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ......................... 57<br />

Sonderfall „Beihilfeanspruchsberechtigte“ .............................................................................. 60<br />

Widerspruchsmöglichkeiten ........................................................................................................ 61<br />

Neubegutachtung bei erhöhter Pflegebedürftigkeit ............................................................. 61<br />

LEISTUNGEN AUS DER SOZIALHILFE<br />

Wer hat Anspruch auf Leistungen? ........................................................................................... 62<br />

Wie Sie Leistungen beziehen können ..................................................................................... 63<br />

Unterhaltspflicht ............................................................................................................................. 63<br />

Vermögenseinsatz ......................................................................................................................... 64


48<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

LEISTUNGEN AUS DER PFLEGEVERSICHERUNG<br />

Was ist die Pflegeversicherung?<br />

Die Pflegekassen, aus denen finanzielle Aufwendungen für Pflege gezahlt werden, sind<br />

bei den zuständigen Krankenkassen angesiedelt.<br />

Durch die Einführung dieses Pflegeversicherungs-Gesetzes sollten pflegebedürftige<br />

Menschen, die Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind,<br />

finanziell entlastet werden.<br />

Als pflegebedürftig, im Sinne des Sozialgesetzbuches, wurden Menschen definiert,<br />

„die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung<br />

für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des<br />

täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich jedoch für mindestens sechs Monate in<br />

erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.“<br />

Der Grad der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach dem Umfang der täglich anfallenden<br />

Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen<br />

(MDK) stuft den pflegebedürftigen Versicherten in Pflegestufen ein, die das Ausmaß<br />

der Pflegebedürftigkeit definieren.<br />

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit<br />

sind in drei Pflegestufen eingeteilt:<br />

Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit)<br />

Pflegestufe 2 (schwere Pflegebedürftigkeit)<br />

Pflegestufe 3 (schwerste Pflegebedürftigkeit)<br />

Darüber hinaus gibt es Sonderfallregelungen, in den Pflegestufen:<br />

Pflegestufe 0<br />

Pflegestufe 3+<br />

Was ist Pflegebedarf?<br />

Der individuelle Pflegebedarf eines Menschen wird auf Antragstellung vom Medizinischen<br />

Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt. In einem Gutachten stellt der MDK<br />

fest, ob jemand im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig ist. Anhand spezieller Kriterien<br />

wird festgestellt, ob und wie viel Pflegeleistungen jemand über den festgelegten<br />

Mindestumfang von 1,5 Stunden/Tag hinaus benötigt. Das heißt: Der Pflegebedarf<br />

ergibt sich aus den Pflegeleistungen, die in Minuten pro Tag berechnet werden und<br />

bei denen der Pflegebedürftige auf die teilweise oder vollständige Unterstützung einer<br />

anderen Person angewiesen ist (siehe auch „Pflegestufe 1“).


Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 49<br />

Auf Basis dieses Gutachtens erfolgt die Eingruppierung in eine Pflegestufe. Auf Grundlage<br />

dieser Einstufung erhalten Versicherte Leistungen aus der Pflegeversicherung.<br />

Leistungen aus der Krankenversicherung werden davon nicht berührt.<br />

Als weiteres Kriterium zur Einstufung in eine Pflegestufe geht der Gesetzgeber davon<br />

aus, dass die Notwendigkeit von Pflege und hauswirtschaftlicher Versorgung mindes tens<br />

über einen Zeitraum von sechs Monaten anhalten wird. Ziel des Gesetzes ist es nicht,<br />

dem Pflegebedürftigen alle erforderlichen Leistungen zu vergüten. Mit der Ein stufung in<br />

eine Pflegestufe soll vielmehr nur eine grobe Zuordnung ihrer Unter stützungs beiträge<br />

vorgenommen werden. Eine Abdeckung oder der Ersatz der gesamten erforderlichen<br />

oder sinnvollerweise darüber hinaus zu erbringenden Leistungen war mit dem Gesetz<br />

nicht beabsichtigt.<br />

Einstufungsverfahren und was zu beachten ist!<br />

Wer eine Pflegestufe erhalten möchte, muss zunächst einen Antrag bei der für ihn<br />

zuständigen Pflegekasse stellen. Es empfiehlt sich, dies schriftlich zu tun, damit Sie<br />

für die weitere Beweisführung (z.B. Festsetzung des Leistungsbeginns) ein Dokument<br />

nachweisen können. In der Regel reicht ein formloser Antrag hierbei aus, der entweder<br />

von der pflegebedürftigen Person selbst, oder dessen Bevollmächtigten gestellt werden<br />

kann. Unterlagen, beispielsweise ärztliche Atteste oder eine Begründung, weshalb der<br />

Antrag gestellt wird, sind dem Schriftstück nicht beizufügen.<br />

Mittlerweile verfügen bereits alle Pflegekassen über Antragsvordrucke, die Sie von Ihrer<br />

zuständigen Pflegekasse beziehen können. Diese Form der Antragstellung hat den<br />

Vorteil, dass mit dem Ausfüllen und Absenden des Antrags, die Pflegekasse über alle<br />

Informationen verfügt, die für die Bearbeitung des Antrags notwendig sind und so eine<br />

schnellere Entscheidung über den Grad der Pflegebedürftigkeit getroffen werden kann.<br />

Nach Antragstellung wird sich einige Zeit danach ein Gutachter des MDK einen persönlichen<br />

Eindruck von der pflegebedürftigen Person machen und deren Pflegebedürftigkeit<br />

vor Ort einschätzen. Der Besuch gibt dem Gutachter Aufschluss über das Ausmaß<br />

der benötigten Hilfe sowie über die häusliche Situation und persönlichen Lage des<br />

Pflegebedürftigen.<br />

Aus den Eindrücken des MDK-Gutachters, basierend auf der körperlichen und geistigen<br />

Verfassung der pflegebedürftigen Person sowie unter Berücksichtigung des Pflegezeitaufwandes,<br />

wird das Pflegegutachten erstellt. Darin wird Ihnen, schriftlich, bei Feststellung<br />

einer Pflegebedürftigkeit, eine Pflegestufe zugeteilt, die die Voraussetzung für<br />

die Höhe von Pflegegeldzahlung oder Sachleistung darstellt. Die Leistungen werden<br />

dann rückwirkend, ab Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.


50<br />

Tipps für die Begutachtung:<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

• Der Termin der Begutachtung wird Ihnen vom MDK schriftlich mitgeteilt.<br />

Sollte es Ihnen mehr Sicherheit geben eine vertraute Person dabei zu haben,<br />

spricht nichts dagegen, das beispielsweise ein Angehöriger oder eine Person,<br />

die Sie gut kennt, bei diesem Termin anwesend ist.<br />

• Schämen Sie sich nicht, dem Gutachter offen und wirklichkeitsnah über Ihre<br />

Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Schwierigkeiten für Sie zu<br />

berichten. Nur so bekommen Sie die Hilfen, die für Sie eine Entlastung oder<br />

Sicherheit bedeuten. Ein Verschweigen von Hilfebedarf gibt möglicherweise ein<br />

verzerrtes Bild von Ihrer Situation wieder und notwendige Unterstützung bliebe<br />

Ihnen verwehrt.<br />

• Für viele Menschen ist die Begutachtung durch den MDK mit Aufregung und<br />

Nervosität verbunden. Dadurch könnten wichtige Informationen, die Sie dem<br />

Gutachter über Ihre Pflegebedürftigkeit mitteilen wollen „vergessen“ werden.<br />

Schreiben Sie sich vor der Begutachtung alles auf, was Ihren Hilfebedarf<br />

deutlich macht.<br />

• Legen Sie sich ein Pflegetagebuch (zu beziehen bei Ihrer Pflegekasse) an und<br />

dokumentieren Sie Ihren täglichen Hilfebedarf. Notieren Sie darin, wie viel Zeit<br />

Ihr Hilfebedarf beansprucht. Das Pflegetagebuch, unter Umständen auch<br />

Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte, können Sie dem Gutachter vorlegen.<br />

• Bei der Begutachtung eines Demenzerkrankten empfiehlt es sich generell, als<br />

Person, die den Erkrankten betreut oder gut kennt, dabei zu sein. Oftmals<br />

wirken Demenzerkrankte, vor allem im Anfangsstadium ihrer Krankheit, körper-<br />

lich häufig noch recht agil und selbständig. Weisen Sie in der Begutachtung auf<br />

die Umstände hin, wenn der Erkrankte einen hohen Anleitungsbedarf hat (z.B.<br />

der Erkrankte muss häufig dazu aufgefordert oder angeleitet werden sich anzu-<br />

kleiden, zu essen, zu trinken, auf die Toilette zu gehen, bei der Körperpflege<br />

etc.). Diese Tatsache muss im Pflegegutachten mit berücksichtigt werden.<br />

Schnelleinstufung nach Aktenlage<br />

Wie bereits erwähnt, kann zwischen Antragstellung und häuslicher Begutachtung zur<br />

Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein mehr oder wenig langer Zeitraum liegen.<br />

Entweder beginnt die Pflegebedürftigkeit schleichend, beispielsweise durch immer<br />

wiederkehrende Krankenhausaufenthalte (z.B. in Folge nicht sichergestellter Pflegebedürftigkeit),<br />

oder die Pflegebedürftigkeit setzt durch eine ernsthafte Erkrankung (z.B.<br />

Knochenbrüche, Schlaganfall o.ä.) ein.<br />

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, der eine Pflegebedürftigkeit zur Folge hat,<br />

besteht die Möglichkeit durch die sogenannte „Schnelleinstufung nach Aktenlage“ eine<br />

Pflegestufe, innerhalb weniger Tage, zu erhalten. Sie wenden sich an einen Mitarbeiter<br />

des Krankenhaussozialdienstes, der alle hierfür notwendigen Formalitäten für Sie regelt.<br />

Bei der „Schnelleinstufung nach Aktenlage“ werden die medizinischen Befunde und


Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 51<br />

die damit verbundene pflegerische Notwendigkeit des Patienten an den MDK gesandt,<br />

der innerhalb weniger Tage, ohne persönliche Begutachtung, eine Pflegestufe einrichtet.<br />

Dadurch kann die pflegebedürftige Person beispielsweise nach Beendigung des<br />

Krankenhausaufenthaltes eine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Ob die<br />

Pflegestufe erhalten bleibt und die Höhe ausreichend erscheint, wird nach einigen<br />

Wochen ebenfalls durch einen Mitarbeiter des MDK nach den gleichen Kriterien wie bei<br />

der häuslichen Begutachtung festgestellt.<br />

Die Pflegestufen im Einzelnen<br />

Pflegestufe 0<br />

Pflegebedarf unterhalb der Einstufungskriterien der Pflegestufe 1 spiegelt sich in der<br />

Pflegestufe 0 (nicht oder nur geringfügig Pflegebedürftige) wieder.<br />

Wer weniger als 46 Minuten Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) benö-<br />

tigt, oder nur bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen Unterstützung bedarf, gilt im Sinne<br />

der Pflegeversicherung als nicht pflegebedürftig und hat somit keine Anspruch auf<br />

Leistungen aus der Pflegeversicherung.<br />

In Pflegestufe 0 kann man eingestuft werden:<br />

• wenn zwar kein oder wenig Hilfebedarf in der Grundpflege vorliegt, sondern der<br />

Hilfebedarf nur in der Bewältigung hauswirtschaftlicher Verrichtungen notwendig ist,<br />

• wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate andauert,<br />

• wenn kein pflegerischer Hilfebedarf besteht, aber Beaufsichtigungsbedarf oder<br />

Orientierungshilfe bei Freizeit, Bildung oder Kommunikation.<br />

Dennoch kann eine Einstufung in die Pflegestufe 0 sinnvoll erscheinen, denn unter<br />

bestimmten Voraussetzungen gibt es finanzielle Aufwendungen für die Pflege von den<br />

Krankenkassen oder der Kommune (beispielsweise Finanzierung einer Haushaltshilfe,<br />

einer zeitlich begrenzt eingesetzten Pflege- oder Betreuungskraft o.ä.).


52<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

Pflegestufe 1<br />

Die Pflegestufe 1 ist die niedrigste Pflegestufe. Wer darin eingestuft ist gilt als<br />

„erheblich pflegebedürftig“ und muss, im Sinne des Gesetzes, mindestens ein Mal am<br />

Tag, bei mindestens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Mobilität,<br />

Er nährung auf Hilfe von über 46 Minuten angewiesen sein. Darüber hinaus muss mehrfach<br />

in der Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein.<br />

(Siehe Tabelle auf Seite 49)<br />

Pflegestufe 2<br />

In die Pflegestufe 2 werden pflegebedürftige Menschen eingruppiert, die als „schwer<br />

pflegebedürftig“ gelten. Voraussetzung für den Erhalt der Pflegestufe 2 ist das<br />

zugrunde liegen von mindestens drei Stunden Pflegebedürftigkeit am Tag.<br />

Mindestens zwei Stunden müssen dabei auf die Grundpflege (siehe auch „Leistungsbereiche<br />

der Pflegeversicherung“) entfallen. Darüber hinaus muss der Pflegebedürftige,<br />

wenigstens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten, auf Grundpflege angewiesen<br />

sein sowie mehrmals wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe<br />

benötigen. Durchschnittlich muss der tägliche Hilfebedarf bei hauswirtschaftlichen<br />

Verrichtungen mindestens eine Stunde betragen.<br />

Pflegestufe 3<br />

In die Pflegestufe 3 sind schwerst pflegebedürftige Menschen eingestuft.<br />

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um der Pflegestufe 3<br />

zugeordnet zu werden:<br />

• Der Pflegebedürftige benötigt 24 Stunden am Tag Unterstützung bei der<br />

Grundpflege, d.h. es muss regelmäßig, mindestens einmal pro Nacht (22 – 6 Uhr)<br />

Hilfebedarf in der Grundpflege bestehen. Ist in der Nacht keine oder nur<br />

gelegentlich Hilfe erforderlich, ist die „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nicht erfüllt.<br />

• Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 5 Stunden täglich, wovon mindestens<br />

4 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.<br />

• Der Pflegebedürftige benötigt darüber hinaus mehrfach in der Woche Unterstützung<br />

bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.<br />

Pflegestufe 3+ (Härtefallregelung)<br />

Eine Härtefallregelung liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:<br />

• Die Grundpflege muss mindesten 7 Stunden täglich betragen, wovon mindestens<br />

2 Stunden Pflege regelmäßig in der Nacht (22 – 6 Uhr) anfallen müssen.<br />

• Wenn für die Grundpflege in der Nacht mindestens 2 Pflegekräfte hinzugezogen<br />

werden müssen.


Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

Leistungsbereiche der Pflegeversicherung<br />

Um die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erfüllen, muss<br />

mindestens in zwei der folgenden Bereiche Hilfebedarf bestehen:<br />

Körperpflege, z.B:<br />

• Waschen, duschen baden<br />

• Kämmen, rasieren<br />

• Zahnpflege<br />

• Darmentleerung, Stuhlgang<br />

Ernährung, z.B:<br />

• Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung<br />

• Anreichen der Nahrung Grundpflege<br />

Mobilität, z.B:<br />

• Gehen<br />

• Stehen<br />

• An- und auskleiden<br />

• Aufstehen, zu-Bett-gehen<br />

• Verlassen und aufsuchen der Wohnung<br />

• Treppensteigen<br />

Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B:<br />

• Einkaufen<br />

• Kochen<br />

• Putzen Hauswirtschaftliche<br />

• Geschirr spülen Versorgung<br />

• Wäsche waschen<br />

• Beheizen der Wohnung<br />

53


54<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

Als Zeiteinheit werden beispielsweise in der Grundpflege folgende Messeinheiten<br />

zugrunde gelegt:<br />

Mobilität, z.B:<br />

• Anleitung/Hilfestellung beim Aufstehen 1-2 Minuten<br />

• Anleitung/Hilfestellung beim Ankleiden 8-10 Minuten<br />

• Anleitung/Hilfestellung beim Entkleiden 4-6 Minuten<br />

Ernährung, z.B:<br />

• Nahrungsmittel mundgerecht zubereiten 2-3 Minuten<br />

• Anleitung/Hilfestellung beim Essen 15-20 Minuten<br />

Körperpflege, z.B:<br />

• Anleitung/Hilfestellung beim Duschen 15-20 Minuten<br />

• Waschen von Händen oder Gesicht 1-2 Minuten<br />

• Anleitung/Hilfestellung beim Kämmen 1-3 Minuten<br />

• Anleitung/Hilfestellung beim Wasserlassen 3 Minuten<br />

• Anleitung/Hilfestellung beim Stuhlgang 3-6 Minuten<br />

• Windeln wechseln 4-10 Minuten<br />

Finanzielle Leistungen aus der Pflegeversicherung<br />

Wenn Sie in die Pflegestufe 1 oder höher eingruppiert sind, stehen Ihnen Leistungen<br />

aus der Pflegeversicherung zu.<br />

Sollten Sie in der häuslichen Umgebung (z.B. eigene Wohnung) gepflegt werden<br />

bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:<br />

Pflegesachleistungen<br />

Haben Sie sich für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst entschieden,<br />

übernimmt die Pflegekasse monatlich in der:<br />

Pflegestufe 1 derzeit maximal 450 € voraussichtl. ab 2010 440 €<br />

Pflegestufe 2 derzeit maximal 1.100 € voraussichtl. ab 2010 1.040 L<br />

Pflegestufe 3 derzeit maximal 1.550 € voraussichtl. ab 2010 1.510 L<br />

Pflegestufe 3+ derzeit maximal 1.918 € voraussichtl. ab 2010 1.918 L<br />

Stand: 06.01.2012


Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 55<br />

Pflegegeld<br />

Wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstige nicht professionelle<br />

Pflegekräfte erbracht wird, erhält die pflegebedürftige Person monatlich ein<br />

Pflegegeld:<br />

Pflegestufe 1 derzeit maximal 235 € voraussichtl. ab 2010 225 L<br />

Pflegestufe 2 derzeit maximal 440 € voraussichtl. ab 2010 430 L<br />

Pflegestufe 3 derzeit maximal 1550 € voraussichtl. ab 2010 685 L<br />

Pflegestufe 3+ derzeit maximal 675 € voraussichtl. ab 2010 675 L<br />

Stand: 06.01.2012<br />

Kombinationsleistungen<br />

Die Kombinationsleistung ist eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen. Wenn z.B.<br />

ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt ist und die zur Verfügung stehenden Mittel<br />

nicht ausgeschöpft werden, kann der Rest in Form eines anteiligen Pflegegeldes ausgezahlt<br />

werden. Wenn Sie am Ende des Monats z.B. nur 60% der Pflegesachleistungen<br />

in Anspruch genommen haben, können Sie die sich die restlichen 40% als Pflegegeld<br />

auszahlen lassen.<br />

Verhinderungspflege<br />

Verhinderungspflege dient der Vertretung und Entlastung der Hauptpflegeperson.<br />

Der pflegebedürftige Mensch muss jedoch mindestens 6 Monate in seiner häuslichen<br />

Umgebung gepflegt worden sein und die Hauptpflegeperson muss aufgrund besonderer<br />

Umstände (Urlaub, Krankheit etc.) an der häuslichen Versorgung verhindert sein.<br />

Verhinderungspflege kann aber auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die<br />

Pflegeperson stark belastet ist und dringend eine Pause von der täglichen Sorge um<br />

den pflegebedürftigen Menschen benötigt.<br />

Die Leistung für Verhinderungspflege beträgt derzeit maximal 1.550 Euro für alle<br />

Pflegestufen und wird für höchstens 28 Tage im Jahr gezahlt. Verhinderungspflege<br />

kann in der häuslichen Umgebung von Bekannten, Nachbarn, Angehörigen oder einem<br />

ambulanten Pflegedienst erbracht werden, aber auch in einer stationären Einrichtung<br />

(Seniorenheim) durchgeführt werden.


