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Pflegeratgeber<br />
Informationen – Tipps – Checklisten
2<br />
Impressum<br />
Herausgeber: <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Adresse: Körtingsdorfer Weg 8<br />
30455 Hannover<br />
Telefon: (05 11) 49 52-231<br />
Telefax: (05 11) 49 52-185<br />
info@awo-wup.de<br />
Links: www.awo-wup.de<br />
www.aktiwo.org<br />
www.seniorenservice-awo.de<br />
Text: Torben Krey, Joachim Berndt<br />
Layout/Satz: Verena Binnewies – www.punkt-design.de<br />
Aktualisierung: Sabine Schmitz<br />
Stand: Januar 2012<br />
Impressum
Grußwort 3<br />
Angela Willamowius<br />
Axel Plaue<br />
„Die Menschen werden immer älter!“ Die steigende Lebenserwartung<br />
und eine geringere Anzahl an Geburten sind Ursachen<br />
für einen gesellschaftlichen Wandel. Es gibt immer mehr<br />
ältere Menschen und in der öffentlichen Wahrnehmung wird<br />
diese Entwicklung mit Sorge betrachtet: Wer soll für die steigenden<br />
Kosten für Pflege, Renten und Gesundheit aufkommen?<br />
Es gilt, die Chancen einer längeren Lebenserwartung zu<br />
erkennen und zu nutzen, damit diese Veränderungen in der<br />
Gesellschaft nicht nur als soziales und politisches Problem<br />
betrachtet werden. Dazu bedarf es innovativer Ideen – ein<br />
neues Bild des Alters und des Alterns ist gefragt. Die Ar beiterwohlfahrt<br />
setzt sich mit diesen Fragen auseinander, auch<br />
damit, wie sich die gesellschaftlichen Entwick lungen auf<br />
das Miteinander der Generationen und auf individuelle<br />
Lebensläufe auswirken.<br />
Viele Menschen bleiben bis ins hohe Alter fit und mobil. Und<br />
wer dann doch pflegebedürftig wird, kann sicher gehen, auf<br />
eine hochwertige Unterstützung und Versorgung zurückgreifen<br />
zu können. Ältere Menschen haben heute eine Vielzahl<br />
von Wahlmöglichkeiten, wie sie Vorsorge für ihren Lebensabend<br />
treffen können und wie sie ihn in jeder Phase des<br />
Älterwerdens gestalten wollen.<br />
Als Betroffener oder als Angehöriger erhalten Sie mit dem<br />
vorliegenden Pflege ratgeber einen Wegweiser durch die<br />
Angebote. In übersichtlicher Form bekommen Sie praktische<br />
Antworten auf Ihre Fragen, Checklisten, Hilfestellungen zu<br />
rechtlichen und finanziellen Fragen und Hintergrund infor mationen<br />
zu Pflege leistun gen und Diensten der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> &<br />
<strong>Pflegen</strong>. Mit unseren praktischen und lebensnahen Tipps verfügen<br />
Sie damit über eine Entscheidungshilfe, die Ihnen rund<br />
um die Pflege Orientierung und kompetente Lösungen für<br />
Ihre individuelle Lebenssituation bietet.<br />
Angela Willamowius Axel Plaue<br />
Geschäftsführerin Vorsitzender<br />
<strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH <strong>AWO</strong> Bezirksverband Hannover e.V.<br />
Hannover, November 2009
Inhalt<br />
Inhalt<br />
1. Der Pflegefall tritt ein ................................................................................................................ 7<br />
Keine Angst vor Pflege ...................................................................................................................... 8<br />
Pflegebedürftigkeit kann verschiedene Ursachen haben ......................................................... 8<br />
2. Unterstützungsangebote für Senioren und ihre Familien ........................................... 11<br />
HÄUSLICHE HILFEN<br />
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung ................................................................................ 12<br />
Vermittler von unterstützenden Dienstleistungen ..................................................................... 13<br />
Ambulante Pflegedienste .................................................................................................................. 13<br />
Menübringdienst ................................................................................................................................. 14<br />
Hausnotruf ............................................................................................................................................ 14<br />
AUSSERHÄUSLICHE PFLEGEANGEBOTE<br />
Tagespflege .......................................................................................................................................... 15<br />
Seniorenwohngruppen ...................................................................................................................... 16<br />
Betreutes <strong>Wohnen</strong> .............................................................................................................................. 17<br />
Verhinderungspflege .......................................................................................................................... 18<br />
Kurzzeitpflege ...................................................................................................................................... 18<br />
Dauerpflege .......................................................................................................................................... 19<br />
3. Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH ................................ 21<br />
<strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon ............................................................................................................. 22<br />
AktiWO ................................................................................................................................................... 22<br />
Tagespflege im Gloria Park ............................................................................................................. 23<br />
Tagespflege im Ihme-Ufer .............................................................................................................. 24<br />
Tagespflege im Alten Krug .............................................................................................................. 25<br />
Betreutes <strong>Wohnen</strong>/Service-<strong>Wohnen</strong> in Seniorenwohnanlagen ............................................. 26<br />
Seniorenzentren .................................................................................................................................. 27<br />
<strong>AWO</strong> Seniorenzentren im Überblick .............................................................................................. 28<br />
WohnGemeinschaft für Menschen mit Demenz ....................................................................... 38<br />
SeniorenService <strong>AWO</strong> ........................................................................................................................ 39<br />
4. Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH .................................................... 41<br />
Geschichte der Arbeiterwohlfahrt ................................................................................................... 42<br />
Leitbild der Arbeiterwohlfahrt .......................................................................................................... 43<br />
Unser Pflege- und Betreuungsleitbild ........................................................................................... 44<br />
Qualitätsmanagement ....................................................................................................................... 45<br />
Seniorenzentren als familienergänzende Einrichtung ............................................................... 45<br />
5. Wie finanziere ich Pflegeleistungen? ................................................................................... 47<br />
LEISTUNGEN AUS DER PFLEGEVERSICHERUNG<br />
Was ist die Pflegeversicherung?...................................................................................................... 48<br />
Was ist Pflegebedarf?......................................................................................................................... 48<br />
Einstufungsverfahren und was zu beachten ist! ........................................................................ 49<br />
5
6<br />
Inhalt<br />
Die Pflegestufen im Einzelnen ........................................................................................................ 51<br />
Leistungsbereiche der Pflegeversicherung................................................................................... 53<br />
Finanzielle Leistungen aus der Pflegeversicherung ................................................................... 54<br />
Hilfen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz .............................. 57<br />
Sonderfall „Beihilfeanspruchsberechtigte“ ................................................................................... 60<br />
Widerspruchsmöglichkeiten ............................................................................................................. 61<br />
Neubegutachtung bei erhöhter Pflegebedürftigkeit .................................................................. 61<br />
LEISTUNGEN AUS DER SOZIALHILFE<br />
Wer hat Anspruch auf Leistungen? ................................................................................................ 62<br />
Wie Sie Leistungen beziehen können .......................................................................................... 63<br />
Unterhaltspflicht .................................................................................................................................. 63<br />
Vermögenseinsatz............................................................................................................................... 64<br />
6. Rechtsfragen frühzeitig klären ................................................................................................ 67<br />
Bedeutet Pflegebedürftigkeit den Verlust der Entscheidungsfähigkeit? ............................... 68<br />
Die gesetzliche Betreuung ............................................................................................................... 68<br />
Wann ist eine gesetzliche Betreuung notwendig? ..................................................................... 69<br />
Aufgabenbereich eines gesetzlichen Betreuers ......................................................................... 69<br />
Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Betreuers .................................................................. 71<br />
VOLLMACHTEN UND VERFÜGUNGEN<br />
Patientenverfügung ............................................................................................................................ 74<br />
Vorsorgevollmacht .............................................................................................................................. 76<br />
Betreuungsverfügung ......................................................................................................................... 78<br />
Testament ............................................................................................................................................. 79<br />
Vorsorgeordner .................................................................................................................................... 81<br />
7. Wie finde ich für mich den richtigen Dienstleister in Sachen „Pflege“? ................ 83<br />
Wie verschaffe ich mir einen Überblick über das Angebot<br />
in meiner Umgebung? ....................................................................................................................... 84<br />
Worauf muss ich bei einem Beratungsgespräch achten?........................................................ 85<br />
8. Glossar – Wichtige Begriffe .................................................................................................... 87<br />
9. Weiterführende Literatur .......................................................................................................... 97<br />
10. Anhang Checklisten ................................................................................................................. 101<br />
Wie verwende ich die Checklisten? ............................................................................................... 102<br />
Checklisten: Ambulante Pflege ....................................................................................................... 103<br />
Checklisten: Betreutes <strong>Wohnen</strong>...................................................................................................... 107<br />
Checklisten: Heimplatz ...................................................................................................................... 116
Der Pflegefall tritt ein 7<br />
Kapitel 1<br />
Der Pflegefall tritt ein<br />
Keine Angst vor Pflege ................................................................................................................. 8<br />
Pflegebedürftigkeit kann verschiedene Ursachen haben ................................................... 8
8<br />
Keine Angst vor Pflege!<br />
Der Pflegefall tritt ein…<br />
Viele Menschen haben Angst davor „alt“ zu werden. Dabei ist der Alterungsprozess ein<br />
ganz normaler biologischer Vorgang, der schon bei der Geburt beginnt. Der spürbare<br />
Beginn des „Alterns“ ist individuell verschieden. Letztendlich ist das „alt werden“ zwar<br />
genetisch vorbestimmt, hängt aber auch von unserem persönlichen Lebensstil und der<br />
Lebensgeschichte ab.<br />
Aufgrund der körperlichen Veränderungen im Laufe des Lebens und der höheren<br />
Anfällig keit für Krankheiten im Alter, steigt die Wahrscheinlichkeit durch bestimmte<br />
Erkrankungen pflegebedürftig zu werden. Dieser unangenehmen Tatsache möchten<br />
nur wenige ins Auge sehen. Lieber verdrängen wir die Vorstellung, dass unser Partner,<br />
unsere Eltern oder wir selbst pflegebedürftig werden könnten. Damit aber der Pflegefall<br />
kein „Überraschungsfall“ wird, sollte man sich frühzeitig mit dem Thema befassen.<br />
Dabei hilft es, sich über die möglichen Angebote bei Pflegebedürftigkeit zu informieren,<br />
Entlastungsvarianten zu prüfen und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu kennen.<br />
Und dabei soll Sie dieser Pflegeratgeber unterstützen.<br />
„Ich möchte so lange wie möglich zu Hause bleiben“.<br />
Dies ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Dahinter steckt die Angst im Fall von<br />
Pflegebedürftigkeit in ein Altenheim umzuziehen und die eigene Wohnung verlassen zu<br />
müssen. Heutzutage gibt es aber zahlreiche Angebote, die eine Pflege zu Hause, oder<br />
zumindest teilweise zu Hause, möglich machen. Ein Umzug in ein Altenheim<br />
sollte daher tatsächlich der letzte Schritt sein.<br />
Manchmal ist es aber unumgehbar, auch diesen Schritt zu gehen. Vielen Betroffenen<br />
tut das Leben dort letztendlich gut, insbesondere weil viele Senioren lange allein leben<br />
und keine sozialen Kontakte pflegen. Das Leben in der Gemeinschaft fördert wieder<br />
das soziale Miteinander und die dort erfahrene Mobilisierung führt wieder zu mehr<br />
Beweglichkeit.<br />
Auch für die Familie ist es ein schwerer Schritt ihre Angehörige zur Pflege in eine<br />
andere Umgebung zu geben. Diese Entscheidung ist oft mit Gewissensbissen verbunden,<br />
weil man seine Mutter in ein Altenheim „abgeschoben“ hat. Aber auch die Pflege<br />
der Eltern oder des Partners zu Hause stellt eine enorme psychische und physische<br />
Belastung dar, der man irgendwann nicht mehr standhalten kann. Daher ist es auch für<br />
Angehörige wichtig sich Unterstützung zu holen und nicht bis zur völligen Erschöpfung<br />
zu warten.<br />
Pflegebedürftigkeit kann verschiedene Ursachen haben<br />
Pflegebedürftigkeit kann in Folge verschiedener Krankheiten auftreten. Die<br />
häufigste Ursache ist die Erkrankung an einer Demenz, aufgrund derer sich der<br />
Betroffene nicht mehr in der eigenen Wohnung zu Recht findet und sein Leben<br />
nicht mehr selbstständig führen kann. Aber auch körperlichen Einschränkungen
Der Pflegefall tritt ein…<br />
können dazu führen, dass jemand nicht mehr in der Lage ist den Haushalt zu<br />
bewirtschaften, weil er bettlägerig ist oder im Rollstuhl sitzt. Im Folgenden sollen<br />
typische Alterserkrankungen, die zu einem Hilfebedarf führen können aufgezeigt<br />
werden.<br />
Demenzerkrankungen<br />
Die wörtliche Übersetzung des Wortes „Demenz“ lautet „weg vom Geist“ bzw. „ohne<br />
Geist“. Einfach gesagt kann man die Demenzerkrankung als ein Verlust der geistigen<br />
Leistungsfähigkeit sehen. Am Anfang sind dies Störungen des Kurzzeitgedächtnisses.<br />
Bei fortgeschrittener Krankheit wird auch das Langzeitgedächtnis betroffen, was dazu<br />
führt, dass auch bereits erworbene Fähigkeiten (wie z.B. Kochen oder Bügeln) verloren<br />
gehen. Für Angehörige ist es wichtig zu wissen, dass eine Demenz nicht nur eine<br />
Ge dächtnisstörung ist. Mit der Demenz verändert sich die Persönlichkeit eines Menschen:<br />
Seine Wahrnehmung, sein Verhalten und sein Erleben. All diese Tatsachen stellen<br />
für Angehörige eine große psychische Belastung dar.<br />
Wie entsteht eine Demenz?<br />
Es gibt zwei verschiedene Typen von Demenz. Die bekannteste ist sicherlich die<br />
Alzheimer-Krankheit. Der Großteil der Betroffenen leidet unter dieser Form. Daneben<br />
tritt oft auch die vaskuläre Demenz auf.<br />
Alzheimer-Krankheit<br />
Bei der Alzheimer-Krankheit werden die Nervenzellen des Gehirns irreversibel zerstört.<br />
Die Ursachen dafür sind noch weitgehend unerforscht. Allerdings tritt Alzheimer vermehrt<br />
mit zunehmendem Alter auf.<br />
Auch wenn die Krankheit bei jedem unterschiedlich verläuft, kann man doch drei<br />
verschiedene Phasen feststellen, die fließend ineinander übergehen.<br />
Die Alzheimer-Krankheit beginnt zunächst schleichend. Die Betroffenen vergessen ab<br />
und zu etwas, ihre Lern- und Reaktionsfähigkeit nimmt ab und es treten teilweise<br />
Sprachschwierigkeiten auf. In dieser Phase sind den Betroffenen die Veränderung, die<br />
mit ihnen vorgehen, durchaus bewusst. Daher reagieren viele mit Wut oder Angst auf<br />
die neue Situation.<br />
Die zweite Phase der Krankheit ist dadurch gekennzeichnet, dass alltägliche Tätigkeiten<br />
und Fertigkeiten verloren gehen. Die Nahrungsaufnahme oder Körperpflege ist nur<br />
noch mit Unterstützung möglich. Außerdem kommt es vor, dass Verwandte nicht mehr<br />
namentlich erkannt werden und das Zeitgefühl verloren geht.<br />
Im Spätstadium der Alzheimer-Krankheit ist der Betroffene vollkommen auf Pflege und<br />
Betreuung angewiesen. Für die Angehörigen tritt die belastende Situation auf, dass<br />
Familienmitglieder nicht mehr erkannt werden und eine verbale Verständigung nicht<br />
mehr möglich ist.<br />
9
10<br />
Der Pflegefall tritt ein…<br />
Vaskuläre Demenz<br />
Eine vaskuläre Demenz liegt vor, wenn in Folge von einem Schlaganfall Teile des<br />
Nervengewebes im Gehirn absterben. Das Ausmaß der daraus entstehenden Demenz<br />
ist abhängig davon, wie stark die Durchblutungsstörung durch den Schlaganfall war.<br />
Die Symptome der vaskulären Demenz ähneln denen der Alzheimer-Krankheit.<br />
Allerdings tritt die vaskuläre Demenz plötzlich auf. Hinzu kommen zudem körperliche<br />
Beschwerden, wie z. B. Taubheitsgefühl oder Lähmungserscheinungen.<br />
Körperliche und organische Alterserkrankungen<br />
Fast jeder dritte Deutsche erleidet einen Schlaganfall. Das Risiko dafür steigt mit<br />
zunehmenden Alter, so dass viele ältere Menschen von diesem Hirninfarkt betroffen<br />
sind. Verursacht wird der Schlaganfall durch eine Durchblutungsstörung des Gehirns,<br />
wodurch Teile des Gehirngewebes absterben. Konsequenz kann sein, dass eine<br />
Körperhälfte gelähmt bleibt. Durch gute Behandlungsmöglichkeiten lässt sich die<br />
Mobilität oftmals wieder herstellen. Trotzdem kann es passieren, dass der Betroffene<br />
weiterhin auf den Rollstuhl angewiesen ist und aus diesem Grund pflegerische<br />
Unterstützung benötigt.<br />
Im Zuge des natürlichen Alterungsprozesses verändert sich auch der Bewegungsappa-<br />
rat des Menschen. Dies kann zu Erkrankungen führen, die z. B. unsere Beweglichkeit im<br />
Alltag beinträchtigen. Beispiele dafür sind Osteoporose oder Arthrose. Allein dadurch<br />
können ggf. einige hauswirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden.<br />
Folgenschwerer ist aber auch die Gefahr von Stürzen, die aus diesen Krankheiten<br />
resultieren kann. Aufgrund der zunehmenden Porosität der Knochen kann es in Folge<br />
von Stürzen zu Knochenbrüchen kommen (z. B. Oberschenkelhalsbruch), die dann zur<br />
Pflegebedürftigkeit führen können.
Unterstützungsangebote für Senioren und ihre Familien 11<br />
Kapitel 2<br />
Unterstützungsangebote für Senioren<br />
und ihre Familien<br />
HÄUSLICHE HILFEN<br />
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung ........................................................................... 12<br />
Vermittler von unterstützenden Dienstleistungen ................................................................ 13<br />
Ambulante Pflegedienste ............................................................................................................ 13<br />
Menübringdienst ............................................................................................................................ 14<br />
Hausnotruf ....................................................................................................................................... 14<br />
AUSSERHÄUSLICHE PFLEGEANGEBOTE<br />
Tagespflege ..................................................................................................................................... 15<br />
Seniorenwohngruppen ................................................................................................................. 16<br />
Betreutes <strong>Wohnen</strong> ........................................................................................................................ 17<br />
Verhinderungspflege ..................................................................................................................... 18<br />
Kurzzeitpflege ................................................................................................................................. 18<br />
Dauerpflege ..................................................................................................................................... 19
12<br />
Unterstützungsangebote für Senioren und ihre Familien<br />
Welche Formen der Unterstützung gibt es überhaupt bei Pflegebedürftigkeit?<br />
Und welches Unterstützungsangebot ist das richtige für mich? Im Folgenden stellen<br />
wir verschiedene Möglichkeiten vor. Generell gilt dafür der Grundsatz „ambulant<br />
vor stationär“. Das heißt, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen<br />
Umgebung versorgt werden sollen.<br />
HÄUSLICHE HILFEN<br />
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung<br />
Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel, die die Pflege von<br />
Angehörigen erleichtern oder älteren Menschen so lange wie möglich eine selbstständige<br />
Lebensführung ermöglichen sollen. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen die unterschiedlichsten<br />
Gegenstände, vom höhenverstellbaren Pflegebett bis zum Toilettenstuhl.<br />
Dazu müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen.<br />
Es genügt in der Regel ein kurzer formloser Antrag.<br />
Erwähnt werden müssen:<br />
• Name des Patienten<br />
• Geburtsdatum<br />
• Art des beantragten Pflegehilfsmittels<br />
Mehr ist nicht notwendig.<br />
Die Pflegekasse prüft dann im Einzelfall die Notwendigkeit. Neuerdings verlangen viele<br />
Pflegekassen auch für die Pflegehilfsmittel eine ärztliche Bescheinigung. Erkundigen Sie<br />
sich bei Ihrer Pflegekasse und Ihrem Hausarzt über die genaue Regelung.<br />
Beispiel<br />
Frau M. hat ihre bettlägerige Mutter seit kurzem zu sich genommen. Zu der<br />
Pflege gehört auch das tägliche „Umlagern“ ihrer Mutter, damit diese nicht<br />
immer auf der selben Stelle liegt und sich dadurch wund liegt.<br />
Um diese Tätigkeit, und andere pflegerische Verrichtungen, in einer rückenschonenden<br />
Haltung durchführen zu können, hat die Familie ein höhenverstellbares<br />
Bett für die Mutter von der Krankenkasse bekommen.<br />
Oftmals behindern auch nur die baulichen Gegebenheiten einen Verbleib in der eigenen<br />
Wohnung. Um Ihre Wohnung oder Ihr Haus altersgerecht anzupassen, gewährt<br />
Ihnen die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss.
Unterstützungsangebote für Senioren und ihre Familien<br />
Beispiel<br />
Frau H. lebt alleine in ihrem Haus und ist seit einiger Zeit körperlich eingeschränkt.<br />
Ohne Hilfe kann sie z.B. nicht mehr in die Badewanne kommen<br />
oder die obere Etage erreichen. Bei der Pflegekasse hat sie einen Antrag auf<br />
Wohnrauman passung gestellt. Sie erhält dadurch einen Zuschuss für den<br />
Einbau einer bodengleichen Dusche und eines Treppenliftes in die oberste<br />
Etage. Dies ermöglicht es Frau H. in ihrem eigenen Haus zu bleiben.<br />
Die Pflegekasse zahlt dafür maximal einen Betrag von derzeit 2.557 Euro.<br />
Einen Eigen anteil von 10% der Kosten müssen Sie selbst tragen.<br />
Vermittler von unterstützenden Dienstleistungen<br />
Genau wie Sie für Ihr Auto gegen einen jährlichen Beitrag die Hilfe der „Gelben Engel“<br />
in Anspruch nehmen können, gibt es auch die Möglichkeit sich im Alter bei Bedarf<br />
Hilfe zu holen. Gegen einen monatlichen Beitrag erhalten Sie ein Hausnotrufgerät, bei<br />
Bedarf organisiert man für Sie den Einkauf, Essen auf Rädern, Handwerker oder eine<br />
Putzfrau. Dieser Service ermöglicht es, älteren Menschen möglichst lange in ihrer eigenen<br />
Wohnung zu bleiben.<br />
Ambulante Pflegedienste<br />
Ambulante Pflegedienste bieten Pflege in den „eigenen vier Wänden“ an. Die Pflege -<br />
kräfte kommen ins Haus und erbringen dort alle notwendigen pflegerischen Maß -<br />
nahmen. Ältere Menschen können so auch bei Pflegebedürftigkeit in ihrer vertrauten<br />
Umgebung bleiben. Neben der reinen „Pflege“ bieten ambulante Pflegedienste aber<br />
auch hauswirtschaftliche Hilfen an oder leiten Angehörige an ihre Verwandten fachgerecht<br />
zu pflegen. Auf diese Weise können ambulante Pflegedienste auch Angehörige in<br />
bestimmten Bereichen unterstützen, die ihre Familienmitglieder selbst pflegen.<br />
13
14<br />
Menübringdienst<br />
„Essen auf Rädern“ liefert fertige Mittagsgerichte zu Ihnen nach Hause. Oftmals haben<br />
sie verschiedene Gerichte zur Auswahl, darunter auch diätische oder vegetarische<br />
Menüs. Am besten lassen Sie sich verschiedene Speisepläne von unterschiedlichen<br />
Anbietern zuschicken, um einen Überblick über die Menüvielfalt und den Abwechs -<br />
lungsreichtum der Beilagen zu bekommen. Ebenso sollten Sie mit dem Anbieter<br />
verhandeln, dass Sie zunächst für einige Tage „Probeessen“ können.<br />
Bei der Essenslieferung gibt es unterschiedliche Verfahren. Entweder wird das Mittag -<br />
essen täglich frisch gekocht und geliefert oder Sie bekommen einmal wöchentlich tiefgefrorene<br />
Gerichte ins Haus geliefert, die Sie dann aufwärmen müssen. Neben der<br />
täglichen Lieferung ist „Essen auf Rädern“ auch eine Alternative, wenn Sie sich Ihr<br />
Mittagessen nur für eine bestimmte Zeit in die Wohnung bringen lassen möchten,<br />
z. B. weil ein Angehöriger, der Ihnen sonst das Essen zubereitet, wegen Krankheit oder<br />
Urlaub ausfällt.<br />
Einige Begegnungsstätten oder Altenheime bieten auch einen offenen Mittagstisch an.<br />
Dort kann jeder zu günstigen Preisen in der Gemeinschaft Mittag essen, so dass auch<br />
Kontakte zu anderen Menschen geknüpft werden können. Allerdings ist Mobilität eine<br />
Vorraussetzung für dieses Angebot.<br />
Hausnotruf<br />
Unterstützungsangebote für Senioren und ihre Familien<br />
Ein Hausnotruftelefon ermöglicht es älteren oder kranken Menschen in ihrer eigenen<br />
Wohnung zu bleiben, weil sie im Bedarfsfall immer Hilfe holen können.<br />
Ein Hausnotrufgerät besteht aus einem Handsender, der die Mobilität in der eigenen<br />
Wohnung ermöglicht sowie der Basisstation mit integriertem Lautsprecher und<br />
Mikrophon. Den Handsender tragen Sie immer bei sich, entweder um das Handgelenk<br />
oder als „Funkfinger“ zum Umhängen. Mittels Knopfdruck auf den Sender kann der<br />
Träger einen Notruf absetzen. In der Notrufzentrale eröffnen sich dem Mitarbeiter dann<br />
auf einem Bildschirm die hinterlegten Daten des Hilfebedürftigen. Über die<br />
Basis station nimmt die Zentrale dann Kontakt zu Ihnen auf, um sich nach Ihrem<br />
Gesundheitszustand zu erkundigen. Das weitere Vorgehen in einem solchen Fall hängt<br />
davon ab, für welche Variante des Hausnotrufs Sie sich entscheiden:<br />
• Bei dem „Standardangebot“ informiert die Notrufzentrale Angehörige oder einen<br />
Notarzt, je nach dem, wie zuvor der „Notfallplan“ festgelegt wurde.<br />
• Falls Sie ein „24-Stunden-Notruf“ nutzen, kommt ein Mitarbeiter der Zentrale nach<br />
Absendung eines Notrufs direkt zu Ihnen nach Hause.
Unterstützungsangebote für für Senioren und ihre Familien<br />
15 15<br />
Beispiel<br />
Frau C. lebt alleine in ihrer eigenen Wohnung. Ihre Kinder wohnen nicht<br />
in der gleichen Stadt und können ihrer Mutter im Notfall nicht schnell zur<br />
Hilfe eilen. Daher entscheidet sich die Familie für ein Hausnotruftelefon.<br />
Zur eigenen Sicherheit trägt sie einen Notrufsender bei sich. Sollte sie in<br />
ihrer Wohnung stürzen, dann löst sie durch einen Druck auf den Sender<br />
einen Alarm in der Hausnotrufzentrale aus. Die Mitarbeiter dort sehen auf<br />
dem Bildschirm, das Frau C. den Notruf abgesetzt hat und erfahren wichtige<br />
Informationen (z. B. Krankheiten, ...) über sie. Über das Telefon können<br />
sie nun automatisch Kontakt zu Frau C. aufnehmen und sie nach ihrem<br />
Befinden befragen.<br />
Die neusten Generationen von Hausnotrufgeräten ermöglichen eine Anbindung von<br />
zahlreichen Meldesystemen wie z. B. Rauchmelder, Bewegungsmelder, Gasmelder.<br />
Die Kosten für ein Hausnotrufgerät werden bei dem Standardangebot von der<br />
Pflegekasse übernommen. Für Sie fallen nur noch die Anschaffungskosten für das<br />
Gerät an. Entscheiden Sie sich für ein 24-Stunden-Notruf, dann müssen Sie die<br />
Mehrkosten für diesen Service selbst aufbringen.<br />
AUSSERHÄUSLICHE PFLEGEANGEBOTE<br />
Tagespflege<br />
Tagespflege bedeutet, dass pflegebedürftige Personen den Tag in einer Tagespflege -<br />
einrichtung verbringen. Sie werden morgens z. B. durch einen Fahrdienst von zu Hause<br />
abgeholt und nachmittags bzw. abends wieder zurückgebracht. In der Tagespflege er -<br />
halten Sie alle pflegerischen Hilfestellungen und Betreuungsangebote, die Sie auch in<br />
einem Pflegeheim erhalten würden. Dazu gehört auch die Versorgung mit Mahlzeiten<br />
und Getränken. Da sich die Pflege bei diesem Angebot nur auf einen Teil des Tages<br />
bezieht, bezeichnet man Tagespflege auch als teilstationäre Pflege.<br />
Tagespflege ist eine gute Unterstützungsmöglichkeit für Familien, die ihre Angehörigen<br />
selber pflegen, aufgrund von Berufstätigkeit aber tagsüber oder an bestimmten Tagen<br />
nicht zu Hause sind. Dann besteht die Möglichkeit, dass Ihre Angehörigen in dieser<br />
Zeit von dem Pflegepersonal der Tagespflegeeinrichtung versorgt werden. So werden<br />
die Angehörigen von der Pflege zeitweise entlastet. Die Tagespflege kann die häusliche<br />
Pflege also gut ergänzen. Für die Betroffenen selber bietet sie auch eine gute Möglich<br />
keit für neue Kontakte. Sie können an den Freizeitangeboten in der Tagespflegeein<br />
richtung teilnehmen und ihre vorhandene Fähigkeiten erhalten.
