Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...
Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...
Broschüre herunterladen (PDF 1.6MB)... - AWO Wohnen & Pflegen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
48<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
LEISTUNGEN AUS DER PFLEGEVERSICHERUNG<br />
Was ist die Pflegeversicherung?<br />
Die Pflegekassen, aus denen finanzielle Aufwendungen für Pflege gezahlt werden, sind<br />
bei den zuständigen Krankenkassen angesiedelt.<br />
Durch die Einführung dieses Pflegeversicherungs-Gesetzes sollten pflegebedürftige<br />
Menschen, die Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind,<br />
finanziell entlastet werden.<br />
Als pflegebedürftig, im Sinne des Sozialgesetzbuches, wurden Menschen definiert,<br />
„die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung<br />
für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des<br />
täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich jedoch für mindestens sechs Monate in<br />
erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.“<br />
Der Grad der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach dem Umfang der täglich anfallenden<br />
Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen<br />
(MDK) stuft den pflegebedürftigen Versicherten in Pflegestufen ein, die das Ausmaß<br />
der Pflegebedürftigkeit definieren.<br />
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit<br />
sind in drei Pflegestufen eingeteilt:<br />
Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit)<br />
Pflegestufe 2 (schwere Pflegebedürftigkeit)<br />
Pflegestufe 3 (schwerste Pflegebedürftigkeit)<br />
Darüber hinaus gibt es Sonderfallregelungen, in den Pflegestufen:<br />
Pflegestufe 0<br />
Pflegestufe 3+<br />
Was ist Pflegebedarf?<br />
Der individuelle Pflegebedarf eines Menschen wird auf Antragstellung vom Medizinischen<br />
Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt. In einem Gutachten stellt der MDK<br />
fest, ob jemand im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig ist. Anhand spezieller Kriterien<br />
wird festgestellt, ob und wie viel Pflegeleistungen jemand über den festgelegten<br />
Mindestumfang von 1,5 Stunden/Tag hinaus benötigt. Das heißt: Der Pflegebedarf<br />
ergibt sich aus den Pflegeleistungen, die in Minuten pro Tag berechnet werden und<br />
bei denen der Pflegebedürftige auf die teilweise oder vollständige Unterstützung einer<br />
anderen Person angewiesen ist (siehe auch „Pflegestufe 1“).