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Unterstützungsangebote für für Senioren und ihre Familien 17<br />

Betreutes <strong>Wohnen</strong><br />

Für viele Menschen ist es wichtig, ihr Leben im Alter sicher und geborgen in einer<br />

abgeschlossenen Wohnung zu verbringen, gleichzeitig aber auch bei Bedarf schnell<br />

professionelle Hilfe und Pflege zu erhalten sowie soziale Kontakte zu bewahren. Das<br />

betreute <strong>Wohnen</strong> vereint all diese Wünsche in einem. In einer speziell für Senioren<br />

ausgerichteten Wohnanlage kann man sich eine Wohnung mieten. Zusätzlich zum<br />

Mietvertrag schließen die Bewohner einen Betreuungsvertrag ab, der ihnen für eine<br />

monatliche Pauschale bestimmte Betreuungs- und Serviceleistungen zusichert. Darüber<br />

hinaus haben sie die Möglichkeit, gegen weitere Bezahlung sogenannte Wahlleistungen<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

Um in eine Wohnanlage mit betreutem <strong>Wohnen</strong> zu ziehen muss man nicht pflegebedürftig<br />

sein. Auch wenn man noch „fit“ ist, kann man schon frühzeitig in eine solche<br />

Anlage ziehen, um das soziale Miteinander und die Betreuungsangebote zu genießen<br />

und einen Umzug zu vermeiden, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen eintreten.<br />

Um den Kunden die vielfältigen Angebote auf dem Markt „Betreutes <strong>Wohnen</strong>“ durchschaubar<br />

zu machen, gibt es seit 2006 eine DIN-Norm Betreutes <strong>Wohnen</strong>. In dieser ist<br />

festgelegt, was laut Experten alles in einer solchen Wohnanlage angeboten werden muss.<br />

Demnach muss eine Wohnung mit betreutem <strong>Wohnen</strong> folgende Kriterien<br />

erfüllen:<br />

• Der Wohnraum sowie die gesamte Wohnanlage müssen nach DIN 18025<br />

barrierefrei sein.<br />

• Die Wohnanlage muss sogenannte „Grundleistungen“ anbieten, die jedem Mieter<br />

zur Verfügung stehen und direkt von dem Personal des Vermieters angeboten werden.<br />

Diese Grundleistungen umfassen das Vorhalten eines Notrufsystems sowie<br />

Betreuungsleistungen.<br />

• Zur Betreuung gehört insbesondere die Beratung und Information der Mieter sowie<br />

die Organisation von sozialen und kulturellen Angeboten.<br />

• Alle anderen Angebote müssen separat als Wahlleistungen angeboten werden.<br />

Die Mieter können dann selbst entscheiden, ob und von wem sie diese Leistungen<br />

in Anspruch nehmen wollen. Dazu zählen z. B. hauswirtschaftliche Hilfen oder ein<br />

ambulanter Pflegedienst.<br />

• Die Wohnanlage muss zudem über ein Beschwerdemanagement verfügen.

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