16<br />
Unterstützungsangebote für Senioren Senioren und ihre ihre Familien<br />
Beispiel<br />
Eine Tochter versorgt ihre altersverwirrte und pflegebedürftige Mutter im<br />
eigenen Haushalt. Sie ist halbtags berufstätig und hat bisher die Pflege gut<br />
mit ihrem Job verbinden können. Ihre Mutter wird aber zunehmend pflegebedürftiger<br />
und vor allem verwirrter, so dass sie nicht über mehrere Stunden<br />
alleine bleiben kann. Zur Entlastung der Tochter wird ihre Mutter daher<br />
werktags von einem Fahrdienst einer Tagespflegeeinrichtung abgeholt und<br />
verbringt dort den Tag, wo sie von professionellen Pflegekräften versorgt<br />
wird. Dort gibt es z. B. gemeinsame Mahlzeiten und Gruppenangebote, was<br />
sich positiv auf die Lebensqualität ihrer Mutter auswirkt. Am Abend bringt<br />
sie der Fahrdienst dann wieder nach Hause in die vertraute Umgebung.<br />
Oftmals sind Tagespflegeeinrichtungen an ein Altenheim angegliedert. Es<br />
gibt aber auch reine Tagespflegeeinrichtungen.<br />
Seniorenwohngruppen<br />
In einer Seniorenwohngruppe leben mehrere Senioren (meist ca. fünf bis acht Perso -<br />
nen) in einer großen Wohnung zusammen. Jeder hat ein eigenes großes Zimmer, in<br />
dem seine Privatsphäre gewahrt bleibt. Wie der Lebensalltag gestaltet wird, entscheiden<br />
die Mitglieder der Gruppe gemeinsam.<br />
Daneben gibt es gemeinschaftliche Räume zum gemeinsamen Kochen, Essen und<br />
<strong>Wohnen</strong>. Während des Tages ist eine Mitarbeiterin anwesend, die die Senioren bei<br />
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützt und Betreuungsangebote durchführt.<br />
Die pflegerische Unterstützung erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst. Für das<br />
Zimmer besteht ein normales Mietverhältnis, wie bei einer Wohnung. Das bedeutet,<br />
dass Sie, wie zu Hause auch, die Verträge für den ambulanten Pflegedienst separat<br />
abschließen müssen.<br />
Eine Seniorenwohngruppe richtet sich an<br />
Senioren, für die es im Laufe der Zeit<br />
immer beschwerlicher geworden ist, alleine<br />
ihren gesamten Haushalt zu führen und an<br />
alles selbst denken zu müssen. In einer<br />
Wohn gruppe erhalten sie die gewünschte<br />
Unter stützung und Förderung. Das Gemeinschafts<br />
leben fördert zudem durch die Freude<br />
am gemeinsamen Kochen, Essen und anderen<br />
Aktivitäten die Gesundheit und hilft länger fit<br />
zu bleiben.<br />
Vorraussetzung für den Einzug in eine<br />
Senioren-WG sollte eine gewisse Bereitschaft<br />
zum Leben in einer Gemeinschaft sein.
Unterstützungsangebote für für Senioren und ihre Familien 17<br />
Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />
Für viele Menschen ist es wichtig, ihr Leben im Alter sicher und geborgen in einer<br />
abgeschlossenen Wohnung zu verbringen, gleichzeitig aber auch bei Bedarf schnell<br />
professionelle Hilfe und Pflege zu erhalten sowie soziale Kontakte zu bewahren. Das<br />
betreute <strong>Wohnen</strong> vereint all diese Wünsche in einem. In einer speziell für Senioren<br />
ausgerichteten Wohnanlage kann man sich eine Wohnung mieten. Zusätzlich zum<br />
Mietvertrag schließen die Bewohner einen Betreuungsvertrag ab, der ihnen für eine<br />
monatliche Pauschale bestimmte Betreuungs- und Serviceleistungen zusichert. Darüber<br />
hinaus haben sie die Möglichkeit, gegen weitere Bezahlung sogenannte Wahlleistungen<br />
in Anspruch zu nehmen.<br />
Um in eine Wohnanlage mit betreutem <strong>Wohnen</strong> zu ziehen muss man nicht pflegebedürftig<br />
sein. Auch wenn man noch „fit“ ist, kann man schon frühzeitig in eine solche<br />
Anlage ziehen, um das soziale Miteinander und die Betreuungsangebote zu genießen<br />
und einen Umzug zu vermeiden, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen eintreten.<br />
Um den Kunden die vielfältigen Angebote auf dem Markt „Betreutes <strong>Wohnen</strong>“ durchschaubar<br />
zu machen, gibt es seit 2006 eine DIN-Norm Betreutes <strong>Wohnen</strong>. In dieser ist<br />
festgelegt, was laut Experten alles in einer solchen Wohnanlage angeboten werden muss.<br />
Demnach muss eine Wohnung mit betreutem <strong>Wohnen</strong> folgende Kriterien<br />
erfüllen:<br />
• Der Wohnraum sowie die gesamte Wohnanlage müssen nach DIN 18025<br />
barrierefrei sein.<br />
• Die Wohnanlage muss sogenannte „Grundleistungen“ anbieten, die jedem Mieter<br />
zur Verfügung stehen und direkt von dem Personal des Vermieters angeboten werden.<br />
Diese Grundleistungen umfassen das Vorhalten eines Notrufsystems sowie<br />
Betreuungsleistungen.<br />
• Zur Betreuung gehört insbesondere die Beratung und Information der Mieter sowie<br />
die Organisation von sozialen und kulturellen Angeboten.<br />
• Alle anderen Angebote müssen separat als Wahlleistungen angeboten werden.<br />
Die Mieter können dann selbst entscheiden, ob und von wem sie diese Leistungen<br />
in Anspruch nehmen wollen. Dazu zählen z. B. hauswirtschaftliche Hilfen oder ein<br />
ambulanter Pflegedienst.<br />
• Die Wohnanlage muss zudem über ein Beschwerdemanagement verfügen.
18<br />
Unterstützungsangebote für Senioren Senioren Senioren und ihre ihre ihre Familien<br />
Verhinderungspflege<br />
Für den Fall, dass ein Angehöriger, der ein Familienmitglied zu Hause pflegt und dazu<br />
für eine gewisse Zeit nicht in der Lage („verhindert“) ist, zahlt die Pflegekasse Geldleistungen<br />
für die sogenannte Verhinderungspflege. Beispielsweise kann die Pflegeperson<br />
erkrankt sein oder so stark belastet, dass sie dringend eine „Auszeit“ benötigt.<br />
Um die Leistungen zu erhalten, muss der Pflegebedürftige jedoch seit mindestens<br />
12 Monaten in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Die Pflegekasse zahlt<br />
dann für maximal 28 Tage im Jahr einen bestimmten Geldbetrag, um die Versorgung<br />
des Pflegebedürftigen zu gewährleisten.<br />
Zum Beispiel können Nachbarn oder Freunde die Pflege in dieser Zeit erbringen und<br />
werden dafür von der Pflegekasse geldlich entschädigt. Von Angehörigen wird erwartet,<br />
dass sie die Pflege unentgeltlich erbringen. Allerdings übernimmt die Pflegekasse<br />
Kosten, die der „Ersatzpflegeperson“ durch Verdienstausfall oder Fahrtkosten entstanden<br />
sind.<br />
Beispiel<br />
Frau Müller ist seit einem Jahr durch einen Schlaganfall pflegebedürftig und<br />
auf die Hilfe ihres Mannes angewiesen. Dieser pflegt seine Frau in ihrer<br />
gemeinsamen Wohnung. Herr Müller erkrankt aufgrund einer Grippe nun<br />
selbst und es ist ihm nicht möglich sich weiterhin um seine Frau zu kümmern.<br />
Damit Frau Müller weiterhin gepflegt werden kann, muss der Sohn<br />
für den Vater einspringen. Als Familienmitglied erhält er keine Leistungen<br />
der Pflegekasse für die Pflege seiner Mutter. Da er aber unbezahlten Urlaub<br />
nehmen muss, kann er diesen Verdienstausfall bei der Pflegekasse geltend<br />
machen.<br />
Kurzzeitpflege<br />
Pflegebedürftige Personen, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden,<br />
haben die Möglichkeit für maximal 28 Tage im Jahr zur sogenannten „Kurzzeitpflege“<br />
in eine stationäre Einrichtung, also ein Altenheim, zu ziehen. Diese 28 Tage können<br />
auf mehrere kleinere Aufenthalte aufgeteilt werden und bestehen jedes Jahr wieder<br />
von Neuem. Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem bestimmten Betrag an den<br />
Gesamtkosten der Unterbringung. Im Unterschied zur Verhinderungspflege besteht<br />
der Anspruch auf Kurzzeitpflege aber nicht erst nach 12 Monaten häuslicher Pflege,<br />
sondern jederzeit.
Unterstützungsangebote für für Senioren und ihre Familien 19<br />
In folgenden Fällen kann man Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen:<br />
• Nach einem Krankenhaus- oder Reha-Klinikaufenthalt, wenn die eigene Wohnung<br />
noch nicht pflegegerecht angepasst ist oder die Angehörigen sich auf die Übernahme<br />
der Pflege vorbereiten müssen.<br />
• Wenn die Angehörigen die Pflege wegen Krankheit, Kur oder Urlaub für bestimmte<br />
Zeit nicht selbst übernehmen können.<br />
• Wenn die Pflegebedürftigkeit vorübergehend ein höheres Maß an Pflege notwendig<br />
macht.<br />
Ein Kurzzeitpflegeplatz ist auch dann eine gute Zwischenlösung, wenn die Pflege zu<br />
Hause nicht mehr möglich ist und noch kein geeigneter Heimplatz gefunden ist. So<br />
kann man sich Zeit lassen einen guten Pflegeplatz zu finden, denn oftmals muss sehr<br />
spontan ein vollstationärer Platz gefunden werden.<br />
Kurzzeitpflegeplätze werden in vielen Altenheimen angeboten. Erkundigen Sie sich wie<br />
die Anmeldung funktioniert. In manchen Einrichtungen bekommt man nur sehr kurzfristig<br />
einen Kurzzeitpflegeplatz, bei anderen wiederum muss man sich rechtzeitig anmelden.<br />
Dauerpflege<br />
Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer eigenen vertrauten<br />
Wohnung leben. Diesen Gedanken unterstützt auch der Staat mit dem Leitsatz<br />
„ambulant vor stationär“. Die Pflege und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen<br />
soll also möglichst zu Hause stattfinden, durch Angehörige oder ambulante Pflege -<br />
dienste. In manchen Fällen ist zum Wohle des Pflegebedürftigen ein Umzug in ein<br />
Altenheim aber die beste Lösung, z. B. wenn die eigenen Kinder in einer anderen Stadt<br />
wohnen und es ihnen aus beruflichen Gründen nicht möglich ist, sich um ihr Elternteil<br />
rund um die Uhr zu kümmern. Insbesondere bei Menschen mit Demenz ist es oft ein<br />
Problem, sie über längere Zeit alleine in der Wohnung zu lassen.<br />
Ein Altenheim bietet seinen Bewohner eine umfassende Versorgung. Diese wohnen in<br />
Einzel- oder Doppelzimmern und erhalten ihre täglichen Mahlzeiten, ähnlich wie in<br />
einem Hotel. Die normale Versorgung mit Essen und Trinken ist bereits im Preis enthalten<br />
und nur besondere Wünsche müssen extra bezahlt werden. Zudem werden sie<br />
rund um die Uhr durch professionelle Pflegekräfte versorgt, die jederzeit ansprechbar<br />
sind. Als Bewohner eines Altenheims kann man auch jederzeit Besuch empfangen oder<br />
seinen Arzt selbst wählen. Die Rechte eines Heimbewohners sind in einem Heimgesetz<br />
geregelt und werden von der Heimaufsicht überwacht.<br />
Falls Sie sich nicht sofort endgültig entscheiden möchten, ob Sie in ein Altenheim<br />
umziehen, gibt es die Möglichkeit zum Probewohnen. Sie können dann zunächst ganz<br />
unverbindlich für ein paar Tage in die Einrichtung ziehen.
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 21<br />
Kapitel 3<br />
Unterstützungsangebote der<br />
<strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
<strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon ........................................................................................................ 22<br />
AktiWO .............................................................................................................................................. 22<br />
Tagespflegen ................................................................................................................................... 23<br />
Betreutes <strong>Wohnen</strong>/Service-<strong>Wohnen</strong> in Seniorenwohnanlagen ........................................ 24<br />
Seniorenzentren ............................................................................................................................. 25<br />
<strong>AWO</strong> Seniorenzentren im Überblick ......................................................................................... 27<br />
Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz ................................................................... 38<br />
SeniorenService <strong>AWO</strong> ................................................................................................................... 39
22<br />
<strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon<br />
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Weil wir Senioren und ihre Angehörigen mit Fragen und Problemen nicht alleine lassen<br />
wollen, haben wir eine <strong>AWO</strong> Senioren-Info-Hotline eingerichtet.<br />
Jeder kann sich telefonisch an uns wenden – mit allen Fragen über das Leben im<br />
Alter. Über das <strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon können Sie erste, schnelle Informationen<br />
und Auskünfte zu unseren vielfältigen Seniorenangeboten oder zu unseren speziellen<br />
<strong>AWO</strong> Dienstleistungen erhalten. Sei es die Abfrage einer Telefonnummer, die Nachfrage<br />
von häuslichen Hilfen oder Sie benötigen einen ambulanten Pflegedienst, Hausnotruf<br />
oder vielem mehr, die Hotline-Mitarbeiterinnen werden immer versuchen, den<br />
Anrufer die passende Auskunft zu geben. Dabei handelt es sich nicht um umfassende<br />
Beratungsgespräche, vielmehr wird der genaue Kundenbedarf ermittelt und erste wichtige<br />
Auskünfte erteilt. Bei speziellen Fragen stellt die Hotline-Mitarbeiterin den Kontakt<br />
zwischen dem Anrufer und unseren zuständigen Fachbereichsmitarbeiterinnen und –<br />
mitarbeitern her. Die zuständige Mitarbeiterin meldet sich daraufhin bei dem Anrufer<br />
innerhalb kürzester Zeit zurück. Ein Kundenservice, der von den Anrufern, speziell ältere<br />
Menschen, sehr positiv angenommen wird.<br />
Der Nutzen eines derartigen Kundenserviceangebotes ist groß, denn Anrufer werden<br />
nach einem Hotlineanruf nicht mehr sich selbst überlassen, sondern werden von den<br />
<strong>AWO</strong> Mitarbeiterinnen zurückgerufen und in ihrem Anliegen unterstützt.<br />
Das <strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon ist montags bis freitags jeweils von<br />
09:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu erreichen, danach ist der Anrufbeantworter geschaltet.<br />
Unser Rückruf erfolgt am nächsten Werktag.<br />
Kontakt<br />
<strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon<br />
Telefon: (01 80) 500 52 53<br />
(14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichender Mobilfunktarif)<br />
AktiWO... mehr vom Leben!<br />
Viele Menschen möchten im Alter so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden<br />
bleiben. Doch körperliche und geistige Einschränkungen, die mit zunehmenden Alter<br />
auftreten, stehen diesem Wunsch eventuell entgegen.<br />
AktiWO bietet Ihnen mit einem Rund-um-Paket verschiedene Serviceleistungen,<br />
um diesen Wunsch zu unterstützen:<br />
• Kostenlose Installation und Betrieb eines 24-Stunden-Hausnotrufgerätes<br />
• Rat und schnelle Hilfe aus einer Hand (Mieterberatung, Sozialberatung,<br />
Vorsorgeberatung, u.a.m.)
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
• Auf Wunsch täglicher Anruf<br />
• Freizeit und Geselligkeit (Kurse, kulturelle Angebote, Gruppenfahrten und vieles mehr)<br />
• Regelmäßige Informationen (Rundbrief mit Informationen und Sachthemen)<br />
• Vermittlung von Dienstleistungen (Handwerker, Reinigungskräften, Pflege, ...)<br />
als Zusatzleistung<br />
Weitere Informationen zu AktiWO und den regionalen Kooperationspartnern erhalten<br />
Sie unter: www.aktiwo.org.<br />
Kontakt<br />
<strong>AWO</strong> Ambulante Dienste gGmbH Telefon: (05 11) 21 978-163<br />
Deisterstraße 85A Telefax: (05 11) 21 978-161<br />
Tagespflege im Gloria Park, Lehrte<br />
Im Gloria Park in Lehrte stehen interessierten Menschen zwölf Tages pflegeplätze zur<br />
Verfügung.<br />
Wir bieten unseren Gästen:<br />
• Helle, wohnliche Aufenthalts- und Ruheräume<br />
• Probetag zum Kennenlernen<br />
• Fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege in familiärer Atmosphäre<br />
einschließlich medizinischer Behandlungspflege<br />
• Individuelle und unbürokratische Unterstützung und Entlastung von pflegenden<br />
Angehörigen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Ausgewogene, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapiezentrum im Haus<br />
• Zentrale Lage mit guter Erreichbarkeit<br />
• Individuelle Betreuungszeiten nach Absprache<br />
• Fahrdienst<br />
• Attraktive Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />
Kontakt<br />
Tagespflege im Gloria Park<br />
Ahltener Straße 20<br />
31275 Lehrte<br />
Telefon: (0 51 32) 831-0<br />
info-E319@awo-wup.de<br />
23
24<br />
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Tagespflege Ihme-Ufer in Hannover-Linden<br />
Wir bieten unseren Gästen:<br />
• 15 Tagespflegeplätze<br />
• Helle, wohnliche Aufenthalts- und Ruheräume<br />
• Probetag zum Kennenlernen<br />
• Fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege in familiärer Atmosphäre<br />
einschließlich medizinischer Behandlungspflege<br />
• Individuelle und unbürokratische Unterstützung und Entlastung von pflegenden<br />
Angehörigen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Ausgewogene, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik möglich<br />
• Zentrale Lage mit guter Erreichbarkeit<br />
• Individuelle Betreuungszeiten nach Absprache<br />
• Fahrdienst<br />
• Attraktive Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />
�<br />
Kontakt<br />
Tagespflege Ihme-Ufer<br />
Ottenstraße 10<br />
30451 Hannover<br />
Telefon: (0 511) 9289 - 111<br />
Telefax: (0 511) 9289 - 259<br />
info-E316@awo-wup.de
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Tagespflege „Alter Krug“ in Seelze<br />
Wir bieten unseren Gästen:<br />
• 10 Tagespflegeplätze<br />
• Helle, wohnliche Aufenthalts- und Ruheräume<br />
• Probetag zum Kennenlernen<br />
• Fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege in familiärer Atmosphäre<br />
einschließlich medizinischer Behandlungspflege<br />
• Individuelle und unbürokratische Unterstützung und Entlastung von pflegenden<br />
Angehörigen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Ausgewogene, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapiezentrum im Haus<br />
• Zentrale Lage mit guter Erreichbarkeit<br />
• Individuelle Betreuungszeiten nach Absprache<br />
• Fahrdienst<br />
• Attraktiver Innerhof mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />
�<br />
Kontakt<br />
Tagespflege Alter Krug<br />
Hannoversche Straße 13<br />
30926 Seelze<br />
Telefon: (0 5137) 826 - 616<br />
Telefax: (0 5137) 826 - 601<br />
info-E318@awo-wup.de<br />
25
26<br />
Betreutes <strong>Wohnen</strong>/Service <strong>Wohnen</strong> in<br />
Seniorenwohnanlagen<br />
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
In unseren Wohnanlagen bieten wir Ihnen seniorengerechte Wohnungen mit dem<br />
Service des Betreuten <strong>Wohnen</strong>s an. Unsere Einrichtung „<strong>Wohnen</strong> im Alter“ übernimmt<br />
dort die Betreuungsleistungen für die Mieter.<br />
Unsere Wohnanlagen finden Sie in:<br />
• Hannover-Linden, Ottenstraße 8, 30451 Hannover<br />
• Hannover-Vahrenwald, Schleswiger Straße 31, 30165 Hannover<br />
• Lehrte, Gartenstraße 17, 31275 Lehrte (Außenstelle Lehrte)<br />
• Seelze, Hannoversche Straße 13, 30926 Seelze<br />
In allen Wohnanlagen bieten wir Ihnen:<br />
• 1-3-Zimmer-Komfortwohnungen mit hochwertiger Ausstattung: Einbauküche,<br />
Bad, Balkon oder Terrasse, Abstellraum, Gartenanlage<br />
• 1-2-Zimmer-Wohnungen in einfacher Ausführung: Küche, Bad, Balkon, Abstellraum<br />
• Gemeinschaftsräume in der Wohnanlage<br />
• Citylage – alles ist fußläufig zu erreichen<br />
• Hausnotruf – 24 Stunden – Rund um die Uhr<br />
• Qualifizierter Betreuungsdienst<br />
• Regelmäßige Sprechzeiten<br />
• Beratung zu Fragen der alltäglichen Lebensführung<br />
• Hilfen bei Behördengängen<br />
• Vielfältiges Veranstaltungsangebot<br />
• Organisation und Vermittlung von zusätzlichen Hilfen<br />
Das besondere Extra:<br />
• Hauswirtschaftliche Hilfen<br />
• Mittagstisch in der Gemeinschaft oder in der eigenen Wohnung<br />
• Pflegerische Leistungen durch ausgewählte Kooperationspartner<br />
Kontakt<br />
Gloria Park, Lehrte<br />
Telefon: (0 51 32) 831 - 144, E-Mail: info-E319@awo-wup.de<br />
Stadthaus Gloria Park, Lehrte<br />
Telefon: (0 51 32) 831 - 144, E-Mail: info-E319@awo-wup.de<br />
Stadtplatz Forum Seelze<br />
Telefon (0 51 37) 93 86 - 44, E-mail info-E318@awo-wup.de<br />
Ihme-Ufer, Hannover-Linden<br />
Telefon (0 511) 21 33 - 483, E-mail info-E316@awo-wup.de
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Seniorenzentren<br />
In insgesamt zehn Seniorenzentren bietet die <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH ihren<br />
Bewohnerinnen und Bewohnern professionelle Pflege und Betreuung sowie eine<br />
familiäre Atmosphäre. Die Einrichtungen verteilen sich im gesamten Gebiet des<br />
<strong>AWO</strong> Bezirksverbandes Hannover, der sich über den Mittelstreifen von Niedersachsen<br />
erstreckt.<br />
Unsere Seniorenzentren bieten freundlich gestaltete Ein- oder Zweibettzimmer.<br />
Alle sind pflegegerecht teilmöbliert und mit TV-, Telefonanschluss und Notrufanlage<br />
ausgestattet. Damit sich Bewohnerinnen und Bewohner bei uns zu Hause fühlen<br />
gestalten sie ihren Wohnraum nach ihren persönlichen Vorstellungen mit liebgewonnenen<br />
Gegenständen.<br />
Unsere Häuser bieten Entlastung und Sicherheit. Wir übernehmen das Waschen, Putzen<br />
und Kochen und sind im Bedarfsfall rund um die Uhr für jeden einzelnen Bewohner<br />
da. Weil wir wollen, dass sich die Senioren bei uns wohl fühlen, bieten unsere Häuser<br />
viele Gelegenheiten zur Begegnung, zur Beschäftigung, aber auch zum Rückzug ins<br />
ganz Private.<br />
Wir organisieren jahreszeitliche Feste und kulturelle Programme, bei denen leicht<br />
Kontakte geknüpft und Gleichgesinnte für persönliche Interessen gefunden werden<br />
können.<br />
Natürlich sind auch Angehörige, Freunde oder Bekannte jederzeit willkommen.<br />
Es besteht die Möglichkeit eines Probewohnens.<br />
27
28<br />
<strong>AWO</strong> Seniorenzentren im Überblick<br />
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Zuhause im Seniorenzentrum Kirchrode in Hannover<br />
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />
• 100 vollstationäre Plätze, davon 68 in Einzelzimmern.<br />
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />
• Probewohnen zum Kennenlernen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung, Friseur und Fußpflege im Haus,<br />
Krankengymnastik und Therapien durch Kooperationspartner<br />
• Haustierhaltung nach Absprache<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
Das besondere Extra:<br />
• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />
• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />
• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
Kontakt<br />
Seniorenzentrum Kirchrode Telefon (05 11) 9 54 60 - 0<br />
Zweibrückener Straße 72 Telefax (05 11) 9 54 60 - 90<br />
30559 Hannover E-mail info-E310@awo-wup.de
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 29<br />
Zuhause im Seniorenzentrum Körtingsdorf in Hannover-Badenstedt<br />
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />
• 94 vollstationäre Plätze, davon 58 in Einzelzimmern.<br />
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />
Kooperationspartner<br />
• Haustierhaltung nach Absprache<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
Das besondere Extra:<br />
• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />
• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
Kontakt<br />
Seniorenzentrum Körtingsdorf Telefon (05 11) 496 04 - 0<br />
Körtingsdorf 1 Telefax (05 11) 496 04 - 140<br />
301455 Hannover E-mail info-E311@awo-wup.de
30<br />
Zuhause im Seniorenzentrum Ihme-Ufer in Hannover-Linden<br />
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />
• 95 vollstationäre Plätze<br />
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />
• Probewohnen zum Kennenlernen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung,<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />
Kooperationspartner<br />
• Haustierhaltung nach Absprache<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
Das besondere Extra:<br />
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
• Täglicher Seniorenmittagstisch und Kaffeenachmittag in eigener Cafeteria<br />
• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />
• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />
• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
• Jährliche Organisation eines Urlaubsangebotes<br />
Kontakt<br />
Seniorenzentrum Ihme-Ufer Telefon (05 11) 92 89 - 0<br />
Ottenstraße 10 Telefax (05 11) 92 89 - 259<br />
30459 Hannover E-mail info-E316@awo-wup.de
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 31<br />
Zuhause im Seniorenzentrum Vahrenwald in Hannover<br />
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />
• 101vollstationäre Plätze, davon 69 in Einzelzimmern.<br />
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />
• Probewohnen zum Kennenlernen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />
Kooperationspartner<br />
• Haustierhaltung nach Absprache<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
Das besondere Extra:<br />
• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />
• Therapiegarten als Ort der Begegnung<br />
• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />
• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
Kontakt<br />
Seniorenzentrum Vahrenwald Telefon (05 11) 93 56 - 0<br />
Schleswiger Straße 31 Telefax (05 11) 93 56 - 222<br />
30459 Hannover E-mail info-E314@awo-wup.de
32<br />
Zuhause im Seniorenzentrum Achim<br />
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />
• 108 vollstationäre Plätze, davon 50 in Einzelzimmern<br />
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />
• Probewohnen zum Kennenlernen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />
Kooperationspartner<br />
• Haustierhaltung nach Absprache<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
Das besondere Extra:<br />
• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />
• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />
• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
Kontakt<br />
Seniorenzentrum Achim Telefon (042 02) 525 - 0<br />
Leipziger Straße 19 Telefax (042 02) 525 - 345<br />
28832 Achim E-mail info-E317@awo-wup.de
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 33<br />
Zuhause im Seniorenzentrum am Hang in Bremervörde<br />
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />
• 110 vollstationäre Plätze, davon 82 in Einzelzimmern.<br />
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />
• Probewohnen zum Kennenlernen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />
Kooperationspartner<br />
• Haustierhaltung nach Absprache<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
Das besondere Extra:<br />
• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />
und Kleintieren<br />
• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />
• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
Kontakt<br />
Seniorenzentrum am Hang Telefon (0 47 61) 99 00<br />
Am Hang 26 Telefax (0 47 61) 60 96<br />
27432 Bremervörde E-mail info-E315@awo-wup.de
34<br />
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Zuhause im Seniorenzentrum Hinrich-Wilhelm-Kopf<br />
in Hildesheim-Himmelsthür<br />
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />
• 66 vollstationäre Plätze<br />
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />
• Probewohnen zum Kennenlernen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />
Kooperationspartner<br />
• Haustierhaltung nach Absprache<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
Das besondere Extra:<br />
• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />
• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />
• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
Kontakt<br />
Seniorenzentrum Achim Telefon (042 02) 525 - 0<br />
Leipziger Straße 19 Telefax (042 02) 525 - 345<br />
28832 Achim E-mail info-E317@awo-wup.de
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 35<br />
Zuhause im Seniorenzentrum im Gloria Park in Lehrte<br />
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />
• 110 vollstationäre Plätze, davon 82 in Einzelzimmern.<br />
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />
• Probewohnen zum Kennenlernen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />
Kooperationspartner<br />
• Haustierhaltung nach Absprache<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
Das besondere Extra:<br />
• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen<br />
und Kleintieren<br />
• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />
• Appartments für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
Kontakt<br />
Seniorenzentrum am Hang Telefon (0 47 61) 99 00<br />
Am Hang 26 Telefax (0 47 61) 60 96<br />
27432 Bremervörde E-mail info-E315@awo-wup.de
36<br />
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Zuhause im Seniorenzentrum am Goldberg in Marklohe<br />
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />
• 95 vollstationäre Plätze, davon 55 in Einzelzimmern<br />
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />
• Probewohnen zum Kennenlernen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />
Kooperationspartner<br />
• Haustierhaltung nach Absprache<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
Das besondere Extra:<br />