56<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

Kurzzeitpflege<br />

Anspruch auf Kurzzeitpflege hat jeder Pflegebedürftige, der in einer gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung versichert ist und eine Pflegestufe hat.<br />

Kurzzeitpflege bedeutet die Aufnahme eines pflegebedürftigen Menschen in eine<br />

stationäre Pflegeeinrichtung für maximal 28 Tage im Jahr. Für die Kurzzeitpflege übernimmt<br />

die Pflegekasse einen pflegebedingten Zuschuss in allen Pflegestufen von<br />

derzeit bis zu 1.550 Euro. Dieser Betrag deckt nicht in jedem Fall die tatsächlich<br />

entstehenden Kosten ab. Die Differenz und sonstige Kosten wie z.B. die Mahlzeiten<br />

oder Zusatzleistungen müssen selbst getragen werden. Die Kurzzeitpflege muss nicht<br />

zwingend an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann auch in<br />

mehrere Zeitabschnitte in einem laufenden Jahr aufgeteilt werden.<br />

Pflegehilfsmittel<br />

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel (z.B. höhenverstellbares Pflegebett,<br />

Pflegelifter, Toilettensitz etc.), wenn diese die Pflege erleichtern oder zur Linderung<br />

der Beschwerden beitragen. Dies gilt für alle Pflegestufen. Sie müssen bei der<br />

Pflegekasse beantragt werden, welche die Notwendigkeit derartiger Hilfsmittel prüft.<br />

Je nach Entscheidung der Pflegekasse stellt sie dem Pflegebedürftigen die Pflegehilfsmittel<br />

leihweise, in der Regel kostenfrei, oder zum dauerhaften Verbleib zur<br />

Verfügung.<br />

Für die zum Verbleib bestimmten Hilfsmittel entstehen dem pflegebedürftigen Menschen<br />

Kosten in Höhe von 10% der Kosten des Hilfsmittels, derzeit maximal 25 Euro.<br />

Unter Umständen übernimmt die Pflegekasse auch notwendige bauliche Veränderungen<br />

zur Verbesserung des persönlichen Wohnumfeldes derzeit bis zu 2.557 Euro.<br />

Über genaue Voraussetzungen dazu informiert Sie Ihre Pflegekasse.<br />

Tages- und Nachtpflege<br />

Für ambulante oder stationäre Tages- und/oder Nachtpflege übernimmt die Pflege -<br />

kasse für Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 1 derzeit maximal 450 Euro monatlich.<br />

Das Angebot kann in der Regel flexibel genutzt werden, d.h. während der ganzen<br />

Woche oder nur für einzelne Tage.<br />

Tages- oder Nachtpflege kann notwendig werden, wenn die häusliche Pflege nicht<br />

in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann, etwa bei Berufstätigkeit der<br />

Pflegeperson.<br />

Pflegestufe 1 derzeit in Höhe von 450 € voraussichtl. ab 2010 440 L<br />

Pflegestufe 2 derzeit in Höhe von 1.100 € voraussichtl. ab 2010 1.040 L<br />

Pflegestufe 3 derzeit in Höhe von 1.550 € voraussichtl. ab 2010 1.510 L<br />

Stand: 06.01.2012


Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 57<br />

Stationäre Pflege<br />

Für die stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegekasse in der:<br />

Pflegestufe 1 derzeit in Höhe von 1.023 € voraussichtl. ab 2010 1.023 L<br />

Pflegestufe 2 derzeit in Höhe von 1.279 € voraussichtl. ab 2010 1.279 L<br />

Pflegestufe 3 derzeit in Höhe von 1.550 € voraussichtl. ab 2010 1.510 L<br />

Pflegestufe 3+ derzeit in Höhe von 1.918 € voraussichtl. ab 2010 1.825 L<br />

Stand: 06.01.2012<br />

Hilfen für Menschen mit erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz<br />

Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder<br />

psychischen Erkrankungen sind in ihrer Alltagskompetenz oft erheblich eingeschränkt.<br />

Diesem Personenkreis stehen finanzielle Leistungen, das sogenannte „Betreuungsgeld“,<br />

aus ihrer Pflegeversicherung zu.<br />

So können Personen mit einem vergleichsweise niedrigen allgemeinen Betreuungsaufwand<br />

den Grundbetrag von 100 Euro monatlich erhalten, wobei Menschen mit<br />

erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf ein erhöhter Betrag in Höhe von 200 Euro<br />

monatlich zusteht.<br />

Die tatsächliche Höhe des zusätzlichen Betreuungsbedarfes wird im Einzelfall von der<br />

Pflegekasse festgelegt und richtet sich nach den durch den MDK festgestellten dauerhaften<br />

und regelmäßigen Schädigungen und Fähigkeitsstörungen.<br />

Als Kriterien für die Höhe des Betreuungsgeldes sind folgende Fähigkeitsstörungen<br />

maßgeblich:<br />

• Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)<br />

• Verkennen oder Verursachen gefährdeter Situationen<br />

• Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdeten<br />

Substanzen<br />

• Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation<br />

• Im situativen Kontext inadäquates Verhalten<br />

• Unfähigkeit die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse<br />

wahrzunehmen (Hunger, Durst, Verletzungen werden nicht wahrgenommen)<br />

• Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden<br />

Maßnahmen<br />

• Störungen der höheren Hirnfunktion (findet seine Wohnung nicht wieder, erkennt<br />

Angehörige nicht)<br />

• Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus


58<br />

• Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen<br />

• Verkennen der Alltagssituationen und inadäquates Reagieren<br />

• Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten<br />

• Zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

Der MDK stellt, anhand dieser Kriterien fest, ob bei der begutachteten Person ein<br />

niedri ger oder erhöhter Betreuungsaufwand vorliegt. Danach richtet sich dann die Höhe<br />

des zustehenden Betreuungsgeldes.<br />

Allerdings kann der zusätzliche Betreuungsbetrag nur zweckgebunden eingesetzt werden,<br />

beispielsweise durch die Inanspruchnahme von:<br />

• Tages- oder Nachtpflege<br />

• Kurzzeitpflege<br />

• Besondere Angebote der zugelassenen Pflegedienste im Bereich der allgemeinen<br />

Beaufsichtigung und Betreuung<br />

• Nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote<br />

• Niedrigschwellige Betreuungsangebote, die von Pflegestützpunkten vermittelt werden.<br />

Diese Leistungen stehen auch Personen unterhalb der Pflegestufe 1, man spricht hier<br />

von der sogenannten „Pflegestufe 0“, zu.<br />

Besondere Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt leben in Deutschland etwa 1,1 Mio. Menschen die an Demenz<br />

erkrankt sind wobei sich diese Zahl bis 2030 auf gut 1,7 Mio. erhöhen wird.<br />

Trotz intensiver Ursachenforschung liegen bisher nur wenige Erkenntnisse vor, wie die<br />

Krankheit verhindert oder geheilt werden kann.<br />

Durch gezielte Maßnahmen kann jedoch dazu beigetragen werden, das Fortschreiten<br />

der Krankheit in gewissem Maße zu verlangsamen und die Lebenssituation der<br />

Betroffenen zu verbessern.<br />

„Betreuungsgeld“ für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

Häufig geht es an Demenz erkrankten Menschen, zumindest in den frühen Krankheitsstadien,<br />

körperlich vergleichsweise gut, so dass sie sehr häufig, trotz diagnostizierter<br />

Demenz, keine Pflegestufe zuerkannt bekommen.<br />

Dadurch standen ihnen bisher auch keinerlei Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse<br />

zu.<br />

Seit dem 01.07.2008 haben nun auch Demenzerkrankte ohne Pflegestufe die Möglichkeit,<br />

Betreuungsgeld von ihrer Pflegekasse zu erhalten.<br />

Je nach Einschränkungen in der Alltagskompetenz (siehe Kapitel 5/Hilfen für Menschen<br />

mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz) stehen Ihnen 100 Euro monatlich bei<br />

niedrigem Betreuungsbedarf und 200 Euro bei erheblichem Betreuungsbedarf zu.<br />

Der Grad des Betreuungsbedarfes wird in einer Feststellungsbegutachtung vom MDK<br />

festgelegt, wovon auch abhängig ist, ob dem Betroffenen 100 Euro oder 200 Euro<br />

monatliches Betreuungsgeld zustehen.


Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 59<br />

Die Leistungen können bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden und müssen<br />

bei Bezug zweckgebunden verwendet werden.<br />

„Alltagsbegleiter“ – zusätzliches Personal in Pflegeheimen<br />

Auch das Leistungsangebot in Pflegeheimen wird durch gesonderte Angebote der<br />

zusätzlichen Betreuung und Aktivierung für demenziell erkrankte Bewohner verbessert.<br />

In vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen kann zusätzliches Betreu ungs -<br />

personal, sogenannte „Alltagsbegleiter“, für Bewohnerinnen und Bewohner mit erheb-<br />

lichem allgemeinen Betreuungsbedarf eingesetzt werden.<br />

Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen entsprechend<br />

den vereinbarten Regelungen getragen. Die Heimbewohnerinnen und -bewohner, bei<br />

denen ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf festgestellt wurde, werden nicht<br />

mit Kosten belastet.<br />

Keine Pflegestufe – „Pflegestufe 0“<br />

Auch demenzerkrankte Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, bei<br />

denen noch nicht die Voraussetzungen für eine Pflegestufe (sogenannte „Pflegestufe 0“)<br />

vorliegen, haben seit dem 01.07.2008 den Anspruch auf einen Betreuungsbedarf.


60<br />

Sonderfall „Beihilfeanspruchsberechtigte“<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

Zu dem Personenkreis der Beihilfeberechtigten gehören in der Regel ehemalige Staatsbedienstete,<br />

beispielsweise Beamte, Soldaten und möglicherweise auch deren Ehepartner.<br />

Mit Eingang des Einstufungsbescheides einer Pflegestufe besteht Klarheit über einen<br />

eventuellen Anspruch auf Beihilfe, da die Pflegekasse in diesem Fall nur einen Anteil<br />

(z. B. 30% oder 50%) an der monatlichen Pflegepauschale übernimmt.<br />

Der verbleibende Rest muss vom Beihilfeberechtigten direkt bei der Beihilfestelle<br />

beantragt werden. Die Zahlungen werden dann direkt an den Beihilfeberechtigten<br />

ausgezahlt und müssen von diesem direkt an die stationäre Einrichtung gezahlt werden.<br />

Die Zahlungs-sätze der Beihilfestellen sind normalerweise denen der gesetzlichen<br />

Pflegekassen angepasst (siehe auch die Beitragszahlungen der jeweiligen Pflegestufe).


Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

Widerspruchsmöglichkeiten<br />

Nachdem sich ein Mitarbeiter des MDK einen persönlichen, in Ihrem häuslichen Umfeld<br />

stattfindenden Eindruck von Ihrem Pflegebedarf gemacht hat, erhalten Sie nach einiger<br />

Zeit ein Gutachten, aus dem Sie entnehmen können, ob und in welche Pflegestufe Sie eingruppiert<br />

wurden. Daraus ergibt sich auch die Höhe der Leistungen die Ihnen zustehen.<br />

Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht einen<br />

Widerspruch bei Ihrer zuständigen Pflegekasse zu stellen. Dieser kann formlos abgefasst<br />

sein und sollte nach Möglichkeit eine Widerspruchsbegründung von Ihnen enthalten.<br />

Es ist ratsam, diesen Widerspruch zu kopieren und per Einschreiben zu versenden,<br />

damit Sie für die weitere Beweisführung Belege in der Hand haben.<br />

Der Widerspruch hat zur Folge, dass eine erneute Begutachtung stattfindet, in der Regel<br />

durch einen anderen Mitarbeiter des MDK. Stellen Sie Ihren Pflegebedarf so genau wie<br />

möglich dar und teilen Sie diesem Mitarbeiter detailliert Ihre körperlichen Einschränkungen<br />

mit. Zu Ihrer Unterstützung ist es ratsam, wenn bei diesem Termin ein Angehöriger,<br />

Bekannter oder Nachbar Ihres Vertrauens anwesend ist.<br />

Legen Sie unter Umständen auch ein Pflegetagebuch an, aus dem Ihr täglicher Pflegebedarf<br />

ersichtlich wird. Es kann Ihnen auch dabei dienen, wichtige Informationen bei<br />

der Begutachtung nicht zu vergessen.<br />

Sollte Ihrem Widerspruch statt gegeben werden, erhalten Sie rückwirkend, ab dem Zeitpunkt<br />

der Erstbegutachtung, die Leistungen, die sich aus der neuen Pflegestufe ergeben.<br />

Neubegutachtung bei erhöhter Pflegebedürftigkeit<br />

Regelmäßig, einmal pro Jahr, überprüft ein Mitarbeiter des MDK in Form einer persönlichen<br />

Begutachtung, ob die Leistungen, die Sie aus Mitteln der Pflegeversicherung<br />

erhalten, noch gerechtfertigt sind.<br />

Sollte die Begutachtung ergeben, dass Ihr Pflegebedarf beispielsweise weniger als<br />

46 Minuten am Tag beträgt, wird Ihnen die „Pflegestufe 1“ aberkannt. Andernfalls kann<br />

die Neubegutachtung jedoch auch ergeben, dass Ihre bisherige Pflegestufe und die<br />

Leistungen, die Sie daraus beziehen, Ihrem tatsächlichen Pflegebedarf nicht mehr<br />

entsprechen. In diesem Fall werden Sie in eine höhere Pflegestufe eingruppiert und<br />

können entsprechend höhere Leistungen in Anspruch nehmen.<br />

Selbstverständlich haben auch Sie bei erhöhter Pflegebedürftigkeit jederzeit die Möglich<br />

keit einen formlosen Antrag auf Neubegutachtung bei Ihrer Pflegekasse zu stellen.<br />

Die Überprüfung läuft nach den selben Kriterien wie bei „Einstufungs ver fahren und<br />

was zu beachten ist“ beschrieben ist ab.<br />

Bei Bewilligung Ihres Antrages erhalten Sie die Leistungen von der Pflegekasse immer<br />

rückwirkend, ab Antragstellung.<br />

61


62<br />

LEISTUNGEN AUS DER SOZIALHILFE<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflege versicherung sehen keine allumfassende<br />

Abdeckung der tatsächlichen Pflegekosten vor (siehe auch „Leistungen aus<br />

der Pflegeversicherung“). Die Tatsache, dass beispielsweise Heimkosten nicht aus<br />

eigenen Mitteln und gänzlich aus Leistungen der Pflegekasse gedeckt werden<br />

können, löst oftmals Unbehagen und Unsicherheit beim Pflegebedürftigen oder<br />

dessen Angehörigen aus.<br />

Wer hat Anspruch auf Leistungen?<br />

Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland kann die Hilfe der Solidargemeinschaft<br />

in Anspruch nehmen, wenn er in eine persönliche Notlage gerät. Bis zur Einführung<br />

der Pflegeversicherung hatte vor allem die Sozialhilfe die Aufgabe, die erforderliche<br />

Pflege finanziell zu sichern. Seit Mitte 1990 übernimmt die Pflegeversicherung anteilig<br />

die Kosten für ambulante und stationäre Pflege. Dennoch reichen oftmals die eigenen<br />

finanziellen Mittel nicht aus, um den Pflegebedarf zu finanzieren. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen muss unterstützend vom Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ erbracht werden,<br />

um die Kosten für die Pflege abzudecken.<br />

Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ haben Personen,<br />

• die nicht Mitglieder einer gesetzlichen Pflegeversicherung sind,<br />

• bei denen der notwendige Pflegeaufwand unbestritten ist, jedoch unterhalb der in<br />

der Pflegeversicherung festgelegten Mindestgrenze liegt (Pflegestufe 0) oder<br />

deren Pflegebedürftigkeit voraussichtlich sechs Monate nicht übersteigt,<br />

• die nicht in der Lage sind, die stationären Heimkosten aus eigenen finanziellen<br />

Mitteln abzudecken haben Anspruch auf „ergänzende Hilfe zur Pflege“,<br />

• die bereits vor Eintreten einer Pflegebedürftigkeit Leistungen aus der Sozialhilfe<br />

bezogen haben und sich die Voraussetzungen für eine entsprechende Unterstützung<br />

nicht geändert haben.<br />

In den genannten Fällen wird zunächst die finanzielle Bedürftigkeit der betreffenden<br />

Person geprüft, bevor finanzielle Hilfe im Rahmen der Sozialhilfe geleistet wird.<br />

„Hilfe zur Pflege“ oder „ergänzende Hilfe zur Pflege“ aus Mitteln der Sozialhilfe<br />

erhält nicht,<br />

• wer sich selber helfen kann und die zusätzlich entstehende Pflegekosten aus<br />

eigenen finanziellen Mitteln aufbringen kann,<br />

• wer Angehörige hat, die den Pflegebedürftigen finanziell unterstützen können<br />

(siehe auch „Unterhaltspflicht“) oder bereits von Trägern anderer Sozialleistungen<br />

finanzielle Mittel erhält,<br />

• wer über eine bestimmte Vermögensansammlung verfügt<br />

(siehe auch „Vermögenseinsatz“).


Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

Wie Sie Leistungen beziehen können<br />

Sollte in Ihrem Fall eine finanzielle Lücke zwischen eigenem Einkommen und Höhe<br />

der Pflegekosten entstehen und alle Voraussetzungen zum Bezug von „Hilfe zur<br />

Pflege“ erfüllt sein, ist es ratsam einen entsprechenden Antrag bei Ihrem zuständigen<br />

Sozialamt zu stellen – allerdings überprüft das Sozialamt Ihr Vermögen und stellt evtl.<br />

fest, ob es Personen gibt, die Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig sind. Den Antrag<br />

können Sie sich direkt vor Ort abholen oder vom Sozialamt zuschicken lassen.<br />

Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig und wahrheitsgemäß aus, denn das Sozialamt<br />

überprüft Ihre Angaben.<br />

In der Regel sind dem Antrag folgende Unterlagen (in Kopie) beizufügen:<br />

• Antrag auf „Hilfe zur Pflege“<br />

• Personalausweis<br />

• Einstufungsbescheid (Pflegestufe) der Pflegekasse<br />

• Aktuelle Rentenbescheide<br />

• Sparbücher<br />

• Aktuelle Girokontoauszüge<br />

• Ggf. Mietvertrag<br />

• Nachweis über Lebens-/Sterbeversicherungen<br />

• Nachweis über sonstige Einkünfte oder Vermögen<br />

• Ggf. Schwerbehindertenausweis<br />

Die Antragstellung kann nur durch den Bedürftigen selbst, bzw. durch eine von ihm<br />

bevollmächtigte Person oder den gerichtlich bestellten Betreuer erfolgen.<br />

Hat die Bearbeitung Ihres Antrages ergeben, dass Sie unterstützungsbedürftig sind,<br />

erhalten Sie rückwirkend, ab Antragstellung, Leistungen aus der Sozialhilfe.<br />

Unterhaltspflicht<br />

Professionelle Pflege, ob ambulant oder stationär, hat ihren Preis und ist oftmals aus<br />

eigenen finanziellen Einkünften nicht gänzlich zu decken. Wenn das der Fall ist, kann<br />

ein entsprechender Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Finanzierungslücke<br />

gestellt werden.<br />

Das Sozialamt überprüft dann, ob es Familienangehörige gibt, die dem Antragsteller<br />

gegenüber unterhaltspflichtig sind.<br />

Als unterhaltspflichtig gelten Verwandte in gerader Linie, d.h. der Ehepartner, eigene<br />

Kinder, Enkelkinder oder Urenkel. Sie können zur Unterhaltspflicht herangezogen werden,<br />

allerdings nur dann, wenn der eigene Unterhalt nicht gefährdet ist.<br />

Vorrangig ist der Ehepartner unterhaltspflichtig, anschließend werden die Kinder ihren<br />

Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Das Sozialamt überprüft, ob und in welcher Höhe<br />

den Kindern Unterhaltszahlungen zugemutet werden können. Auch Schwiegerkinder<br />

können indirekt für die Pflegekosten ihrer Schwiegereltern herangezogen werden,<br />

63


64<br />

wenn der Ehepartner nur über ein geringes Einkommen verfügt.<br />

Schwiegerkinder sind ihrem Ehepartner zum Unterhalt verpflichtet und müssen ihm<br />

beispielsweise Taschengeld gewähren. Diese Einnahme kann dann zur Deckung der<br />

Pflegekosten herangezogen werden.<br />

Dennoch gilt der Grundsatz, dass unterhaltspflichtige Angehörige einen Rechtsanspruch<br />

auf Einkommensselbsterhalt zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten haben. Der<br />

Selbsterhalt liegt derzeit bei 1.250 Euro für den Unterhaltspflichtigen selber und<br />

950 Euro für seinen Ehepartner. Neben den Einkünften aus der Erwerbsarbeit werden<br />

auch andere Einkünfte z.B. aus Mieteinnahmen, Wertpapieren u.ä. zur Berechnung der<br />

Unterhaltshöhe herangezogen. Unangetastet bleibt in der Regel das selbst genutzte<br />

Haus oder die Eigentumswohnung, die Höhe des Schonvermögens (siehe auch<br />

„Vermögenseinsatz“) ist nicht eindeutig festgelegt.<br />

Sind Sie mit der vom Sozialamt berechneten Unterhaltshöhe nicht einverstanden, lassen<br />

Sie sich von einer Beratungsstelle oder einem Fachanwalt beraten und legen Sie gegen<br />

den Bescheid Widerspruch ein.<br />

Vermögenseinsatz<br />

Viele Menschen legen sich im Laufe ihres Lebens finanzielle Rücklagen an, um beispielsweise<br />

auch im Alter auf Lebensqualität und diverse Annehmlichkeiten nicht<br />

verzichten zu müssen. Andere sparen aber auch ganz bewusst für Notlagen um den<br />

Angehörigen oder dem Staat nicht „zur Last“ zu fallen. Die Motive zu Sparen sind recht<br />

unterschiedlich. An die Finanzierung für den Fall, dass eigene Pflegebedürftigkeit eintritt,<br />

denkt man dabei vielleicht nicht unbedingt an erster Stelle.<br />

Um so bestürzender kann es dann im Einzelfall sein, wenn erspartes Vermögen für die<br />

entstehenden Pflegekosten eingesetzt werden muss. Reichen die aktuellen Einkünfte<br />

aus der Renten- oder Pensionskasse zur Deckung der eigenen Pflegekosten nicht aus,<br />

hat man nicht zwangsläufig auch den Anspruch, die aus Steuergeldern gezahlten<br />

Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ zu erhalten. Ob Sie diese Leistungen erhalten, ist auch<br />

von der Höhe Ihres Vermögens abhängig. Im Sinne der Sozialhilfe gilt das gesamte<br />

Grund- und Barvermögen als Vermögen.<br />

Vom Sozialamt als Vermögen angerechnet werden:<br />

• Barvermögen<br />

• Spar- und Giroguthaben<br />

• Wertpapiere<br />

• Bausparverträge/Lebensversicherungen<br />

• Genossenschaftsanteile<br />

• Pkws<br />

• Haus- und Grundbesitz<br />

• Sachwerte, z.B. Schmuck, Antiquitäten etc.<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?


Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

65<br />

Das Sozialamt überprüft, ob Sie in den letzten 10 Jahren vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit<br />

Vermögenswerte an eine andere Person verschenkt haben und ermisst<br />

dann, ob diese vom Beschenkten zurück gefordert werden müssen.<br />

Schonvermögen<br />

Vom Sozialamt nicht angetastet und als Schonvermögen erhalten bleiben derzeit:<br />

• 2.600 Euro den Haushaltsvorstand, zuzüglich<br />

• 614 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner, zuzüglich<br />

• 256 Euro für jede unterhaltene Person (z.B. Kinder)<br />

Das heißt, ein Alleinlebender, auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesener Mensch, darf Vermögen<br />

in Höhe von derzeit 2.600 Euro aufweisen. Sollte er einer Person gegenüber<br />

unterhaltspflichtig sein, erhöht sich das Schonvermögen um 256 Euro auf 2.856 Euro.<br />

In Ehe- oder Lebensgemeinschaften, in denen der Partner auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen<br />

ist, darf das Vermögen nicht 3.214 Euro übersteigen. Sollte der auf „Hilfe zur<br />

Pflege“ angewiesene einer anderen Person gegenüber Unterhalt zahlen müssen,<br />

erhöht sich das Schonvermögen um 256 Euro auf 3.470 Euro.<br />

Des Weiteren zählt folgender Besitz zum Schonvermögen:<br />

• „Angemessener Hausrat“<br />

• Familien- und Erbgrundstücke, sofern der Verkauf eine unangemessene Härte<br />

bedeuten würde<br />

• „Angemessenes Hausgrundstück“, das von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder von Ihren<br />

minderjährigen Kindern bewohnt werden muss. (Mehrfamilienhäuser, Luxusvillen<br />

oder Geschäftsgebäude gelten in der Regel nicht als „angemessenes Hausgrundstück“


Rechtsfragen frühzeitig klären 67<br />

Kapitel 6<br />

Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Bedeutet Pflegebedürftigkeit den Verlust der Entscheidungsfähigkeit? .......................... 68<br />

Die gesetzliche Betreuung .......................................................................................................... 68<br />

Wann ist eine gesetzliche Betreuung notwendig? ................................................................ 69<br />

Aufgabenbereich eines gesetzlichen Betreuers .................................................................... 69<br />

Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Betreuers ............................................................. 71<br />

VOLLMACHTEN UND VERFÜGUNGEN<br />

Patientenverfügung ....................................................................................................................... 74<br />

Vorsorgevollmacht ......................................................................................................................... 76<br />

Betreuungsverfügung .................................................................................................................... 78<br />

Testament ........................................................................................................................................ 79<br />

Vorsorgeordner ............................................................................................................................... 81


68<br />

Bedeutet Pflegebedürftigkeit den Verlust der<br />

Entscheidungsfähigkeit?<br />

Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Viele Menschen haben Angst davor, mit dem Absenken eigener körperlicher oder<br />

geistiger Kräfte auf die Hilfe und Unterstützung anderer Menschen angewiesen zu sein.<br />

Diese Vorstellung, nach jahrzehntelanger Selbständigkeit nicht mehr selbst für sich<br />

verantwortlich zu sein und existentielle Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu<br />

können, verursacht nachvollziehbare Sorgen und Befürchtungen.<br />

In den nachfolgenden Kapiteln soll Ihnen diese Angst etwas genommen werden, denn<br />

selbstverständlich bedeutet Pflegebedürftigkeit nicht zwangsläufig den Verlust der<br />

Entscheidungsfähigkeit und der eigenen Würde.<br />

Durch vorzeitig abgefasste Vollmachten oder Verfügungen können Sie beispielsweise<br />

schon für den Notfall, selbstbestimmt festlegen, wer sich um Ihre Angelegenheiten<br />

kümmern soll und sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Abneigungen bei Krankheit<br />

oder im Alter Berücksichtigung finden.<br />

Auch wenn es notwendig ist, Ihnen eine rechtliche Betreuung zur Seite zu stellen,<br />

bedeutet das nicht, wie häufig angenommen eine Entmündigung. Seitens des<br />

Amtsgerichts wird sehr genau geprüft, in welchen Bereichen eine unterstützende Hilfe<br />

durch einen Betreuer benötigt wird.<br />

Der Betreuer unterliegt darüber hinaus einer großen Kontrolle durch das Gericht und ist<br />

verpflichtet, sein Handeln immer zum Wohle seines Betreuten auszuführen.<br />

Vertiefende Informationen dazu finden Sie in den nun folgenden Kapiteln.<br />

Die gesetzliche Betreuung<br />

Der Begriff „gesetzliche Betreuung“ ist bei vielen Menschen (die sich noch nicht so<br />

intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt haben) häufig an Assoziationen wie<br />

Vormundschaft, Pflegschaft, Entmündigung geknüpft. Die Folge sind Ängste, Unsicherheit<br />

und andere negativ besetzte Gefühle, wenn es um die Beantragung einer gesetzlichen<br />

Betreuung geht.<br />

Dem Gesetz nach besteht eine gesetzliche Betreuung darin, dass für eine volljährige,<br />

hilfebedürftige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten<br />

Umfang für sie handelt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen,<br />

soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist, bleibt dabei erhalten.<br />

Im folgenden Kapitel werden Ihnen umfassende Informationen zum Thema „gesetzliche<br />

Betreuung“ gegeben, die Ihnen Ihre Ängste und Irritationen zu diesem Thema nehmen<br />

können.


Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Wann ist eine gesetzliche Betreuung notwendig?<br />

Ein gesetzlicher Betreuer kann nur eingesetzt werden, wenn bei der betroffenen Person<br />

eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf mindestens eine der im Gesetz definierten<br />

Krankheiten oder Behinderungen beruht:<br />

Psychische Krankheiten<br />

• Seelische Erkrankungen, ohne dass eine körperliche Erkrankung festgestellt wurde<br />

• Seelische Störungen, verbunden mit einer körperlichen Erkrankung<br />

(Hirnhautentzündung, Gehirnverletzungen)<br />

• Abhängigkeitserkrankungen (Sucht) bei entsprechendem Härtegrad<br />

• Neurosen/Psychosen bei entsprechendem Härtegrad<br />

Geistige Behinderungen<br />

• Angeborene oder während der Geburt erworbene Hirnschädigung<br />

• Frühkindliche Hirnschädigungen/Retardierung der Intelligenzdefekte einhergehen<br />

• Seelische Behinderungen<br />

• Psychische/seelische Beeinträchtigungen, die infolge von psychischen Erkrankungen<br />

entstanden sind (Depression, Zwänge)<br />

• Geistiger Abbauprozess im Alter<br />

• Körperliche Behinderungen<br />

• Körperliche Behinderungen, die die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen<br />

Angelegenheiten teilweise aufheben oder wesentlich behindern (dauernde<br />

Bewegungsunfähigkeit, Bettlägerigkeit)<br />

• Zur Krankheit oder Behinderung muss ein Fürsorgebedürfnis hinzutreten<br />

(Vermögens-, Renten- oder Wohnungsangelegenheiten, Fragen der Gesundheits-<br />

fürsorge und des Aufenthalts)<br />

Aufgabenbereiche eines gesetzlichen Betreuers<br />

Die Betreuung stellt eine Hilfe für den Betroffenen dar, kann aber auch als negativer<br />

Eingriff empfunden werden, wenn er mit der Bestellung nicht einverstanden ist.<br />

Gegen den Willen der Betroffenen, wenn er diesen frei bilden kann, darf ein Betreuer<br />

nicht eingesetzt werden. Für den Fall, dass der Betroffene seinen Willen hinsichtlich<br />

der Betreuerauswahl nicht mehr frei bilden kann, entscheidet das Amtsgericht über<br />

den Betreuer. Dabei soll immer auch das Wohl des Betroffenen und dessen individuelle<br />

Situation Berücksichtigung finden.<br />

69


70<br />

Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Für alle Bereiche des Betreuungsrechts gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit.<br />

Dieser bezieht sich darauf:<br />

• Ob eine Betreuerbestellung unbedingt notwendig ist (ärztliches Attest,<br />

psychiatrisches Gutachten durch Gericht im Auftrag gegeben).<br />

• In welchen Bereichen der Betroffene betreuerische Hilfestellung benötigt<br />

(diese wird durch einen Richter des Amtsgerichts festgestellt).<br />

• Über welchen Zeitraum eine gesetzliche Betreuung laufen soll.<br />

In der Regel nicht länger als sieben Jahre, danach muss über das Fortbestehen einer<br />

gesetzlichen Betreuung richterlich erneut entschieden werden.<br />

Per Gesetz ist eine Betreuung aufzuheben, wenn die Notwendigkeit dafür nicht<br />

mehr besteht.<br />

Sowohl Betreuer als Betreuter können dem Vormundschaftsgericht eine<br />

Betreuungsauflösung mitteilen, wenn die Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr<br />

begründet ist.<br />

Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung<br />

Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung<br />

tatsächlich erforderlich ist.<br />

Was die Betreuten noch selbst tun können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter<br />

benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt.<br />

• Ärztliche Maßnahmen und Sorge um die Gesundheit<br />

• Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />

• Unterbringungsähnliche Maßnahmen (geschlossene Abteilungen in Anstalten,<br />

Heimen) freiheitsentziehende Maßnahmen<br />

• Wohnungsauflösung<br />

• Vermögensfürsorge<br />

• Behörden- Rechtsangelegenheiten<br />

• Regelung des Post- und Fernmeldeverkehrs<br />

• Vertretung vor Gericht<br />

Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Wirkungskreis<br />

zu vertreten.<br />

Er hat insoweit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters, der den Betreuten gerichtlich<br />

und außergerichtlich vertritt.<br />

Eine Erweiterung seiner betreuerischen Aufgaben bedarf der Zustimmung des<br />

Vormundschaftsgerichtes


Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Persönliche Betreuung<br />

Der Betreuer muss den Betreuten in seinem Aufgabenbereich persönlich betreuen.<br />

Die Betreuung darf sich nicht nur auf die Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs<br />

beschränken, wichtiger Teil ist vielmehr der persönliche Kontakt.<br />

Auch wenn der Betreute so stark behindert ist, dass ein Gespräch mit ihm nicht möglich<br />

ist, muss der Betreuer ihn von Zeit zu Zeit aufsuchen, um sich einen Überblick von<br />

seinem Zustand zu verschaffen.<br />

Im Rahmen seines Wirkungskreises hat der Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass der<br />

Betreute gefördert wird und Rehabilitationschancen genutzt werden.<br />

Mindestens einmal jährlich muss der Betreuer dem Vormundschaftsgericht, schriftlich<br />

oder mündlich, über die Betreuung berichten.<br />

Betreuung zum Wohl der Betreuten<br />

• Der Betreuer muss sich durch regelmäßige persönliche Kontakte und Besprechen<br />

wichtiger Entscheidungen ein Bild davon machen, welche Vorstellungen der<br />

Betreute hat, was er gerne möchte und was er nicht will.<br />

Ausnahme: Der Betreute kann nicht selbst ermessen, welche Entscheidungen zu<br />

seinem Wohl sind.<br />

• Patientenverfügungen sind zu beachten<br />

• Anhaltspunkte über Wünsche/Vorstellungen des Betreuten können Gespräche mit<br />

Angehörigen/Bekannten etc. ergeben.<br />

Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Betreuers<br />

Der Staat sorgt sich um seine Bürger, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre<br />

Rechtsangelegenheiten selbst zu erledigen. Es wird dann vom Vormundschaftsgericht<br />

eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt. Dies kann ein Berufsbetreuer sein, oder<br />

in weiser Voraussicht wurde vom Betroffenen bereits in einer „Betreuungsverfügung“<br />

ein möglicher Betreuer (z. B. Familienangehörige, Freunde) bestimmt. Das Vormundschaftsgericht<br />

folgt dem Wunsch im Regelfall, sofern die benannte Person die notwendigen<br />

persönlichen Voraussetzungen für seine betreuerischen Aufgaben mitbringt.<br />

Die Betreuung soll in erster Linie als Hilfe verstanden werden. Mit der Anordnung der<br />

Betreuung verliert der Betreute keine Eigenentscheidungsmöglichkeiten.<br />

Der Betreuer hat vielmehr die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten so zu regeln,<br />

wie es „sein Wohl“ erfordert. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass in der Betreuung<br />

stets das zu tun sei, was der Betreuer wolle. Ein sinnloses (oder letztendlich schädigendes)<br />

Einwirken des Betreuers auf einen Betreuten kann Missbrauch bedeuten und<br />

die Eignung des Betreuers in Frage stellen.<br />

Die Wünsche des Betreuten sind wichtig. Sie sind zu berücksichtigen, sind aber nicht<br />

der alleinige Maßstab. Wäre es anders, dann könnten (vernünftige) Maßnahmen des<br />

Betreuers vielfach nicht durchgeführt werden.<br />

71


72<br />

Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Ein gerichtlich bestellter Betreuer unterliegt von seinem ersten Schritt an der gesetzlichen<br />

Aufsicht und Kontrolle des zuständigen Vormundschaftsgerichtes.<br />

So darf ein Betreuer nur im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabenkreise für seinen<br />

Betreuten handeln.<br />

Beispiele<br />

Gesundheitsfürsorge<br />

Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztlichen Eingriffe sind nur zulässig, wenn<br />

der Betreute ihnen zustimmt. Daher muss der Betreuer sich vergewissern und<br />

rechtlich absichern, ob ein Betreuter noch einwilligungsfähig ist.<br />

Der Betreuer muss sich vom Arzt schriftlich vorlegen lassen, bei welchen<br />

ärztlichen Maßnahmen der Patient einwilligungsfähig ist und wo eine<br />

Einwilligungsunfähigkeit vorliegt.<br />

Bei einwilligungsunfähigen Patienten, hat der Betreuer über ärztliche Maß ­<br />

nahmen zu entscheiden. (Wünsche des Patienten, z. B. in einer<br />

Patientenverfügung abgefasst sind zu beachten, soweit dies seinem Wohl nicht<br />

zuwiderläuft).<br />

Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes muss der Betreuer einholen,<br />

wenn begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund einer ärztlichen<br />

Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen<br />

Schaden erleidet.<br />

Keine Genehmigungspflicht besteht in Eilfällen, wenn mit dem Aufschub der<br />

ärztlichen Maßnahme für den Betreuten Gefahr verbunden wäre.


Rechtsfragen frühzeitig klären 73<br />

Aufenthaltsbestimmung<br />

Z. B. „Unterbringungsähnliche Maßnahmen“<br />

Wenn Betreute außerhalb geschlossener Abteilungen in Anstalten, Heimen<br />

oder sonstigen Einrichtungen leben, so ist dies nicht genehmigungsbedürftig.<br />

Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bedarf es in allen Fällen, in denen<br />

einem Betreuten<br />

• durch mechanische Vorrichtungen (Bettgitter, Bauchgurt) oder<br />

• Medikamente<br />

die Freiheit entzogen werden soll.<br />

Dies gilt auch, wenn der Betreute bereits mit gerichtlicher Genehmigung<br />

untergebracht ist.<br />

Eine Freiheitsentziehung liegt nicht vor:<br />

• wenn der Betreute auch ohne die Maßnahme gar nicht in der Lage wäre,<br />

sich fortzubewegen oder ihm die Maßnahme nicht an der willentlichen<br />

Fortbewegung hindert,<br />

(Beispiel: Zum Schutz vor dem Herausfallen aus dem Bett wird ein Gurt<br />

angebracht, den der Betreute aber, falls er das will, öffnen kann.)<br />

• wenn der Betreute mit der Maßnahme einverstanden ist und er die entspre­<br />

chende Einwilligungsfähigkeit besitzt.<br />

(Beispiel: Der Bewohner will zum eigenen Schutz ein Bettgitter.)<br />

Bei einwilligungsunfähigen Betreuten entscheidet deren Betreuer (mit<br />

Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“) über die Zustimmung von unterbringungsähnlichen<br />

Maßnahmen<br />

Dauer einer gesetzlichen Betreuung<br />

Laut Betreuungsgesetz beträgt die Dauer einer gesetzlichen Betreuung maximal sieben<br />

Jahre. Danach muss spätestens überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine<br />

Betreuung noch vorliegen.<br />

• Die Betreuung ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen wegfallen.<br />

• Die Betreuung kann aufgehoben und ein Betreuerwechsel vorgenommen werden,<br />

wenn der Betreuer seinen Pflichten nicht nachkommt oder grobfahrlässig gegenüber<br />

seinem Betreuten handelt.<br />

• Die gesetzliche Betreuung endet mit dem Tod.


