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Rechtsfragen frühzeitig klären 77<br />

Was spricht für eine Vollmacht?<br />

• Im Bedarfsfall dürfen auch Angehörige (Ehepartner, Kinder) im Notfall nicht einfach<br />

eine Entscheidung für ihren Angehörigen treffen. Es sei denn:<br />

– Sie haben eine Vollmacht<br />

– Sie sind als gesetzlicher Betreuer bestellt<br />

• Eine Vollmacht ermöglicht im Falle der Entscheidungsunfähigkeit dennoch ein hohes<br />

Maß an Selbstbestimmung.<br />

• Es können eine oder mehrere Personen des Vertrauens vom Vollmachtgeber als<br />

Bevollmächtigte eingesetzt werden.<br />

• Existiert keine Vollmacht, kann z. B. infolge eines Unfalls, einer Erkrankung oder<br />

aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter, und der Betroffene seine<br />

Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, ein gesetzlicher<br />

Betreuer notwendig sein.<br />

Zur äußeren Form einer Vollmacht<br />

• Eine Vorsorgevollmacht muss nicht handschriftlich abgefasst sein (in diesem Fall<br />

wäre die Gefahr der Fälschung am geringsten; außerdem lässt sich später Zweifel an<br />

der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers besser entkräften).<br />

• Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift sind zwingend notwendig.<br />

• Zur Absicherung kann man eine Vollmacht beglaubigen lassen, dies ist aber nicht<br />

notwendig.<br />

• Die notarielle Beurkundung ist dann notwendig, wenn die Vollmacht auch zum<br />

Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme<br />

berechtigen soll.<br />

Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?<br />

In einer Vollmacht, ist die mit dem Bevollmächtigten getroffene Vereinbarung maßgebend.<br />

Diese wird schriftlich oder mündlich so lauten, dass die Vollmacht erst dann zum<br />

tragen kommen soll, wenn der Bevollmächtigte selbst nicht mehr handlungsfähig ist.<br />

Auch das Versterben des Vollmachtgebers führt in der Regel nicht zum Erlöschen der<br />

Vollmacht, da die Vollmacht auch immer den Bevollmächtigten über den Tod des Voll -<br />

machtgebers hinaus befugen soll, von seiner Vertretungsmacht Gebrauch zu machen.<br />

Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?<br />

• An einem im Ernstfall leicht zugänglichen Ort, den der Bevollmächtigte kennt.<br />

• Übergabe der Vollmacht an den Bevollmächtigten.<br />

• Übergabe der Vollmacht an eine andere Vertrauensperson zur treuhänderischen<br />

Verwahrung mit der Auflage, sie dem Bevollmächtigten im Bedarfsfall auszuhändigen.<br />

• Hinterlegung der Vollmacht bei einem Rechtsanwalt oder Notar unter Herausgabe<br />

der Vollmacht, wenn der Bevollmächtigte ein ärztliches Attest über die<br />

Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers vorlegt.

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