• Großzügige Gartenanlage mit vielfältigen Möglichkeiten zum Verweilen und<br />
gesonderter Therapiegarten mit Kräuter- und Duftgarten<br />
• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />
• Appartement für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
Kontakt<br />
Seniorenzentrum am Goldberg Telefon: (0 50 21) 804-0<br />
Am Goldberg 1 Telefax: (0 50 21) 804-206<br />
31608 Marklohe E-Mail: info-E313@awo-wup.de
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 37<br />
Zuhause im Seniorenzentrum Alter Krug in Seelze<br />
Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern:<br />
• 80 vollstationäre Plätze, davon 54 in Einzelzimmern<br />
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege<br />
• Pflege/Betreuung in familiärer Atmosphäre rund um die Uhr<br />
• Probewohnen zum Kennenlernen<br />
• Vielfältige, den unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste, Betreuungsangebote<br />
und kulturelle Veranstaltungen, jahreszeitliche Feste<br />
• Wahl des Arztes Ihres Vertrauens sowie fachärztliche Betreuung<br />
• Beratung und Unterstützung für individuelle Hilfsmittelausstattung<br />
• Seniorengerechte, abwechslungsreiche Küche mit vielen Wahlmöglichkeiten<br />
• Regelmäßige Reinigung, Wäscheversorgung<br />
• Friseur und Fußpflege im Haus, Krankengymnastik und Therapien durch<br />
Kooperationspartner<br />
• Haustierhaltung nach Absprache<br />
• Alle Konfessionen willkommen<br />
Das besondere Extra:<br />
• Geschützter Wohnbereich für an Demenz erkrankte Menschen<br />
• Attraktiver geschützter Innenhof, Balkone und Dachterrasse<br />
• Unterkunft für Gäste in der Nähe des Hauses<br />
Kontakt<br />
Seniorenzentrum Alter Krug Telefon: (0 51 37) 826-600<br />
Hannoversche Straße 13 Telefax: (0 51 37) 826-601<br />
30926 Seelze E-MMail: info-E318@awo-wup.de
38<br />
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
WohnGemeinschaft für Menschen mit Demenz<br />
Die WohnGemeinschaft am Gloria Park mit 14 Plätzen, richtet sich in ihrer Konzeption<br />
und Gestaltung nach den Bedürfnissen von Menschen mit Demenz in unterschiedlichen<br />
Schweregraden, deren körperliche Mobilität weitgehend erhalten ist.<br />
In einem Umfeld und einer Struktur, die ihr Vorbild in einem an der Familie<br />
orientierten Zusammenleben hat, sollen die bettroffenen Menschen in größtmöglicher<br />
Selbstbestimmung leben und ihren Alltag gestalten können.<br />
Die Gestaltung der Tagesstruktur richtet sich nach den individuellen Gewohnheiten<br />
der in der WohnGemeinschaft lebenden Menschen.<br />
Als familienergänzende Einrichtung beziehen wir Angehörige und Freunde mit ihren<br />
Erfahrungen gerne mit ein. Sie sind keine Gäste, sondern gehören zum individuellen<br />
Umfeld der betroffenen Person.<br />
Ein Mittun ist möglich und erwünscht. So kann der Kontakt zwischen Eltern und Kindern<br />
bzw. Paaren, Geschwistern oder Freunden möglichst „wie früher“ gelebt werden und ein<br />
großer Beitrag zum positiven Gelingen des Alltags erbracht werden.<br />
Das Angebot unserer WohnGemeinschaft für Menschen mit Demenz:<br />
• Gestaltung der Zimmer mit den persönlichen Möbeln – für ein optimales<br />
„Zuhause-Gefühl“<br />
• Geschulte Mitarbeiterinnen begleiten mit der notwendigen Unterstützung<br />
durch den Tag. Sie sind 24 Stunden vor Ort.<br />
• Die alltäglichen Arbeiten (z.B. Essen zubereiten, Blumenpflege) aber auch die<br />
Freizeitgestaltung wird möglichst gemeinsam, entsprechend der individuellen<br />
Fähigkeiten, gestaltet.<br />
• Weitestgehende Einbeziehung von Angehörigen und Freunden in den Alltag<br />
• Regelmäßiger Kontakt zu Haus- und Fachärzten ist gewährleistet.<br />
Kontakt<br />
Seniorenzentrum im Gloria Park Telefon: (05132) 831 - 0<br />
Ahltener Straße 20 Telefax: (05132) 831 - 159<br />
31275 Lehrte E-Mail: info-E319@awo-wup.de
Unterstützungsangebote der <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 39<br />
SeniorenService <strong>AWO</strong><br />
Ein arbeitsmarktpolitisches Instrument für Unternehmen, Behörden und<br />
Institutionen zur gelungenen Vereinbarkeit von Beruf und Familie<br />
Familienbewusste Personalpolitik ist mittlerweile in deutschen Unternehmen, Behörden<br />
und Institutionen zu einem auf breiter Linie respektierten und geförderten Anliegen<br />
geworden. Bislang stand vor allem die Balance zwischen Beruf und Elternschaft im<br />
Vordergrund. Zunehmend rücken jetzt Beschäftigte mit zu pflegenden Angehörigen in<br />
den Blickpunkt betrieblicher Personalpolitik, denn immer mehr Arbeitnehmerinnen und<br />
Arbeitnehmer werden sich, infolge der demografischen Entwicklungen, zukünftig, neben<br />
dem Beruf auch um die Pflege von ihren Angehörigen kümmern müssen.<br />
Der SeniorenService <strong>AWO</strong> unterstützt Unternehmen, Behörden und Institutionen, die<br />
ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch individuelle und qualifizierte Beratungs-<br />
und Vermittlungsleistungen bei den kleinen und großen Problemen des „Älterwerdens“<br />
ihrer Angehörigen entlasten wollen.<br />
Mit den Partnerunternehmen wird ein Leistungskatalog vereinbart, der individuelle<br />
Lösungen für alle Fragen rund um die Pflege, Betreuung und Unterstützung älterer<br />
Menschen ermöglicht.<br />
Die Leistungen umfassen:<br />
• Beratung und Information zu SGB V, SGB XI, SGB XII, BtG<br />
• Vermittlung von Plätzen in stationären Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege und<br />
Tagespflege, ambulante Pflege, Freizeitangebote, haushaltsnahe Dienstleistungen<br />
wie z.B. Haushalts- und Einkaufshilfe, Gartenhilfe, Hausnotruf, Besuchsdienste etc.<br />
Auf diese Weise können nicht nur Fehl- und Ausfallzeiten verringert werden, sondern<br />
Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten derartige soziale Leistungen bieten, machen sich<br />
für Bewerber auf dem Personalmarkt attraktiv, erhöhen die Arbeitszufriedenheit und<br />
Betriebsbindung ihrer Belegschaft und steigern dadurch die Produktivität ihres Unternehmens.<br />
Sie gewinnen einen äußerst kompetenten und zuverlässigen Partner, der<br />
auf eine lange, gute Tradition in der Betreuung und Pflege älterer Menschen blickt.<br />
Die Arbeiterwohlfahrt hat bundesweit ein dichtes Netz von über 13.000 Diensten und<br />
Einrichtungen und beschäftigt 150.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen<br />
und pädagogischen Arbeitsfeldern.<br />
Kontakt<br />
SeniorenService <strong>AWO</strong> Telefon: (05 11) 4952 - 182<br />
Körtingsdorfer Weg 8 Telefax: (05 11) 4952 - 185<br />
30455 Hannover E-Mail: info-seniorenservice@awo-wup.de<br />
www.seniorenservice-awo.de
Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 41<br />
Kapitel 4<br />
Informationen zur<br />
<strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Geschichte der Arbeiterwohlfahrt.............................................................................................. 41<br />
Leitbild der Arbeiterwohlfahrt ..................................................................................................... 42<br />
Unser Pflege- und Betreuungsleitbild ...................................................................................... 44<br />
Qualitätsmanagementsystem ..................................................................................................... 45<br />
Seniorenzentren als familienergänzende Einrichtung ......................................................... 45
42<br />
Geschichte der Arbeiterwohlfahrt<br />
Die Arbeiterwohlfahrt ist einer der Spitzenverbände der<br />
Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Etwa 650.000<br />
Bundesbürger gehören unserem Verband als Mitglieder<br />
an. Sie unterstützen die Arbeiterwohlfahrt finanziell<br />
(Mitgliedsbeitrag und Spenden) und viele durch<br />
ehrenamtlichen Einsatz in den mannigfaltigen sozialen<br />
Feldern, in denen die Arbeiterwohlfahrt tätig ist.<br />
Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Von sozialen Frauen 1919 gegründet, war die Arbeiterwohlfahrt<br />
stets an den grundlegenden Verbesserungen<br />
der Wohlfahrtspflege in Deutschland maßgeblich be-<br />
teiligt. Die Gründerinnen, Marie Juchacz und ihre Mit-<br />
streiterinnen, hatten das Ziel, den demütigenden und<br />
entwürdigenden Alltag der damaligen sogenannten Armenpflege zu beenden.<br />
Marie Juchacz, Gründerin und<br />
1. Vorsitzende der <strong>AWO</strong> (1919 – 1933)<br />
Hilfe mussten die Armen und Unterdrückten bis zum Ende der Kaiserzeit erbetteln, mit<br />
persönlichen und politischem Wohlverhalten erkaufen, bei der Gemeinde mit dem<br />
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bezahlen. Die <strong>AWO</strong> hat dagegen für einen staatlich<br />
garantierten Rechtsanspruch auf Hilfe für jeden einzelnen gekämpft und war als<br />
treibende Kraft wesentlich an der Durch setzung dieses Rechtsanspruchs beteiligt.<br />
Solidarität aller untereinander und Hilfe zur Selbsthilfe waren die zentralen Leitmotive<br />
bei der Gründung der <strong>AWO</strong> im Jahre 1919. Sie haben bis heute nichts an Bedeutung<br />
und Selbstverständnis für die Arbeit der <strong>AWO</strong> verloren.<br />
Einen überaus harten Rückschlag erlebten die Hilfebedürftigen durch das Verbot<br />
der <strong>AWO</strong> durch die Hitler-Faschisten im Jahre 1933, die alle Einrichtungen und<br />
Geschäftsstellen beschlagnahmten.<br />
Nach ihrer Wiedergründung 1946 ist die <strong>AWO</strong> ihrer Tradition und ihren Grundsätzen<br />
treu geblieben: Sozialpolitisches Engagement und der Einsatz für eine Gesellschaft, die<br />
von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität geprägt ist, gehören unverändert zur gesellschaftlichen<br />
und praktischen Arbeit der <strong>AWO</strong>.<br />
Bereits vor etwa 20 Jahren hat die Arbeiterwohlfahrt die Notwendigkeit einer Pflege versicherung<br />
erkannt und deren Einführung erstmalig 1976 gefordert. Immer wieder musste<br />
die <strong>AWO</strong> auf diese Ergänzung in der allgemeinen Sozialversicherung drängen, bis<br />
verantwortliche Bundespolitiker zu Beginn der 90er Jahre endlich in der Gesetz gebung<br />
initiativ wurden.<br />
Parallel zu ihrem sozialpolitischen Engage ment hat die <strong>AWO</strong> seit ihrer Wieder gründung<br />
1946 ihre praktische Arbeit verbreitet und weiterentwickelt. Heute ist die <strong>AWO</strong><br />
ein moderner Wohlfahrtsverband mit zahlreichen zukunftsweisenden Diensten und<br />
Einrichtungen in allen sozialen Aufgaben feldern. Dazu zählen bundesweit mehr als 600<br />
Alten- und Altenpflegeheime sowie Seniorenzentren.
Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Leitbild der Arbeiterwohlfahrt<br />
Die <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH ist eine Tochtergesellschaft des <strong>AWO</strong> Bezirks-<br />
ver bandes Hannover e.V. Unser Unternehmen übernimmt als korporatives Mitglied<br />
der <strong>AWO</strong> in allen Einrichtungen das bundesweit für die Arbeiterwohlfahrt geltende <strong>AWO</strong><br />
Leitbild.<br />
Die Arbeiterwohlfahrt kämpft mit ehrenamtlichem Engagement und<br />
professionellen Dienstleistungen für eine sozial gerechte Gesellschaft.<br />
Wir bestimmen – vor unserem geschichtlichen Hintergrund als Teil der<br />
Arbei ter bewegung – unser Handeln durch die Werte des freiheitlichdemo<br />
kratischen Sozialismus: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und<br />
Gerechtigkeit.<br />
Wir sind ein Mitgliederverband, der für eine sozial gerechte Gesellschaft<br />
kämpft und politisch Einfluss nimmt. Dieses Ziel verfolgen wir mit ehrenamtlichem<br />
Engagement und professionellen Dienstleistungen.<br />
Wir fördern demokratisches und soziales Denken und Handeln.<br />
Wir haben gesellschaftliche Visionen.<br />
Wir unterstützen Menschen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu<br />
gestalten und fördern alternative Lebenskonzepte.<br />
Wir praktizieren Solidarität und stärken die Verantwortung der Menschen<br />
für die Gemeinschaft.<br />
Wir bieten soziale Dienstleistungen mit hoher Qualität für alle an.<br />
Wir handeln in sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und internationaler<br />
Verantwortung und setzen uns nachhaltig für einen sorgsamen Umgang<br />
mit vorhandenen Ressourcen ein.<br />
Wir wahren die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit unseres Verbandes;<br />
wir gewährleisten Transparenz und Kontrolle unserer Arbeit.<br />
Wir sind fachlich kompetent, innovativ, verlässlich und sichern dies durch<br />
unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />
43
44<br />
Unser Pflege- und Betreuungsleitbild<br />
Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Pflege und Betreuung sind für uns zwei gleichwertige Bestandteile in der Versorgung<br />
unserer Bewohner. Durch das Angebot von Pflege und Betreuung wollen wir in unseren<br />
Einrichtungen eine Atmosphäre schaffen, in der die Lebensqualität unserer Bewohner<br />
erhalten und verbessert wird. Uns ist es wichtig, die Selbstbestimmung, Kompetenz<br />
und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu fördern und zu unterstützen.<br />
Darunter verstehen wir...<br />
• den Respekt und die Würde zu achten,<br />
• die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse bei der Betreuung und Pflege,<br />
• die Erhaltung und Förderung der vorhandenen Fähigkeiten durch Betreuung und<br />
Pflege,<br />
• die Einbeziehung aller Bewohnerinnen, Angehörigen und Betreuerinnen und ihre<br />
Vorstellung in die pflegerische Betreuungsplanung sowie die Pflege der Kontakte zu<br />
Angehörigen und Betreuern,<br />
• Menschen in der letzten Lebensphase nicht allein zu lassen.<br />
In unseren Seniorenzentren orientieren wir uns an dem Modell der ganzheitlichen<br />
fördernden Prozesspflege nach Monika Krohwinkel.<br />
In diesem Pflegemodell geht es um die Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des<br />
Lebens (AEDL) als Grundbedürfnis eines jeden Menschen.<br />
Diese Bedürfnisse und Fähigkeiten werden in 13 Bereiche gegliedert und stehen<br />
in Beziehung zueinander:<br />
• Kommunizieren<br />
• Sich bewegen<br />
• Vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten<br />
• Sich pflegen<br />
• Essen und Trinken<br />
• Ausscheiden<br />
• Sich kleiden<br />
• Ruhen und schlafen<br />
• Sich beschäftigen<br />
• Sich als Mann und Frau fühlen und verhalten<br />
• Für eine sichere Umgebung sorgen<br />
• Soziale Bereiche des Lebens sichern<br />
• Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen<br />
Die Zielsetzung im Rahmen der pflegerischen und betreuenden Tätigkeiten ist das<br />
Erhalten, Fördern und Wiedererlangen von Unabhängigkeit und Wohlbefinden der<br />
pflegebedürftigen Menschen in den oben genannten Bedürfnissen.<br />
Dies findet Berücksichtigung durch die Betrachtung der Menschen und ihrer Umgebung,<br />
ihrer Lebensverhältnisse und Lebenserfahrung sowie der gesundheitlichen Situation.
Informationen zur <strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH 45<br />
Qualitätsmanagement<br />
Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden eine höchstmögliche Qualität an Dienstleistungen<br />
anbieten. Um dieses Ziel zu erreichen haben wir ein Qualitätsmanagementsystem<br />
eingeführt. Dadurch wollen wir die Qualität kontinuierlich verbessern und<br />
Arbeitsabläufe einheitlich auf einem hohen Niveau regeln. So genannte Qualitäts -<br />
mana gementanweisungen sollen einen identischen Ablauf bestimmter Prozesse<br />
gewährleisten. Beispielsweise wird in einer solchen „Anweisung“ festgelegt, wie bei<br />
einem Sturz eines Bewohners zu verfahren ist. Unsere Mitarbeiter werden diesbezüglich<br />
regelmäßig geschult, um die Qualitätsanforderungen im Alltag umzusetzen.<br />
Seniorenzentren als familienergänzende Einrichtung<br />
Unsere Seniorenzentren verstehen sich als familienergänzende Einrichtungen. Denn<br />
-der Umzug aus der vertrauten Umgebung in ein Seniorenzentrum betrifft nicht nur<br />
den älteren Menschen, sondern seine ganze Familie.<br />
Daher sind alle Menschen rund um die Uhr willkommen, die unseren Bewohnerinnen<br />
und Bewohnern am Herzen liegen – egal ob Partner, Kinder, Enkel, Freunde oder<br />
Nachbarn. Wir wissen, dass wir eine Familie nicht ersetzen können. Jedoch können wir<br />
das gewohnte Familienleben in einem neuen Zusammenhang wieder möglich machen.<br />
Wir unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner dabei, gewohnte Traditionen<br />
fortzuführen, ob gemeinsame Mahlzeiten, Geburtstagsfeiern oder die sonntägliche<br />
Plauder stunde. Deshalb können Senioren, wie auch ihre Angehörigen und Freunde,<br />
alle Angebote unserer Häuser gerne zur Gestaltung ihres individuellen, lebendigen<br />
Familienlebens nutzen.
Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 47<br />
Kapitel 5<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
LEISTUNGEN AUS DER PFLEGEVERSICHERUNG<br />
Was ist die Pflegeversicherung? ................................................................................................ 48<br />
Was ist Pflegebedarf? ................................................................................................................... 48<br />
Einstufungsverfahren und was zu beachten ist! ................................................................... 49<br />
Die Pflegestufen im Einzelnen .................................................................................................. 51<br />
Leistungsbereiche der Pflegeversicherung ............................................................................. 53<br />
Finanzielle Leistungen aus der Pflegeversicherung .............................................................. 54<br />
Hilfen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ......................... 57<br />
Sonderfall „Beihilfeanspruchsberechtigte“ .............................................................................. 60<br />
Widerspruchsmöglichkeiten ........................................................................................................ 61<br />
Neubegutachtung bei erhöhter Pflegebedürftigkeit ............................................................. 61<br />
LEISTUNGEN AUS DER SOZIALHILFE<br />
Wer hat Anspruch auf Leistungen? ........................................................................................... 62<br />
Wie Sie Leistungen beziehen können ..................................................................................... 63<br />
Unterhaltspflicht ............................................................................................................................. 63<br />
Vermögenseinsatz ......................................................................................................................... 64
48<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
LEISTUNGEN AUS DER PFLEGEVERSICHERUNG<br />
Was ist die Pflegeversicherung?<br />
Die Pflegekassen, aus denen finanzielle Aufwendungen für Pflege gezahlt werden, sind<br />
bei den zuständigen Krankenkassen angesiedelt.<br />
Durch die Einführung dieses Pflegeversicherungs-Gesetzes sollten pflegebedürftige<br />
Menschen, die Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind,<br />
finanziell entlastet werden.<br />
Als pflegebedürftig, im Sinne des Sozialgesetzbuches, wurden Menschen definiert,<br />
„die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung<br />
für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des<br />
täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich jedoch für mindestens sechs Monate in<br />
erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.“<br />
Der Grad der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach dem Umfang der täglich anfallenden<br />
Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen<br />
(MDK) stuft den pflegebedürftigen Versicherten in Pflegestufen ein, die das Ausmaß<br />
der Pflegebedürftigkeit definieren.<br />
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit<br />
sind in drei Pflegestufen eingeteilt:<br />
Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit)<br />
Pflegestufe 2 (schwere Pflegebedürftigkeit)<br />
Pflegestufe 3 (schwerste Pflegebedürftigkeit)<br />
Darüber hinaus gibt es Sonderfallregelungen, in den Pflegestufen:<br />
Pflegestufe 0<br />
Pflegestufe 3+<br />
Was ist Pflegebedarf?<br />
Der individuelle Pflegebedarf eines Menschen wird auf Antragstellung vom Medizinischen<br />
Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt. In einem Gutachten stellt der MDK<br />
fest, ob jemand im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig ist. Anhand spezieller Kriterien<br />
wird festgestellt, ob und wie viel Pflegeleistungen jemand über den festgelegten<br />
Mindestumfang von 1,5 Stunden/Tag hinaus benötigt. Das heißt: Der Pflegebedarf<br />
ergibt sich aus den Pflegeleistungen, die in Minuten pro Tag berechnet werden und<br />
bei denen der Pflegebedürftige auf die teilweise oder vollständige Unterstützung einer<br />
anderen Person angewiesen ist (siehe auch „Pflegestufe 1“).
Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 49<br />
Auf Basis dieses Gutachtens erfolgt die Eingruppierung in eine Pflegestufe. Auf Grundlage<br />
dieser Einstufung erhalten Versicherte Leistungen aus der Pflegeversicherung.<br />
Leistungen aus der Krankenversicherung werden davon nicht berührt.<br />
Als weiteres Kriterium zur Einstufung in eine Pflegestufe geht der Gesetzgeber davon<br />
aus, dass die Notwendigkeit von Pflege und hauswirtschaftlicher Versorgung mindes tens<br />
über einen Zeitraum von sechs Monaten anhalten wird. Ziel des Gesetzes ist es nicht,<br />
dem Pflegebedürftigen alle erforderlichen Leistungen zu vergüten. Mit der Ein stufung in<br />
eine Pflegestufe soll vielmehr nur eine grobe Zuordnung ihrer Unter stützungs beiträge<br />
vorgenommen werden. Eine Abdeckung oder der Ersatz der gesamten erforderlichen<br />
oder sinnvollerweise darüber hinaus zu erbringenden Leistungen war mit dem Gesetz<br />
nicht beabsichtigt.<br />
Einstufungsverfahren und was zu beachten ist!<br />
Wer eine Pflegestufe erhalten möchte, muss zunächst einen Antrag bei der für ihn<br />
zuständigen Pflegekasse stellen. Es empfiehlt sich, dies schriftlich zu tun, damit Sie<br />
für die weitere Beweisführung (z.B. Festsetzung des Leistungsbeginns) ein Dokument<br />
nachweisen können. In der Regel reicht ein formloser Antrag hierbei aus, der entweder<br />
von der pflegebedürftigen Person selbst, oder dessen Bevollmächtigten gestellt werden<br />
kann. Unterlagen, beispielsweise ärztliche Atteste oder eine Begründung, weshalb der<br />
Antrag gestellt wird, sind dem Schriftstück nicht beizufügen.<br />
Mittlerweile verfügen bereits alle Pflegekassen über Antragsvordrucke, die Sie von Ihrer<br />
zuständigen Pflegekasse beziehen können. Diese Form der Antragstellung hat den<br />
Vorteil, dass mit dem Ausfüllen und Absenden des Antrags, die Pflegekasse über alle<br />
Informationen verfügt, die für die Bearbeitung des Antrags notwendig sind und so eine<br />
schnellere Entscheidung über den Grad der Pflegebedürftigkeit getroffen werden kann.<br />
Nach Antragstellung wird sich einige Zeit danach ein Gutachter des MDK einen persönlichen<br />
Eindruck von der pflegebedürftigen Person machen und deren Pflegebedürftigkeit<br />
vor Ort einschätzen. Der Besuch gibt dem Gutachter Aufschluss über das Ausmaß<br />
der benötigten Hilfe sowie über die häusliche Situation und persönlichen Lage des<br />
Pflegebedürftigen.<br />
Aus den Eindrücken des MDK-Gutachters, basierend auf der körperlichen und geistigen<br />
Verfassung der pflegebedürftigen Person sowie unter Berücksichtigung des Pflegezeitaufwandes,<br />
wird das Pflegegutachten erstellt. Darin wird Ihnen, schriftlich, bei Feststellung<br />
einer Pflegebedürftigkeit, eine Pflegestufe zugeteilt, die die Voraussetzung für<br />
die Höhe von Pflegegeldzahlung oder Sachleistung darstellt. Die Leistungen werden<br />
dann rückwirkend, ab Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.
50<br />
Tipps für die Begutachtung:<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
• Der Termin der Begutachtung wird Ihnen vom MDK schriftlich mitgeteilt.<br />
Sollte es Ihnen mehr Sicherheit geben eine vertraute Person dabei zu haben,<br />
spricht nichts dagegen, das beispielsweise ein Angehöriger oder eine Person,<br />
die Sie gut kennt, bei diesem Termin anwesend ist.<br />
• Schämen Sie sich nicht, dem Gutachter offen und wirklichkeitsnah über Ihre<br />
Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Schwierigkeiten für Sie zu<br />
berichten. Nur so bekommen Sie die Hilfen, die für Sie eine Entlastung oder<br />
Sicherheit bedeuten. Ein Verschweigen von Hilfebedarf gibt möglicherweise ein<br />
verzerrtes Bild von Ihrer Situation wieder und notwendige Unterstützung bliebe<br />
Ihnen verwehrt.<br />
• Für viele Menschen ist die Begutachtung durch den MDK mit Aufregung und<br />
Nervosität verbunden. Dadurch könnten wichtige Informationen, die Sie dem<br />
Gutachter über Ihre Pflegebedürftigkeit mitteilen wollen „vergessen“ werden.<br />
Schreiben Sie sich vor der Begutachtung alles auf, was Ihren Hilfebedarf<br />
deutlich macht.<br />
• Legen Sie sich ein Pflegetagebuch (zu beziehen bei Ihrer Pflegekasse) an und<br />
dokumentieren Sie Ihren täglichen Hilfebedarf. Notieren Sie darin, wie viel Zeit<br />
Ihr Hilfebedarf beansprucht. Das Pflegetagebuch, unter Umständen auch<br />
Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte, können Sie dem Gutachter vorlegen.<br />
• Bei der Begutachtung eines Demenzerkrankten empfiehlt es sich generell, als<br />
Person, die den Erkrankten betreut oder gut kennt, dabei zu sein. Oftmals<br />
wirken Demenzerkrankte, vor allem im Anfangsstadium ihrer Krankheit, körper-<br />
lich häufig noch recht agil und selbständig. Weisen Sie in der Begutachtung auf<br />
die Umstände hin, wenn der Erkrankte einen hohen Anleitungsbedarf hat (z.B.<br />
der Erkrankte muss häufig dazu aufgefordert oder angeleitet werden sich anzu-<br />
kleiden, zu essen, zu trinken, auf die Toilette zu gehen, bei der Körperpflege<br />
etc.). Diese Tatsache muss im Pflegegutachten mit berücksichtigt werden.<br />
Schnelleinstufung nach Aktenlage<br />
Wie bereits erwähnt, kann zwischen Antragstellung und häuslicher Begutachtung zur<br />
Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein mehr oder wenig langer Zeitraum liegen.<br />
Entweder beginnt die Pflegebedürftigkeit schleichend, beispielsweise durch immer<br />
wiederkehrende Krankenhausaufenthalte (z.B. in Folge nicht sichergestellter Pflegebedürftigkeit),<br />
oder die Pflegebedürftigkeit setzt durch eine ernsthafte Erkrankung (z.B.<br />
Knochenbrüche, Schlaganfall o.ä.) ein.<br />
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, der eine Pflegebedürftigkeit zur Folge hat,<br />
besteht die Möglichkeit durch die sogenannte „Schnelleinstufung nach Aktenlage“ eine<br />
Pflegestufe, innerhalb weniger Tage, zu erhalten. Sie wenden sich an einen Mitarbeiter<br />
des Krankenhaussozialdienstes, der alle hierfür notwendigen Formalitäten für Sie regelt.<br />
Bei der „Schnelleinstufung nach Aktenlage“ werden die medizinischen Befunde und
Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 51<br />
die damit verbundene pflegerische Notwendigkeit des Patienten an den MDK gesandt,<br />
der innerhalb weniger Tage, ohne persönliche Begutachtung, eine Pflegestufe einrichtet.<br />
Dadurch kann die pflegebedürftige Person beispielsweise nach Beendigung des<br />
Krankenhausaufenthaltes eine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Ob die<br />
Pflegestufe erhalten bleibt und die Höhe ausreichend erscheint, wird nach einigen<br />
Wochen ebenfalls durch einen Mitarbeiter des MDK nach den gleichen Kriterien wie bei<br />
der häuslichen Begutachtung festgestellt.<br />
Die Pflegestufen im Einzelnen<br />
Pflegestufe 0<br />
Pflegebedarf unterhalb der Einstufungskriterien der Pflegestufe 1 spiegelt sich in der<br />
Pflegestufe 0 (nicht oder nur geringfügig Pflegebedürftige) wieder.<br />
Wer weniger als 46 Minuten Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) benö-<br />
tigt, oder nur bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen Unterstützung bedarf, gilt im Sinne<br />
der Pflegeversicherung als nicht pflegebedürftig und hat somit keine Anspruch auf<br />
Leistungen aus der Pflegeversicherung.<br />
In Pflegestufe 0 kann man eingestuft werden:<br />
• wenn zwar kein oder wenig Hilfebedarf in der Grundpflege vorliegt, sondern der<br />
Hilfebedarf nur in der Bewältigung hauswirtschaftlicher Verrichtungen notwendig ist,<br />
• wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate andauert,<br />
• wenn kein pflegerischer Hilfebedarf besteht, aber Beaufsichtigungsbedarf oder<br />
Orientierungshilfe bei Freizeit, Bildung oder Kommunikation.<br />
Dennoch kann eine Einstufung in die Pflegestufe 0 sinnvoll erscheinen, denn unter<br />
bestimmten Voraussetzungen gibt es finanzielle Aufwendungen für die Pflege von den<br />
Krankenkassen oder der Kommune (beispielsweise Finanzierung einer Haushaltshilfe,<br />
einer zeitlich begrenzt eingesetzten Pflege- oder Betreuungskraft o.ä.).