74<br />

VOLLMACHTEN UND VERFÜGUNGEN<br />

Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Im Jahre 2004 stand jeder vierte Bundesbürger über 65 Jahre unter einer gesetzlichen<br />

Betreuung. Es wird geschätzt, dass im Jahr 2030 jeder dritte Bundesbürger<br />

eine gesetzliche Betreuung bedarf.<br />

Diese Tendenz macht deutlich, wie wichtig es ist, bereits im Vorfeld für den Fall<br />

der eigenen Hilfsbedürftigkeit rechtzeitig selbst vorzusorgen und zu bestimmen,<br />

wer Ihre Interessen im Ernstfall vertreten soll.<br />

Patientenverfügung<br />

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich<br />

entscheidungsunfähig bin?<br />

• In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgelegt werden, für den Fall der<br />

Entscheidungsunfähigkeit, ob und wie jemand ärztlich behandelt werden möchte.<br />

• Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt.<br />

Sie kann zusätzlich Anweisungen an eine gesetzliche Betreuung oder einen<br />

Bevollmächtigten enthalten.<br />

• Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen<br />

zum eigenen Leben und Sterben oder religiöse Anschauungen als Ergänzung und<br />

Auslegungshilfe in der Patientenverfügung mit abzufassen.<br />

• Es ist empfehlenswert, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht für<br />

„Gesundheitsangelegenheiten“ zu koppeln (siehe auch „Vorsorgevollmacht“).<br />

Der Bevollmächtigte kann dadurch stärker Einfluss nehmen, wenn der Betroffene<br />

keinen Einfluss mehr auf die medizinische Behandlung nehmen kann.<br />

• Es ist empfehlenswert eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu<br />

erneuern oder zu bestätigen (z. B. jährlich).<br />

So kann man seine Entscheidungen überprüfen und dokumentieren, dass die<br />

Entscheidungen stabil und wohl überlegt sind.<br />

• Die Patientenverfügung sollte so hinterlegt sein, dass insbesondere behandelnde<br />

Ärzte, Bevollmächtigte, Betreuer, gegebenenfalls das Vormundschaftsgericht<br />

möglichst schnell in dessen Besitz kommen.<br />

Dazu kann es sinnvoll sein, einen entsprechenden Hinweis bei sich zu tragen.<br />

Bei Aufnahme ins Krankenhaus oder Pflegeheim sollte man auf eine bestehende<br />

Patientenverfügung hinweisen.<br />

Muss eine Patientenverfügung beachtet werden?<br />

Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztlichen Maßnahmen in<br />

bestimmten Situationen enthalten sind, sind sie für den behandelnden Arzt verbindlich.<br />

Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein.<br />

„Patientenverfügungen sind verbindlich, sofern sie sich auf konkrete Behandlungs -<br />

situationen beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht<br />

mehr gelten lassen würde.“


Rechtsfragen frühzeitig klären 75<br />

Das heißt, wenn ein Patient mehrfach seine Patientenverfügung widerruft oder ändert,<br />

könnte der Eindruck entstehen, dass die Festlegungen auch zu den Zeitpunkten der<br />

Behandlung nicht mehr eindeutig gelten.<br />

Empfohlener Aufbau einer selbstverfassten schriftlichen Patientenverfügung:<br />

1. Eingangsformel<br />

2. Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll<br />

3. Festlegung zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen<br />

4. Organspende<br />

5. Ort der Behandlung/Beistand<br />

6. Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum<br />

Widerruf der Patientenverfügung<br />

7. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen<br />

8. Hinweise auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung<br />

9. Schlussformel<br />

10. Schlussbemerkungen<br />

11. Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit<br />

12. Aktualisierung


76<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Was ist eine Vorsorgevollmacht?<br />

• Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, vorsorglich einen Vertreter/<br />

Bevollmächtigten zu benennen, der sich im Bedarfsfall um die Angelegenheiten<br />

des Vollmachtgebers kümmert.<br />

• Eine Vorsorgevollmacht kann folgende Bereiche umfassen:<br />

– Gesundheitssorge<br />

– Aufenthalt/Wohnungsangelegenheiten<br />

– Behördenangelegenheiten<br />

– Vermögenssorge<br />

– Post- und Fernmeldeangelegenheiten<br />

– Vertretung vor Gericht<br />

• Es kann individuell entschieden werden, für welche Bereiche eine Vollmacht<br />

erteilt wird (z. B. nur Aufenthalt/Wohnungsangelegenheiten oder nur<br />

Behördenangelegenheiten).<br />

Achtung:<br />

Unter Umständen kann das im Bedarfsfall dazu führen, dass für die nicht bevollmächtigten<br />

Bereiche möglicherweise ein Betreuer bestellt werden muss. Ein Nebeneinander<br />

von Vollmacht und gesetzlicher Betreuung sollte vermieden werden. Daher ist es<br />

sinnvoll, in einer Generalvollmacht alle Betreuungsbereiche festzulegen. Hat der<br />

Vollmachtgeber einem Bevollmächtigten für alle oben genannten Bereiche benannt,<br />

handelt es sich um eine Generalvollmacht.<br />

Grenzen einer Generalvollmacht<br />

Folgende Fälle deckt eine Generalvollmacht nicht ab:<br />

• Der Bevollmächtigte kann an Stelle des Vollmachtgebers keiner ärztlichen<br />

Untersuchung, einer Heilbehandlung oder einem medizinischen Eingriff zustimmen,<br />

wenn hierbei Lebensgefahr besteht (z. B. Herz-OP) oder ein schwerer, länger andau-<br />

ernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist (z. B. Amputation).<br />

• Der Bevollmächtigte kann nicht zum Schutz des Vollmachtgebers in eine notwendige<br />

geschlossene Unterbringung oder in eine andere freiheitsbeschränkende Maßnahme<br />

(z. B. Bettgitter) einwilligen.<br />

• Der Bevollmächtigte kann nicht an Stelle des Vollmachtgebers in eine Organspende<br />

einwilligen.<br />

In diesen Fällen bedarf es per Gesetz, dass die schriftliche Vollmacht diese Befugnisse<br />

ausdrücklich bezeichnet. In den ersten beiden Fällen bedarf es zusätzlich die<br />

Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Aus diesen Gründen ist es empfehlenswert,<br />

neben einer Vollmacht auch eine Patinetenverfügung abzufassen.


Rechtsfragen frühzeitig klären 77<br />

Was spricht für eine Vollmacht?<br />

• Im Bedarfsfall dürfen auch Angehörige (Ehepartner, Kinder) im Notfall nicht einfach<br />

eine Entscheidung für ihren Angehörigen treffen. Es sei denn:<br />

– Sie haben eine Vollmacht<br />

– Sie sind als gesetzlicher Betreuer bestellt<br />

• Eine Vollmacht ermöglicht im Falle der Entscheidungsunfähigkeit dennoch ein hohes<br />

Maß an Selbstbestimmung.<br />

• Es können eine oder mehrere Personen des Vertrauens vom Vollmachtgeber als<br />

Bevollmächtigte eingesetzt werden.<br />

• Existiert keine Vollmacht, kann z. B. infolge eines Unfalls, einer Erkrankung oder<br />

aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter, und der Betroffene seine<br />

Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, ein gesetzlicher<br />

Betreuer notwendig sein.<br />

Zur äußeren Form einer Vollmacht<br />

• Eine Vorsorgevollmacht muss nicht handschriftlich abgefasst sein (in diesem Fall<br />

wäre die Gefahr der Fälschung am geringsten; außerdem lässt sich später Zweifel an<br />

der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers besser entkräften).<br />

• Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift sind zwingend notwendig.<br />

• Zur Absicherung kann man eine Vollmacht beglaubigen lassen, dies ist aber nicht<br />

notwendig.<br />

• Die notarielle Beurkundung ist dann notwendig, wenn die Vollmacht auch zum<br />

Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme<br />

berechtigen soll.<br />

Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?<br />

In einer Vollmacht, ist die mit dem Bevollmächtigten getroffene Vereinbarung maßgebend.<br />

Diese wird schriftlich oder mündlich so lauten, dass die Vollmacht erst dann zum<br />

tragen kommen soll, wenn der Bevollmächtigte selbst nicht mehr handlungsfähig ist.<br />

Auch das Versterben des Vollmachtgebers führt in der Regel nicht zum Erlöschen der<br />

Vollmacht, da die Vollmacht auch immer den Bevollmächtigten über den Tod des Voll -<br />

machtgebers hinaus befugen soll, von seiner Vertretungsmacht Gebrauch zu machen.<br />

Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?<br />

• An einem im Ernstfall leicht zugänglichen Ort, den der Bevollmächtigte kennt.<br />

• Übergabe der Vollmacht an den Bevollmächtigten.<br />

• Übergabe der Vollmacht an eine andere Vertrauensperson zur treuhänderischen<br />

Verwahrung mit der Auflage, sie dem Bevollmächtigten im Bedarfsfall auszuhändigen.<br />

• Hinterlegung der Vollmacht bei einem Rechtsanwalt oder Notar unter Herausgabe<br />

der Vollmacht, wenn der Bevollmächtigte ein ärztliches Attest über die<br />

Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers vorlegt.


78<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Was ist eine Vorsorgevollmacht?<br />

• Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, vorsorglich einen Vertreter/<br />

Bevollmächtigten zu benennen, der sich im Bedarfsfall um die Angelegenheiten<br />

des Vollmachtgebers kümmert.<br />

• Eine Vorsorgevollmacht kann folgende Bereiche umfassen:<br />

– Gesundheitssorge<br />

– Aufenthalt/Wohnungsangelegenheiten<br />

– Behördenangelegenheiten<br />

– Vermögenssorge<br />

– Post- und Fernmeldeangelegenheiten<br />

– Vertretung vor Gericht<br />

• Es kann individuell entschieden werden, für welche Bereiche eine Vollmacht<br />

erteilt wird (z. B. nur Aufenthalt/Wohnungsangelegenheiten oder nur<br />

Behördenangelegenheiten).<br />

Achtung:<br />

Unter Umständen kann das im Bedarfsfall dazu führen, dass für die nicht bevollmächtigten<br />

Bereiche möglicherweise ein Betreuer bestellt werden muss. Ein Nebeneinander<br />

von Vollmacht und gesetzlicher Betreuung sollte vermieden werden. Daher ist es<br />

sinnvoll, in einer Generalvollmacht alle Betreuungsbereiche festzulegen. Hat der<br />

Vollmachtgeber einem Bevollmächtigten für alle oben genannten Bereiche benannt,<br />

handelt es sich um eine Generalvollmacht.<br />

Grenzen einer Generalvollmacht<br />

Folgende Fälle deckt eine Generalvollmacht nicht ab:<br />

• Der Bevollmächtigte kann an Stelle des Vollmachtgebers keiner ärztlichen<br />

Untersuchung, einer Heilbehandlung oder einem medizinischen Eingriff zustimmen,<br />

wenn hierbei Lebensgefahr besteht (z. B. Herz-OP) oder ein schwerer, länger andau-<br />

ernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist (z. B. Amputation).<br />

• Der Bevollmächtigte kann nicht zum Schutz des Vollmachtgebers in eine notwendige<br />

geschlossene Unterbringung oder in eine andere freiheitsbeschränkende Maßnahme<br />

(z. B. Bettgitter) einwilligen.<br />

• Der Bevollmächtigte kann nicht an Stelle des Vollmachtgebers in eine Organspende<br />

einwilligen.<br />

In diesen Fällen bedarf es per Gesetz, dass die schriftliche Vollmacht diese Befugnisse<br />

ausdrücklich bezeichnet. In den ersten beiden Fällen bedarf es zusätzlich die<br />

Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Aus diesen Gründen ist es empfehlenswert,<br />

neben einer Vollmacht auch eine Patinetenverfügung abzufassen.


Rechtsfragen frühzeitig klären 79<br />

Testament<br />

Ein Testament ist ein Dokument in der ein Mensch seine letztwillige Verfügung nach<br />

dem Tod mitteilt. In der Regel wird in einem Testament festgelegt, welche Personen<br />

Nachlassempfänger (Erben) des Verstorbenen sein sollen.<br />

Existiert kein Testament, tritt nach deutschem Recht die gesetzliche Erbfolge ein.<br />

Ihr Sach- und Geldvermögen wird dann zu festgelegten Anteilen unter den Blutsver<br />

wandten und dem Ehegatten aufgeteilt.<br />

In erster Linie geht der überwiegende Teil des Nachlasse in den Besitz des Ehe -<br />

partners über, aber auch die eigenen Kinder gehen nicht leer aus.<br />

Bei kinderlosen Ehepaaren kann der Ehepartner einen überwiegenden Teil des Nach -<br />

lasses erben, wenn beispielsweise noch Eltern des Erblassers leben oder Neffen und<br />

Geschwister des Verstorbenen ihren Pflichtteil einfordern.<br />

Wenn man nach seinem Tod Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge (z. B. Be -<br />

kannten, Freunden, einer wohltätigen Organisation) etwas aus dem Nachlass zukommen<br />

lassen möchte, oder nicht wünscht, dass ein Blutsverwandter erbberechtigt ist,<br />

sollte in jedem Fall ein Testament abgefasst werden.<br />

Das Testament steht vor der gesetzlichen Erbfolge, d. h. es erben nur diejenigen, die<br />

darin erwähnt werden. Ausnahme: Die nächsten Angehörigen erhalten auf jeden Fall<br />

den Pflichtteil, der die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils ausmacht.<br />

Damit das abgefasste Testament auch gültig ist, müssen genaue Formvorschriften<br />

beachtet werden.<br />

Für die Einrichtung eines Testaments stehen unterschiedliche Formen zur Verfügung.<br />

Der Erblasser kann, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), für die Form des<br />

Testaments das „öffentliche Testament“ oder das „holographische (handschriftliche)<br />

Testament“ wählen.<br />

Das sogenannte öffentliche Testament wird in der Weise erreicht, dass der Erblasser<br />

dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder eine Schrift mit der Erklärung übergibt,<br />

dass jene seinen letzten Wille enthalte.<br />

Übergibt der Erblasser sein Testament einem Notar zur amtlichen Verwahrung, muss<br />

das Testament nicht zwingend handschriftlich abgefasst sein.<br />

Um die Gefahr einer späteren Anfechtung des öffentlichen Testaments zu minimieren,<br />

ist der Notar verpflichtet festzustellen, ob der Erblasser testier- und geschäftsfähig ist.<br />

Ein Nachteil des öffentlichen Testaments sind die damit verbundenen Kosten (die<br />

Höhe der Notarkosten richten sich nach dem Vermögen des Erblassers).<br />

Anderseits kann ein öffentliches Testament einen Erbschein überflüssig machen, der<br />

im Ergebnis genauso teuer oder sogar kostenintensiver sein kann.<br />

Eine weitere verbreitete Form ist die Errichtung eines eigenhändig geschriebenen und<br />

unterschriebenen Testaments (holografisches Testament). Dabei sollen Zeit und Ort<br />

der Errichtung des Testaments angegeben werden. Die Erklärung muss vom Erblasser<br />

selbst geschrieben werden, so dass anhand der Handschrift seine Identität nachgeprüft<br />

werden kann. Die bloße Unterzeichnung eines maschinenschriftlichen Testaments<br />

reicht nicht aus.


80<br />

Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Eine spezielle äußere Form ist dabei nicht zu beachten. So kann ein Testament in der<br />

„klassischen Form“ oder auch in Briefform abgefasst sein.<br />

Am Ende des Testaments muss zwingend die eigenständige Unterschrift stehen.<br />

Mit einem sogenannten Berliner Testament können Verheiratete ihr Vermögen zusammenhalten,<br />

bis beide verstorben sind. Die Eheleute setzen sich dabei gegenseitig als<br />

Alleinerben ein. Gleichzeitig wird bestimmt, dass nach dem Tod des Längstlebenden<br />

der gemeinsame Nachlass an einen Dritten (meist die Kinder) fallen soll.<br />

Um sicher zu stellen, dass Ihr Testament tatsächlich den gängigen Formvorschriften<br />

entspricht, setzen Sie sich mit einem niedergelassenen Notar in Kontakt. Er wird Sie<br />

rechtskundig darüber beraten, wie Sie Ihr Testament individuell Ihrer speziellen<br />

Situation angepasst abfassen können.<br />

So stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass Ihr Testament richtig ausgelegt wird und<br />

eventuellen Testamentsanfechtungen Hinterbliebener Sie dadurch entgegen wirken<br />

können.<br />

Zum Schluss noch eine kurze Anmerkung, wenn kein Testament vorliegt:<br />

Sollte der Verstorbene unter einer gesetzlichen Betreuung gestanden haben, keine<br />

natürliche Erbfolge (Ehepartner/Kinder) besteht und es nach dessen Tod einen<br />

Nachlass zu verwalten gibt, wird in der Regel durch eine formlose Mitteilung an das<br />

Amtsgericht vom zuständigen Nachlassgericht eine Amtsperson beauftragt, sich um<br />

den Nachlass zu kümmern.


Rechtsfragen frühzeitig klären 81<br />

Vorsorgeordner<br />

Ministerin Zypries lobte <strong>AWO</strong>-Vorsorgeordner mit neuer Patientenverfügung.<br />

„Mit dem <strong>AWO</strong>-Formular zur Patientenverfügung ist man auf der sicheren<br />

Seite” so die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Einführung<br />

des Gesetzes im Dezember 2009.<br />

„Mit der Patientenverfügung können volljährige Bürger bestimmen, ob und<br />

welche medizinischen Maßnahmen sie bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen<br />

wünschen oder ablehnen. Ab sofort sind Patientenverfügungen<br />

verbindlich, sie müssen in allen Lebenssituationen beachtet werden.<br />

Damit stärken wir die Selbstbestimmung der Patienten und stellen sicher,<br />

dass auch am Lebensende nicht über ihren Kopf hinweg entschieden wird.”<br />

Auf einen Blick – mit einem Griff<br />

Der von den Experten der <strong>AWO</strong> kompetent und fachlich versiert zusammengestellte<br />

Ordner „Vorsorge … was wirklich wichtig ist” basiert auf Erfahrungen aus zahlreichen<br />

Sozial-Einrichtungen vom Kindergarten über Beratungs- und Bildungsstätten bis hin zu<br />

Pflege- und Hospiz-Diensten und wurde unter kompetenter medizinischer und juristischer<br />

Beratung erstellt.<br />

Im Ordner findet man alles, was im Notfall schnell zur Hand sein muss: Vom heraustrennbaren<br />

Notfallausweis bis zur Patientenverfügung, von Vollmachten bis zu medizinischen<br />

Eckdaten.<br />

Der Ordner ist übersichtlich gestaltet, sorgfältig durchdacht. Mit kurzen und prägnanten<br />

Erläuterungen bündelt er Formulare, Verfügungen und wichtige Informationen an<br />

einem Ort. Er bietet die Möglichkeit, die wichtigsten persönlichen Unterlagen zusammenzu<br />

fassen und kann Anlass sein, sich selbst Gedanken zu machen und mit<br />

Angehörigen und Freunden ins Gespräch zu kommen. Zum einen gibt es konkrete<br />

Hilfestellung in Form von Formularen und Checklisten, die durch eigene Unterlagen<br />

ergänzt werden können. Zum anderen finden sich Informationen und Anregungen zur<br />

inhaltlichen Auseinandersetzung mit den sehr komplexen Themen Vorsorgevollmacht,<br />

Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament.


