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Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 51<br />
die damit verbundene pflegerische Notwendigkeit des Patienten an den MDK gesandt,<br />
der innerhalb weniger Tage, ohne persönliche Begutachtung, eine Pflegestufe einrichtet.<br />
Dadurch kann die pflegebedürftige Person beispielsweise nach Beendigung des<br />
Krankenhausaufenthaltes eine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Ob die<br />
Pflegestufe erhalten bleibt und die Höhe ausreichend erscheint, wird nach einigen<br />
Wochen ebenfalls durch einen Mitarbeiter des MDK nach den gleichen Kriterien wie bei<br />
der häuslichen Begutachtung festgestellt.<br />
Die Pflegestufen im Einzelnen<br />
Pflegestufe 0<br />
Pflegebedarf unterhalb der Einstufungskriterien der Pflegestufe 1 spiegelt sich in der<br />
Pflegestufe 0 (nicht oder nur geringfügig Pflegebedürftige) wieder.<br />
Wer weniger als 46 Minuten Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) benö-<br />
tigt, oder nur bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen Unterstützung bedarf, gilt im Sinne<br />
der Pflegeversicherung als nicht pflegebedürftig und hat somit keine Anspruch auf<br />
Leistungen aus der Pflegeversicherung.<br />
In Pflegestufe 0 kann man eingestuft werden:<br />
• wenn zwar kein oder wenig Hilfebedarf in der Grundpflege vorliegt, sondern der<br />
Hilfebedarf nur in der Bewältigung hauswirtschaftlicher Verrichtungen notwendig ist,<br />
• wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate andauert,<br />
• wenn kein pflegerischer Hilfebedarf besteht, aber Beaufsichtigungsbedarf oder<br />
Orientierungshilfe bei Freizeit, Bildung oder Kommunikation.<br />
Dennoch kann eine Einstufung in die Pflegestufe 0 sinnvoll erscheinen, denn unter<br />
bestimmten Voraussetzungen gibt es finanzielle Aufwendungen für die Pflege von den<br />
Krankenkassen oder der Kommune (beispielsweise Finanzierung einer Haushaltshilfe,<br />
einer zeitlich begrenzt eingesetzten Pflege- oder Betreuungskraft o.ä.).