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Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />

Pflegestufe 1<br />

Die Pflegestufe 1 ist die niedrigste Pflegestufe. Wer darin eingestuft ist gilt als<br />

„erheblich pflegebedürftig“ und muss, im Sinne des Gesetzes, mindestens ein Mal am<br />

Tag, bei mindestens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Mobilität,<br />

Er nährung auf Hilfe von über 46 Minuten angewiesen sein. Darüber hinaus muss mehrfach<br />

in der Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein.<br />

(Siehe Tabelle auf Seite 49)<br />

Pflegestufe 2<br />

In die Pflegestufe 2 werden pflegebedürftige Menschen eingruppiert, die als „schwer<br />

pflegebedürftig“ gelten. Voraussetzung für den Erhalt der Pflegestufe 2 ist das<br />

zugrunde liegen von mindestens drei Stunden Pflegebedürftigkeit am Tag.<br />

Mindestens zwei Stunden müssen dabei auf die Grundpflege (siehe auch „Leistungsbereiche<br />

der Pflegeversicherung“) entfallen. Darüber hinaus muss der Pflegebedürftige,<br />

wenigstens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten, auf Grundpflege angewiesen<br />

sein sowie mehrmals wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe<br />

benötigen. Durchschnittlich muss der tägliche Hilfebedarf bei hauswirtschaftlichen<br />

Verrichtungen mindestens eine Stunde betragen.<br />

Pflegestufe 3<br />

In die Pflegestufe 3 sind schwerst pflegebedürftige Menschen eingestuft.<br />

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um der Pflegestufe 3<br />

zugeordnet zu werden:<br />

• Der Pflegebedürftige benötigt 24 Stunden am Tag Unterstützung bei der<br />

Grundpflege, d.h. es muss regelmäßig, mindestens einmal pro Nacht (22 – 6 Uhr)<br />

Hilfebedarf in der Grundpflege bestehen. Ist in der Nacht keine oder nur<br />

gelegentlich Hilfe erforderlich, ist die „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nicht erfüllt.<br />

• Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 5 Stunden täglich, wovon mindestens<br />

4 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.<br />

• Der Pflegebedürftige benötigt darüber hinaus mehrfach in der Woche Unterstützung<br />

bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.<br />

Pflegestufe 3+ (Härtefallregelung)<br />

Eine Härtefallregelung liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:<br />

• Die Grundpflege muss mindesten 7 Stunden täglich betragen, wovon mindestens<br />

2 Stunden Pflege regelmäßig in der Nacht (22 – 6 Uhr) anfallen müssen.<br />

• Wenn für die Grundpflege in der Nacht mindestens 2 Pflegekräfte hinzugezogen<br />

werden müssen.

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