82<br />

Aus dem Inhalt<br />

1 Für den Notfall<br />

Notfallbogen und Notfallausweis<br />

2 Persönliche Angaben und berufliche Daten<br />

Familien- und Wohnsituation, Rente, Versicherung, Finanzen<br />

3 Angaben zur Gesundheit<br />

Medizinische Informationen, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozial-<br />

und Rentenversicherung<br />

4 Vorsorge-Entscheidungen<br />

Allgemeine Empfehlungen, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und<br />

Patientenverfügung, Wertvorstellungen, Wertstellungen<br />

5 Entscheidungen für den Todesfall<br />

Testament, Bestattungs-Vorsorgevertrag, Checkliste<br />

Anhang<br />

Formulare, Notfallbogen<br />

Bezug über:<br />

<strong>AWO</strong> Bezirksverband Hannover e.V.<br />

Körtingsdorfer Weg 8, 30455 Hannover<br />

Rechtsfragen frühzeitig klären


Wie finde ich für mich den richtigen Dienstleister in Sachen „Pflege“? 83<br />

Kapitel 7<br />

Wie finde ich für mich den richtigen<br />

Dienstleister in Sachen „Pflege“?<br />

Wie verschaffe ich mir einen Überblick über das Angebot<br />

in meiner Umgebung? ................................................................................................................. 84<br />

Worauf muss ich bei einem Beratungsgespräch achten? .................................................. 85


84<br />

Wie finde ich für mich den richtigen Dienstleister in Sachen „Pflege“?<br />

Wie verschaffe ich mir einen Überblick über das Angebot<br />

in meiner Umgebung?<br />

Bei der Suche nach einer neuen Wohnung werden Sie wahrscheinlich in den Anzeigenteil<br />

Ihrer Tageszeitung schauen, mehrere interessante Objekte besichtigen und sich erst<br />

dann für eine neue Wohnung entscheiden. Genauso sollten Sie auch bei der Suche<br />

nach einem Altenheimplatz, Tagespflegeplatz oder Seniorenwohnung vorgehen. Leider<br />

gibt es dafür keinen wöchentlichen Anzeigenteil in der Zeitung. Aber es existieren verschiedene<br />

Alternativen sich die Adressen von Altenheimen und anderen Einrichtungen<br />

zu besorgen.<br />

Die nachfolgende Aufzählung gibt Ihnen einen Überblick, wo Sie überall<br />

Informationen erhalten können.<br />

• Die Pflegekassen (zu erreichen über ihre Krankenkasse) beraten Sie in dieser<br />

Hinsicht mündlich oder über <strong>Broschüre</strong>n<br />

• Die großen Wohlfahrtsverbände<br />

• Im Bekanntenkreis<br />

• Die Seniorenvertretung in Ihrer Gemeinde (z.B. Seniorenbeirat)<br />

• Im Internet finden Sie auf diversen Webseiten Suchmaschinen für Altenheime.<br />

• Im örtlichen Branchenbuch (Gelbe Seiten)


Wie finde ich für mich den richtigen Dienstleister in Sachen „Pflege“?<br />

Nach dieser Informationssammlung werden Sie sicherlich zahlreiche Adressen von<br />

Einrichtungen in Ihrer Nähe haben. Nun sollten Sie zunächst Prospekte der verschiedenen<br />

Anbieter anfordern, um einen ersten Eindruck zu erhalten und die Preise zu<br />

vergleichen. Dazu können Sie die Einrichtung anrufen und sich das Material zuschicken<br />

lassen oder dem Haus einen kurzen Besuch abstatten. So können Sie sich schon einmal<br />

einen ersten Eindruck von der Atmosphäre im Haus machen. Für ein ausführliches<br />

Beratungsgespräch sollten Sie sich zunächst noch Zeit lassen.<br />

Altenheim: Wie teuer wird die Pflege?<br />

Beim Studieren der Hausprospekte gewinnen Sie einen ersten Überblick über die<br />

Angebote und Leistungen des Altenheims, der Wohngruppe oder Wohnanlage. Ganz<br />

wichtig ist aber auch der Blick auf die Preise. Denn insbesondere die Unterbringung<br />

in einem Pflegeheim ist teuer und kostet für eine Person mit der Pflegestufe 1<br />

ca. 2.000 Euro im Monat. Daher lohnt sich ein Blick auf die Kosten, damit der<br />

Pflegeplatz nicht mehr kostet als Sie sich leisten können. Dazu muss man zunächst<br />

einmal verstehen, wie sich der Preis für ein Altenheimplatz zusammensetzt.<br />

In den Preislisten der Altenheime findet man 3 verschiedene Preise:<br />

• Preis für die Pflegestufe (z.B. Pflegestufe1)<br />

• Preis für Unterkunft und Verpflegung<br />

• Preis für Investitionskosten<br />

Interessant für Sie ist aber nur die Summe dieser einzelnen Preise und zwar pro<br />

Monat. Einige Anbieter geben die Preise allerdings pro Tag an. Dann müssen Sie<br />

die Summe einfach mit 30 bzw. 31 multiplizieren, um auf den Betrag zu kommen,<br />

der pro Monat zu zahlen ist. Grundsätzlich kann man von diesem ermittelten Betrag<br />

den Zuschuss der Pflegekasse abziehen, sofern der Betroffene eine Pflegestufe<br />

hat. Damit verringert sich die Zahllast und Sie müssen den Rest mit dem eigenen<br />

Einkommen des Betroffenen zahlen oder bei Bedürftigkeit Sozialhilfe beantragen.<br />

Worauf muss ich bei einem Beratungsgespräch achten?<br />

Bevor Sie sich für einen Altenheimplatz, eine Seniorenwohnung, Wohngruppe oder<br />

einen ambulanten Pflegedienst entscheiden, sollten Sie ein ausführliches Beratungsgespräch<br />

mit dem Anbieter führen. Vereinbaren Sie dazu ein Gespräch mit dem<br />

Heimleiter oder einer anderen verantwortlichen Person. Günstig ist es, wenn Sie zu diesem<br />

Gespräch eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen.<br />

Auf das Gespräch sollten Sie sich vorbereiten. Die Checklisten im Anhang dieses<br />

Pflegeratgebers können Ihnen dabei helfen. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben,<br />

schreiben Sie sich diese einfach auf und gehen mit einem kleinen Zettel in das<br />

Beratungsgespräch.<br />

85


Glossar – Wichtige Begriffe 87<br />

Kapitel 8<br />

Glossar – Wichtige Begriffe


88<br />

Glossar – Wichtige Begriffe<br />

Aktivierende Pflege<br />

Aktivierende Pflege ist eine Methode, welche die Eigenständigkeit und Selbstständigkeit<br />

des Pflegebedürftigen/Bewohners sichert und fördert. Aktivierend zu pflegen bedeutet<br />

nicht für, sondern mit dem Pflegebedürftigen/Bewohner tätig zu werden. D.h., der<br />

Pflegebedürftige/Bewohner bleibt selbst verantwortlich, bestimmt das Pflegeziel und die<br />

Pflegemaßnahmen mit.<br />

Ambulant<br />

Ohne stationäre Aufnahme im Krankenhaus stattfindende Behandlung.<br />

Anamnese<br />

Vorgeschichte einer Krankheit.<br />

Apoplexie<br />

Schlaganfall, Herzschlag, Schlagfuß durch plötzliche Aussetzen einer Organtätigkeit.<br />

Der Schlaganfall = Apoplexie = Apoplex = Schlag nieder (griechisch) = Hirnschlag =<br />

Ischämischer Insult.<br />

Arthrose<br />

Sammelbegriff für alle chronischen, mit degenatativen Veränderungen verbundenen<br />

Gelenkerkrankungen. Befallen sind am häufigsten die Knie- und Hüftgelenke, da sie am<br />

stärksten belastet werden. Es folgen die Gelenke der Wirbelsäule, der Hand, der Finger<br />

und der Schulter.<br />

Barbetrag<br />

Bewohner, die ihren Heimaufenthalt nicht komplett mit ihrem eigenen Einkommen und<br />

Vermögen, sondern nur mit Unterstützung der Sozialhilfe bestreiten können, erhalten<br />

vom Sozialhilfeträger einen monatlichen Barbetrag. Dieser Betrag setzt sich aus einem<br />

Grundbetrag, den alle Berechtigten bekommen, und einem Zusatzbetrag zusammen,<br />

der sich an der Höhe des eingesetzten Einkommens orientiert. Die Pflegeeinrichtung<br />

nimmt den Barbetrag vom Sozialhilfeträger entgegen, zahlt ihn an den Bewohner aus<br />

und/oder verwaltet kleinere Barbeträge im Auftrag des Bewohner.<br />

Begutachtung<br />

Wird eine Person pflegebedürftig, so beantragt sie bei ihrer Pflegekasse Leistungen aus<br />

der Pflegeversicherung. Der Anspruch muss natürlich auf seine Berechtigung hin überprüft<br />

werden. Diese Überprüfung übernimmt der medizinische Dienst der Krankenkasse<br />

(MDK). Der MDK führt bei dem Versicherten eine erstmalige Begutachtung durch,<br />

indem er die Ansprüche, die der Versicherte stellt, überprüft.<br />

Die Begutachtung erfolgt in einem festgelegten Prozedere. Nachzulesen ist das in den<br />

Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflege bedürf tigkeit<br />

nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches.<br />

„Pflegebedürftig im Sinne des Gesetztes sind Personen, die wegen einer Krankheit<br />

und/oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität, der Körperpflege und der haus-


Glossar – Wichtige Begriffe<br />

wirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate<br />

– in erheblichem oder höherem Maße der Hilfebedürfen. Entsprechend der Art, der<br />

Häufigkeit und dem Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von<br />

drei Pflegestufen zugeordnet.“<br />

(Quelle: Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von<br />

Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches)<br />

Behandlungspflege (auch medizinische Behandlungspflege)<br />

In der Alten- und Krankenpflege wird zwischen Grund- und Behandlungspflege unterschieden.<br />

Behandlungspflege ist eine medizinische Hilfeleistung, d.h., sie dient zur<br />

Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels. Dazu gehören beispielsweise das Setzen<br />

von Spritzen, die Versorgung von offenen Druckgeschwüren (Dekubitus), die Blasenkatheterversorgung<br />

oder Verbandswechsel. Behandlungspflege wird vom Arzt ange-<br />

ordnet (siehe auch „Grundpflege“).<br />

Biografieorientierung<br />

Eine bewohnerorientierte oder individuelle Pflege versucht, jeden Menschen in seiner<br />

Einzigartigkeit und seiner individuellen Lebensgeschichte zu verstehen und entsprechend<br />

zu pflegen. Bewohnerorientierung ist insbesondere bei Menschen, die an<br />

Demenz erkrankt sind, von großer Bedeutung. Indem der Lebenslauf (Biografie) des<br />

Bewohners mit ihm und/oder seinen Angehörigen besprochen wird, werden wichtige<br />

Stationen und Menschen in der Lebensgeschichte des Bewohners sichtbar. Es wird<br />

versucht, dies bei der Pflege zu berücksichtigen, z. B. wird ein Mensch, der den Beruf<br />

des Gärtners ausgeübt hat, sich für Pflanzen interessieren und vielleicht Freude daran<br />

haben, sich um Zimmerpflanzen zu kümmern, oder er wird sein Zimmer leichter wiederfinden,<br />

wenn sein Türschild die Form einer Gießkanne o. ä. hat.<br />

Dekubitus/Dekubitusprophylaxe<br />

Bei länger bestehender Bettlägerigkeit und/oder körperlicher Unbeweglichkeit können<br />

sich Druckstellen an verschiedenen Körperstellen bilden, besonders am Gesäß, an den<br />

Fersen und bei sehr mageren Personen auch an anderen Stellen, die für lange Zeit<br />

aufliegen. Aufliegestellen vorzubeugen ist eine wichtige Aufgabe der täglichen Pflege.<br />

Hierzu gehören sorgfältige Beobachtung, konsequente Durchführung druckentlastender<br />

Maßnahmen wie Lagerungswechsel.<br />

Demenz<br />

Unter dem Begriff Demenz wird ein kontinuierlicher Rückgang von geistigen und intellektuellen<br />

Fähigkeiten durch eine Hirnschädigung verstanden. Ursachen können sein:<br />

• Arteriosklerose<br />

• Hirnblutungen<br />

• Vergiftungen<br />

• Alkoholmissbrauch<br />

• Epilepsie<br />

• Syphilis<br />

89


90<br />

Glossar – Wichtige Begriffe<br />

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um von einer Demenz sprechen zu können:<br />

• Verlust intellektueller Fähigkeiten<br />

• Gedächtnisstörung<br />

• Das Bewusstsein darf nicht getrübt sein<br />

Die folgenden Kriterien müssen nicht zwangsläufig alle auftreten:<br />

• Aphasie (Sprachstörungen), Apraxie (Unfähigkeit Bewegungen zielgerichtet<br />

einzusetzen), Agnosie (visuelle Reize können nicht richtig verarbeitet werden)<br />

• Störung der Urteilsfähigkeit<br />

• Störung des abstrakten Denkens (Rechen- und Kombinationsfähigkeit)<br />

• Persönlichkeitsveränderungen<br />

Zwei Hauptgruppen der Demenz werden voneinander unterschieden:<br />

Vaskuläre Demenz:<br />

Sie ist meist verursacht durch Veränderungen an den Hirngefäßen durch die oben<br />

genannte Ursachen.<br />

Alzheimer-Demenz:<br />

Die Alzheimer-Demenz (früher senile Demenz) ist bedingt durch eine Athrophie<br />

(Schrumpfung) der Großhirnrinde.<br />

Die Krankheit verläuft in drei Stadien:<br />

Frühstadium:<br />

Verhaltensauffälligkeiten, Gedächtnisstörungen, schleichende Abnahme der Orientierungsfähigkeit<br />

usw.<br />

Mittleres Stadium:<br />

Deutliche Sprachstörungen, Störungen der visuellen Wahrnehmung, Bewegungs -<br />

störungen, Störung des Wiedererkennens von Personen, Plätzen usw.<br />

Fortgeschrittenes Stadium:<br />

Verständigung schwer möglich, starke körperliche Schwäche, Urin- und Stuhlin kontinenz,<br />

völlige Abhängigkeit von Pflegepersonen.<br />

Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen<br />

Als freiheitsentziehende Maßnahmen gelten z. B. Bettgitter, Bauchgurt am Bett oder<br />

Stuhl, Anbinden von Armen und Beinen, Abschließen der Zimmer, verabreichte<br />

Medikamente, die nicht zur Heilung, sondern ausschließlich zur Ruhigstellung dienen<br />

etc. Diese Maßnahmen bedürfen einer richterlichen Genehmigung, sofern der<br />

Betroffene nicht mehr selbst einwilligen kann.


Glossar – Wichtige Begriffe<br />

Geriatrie<br />

Unter Geriatrie versteht man die Altersheilkunde. Die Geriatrie befasst sich mit der<br />

Entstehung, der Vorbeugung, der Diagnose und der Behandlung von Krankheiten, die<br />

vorwiegend im Alter auftreten. Ärzte und Pflegekräfte können sich in dieser<br />

Fachrichtung aus-, weiter- und fortbilden lassen.<br />

Geriatrische Rehabilitation (siehe auch Rehabilitation)<br />

Geriatrische Rehabilitation bietet Rehabilitation für ältere und alte Menschen und<br />

deren spezielle Bedürfnisse und Krankheiten/Beeinträchtigungen. Stürze, Schlaganfälle,<br />

neurologische Erkrankungen wie z. B. Morbus Parkinson, Herzinfarkt, degenerative<br />

Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen, Diabeteserkrankung, Kontinenzprobleme etc.<br />

sind Krankheiten, die meist in höherem Alter und häufig in Kombination miteinander<br />

auftreten. Menschen mit diesen und weiteren Erkrankungen finden in geriatrischen<br />

Rehabilitationskliniken, aber auch in speziellen geriatrischen Abteilungen in Akutkran -<br />

kenhäusern fachgerechte und umfassende Hilfe und Behandlung.<br />

Gerontologie<br />

Die Gerontologie befasst sich mit der Erforschung von Alterungsvorgängen des<br />

Menschen hinsichtlich ihrer biologischen, medizinischen, psychologischen und<br />

sozialen Aspekte.<br />

Gerontopsychiatrie<br />

Die Gerontopsychiatrie befasst sich mit psychischen Erkrankungen im Alter. Dazu<br />

zählen z. B. Demenzerkrankungen, Verwirrtheit, Wahnerkrankungen etc. Ärzte und<br />

Pflegekräfte können sich in dieser Fachrichtung aus-, weiter- und fortbilden lassen.<br />

Grundpflege<br />

Unter Grundpflege wird die körperliche Versorgung verstanden. Dazu gehören die<br />

Körperpflege, Hilfe und Unterstützung beim An- und Ausziehen, beim Essen und<br />

Trinken und beim Aufstehen und Gehen, beim Betten und Lagern. Auch vorbeugende<br />

Maßnahmen zur Vermeidung von zusätzlichen Einschränkungen wie Aufliegen<br />

(Dekubitus/Dekubitusprophylaxe), Versteifungen, Mund- und Rachenentzündungen<br />

und Lungenerkrankungen usw. sind damit gemeint.<br />

Gütesiegel und Zertifikate<br />

Seit einiger Zeit können Heime durch Berufsverbände, Spitzenverbände der Einrich -<br />

tungsträger, Technische Überwachungsvereine (TÜV) oder auch Beratungsunternehmen<br />

Gütesiegel oder Zertifikate erhalten. Ein Gütesiegel oder auch Zertifikat setzt voraus,<br />

dass sich das Heim durch Außenstehende zu einem bestimmten Zeitpunkt testen ließ.<br />

Die Einrichtung ist dann berechtigt, das Gütesiegel bzw. Zertifikat über einen bestimmten<br />

Zeitraum zu führen. Den Gütesiegeln und Zertifikaten können allerdings unterschiedliche<br />

Qualitätsmaßstäbe zugrunde liegen. Ein Gütesiegel oder Zertifikat heißt<br />

somit nicht, dass das Heim die von Ihnen gewünschte Qualität bietet. Wenn ein Heim<br />

mit einem Gütesiegel oder Zertifikat wirbt, ist es wichtig, dass Sie nachfragen, welche<br />

91


92<br />

Glossar – Wichtige Begriffe<br />

Qualitätsmaßstäbe oder -kriterien der Zertifizierung zugrunde liegen, und diese mit<br />

Ihren persönlichen Anforderungen vergleichen. Daneben ist es sinnvoll, sich zu erkundigen,<br />

wann das Gütesiegel ausgestellt wurde. Es ist nicht selbstverständlich, dass ein<br />

Heim, das vor zwei Jahren getestet wurde, heute noch dieselbe Qualität bietet. Der<br />

Schluss, dass eine nicht zertifizierte Einrichtung eine schlechte Qualität bietet, ist nicht<br />

zulässig.<br />

Gemeinwesenorientierung<br />

Unter Gemeinwesenorientierung/Stadtteilorientierung versteht man die Offenheit und<br />

die Bemühungen, die von einem Heim ausgehen, die Einrichtung und ihre Bewohner<br />

in den Stadtteil oder die Gemeinde zu integrieren. Wichtig ist in diesem Zusammen -<br />

hang z. B., dass Angebote der Einrichtung (z. B. Mittagstisch, Cafeteria, Konzerte,<br />

Theateraufführungen, Ausstellungen, Therapien etc.) sich auch an Menschen, die<br />

außerhalb des Heims im gleichen Stadtteil/der gleichen Gemeinde wohnen, richten<br />

oder dass die Einrichtung sich ihrerseits z. B. an Stadtteil-/Gemeindefesten beteiligt.<br />

Heimbeirat<br />

Die Mitwirkung der Bewohner der Pflegeheime soll nach § 5 des Heimgesetzes durch<br />

einen Heimbeirat gewährleistet werden. Heimbeiräte können danach insbesondere bei<br />

Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Unterbringung, Aufenthaltsbedingungen, Heim -<br />

ordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mitwirken. Die Wahl, die Zusammensetzung<br />

und die Arbeitsweise des Heimbeirates sind in der Heimmitwirkungsverordnung<br />

geregelt. Wenn kein Heimbeirat gebildet werden kann, werden in dieser Zeit seine<br />

Aufgaben durch einen Heimfürsprecher wahrgenommen.<br />

Heimgesetz/Heimvertrag/Heimaufsicht<br />

Das Heimgesetz sichert den Bewohnern bestimmte Rechte. Das Heimgesetz und die<br />

dazugehörende Verordnung legen Minimal- oder Mindestanforderungen (z. B. Heim -<br />

mindestbauverordnung oder die Heimpersonalverordnung) für Heime fest, die in allen<br />

Heimen (mindestens) gegeben sein müssen. Das Heimgesetz regelt z. B., dass zwischen<br />

dem Heimträger und den Heimbewohnern ein Vertrag geschlossen werden<br />

muss, in dem die Leistungen des Trägers im Einzelnen beschrieben sind. Außerdem<br />

ist der Betreiber eines Heims verpflichtet, Interessenten für einen Heimplatz schriftlich<br />

über fachliche und persönliche Qualifikation des Personals, Rechte und Pflichten der<br />

Bewohner, Leistungen und Ausstattungen des Heims zu informieren. Weiterhin räumt<br />

das Heimgesetz den Bewohnern Mitwirkungsrechte (Heimmitwirkungsverordnung) ein.<br />

Schließlich werden Heime durch die Heimaufsicht kontrolliert. Zu ihren Aufgaben<br />

gehört es, die Einhaltung der Vorschriften des Heimgesetzes zu überwachen und<br />

Missstände durch Anordnungen und Auflagen zu beseitigen. Auch die Beratung und<br />

Information der Heimbewerber und der Heimbewohner gehört in ihrem<br />

Aufgabenbereich.


