Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...
Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...
Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Rechtsfragen frühzeitig klären 79<br />
Testament<br />
Ein Testament ist ein Dokument in der ein Mensch seine letztwillige Verfügung nach<br />
dem Tod mitteilt. In der Regel wird in einem Testament festgelegt, welche Personen<br />
Nachlassempfänger (Erben) des Verstorbenen sein sollen.<br />
Existiert kein Testament, tritt nach deutschem Recht die gesetzliche Erbfolge ein.<br />
Ihr Sach- und Geldvermögen wird dann zu festgelegten Anteilen unter den Blutsver<br />
wandten und dem Ehegatten aufgeteilt.<br />
In erster Linie geht der überwiegende Teil des Nachlasse in den Besitz des Ehe -<br />
partners über, aber auch die eigenen Kinder gehen nicht leer aus.<br />
Bei kinderlosen Ehepaaren kann der Ehepartner einen überwiegenden Teil des Nach -<br />
lasses erben, wenn beispielsweise noch Eltern des Erblassers leben oder Neffen und<br />
Geschwister des Verstorbenen ihren Pflichtteil einfordern.<br />
Wenn man nach seinem Tod Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge (z. B. Be -<br />
kannten, Freunden, einer wohltätigen Organisation) etwas aus dem Nachlass zukommen<br />
lassen möchte, oder nicht wünscht, dass ein Blutsverwandter erbberechtigt ist,<br />
sollte in jedem Fall ein Testament abgefasst werden.<br />
Das Testament steht vor der gesetzlichen Erbfolge, d. h. es erben nur diejenigen, die<br />
darin erwähnt werden. Ausnahme: Die nächsten Angehörigen erhalten auf jeden Fall<br />
den Pflichtteil, der die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils ausmacht.<br />
Damit das abgefasste Testament auch gültig ist, müssen genaue Formvorschriften<br />
beachtet werden.<br />
Für die Einrichtung eines Testaments stehen unterschiedliche Formen zur Verfügung.<br />
Der Erblasser kann, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), für die Form des<br />
Testaments das „öffentliche Testament“ oder das „holographische (handschriftliche)<br />
Testament“ wählen.<br />
Das sogenannte öffentliche Testament wird in der Weise erreicht, dass der Erblasser<br />
dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder eine Schrift mit der Erklärung übergibt,<br />
dass jene seinen letzten Wille enthalte.<br />
Übergibt der Erblasser sein Testament einem Notar zur amtlichen Verwahrung, muss<br />
das Testament nicht zwingend handschriftlich abgefasst sein.<br />
Um die Gefahr einer späteren Anfechtung des öffentlichen Testaments zu minimieren,<br />
ist der Notar verpflichtet festzustellen, ob der Erblasser testier- und geschäftsfähig ist.<br />
Ein Nachteil des öffentlichen Testaments sind die damit verbundenen Kosten (die<br />
Höhe der Notarkosten richten sich nach dem Vermögen des Erblassers).<br />
Anderseits kann ein öffentliches Testament einen Erbschein überflüssig machen, der<br />
im Ergebnis genauso teuer oder sogar kostenintensiver sein kann.<br />
Eine weitere verbreitete Form ist die Errichtung eines eigenhändig geschriebenen und<br />
unterschriebenen Testaments (holografisches Testament). Dabei sollen Zeit und Ort<br />
der Errichtung des Testaments angegeben werden. Die Erklärung muss vom Erblasser<br />
selbst geschrieben werden, so dass anhand der Handschrift seine Identität nachgeprüft<br />
werden kann. Die bloße Unterzeichnung eines maschinenschriftlichen Testaments<br />
reicht nicht aus.