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Tipps für die Begutachtung:<br />

Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

• Der Termin der Begutachtung wird Ihnen vom MDK schriftlich mitgeteilt.<br />

Sollte es Ihnen mehr Sicherheit geben eine vertraute Person dabei zu haben,<br />

spricht nichts dagegen, das beispielsweise ein Angehöriger oder eine Person,<br />

die Sie gut kennt, bei diesem Termin anwesend ist.<br />

• Schämen Sie sich nicht, dem Gutachter offen und wirklichkeitsnah über Ihre<br />

Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Schwierigkeiten für Sie zu<br />

berichten. Nur so bekommen Sie die Hilfen, die für Sie eine Entlastung oder<br />

Sicherheit bedeuten. Ein Verschweigen von Hilfebedarf gibt möglicherweise ein<br />

verzerrtes Bild von Ihrer Situation wieder und notwendige Unterstützung bliebe<br />

Ihnen verwehrt.<br />

• Für viele Menschen ist die Begutachtung durch den MDK mit Aufregung und<br />

Nervosität verbunden. Dadurch könnten wichtige Informationen, die Sie dem<br />

Gutachter über Ihre Pflegebedürftigkeit mitteilen wollen „vergessen“ werden.<br />

Schreiben Sie sich vor der Begutachtung alles auf, was Ihren Hilfebedarf<br />

deutlich macht.<br />

• Legen Sie sich ein Pflegetagebuch (zu beziehen bei Ihrer Pflegekasse) an und<br />

dokumentieren Sie Ihren täglichen Hilfebedarf. Notieren Sie darin, wie viel Zeit<br />

Ihr Hilfebedarf beansprucht. Das Pflegetagebuch, unter Umständen auch<br />

Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte, können Sie dem Gutachter vorlegen.<br />

• Bei der Begutachtung eines Demenzerkrankten empfiehlt es sich generell, als<br />

Person, die den Erkrankten betreut oder gut kennt, dabei zu sein. Oftmals<br />

wirken Demenzerkrankte, vor allem im Anfangsstadium ihrer Krankheit, körper-<br />

lich häufig noch recht agil und selbständig. Weisen Sie in der Begutachtung auf<br />

die Umstände hin, wenn der Erkrankte einen hohen Anleitungsbedarf hat (z.B.<br />

der Erkrankte muss häufig dazu aufgefordert oder angeleitet werden sich anzu-<br />

kleiden, zu essen, zu trinken, auf die Toilette zu gehen, bei der Körperpflege<br />

etc.). Diese Tatsache muss im Pflegegutachten mit berücksichtigt werden.<br />

Schnelleinstufung nach Aktenlage<br />

Wie bereits erwähnt, kann zwischen Antragstellung und häuslicher Begutachtung zur<br />

Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein mehr oder wenig langer Zeitraum liegen.<br />

Entweder beginnt die Pflegebedürftigkeit schleichend, beispielsweise durch immer<br />

wiederkehrende Krankenhausaufenthalte (z.B. in Folge nicht sichergestellter Pflegebedürftigkeit),<br />

oder die Pflegebedürftigkeit setzt durch eine ernsthafte Erkrankung (z.B.<br />

Knochenbrüche, Schlaganfall o.ä.) ein.<br />

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, der eine Pflegebedürftigkeit zur Folge hat,<br />

besteht die Möglichkeit durch die sogenannte „Schnelleinstufung nach Aktenlage“ eine<br />

Pflegestufe, innerhalb weniger Tage, zu erhalten. Sie wenden sich an einen Mitarbeiter<br />

des Krankenhaussozialdienstes, der alle hierfür notwendigen Formalitäten für Sie regelt.<br />

Bei der „Schnelleinstufung nach Aktenlage“ werden die medizinischen Befunde und

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