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68<br />

Bedeutet Pflegebedürftigkeit den Verlust der<br />

Entscheidungsfähigkeit?<br />

Rechtsfragen frühzeitig klären<br />

Viele Menschen haben Angst davor, mit dem Absenken eigener körperlicher oder<br />

geistiger Kräfte auf die Hilfe und Unterstützung anderer Menschen angewiesen zu sein.<br />

Diese Vorstellung, nach jahrzehntelanger Selbständigkeit nicht mehr selbst für sich<br />

verantwortlich zu sein und existentielle Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu<br />

können, verursacht nachvollziehbare Sorgen und Befürchtungen.<br />

In den nachfolgenden Kapiteln soll Ihnen diese Angst etwas genommen werden, denn<br />

selbstverständlich bedeutet Pflegebedürftigkeit nicht zwangsläufig den Verlust der<br />

Entscheidungsfähigkeit und der eigenen Würde.<br />

Durch vorzeitig abgefasste Vollmachten oder Verfügungen können Sie beispielsweise<br />

schon für den Notfall, selbstbestimmt festlegen, wer sich um Ihre Angelegenheiten<br />

kümmern soll und sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Abneigungen bei Krankheit<br />

oder im Alter Berücksichtigung finden.<br />

Auch wenn es notwendig ist, Ihnen eine rechtliche Betreuung zur Seite zu stellen,<br />

bedeutet das nicht, wie häufig angenommen eine Entmündigung. Seitens des<br />

Amtsgerichts wird sehr genau geprüft, in welchen Bereichen eine unterstützende Hilfe<br />

durch einen Betreuer benötigt wird.<br />

Der Betreuer unterliegt darüber hinaus einer großen Kontrolle durch das Gericht und ist<br />

verpflichtet, sein Handeln immer zum Wohle seines Betreuten auszuführen.<br />

Vertiefende Informationen dazu finden Sie in den nun folgenden Kapiteln.<br />

Die gesetzliche Betreuung<br />

Der Begriff „gesetzliche Betreuung“ ist bei vielen Menschen (die sich noch nicht so<br />

intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt haben) häufig an Assoziationen wie<br />

Vormundschaft, Pflegschaft, Entmündigung geknüpft. Die Folge sind Ängste, Unsicherheit<br />

und andere negativ besetzte Gefühle, wenn es um die Beantragung einer gesetzlichen<br />

Betreuung geht.<br />

Dem Gesetz nach besteht eine gesetzliche Betreuung darin, dass für eine volljährige,<br />

hilfebedürftige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten<br />

Umfang für sie handelt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen,<br />

soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist, bleibt dabei erhalten.<br />

Im folgenden Kapitel werden Ihnen umfassende Informationen zum Thema „gesetzliche<br />

Betreuung“ gegeben, die Ihnen Ihre Ängste und Irritationen zu diesem Thema nehmen<br />

können.

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