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Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 51<br />

die damit verbundene pflegerische Notwendigkeit des Patienten an den MDK gesandt,<br />

der innerhalb weniger Tage, ohne persönliche Begutachtung, eine Pflegestufe einrichtet.<br />

Dadurch kann die pflegebedürftige Person beispielsweise nach Beendigung des<br />

Krankenhausaufenthaltes eine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Ob die<br />

Pflegestufe erhalten bleibt und die Höhe ausreichend erscheint, wird nach einigen<br />

Wochen ebenfalls durch einen Mitarbeiter des MDK nach den gleichen Kriterien wie bei<br />

der häuslichen Begutachtung festgestellt.<br />

Die Pflegestufen im Einzelnen<br />

Pflegestufe 0<br />

Pflegebedarf unterhalb der Einstufungskriterien der Pflegestufe 1 spiegelt sich in der<br />

Pflegestufe 0 (nicht oder nur geringfügig Pflegebedürftige) wieder.<br />

Wer weniger als 46 Minuten Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) benö-<br />

tigt, oder nur bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen Unterstützung bedarf, gilt im Sinne<br />

der Pflegeversicherung als nicht pflegebedürftig und hat somit keine Anspruch auf<br />

Leistungen aus der Pflegeversicherung.<br />

In Pflegestufe 0 kann man eingestuft werden:<br />

• wenn zwar kein oder wenig Hilfebedarf in der Grundpflege vorliegt, sondern der<br />

Hilfebedarf nur in der Bewältigung hauswirtschaftlicher Verrichtungen notwendig ist,<br />

• wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate andauert,<br />

• wenn kein pflegerischer Hilfebedarf besteht, aber Beaufsichtigungsbedarf oder<br />

Orientierungshilfe bei Freizeit, Bildung oder Kommunikation.<br />

Dennoch kann eine Einstufung in die Pflegestufe 0 sinnvoll erscheinen, denn unter<br />

bestimmten Voraussetzungen gibt es finanzielle Aufwendungen für die Pflege von den<br />

Krankenkassen oder der Kommune (beispielsweise Finanzierung einer Haushaltshilfe,<br />

einer zeitlich begrenzt eingesetzten Pflege- oder Betreuungskraft o.ä.).

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