52<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
Pflegestufe 1<br />
Die Pflegestufe 1 ist die niedrigste Pflegestufe. Wer darin eingestuft ist gilt als<br />
„erheblich pflegebedürftig“ und muss, im Sinne des Gesetzes, mindestens ein Mal am<br />
Tag, bei mindestens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Mobilität,<br />
Er nährung auf Hilfe von über 46 Minuten angewiesen sein. Darüber hinaus muss mehrfach<br />
in der Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein.<br />
(Siehe Tabelle auf Seite 49)<br />
Pflegestufe 2<br />
In die Pflegestufe 2 werden pflegebedürftige Menschen eingruppiert, die als „schwer<br />
pflegebedürftig“ gelten. Voraussetzung für den Erhalt der Pflegestufe 2 ist das<br />
zugrunde liegen von mindestens drei Stunden Pflegebedürftigkeit am Tag.<br />
Mindestens zwei Stunden müssen dabei auf die Grundpflege (siehe auch „Leistungsbereiche<br />
der Pflegeversicherung“) entfallen. Darüber hinaus muss der Pflegebedürftige,<br />
wenigstens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten, auf Grundpflege angewiesen<br />
sein sowie mehrmals wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe<br />
benötigen. Durchschnittlich muss der tägliche Hilfebedarf bei hauswirtschaftlichen<br />
Verrichtungen mindestens eine Stunde betragen.<br />
Pflegestufe 3<br />
In die Pflegestufe 3 sind schwerst pflegebedürftige Menschen eingestuft.<br />
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um der Pflegestufe 3<br />
zugeordnet zu werden:<br />
• Der Pflegebedürftige benötigt 24 Stunden am Tag Unterstützung bei der<br />
Grundpflege, d.h. es muss regelmäßig, mindestens einmal pro Nacht (22 – 6 Uhr)<br />
Hilfebedarf in der Grundpflege bestehen. Ist in der Nacht keine oder nur<br />
gelegentlich Hilfe erforderlich, ist die „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nicht erfüllt.<br />
• Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 5 Stunden täglich, wovon mindestens<br />
4 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.<br />
• Der Pflegebedürftige benötigt darüber hinaus mehrfach in der Woche Unterstützung<br />
bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.<br />
Pflegestufe 3+ (Härtefallregelung)<br />
Eine Härtefallregelung liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:<br />
• Die Grundpflege muss mindesten 7 Stunden täglich betragen, wovon mindestens<br />
2 Stunden Pflege regelmäßig in der Nacht (22 – 6 Uhr) anfallen müssen.<br />
• Wenn für die Grundpflege in der Nacht mindestens 2 Pflegekräfte hinzugezogen<br />
werden müssen.
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
Leistungsbereiche der Pflegeversicherung<br />
Um die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erfüllen, muss<br />
mindestens in zwei der folgenden Bereiche Hilfebedarf bestehen:<br />
Körperpflege, z.B:<br />
• Waschen, duschen baden<br />
• Kämmen, rasieren<br />
• Zahnpflege<br />
• Darmentleerung, Stuhlgang<br />
Ernährung, z.B:<br />
• Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung<br />
• Anreichen der Nahrung Grundpflege<br />
Mobilität, z.B:<br />
• Gehen<br />
• Stehen<br />
• An- und auskleiden<br />
• Aufstehen, zu-Bett-gehen<br />
• Verlassen und aufsuchen der Wohnung<br />
• Treppensteigen<br />
Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B:<br />
• Einkaufen<br />
• Kochen<br />
• Putzen Hauswirtschaftliche<br />
• Geschirr spülen Versorgung<br />
• Wäsche waschen<br />
• Beheizen der Wohnung<br />
53
54<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
Als Zeiteinheit werden beispielsweise in der Grundpflege folgende Messeinheiten<br />
zugrunde gelegt:<br />
Mobilität, z.B:<br />
• Anleitung/Hilfestellung beim Aufstehen 1-2 Minuten<br />
• Anleitung/Hilfestellung beim Ankleiden 8-10 Minuten<br />
• Anleitung/Hilfestellung beim Entkleiden 4-6 Minuten<br />
Ernährung, z.B:<br />
• Nahrungsmittel mundgerecht zubereiten 2-3 Minuten<br />
• Anleitung/Hilfestellung beim Essen 15-20 Minuten<br />
Körperpflege, z.B:<br />
• Anleitung/Hilfestellung beim Duschen 15-20 Minuten<br />
• Waschen von Händen oder Gesicht 1-2 Minuten<br />
• Anleitung/Hilfestellung beim Kämmen 1-3 Minuten<br />
• Anleitung/Hilfestellung beim Wasserlassen 3 Minuten<br />
• Anleitung/Hilfestellung beim Stuhlgang 3-6 Minuten<br />
• Windeln wechseln 4-10 Minuten<br />
Finanzielle Leistungen aus der Pflegeversicherung<br />
Wenn Sie in die Pflegestufe 1 oder höher eingruppiert sind, stehen Ihnen Leistungen<br />
aus der Pflegeversicherung zu.<br />
Sollten Sie in der häuslichen Umgebung (z.B. eigene Wohnung) gepflegt werden<br />
bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:<br />
Pflegesachleistungen<br />
Haben Sie sich für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst entschieden,<br />
übernimmt die Pflegekasse monatlich in der:<br />
Pflegestufe 1 derzeit maximal 450 € voraussichtl. ab 2010 440 €<br />
Pflegestufe 2 derzeit maximal 1.100 € voraussichtl. ab 2010 1.040 L<br />
Pflegestufe 3 derzeit maximal 1.550 € voraussichtl. ab 2010 1.510 L<br />
Pflegestufe 3+ derzeit maximal 1.918 € voraussichtl. ab 2010 1.918 L<br />
Stand: 06.01.2012
Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 55<br />
Pflegegeld<br />
Wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstige nicht professionelle<br />
Pflegekräfte erbracht wird, erhält die pflegebedürftige Person monatlich ein<br />
Pflegegeld:<br />
Pflegestufe 1 derzeit maximal 235 € voraussichtl. ab 2010 225 L<br />
Pflegestufe 2 derzeit maximal 440 € voraussichtl. ab 2010 430 L<br />
Pflegestufe 3 derzeit maximal 1550 € voraussichtl. ab 2010 685 L<br />
Pflegestufe 3+ derzeit maximal 675 € voraussichtl. ab 2010 675 L<br />
Stand: 06.01.2012<br />
Kombinationsleistungen<br />
Die Kombinationsleistung ist eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen. Wenn z.B.<br />
ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt ist und die zur Verfügung stehenden Mittel<br />
nicht ausgeschöpft werden, kann der Rest in Form eines anteiligen Pflegegeldes ausgezahlt<br />
werden. Wenn Sie am Ende des Monats z.B. nur 60% der Pflegesachleistungen<br />
in Anspruch genommen haben, können Sie die sich die restlichen 40% als Pflegegeld<br />
auszahlen lassen.<br />
Verhinderungspflege<br />
Verhinderungspflege dient der Vertretung und Entlastung der Hauptpflegeperson.<br />
Der pflegebedürftige Mensch muss jedoch mindestens 6 Monate in seiner häuslichen<br />
Umgebung gepflegt worden sein und die Hauptpflegeperson muss aufgrund besonderer<br />
Umstände (Urlaub, Krankheit etc.) an der häuslichen Versorgung verhindert sein.<br />
Verhinderungspflege kann aber auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die<br />
Pflegeperson stark belastet ist und dringend eine Pause von der täglichen Sorge um<br />
den pflegebedürftigen Menschen benötigt.<br />
Die Leistung für Verhinderungspflege beträgt derzeit maximal 1.550 Euro für alle<br />
Pflegestufen und wird für höchstens 28 Tage im Jahr gezahlt. Verhinderungspflege<br />
kann in der häuslichen Umgebung von Bekannten, Nachbarn, Angehörigen oder einem<br />
ambulanten Pflegedienst erbracht werden, aber auch in einer stationären Einrichtung<br />
(Seniorenheim) durchgeführt werden.
56<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
Kurzzeitpflege<br />
Anspruch auf Kurzzeitpflege hat jeder Pflegebedürftige, der in einer gesetzlichen<br />
Pflegeversicherung versichert ist und eine Pflegestufe hat.<br />
Kurzzeitpflege bedeutet die Aufnahme eines pflegebedürftigen Menschen in eine<br />
stationäre Pflegeeinrichtung für maximal 28 Tage im Jahr. Für die Kurzzeitpflege übernimmt<br />
die Pflegekasse einen pflegebedingten Zuschuss in allen Pflegestufen von<br />
derzeit bis zu 1.550 Euro. Dieser Betrag deckt nicht in jedem Fall die tatsächlich<br />
entstehenden Kosten ab. Die Differenz und sonstige Kosten wie z.B. die Mahlzeiten<br />
oder Zusatzleistungen müssen selbst getragen werden. Die Kurzzeitpflege muss nicht<br />
zwingend an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann auch in<br />
mehrere Zeitabschnitte in einem laufenden Jahr aufgeteilt werden.<br />
Pflegehilfsmittel<br />
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel (z.B. höhenverstellbares Pflegebett,<br />
Pflegelifter, Toilettensitz etc.), wenn diese die Pflege erleichtern oder zur Linderung<br />
der Beschwerden beitragen. Dies gilt für alle Pflegestufen. Sie müssen bei der<br />
Pflegekasse beantragt werden, welche die Notwendigkeit derartiger Hilfsmittel prüft.<br />
Je nach Entscheidung der Pflegekasse stellt sie dem Pflegebedürftigen die Pflegehilfsmittel<br />
leihweise, in der Regel kostenfrei, oder zum dauerhaften Verbleib zur<br />
Verfügung.<br />
Für die zum Verbleib bestimmten Hilfsmittel entstehen dem pflegebedürftigen Menschen<br />
Kosten in Höhe von 10% der Kosten des Hilfsmittels, derzeit maximal 25 Euro.<br />
Unter Umständen übernimmt die Pflegekasse auch notwendige bauliche Veränderungen<br />
zur Verbesserung des persönlichen Wohnumfeldes derzeit bis zu 2.557 Euro.<br />
Über genaue Voraussetzungen dazu informiert Sie Ihre Pflegekasse.<br />
Tages- und Nachtpflege<br />
Für ambulante oder stationäre Tages- und/oder Nachtpflege übernimmt die Pflege -<br />
kasse für Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 1 derzeit maximal 450 Euro monatlich.<br />
Das Angebot kann in der Regel flexibel genutzt werden, d.h. während der ganzen<br />
Woche oder nur für einzelne Tage.<br />
Tages- oder Nachtpflege kann notwendig werden, wenn die häusliche Pflege nicht<br />
in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann, etwa bei Berufstätigkeit der<br />
Pflegeperson.<br />
Pflegestufe 1 derzeit in Höhe von 450 € voraussichtl. ab 2010 440 L<br />
Pflegestufe 2 derzeit in Höhe von 1.100 € voraussichtl. ab 2010 1.040 L<br />
Pflegestufe 3 derzeit in Höhe von 1.550 € voraussichtl. ab 2010 1.510 L<br />
Stand: 06.01.2012
Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 57<br />
Stationäre Pflege<br />
Für die stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegekasse in der:<br />
Pflegestufe 1 derzeit in Höhe von 1.023 € voraussichtl. ab 2010 1.023 L<br />
Pflegestufe 2 derzeit in Höhe von 1.279 € voraussichtl. ab 2010 1.279 L<br />
Pflegestufe 3 derzeit in Höhe von 1.550 € voraussichtl. ab 2010 1.510 L<br />
Pflegestufe 3+ derzeit in Höhe von 1.918 € voraussichtl. ab 2010 1.825 L<br />
Stand: 06.01.2012<br />
Hilfen für Menschen mit erheblich eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz<br />
Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder<br />
psychischen Erkrankungen sind in ihrer Alltagskompetenz oft erheblich eingeschränkt.<br />
Diesem Personenkreis stehen finanzielle Leistungen, das sogenannte „Betreuungsgeld“,<br />
aus ihrer Pflegeversicherung zu.<br />
So können Personen mit einem vergleichsweise niedrigen allgemeinen Betreuungsaufwand<br />
den Grundbetrag von 100 Euro monatlich erhalten, wobei Menschen mit<br />
erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf ein erhöhter Betrag in Höhe von 200 Euro<br />
monatlich zusteht.<br />
Die tatsächliche Höhe des zusätzlichen Betreuungsbedarfes wird im Einzelfall von der<br />
Pflegekasse festgelegt und richtet sich nach den durch den MDK festgestellten dauerhaften<br />
und regelmäßigen Schädigungen und Fähigkeitsstörungen.<br />
Als Kriterien für die Höhe des Betreuungsgeldes sind folgende Fähigkeitsstörungen<br />
maßgeblich:<br />
• Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)<br />
• Verkennen oder Verursachen gefährdeter Situationen<br />
• Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdeten<br />
Substanzen<br />
• Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation<br />
• Im situativen Kontext inadäquates Verhalten<br />
• Unfähigkeit die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse<br />
wahrzunehmen (Hunger, Durst, Verletzungen werden nicht wahrgenommen)<br />
• Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden<br />
Maßnahmen<br />
• Störungen der höheren Hirnfunktion (findet seine Wohnung nicht wieder, erkennt<br />
Angehörige nicht)<br />
• Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus
58<br />
• Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen<br />
• Verkennen der Alltagssituationen und inadäquates Reagieren<br />
• Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten<br />
• Zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
Der MDK stellt, anhand dieser Kriterien fest, ob bei der begutachteten Person ein<br />
niedri ger oder erhöhter Betreuungsaufwand vorliegt. Danach richtet sich dann die Höhe<br />
des zustehenden Betreuungsgeldes.<br />
Allerdings kann der zusätzliche Betreuungsbetrag nur zweckgebunden eingesetzt werden,<br />
beispielsweise durch die Inanspruchnahme von:<br />
• Tages- oder Nachtpflege<br />
• Kurzzeitpflege<br />
• Besondere Angebote der zugelassenen Pflegedienste im Bereich der allgemeinen<br />
Beaufsichtigung und Betreuung<br />
• Nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote<br />
• Niedrigschwellige Betreuungsangebote, die von Pflegestützpunkten vermittelt werden.<br />
Diese Leistungen stehen auch Personen unterhalb der Pflegestufe 1, man spricht hier<br />
von der sogenannten „Pflegestufe 0“, zu.<br />
Besondere Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt leben in Deutschland etwa 1,1 Mio. Menschen die an Demenz<br />
erkrankt sind wobei sich diese Zahl bis 2030 auf gut 1,7 Mio. erhöhen wird.<br />
Trotz intensiver Ursachenforschung liegen bisher nur wenige Erkenntnisse vor, wie die<br />
Krankheit verhindert oder geheilt werden kann.<br />
Durch gezielte Maßnahmen kann jedoch dazu beigetragen werden, das Fortschreiten<br />
der Krankheit in gewissem Maße zu verlangsamen und die Lebenssituation der<br />
Betroffenen zu verbessern.<br />
„Betreuungsgeld“ für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
Häufig geht es an Demenz erkrankten Menschen, zumindest in den frühen Krankheitsstadien,<br />
körperlich vergleichsweise gut, so dass sie sehr häufig, trotz diagnostizierter<br />
Demenz, keine Pflegestufe zuerkannt bekommen.<br />
Dadurch standen ihnen bisher auch keinerlei Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse<br />
zu.<br />
Seit dem 01.07.2008 haben nun auch Demenzerkrankte ohne Pflegestufe die Möglichkeit,<br />
Betreuungsgeld von ihrer Pflegekasse zu erhalten.<br />
Je nach Einschränkungen in der Alltagskompetenz (siehe Kapitel 5/Hilfen für Menschen<br />
mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz) stehen Ihnen 100 Euro monatlich bei<br />
niedrigem Betreuungsbedarf und 200 Euro bei erheblichem Betreuungsbedarf zu.<br />
Der Grad des Betreuungsbedarfes wird in einer Feststellungsbegutachtung vom MDK<br />
festgelegt, wovon auch abhängig ist, ob dem Betroffenen 100 Euro oder 200 Euro<br />
monatliches Betreuungsgeld zustehen.
Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 59<br />
Die Leistungen können bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden und müssen<br />
bei Bezug zweckgebunden verwendet werden.<br />
„Alltagsbegleiter“ – zusätzliches Personal in Pflegeheimen<br />
Auch das Leistungsangebot in Pflegeheimen wird durch gesonderte Angebote der<br />
zusätzlichen Betreuung und Aktivierung für demenziell erkrankte Bewohner verbessert.<br />
In vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen kann zusätzliches Betreu ungs -<br />
personal, sogenannte „Alltagsbegleiter“, für Bewohnerinnen und Bewohner mit erheb-<br />
lichem allgemeinen Betreuungsbedarf eingesetzt werden.<br />
Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen entsprechend<br />
den vereinbarten Regelungen getragen. Die Heimbewohnerinnen und -bewohner, bei<br />
denen ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf festgestellt wurde, werden nicht<br />
mit Kosten belastet.<br />
Keine Pflegestufe – „Pflegestufe 0“<br />
Auch demenzerkrankte Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, bei<br />
denen noch nicht die Voraussetzungen für eine Pflegestufe (sogenannte „Pflegestufe 0“)<br />
vorliegen, haben seit dem 01.07.2008 den Anspruch auf einen Betreuungsbedarf.
60<br />
Sonderfall „Beihilfeanspruchsberechtigte“<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
Zu dem Personenkreis der Beihilfeberechtigten gehören in der Regel ehemalige Staatsbedienstete,<br />
beispielsweise Beamte, Soldaten und möglicherweise auch deren Ehepartner.<br />
Mit Eingang des Einstufungsbescheides einer Pflegestufe besteht Klarheit über einen<br />
eventuellen Anspruch auf Beihilfe, da die Pflegekasse in diesem Fall nur einen Anteil<br />
(z. B. 30% oder 50%) an der monatlichen Pflegepauschale übernimmt.<br />
Der verbleibende Rest muss vom Beihilfeberechtigten direkt bei der Beihilfestelle<br />
beantragt werden. Die Zahlungen werden dann direkt an den Beihilfeberechtigten<br />
ausgezahlt und müssen von diesem direkt an die stationäre Einrichtung gezahlt werden.<br />
Die Zahlungs-sätze der Beihilfestellen sind normalerweise denen der gesetzlichen<br />
Pflegekassen angepasst (siehe auch die Beitragszahlungen der jeweiligen Pflegestufe).
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
Widerspruchsmöglichkeiten<br />
Nachdem sich ein Mitarbeiter des MDK einen persönlichen, in Ihrem häuslichen Umfeld<br />
stattfindenden Eindruck von Ihrem Pflegebedarf gemacht hat, erhalten Sie nach einiger<br />
Zeit ein Gutachten, aus dem Sie entnehmen können, ob und in welche Pflegestufe Sie eingruppiert<br />
wurden. Daraus ergibt sich auch die Höhe der Leistungen die Ihnen zustehen.<br />
Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht einen<br />
Widerspruch bei Ihrer zuständigen Pflegekasse zu stellen. Dieser kann formlos abgefasst<br />
sein und sollte nach Möglichkeit eine Widerspruchsbegründung von Ihnen enthalten.<br />
Es ist ratsam, diesen Widerspruch zu kopieren und per Einschreiben zu versenden,<br />
damit Sie für die weitere Beweisführung Belege in der Hand haben.<br />
Der Widerspruch hat zur Folge, dass eine erneute Begutachtung stattfindet, in der Regel<br />
durch einen anderen Mitarbeiter des MDK. Stellen Sie Ihren Pflegebedarf so genau wie<br />
möglich dar und teilen Sie diesem Mitarbeiter detailliert Ihre körperlichen Einschränkungen<br />
mit. Zu Ihrer Unterstützung ist es ratsam, wenn bei diesem Termin ein Angehöriger,<br />
Bekannter oder Nachbar Ihres Vertrauens anwesend ist.<br />
Legen Sie unter Umständen auch ein Pflegetagebuch an, aus dem Ihr täglicher Pflegebedarf<br />
ersichtlich wird. Es kann Ihnen auch dabei dienen, wichtige Informationen bei<br />
der Begutachtung nicht zu vergessen.<br />
Sollte Ihrem Widerspruch statt gegeben werden, erhalten Sie rückwirkend, ab dem Zeitpunkt<br />
der Erstbegutachtung, die Leistungen, die sich aus der neuen Pflegestufe ergeben.<br />
Neubegutachtung bei erhöhter Pflegebedürftigkeit<br />
Regelmäßig, einmal pro Jahr, überprüft ein Mitarbeiter des MDK in Form einer persönlichen<br />
Begutachtung, ob die Leistungen, die Sie aus Mitteln der Pflegeversicherung<br />
erhalten, noch gerechtfertigt sind.<br />
Sollte die Begutachtung ergeben, dass Ihr Pflegebedarf beispielsweise weniger als<br />
46 Minuten am Tag beträgt, wird Ihnen die „Pflegestufe 1“ aberkannt. Andernfalls kann<br />
die Neubegutachtung jedoch auch ergeben, dass Ihre bisherige Pflegestufe und die<br />
Leistungen, die Sie daraus beziehen, Ihrem tatsächlichen Pflegebedarf nicht mehr<br />
entsprechen. In diesem Fall werden Sie in eine höhere Pflegestufe eingruppiert und<br />
können entsprechend höhere Leistungen in Anspruch nehmen.<br />
Selbstverständlich haben auch Sie bei erhöhter Pflegebedürftigkeit jederzeit die Möglich<br />
keit einen formlosen Antrag auf Neubegutachtung bei Ihrer Pflegekasse zu stellen.<br />
Die Überprüfung läuft nach den selben Kriterien wie bei „Einstufungs ver fahren und<br />
was zu beachten ist“ beschrieben ist ab.<br />
Bei Bewilligung Ihres Antrages erhalten Sie die Leistungen von der Pflegekasse immer<br />
rückwirkend, ab Antragstellung.<br />
61
62<br />
LEISTUNGEN AUS DER SOZIALHILFE<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflege versicherung sehen keine allumfassende<br />
Abdeckung der tatsächlichen Pflegekosten vor (siehe auch „Leistungen aus<br />
der Pflegeversicherung“). Die Tatsache, dass beispielsweise Heimkosten nicht aus<br />
eigenen Mitteln und gänzlich aus Leistungen der Pflegekasse gedeckt werden<br />
können, löst oftmals Unbehagen und Unsicherheit beim Pflegebedürftigen oder<br />
dessen Angehörigen aus.<br />
Wer hat Anspruch auf Leistungen?<br />
Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland kann die Hilfe der Solidargemeinschaft<br />
in Anspruch nehmen, wenn er in eine persönliche Notlage gerät. Bis zur Einführung<br />
der Pflegeversicherung hatte vor allem die Sozialhilfe die Aufgabe, die erforderliche<br />
Pflege finanziell zu sichern. Seit Mitte 1990 übernimmt die Pflegeversicherung anteilig<br />
die Kosten für ambulante und stationäre Pflege. Dennoch reichen oftmals die eigenen<br />
finanziellen Mittel nicht aus, um den Pflegebedarf zu finanzieren. Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen muss unterstützend vom Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ erbracht werden,<br />
um die Kosten für die Pflege abzudecken.<br />
Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ haben Personen,<br />
• die nicht Mitglieder einer gesetzlichen Pflegeversicherung sind,<br />
• bei denen der notwendige Pflegeaufwand unbestritten ist, jedoch unterhalb der in<br />
der Pflegeversicherung festgelegten Mindestgrenze liegt (Pflegestufe 0) oder<br />
deren Pflegebedürftigkeit voraussichtlich sechs Monate nicht übersteigt,<br />
• die nicht in der Lage sind, die stationären Heimkosten aus eigenen finanziellen<br />
Mitteln abzudecken haben Anspruch auf „ergänzende Hilfe zur Pflege“,<br />
• die bereits vor Eintreten einer Pflegebedürftigkeit Leistungen aus der Sozialhilfe<br />
bezogen haben und sich die Voraussetzungen für eine entsprechende Unterstützung<br />
nicht geändert haben.<br />
In den genannten Fällen wird zunächst die finanzielle Bedürftigkeit der betreffenden<br />
Person geprüft, bevor finanzielle Hilfe im Rahmen der Sozialhilfe geleistet wird.<br />
„Hilfe zur Pflege“ oder „ergänzende Hilfe zur Pflege“ aus Mitteln der Sozialhilfe<br />
erhält nicht,<br />
• wer sich selber helfen kann und die zusätzlich entstehende Pflegekosten aus<br />
eigenen finanziellen Mitteln aufbringen kann,<br />
• wer Angehörige hat, die den Pflegebedürftigen finanziell unterstützen können<br />
(siehe auch „Unterhaltspflicht“) oder bereits von Trägern anderer Sozialleistungen<br />
finanzielle Mittel erhält,<br />
• wer über eine bestimmte Vermögensansammlung verfügt<br />
(siehe auch „Vermögenseinsatz“).
