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Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

LEISTUNGEN AUS DER PFLEGEVERSICHERUNG<br />

Was ist die Pflegeversicherung?<br />

Die Pflegekassen, aus denen finanzielle Aufwendungen für Pflege gezahlt werden, sind<br />

bei den zuständigen Krankenkassen angesiedelt.<br />

Durch die Einführung dieses Pflegeversicherungs-Gesetzes sollten pflegebedürftige<br />

Menschen, die Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind,<br />

finanziell entlastet werden.<br />

Als pflegebedürftig, im Sinne des Sozialgesetzbuches, wurden Menschen definiert,<br />

„die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung<br />

für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des<br />

täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich jedoch für mindestens sechs Monate in<br />

erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.“<br />

Der Grad der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach dem Umfang der täglich anfallenden<br />

Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen<br />

(MDK) stuft den pflegebedürftigen Versicherten in Pflegestufen ein, die das Ausmaß<br />

der Pflegebedürftigkeit definieren.<br />

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit<br />

sind in drei Pflegestufen eingeteilt:<br />

Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit)<br />

Pflegestufe 2 (schwere Pflegebedürftigkeit)<br />

Pflegestufe 3 (schwerste Pflegebedürftigkeit)<br />

Darüber hinaus gibt es Sonderfallregelungen, in den Pflegestufen:<br />

Pflegestufe 0<br />

Pflegestufe 3+<br />

Was ist Pflegebedarf?<br />

Der individuelle Pflegebedarf eines Menschen wird auf Antragstellung vom Medizinischen<br />

Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt. In einem Gutachten stellt der MDK<br />

fest, ob jemand im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig ist. Anhand spezieller Kriterien<br />

wird festgestellt, ob und wie viel Pflegeleistungen jemand über den festgelegten<br />

Mindestumfang von 1,5 Stunden/Tag hinaus benötigt. Das heißt: Der Pflegebedarf<br />

ergibt sich aus den Pflegeleistungen, die in Minuten pro Tag berechnet werden und<br />

bei denen der Pflegebedürftige auf die teilweise oder vollständige Unterstützung einer<br />

anderen Person angewiesen ist (siehe auch „Pflegestufe 1“).

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