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Rechtsfragen frühzeitig klären 77<br />
Was spricht für eine Vollmacht?<br />
• Im Bedarfsfall dürfen auch Angehörige (Ehepartner, Kinder) im Notfall nicht einfach<br />
eine Entscheidung für ihren Angehörigen treffen. Es sei denn:<br />
– Sie haben eine Vollmacht<br />
– Sie sind als gesetzlicher Betreuer bestellt<br />
• Eine Vollmacht ermöglicht im Falle der Entscheidungsunfähigkeit dennoch ein hohes<br />
Maß an Selbstbestimmung.<br />
• Es können eine oder mehrere Personen des Vertrauens vom Vollmachtgeber als<br />
Bevollmächtigte eingesetzt werden.<br />
• Existiert keine Vollmacht, kann z. B. infolge eines Unfalls, einer Erkrankung oder<br />
aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter, und der Betroffene seine<br />
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, ein gesetzlicher<br />
Betreuer notwendig sein.<br />
Zur äußeren Form einer Vollmacht<br />
• Eine Vorsorgevollmacht muss nicht handschriftlich abgefasst sein (in diesem Fall<br />
wäre die Gefahr der Fälschung am geringsten; außerdem lässt sich später Zweifel an<br />
der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers besser entkräften).<br />
• Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift sind zwingend notwendig.<br />
• Zur Absicherung kann man eine Vollmacht beglaubigen lassen, dies ist aber nicht<br />
notwendig.<br />
• Die notarielle Beurkundung ist dann notwendig, wenn die Vollmacht auch zum<br />
Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme<br />
berechtigen soll.<br />
Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?<br />
In einer Vollmacht, ist die mit dem Bevollmächtigten getroffene Vereinbarung maßgebend.<br />
Diese wird schriftlich oder mündlich so lauten, dass die Vollmacht erst dann zum<br />
tragen kommen soll, wenn der Bevollmächtigte selbst nicht mehr handlungsfähig ist.<br />
Auch das Versterben des Vollmachtgebers führt in der Regel nicht zum Erlöschen der<br />
Vollmacht, da die Vollmacht auch immer den Bevollmächtigten über den Tod des Voll -<br />
machtgebers hinaus befugen soll, von seiner Vertretungsmacht Gebrauch zu machen.<br />
Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?<br />
• An einem im Ernstfall leicht zugänglichen Ort, den der Bevollmächtigte kennt.<br />
• Übergabe der Vollmacht an den Bevollmächtigten.<br />
• Übergabe der Vollmacht an eine andere Vertrauensperson zur treuhänderischen<br />
Verwahrung mit der Auflage, sie dem Bevollmächtigten im Bedarfsfall auszuhändigen.<br />
• Hinterlegung der Vollmacht bei einem Rechtsanwalt oder Notar unter Herausgabe<br />
der Vollmacht, wenn der Bevollmächtigte ein ärztliches Attest über die<br />
Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers vorlegt.