16.01.2013 Aufrufe

Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...

Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...

Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

18<br />

Unterstützungsangebote für Senioren Senioren Senioren und ihre ihre ihre Familien<br />

Verhinderungspflege<br />

Für den Fall, dass ein Angehöriger, der ein Familienmitglied zu Hause pflegt und dazu<br />

für eine gewisse Zeit nicht in der Lage („verhindert“) ist, zahlt die Pflegekasse Geldleistungen<br />

für die sogenannte Verhinderungspflege. Beispielsweise kann die Pflegeperson<br />

erkrankt sein oder so stark belastet, dass sie dringend eine „Auszeit“ benötigt.<br />

Um die Leistungen zu erhalten, muss der Pflegebedürftige jedoch seit mindestens<br />

12 Monaten in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Die Pflegekasse zahlt<br />

dann für maximal 28 Tage im Jahr einen bestimmten Geldbetrag, um die Versorgung<br />

des Pflegebedürftigen zu gewährleisten.<br />

Zum Beispiel können Nachbarn oder Freunde die Pflege in dieser Zeit erbringen und<br />

werden dafür von der Pflegekasse geldlich entschädigt. Von Angehörigen wird erwartet,<br />

dass sie die Pflege unentgeltlich erbringen. Allerdings übernimmt die Pflegekasse<br />

Kosten, die der „Ersatzpflegeperson“ durch Verdienstausfall oder Fahrtkosten entstanden<br />

sind.<br />

Beispiel<br />

Frau Müller ist seit einem Jahr durch einen Schlaganfall pflegebedürftig und<br />

auf die Hilfe ihres Mannes angewiesen. Dieser pflegt seine Frau in ihrer<br />

gemeinsamen Wohnung. Herr Müller erkrankt aufgrund einer Grippe nun<br />

selbst und es ist ihm nicht möglich sich weiterhin um seine Frau zu kümmern.<br />

Damit Frau Müller weiterhin gepflegt werden kann, muss der Sohn<br />

für den Vater einspringen. Als Familienmitglied erhält er keine Leistungen<br />

der Pflegekasse für die Pflege seiner Mutter. Da er aber unbezahlten Urlaub<br />

nehmen muss, kann er diesen Verdienstausfall bei der Pflegekasse geltend<br />

machen.<br />

Kurzzeitpflege<br />

Pflegebedürftige Personen, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden,<br />

haben die Möglichkeit für maximal 28 Tage im Jahr zur sogenannten „Kurzzeitpflege“<br />

in eine stationäre Einrichtung, also ein Altenheim, zu ziehen. Diese 28 Tage können<br />

auf mehrere kleinere Aufenthalte aufgeteilt werden und bestehen jedes Jahr wieder<br />

von Neuem. Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem bestimmten Betrag an den<br />

Gesamtkosten der Unterbringung. Im Unterschied zur Verhinderungspflege besteht<br />

der Anspruch auf Kurzzeitpflege aber nicht erst nach 12 Monaten häuslicher Pflege,<br />

sondern jederzeit.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!