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
Wie Sie Leistungen beziehen können<br />
Sollte in Ihrem Fall eine finanzielle Lücke zwischen eigenem Einkommen und Höhe<br />
der Pflegekosten entstehen und alle Voraussetzungen zum Bezug von „Hilfe zur<br />
Pflege“ erfüllt sein, ist es ratsam einen entsprechenden Antrag bei Ihrem zuständigen<br />
Sozialamt zu stellen – allerdings überprüft das Sozialamt Ihr Vermögen und stellt evtl.<br />
fest, ob es Personen gibt, die Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig sind. Den Antrag<br />
können Sie sich direkt vor Ort abholen oder vom Sozialamt zuschicken lassen.<br />
Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig und wahrheitsgemäß aus, denn das Sozialamt<br />
überprüft Ihre Angaben.<br />
In der Regel sind dem Antrag folgende Unterlagen (in Kopie) beizufügen:<br />
• Antrag auf „Hilfe zur Pflege“<br />
• Personalausweis<br />
• Einstufungsbescheid (Pflegestufe) der Pflegekasse<br />
• Aktuelle Rentenbescheide<br />
• Sparbücher<br />
• Aktuelle Girokontoauszüge<br />
• Ggf. Mietvertrag<br />
• Nachweis über Lebens-/Sterbeversicherungen<br />
• Nachweis über sonstige Einkünfte oder Vermögen<br />
• Ggf. Schwerbehindertenausweis<br />
Die Antragstellung kann nur durch den Bedürftigen selbst, bzw. durch eine von ihm<br />
bevollmächtigte Person oder den gerichtlich bestellten Betreuer erfolgen.<br />
Hat die Bearbeitung Ihres Antrages ergeben, dass Sie unterstützungsbedürftig sind,<br />
erhalten Sie rückwirkend, ab Antragstellung, Leistungen aus der Sozialhilfe.<br />
Unterhaltspflicht<br />
Professionelle Pflege, ob ambulant oder stationär, hat ihren Preis und ist oftmals aus<br />
eigenen finanziellen Einkünften nicht gänzlich zu decken. Wenn das der Fall ist, kann<br />
ein entsprechender Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Finanzierungslücke<br />
gestellt werden.<br />
Das Sozialamt überprüft dann, ob es Familienangehörige gibt, die dem Antragsteller<br />
gegenüber unterhaltspflichtig sind.<br />
Als unterhaltspflichtig gelten Verwandte in gerader Linie, d.h. der Ehepartner, eigene<br />
Kinder, Enkelkinder oder Urenkel. Sie können zur Unterhaltspflicht herangezogen werden,<br />
allerdings nur dann, wenn der eigene Unterhalt nicht gefährdet ist.<br />
Vorrangig ist der Ehepartner unterhaltspflichtig, anschließend werden die Kinder ihren<br />
Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Das Sozialamt überprüft, ob und in welcher Höhe<br />
den Kindern Unterhaltszahlungen zugemutet werden können. Auch Schwiegerkinder<br />
können indirekt für die Pflegekosten ihrer Schwiegereltern herangezogen werden,<br />
63
64<br />
wenn der Ehepartner nur über ein geringes Einkommen verfügt.<br />
Schwiegerkinder sind ihrem Ehepartner zum Unterhalt verpflichtet und müssen ihm<br />
beispielsweise Taschengeld gewähren. Diese Einnahme kann dann zur Deckung der<br />
Pflegekosten herangezogen werden.<br />
Dennoch gilt der Grundsatz, dass unterhaltspflichtige Angehörige einen Rechtsanspruch<br />
auf Einkommensselbsterhalt zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten haben. Der<br />
Selbsterhalt liegt derzeit bei 1.250 Euro für den Unterhaltspflichtigen selber und<br />
950 Euro für seinen Ehepartner. Neben den Einkünften aus der Erwerbsarbeit werden<br />
auch andere Einkünfte z.B. aus Mieteinnahmen, Wertpapieren u.ä. zur Berechnung der<br />
Unterhaltshöhe herangezogen. Unangetastet bleibt in der Regel das selbst genutzte<br />
Haus oder die Eigentumswohnung, die Höhe des Schonvermögens (siehe auch<br />
„Vermögenseinsatz“) ist nicht eindeutig festgelegt.<br />
Sind Sie mit der vom Sozialamt berechneten Unterhaltshöhe nicht einverstanden, lassen<br />
Sie sich von einer Beratungsstelle oder einem Fachanwalt beraten und legen Sie gegen<br />
den Bescheid Widerspruch ein.<br />
Vermögenseinsatz<br />
Viele Menschen legen sich im Laufe ihres Lebens finanzielle Rücklagen an, um beispielsweise<br />
auch im Alter auf Lebensqualität und diverse Annehmlichkeiten nicht<br />
verzichten zu müssen. Andere sparen aber auch ganz bewusst für Notlagen um den<br />
Angehörigen oder dem Staat nicht „zur Last“ zu fallen. Die Motive zu Sparen sind recht<br />
unterschiedlich. An die Finanzierung für den Fall, dass eigene Pflegebedürftigkeit eintritt,<br />
denkt man dabei vielleicht nicht unbedingt an erster Stelle.<br />
Um so bestürzender kann es dann im Einzelfall sein, wenn erspartes Vermögen für die<br />
entstehenden Pflegekosten eingesetzt werden muss. Reichen die aktuellen Einkünfte<br />
aus der Renten- oder Pensionskasse zur Deckung der eigenen Pflegekosten nicht aus,<br />
hat man nicht zwangsläufig auch den Anspruch, die aus Steuergeldern gezahlten<br />
Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ zu erhalten. Ob Sie diese Leistungen erhalten, ist auch<br />
von der Höhe Ihres Vermögens abhängig. Im Sinne der Sozialhilfe gilt das gesamte<br />
Grund- und Barvermögen als Vermögen.<br />
Vom Sozialamt als Vermögen angerechnet werden:<br />
• Barvermögen<br />
• Spar- und Giroguthaben<br />
• Wertpapiere<br />
• Bausparverträge/Lebensversicherungen<br />
• Genossenschaftsanteile<br />
• Pkws<br />
• Haus- und Grundbesitz<br />
• Sachwerte, z.B. Schmuck, Antiquitäten etc.<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
65<br />
Das Sozialamt überprüft, ob Sie in den letzten 10 Jahren vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit<br />
Vermögenswerte an eine andere Person verschenkt haben und ermisst<br />
dann, ob diese vom Beschenkten zurück gefordert werden müssen.<br />
Schonvermögen<br />
Vom Sozialamt nicht angetastet und als Schonvermögen erhalten bleiben derzeit:<br />
• 2.600 Euro den Haushaltsvorstand, zuzüglich<br />
• 614 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner, zuzüglich<br />
• 256 Euro für jede unterhaltene Person (z.B. Kinder)<br />
Das heißt, ein Alleinlebender, auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesener Mensch, darf Vermögen<br />
in Höhe von derzeit 2.600 Euro aufweisen. Sollte er einer Person gegenüber<br />
unterhaltspflichtig sein, erhöht sich das Schonvermögen um 256 Euro auf 2.856 Euro.<br />
In Ehe- oder Lebensgemeinschaften, in denen der Partner auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen<br />
ist, darf das Vermögen nicht 3.214 Euro übersteigen. Sollte der auf „Hilfe zur<br />
Pflege“ angewiesene einer anderen Person gegenüber Unterhalt zahlen müssen,<br />
erhöht sich das Schonvermögen um 256 Euro auf 3.470 Euro.<br />
Des Weiteren zählt folgender Besitz zum Schonvermögen:<br />
• „Angemessener Hausrat“<br />
• Familien- und Erbgrundstücke, sofern der Verkauf eine unangemessene Härte<br />
bedeuten würde<br />
• „Angemessenes Hausgrundstück“, das von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder von Ihren<br />
minderjährigen Kindern bewohnt werden muss. (Mehrfamilienhäuser, Luxusvillen<br />
oder Geschäftsgebäude gelten in der Regel nicht als „angemessenes Hausgrundstück“
Rechtsfragen frühzeitig klären 67<br />
Kapitel 6<br />
Rechtsfragen frühzeitig klären<br />
Bedeutet Pflegebedürftigkeit den Verlust der Entscheidungsfähigkeit? .......................... 68<br />
Die gesetzliche Betreuung .......................................................................................................... 68<br />
Wann ist eine gesetzliche Betreuung notwendig? ................................................................ 69<br />
Aufgabenbereich eines gesetzlichen Betreuers .................................................................... 69<br />
Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Betreuers ............................................................. 71<br />
VOLLMACHTEN UND VERFÜGUNGEN<br />
Patientenverfügung ....................................................................................................................... 74<br />
Vorsorgevollmacht ......................................................................................................................... 76<br />
Betreuungsverfügung .................................................................................................................... 78<br />
Testament ........................................................................................................................................ 79<br />
Vorsorgeordner ............................................................................................................................... 81
68<br />
Bedeutet Pflegebedürftigkeit den Verlust der<br />
Entscheidungsfähigkeit?<br />
Rechtsfragen frühzeitig klären<br />
Viele Menschen haben Angst davor, mit dem Absenken eigener körperlicher oder<br />
geistiger Kräfte auf die Hilfe und Unterstützung anderer Menschen angewiesen zu sein.<br />
Diese Vorstellung, nach jahrzehntelanger Selbständigkeit nicht mehr selbst für sich<br />
verantwortlich zu sein und existentielle Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu<br />
können, verursacht nachvollziehbare Sorgen und Befürchtungen.<br />
In den nachfolgenden Kapiteln soll Ihnen diese Angst etwas genommen werden, denn<br />
selbstverständlich bedeutet Pflegebedürftigkeit nicht zwangsläufig den Verlust der<br />
Entscheidungsfähigkeit und der eigenen Würde.<br />
Durch vorzeitig abgefasste Vollmachten oder Verfügungen können Sie beispielsweise<br />
schon für den Notfall, selbstbestimmt festlegen, wer sich um Ihre Angelegenheiten<br />
kümmern soll und sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Abneigungen bei Krankheit<br />
oder im Alter Berücksichtigung finden.<br />
Auch wenn es notwendig ist, Ihnen eine rechtliche Betreuung zur Seite zu stellen,<br />
bedeutet das nicht, wie häufig angenommen eine Entmündigung. Seitens des<br />
Amtsgerichts wird sehr genau geprüft, in welchen Bereichen eine unterstützende Hilfe<br />
durch einen Betreuer benötigt wird.<br />
Der Betreuer unterliegt darüber hinaus einer großen Kontrolle durch das Gericht und ist<br />
verpflichtet, sein Handeln immer zum Wohle seines Betreuten auszuführen.<br />
Vertiefende Informationen dazu finden Sie in den nun folgenden Kapiteln.<br />
Die gesetzliche Betreuung<br />
Der Begriff „gesetzliche Betreuung“ ist bei vielen Menschen (die sich noch nicht so<br />
intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt haben) häufig an Assoziationen wie<br />
Vormundschaft, Pflegschaft, Entmündigung geknüpft. Die Folge sind Ängste, Unsicherheit<br />
und andere negativ besetzte Gefühle, wenn es um die Beantragung einer gesetzlichen<br />
Betreuung geht.<br />
Dem Gesetz nach besteht eine gesetzliche Betreuung darin, dass für eine volljährige,<br />
hilfebedürftige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten<br />
Umfang für sie handelt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen,<br />
soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist, bleibt dabei erhalten.<br />
Im folgenden Kapitel werden Ihnen umfassende Informationen zum Thema „gesetzliche<br />
Betreuung“ gegeben, die Ihnen Ihre Ängste und Irritationen zu diesem Thema nehmen<br />
können.
Rechtsfragen frühzeitig klären<br />
Wann ist eine gesetzliche Betreuung notwendig?<br />
Ein gesetzlicher Betreuer kann nur eingesetzt werden, wenn bei der betroffenen Person<br />
eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf mindestens eine der im Gesetz definierten<br />
Krankheiten oder Behinderungen beruht:<br />
Psychische Krankheiten<br />
• Seelische Erkrankungen, ohne dass eine körperliche Erkrankung festgestellt wurde<br />
• Seelische Störungen, verbunden mit einer körperlichen Erkrankung<br />
(Hirnhautentzündung, Gehirnverletzungen)<br />
• Abhängigkeitserkrankungen (Sucht) bei entsprechendem Härtegrad<br />
• Neurosen/Psychosen bei entsprechendem Härtegrad<br />
Geistige Behinderungen<br />
• Angeborene oder während der Geburt erworbene Hirnschädigung<br />
• Frühkindliche Hirnschädigungen/Retardierung der Intelligenzdefekte einhergehen<br />
• Seelische Behinderungen<br />
• Psychische/seelische Beeinträchtigungen, die infolge von psychischen Erkrankungen<br />
entstanden sind (Depression, Zwänge)<br />
• Geistiger Abbauprozess im Alter<br />
• Körperliche Behinderungen<br />
• Körperliche Behinderungen, die die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen<br />
Angelegenheiten teilweise aufheben oder wesentlich behindern (dauernde<br />
Bewegungsunfähigkeit, Bettlägerigkeit)<br />
• Zur Krankheit oder Behinderung muss ein Fürsorgebedürfnis hinzutreten<br />
(Vermögens-, Renten- oder Wohnungsangelegenheiten, Fragen der Gesundheits-<br />
fürsorge und des Aufenthalts)<br />
Aufgabenbereiche eines gesetzlichen Betreuers<br />
Die Betreuung stellt eine Hilfe für den Betroffenen dar, kann aber auch als negativer<br />
Eingriff empfunden werden, wenn er mit der Bestellung nicht einverstanden ist.<br />
Gegen den Willen der Betroffenen, wenn er diesen frei bilden kann, darf ein Betreuer<br />
nicht eingesetzt werden. Für den Fall, dass der Betroffene seinen Willen hinsichtlich<br />
der Betreuerauswahl nicht mehr frei bilden kann, entscheidet das Amtsgericht über<br />
den Betreuer. Dabei soll immer auch das Wohl des Betroffenen und dessen individuelle<br />
Situation Berücksichtigung finden.<br />
69
70<br />
Rechtsfragen frühzeitig klären<br />
Für alle Bereiche des Betreuungsrechts gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit.<br />
Dieser bezieht sich darauf:<br />
• Ob eine Betreuerbestellung unbedingt notwendig ist (ärztliches Attest,<br />
psychiatrisches Gutachten durch Gericht im Auftrag gegeben).<br />
• In welchen Bereichen der Betroffene betreuerische Hilfestellung benötigt<br />
(diese wird durch einen Richter des Amtsgerichts festgestellt).<br />
• Über welchen Zeitraum eine gesetzliche Betreuung laufen soll.<br />
In der Regel nicht länger als sieben Jahre, danach muss über das Fortbestehen einer<br />
gesetzlichen Betreuung richterlich erneut entschieden werden.<br />
Per Gesetz ist eine Betreuung aufzuheben, wenn die Notwendigkeit dafür nicht<br />
mehr besteht.<br />
Sowohl Betreuer als Betreuter können dem Vormundschaftsgericht eine<br />
Betreuungsauflösung mitteilen, wenn die Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr<br />
begründet ist.<br />
Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung<br />
Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung<br />
tatsächlich erforderlich ist.<br />
Was die Betreuten noch selbst tun können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter<br />
benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt.<br />
• Ärztliche Maßnahmen und Sorge um die Gesundheit<br />
• Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />
• Unterbringungsähnliche Maßnahmen (geschlossene Abteilungen in Anstalten,<br />
Heimen) freiheitsentziehende Maßnahmen<br />
• Wohnungsauflösung<br />
• Vermögensfürsorge<br />
• Behörden- Rechtsangelegenheiten<br />
• Regelung des Post- und Fernmeldeverkehrs<br />
• Vertretung vor Gericht<br />
Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Wirkungskreis<br />
zu vertreten.<br />
Er hat insoweit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters, der den Betreuten gerichtlich<br />
und außergerichtlich vertritt.<br />
Eine Erweiterung seiner betreuerischen Aufgaben bedarf der Zustimmung des<br />
Vormundschaftsgerichtes
Rechtsfragen frühzeitig klären<br />
Persönliche Betreuung<br />
Der Betreuer muss den Betreuten in seinem Aufgabenbereich persönlich betreuen.<br />
Die Betreuung darf sich nicht nur auf die Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs<br />
beschränken, wichtiger Teil ist vielmehr der persönliche Kontakt.<br />
Auch wenn der Betreute so stark behindert ist, dass ein Gespräch mit ihm nicht möglich<br />
ist, muss der Betreuer ihn von Zeit zu Zeit aufsuchen, um sich einen Überblick von<br />
seinem Zustand zu verschaffen.<br />
Im Rahmen seines Wirkungskreises hat der Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass der<br />
Betreute gefördert wird und Rehabilitationschancen genutzt werden.<br />
Mindestens einmal jährlich muss der Betreuer dem Vormundschaftsgericht, schriftlich<br />
oder mündlich, über die Betreuung berichten.<br />
Betreuung zum Wohl der Betreuten<br />
• Der Betreuer muss sich durch regelmäßige persönliche Kontakte und Besprechen<br />
wichtiger Entscheidungen ein Bild davon machen, welche Vorstellungen der<br />
Betreute hat, was er gerne möchte und was er nicht will.<br />
Ausnahme: Der Betreute kann nicht selbst ermessen, welche Entscheidungen zu<br />
seinem Wohl sind.<br />
• Patientenverfügungen sind zu beachten<br />
• Anhaltspunkte über Wünsche/Vorstellungen des Betreuten können Gespräche mit<br />
Angehörigen/Bekannten etc. ergeben.<br />
Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Betreuers<br />
Der Staat sorgt sich um seine Bürger, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre<br />
Rechtsangelegenheiten selbst zu erledigen. Es wird dann vom Vormundschaftsgericht<br />
eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt. Dies kann ein Berufsbetreuer sein, oder<br />
in weiser Voraussicht wurde vom Betroffenen bereits in einer „Betreuungsverfügung“<br />
ein möglicher Betreuer (z. B. Familienangehörige, Freunde) bestimmt. Das Vormundschaftsgericht<br />
folgt dem Wunsch im Regelfall, sofern die benannte Person die notwendigen<br />
persönlichen Voraussetzungen für seine betreuerischen Aufgaben mitbringt.<br />
Die Betreuung soll in erster Linie als Hilfe verstanden werden. Mit der Anordnung der<br />
Betreuung verliert der Betreute keine Eigenentscheidungsmöglichkeiten.<br />
Der Betreuer hat vielmehr die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten so zu regeln,<br />
wie es „sein Wohl“ erfordert. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass in der Betreuung<br />
stets das zu tun sei, was der Betreuer wolle. Ein sinnloses (oder letztendlich schädigendes)<br />
Einwirken des Betreuers auf einen Betreuten kann Missbrauch bedeuten und<br />
die Eignung des Betreuers in Frage stellen.<br />
Die Wünsche des Betreuten sind wichtig. Sie sind zu berücksichtigen, sind aber nicht<br />
der alleinige Maßstab. Wäre es anders, dann könnten (vernünftige) Maßnahmen des<br />
Betreuers vielfach nicht durchgeführt werden.<br />
71
72<br />
Rechtsfragen frühzeitig klären<br />
Ein gerichtlich bestellter Betreuer unterliegt von seinem ersten Schritt an der gesetzlichen<br />
Aufsicht und Kontrolle des zuständigen Vormundschaftsgerichtes.<br />
So darf ein Betreuer nur im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabenkreise für seinen<br />
Betreuten handeln.<br />
Beispiele<br />
Gesundheitsfürsorge<br />
Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztlichen Eingriffe sind nur zulässig, wenn<br />
der Betreute ihnen zustimmt. Daher muss der Betreuer sich vergewissern und<br />
rechtlich absichern, ob ein Betreuter noch einwilligungsfähig ist.<br />
Der Betreuer muss sich vom Arzt schriftlich vorlegen lassen, bei welchen<br />
ärztlichen Maßnahmen der Patient einwilligungsfähig ist und wo eine<br />
Einwilligungsunfähigkeit vorliegt.<br />
Bei einwilligungsunfähigen Patienten, hat der Betreuer über ärztliche Maß <br />
nahmen zu entscheiden. (Wünsche des Patienten, z. B. in einer<br />
Patientenverfügung abgefasst sind zu beachten, soweit dies seinem Wohl nicht<br />
zuwiderläuft).<br />
Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes muss der Betreuer einholen,<br />
wenn begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund einer ärztlichen<br />
Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen<br />
Schaden erleidet.<br />
Keine Genehmigungspflicht besteht in Eilfällen, wenn mit dem Aufschub der<br />
ärztlichen Maßnahme für den Betreuten Gefahr verbunden wäre.
Rechtsfragen frühzeitig klären 73<br />
Aufenthaltsbestimmung<br />
Z. B. „Unterbringungsähnliche Maßnahmen“<br />
Wenn Betreute außerhalb geschlossener Abteilungen in Anstalten, Heimen<br />
oder sonstigen Einrichtungen leben, so ist dies nicht genehmigungsbedürftig.<br />
Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bedarf es in allen Fällen, in denen<br />
einem Betreuten<br />
• durch mechanische Vorrichtungen (Bettgitter, Bauchgurt) oder<br />
• Medikamente<br />
die Freiheit entzogen werden soll.<br />
Dies gilt auch, wenn der Betreute bereits mit gerichtlicher Genehmigung<br />
untergebracht ist.<br />
Eine Freiheitsentziehung liegt nicht vor:<br />
• wenn der Betreute auch ohne die Maßnahme gar nicht in der Lage wäre,<br />
sich fortzubewegen oder ihm die Maßnahme nicht an der willentlichen<br />
Fortbewegung hindert,<br />
(Beispiel: Zum Schutz vor dem Herausfallen aus dem Bett wird ein Gurt<br />
angebracht, den der Betreute aber, falls er das will, öffnen kann.)<br />
• wenn der Betreute mit der Maßnahme einverstanden ist und er die entspre<br />
chende Einwilligungsfähigkeit besitzt.<br />
(Beispiel: Der Bewohner will zum eigenen Schutz ein Bettgitter.)<br />
Bei einwilligungsunfähigen Betreuten entscheidet deren Betreuer (mit<br />
Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“) über die Zustimmung von unterbringungsähnlichen<br />
Maßnahmen<br />
Dauer einer gesetzlichen Betreuung<br />
Laut Betreuungsgesetz beträgt die Dauer einer gesetzlichen Betreuung maximal sieben<br />
Jahre. Danach muss spätestens überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine<br />
Betreuung noch vorliegen.<br />
• Die Betreuung ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen wegfallen.<br />
• Die Betreuung kann aufgehoben und ein Betreuerwechsel vorgenommen werden,<br />
wenn der Betreuer seinen Pflichten nicht nachkommt oder grobfahrlässig gegenüber<br />
seinem Betreuten handelt.<br />
• Die gesetzliche Betreuung endet mit dem Tod.
74<br />
VOLLMACHTEN UND VERFÜGUNGEN<br />
Rechtsfragen frühzeitig klären<br />
Im Jahre 2004 stand jeder vierte Bundesbürger über 65 Jahre unter einer gesetzlichen<br />
Betreuung. Es wird geschätzt, dass im Jahr 2030 jeder dritte Bundesbürger<br />
eine gesetzliche Betreuung bedarf.<br />
Diese Tendenz macht deutlich, wie wichtig es ist, bereits im Vorfeld für den Fall<br />
der eigenen Hilfsbedürftigkeit rechtzeitig selbst vorzusorgen und zu bestimmen,<br />
wer Ihre Interessen im Ernstfall vertreten soll.<br />
Patientenverfügung<br />
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich<br />
entscheidungsunfähig bin?<br />
• In einer Patientenverfügung kann schriftlich festgelegt werden, für den Fall der<br />
Entscheidungsunfähigkeit, ob und wie jemand ärztlich behandelt werden möchte.<br />
• Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt.<br />
Sie kann zusätzlich Anweisungen an eine gesetzliche Betreuung oder einen<br />
Bevollmächtigten enthalten.<br />
• Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen<br />
zum eigenen Leben und Sterben oder religiöse Anschauungen als Ergänzung und<br />
Auslegungshilfe in der Patientenverfügung mit abzufassen.<br />
• Es ist empfehlenswert, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht für<br />
„Gesundheitsangelegenheiten“ zu koppeln (siehe auch „Vorsorgevollmacht“).<br />
Der Bevollmächtigte kann dadurch stärker Einfluss nehmen, wenn der Betroffene<br />
keinen Einfluss mehr auf die medizinische Behandlung nehmen kann.<br />
• Es ist empfehlenswert eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen zu<br />
erneuern oder zu bestätigen (z. B. jährlich).<br />
So kann man seine Entscheidungen überprüfen und dokumentieren, dass die<br />
Entscheidungen stabil und wohl überlegt sind.<br />
• Die Patientenverfügung sollte so hinterlegt sein, dass insbesondere behandelnde<br />
Ärzte, Bevollmächtigte, Betreuer, gegebenenfalls das Vormundschaftsgericht<br />
möglichst schnell in dessen Besitz kommen.<br />
Dazu kann es sinnvoll sein, einen entsprechenden Hinweis bei sich zu tragen.<br />
Bei Aufnahme ins Krankenhaus oder Pflegeheim sollte man auf eine bestehende<br />
Patientenverfügung hinweisen.<br />
Muss eine Patientenverfügung beachtet werden?<br />
Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztlichen Maßnahmen in<br />
bestimmten Situationen enthalten sind, sind sie für den behandelnden Arzt verbindlich.<br />
Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein.<br />
„Patientenverfügungen sind verbindlich, sofern sie sich auf konkrete Behandlungs -<br />
situationen beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht<br />
mehr gelten lassen würde.“
Rechtsfragen frühzeitig klären 75<br />
Das heißt, wenn ein Patient mehrfach seine Patientenverfügung widerruft oder ändert,<br />
könnte der Eindruck entstehen, dass die Festlegungen auch zu den Zeitpunkten der<br />
Behandlung nicht mehr eindeutig gelten.<br />
Empfohlener Aufbau einer selbstverfassten schriftlichen Patientenverfügung:<br />
1. Eingangsformel<br />
2. Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll<br />
3. Festlegung zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen<br />
4. Organspende<br />
5. Ort der Behandlung/Beistand<br />
6. Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum<br />
Widerruf der Patientenverfügung<br />
7. Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen<br />
8. Hinweise auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung<br />
9. Schlussformel<br />
10. Schlussbemerkungen<br />
11. Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit<br />
12. Aktualisierung
76<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Rechtsfragen frühzeitig klären<br />
Was ist eine Vorsorgevollmacht?<br />
• Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, vorsorglich einen Vertreter/<br />
Bevollmächtigten zu benennen, der sich im Bedarfsfall um die Angelegenheiten<br />
des Vollmachtgebers kümmert.<br />
• Eine Vorsorgevollmacht kann folgende Bereiche umfassen:<br />
– Gesundheitssorge<br />
– Aufenthalt/Wohnungsangelegenheiten<br />
– Behördenangelegenheiten<br />
– Vermögenssorge<br />
– Post- und Fernmeldeangelegenheiten<br />
– Vertretung vor Gericht<br />
• Es kann individuell entschieden werden, für welche Bereiche eine Vollmacht<br />
erteilt wird (z. B. nur Aufenthalt/Wohnungsangelegenheiten oder nur<br />
Behördenangelegenheiten).<br />
Achtung:<br />
Unter Umständen kann das im Bedarfsfall dazu führen, dass für die nicht bevollmächtigten<br />
Bereiche möglicherweise ein Betreuer bestellt werden muss. Ein Nebeneinander<br />
von Vollmacht und gesetzlicher Betreuung sollte vermieden werden. Daher ist es<br />
sinnvoll, in einer Generalvollmacht alle Betreuungsbereiche festzulegen. Hat der<br />
Vollmachtgeber einem Bevollmächtigten für alle oben genannten Bereiche benannt,<br />
handelt es sich um eine Generalvollmacht.<br />
Grenzen einer Generalvollmacht<br />
Folgende Fälle deckt eine Generalvollmacht nicht ab:<br />
• Der Bevollmächtigte kann an Stelle des Vollmachtgebers keiner ärztlichen<br />
Untersuchung, einer Heilbehandlung oder einem medizinischen Eingriff zustimmen,<br />
wenn hierbei Lebensgefahr besteht (z. B. Herz-OP) oder ein schwerer, länger andau-<br />
ernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist (z. B. Amputation).<br />
• Der Bevollmächtigte kann nicht zum Schutz des Vollmachtgebers in eine notwendige<br />
geschlossene Unterbringung oder in eine andere freiheitsbeschränkende Maßnahme<br />
(z. B. Bettgitter) einwilligen.<br />
• Der Bevollmächtigte kann nicht an Stelle des Vollmachtgebers in eine Organspende<br />
einwilligen.<br />
In diesen Fällen bedarf es per Gesetz, dass die schriftliche Vollmacht diese Befugnisse<br />
ausdrücklich bezeichnet. In den ersten beiden Fällen bedarf es zusätzlich die<br />
Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Aus diesen Gründen ist es empfehlenswert,<br />
neben einer Vollmacht auch eine Patinetenverfügung abzufassen.
Rechtsfragen frühzeitig klären 77<br />
Was spricht für eine Vollmacht?<br />
• Im Bedarfsfall dürfen auch Angehörige (Ehepartner, Kinder) im Notfall nicht einfach<br />
eine Entscheidung für ihren Angehörigen treffen. Es sei denn:<br />
– Sie haben eine Vollmacht<br />
– Sie sind als gesetzlicher Betreuer bestellt<br />
• Eine Vollmacht ermöglicht im Falle der Entscheidungsunfähigkeit dennoch ein hohes<br />
Maß an Selbstbestimmung.<br />
• Es können eine oder mehrere Personen des Vertrauens vom Vollmachtgeber als<br />
Bevollmächtigte eingesetzt werden.<br />
• Existiert keine Vollmacht, kann z. B. infolge eines Unfalls, einer Erkrankung oder<br />
aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter, und der Betroffene seine<br />
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, ein gesetzlicher<br />
Betreuer notwendig sein.<br />
Zur äußeren Form einer Vollmacht<br />
• Eine Vorsorgevollmacht muss nicht handschriftlich abgefasst sein (in diesem Fall<br />
wäre die Gefahr der Fälschung am geringsten; außerdem lässt sich später Zweifel an<br />
der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers besser entkräften).<br />
• Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift sind zwingend notwendig.<br />
• Zur Absicherung kann man eine Vollmacht beglaubigen lassen, dies ist aber nicht<br />
notwendig.<br />
• Die notarielle Beurkundung ist dann notwendig, wenn die Vollmacht auch zum<br />
Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme<br />
berechtigen soll.<br />
Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?<br />
In einer Vollmacht, ist die mit dem Bevollmächtigten getroffene Vereinbarung maßgebend.<br />
Diese wird schriftlich oder mündlich so lauten, dass die Vollmacht erst dann zum<br />
tragen kommen soll, wenn der Bevollmächtigte selbst nicht mehr handlungsfähig ist.<br />
Auch das Versterben des Vollmachtgebers führt in der Regel nicht zum Erlöschen der<br />
Vollmacht, da die Vollmacht auch immer den Bevollmächtigten über den Tod des Voll -<br />
machtgebers hinaus befugen soll, von seiner Vertretungsmacht Gebrauch zu machen.<br />
Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?<br />
• An einem im Ernstfall leicht zugänglichen Ort, den der Bevollmächtigte kennt.<br />
• Übergabe der Vollmacht an den Bevollmächtigten.<br />
• Übergabe der Vollmacht an eine andere Vertrauensperson zur treuhänderischen<br />
Verwahrung mit der Auflage, sie dem Bevollmächtigten im Bedarfsfall auszuhändigen.<br />
• Hinterlegung der Vollmacht bei einem Rechtsanwalt oder Notar unter Herausgabe<br />
der Vollmacht, wenn der Bevollmächtigte ein ärztliches Attest über die<br />
Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers vorlegt.
78<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Rechtsfragen frühzeitig klären<br />
Was ist eine Vorsorgevollmacht?<br />
• Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, vorsorglich einen Vertreter/<br />
Bevollmächtigten zu benennen, der sich im Bedarfsfall um die Angelegenheiten<br />
des Vollmachtgebers kümmert.<br />
• Eine Vorsorgevollmacht kann folgende Bereiche umfassen:<br />
– Gesundheitssorge<br />
– Aufenthalt/Wohnungsangelegenheiten<br />
– Behördenangelegenheiten<br />
– Vermögenssorge<br />
– Post- und Fernmeldeangelegenheiten<br />
– Vertretung vor Gericht<br />
• Es kann individuell entschieden werden, für welche Bereiche eine Vollmacht<br />
erteilt wird (z. B. nur Aufenthalt/Wohnungsangelegenheiten oder nur<br />
Behördenangelegenheiten).<br />
Achtung:<br />
Unter Umständen kann das im Bedarfsfall dazu führen, dass für die nicht bevollmächtigten<br />
Bereiche möglicherweise ein Betreuer bestellt werden muss. Ein Nebeneinander<br />
von Vollmacht und gesetzlicher Betreuung sollte vermieden werden. Daher ist es<br />
sinnvoll, in einer Generalvollmacht alle Betreuungsbereiche festzulegen. Hat der<br />
Vollmachtgeber einem Bevollmächtigten für alle oben genannten Bereiche benannt,<br />
handelt es sich um eine Generalvollmacht.<br />
Grenzen einer Generalvollmacht<br />
Folgende Fälle deckt eine Generalvollmacht nicht ab:<br />
• Der Bevollmächtigte kann an Stelle des Vollmachtgebers keiner ärztlichen<br />
Untersuchung, einer Heilbehandlung oder einem medizinischen Eingriff zustimmen,<br />
wenn hierbei Lebensgefahr besteht (z. B. Herz-OP) oder ein schwerer, länger andau-<br />
ernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist (z. B. Amputation).<br />
• Der Bevollmächtigte kann nicht zum Schutz des Vollmachtgebers in eine notwendige<br />
geschlossene Unterbringung oder in eine andere freiheitsbeschränkende Maßnahme<br />
(z. B. Bettgitter) einwilligen.<br />
• Der Bevollmächtigte kann nicht an Stelle des Vollmachtgebers in eine Organspende<br />
einwilligen.<br />
In diesen Fällen bedarf es per Gesetz, dass die schriftliche Vollmacht diese Befugnisse<br />
ausdrücklich bezeichnet. In den ersten beiden Fällen bedarf es zusätzlich die<br />
Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Aus diesen Gründen ist es empfehlenswert,<br />
neben einer Vollmacht auch eine Patinetenverfügung abzufassen.
