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Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Wann ist eine gesetzliche Betreuung notwendig?<br />

Ein gesetzlicher Betreuer kann nur eingesetzt werden, wenn bei der betroffenen Person<br />

eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf mindestens eine der im Gesetz definierten<br />

Krankheiten oder Behinderungen beruht:<br />

Psychische Krankheiten<br />

• Seelische Erkrankungen, ohne dass eine körperliche Erkrankung festgestellt wurde<br />

• Seelische Störungen, verbunden mit einer körperlichen Erkrankung<br />

(Hirnhautentzündung, Gehirnverletzungen)<br />

• Abhängigkeitserkrankungen (Sucht) bei entsprechendem Härtegrad<br />

• Neurosen/Psychosen bei entsprechendem Härtegrad<br />

Geistige Behinderungen<br />

• Angeborene oder während der Geburt erworbene Hirnschädigung<br />

• Frühkindliche Hirnschädigungen/Retardierung der Intelligenzdefekte einhergehen<br />

• Seelische Behinderungen<br />

• Psychische/seelische Beeinträchtigungen, die infolge von psychischen Erkrankungen<br />

entstanden sind (Depression, Zwänge)<br />

• Geistiger Abbauprozess im Alter<br />

• Körperliche Behinderungen<br />

• Körperliche Behinderungen, die die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen<br />

Angelegenheiten teilweise aufheben oder wesentlich behindern (dauernde<br />

Bewegungsunfähigkeit, Bettlägerigkeit)<br />

• Zur Krankheit oder Behinderung muss ein Fürsorgebedürfnis hinzutreten<br />

(Vermögens-, Renten- oder Wohnungsangelegenheiten, Fragen der Gesundheits-<br />

fürsorge und des Aufenthalts)<br />

Aufgabenbereiche eines gesetzlichen Betreuers<br />

Die Betreuung stellt eine Hilfe für den Betroffenen dar, kann aber auch als negativer<br />

Eingriff empfunden werden, wenn er mit der Bestellung nicht einverstanden ist.<br />

Gegen den Willen der Betroffenen, wenn er diesen frei bilden kann, darf ein Betreuer<br />

nicht eingesetzt werden. Für den Fall, dass der Betroffene seinen Willen hinsichtlich<br />

der Betreuerauswahl nicht mehr frei bilden kann, entscheidet das Amtsgericht über<br />

den Betreuer. Dabei soll immer auch das Wohl des Betroffenen und dessen individuelle<br />

Situation Berücksichtigung finden.<br />

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