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Wie finanziere ich Pflegeleistungen?<br />
Pflegestufe 1<br />
Die Pflegestufe 1 ist die niedrigste Pflegestufe. Wer darin eingestuft ist gilt als<br />
„erheblich pflegebedürftig“ und muss, im Sinne des Gesetzes, mindestens ein Mal am<br />
Tag, bei mindestens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Mobilität,<br />
Er nährung auf Hilfe von über 46 Minuten angewiesen sein. Darüber hinaus muss mehrfach<br />
in der Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein.<br />
(Siehe Tabelle auf Seite 49)<br />
Pflegestufe 2<br />
In die Pflegestufe 2 werden pflegebedürftige Menschen eingruppiert, die als „schwer<br />
pflegebedürftig“ gelten. Voraussetzung für den Erhalt der Pflegestufe 2 ist das<br />
zugrunde liegen von mindestens drei Stunden Pflegebedürftigkeit am Tag.<br />
Mindestens zwei Stunden müssen dabei auf die Grundpflege (siehe auch „Leistungsbereiche<br />
der Pflegeversicherung“) entfallen. Darüber hinaus muss der Pflegebedürftige,<br />
wenigstens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten, auf Grundpflege angewiesen<br />
sein sowie mehrmals wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe<br />
benötigen. Durchschnittlich muss der tägliche Hilfebedarf bei hauswirtschaftlichen<br />
Verrichtungen mindestens eine Stunde betragen.<br />
Pflegestufe 3<br />
In die Pflegestufe 3 sind schwerst pflegebedürftige Menschen eingestuft.<br />
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um der Pflegestufe 3<br />
zugeordnet zu werden:<br />
• Der Pflegebedürftige benötigt 24 Stunden am Tag Unterstützung bei der<br />
Grundpflege, d.h. es muss regelmäßig, mindestens einmal pro Nacht (22 – 6 Uhr)<br />
Hilfebedarf in der Grundpflege bestehen. Ist in der Nacht keine oder nur<br />
gelegentlich Hilfe erforderlich, ist die „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nicht erfüllt.<br />
• Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 5 Stunden täglich, wovon mindestens<br />
4 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.<br />
• Der Pflegebedürftige benötigt darüber hinaus mehrfach in der Woche Unterstützung<br />
bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.<br />
Pflegestufe 3+ (Härtefallregelung)<br />
Eine Härtefallregelung liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:<br />
• Die Grundpflege muss mindesten 7 Stunden täglich betragen, wovon mindestens<br />
2 Stunden Pflege regelmäßig in der Nacht (22 – 6 Uhr) anfallen müssen.<br />
• Wenn für die Grundpflege in der Nacht mindestens 2 Pflegekräfte hinzugezogen<br />
werden müssen.