Rechtsfragen frühzeitig klären 79<br />
Testament<br />
Ein Testament ist ein Dokument in der ein Mensch seine letztwillige Verfügung nach<br />
dem Tod mitteilt. In der Regel wird in einem Testament festgelegt, welche Personen<br />
Nachlassempfänger (Erben) des Verstorbenen sein sollen.<br />
Existiert kein Testament, tritt nach deutschem Recht die gesetzliche Erbfolge ein.<br />
Ihr Sach- und Geldvermögen wird dann zu festgelegten Anteilen unter den Blutsver<br />
wandten und dem Ehegatten aufgeteilt.<br />
In erster Linie geht der überwiegende Teil des Nachlasse in den Besitz des Ehe -<br />
partners über, aber auch die eigenen Kinder gehen nicht leer aus.<br />
Bei kinderlosen Ehepaaren kann der Ehepartner einen überwiegenden Teil des Nach -<br />
lasses erben, wenn beispielsweise noch Eltern des Erblassers leben oder Neffen und<br />
Geschwister des Verstorbenen ihren Pflichtteil einfordern.<br />
Wenn man nach seinem Tod Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge (z. B. Be -<br />
kannten, Freunden, einer wohltätigen Organisation) etwas aus dem Nachlass zukommen<br />
lassen möchte, oder nicht wünscht, dass ein Blutsverwandter erbberechtigt ist,<br />
sollte in jedem Fall ein Testament abgefasst werden.<br />
Das Testament steht vor der gesetzlichen Erbfolge, d. h. es erben nur diejenigen, die<br />
darin erwähnt werden. Ausnahme: Die nächsten Angehörigen erhalten auf jeden Fall<br />
den Pflichtteil, der die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils ausmacht.<br />
Damit das abgefasste Testament auch gültig ist, müssen genaue Formvorschriften<br />
beachtet werden.<br />
Für die Einrichtung eines Testaments stehen unterschiedliche Formen zur Verfügung.<br />
Der Erblasser kann, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), für die Form des<br />
Testaments das „öffentliche Testament“ oder das „holographische (handschriftliche)<br />
Testament“ wählen.<br />
Das sogenannte öffentliche Testament wird in der Weise erreicht, dass der Erblasser<br />
dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder eine Schrift mit der Erklärung übergibt,<br />
dass jene seinen letzten Wille enthalte.<br />
Übergibt der Erblasser sein Testament einem Notar zur amtlichen Verwahrung, muss<br />
das Testament nicht zwingend handschriftlich abgefasst sein.<br />
Um die Gefahr einer späteren Anfechtung des öffentlichen Testaments zu minimieren,<br />
ist der Notar verpflichtet festzustellen, ob der Erblasser testier- und geschäftsfähig ist.<br />
Ein Nachteil des öffentlichen Testaments sind die damit verbundenen Kosten (die<br />
Höhe der Notarkosten richten sich nach dem Vermögen des Erblassers).<br />
Anderseits kann ein öffentliches Testament einen Erbschein überflüssig machen, der<br />
im Ergebnis genauso teuer oder sogar kostenintensiver sein kann.<br />
Eine weitere verbreitete Form ist die Errichtung eines eigenhändig geschriebenen und<br />
unterschriebenen Testaments (holografisches Testament). Dabei sollen Zeit und Ort<br />
der Errichtung des Testaments angegeben werden. Die Erklärung muss vom Erblasser<br />
selbst geschrieben werden, so dass anhand der Handschrift seine Identität nachgeprüft<br />
werden kann. Die bloße Unterzeichnung eines maschinenschriftlichen Testaments<br />
reicht nicht aus.
80<br />
Rechtsfragen frühzeitig klären<br />
Eine spezielle äußere Form ist dabei nicht zu beachten. So kann ein Testament in der<br />
„klassischen Form“ oder auch in Briefform abgefasst sein.<br />
Am Ende des Testaments muss zwingend die eigenständige Unterschrift stehen.<br />
Mit einem sogenannten Berliner Testament können Verheiratete ihr Vermögen zusammenhalten,<br />
bis beide verstorben sind. Die Eheleute setzen sich dabei gegenseitig als<br />
Alleinerben ein. Gleichzeitig wird bestimmt, dass nach dem Tod des Längstlebenden<br />
der gemeinsame Nachlass an einen Dritten (meist die Kinder) fallen soll.<br />
Um sicher zu stellen, dass Ihr Testament tatsächlich den gängigen Formvorschriften<br />
entspricht, setzen Sie sich mit einem niedergelassenen Notar in Kontakt. Er wird Sie<br />
rechtskundig darüber beraten, wie Sie Ihr Testament individuell Ihrer speziellen<br />
Situation angepasst abfassen können.<br />
So stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass Ihr Testament richtig ausgelegt wird und<br />
eventuellen Testamentsanfechtungen Hinterbliebener Sie dadurch entgegen wirken<br />
können.<br />
Zum Schluss noch eine kurze Anmerkung, wenn kein Testament vorliegt:<br />
Sollte der Verstorbene unter einer gesetzlichen Betreuung gestanden haben, keine<br />
natürliche Erbfolge (Ehepartner/Kinder) besteht und es nach dessen Tod einen<br />
Nachlass zu verwalten gibt, wird in der Regel durch eine formlose Mitteilung an das<br />
Amtsgericht vom zuständigen Nachlassgericht eine Amtsperson beauftragt, sich um<br />
den Nachlass zu kümmern.
Rechtsfragen frühzeitig klären 81<br />
Vorsorgeordner<br />
Ministerin Zypries lobte <strong>AWO</strong>-Vorsorgeordner mit neuer Patientenverfügung.<br />
„Mit dem <strong>AWO</strong>-Formular zur Patientenverfügung ist man auf der sicheren<br />
Seite” so die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Einführung<br />
des Gesetzes im Dezember 2009.<br />
„Mit der Patientenverfügung können volljährige Bürger bestimmen, ob und<br />
welche medizinischen Maßnahmen sie bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen<br />
wünschen oder ablehnen. Ab sofort sind Patientenverfügungen<br />
verbindlich, sie müssen in allen Lebenssituationen beachtet werden.<br />
Damit stärken wir die Selbstbestimmung der Patienten und stellen sicher,<br />
dass auch am Lebensende nicht über ihren Kopf hinweg entschieden wird.”<br />
Auf einen Blick – mit einem Griff<br />
Der von den Experten der <strong>AWO</strong> kompetent und fachlich versiert zusammengestellte<br />
Ordner „Vorsorge … was wirklich wichtig ist” basiert auf Erfahrungen aus zahlreichen<br />
Sozial-Einrichtungen vom Kindergarten über Beratungs- und Bildungsstätten bis hin zu<br />
Pflege- und Hospiz-Diensten und wurde unter kompetenter medizinischer und juristischer<br />
Beratung erstellt.<br />
Im Ordner findet man alles, was im Notfall schnell zur Hand sein muss: Vom heraustrennbaren<br />
Notfallausweis bis zur Patientenverfügung, von Vollmachten bis zu medizinischen<br />
Eckdaten.<br />
Der Ordner ist übersichtlich gestaltet, sorgfältig durchdacht. Mit kurzen und prägnanten<br />
Erläuterungen bündelt er Formulare, Verfügungen und wichtige Informationen an<br />
einem Ort. Er bietet die Möglichkeit, die wichtigsten persönlichen Unterlagen zusammenzu<br />
fassen und kann Anlass sein, sich selbst Gedanken zu machen und mit<br />
Angehörigen und Freunden ins Gespräch zu kommen. Zum einen gibt es konkrete<br />
Hilfestellung in Form von Formularen und Checklisten, die durch eigene Unterlagen<br />
ergänzt werden können. Zum anderen finden sich Informationen und Anregungen zur<br />
inhaltlichen Auseinandersetzung mit den sehr komplexen Themen Vorsorgevollmacht,<br />
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament.
82<br />
Aus dem Inhalt<br />
1 Für den Notfall<br />
Notfallbogen und Notfallausweis<br />
2 Persönliche Angaben und berufliche Daten<br />
Familien- und Wohnsituation, Rente, Versicherung, Finanzen<br />
3 Angaben zur Gesundheit<br />
Medizinische Informationen, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozial-<br />
und Rentenversicherung<br />
4 Vorsorge-Entscheidungen<br />
Allgemeine Empfehlungen, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und<br />
Patientenverfügung, Wertvorstellungen, Wertstellungen<br />
5 Entscheidungen für den Todesfall<br />
Testament, Bestattungs-Vorsorgevertrag, Checkliste<br />
Anhang<br />
Formulare, Notfallbogen<br />
Bezug über:<br />
<strong>AWO</strong> Bezirksverband Hannover e.V.<br />
Körtingsdorfer Weg 8, 30455 Hannover<br />
Rechtsfragen frühzeitig klären
Wie finde ich für mich den richtigen Dienstleister in Sachen „Pflege“? 83<br />
Kapitel 7<br />
Wie finde ich für mich den richtigen<br />
Dienstleister in Sachen „Pflege“?<br />
Wie verschaffe ich mir einen Überblick über das Angebot<br />
in meiner Umgebung? ................................................................................................................. 84<br />
Worauf muss ich bei einem Beratungsgespräch achten? .................................................. 85
84<br />
Wie finde ich für mich den richtigen Dienstleister in Sachen „Pflege“?<br />
Wie verschaffe ich mir einen Überblick über das Angebot<br />
in meiner Umgebung?<br />
Bei der Suche nach einer neuen Wohnung werden Sie wahrscheinlich in den Anzeigenteil<br />
Ihrer Tageszeitung schauen, mehrere interessante Objekte besichtigen und sich erst<br />
dann für eine neue Wohnung entscheiden. Genauso sollten Sie auch bei der Suche<br />
nach einem Altenheimplatz, Tagespflegeplatz oder Seniorenwohnung vorgehen. Leider<br />
gibt es dafür keinen wöchentlichen Anzeigenteil in der Zeitung. Aber es existieren verschiedene<br />
Alternativen sich die Adressen von Altenheimen und anderen Einrichtungen<br />
zu besorgen.<br />
Die nachfolgende Aufzählung gibt Ihnen einen Überblick, wo Sie überall<br />
Informationen erhalten können.<br />
• Die Pflegekassen (zu erreichen über ihre Krankenkasse) beraten Sie in dieser<br />
Hinsicht mündlich oder über <strong>Broschüre</strong>n<br />
• Die großen Wohlfahrtsverbände<br />
• Im Bekanntenkreis<br />
• Die Seniorenvertretung in Ihrer Gemeinde (z.B. Seniorenbeirat)<br />
• Im Internet finden Sie auf diversen Webseiten Suchmaschinen für Altenheime.<br />
• Im örtlichen Branchenbuch (Gelbe Seiten)
Wie finde ich für mich den richtigen Dienstleister in Sachen „Pflege“?<br />
Nach dieser Informationssammlung werden Sie sicherlich zahlreiche Adressen von<br />
Einrichtungen in Ihrer Nähe haben. Nun sollten Sie zunächst Prospekte der verschiedenen<br />
Anbieter anfordern, um einen ersten Eindruck zu erhalten und die Preise zu<br />
vergleichen. Dazu können Sie die Einrichtung anrufen und sich das Material zuschicken<br />
lassen oder dem Haus einen kurzen Besuch abstatten. So können Sie sich schon einmal<br />
einen ersten Eindruck von der Atmosphäre im Haus machen. Für ein ausführliches<br />
Beratungsgespräch sollten Sie sich zunächst noch Zeit lassen.<br />
Altenheim: Wie teuer wird die Pflege?<br />
Beim Studieren der Hausprospekte gewinnen Sie einen ersten Überblick über die<br />
Angebote und Leistungen des Altenheims, der Wohngruppe oder Wohnanlage. Ganz<br />
wichtig ist aber auch der Blick auf die Preise. Denn insbesondere die Unterbringung<br />
in einem Pflegeheim ist teuer und kostet für eine Person mit der Pflegestufe 1<br />
ca. 2.000 Euro im Monat. Daher lohnt sich ein Blick auf die Kosten, damit der<br />
Pflegeplatz nicht mehr kostet als Sie sich leisten können. Dazu muss man zunächst<br />
einmal verstehen, wie sich der Preis für ein Altenheimplatz zusammensetzt.<br />
In den Preislisten der Altenheime findet man 3 verschiedene Preise:<br />
• Preis für die Pflegestufe (z.B. Pflegestufe1)<br />
• Preis für Unterkunft und Verpflegung<br />
• Preis für Investitionskosten<br />
Interessant für Sie ist aber nur die Summe dieser einzelnen Preise und zwar pro<br />
Monat. Einige Anbieter geben die Preise allerdings pro Tag an. Dann müssen Sie<br />
die Summe einfach mit 30 bzw. 31 multiplizieren, um auf den Betrag zu kommen,<br />
der pro Monat zu zahlen ist. Grundsätzlich kann man von diesem ermittelten Betrag<br />
den Zuschuss der Pflegekasse abziehen, sofern der Betroffene eine Pflegestufe<br />
hat. Damit verringert sich die Zahllast und Sie müssen den Rest mit dem eigenen<br />
Einkommen des Betroffenen zahlen oder bei Bedürftigkeit Sozialhilfe beantragen.<br />
Worauf muss ich bei einem Beratungsgespräch achten?<br />
Bevor Sie sich für einen Altenheimplatz, eine Seniorenwohnung, Wohngruppe oder<br />
einen ambulanten Pflegedienst entscheiden, sollten Sie ein ausführliches Beratungsgespräch<br />
mit dem Anbieter führen. Vereinbaren Sie dazu ein Gespräch mit dem<br />
Heimleiter oder einer anderen verantwortlichen Person. Günstig ist es, wenn Sie zu diesem<br />
Gespräch eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen.<br />
Auf das Gespräch sollten Sie sich vorbereiten. Die Checklisten im Anhang dieses<br />
Pflegeratgebers können Ihnen dabei helfen. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben,<br />
schreiben Sie sich diese einfach auf und gehen mit einem kleinen Zettel in das<br />
Beratungsgespräch.<br />
85
Glossar – Wichtige Begriffe 87<br />
Kapitel 8<br />
Glossar – Wichtige Begriffe
88<br />
Glossar – Wichtige Begriffe<br />
Aktivierende Pflege<br />
Aktivierende Pflege ist eine Methode, welche die Eigenständigkeit und Selbstständigkeit<br />
des Pflegebedürftigen/Bewohners sichert und fördert. Aktivierend zu pflegen bedeutet<br />
nicht für, sondern mit dem Pflegebedürftigen/Bewohner tätig zu werden. D.h., der<br />
Pflegebedürftige/Bewohner bleibt selbst verantwortlich, bestimmt das Pflegeziel und die<br />
Pflegemaßnahmen mit.<br />
Ambulant<br />
Ohne stationäre Aufnahme im Krankenhaus stattfindende Behandlung.<br />
Anamnese<br />
Vorgeschichte einer Krankheit.<br />
Apoplexie<br />
Schlaganfall, Herzschlag, Schlagfuß durch plötzliche Aussetzen einer Organtätigkeit.<br />
Der Schlaganfall = Apoplexie = Apoplex = Schlag nieder (griechisch) = Hirnschlag =<br />
Ischämischer Insult.<br />
Arthrose<br />
Sammelbegriff für alle chronischen, mit degenatativen Veränderungen verbundenen<br />
Gelenkerkrankungen. Befallen sind am häufigsten die Knie- und Hüftgelenke, da sie am<br />
stärksten belastet werden. Es folgen die Gelenke der Wirbelsäule, der Hand, der Finger<br />
und der Schulter.<br />
Barbetrag<br />
Bewohner, die ihren Heimaufenthalt nicht komplett mit ihrem eigenen Einkommen und<br />
Vermögen, sondern nur mit Unterstützung der Sozialhilfe bestreiten können, erhalten<br />
vom Sozialhilfeträger einen monatlichen Barbetrag. Dieser Betrag setzt sich aus einem<br />
Grundbetrag, den alle Berechtigten bekommen, und einem Zusatzbetrag zusammen,<br />
der sich an der Höhe des eingesetzten Einkommens orientiert. Die Pflegeeinrichtung<br />
nimmt den Barbetrag vom Sozialhilfeträger entgegen, zahlt ihn an den Bewohner aus<br />
und/oder verwaltet kleinere Barbeträge im Auftrag des Bewohner.<br />
Begutachtung<br />
Wird eine Person pflegebedürftig, so beantragt sie bei ihrer Pflegekasse Leistungen aus<br />
der Pflegeversicherung. Der Anspruch muss natürlich auf seine Berechtigung hin überprüft<br />
werden. Diese Überprüfung übernimmt der medizinische Dienst der Krankenkasse<br />
(MDK). Der MDK führt bei dem Versicherten eine erstmalige Begutachtung durch,<br />
indem er die Ansprüche, die der Versicherte stellt, überprüft.<br />
Die Begutachtung erfolgt in einem festgelegten Prozedere. Nachzulesen ist das in den<br />
Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflege bedürf tigkeit<br />
nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches.<br />
„Pflegebedürftig im Sinne des Gesetztes sind Personen, die wegen einer Krankheit<br />
und/oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität, der Körperpflege und der haus-
Glossar – Wichtige Begriffe<br />
wirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate<br />
– in erheblichem oder höherem Maße der Hilfebedürfen. Entsprechend der Art, der<br />
Häufigkeit und dem Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von<br />
drei Pflegestufen zugeordnet.“<br />
(Quelle: Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von<br />
Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches)<br />
Behandlungspflege (auch medizinische Behandlungspflege)<br />
In der Alten- und Krankenpflege wird zwischen Grund- und Behandlungspflege unterschieden.<br />
Behandlungspflege ist eine medizinische Hilfeleistung, d.h., sie dient zur<br />
Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels. Dazu gehören beispielsweise das Setzen<br />
von Spritzen, die Versorgung von offenen Druckgeschwüren (Dekubitus), die Blasenkatheterversorgung<br />
oder Verbandswechsel. Behandlungspflege wird vom Arzt ange-<br />
ordnet (siehe auch „Grundpflege“).<br />
Biografieorientierung<br />
Eine bewohnerorientierte oder individuelle Pflege versucht, jeden Menschen in seiner<br />
Einzigartigkeit und seiner individuellen Lebensgeschichte zu verstehen und entsprechend<br />
zu pflegen. Bewohnerorientierung ist insbesondere bei Menschen, die an<br />
Demenz erkrankt sind, von großer Bedeutung. Indem der Lebenslauf (Biografie) des<br />
Bewohners mit ihm und/oder seinen Angehörigen besprochen wird, werden wichtige<br />
Stationen und Menschen in der Lebensgeschichte des Bewohners sichtbar. Es wird<br />
versucht, dies bei der Pflege zu berücksichtigen, z. B. wird ein Mensch, der den Beruf<br />
des Gärtners ausgeübt hat, sich für Pflanzen interessieren und vielleicht Freude daran<br />
haben, sich um Zimmerpflanzen zu kümmern, oder er wird sein Zimmer leichter wiederfinden,<br />
wenn sein Türschild die Form einer Gießkanne o. ä. hat.<br />
Dekubitus/Dekubitusprophylaxe<br />
Bei länger bestehender Bettlägerigkeit und/oder körperlicher Unbeweglichkeit können<br />
sich Druckstellen an verschiedenen Körperstellen bilden, besonders am Gesäß, an den<br />
Fersen und bei sehr mageren Personen auch an anderen Stellen, die für lange Zeit<br />
aufliegen. Aufliegestellen vorzubeugen ist eine wichtige Aufgabe der täglichen Pflege.<br />
Hierzu gehören sorgfältige Beobachtung, konsequente Durchführung druckentlastender<br />
Maßnahmen wie Lagerungswechsel.<br />
Demenz<br />
Unter dem Begriff Demenz wird ein kontinuierlicher Rückgang von geistigen und intellektuellen<br />
Fähigkeiten durch eine Hirnschädigung verstanden. Ursachen können sein:<br />
• Arteriosklerose<br />
• Hirnblutungen<br />
• Vergiftungen<br />
• Alkoholmissbrauch<br />
• Epilepsie<br />
• Syphilis<br />
89
90<br />
Glossar – Wichtige Begriffe<br />
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um von einer Demenz sprechen zu können:<br />
• Verlust intellektueller Fähigkeiten<br />
• Gedächtnisstörung<br />
• Das Bewusstsein darf nicht getrübt sein<br />
Die folgenden Kriterien müssen nicht zwangsläufig alle auftreten:<br />
• Aphasie (Sprachstörungen), Apraxie (Unfähigkeit Bewegungen zielgerichtet<br />
einzusetzen), Agnosie (visuelle Reize können nicht richtig verarbeitet werden)<br />
• Störung der Urteilsfähigkeit<br />
• Störung des abstrakten Denkens (Rechen- und Kombinationsfähigkeit)<br />
• Persönlichkeitsveränderungen<br />
Zwei Hauptgruppen der Demenz werden voneinander unterschieden:<br />
Vaskuläre Demenz:<br />
Sie ist meist verursacht durch Veränderungen an den Hirngefäßen durch die oben<br />
genannte Ursachen.<br />
Alzheimer-Demenz:<br />
Die Alzheimer-Demenz (früher senile Demenz) ist bedingt durch eine Athrophie<br />
(Schrumpfung) der Großhirnrinde.<br />
Die Krankheit verläuft in drei Stadien:<br />
Frühstadium:<br />
Verhaltensauffälligkeiten, Gedächtnisstörungen, schleichende Abnahme der Orientierungsfähigkeit<br />
usw.<br />
Mittleres Stadium:<br />
Deutliche Sprachstörungen, Störungen der visuellen Wahrnehmung, Bewegungs -<br />
störungen, Störung des Wiedererkennens von Personen, Plätzen usw.<br />
Fortgeschrittenes Stadium:<br />
Verständigung schwer möglich, starke körperliche Schwäche, Urin- und Stuhlin kontinenz,<br />
völlige Abhängigkeit von Pflegepersonen.<br />
Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen<br />
Als freiheitsentziehende Maßnahmen gelten z. B. Bettgitter, Bauchgurt am Bett oder<br />
Stuhl, Anbinden von Armen und Beinen, Abschließen der Zimmer, verabreichte<br />
Medikamente, die nicht zur Heilung, sondern ausschließlich zur Ruhigstellung dienen<br />
etc. Diese Maßnahmen bedürfen einer richterlichen Genehmigung, sofern der<br />
Betroffene nicht mehr selbst einwilligen kann.
Glossar – Wichtige Begriffe<br />
Geriatrie<br />
Unter Geriatrie versteht man die Altersheilkunde. Die Geriatrie befasst sich mit der<br />
Entstehung, der Vorbeugung, der Diagnose und der Behandlung von Krankheiten, die<br />
vorwiegend im Alter auftreten. Ärzte und Pflegekräfte können sich in dieser<br />
Fachrichtung aus-, weiter- und fortbilden lassen.<br />
Geriatrische Rehabilitation (siehe auch Rehabilitation)<br />
Geriatrische Rehabilitation bietet Rehabilitation für ältere und alte Menschen und<br />
deren spezielle Bedürfnisse und Krankheiten/Beeinträchtigungen. Stürze, Schlaganfälle,<br />
neurologische Erkrankungen wie z. B. Morbus Parkinson, Herzinfarkt, degenerative<br />
Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen, Diabeteserkrankung, Kontinenzprobleme etc.<br />
sind Krankheiten, die meist in höherem Alter und häufig in Kombination miteinander<br />
auftreten. Menschen mit diesen und weiteren Erkrankungen finden in geriatrischen<br />
Rehabilitationskliniken, aber auch in speziellen geriatrischen Abteilungen in Akutkran -<br />
kenhäusern fachgerechte und umfassende Hilfe und Behandlung.<br />
Gerontologie<br />
Die Gerontologie befasst sich mit der Erforschung von Alterungsvorgängen des<br />
Menschen hinsichtlich ihrer biologischen, medizinischen, psychologischen und<br />
sozialen Aspekte.<br />
Gerontopsychiatrie<br />
Die Gerontopsychiatrie befasst sich mit psychischen Erkrankungen im Alter. Dazu<br />
zählen z. B. Demenzerkrankungen, Verwirrtheit, Wahnerkrankungen etc. Ärzte und<br />
Pflegekräfte können sich in dieser Fachrichtung aus-, weiter- und fortbilden lassen.<br />
Grundpflege<br />
Unter Grundpflege wird die körperliche Versorgung verstanden. Dazu gehören die<br />
Körperpflege, Hilfe und Unterstützung beim An- und Ausziehen, beim Essen und<br />
Trinken und beim Aufstehen und Gehen, beim Betten und Lagern. Auch vorbeugende<br />
Maßnahmen zur Vermeidung von zusätzlichen Einschränkungen wie Aufliegen<br />
(Dekubitus/Dekubitusprophylaxe), Versteifungen, Mund- und Rachenentzündungen<br />
und Lungenerkrankungen usw. sind damit gemeint.<br />
Gütesiegel und Zertifikate<br />
Seit einiger Zeit können Heime durch Berufsverbände, Spitzenverbände der Einrich -<br />
tungsträger, Technische Überwachungsvereine (TÜV) oder auch Beratungsunternehmen<br />
Gütesiegel oder Zertifikate erhalten. Ein Gütesiegel oder auch Zertifikat setzt voraus,<br />
dass sich das Heim durch Außenstehende zu einem bestimmten Zeitpunkt testen ließ.<br />
Die Einrichtung ist dann berechtigt, das Gütesiegel bzw. Zertifikat über einen bestimmten<br />
Zeitraum zu führen. Den Gütesiegeln und Zertifikaten können allerdings unterschiedliche<br />
Qualitätsmaßstäbe zugrunde liegen. Ein Gütesiegel oder Zertifikat heißt<br />
somit nicht, dass das Heim die von Ihnen gewünschte Qualität bietet. Wenn ein Heim<br />
mit einem Gütesiegel oder Zertifikat wirbt, ist es wichtig, dass Sie nachfragen, welche<br />
91
92<br />
Glossar – Wichtige Begriffe<br />
Qualitätsmaßstäbe oder -kriterien der Zertifizierung zugrunde liegen, und diese mit<br />
Ihren persönlichen Anforderungen vergleichen. Daneben ist es sinnvoll, sich zu erkundigen,<br />
wann das Gütesiegel ausgestellt wurde. Es ist nicht selbstverständlich, dass ein<br />
Heim, das vor zwei Jahren getestet wurde, heute noch dieselbe Qualität bietet. Der<br />
Schluss, dass eine nicht zertifizierte Einrichtung eine schlechte Qualität bietet, ist nicht<br />
zulässig.<br />
Gemeinwesenorientierung<br />
Unter Gemeinwesenorientierung/Stadtteilorientierung versteht man die Offenheit und<br />
die Bemühungen, die von einem Heim ausgehen, die Einrichtung und ihre Bewohner<br />
in den Stadtteil oder die Gemeinde zu integrieren. Wichtig ist in diesem Zusammen -<br />
hang z. B., dass Angebote der Einrichtung (z. B. Mittagstisch, Cafeteria, Konzerte,<br />
Theateraufführungen, Ausstellungen, Therapien etc.) sich auch an Menschen, die<br />
außerhalb des Heims im gleichen Stadtteil/der gleichen Gemeinde wohnen, richten<br />
oder dass die Einrichtung sich ihrerseits z. B. an Stadtteil-/Gemeindefesten beteiligt.<br />
Heimbeirat<br />
Die Mitwirkung der Bewohner der Pflegeheime soll nach § 5 des Heimgesetzes durch<br />
einen Heimbeirat gewährleistet werden. Heimbeiräte können danach insbesondere bei<br />
Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Unterbringung, Aufenthaltsbedingungen, Heim -<br />
ordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mitwirken. Die Wahl, die Zusammensetzung<br />
und die Arbeitsweise des Heimbeirates sind in der Heimmitwirkungsverordnung<br />
geregelt. Wenn kein Heimbeirat gebildet werden kann, werden in dieser Zeit seine<br />
Aufgaben durch einen Heimfürsprecher wahrgenommen.<br />
Heimgesetz/Heimvertrag/Heimaufsicht<br />
Das Heimgesetz sichert den Bewohnern bestimmte Rechte. Das Heimgesetz und die<br />
dazugehörende Verordnung legen Minimal- oder Mindestanforderungen (z. B. Heim -<br />
mindestbauverordnung oder die Heimpersonalverordnung) für Heime fest, die in allen<br />
Heimen (mindestens) gegeben sein müssen. Das Heimgesetz regelt z. B., dass zwischen<br />
dem Heimträger und den Heimbewohnern ein Vertrag geschlossen werden<br />
muss, in dem die Leistungen des Trägers im Einzelnen beschrieben sind. Außerdem<br />
ist der Betreiber eines Heims verpflichtet, Interessenten für einen Heimplatz schriftlich<br />
über fachliche und persönliche Qualifikation des Personals, Rechte und Pflichten der<br />
Bewohner, Leistungen und Ausstattungen des Heims zu informieren. Weiterhin räumt<br />
das Heimgesetz den Bewohnern Mitwirkungsrechte (Heimmitwirkungsverordnung) ein.<br />
Schließlich werden Heime durch die Heimaufsicht kontrolliert. Zu ihren Aufgaben<br />
gehört es, die Einhaltung der Vorschriften des Heimgesetzes zu überwachen und<br />
Missstände durch Anordnungen und Auflagen zu beseitigen. Auch die Beratung und<br />
Information der Heimbewerber und der Heimbewohner gehört in ihrem<br />
Aufgabenbereich.