Glossar – Wichtige Begriffe<br />

Leistungen nach dem Beihilferecht<br />

Beamte können auf eine besondere Versorgungsleistung, die Beihilfe, zurückgreifen.<br />

Personen, die nach den Vorschriften des Beamtenrechts Anspruch auf Beihilfe oder<br />

Heilfürsorge haben, erhalten jeweils die Hälfte der Ihnen zustehenden Leistungen.<br />

Das heißt, dass die beihilfeberechtigten Personen darüber hinaus noch privat krankenund<br />

pflegeversichert sind und berechtigt sind, Leistungen aus diesen Quellen zu<br />

beziehen. Die Beihilfe leistet bei ambulanter und stationärer Pflege.<br />

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)<br />

Die Kriegsopferversorgung und die Kriegsopferfürsorge sind im Bundesversorgungs -<br />

gesetz geregelt. Auch die Opfer von Impfschäden nach dem Bundesseuchengesetz<br />

und die Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz und die Opfer<br />

von haft- bzw. verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden durch das SED-Regime nach<br />

dem strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitationsgesetz sowie<br />

Beschädigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz und dem Zivildienstgesetz können<br />

Leistungen, die an das Bundesversorgungsgesetz angelehnt sind, beziehen.<br />

Unterschieden werden im BVG einkommensabhängige sowie einkommensunabhängige<br />

Leistungen der Kriegsopferversorgung, und die Leistungen der Kriegsopferfürsorge,<br />

die in der Regel vom Einkommen und dem Vermögen abhängig gemacht werden.<br />

Die Pflegeleistungen nach BVG sind Pflegezulagen und Hilfe zur Pflege sowie<br />

ein Pflegeausgleich an Witwen, die ihren Ehemann zu Lebzeiten gepflegt haben.<br />

Pflegezulagen werden je nach Pflege - be dürftigkeit gezahlt. Die Leistungen nach dem<br />

BVG können bei den Versorgungsämtern beantragt werden.<br />

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)<br />

Der MDK ist unabhängig von den Pflegekassen. Gutachter des Medizinischen Dienstes<br />

sind entweder Ärzte oder Pflegefachkräfte. Die Gutachter des MDK stellen den Grad<br />

der Pflegebedürftigkeit fest und empfehlen den Pflegekassen die Einordnung in eine<br />

Pflegestufe. Darüber hinaus beinhaltet das Gutachten des MDK im Rahmen des Pflegeplans<br />

auch Aussagen über notwendige Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen.<br />

Nebenkosten<br />

Bei den Nebenkosten handelt es sich um Kosten des persönlichen Bedarfs, wie z. B.<br />

Friseur, chemische Reinigung der Kleidung. Für den persönlichen Bedarf muss der<br />

Heimbewohner selbst aufkommen, Nebenkosten sind weder in den Regel- noch in<br />

den Zusatzleistungen enthalten. Bei Selbstzahlern übernimmt das Heim auf Wunsch –<br />

analog zur Verwaltung des Barbetrages bei Sozialhilfeempfängern – die Verwaltung<br />

dieser Nebenkosten. Der Heimbewohner zahlt dann für die Nebenkosten monatlich<br />

eine Pauschale an das Heim.<br />

Pflegedokumentation<br />

Die Pflegeleistungen, die ein Bewohner erhält, werden in ein speziell dafür vorgesehenes<br />

Formularsystem eingetragen. Sinn der Pflegedokumentation ist es, sicherzustellen,<br />

dass alle Pflegekräfte wissen, was getan und wie gepflegt werden muss.<br />

93


94<br />

Glossar – Wichtige Begriffe<br />

Pflegeplanung<br />

Die Pflegeleistungen müssen geplant, sinnvoll miteinander kombiniert und auf ein Ziel<br />

hin ausgerichtet werden. Dazu ist es notwendig festzustellen, in welcher gesundheitlichen<br />

Lage sich der einzelne Bewohner befindet (Feststellung des Istzustandes), d. h.,<br />

seine Fähigkeiten und Probleme sowie seine Lebensgewohnheiten müssen erfasst<br />

werden. Erst anhand der Beschreibung des gesundheitlichen Zustandes kann die Pflege<br />

geplant werden. Mit Hilfe der Pflegeplanung und der Pflegedokumentation werden<br />

Verläufe sichtbar. So kann gegebenenfalls eine notwendige Änderung in der Ziel -<br />

setzung sichtbar gemacht und vorgenommen werden.<br />

Pflegestufen<br />

Das Pflegeversicherungsgesetz enthält die Kriterien, die einer Einstufung in Pflege -<br />

stufen zugrunde liegen. An ihnen orientiert sich der Medizinische Dienst der Kranken -<br />

versicherung bei seinen Gutachten.<br />

Unterschieden werden drei Pflegestufen:<br />

• Die Pflegestufe 1<br />

bedeutet das Vorliegen einer erheblichen Pflegebedürftigkeit.<br />

Eine Person mit Pflegestufe I bedarf mindestens einmal am Tag bei mindestens<br />

zwei Verrichtungen Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität.<br />

Dazu kommt mindestens einmal in der Woche ein Bedarf an hauswirtschaftlicher<br />

Unterstützung. Der tägliche Aufwand beträgt mindestens eineinhalb Stunden,<br />

wovon mindestens die Hälfte der Zeit auf Pflege entfällt.<br />

• Die Pflegestufe 2<br />

bedeutet Schwerpflegebedürftigkeit.<br />

Menschen mit Pflegestufe II benötigen mindestens dreimal am Tag Hilfe bei der<br />

Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Darüber hinaus brauchen sie<br />

mehrmals wöchentlich Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich. Täglich benötigen<br />

diese Personen mindestens drei Stunden Hilfe, wovon zwei Stunden auf<br />

pflegerische Hilfe entfallen.<br />

• Die Pflegestufe 3<br />

bedeutet Schwerstpflegebedürftigkeit.<br />

In dieser Pflegestufe muss Hilfe praktisch jederzeit für diese Menschen zur<br />

Verfügung stehen. Sie benötigen täglich, rund um die Uhr, Hilfe bei der<br />

Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und der Haushaltsführung. Täglich<br />

benötigen sie mindestens fünf Stunden Hilfe, wovon mindestens vier Stunden auf<br />

die Pflege entfallen.<br />

In dieser Pflegestufe gibt es eine Härtefallregelung. Menschen, die in Pflegestufe III<br />

mit Härtefallregelung eingruppiert sind, benötigen in der Nacht die Hilfe von<br />

mehreren Pflegekräften und täglich sieben Stunden Unterstützung, wovon zwei auf<br />

die Nacht entfallen.<br />

Gegen eine, Ihrer Meinung nach, ungerechtfertigte Einstufung können Sie Widerspruch<br />

einlegen (siehe auch Kapitel 5).


Glossar – Wichtige Begriffe<br />

Rehabilitation<br />

Häufig schließt sich an einen Aufenthalt in der Akutklinik ein Aufenthalt in einer Reha -<br />

bilitationsklinik an. Dieser dauert in der Regel zwischen drei und sechs Wochen. In der<br />

Rehabilitationsklinik steht ein breites Angebot an Therapien wie z. B. Krankengymnastik,<br />

Ergotherapie, Logopädie, physikalische Therapie etc. zur Verfügung. In Absprache mit<br />

Ärzten, Therapeuten, Pflegepersonal (und im günstigen Fall mit Ihrer Beteiligung) wird<br />

ein für den Einzelnen passendes Rehabilitations- und Therapieprogramm erarbeitet<br />

und durchgeführt. Das Ziel der (modernen) Rehabilitation liegt darin, die Selbst -<br />

ständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten oder zu vergrößern und damit zum<br />

Wohlbefinden beizutragen.<br />

Snoezelen<br />

Snoezelen ist eine Entspannungsmethode, die in den Niederlanden für geistig behinderte<br />

Menschen entwickelt wurde. Heute findet sie auch in anderen Bereichen, wie<br />

z. B. in der Altenpflege, Anwendung. Das Wort „Snoezelen“ setzt sich aus dem Wort<br />

„snuffelen“, was soviel wie „schnüffeln“ heißt, und „doezelen“, was „dösen“ bedeutet,<br />

zusammen. D. h., mit Hilfe von Duftstoffen, Farben, Musik und Bewegungen werden<br />

sinnliche Erfahrungen und Erlebnisse möglich, die der Entspannung und dem<br />

Wohlfühlen dienen.<br />

Validation<br />

Die Validation ist eine Methode aus der Sozialarbeit, mit alten, an einer Demenz<br />

erkrankten Menschen zu kommunizieren. Die Validation geht davon aus, dass diese<br />

Menschen danach streben, die unerledigten Aufgaben ihres Lebens noch aufzuarbeiten.<br />

Die Anwender der Validation machen es sich zur Aufgabe, die Menschen dabei zu<br />

unterstützen.<br />

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung<br />

In einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer Sie, wenn Sie nicht mehr in<br />

der Lage sind Ihre Belange selbstständig zu regeln, vertreten soll bzw. Entscheidungen<br />

für Sie treffen soll. Bei einer Vorsorgevollmacht ist eine bestimmte Form nicht erforderlich,<br />

eine notarielle Beurkundung aber geraten. In einer Betreuungsverfügung legen<br />

Sie die Person/oder Personen fest, die Sie als rechtlichen Betreuer für sich haben<br />

möchten.<br />

Unter Patientenverfügung oder Patiententestament versteht man die Verfügungen,<br />

die der Betreffende hinsichtlich seiner medizinischen Behandlung, der Behandlungs<br />

begrenzung (z. B. keine Wiederbelebungsmaßnahmen oder lebensverlängernden<br />

Maßnahmen etc.) und seiner Pflege bei schwerster und aussichtsloser Erkrankung<br />

macht. Nützliche und sehr gut verständliche Tipps, was bei Vorsorge voll macht,<br />

Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu beachten ist, gibt z. B. die <strong>Broschüre</strong><br />

„Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung“, die im Literaturverzeichnis aufgeführt ist.<br />

95


96<br />

Glossar – Wichtige Begriffe<br />

Zertifizierung<br />

Altenhilfeeinrichtungen können sich freiwillig durch eine unabhängige Stelle zertifizieren<br />

lassen. Ein Zertifikat bescheinigt dem Inhaber die Übereinstimmung des Qualitäts -<br />

management mit den geforderten Bestimmungen einer Norm oder eines normativen<br />

Dokuments.<br />

Unter einer Zertifizierung versteht man: „eine Maßnahme durch einen unabhängigen<br />

Dritten, die aufzeigt, dass angemessenes Vertrauen besteht, dass ein ordnungsgemäß<br />

bezeichnetes Erzeugnis, Verfahren oder eine ordnungsgemäß bezeichnete<br />

Dienstleistung in Übereinstimmung mit einer bestimmten Norm oder einem bestimmten<br />

anderen normativen Dokument ist.“ (Quelle: Qualitätsmanagementsysteme und<br />

internes Audit, Deutsche Gesellschaft für Qualität)<br />

Eine Zertifizierung wird von ganz unterschiedlichen Organisationen angeboten, z. B.<br />

durch den TÜV.<br />

Zusatzleistungen<br />

Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung<br />

sowie zusätzliche pflegerische/betreuende Leistungen. Zusatzleistungen können beispielsweise<br />

sein: Kennzeichnung und Instandhaltung von privater Wäsche, Versorgung<br />

von Haustieren, Begleitung eines Pflegebedürftigen zu privaten Veranstaltungen.<br />

Zusatzleistungen sind nicht im Heimentgelt enthalten und müssen bei Inanspruch -<br />

nahme gesondert bezahlt werden. Sie sind durch den Pflegebedürftigen individuell<br />

wählbar und mit ihm zu vereinbaren.


Weiterführende Literatur 97<br />

Kapitel 9<br />

Weiterführende Literatur


98<br />

„Patientenverfügung“<br />

Bundesministerium der Justiz<br />

Publikationsversand der Bundesregierung<br />

Postfach 48 10 09<br />

18132 Rostock<br />

www.bmj.bund.de/ratgeber<br />

„Patientenverfügung“<br />

Ärztekammer Niedersachsen<br />

Berliner Allee 20<br />

30175 Hannover<br />

„Betreuungsrecht“<br />

Bundesministerium der Justiz<br />

Publikationsversand der Bundesregierung<br />

Postfach 48 10 09<br />

18132 Rostock<br />

www.bmj.bund.de<br />

„Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter“<br />

Niedersächsisches Justizministerium<br />

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Am Waterlooplatz 1<br />

30169 Hannover<br />

www.mj.niedersachsen.de<br />

„Wenn das Gedächtnis nachlässt“<br />

Ratgeber für die häusliche Betreuung demenzkranker älterer Menschen<br />

Bundesministerium für Gesundheit<br />

Referat Öffentlichkeitsarbeit<br />

11055 Berlin<br />

www.bmg.bund.de<br />

„Betreutes <strong>Wohnen</strong>: Information und Checkliste“<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.<br />

Eifelstraße 9<br />

53119 Bonn<br />

www.bagso.de<br />

„Checkliste ambulante Pflege“<br />

IKK Niedersachsen<br />

www.ikk-niedersachsen.de<br />

Weiterführende Literatur


Weiterführende Literatur<br />

„Heimeinzug“<br />

Jochen Arenz, Verlag: Vincentz Network<br />

„Checkliste Heimplatzsuche“<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

Alexanderstraße 3<br />

10178 Berlin<br />

Weiterführende Literatur<br />

„Der einfache Weg zur Pflegestufe“<br />

Uwe Beul, Schlütersche Verlagsgesellschaft 2005<br />

„Im Alter zu Hause. Ein Ratgeber für Senioren, ihre Angehörigen und Pflegekräfte.“<br />

Erich Grassl, Herbig 2004<br />

„Sterben im Hospiz“<br />

Stefan Dreßke, Campus Verlag 2005<br />

„Mutbuch für pflegende Angehörige und professionell <strong>Pflegen</strong>de<br />

altersverwirrter Menschen“<br />

Daniela Flemming, Beltz 2003<br />

„Dem Alter souverän begegnen. Ein Ratgeber für Söhne, Töchter,<br />

Enkel und Senioren“<br />

P.J. Knörrich, dtv 2005<br />

„Wenn alte Eltern Hilfe brauchen“<br />

Marianne Künzel-Schön, Beck Verlag 2004<br />

„100 Tipps für die Validation“<br />

Barbara Messer, Schlütersche Verlagsanstalt 2005<br />

„Handbuch der Betreuung und Pflege von Alzheimer-Patienten“<br />

Alzheimer Europe (Hrsg.), Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1999<br />

„Die Pflege verwirrter alter Menschen“<br />

Erich Grond, Lambertus, Freiburg 1996<br />

.<br />

99


Checkliste für ambulante Pflege 101<br />

Kapitel 10<br />

Anhang Checklisten<br />

Wie verwende ich die Checklisten? .......................................................................................... 102<br />

Checklisten: Ambulante Pflege .................................................................................................. 103<br />

Checklisten: Betreutes <strong>Wohnen</strong> ................................................................................................ 107<br />

Checklisten: Heimplatz................................................................................................................. 116


102<br />

Wie verwende ich die Checklisten?<br />

Anhang Checklisten<br />

Die Checklisten enthalten eine Vielzahl von Merkmalen, die für die Beurteilung eines<br />

Pflegeheims, eines ambulanten Pflegedienstes oder eine Wohnung, die im Rahmen des<br />

„Betreuten <strong>Wohnen</strong>s“ angeboten wird, wichtig sind. Allerdings wird z.B. ein Pflegeheim<br />

nicht alle Kriterien erfüllen können. Eine Einrichtung, die nicht 100% der Punkte erfüllt<br />

ist also nicht unbedingt schlecht.<br />

In der ersten Spalte haben Sie die Möglichkeit, die Kriterien anzukreuzen, die Ihnen<br />

besonders wichtig sind und auf die Sie demnach beim Beratungsgespräch achten<br />

möchten.<br />

Für die Bewertung stehen Ihnen drei verschiedene Gesichter zur Verfügung.<br />

• Das Gesicht mit dem lachenden Mund kreuzen Sie an, wenn sie zufrieden sind<br />

• Das Gesicht mit dem geraden Mund, wenn Sie neutral sind<br />

• Und das Gesicht mit dem traurigen Mund, wenn Sie nicht zufrieden sind<br />

Allerdings können Sie manche Fragen vielleicht gar nicht durch Ankreuzen beantworten.<br />

In diesem Fall können Sie sich in der letzte Spalte Notizen machen.<br />

Schauen Sie sich die Checklisten vor dem Beratungsgespräch in Ruhe an, damit Sie<br />

während des Gesprächs auf bestimmte Dinge achten können. Die Checklisten im<br />

Anhang sind als Kopiervorlage gedacht. Für jeden Anbieter, den Sie besichtigen,<br />

können Sie also eine Kopierversion verwenden und anschließend einen Vergleich<br />

anstellen.<br />

Folgende Checklisten stehen Ihnen zur Verfügung:<br />

• Checklisten: Ambulante Pflege Seite: 103 – 106<br />

• Checklisten: Betreutes <strong>Wohnen</strong> Seite: 107 – 115<br />

• Checklisten: Heimplatz Seite: 116 – 127


Anhang Checklisten 103<br />

Checkliste: Ambulante Pflege<br />

Zunächst gilt es, sich einen Überblick über die Vertragsvorbereitung<br />

und -gestaltung zu verschaffen.<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Ist der Pflegedienst von den<br />

Kranken- und Pflegekassen<br />

zugelassen?<br />

Besteht die Möglichkeit, vor<br />

Vertragsabschluss zu Hause ein<br />

umfassendes und unverbindliches<br />

Vorstellungsgespräch zu führen?<br />

Ist Ihr Ansprechpartner bei diesem<br />

Vorgespräch die Pflegedienstleitung<br />

oder der Stellvertreter?<br />

Besteht die Möglichkeit, einen<br />

kostenlosen schriftlichen Kostenvoranschlag<br />

zu erhalten?<br />

Gibt es ausreichend Informations -<br />

material über das Leistungsangebot<br />

sowie eine gültige Preisliste?<br />

Wird ein schriftlicher Pflegevertrag<br />

angeboten?<br />

Wird Ihnen das Abrechnungssystem<br />

verständlich erläutert?<br />

Werden Sie eine Kopie der<br />

monatlichen Abrechnung mit der<br />

Pflegekasse erhalten?<br />

Wurden Sie ausreichend, freundlich<br />

und für Sie verständlich über die<br />

Finanzierung Ihrer Pflege informiert?<br />

Wird ein individueller Pflegeplan<br />

aufgestellt?<br />

Wird nach Pflegestandards ge pflegt?<br />

Liegen diese schriftlich vor?<br />

Findet eine Dokumentation der<br />

erbrachten Pflegeleistungen statt?<br />

• Können Sie die Dokumentation<br />

jederzeit einsehen?<br />

• Wird die Dokumentation regelmäßig<br />

von der Pflegedienstleitung<br />

kontrolliert?


