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Tipps für die Begutachtung:<br />
Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
• Der Termin der Begutachtung wird Ihnen vom MDK schriftlich mitgeteilt.<br />
Sollte es Ihnen mehr Sicherheit geben eine vertraute Person dabei zu haben,<br />
spricht nichts dagegen, das beispielsweise ein Angehöriger oder eine Person,<br />
die Sie gut kennt, bei diesem Termin anwesend ist.<br />
• Schämen Sie sich nicht, dem Gutachter offen und wirklichkeitsnah über Ihre<br />
Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Schwierigkeiten für Sie zu<br />
berichten. Nur so bekommen Sie die Hilfen, die für Sie eine Entlastung oder<br />
Sicherheit bedeuten. Ein Verschweigen von Hilfebedarf gibt möglicherweise ein<br />
verzerrtes Bild von Ihrer Situation wieder und notwendige Unterstützung bliebe<br />
Ihnen verwehrt.<br />
• Für viele Menschen ist die Begutachtung durch den MDK mit Aufregung und<br />
Nervosität verbunden. Dadurch könnten wichtige Informationen, die Sie dem<br />
Gutachter über Ihre Pflegebedürftigkeit mitteilen wollen „vergessen“ werden.<br />
Schreiben Sie sich vor der Begutachtung alles auf, was Ihren Hilfebedarf<br />
deutlich macht.<br />
• Legen Sie sich ein Pflegetagebuch (zu beziehen bei Ihrer Pflegekasse) an und<br />
dokumentieren Sie Ihren täglichen Hilfebedarf. Notieren Sie darin, wie viel Zeit<br />
Ihr Hilfebedarf beansprucht. Das Pflegetagebuch, unter Umständen auch<br />
Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte, können Sie dem Gutachter vorlegen.<br />
• Bei der Begutachtung eines Demenzerkrankten empfiehlt es sich generell, als<br />
Person, die den Erkrankten betreut oder gut kennt, dabei zu sein. Oftmals<br />
wirken Demenzerkrankte, vor allem im Anfangsstadium ihrer Krankheit, körper-<br />
lich häufig noch recht agil und selbständig. Weisen Sie in der Begutachtung auf<br />
die Umstände hin, wenn der Erkrankte einen hohen Anleitungsbedarf hat (z.B.<br />
der Erkrankte muss häufig dazu aufgefordert oder angeleitet werden sich anzu-<br />
kleiden, zu essen, zu trinken, auf die Toilette zu gehen, bei der Körperpflege<br />
etc.). Diese Tatsache muss im Pflegegutachten mit berücksichtigt werden.<br />
Schnelleinstufung nach Aktenlage<br />
Wie bereits erwähnt, kann zwischen Antragstellung und häuslicher Begutachtung zur<br />
Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein mehr oder wenig langer Zeitraum liegen.<br />
Entweder beginnt die Pflegebedürftigkeit schleichend, beispielsweise durch immer<br />
wiederkehrende Krankenhausaufenthalte (z.B. in Folge nicht sichergestellter Pflegebedürftigkeit),<br />
oder die Pflegebedürftigkeit setzt durch eine ernsthafte Erkrankung (z.B.<br />
Knochenbrüche, Schlaganfall o.ä.) ein.<br />
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, der eine Pflegebedürftigkeit zur Folge hat,<br />
besteht die Möglichkeit durch die sogenannte „Schnelleinstufung nach Aktenlage“ eine<br />
Pflegestufe, innerhalb weniger Tage, zu erhalten. Sie wenden sich an einen Mitarbeiter<br />
des Krankenhaussozialdienstes, der alle hierfür notwendigen Formalitäten für Sie regelt.<br />
Bei der „Schnelleinstufung nach Aktenlage“ werden die medizinischen Befunde und