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Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Für alle Bereiche des Betreuungsrechts gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit.<br />

Dieser bezieht sich darauf:<br />

• Ob eine Betreuerbestellung unbedingt notwendig ist (ärztliches Attest,<br />

psychiatrisches Gutachten durch Gericht im Auftrag gegeben).<br />

• In welchen Bereichen der Betroffene betreuerische Hilfestellung benötigt<br />

(diese wird durch einen Richter des Amtsgerichts festgestellt).<br />

• Über welchen Zeitraum eine gesetzliche Betreuung laufen soll.<br />

In der Regel nicht länger als sieben Jahre, danach muss über das Fortbestehen einer<br />

gesetzlichen Betreuung richterlich erneut entschieden werden.<br />

Per Gesetz ist eine Betreuung aufzuheben, wenn die Notwendigkeit dafür nicht<br />

mehr besteht.<br />

Sowohl Betreuer als Betreuter können dem Vormundschaftsgericht eine<br />

Betreuungsauflösung mitteilen, wenn die Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr<br />

begründet ist.<br />

Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung<br />

Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung<br />

tatsächlich erforderlich ist.<br />

Was die Betreuten noch selbst tun können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter<br />

benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt.<br />

• Ärztliche Maßnahmen und Sorge um die Gesundheit<br />

• Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />

• Unterbringungsähnliche Maßnahmen (geschlossene Abteilungen in Anstalten,<br />

Heimen) freiheitsentziehende Maßnahmen<br />

• Wohnungsauflösung<br />

• Vermögensfürsorge<br />

• Behörden- Rechtsangelegenheiten<br />

• Regelung des Post- und Fernmeldeverkehrs<br />

• Vertretung vor Gericht<br />

Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Wirkungskreis<br />

zu vertreten.<br />

Er hat insoweit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters, der den Betreuten gerichtlich<br />

und außergerichtlich vertritt.<br />

Eine Erweiterung seiner betreuerischen Aufgaben bedarf der Zustimmung des<br />

Vormundschaftsgerichtes

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