Glossar – Wichtige Begriffe<br />
Leistungen nach dem Beihilferecht<br />
Beamte können auf eine besondere Versorgungsleistung, die Beihilfe, zurückgreifen.<br />
Personen, die nach den Vorschriften des Beamtenrechts Anspruch auf Beihilfe oder<br />
Heilfürsorge haben, erhalten jeweils die Hälfte der Ihnen zustehenden Leistungen.<br />
Das heißt, dass die beihilfeberechtigten Personen darüber hinaus noch privat krankenund<br />
pflegeversichert sind und berechtigt sind, Leistungen aus diesen Quellen zu<br />
beziehen. Die Beihilfe leistet bei ambulanter und stationärer Pflege.<br />
Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)<br />
Die Kriegsopferversorgung und die Kriegsopferfürsorge sind im Bundesversorgungs -<br />
gesetz geregelt. Auch die Opfer von Impfschäden nach dem Bundesseuchengesetz<br />
und die Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz und die Opfer<br />
von haft- bzw. verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden durch das SED-Regime nach<br />
dem strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitationsgesetz sowie<br />
Beschädigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz und dem Zivildienstgesetz können<br />
Leistungen, die an das Bundesversorgungsgesetz angelehnt sind, beziehen.<br />
Unterschieden werden im BVG einkommensabhängige sowie einkommensunabhängige<br />
Leistungen der Kriegsopferversorgung, und die Leistungen der Kriegsopferfürsorge,<br />
die in der Regel vom Einkommen und dem Vermögen abhängig gemacht werden.<br />
Die Pflegeleistungen nach BVG sind Pflegezulagen und Hilfe zur Pflege sowie<br />
ein Pflegeausgleich an Witwen, die ihren Ehemann zu Lebzeiten gepflegt haben.<br />
Pflegezulagen werden je nach Pflege - be dürftigkeit gezahlt. Die Leistungen nach dem<br />
BVG können bei den Versorgungsämtern beantragt werden.<br />
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)<br />
Der MDK ist unabhängig von den Pflegekassen. Gutachter des Medizinischen Dienstes<br />
sind entweder Ärzte oder Pflegefachkräfte. Die Gutachter des MDK stellen den Grad<br />
der Pflegebedürftigkeit fest und empfehlen den Pflegekassen die Einordnung in eine<br />
Pflegestufe. Darüber hinaus beinhaltet das Gutachten des MDK im Rahmen des Pflegeplans<br />
auch Aussagen über notwendige Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen.<br />
Nebenkosten<br />
Bei den Nebenkosten handelt es sich um Kosten des persönlichen Bedarfs, wie z. B.<br />
Friseur, chemische Reinigung der Kleidung. Für den persönlichen Bedarf muss der<br />
Heimbewohner selbst aufkommen, Nebenkosten sind weder in den Regel- noch in<br />
den Zusatzleistungen enthalten. Bei Selbstzahlern übernimmt das Heim auf Wunsch –<br />
analog zur Verwaltung des Barbetrages bei Sozialhilfeempfängern – die Verwaltung<br />
dieser Nebenkosten. Der Heimbewohner zahlt dann für die Nebenkosten monatlich<br />
eine Pauschale an das Heim.<br />
Pflegedokumentation<br />
Die Pflegeleistungen, die ein Bewohner erhält, werden in ein speziell dafür vorgesehenes<br />
Formularsystem eingetragen. Sinn der Pflegedokumentation ist es, sicherzustellen,<br />
dass alle Pflegekräfte wissen, was getan und wie gepflegt werden muss.<br />
93
94<br />
Glossar – Wichtige Begriffe<br />
Pflegeplanung<br />
Die Pflegeleistungen müssen geplant, sinnvoll miteinander kombiniert und auf ein Ziel<br />
hin ausgerichtet werden. Dazu ist es notwendig festzustellen, in welcher gesundheitlichen<br />
Lage sich der einzelne Bewohner befindet (Feststellung des Istzustandes), d. h.,<br />
seine Fähigkeiten und Probleme sowie seine Lebensgewohnheiten müssen erfasst<br />
werden. Erst anhand der Beschreibung des gesundheitlichen Zustandes kann die Pflege<br />
geplant werden. Mit Hilfe der Pflegeplanung und der Pflegedokumentation werden<br />
Verläufe sichtbar. So kann gegebenenfalls eine notwendige Änderung in der Ziel -<br />
setzung sichtbar gemacht und vorgenommen werden.<br />
Pflegestufen<br />
Das Pflegeversicherungsgesetz enthält die Kriterien, die einer Einstufung in Pflege -<br />
stufen zugrunde liegen. An ihnen orientiert sich der Medizinische Dienst der Kranken -<br />
versicherung bei seinen Gutachten.<br />
Unterschieden werden drei Pflegestufen:<br />
• Die Pflegestufe 1<br />
bedeutet das Vorliegen einer erheblichen Pflegebedürftigkeit.<br />
Eine Person mit Pflegestufe I bedarf mindestens einmal am Tag bei mindestens<br />
zwei Verrichtungen Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität.<br />
Dazu kommt mindestens einmal in der Woche ein Bedarf an hauswirtschaftlicher<br />
Unterstützung. Der tägliche Aufwand beträgt mindestens eineinhalb Stunden,<br />
wovon mindestens die Hälfte der Zeit auf Pflege entfällt.<br />
• Die Pflegestufe 2<br />
bedeutet Schwerpflegebedürftigkeit.<br />
Menschen mit Pflegestufe II benötigen mindestens dreimal am Tag Hilfe bei der<br />
Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Darüber hinaus brauchen sie<br />
mehrmals wöchentlich Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich. Täglich benötigen<br />
diese Personen mindestens drei Stunden Hilfe, wovon zwei Stunden auf<br />
pflegerische Hilfe entfallen.<br />
• Die Pflegestufe 3<br />
bedeutet Schwerstpflegebedürftigkeit.<br />
In dieser Pflegestufe muss Hilfe praktisch jederzeit für diese Menschen zur<br />
Verfügung stehen. Sie benötigen täglich, rund um die Uhr, Hilfe bei der<br />
Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und der Haushaltsführung. Täglich<br />
benötigen sie mindestens fünf Stunden Hilfe, wovon mindestens vier Stunden auf<br />
die Pflege entfallen.<br />
In dieser Pflegestufe gibt es eine Härtefallregelung. Menschen, die in Pflegestufe III<br />
mit Härtefallregelung eingruppiert sind, benötigen in der Nacht die Hilfe von<br />
mehreren Pflegekräften und täglich sieben Stunden Unterstützung, wovon zwei auf<br />
die Nacht entfallen.<br />
Gegen eine, Ihrer Meinung nach, ungerechtfertigte Einstufung können Sie Widerspruch<br />
einlegen (siehe auch Kapitel 5).
Glossar – Wichtige Begriffe<br />
Rehabilitation<br />
Häufig schließt sich an einen Aufenthalt in der Akutklinik ein Aufenthalt in einer Reha -<br />
bilitationsklinik an. Dieser dauert in der Regel zwischen drei und sechs Wochen. In der<br />
Rehabilitationsklinik steht ein breites Angebot an Therapien wie z. B. Krankengymnastik,<br />
Ergotherapie, Logopädie, physikalische Therapie etc. zur Verfügung. In Absprache mit<br />
Ärzten, Therapeuten, Pflegepersonal (und im günstigen Fall mit Ihrer Beteiligung) wird<br />
ein für den Einzelnen passendes Rehabilitations- und Therapieprogramm erarbeitet<br />
und durchgeführt. Das Ziel der (modernen) Rehabilitation liegt darin, die Selbst -<br />
ständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten oder zu vergrößern und damit zum<br />
Wohlbefinden beizutragen.<br />
Snoezelen<br />
Snoezelen ist eine Entspannungsmethode, die in den Niederlanden für geistig behinderte<br />
Menschen entwickelt wurde. Heute findet sie auch in anderen Bereichen, wie<br />
z. B. in der Altenpflege, Anwendung. Das Wort „Snoezelen“ setzt sich aus dem Wort<br />
„snuffelen“, was soviel wie „schnüffeln“ heißt, und „doezelen“, was „dösen“ bedeutet,<br />
zusammen. D. h., mit Hilfe von Duftstoffen, Farben, Musik und Bewegungen werden<br />
sinnliche Erfahrungen und Erlebnisse möglich, die der Entspannung und dem<br />
Wohlfühlen dienen.<br />
Validation<br />
Die Validation ist eine Methode aus der Sozialarbeit, mit alten, an einer Demenz<br />
erkrankten Menschen zu kommunizieren. Die Validation geht davon aus, dass diese<br />
Menschen danach streben, die unerledigten Aufgaben ihres Lebens noch aufzuarbeiten.<br />
Die Anwender der Validation machen es sich zur Aufgabe, die Menschen dabei zu<br />
unterstützen.<br />
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung<br />
In einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer Sie, wenn Sie nicht mehr in<br />
der Lage sind Ihre Belange selbstständig zu regeln, vertreten soll bzw. Entscheidungen<br />
für Sie treffen soll. Bei einer Vorsorgevollmacht ist eine bestimmte Form nicht erforderlich,<br />
eine notarielle Beurkundung aber geraten. In einer Betreuungsverfügung legen<br />
Sie die Person/oder Personen fest, die Sie als rechtlichen Betreuer für sich haben<br />
möchten.<br />
Unter Patientenverfügung oder Patiententestament versteht man die Verfügungen,<br />
die der Betreffende hinsichtlich seiner medizinischen Behandlung, der Behandlungs<br />
begrenzung (z. B. keine Wiederbelebungsmaßnahmen oder lebensverlängernden<br />
Maßnahmen etc.) und seiner Pflege bei schwerster und aussichtsloser Erkrankung<br />
macht. Nützliche und sehr gut verständliche Tipps, was bei Vorsorge voll macht,<br />
Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu beachten ist, gibt z. B. die <strong>Broschüre</strong><br />
„Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung“, die im Literaturverzeichnis aufgeführt ist.<br />
95
96<br />
Glossar – Wichtige Begriffe<br />
Zertifizierung<br />
Altenhilfeeinrichtungen können sich freiwillig durch eine unabhängige Stelle zertifizieren<br />
lassen. Ein Zertifikat bescheinigt dem Inhaber die Übereinstimmung des Qualitäts -<br />
management mit den geforderten Bestimmungen einer Norm oder eines normativen<br />
Dokuments.<br />
Unter einer Zertifizierung versteht man: „eine Maßnahme durch einen unabhängigen<br />
Dritten, die aufzeigt, dass angemessenes Vertrauen besteht, dass ein ordnungsgemäß<br />
bezeichnetes Erzeugnis, Verfahren oder eine ordnungsgemäß bezeichnete<br />
Dienstleistung in Übereinstimmung mit einer bestimmten Norm oder einem bestimmten<br />
anderen normativen Dokument ist.“ (Quelle: Qualitätsmanagementsysteme und<br />
internes Audit, Deutsche Gesellschaft für Qualität)<br />
Eine Zertifizierung wird von ganz unterschiedlichen Organisationen angeboten, z. B.<br />
durch den TÜV.<br />
Zusatzleistungen<br />
Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung<br />
sowie zusätzliche pflegerische/betreuende Leistungen. Zusatzleistungen können beispielsweise<br />
sein: Kennzeichnung und Instandhaltung von privater Wäsche, Versorgung<br />
von Haustieren, Begleitung eines Pflegebedürftigen zu privaten Veranstaltungen.<br />
Zusatzleistungen sind nicht im Heimentgelt enthalten und müssen bei Inanspruch -<br />
nahme gesondert bezahlt werden. Sie sind durch den Pflegebedürftigen individuell<br />
wählbar und mit ihm zu vereinbaren.
Weiterführende Literatur 97<br />
Kapitel 9<br />
Weiterführende Literatur
98<br />
„Patientenverfügung“<br />
Bundesministerium der Justiz<br />
Publikationsversand der Bundesregierung<br />
Postfach 48 10 09<br />
18132 Rostock<br />
www.bmj.bund.de/ratgeber<br />
„Patientenverfügung“<br />
Ärztekammer Niedersachsen<br />
Berliner Allee 20<br />
30175 Hannover<br />
„Betreuungsrecht“<br />
Bundesministerium der Justiz<br />
Publikationsversand der Bundesregierung<br />
Postfach 48 10 09<br />
18132 Rostock<br />
www.bmj.bund.de<br />
„Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter“<br />
Niedersächsisches Justizministerium<br />
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Am Waterlooplatz 1<br />
30169 Hannover<br />
www.mj.niedersachsen.de<br />
„Wenn das Gedächtnis nachlässt“<br />
Ratgeber für die häusliche Betreuung demenzkranker älterer Menschen<br />
Bundesministerium für Gesundheit<br />
Referat Öffentlichkeitsarbeit<br />
11055 Berlin<br />
www.bmg.bund.de<br />
„Betreutes <strong>Wohnen</strong>: Information und Checkliste“<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.<br />
Eifelstraße 9<br />
53119 Bonn<br />
www.bagso.de<br />
„Checkliste ambulante Pflege“<br />
IKK Niedersachsen<br />
www.ikk-niedersachsen.de<br />
Weiterführende Literatur
Weiterführende Literatur<br />
„Heimeinzug“<br />
Jochen Arenz, Verlag: Vincentz Network<br />
„Checkliste Heimplatzsuche“<br />
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
Alexanderstraße 3<br />
10178 Berlin<br />
Weiterführende Literatur<br />
„Der einfache Weg zur Pflegestufe“<br />
Uwe Beul, Schlütersche Verlagsgesellschaft 2005<br />
„Im Alter zu Hause. Ein Ratgeber für Senioren, ihre Angehörigen und Pflegekräfte.“<br />
Erich Grassl, Herbig 2004<br />
„Sterben im Hospiz“<br />
Stefan Dreßke, Campus Verlag 2005<br />
„Mutbuch für pflegende Angehörige und professionell <strong>Pflegen</strong>de<br />
altersverwirrter Menschen“<br />
Daniela Flemming, Beltz 2003<br />
„Dem Alter souverän begegnen. Ein Ratgeber für Söhne, Töchter,<br />
Enkel und Senioren“<br />
P.J. Knörrich, dtv 2005<br />
„Wenn alte Eltern Hilfe brauchen“<br />
Marianne Künzel-Schön, Beck Verlag 2004<br />
„100 Tipps für die Validation“<br />
Barbara Messer, Schlütersche Verlagsanstalt 2005<br />
„Handbuch der Betreuung und Pflege von Alzheimer-Patienten“<br />
Alzheimer Europe (Hrsg.), Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1999<br />
„Die Pflege verwirrter alter Menschen“<br />
Erich Grond, Lambertus, Freiburg 1996<br />
.<br />
99
Checkliste für ambulante Pflege 101<br />
Kapitel 10<br />
Anhang Checklisten<br />
Wie verwende ich die Checklisten? .......................................................................................... 102<br />
Checklisten: Ambulante Pflege .................................................................................................. 103<br />
Checklisten: Betreutes <strong>Wohnen</strong> ................................................................................................ 107<br />
Checklisten: Heimplatz................................................................................................................. 116
102<br />
Wie verwende ich die Checklisten?<br />
Anhang Checklisten<br />
Die Checklisten enthalten eine Vielzahl von Merkmalen, die für die Beurteilung eines<br />
Pflegeheims, eines ambulanten Pflegedienstes oder eine Wohnung, die im Rahmen des<br />
„Betreuten <strong>Wohnen</strong>s“ angeboten wird, wichtig sind. Allerdings wird z.B. ein Pflegeheim<br />
nicht alle Kriterien erfüllen können. Eine Einrichtung, die nicht 100% der Punkte erfüllt<br />
ist also nicht unbedingt schlecht.<br />
In der ersten Spalte haben Sie die Möglichkeit, die Kriterien anzukreuzen, die Ihnen<br />
besonders wichtig sind und auf die Sie demnach beim Beratungsgespräch achten<br />
möchten.<br />
Für die Bewertung stehen Ihnen drei verschiedene Gesichter zur Verfügung.<br />
• Das Gesicht mit dem lachenden Mund kreuzen Sie an, wenn sie zufrieden sind<br />
• Das Gesicht mit dem geraden Mund, wenn Sie neutral sind<br />
• Und das Gesicht mit dem traurigen Mund, wenn Sie nicht zufrieden sind<br />
Allerdings können Sie manche Fragen vielleicht gar nicht durch Ankreuzen beantworten.<br />
In diesem Fall können Sie sich in der letzte Spalte Notizen machen.<br />
Schauen Sie sich die Checklisten vor dem Beratungsgespräch in Ruhe an, damit Sie<br />
während des Gesprächs auf bestimmte Dinge achten können. Die Checklisten im<br />
Anhang sind als Kopiervorlage gedacht. Für jeden Anbieter, den Sie besichtigen,<br />
können Sie also eine Kopierversion verwenden und anschließend einen Vergleich<br />
anstellen.<br />
Folgende Checklisten stehen Ihnen zur Verfügung:<br />
• Checklisten: Ambulante Pflege Seite: 103 – 106<br />
• Checklisten: Betreutes <strong>Wohnen</strong> Seite: 107 – 115<br />
• Checklisten: Heimplatz Seite: 116 – 127
Anhang Checklisten 103<br />
Checkliste: Ambulante Pflege<br />
Zunächst gilt es, sich einen Überblick über die Vertragsvorbereitung<br />
und -gestaltung zu verschaffen.<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Ist der Pflegedienst von den<br />
Kranken- und Pflegekassen<br />
zugelassen?<br />
Besteht die Möglichkeit, vor<br />
Vertragsabschluss zu Hause ein<br />
umfassendes und unverbindliches<br />
Vorstellungsgespräch zu führen?<br />
Ist Ihr Ansprechpartner bei diesem<br />
Vorgespräch die Pflegedienstleitung<br />
oder der Stellvertreter?<br />
Besteht die Möglichkeit, einen<br />
kostenlosen schriftlichen Kostenvoranschlag<br />
zu erhalten?<br />
Gibt es ausreichend Informations -<br />
material über das Leistungsangebot<br />
sowie eine gültige Preisliste?<br />
Wird ein schriftlicher Pflegevertrag<br />
angeboten?<br />
Wird Ihnen das Abrechnungssystem<br />
verständlich erläutert?<br />
Werden Sie eine Kopie der<br />
monatlichen Abrechnung mit der<br />
Pflegekasse erhalten?<br />
Wurden Sie ausreichend, freundlich<br />
und für Sie verständlich über die<br />
Finanzierung Ihrer Pflege informiert?<br />
Wird ein individueller Pflegeplan<br />
aufgestellt?<br />
Wird nach Pflegestandards ge pflegt?<br />
Liegen diese schriftlich vor?<br />
Findet eine Dokumentation der<br />
erbrachten Pflegeleistungen statt?<br />
• Können Sie die Dokumentation<br />
jederzeit einsehen?<br />
• Wird die Dokumentation regelmäßig<br />
von der Pflegedienstleitung<br />
kontrolliert?
104<br />
Checkliste: Ambulante Pflege<br />
Anhang Checklisten<br />
Neben den vertraglichen Bedingungen sind vor allem die Menschen wichtig,<br />
die in Ihrem Haushalt tätig werden.<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Welches Personal hält der<br />
Pflegedienst vor:<br />
• Arbeitet der Pflegedienst<br />
mehrheitlich mit fest<br />
angestellten Mitarbeitern?<br />
• Arbeitet der Pflegedienst<br />
mehrheitlich mit examinierten<br />
Pflegekräften?<br />
Werden Helfer/innen nur unter<br />
Anleitung von Fachkräften tätig?<br />
Gibt es regelmäßige<br />
Mitarbeiterfortbildungen?<br />
Bietet Ihnen der Pflegedienst eine<br />
feste Ansprechperson, die<br />
regelmäßig zu Ihnen kommt?<br />
Kommen pro Woche höchstens<br />
fünf verschiedene Mitarbeiter zu<br />
Ihnen ins Haus?<br />
Haben Sie Einfluss darauf, ob Sie<br />
von weiblichen oder männlichen<br />
Pflegepersonen betreut werden?<br />
Können Sie ggf. Pflegekräfte<br />
ablehnen?<br />
Gibt es einen festen Ansprechpartner<br />
bei Konflikten oder<br />
Beschwerden?
Anhang Checklisten 105<br />
Checkliste: Ambulante Pflege<br />
Das Leistungs- und Serviceangebot sollte flexibel sein und sich an Ihren<br />
Bedürfnissen orientieren.<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Haben Sie Einfluss darauf,<br />
zu welcher Uhrzeit die Pflegeleistungen<br />
erbracht werden?<br />
Ist der Pflegedienst<br />
Rund-um-die-Uhr erreichbar?<br />
Nimmt der Pflegedienst auf<br />
Ihren Wunsch Kontakt auf mit:<br />
Haus- und Fachärzten<br />
Apotheken<br />
Sanitätshäusern<br />
Krankenhäusern<br />
Leistungsträgern (z.B.<br />
Krankenkasssen, Sozialhilfeträger,<br />
Versorgungsamt)<br />
anderen Pflegediensten<br />
Werden Angehörige in die Pflege<br />
einbezogen?<br />
Gibt es für die Angehörigen<br />
besondere Schulungen?
106<br />
Checkliste: Ambulante Pflege<br />
Kann der Pflegedienst alle Leistungen, die Sie benötigen, erbringen?<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Umfasst der Leistungskatalog<br />
folgende Angebote?<br />
Grundpflege und hauswirtschaftliche<br />
Versorgung<br />
medizinische<br />
Behandlungspflege<br />
Haushaltshilfe<br />
Spezialisierung auf bestimmte<br />
Personengruppen (Kinderpflege,<br />
Intensivmedizin, AIDS)<br />
Sind kurzfristig Entlastungsangebote<br />
möglich?<br />
Gibt es zusätzliche<br />
Serviceleistungen?<br />
Z.B. Vermittlung von Hilfsmitteln,<br />
Hausnotrufgeräten,<br />
Essen-auf-Rädern,<br />
Wohnumfeldberatung<br />
Spezielle Sprachkenntnisse,<br />
Berücksichtigung unterschiedlicher<br />
Konfessionen<br />
In Anlehnung an Checkliste IKK, Niedersachsen<br />
Anhang Checklisten
Anhang Checklisten 107<br />
Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />
Standort, Lage und Umfeld<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Gefallen Ihnen die Lage und das<br />
Äußere des Hauses?<br />
Sagt Ihnen die Größe des<br />
Hauses zu?<br />
Fördert die Bauweise des Hauses<br />
(Hinweistafeln, unterstützende<br />
Farbgebung...), dass Sie sich schnell<br />
im Haus zurechtfinden?<br />
Entspricht die Umgebung Ihren<br />
Vorstellungen (z.B. ruhiges<br />
Wohnumfeld)?<br />
Hat das Haus eine Gartenanlage?<br />
Sind öffentliche Verkehrsmittel<br />
innerhalb von 500 m erreichbar?<br />
Sind innerhalb des Hauses,<br />
der Anlage oder in unmittelbarer<br />
Nähe (max. 500 m) Einkaufsmöglichkeiten,<br />
Restaurant, Café,<br />
Bank, Post, Friseur, Bibliothek,<br />
Arztpraxen, Apotheken, Optiker<br />
vorhanden?<br />
Gibt es in unmittelbarer Nähe<br />
(max. 500 m) Grünanlagen<br />
oder einen Park mit Bänken?<br />
Gibt es in der Nähe Schwimmbad,<br />
Kino, Theater, andere Sport- und<br />
Bildungseinrichtungen?<br />
Gibt es in der Nähe Seniorentreffs,<br />
Bürgertreffs?<br />
Sind Ihre Kirche oder kirchliche<br />
Einrichtungen in der Nähe?
108<br />
Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />
Ausstattung des Hauses<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Empfinden Sie die Atmosphäre des<br />
Hauses angenehm und freundlich<br />
(z.B. Einrichtung mit Sitzecken,<br />
Bildern, Pflanzen, Dekorationen,<br />
Helligkeit der Räume...)?<br />
Sind der Zugang zum Haus und der<br />
Gemeinschaftsbereich des Hauses<br />
barrierefrei ausgestattet?<br />
(Barrierefrei heißt hier z.B.: keine<br />
Türschwellen, stufenloser Zugang<br />
zu allen Bereichen, rollstuhlgerechte<br />
WC´s, Abstand zwischen den<br />
Wänden min. 120 cm.)<br />
Gibt es multifunktionelle Räume für<br />
Sport, Vorträge, private Feiern,<br />
Werken, Hobbys?<br />
Gibt es Waschkeller mit<br />
Waschmaschine und Trockner?<br />
Sind Stellplätze für Heil- und<br />
Hilfsmittel vorhanden (z.B. Rollator,<br />
Rollstuhl)?<br />
Gibt es einen Stellplatz für<br />
das Auto<br />
Gibt es Gästezimmer oder<br />
Besucherappartements?<br />
Anhang Checklisten
Anhang Checklisten 109<br />
Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />
Angaben zur Wohnung (1)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Ist die für Sie interessante Wohnung<br />
ausreichen groß genug? (Notieren<br />
Sie sich bitte die Quadratmeterzahl<br />
der jeweiligen Wohnung in<br />
Klammern hinter der Bewertung)<br />
Ist die Wohnung barrierefrei gebaut?<br />
(Barrierefrei heißt hier z.B. keine<br />
Schwellen, Türbreite mind. 80 cm.<br />
Zwischen zwei Wänden mind.<br />
120 cm Platz, vor Küchen und<br />
Sanitäreinrichtung 120 cm Freiraum,<br />
bodengleiche Dusche, Waschtische<br />
mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon.)<br />
Ist die Wohnung hell und sonnig?<br />
(Achten Sie bitte auf die Größe der<br />
Fenster und die Lage der Wohnung,<br />
z.B. eine Südost- oder Südwestlage.)<br />
Haben Sie im Sitzen eine freie Sicht<br />
nach draußen?<br />
Sind die Bereiche für <strong>Wohnen</strong>,<br />
Schlafen und Kochen räumlich<br />
getrennt?<br />
Gibt es einen Balkon oder eine<br />
Terrasse?<br />
Ist die Küchen/die Küchenzeile<br />
schon vorhanden?<br />
Können Sie in der Küche Tätigkeiten<br />
im Sitzen verrichten?<br />
Verfügt die Küche über ein Fenster<br />
oder ist sie zumindest gut belüftet?<br />
Verfügt das Badezimmer über ein<br />
Fenster oder ist es zumindest gut<br />
belüftet?<br />
>>
110<br />
Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />
Angaben zur Wohnung (2)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Gibt es einen Abstellraum innerhalb<br />
der Wohnung?<br />
Ist die Wohnung gut isoliert und<br />
geräuscharm (zu den Nachbarwohnungen,<br />
nach draußen (z.B.<br />
durch Schallschutz-Fenster))?<br />
Sind in der Wohnung Installationen<br />
zu Ihrer eigenen Sicherheit<br />
(z.B. Rauchmelder, Sicherheitsschalter<br />
an Küchenherden) und<br />
zu Ihrem Komfort (z.B. Internetanschluss)<br />
schon eingerichtet?<br />
Sind Vorkehrungen gegen Einbruch<br />
und Diebstahl getroffen (z.B. durch<br />
Weitwinkel-Türspion, Sicherheitsschlösser,<br />
Gegensprechanlage)?<br />
Sind Haustiere erlaubt?<br />
Anhang Checklisten
Anhang Checklisten 111<br />
Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />
Betreuungsangebot<br />
Bitte beachten Sie, dass bei manchen Häusern Dienste zur Betreuung bereits im Grundservice<br />
enthalten sind, die bei anderen als Wahlleistung im Angebot sind, dies kann<br />
sich auch in den unterschiedlichen Höhen der pauschalen Beiträge niederschlagen.<br />
Überprüfen Sie deshalb auch, ob Sie alle Leistungen des Grundservices eines Hauses<br />
regelmäßig in Anspruch nehmen. Weniger oder selten wahrgenommene Dienstleistungen<br />
sind in der Regel als Wahlleistung günstiger.<br />
Grundservice<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Gibt es im Haus eine qualifizierte<br />
Betreuungs-/Kontaktperson (z.B.<br />
Sozialarbeiter, Krankenschwester,<br />
o.ä.) des Trägers, der Hilfestellungen<br />
bei Problemen leistet?<br />
Ist die Betreuungs-/Kontaktperson<br />
werktags leicht erreichbar?<br />
(Abklärung des zeitlichen Umfangs)<br />
Existiert eine Vertretungsregelung?<br />
Gibt es:<br />
• Einen Hausnotruf (min. an zwei<br />
Stellen in der Wohnung auslösbar,<br />
aktivierter 24-Stunden-Notruf-<br />
Dienst, qualifiziertes Personal<br />
in der Notrufzentrale)<br />
• Einen Hausmeisterservice?<br />
• Gebäudereinigung oder<br />
Winterdienst<br />
• Freizeitangebote innerhalb des<br />
Hauses, z.B. Feste, Vorträge,<br />
Filme, kreative Angebote?<br />
(Lassen Sie sich bitte das aktuelle<br />
Programm zeigen)<br />
Organisation von Freizeitangeboten<br />
außerhalb des Hauses mit Fahrdienst,<br />
z.B. Ausflüge, Theater- und<br />
Kinobesuche, zu Volksfesten?<br />
Unterstützung bei Behördenkontakten<br />
und bei Beantragung von<br />
Leistungen der Kostenträger?<br />
Vermittlung von Dienstleistungen<br />
wie Handwerkern, Haushaltshilfen,<br />
Pflegediensten?