104<br />

Checkliste: Ambulante Pflege<br />

Anhang Checklisten<br />

Neben den vertraglichen Bedingungen sind vor allem die Menschen wichtig,<br />

die in Ihrem Haushalt tätig werden.<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Welches Personal hält der<br />

Pflegedienst vor:<br />

• Arbeitet der Pflegedienst<br />

mehrheitlich mit fest<br />

angestellten Mitarbeitern?<br />

• Arbeitet der Pflegedienst<br />

mehrheitlich mit examinierten<br />

Pflegekräften?<br />

Werden Helfer/innen nur unter<br />

Anleitung von Fachkräften tätig?<br />

Gibt es regelmäßige<br />

Mitarbeiterfortbildungen?<br />

Bietet Ihnen der Pflegedienst eine<br />

feste Ansprechperson, die<br />

regelmäßig zu Ihnen kommt?<br />

Kommen pro Woche höchstens<br />

fünf verschiedene Mitarbeiter zu<br />

Ihnen ins Haus?<br />

Haben Sie Einfluss darauf, ob Sie<br />

von weiblichen oder männlichen<br />

Pflegepersonen betreut werden?<br />

Können Sie ggf. Pflegekräfte<br />

ablehnen?<br />

Gibt es einen festen Ansprechpartner<br />

bei Konflikten oder<br />

Beschwerden?


Anhang Checklisten 105<br />

Checkliste: Ambulante Pflege<br />

Das Leistungs- und Serviceangebot sollte flexibel sein und sich an Ihren<br />

Bedürfnissen orientieren.<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Haben Sie Einfluss darauf,<br />

zu welcher Uhrzeit die Pflegeleistungen<br />

erbracht werden?<br />

Ist der Pflegedienst<br />

Rund-um-die-Uhr erreichbar?<br />

Nimmt der Pflegedienst auf<br />

Ihren Wunsch Kontakt auf mit:<br />

Haus- und Fachärzten<br />

Apotheken<br />

Sanitätshäusern<br />

Krankenhäusern<br />

Leistungsträgern (z.B.<br />

Krankenkasssen, Sozialhilfeträger,<br />

Versorgungsamt)<br />

anderen Pflegediensten<br />

Werden Angehörige in die Pflege<br />

einbezogen?<br />

Gibt es für die Angehörigen<br />

besondere Schulungen?


106<br />

Checkliste: Ambulante Pflege<br />

Kann der Pflegedienst alle Leistungen, die Sie benötigen, erbringen?<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Umfasst der Leistungskatalog<br />

folgende Angebote?<br />

Grundpflege und hauswirtschaftliche<br />

Versorgung<br />

medizinische<br />

Behandlungspflege<br />

Haushaltshilfe<br />

Spezialisierung auf bestimmte<br />

Personengruppen (Kinderpflege,<br />

Intensivmedizin, AIDS)<br />

Sind kurzfristig Entlastungsangebote<br />

möglich?<br />

Gibt es zusätzliche<br />

Serviceleistungen?<br />

Z.B. Vermittlung von Hilfsmitteln,<br />

Hausnotrufgeräten,<br />

Essen-auf-Rädern,<br />

Wohnumfeldberatung<br />

Spezielle Sprachkenntnisse,<br />

Berücksichtigung unterschiedlicher<br />

Konfessionen<br />

In Anlehnung an Checkliste IKK, Niedersachsen<br />

Anhang Checklisten


Anhang Checklisten 107<br />

Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Standort, Lage und Umfeld<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Gefallen Ihnen die Lage und das<br />

Äußere des Hauses?<br />

Sagt Ihnen die Größe des<br />

Hauses zu?<br />

Fördert die Bauweise des Hauses<br />

(Hinweistafeln, unterstützende<br />

Farbgebung...), dass Sie sich schnell<br />

im Haus zurechtfinden?<br />

Entspricht die Umgebung Ihren<br />

Vorstellungen (z.B. ruhiges<br />

Wohnumfeld)?<br />

Hat das Haus eine Gartenanlage?<br />

Sind öffentliche Verkehrsmittel<br />

innerhalb von 500 m erreichbar?<br />

Sind innerhalb des Hauses,<br />

der Anlage oder in unmittelbarer<br />

Nähe (max. 500 m) Einkaufsmöglichkeiten,<br />

Restaurant, Café,<br />

Bank, Post, Friseur, Bibliothek,<br />

Arztpraxen, Apotheken, Optiker<br />

vorhanden?<br />

Gibt es in unmittelbarer Nähe<br />

(max. 500 m) Grünanlagen<br />

oder einen Park mit Bänken?<br />

Gibt es in der Nähe Schwimmbad,<br />

Kino, Theater, andere Sport- und<br />

Bildungseinrichtungen?<br />

Gibt es in der Nähe Seniorentreffs,<br />

Bürgertreffs?<br />

Sind Ihre Kirche oder kirchliche<br />

Einrichtungen in der Nähe?


108<br />

Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Ausstattung des Hauses<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Empfinden Sie die Atmosphäre des<br />

Hauses angenehm und freundlich<br />

(z.B. Einrichtung mit Sitzecken,<br />

Bildern, Pflanzen, Dekorationen,<br />

Helligkeit der Räume...)?<br />

Sind der Zugang zum Haus und der<br />

Gemeinschaftsbereich des Hauses<br />

barrierefrei ausgestattet?<br />

(Barrierefrei heißt hier z.B.: keine<br />

Türschwellen, stufenloser Zugang<br />

zu allen Bereichen, rollstuhlgerechte<br />

WC´s, Abstand zwischen den<br />

Wänden min. 120 cm.)<br />

Gibt es multifunktionelle Räume für<br />

Sport, Vorträge, private Feiern,<br />

Werken, Hobbys?<br />

Gibt es Waschkeller mit<br />

Waschmaschine und Trockner?<br />

Sind Stellplätze für Heil- und<br />

Hilfsmittel vorhanden (z.B. Rollator,<br />

Rollstuhl)?<br />

Gibt es einen Stellplatz für<br />

das Auto<br />

Gibt es Gästezimmer oder<br />

Besucherappartements?<br />

Anhang Checklisten


Anhang Checklisten 109<br />

Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Angaben zur Wohnung (1)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Ist die für Sie interessante Wohnung<br />

ausreichen groß genug? (Notieren<br />

Sie sich bitte die Quadratmeterzahl<br />

der jeweiligen Wohnung in<br />

Klammern hinter der Bewertung)<br />

Ist die Wohnung barrierefrei gebaut?<br />

(Barrierefrei heißt hier z.B. keine<br />

Schwellen, Türbreite mind. 80 cm.<br />

Zwischen zwei Wänden mind.<br />

120 cm Platz, vor Küchen und<br />

Sanitäreinrichtung 120 cm Freiraum,<br />

bodengleiche Dusche, Waschtische<br />

mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon.)<br />

Ist die Wohnung hell und sonnig?<br />

(Achten Sie bitte auf die Größe der<br />

Fenster und die Lage der Wohnung,<br />

z.B. eine Südost- oder Südwestlage.)<br />

Haben Sie im Sitzen eine freie Sicht<br />

nach draußen?<br />

Sind die Bereiche für <strong>Wohnen</strong>,<br />

Schlafen und Kochen räumlich<br />

getrennt?<br />

Gibt es einen Balkon oder eine<br />

Terrasse?<br />

Ist die Küchen/die Küchenzeile<br />

schon vorhanden?<br />

Können Sie in der Küche Tätigkeiten<br />

im Sitzen verrichten?<br />

Verfügt die Küche über ein Fenster<br />

oder ist sie zumindest gut belüftet?<br />

Verfügt das Badezimmer über ein<br />

Fenster oder ist es zumindest gut<br />

belüftet?<br />

>>


110<br />

Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Angaben zur Wohnung (2)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Gibt es einen Abstellraum innerhalb<br />

der Wohnung?<br />

Ist die Wohnung gut isoliert und<br />

geräuscharm (zu den Nachbarwohnungen,<br />

nach draußen (z.B.<br />

durch Schallschutz-Fenster))?<br />

Sind in der Wohnung Installationen<br />

zu Ihrer eigenen Sicherheit<br />

(z.B. Rauchmelder, Sicherheitsschalter<br />

an Küchenherden) und<br />

zu Ihrem Komfort (z.B. Internetanschluss)<br />

schon eingerichtet?<br />

Sind Vorkehrungen gegen Einbruch<br />

und Diebstahl getroffen (z.B. durch<br />

Weitwinkel-Türspion, Sicherheitsschlösser,<br />

Gegensprechanlage)?<br />

Sind Haustiere erlaubt?<br />

Anhang Checklisten


Anhang Checklisten 111<br />

Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Betreuungsangebot<br />

Bitte beachten Sie, dass bei manchen Häusern Dienste zur Betreuung bereits im Grundservice<br />

enthalten sind, die bei anderen als Wahlleistung im Angebot sind, dies kann<br />

sich auch in den unterschiedlichen Höhen der pauschalen Beiträge niederschlagen.<br />

Überprüfen Sie deshalb auch, ob Sie alle Leistungen des Grundservices eines Hauses<br />

regelmäßig in Anspruch nehmen. Weniger oder selten wahrgenommene Dienstleistungen<br />

sind in der Regel als Wahlleistung günstiger.<br />

Grundservice<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Gibt es im Haus eine qualifizierte<br />

Betreuungs-/Kontaktperson (z.B.<br />

Sozialarbeiter, Krankenschwester,<br />

o.ä.) des Trägers, der Hilfestellungen<br />

bei Problemen leistet?<br />

Ist die Betreuungs-/Kontaktperson<br />

werktags leicht erreichbar?<br />

(Abklärung des zeitlichen Umfangs)<br />

Existiert eine Vertretungsregelung?<br />

Gibt es:<br />

• Einen Hausnotruf (min. an zwei<br />

Stellen in der Wohnung auslösbar,<br />

aktivierter 24-Stunden-Notruf-<br />

Dienst, qualifiziertes Personal<br />

in der Notrufzentrale)<br />

• Einen Hausmeisterservice?<br />

• Gebäudereinigung oder<br />

Winterdienst<br />

• Freizeitangebote innerhalb des<br />

Hauses, z.B. Feste, Vorträge,<br />

Filme, kreative Angebote?<br />

(Lassen Sie sich bitte das aktuelle<br />

Programm zeigen)<br />

Organisation von Freizeitangeboten<br />

außerhalb des Hauses mit Fahrdienst,<br />

z.B. Ausflüge, Theater- und<br />

Kinobesuche, zu Volksfesten?<br />

Unterstützung bei Behördenkontakten<br />

und bei Beantragung von<br />

Leistungen der Kostenträger?<br />

Vermittlung von Dienstleistungen<br />

wie Handwerkern, Haushaltshilfen,<br />

Pflegediensten?


112<br />

Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Wahlleistungen<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Gibt es<br />

• Einkaufsdienste?<br />

• Wohnungsreinigungen?<br />

• Wäschedienste?<br />

• Essen auf Rädern?<br />

• Warmen Mittagstisch im Haus?<br />

• Reparaturleistungen?<br />

• Weitere handwerkliche<br />

Leistungen?<br />

• Fahr- und Begleitdienste?<br />

• Angebote mit dem Akzent auf<br />

Kur und Wellness?<br />

• Medizinische und therapeutischen<br />

Angebote?<br />

• Hilfe bei vorübergehender<br />

Krankheit? (Wenn ja, Abklärung<br />

welcher Art und über welchen<br />

Zeitraum)<br />

• Ambulante Pflegedienste?<br />

Gibt es eine Übersicht über die<br />

Preise und Wahlleistungen?<br />

Sind Anbieter der Wahlleistungen<br />

frei wählbar?<br />

Anhang Checklisten


Anhang Checklisten 113<br />

Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Pflege und Krankenpflege<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Ist eine Kurzzeitpflege innerhalb<br />

der Wohnung oder in der Anlage<br />

möglich?<br />

Können Sie bei hoher Pflegebedürftigkeit<br />

(Pflegestufe 3) in der<br />

Wohnung verbleiben oder innerhalb<br />

der Anlage auf eine Pflegestation<br />

ziehen. Oder: Haben Sie, falls sich<br />

Ihr Zustand verändert, in einer<br />

kooperierenden Pflegeeinrichtung<br />

eine Option auf einen Pflegeplatz?<br />

Gibt es Kooperationen mit ehrenamtlichen<br />

Diensten (z.B. Besucherdienst,<br />

Hospizdienst)?<br />

Sind die Anbieter der Pflege und<br />

Krankenpflege frei wählbar?<br />

Sonstiges:<br />

Atmosphäre im Haus und Bewohnerinteressen<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Fühlen Sie sich im Hause<br />

willkommen (z.B. Verhalten des<br />

Personals bei Ihrem Besuch,<br />

Eingehen auf Ihre Fragen...)?<br />

Gibt es Bewohnertreffen im Haus?<br />

Gibt es eine Bewohnervertretung?<br />

Sonstiges:


114<br />

Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Vertrag<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Profil der Häuser<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Gibt es im Vertrag eine genaue<br />

Übersicht über den Grundservice?<br />

Gibt es im Vertrag eine genaue<br />

Übersicht über den Wahlservice?<br />

Ist eine Preisliste über die Wahlleistungen<br />

als Information beigefügt?<br />

Sind Eigenbedarfskündigungen<br />

ausgeschlossen oder ist zumindest<br />

eine Sonderregelung vorgesehen,<br />

die bei Eigenbedarfskündigung eine<br />

vergleichbar Wohnung innerhalb der<br />

Anlage garantiert?<br />

Sonstiges:<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Standort, Lage und Umfeld<br />

Ausstattung des Hauses<br />

Angaben zur Wohnung<br />

Betreuungsangebot<br />

• Grundservice<br />

• Wahlleistungen<br />

Pflege und Krankenpflege<br />

Atmosphäre im Haus und<br />

Bewohnerinteressen<br />

Vertrag<br />

Anhang Checklisten


Anhang Checklisten 115<br />

Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Monatliche Preise<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Gesamtmiete (Kaltmiete).<br />

(Notieren Sie sich bitte den<br />

Quadratmeterpreis der jeweiligen<br />

Wohnung in Klammern hinter den<br />

Mietpreis.)<br />

Nebenkosten<br />

Grundservice<br />

(Betreuungspauschale)<br />

Einmalige Zahlungen<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Wahlleistungen, die extra bezahlt<br />

werden müssen. (Wählen Sie bitte<br />

hier die Leistungen aus, die für Sie<br />

bereits jetzt oder in Zukunft<br />

interessant sind.)<br />

Summe der monatlichen Kosten<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Aufnahmegebühr, Darlehen oder<br />

Kaution<br />

Sonstiges:<br />

Wie hoch werden die Darlehen,<br />

Kautionen und Sonstiges verzinst?<br />

(Notieren Sie sich bitte den<br />

Zinssatz.)<br />

In Anlehnung an Checkliste Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen<br />

(BAGSO) e.V.


116<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

In welcher Umgebung liegt die<br />

Einrichtung? Stadtnah oder stadtfern?<br />

In einer wohnlichen Umgebung?<br />

In der Natur? Am Wald, am Park?<br />

Entspricht die Umgebung Ihren<br />

Vorstellungen?<br />

Ist die Umgebung des Heims<br />

(Garten/-Parkanlage, Eingangsbereich)<br />

ansprechend gestaltet?<br />

Wie erleben Sie bei einem Rundgang<br />

durchs Haus den Umgang der<br />

Heimleitung mit den Bewohnern<br />

sowie den Mitarbeitern (z.B. freundlicher<br />

Umgangston, Anrede etc.)?<br />

Wie empfinden Sie die Atmosphäre<br />

im Heim (z.B. Pflanzen, Bilder,<br />

Helligkeit, Gemütlichkeit, Krankenhausatmosphäre<br />

etc.)?<br />

Beobachtungspunkte bei Heimbesichtigung (1)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Ist die Ausstattung des Heims<br />

ansprechend?<br />

Machen die Räume einen sauberen<br />

und gepflegten Eindruck?<br />

Ist das Essen ansprechend gerichtet,<br />

schmackhaft und wird es freundlich<br />

serviert?<br />

Sind Flure und Gemeinschaftsräume<br />

frei von ungenutzten Betten, Rollstühlen,<br />

Pflegewagen, Wäschesäcken usw.?<br />

Wie empfinden Sie den Geruch<br />

(Reinigungsmittel, Essen,<br />

Ausscheidungen etc.)?<br />

Wie ist die Geräuschkulisse im<br />

Haus (z.B. Verkehrslärm von außen,<br />

hallende Flure, etc.)?<br />

Wirken die Mitarbeiter freundlich?<br />

Machen die Bewohner einen<br />

gepflegten Eindruck?<br />

Anhang Checklisten<br />

>>


Anhang Checklisten 117<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Beobachtungspunkte bei Heimbesichtigung (2)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Wirkt die Anordnung der Stationsgruppen<br />

angenehm auf Sie<br />

(lange Flure oder um Innenhöfe<br />

angeordnet)?<br />

Gibt es Orientierungshilfen für<br />

Bewohner (z.B. Hinweisschilder,<br />

unterschiedliche farbliche Gestaltung<br />

der Flure oder Stockwerke)?<br />

Gibt es Rückzugsmöglichkeiten im<br />

Gemeinschaftsbereich (Nischen,<br />

kleinere Sitzgruppen o.ä.)?<br />

Allgemeine Informationen und Heimaufnahme<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Wer ist Träger des Heims?<br />

Wie ist sein Ruf?<br />

Ist das Heim einem Verband angeschlossen?<br />

Welchem? Ist mir die<br />

Ausrichtung, z.B. konfessionelle<br />

Ausrichtung, angenehm?<br />

Gibt es eine ansprechende,<br />

verständlich formulierte<br />

Informationsbroschüre?<br />

Sagt diese etwas über das<br />

Pflegeverständnis (nach welchen<br />

Leitlinien gepflegt wird) aus?<br />

Wie lange ist das Haus für Besucher<br />

geöffnet? Sind die Besuchszeiten<br />

ausreichend?<br />

Finden vor Heimaufnahme Vorgespräche<br />

mit Interessenten und<br />

Angehörigen statt?<br />

Werden die Angehörigen, soweit<br />

dies gewünscht wird, einbezogen?<br />

Wird in den Vorgesprächen nach dem<br />

Lebenslauf und Gewohnheiten gefragt<br />

(Biografieorientierung/-arbeit)?<br />

Wird die Frage der rechtlichen Vertretung<br />

bei Heimaufnahme geklärt?


