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Sonderfall „Beihilfeanspruchsberechtigte“<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

Zu dem Personenkreis der Beihilfeberechtigten gehören in der Regel ehemalige Staatsbedienstete,<br />

beispielsweise Beamte, Soldaten und möglicherweise auch deren Ehepartner.<br />

Mit Eingang des Einstufungsbescheides einer Pflegestufe besteht Klarheit über einen<br />

eventuellen Anspruch auf Beihilfe, da die Pflegekasse in diesem Fall nur einen Anteil<br />

(z. B. 30% oder 50%) an der monatlichen Pflegepauschale übernimmt.<br />

Der verbleibende Rest muss vom Beihilfeberechtigten direkt bei der Beihilfestelle<br />

beantragt werden. Die Zahlungen werden dann direkt an den Beihilfeberechtigten<br />

ausgezahlt und müssen von diesem direkt an die stationäre Einrichtung gezahlt werden.<br />

Die Zahlungs-sätze der Beihilfestellen sind normalerweise denen der gesetzlichen<br />

Pflegekassen angepasst (siehe auch die Beitragszahlungen der jeweiligen Pflegestufe).

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