112<br />
Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />
Wahlleistungen<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Gibt es<br />
• Einkaufsdienste?<br />
• Wohnungsreinigungen?<br />
• Wäschedienste?<br />
• Essen auf Rädern?<br />
• Warmen Mittagstisch im Haus?<br />
• Reparaturleistungen?<br />
• Weitere handwerkliche<br />
Leistungen?<br />
• Fahr- und Begleitdienste?<br />
• Angebote mit dem Akzent auf<br />
Kur und Wellness?<br />
• Medizinische und therapeutischen<br />
Angebote?<br />
• Hilfe bei vorübergehender<br />
Krankheit? (Wenn ja, Abklärung<br />
welcher Art und über welchen<br />
Zeitraum)<br />
• Ambulante Pflegedienste?<br />
Gibt es eine Übersicht über die<br />
Preise und Wahlleistungen?<br />
Sind Anbieter der Wahlleistungen<br />
frei wählbar?<br />
Anhang Checklisten
Anhang Checklisten 113<br />
Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />
Pflege und Krankenpflege<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Ist eine Kurzzeitpflege innerhalb<br />
der Wohnung oder in der Anlage<br />
möglich?<br />
Können Sie bei hoher Pflegebedürftigkeit<br />
(Pflegestufe 3) in der<br />
Wohnung verbleiben oder innerhalb<br />
der Anlage auf eine Pflegestation<br />
ziehen. Oder: Haben Sie, falls sich<br />
Ihr Zustand verändert, in einer<br />
kooperierenden Pflegeeinrichtung<br />
eine Option auf einen Pflegeplatz?<br />
Gibt es Kooperationen mit ehrenamtlichen<br />
Diensten (z.B. Besucherdienst,<br />
Hospizdienst)?<br />
Sind die Anbieter der Pflege und<br />
Krankenpflege frei wählbar?<br />
Sonstiges:<br />
Atmosphäre im Haus und Bewohnerinteressen<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Fühlen Sie sich im Hause<br />
willkommen (z.B. Verhalten des<br />
Personals bei Ihrem Besuch,<br />
Eingehen auf Ihre Fragen...)?<br />
Gibt es Bewohnertreffen im Haus?<br />
Gibt es eine Bewohnervertretung?<br />
Sonstiges:
114<br />
Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />
Vertrag<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Profil der Häuser<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Gibt es im Vertrag eine genaue<br />
Übersicht über den Grundservice?<br />
Gibt es im Vertrag eine genaue<br />
Übersicht über den Wahlservice?<br />
Ist eine Preisliste über die Wahlleistungen<br />
als Information beigefügt?<br />
Sind Eigenbedarfskündigungen<br />
ausgeschlossen oder ist zumindest<br />
eine Sonderregelung vorgesehen,<br />
die bei Eigenbedarfskündigung eine<br />
vergleichbar Wohnung innerhalb der<br />
Anlage garantiert?<br />
Sonstiges:<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Standort, Lage und Umfeld<br />
Ausstattung des Hauses<br />
Angaben zur Wohnung<br />
Betreuungsangebot<br />
• Grundservice<br />
• Wahlleistungen<br />
Pflege und Krankenpflege<br />
Atmosphäre im Haus und<br />
Bewohnerinteressen<br />
Vertrag<br />
Anhang Checklisten
Anhang Checklisten 115<br />
Checkliste: Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />
Monatliche Preise<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Gesamtmiete (Kaltmiete).<br />
(Notieren Sie sich bitte den<br />
Quadratmeterpreis der jeweiligen<br />
Wohnung in Klammern hinter den<br />
Mietpreis.)<br />
Nebenkosten<br />
Grundservice<br />
(Betreuungspauschale)<br />
Einmalige Zahlungen<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Wahlleistungen, die extra bezahlt<br />
werden müssen. (Wählen Sie bitte<br />
hier die Leistungen aus, die für Sie<br />
bereits jetzt oder in Zukunft<br />
interessant sind.)<br />
Summe der monatlichen Kosten<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Aufnahmegebühr, Darlehen oder<br />
Kaution<br />
Sonstiges:<br />
Wie hoch werden die Darlehen,<br />
Kautionen und Sonstiges verzinst?<br />
(Notieren Sie sich bitte den<br />
Zinssatz.)<br />
In Anlehnung an Checkliste Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen<br />
(BAGSO) e.V.
116<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
In welcher Umgebung liegt die<br />
Einrichtung? Stadtnah oder stadtfern?<br />
In einer wohnlichen Umgebung?<br />
In der Natur? Am Wald, am Park?<br />
Entspricht die Umgebung Ihren<br />
Vorstellungen?<br />
Ist die Umgebung des Heims<br />
(Garten/-Parkanlage, Eingangsbereich)<br />
ansprechend gestaltet?<br />
Wie erleben Sie bei einem Rundgang<br />
durchs Haus den Umgang der<br />
Heimleitung mit den Bewohnern<br />
sowie den Mitarbeitern (z.B. freundlicher<br />
Umgangston, Anrede etc.)?<br />
Wie empfinden Sie die Atmosphäre<br />
im Heim (z.B. Pflanzen, Bilder,<br />
Helligkeit, Gemütlichkeit, Krankenhausatmosphäre<br />
etc.)?<br />
Beobachtungspunkte bei Heimbesichtigung (1)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Ist die Ausstattung des Heims<br />
ansprechend?<br />
Machen die Räume einen sauberen<br />
und gepflegten Eindruck?<br />
Ist das Essen ansprechend gerichtet,<br />
schmackhaft und wird es freundlich<br />
serviert?<br />
Sind Flure und Gemeinschaftsräume<br />
frei von ungenutzten Betten, Rollstühlen,<br />
Pflegewagen, Wäschesäcken usw.?<br />
Wie empfinden Sie den Geruch<br />
(Reinigungsmittel, Essen,<br />
Ausscheidungen etc.)?<br />
Wie ist die Geräuschkulisse im<br />
Haus (z.B. Verkehrslärm von außen,<br />
hallende Flure, etc.)?<br />
Wirken die Mitarbeiter freundlich?<br />
Machen die Bewohner einen<br />
gepflegten Eindruck?<br />
Anhang Checklisten<br />
>>
Anhang Checklisten 117<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Beobachtungspunkte bei Heimbesichtigung (2)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Wirkt die Anordnung der Stationsgruppen<br />
angenehm auf Sie<br />
(lange Flure oder um Innenhöfe<br />
angeordnet)?<br />
Gibt es Orientierungshilfen für<br />
Bewohner (z.B. Hinweisschilder,<br />
unterschiedliche farbliche Gestaltung<br />
der Flure oder Stockwerke)?<br />
Gibt es Rückzugsmöglichkeiten im<br />
Gemeinschaftsbereich (Nischen,<br />
kleinere Sitzgruppen o.ä.)?<br />
Allgemeine Informationen und Heimaufnahme<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Wer ist Träger des Heims?<br />
Wie ist sein Ruf?<br />
Ist das Heim einem Verband angeschlossen?<br />
Welchem? Ist mir die<br />
Ausrichtung, z.B. konfessionelle<br />
Ausrichtung, angenehm?<br />
Gibt es eine ansprechende,<br />
verständlich formulierte<br />
Informationsbroschüre?<br />
Sagt diese etwas über das<br />
Pflegeverständnis (nach welchen<br />
Leitlinien gepflegt wird) aus?<br />
Wie lange ist das Haus für Besucher<br />
geöffnet? Sind die Besuchszeiten<br />
ausreichend?<br />
Finden vor Heimaufnahme Vorgespräche<br />
mit Interessenten und<br />
Angehörigen statt?<br />
Werden die Angehörigen, soweit<br />
dies gewünscht wird, einbezogen?<br />
Wird in den Vorgesprächen nach dem<br />
Lebenslauf und Gewohnheiten gefragt<br />
(Biografieorientierung/-arbeit)?<br />
Wird die Frage der rechtlichen Vertretung<br />
bei Heimaufnahme geklärt?
118<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Gebäude, Standort und Anlage (1)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Wie groß ist das Heim (Platzzahl)?<br />
Ist Ihnen die Größe angenehm?<br />
Ist die Einrichtung mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln gut zu erreichen?<br />
Wieviel Meter sind es bis zur<br />
nächsten Haltestelle? Kann sie leicht<br />
erreicht werden?<br />
Gibt es genügend Parkmöglichkeiten<br />
in der Nähe?<br />
Gibt es Geschäfte/Einkaufsmöglichkeiten/Bank/Post<br />
... die zu Fuß<br />
erreichbar sind?<br />
Gibt es einen Garten, der auch für<br />
Rollstuhlfahrer oder stark gehbehinderte<br />
Personen geeignet ist?<br />
Haben die Zimmer Balkone/<br />
Terrassen?<br />
Ist der Balkon/die Terrasse auch mit<br />
dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen<br />
gut benutzbar?<br />
Ist das Haus so gestaltet, dass<br />
Menschen im Rollstuhl und stark<br />
gehbehinderte Menschen sich weitgehend<br />
ohne fremde Hilfe bewegen<br />
können (Stufen, Schwellen, Aufzug,<br />
Türbreite etc.)?<br />
Kann die Beleuchtung, die Heizung,<br />
das Öffnen der Fenster individuell<br />
bedient und reguliert werden?<br />
Sind Fenstergriffe abschließbar und<br />
Rolladensicherungen vorhanden?<br />
Sind zusätzliche Einrichtungen zur<br />
Sicherung bzw. Verwahrung von<br />
Wertgegenständen (Schließfächer,<br />
Safe o.ä.) vorhanden?<br />
Sind die Flure, Treppenhäuser,<br />
Gemeinschaftsräume hell<br />
beleuchtet, auch bei Nacht?<br />
Anhang Checklisten<br />
>>
Anhang Checklisten 119<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Gebäude, Standort und Anlage (2)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Sind im Heim Räumlichkeiten für<br />
Serviceangebote (Friseur, Fußpflege<br />
etc.) vorhanden?<br />
Gibt es eine Cafeteria?<br />
Sind im Heim Räumlichkeiten für<br />
Freizeitangebote (Unterhaltung,<br />
Hobbys, Sport, Bildung etc.) und<br />
gegebenenfalls für größere<br />
Veranstaltungen vorhanden?<br />
Können diese auch von außenstehenden<br />
Gruppen genutzt werden<br />
(Gemeinwesenorientierung)?<br />
Gibt es einen Andachtsraum<br />
im Heim?<br />
Sind Maßnahmen, die die Freiheit<br />
für demente Personen einschränken,<br />
so gestaltet, dass sie keine<br />
Beeinträchtigung für die übrigen<br />
Bewohner darstellen?<br />
Gibt es Gästezimmer, in denen<br />
Besucher übernachten können?<br />
Gibt es eine Überwachung im<br />
Eingangsbereich?<br />
Ist die Gebäudestruktur möglichst<br />
einfach und übersichtlich?<br />
Gibt es geschützte Stationen oder<br />
noch besser Wohngruppen für<br />
Demente?<br />
Hat das Heim einen möglichst<br />
wohnlichen, familiären Charakter?<br />
Gibt es einen geschützten und<br />
gefährdungsarmen Freibereich mit<br />
Wanderwegen, nach Möglichkeit als<br />
Rundlauf?
120<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Individueller Wohnbereich<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Sind Einzelzimmer vorhanden?<br />
Gibt es ein freies Einzelzimmer<br />
für mich?<br />
Haben die Zimmer Nasszellen?<br />
Kann unter Zimmern mit unterschiedlicher<br />
Größe, Lage und Ausstattung<br />
gewählt werden?<br />
Sind die Zimmer ausreichend<br />
geräumig (____ qm Einzelzimmer,<br />
____ qm Doppelzimmer)?<br />
Sind die Zimmer und Aufbewahrungsplätze<br />
(Schränke, Nachttische<br />
etc.) abschließbar?<br />
Können die Bewohner ihren Wohnbereich<br />
eigenständig gestalten (z.B.<br />
eigene Möbel mitbringen, Bilder etc.)?<br />
Ist in den Zimmern ausreichend<br />
Stauraum vorhanden?<br />
Gibt es in den Zimmern private<br />
Telefon-/Radio-/Fernsehanschlüsse?<br />
Sind Sichtschutzvorrichtungen zur<br />
Wahrung der Intimsphäre vorhanden<br />
(z.B. Trennwände in Doppelzimmern,<br />
Gardinen o.ä., die die<br />
Einsicht von außen verhindern etc.)?<br />
Welche Rückzugsmöglichkeiten/<br />
Ausweichmöglichkeiten gibt es bei<br />
Doppelzimmerbelegung?<br />
Ist das Rauchen in den Zimmern<br />
gestattet?<br />
Gibt es ein Raucherzimmer?<br />
Ist es möglich, nicht störende<br />
Haustiere im Rahmen einer Zusatzleistung<br />
mitzubringen?<br />
Wirken die Räume heiter und<br />
freundlich (Farben, Materialien)?<br />
Gibt es vertraute Gegenstände im<br />
privaten und allgemeinen Bereich?<br />
Anhang Checklisten
Anhang Checklisten 121<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Individueller Wohnbereich<br />
Für Alzheimerkranke und andere Demenzkranke besonders wichtig:<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Gibt es ausreichende Orientierungshilfen<br />
wie z.B.<br />
• Eindeutige Wegeführung mit<br />
wiederkehrenden Hinweisen?<br />
• Sichtbeziehungen nach außen,<br />
um das „Orten“ zu erleichtern?<br />
• Markante, spezifische Gestaltung<br />
wichtiger Orte (z.B. WC)?<br />
• Unbewusst wirkende Orientierungshilfen<br />
(z.B. Handlauf,<br />
Lichtführung, Bodenbelag)?<br />
Gibt es innerhalb der Station oder<br />
Wohngruppe Möglichkeiten zum<br />
Rundlauf bzw. Wandern (möglichst<br />
keine Sackgassen!)?<br />
Sind die Räume und Flure hell<br />
ausgeleuchtet?<br />
Sind die Räume akustisch<br />
abgeschirmt?
122<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Pflege und Betreuung (1)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
In welchen Bereichen haben die<br />
Bewohner ein Mitspracherecht?<br />
Reichen mir diese Mitbestimmungsmöglichkeiten<br />
aus?<br />
Können die Bewohner bei Doppelzimmerbezug<br />
wählen, mit wem sie<br />
zusammenziehen wollen?<br />
Können die Bewohner die Zeiten,<br />
zu denen sie aufstehen und schlafen<br />
gehen wollen, frei entscheiden?<br />
Kann die Kleidung selbst gewählt<br />
werden?<br />
Wird auf sicheres Schuhwerk<br />
geachtet?<br />
Wird dem Wunsch der Bewohner,<br />
gegebenenfalls durch eine andere<br />
Pflegekraft betreut zu werden,<br />
entsprochen?<br />
Wird Selbstständigkeit gefördert?<br />
Werden Alltagsfähigkeiten trainiert<br />
(Anziehen, Waschen, Toilettengang)?<br />
Wird Pflegeplanung durchgeführt<br />
und werden dabei die Bewohner<br />
und deren Angehörige einbezogen?<br />
Werden Bedürfnisse abgefragt?<br />
Können Pflegebedürftige, ihre<br />
Angehörigen und Betreuer in die<br />
Pflegeplanung Einsicht nehmen?<br />
Arbeiten die Pflegekräfte mit den<br />
behandelnden Ärzten bzw. anderen<br />
behandelnden Personen zusammen?<br />
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?<br />
Wer unterstützt Bewohner beim<br />
Ausgehen?<br />
Anhang Checklisten<br />
>>
Anhang Checklisten 123<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Pflege und Betreuung (2)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Achten die Pflegekräfte darauf, dass<br />
Bewohner genügend Flüssigkeit zu<br />
sich nehmen?<br />
Wie hoch ist der Anteil (%) der<br />
Pflegefachkräfte in der Pflegeeinrichtung<br />
(Heimpersonalverordnung)?<br />
Wie ist der Pflegedienst nachts und<br />
am Wochenende besetzt?<br />
Werden Willensbekundungen der<br />
Bewohner, z.B. der Verzicht auf<br />
lebenserhaltende Maßnahmen<br />
(Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung),<br />
respektiert?<br />
In welcher Form erfolgt Sterbebegleitung?<br />
Wie ist der Umgang mit dem<br />
Sterben und den Toten? Können die<br />
Verstorbenen im Hause aufgebahrt<br />
werden?<br />
Wird der Bewegungsdrang der<br />
Demenzkranken weitestmöglich<br />
zugelassen?<br />
Gibt es Angebote zur Ableitung<br />
motorischer Unruhe (z.B. Schaukelstuhl,<br />
Wippnähmaschinentisch)?<br />
Wird zu körperlicher Aktivität<br />
angeregt?<br />
Wird mit musikalischen Elementen<br />
gearbeitet?<br />
Gibt es Tiere auf der Station bzw.<br />
Wohngruppe (Streicheltiere,<br />
Aquarium, Volière)?<br />
Gibt es spezielle therapeutische<br />
Angebote für Demenzkranke<br />
(z.B. Snoezelen-Raum für sinnliche<br />
Wohlfühlerlebnisse u.ä.)?<br />
>>
124<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Pflege und Betreuung (3)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Ist ein relativ flexibler Umgang mit<br />
Essenszeiten und Wach-Schlaf-<br />
Rhythmus möglich?<br />
Werden Fixierungen (Festbinden) und<br />
andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen<br />
weitestgehend vermieden?<br />
Werden Angehörige auf Wunsch<br />
weitestgehend in die Versorgung<br />
und Betreuung der Kranken mit<br />
einbezogen?<br />
Wird das Personal (Pflegepersonal<br />
und Hauswirtschaft) regelmäßig im<br />
Umgang mit demenziell erkrankten<br />
Menschen geschult?<br />
Pflege und Betreuung<br />
Für Alzheimerkranke und andere Demenzkranke besonders wichtig:<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Gibt es Möglichkeiten zur hauswirtschaftlichen<br />
Betätigung (Wohnküche,<br />
Nähzimmer, Gartenarbeit etc.)?<br />
Gibt es sonstige alltagsstrukturierende<br />
Beschäftigungsangebote bzw.<br />
-möglichkeiten (Bewegung, Singen,<br />
Spiele usw.)?<br />
Wird der individuelle persönliche<br />
Lebenshintergrund des/der<br />
Demenzkranken in der räumlichen<br />
Gestaltung und im persönlichen<br />
Umgang berücksichtigt<br />
(Biografieorientierung)?<br />
Ist erkennbar, dass den Demenzkranken<br />
möglichst viel Freiraum in<br />
ihrem Handeln gewährt wird (z.B.<br />
Zulassen von Aus- und Umräumaktivitäten,<br />
„Unordnung“ usw.)?<br />
Anhang Checklisten
Anhang Checklisten 125<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Ärztliche/medizinische Versorgung und Behandlungspflege<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Kann auf Wunsch bei Doppelzimmerbelegung<br />
mit dem Arzt<br />
allein gesprochen werden?<br />
Werden bei Arztbesuchen Personen<br />
des Vertrauens, soweit dies<br />
gewünscht wird, einbezogen?<br />
Besteht freie Arztwahl bzw. Behandlungswahl,<br />
Krankenhauswahl?<br />
Werden vom behandelnden Arzt die<br />
angeordneten Maßnahmen schriftlich<br />
(für die Pflegekräfte einsehbar)<br />
dokumentiert?<br />
Arbeitet die Einrichtung mit einem<br />
geriatrisch qualifizierten Facharzt<br />
zusammen?<br />
Werden medizinische, pflegerische<br />
und therapeutische Maßnahmen<br />
mit den Bewohnern persönlich<br />
besprochen?<br />
Ärztliche/medizinische Versorgung und Behandlungspflege<br />
Für Alzheimerkranke und andere Demenzkranke besonders wichtig:<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Werden Maßnahmen zur Vorsorge<br />
von Wundliegen/Aufliegen (Dekubitusprophylaxe)<br />
durchgeführt?<br />
Arbeitet die Einrichtung mit einem<br />
vertraglich gebundenen gerontopsychiatrischen<br />
Facharzt zusammen?<br />
Wird der Einsatz von Psychopharmaka<br />
auf das unumgänglich<br />
nötige Minimum reduziert?
126<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Rehabilitation/Therapie<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Werden therapeutische Angebote<br />
(z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie,<br />
Logopädie etc.) auch in den Privaträumen<br />
der Bewohner gemacht?<br />
Werden spezielle rehabilitative und<br />
therapeutische Angebote gemacht<br />
wie z.B. Biografiearbeit, Gedächtnistraining?<br />
Wird Musiktherapie angeboten?<br />
Sind die Therapieräume (z.B. für Beschäftigungstherapie)<br />
auch außerhalb<br />
der Therapiezeiten frei zugänglich?<br />
Können die Therapeuten<br />
ausgewählt werden?<br />
Essen und Trinken (1)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Kann bei den Mahlzeiten zwischen<br />
Zimmerservice und Speiseraum<br />
gewählt werden?<br />
Können Besucher zum Essen<br />
eingeladen werden?<br />
Kann die Tischgemeinschaft frei<br />
gewählt werden?<br />
Welche Getränke sind im Leistungsentgelt<br />
enthalten?<br />
Welche Mitwirkungsmöglichkeiten<br />
gibt es für Bewohner bei der<br />
Speisenplanung?<br />
Welche Diäten oder Kostformen<br />
sind möglich?<br />
Kann ein Probeessen im Heim<br />
stattfinden?<br />
Anhang Checklisten<br />
>>
Anhang Checklisten 127<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Essen und Trinken (2)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Hausreinigung<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Wie sind die Essenszeiten im Heim?<br />
Besteht die Möglichkeit, sich kurzfristig<br />
vom Essen abzumelden?<br />
Gibt es einen Wochenspeiseplan<br />
mit Wahlmöglichkeiten?<br />
Gibt es auf Wunsch auch Speisen<br />
und Getränke außerhalb der<br />
festgelegten Essenszeiten?<br />
Gibt es einen Nachmittagskaffee?<br />
Werden Hilfsmittel zum selbstständigen<br />
Essen angeboten (z.B.<br />
Schneidbretter, spezielles Besteck)?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Werden bei der Hausreinigung<br />
Ruhezeiten der Bewohner<br />
berücksichtigt?<br />
Von wem wird die Reinigung/<br />
das Abstauben und Aufräumen<br />
der persönlichen Gegenstände<br />
übernommen?<br />
Wie oft wird das Zimmer gereinigt?<br />
Welche Reinigungshäufigkeit ist im<br />
Leistungsentgelt enthalten?<br />
Werden Wünsche in Bezug auf<br />
Reinigungsintensität und -häufigkeit<br />
berücksichtigt?<br />
Gibt es für Probleme und<br />
Beschwerden im Reinigungsbereich<br />
feste Ansprechpartner?
128<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Wäscheversorgung<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Können eigene Handtücher und<br />
Bettwäsche benutzt werden?<br />
Wie oft wird die Wäsche<br />
gewechselt?<br />
Wie ist die Versorgung der Privatwäsche<br />
bei Krankenhausaufenthalten<br />
geregelt?<br />
Können Näharbeiten vom Haus<br />
übernommen werden?<br />
Zu welchem Preis?<br />
Gemeinschaftsangebote und Aktivitäten (1)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Was gibt es an kulturellen, musikalischen,<br />
kommunikativen und geistlichen<br />
Angeboten? Bin ich mit dem<br />
Angebot zufrieden?<br />
Durch wen werden sie gestaltet?<br />
Ist die Teilnahme freiwillig?<br />
Können die Bewohner aus verschiedenen<br />
Angeboten auswählen und<br />
sie mitgestalten?<br />
Welche gemeinwesenorientierten/<br />
stadtteilorientierten Veranstaltungen<br />
finden im Heim statt?<br />
Werden Veranstaltungen auch ins<br />
Haus geholt?<br />
Gibt es Veranstaltungsangebote,<br />
die in/auf den Wohngruppen<br />
stattfinden?<br />
Können Angehörige und Besucher<br />
an den Veranstaltungen teilnehmen?<br />
Anhang Checklisten<br />
>>
Anhang Checklisten 129<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Gemeinschaftsangebote und Aktivitäten (2)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Erhalten die Bewohner Unterstützung<br />
bei der Teilnahme an Veranstaltungen<br />
(z.B. Hol- und Bringdienste,<br />
Begleitung von gehbehinderten<br />
Bewohnern zu Veranstaltungen)?<br />
Gibt es Urlaubsangebote für<br />
Pflegebedürftige?<br />
Erhalten Bewohner Hilfe beim<br />
Ausgehen (z.B. durch Fahr-, Hol-<br />
und Bringdienste, Arztbesuche,<br />
Behördengänge etc.) und werden<br />
sie dazu ermutigt?<br />
Fördert und unterstützt das Heim<br />
ehrenamtliche Arbeit bzw. die Arbeit<br />
von Freiwilligen?<br />
Wie werden Ehrenamtliche bzw.<br />
Freiwillige begleitet?<br />
Gibt es einen Besuchsdienst bzw.<br />
Freundeskreis oder Ähnliches?<br />
Welche Kontakte hat das Heim nach<br />
außen, z.B. zur Kirchengemeinde,<br />
zu den Vereinen?
130<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Bewohner- und Angehörigeninformation<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Werden die Bewohner mit Rundschreiben<br />
oder persönlichem Schreiben<br />
über Aktivitäten der Heimleitung/des<br />
Heimbeirats informiert?<br />
Gibt es für die Bewohner eine Informationstafel<br />
in den einzelnen Stationsgruppen<br />
mit wichtigen Informationen?<br />
Wer informiert die Angehörigen bei<br />
besonderen Vorkommnissen (akute<br />
Krankheit, plötzlicher Krankenhausaufenthalt)?<br />
Wer ist Ansprechpartner bei<br />
Beschwerden?<br />
Wie werden die Bewohner bei<br />
Neuaufnahmen, Todesfällen im<br />
Haus informiert?<br />
Gibt es einen Sozialdienst?<br />
Welche Aufgaben nimmt er wahr?<br />
Kosten, Vertragsgestaltung und Heimmitwirkung (1)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Hat die Pflegeeinrichtung einen<br />
Versorgungsvertrag mit den<br />
Pflegekassen?<br />
Wie hoch ist das Leistungsentgelt?<br />
Wie setzt es sich zusammen?<br />
Gibt es eine „Musterabrechnung“?<br />
Ist die Rechnung nachvollziehbar<br />
(Transparenz der Kosten)?<br />
Wie wird bei Preiserhöhungen<br />
verfahren?<br />
Anhang Checklisten<br />
>>
Anhang Checklisten 131<br />
Checkliste: Heimplatz<br />
Kosten, Vertragsgestaltung und Heimmitwirkung (2)<br />
Was ist<br />
für mich<br />
wichtig?<br />
Fragestellungen Anmerkungen/Notizen<br />
Welche Zusatzleistungen werden<br />
zu welchem Preis angeboten?<br />
Wie wird der Barbetrag für Sozialhilfeempfänger<br />
ausbezahlt und/<br />
oder verwaltet?<br />
Wie und wo wird das Bargeld<br />
deponiert?<br />
Was muss mit dem Barbetrag<br />
abgedeckt werden (z.B. Mani-,<br />
Pediküre)?<br />
Wie werden die persönlichen<br />
Nebenkosten bei Selbstzahlern<br />
behandelt?<br />
Wie werden die Nebenkosten<br />
abgerechnet (z.B. Friseur, Reinigung,<br />
Rezeptgebühr)?<br />
Wie und wie oft werden die<br />
Leistungen abgerechnet?<br />
Wird ein Heimvertrag<br />
abgeschlossen?<br />
Wird auf Wunsch ein Mustervertrag<br />
ausgehändigt?<br />
Welche Kündigungsfristen gibt es?<br />
Gibt es einen Heimbeirat oder einen<br />
Heimfürsprecher? Wie setzt sich der<br />
Heimbeirat zusammen?<br />
Wie wird das Wirken des<br />
Heimbeirats gefördert?<br />
Gibt es einen Angehörigenbeirat?<br />
Ist eine Heimordnung vorhanden?<br />
In Anlehnung an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Herausgeber:<br />
<strong>AWO</strong> <strong>Wohnen</strong> & <strong>Pflegen</strong> gGmbH<br />
Körtingsdorfer Weg 8<br />
30455 Hannover<br />
Telefon: (05 11) 49 52-0<br />
Telefax: (05 11) 49 52-185<br />
<strong>AWO</strong> Senioren-Info-Telefon<br />
Telefon: (01 80) 500 52 53<br />
(14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichender Mobilfunktarif)