Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...
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Sonderfall „Beihilfeanspruchsberechtigte“<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
Zu dem Personenkreis der Beihilfeberechtigten gehören in der Regel ehemalige Staatsbedienstete,<br />
beispielsweise Beamte, Soldaten und möglicherweise auch deren Ehepartner.<br />
Mit Eingang des Einstufungsbescheides einer Pflegestufe besteht Klarheit über einen<br />
eventuellen Anspruch auf Beihilfe, da die Pflegekasse in diesem Fall nur einen Anteil<br />
(z. B. 30% oder 50%) an der monatlichen Pflegepauschale übernimmt.<br />
Der verbleibende Rest muss vom Beihilfeberechtigten direkt bei der Beihilfestelle<br />
beantragt werden. Die Zahlungen werden dann direkt an den Beihilfeberechtigten<br />
ausgezahlt und müssen von diesem direkt an die stationäre Einrichtung gezahlt werden.<br />
Die Zahlungs-sätze der Beihilfestellen sind normalerweise denen der gesetzlichen<br />
Pflegekassen angepasst (siehe auch die Beitragszahlungen der jeweiligen Pflegestufe).