118<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Gebäude, Standort und Anlage (1)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Wie groß ist das Heim (Platzzahl)?<br />

Ist Ihnen die Größe angenehm?<br />

Ist die Einrichtung mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln gut zu erreichen?<br />

Wieviel Meter sind es bis zur<br />

nächsten Haltestelle? Kann sie leicht<br />

erreicht werden?<br />

Gibt es genügend Parkmöglichkeiten<br />

in der Nähe?<br />

Gibt es Geschäfte/Einkaufsmöglichkeiten/Bank/Post<br />

... die zu Fuß<br />

erreichbar sind?<br />

Gibt es einen Garten, der auch für<br />

Rollstuhlfahrer oder stark gehbehinderte<br />

Personen geeignet ist?<br />

Haben die Zimmer Balkone/<br />

Terrassen?<br />

Ist der Balkon/die Terrasse auch mit<br />

dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen<br />

gut benutzbar?<br />

Ist das Haus so gestaltet, dass<br />

Menschen im Rollstuhl und stark<br />

gehbehinderte Menschen sich weitgehend<br />

ohne fremde Hilfe bewegen<br />

können (Stufen, Schwellen, Aufzug,<br />

Türbreite etc.)?<br />

Kann die Beleuchtung, die Heizung,<br />

das Öffnen der Fenster individuell<br />

bedient und reguliert werden?<br />

Sind Fenstergriffe abschließbar und<br />

Rolladensicherungen vorhanden?<br />

Sind zusätzliche Einrichtungen zur<br />

Sicherung bzw. Verwahrung von<br />

Wertgegenständen (Schließfächer,<br />

Safe o.ä.) vorhanden?<br />

Sind die Flure, Treppenhäuser,<br />

Gemeinschaftsräume hell<br />

beleuchtet, auch bei Nacht?<br />

Anhang Checklisten<br />

>>


Anhang Checklisten 119<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Gebäude, Standort und Anlage (2)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Sind im Heim Räumlichkeiten für<br />

Serviceangebote (Friseur, Fußpflege<br />

etc.) vorhanden?<br />

Gibt es eine Cafeteria?<br />

Sind im Heim Räumlichkeiten für<br />

Freizeitangebote (Unterhaltung,<br />

Hobbys, Sport, Bildung etc.) und<br />

gegebenenfalls für größere<br />

Veranstaltungen vorhanden?<br />

Können diese auch von außenstehenden<br />

Gruppen genutzt werden<br />

(Gemeinwesenorientierung)?<br />

Gibt es einen Andachtsraum<br />

im Heim?<br />

Sind Maßnahmen, die die Freiheit<br />

für demente Personen einschränken,<br />

so gestaltet, dass sie keine<br />

Beeinträchtigung für die übrigen<br />

Bewohner darstellen?<br />

Gibt es Gästezimmer, in denen<br />

Besucher übernachten können?<br />

Gibt es eine Überwachung im<br />

Eingangsbereich?<br />

Ist die Gebäudestruktur möglichst<br />

einfach und übersichtlich?<br />

Gibt es geschützte Stationen oder<br />

noch besser Wohngruppen für<br />

Demente?<br />

Hat das Heim einen möglichst<br />

wohnlichen, familiären Charakter?<br />

Gibt es einen geschützten und<br />

gefährdungsarmen Freibereich mit<br />

Wanderwegen, nach Möglichkeit als<br />

Rundlauf?


120<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Individueller Wohnbereich<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Sind Einzelzimmer vorhanden?<br />

Gibt es ein freies Einzelzimmer<br />

für mich?<br />

Haben die Zimmer Nasszellen?<br />

Kann unter Zimmern mit unterschiedlicher<br />

Größe, Lage und Ausstattung<br />

gewählt werden?<br />

Sind die Zimmer ausreichend<br />

geräumig (____ qm Einzelzimmer,<br />

____ qm Doppelzimmer)?<br />

Sind die Zimmer und Aufbewahrungsplätze<br />

(Schränke, Nachttische<br />

etc.) abschließbar?<br />

Können die Bewohner ihren Wohnbereich<br />

eigenständig gestalten (z.B.<br />

eigene Möbel mitbringen, Bilder etc.)?<br />

Ist in den Zimmern ausreichend<br />

Stauraum vorhanden?<br />

Gibt es in den Zimmern private<br />

Telefon-/Radio-/Fernsehanschlüsse?<br />

Sind Sichtschutzvorrichtungen zur<br />

Wahrung der Intimsphäre vorhanden<br />

(z.B. Trennwände in Doppelzimmern,<br />

Gardinen o.ä., die die<br />

Einsicht von außen verhindern etc.)?<br />

Welche Rückzugsmöglichkeiten/<br />

Ausweichmöglichkeiten gibt es bei<br />

Doppelzimmerbelegung?<br />

Ist das Rauchen in den Zimmern<br />

gestattet?<br />

Gibt es ein Raucherzimmer?<br />

Ist es möglich, nicht störende<br />

Haustiere im Rahmen einer Zusatzleistung<br />

mitzubringen?<br />

Wirken die Räume heiter und<br />

freundlich (Farben, Materialien)?<br />

Gibt es vertraute Gegenstände im<br />

privaten und allgemeinen Bereich?<br />

Anhang Checklisten


Anhang Checklisten 121<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Individueller Wohnbereich<br />

Für Alzheimerkranke und andere Demenzkranke besonders wichtig:<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Gibt es ausreichende Orientierungshilfen<br />

wie z.B.<br />

• Eindeutige Wegeführung mit<br />

wiederkehrenden Hinweisen?<br />

• Sichtbeziehungen nach außen,<br />

um das „Orten“ zu erleichtern?<br />

• Markante, spezifische Gestaltung<br />

wichtiger Orte (z.B. WC)?<br />

• Unbewusst wirkende Orientierungshilfen<br />

(z.B. Handlauf,<br />

Lichtführung, Bodenbelag)?<br />

Gibt es innerhalb der Station oder<br />

Wohngruppe Möglichkeiten zum<br />

Rundlauf bzw. Wandern (möglichst<br />

keine Sackgassen!)?<br />

Sind die Räume und Flure hell<br />

ausgeleuchtet?<br />

Sind die Räume akustisch<br />

abgeschirmt?


122<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Pflege und Betreuung (1)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

In welchen Bereichen haben die<br />

Bewohner ein Mitspracherecht?<br />

Reichen mir diese Mitbestimmungsmöglichkeiten<br />

aus?<br />

Können die Bewohner bei Doppelzimmerbezug<br />

wählen, mit wem sie<br />

zusammenziehen wollen?<br />

Können die Bewohner die Zeiten,<br />

zu denen sie aufstehen und schlafen<br />

gehen wollen, frei entscheiden?<br />

Kann die Kleidung selbst gewählt<br />

werden?<br />

Wird auf sicheres Schuhwerk<br />

geachtet?<br />

Wird dem Wunsch der Bewohner,<br />

gegebenenfalls durch eine andere<br />

Pflegekraft betreut zu werden,<br />

entsprochen?<br />

Wird Selbstständigkeit gefördert?<br />

Werden Alltagsfähigkeiten trainiert<br />

(Anziehen, Waschen, Toilettengang)?<br />

Wird Pflegeplanung durchgeführt<br />

und werden dabei die Bewohner<br />

und deren Angehörige einbezogen?<br />

Werden Bedürfnisse abgefragt?<br />

Können Pflegebedürftige, ihre<br />

Angehörigen und Betreuer in die<br />

Pflegeplanung Einsicht nehmen?<br />

Arbeiten die Pflegekräfte mit den<br />

behandelnden Ärzten bzw. anderen<br />

behandelnden Personen zusammen?<br />

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?<br />

Wer unterstützt Bewohner beim<br />

Ausgehen?<br />

Anhang Checklisten<br />

>>


Anhang Checklisten 123<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Pflege und Betreuung (2)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Achten die Pflegekräfte darauf, dass<br />

Bewohner genügend Flüssigkeit zu<br />

sich nehmen?<br />

Wie hoch ist der Anteil (%) der<br />

Pflegefachkräfte in der Pflegeeinrichtung<br />

(Heimpersonalverordnung)?<br />

Wie ist der Pflegedienst nachts und<br />

am Wochenende besetzt?<br />

Werden Willensbekundungen der<br />

Bewohner, z.B. der Verzicht auf<br />

lebenserhaltende Maßnahmen<br />

(Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung),<br />

respektiert?<br />

In welcher Form erfolgt Sterbebegleitung?<br />

Wie ist der Umgang mit dem<br />

Sterben und den Toten? Können die<br />

Verstorbenen im Hause aufgebahrt<br />

werden?<br />

Wird der Bewegungsdrang der<br />

Demenzkranken weitestmöglich<br />

zugelassen?<br />

Gibt es Angebote zur Ableitung<br />

motorischer Unruhe (z.B. Schaukelstuhl,<br />

Wippnähmaschinentisch)?<br />

Wird zu körperlicher Aktivität<br />

angeregt?<br />

Wird mit musikalischen Elementen<br />

gearbeitet?<br />

Gibt es Tiere auf der Station bzw.<br />

Wohngruppe (Streicheltiere,<br />

Aquarium, Volière)?<br />

Gibt es spezielle therapeutische<br />

Angebote für Demenzkranke<br />

(z.B. Snoezelen-Raum für sinnliche<br />

Wohlfühlerlebnisse u.ä.)?<br />

>>


124<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Pflege und Betreuung (3)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Ist ein relativ flexibler Umgang mit<br />

Essenszeiten und Wach-Schlaf-<br />

Rhythmus möglich?<br />

Werden Fixierungen (Festbinden) und<br />

andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen<br />

weitestgehend vermieden?<br />

Werden Angehörige auf Wunsch<br />

weitestgehend in die Versorgung<br />

und Betreuung der Kranken mit<br />

einbezogen?<br />

Wird das Personal (Pflegepersonal<br />

und Hauswirtschaft) regelmäßig im<br />

Umgang mit demenziell erkrankten<br />

Menschen geschult?<br />

Pflege und Betreuung<br />

Für Alzheimerkranke und andere Demenzkranke besonders wichtig:<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Gibt es Möglichkeiten zur hauswirtschaftlichen<br />

Betätigung (Wohnküche,<br />

Nähzimmer, Gartenarbeit etc.)?<br />

Gibt es sonstige alltagsstrukturierende<br />

Beschäftigungsangebote bzw.<br />

-möglichkeiten (Bewegung, Singen,<br />

Spiele usw.)?<br />

Wird der individuelle persönliche<br />

Lebenshintergrund des/der<br />

Demenzkranken in der räumlichen<br />

Gestaltung und im persönlichen<br />

Umgang berücksichtigt<br />

(Biografieorientierung)?<br />

Ist erkennbar, dass den Demenzkranken<br />

möglichst viel Freiraum in<br />

ihrem Handeln gewährt wird (z.B.<br />

Zulassen von Aus- und Umräumaktivitäten,<br />

„Unordnung“ usw.)?<br />

Anhang Checklisten


Anhang Checklisten 125<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Ärztliche/medizinische Versorgung und Behandlungspflege<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Kann auf Wunsch bei Doppelzimmerbelegung<br />

mit dem Arzt<br />

allein gesprochen werden?<br />

Werden bei Arztbesuchen Personen<br />

des Vertrauens, soweit dies<br />

gewünscht wird, einbezogen?<br />

Besteht freie Arztwahl bzw. Behandlungswahl,<br />

Krankenhauswahl?<br />

Werden vom behandelnden Arzt die<br />

angeordneten Maßnahmen schriftlich<br />

(für die Pflegekräfte einsehbar)<br />

dokumentiert?<br />

Arbeitet die Einrichtung mit einem<br />

geriatrisch qualifizierten Facharzt<br />

zusammen?<br />

Werden medizinische, pflegerische<br />

und therapeutische Maßnahmen<br />

mit den Bewohnern persönlich<br />

besprochen?<br />

Ärztliche/medizinische Versorgung und Behandlungspflege<br />

Für Alzheimerkranke und andere Demenzkranke besonders wichtig:<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Werden Maßnahmen zur Vorsorge<br />

von Wundliegen/Aufliegen (Dekubitusprophylaxe)<br />

durchgeführt?<br />

Arbeitet die Einrichtung mit einem<br />

vertraglich gebundenen gerontopsychiatrischen<br />

Facharzt zusammen?<br />

Wird der Einsatz von Psychopharmaka<br />

auf das unumgänglich<br />

nötige Minimum reduziert?


126<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Rehabilitation/Therapie<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Werden therapeutische Angebote<br />

(z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie,<br />

Logopädie etc.) auch in den Privaträumen<br />

der Bewohner gemacht?<br />

Werden spezielle rehabilitative und<br />

therapeutische Angebote gemacht<br />

wie z.B. Biografiearbeit, Gedächtnistraining?<br />

Wird Musiktherapie angeboten?<br />

Sind die Therapieräume (z.B. für Beschäftigungstherapie)<br />

auch außerhalb<br />

der Therapiezeiten frei zugänglich?<br />

Können die Therapeuten<br />

ausgewählt werden?<br />

Essen und Trinken (1)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Kann bei den Mahlzeiten zwischen<br />

Zimmerservice und Speiseraum<br />

gewählt werden?<br />

Können Besucher zum Essen<br />

eingeladen werden?<br />

Kann die Tischgemeinschaft frei<br />

gewählt werden?<br />

Welche Getränke sind im Leistungsentgelt<br />

enthalten?<br />

Welche Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

gibt es für Bewohner bei der<br />

Speisenplanung?<br />

Welche Diäten oder Kostformen<br />

sind möglich?<br />

Kann ein Probeessen im Heim<br />

stattfinden?<br />

Anhang Checklisten<br />

>>


Anhang Checklisten 127<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Essen und Trinken (2)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Hausreinigung<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Wie sind die Essenszeiten im Heim?<br />

Besteht die Möglichkeit, sich kurzfristig<br />

vom Essen abzumelden?<br />

Gibt es einen Wochenspeiseplan<br />

mit Wahlmöglichkeiten?<br />

Gibt es auf Wunsch auch Speisen<br />

und Getränke außerhalb der<br />

festgelegten Essenszeiten?<br />

Gibt es einen Nachmittagskaffee?<br />

Werden Hilfsmittel zum selbstständigen<br />

Essen angeboten (z.B.<br />

Schneidbretter, spezielles Besteck)?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Werden bei der Hausreinigung<br />

Ruhezeiten der Bewohner<br />

berücksichtigt?<br />

Von wem wird die Reinigung/<br />

das Abstauben und Aufräumen<br />

der persönlichen Gegenstände<br />

übernommen?<br />

Wie oft wird das Zimmer gereinigt?<br />

Welche Reinigungshäufigkeit ist im<br />

Leistungsentgelt enthalten?<br />

Werden Wünsche in Bezug auf<br />

Reinigungsintensität und -häufigkeit<br />

berücksichtigt?<br />

Gibt es für Probleme und<br />

Beschwerden im Reinigungsbereich<br />

feste Ansprechpartner?


128<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Wäscheversorgung<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Können eigene Handtücher und<br />

Bettwäsche benutzt werden?<br />

Wie oft wird die Wäsche<br />

gewechselt?<br />

Wie ist die Versorgung der Privatwäsche<br />

bei Krankenhausaufenthalten<br />

geregelt?<br />

Können Näharbeiten vom Haus<br />

übernommen werden?<br />

Zu welchem Preis?<br />

Gemeinschaftsangebote und Aktivitäten (1)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Was gibt es an kulturellen, musikalischen,<br />

kommunikativen und geistlichen<br />

Angeboten? Bin ich mit dem<br />

Angebot zufrieden?<br />

Durch wen werden sie gestaltet?<br />

Ist die Teilnahme freiwillig?<br />

Können die Bewohner aus verschiedenen<br />

Angeboten auswählen und<br />

sie mitgestalten?<br />

Welche gemeinwesenorientierten/<br />

stadtteilorientierten Veranstaltungen<br />

finden im Heim statt?<br />

Werden Veranstaltungen auch ins<br />

Haus geholt?<br />

Gibt es Veranstaltungsangebote,<br />

die in/auf den Wohngruppen<br />

stattfinden?<br />

Können Angehörige und Besucher<br />

an den Veranstaltungen teilnehmen?<br />

Anhang Checklisten<br />

>>


Anhang Checklisten 129<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Gemeinschaftsangebote und Aktivitäten (2)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Erhalten die Bewohner Unterstützung<br />

bei der Teilnahme an Veranstaltungen<br />

(z.B. Hol- und Bringdienste,<br />

Begleitung von gehbehinderten<br />

Bewohnern zu Veranstaltungen)?<br />

Gibt es Urlaubsangebote für<br />

Pflegebedürftige?<br />

Erhalten Bewohner Hilfe beim<br />

Ausgehen (z.B. durch Fahr-, Hol-<br />

und Bringdienste, Arztbesuche,<br />

Behördengänge etc.) und werden<br />

sie dazu ermutigt?<br />

Fördert und unterstützt das Heim<br />

ehrenamtliche Arbeit bzw. die Arbeit<br />

von Freiwilligen?<br />

Wie werden Ehrenamtliche bzw.<br />

Freiwillige begleitet?<br />

Gibt es einen Besuchsdienst bzw.<br />

Freundeskreis oder Ähnliches?<br />

Welche Kontakte hat das Heim nach<br />

außen, z.B. zur Kirchengemeinde,<br />

zu den Vereinen?


130<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Bewohner- und Angehörigeninformation<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Werden die Bewohner mit Rundschreiben<br />

oder persönlichem Schreiben<br />

über Aktivitäten der Heimleitung/des<br />

Heimbeirats informiert?<br />

Gibt es für die Bewohner eine Informationstafel<br />

in den einzelnen Stationsgruppen<br />

mit wichtigen Informationen?<br />

Wer informiert die Angehörigen bei<br />

besonderen Vorkommnissen (akute<br />

Krankheit, plötzlicher Krankenhausaufenthalt)?<br />

Wer ist Ansprechpartner bei<br />

Beschwerden?<br />

Wie werden die Bewohner bei<br />

Neuaufnahmen, Todesfällen im<br />

Haus informiert?<br />

Gibt es einen Sozialdienst?<br />

Welche Aufgaben nimmt er wahr?<br />

Kosten, Vertragsgestaltung und Heimmitwirkung (1)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Hat die Pflegeeinrichtung einen<br />

Versorgungsvertrag mit den<br />

Pflegekassen?<br />

Wie hoch ist das Leistungsentgelt?<br />

Wie setzt es sich zusammen?<br />

Gibt es eine „Musterabrechnung“?<br />

Ist die Rechnung nachvollziehbar<br />

(Transparenz der Kosten)?<br />

Wie wird bei Preiserhöhungen<br />

verfahren?<br />

Anhang Checklisten<br />

>>


Anhang Checklisten 131<br />

Checkliste: Heimplatz<br />

Kosten, Vertragsgestaltung und Heimmitwirkung (2)<br />

Was ist<br />

für mich<br />

wichtig?<br />

Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />

Welche Zusatzleistungen werden<br />

zu welchem Preis angeboten?<br />

Wie wird der Barbetrag für Sozialhilfeempfänger<br />

ausbezahlt und/<br />

oder verwaltet?<br />

Wie und wo wird das Bargeld<br />

deponiert?<br />

Was muss mit dem Barbetrag<br />

abgedeckt werden (z.B. Mani-,<br />

Pediküre)?<br />

Wie werden die persönlichen<br />

Nebenkosten bei Selbstzahlern<br />

behandelt?<br />

Wie werden die Nebenkosten<br />

abgerechnet (z.B. Friseur, Reinigung,<br />

Rezeptgebühr)?<br />

Wie und wie oft werden die<br />

Leistungen abgerechnet?<br />

Wird ein Heimvertrag<br />

abgeschlossen?<br />

Wird auf Wunsch ein Mustervertrag<br />

ausgehändigt?<br />

Welche Kündigungsfristen gibt es?<br />

Gibt es einen Heimbeirat oder einen<br />

Heimfürsprecher? Wie setzt sich der<br />

Heimbeirat zusammen?<br />

Wie wird das Wirken des<br />

Heimbeirats gefördert?<br />

Gibt es einen Angehörigenbeirat?<br />

Ist eine Heimordnung vorhanden?<br />

In Anlehnung an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Herausgeber:<br />

<strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />

Körtingsdorfer Weg 8<br />

30455 Hannover<br />

Telefon: (05 11) 49 52-0<br />

Telefax: (05 11) 49 52-185<br />

<strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon<br />

Telefon: (01 80) 500 52 53<br />

(14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichender Mobilfunktarif)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!